is-dental GmbH, Agentur für neue Medien Helmut Haumann Dr. Harald Strippel Norbert Lenga Zahnersatz 2005 Version 1.0 Aktuelle Regelungen und Fallbeispiele in Bilddarstellungen. Befunde, Regelversorgungen und Festzuschüsse zu Zahnkronen, Zahnersatz und Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz). is-dental GmbH, Agentur für neue Medien Für die Versorgung mit Zahnersatz treten am 01.01.2005 grundlegende gesetzliche Änderungen in Kraft. Ab Beginn des Jahres 2005 gibt es an Stelle der bisherigen prozentualen Zuschüsse zum Zahnersatz befundbezogene Festzuschüsse zur im Einzelfall notwendigen Versorgung. Ein Festzuschuss ist ein Zahlbetrag, der sich jetzt auf den konkreten Befund (z.B. zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn) bezieht. So erhalten alle Versicherten, unabhängig von der gewählten Versorgungsform (z.B. herausnehmbare Prothese, festsitzender Zahnersatz oder implantatgestützter Zahnersatz) bei gleichem Befund auch den gleichen Euro-Betrag als Zuschuss von der Krankenkasse. Am Umfang und an der Qualität der Versorgung wird sich gegenüber heute für den „Durchschnittspa- tienten“ im Wesentlichen nichts ändern. Jedoch rechnet der Zahnarzt auch bei der „Regelversorgung“ die konkreten zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen ab, die beim jeweiligen Patienten anfallen. Dadurch deckt der Festzuschuss schon bei der Regelversorgung einen jeweils unterschiedlichen Anteil an den Gesamtkosten ab. Bei wenig aufwändiger Versorgung umfasst der Festzuschuss einen hohen Anteil an den Kosten; bei einer aufwändigen einen niedrigen. Die Bonusregelung bleibt bestehen, nach der regelmäßige Vorsorge den Eigenanteil beim Zahnersatz verringert. Der Bonus entspricht dem bisherigen Bonus, wenn in den letzten fünf bzw. zehn Jahren einmal jährlich (bei unter 18-jährigen halbjährlich) ein Zahnarztbesuch nachgewiesen wird. Nachfolgend sind die 52 befundbezogenen Festzuschüsse mit bebilderten Beispielen sowie den entspre- chenden Euro-Beträgen dargestellt. Dabei sind jeweils nur möglichst typische Beispiele für Regelversorgung, gleichartigen und andersartigen Zahnersatz dargestellt. Darüber hinaus sind aufgrund der großen Vielfalt zahnprothetischer Lösungsmöglichkeiten viele andere Versorgungen möglich. Des weiteren sind die Gemeinsamen Erläuterungen von KZBV und Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde untereinander wiedergegeben. Abgedruckt ist schließlich auch der Heil- und Kostenplan als vorläufige Version (Stand November 2004). Bei Redaktionsschluss stand noch eine Entscheidung des Bundesschiedsamts zur endgültigen Ausgestaltung des Heil- und Kostenplans an. Helmut Haumann, is-dental GmbH, Coesfeld Dr. med. dent. Harald Strippel, M.Sc. in Dental Public Health, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, Essen Norbert Lenga, Bundesknappschaft, Bochum wichtig © by is-dental 2 Festzuschuss - Richtlinien Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung nach § 91 Absatz 6 SGB V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinien) beschlossen am 23., 30.06., 14.07. und 03.11.2004 Inkrafttreten zum 01.01.2005 Präambel Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 91 Abs. 6 SGB V bestimmt auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 SGB V gewährt werden und ordnet diesen nach § 56 Abs. 2 SGB V prothetische Regelversorgungen zu. Die Bestimmung der Befunde ist auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses erfolgt. Dem zahnmedizinischen Befund wird unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinien ein Befund dieser Festzuschuss-Richtlinien zugeordnet. Die dem jeweiligen Befund zugeordnete zahnprothetische Versorgung orientiert sich an den zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse für den jeweiligen Befund gehören. Bei der Zuordnung der Regelversorgung sind auch die Funktionsdauer, die Stabilität und auch die Gegenbezahnung berücksichtigt worden. In die Festlegung der Regelversorgung sind die Befunderhebung, die Planung, die Vorbereitung des Restgebisses, die Beseitigung von groben Okklusionshindernissen und alle Maßnahmen zur Herstellung und Eingliederung des Zahnersatzes einschließlich der Nachbehandlung sowie die Unterweisung im Gebrauch des Zahnersatzes einbezogen. Dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen ist nach § 56 Abs. 3 SGB V Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Die Stellungnahme ist in die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses einbezogen worden. 3 Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines A. Allgemeines 1. Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten Befunde von Teil B dieser Festzuschuss-Richtlinien sind nur ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der nachfolgenden Befunde geregelten Voraussetzungen vorliegen. Dabei sind die Inhalte der Leistungsbeschreibungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen berücksichtigt worden. Bei der Feststellung der Befunde wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit, z.B. durch Erweiterung, wiederhergestellt werden kann. 2. Die Festzuschüsse zu den Befunden werden erst dann gewährt, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen versorgt sind. Bei Teilleistungen werden die Festzuschüsse anteilig gewährt. 3. Als Regelversorgung ist festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert, wenn eine natürliche Gegenbezahnung vorhanden ist. Funktionstüchtiger festsitzender und Kombinations-Zahnersatz oder zeitgleich einzugliedernder festsitzender und Kombinations-Zahnersatz werden der natürlichen Gegenbezahnung gleichgestellt. Bei Vorliegen einer herausnehmbaren Versorgung im Gegenkiefer (Modellgussklammerprothese, Totalprothese) ist festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert bei der Versorgung einer Lücke mit einem fehlenden Zahn je Seitenzahngebiet oder bis zu vier fehlenden Zähnen im Frontzahngebiet. Bei der Versorgung mit Zahnersatz soll eine funktionell ausreichende Gegenbezahnung vorhanden sein oder im Laufe der Behandlung hergestellt werden. 4 Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines 4. Bei Versicherten, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet würden, gewähren die Krankenkassen zusätzlich zu den Festzuschüssen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 SGBV einen weiteren Betrag in jeweils gleicher Höhe, angepasst an die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens jedoch in Höhe der nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V entstandenen Kosten. Protokollnotiz: Der Gemeinsame Bundesausschuss geht davon aus, dass Festzuschüsse auch bei „Nicht-Härtefällen“ höchstens in Höhe der nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V entstandenen Kosten gewährt werden. 5. Wählen Versicherte, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet würden, einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleich- oder andersartigen Zahnersatz gemäß § 55 Abs. 4 oder 5 SGB V, gewähren die Krankenkassen nur den doppelten Festzuschuss. 6. Suprakonstruktionen sind in den in den Zahnersatz-Richtlinien beschriebenen Fällen Gegenstand der Regelversorgung. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Suprakonstruktionen bei Erstversorgung mit Implantaten hat der Versicherte Anspruch auf den Festzuschuss zur Versorgung der Befundsituation, die vor dem Setzen der Implantate bestand. Für die Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind Festzuschüsse ansetzbar, die der Gemeinsame Bundesausschuss auf der Grundlage von entsprechenden Regelleistungen ermittelt hat. Eine Gewährung von Festzuschüssen erfolgt auch in den Fällen, in denen Suprakonstruktionen außerhalb der in den Zahnersatz-Richtlinien genannten Fälle gewählt werden. 7. Bei der Erstversorgung, der Erneuerung und der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind für alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente, keine Festzuschüsse ansetzbar. 5 Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines 8. Die Kosten für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind gegenüber dem Versicherten für diejenigen Leistungen, die der Regelversorgung entsprechen, nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (Bema) und auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II – 2004) abzurechnen. Wählen Versicherte einen über die Regelversorgung gemäß § 56 Abs. 2 SGB V hinausgehenden gleichartigen Zahnersatz, gilt als Abrechnungsgrundlage für die Mehrkosten die Gebührenordnung für Zahnärzte. Wählen Versicherte eine von der Regelversorgung abweichende andersartige Versorgung nach § 55 Abs. 5 SGBV, gilt als Abrechnungsgrundlage ebenfalls die Gebührenordnung für Zahnärzte. Für die Ausnahmefälle gemäß Nr. 44 der Zahnersatz-Richtlinien (zahnbegrenzte Einzelzahnlükke, atrophierter Kiefer) bilden BEMA und BEL II weiterhin die Abrechnungsgrundlage. 