Information zur Ausbildung als Designer/in (staatl.gepr.)

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Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Designer/Designerin -Fachrichtung Farbe,
Gestaltung, Werbung vom 29.12.2005
Die Ausbildung im Überblick
Ausbildungsinhalte
Ausbildungsstätten
Ausbildungssituation/-bedingungen
Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer
Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung
Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung
Finanzielle Aspekte
Ausbildungsdauer
Ausbildungsform
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Abschlussbezeichnung
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Schulische Vorbildung - rechtlich
Berufliche Vorbildung - rechtlich
Mindestalter
Höchstalter
Auswahlverfahren
Perspektiven nach der Ausbildung
Ausbildungsalternativen
Gesetze/Regelungen
Die Ausbildung im Überblick
Bei dem Ausbildungsgang Designer/in - Farbe, Gestaltung, Werbung handelt es sich um eine schulische Fortbildung nach BBiG/HwO an
Fachschulen.
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Ausbildungsinhalte
Im fachübergreifenden Teil der Ausbildung werden zum Beispiel folgende Inhalte vermittelt:
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Soziologie
Kommunikation
Fremdsprache (zum Beispiel Englisch, Französisch, Italienisch)
Betriebswirtschaftslehre
Datenverarbeitung
Deutsch
Personalwirtschaft
Im fachrichtungsbezogenen Teil der Ausbildung werden zum Beispiel folgende Inhalte vermittelt:
Schwerpunkt Industrie-, Objekt-, Raumdesign:
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Produktionstechnik
Objekt-Design
Industrie-Design
Raumdesign
Schwerpunkt Grafik-Design:
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Bild- und Textgestaltung
Typografie
Druck- und Reprotechnik
Fotografik
Schwerpunkt Medien-Design:
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Aufnahmetechnik
Objekt- und Ausstellungstechnik
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Produktionsplanung
Edition
In allen Schwerpunkten:
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Zeichnen
Konzeptionslehre
Präsentation
Fachbezogene mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen
Im Wahlbereich werden zum Beispiel folgende Fächer unterrichtet:
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Aktzeichnen, figürliches Zeichnen
Illustration
Zweite Fremdsprache
Während der Ausbildung werden außerdem Projektarbeiten ausgeführt. Die Rechtsgrundlage finden Sie in Rechtliche Regelungen.
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Arbeitsumgebung in der Ausbildung
Der Unterricht findet in den Unterrichts-, Seminar-, Zeichen- und EDV-Räumen der Fachschulen statt. Derzeit wird der Bildungsgang nur in
Nordrhein-Westfalen angeboten.
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Ausbildungsstätten
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Berufsbildende weiterführende Schulen, hier Fachschulen für Gestaltung
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Ausbildungssituation/-bedingungen
Der Unterricht wird in den Räumen der Schule erteilt. Üblicherweise wird im Klassenverband gelernt, wie die meisten das von der allgemein
bildenden Schule her kennen. Allerdings kann es für angehende Designer/innen - Farbe, Gestaltung, Werbung, die bereits einige Jahre
berufstätig waren, ungewohnt sein, sich wieder in der Situation als Schüler zu finden. Der Unterricht wird in Vollzeit und in Teilzeit angeboten.
Da die Fortbildung nur in Nordrhein-Westfalen stattfindet, muss man damit rechnen, dass während der Ausbildung Wohnort und Lernort nicht
identisch sind.
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Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer
Die Arbeitszeit während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vorund Nachmittag) als auch Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. In der Teilzeitform beträgt die wöchentliche
Unterrichtszeit etwa 12 Unterrichtsstunden pro Woche. Der Unterricht findet beispielsweise dreimal wöchentlich in den Abendstunden und an
den Samstagen statt.
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Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung
Die im praktischen Unterricht eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen
Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich.
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Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung
Während der schulischen Fortbildung haben die angehenden Designer/innen - Farbe, Gestaltung, Werbung Kontakt zu ihren Mitschülern, zu
den Lehrkräften sowie zu Mitarbeitern der Schulverwaltung. Falls die Fortbildung in Teilzeit absolviert wird, bestehen die bisherigen Kontakte
am Arbeitsplatz weiter.
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Finanzielle Aspekte
Der Ausbildungsgang staatlich geprüfte/r Designer/in für Farbe, Gestaltung, Werbung ist eine schulische Berufsausbildung, für die keine
Ausbildungsvergütung bezahlt wird. Für das Betriebspraktikum kann man aber gegebenenfalls ein kleines Entgelt erhalten. Während der
schulischen Ausbildung fallen Kosten an, zum Beispiel Lehrgangsgebühren, Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur
und Arbeitsmittel. Auch Nebenkosten, zum Beispiel für Wohnung und Verpflegung oder Fahrtkosten können anfallen. Für schulische
Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für
Ausbildungsförderung.
