Zahnersatz 2005

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is-dental GmbH, Agentur für neue Medien
Helmut Haumann
Dr. Harald Strippel
Norbert Lenga
Zahnersatz 2005
Version 1.0
Aktuelle Regelungen
und Fallbeispiele in Bilddarstellungen.
Befunde, Regelversorgungen und Festzuschüsse zu
Zahnkronen, Zahnersatz und Suprakonstruktionen
(implantatgetragener Zahnersatz).
is-dental GmbH, Agentur für neue Medien
Für die Versorgung mit Zahnersatz treten am
01.01.2005 grundlegende gesetzliche Änderungen in
Kraft.
Ab Beginn des Jahres 2005 gibt es an Stelle der bisherigen prozentualen Zuschüsse zum Zahnersatz
befundbezogene Festzuschüsse zur im Einzelfall notwendigen Versorgung. Ein Festzuschuss ist ein
Zahlbetrag, der sich jetzt auf den konkreten Befund
(z.B. zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden
Zahn) bezieht. So erhalten alle Versicherten, unabhängig von der gewählten Versorgungsform (z.B. herausnehmbare Prothese, festsitzender Zahnersatz oder
implantatgestützter Zahnersatz) bei gleichem Befund
auch den gleichen Euro-Betrag als Zuschuss von der
Krankenkasse.
Am Umfang und an der Qualität der Versorgung
wird sich gegenüber heute für den „Durchschnittspa-
tienten“ im Wesentlichen nichts ändern. Jedoch rechnet der Zahnarzt auch bei der „Regelversorgung“ die
konkreten zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen ab, die beim jeweiligen Patienten anfallen.
Dadurch deckt der Festzuschuss schon bei der Regelversorgung einen jeweils unterschiedlichen Anteil an
den Gesamtkosten ab. Bei wenig aufwändiger Versorgung umfasst der Festzuschuss einen hohen Anteil an
den Kosten; bei einer aufwändigen einen niedrigen.
Die Bonusregelung bleibt bestehen, nach der regelmäßige Vorsorge den Eigenanteil beim Zahnersatz
verringert. Der Bonus entspricht dem bisherigen
Bonus, wenn in den letzten fünf bzw. zehn Jahren
einmal jährlich (bei unter 18-jährigen halbjährlich) ein
Zahnarztbesuch nachgewiesen wird.
Nachfolgend sind die 52 befundbezogenen Festzuschüsse mit bebilderten Beispielen sowie den entspre-
chenden Euro-Beträgen dargestellt. Dabei sind
jeweils nur möglichst typische Beispiele für Regelversorgung, gleichartigen und andersartigen Zahnersatz
dargestellt. Darüber hinaus sind aufgrund der großen
Vielfalt zahnprothetischer Lösungsmöglichkeiten
viele andere Versorgungen möglich.
Des weiteren sind die Gemeinsamen Erläuterungen
von KZBV und Spitzenverbänden der Krankenkassen
zur Kombinierbarkeit der Befunde untereinander
wiedergegeben. Abgedruckt ist schließlich auch der
Heil- und Kostenplan als vorläufige Version (Stand
November 2004). Bei Redaktionsschluss stand noch
eine Entscheidung des Bundesschiedsamts zur endgültigen Ausgestaltung des Heil- und Kostenplans an.
Helmut Haumann, is-dental GmbH, Coesfeld
Dr. med. dent. Harald Strippel, M.Sc. in Dental Public Health,
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, Essen
Norbert Lenga, Bundesknappschaft, Bochum
wichtig
© by is-dental
2
Festzuschuss - Richtlinien
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung nach § 91 Absatz 6 SGB V
(Vertragszahnärztliche Versorgung) zur Bestimmung der Befunde und der
Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind
(Festzuschuss-Richtlinien)
beschlossen am 23., 30.06., 14.07. und 03.11.2004
Inkrafttreten zum 01.01.2005
Präambel
Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 91 Abs. 6
SGB V bestimmt auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 SGB
V gewährt werden und ordnet diesen nach § 56 Abs. 2 SGB V prothetische Regelversorgungen zu. Die Bestimmung der Befunde ist auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses erfolgt.
Dem zahnmedizinischen Befund wird unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinien ein Befund dieser Festzuschuss-Richtlinien zugeordnet.
Die dem jeweiligen Befund zugeordnete zahnprothetische Versorgung orientiert sich an den zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen nach dem allgemein
anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse für den jeweiligen Befund gehören.
Bei der Zuordnung der Regelversorgung sind auch die Funktionsdauer, die Stabilität und auch die Gegenbezahnung berücksichtigt worden.
In die Festlegung der Regelversorgung sind die Befunderhebung, die Planung, die Vorbereitung des Restgebisses,
die Beseitigung von groben Okklusionshindernissen und alle Maßnahmen zur Herstellung und Eingliederung des
Zahnersatzes einschließlich der Nachbehandlung sowie die Unterweisung im Gebrauch des Zahnersatzes einbezogen.
Dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen ist nach § 56 Abs. 3 SGB V Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben worden. Die Stellungnahme ist in die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses einbezogen
worden.
3
Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines
A.
Allgemeines
1.
Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten Befunde von Teil B dieser
Festzuschuss-Richtlinien sind nur ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der
nachfolgenden Befunde geregelten Voraussetzungen vorliegen. Dabei sind die Inhalte
der Leistungsbeschreibungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen berücksichtigt worden.
Bei der Feststellung der Befunde wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen
natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit, z.B. durch Erweiterung, wiederhergestellt
werden kann.
2.
Die Festzuschüsse zu den Befunden werden erst dann gewährt, wenn die auslösenden
Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen versorgt sind. Bei
Teilleistungen werden die Festzuschüsse anteilig gewährt.
3.
Als Regelversorgung ist festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert, wenn eine
natürliche Gegenbezahnung vorhanden ist. Funktionstüchtiger festsitzender und
Kombinations-Zahnersatz oder zeitgleich einzugliedernder festsitzender und Kombinations-Zahnersatz werden der natürlichen Gegenbezahnung gleichgestellt.
Bei Vorliegen einer herausnehmbaren Versorgung im Gegenkiefer (Modellgussklammerprothese, Totalprothese) ist festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert bei der
Versorgung einer Lücke mit einem fehlenden Zahn je Seitenzahngebiet oder bis zu
vier fehlenden Zähnen im Frontzahngebiet.
Bei der Versorgung mit Zahnersatz soll eine funktionell ausreichende Gegenbezahnung vorhanden sein oder im Laufe der Behandlung hergestellt werden.
4
Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines
4.
Bei Versicherten, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet würden, gewähren die
Krankenkassen zusätzlich zu den Festzuschüssen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 SGBV einen weiteren
Betrag in jeweils gleicher Höhe, angepasst an die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten,
höchstens jedoch in Höhe der nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V entstandenen
Kosten.
Protokollnotiz:
Der Gemeinsame Bundesausschuss geht davon aus, dass Festzuschüsse auch bei „Nicht-Härtefällen“ höchstens in Höhe der nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V entstandenen
Kosten gewährt werden.
5.
Wählen Versicherte, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet würden, einen über die
Regelversorgung hinausgehenden gleich- oder andersartigen Zahnersatz gemäß § 55 Abs. 4 oder
5 SGB V, gewähren die Krankenkassen nur den doppelten Festzuschuss.
6.
Suprakonstruktionen sind in den in den Zahnersatz-Richtlinien beschriebenen Fällen Gegenstand der Regelversorgung. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Suprakonstruktionen bei
Erstversorgung mit Implantaten hat der Versicherte Anspruch auf den Festzuschuss zur Versorgung der Befundsituation, die vor dem Setzen der Implantate bestand. Für die Erneuerung und
Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind Festzuschüsse ansetzbar, die der Gemeinsame
Bundesausschuss auf der Grundlage von entsprechenden Regelleistungen ermittelt hat.
Eine Gewährung von Festzuschüssen erfolgt auch in den Fällen, in denen Suprakonstruktionen
außerhalb der in den Zahnersatz-Richtlinien genannten Fälle gewählt werden.
7.
Bei der Erstversorgung, der Erneuerung und der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
sind für alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die
Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente, keine Festzuschüsse
ansetzbar.
5
Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines
8.
Die Kosten für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind gegenüber dem Versicherten für diejenigen Leistungen, die der Regelversorgung entsprechen, nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (Bema) und auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II – 2004) abzurechnen.
Wählen Versicherte einen über die Regelversorgung gemäß § 56 Abs. 2 SGB V hinausgehenden
gleichartigen Zahnersatz, gilt als Abrechnungsgrundlage für die Mehrkosten die Gebührenordnung für Zahnärzte. Wählen Versicherte eine von der Regelversorgung abweichende andersartige
Versorgung nach § 55 Abs. 5 SGBV, gilt als Abrechnungsgrundlage ebenfalls die Gebührenordnung für Zahnärzte.
Für die Ausnahmefälle gemäß Nr. 44 der Zahnersatz-Richtlinien (zahnbegrenzte Einzelzahnlükke, atrophierter Kiefer) bilden BEMA und BEL II weiterhin die Abrechnungsgrundlage.
9.
Begleitleistungen wie Anästhesien, Röntgenaufnahmen, parodontologische und konservierende
Leistungen, die bei Versorgungen gemäß § 56 Abs. 2 SGB V (Regelleistungen) erbracht werden,
sind als vertragszahnärztliche Leistungen abzurechnen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Versicherte eine Versorgung nach § 55 Abs. 4 und Abs. 5 SGB V wählen.
Protokollnotiz:
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 auf der Grundlage von
§ 56 Abs. 2 SGB V die Befunde bestimmt, für die Festzuschüsse gewährt werden. Er wird die
Auswirkungen der beschlossenen Festzuschüsse, auch im Hinblick auf die Anwendung im Einzelfall überprüfen und ggf. auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 Satz 12 SGB V fortentwickeln.
6
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
Beispiel 1 im Seitenzahnbereich
1.