9. Begleitleistungen wie Anästhesien, Röntgenaufnahmen, parodontologische und konservierende Leistungen, die bei Versorgungen gemäß § 56 Abs. 2 SGB V (Regelleistungen) erbracht werden, sind als vertragszahnärztliche Leistungen abzurechnen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Versicherte eine Versorgung nach § 55 Abs. 4 und Abs. 5 SGB V wählen. Protokollnotiz: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 SGB V die Befunde bestimmt, für die Festzuschüsse gewährt werden. Er wird die Auswirkungen der beschlossenen Festzuschüsse, auch im Hinblick auf die Anwendung im Einzelfall überprüfen und ggf. auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 Satz 12 SGB V fortentwickeln. 6 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund Beispiel 1 im Seitenzahnbereich 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 20a Metallische Vollkrone 19 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 7b Planungsmodelle 98a Individuelle Abformung Beispiel 2 im Seitenzahnbereich 115,27 € Bonus Kombination Befund 1.1: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone Befund 1.1: Erhaltungswürdiger Zahn mit unzureichender Retentionsmöglichkeit Regelversorgung 1.1: Metallische Vollkrone in NEM Regelversorgung 1.1: Krone für Modellgussklammer Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone/Metall 1031 Vorbereiten Krone 1032 Krone einarbeiten 1360 Gefrästes Lager 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Gleichartige Versorgung im Seitenzahnbereich Gleichartige Versorgung 1.1: Vollkeramisch verblendete Krone Gleichartige Versorgung 1.1: Gleichartige Versorgung 1.1: Galvanisch hergestellte VerVollkeramische Krone blendkrone 7 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel im Seitenzahnbereich: Befund 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 20c 19 24c 7b 98a Metallische Teilkrone Provisorische Krone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Planungsmodelle Individuelle Abformung 129,36 € Bonus Kombination Befund 1.2: Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten aber erhaltener vestibulärer Zahnsubstanz Zahntechnische Leistungen 0010 0023 0024 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0201 0211 0213 0220 0240 0310 0320 1022 1031 1032 1360 9330 Modell Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Basis für Vorbissnahme Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Teilkrone Vorbereiten Krone Krone einarbeiten Gefrästes Lager Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Regelversorgung 1.2: Metallische Teilkrone in NEM Gleichartige Versorgung Gleichartige Versorgung 1.2: Vollkeramische Teilkrone 8 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 1.3. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 20b 24c Verblendbereiche 41,85 € Bonus Kombination Vestibulär verblendete Verblendkrone abzüglich: 20a Metallische Vollkrone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Regelversorgung: Befund Nr. 2.7 Oberkiefer: Zähne 15 - 25 Zahntechnische Leistungen Regelversorgung: 1024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall 1500 Metallverbindung nach Brand 1550 Konditionierung 1600 Vestib. Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1620 Vestibuläre Verblendung Keramik 1630 Zahnfleisch Keramik 1640 Vestib. Verblendung Komposit 1650 Zahnfleisch Komposit 9330 Versandkosten Vestibuläre Verblendung Unterkiefer: Zähne 34 - 44 z. B.: 1 x Befund Nr. 1.3 Verblendungszuschlag für Brückenanker und Zwischenglieder. Beispiele für Verblendungen siehe Befunde nach Nr. 1.1 (Seitenzahngebiet) 9 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 18a 24,92 € Bonus Kombination Konfektionierter Stiftaufbau Zahntechnische Leistungen Material: Stift Befund 1.4: Endodontisch behandelter Zahn Konfektionierter Stift Befund 1.5 Regelversorgung nach Befund Nr. 1.4: Konfektionierter Stiftaufbau Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 75,93 € Bonus Zahnärztliche Leistungen 18b Gegossener Stiftaufbau, zweiseitig 21 Prov. Krone mit Stiftverankerung Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 1033 Stiftaufbau einarbeiten 1040 Modellation gießen 1050 Stiftaufbau 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Befund 1.5: Endodontisch behandelter Zahn Gegossener Stiftaufbau Regelversorgung nach Befund Nr. 1.5: Gegossener Stiftaufbau 10 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 2. Beispiel: Befund Regelversorgung Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. 2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 273,30 € Bonus Zahnärztliche Leistungen 7b 91a 91c 92 19 95d 98a 89 93 Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) Brückenspanne Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen Adhäsivbrücke Zahntechnische Leistungen 0010 0023 0024 0051 0052 0053 0060 0070 0120 0201 0211 0213 0220 Modell Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Basis für Vorbissnahme Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Kombination 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone Metal 1022 Teilkrone 1023 Flügel für Adhäsivbrücke 1031 Vorbereiten Krone 1100 Brückenglied 1500 Metallverb. nach Brand 1550 Konditionierung 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Befund 2.1: Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke. Gleichartige Versorgung Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.1: Keramisch voll verblendete Brücke mit Regelversorgung: Provisorien (Bema-Nrn. 19 und 95d) Regelversorgung 2.1: Brücke Andersartige Versorgung Andersartige Versorgung: z. B.: Suprakonstruktion 11 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 2.2 Befund Regelversorgung Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 312,48 € Bonus Zahnärztliche Leistungen Kombination 7b Planungsmodelle 91a Brückenanker (Metallische Vollkrone) 91c Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 98a Individuelle Abformung 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 1022 Teilkrone 0201 Basis für Vorbissnahme 1031 Vorbereiten Krone 0211 Individueller Löffel 1100 Brückenglied 0213 Bissregistrierung 1500 Metallverbindung 0220 Bisswall nach Brand 0240 Übertragungskappe 9330 Versandkosten 0310 Provisorische Krone Material: 0320 Formteil NEM 1021 Vollkrone Metall Verbrauchsmaterial Befund 2.2: Zahnbegrenzte Lücke mit zwei fehlenden Zähnen, je Lücke. Gleichartige Versorgung + Regelversorgung Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.2: z. B.: Keramisch voll verblendete Brückenanker und -Zwischenglieder auf Zähnen 34, 35 und 36 und Regelversorgung: Provisorien (Bema-Nrn. 19 und 95d) und eine metallische Vollkrone als Brückenanker Regelversorgung 2.2: Brücke; zzgl. vestibuläre Verblendung am Zahn 34: 1 x Befund Nr. 2.7 Andersartige Versorgung Andersartige Versorgung: z. B.: Keramisch voll verblendete Brücke und ein Implantat. 12 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 2.3 352,26 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 95d 98a 89 Regelversorgung Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 7b 91a 91c 92 19 Befund Kombination Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) Brückenspanne Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone Metall 1022 Teilkrone 1031 Vorbereiten Krone 1100 Brückenglied 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmat. Praxis Befund 2.3: Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen; erhaltungswürdiger Zahn 16 mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone Gleichartige Versorgung + Regelversorgung Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.3: z.B. keramisch voll verblendete Brückenanker und -Zwischenglieder auf Zähnen 11-15 und Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d), ein weiterer Brückenanker, metallische Vollkrone Regelversorgung 2.3: 1 x Befund 2.3 zzgl. vestibuläre Verblendung und 1 weitere Krone als Brückenanker: 1 x Befund 1.1 5 x Befund Nr. 2.7 13 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 2.4 Beispiel: 387,50 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 95d 98a 89 Regelversorgung Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 7b 91a 91c 92 19 Befund Kombination Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) Brückenspanne Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone Metall 1022 Teilkrone 1031 Vorbereiten Krone 1100 Brückenglied 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Befund 2.4: Zahnbegrenzte Lücke mit 4 fehlenden Zähnen; erhaltungswürdiger Zahn 14 mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone GleichartigeVersorgung + Regelversorgung Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.4: z. B.: Keramisch voll verblendete Brücke, Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d) Regelversorgung 2.4 z. B.: 1 x Befund Nr. 2.4 1 x Befund Nr. 1.1 7 x Befund Nr. 2.7 Andersartige Versorgung Andersartige Versorgung: z. B.: Keramisch voll verblendete Brücke und zwei Implantate. 