01 Arbeitsblatt – BEMA-Nrn. ZE gelistet Bestimmungen: 18b Abformung für das Erstellen von Modellen Ok+UK zur diagnostischen Auswertung, incl. schriftliche Niederlegung Konfektionierter Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone, durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig Gegossener Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone, zweizeitig 19 Provisorische Krone und je Brückenglied 19i Provisorische Krone auf Implantat und je Brückenglied nur 2x je Zahn abrechenbar, für nur Entfernen- keine 23 (EKr) nur 2x je Zahn 20a Metallische Vollkrone (Einzelkrone) keine 7b, keine 89 (Einschleifen) möglich 20ai Metallische Vollkrone auf Implantat s.o. 20b Vestibuläre Verblendkrone nur innerhalb der Verblendgrenzen, und s.o. 20bi Vestibuläre Verblendkrone auf Implantat s.o. 20c Metallische Teilkrone 21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung 22 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach 18 und 20 23 24a EKr, Entfernen einer Krone, abgebrochener Wurzelstift, Abtrennen Brückenglied oder Steg, je Trennstelle Wiedereinsetzen einer Krone und/oder Stift 24ai Wiedereinsetzen einer Krone auf Implantaten Präparation supragingival, alle Höcker müssen einbezogen sein nur 2x je Zahn abrechenbar + Materialkosten, 19 abrechenbar! entstandene Labor- und Materialkosten abrechenbar 2x Entfernen verblockter Kronen, nur wenn 1 Krone verbleibt Stiftkrone 2x abrechenbar, wenn einzeln eingesetzt auch bei neuer Verschraubung 24b 24bi Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette oder Verblendschale (direktes und indirektes Verfahren) an einer Einzelkrone wie oben, nur auf Implantat Materialkosten, nur innerhalb der Verblendgrenze,(evtl. Laborkosten) s.o. 24c Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach 19 oder 21 24ci wie oben, nur auf Implantat höchstens 3x je Krone (nur Einsetzen im Notdienst >ja s.o. 89 Einschleifen – Beseitigung Artikulations~ + Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken Wurzelstiftkappe mit Kugelkopfanker 7b 18a Abformung beider Kiefer mit Bissnahme 1x je Zahn, als Aufbau nur 13a oder 13b abrechenbar, Materialk. + Laborkostenrechnung Brückenanker, aus Metall, zur Versorgung eines Lückengebisses durch Brücke Brückenanker, vestibulär verblendet s.o. Metallische Teilkrone bei Brückenversorgung nicht bei Einzelkronen (>106); an vorhandenen Zähnen, nicht ZE mit Verankerung im Wurzelkanal, nur mit Cover-Denture, Restzähne je Pfeilerzahn; außerhalb Verblendgrenzen je Pfeilerzahn; innerhalb der Verblendgrenzen siehe 20c 91d Teleskop~ oder Konuskrone in Verbindung mit herausnehmbarer Prothese je Pfeilerzahn; (verblendet oder unverblendet>egal) 91e Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken nur 1x pro Brücke 92 Brückenspanne 93 Adhäsivbrücke Metallgerüst (verblendet) Frontzahnbereich 94a 94b Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 90 bis 92 (Wurzelstiftkappen und Brücken) Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach der Nr. 93 95a Wiedereinsetzen einer Brücke (2 Anker) 95b Wiedereinsetzen einer Brücke mehr als 2 Anker 95c 95d Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, Verblendschale oder Ähnliches an einer Brücke (direkt oder indirekt) Abnahme, Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke 96a Teilprothese zum Ersatz von 1 bis 4 Zähnen je Spanne, (bis 4 fehlende Zähne je Kiefer, 3 je Seitenzahngebiet) nur im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, Spanne nur 1 Zahn entstandene Labor- und Materialkosten abrechenbar entstandene Labor- und Materialkosten