Erhaltungswürdiger Zahn
1.1
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender
Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
20a Metallische Vollkrone
19
Provisorische Krone
24c Abnahme und Wiedereingliederung
eines Provisoriums
7b
Planungsmodelle
98a Individuelle Abformung
Beispiel 2 im Seitenzahnbereich
115,27 €
Bonus
Kombination
Befund 1.1:
Erhaltungswürdiger Zahn
mit weitgehender Zerstörung
der klinischen Krone
Befund 1.1:
Erhaltungswürdiger Zahn mit
unzureichender Retentionsmöglichkeit
Regelversorgung 1.1:
Metallische Vollkrone in NEM
Regelversorgung 1.1:
Krone für Modellgussklammer
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0055 Fräsmodell
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone/Metall
1031 Vorbereiten Krone
1032 Krone einarbeiten
1360 Gefrästes Lager
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Gleichartige Versorgung im Seitenzahnbereich
Gleichartige Versorgung 1.1:
Vollkeramisch verblendete
Krone
Gleichartige Versorgung 1.1: Gleichartige Versorgung 1.1:
Galvanisch hergestellte VerVollkeramische Krone
blendkrone
7
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel im Seitenzahnbereich:
Befund
1.2
Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler
Zahnsubstanz, je Zahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
20c
19
24c
7b
98a
Metallische Teilkrone
Provisorische Krone
Abnahme und Wiedereingliederung
eines Provisoriums
Planungsmodelle
Individuelle Abformung
129,36 €
Bonus
Kombination
Befund 1.2:
Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten aber erhaltener vestibulärer Zahnsubstanz
Zahntechnische Leistungen
0010
0023
0024
0051
0052
0053
0055
0060
0070
0120
0201
0211
0213
0220
0240
0310
0320
1022
1031
1032
1360
9330
Modell
Verwendung von Kunststoff
Galvanisieren
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Fräsmodell
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Mittelwertartikulator
Basis für Vorbissnahme
Individueller Löffel
Bissregistrierung
Bisswall
Übertragungskappe
Provisorische Krone
Formteil
Teilkrone
Vorbereiten Krone
Krone einarbeiten
Gefrästes Lager
Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Regelversorgung 1.2:
Metallische Teilkrone in
NEM
Gleichartige Versorgung
Gleichartige Versorgung 1.2:
Vollkeramische Teilkrone
8
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
1.3.
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende
Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25
und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch
implantatgestützte)
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
20b
24c
Verblendbereiche
41,85 €
Bonus
Kombination
Vestibulär verblendete Verblendkrone
abzüglich: 20a Metallische Vollkrone
Abnahme und
Wiedereingliederung eines Provisoriums
Regelversorgung: Befund Nr. 2.7
Oberkiefer: Zähne 15 - 25
Zahntechnische Leistungen
Regelversorgung:
1024 Krone für vestibuläre Verblendung
abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall
1500 Metallverbindung nach Brand
1550 Konditionierung
1600 Vestib. Verblendung Kunststoff
1610 Zahnfleisch Kunststoff
1620 Vestibuläre Verblendung Keramik
1630 Zahnfleisch Keramik
1640 Vestib. Verblendung Komposit
1650 Zahnfleisch Komposit
9330 Versandkosten
Vestibuläre Verblendung
Unterkiefer: Zähne 34 - 44
z. B.: 1 x Befund Nr. 1.3
Verblendungszuschlag für Brückenanker und Zwischenglieder.
Beispiele für Verblendungen siehe
Befunde nach Nr. 1.1 (Seitenzahngebiet)
9
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
1.4
Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis
eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit
herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
18a
24,92 €
Bonus
Kombination
Konfektionierter Stiftaufbau
Zahntechnische Leistungen
Material:
Stift
Befund 1.4:
Endodontisch behandelter Zahn
Konfektionierter Stift
Befund
1.5
Regelversorgung nach
Befund Nr. 1.4:
Konfektionierter Stiftaufbau
Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis
eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
75,93 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
18b Gegossener Stiftaufbau, zweiseitig
21
Prov. Krone mit Stiftverankerung
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
1033 Stiftaufbau einarbeiten
1040 Modellation gießen
1050 Stiftaufbau
9330 Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 1.5:
Endodontisch behandelter Zahn
Gegossener Stiftaufbau
Regelversorgung nach
Befund Nr. 1.5:
Gegossener Stiftaufbau
10
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
2.
Beispiel:
Befund
Regelversorgung
Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je
Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)
Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen.
Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2
sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.
2.1
Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine
Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist
bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund
Nr. 3.1 ansetzbar.
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
273,30 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
7b
91a
91c
92
19
95d
98a
89
93
Planungsmodelle
Brückenanker (Metallische Vollkrone)
Brückenanker (Metallische Teilkrone)
Brückenspanne
Provisorische Brücke,
Brückenanker bzw. Brückenglied/er
Abnahme und Wiederbefestigung
einer provisorischen Brücke
Individuelle Abformung
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Adhäsivbrücke
Zahntechnische Leistungen
0010
0023
0024
0051
0052
0053
0060
0070
0120
0201
0211
0213
0220
Modell
Verwendung von Kunststoff
Galvanisieren
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Mittelwertartikulator
Basis für Vorbissnahme
Individueller Löffel
Bissregistrierung
Bisswall
Kombination
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metal
1022 Teilkrone
1023 Flügel für Adhäsivbrücke
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverb. nach Brand
1550 Konditionierung
9330 Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial
Befund 2.1:
Zahnbegrenzte Lücke mit einem
fehlenden Zahn, je Lücke.
Gleichartige Versorgung
Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.1:
Keramisch voll verblendete Brücke mit Regelversorgung: Provisorien (Bema-Nrn. 19 und 95d)
Regelversorgung 2.1:
Brücke
Andersartige Versorgung
Andersartige Versorgung:
z. B.: Suprakonstruktion
11
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
2.2
Befund
Regelversorgung
Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis
zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und
für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 3.1 ansetzbar.
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
312,48 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
Kombination
7b
Planungsmodelle
91a Brückenanker (Metallische Vollkrone)
91c Brückenanker (Metallische Teilkrone)
92
Brückenspanne
19
Provisorische Brücke, Brückenanker
bzw. Brückenglied/er
95d Abnahme und Wiederbefestigung
einer provisorischen Brücke
98a Individuelle Abformung
89
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
1022 Teilkrone
0201 Basis für Vorbissnahme 1031 Vorbereiten Krone
0211 Individueller Löffel
1100 Brückenglied
0213 Bissregistrierung
1500 Metallverbindung
0220 Bisswall
nach Brand
0240 Übertragungskappe
9330 Versandkosten
0310 Provisorische Krone
Material:
0320 Formteil
NEM
1021 Vollkrone Metall
Verbrauchsmaterial
Befund 2.2:
Zahnbegrenzte Lücke mit zwei
fehlenden Zähnen, je Lücke.
Gleichartige Versorgung + Regelversorgung
Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.2:
z. B.: Keramisch voll verblendete Brückenanker und -Zwischenglieder auf Zähnen 34, 35 und 36 und Regelversorgung: Provisorien (Bema-Nrn. 19 und 95d) und eine metallische Vollkrone als
Brückenanker
Regelversorgung 2.2: Brücke; zzgl.
vestibuläre Verblendung am Zahn 34:
1 x Befund Nr. 2.7
Andersartige Versorgung
Andersartige Versorgung:
z. B.: Keramisch voll verblendete
Brücke und ein Implantat.
12
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
2.3
352,26 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
95d
98a
89
Regelversorgung
Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
7b
91a
91c
92
19
Befund
Kombination
Planungsmodelle
Brückenanker (Metallische Vollkrone)
Brückenanker (Metallische Teilkrone)
Brückenspanne
Provisorische Brücke, Brückenanker
bzw. Brückenglied/er
Abnahme und Wiederbefestigung einer
provisorischen Brücke
Individuelle Abformung
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metall
1022 Teilkrone
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmat. Praxis
Befund 2.3:
Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen; erhaltungswürdiger Zahn 16 mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone
Gleichartige Versorgung + Regelversorgung
Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.3:
z.B. keramisch voll verblendete Brückenanker und -Zwischenglieder auf Zähnen 11-15 und Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d), ein weiterer Brückenanker,
metallische Vollkrone
Regelversorgung 2.3:
1 x Befund 2.3
zzgl. vestibuläre Verblendung und 1 weitere
Krone als Brückenanker:
1 x Befund 1.1
5 x Befund Nr. 2.7
13
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
2.4
Beispiel:
387,50 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
95d
98a
89
Regelversorgung
Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
7b
91a
91c
92
19
Befund
Kombination
Planungsmodelle
Brückenanker (Metallische Vollkrone)
Brückenanker (Metallische Teilkrone)
Brückenspanne
Provisorische Brücke, Brückenanker
bzw. Brückenglied/er
Abnahme und Wiederbefestigung einer
provisorischen Brücke
Individuelle Abformung
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metall
1022 Teilkrone
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 2.4:
Zahnbegrenzte Lücke mit 4 fehlenden Zähnen; erhaltungswürdiger Zahn 14 mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone
GleichartigeVersorgung + Regelversorgung
Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.4:
z. B.: Keramisch voll verblendete Brücke,
Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d)
Regelversorgung 2.4 z. B.:
1 x Befund Nr. 2.4
1 x Befund Nr. 1.1
7 x Befund Nr. 2.7
Andersartige Versorgung
Andersartige Versorgung:
z. B.: Keramisch voll verblendete
Brücke und zwei Implantate.
14
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
2.5
Befund
Regelversorgung
An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere
zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
152,63 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
7b
91a
91c
92
19
95d
98a
Planungsmodelle
Brückenanker (Metallische Vollkrone)
Brückenanker (Metallische Teilkrone)
Brückenspanne
Provisorische Brücke, Brückenanker
bzw. Brückenglied/er
Abnahme und Wiederbefestigung einer
provisorischen Brücke
Individuelle Abformung
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0023 Verwendung von Kunststoff
0024 Galvanisieren
0051 Sägemodell
0052 Einzelstumpfmodell
0053 Modell nach Überabdruck
0060 Zahnkranz
0070 Zahnkranz sockeln
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0213 Bissregistrierung
0220 Bisswall
0240 Übertragungskappe
0310 Provisorische Krone
0320 Formteil
1021 Vollkrone Metall
1022 Teilkrone
1031 Vorbereiten Krone
1100 Brückenglied
1500 Metallverbindung nach Brand
9330 Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Kombination
Befund 2.5:
An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere
zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
Gleichartige Versorgung + Regelversorgung
Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.5:
z. B.: Keramisch voll verblendete Brückenanker und ein
Zwischenglied auf Zähnen 13 - 15, metallisches Zwischenglied 16 und metallische Vollkrone als Brückenanker 17.
Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d)
Regelversorgung 2.5:
1 x Befund Nr. 2.1
1 x Befund Nr. 2.5
3 x Befund Nr. 2.7
15
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
2.6
Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden
Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
116,85 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
7b
19
91e
95d
98a
Planungsmodelle
Provisorische Brücke, Brückenanker
Geschiebe bei geteilten Brücken
Abnahme und Wiederbefestigung der
provisorischen Brücke
Individuelle Abformung
Kombination
Befund 2.6:
Disparallele Pfeilerzähne; die Einschubrichtung der Pfeilerzähne ist
unterschiedlich.
Eingliederung einer ungeteilten
Brücke nicht möglich.
