Poliomyelitis (Kinderlähmung)

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Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Erreger
Poliovirus (Typ I, II, III)
Vorkommen
Endemisches Vorkommen in Afghanistan, Nigeria und Pakistan; sporadisches Vorkommen jedoch auch in anderen Ländern. Eine
Übersicht der aktuellen Verbreitungsgebiete finden Sie über den den unten genannten Link.
Reservoir
Mensch
Infektionsweg
Hauptsächlich fäkal-oral. Kurz nach der Infektion auch aerogen möglich.
Übertragung von
Ja
Mensch zu
Mensch
Inkubationszeit
Gewöhnlich 3-35 Tage.
Klinische
Symptome
Die Mehrzahl der Infektionen (> 95 %) verlaufen asymptomatisch.
Verschiedene Verläufe möglich:
Abortive Poliomyelitis (4-8 %): nach 6-9 Tagen Fieber, Übelkeit, Halsschmerzen, Kopfschmerzen (ZNS ist nicht betroffen).
Nichtparalytische Poliomyelitis (aseptische Meningitis) (1-2 %): 3-7 Tage nach abortiver Polio; Fieber, Nackensteifigkeit,
Rückenschmerzen, Muskelspasmen.
Paralytische Poliomyelitis (0,1-1 %): Fortschreiten der nichtparalytischen Polio mit schweren progredienten Paralysen, häufig
biphasischer Verlauf.
Postpolio-Syndrom: Zunahme der Paralysen und Muskelschwund Jahre oder Jahrzehnte nach der eigentlichen Infektion.
Maßnahmen bei
Krankheit
Isolierung und Behandlung in speziellem Behandlungszentrum, Kontaktpersonenmanagement.
Striktes Hygienemanagement, da Viren auch über einen längeren Zeitraum ausgeschieden werden können. Möglich ist ebenfalls
eine Erregerausscheidung ohne sichtbare Krankheitszeichen.
Symptomatische Therapie.
Orthopädische und physiotherapeutische Nachbehandlungen meist über längere Zeit erforderlich.
Prävention
Schutzimpfung im Rahmen der Grundimmunisierung nach Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
In Deutschland Impfung mit inaktivierter Polio-Vakzine (Totimpfstoff), orale Polio-Vakzine (Lebendimpfstoff) wird in einigen Teilen
der Welt noch verwendet.
Möglichkeit der Postexpositionsprophylaxe über schnellstmögliche Impfung nach Kontakt.
Weitere
(gesetzliche)
Bestimmung
Negative Stuhlprobe in bestimmten Abständen sowie ein schriftliches ärztliches Attest zur Wiederzulassung zu
Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur Aufhebung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten erforderlich gemäß § 34 IfSG.
Aufgrund des seltenen Krankheitsbildes sind die Kriterien für das ärztliche Urteil bezüglich der Weiterverbreitung mit dem
Gesundheitsamt abzusprechen und können gegebenenfalls von den genannten Kriterien abweichen.
Weitere
Informationen

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


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Merkblatt der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (englischsprachig)
RKI: Ratgeber für Ärzte
Impfkalender des RKI
Falldefinitionen des RKI
Impfseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Verbreitungsgebiete Poliomyelitis (englischsprachig)
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Letzte Änderung: 01.12.2016
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6 Jun 2017 18:00:30
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