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Ausbildungsdauer
Die Fortbildung dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre. Weitere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.
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Ausbildungsform
Die schulische Fortbildung wird in Vollzeit- und Teilzeitform angeboten. Der Unterricht besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen und
wird in den Schwerpunkten Industrie-, Objekt-, Raumdesign, Grafik-Design, Medien-Design durchgeführt. Die Fortbildung wird derzeit nur in
Nordrhein-Westfalen angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.
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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
Berufskollegs durchgeführt.
Erforderliche Nachweise
Wer in allen Fächern mindestens die Vornote "ausreichend" oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote "mangelhaft" erreicht hat, wird zur
Prüfung zugelassen. Wer die Ausbildung in Teilzeit absolviert hat, muss für die Zulassung zur Prüfung die erforderliche Berufspraxis in vollem
Umfang nachweisen.
Erforderliche Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Prüfungsfächer sind: Im Schwerpunkt Industrie-,
Objekt-, Raumdesign:
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Industrie-Design
Objekt-Design
Produktionstechnik
Raumdesign
Im Schwerpunkt Grafik-Design:
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Bild- und Textgestaltung
Druck- und Reprotechnik
Fotografik
Typografie
Im Schwerpunkt Medien-Design:
•
•
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Aufnahmetechnik
Edition
Objekt- und Ausstellungstechnik
Produktionsplanung
In jeweils drei Prüfungsfächern ist eine schriftliche Prüfung abzulegen, in einem eine praktische Prüfung. Schriftliche Prüfungen dauern pro
Fach mindestens 135 und höchstens 270 Minuten. Die Dauer der praktischen Prüfung soll 8 Stunden nicht überschreiten. Die mündliche
Prüfung kann sich auf alle Fächer erstrecken, mit Ausnahme des Fachs, das Gegenstand der praktischen Prüfung ist. Eine mündliche Prüfung
dauert in der Regel 20 Minuten.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in allen Fächern des Bildungsgangs mindestens die Note "ausreichend" erzielt hat. Sie ist auch
bestanden, wenn der Prüfling in nur einem Fach mit "mangelhaft" bewertet wurde, diese mangelhafte Leistung aber durch mindestens
"befriedigende" Noten in den anderen Fächern so ausgleichen kann, dass die Gesamtnote "ausreichend" erzielt wird.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden.
Externenprüfung
Die Zulassung von Nichtschülern zur Prüfung ist möglich, wenn sie die Aufnahmevoraussetzungen zur Fachschule erfüllen und in den letzten
zwei Jahren keine Fachschule besucht haben. Die Prüfung findet in allen Pflichtfächern des Bildungsganges statt. In besonderen Fällen kann
die Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen hiervon zulassen.
Fachhochschulreife
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges erwerben die Schüler und Schülerinnen die Fachhochschulreife.
Prüfende Stelle
Staatlicher Prüfungsausschuss
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Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Designer/Staatlich geprüfte Designerin mit Angabe der Fachrichtung und dem
Schwerpunkt, also
•
•
•
Staatlich geprüfter Designer - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Industrie-, Objekt-, Raumdesign/Staatlich
geprüfte Designerin - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Industrie-, Objekt-, Raumdesign
Staatlich geprüfter Designer - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Grafik-Design/Staatlich geprüfte Designerin Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Grafik-Design
Staatlich geprüfter Designer - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Medien-Design/Staatlich geprüfte Designerin Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Medien-Design
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Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf oder ein abgeschlossener
dreijähriger Bildungsgang der zur Fachhochschulreife und zu Berufsabschlüssen nach Landesrecht führt sowie Berufspraxis und mindestens
der Hauptschulabschluss .
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Schulische Vorbildung - rechtlich
Für die Aufnahme der Ausbildung werden der Hauptschulabschluss und das Abschlusszeugnis der Berufsschule vorausgesetzt oder der
erfolgreiche Abschluss eines dreijährigen Bildungsganges der zur Fachhochschulreife und zu Berufsabschlüssen nach Landesrecht führt.
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Berufliche Vorbildung - rechtlich
Für die Aufnahme an der Fachschule für Gestaltung ist folgende berufliche Vorbildung erforderlich:
•
•
Bei Hauptschulabschluss zusätzlich der Berufsschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen
Ausbildungsberuf und eine anschließende Berufstätigkeit, die der gewählten Fachrichtung entspricht, von zusammen mindestens fünf
Jahren oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren, auf die der Besuch einer einschlägigen
Berufsfachschule angerechnet werden kann oder
Bei Abschluss eines dreijährigen Bildungsgangs, der zur Fachhochschulreife und zu Berufsabschlüssen nach Landesrecht führt, eine
einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren
Bei Teilzeitform kann auch aufgenommen werden, wer die berufspraktische Zeit von fünf Jahren um höchstens ein Jahr unterschreitet. Der
Nachweis der Erfüllung der gesamten berufspraktischen Zeit ist jedoch vor der Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung zu erbringen.