Zahntechnische Leistungen
0010
0051
0052
0053
0055
0060
0070
0211
1331
1341
Modell
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Fräsmodell
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Individueller Löffel
Individuelles Geschiebe
Konfektions-Geschiebe
Erster Teil der Brücke. Das angesetzte Geschiebe ist an die Einschubrichtung des 2. Pfeilerzahnes angepaßt.
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Konfektioniertes Geschiebe
Zweiter Teil der Brücke hinzugefügt.
16
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
2.7
Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im
Verblendbereich(15-25 und 34-44),
je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für
einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im
Verblendbereich
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
40,80 €
Bonus
Regelversorgung:
Vestibuläre Verblendung
Verblendbereiche
Befund Nr. 2.7:
Verblendzuschlag für Brückenanker und
Zwischenglieder.
Zahnärztliche Leistungen
91b
95d
Kombination
Brückenanker (Vestibulär verblendete
Verblendkrone)
abzüglich: 91a Brückenanker (Metallische Vollkrone)
Abnahme und Wiederbefestigung der
provisorischen Brücke
Zahntechnische Leistungen
1024 Krone für vestibuläre Verblendung
abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall
1500 Metallverbindung nach Brand
1550 Konditionierung
1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff
1610 Zahnfleisch Kunststoff
1620 Vestibuläre Verblendung Keramik
1630 Zahnfleisch Keramik
1640 Vestibuläre Verblendung Komposit
1650 Zahnfleisch Komposit
9330 Versandkosten
Regelversorgung:
z. B.: 3 x Befund Nr. 2.7
Oberkiefer: Zähne 15 - 25
Unterkiefer: Zähne 34 - 44
Beispiele für Verblendungen siehe
Befunde nach Nr. 2.1 - 2.4
17
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
3
Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden
nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen
3.1.
Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder
Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer
Befund
Regelversorgung
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im
Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz
von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei
beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2
ansetzbar.
Festzuschuss (ohne Bonus)
274,58 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
7b
96a
96b
96c
98a
98b
98c
98g
98h/1
98h/2
89
Kombination
Planungsmodelle
Partielle Prothese
Partielle Prothese
Partielle Prothese
Individuelle Abformung
Funktionsabdruck OK
Funktionsabdruck UK
Metallbasis
gegossene Halte- und Stützvorrichtung
gegossene Halte- und Stützvorrichtungen
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Befund 3.1:
Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder
Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer
Regelversorgung 3.1:
z. B.: Klammerverankerte Modellgussprothese
Andersartige Versorgung
Andersartige Versorgung 3.1:
z. B.: Drei Teleskope
18
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0120 Mittelwertartikulator
0201 Basis für Vorbissnahme
0211 Individueller Löffel
0212 Funktionslöffel
0213 Basis für Bissregistrierung
0220 Bisswall
1370 Schubverteilungsarm
1550 Konditionierung
1600 Vest. Verblendung Kunststoff
1610 Zahnfleisch Kunststoff
1640 Vest. Verblendung Komposit
1650 Zahnfleisch Komposit
2010 Metallbasis
2021 Einarmige Klammer
2022 Inlayklammer
2023 Fortlaufende Klammer
2024 Bonyhardklammer
2025 Kralle
2026 Ney-Stiel
2027 Auflage
2028 Umgebungsbügel
2031 Zweiarmige Klammer
2032 Approximalklammer
2033 Ringklammer
2034 Rücklaufklammer
2035 Bonyhardklammer
2036 Doppelbogenklammer
2041 Zweiarmige Klammer / Auflage
2042 Approximalklammer/Auflage
2043 Ringklammer/Auflage
2044 Rücklaufklammer/Auflage
2045 Bonyhardklammer/Auflage
2046 Überwurfklammer/Auflage
2050 Bonwill-Klammer
2081 Rückenschutzplatte
2082 Metallzahn
2083 Metallkaufläche
2110 Abschlussrand
3010 Aufstellung Grundeinheit
3020 Aufstellung Wachs je Zahn
3030 Aufstellung Metall je Zahn
3410 Übertragung je Zahn
3610 Fertigstellung Grundeinheit
3620 Fertigstellen der Zähne
3801 Einarmige Klammer
Beispiel:
Befund
Befund 3.1 OK:
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für
eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren
Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem
Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.
3802
3803
3804
3805
3806
3811
3812
3813
3814
3821
3822
3830
3840
9330
Regelversorgung
Regelversorgung:
1 x Befund Nr. 3.1
1 x Befund Nr. 2.2
4 x Befund Nr. 2.7
Andersartige Versorgung
Inlayklammer
Interdental-Knopfklammer
Approximalklammer
Auflage
Bonyhardklammer
zweiarmige Klammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer
Doppelbogenklammer
Weichkunststoff
Sonderkunststoff
Zahn, zahnfarben hergestellt
Zahn, zahnfarben hinterlegen
Versandkosten
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Andersartige Versorgung z. B.:
Suprakonstruktion
19
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe,
b) einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und
kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn
unterbrochene Zahnreihe,
c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn
unterbrochene Zahnreihe
mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung
durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
202,21 €
Befund 3.2 a:
Beidseitig bis zu den Eckzähnen
verkürzte Zahnreihe
Regelversorgung 3.2 a:
Metallbasis mit 2 Teleskopkronen
1 x Befund Nr. 3.1
2 x Befund Nr. 3.2
2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung)
Andersartige Versorgung 3.2 a:
z. B.: Brücken als Suprakonstruktionen
Befund 3.2 b: Einseitig bis zum Eckzahn
verkürzte Zahnreihe und kontralateral im
Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe
Regelversorgung 3.2 b:
Metallbasis mit 2 Teleskopkronen
1 x Befund Nr. 3.1
2 x Befund Nr. 3.2
2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung)
Gleichartige und Regelversorgung 3.2 b:
Regelversorgung: 2 Teleskopkronen, Modellgussprothese, Provisorien
Gleichartige Versorgung: 1 zusätzliche Teleskopkrone
Befund 3.2 c:
Beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum
Eckzahn unterbrochene Zahnreihe
Regelversorgung 3.2 c:
Metallbasis mit 2 Teleskopkronen
1 x Befund Nr. 3.1
2 x Befund Nr. 3.2
2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung)
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
19
91d
24c
98a
Kombination
Provisorische Krone
Teleskopkrone
Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
Individuelle Abformung
Zahntechnische Leistungen
0024
0051
0052
0053
0055
0060
0070
0120
0211
0213
0220
0240
0310
1200
2100
9330
Galvanisieren
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Fräsmodell
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Mittelwertartikulator
Individueller Löffel
Bissregistrierung
Bisswall
Übertragungskappe
Provisorische Krone
Teleskopkrone
Lösungsknopf
Versandkosten
abzüglich
2041 Zweiarmige Klammer / Auflage
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Gleichartige und Regelversorgung 3.2 c:
Regelversorgung: 2 Teleskopkronen, Modellgussprothese, Provisorien
Gleichartige Versorg.: 2 zusätzl. Teleskopkronen
20
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
4.
4.1
Befund
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser
Kiefer
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei
Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
257,64 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
7b
97a
98a
98b
89
Kombination
Planungsmodelle
Totalprothese OK
Individuelle Abformung
Funktionsabdruck OK
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0120 Mittelwertartikulator
0201 Bissnahme
0211 Individueller Löffel
0212 Funktionslöffel
0213 Basis für Bissregistrierung
0215 Basis für Aufstellung
0220 Bisswall
3010 Aufstellung Grundeinheit
3020 Aufstellung Wachs je Zahn
3610 Fertigstellung Grundeinheit
3620 Fertigstellen der Zähne
3821 Weichkunststoff
3822 Sonderkunststoff
3830 Zahn zahnfarben hergestellt
3840 Zahn zahnfarben hinterlegen
8060 Gegossenes Basisteil
9330 Versandkosten
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 4.1:
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei
Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese
in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch
Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer
Regelversorgung
Regelversorgung 4.1:
Abb. 1:
Primärkronen von Teleskopkronen
Regelversorgung 4.1:
Abb. 2: z. B.: Deckprothese OK mit Teleskopkronen
1 x Befund Nr. 4.1 (Deckprothese)
3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen)
3 x Befund Nr. 4.7 (Verblendungen)
21
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
4.2
Befund
Regelversorgung
Zahnloser Oberkiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
253,50 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
Kombination
7b
Planungsmodelle
97a
Totalprothese OK
98a
Individuelle Abformung
98b
Funktionsabdruck OK
89
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0201
0211
0212
0213
0215
0220
3010
3020
3610
3620
3821
3822
9330
Modell
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Individueller Löffel
Funktionslöffel
Basis für Bissregistrierung
Basis für Aufstellung
Bisswall
Aufstellung Grundeinheit
Aufstellung Wachs je Zahn
Fertigstellung Grundeinheit
Fertigstellen der Zähne
Weichkunststoff
Sonderkunststoff
Versandkosten
Befund 4.2:
Zahnloser Oberkiefer
Regelversorgung 4.2:
Totalprothese Oberkiefer
Gleichartige Versorgung
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Gleichartige Versorgung 4.2:
z. B.: Totalprothese OK mit Metallbasis (wenn kein Ausnahmefall nach Nr. 34 der Zahnersatz-Richtlinien)
22
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
Befund
4.3
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer
bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen
Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen
Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
276,88 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
7b
97b
98a
98c
89
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0201
0211
0212
0213
0215
0220
3010
3020
3610
3620
3821
3822
3830
3840
8060
9330
Kombination
Planungsmodelle
Totalprothese UK
Individuelle Abformung
Funktionsabdruck UK
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Modell
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Individueller Löffel
Funktionslöffel
Basis für Bissregistrierung
Basis für Aufstellung
Bisswall
Aufstellung Grundeinheit
Aufstellung Wachs je Zahn
Fertigstellung Grundeinheit
Fertigstellen der Zähne
Weichkunststoff
Sonderkunststoff
Zahn zahnfarben hergestellt
Zahn zahnfarben hinterlegen
Gegossenes Basisteil
Versandkosten
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 4.3:
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei
Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese
in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch
Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer
Regelversorgung 4.3:
Abb. 1:
Primärteile von Teleskopkronen
Regelversorgung
Regelversorgung 4.3:
Abb. 2: z. B.: Deckprothese UK mit Teleskopkronen
1 x Befund Nr. 4.3 (Deckprothese)
3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen)
3 x Befund Nr. 4.7 (Verblendungen)
23
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
4.4
Befund
Regelversorgung
Zahnloser Unterkiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
270,75 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
Kombination
7b
Planungsmodelle
97b
Totalprothese UK
98a
Individuelle Abformung
98c
Funktionsabdruck UK
89
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0201
0211
0212
0213
0215
0220
3010
3020
3030
3620
3821
3822
9330
Modell
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Individueller Löffel
Funktionslöffel
Basis für Bissregistrierung
Basis für Aufstellung
Bisswall
Aufstellung Grundeinheit
Aufstellung Wachs je Zahn
Aufstellung Metall je Zahn
Fertigstellen der Zähne
Weichkunststoff
Sonderkunststoff
Versandkosten
Befund 4.4:
Zahnloser Unterkiefer
Regelversorgung 4.4:
Totalprothese Unterkiefer
Andersartige Versorgung
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Andersartige Versorgung
Abb. 1: z. B.: 2 Implantate
Andersartige Versorgung
Abb. 2: z. B.: Brücke als Suprakonstruktion
24
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
Regelversorgung
Befund
4.5
Erfordernis einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer
Protokollnotiz zu Nr. 4.5
Gemäß Nr. 34 der Zahnersatz - Richtlinien geht bei
totalen Prothesen in der Regel eine Metallbasis über
das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinaus und unterliegt der Leistungspflicht der Krankenkassen nur in
begründeten Ausnahmefällen (z.B. Torus palatinus
und Exostosen).
