https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/komp_zentr_inf_schutz/erreger/polio/index.html :: Poliomyelitis (Kinderlähmung) - LZG.NRW Sie befinden sich hier: Startseite · Infektionsschutz · Kompetenzzentrum Infektionsschutz · Erreger nach §12 IfSG Poliomyelitis (Kinderlähmung) Erreger Poliovirus (Typ I, II, III) Vorkommen Endemisches Vorkommen in Afghanistan, Nigeria und Pakistan; sporadisches Vorkommen jedoch auch in anderen Ländern. Eine Übersicht der aktuellen Verbreitungsgebiete finden Sie über den den unten genannten Link. Reservoir Mensch Infektionsweg Hauptsächlich fäkal-oral. Kurz nach der Infektion auch aerogen möglich. Übertragung von Ja Mensch zu Mensch Inkubationszeit Gewöhnlich 3-35 Tage. Klinische Symptome Die Mehrzahl der Infektionen (> 95 %) verlaufen asymptomatisch. Verschiedene Verläufe möglich: Abortive Poliomyelitis (4-8 %): nach 6-9 Tagen Fieber, Übelkeit, Halsschmerzen, Kopfschmerzen (ZNS ist nicht betroffen). Nichtparalytische Poliomyelitis (aseptische Meningitis) (1-2 %): 3-7 Tage nach abortiver Polio; Fieber, Nackensteifigkeit, Rückenschmerzen, Muskelspasmen. Paralytische Poliomyelitis (0,1-1 %): Fortschreiten der nichtparalytischen Polio mit schweren progredienten Paralysen, häufig biphasischer Verlauf. Postpolio-Syndrom: Zunahme der Paralysen und Muskelschwund Jahre oder Jahrzehnte nach der eigentlichen Infektion. Maßnahmen bei Krankheit Isolierung und Behandlung in speziellem Behandlungszentrum, Kontaktpersonenmanagement. Striktes Hygienemanagement, da Viren auch über einen längeren Zeitraum ausgeschieden werden können. Möglich ist ebenfalls eine Erregerausscheidung ohne sichtbare Krankheitszeichen. Symptomatische Therapie. Orthopädische und physiotherapeutische Nachbehandlungen meist über längere Zeit erforderlich. Prävention Schutzimpfung im Rahmen der Grundimmunisierung nach Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO). In Deutschland Impfung mit inaktivierter Polio-Vakzine (Totimpfstoff), orale Polio-Vakzine (Lebendimpfstoff) wird in einigen Teilen der Welt noch verwendet. Möglichkeit der Postexpositionsprophylaxe über schnellstmögliche Impfung nach Kontakt. Weitere (gesetzliche) Bestimmung Negative Stuhlprobe in bestimmten Abständen sowie ein schriftliches ärztliches Attest zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur Aufhebung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten erforderlich gemäß § 34 IfSG. Aufgrund des seltenen Krankheitsbildes sind die Kriterien für das ärztliche Urteil bezüglich der Weiterverbreitung mit dem Gesundheitsamt abzusprechen und können gegebenenfalls von den genannten Kriterien abweichen. Weitere Informationen Merkblatt der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (englischsprachig) RKI: Ratgeber für Ärzte Impfkalender des RKI Falldefinitionen des RKI Impfseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Verbreitungsgebiete Poliomyelitis (englischsprachig) zurück zu Pocken | zur Übersicht | weiter zu Influenza Letzte Änderung: 01.12.2016 Kurzlink dieser Seite: www.lzg.nrw.de/9121426 6 Jun 2017 18:00:30 1/1