14 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 2.5 Befund Regelversorgung An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 152,63 € Bonus Zahnärztliche Leistungen 7b 91a 91c 92 19 95d 98a Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) Brückenspanne Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone Metall 1022 Teilkrone 1031 Vorbereiten Krone 1100 Brückenglied 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Kombination Befund 2.5: An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn Gleichartige Versorgung + Regelversorgung Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.5: z. B.: Keramisch voll verblendete Brückenanker und ein Zwischenglied auf Zähnen 13 - 15, metallisches Zwischenglied 16 und metallische Vollkrone als Brückenanker 17. Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d) Regelversorgung 2.5: 1 x Befund Nr. 2.1 1 x Befund Nr. 2.5 3 x Befund Nr. 2.7 15 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 116,85 € Bonus Zahnärztliche Leistungen 7b 19 91e 95d 98a Planungsmodelle Provisorische Brücke, Brückenanker Geschiebe bei geteilten Brücken Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke Individuelle Abformung Kombination Befund 2.6: Disparallele Pfeilerzähne; die Einschubrichtung der Pfeilerzähne ist unterschiedlich. Eingliederung einer ungeteilten Brücke nicht möglich. Zahntechnische Leistungen 0010 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0211 1331 1341 Modell Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Individueller Löffel Individuelles Geschiebe Konfektions-Geschiebe Erster Teil der Brücke. Das angesetzte Geschiebe ist an die Einschubrichtung des 2. Pfeilerzahnes angepaßt. Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Konfektioniertes Geschiebe Zweiter Teil der Brücke hinzugefügt. 16 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich(15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 40,80 € Bonus Regelversorgung: Vestibuläre Verblendung Verblendbereiche Befund Nr. 2.7: Verblendzuschlag für Brückenanker und Zwischenglieder. Zahnärztliche Leistungen 91b 95d Kombination Brückenanker (Vestibulär verblendete Verblendkrone) abzüglich: 91a Brückenanker (Metallische Vollkrone) Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke Zahntechnische Leistungen 1024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall 1500 Metallverbindung nach Brand 1550 Konditionierung 1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1620 Vestibuläre Verblendung Keramik 1630 Zahnfleisch Keramik 1640 Vestibuläre Verblendung Komposit 1650 Zahnfleisch Komposit 9330 Versandkosten Regelversorgung: z. B.: 3 x Befund Nr. 2.7 Oberkiefer: Zähne 15 - 25 Unterkiefer: Zähne 34 - 44 Beispiele für Verblendungen siehe Befunde nach Nr. 2.1 - 2.4 17 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 3 Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen 3.1. Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Befund Regelversorgung Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. Festzuschuss (ohne Bonus) 274,58 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 7b 96a 96b 96c 98a 98b 98c 98g 98h/1 98h/2 89 Kombination Planungsmodelle Partielle Prothese Partielle Prothese Partielle Prothese Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK Funktionsabdruck UK Metallbasis gegossene Halte- und Stützvorrichtung gegossene Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen Befund 3.1: Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Regelversorgung 3.1: z. B.: Klammerverankerte Modellgussprothese Andersartige Versorgung Andersartige Versorgung 3.1: z. B.: Drei Teleskope 18 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0212 Funktionslöffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0220 Bisswall 1370 Schubverteilungsarm 1550 Konditionierung 1600 Vest. Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1640 Vest. Verblendung Komposit 1650 Zahnfleisch Komposit 2010 Metallbasis 2021 Einarmige Klammer 2022 Inlayklammer 2023 Fortlaufende Klammer 2024 Bonyhardklammer 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel 2027 Auflage 2028 Umgebungsbügel 2031 Zweiarmige Klammer 2032 Approximalklammer 2033 Ringklammer 2034 Rücklaufklammer 2035 Bonyhardklammer 2036 Doppelbogenklammer 2041 Zweiarmige Klammer / Auflage 2042 Approximalklammer/Auflage 2043 Ringklammer/Auflage 2044 Rücklaufklammer/Auflage 2045 Bonyhardklammer/Auflage 2046 Überwurfklammer/Auflage 2050 Bonwill-Klammer 2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2110 Abschlussrand 3010 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3030 Aufstellung Metall je Zahn 3410 Übertragung je Zahn 3610 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellen der Zähne 3801 Einarmige Klammer Beispiel: Befund Befund 3.1 OK: Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 3821 3822 3830 3840 9330 Regelversorgung Regelversorgung: 1 x Befund Nr. 3.1 1 x Befund Nr. 2.2 4 x Befund Nr. 2.7 Andersartige Versorgung Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Weichkunststoff Sonderkunststoff Zahn, zahnfarben hergestellt Zahn, zahnfarben hinterlegen Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Andersartige Versorgung z. B.: Suprakonstruktion 19 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 202,21 € Befund 3.2 a: Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe Regelversorgung 3.2 a: Metallbasis mit 2 Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 3.1 2 x Befund Nr. 3.2 2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung) Andersartige Versorgung 3.2 a: z. B.: Brücken als Suprakonstruktionen Befund 3.2 b: Einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe Regelversorgung 3.2 b: Metallbasis mit 2 Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 3.1 2 x Befund Nr. 3.2 2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung) Gleichartige und Regelversorgung 3.2 b: Regelversorgung: 2 Teleskopkronen, Modellgussprothese, Provisorien Gleichartige Versorgung: 1 zusätzliche Teleskopkrone Befund 3.2 c: Beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe Regelversorgung 3.2 c: Metallbasis mit 2 Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 3.1 2 x Befund Nr. 3.2 2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung) Bonus Zahnärztliche Leistungen 19 91d 24c 98a Kombination Provisorische Krone Teleskopkrone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Individuelle Abformung Zahntechnische Leistungen 0024 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 0213 0220 0240 0310 1200 2100 9330 Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Teleskopkrone Lösungsknopf Versandkosten abzüglich 2041 Zweiarmige Klammer / Auflage Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Gleichartige und Regelversorgung 3.2 c: Regelversorgung: 2 Teleskopkronen, Modellgussprothese, Provisorien Gleichartige Versorg.: 2 zusätzl. Teleskopkronen 20 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 4. 4.1 Befund Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 257,64 € Bonus Zahnärztliche Leistungen 7b 97a 98a 98b 89 Kombination Planungsmodelle Totalprothese OK Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0120 Mittelwertartikulator 0201 Bissnahme 0211 Individueller Löffel 0212 Funktionslöffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0215 Basis für Aufstellung 0220 Bisswall 3010 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3610 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellen der Zähne 3821 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 8060 Gegossenes Basisteil 9330 Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Befund 4.1: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer Regelversorgung Regelversorgung 4.1: Abb. 1: Primärkronen von Teleskopkronen Regelversorgung 4.1: Abb. 2: z. B.: Deckprothese OK mit Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 4.1 (Deckprothese) 3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen) 3 x Befund Nr. 4.7 (Verblendungen) 21 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 4.2 Befund Regelversorgung Zahnloser Oberkiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 253,50 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen Kombination 7b Planungsmodelle 97a Totalprothese OK 98a Individuelle Abformung 98b Funktionsabdruck OK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3610 3620 3821 3822 9330 Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Weichkunststoff Sonderkunststoff Versandkosten Befund 4.2: Zahnloser Oberkiefer Regelversorgung 4.2: Totalprothese Oberkiefer Gleichartige Versorgung Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Gleichartige Versorgung 4.2: z. B.: Totalprothese OK mit Metallbasis (wenn kein Ausnahmefall nach Nr. 34 der Zahnersatz-Richtlinien) 22 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund Befund 4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 276,88 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 7b 97b 98a 98c 89 Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3610 3620 3821 3822 3830 3840 8060 9330 Kombination Planungsmodelle Totalprothese UK Individuelle Abformung Funktionsabdruck UK Beseitigung grober Artikulationsstörungen Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Weichkunststoff Sonderkunststoff Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Gegossenes Basisteil Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Befund 