Festzuschuss (ohne Bonus)
67,93 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
8e
Kombination
Metallbasis
Zahntechnische Leistungen
1550 Konditionieren
1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff
1640 Vestibuläre Kompositverblendung
2010 Metallbasis
2081 Rückenschutzplatte
2082 Metallzahn
2083 Metallkaufläche
2110 Abschlussrand
3030 Aufstellung Metall je Zahn
abzüglich:
3020 Aufstellung Wachs je Zahn
3410 Übertragung je Zahn
Befund 4.5:
Erfordernis einer Metallbasis, je Kiefer
Regelversorgung 4.5:
Metallbasis Oberkiefer,
Totalprothese gemäß Befund Nr. 4.2
25
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
Befund
4.6
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei
Erfordernis einer dentalen Verankerung durch
Teleskopkronen, je Ankerzahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
19
91d
24c
98a
Bonus
Kombination
Provisorische Krone
Teleskopkrone
Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
Individuelle Abformung
Zahntechnische Leistungen
0024
0051
0052
0053
0055
0060
0070
0120
0211
0213
0220
0240
0310
1200
9330
213,86 €
Galvanisieren
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Fräsmodell
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Mittelwertartikulator
Individueller Löffel
Bissregistrierung
Bisswall
Übertragungskappe
Provisorische Krone
Teleskopkrone
Versandkosten
Befund 4.6:
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer
dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn
Regelversorgung
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Regelversorgung 4.6:
Abb. 1: Primärkronen
Regelversorgung 4.6:
Abb. 2: Sekundärkronen und Deckprothese
1 x Befund Nr. 4.2 (Deckprothese)
3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen)
2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung)
26
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
4.7
Befund
Regelversorgung
Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im
Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je
Ankerzahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
26,60 €
Bonus
Kombination
Zahntechnische Leistungen
1550 Konditionieren
1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff
1610 Zahnfleisch Kunststoff
1640 Vestibuläre Kompositverblendung
1650 Zahnfleisch Komposit
Regelversorgung 4.7
Verblendungs-Zuschlag zu den
Befunden 3.2 oder 4.6, je Ankerzahn
27
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
4.8
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
98a
Regelversorgung
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei
Erfordernis einer dentalen Verankerung durch
Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
19
21
90
24c
Befund
191,64 €
Bonus
Kombination
Provisorische Krone
Provisorische Krone mit Stift
Wurzelstiftkappe
Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
Individuelle Abformung
Zahntechnische Leistungen
0023
0024
0051
0052
0053
0055
0060
0070
0120
0211
0213
0220
0310
1013
1343
9330
Verwendung von Kunststoff
Galvanisieren
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Fräsmodell
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Mittelwertartikulator
Individueller Löffel
Bissregistrierung
Bisswall
Provisorische Krone
Wurzelstiftkappe
Konfektionsanker
Versandkosten
Befund 4.8:
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei
Erfordernis einer dentalen Verankerung durch
Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn
Regelversorgung 4.8:
Sekundärkrone und.schleimhautgetragene Deckprothese
1 x Befund Nr. 4.1
3 x Befund Nr. 4.8
Material:
NEM
Konfektionsanker
Verbrauchsmaterial Praxis
Wurzelstiftkappe mit Kugelanker
28
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
4.9
Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und
schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis
einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
98d
47,99 €
Bonus
Kombination
Intraorale Stützstiftregistrierung
Zahntechnische Leistungen
0112 Fixator
0201 Bissnahme
0214 Basis für Stützstiftregistrierung
0220 Bisswall
0230 Registrierplatte und -stift auf Basen
9330 Versandkosten
Material:
Materialkosten Registrierplatte
Abb. 1: OK/UK Seitenansicht.
Basisplatten mit Bisswällen, Registrierplatte und -stift
Abb. 2:
Registrierplatte und -stift
Befund 4.9:
Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), je Gesamtbefund
Regelversorgung 4.9:
Intraorale Stützstiftregistrierung
29
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
Beispiel:
5
Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen
eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1
Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
85,31 €
Bonus
Regelversorgung
Kombination
Zahnärztliche Leistungen
7b
96a
98a
98f
89
Planungsmodelle
Partielle Prothese
Individuelle Abformung
Halte- und Stützvorrichtungen
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0201
0211
0213
0215
0220
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2041
2042
2043
Befund
Modell
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Individueller Löffel
Basis für Bissregistrierung
Basis für Aufstellung
Bisswall
Einarmige Klammer
Inlayklammer
Fortlaufende Klammer
Bonyhardklammer
Kralle
Ney-Stiel
Auflage
Umgebungsbügel
Zweiarmige Klammer
Approximalklammer
Ringklammer
Rücklaufklammer
Bonyhardklammer
Doppelbogenklammer
zweiarmige Klammer /Auflage
Approximalklammer/Auflage
Ringklammer/Auflage
2044 Rücklaufklammer/Auflage
2045 Bonyhardklammer/Auflage
2046 Überwurfklammer/Auflage
2050 Bonwill-Klammer
2120 Zuschlag einz. Klammer
3010 Aufstellung Grundeinheit
3020 Aufstellen der Zähne
3610 Fertigstellung Grundeinheit
3620 Fertigstellen der Zähne
3801 Einarmige Klammer
3802 Inlayklammer
3803 Interdental-Knopfklammer
3804 Approximalklammer
3805 Auflage
3806 Bonyhardklammer
3811 zweiarmige Klammer/Auflage
3812 Bonyhardklammer/Auflage
3813 Überwurfklammer
3814 Doppelbogenklammer
9330 Versandkosten
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 5.1:
Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Regelversorgung
Regelversorgung 5.1:
Interimsprothese als zeitlich begrenzte Übergangslösung.
30
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
5.2
Befund
Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen
je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
117,50 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
7b
96b
98a
98f
89
Kombination
Planungsmodelle
Partielle Prothese
Individuelle Abformung
Halte- und Stützvorrichtungen
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0201
0211
0213
0215
0220
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2041
2042
2043
Modell
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Individueller Löffel
Basis für Bissregistrierung
Basis für Aufstellung
Bisswall
Einarmige Klammer
Inlayklammer
Fortlaufende Klammer
Bonyhardklammer
Kralle
Ney-Stiel
Auflage
Umgebungsbügel
Zweiarmige Klammer
Approximalklammer
Ringklammer
Rücklaufklammer
Bonyhardklammer
Doppelbogenklammer
zweiarmige Klammer /Auflage
Approximalklammer/Auflage
Ringklammer/Auflage
2044
2045
2046
2050
2120
3010
3020
3610
3620
3801
3802
3803
3804
3805
3806
3811
3812
3813
3814
9330
Rücklaufklammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer/Auflage
Bonwill-Klammer
Zuschlag einz. Klammer
Aufstellung Grundeinheit
Aufstellen der Zähne
Fertigstellung Grundeinheit
Fertigstellen der Zähne
Einarmige Klammer
Inlayklammer
Interdental-Knopfklammer
Approximalklammer
Auflage
Bonyhardklammer
zweiarmige Klammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer
Doppelbogenklammer
Versandkosten
Befund 5.2:
Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige
Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Regelversorgung
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Regelversorgung 5.2:
z. B.: Interimsprothese als zeitlich begrenzte
Übergangslösung mit 5 ersetzten Zähnen.
31
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
Befund
5.3
Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
153,80 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
7b
96c
98a
98b
98c
98f
89
Kombination
Planungsmodelle
Partielle Prothese
Individuelle Abformung
Funktionsabdruck OK
Funktionsabdruck UK
Halte- und Stützvorrichtungen
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010 Modell
0120 Mittelwertartikulator
0201 Bissnahme
0211 Individueller Löffel
0212 Funktionslöffel
0213 Basis für Bissregistrierung
0215 Basis für Aufstellung
0220 Bisswall
2021 Einarmige Klammer
2022 Inlayklammer
2023 Fortlaufende Klammer
2024 Bonyhardklammer
2025 Kralle
2026 Ney-Stiel
2027 Auflage
2028 Umgebungsbügel
2031 Zweiarmige Klammer
2032 Approximalklammer
2033 Ringklammer
2034 Rücklaufklammer
2035 Bonyhardklammer
2036 Doppelbogenklammer
2041 zweiarmige Klammer/ Auflage
2042 Approximalklammer/Auflage
2043 Ringklammer/Auflage
2044
2045
2046
2050
2120
3010
3020
3610
3620
3801
3802
3803
3804
3805
3806
3811
3812
3813
3814
9330
Rücklaufklammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer/Auflage
Bonwill-Klammer
Zuschlag einz. Klammer
Aufstellung Grundeinheit
Aufstellen der Zähne
Fertigstellung Grundeinheit
Fertigstellen der Zähne
Einarmige Klammer
Inlayklammer
Interdental-Knopfklammer
Approximalklammer
Auflage
Bonyhardklammer
zweiarmige Klammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer
Doppelbogenklammer
Versandkosten
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 5.3:
Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Regelversorgung
Regelversorgung 5.3:
z. B.: Interimsprothese als zeitlich begrenzte
Übergangslösung mit über 8 ersetzten Zähnen.