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Mindestalter
Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben.
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Höchstalter
Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben.
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Auswahlverfahren
In der Regel führen die Schulen Auswahlverfahren durch. Auswahlkriterien sind beispielsweise fachliche Eignung und schulische Leistungen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind von den Interessenten z.B. Mappen mit eigenen Arbeiten (Zeichnungen, Fotografien, Grafiken,
Web-Sites usw.) bei der Schule einzureichen.
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Perspektiven nach der Ausbildung
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Designer und Designerinnen für Farbe, Gestaltung, Werbung zum Beispiel in Design-Büros, Werbe-,
Multimedia- oder PR-Agenturen, in Büros für Innenarchitektur und Raumgestaltung, in Einrichtungshäusern oder Unternehmen
verschiedenartigster Produktionssparten. Nach ihrer Ausbildung können sie sich auf bestimmte Teilgebiete spezialisieren, zum Beispiel
Screendesign, Gestaltung von Konsumgütern, Messe- und Ladenbau, Raumdesign oder Gestaltung von Investitionsgütern. Mit dem
erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist die berufliche Bildung für Designer und Designerinnen für Farbe, Gestaltung, Werbung noch nicht
beendet. Besonders der schnelle technologische Wandel, vor allem im Bereich der computergestützten Darstellungstechniken, und immer neue
gestalterische Trends machen es erforderlich, den eigenen Wissensstand ständig zu vertiefen und anzupassen. Um beruflich auf dem
Laufenden zu bleiben, können Designer und Designerinnen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel
Grafikdesign, Computergrafik und grafische Datenverarbeitung, Desktoppublishing oder Druckvorlagengestaltung. Welches Wissen und welche
Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des
Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können Designer und Designerinnen eine
Fortbildung absolvieren, beispielsweise zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin für Werbung oder zum
Werbewirt/zur Werbewirtin. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend
sind z.B. Studiengänge im Bereich Design. Denkbar ist darüber hinaus der Schritt in die Selbstständigkeit: Designer und Designerinnen für
Farbe, Gestaltung, Werbung können sich beispielsweise mit einem eigenen Design-Atelier oder -Studio eine Existenz aufbauen.
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Ausbildungsalternativen
Sollte sich Ihr Berufsziel Designer/in - Farbe, Gestaltung, Werbung nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt,
die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel
Designer/in - Farbe, Gestaltung, Werbung gibt es Alternativen in den Bereichen:
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Mediengestaltung, z.B. Diplom-Designer/in (BA) - Mediendesign, Gestalter/in - Werbe- und Mediengestaltung, Mediendesigner/in,
Medienkünstler/in, Mediengestalter/in - Digital-/Printmedien - Mediendesign
Grafikdesign, Fotodesign, Kommunikationsdesign, z.B. Designer/in - Grafik, Gestalter/in - Grafikdesign, Designer/in - Foto,
Designer/in - Kommunikationsdesign
Multimedia, z.B. Multimedia-Producer, Multimediaentwickler/in, Multimediafachmann/-frau
Produktgestaltung, Modedesign, z.B. Designer/in - Schmuck und Gerät, Gestalter/in - Edelstein und Schmuck, Gestalter/in Edelmetall, Gestalter/in - Glas, Designer/in - Mode, Gestalter/in - Bekleidung, Mode
Werbung, z.B. Werbegestalter/in
In den hier zugeordneten Berufen werden Aufgaben im Bereich Gestaltung/Design bzw. Tätigkeiten in der Medien- und Werbebranche
ausgeführt. Dabei haben die Berufstätigen teilweise - je nach Schwerpunkt - mit den gleichen oder vergleichbaren Produkten zu tun wie
Designer/innen - Farbe, Gestaltung, Werbung.
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Gesetze/Regelungen
Landesrechtliche Regelung:
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Dies gilt nur für Bundesland Nordrhein-Westfalen: Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung über die
Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg APO-BK) vom 26.05.1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW. 2000 S. 563, GV. NRW. 2001 S. 766), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 05.05.2006 (GV. NRW. S. 222), berichtigt am 28.08.2006 (GV. NRW. S. 461)
Fundstelle: 1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW. 2000 S. 563), 2001 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 766), 2002 (GV. NRW. S. 172),
2003 (GV. NRW. S. 358, 413, 626, 751), 2004 (GV. NRW. S. 792), 2006 (GV. NRW. S. 222, 461) Internet
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