– 1 – Bekanntmachung der Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinien/HMR) Vom 16. Oktober 2000 / 6. Februar 2001 – 2 – – 3 – Bekanntmachung der Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinien/HMR) Vom 16. Oktober 2000 / 6. Februar 2001 Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seinen Sitzungen am 16. Oktober 2000 und am 6. Februar 2001 die nachstehenden Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinien/HMR) beschlossen (Anlage). Köln, den 16. Oktober 2000 / 6. Februar 2001 Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Der Vorsitzende Jung – 4 – – 5 – Erster Teil – Richtlinientext I. Allgemeine Grundsätze II. Grundsätze der Heilmittelverordnung III. Maßnahmen der Physikalischen Therapie IV. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie V. Maßnahmen der Ergotherapie VI. Inhalt und Durchführung der Heilmittelverordnung VII. Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Heilmittelerbringern VIII. Heilmittelkatalog IX. Anlagen X. Beschlussfassung, Beauftragungen und Inkrafttreten I. Allgemeine Grundsätze 1 Die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 6 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 und § 138 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossenen Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln. Den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker bei der Versorgung mit Heilmitteln ist Rechnung zu tragen. Die Richtlinien sind für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte (im folgenden Vertragsärzte genannt), Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und deren Verbände verbindlich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen wirken auf eine einheitliche Anwendung dieser Richtlinien und auf eine enge Zusammenarbeit zwischen verordnendem Vertragsarzt und ausführendem Therapeuten hin. 2 Die Abgabe von Heilmitteln ist Aufgabe von durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen auf Landesebene (im folgenden Landesverbände der Krankenkassen genannt) gemäß § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringern. Die Landesverbände der Krankenkassen stellen den Kassenärztlichen Vereinigungen ein Verzeichnis der zugelassenen Leistungserbringer zur Verfügung. 3 Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden in den Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln und Verträgen nach § 125 SGB V den in diesen Richtlinien beschriebenen Leistungsrahmen nicht überschreiten. Die Landesverbände der Krankenkassen stellen den Kassenärztlichen Vereinigungen Vergütungsvereinbarungen über die mit den nach § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringern vereinbarten Leistungen (einschließlich der Regelbehandlungszeiten) zur Verfügung. 4 Vertragsärzte und Krankenkassen haben darauf hinzuwirken, dass die Versicherten eigenverantwortlich durch gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an Vorsorgeund aktive Mitwirkung an Behandlungsmaßnahmen dazu beitragen, Krankheiten zu verhindern und deren Verlauf und Folgen zu mildern. 5 Vertragsärzte und Krankenkassen haben die Versicherten darüber aufzuklären, welche Leistungen nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und abgegeben werden können. II. Grundsätze der Heilmittelverordnung 6 Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind 6.1 die einzelnen Maßnahmen der Physikalischen Therapie (Nummer 17.1 bis 17.8) 6.2 die einzelnen Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Nummer 18.1 bis 18.3) 6.3 die einzelnen Maßnahmen der Ergotherapie (Nummer 20.1 bis 20.5) Die Richtlinien regeln die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Die Verordnung von kurortspezifischen Heilmitteln ist nicht Gegenstand dieser Richtlinien. 7 Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, – eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, – eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, – einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder – Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern. 8 Heilmittel sind nur nach Maßgabe dieser Richtlinien nach pflichtgemäßem Ermessen verordnungsfähig. Der indikationsbezogene Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 SGB V (im folgenden Heilmittelkatalog genannt), der Bestandteil dieser Richtlinien ist, regelt – die Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungsfähig sind, – die Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Indikationen, – die Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Diagnose und – die Besonderheiten bei Wiederholungsverordnungen (Folgeund Langfristverordnungen). Die Vertragsärzte stellen sicher, dass für sie tätig werdende Vertreter und Assistenten diese Richtlinien kennen und beachten. 9 Die Abgabe von Heilmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen setzt eine Verordnung durch einen Vertragsarzt voraus. Der Therapeut ist grundsätzlich an die Verordnung gebunden, es sei denn, im Rahmen dieser Richtlinien ist etwas anderes bestimmt. Um die Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer im Hinblick auf eine gemeinsame, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung zu gewährleisten, dürfen für die Verordnung von Heilmitteln nur die jeweils vereinbarten Vordrucke verwendet werden. Das Nähere zum Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Vertragsarztes mit dem Heilmittelerbringer und zum Gebrauch der Verordnungsvordrucke ist in den Kapiteln VI und VII dieser Richtlinien bestimmt. 10 Die Verordnung von Heilmitteln kann nur erfolgen, wenn sich der behandelnde Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken überzeugt und sich erforderlichenfalls über die persönlichen Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind. 11 Der Heilmittelverordnung nach den Richtlinien liegt in den jeweiligen Abschnitten des Heilmittelkataloges ein definierter Regelfall zugrunde. Dieser Regelfall geht von der Vorstellung aus, dass mit dem der Indikation zugeordneten Heilmittel und den entsprechenden Verordnungsmengen typischerweise das angestrebte Therapieziel erreicht werden kann. 11.1 Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges angegebenen Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegte Verordnungsmenge je Diagnose nicht überschritten wird. Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls sind bis auf die in den Richtlinien genannten Ausnahmen nicht zulässig. Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer kontinuierlichen Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von – mehr als 6 Wochen bei der Physikalischen Therapie, – mehr als 12 Wochen bei der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und – mehr als 12 Wochen bei der Ergotherapie abgelaufen ist. – 6 – Heilmittel im Regelfall können wie folgt verordnet werden 1. in der Physikalischen Therapie als: – vorrangiges Heilmittel, – optionales Heilmittel, – ergänzendes Heilmittel, – standardisierte Heilmittelkombination, 2. in der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie: – das im Katalog genannte Heilmittel, 3. in der Ergotherapie als: – vorrangiges Heilmittel, – optionales Heilmittel, – ergänzendes Heilmittel. 11.2 Die Heilmittel sind nach Maßgabe des Kataloges im Regelfall verordnungsfähig als: – Erstverordnung, – Folgeverordnung, – Langfristverordnung. 14 Neue Heilmittel oder zugelassene Heilmittel nach Maßgabe dieser Richtlinien zur Behandlung nicht im Heilmittelkatalog genannter Indikationen dürfen nur verordnet oder gewährt werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zuvor in diesen Richtlinien den therapeutischen Nutzen anerkannt und Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abgegeben hat. Das Verfahren richtet sich nach Anlage 1 dieser Richtlinien. 15 In der Anlage 2 dieser Richtlinien sind Maßnahmen aufgeführt, die in der vertragsärztlichen Versorgung nicht als Heilmittel verordnet werden können, oder Indikationen, in denen zugelassene Heilmittel im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht verordnungsfähig sind. 16 Die Auswahl und die Anwendung des Heilmittels hängt von Ausprägung und Schweregrad der Erkrankung (Schädigung/Funktionsstörung/Fähigkeitsstörung) sowie von dem mit dieser Verordnung angestrebten Ziel (Therapieziel) ab. 16.1 Die gleichzeitige Verordnung mehrerer Heilmittel ist nur dann ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, wenn durch sie ein therapeutisch erforderlicher Synergismus erreicht wird. Das Nähere hierzu wird in Kapitel VI bestimmt. 16.2 Heilmittel können, sofern in den Kapiteln III bis V nichts anderes bestimmt ist, 11.2.1 Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Diagnose als Folgeverordnung. Dies gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen. – als Behandlung beim Therapeuten (Einzel- oder Gruppentherapie) oder 11.2.2 Folgeverordnungen im Regelfall können nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs als 1.und maximal als 2. Folgeverordnung ausgestellt werden. vom Vertragsarzt verordnet werden. Sofern Einzeltherapie medizinisch nicht zwingend geboten ist, ist wegen gruppendynamisch gewünschter Effekte oder im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots Gruppentherapie zu verordnen. 11.2.3 Langfristverordnungen im Regelfall sind nur zulässig, wenn dies im Heilmittelkatalog ausdrücklich festgelegt ist. Auch in Langfristverordnungen ist die Anzahl der Behandlungen festzulegen. „Standardisierte Heilmittelkombinationen“ können nicht als Langfristverordnung verordnet werden. 11.2.4 Folgeverordnungen und Langfristverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittelkataloges nur zulässig, wenn sich der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut vom Zustand des Patienten überzeugt hat. In die Entscheidung des Vertragsarztes über Folgeverordnungen und Langfristverordnungen soll der Bericht des Therapeuten nach Nr. 29.5 einfließen. 11.3 Ist im Heilmittelkatalog eine Langfristverordnung nicht vorgesehen und ist das Therapieziel ohne eine solche Verordnung im Einzelfall nicht erreichbar, ist diese Verordnung ggf. mit prognostischer Einschätzung zu begründen. 11.4 Läßt sich in Ausnahmefällen mit der nach Maßgabe des Heilmittelkataloges bestimmten Verordnungsmenge im Regelfall die Behandlung nicht abschließen, bedürfen alle weiteren Verordnungen der besonderen Begründung ggf. mit prognostischer Einschätzung. 11.5 Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vor Fortsetzung der Therapie zur Genehmigung vorzulegen. Verzichtet eine Krankenkasse auf die Vorlage, informiert sie darüber schriftlich die Kassenärztlichen Vereinigungen. – als Behandlung im Rahmen eines Hausbesuchs durch den Therapeuten Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis des Therapeuten, insbesondere in Form eines Hausbesuches, ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. III. Maßnahmen der Physikalischen Therapie 17 Maßnahmen der Physikalischen Therapie entfalten ihre Wirkung insbesondere nach physikalisch-biologischem Prinzip durch überwiegend von außen vermittelte kinetische, mechanische, elektrische und thermische Energie. Bei Bädern und Inhalationen können auch chemische Inhaltsstoffe mitwirken. Für bestimmte Maßnahmen der Physikalischen Therapie bedarf es spezieller Qualifikationen, die über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen. Solche Maßnahmen, für deren Durchführung eine zusätzliche, abgeschlossene Weiterbildung/Fortbildung erforderlich ist, sind mit *) gekennzeichnet. Zu den Maßnahmen der Physikalischen Therapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die in Anlage 2 dieser Richtlinien genannten 12 Beim Vorliegen von geringfügigen Gesundheitsstörungen dürfen Heilmittel anstelle der nach § 34 Abs. 1 SGB V von der Verordnung ausgeschlossenen Arzneimittel nicht ersatzweise verordnet werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen der Physikalischen Therapie zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten. – Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Anlage 1 nicht nachgewiesen ist und 13 Vor jeder Verordnung von Heilmitteln soll der Vertragsarzt prüfen, ob entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit das angestrebte Behandlungsziel auch sind keine verordnungsfähigen Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien. – durch eigenverantwortliche Maßnahmen des Patienten (z. B. nach Erlernen eines Eigenübungsprogramms, durch allgemeine sportliche Betätigung oder Änderung der Lebensführung), – durch eine Hilfsmittelversorgung oder – durch Verordnung eines Arzneimittels unter Abwägung der jeweiligen Therapierisiken qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann. Dann haben diese Maßnahmen Vorrang gegenüber einer Heilmittelverordnung. – Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind, Gleiches gilt für Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, deren Einsatz jedoch nicht bei den in der Anlage 2 genannten Indikationen anerkannt ist. 17.1 Massagetherapie Die Massagetherapie ist eine in Ruhelage des Patienten durchgeführte Maßnahme, die aktive körperliche Reaktionen bewirkt. Die Massagetherapie setzt bestimmte manuelle Grifftechniken ein, die in planvoll kombinierter Abfolge je nach Gewebebefund über mechanische Reizwirkung direkt Haut, Unterhaut, Muskeln, Sehnen und Bindegewebe einschließlich deren Nerven, Lymph- und Blutge- – 7 – fäße beeinflussen. Indirekt wird eine therapeutische Beeinflussung innerer Organe über cutiviscerale Reflexe erreicht. – ggf. im Bewegungsbad mit den entsprechenden Wärmewirkungen, dem Auftrieb und dem Reibungswiderstand des Wassers, Die Massagetherapie umfasst die nachstehend beschriebenen, anerkannten therapeutischen Verfahren: – ggf. als KG-Atemtherapie insbesondere zur Verbesserung der Atemfunktion und zur Sekretlösung. – Klassische Massagetherapie (KMT) als überwiegend muskuläre Massageform einzelner oder mehrerer Körperteile zur Erzielung einer entstauenden, tonisierenden, detonisierenden, schmerzlindernden und hyperämisierenden Wirkung Die Krankengymnastik wird als Einzeltherapie durchgeführt bei Mukoviszidose/Cystischer Fibrose. – Reflexzonentherapie (RZT) in Form von Bindegewebs-(BGM), Segment-, Periost- und Colonmassage (CM) als gezielte, über nervös-reflektorische Wege einwirkende Massagetechnik zur Beeinflussung innerer Organe und peripherer Durchblutungsstörungen über segmentale Regulationsmechanismen – Unterwasserdruckstrahlmassage (UWM) als manuell geführtes Verfahren am unter Wasser befindlichen Patienten, unterstützt vom entspannenden Effekt der Wassertemperatur und von der Auftriebskraft des Wassers, zur verbesserten Rückstromförderung und Mehrdurchblutung, Schmerzlinderung sowie Detonisierung der Muskulatur durch individuell einstellbaren Druckstrahl – Manuelle Lymphdrainage*) (MLD) der Extremitäten, des Kopfes und/oder des Rumpfes einschließlich der ggf. erforderlichen Bandagierung zur entstauenden Behandlung bei Ödemen verschiedener Ursachen. 