32
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
5.4
Befund
Regelversorgung
Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in
denen eine endgültige Versorgung nicht sofort
möglich ist, je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
222,90 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
97a
97b
98a
89
Kombination
Totalprothese OK
Totalprothese UK
Individuelle Abformung
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0201
0211
0212
0213
0215
0220
3010
3020
3610
3620
9330
Modell
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Individueller Löffel
Funktionslöffel
Basis für Bissregistrierung
Basis für Aufstellung
Bisswall
Aufstellung Grundeinheit
Aufstellung Wachs je Zahn
Fertigstellung Grundeinheit
Fertigstellen der Zähne
Versandkosten
Befund 5.4:
Restgebiss und nicht erhaltungsfähige Zähne;
sofern nach deren Extraktion eine endgültige
Versorgung nicht sofort möglich ist: Befund 5.4
Regelversorgung 5.4:
Totalprothese Oberkiefer z.B. als Ersatz, der zu einem
späteren Zeitpunkt umgestaltet werden kann.
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 5.4:
Restgebiss und nicht erhaltungsfähige Zähne;
sofern nach deren Extraktion eine endgültige
Versorgung nicht sofort möglich ist: Befund 5.4
Regelversorgung 5.4:
Totalprothese Unterkiefer z. B. als Ersatz, der zu einem
späteren Zeitpunkt umgestaltet werden kann.
33
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
Beispiel:
6.
Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger
konventioneller Zahnersatz
6.1
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der
Abformung
(Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
100a
Befund
Befund 6.1:
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung
(Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese
26,04 €
Bonus
Kombination
Wiederherstellung ohne Abformung
Zahntechnische Leistungen
0010
3830
3840
8010
8021
8022
8023
8024
9330
Modell
Zahn zahnfarben hergestellt
Zahn zahnfarben hinterlegen
Grundeinheit
LE Sprung
LE Bruch
LE Einarbeiten Zahn
LE Basisteil Kunststoff
Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Regelversorgung 6.1:
z. B.: Bei fixierbaren Bruchstellen ist keine
Abformung erforderlich
34
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
6.2
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung
(Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
100b
Beispiel:
37,36 €
Befund
Befund 6.2:
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung
(Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese
Bonus
Kombination
Wiederherstellung mit Abformung
Zahntechnische Leistungen
0010
0112
0120
3801
3802
3803
3804
3805
3806
3811
3812
3813
3814
3830
3840
8010
8021
8022
8023
8024
8025
8130
9330
Modell
Fixator
Mittelwertartikulator
Einarmige Klammer
Inlayklammer
Interdental-Knopfklammer
Approximalklammer
Auflage
Bonyhardklammer
zweiarmige Klammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer
Doppelbogenklammer
Zahn zahnfarben hergestellt
Zahn zahnfarben hinterlegen
Grundeinheit
LE Sprung
LE Bruch
LE Einarbeiten Zahn
LE Basisteil Kunststoff
LE Klammer einarbeiten
Auswechseln Konfektionsteil
Versandkosten
Regelversorgung 6.2:
z. B.: Reparatur einer zerbrochenen Prothese mit Abformung
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
35
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
6.3
Befund
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
100b
Beispiel:
57,70 €
Bonus
Kombination
Wiederherstellung mit Abformung
Zahntechnische Leistungen
0010
0023
0112
0120
1349
1550
1600
1610
1640
1650
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2041
2042
2043
2044
2045
2046
2050
Modell
Verwendung von Kunststoff
Fixator
Mittelwertartikulator
Sekundärteil wiederbefestigen
Kondtionierung
Vestibuläre Verbl. Kunststoff
Zahnfleisch Kunststoff
Vestibuläre Verblendung Komposit
Zahnfleisch Komposit
einarmige Klammer
Inlayklammer
Fortlaufende Klammer
Bonyhardklammer
Kralle
Ney-Stiel
Auflage
Umgebungsbügel
Zweiarmige Klammer
Approximalklammer
Ringklammer
Rücklaufklammer
Bonyhardklammer
Doppelbogenklammer
zweiarmige Klammer/Auflage
Approximalklammer/Auflage
Ringklammer/Auflage
Rücklaufklammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer/Auflage
Bonwillklammer
2081 Rückenschutzplatte
2082 Metallzahn
2083 Metallkaufläche
2120 Zuschlag geg. Klammer
3801 einarmige gebogene Klammer
3802 Inlayklammer
3803 Interdental-Knopfklammer
3804 Approximalklammer
3805 Auflage
3806 Bonyhardklammer
3811 zweiarmige Klammer/Auflage
3812 Bonyhardklammer/Auflage
3813 Überwurfklammer
3814 Doppelbogenklammer
3830 Zahn zahnfarben hergestellt
3840 Zahn zahnfarben hinterlegen
8010 Grundeinheit
8021 LE Sprung
8022 LE Bruch
8024 LE Basisteil Kunststoff
8025 LE Klammer einarbeiten
8026 LE Rückenschutzplatte
8027 LE Kunststoffsattel
8070 Metallverbindung
9330 Versandkosten
Material:
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 6.3:
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je
Prothese
Regelversorgung 6.3:
z. B.: Wiederanlöten einer gebrochenen Klammer
36
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
6.4
Regelversorgung
Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit
Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese
Festzuschuss (ohne Bonus)
51,82 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
100b
98f
89
Befund
Kombination
Wiederherstellung mit Abformung
Halte- und Stützvorrichtungen
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010
0112
0120
0201
0213
0220
3801
3802
3803
3804
3805
3806
3811
3812
3813
3814
3830
3840
8010
8021
8022
8023
8024
8025
8030
9330
Modell
Fixator
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Bissregistrierung
Bisswall
Einarmige Klammer
Inlayklammer
Interdental-Knopfklammer
Approximalklammer
Auflage
Bonyhardklammer
zweiarmige Klammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer
Doppelbogenklammer
Zahn zahnfarben hergestellt
Zahn zahnfarben hinterlegen
Grundeinheit
LE Sprung
LE Bruch
LE Einarbeiten Zahn
LE Basisteil Kunststoff
LE Klammer einarbeiten
Gebogene Retention
Versandkosten
Beispiel Abb.1: 11,12 nicht erhaltungsfähig
Befund 6.4:
Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung
mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese
Regelversorgung 6.4:
z. B.: Um zwei Zähne und den Kunststoffsattel erweiterte Prothese
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
37
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
6.5
Beispiel:
Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit
Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese
Festzuschuss (ohne Bonus)
66,21 €
Regelversorgung
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
100b
98f
98h/1
98h/2
89
Befund
Wiederherstellung mit Abformung
Halte- und Stützvorrichtungen
gegossene Halte- und Stützvorrichtung
gegossene Halte- und Stützvorrichtungen
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
25,26 werden
extrahiert
Kombination
Zahntechnische Leistungen
0010
0112
0120
0201
0213
0220
1550
1600
1610
1640
1650
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2041
2042
2043
Modell
Fixator
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Bissregistrierung
Bisswall
Konditionierung
Vestibuläre Verbl. Kunststoff
Zahnfleisch Kunststoff
Vestibuläre Verbl. Komposit
Zahnfleisch Komposit
einarmige gegoss. Klammern
Inlayklammer
Fortlaufende Klammer
Bonyhardklammer
Kralle
Ney-Stiel
Auflage
Umgebungsbügel
zweiarmige gegoss. Klammer
Approximalklammer
Ringklammer
Rücklaufklammer
Bonyhardklammer/ Gegenlager
Doppelbogenklammer
zweiarmige Klammer/Auflage
Approximalklammer/Auflage
Ringklammer/Auflage
2044 Rücklaufklammer/Auflage
2045 Bonyhardklammer/Auflage
2046 Überwurfklammer/Auflage
2050 Bonwillklammer
2081 Rückenschutzplatte
2082 Metallzahn
2083 Metallkaufläche
2110 Abschlussrand
2120 Zuschlag geg. Klammer
3830 Zahn zahnfarben hergestellt
3840 Zahn zahnfarben hinterlegen
8010 Grundeinheit
8021 LE Sprung
8022 LE Bruch
8023 LE Einarbeiten Zahn
8024 LE Basisteil Kunststoff
8025 LE Klammer einarbeiten
8026 LE Rückenschutzplatte
8027 LE Kunststoffsattel
8030 Gebogene Retention
8040 Gegossene Retention
8060 Gegossenes Basisteil
8070 Metallverbindung
9330 Versandkosten
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 6.5:
Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung
mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese
Regelversorgung
Regelversorgung 6.5:
z. B.: Erweiterung 25, 26 und zwei neue
gegossene Halte- und Stützvorrichtungen
38
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
6.6
Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
100c
100d
49,74 €
Bonus
Kombination
Teilunterfütterung
Vollständige Unterfütterung
Zahntechnische Leistungen
0010
0112
3821
3822
8080
8090
8100
9330
Beispiel:
Modell
Fixator
Weichkunststoff
Sonderkunststoff
Teilunterfütterung
Vollst. Unterfütterung
Prothesenbasis erneuern
Versandkosten
Material
Abb. 1: Guter Kontakt zwischen Schleimhaut und Prothese
Abb. 2: Deutlicher Hohlraum
durch den Abbau des Kieferkamms
Abb.3: Mit Kunststoff unterfütterte Prothesenbasis
Befund 6.6:
Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem TeilZahnersatz, je Prothese
Regelversorgung 6.6:
Teil-oder vollständige Unterfütterung
Regelversorgung: z. B.:Vollständige Unterfütterung
39
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
6.7
Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener
Deckprothese, je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
100e
100f
Beispiel:
64,74 €
Bonus
Kombination
Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung
OK
Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung
UK
Abb. 1: Guter Kontakt zwischen Schleimhaut und Prothese
Abb. 2: Deutlicher Hohlraum
durch den Abbau des Kieferkamms
Abb.3: Mit Kunststoff unterfütterte Prothesenbasis
Zahntechnische Leistungen
0010
0112
3821
3822
8090
8100
9330
Modell
Fixator
Weichkunststoff
Sonderkunststoff
Vollst. Unterfütterung
Prothesenbasis erneuern
Versandkosten
Befund 6.7:
Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener
Deckprothese, je Kiefer
Regelversorgung 6.7:
Vollständige Unterfütterung
Material
Abb. 4: Totalprothese, unterfütterungsbedürftig
40
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
6.8
Befund
Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
24a
95a
95b
19
Beispiel:
8,58 €
Bonus
Kombination
Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers
Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern
Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern
Provisorische Krone
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0051
0052
0053
1500
8070
8200
9330
Modell
Mittelwertartikulator
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Metallverbindung n. Brand
Metallverbindung
Reparatur Krone/Brückenglied
Versandkosten
Befund 6.8:
z.B.: Vom Zahn gelöste Krone
Regelversorgung
Material
Regelversorgung 6.8:
z. B.: Wiedereinsetzen Krone
41
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
6.9
Beispiel:
35,29 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
Kombination
Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette
Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette
Provisorische Krone
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0051
0052
0053
0320
1550
1600
1610
1620
1630
1640
1650
8070
8200
9330
Regelversorgung
Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone
bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je
Facette
Festzuschuss (ohne Bonus)
24b
95c
19
Befund
Modell
Mittelwertartikulator
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Formteil
Konditionierung
Vestibuläre Verblendung Kunststoff
Zahnfleisch aus Kunststoff
Vestibuläre Verblendung Keramik
Zahnfleisch Keramik
Vestibuläre Verblendung Komposite
Zahnfleisch aus Komposit
Metallverbindung
Reparatur Krone/Br.glied
Versandkosten
Abb. 1:
Beschädigung an vestibulärer
Verblendung
Abb. 2:
Erneuerte Facette
Material
42
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
6.10
Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
91d
19
24c
98a
Beispiel:
144,29 €
Bonus
Kombination
Teleskopkrone - halbe Gebühr
Provisorische Krone
Abnahme und Wiedereingliederung eines
Provisoriums
Individuelle Abformung
Zahntechnische Leistungen
0010
0023
0051
0052
0053
0055
0060
0070
0120
0211
1201
9330
Modell
Verwendung von Kunststoff
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Fräsmodell
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Mittelwertartikulator
Individueller Löffel
Tel. Sekundärkrone
Versandkosten
Abb. 1:
Funktionsfähige Primärkrone
Abb. 2:
Die Sekundärkrone (Querschnitt) hat keine Friktion
(Halt) mehr
Abb.3:
Erneuertes Sekundärteleskop,
eingearbeitet in die vorhandene
Prothese
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
43
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
7.
Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
7.1
Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
Befund
Andersartige Versorgung
114,92 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
20a
19
24c
7b
98a
Kombination
Metallische Vollkrone
Provisorische Krone
Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums
Planungsmodelle
Individuelle Abformung
Zahntechnische Leistungen
0010
0022
0023
0051
0052
0053
0055
0060
0070
0120
0211
0213
0220
0240
0310
1021
1360
9330
Modell
Platzhalter einfügen
Verwendung von Kunststoff
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Fräsmodell
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Mittelwertartikulator
Individueller Löffel
Bissregistrierung
Bisswall
Übertragungskappe
Provisorische Krone
Vollkrone/Metall
Gefrästes Lager
Versandkosten
Befund 7.1:
Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion
(vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter
Einzelzahnlücke), je implantatgetragene
Krone
Andersartige Versorgung 7.1:
Erneuerte Suprakonstruktion
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
44
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Beispiel:
Befund
7.2
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
95d
98a
89
71,35 €
Bonus
Kombination
Planungsmodelle
Brückenspanne
Provisorische Brücke Brückenanker bzw. Brückenglied/er
Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen
Brücke
Individuelle Abformung
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010
0022
0023
0024
0051
0052
0053
0060
0070
0120
0201
0211
0213
0220
0240
0310
0320
1100
1500
9330
Andersartige Versorgung
Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über
den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied,
höchstens viermal je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
7b
92
19
Befund
Modell
Platzhalter einfügen
Verwendung von Kunststoff
Galvanisieren
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Zahnkranz
Zahnkranz sockeln
Mittelwertartikulator
Basis für Vorbissnahme
Löffel
Bissregistrierung
Bisswall
Übertragungskappe
Provisorische Krone
Formteil
Brückenglied
Metallverbindung nach Brand
Versandkosten
Material:
NEM
Verbrauchsmaterial Praxis
Befund 7.2:
Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1
hinausgeht, je implantatgetragene
Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer
Andersartige Versorgung 7.2:
Erneuerte Suprakonstruktion
45
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
7.3
Beispiel:
Andersartige Versorgung
Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen
(Facette), je Facette
Festzuschuss (ohne Bonus)
35,30 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
24b
95c
19
Befund
Kombination
Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette
Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette
Provisorische Krone
Zahntechnische Leistungen
0010
0022
0023
0120
0051
0052
0053
0320
1550
1600
1610
1620
1630
1640
1650
8070
8200
9330
Modell
Platzhalter einfügen
Verwendung von Kunststoff
Mittelwertartikulator
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Formteil
Konditionierung
Vestibuläre Verblendung Kunststoff
Zahnfleisch aus Kunststoff
Vestibuläre Verblendung Keramik
Zahnfleisch aus Keramik
Vestibuläre Verblendung Komposit
Zahnfleisch aus Komposit
Metallverbindung
Reparatur Krone/Brückenglied
Versandkosten
Befund 7.3:
Wiederherstellungsbedürftige
Suprakonstruktionen (Facette),
je Facette
Andersartige Versorgung 7.3:
Erneuerte Facette
Material
46
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
7.4.
Beispiel:
Befund
Andersartige Versorgung
Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene
Krone oder Brückenanker
Festzuschuss (ohne Bonus)
8,58 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
24a
95a
95b
19
Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers
Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern
Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern
Provisorische Krone
Zahntechnische Leistungen
0010
0022
0051
0052
0053
0120
1500
8070
8200
9330
Kombination
Modell
Platzhalter einfügen
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Mittelwertartikulator
Metallverbindung n. Brand
Metallverbindung
Reparatur Krone/Br.glied
Versandkosten
Befund 7.4:
Wiederherstellungsbedürftiger
festsitzender rezementierbarer
Zahnersatz, je implantatgetragene
Krone oder Brückenanker
Andersartige Versorgung 7.4:
Rezementierte Krone
Material
47
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
7.5
Beispiel:
Befund
Andersartige Versorgung
Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion
Festzuschuss (ohne Bonus)
Regelversorgung
261,33 €
Bonus
Zahnärztliche Leistungen
7b
97a
97b
98a
98b
98c
89
Kombination
Planungsmodelle
Totalprothese OK
Totalprothese UK
Individuelle Abformung
Funktionsabdruck OK
Funktionsabdruck UK
Beseitigung grober Artikulationsstörungen
Zahntechnische Leistungen
0010
0120
0201
0211
0212
0213
0215
0220
3010
3020
3610
3620
3821
3822
9330
Modell
Mittelwertartikulator
Bissnahme
Individueller Löffel
Funktionslöffel
Basis für Bissregistrierung
Basis für Aufstellung
Bisswall
Aufstellung Grundeinheit
Aufstellung Wachs je Zahn
Fertigstellung Grundeinheit
Fertigstellen der Zähne
Weichkunststoff
Sonderkunststoff
Versandkosten
Befund 7.5:
Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je
Prothesenkonstruktion
Andersartige Versorgung 7.5:
Erneuerte Stegprothese
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
z. B.: Defekte Stegprothese
48
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
7.6
Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei
atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr.
7.5, höchstens viermal je Kiefer
Festzuschuss (ohne Bonus)
8,58 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
24a
95a
95b
19
Kombination
Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers
Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern
Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern
Provisorische Krone
Zahntechnische Leistungen
0010
0051
0052
0053
0120
1500
8070
8200
9330
Modell
Sägemodell
Einzelstumpfmodell
Modell nach Überabdruck
Mittelwertartikulator
Metallverbindung n. Brand
Metallverbindung
Reparatur Krone/Br.glied
Versandkosten
Befund 7.6:
Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei
atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach
Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer
Versorgung 7.6:
Erneuerte Prothese
1 x Zuschlag gemäß Nr. 7.6
1 x Befund Nr. 7.5
Abrechnung nach Bema/BEL II
(vgl. Teil A, A 8)
Material
Abb.: atrophierter Kiefer
49
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
7.7
Beispiel:
Befund
Andersartige Versorgung
Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene
Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion
Festzuschuss (ohne Bonus)
37,36 €
Bonus
Regelversorgung
Zahnärztliche Leistungen
100b
Kombination
Wiederherstellung mit Abformung
Zahntechnische Leistungen
0010
0112
0120
3801
3802
3803
3804
3805
3806
3811
3812
3813
3814
3830
3840
8010
8021
8022
8023
8024
8025
9330
Modell
Fixator
Mittelwertartikulator
Einarmige Klammer
Inlayklammer
Interdental-Knopfklammer
Approximalklammer
Auflage
Bonyhardklammer
zweiarmige Klammer/Auflage
Bonyhardklammer/Auflage
Überwurfklammer
Doppelbogenklammer
Zahn zahnfarben hergestellt
Zahn zahnfarben hinterlegen
Grundeinheit
LE Sprung
LE Bruch
LE Einarbeiten Zahn
LE Basisteil Kunststoff
LE Klammer einarbeiten
Versandkosten
Befund 7.7:
Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene
Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion
Andersartige Versorgung 7.7:
Wiederherstellung der implantatgetragenen
Prothese
Material:
Zähne
Verbrauchsmaterial Praxis
50
Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung
Befund
8.
Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen)
8.1
Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe
50 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.
8.2
Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen
durchgeführt worden sind
75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.
Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar.
8.3
Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke
50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.
Bonus
8.4
Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind
75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.
Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr. 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar.
8.5
Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese
50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar.
8.6
Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese,
wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind
75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar.
Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar.
Bonus
Kombination
51
Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen
Der Gemeinsame Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 6 SGB V empfiehlt folgende
Gemeinsame Erläuterungen der Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss, der
KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der
Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden, zu beachten:
Gemeinsame Erläuterungen
der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen
zur Kombinierbarkeit der Befunde,
für die Festzuschüsse gewährt werden
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Krankenkassen befundbezogene Festzuschüsse bei
einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und
Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) gewähren.
In den Festzuschuss-Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Befunde definiert, bei
deren Vorliegen die Versicherten Anspruch auf Festzuschüsse haben.
Ein Anspruch auf Festzuschüsse besteht erst, wenn die geplante prothetische Versorgung
durchgeführt worden ist. Wird die Behandlung nicht vollendet (sogenannte Teilleistungen) hat
der Versicherte lediglich Anspruch auf anteilige Festzuschüsse.
52
Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen
Die einzelnen Befunde in den Richtlinien sind in acht verschiedene Befundklassen eingeteilt:
1.
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone
2.
Zahnbegrenzte Lücken mit höchstens vier fehlenden Zähnen
3.
Zahnbegrenzte Lücken mit mehr als vier fehlenden Zähnen
4.
Restzahnbestand bis zu drei Zähnen oder zahnloser Kiefer
5.
Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht
sofort möglich ist
6.
Wiederherstellungs- oder erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
7.
Erneuerung oder Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
8.
Nicht vollendete Behandlung
Die beschlossenen Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden, und die Höhe der Festzuschüsse sind im Einzelnen am Ende dieser Erläuterungen abgedruckt (Anlage 1).
Sie werden auf der Grundlage des zahnmedizinischen Befundes, den der Zahnarzt bei der
Untersuchung des Patienten erhebt, im Planungsstadium vom Zahnarzt festgestellt. Dem
zahnmedizinischen Befund wird unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinien ein Befund
der Festzuschuss-Richtlinien zugeordnet.