4.3: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer Regelversorgung 4.3: Abb. 1: Primärteile von Teleskopkronen Regelversorgung Regelversorgung 4.3: Abb. 2: z. B.: Deckprothese UK mit Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 4.3 (Deckprothese) 3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen) 3 x Befund Nr. 4.7 (Verblendungen) 23 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 4.4 Befund Regelversorgung Zahnloser Unterkiefer Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 270,75 € Bonus Zahnärztliche Leistungen Kombination 7b Planungsmodelle 97b Totalprothese UK 98a Individuelle Abformung 98c Funktionsabdruck UK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3030 3620 3821 3822 9330 Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Aufstellung Metall je Zahn Fertigstellen der Zähne Weichkunststoff Sonderkunststoff Versandkosten Befund 4.4: Zahnloser Unterkiefer Regelversorgung 4.4: Totalprothese Unterkiefer Andersartige Versorgung Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Andersartige Versorgung Abb. 1: z. B.: 2 Implantate Andersartige Versorgung Abb. 2: z. B.: Brücke als Suprakonstruktion 24 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund Regelversorgung Befund 4.5 Erfordernis einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer Protokollnotiz zu Nr. 4.5 Gemäß Nr. 34 der Zahnersatz - Richtlinien geht bei totalen Prothesen in der Regel eine Metallbasis über das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinaus und unterliegt der Leistungspflicht der Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Torus palatinus und Exostosen). Festzuschuss (ohne Bonus) 67,93 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 8e Kombination Metallbasis Zahntechnische Leistungen 1550 Konditionieren 1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 1640 Vestibuläre Kompositverblendung 2010 Metallbasis 2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2110 Abschlussrand 3030 Aufstellung Metall je Zahn abzüglich: 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3410 Übertragung je Zahn Befund 4.5: Erfordernis einer Metallbasis, je Kiefer Regelversorgung 4.5: Metallbasis Oberkiefer, Totalprothese gemäß Befund Nr. 4.2 25 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund Befund 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 19 91d 24c 98a Bonus Kombination Provisorische Krone Teleskopkrone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Individuelle Abformung Zahntechnische Leistungen 0024 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 0213 0220 0240 0310 1200 9330 213,86 € Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Teleskopkrone Versandkosten Befund 4.6: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn Regelversorgung Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Regelversorgung 4.6: Abb. 1: Primärkronen Regelversorgung 4.6: Abb. 2: Sekundärkronen und Deckprothese 1 x Befund Nr. 4.2 (Deckprothese) 3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen) 2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung) 26 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 4.7 Befund Regelversorgung Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 26,60 € Bonus Kombination Zahntechnische Leistungen 1550 Konditionieren 1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1640 Vestibuläre Kompositverblendung 1650 Zahnfleisch Komposit Regelversorgung 4.7 Verblendungs-Zuschlag zu den Befunden 3.2 oder 4.6, je Ankerzahn 27 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 4.8 Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 98a Regelversorgung Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn Festzuschuss (ohne Bonus) 19 21 90 24c Befund 191,64 € Bonus Kombination Provisorische Krone Provisorische Krone mit Stift Wurzelstiftkappe Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Individuelle Abformung Zahntechnische Leistungen 0023 0024 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 0213 0220 0310 1013 1343 9330 Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Provisorische Krone Wurzelstiftkappe Konfektionsanker Versandkosten Befund 4.8: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn Regelversorgung 4.8: Sekundärkrone und.schleimhautgetragene Deckprothese 1 x Befund Nr. 4.1 3 x Befund Nr. 4.8 Material: NEM Konfektionsanker Verbrauchsmaterial Praxis Wurzelstiftkappe mit Kugelanker 28 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 98d 47,99 € Bonus Kombination Intraorale Stützstiftregistrierung Zahntechnische Leistungen 0112 Fixator 0201 Bissnahme 0214 Basis für Stützstiftregistrierung 0220 Bisswall 0230 Registrierplatte und -stift auf Basen 9330 Versandkosten Material: Materialkosten Registrierplatte Abb. 1: OK/UK Seitenansicht. Basisplatten mit Bisswällen, Registrierplatte und -stift Abb. 2: Registrierplatte und -stift Befund 4.9: Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), je Gesamtbefund Regelversorgung 4.9: Intraorale Stützstiftregistrierung 29 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund Beispiel: 5 Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 85,31 € Bonus Regelversorgung Kombination Zahnärztliche Leistungen 7b 96a 98a 98f 89 Planungsmodelle Partielle Prothese Individuelle Abformung Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0213 0215 0220 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2041 2042 2043 Befund Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Einarmige Klammer Inlayklammer Fortlaufende Klammer Bonyhardklammer Kralle Ney-Stiel Auflage Umgebungsbügel Zweiarmige Klammer Approximalklammer Ringklammer Rücklaufklammer Bonyhardklammer Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer /Auflage Approximalklammer/Auflage Ringklammer/Auflage 2044 Rücklaufklammer/Auflage 2045 Bonyhardklammer/Auflage 2046 Überwurfklammer/Auflage 2050 Bonwill-Klammer 2120 Zuschlag einz. Klammer 3010 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellen der Zähne 3610 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellen der Zähne 3801 Einarmige Klammer 3802 Inlayklammer 3803 Interdental-Knopfklammer 3804 Approximalklammer 3805 Auflage 3806 Bonyhardklammer 3811 zweiarmige Klammer/Auflage 3812 Bonyhardklammer/Auflage 3813 Überwurfklammer 3814 Doppelbogenklammer 9330 Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Befund 5.1: Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Regelversorgung Regelversorgung 5.1: Interimsprothese als zeitlich begrenzte Übergangslösung. 30 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 5.2 Befund Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 117,50 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 7b 96b 98a 98f 89 Kombination Planungsmodelle Partielle Prothese Individuelle Abformung Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0213 0215 0220 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2041 2042 2043 Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Einarmige Klammer Inlayklammer Fortlaufende Klammer Bonyhardklammer Kralle Ney-Stiel Auflage Umgebungsbügel Zweiarmige Klammer Approximalklammer Ringklammer Rücklaufklammer Bonyhardklammer Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer /Auflage Approximalklammer/Auflage Ringklammer/Auflage 2044 2045 2046 2050 2120 3010 3020 3610 3620 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 9330 Rücklaufklammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer/Auflage Bonwill-Klammer Zuschlag einz. Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellen der Zähne Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Versandkosten Befund 5.2: Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Regelversorgung Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Regelversorgung 5.2: z. B.: Interimsprothese als zeitlich begrenzte Übergangslösung mit 5 ersetzten Zähnen. 31 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund Befund 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 153,80 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 7b 96c 98a 98b 98c 98f 89 Kombination Planungsmodelle Partielle Prothese Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK Funktionsabdruck UK Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0120 Mittelwertartikulator 0201 Bissnahme 0211 Individueller Löffel 0212 Funktionslöffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0215 Basis für Aufstellung 0220 Bisswall 2021 Einarmige Klammer 2022 Inlayklammer 2023 Fortlaufende Klammer 2024 Bonyhardklammer 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel 2027 Auflage 2028 Umgebungsbügel 2031 Zweiarmige Klammer 2032 Approximalklammer 2033 Ringklammer 2034 Rücklaufklammer 2035 Bonyhardklammer 2036 Doppelbogenklammer 2041 zweiarmige Klammer/ Auflage 2042 Approximalklammer/Auflage 2043 Ringklammer/Auflage 2044 2045 2046 2050 2120 3010 3020 3610 3620 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 9330 Rücklaufklammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer/Auflage Bonwill-Klammer Zuschlag einz. Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellen der Zähne Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Befund 5.3: Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Regelversorgung Regelversorgung 5.3: z. B.: Interimsprothese als zeitlich begrenzte Übergangslösung mit über 8 ersetzten Zähnen. 32 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 5.4 Befund Regelversorgung Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 222,90 € Bonus Zahnärztliche Leistungen 97a 97b 98a 89 Kombination Totalprothese OK Totalprothese UK Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3610 3620 9330 Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Versandkosten Befund 5.4: Restgebiss und nicht erhaltungsfähige Zähne; sofern nach deren Extraktion eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist: Befund 5.4 Regelversorgung 5.4: Totalprothese Oberkiefer z.B. als Ersatz, der zu einem späteren Zeitpunkt umgestaltet werden kann. Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Befund 5.4: Restgebiss und nicht erhaltungsfähige Zähne; sofern nach deren Extraktion eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist: Befund 5.4 Regelversorgung 5.4: Totalprothese Unterkiefer z. B. als Ersatz, der zu einem späteren Zeitpunkt umgestaltet werden kann. 33 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund Beispiel: 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100a Befund Befund 6.1: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese 26,04 € Bonus Kombination Wiederherstellung ohne Abformung Zahntechnische Leistungen 0010 3830 3840 8010 8021 8022 8023 8024 9330 Modell Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Regelversorgung 6.1: z. B.: Bei fixierbaren Bruchstellen ist keine Abformung erforderlich 34 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100b Beispiel: 37,36 € Befund Befund 6.2: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese Bonus Kombination Wiederherstellung mit Abformung Zahntechnische Leistungen 0010 0112 0120 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 3830 3840 8010 8021 8022 8023 8024 8025 8130 9330 Modell Fixator Mittelwertartikulator Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten Auswechseln Konfektionsteil Versandkosten Regelversorgung 6.2: z. B.: Reparatur einer zerbrochenen Prothese mit Abformung Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis 35 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 6.3 Befund Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100b Beispiel: 57,70 € Bonus Kombination Wiederherstellung mit Abformung Zahntechnische Leistungen 0010 0023 0112 0120 1349 1550 1600 1610 1640 1650 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2041 2042 2043 2044 2045 2046 2050 Modell Verwendung von Kunststoff Fixator Mittelwertartikulator Sekundärteil wiederbefestigen Kondtionierung Vestibuläre Verbl. Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Komposit Zahnfleisch Komposit einarmige Klammer Inlayklammer Fortlaufende Klammer Bonyhardklammer Kralle Ney-Stiel Auflage Umgebungsbügel Zweiarmige Klammer Approximalklammer Ringklammer Rücklaufklammer Bonyhardklammer Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer/Auflage Approximalklammer/Auflage Ringklammer/Auflage Rücklaufklammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer/Auflage Bonwillklammer 2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2120 Zuschlag geg. Klammer 3801 einarmige gebogene Klammer 3802 Inlayklammer 3803 Interdental-Knopfklammer 3804 Approximalklammer 3805 Auflage 3806 Bonyhardklammer 3811 zweiarmige Klammer/Auflage 3812 Bonyhardklammer/Auflage 3813 Überwurfklammer 3814 Doppelbogenklammer 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 8010 Grundeinheit 8021 LE Sprung 8022 LE Bruch 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Klammer einarbeiten 8026 LE Rückenschutzplatte 8027 LE Kunststoffsattel 8070 Metallverbindung 9330 Versandkosten Material: Verbrauchsmaterial Praxis Befund 6.3: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese Regelversorgung 6.3: z. B.: Wiederanlöten einer gebrochenen Klammer 36 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 6.4 Regelversorgung Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese Festzuschuss (ohne Bonus) 51,82 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100b 98f 89 Befund Kombination Wiederherstellung mit Abformung Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0112 0120 0201 0213 0220 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 3830 3840 8010 8021 8022 8023 8024 8025 8030 9330 Modell Fixator Mittelwertartikulator Bissnahme Bissregistrierung Bisswall Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten Gebogene Retention Versandkosten Beispiel Abb.1: 11,12 nicht erhaltungsfähig Befund 6.4: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese Regelversorgung 6.4: z. B.: Um zwei Zähne und den Kunststoffsattel erweiterte Prothese Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis 37 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 6.5 Beispiel: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese Festzuschuss (ohne Bonus) 66,21 € Regelversorgung Bonus Zahnärztliche Leistungen 100b 98f 98h/1 98h/2 89 Befund Wiederherstellung mit Abformung Halte- und Stützvorrichtungen gegossene Halte- und Stützvorrichtung gegossene Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen 25,26 werden extrahiert Kombination Zahntechnische Leistungen 0010 0112 0120 0201 0213 0220 1550 1600 1610 1640 1650 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2041 2042 2043 Modell Fixator Mittelwertartikulator Bissnahme Bissregistrierung Bisswall Konditionierung Vestibuläre Verbl. Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verbl. Komposit Zahnfleisch Komposit einarmige gegoss. Klammern Inlayklammer Fortlaufende Klammer Bonyhardklammer Kralle Ney-Stiel Auflage Umgebungsbügel zweiarmige gegoss. Klammer Approximalklammer Ringklammer Rücklaufklammer Bonyhardklammer/ Gegenlager Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer/Auflage Approximalklammer/Auflage Ringklammer/Auflage 2044 Rücklaufklammer/Auflage 2045 Bonyhardklammer/Auflage 2046 Überwurfklammer/Auflage 2050 Bonwillklammer 2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2110 Abschlussrand 2120 Zuschlag geg. Klammer 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 8010 Grundeinheit 8021 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Klammer einarbeiten 8026 LE Rückenschutzplatte 8027 LE Kunststoffsattel 8030 Gebogene Retention 8040 Gegossene Retention 8060 Gegossenes Basisteil 8070 Metallverbindung 9330 Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Befund 6.5: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese Regelversorgung Regelversorgung 6.5: z. B.: Erweiterung 25, 26 und zwei neue gegossene Halte- und Stützvorrichtungen 38 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100c 100d 49,74 € Bonus Kombination Teilunterfütterung Vollständige Unterfütterung Zahntechnische Leistungen 0010 0112 3821 3822 8080 8090 8100 9330 Beispiel: Modell Fixator Weichkunststoff Sonderkunststoff Teilunterfütterung Vollst. Unterfütterung Prothesenbasis erneuern Versandkosten Material Abb. 1: Guter Kontakt zwischen Schleimhaut und Prothese Abb. 2: Deutlicher Hohlraum durch den Abbau des Kieferkamms Abb.3: Mit Kunststoff unterfütterte Prothesenbasis Befund 6.6: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem TeilZahnersatz, je Prothese Regelversorgung 6.6: Teil-oder vollständige Unterfütterung Regelversorgung: z. B.:Vollständige Unterfütterung 39 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100e 100f Beispiel: 64,74 € Bonus Kombination Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK Abb. 1: Guter Kontakt zwischen Schleimhaut und Prothese Abb. 2: Deutlicher Hohlraum durch den Abbau des Kieferkamms Abb.3: Mit Kunststoff unterfütterte Prothesenbasis Zahntechnische Leistungen 0010 0112 3821 3822 8090 8100 9330 Modell Fixator Weichkunststoff Sonderkunststoff Vollst. Unterfütterung Prothesenbasis erneuern Versandkosten Befund 6.7: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer Regelversorgung 6.7: Vollständige Unterfütterung Material Abb. 4: Totalprothese, unterfütterungsbedürftig 40 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 6.8 Befund Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 24a 95a 95b 19 Beispiel: 8,58 € Bonus Kombination Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern Provisorische Krone Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0051 0052 0053 1500 8070 8200 9330 Modell Mittelwertartikulator Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Metallverbindung n. Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Versandkosten Befund 6.8: z.B.: Vom Zahn gelöste Krone Regelversorgung Material Regelversorgung 6.8: z. B.: Wiedereinsetzen Krone 41 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 6.9 Beispiel: 35,29 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen Kombination Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette Provisorische Krone Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0051 0052 0053 0320 1550 1600 1610 1620 1630 1640 1650 8070 8200 9330 Regelversorgung Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette Festzuschuss (ohne Bonus) 24b 95c 19 Befund Modell Mittelwertartikulator Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Formteil Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch aus Kunststoff Vestibuläre Verblendung Keramik Zahnfleisch Keramik Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch aus Komposit Metallverbindung Reparatur Krone/Br.glied Versandkosten Abb. 1: Beschädigung an vestibulärer Verblendung Abb. 2: Erneuerte Facette Material 42 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 6.10 Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 91d 19 24c 98a Beispiel: 144,29 € Bonus Kombination Teleskopkrone - halbe Gebühr Provisorische Krone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Individuelle Abformung Zahntechnische Leistungen 0010 0023 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 1201 9330 Modell Verwendung von Kunststoff Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Tel. Sekundärkrone Versandkosten Abb. 1: Funktionsfähige Primärkrone Abb. 2: Die Sekundärkrone (Querschnitt) hat keine Friktion (Halt) mehr Abb.3: Erneuertes Sekundärteleskop, eingearbeitet in die vorhandene Prothese Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis 43 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen 7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Befund Andersartige Versorgung 114,92 € Bonus Zahnärztliche Leistungen 20a 19 24c 7b 98a Kombination Metallische Vollkrone Provisorische Krone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Planungsmodelle Individuelle Abformung Zahntechnische Leistungen 0010 0022 0023 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 0213 0220 0240 0310 1021 1360 9330 Modell Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Vollkrone/Metall Gefrästes Lager Versandkosten Befund 7.1: Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone Andersartige Versorgung 7.1: Erneuerte Suprakonstruktion Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis 44 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Beispiel: Befund 7.2 Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 95d 98a 89 71,35 € Bonus Kombination Planungsmodelle Brückenspanne Provisorische Brücke Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0022 0023 0024 0051 0052 0053 0060 0070 0120 0201 0211 0213 0220 0240 0310 0320 1100 1500 9330 Andersartige Versorgung Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 7b 92 19 Befund Modell Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Basis für Vorbissnahme Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Brückenglied Metallverbindung nach Brand Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Befund 7.2: Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer Andersartige Versorgung 7.2: Erneuerte Suprakonstruktion 45 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 7.3 Beispiel: Andersartige Versorgung Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette Festzuschuss (ohne Bonus) 35,30 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 24b 95c 19 Befund Kombination Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette Provisorische Krone Zahntechnische Leistungen 0010 0022 0023 0120 0051 0052 0053 0320 1550 1600 1610 1620 1630 1640 1650 8070 8200 9330 Modell Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Mittelwertartikulator Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Formteil Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch aus Kunststoff Vestibuläre Verblendung Keramik Zahnfleisch aus Keramik Vestibuläre Verblendung Komposit Zahnfleisch aus Komposit Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Versandkosten Befund 7.3: Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette Andersartige Versorgung 7.3: Erneuerte Facette Material 46 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 7.4. Beispiel: Befund Andersartige Versorgung Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker Festzuschuss (ohne Bonus) 8,58 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 24a 95a 95b 19 Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern Provisorische Krone Zahntechnische Leistungen 0010 0022 0051 0052 0053 0120 1500 8070 8200 9330 Kombination Modell Platzhalter einfügen Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Mittelwertartikulator Metallverbindung n. Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Br.glied Versandkosten Befund 7.4: Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker Andersartige Versorgung 7.4: Rezementierte Krone Material 47 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 7.5 Beispiel: Befund Andersartige Versorgung Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung 261,33 € Bonus Zahnärztliche Leistungen 7b 97a 97b 98a 98b 98c 89 Kombination Planungsmodelle Totalprothese OK Totalprothese UK Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK Funktionsabdruck UK Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3610 3620 3821 3822 9330 Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Weichkunststoff Sonderkunststoff Versandkosten Befund 7.5: Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion Andersartige Versorgung 7.5: Erneuerte Stegprothese Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis z. B.: Defekte Stegprothese 48 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer Festzuschuss (ohne Bonus) 8,58 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 24a 95a 95b 19 Kombination Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern Provisorische Krone Zahntechnische Leistungen 0010 0051 0052 0053 0120 1500 8070 8200 9330 Modell Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Mittelwertartikulator Metallverbindung n. Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Br.glied Versandkosten Befund 7.6: Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer Versorgung 7.6: Erneuerte Prothese 1 x Zuschlag gemäß Nr. 7.6 1 x Befund Nr. 7.5 Abrechnung nach Bema/BEL II (vgl. Teil A, A 8) Material Abb.: atrophierter Kiefer 49 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 7.7 Beispiel: Befund Andersartige Versorgung Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion Festzuschuss (ohne Bonus) 37,36 € Bonus Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100b Kombination Wiederherstellung mit Abformung Zahntechnische Leistungen 0010 0112 0120 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 3830 3840 8010 8021 8022 8023 8024 8025 9330 Modell Fixator Mittelwertartikulator Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten Versandkosten Befund 7.7: Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion Andersartige Versorgung 7.7: Wiederherstellung der implantatgetragenen Prothese Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis 50 Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Befund 8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) 8.1 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. 8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Bonus 8.4 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr. 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar. 8.5 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. 8.6 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. Bonus Kombination 51 Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen Der Gemeinsame Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 6 SGB V empfiehlt folgende Gemeinsame Erläuterungen der Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss, der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden, zu beachten: Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Krankenkassen befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) gewähren. In den Festzuschuss-Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Befunde definiert, bei deren Vorliegen die Versicherten Anspruch auf Festzuschüsse haben. Ein Anspruch auf Festzuschüsse besteht erst, wenn die geplante prothetische Versorgung durchgeführt worden ist. Wird die Behandlung nicht vollendet (sogenannte Teilleistungen) hat der Versicherte lediglich Anspruch auf anteilige Festzuschüsse. 52 Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen Die einzelnen Befunde in den Richtlinien sind in acht verschiedene Befundklassen eingeteilt: 1. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone 2. Zahnbegrenzte Lücken mit höchstens vier fehlenden Zähnen 3. Zahnbegrenzte Lücken mit mehr als vier fehlenden Zähnen 4. Restzahnbestand bis zu drei Zähnen oder zahnloser Kiefer 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist 6. Wiederherstellungs- oder erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz 7. Erneuerung oder Wiederherstellung von Suprakonstruktionen 8. Nicht vollendete Behandlung Die beschlossenen Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden, und die Höhe der Festzuschüsse sind im Einzelnen am Ende dieser Erläuterungen abgedruckt (Anlage 1). Sie werden auf der Grundlage des zahnmedizinischen Befundes, den der Zahnarzt bei der Untersuchung des Patienten erhebt, im Planungsstadium vom Zahnarzt festgestellt. Dem zahnmedizinischen Befund wird unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinien ein Befund der Festzuschuss-Richtlinien zugeordnet. 