17.2 Bewegungstherapie Die Bewegungstherapie umfaßt die nachstehend beschriebenen, anerkannten therapeutischen Verfahren, die auf der Kenntnis der normalen und krankhaft veränderten Funktionen der Bewegungsorgane, der Bewegungslehre sowie auf Übungs- und Trainingsprinzipien aufbauen. Dabei dient der gezielte, dosierte, methodisch planmäßige Einsatz von therapeutischen Techniken der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Leistungen der Stütz- und Bewegungsorgane, des Nervensystems und der dabei beteiligten Funktionen des Herz-/Kreislaufsystems, der Atmung und des Stoffwechsels. Soweit krankheitsbedingt möglich, soll das Erlernen von Eigenübungsprogrammen im Vordergrund stehen. 17.2.1 Übungsbehandlung kann einzeln oder in Gruppen bis maximal 5 Patienten durchgeführt werden – als gezielte und kontrollierte Maßnahme zur Dehnung verkürzter Muskel- und Sehnenstrukturen und Vermeidung von Kontrakturen, sowie Kräftigung der Muskulatur bei krankhafter Muskelinsuffizienz und -dysbalance und Funktionsverbesserung funktionsgestörter Gelenke, des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung und des Stoffwechsels, – ggf. im Wasser als gezielte und kontrollierte Maßnahme zur Funktionsverbesserung von Gelenken, der Wirbelsäule und Behandlung von Kontrakturen unter Ausnutzung der Wärmewirkung und des Auftriebes des warmen Wassers. 17.2.2 Chirogymnastik*) als Einzeltherapie: spezielle funktionelle Wirbelsäulengymnastik zur Kräftigung von Muskelketten, Koordinierung und Stabilisierung des muskulären Gleichgewichtes sowie zur Dehnung von bindegewebigen Strukturen. 17.2.3 Allgemeine Krankengymnastik (KG) Krankengymnastische Behandlungstechniken dienen z. B. der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen und Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, sowie innerer Organe und des Nervensystems mit mobilisierenden und stabilisierenden Übungen und Techniken. Sie dienen der Kontrakturvermeidung und -lösung, der Tonusregulierung sowie der Funktionsverbesserung bei krankhaften Muskelinsuffizienzen und -dysbalancen. Die Krankengymnastik kann einzeln oder in Gruppen bis maximal 5 Patienten durchgeführt werden – ggf. auch unter Anwendung von z. B. Gymnastikband und -ball, Therapiekreisel, Schlingentisch, 17.2.4 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-„Gerät“*)) Sie kann als Einzeltherapie oder in Gruppen bis maximal 3 Patienten durchgeführt werden. Unabdingbar ist die Anleitung, Aufsicht und Kontrolle unmittelbar durch den behandelnden Therapeuten. Sie dient der Behandlung krankhafter Muskelinsuffizienz, -dysbalance und -verkürzung sowie motorischer Paresen mittels spezieller medizinischer Trainingsgeräte, vor allem bei chronischen Erkrankungen der Wirbelsäule sowie bei posttraumatischen oder postoperativen Eingriffen mit – Sequenztrainingsgeräten für die oberen und unteren Extremitäten und den Rumpf und/oder – Hebel- und Seilzugapparate (auxotone Trainingsgeräte) für die Rumpf- und Extremitätenmuskulatur. 17.2.5 Krankengymnastik nach BOBATH*) oder VOJTA*) zur Behandlung von angeborenen und vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen, zur Erleichterung des Bewegungsablaufs durch Ausnutzung komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation und Bewegungsabläufen und Förderung oder Hemmung von Reflexen. 17.2.6 Krankengymnastik nach BOBATH*), VOJTA*) oder PNF*) (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) zur Behandlung von nach Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen, zur Förderung und Erleichterung des Bewegungsablaufs durch Einsatz komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation und Bewegungsabläufen und Förderung oder Hemmung von Reflexen. 17.2.7 Manuelle Therapie*) als Einzeltherapie zur Behandlung reversibler Funktionseinschränkungen der Gelenke und ihrer muskulären, reflektorischen Fixierung durch gezielte (impulslose) Mobilisation oder durch Anwendung von Weichteiltechniken. 17.3 Traktionsbehandlung als Einzeltherapie als mechanischer apparativer Zug zur Entlastung komprimierter Nervenwurzeln und Gelenkstrukturen an Wirbelsäule, Becken, Knie- und Hüftgelenk. 17.4 Elektrotherapie Die Elektrotherapie wendet nieder- und mittelfrequente Stromformen an zur Schmerzlinderung, Durchblutungsverbesserung, Tonisierung und Detonisierung der Muskulatur. Besondere Stromformen haben entzündungshemmende und resorptionsfördernde Wirkung und vermögen darüber hinaus Muskeln zu kräftigen und gezielt zur Kontraktion zu bringen. Die Elektrotherapie umfasst die nachstehend beschriebenen, anerkannten therapeutischen Verfahren: – Elektrotherapie unter Verwendung konstanter galvanischer Ströme, – Elektrotherapie unter Verwendung von Stromimpulsen (z. B. diadynamische Ströme, mittelfrequente Wechselströme, Interferenzströme), – Elektrostimulation unter Verwendung von Reizströmen mit definierten Einzel-Impulsen nach Bestimmung von Reizparametern (nur zur Behandlung von Lähmungen bei prognostisch reversibler Denervierung), – hydroelektrisches Teilbad oder Vollbad (Stangerbad). 17.5 Kohlensäurebäder Kohlensäurebäder wirken durchblutungsfördernd und stoffwechselstimulierend, wenn mindestens 1g freies gasförmig gelöstes CO2/ kg Wasser in dem physikalisch oder chemisch bereiteten Bad enthalten ist. – 8 – 17.6 Inhalationstherapie Die Inhalation wird ausschließlich als Einzeltherapie mittels Gerät, mit dem eine alveolengängige Teilchengröße erreicht wird, angewendet. Zur längerfristigen Behandlung sind Inhalationen als Heilmittel nur verordnungsfähig, sofern eine Eigenbehandlung mit verordnungsfähigen, als Arzneimittel zugelassenen Inhalaten ggf. in Verbindung mit zusätzlich notwendigen Geräten nicht möglich ist. 17.7 Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie) Sowohl Wärme- als auch Kälteanwendungen wirken je nach Indikation schmerzlindernd, beeinflussen den Muskeltonus und wirken reflektorisch auch auf innere Organe. Kälteanwendung wirkt zusätzlich entzündungshemmend. Die Thermotherapie umfasst die nachstehend beschriebenen, anerkannten therapeutischen Verfahren: – Kaltpackungen, Kaltgas, Kaltluft, – Heißluft mit strahlender und geleiteter Wärme zur Muskeldetonisierung und Schmerzlinderung, sind keine verordnungsfähigen Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien. Gleiches gilt für den Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, jedoch nicht für die in der Anlage 2 genannte Indikation anerkannt ist. 18.1 Stimmtherapie Die Stimmtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und Erhaltung der stimmlichen Kommunikationsfähigkeit und des Schluckaktes sowie der Vermittlung von Kompensationsmechanismen (z. B. Bildung einer Ersatzstimme, Üben des Gebrauchs elektronischer Sprechhilfen). Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Regulation von – Atmung, – Phonation, – Artikulation, – Schluckvorgängen. 18.2 Sprechtherapie – heiße Rolle, zur lokalen Hyperämisierung mit spasmolytischer sedierender, schmerzlindernder und reflektorischer Wirkung auf innere Organe, Die Sprechtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der koordinierten motorischen und sensorischen Sprechleistung sowie des Schluckvorganges. – Ultraschall-Wärmetherapie, zur Verbesserung der Durchblutung und des Stoffwechsels und zur Erwärmung tiefergelegener Gewebsschichten, Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur gezielten Anbahnung und Förderung – Warmpackungen mit Peloiden (z. B.Fango, Schlick oder Moor), Paraffin oder Paraffin-Peloidgemischen zur Applikation intensiver Wärme, – der Sprechgeschwindigkeit, – der Artikulation, – der koordinativen Leistung – Voll- und Teilbäder mit Peloiden/Paraffin. – von motorischer und sensorischer Sprachregion, Wärme- oder Kälteapplikation kann nur als therapeutisch erforderliche Ergänzung in Kombination mit Krankengymnastik, Manueller Therapie, Übungsbehandlung, Chirogymnastik, Massagetherapie oder Traktionsbehandlung verordnet werden, es sei denn, im Heilmittelkatalog ist indikationsbezogen etwas anderes bestimmt. – des Sprechapparates, – der Atmung, – der Stimme, – des Schluckvorganges 17.8 Standardisierte Kombinationen von Maßnahmen der Physikalischen Therapie („Standardisierte Heilmittelkombinationen“) ggf. unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in das Therapiekonzept. Die „standardisierten Heilmittelkombinationen“ aus den in Nummern 17.1–17.7 genannten einzelnen Maßnahmen können nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs nur dann verordnet werden, wenn komplexe Schädigungsbilder vorliegen und die therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr Maßnahmen synergistisch sinnvoll ist, wenn die Erbringung dieser Maßnahmen in einem direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erfolgt und der Patient aus medizinischer Sicht geeignet ist. 18.3 Sprachtherapie Die Sprachtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur – Anbahnung sprachlicher Äußerungen, – Aufbau des Sprachverständnisses, IV. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 18 Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie entfalten ihre Wirkung auf phoniatrischen und neurophysiologischen Grundlagen und dienen dazu, die Kommunikationsfähigkeit, die Stimmgebung, das Sprechen, die Sprache und den Schluckakt bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie dürfen bei Kindern nicht verordnet werden, wenn an sich störungsbildspezifische sonderpädagogische/heilpädagogische Maßnahmen zur Beeinflussung einer Sprachstörung geboten sind. Sind sprachheilpädagogische Maßnahmen nicht durchführbar, dürfen Maßnahmen der Sprachtherapie nicht an deren Stelle verordnet werden. Neben sprachheilpädagogischen Maßnahmen darf die Stimm-, Sprechund Sprachtherapie nur bei entsprechender medizinischer Indikation verordnet werden. Zu den Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die in Anlage 2 dieser Richtlinien genannten – Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Anlage 1 nicht nachgewiesen ist und – Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind, – Ausbildung und Erhalt der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation, – Artikulationsverbesserung bzw. Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten, – Normalisierung bzw. Verbesserung der Laut- und Lautverbindungsbildung, – Verbesserung, Normalisierung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit, – Aufbau von Kommunikationsstrategien, – Normalisierung des Sprachklangs, – Beseitigung der Dysfunktionen der Kehlkopf- und Zungenmuskulatur, – Besserung und Erhalt des Schluckvorganges. Die Maßnahme Sprachtherapie darf bei einer auditiven Wahrnehmungsstörung mit Krankheitswert nur aufgrund neuropsychologischer Untersuchung und zentraler Hördiagnostik mit entsprechender Dokumentation verordnet werden. 19 Ärztliche Diagnostik bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen Vor der Erstverordnung einer Stimm-, Sprech- und/oder Sprachtherapie ist eine Eingangsdiagnostik (gemäß Verordnungsvordruck) notwendig. Bei der Eingangsdiagnostik sind störungsbildabhängig – 9 – die im folgenden aufgelisteten Maßnahmen durchzuführen, zu veranlassen oder zeitnah erhobene Fremdbefunde heranzuziehen. Bei Nichterreichen des individuell angestrebten Therapiezieles ist eine weiterführende Diagnostik erforderlich, die maßgebend ist für die notwendige Einleitung operativer, psychotherapeutischer oder rehabilitativer Maßnahmen oder für die mögliche Beendigung oder Fortsetzung einer Stimm-, Sprech- und/oder Sprachtherapie. Der Vertragsarzt entscheidet störungsbildabhängig, welche Maßnahmen der weiterführenden Diagnostik er durchführt bzw. veranlaßt. – Sprachanalyse – Aachener Aphasietest (AAT) 19.4 Sprech- und/oder Sprachtherapie bei Kindern und Jugendlichen 19.4.1 Eingangsdiagnostik – Tonaudiogramm – Organbefund 19.1 Stimmtherapie – Sprachstatus 19.1.1 Eingangsdiagnostik bei begleitenden Schluckstörungen – Tonaudiogramm – bildgebende Verfahren – lupen-laryngoskopischer Befund – endoskopische Untersuchung – stroboskopischer Befund – neurologische Untersuchung – Stimmstatus 19.4.2 weiterführende Diagnostik bei begleitenden Schluckstörungen – Entwicklungsdiagnostik – bildgebende Verfahren – zentrale Hördiagnostik – endoskopische Untersuchung – neuropädiatrische/neurologische Untersuchungen – neurologische Untersuchung – Sprach- und Sprechanalyse 19.1.2 weiterführende Diagnostik – Aachener Aphasietest (AAT) – Videostroboskopie – Stimmfeldmessung – Elektroglottographie – schallspektographische Untersuchung der Stimme – pneumographische Untersuchungen 19.2 Sprechtherapie bei Erwachsenen 19.2.1 Eingangsdiagnostik – Organbefund – lupen-laryngoskopischer Befund – stroboskopischer Befund – Sprachstatus/Stimmstatus bei begleitenden Schluckstörungen – bildgebende Verfahren – endoskopische Untersuchung – neurologische Untersuchung 19.2.2 weiterführende Diagnostik – audiologische Diagnostik – neuropsychologische Tests – elektrophysiologische Tests – stroboskopischer Befund – Hirnleistungsdiagnostik – endoskopische Diagnostik 19.3 Sprachtherapie bei Erwachsenen 19.3.1 Eingangsdiagnostik – Sprachstatus – Organbefund – neurologischer Befund – Aachener Aphasietest (AAT) (sobald der Patient testfähig ist) bei begleitenden Schluckstörungen – bildgebende Verfahren – endoskopische Untersuchung – neurologische Untersuchung 19.3.2 weiterführende Diagnostik – Hirnleistungsdiagnostik – audiologische Diagnostik – neurologische Untersuchungen V. Maßnahmen der Ergotherapie 20 Die Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung. Maßnahmen der Ergotherapie dürfen bei Kindern dann nicht verordnet werden, wenn an sich störungsbildspezifische heilpädagogische/sonderpädagogische Maßnahmen zur Beeinflussung geboten sind. Sind heilpädagogische oder sonderpädagogische Maßnahmen nicht durchführbar, dürfen Maßnahmen der Ergotherapie nicht an deren Stelle verordnet werden. Neben heilpädagogischen Maßnahmen darf die Ergotherapie nur bei entsprechender medizinischer Indikation verordnet werden. Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die in Anlage 2 dieser Richtlinien genannten – Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Anlage 1 nicht nachgewiesen ist und – Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind, sind keine verordnungsfähigen Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien. Gleiches gilt für den Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, jedoch nicht für die in der Anlage 2 genannte Indikation anerkannt ist. 20.1 Motorisch-funktionelle Behandlung Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur – Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster, – Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen, – Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik, – Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer, – 10 – – Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz, – Verbesserung der kognitiven Funktionen, – Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen, – Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens, – Narbenabhärtung, – Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen, – Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten. 20.5 Therapieergänzende Maßnahmen – Schmerzlinderung, – Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen. Die nachstehend genannten Maßnahmen können als therapeutisch erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des Heilmittelkataloges nur als ergänzendes Heilmittel zu den Heilmitteln nach 20.1 bis 20.2 verordnet werden. 20.2 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung 20.5.1 Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie) Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur Die thermischen Anwendungen (Wärme-/Kältetherapie, vgl. Nummer 17.7) sind zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dienen. – Erlernen von Ersatzfunktionen, – Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen, – Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen, – Verbesserung der Körperwahrnehmung, – Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen, – Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion, 20.5.2 Herstellung und Anpassung temporärer ergotherapeutischer Schienen Die Herstellung und individuelle Anpassung von temporären ergotherapeutischen Schienen ist als zusätzliche Maßnahme zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes „Heilmittel“ dann verordnungsfähig, wenn dies zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig ist. – Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen, VI. Inhalt und Durchführung der Heilmittelverordnung – Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen Beziehungen, 21 Die Verordnung erfolgt ausschließlich auf vereinbarten Vordrucken. Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt werden. Änderungen und Ergänzungen der Heilmittelverordnung bedürfen mit Ausnahme der Regelung nach den Nummern 29.1 und 29.4 einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe. – Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten, – Verbesserung der Mund- und Essmotorik, – Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen. 20.3 Hirnleistungstraining/neuropsychologisch handlung orientierte Be- Ein Hirnleistungstraining/eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur – Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung, – Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten, – Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen. 20.4 Psychisch-funktionelle Behandlung Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur – Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung, – Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung, – Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung, 22 In der Heilmittelverordnung sind nach Maßgabe der vereinbarten Vordrucke das Heilmittel der Physikalischen Therapie ggf. auch die einzelnen Heilmittel der „standardisierten Heilmittelkombinationen“, der Ergotherapie und der Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie eindeutig zu bezeichnen. Ferner sind alle für die individuelle Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen. Anzugeben sind insbesondere – Angaben zur Verordnung nach Maßgabe des Verordnungsvordrucks, – die Art der Verordnung (Erstverordnung, Folgeverordnung oder Langfristverordnung, Hausbesuch), – ggf. der späteste Zeitpunkt des Therapiebeginns, soweit abweichend von Nummer 28 notwendig, – die Indikation (Diagnose, Leitsymptomatik) mit Therapieziel(en) nach Maßgabe des jeweiligen Heilmittelkataloges, ergänzende Hinweise (z. B. Befunde, Vor- und Begleiterkrankungen, – die erforderlichen medizinischen Begründungen bei Verordnungen über den Regelfall hinaus, – die Verordnungsmenge und ggf. die Therapiefrequenz, – die Durchführung der Therapie als Einzel- bzw. Gruppenbehandlung, – spezifische Befunde bei der Verordnung von Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie bei der Verordnung von Maßnahmen der Ergotherapie. 23 Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln nach den Nummern 17, 18 und 20 ergibt sich nicht aus der Diagnose allein, sondern nur dann, wenn die Schädigung/Funktionsstörung und/ oder Fähigkeitsstörung eine Heilmittelanwendung notwendig machen. – Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung, 24 Bei gegebener Indikation richtet sich die Auswahl der zu verordnenden Heilmittel nach dem jeweils therapeutisch im Vordergrund stehenden Behandlungsziel. – Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit, – Vorrangig soll eine im Heilmittelkatalog als „vorrangiges Heilmittel“ (A) genannte Maßnahme zur Anwendung kommen. – 11 – – Ist dies aus in der Person des Patienten liegenden Gründen nicht möglich, kann alternativ ein im Heilmittelkatalog genanntes „optionales Heilmittel“ (B) verordnet werden. – Zusätzlich zu einem „vorrangigen Heilmittel“(A) oder „optionalen Heilmittel“ (B) kann ein im Heilmittelkatalog genanntes „ergänzendes Heilmittel“ (C) verordnet werden. – Liegen bei derselben Diagnose mehrere gleichrangige Schädigungen/Funktionsstörungen vor, ist dennoch lediglich die gleichzeitige Verordnung von maximal zwei Heilmitteln je Abschnitt des Heilmittelkataloges, ggf. mit dem zugehörigen ergänzenden Heilmittel zulässig oder nach dem Heilmittelkatalog ist eine „standardisierte Heilmittelkombination“ (D) indiziert. – „Standardisierte Heilmittelkombinationen“ (D) dürfen nur verordnet werden, wenn der Patient bei komplexen Schädigungsbildern einer intensiveren Heilmittelbehandlung bedarf und die therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr Maßnahmen synergistisch sinnvoll ist, wenn die Erbringung dieser Maßnahmen in einem direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erfolgt und der Patient aus medizinischer Sicht geeignet ist. – Die gleichzeitige Verordnung einer „standardisierten Heilmittelkombination“ (D) der Physikalischen Therapie mit einem weiteren Einzelheilmittel der Physikalischen Therapie ist nicht zulässig. – Die gleichzeitige Verordnung eines „vorrangigen Heilmittels“ (A) und eines „optionalen Heilmittels“ (B) bei derselben Schädigung ist nicht zulässig. – Die gleichzeitige Verordnung von Heilmitteln in der Physikalischen Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Ergotherapie ist bei entsprechender Indikation zulässig. 25 Erscheint der Erfolg der Heilmitteltherapie fraglich, ist zu prüfen, ob der Behandlungserfolg durch andere therapeutische Maßnahmen zu erreichen ist. Dabei ist auch die Indikation für eine Rehabilitation zu prüfen. VII. Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Heilmittelerbringern 26 Eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Heilmitteln, die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet, ist nur zu gewährleisten, wenn der verordnende Vertragsarzt und der die Verordnung ausführende Therapeut eng zusammenwirken. 27 Dies setzt voraus, dass zwischen dem Vertragsarzt, der bei der Auswahl der Heilmittel definierte Therapieziele zur Grundlage seiner Verordnung gemacht hat, und dem Therapeuten, der die sachgerechte und qualifizierte Durchführung der verordneten Maßnahme gewährleistet, eine Kooperation sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere für den Beginn und die Durchführung der Heilmittelbehandlung. derung ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren. 29.2 Wird die Behandlung länger als nachstehend genannt unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit – bei Maßnahmen der Physikalischen Therapie: nach 10 Tagen, – bei Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie: nach 14 Tagen, – bei Maßnahmen der Ergotherapie: nach 14 Tagen. 29.3 Ergibt sich bei der Durchführung der Behandlung, dass mit dem verordneten Heilmittel voraussichtlich das Therapieziel nicht erreicht werden kann oder dass der Patient in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Behandlung reagiert, hat der Therapeut darüber unverzüglich den Vertragsarzt, der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren und die Behandlung zu unterbrechen. Der Vertragsarzt entscheidet über eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans, eine neue Verordnung oder die Beendigung der Behandlung. Der Therapeut ist gehalten, seine aus dem Behandlungsverlauf resultierenden Vorschläge zur Änderung des Therapieplans auf dem Verordnungsvordruck zu unterbreiten. 29.4 Hat der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat der Therapeut den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen. 29.5 Der Therapeut ist gehalten, den verordnenden Vertragsarzt jeweils nach Abschluss einer Behandlungsserie schriftlich über das Ergebnis der Therapie zu unterrichten. Eine prognostische Einschätzung hinsichtlich der Erreichung des Therapieziels ist abzugeben, sofern er die Fortsetzung der Therapie für erforderlich hält. 30 Für die in den Nummern 29 genannten Informationen und Berichte ist der jeweils vereinbarte Verordnungsvordruck zu verwenden. VIII. Heilmittelkatalog 31 Der Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 SGB V ist Zweiter Teil dieser Richtlinien. Der Katalog wird dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend in regelmäßigen Abständen ergänzt oder aktualisiert. IX. Anlagen 32 Das Verfahren zur Bewertung des therapeutischen Nutzens neuer Heilmittel und zugelassener Heilmittel bei neuen Indikationen in der vertragsärztlichen Versorgung (gemäß § 138 SGB V „Neue Heilmittel“ und nach Nummer 14 der Richtlinien) ist in der Anlage 1 dargestellt. 28 Beginn der Heilmittelbehandlung: 33 In der Anlage 2 dieser Richtlinien ist die Übersicht über 28.1 Sofern der Vertragsarzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht hat, soll die Behandlung innerhalb des nachstehenden Zeitraums begonnen werden – Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Anlage 1 nicht nachgewiesen ist, – bei Maßnahmen der Physikalischen Therapie: innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Verordnung, – bei Maßnahmen der Stimm-, Sprech und Sprachtherapie: innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung, – Indikationen, bei denen der Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist und – Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind, gelistet. Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen dem Stand der medizinischen Erkenntnisse folgend ergänzt oder aktualisiert. – bei Maßnahmen der Ergotherapie: innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung. 28.2 Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. 29 Durchführung der Heilmittelbehandlung: 29.1 Sind auf dem Verordnungsvordruck Angaben zur Frequenz der Heilmittelbehandlung gemacht, ist eine Abweichung davon nur zulässig, wenn zuvor zwischen Vertragsarzt und Therapeut ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. Die einvernehmliche Än- X. Beschlussfassung, Beauftragungen und Inkrafttreten 34 Neue Heilmittel dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung nur verordnet werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abgegeben hat. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beauftragt den – 12 – zuständigen Arbeitsausschuss „Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation, Häusliche Krankenpflege, Arbeitsunfähigkeit“ mit der Überprüfung, ob die mit dem Antrag auf Anerkennung als neues Heilmittel eingereichten Unterlagen den Anforderungen nach den Nummern 5 bis 7 der Anlage 1 entsprechen. 35 Nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 beschließt der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung sowie den indikationsbezogenen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 SGB V. 36 Die Richtlinien treten am 1. Juli 2001 in Kraft. – 13 – Zweiter Teil – Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen (Heilmittel-Katalog) Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen nach § 92 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 SGB V I. Maßnahmen der Physikalischen Therapie Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Physikalische Therapie 1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane 1.1 Wirbelsäulenerkrankungen 1.2 Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie 1.3 Gelenk- und Weichteilerkrankungen 1.4 Muskelerkrankungen 2 Erkrankungen des ZNS und des Rückenmarks 3 Erkrankungen der inneren Organe 3.1 Erkrankungen der Atmungsorgane 3.2 Herz-/Kreislauferkrankungen 3.3 Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 3.4 Erkrankungen der Nieren, Harn- und Geschlechtsorgane 4 Sonstige Erkrankungen Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Physikalische Therapie KMT = Klassische Massagetherapie Erst-VO = Erstverordnung RZT = Reflexzonentherapie Folge-VO = Folgeverordnung UWM = Unterwasserdruckstrahlmassage Langfrist-VO = Langfristverordnung BGM = Bindegewebsmassage /VO = pro Verordnung CM = Colonmassage + = und (zusätzlich) KG = Krankengymnastik / = oder (alternativ) MLD = Manuelle Lymphdrainage 2. akute u. subakute segmentale Bewegungseinschränkungen z. B. Discopathien, Myotendopathien, Blockierungen, Osteochondrose/Sponc. Fehl- oder Überbelastung disdyl- oder Uncovertebralarthrose; recoligamentärer Strukturen flektorische Störungen b. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung a. Gelenkfunktionsstörung (einschl. Kopf- und Intervertebralgelenke) – akut u. subakut – HWS einschließlich cervicocephaler und cervicothorakaler Übergang 1. akute u. subakute segmentale Schmerzen durch: Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Lokale und pseudoradikuläre Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose Indikation 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit – durch Verringern o. Beseitigen der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen – durch Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Manuelle Therapie C. Traktion A. KG C. Stangerbad/Wärme-/Kältetherapie B. UWM/BGM A. KMT/Elektrotherapie C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie bis zu 8 ×/VO keine bis zu 6 ×/VO 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: Erst-VO: 1. Folge-VO: A. KG/Man. Therapie weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose – durch Verringern o. Beseitigen der Gelenkfunktionsstörung D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall 1. Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie 1.1 Wirbelsäulenerkrankungen 1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane – 14 – z. B. Discopathien, Myotendopathien, Blockierungen, Osteochondrosen/ Spondylarthrosen, M. Scheuermann, reflektorische Störungen – durch Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung – durch Verringern o. Beseitigen der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit c. Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen 2. akute u. subakute segmentale Bewegungseinschränkungen – durch Verringern o. Beseitigen der Gelenkfunktionsstörung 1. Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie b. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung a. Gelenkfunktionsstörung (einschl. Costotransversal- u. Intervertebralgelenke) – akut u. subakut – BWS einschließlich thorakolumbaler Übergang 1. akute u. subakute segmentale Schmerzen durch: Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Lokale und pseudoradiculäre Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose Indikation C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Manuelle Therapie A. KG C. Stangerbad/Wärme-/Kältetherapie B. UWM/BGM A. KMT/Elektrotherapie 1. Folge-VO: C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie keine bis zu 6 ×/VO bis zu 8 ×/VO 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/Man. Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 15 – – durch Verringern o. Beseitigen der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 2. akute u. subakute segmentale Bewegungseinschränkungen – durch Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung b. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung LWS einschließlich lumbalosakraler Übergang c. Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen – durch Verringern o. Beseitigen der Gelenkfunktionsstörung a. Gelenkfunktionsstörung (einschl. Intervertebralgelenke und ISG) – akut u. subakut – z. B. Discopathien, Myotendopathien, Blockierungen, Osteochondrosen/ Spondylarthrosen, reflektorische Störungen 1. Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie 1. akute u. subakute segmentale Schmerzen durch: Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Lokale und pseudoradiculäre Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose Indikation C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Manuelle Therapie C. Traktion A. KG C. Stangerbad/Wärme-/Kältetherapie B. UWM/BGM A. KMT/Elektrotherapie 1. Folge-VO: C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie keine bis zu 6 ×/VO bis zu 8 ×/VO 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/Man. Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 16 – – durch Verringern o. Beseitigen der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen – durch Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung – durch Verringern o. Beseitigen der Gelenkfunktionsstörung 1. Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie + ggf. Traktion D2 KMT + Chirogymn./Übungsbeh. + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1b neben 2 und 3 4. siehe 1–3 4. Chronische, komplexe Schädigungen B. Übungsbeh./Chirogymn. A. KG/KG-Gerät C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbeh./Chirogymnastik A. KG/Man. Therapie C. Traktion A. KG C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie B. UWM/BGM A. KMT 1. Folge-VO: C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie keine bis zu 8 ×/VO bis zu 10 ×/VO Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–3 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/Man. Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1a neben 1b, 1c, 2 und 3 3. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 3. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 2. chronische segmentale Bewegungs- 2. Wiederherstellung/Besserung der störung gestörten Beweglichkeit z. B. Discopathien, Myotendopathien, Blockierungen, Osteochondrosen/ Spondyl- oder Uncovertebralarthrosen, c. Fehl- oder Überbelastung disreflektorische Störungen coligamentärer Strukturen b. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung a. Gelenkfunktionsstörung (einschl. Kopf- und Intervertebralgelenke) – chronisch – HWS einschließlich cervicocepahler und cervicothorakaler Übergang 1. chronische segmentale Schmerzen durch Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Lokale und pseudoradikuläre Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose Indikation – 17 – z. B. Discopathien, Myotendopathien, Blockierungen, Osteochondrosen/ Spondylarthrosen; M. Scheuermann, reflektorische Störungen – durch Verringern o. Beseitigen der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen c. Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 KMT + Chirogymn./Übungsbeh. + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1b neben 2 und 3 4. siehe 1–3 4. Chronische, komplexe Schädigungen B. Übungsbeh./Chirogymn. A. KG/KG-Gerät C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbeh./Chirogymnastik A. KG/Man. Therapie A. KG C. Elektrotherapie/Stangerbad/ Wärme-/Kältetherapie B. UWM/BGM A. KMT 1. Folge-VO: C. Wärme-/Kältetherapie keine bis zu 8 ×/VO bis zu 10 ×/VO Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–3 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/Man. Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1a neben 1b, 1c, 2 und 3 3. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 3. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 2. chronische segmentale Bewegungs- 2. Wiederherstellung/Besserung der störung gestörten Beweglichkeit – durch Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung b. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung – durch Verringern o. Beseitigen der Gelenkfunktionsstörung a. Gelenkfunktionsstörung (einschl. Costotransversal- u. Intervertebralgelenke) – chronisch – BWS einschließlich thorakolumbaler Übergang 1. Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie 1. chronische segmentale Schmerzen durch Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Lokale und pseudoradikuläre Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose Indikation – 18 – – durch Verringern o. Beseitigen der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 3. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. siehe 1–3 b. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung c. Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen 2. chronisch segmentale Bewegungsstörung 3. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 4. chronische, komplexe Schädigungen – chronisch – LWS einschließlich thorakolumbaler Übergang z. B. Discopathien, Myotendopathien, Blockierungen, Osteochondrosen/ Spondylarthrosen, reflektorische Störungen – durch Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung a. Gelenkfunktionsstörung (einschl. Intervertebralgelenke und ISG) Lokale und pseudoradiculäre Wirbelsäulenerkrankungen D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie + ggf. Traktion D2 KMT + Chirogymn./Übungsbeh. + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1b neben 2 und 3 B. Übungsbeh./Chirogymn. A. KG/KG-Gerät C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbeh./Chirogymn. Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–3 × wöchentlich A. KG/Man. Therapie Frequenzempfehlung: C. Traktion Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × keine bis zu 8 ×/VO bis zu 10 ×/VO A. KG C. Elektrotherapie/Stangerbad/ Wärme-/Kältetherapie B. UWM/BGM A. KMT 1. Folge-VO: C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/Man. Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1a neben 1b, 1c, 2 und 3 – durch Verringern o. Beseitigen d. Gelenkfunktionsstörung 1. Schmerzreduktion: 1. chronische, pseudoradikulär ausstrahlende Schmerzen durch: Diagnose Ziel der Physikalischen Therapie Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Indikation – 19 – z. B. Bandscheibenschäden, Bandscheibenprotrusion oder Bandscheibenprolaps, Pseudo-Spondylolistesis, Foramenstenosen, Spinalkanalstenosen, segmentale Instabilitäten – subakut – Radiculäre Syndrome bei Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Subakute, radikulär ausstrahlende Schmerzen mit/ohne sensomotorische Störungen Indikation A. KG/Traktion/Man. Therapie C. Elektrotherapie/Stangerbad/ Wärme-/Kältetherapie durch Entlastung neuraler u. discoligamentärer Strukturen D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie keine bis zu 6 ×/VO bis zu 8 ×/VO 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 20 – z. B. Bandscheibenprotrusion, Bandscheibenprolaps, Spondylolisthesis, Foramenstenosen, Spinalkanalstenosen, segmentale Instabilitäten – chronisch – Radiculäre Syndrome bei Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose D2 KMT + Übungsbehandlung + Wärme-/Kälteherapie + Elektrotherapie + ggf. Elektrostimulation n. Best. d. Reizparameter D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 4 und 2 5. siehe 1–4 5. Chronische, komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie + ggf. Elektrostimulation n. Best. d. Reizparameter + ggf. Traktion 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung C. Elektrotherapie/Stangerbad/ Wärme-/Kältetherapie B. UWM/BGM A. KMT D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 2 und 3 3. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 3. chron. auch schmerzhafte Muskelfunktionsstörung mit Stoffwechselund Durchblutungsstörung, Muskelspannungsstörung 1. Folge-VO: C. Wärme-/Kältetherapie/Traktion/ Stangerbad/Elektrotherapie keine bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × ⇒ Indikation zur Durchführung der Eigentherapie mit einem Elektromyostimulationsgerät (EMS) prüfen Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–3 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG 2. Erhalt der kontraktilen Strukturen, A. KG/KG-Gerät Verbesserung der Kraft der paretiB. Übungsbehandlung schen Muskulatur b. progn. reversibler Denervierung, aber positiver C. Elektrostimulation n. Best. d. Reizparameter Behandlungsprognose D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 2. motorische Parese von Extremitätenmuskeln Ziel der Physikalischen Therapie 1. Schmerzreduktion durch Entlastung neuraler u. discoligamentärer Strukturen Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Heilmittelverordnung im Regelfall 1. chronische Schmerzen chronisch radiculär ausstrahlend mit oder ohne sensomotorische Ausfälle Indikation – 21 – frühe Behandlungsphase (bis 6. Woche) Bandscheibenoperation Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Physikalischen Therapie 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 3. Erhalt der kontraktilen Strukturen, Verbesserung der Kraft der paretischen Muskulatur b. progn. Reversibler Denervierung und positiver Behandlungsprognose 2. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 3. Motorische Parese von Extremitätenmuskeln 1. Schmerzreduktion durch Reduzie1. Schmerzen, auch radiculär ausrung von Schwellung und Reizung strahlend durch Schwellung u. Reizung Indikation keine 2. Folge-VO: C. Elektrostimulation nach Best. d. Reizparameter (z. B. n. it-Kurve) B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät ⇒ Indikation zur Durchführung der Eigentherapie mit einem Elektromyostimulationsgerät (EMS) prüfen 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 6 ×/VO 1. Folge-VO: C. Elektrotherapie/Stangerbad/ Kältetherapie A. KG bis zu 6 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 22 – späte Behandlungsphase (7.–12. Woche) Bandscheibenoperation Diagnose 3. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 5. siehe 1–4 3. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung mit/ohne Schmerz 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 5. Chronische, komplexe Schädigungen D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + ggf. Elektrostimulation n. Best. d. Reizparameter (z. B. it-Kurve) + Wärme-/Kältetherapie D2 KMT + Übungsbehandlung + ggf. Elektrostimulation n. Best. d. Reizparameter (z. B. it-Kurve) + Wärme-/Kältetherapie D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 3, 2 und 4 D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 1 und 4 B. Übungsbehandlung/Chirogymn. A. KG/KG-Gerät C. Elektrotherapie/Stangerbad/ Wärme-/Kältetherapie B. UWM/BGM A. KMT C. Wärme-/Kältetherapie A. KG/Man. Therapie 2. Verbesserung der Beweglichkeit D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 2. Bewegungsstörungen auch schmerzhaft, angrenzender Bewegungssegmente Ziel der Physikalischen Therapie 1. Erhalt der kontraktilen Strukturen, A. KG/KG-Gerät Verbesserung der Kraft der paretiB. Übungsbehandlung schen Muskulatur b. progn. reverC. Elektrostimulation n. Best. d. sibler Denervierung und positiver Reizparameter (z. B. it-Kurve) Behandlungsprognose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung bis zu 8 ×/VO keine 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: ⇒ Indikation zur Durchführung der Eigentherapie mit einem Elektromyostimulationsgerät (EMS) prüfen 2–3 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall 1. Motorische Parese von Extremitätenmuskeln Indikation – 23 – Im Kindes- und Jugendalter, z. B. idiopathische Torsionsskoliose – Kyphosen – Skoliosen Haltungsschäden der Wirbelsäule z. B. Osteoporose – degenerativ – postentzündlich – posttraumatisch erworben Haltungsstörungen der Wirbelsäule Diagnose 1. Schmerzreduktion und -beseitigung, Regulierung der Muskelspannung, Besserung der gestörten Muskelfunktion 1. Fixierte/teilfixierte Haltungsstörung der Wirbelsäule, auch schmerzhaft, mit Muskelinsuffizienz, -dysbalance, und -verkürzung, Muskelspannungsstörung bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: B. Übungsbehandlung, C. KMT/UWM/Elektrotherapie/ Stangerbad/Wärmetherapie/ Kältetherapie 2–3 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Erst-VO: 2–3 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/KG-Gerät D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall 1. Nicht fixierte strukturelle Haltungs- 1. Wiederherstellung/Besserung der A. KG/KG-Gerät schäden der Wirbelsäule, gestörten Muskelfunktion, der MusB. Übungsbehandlung/Chirogymn. auch schmerzhaft,mit Muskelkelspannung, ggf. SchmerzlindeC. KMT/UWM/Elektrotherapie/ insuffizienz, -dysbalance, u. -verrung Wärme-/Kältetherapie kürzung, Muskelspannungsstörung Ziel der Physikalischen Therapie Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Indikation – 24 – 1. akute/subakute komplexe Schädigung mit Schmerzen bei akutem Schub mit Bewegungseinschränkung und akuten Entzündungsparametern Entzündliche Wirbelsäulenerkrankungen – Rheumatoide Arthritis mit Befall der Wirbelsäule – Seronegative Spondarthritis M. Bechterew akuter Schub – Fibromyalgie 1. Schmerzreduktion durch Entlastung und Entzündungshemmung der betroffenen Strukturen 2. Wiederherstellung/ Besserung – der gestörten Beweglichkeit – der gestörten Muskelfunktion 2. chronische Bewegungsstörung der Wirbelsäule durch bindegewebige/muskuläre Verkürzungen, Muskelinsuffizienz u. -dysbalance – Muskelinsuffizienzen – Überlastungen – Fehlbelastungen nicht lokale, generalisierte Wirbelsäulenerkrankungen – psychosomatischer Schmerz Ziel der Physikalischen Therapie 1. Schmerzreduktion, Wiederherstellung/ Besserung – der gestörten Beweglichkeit und des Bewegungsmusters – der gestörten Muskelfunktion Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung 1. chronische Schmerzen (diffuse Bewegungs-, Belastungsschmerzen, belastungsunabhängige Schmerzen) mit Muskelinsuffizienz, -dysbalance u. -verkürzung Diagnose Indikation C. Kältetherapie A. KG C. KMT/UWM/Elektrotherapie/ Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung/ Chirogymnastik A. KG/KG-Gerät C. KMT/UWM/Stangerbad/ Wärme-/Kältetherapie 3–5 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine keine bis zu 6 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: bis zu 8 ×/VO Erst-VO: 2–3 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine keine bis zu 8 ×/VO 1. Folge-VO: B. Übungsbehandlung/ Chirogymnastik 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/Elektrotherapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 25 – – Rheumatoide Arthritis mit Befall der Wirbelsäule D2 KMT + Chirogymn./Übungsbeh. + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 1 und 4 5. siehe 1, 3 und 4 5. Chronische, komplexe Schädigungen B. Übungsbeh./Chirogymn. A. KG/KG-Gerät D1 KG (einschl. KG-Gerät, Man. Therapie, KG-Atemtherapie) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung C. Elektrotherapie/Stangerbad/ Wärmetherapie B. KG A. KMT A. KG C. Wärmetherapie B. Übungsbeh./Chirogymn. A. KG/Manuelle Therapie/ KG-Atemtherapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Hinweis: Bei chron. fortschreitender Wirbelgelenksinstabilität ist die Verordnung einer „standardisierten Kombination“ nicht indiziert. Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 3 und 4 3. Regulierung der schmerzhaften Muskelspannung, des Stoffwechsels und der Durchblutung 2. Stabilisierung der Wirbelgelenke 1. Verbesserung der Beweglichkeit des Thorax, der BWS u. LWS Ziel der Physikalischen Therapie 3. chronisch, schmerzhafte Muskelspannungsstörung mit Verkürzung elastischer u. kontraktiler Strukturen 2. chronisch fortschreitende Wirbelgelenkinstabilität – Seronegative Spondarthritis M. Bechterew chronisch 1. chronisch fortschreitender Beweglichkeitsverlust des Thorax, der BWS u. LWS Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Entzündliche Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose Indikation – 26 – Beckenosteotomien Beckenfrakturen – auch im Rahmen der Korsettentwöhnung – belastungsstabil Frakturen der Wirbelsäule, Spondylodesen Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D2 KMT + Übungsbehandlung + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 2 und 3 4. siehe 1–3 4. Komplexe Schädigungen C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie 3. Verbesserung der gestörten Beweglichkeit 3. Gelenkfunktionsstörungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät (** keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) (* nicht bei Osteosynthesen) C. Elektrotherapie**/Stangerbad*/ Wärme-/Kältetherapie B. UWM A. KMT D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Operation/Ergebnis Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja, bis 6 Monate nach Ergebnis bzw. Op davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 1 und 2 2. Wiederherstellung/ Besserung der gestörten Muskelfunktion 1. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel und -durchblutung ggf. Schmerzlinderung Ziel der Physikalischen Therapie 2. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 1. Muskelspannungsstörung mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung, auch schmerzhaft Indikation 1.2 Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie 1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane – 27 – – belastungsstabil – übungsstabil Schultergürtelfrakturen Hand- und Fußfrakturen, – Unterschenkel 2. Wiederherstellung/ Besserung der gestörten Beweglichkeit 3. Wiederherstellung/ Besserung der gestörten Muskelfunktion 3. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung – Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung – Reduktion der Schwellung u. Reizung 1. Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie 2. Bewegungsstörung b. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung a. Schwellung u. Reizung auch gelenknah – Unterarm 1. Schmerzen durch Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Schaftfrakturen, Osteotomien Diagnose Indikation B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) C. Elektrotherapie**/Wärme-/Kältetherapie B. UWM (nur bei stammnahen Frakturen) A. KMT (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) C. Elektrotherapie**/Kältetherapie A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 10 ×/VO Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 28 – – belastungsstabil – übungsstabil – Sprungbeinfrakturen – Fersenbeinfrakturen – Pilon tibial Fraktur – Oberschenkel D2 KMT + Übungsbehandlung + Elektrotherapie + Kälte-/Wärmetherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1b neben 2 und 3 4. siehe 1–3 4. Komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät D1 KG (inl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + Kälte-/Wärmetherapie + Elektrotherapie 3. Wiederherstellung/ Besserung der gestörten Muskelfunktion 3. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) C. Elektrotherapie**/Wärme-/Kältetherapie B. UWM (nur bei stammnahen Frakturen) A. KMT D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 und 1b 2. Wiederherstellung/ Besserung der gestörten Beweglichkeit – Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung b. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung 2. Bewegungsstörung – Reduktion der Schwellung u. Reizung a. Schwellung u. Reizung (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel C. Elektrotherapie**/Kältetherapie 1. Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie – Oberarm 1. Schmerzen durch Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Operation/Ereignis Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja, bis zu 6 Monate nach Fraktur bzw. Op davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall auch gelenknah Schaftfrakturen, Osteotomien Diagnose Indikation – 29 – – andere Gelenke – Kniegelenk – Hüftgelenk Endoprothesen-Implantation Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D2 KMT + Übungsbehandlung + Elektrotherapie + Kälte-/Wärmether. 5. siehe 1–4 5. Komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 2 und 4 4. Wiederherstellung/ Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) C. Elektrotherapie**/Wärme-/Kältetherapie ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Operation/Ereignis Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) A. KMT Langfrist-VO: keine D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + Kälte-/Wärmetherapie + Elektrotherapie 3. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 3. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose C. Elektrotherapie**/Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) C. Elektrotherapie**/Kältetherapie A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 4 und 3 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 1. Reduktion von Schwellung u. Reizung Ziel der Physikalischen Therapie 2. Bewegungsstörung 1. Schmerzen durch Schwellung u. Reizung Indikation – 30 – – Handgelenk – Ellenbogen – Sprunggelenk – Knie – Hüfte bei Gelenkerkrankungen ohne wesentliche Knorpelschädigung bzw. keine/ lokal begrenzte Synovektomie Arthroskopien/Arthotomien Gelenkoperationen Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + Kälte-/Wärmetherapie + Elektrotherapie D2 KMT + Übungsbehandlung + Elektrotherapie + Kälte-/Wärmetherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 2 und 4 5. siehe 1–4 5. Komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie A. KMT C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie C. Elektrotherapie/Kältetherapie A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Operation/Ereignis Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 4 und 3 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 3. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 1. Reduktion von Schwellung u. Reizung Ziel der Physikalischen Therapie 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 3. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung 2. Bewegungsstörung 1. Schmerzen durch Schwellung u. Reizung Indikation – 31 – – Ellenbogen – Sprunggelenk – Knie – Hüfte bei Gelenkerkrankungen mit wesentlicher Knorpelschädigung bzw. ausgedehnter Synovektomie Arthroskopien/Arthotomien Gelenkoperationen Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D2 KMT + Übungsbehandlung + Elektrotherapie + Wärme-/Kältetherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 2 und 4 5. siehe 1–4 5. Komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT +Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie A. KMT C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie 1. Folge-VO: C. Elektrotherapie/Kältetherapie bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach der Operation Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja, bis zu 6 Monate nach Op davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 4 und 3 3. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 1. Reduktion von Schwellung u. Reizung Ziel der Physikalischen Therapie 3. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung 2. Bewegungsstörung 1. Schmerzen durch Schwellung u. Reizung Indikation – 32 – – Sprunggelenk – Kniegelenk Arthrodesen Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D2 KMT + Übungsbehandlung + Elektrotherapie + Wärme-/Kältetherapie 5. siehe 2–4 5. Komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) C. Elektro**-/Wärme-/Kältetherapie A. KMT D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie 3. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 3. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie (**keine galvanische Elektrotherapie bei Osteosynthesen) C. Elektrotherapie**/Kältetherapie A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Operation/Ereignis Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja, bis zu 6 Monate nach der Operation davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 und 4 2. Verbesserung und Erhalt der Beweglichkeit benachbarter Gelenke 1. Reduktion von Schwellung u. Reizung Ziel der Physikalischen Therapie 2. Bewegungsstörung benachbarter Gelenke 1. Schmerzen durch Schwellung u. Reizung Indikation – 33 – – OSG Außenband – Daumen geringe bis mäßige Schädigung z. B.: – operativ oder konservativ behandelt Bandrupturen/Luxationen/ Bandplastiken Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung 3. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 1. Reduktion von Schwellung u. Reizung Ziel der Physikalischen Therapie 3. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung 2. Bewegungsstörung 1. Schmerzen durch Schwellung u. Reizung Indikation B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie A. KMT C. Wärme-/Kältetherapie/Elektrotherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie 1. Folge-VO: C. Elektrotherapie/Kältetherapie bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 10 ×/VO Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 34 – – Knie – Hüfte – Ellenbogen – Schulter, auch habituelle Schulterluxation ausgeprägte Schädigung z. B.: – operativ oder konservativ behandelt Bandrupturen/Luxationen/ Bandplastiken Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D2 KMT + Übungsbehandlung + Elektrotherapie + Wärme-/Kältetherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 4 und 2 5. siehe 1–4 5. Komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie A. KMT C. Wärme-/Kältetherapie/Elektrotherapie B. Übungsbehandlung A. KG/Man. Therapie 1. Folge-VO: C. Elektrotherapie/Kältetherapie bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Operation/Ereignis Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja, bis zu 6 Monate nach Ergebnis/Operation davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: bis zu 10 × 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 und 4 3. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 1. Reduktion von Schwellung u. Reizung Ziel der Physikalischen Therapie 3. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung 2. Bewegungsstörung 1. Schmerzen durch Schwellung u. Reizung Indikation – 35 – D2 KMT + Übungsbehandlung + Elektrotherapie + Wärme-/Kältetherapie 5. siehe 1–4 5. Komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 4 und 2 4. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 4. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie A. KMT C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie 3. Regulierung der Muskelspannung, Stoffwechsel und Durchblutung 3. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung – komplizierter Verlauf nach Metallentfernung A. KG/Man. Therapie C. Elektrotherapie/Kältetherapie A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Operation/Ereignis Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 und 4 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 2. Bewegungsstörung – degenerativ – traumatisch 1. Reduktion von Schwellung u. Reizung Ziel der Physikalischen Therapie 1. Schmerzen durch Schwellung u. Reizung Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Sehnen- u. Muskelrupturen Diagnose Indikation – 36 – – Unterschenkelamputation – Knieexartikulation – Oberschenkelamputation Insbesondere Amputationen Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 KMT + Übungsbehandlung + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 5. siehe 1 bis 3 D2 MLD + Übungsbehandlung + Elektrotherapie + Kältetherapie D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.) + KMT + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 2 5. Amputationsstumpf ferne komplexe Schädigung D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 2 D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 4. siehe 1 bis 3 4. Amputationsstumpf nahe, komplexe Schädigungen B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät 3. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion 3. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung C. KG/Elektrotherapie/Kältetherapie A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 2. Besserung der Beweglichkeit der A. KG/Man. Therapie benachbarten Gelenke und RegulieB. Übungsbehandlung rung der Muskelspannung C. Wärme-/Kältetherapie/KMT/ Elektrotherapie 1. Reduktion der Schwellung u. Verbesserung der Beweglichkeit des Amputationsstumpfes Ziel der Physikalischen Therapie bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate nach der Operation Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: je, bis zu 6 Monaten nach Operation davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall 2. Kontrakturen benachbarter Gelenke mit begleitenden Muskelspannungsstörungen 1. Schmerzen und Schwellung mit Bewegungseinschränkung des Amputationsstumpfes Indikation – 37 – Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Klumpfuß, Sichelfuß, Dysmelien 3. Kontrakturen auch benachbater Gelenke mit begleitenden Muskelfunktionsstörungen Angeborene Miß- und Fehlbildungen 1. Bewegungseinschänkungen bzw. Fehlstellungen der Stütz- und Bewegungsorgane zur Behandlung im Kindesalter 2. Bewegungsstörungen Diagnose Indikation 3. Besserung der Beweglichkeit der benachbarten Gelenke und Regulierung der Muskelspannung 2. Förderung/Verbesserung der Koordination, der Grob- und Feinmotorik und der Aufrichtung 1. Verbesserung der Beweglichkeit Ziel der Physikalischen Therapie 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: B. Übungsbehandlung C. Wärme-/Kältetherapie/KMT bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/Manuelle Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 38 – – mehrere Weichteile – arthrogen – myogen Kontrakturen – postoperativ – posttraumatisch z. B. nach Verletzungen, Verbrennungen, Verätzungen Narben Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D2 BGM (einschl. KMT) + Übungsbehandlung + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 2, 4 und 3 5. siehe 1–4 5. Komplexe Schädigungen C. Elektrotherapie/Stangerbad/ Wärme-/Kältetherapie B. UWM A. KMT D1 KG + BGM (einschl. KMT) + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie 4. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung 4. Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät C. Wärme-/Kältetherapie B. Übungsbehandlung bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO ⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur bei prognostisch günstigen Kontrakturen Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: A. KG/Manuelle Therapie 1. Folge-VO: C. Wärme-/Kältetherapie/Elektrotherapie Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose B. KMT/MLD A. BGM D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3, 1 und 4 3. Wiederherstellung/Besserung der Muskel- und Sehnendehnbarkeit 2. Wiederherstellung/Besserung der Beweglichkeit der betroffenen u. benachbarten Gelenke 1. Beseitigen der Gewebequellungen, -verhärtungen u. -verklebungen Ziel der Physikalischen Therapie 3. Muskelverkürzungen, Sehnenverkürzungen 2. Bewegungseinschränkung der betroffenen und benachbarten Gelenke 1. Gewebequellungen, -verhärtungen und -verklebungen, auch schmerzhaft Indikation – 39 – – Stadium I und II – Sympathische Reflexdystrophie Sudeck’sches Syndrom Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Erst-VO: bis zu 6 ×/VO weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose 3. Besserung des vegetativen Regulati- A. BGM (nur im Segment) onsprozesses C. CO2-Bad/Wärmetherapie (nur im Segment) 3. lokale Durchblutungs- und Regulationsstörungen ⇒ Vermeidung jeglicher Schmerzreize. ⇒ nur milde langdauernde (20min) Kälte, Fortsetzung mehrmals tägl. als Eigentherapie 2–5 × wöchentlich Frequenzempfehlung: C. CO2-Bad/KG (der Gegenseite)/Kälte- 1. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO therapie* 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO (*nur milde Kälte) Langfrist-VO: keine A. KG A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 1. Schmerzreduktion Ziel der Physikalischen Therapie Heilmittelverordnung im Regelfall 2. Bewegungseinschränkungen 1. Schmerzen und entzündliche Schwellungen Indikation 1.3 Gelenk- und Weichteilerkrankungen 1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane – 40 – – Stadium III – Sympathische Reflexdystrophie Sudeck’sches Syndrom Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 und 1 D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 2 und 3 4. Komplexe Schädigungen 3. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung 2. lokale Durchblutungs- und Regulationsstörungen (trophische Störungen) 1. Bewegungseinschränkungen Indikation 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: B. Übungsbehandlung C. Wärmetherapie Erst-VO: bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/Manuelle Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel D2 CO2-Bad + KMT (einschl. BGM) + Übungsbehandlung + Wärme/Kältetherapie + Elektrotherapie 2. Besserung des vegetativen Regulati- A. CO2-Bad onsprozesses, der Durchblutung C. BGM/KMT/Elektrotherapie/Wärme- davon Höchstverordnungsmenge der und des Stoffwechsels Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × therapie/Stangerbad Langfrist-VO: ja 3. Wiederherstellung/Besserung der A. KG/KG-Gerät gestörten Muskelfunktion B. Übungsbehandlung Frequenzempfehlung: 4. siehe 1–3 2–4 × wöchentlich D1 KG (inkl. Man. Th., KG-Gerät) + CO2-Bad + Wärme-/Kältetherapie Ziel: Erlernen eines Eigenübungs+ Elektrotherapie programmes + ggf. BGM/KMT 1. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit Ziel der Physikalischen Therapie Heilmittelverordnung im Regelfall – 41 – – Arthritis bei Kollagenosen – Arthritis psoriatica – z. B. Rheumatoide Arthritis und Sonderformen entzündlich Gelenkerkrankungen Diagnose 3. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit, – vermeiden von Kontrakturen, 4. Verbesserung und Erhaltung von Gelenkführung und -stabilisation 5. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion, – Regulierung der Muskelspannung 6. siehe 2, 3 und 5 3. Bewegungseinschränkung chron., mit Schmerzen und Gelenkdeformierungen 4. Gelenksubluxation, -deviation u. -instabilität 5. Muskelspannungsstörung, -dysbalance, -insuffizienz und -verkürzung 6. Komplexe Schädigungen D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 und 5 und 2 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit, – vermeiden von Kontrakturen, 2. Bewegungseinschränkung subakut, mit Gelenkschwellung und Schmerzen Ziel der Physikalischen Therapie 1. Schmerzreduktion, Reduktion von Schwellung und Entzündung Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung 1. schmerzhafte akute/subakute entzündliche Schwellung Indikation D1 KG (einschl. Man. Ther.) + KMT/BGM + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie + ggf. Traktion C. KMT/BGM/Wärme-/Kältetherapie A. KG A. KG C. Traktion bei großen Gelenken, Wärme-/Kältetherapie A. KG/Manuelle Therapie C. Wärme-/Kältetherapie A. KG C. MLD A. Elektrotherapie/Kältetherapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 10 ×/VO Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × bis zu 10 ×/VO 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 42 – z. B. aktivierte Arthrose, Arthrose, Hüftdysplasie, Coxa/Genua vara-/ valga, aseptische Knochennekrosen (M. Perthes) – angeboren oder erworben – degenerativ – traumatisch akut, subakut Erkrankungen peripherer Gelenke Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Physikalischen Therapie 2. akute und subakute Bewegungsein- 2. Wiederherstellung/Besserung der schränkung mit Schwellung gestörten Beweglichkeit, Vermeidung von Kontrakturen 1. akute, subakute schmerzhafte 1. Schmerzreduktion, Reduktion von Schwellung und Reizung mit BelasSchwellung und Entzündung tungsstörung Indikation C. MLD/Wärme-/Kältetherapie B. Traktion bei großen Gelenken A. KG/Manuelle Therapie C. Kältetherapie A. MLD/Elektrotherapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel keine bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 43 – D1 KG (inkl. Man. Th., KG-Gerät) + KMT/BGM + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie + ggf. Traktion D2 KMT/BGM + Übungsbeh./Chirogymn.* + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie + ggf. Traktion D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 3 und 2 4. siehe 1–3 B. Übungsbehandlung A. KG/KG-Gerät C. Wärme-/Kältetherapie, Traktion großer Gelenke B. Übungsbeh./Chirogymn.* Peloidpackung, Peloidbad A. KG/Man. Therapie C. Elektrotherapie/hydrogalv. Teiloder Vollbäder/Wärme-/Kältetherapie A. KMT/BGM D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 10 ×/VO (*Chirogymnastik nur bei großen Gelenken, nicht bei aseptischen Knochennekrosen.) Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 3 und 1 4. Komplexe Schädigung 3. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion – angeboren oder erworben z. B. Arthrose, Hüftdysplasie, Coxa/Genua vara-/valga, aseptische Knochennekrosen (M. Perthes), Fingergelenks3. Muskeldysbalance, -insuffizienz, arthrosen -verkürzung 1. Regulierung von Muskelspannung, -stoffwechsel, -durchblutung Ziel der Physikalischen Therapie 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit 1. chronische Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung 2. chronische schmerzhafte Bewegungs- und Belastungsstörungen – degenerativ – traumatisch chronisch Erkrankungen peripherer Gelenke Diagnose Indikation – 44 – akut/subakut Tendovaginitis, Bursitis Periarthropathien und Insertionstendopathien Diagnose C. Wärme-/Kältetherapie/KMT A. KG/Man. Therapie 2. Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 2. Bewegungseinschränkung der Extremitäten, extraarticulär bedingt Ziel der Physikalischen Therapie 1. Regulierung von Schmerz und Rei- A. Elektrotherapie/Kältetherapie zung, Verbesserung der DurchbluC. BGM tung Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine keine bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: bis zu 6 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall 1. akute u. subakute Schmerzen in Sehnen, Muskeln, Bändern und Bindegewebe Indikation – 45 – z. B. Schultersteife chronisch Periarthropathien und Insertionstendopathien Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Physikalischen Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel D2 KMT (einschl. BGM) + Übungsbeh./Chirogymn. + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 2 Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine C. Kälte-/Wärmetherapie/KMT D1 KG (einschl. Man. Ther.) + KMT/BGM + Wärme-/Kältetherapie + Elektrotherapie 4. siehe 1–2 davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × B. Übungsbeh./Chirogymn. A. KG/Manuelle Therapie D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 2 neben 1 4. Komplexe Schädigung 2. chronische Bewegungseinschrän2. Wiederherstellung/Besserung der kung durch Verkürzung von gelenkGelenkbeweglichkeit u. Dehnung bewegenden oder stabilisierenden der tendomuskulären u. ligamentäMuskeln, Sehnen oder Bändern ren Strukturen bis zu 6 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall 1. chronische Schmerzen in einzelnen 1. Schmerzreduktion, Verbesserung A. KMT/BGM Sehnen, Muskeln, Bändern u. Binder Durchblutung u. des StoffwechB. KG/Manuelle Therapie degewebe sels C. Kälte-/Wärmetherapie/Elektrotherapie Indikation – 46 – Distorsionen/Kontusionen von Muskeln, Sehnen, Gelenken und Knochen Diagnose 2. Folge-VO: 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine keine 1. Folge-VO: C. Kältetherapie/Elektrotherapie 2. Wiederherstellung/Besserung der A. KG/Man. Therapie gestörten Beweglichkeit oder BelasB. Übungsbehandlung tungseinschränkung C. Wärme-/Kältetherapie bis zu 6 ×/VO Erst-VO: bis zu 6 ×/VO weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 2. Bewegungsstörung und Belastungseinschränkung Ziel der Physikalischen Therapie 1. Schmerzreduktion, Reduktion von Schwellung und Hämatom Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Heilmittelverordnung im Regelfall 1. Schmerzen durch Schwellung u. Hämatom Indikation – 47 – D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel – Dermatomyositis – Myasthenie – Myotonien – Muskeldystrophien 2. Reduktion der Schwellung C. Elektrotherapie/Kältetherapie A. MLD z. B. – degenerativ – genetisch 1. Besserung der Muskelfunktion und A. KG -spannung B. Übungsbehandlung Ziel der Physikalischen Therapie C. Elektrotherapie/Stangerbad/KMT/ Wärme-/Kältetherapie 2. Schmerzen bei Schwellung 1. Paresen Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – autoimmunologisch – entzündlich Muskelerkrankungen Diagnose Indikation 1.4 Muskelerkrankungen 1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane – 48 – z. B.: – Spastik, – zentral bedingte Muskel-Hypotonie des Kindes – entzündlich – vaskulär – toxisch ⇒ Bei Sekundär-Symptomatik siehe dort im Heilmittelkatalog Behandlung im Kindesalter – Hypoxie – intrazerebraler Tumor – intrazerebrale Blutung – Meningoencephalitis – Schädelhirntrauma z. B. – hypoxisch 2. Regulierung des Muskeltonus, Vermeidung von Kontrakturen – ataktische Störungen – choreatisch-athetotische Störungen – Dystonie, 3. Koordinationsstörungen und Stö3. Förderung und Verbesserung der rungen der Grob- und Feinmotorik Koordination und der Grob- u. Feinmotorik z. B.: 2. Muskeltonusstörungen – tumorös Ziel der Physikalischen Therapie 1. Zerebrale Bewegungsstörungen von 1. Förderung der Sensomotorik Extremitäten und Rumpf z. B. mit Hemi-, Tetra-, Paraplegie/-parese Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung – traumatisch angeboren oder frühkindlich erworben vor Abschluss der Hirnreife Erkrankungen des Gehirns Diagnose Indikation C. Wärme-/Kältetherapie A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA C. Wärme-/Kältetherapie A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA C. Wärme-/Kältetherapie A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel bis zu 10 ×/VO 2. Folge-VO: 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall A. vorrangige Heilmittel 2 Erkrankungen des ZNS und des Rückenmarks – 49 – Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung z. B.: – Dystonie – Rigor – ataktische Störungen – choreatisch-athetotische Störungen – metabolisch z. B. – Schädelhirntrauma – M. Parkinson – Multiple Sklerose – Z. n. Hypoxie – intrazerebraler Tumor – Umweltgifte – Apoplex, Blutung 3. Koordinationsstörungen, Störungen der Grob- u. Feinmotorik – hypoxisch – tumorös Regulierung des Muskeltonus, Verbesserung oder Vermeidung von Kontrakturen Förderung der Sensomotorik Ziel der Physikalischen Therapie 3. Koordination fördern, Förderung und Verbesserung der Grob- u. Feinmotorik 1. Zerebrale Bewegungsstörungen von 1. Extremitäten und Rumpf z. B. mit erworben nach Abschluß der Hirnreife Hemi-, Tetra-, Paraplegie/-parese – traumatisch 2. Muskeltonusstörungen 2. – degenerativ z. B.: – entzündlich – Spastik, einschl. Folgeerscheinun– vaskulär gen z. B. Kontrakturen, – toxisch – zentral bedingte Muskelhypotonie Erkrankungen des Gehirns Diagnose Indikation 2. Folge-VO: C. Wärme-/Kältetherapie A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA/PNF C. Wärme-/Kältetherapie 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: C. Wärme-/Kältetherapie A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA/PNF