53
Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen
Aus dem Teil A Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ergibt sich bereits aus dem
Zusammenspiel der Befunddefinitionen und -zusätze in Teil B Befunde und
Regelversorgungen der Festzuschuss-Richtlinien, unter welchen Voraussetzungen die
Befunde nebeneinander angesetzt werden können und welche Befunde sich gegenseitig
ausschließen. Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten Befunde von Teil B der
Festzuschuss-Richtlinien sind nur ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der Befunde
geregelten Voraussetzungen vorliegen.
Grundsätzlich gilt, dass Befunde neben anderen Befunden ansetzbar sind, wenn mehrere
Befunde unabhängig voneinander festgestellt werden.
•
Dabei gilt, dass im selben Kiefer auch der gleiche Befund mehrfach ansetzbar ist. So können
im selben Kiefer mehrere Zähne überkronungsbedürftig sein, was den Festzuschuss nach
Befund Nr. 1 mehrmals auslöst.
•
Des Weiteren können im selben Kiefer verschiedene Befunde nebeneinander auftreten, z. B.
ein überkronungsbedürftiger Zahn und die Versorgung einer Lücke an anderer Stelle.
•
Außerdem können am selben Zahn bzw. in derselben Lückensituation verschiedene
Befunde gleichzeitig auftreten, beispielsweise bei einem erhaltungswürdigen Zahn mit
weitgehender Zerstörung der Krone und gleichzeitig Erfordernis eines Stiftaufbaus.
Allerdings sieht die Beschreibung der Befunde nach den Nrn. 2 und 3 (Fehlen von Zähnen)
Regelungen vor, bis zu welchen Grenzen und in welchem Umfang Befunde nebeneinander
angesetzt werden können.
54
Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen
In den anliegenden Tabellen sind die Kombinationsmöglichkeiten der Befunde aufgelistet:
Anlage 2:
Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse
Anlage 3:
Mögliche Kombinationen der Wiederherstellungen/Erneuerung von
Suprakonstruktionen
Befunde, die in den Anlagen 2 und 3 nicht aufgeführt sind, sind neben anderen Befunden
grundsätzlich nicht ansetzbar. Nicht aufgeführte Befundkombinationen sind ebenfalls nicht
ansetzbar.
Ergänzend gelten folgende Regelungen:
Interimsversorgungen (Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige
Versorgung nicht sofort möglich ist, Befundklasse 5)
•
Gem. Abschnitt C Nr. 14 Satz 1 der Zahnersatz-Richtlinien ist unter dem Aspekt der
Wirtschaftlichkeit vorrangig eine endgültige Versorgung mit Zahnersatz anzustreben. Die
Befunde nach Nr. 5 sind daher nur in begründeten Einzelfällen im Zusammenhang mit
Befunden nach Befundklassen 1 und 6 ansetzbar.
Erneuerung von Suprakonstruktionen (Implantatgetragener Zahnersatz, Befundklasse 7)
Implantatgetragener Zahnersatz liegt vor, wenn mindestens ein Bestandteil über eine
Suprakonstruktion verankert ist.
•
Der Befund 7.2 ist abhängig von der Art der Suprakonstruktion entweder mit dem Befund
1.3 (Verblendzuschuss Krone) oder dem Befund 2.7 (Verblendzuschuss Brückenanker,
Brückenzwischenglied) kombinierbar.
55
Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen
•
Der Befund 7.5 erfasst alle Implantate und natürlichen Zähne, die zur Verankerung der
erneuerungsbedürftigen Prothesenkonstruktion dienen. Eine Kombination mit den Befunden 7.1 und 7.2 bzw. Befunden der Befundklassen 1 und 2 kommt daher nur in Betracht,
wenn weitere Implantate bzw. natürliche Zähne vorhanden sind, über die die
Prothesenkonstruktion nicht verankert ist.
Reparaturen, Wiederherstellungen und Erneuerungen
(Befundklasse 6, Befunde 7.3, 7.4 und 7.7)
•
Die Befundklasse 6 und die Befunde nach den Nrn. 7.3, 7.4 und 7.7 sind grundsätzlich nur
untereinander und nicht mit anderen Befunden/Befundklassen kombinierbar. Erfolgt jedoch
eine Wiederherstellung zeitgleich mit einer Neuversorgung auf demselben Heil- und
Kostenplan, sind darüber hinaus Kombinationen möglich. Die Kombinationsmöglichkeiten
ergeben sich aus Anlage 3.
Für die Wiederherstellung der Verblendung einer Teleskopkrone ist Befund Nr. 6.9 ansetzbar.
Teilleistungen (Befundklasse 8)
•
Bei nicht vollendeter Behandlung werden die Festzuschüsse anteilig gewährt.
Sind in einem Behandlungsfall Befunde bereits versorgt, andere Befunde noch nicht
versorgt, können Festzuschüsse nach Befundklasse 8 mit Festzuschüssen anderer Befundklassen kombiniert werden.
56
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Befundklasse 1
Befunde
1.
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Mit Bonus
20 % 30 %
doppelter
FZSch. 1
Erhaltungswürdiger Zahn
1.1
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn
115,27
138,32
149,85
230,54
1.2
Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler
Zahnsubstanz, je Zahn
129,36
155,23
168,17
258,72
1.3.
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je
Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)
41,85
50,22
54,41
83,70
1.4
Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines
konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn
24,92
29,90
32,40
49,84
1.5
Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines
gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn
75,93
91,12
98,71
151,86
1
Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.
57
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
.
Befundklasse 2
Befunde
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Mit Bonus
20 %
30 %
doppelter
FZSch. 1
2.
Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt
(Lückensituation I)
Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen.
Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn.
1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.
2.1
Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn,
je Lücke
273,30
327,96
355,29
546,60
312,48
374,98
406,22
624,96
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis
zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen
und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach
dem Befund 3.1 ansetzbar.
2.2
Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis
zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen
und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.
58
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Befundklasse 2
Befunde
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Mit Bonus
20 %
30 %
doppelter
FZSch. 1
2.3
Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer
352,26
422,71
457,94
704,52
2.4
Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
387,50
465,00
503,75
775,00
2.5
An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
152,63
183,16
198,42
305,26
2.6
Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, je Lücke
116,85
140,22
151,91
233,70
2.7
Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im
Verblendbereich (15-25 und 34-44),
je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich
40,80
48,96
53,04
81,60
59
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Befundklasse 3
Festzuschüsse in EURO
Befunde
Ohne
Bonus
3.
Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach
den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen
3.1.
Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden
nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer
Mit Bonus
20 %
30 %
doppelter
FZSch. 1
274,58
329,50
356,95
549,16
202,21
242,65
262,87
404,42
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis
zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen
und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach
den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.
3.2
a)
b)
c)
Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte
Zahnreihe,
einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe
und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum
Eckzahn unterbrochene Zahnreihe,
beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum
Eckzahn unterbrochene Zahnreihe
mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung
durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn
60
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse
Anlage 1
Befundklasse 4
Befunde
4.
4.1
4.2
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei
Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung
durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je
Kiefer
Zahnloser Oberkiefer
257,64
Mit Bonus
20 % 30 %
309,17
334,93
doppelter
FZSch. 1
515,28
253,50
304,20
329,55
507,00
4.3
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei
Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung
durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je
Kiefer
276,88
332,26
359,94
553,76
4.4
Zahnloser Unterkiefer
270,75
324,90
351,98
541,50
4.5
Erfordernis einer Metallbasis, je Kiefer
67,93
81,52
88,31
135,86
4.6
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn
213,86
256,63
278,02
427,72
4.7
Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im
Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Ankerzahn
26,60
31,92
34,58
53,20
4.8
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn
191,64
229,97
249,13
383,28
4.9
Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer
bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer
Stützstiftregistrierung), je Gesamtbefund
47,99
57,59
62,39
95,98
61
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Befundklasse 5
Befunde
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Mit Bonus
20 %
30 %
doppelter
FZSch. 1
5.
Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1
Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
5.2
85,31
102,37
110,90
170,62
Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
117,50
141,00
152,75
235,00
5.3
Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
153,80
184,56
199,94
307,60
5.4
Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen
eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je
Kiefer
222,90
267,48
289,77
445,80
62
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Befundklasse 6
Befunde
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Mit Bonus
20 %
30 %
doppelter
FZSch. 1
6.
Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
6.1
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung
(Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese
26,04
31,25
33,85
52,08
6.2
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung
(Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese
37,36
44,83
48,57
74,72
6.3
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese
57,70
69,24
75,01
115,40
6.4
Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung
mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese
51,82
62,18
67,37
103,64
6.5
Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung
mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese
66,21
79,45
86,07
132,42
63
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Befundklasse 6
Befunde
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Mit Bonus
20 %
30 %
doppelter
FZSch. 1
6.6
Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
Teil-Zahnersatz, je Prothese
49,74
59,69
64,66
99,48
6.7
Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener
Deckprothese, je Kiefer
64,74
77,69
84,16
129,48
6.8
Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn
8,58
10,30
11,15
17,16
6.9
Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone
bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette
35,29
42,35
45,88
70,58
144,29
173,15
187,58
288,58
6.10 Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn
64
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Befundklasse 7
Festzuschüsse in EURO
Befunde
Ohne
Bonus
Mit Bonus
20 %
30 %
doppelter
FZSch. 1
7.
Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
7.1
Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke),
je implantatgetragene Krone
114,92
137,90
149,40
229,84
7.2
Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über
den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied,
höchstens viermal je Kiefer
71,35
85,62
92,76
142,70
7.3
Wiederherstellungsbedürftige
(Facette), je Facette
Suprakonstruktionen
35,30
42,36
45,89
70,60
7.4.
Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone
oder Brückenanker
8,58
10,30
11,15
17,16
7.5
Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion
261,33
313,60
339,73
522,66
7.6
Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei
atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5,
höchstens viermal je Kiefer
8,58
10,30
11,15
17,16
7.7
Wiederherstellungsbedürftige
implantatgetragene
Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion
37,36
44,83
48,57
74,72
65
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Befundklasse 8
Befunde
8.
8.1
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Mit Bonus
doppelter
20 %
30 %
FZSch. 1
Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) 2
Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen
Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe
50 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den
Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.
8.2
Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen
Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind
75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den
Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.
Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den
Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar.
8.3
Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke
50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den
Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.
2
Die Befunde zu 8. Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese
variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet.
66
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)
Anlage 1
Befundklasse 8
Befunde
8.4
Festzuschüsse in EURO
Ohne
Bonus
Mit Bonus
20 % 30 %
doppelter
FZSch. 1
Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind
75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den
Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.
Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr.
2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar.
8.5
Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer
Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese
50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den
Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar.