53 Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen Aus dem Teil A Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ergibt sich bereits aus dem Zusammenspiel der Befunddefinitionen und -zusätze in Teil B Befunde und Regelversorgungen der Festzuschuss-Richtlinien, unter welchen Voraussetzungen die Befunde nebeneinander angesetzt werden können und welche Befunde sich gegenseitig ausschließen. Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten Befunde von Teil B der Festzuschuss-Richtlinien sind nur ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der Befunde geregelten Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich gilt, dass Befunde neben anderen Befunden ansetzbar sind, wenn mehrere Befunde unabhängig voneinander festgestellt werden. • Dabei gilt, dass im selben Kiefer auch der gleiche Befund mehrfach ansetzbar ist. So können im selben Kiefer mehrere Zähne überkronungsbedürftig sein, was den Festzuschuss nach Befund Nr. 1 mehrmals auslöst. • Des Weiteren können im selben Kiefer verschiedene Befunde nebeneinander auftreten, z. B. ein überkronungsbedürftiger Zahn und die Versorgung einer Lücke an anderer Stelle. • Außerdem können am selben Zahn bzw. in derselben Lückensituation verschiedene Befunde gleichzeitig auftreten, beispielsweise bei einem erhaltungswürdigen Zahn mit weitgehender Zerstörung der Krone und gleichzeitig Erfordernis eines Stiftaufbaus. Allerdings sieht die Beschreibung der Befunde nach den Nrn. 2 und 3 (Fehlen von Zähnen) Regelungen vor, bis zu welchen Grenzen und in welchem Umfang Befunde nebeneinander angesetzt werden können. 54 Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen In den anliegenden Tabellen sind die Kombinationsmöglichkeiten der Befunde aufgelistet: Anlage 2: Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse Anlage 3: Mögliche Kombinationen der Wiederherstellungen/Erneuerung von Suprakonstruktionen Befunde, die in den Anlagen 2 und 3 nicht aufgeführt sind, sind neben anderen Befunden grundsätzlich nicht ansetzbar. Nicht aufgeführte Befundkombinationen sind ebenfalls nicht ansetzbar. Ergänzend gelten folgende Regelungen: Interimsversorgungen (Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, Befundklasse 5) • Gem. Abschnitt C Nr. 14 Satz 1 der Zahnersatz-Richtlinien ist unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit vorrangig eine endgültige Versorgung mit Zahnersatz anzustreben. Die Befunde nach Nr. 5 sind daher nur in begründeten Einzelfällen im Zusammenhang mit Befunden nach Befundklassen 1 und 6 ansetzbar. Erneuerung von Suprakonstruktionen (Implantatgetragener Zahnersatz, Befundklasse 7) Implantatgetragener Zahnersatz liegt vor, wenn mindestens ein Bestandteil über eine Suprakonstruktion verankert ist. • Der Befund 7.2 ist abhängig von der Art der Suprakonstruktion entweder mit dem Befund 1.3 (Verblendzuschuss Krone) oder dem Befund 2.7 (Verblendzuschuss Brückenanker, Brückenzwischenglied) kombinierbar. 55 Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen • Der Befund 7.5 erfasst alle Implantate und natürlichen Zähne, die zur Verankerung der erneuerungsbedürftigen Prothesenkonstruktion dienen. Eine Kombination mit den Befunden 7.1 und 7.2 bzw. Befunden der Befundklassen 1 und 2 kommt daher nur in Betracht, wenn weitere Implantate bzw. natürliche Zähne vorhanden sind, über die die Prothesenkonstruktion nicht verankert ist. Reparaturen, Wiederherstellungen und Erneuerungen (Befundklasse 6, Befunde 7.3, 7.4 und 7.7) • Die Befundklasse 6 und die Befunde nach den Nrn. 7.3, 7.4 und 7.7 sind grundsätzlich nur untereinander und nicht mit anderen Befunden/Befundklassen kombinierbar. Erfolgt jedoch eine Wiederherstellung zeitgleich mit einer Neuversorgung auf demselben Heil- und Kostenplan, sind darüber hinaus Kombinationen möglich. Die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus Anlage 3. Für die Wiederherstellung der Verblendung einer Teleskopkrone ist Befund Nr. 6.9 ansetzbar. Teilleistungen (Befundklasse 8) • Bei nicht vollendeter Behandlung werden die Festzuschüsse anteilig gewährt. Sind in einem Behandlungsfall Befunde bereits versorgt, andere Befunde noch nicht versorgt, können Festzuschüsse nach Befundklasse 8 mit Festzuschüssen anderer Befundklassen kombiniert werden. 56 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Befundklasse 1 Befunde 1. Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 115,27 138,32 149,85 230,54 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 129,36 155,23 168,17 258,72 1.3. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 41,85 50,22 54,41 83,70 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 24,92 29,90 32,40 49,84 1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 75,93 91,12 98,71 151,86 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten. 57 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 . Befundklasse 2 Befunde Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. 2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke 273,30 327,96 355,29 546,60 312,48 374,98 406,22 624,96 Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar. 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 58 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Befundklasse 2 Befunde Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 352,26 422,71 457,94 704,52 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 387,50 465,00 503,75 775,00 2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 152,63 183,16 198,42 305,26 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, je Lücke 116,85 140,22 151,91 233,70 2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich 40,80 48,96 53,04 81,60 59 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Befundklasse 3 Festzuschüsse in EURO Befunde Ohne Bonus 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen 3.1. Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 274,58 329,50 356,95 549,16 202,21 242,65 262,87 404,42 Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 3.2 a) b) c) Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe, einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe, beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn 60 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse Anlage 1 Befundklasse 4 Befunde 4. 4.1 4.2 Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer Zahnloser Oberkiefer 257,64 Mit Bonus 20 % 30 % 309,17 334,93 doppelter FZSch. 1 515,28 253,50 304,20 329,55 507,00 4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer 276,88 332,26 359,94 553,76 4.4 Zahnloser Unterkiefer 270,75 324,90 351,98 541,50 4.5 Erfordernis einer Metallbasis, je Kiefer 67,93 81,52 88,31 135,86 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn 213,86 256,63 278,02 427,72 4.7 Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Ankerzahn 26,60 31,92 34,58 53,20 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn 191,64 229,97 249,13 383,28 4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), je Gesamtbefund 47,99 57,59 62,39 95,98 61 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Befundklasse 5 Befunde Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.2 85,31 102,37 110,90 170,62 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 117,50 141,00 152,75 235,00 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 153,80 184,56 199,94 307,60 5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 222,90 267,48 289,77 445,80 62 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Befundklasse 6 Befunde Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese 26,04 31,25 33,85 52,08 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese 37,36 44,83 48,57 74,72 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese 57,70 69,24 75,01 115,40 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese 51,82 62,18 67,37 103,64 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese 66,21 79,45 86,07 132,42 63 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Befundklasse 6 Befunde Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 49,74 59,69 64,66 99,48 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer 64,74 77,69 84,16 129,48 6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 8,58 10,30 11,15 17,16 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette 35,29 42,35 45,88 70,58 144,29 173,15 187,58 288,58 6.10 Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn 64 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Befundklasse 7 Festzuschüsse in EURO Befunde Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen 7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone 114,92 137,90 149,40 229,84 7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 71,35 85,62 92,76 142,70 7.3 Wiederherstellungsbedürftige (Facette), je Facette Suprakonstruktionen 35,30 42,36 45,89 70,60 7.4. Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker 8,58 10,30 11,15 17,16 7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 261,33 313,60 339,73 522,66 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer 8,58 10,30 11,15 17,16 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 37,36 44,83 48,57 74,72 65 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Befundklasse 8 Befunde 8. 8.1 Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Mit Bonus doppelter 20 % 30 % FZSch. 1 Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) 2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. 8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. 2 Die Befunde zu 8. Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet. 66 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Anlage 1 Befundklasse 8 Befunde 8.4 Festzuschüsse in EURO Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % doppelter FZSch. 1 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr. 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar. 8.5 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. 8.6 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. 68 67 Anlage 2 Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse (Befundklassen 1-4, Befunde 7.1, 7.2, 7.5, 7.6) X = im selben Kiefer O = am selben Zahn 1.1 ww 1.1 ww 1.2 pw 1.3 Verbl. Kr. 1.4 Stift, konf. 1.5 Stift, gegoss. 2.1 Lücke 1 Zahn 2.2 Lücke 2 Zähne 2.3 Lücke 3 Zähne 2.4 Lücke 4 Zähne 2.5 weitere Lücke 2.6 dispar. Pf.zähne 2.7 Verbl. Br. 3.1 Lückensit. II 3.2 a-c TK 4.1, 4.3 Deckpr. 4.2, 4.4 zahnlos Pr. 4.5 Metallbasis 4.6 TK zu 4.1, 4.3 4.7 Verbl. TK zu 3.2, 4.6 4.8 Wurzelstiftkap. 4.9 Stützstiftreg.1 7.1 sw Einzelimpl. 7.2 sw ≠ 7.1 7.5 sw Proth. 7.6 sw atr. Kiefer 1 1.2 pw 1.3 Verbl. Kr. X X XO X X X XO X X XO XO XO XO XO XO X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X3 X X X X3 X XO XO X3 1.4 Stift, konf. XO XO XO X X X X X X X X X X XO X XO XO XO X X X X X X X X X X XO X X XO XO X XO XO X X X X3 3.2 a-c TK 4.9 4.8 4.7 4.6 4.5 4.2, 4.1, 7.2 7.1 Metall- TK zu Verbl. Wurzel- Stütz 4.4 4.3 sw sw ≠ stift- Einzel- 7.1 stiftTK zu 4.1, Deck- zahnlos basis 4.3 3.2, 4.6 kappe reg.1 impl. pr. 7.5 sw Proth. X X X X X X2 X2 X X X XO XO X2 X2 X X X XO XO X X X3 X3 X3 X3 X3 X3 X3 X2 X2 X2 X2 X X 2.4 2.3 3.1 2.2 2.7 2.1 2.6 1.5 2.5 Stift, Lücke 1 Lücke Lücke 3 Lücke weitere dispar. Ver- Lückensit. II bl. Pf.gegoss. Zahn 2 Zähne Zähne Zähn Lücke zähne Br. X X X X3 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X2 X2 X X X X2 X2 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X2 X2 X X X X X X X X X X X X X2 X2 X X X X X X X X X X X3 X X X X3 X X X X X X X X X X X XO X3 X X X XO X X X X X X X X X X X X X XO XO X X X X XO X X X XO X XO X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XO X X X X X X X X X X X X X XO X X X X X X X X XO X X X X X X X3 X X X3 nur einmal je Gesamtbefund nach derzeitigem Stand der Festzuschuss-Richtlinien nur bei beidseitiger Freiendsituation und maximal 2 nebeneinander fehlenden Oberkiefer-Schneidezähnen 3 nur unter den auf Seite 3 unter „Erneuerung von Suprakonstruktionen“ angegebenen Bedingungen kombinierbar 7.6 sw atr. Kiefer X3 X3 X3 X X zurück 2 weiter 68 Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse Anlage 3 Mögliche Kombinationen Befunde und Festzuschüsse bei Wiederherstellungen / Erneuerung von Suprakonstruktionen (Befundklassen 6, Befunde 7.3, 7.4, 7.7) X = im selben Kiefer 1.1-1.3 1.4/1.5 ww Stift, konf./ pw Stift Verbl. Kr. gegoss. O = am selben Zahn 2.1-2.2 2.3-2.6 Lücke 1 Zahn/ Lücke 2 Zähne Lücke 3 Zähne/ Lücke 2.7 3.1 3.2 Verbl. Lücken- a-c Br. sit. II TK 4.1/ 4.3 4.5 Deckpr. Metallbasis 4 Zähne/ weitere Lücke/ dispar. Pf.Zähne 4.6/4.7 4.8 TK zu 4.1, 4,3/ Wurzelstiftkappe Verbl.TK zu 3.2, 4.6 5.1- 6.1-6.5 6.6 5.3 Prothe Proth.-sen lager, Teilproth. 6.7 6.8 6.9 6.10 7.1/7.2 7.3 7.4 6.1 X X X X X X X X X X X X X X X 6.2 X X X X X X X X X X X X X X X 6.3 X X X X X X X X X X X X X X X 6.4 X X X X X X X X X X X X X X X 6.5 X X X X X X X X X X X X X X X X 6.6 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 6.7 X 6.8 X X X X X X X 6.9 X X X X X X X 6.10 X X X X X X 7.3 X X X X X X X 7.4 X X X X X X X 7.7 X X X X X X X X X X X X XO X X X X X X X X X XO X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XO X X X X X X X X XO X X X X X X X X X X X 7.7 Proth.- Reze- Facette Sekund.sw Facette Impl. Impl. lager, ment. reze- Proth. telesk. Einzelment. impl./ Totale/ sw # 7.1 Deckproth. zurück 69 Name der Krankenkasse Lfd.-Nr. Erklärung des Versicherten (Nur unterschreiben, wenn Abrechnung ohne vorherige Bewilligung durch die Krankenkasse zugelassen ist). Ich bin bei der genannten Krankenkasse versichert. Name, Vorname des Versicherten Stempel des Zahnarztes geb. am Datum/Unterschrift des Versicherten Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Vertragszahnarzt-Nr. Status VK gültig bis Heil- und Kostenplan Datum Hinweis an den Versicherten: Bonusheft bitte zur Zuschussfestsetzung beifügen. TP = Therapieplanung R = Regelversorgung B = Befund Art der Versorgung TP R B 18 48 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 26 36 27 37 28 38 B R TP Der Befund ist bei Wiederherstellungsmaßnahmen nicht auszufüllen ! I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung) IV. Zuschussfestsetzung II. Befunde für Festzuschüsse 2 Anz. 3 Betrag Euro Ct (Spalten 1-3 vom Zahnarzt auszufüllen) Befund Nr. 1 Zahn/Gebiet Unfall oder Unfallfolgen/ Berufskrankheit Interimsversorgung Unbrauchbare Prothese/Brücke/Krone Versorgungsleiden Immediatversorgung Alter ca. Die Krankenkasse übernimmt folgende Festzuschüsse: NEM Erläuterungen Befund Festzuschuss Bonus Jahre a b e f i Härtefall % Voraussetzung ist, dass der Zahnersatz innerhalb von 6 Monaten in der vorgesehenen Weise eingegliedert wird. = Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) = Brückenglied = ersetzter Zahn = fehlender Zahn = Implantat mit intakter Suprakonstruktion ix = zu entfernendes Implantat k = klinisch intakte Krone kw = erneuerungsbedürftige Krone pw = erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten r = Wurzelstiftkappe rw = erneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe sw = erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion t = Teleskop tw = erneuerungsbedürftiges Teleskop ww = erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung x = nicht erhaltungswürdiger Zahn )( = Lückenschluss Behandlungsplanung: A B E H = Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) = Brückenglied = zu ersetzender Zahn = kompl. gegossene Halteund Stützvorrichtung K = Krone M = Vollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration vorläufige Summe Nachträgliche Befunde: Datum, Unterschrift und Stempel der Krankenkasse III. Kostenplanung V. Rechnungsbeträge (siehe Anlage) 1 BEMA-Nrn. und Anzahl: 1 ZA-Honorar (BEMA siehe III) 2 ZA-Honorar zusätzl. Leistungen BEMA 3 ZA-Honorar GOZ 4 Mat.- und Lab.-Kosten Gewerblich 5 Mat.- und Lab.-Kosten Praxis 6 Versandkosten Praxis 7 Gesamtsumme 8 Festzuschuss Kasse 9 Versichertenanteil Euro Zahnärztliches Honorar GOZ: 3 (geschätzt) Material- und Laborkosten: 4 (geschätzt) Behandlungskosten insgesamt: 5 (geschätzt) Datum/Unterschrift des Zahnarztes Gutachterlich befürwortet ja nein 8. November 2004 teilweise = Geschiebe, Steg etc. = Teilkrone = Wurzelstiftkappe = implantatgetragene Suprakonstruktion T = Teleskopkrone V = Vestibuläre Verblendung Ct Eingliederungsdatum: Herstellungsort bzw. Herstellungsland des Zahnersatzes: Der Zahnersatz wurde in der vorgesehenen Weise eingegliedert. Vordr.-Nr. Z 311 1.05 SCHÜTZDRUCK 30159 Hannover, Marktstr. 49, Tel. (05 11) 32 73 44 2 Zahnärztliches Honorar BEMA: Ct Euro O PK R S Anschrift des Versicherten Datum/Unterschrift und Stempel des Gutachters Datum/Unterschrift des Zahnarztes Heil- und Kostenplan (Kürzel) Erläuterungen Befund Behandlungsplanung a b e f i ix k kw pw r rw sw t tw ww x )( A B E H K M O PK R S T V = = = = = = = = = = = = = = = = = Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) Brückenglied ersetzter Zahn fehlender Zahn Implantat mit intakterSuprakonstruktion zu entfernendes Implantat klinisch intakte Krone erneuerungsbedürftige Krone erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten Wurzelstiftkappe erneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion Teleskop erneuerungsbedürftiges Teleskop erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung nicht erhaltungswürdiger Zahn Lückenschluss = = = = = = = = = = = = Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) Brückenglied zu ersetzender Zahn kompl. gegossene Halte- und Stützvorrichtung Krone Vollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration Geschiebe, Steg etc. Teilkrone Wurzelstiftkappe implantatgetragene Suprakonstruktion Teleskopkrone Vestibuläre Verblendung 71 Impressum Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Applikation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und implementiert. 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