abrechenbar evtl. Laborkosten bei Wiederherstellungsmaßnahmen (Lötung) evtl. Laborkosten bei Wiederherstellungsmaßnahmen Materialkosten + evtl. Laborkosten nur innerhalb der Verblendgrenzen höchstens 3x pro Brücke, (Im Notdienst auch nur Einsetzen) incl. einarmiger Halteelemente 96b Teilprothese zum Ersatz von 5 bis 8 Zähnen 96c Teilprothese zum Ersatz von mehr als 8 Zähnen 97a Totale Prothese / Cover Denture im Oberkiefer 90 91a 91b 91c Gebiet 8-er als ersetzter Zahn, wenn mit Kunststoff bedeckt s.o. 97ai Totale Prothese / Cover Denture im Oberkiefer auf Implantat Bei Cover Denture Restzahnbestand 3 Zähne s.o. 97b Totale Prothese / Cover Denture im Unterkiefer s.o. 97bi Totale Prothese / Cover Denture im Unterkiefer auf Implantat s.o. 98a Abformung mit individuellem Löffel (oder individualisierter Löffel) je Kiefer nicht bei Einzelkronen 98b Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer zahnlos oder Restzahnbestand 3 Zähne 98bi Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer auf Implantat s.o. 98c Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer zahnlos oder Restzahnbestand 3 Zähne 98ci Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer auf Implantat s.o. 98d Intraorale Stützstiftregistrierung nur in Verbindung mit 97 a/b (i), nur 1x je Befund, 98di Intraorale Stützstiftregistrierung auf Implantat 98e Verwendung einer zusätzl. Metallbasis in Totale 98f Doppelarmige Halte- und Stützvorrichtung zu BEMA 96 98g Metallbasis mit Halte- und Stützvorrichtung 98h/1 eine gegossene Halte- und Stützvorrichtung (an 98g zu 96) 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtung mindestens 2 (zusätzlich zu 96a/b/c) Teilleistung anatomische Abformung (nicht vollendete Leistungen) bei Teilprothese, Vollprothese und Abf. mit indiv. Löffel Teilleistungen zur Ermittlung der Bissverhältnisse nach 96, 97 und 98 99a 99b 99c 100a 100ai 100b 100bi Teilleistungen nach 96, 97, 98 weitergehende Maßnahmen (Klammern hergestellt, aber nicht einprobiert) Wiederherstellung einer abnehmbaren Prothese kleineren Umfanges (ohne Abformung) Wiederherstellung einer abnehmbaren Prothese kleineren Umfanges (ohne Abformung) auf Implantaten Wiederherstellung abnehmbarer Prothesen größerem Umfanges (mit Abformung) bei Exostosen, anatomische Kieferverhältnisse nur bei Interimsversorgung nicht bei Interimsprothesen; die Klammern werden extra berechnet nur 1x pro Kiefer nur 1x pro Kiefer auch bei mehr als 2 Klammern wenn Modelle hergestellt wurden> voll berechenbar ½ Bewertungszahl von 96 oder 97 Modellübertragung> volle Berechn. ¾ der Bew.-Zahl für die gesamte Behandlung z.B. auch Aktivierung von Halteelementen Zahnarzt muss Befund erhoben haben z.B. Halteelemente erweitern, erneuern (Neuplanung=98 h/1 o. 2) Zahnarzt muss Befund erhoben haben 100c Wiederherstellung abnehmbarer Prothesen größerem Umfanges (mit Abformung) auf Implantaten direkte und indirekte Teilunterfütterung einer Prothese 100ci Teilunterfütterung bei implantatgetragenen Prothesen 100d vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren neben 100a/b, wenn in 1 Sitzung nicht durchführbar neben 100a/b, wenn in 1 Sitzung nicht durchführbar indiv. Löffel nicht abrechenbar 100di vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren auf Implantaten s.o. 100e vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer bei Implantaten vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer bei Implantaten s.o. 100ei 100f 100fi Praxismaterial und Praxislaborkosten zusätzlich abrechenbar. In diesem Teil nicht aufgeführte Leitungen können s.o. s.o. s.o.