8.6
Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer
Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese,
wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt
worden sind
75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den
Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar.
Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den
Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar.
68
67
Anlage 2
Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse
Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse
(Befundklassen 1-4, Befunde 7.1, 7.2, 7.5, 7.6)
X = im selben Kiefer
O = am selben Zahn
1.1
ww
1.1 ww
1.2 pw
1.3 Verbl. Kr.
1.4 Stift, konf.
1.5 Stift, gegoss.
2.1 Lücke 1 Zahn
2.2 Lücke 2 Zähne
2.3 Lücke 3 Zähne
2.4 Lücke 4 Zähne
2.5 weitere Lücke
2.6 dispar. Pf.zähne
2.7 Verbl. Br.
3.1 Lückensit. II
3.2 a-c TK
4.1, 4.3 Deckpr.
4.2, 4.4 zahnlos Pr.
4.5 Metallbasis
4.6 TK zu 4.1, 4.3
4.7 Verbl. TK zu 3.2, 4.6
4.8 Wurzelstiftkap.
4.9 Stützstiftreg.1
7.1 sw Einzelimpl.
7.2 sw ≠ 7.1
7.5 sw Proth.
7.6 sw atr. Kiefer
1
1.2
pw
1.3
Verbl.
Kr.
X
X XO
X
X
X
XO X
X
XO XO XO
XO XO XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X3
X
X
X
X3
X
XO
XO
X3
1.4
Stift,
konf.
XO
XO
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
XO
XO
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
X
XO
XO
X
XO
XO
X
X
X
X3
3.2
a-c
TK
4.9
4.8
4.7
4.6
4.5
4.2,
4.1,
7.2
7.1
Metall- TK zu Verbl. Wurzel- Stütz
4.4
4.3
sw
sw ≠
stift- Einzel- 7.1
stiftTK zu
4.1,
Deck- zahnlos basis
4.3 3.2, 4.6 kappe reg.1 impl.
pr.
7.5
sw
Proth.
X
X
X
X
X
X2
X2
X
X
X
XO
XO
X2
X2
X
X
X
XO
XO
X
X
X3
X3
X3
X3
X3
X3
X3
X2
X2
X2
X2
X
X
2.4
2.3
3.1
2.2
2.7
2.1
2.6
1.5
2.5
Stift, Lücke 1 Lücke Lücke 3 Lücke weitere dispar. Ver- Lückensit. II
bl.
Pf.gegoss. Zahn 2 Zähne Zähne Zähn Lücke
zähne Br.
X
X
X
X3
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X2
X2
X
X
X
X2
X2
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X2
X2
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X2
X2
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X3
X
X
X
X3
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X3
X
X
X
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
XO
X
X
X
X
XO
X
X
X
XO
X
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
X
X
X
X
X
X3
X
X
X3
nur einmal je Gesamtbefund
nach derzeitigem Stand der Festzuschuss-Richtlinien nur bei beidseitiger Freiendsituation und maximal 2 nebeneinander fehlenden Oberkiefer-Schneidezähnen
3
nur unter den auf Seite 3 unter „Erneuerung von Suprakonstruktionen“ angegebenen Bedingungen kombinierbar
7.6
sw atr.
Kiefer
X3
X3
X3
X
X
zurück
2
weiter
68
Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse
Anlage 3
Mögliche Kombinationen Befunde und Festzuschüsse
bei Wiederherstellungen / Erneuerung von Suprakonstruktionen
(Befundklassen 6, Befunde 7.3, 7.4, 7.7)
X = im selben Kiefer
1.1-1.3 1.4/1.5
ww
Stift,
konf./
pw
Stift
Verbl.
Kr. gegoss.
O = am selben Zahn
2.1-2.2
2.3-2.6
Lücke
1 Zahn/
Lücke
2 Zähne
Lücke
3 Zähne/
Lücke
2.7
3.1
3.2
Verbl. Lücken- a-c
Br.
sit. II
TK
4.1/ 4.3
4.5
Deckpr. Metallbasis
4 Zähne/
weitere
Lücke/
dispar. Pf.Zähne
4.6/4.7
4.8
TK zu
4.1, 4,3/
Wurzelstiftkappe
Verbl.TK
zu 3.2, 4.6
5.1- 6.1-6.5
6.6
5.3
Prothe Proth.-sen
lager,
Teilproth.
6.7
6.8
6.9
6.10
7.1/7.2
7.3
7.4
6.1
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
6.2
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
6.3
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
6.4
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
6.5
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
6.6
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
6.7
X
6.8
X
X
X
X
X
X
X
6.9
X
X
X
X
X
X
X
6.10
X
X
X
X
X
X
7.3
X
X
X
X
X
X
X
7.4
X
X
X
X
X
X
X
7.7
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
XO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
7.7
Proth.- Reze- Facette Sekund.sw
Facette Impl. Impl.
lager, ment.
reze- Proth.
telesk. Einzelment.
impl./
Totale/
sw # 7.1
Deckproth.
zurück
69
Name der Krankenkasse
Lfd.-Nr.
Erklärung des Versicherten
(Nur unterschreiben, wenn Abrechnung ohne vorherige
Bewilligung durch die Krankenkasse zugelassen ist).
Ich bin bei der genannten Krankenkasse versichert.
Name, Vorname des Versicherten
Stempel des Zahnarztes
geb. am
Datum/Unterschrift des Versicherten
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Vertragszahnarzt-Nr.
Status
VK gültig bis
Heil- und Kostenplan
Datum
Hinweis an den Versicherten:
Bonusheft bitte zur Zuschussfestsetzung beifügen.
TP = Therapieplanung
R = Regelversorgung
B = Befund
Art der Versorgung
TP
R
B
18
48
17
47
16
46
15
45
14
44
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
24
34
25
35
26
36
27
37
28
38
B
R
TP
Der Befund ist bei Wiederherstellungsmaßnahmen nicht auszufüllen !
I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan
Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)
IV. Zuschussfestsetzung
II. Befunde für Festzuschüsse
2
Anz.
3
Betrag Euro
Ct
(Spalten 1-3 vom Zahnarzt auszufüllen)
Befund Nr. 1 Zahn/Gebiet
Unfall oder Unfallfolgen/
Berufskrankheit
Interimsversorgung
Unbrauchbare
Prothese/Brücke/Krone
Versorgungsleiden
Immediatversorgung
Alter ca.
Die Krankenkasse übernimmt
folgende Festzuschüsse:
NEM
Erläuterungen
Befund
Festzuschuss
Bonus
Jahre
a
b
e
f
i
Härtefall
%
Voraussetzung ist, dass der Zahnersatz
innerhalb von 6 Monaten in der vorgesehenen
Weise eingegliedert wird.
= Adhäsivbrücke (Anker, Spanne)
= Brückenglied
= ersetzter Zahn
= fehlender Zahn
= Implantat mit intakter
Suprakonstruktion
ix = zu entfernendes Implantat
k = klinisch intakte Krone
kw = erneuerungsbedürftige Krone
pw = erhaltungswürdiger Zahn mit
partiellen Substanzdefekten
r = Wurzelstiftkappe
rw = erneuerungsbedürftige
Wurzelstiftkappe
sw = erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion
t = Teleskop
tw = erneuerungsbedürftiges
Teleskop
ww = erhaltungswürdiger Zahn mit
weitgehender Zerstörung
x = nicht erhaltungswürdiger Zahn
)( = Lückenschluss
Behandlungsplanung:
A
B
E
H
= Adhäsivbrücke (Anker, Spanne)
= Brückenglied
= zu ersetzender Zahn
= kompl. gegossene Halteund Stützvorrichtung
K = Krone
M = Vollkeramische oder keramisch
voll verblendete Restauration
vorläufige Summe
Nachträgliche Befunde:
Datum, Unterschrift und
Stempel der Krankenkasse
III. Kostenplanung
V. Rechnungsbeträge (siehe Anlage)
1 BEMA-Nrn. und Anzahl:
1
ZA-Honorar (BEMA siehe III)
2
ZA-Honorar zusätzl. Leistungen BEMA
3
ZA-Honorar GOZ
4
Mat.- und Lab.-Kosten Gewerblich
5
Mat.- und Lab.-Kosten Praxis
6
Versandkosten Praxis
7
Gesamtsumme
8
Festzuschuss Kasse
9
Versichertenanteil
Euro
Zahnärztliches Honorar GOZ:
3 (geschätzt)
Material- und Laborkosten:
4 (geschätzt)
Behandlungskosten insgesamt:
5 (geschätzt)
Datum/Unterschrift des Zahnarztes
Gutachterlich befürwortet
ja
nein
8. November 2004
teilweise
= Geschiebe, Steg etc.
= Teilkrone
= Wurzelstiftkappe
= implantatgetragene
Suprakonstruktion
T = Teleskopkrone
V = Vestibuläre Verblendung
Ct
Eingliederungsdatum:
Herstellungsort bzw. Herstellungsland
des Zahnersatzes:
Der Zahnersatz wurde in der vorgesehenen
Weise eingegliedert.
Vordr.-Nr. Z 311 1.05
SCHÜTZDRUCK 30159 Hannover, Marktstr. 49, Tel. (05 11) 32 73 44
2 Zahnärztliches Honorar BEMA:
Ct
Euro
O
PK
R
S
Anschrift des Versicherten
Datum/Unterschrift und Stempel
des Gutachters
Datum/Unterschrift des Zahnarztes
Heil- und Kostenplan (Kürzel)
Erläuterungen Befund
Behandlungsplanung
a
b
e
f
i
ix
k
kw
pw
r
rw
sw
t
tw
ww
x
)(
A
B
E
H
K
M
O
PK
R
S
T
V
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Adhäsivbrücke (Anker, Spanne)
Brückenglied
ersetzter Zahn
fehlender Zahn
Implantat mit intakterSuprakonstruktion
zu entfernendes Implantat
klinisch intakte Krone
erneuerungsbedürftige Krone
erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten
Wurzelstiftkappe
erneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe
erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion
Teleskop
erneuerungsbedürftiges Teleskop
erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
nicht erhaltungswürdiger Zahn
Lückenschluss
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Adhäsivbrücke (Anker, Spanne)
Brückenglied
zu ersetzender Zahn
kompl. gegossene Halte- und Stützvorrichtung
Krone
Vollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration
Geschiebe, Steg etc.
Teilkrone
Wurzelstiftkappe
implantatgetragene Suprakonstruktion
Teleskopkrone
Vestibuläre Verblendung
71
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M u lt im e d ia p r e
du r ch da s
A us ge ze ic hn et
n g,
ri u m fü r B il du
B u n de sm in is te
or sc h u n g u n d
Wis se n sc h af t, F
Tec h n ol og ie
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