bis zu 10 ×/VO Erst-VO: bis zu 10 ×/VO weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA/PNF D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 50 – – sensomotorisch 2. Schwellung, auch schmerzhaft – toxisch – degenerativ – Myelitis – Spinalis anterior Syndrom – ALS – Spina bifida – Syringomyelie – Querschnitts-Syndrom 5. Darmmotilitätsstörungen 5. Verbesserung der Darmmotilität C. Wärmetherapie A. RZT (CM) A. KG-Atemtherapie A. CO2-Bäder C. Kältetherapie/Elektrotherapie A. MLD z. B.: 4. Verbesserung der Atmung 3. Stoffwechselverbesserung 2. Reduktion der Schwellung C. Wärme-/Kältetherapie – vaskulär 4. Störungen der Atmung D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 1. Regulierung des Muskeltonus, För- A. KG n. BOBATH/VOJTA/PNF derung der Motorik, Sensomotorik B. KG Ziel der Physikalischen Therapie bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ Bei Wärme-/Kältetherapie und Elektrotherapie die Abschwächung der Sensibilität beachten! ⇒ im Einzelfall zusätzlich zu KG nach Bobath, Vojta oder PNF weitere zwei Heilmittel ohne medizin. Begründung möglich 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall C. MLD/KMT/RZT (BGM)/Wärme-/ Kältetherapie – tumurös – entzündlich 3. Störungen der Trophik – motorisch – angeboren – traumatisch 1. Paresen (spastisch oder schlaff ), Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Erkrankungen des Rückenmarks Diagnose Indikation – 51 – ⇒ Bei Sekundär-Symptomatik siehe dort im Heilmittelkatalog 2. Stoffwechsel verbessern 4. siehe 1–3 4. Komplexe Schädigungen D2 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 3 neben 2 D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 3 3. Reduktion der Schwellung 3. Schwellung, auch schmerzhaft 2. trophischen Störungen Vorderhornerkrankung des RM Ziel der Physikalischen Therapie 1. Förderung der Motorik, Kraft und Ausdauer Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Periphere Paresen oder Plexusparesen akute oder chronische Schwäche bis Lähmung der Extremitäten mit Nervenwurzelläsionen Polyneuropathien 1. motorischen Ausfällen Diagnose Indikation 2. Folge-VO: D2 CO2-Bad + BGM/MLD + Kältetherapie + Elektrostimulat. n. it-Kurve + ggf. Elektrotherapie D1 KG + MLD + Kältetherapie + Elektrostimulat. n. it-Kurve/Elektrotherapie C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie A. MLD C. KMT/MLD/BGM/Hydroelektrische Bäder/Wärme-/Kältetherapie ⇒ Indikation zur Durchführung der Eigentherapie mit einem Elektrostimulationsgerät prüfen ⇒ im Einzelfall zusätzlich zu KG weitere zwei Heilmittel ohne medizin. Begründung möglich 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 1. Folge-VO: C. Elektrostimulation n. it-Kurve/ Wärme- /Kältetherapie A. CO2-Bäder bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO Erst-VO: bis zu 10 ×/VO weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 52 – Bronchiektasen Obstruktive Bronchitis Asthma bronchiale Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Physikalischen Therapie 3. Spasmolyse der Bronchialmuskulatur 4. siehe 1–3 3. Husten 4. Komplexe Schädigungen D1 Leitsymptomatik: bei führender Schädigung 1 neben 2 und 3 2. Sekretlockerung, Sekretverflüssigung, Entzündungshemmung 2. Auswurf – Verbesserung der Expektoration und Hustentechnik – Verbesserung der Thoraxbeweglichkeit einschl. der Atemhilfsmuskulatur 1. Atemnot, auch anfallsweise auftre- 1. Erlernen einer physiologischen Attend mung Indikation 3.1 Erkrankungen der Atmungsorgane D1 KG (einschl. KG-Atemtherapie, + KMT (einschl. BGM) + Inhalationen + Wärmetherapie C. Inhalation/Wärmetherapie (z. B. heiße Rolle) A. BGM A. Inhalation C. KMT/Wärmetherapie (z. B. heiße Rolle) A. KG/KG-Atemtherapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO ⇒ bei längerfristiger Inhalationstherapie: Eigenbehandlung erwägen, Arzneimittelverordnung beachten Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: nein davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall A. vorrangige Heilmittel 3 Erkrankungen der inneren Organe – 53 – Mukoviszidose Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung A. KG-Mukoviszidose/KG-Atemtherapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 2. Sekretlockerung, Sekretverflüssigung, Entzündungshemmung 3. Spasmolyse der Bronchialmuskulatur 3. Husten – Verbesserung der Expektoration und Hustentechnik 2–4x wöchentlich C. Inhalation/Wärmetherapie (z. B. heiße Rolle) ⇒ bei längerfristiger Inhalationstherapie: Eigenbehandlung erwägen, Arzneimittelverordnung beachten Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja A. BGM A. Inhalation davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall C. KMT/Wärmetherapie (z. B. heiße – Verbesserung der ThoraxbewegRolle) lichkeit einschl. der Atemhilfsmuskulatur 1. Erlernen einer physiologischen Atmung Ziel der Physikalischen Therapie 2. Auswurf 1. Atemnot, auch anfallsweise auftretend Indikation – 54 – – Entzündung Emphysem/chronische Bronchitis Z. n. Thorakotomie Schmerzen durch Schwellung und Entzündung – Schmerz, Pleuraschwarte Reduktion von Schwellung und Entzündung – Verbesserung der Expektoration und Hustentechnik bis zu 10 ×/VO 2. Folge-VO: – der Thoraxbeweglichkeit, einschließlich der Beeinflussung der Atemhilfsmuskulatur, – Auswurf, Lungenfibrose Zustand nach operativen Thoraxeingriffen bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: C. KMT/BGM/Inhalationen/Wärmetherapie (z. B. heiße Rolle) – der physiolog. Atmung, – Atemnot, Pneumonie, Pleuritis keine 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: C. Kältetherapie/Elektrotherapie 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 6 ×/VO Erst-VO: A. MLD bis zu 6 ×/VO ⇒ bei langjähriger Inhalationstherapie: Eigenbehandlung erwägen; Arzneimittelverordnung beachten Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja nur bei Lungenfibrose bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG/KG-Atemtherapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Verbesserung Ziel der Physikalischen Therapie respiratorische Funktionsstörung Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Heilmittelverordnung im Regelfall Folgezustände nach Diagnose Indikation – 55 – D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel keine bis zu 6 ×/VO bis zu 10 ×/VO z. B. bei Diabetes mellitus Angiopathie Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4x wöchentlich Frequenzempfehlung: 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose M. Raynaud Durchblutung und Stoffwechsel beein- D1 BGM + Übungsbehandlung (Gehtraining) flussen (CO2-Utilisation) sowie Ausdauer, Kraft- u. Koordination verbes+ Wärmetherapie im Segment/CO2sern u. erhalten Bäder Ziel der Physikalischen Therapie Langfrist-VO: keine (auch mit Claudicatio intermittens) Belastungsschmerz der Extremitäten Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Heilmittelverordnung im Regelfall Stadium IIa und IIb nach Fontaine PAVK Arterielle Gefäßerkrankungen Diagnose Indikation 3.2 Herz-/Kreislauferkrankungen 3 Erkrankungen der inneren Organe – 56 – Chronisch venöse Insuffizienz mit Ulcus cruris oder Postthrombotischem Syndrom Venöse Gefäßerkrankungen Diagnose 2. Verbesserung des venösen und lym- A. MLD/Übungsbehandl. (insbesonphatischen Rückflusses durch Entdere Gehtraining) stauung, sowie Verbesserung des C. Kältetherapie/Elektrotherapie/CO2Muskeltonus und der funktionellen Bäder Ausdauer D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel 2. chron. Gefäßschädigung u. Substanzdefekt der Haut in den Extremitäten mit Schmerz, Schwellung, Stauung und Hautdefekten Ziel der Physikalischen Therapie 1. Verbesserung des venösen und lym- A. MLD phatischen Rückflusses durch EntC. CO2-Bäder/Kältetherapie stauung Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung keine bis zu 10 ×/VO keine 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 10 ×/VO Erst-VO: 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 6 ×/VO 1. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO 2. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall 1. akute Gefäßschädigung mit Substanzdefekt der Haut, mit Schmerz und Schwellung, Stauung Indikation – 57 – – bei Tumorpatienten – nach Mamma-Amputation mit ausgedehnter Lymphadenektomie – bei Hemiparesen Insbesondere: – phlebolymphostatisch – primär/sekundär Lymphödem – phlebolymphostatisch – primär/sekundär Lymphödem Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Physikalischen Therapie Ausgeprägte chronisch schmerzlose oder schmerzhafte lymphostatische Schwellung bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine keine bis zu 6 ×/VO 1. Folge-VO: C. Übungsbehandlung/KG/Kältetherapie 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall Verbesserung des lymphatischen A. MLD Rückflusses durch Entstauung, VerbesC. Übungsbehandlung/KG/Kälteserung der aktiven Muskel-Venentherapie pumpe Verbesserung der aktiven Muskel-Venenpumpe Chronisch schmerzlose oder schmerz- Verbesserung des Lymphflusses, Enthafte lymphostatische Schwellung stauung Indikation – 58 – Stuhlinkontinenz M. Crohn Colitis ulcerosa Colon irritable Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Physikalischen Therapie D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel motorische Störungen des Schließapparates Muskeltonus verbessern und erhalten bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: B. Übungsbehandlung C. Elektrotherapie bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine Erst-VO: A. KG 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall chronische Schädigung der intestina- Stoffwechsel verbessern und Darmmo- A. RZT (BGM/CM) len Funktion mit Schmerzen/Durchfall tilität regulieren C. Wärmetherapie oder Obstipation/Flatulenz Indikation 3.3 Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 3 Erkrankungen der inneren Organe – 59 – 2. Folge-VO: C. Elektrotherapie Schmerzen mit Schwellungen und Ent- Schmerzen lindern, Entzündung hem- A. Wärmetherapie (Peloidbäder) zündungen men C. RZT (BGM)/Stangerbad Adnexitis 1. Folge-VO: bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO 2. Folge-VO: Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO 1. Folge-VO: Erst-VO: Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine Erst-VO: B. Übungsbehandlung weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose A. KG D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel Prostatitis Ziel der Physikalischen Therapie funktionelle Störungen der Beckenbo- Muskeltonus verbessern und erhalten denmuskulatur Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Heilmittelverordnung im Regelfall Harninkontinenz Diagnose Indikation 3.4 Erkrankungen der Nieren, Harn- und Geschlechtsorgane 3 Erkrankungen der inneren Organe – 60 – progressive systemische Sklerose Sklerodermie Diagnose 3. Verbesserung der Beweglichkeit 4. siehe 1–3 3. Bewegungseinschränkungen 4. Komplexe Schädigungen D1 Leitsymptomatik: bei gleichzeitiger Schädigung 1, 2 und 3 2. Verbesserung der Darmmotilität 2. Darmmotilitätsstörungen Ziel der Physikalischen Therapie 1. Verbesserung von Durchblutung und Stoffwechsel Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung 1. Durchblutungsstörungen der Haut, auch Ödeme Indikation 4 Sonstige Erkrankungen D1 KG/Übungsbehandlung + RZT (BGM/CM)/MLD + CO2-Bäder + ggf. Wärmetherapie C. RZT (BGM) B. Übungsbehandlung A. KG/Manuelle Therapie C. Wärmetherapie A. RZT (CM) A. CO2-Bad/MLD D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 2–3 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja davon Höchstverordnungsmenge der Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 × 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 61 – – vestibulärer Schwindel – benigner Lagerungsschwindel Schwindel unterschiedlicher Genese und Ätiologie chronisch Schmerzsyndrome Neuralgie Kausalgie Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Physikalischen Therapie Gang- und Standunsicherheit, Verunsicherung, Angstzustände C. Wärme-/Kältetherapie/KMT B. KG/Übungsbehandlung A. Elektrotherapie/Stangerbad D. standardisierte Heilmittelkombinationen C. ergänzende Heilmittel B. optionale Heilmittel A. vorrangige Heilmittel bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO bis zu 6 ×/VO Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes 3–5 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine keine keine 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Erst-VO: 2–4 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall Habituation durch Reizexposition, Be- A. KG seitigung des Schwindels B. Übungsbehandlung schmerzhafte, sensorische Schädigun- Schmerzreduktion gen der Extremitäten Indikation – 62 – – 63 – II. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 1 Störungen der Stimme 1.1 Organische Störungen der Stimme 1.2 Funktionelle Störungen der Stimme 1.3 Psychogene Störungen der Stimme 2 Störungen der Sprache 2.1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung 2.2 Störungen der Artikulation 2.3 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit 2.4 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachenentwicklung 2.5 Störungen der Sprechmotorik 3 Störungen des Redeflusses 4 Störungen der Stimm- und Sprechfunktion 5 Störungen des Schluckaktes Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Erst-VO = Erstverordnung Folge-VO = Folgeverordnung Langfrist-VO = Langfristverordnung /VO = pro Verordnung + = und (zusätzlich) / = oder (alternativ) Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie – krankhafter Verlauf des Stimmbruchs – Operative Eingriffe an Stimmlippen und Kehlkopf – Stimmlippenlähmung nach internistischen und neurologischen Erkrankungen oder operativen Eingriffen – Missbildungen – Stimmlippenknötchen – Kehlkopftraumen – Kehlkopfasymmetrien z. B. durch – lähmungsbedingt – OP-Folgen – hormonell bedingt – neuromuskuläre Störung im Halswirbelbereich – Druck- und Schmerzempfindung – Räusperzwang, Reizhusten – gestörte Phonationsatmung – Veränderung der Stimmlage und Tonhöhe bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: keine tägl. bis 2 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: – Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung – Indikationsstellung operativer Maßnahmen oder Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit zur – Klärung psychogener Ursachen – Elektroglottographie – Stimmfeldmessung – Videostroboskopie weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall Heilmittel Verbesserung der Stimmqualität und Organisch bedingte Erkrankungen der Stimmstörungen in Form von Stimmtherapie der stimmlichen Belastbarkeit bis zur Stimme – eingeschränkter stimmlicher BelastNormalisierung oder Wiederherstelbarkeit – lokal bedingt lung einer stimmlichen Kommunikati– Heiserkeit bis zur Aphonie – ZNS bedingt onsfähigkeit Diagnose Indikation 1.1 Organische Störungen der Stimme 1 Störungen der Stimme – 64 – – Veränderung der Stimmlage, Tonhöhe und -umfang – hypofunktionelle Dysphonie z. B. durch bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: – Stimmfeldmessung – Elektroglottographie – Klärung psychogener Ursachen – Druck- und Schmerzempfindung – fehlende stimmliche Kommunikationsfähigkeit keine tägl. bis 2 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: – Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung – Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit zur – Videostroboskopie – Räusperzwang, Reizhusten weiterführende Diagnostik erforderlich; insbesondere bis zu 10 ×/VO Erst-VO: – gestörte Phonationsatmung Stimmstörungen in Form von weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall Heilmittel – hyperfunktionelle Dysphonie Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie Verbesserung der Stimmqualität und Stimmtherapie der stimmlichen Belastbarkeit bis zur – eingeschränkter stimmlicher BelastNormalisierung oder Wiederherstelbarkeit lung einer stimmlichen Kommunikati– Heiserkeit bis zur Aphonie onsfähigkeit Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme Diagnose Indikation 1.2 Funktionelle Störungen der Stimme 1 Störungen der Stimme – 65 – Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung 1. Aphonie Psychogene Erkrankungen der Stimme Plötzlich eingetretene Stimmlosigkeit Diagnose Indikation Wiederherstellung der stimmlichen Kommunikationsfähigkeit Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie 1.3 Psychogene Störungen der Stimme 1 Störungen der Stimme Stimmtherapie Heilmittel keine bis zu 5 ×/VO täglich, ggf. Einleitung einer Psychotherapie Frequenzempfehlung: 1. Folge-VO: Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 66 – 2. Dysphonie Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie Verbesserung der Stimmqualität und der stimmlichen Belastbarkeit bis zur – Heiserkeit bis zur Aphonie Normalisierung oder Wiederherstel– fehlender bzw. eingeschränkter lung einer stimmlichen Kommunikastimmlicher Kommunikationsfähig- tionsfähigkeit keit Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung – gestörter Phonationsatmung – eingeschränkter stimmlicher Belastbarkeit Psychogene Erkrankungen der Stimme Stimmstörungen in Form von Diagnose Indikation Stimmtherapie Heilmittel bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: keine tägl. bis 2 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: – Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung – Abklärung eienr Rehabilitationsnotwendigkeit zur – Klärung psychogener Ursachen – Elektroglottographie – Stimmfeldmessung – Videostroboskopie weiterführende Diagnostik erforderlich; insbesondere bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 67 – – familiärer Sprachschwäche mit Krankheitswert – Mehrfachbehinderungen – genetisch bedingten Krankheiten – peripheren Anomalien der Sprechorgane – peripheren und zentralen Hörstörungen – frühkindlichen Hirnschädigungen – Störung der Motorik und motorischer Koordination bei Respiration, Phonation und Artikulation – Störungen der auditiven Merkspanne/des auditiven Gedächtnisses und/oder – Störungen der Diskrimination, Selektion und Bildung von Sprachlauten und/oder – Störungen des Satzbaues und der Flexionsformen (Dysgrammatismus) und/oder – Wortfindungsstörungen und/oder – eingeschränktem aktiven und passiven Wortschatz und/oder z. B. bei – Entwicklungsstörungen Sprachentwicklungsstörungen in Form von Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung 1. Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung Diagnose Indikation Heilmittel bis zu 30 ×/VO bis zu 20 ×/VO 2. Folge-VO: Langfrist VO: ja bis zu 20/VO 1. Folge-VO: – Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung – Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit zur: – neuropädiatrische/neurologische Untersuchung – zentrale Hördiagnostik – Sprach- und Sprechanalyse – Entwicklungsdiagnostik Weiterführende Diagnostik erforderlich vor bzw. während der 30 Therapieeinheiten der Erst-VO bzw. nach einem Therapiezeitraum von 3 Monaten; insbesondere Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall Verbesserung bzw. Normalisierung der Sprech- und Sprachtherapie sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie 2.1 Störungen der Sprache vor Abschluß der Sprachentwicklung 2 Störungen der Sprache – 68 – 2. Störungen der auditiven Wahrnehmung Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Störungen der zentralen Hörfunktionen Indikation Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie 1. Folge-VO: ⇒ Verordnungsfähig nur aufgrund einer neuropsychologischen Untersuchung und zentralen Hördiagnostik bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO keine tägl. bis 2 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine 2. Folge-VO: – Beendigung oder Begründung der Fortsetzung der Verordnung – Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit zur: – zentrale Hördiagnostik – Entwicklungsdiagnostik weiterführende Diagnostik erforderlich vor bzw. während der 10 Therapieeinheiten der Erst-VO bzw. nach einem Therapiezeitraum von 3 Monaten; insbesondere Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Sprachtherapie Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 69 – – Anomalien der Zahnstellung des Kiefers und des Gaumens im Rahmen einer sprachlichen Reifestörung – frühkindlichen Hirnschäden – Hörstörungen z. B. bei – universell – multipel – der rezeptiven Diskrimination und der zentralen phonologischen und expressiv phonetischen, motorischen Musterbildung (außer Entwicklungsstammeln) – des orofazialen Muskelgleichgewichts – in der Laut- und Lautverbindungsbildung Dyslalie – partiell Störungen Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Störungen der Artikulation Diagnose Indikation Normalisierung und Verbesserung der Laut- und Lautverbindungsbildung Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie 2.2 Störungen der Artikulation 2 Störungen der Sprache Sprech- und Sprachtherapie Heilmittel bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: bis zu 20 ×/VO 1–2 × wöchentlich Frequenzempfehlung Langfrist VO: ja 2. Folge-VO: – Beendigung oder Fortsetzung der Therapie zur – kieferorthopädische Diagnostik – Sprach- und Sprechanalyse – zentrale Hördiagnostik – Entwicklungsdiagnostik weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich; insbesondere bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 70 – Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie – nach Cochlea-Implantat-Versorgung – erworben durch Infektionen, ototoxisch, Traumata, Hörsturz, Mißbildungen, Tubenbelüftungsstörung – angeboren z. B. Ausbildung der Lautsprache zur Störungen der Sprache bei hochgradi- Störungen in Form von sprachlichen Kommunikation ger Schwerhörigkeit oder Taubheit – gestörter bzw. fehlender lautsprachErhalt der Lautsprache licher Kommunikation Diagnose Indikation Sprachtherapie bis zu 20 ×/VO 1. Folge-VO: bis zu 20 ×/VO 2 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: – Entwicklung und dem Aufbau einer alternativen Kommunikation – möglichen Hörgeräteumversorgung – Indikationsstellung zur Rehabilitationsnotwendigkeit – Beendigung od. Fortsetzung der Therapie zur – Sprachprozessorüberprüfung – Hörgeräteüberprüfung – zentrale Hördiagnostik weiterführende Diagnostik nach 40 Behandlungen erforderlich, insbesondere bis zu 20 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall Heilmittel 2.3 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit 2 Störungen der Sprache – 71 – – Schädel-Hirn-Traumen – degenerative Erkrankungen – Hirnoperation – Hirntumoren – Encephalitiden – Hirnkontusionen – Subarachnoidalblutungen – intracerebrale Blutungen – ischämische Insulte z. B. durch Aphasien/Dysphasien Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung in Begleitung von neurologischen, psychischen und neuropsychologischen Störungen – des Sprachverständnisses – des Satzbaus – der Artikulation – des Schreibens – des Lesens – des Sprechens – der Wortfindung Störungen im Bereich Indikation Erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten bis zu 20 ×/VO 1. Folge-VO: bis zu 20 ×/VO 1–5 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: – Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit – Beendigung oder Fortsetzung der Therapie zur – neuropsychologische Diagnostik – neurologische Untersuchung – audiologische Diagnostik weiterführende Diagnostik nach 40 Behandlungen erforderlich; insbesondere Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung erforderlich, geeignete standardisierte Tests (z. B. AAT) zu Beginn und im Verlauf der Therapie erforderlich, bis zu 20 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall Heilmittel Verbesserung der sprachlichen FäSprachtherapie higkeit bis zur Normalisierung oder Erreichen einer sprachlichen Kommunikationsfähigkeit Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie 2.4 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung 2 Störungen der Sprache – 72 – – Stimmgebung Dysarthrie/Dysarthrophonie/Sprechapraxie Verbesserung bzw. Normalisierung des Sprechens Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie – Dystonien – Myasthenia gravis – Ataxien – Amyotrophen Lateralsklerose – Multipler Sklerose – Choreatische Krankheitsbilder – Bulbärparalysen – Artikulation – Sprechatmung Erreichen einer Kommunikationsfähigkeit (erforderlichenfalls Schaffung z. B. bei – neuralen Steuerungs- und Regenonverbaler Kommunikationsmöglichlungsmechanismen hinsichtlich der keiten) – cerebralen Durchblutungsstörungen Sprechmotorik (z. B. Schwäche, – Tumorerkrankungen Verlangsamung, Fehlkoordination, – Entzündungen veränderter Muskeltonus, hyperkinetische Symptome) – Traumata – Prosudie – infantilen Cerebralparesen Störungen der Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Störungen der Sprechmotorik Diagnose Indikation 2.5 Störungen der Sprechmotorik 2 Störungen der Sprache Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Heilmittel bis zu 20 ×/VO 1. Folge-VO: bis zu 20 ×/VO 1–5 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: – Indikationsstellung zur Rehabilitation – Beendigung oder Fortsetzung der Therapie zur – elektrophysiol. Diagnostik – neuropsychol. Diagnostik – endoskopische Diagnostik – audiologische Diagnostik weiterführende Diagnostik nach 40 Behandlungen erforderlich; insbesondere Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung erforderlich, geeignete standardisierte Tests (z. B. Frenchay-D.-Test) zu Beginn u. im Verlauf der Therapie erforderlich bis zu 20 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 73 – Physiologische Sprechunflüssigkeiten sind keine Indikation für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie – traumatische Ursachen – konstitutionelle Ursachen – psychische Ursachen – hirnorganische Ursachen z. B. durch 1. Stottern Störungen des Redeflusses Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO 1–5 × wöchentlich Frequenzempfehlung ⇒ wenn möglich als Gruppentherapie Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: – Abklärung einer psychotherapeutischen Behandlung – Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit – Beendigung od. Fortsetzung der Therapie zur – neuropädiatrische Untersuchung – neurolog./psychiatrische Untersuchung – Sprachanalyse – Entwicklungsdiagnostik bzw. Hirnleistungsdiagnostik weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall Heilmittel – Verbesserung bzw. Normalisierung Sprechtherapie des Redeflusses unter Berücksichtigung der Entwicklungsphase Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie – klonischen Laut-, Silben- und Wort– Aufbau von Kommunikationsstratewiederholungen gien – Dehnungen oder tonischen Blockie– Koordinierung von Atmungs- und rungen Sprechablauf – ausgeprägtem Störungsbewußtsein – Regulierung der Phonationsatmung – Vermeidungsverhalten – Abbau der Begleitsymptomatik – mimischen und ganzkörperlichen Mitbewegungen – Aufklärung des sozialen Umfeldes Störungen des Redeflusses in Form von Indikation 3 Störungen des Redeflusses – 74 – 2. Poltern Diagnose – undeutlicher und verwaschener Artikulation – Verbesserung der Artikulation – einem überhasteten und beschleunigten Sprechablauf – Aufklärung des sozialen Umfeldes – Aufbau gezielter Steuerungsvorgänge – einem ausgeprägten Störungsbewußtsein Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie – Verbesserung bzw. Normalisierung des Redeflusses Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Störungen des Redeflusses in Form von Indikation Sprechtherapie Heilmittel bis zu 10 ×/VO keine 2. Folge-VO: 1–5 × wöchentlich Frequenzempfehlung ⇒ wenn möglich als Gruppentherapie Langfrist-VO: keine bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: – Abklärung einer psychotherapeutischen Behandlung – Beendigung od. Fortsetzung der Therapie zur – neuropädiatr./neurolog. Untersuchung – audiologische Untersuchungen – Hirnleistungsdiagnostik bzw. Entwicklungsdiagnostik weiterführende Diagnostik nach 10 Behandlungen erforderlich, insbesondere Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 75 – – Trauma – Lippen-Kiefer-Gaumenspalten – Operationsfolgen z. B. durch 2. lokal/organische Schädigungen – funktionell bedingt – Tumor bedingt – degenerativ bedingt – einer Hyperfunktion der Kehlkopfund Zungenmuskulatur mit Stimmveränderungen und Atemstörungen – einer Entstellung von Vokalen und Konsonanten bis zur Unkenntlichkeit – neurologisch bedingt – der Atemstörungen – der Hyperfunktion der Kehlkopfund Zungenmuskulatur und der Stimmveränderungen – des Sprachklanges – verwaschener Sprache Verbesserung bzw. Normalisierung – Eines dumpfen farblosen nasalen Stimmklangs Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie Störungen in Form Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung – entzündlich bedingt 1. Rhinophonie Störungen der Stimm- und Sprechfunktion Diagnose Indikation Heilmittel bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 1–2 × wöchentlich Frequenzempfehlung Langfrist-VO: keine – Abklärung operativer Maßnahmen – Beendigung od. Fortsetzung der Therapie zur – neurologische Diagnostik – audiologische Diagnostik – endoskopische Diagnostik weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere bis zu 10 ×/VO Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall Sprech- und Sprachtherapie 4 Störungen der Stimm- und Sprechfunktion – 76 – – neurolog. Untersuchung zur – Beendigung od. Fortsetzung der Therapie – Entzündungen – Trauma – infantilen Cerebralparesen – Dystonien – Myasthenia gravis – Ataxien – Amyotrophen Lateralsklerosen – Multipler Sklerose – choreatischen Krankheitsbildern – Morbus Parkinson – Bulbärparalysen – Sonographie – Tumor bis zu 20 ×/VO bis zu 10 ×/VO 2. Folge-VO: 2 × wöchentlich bis täglich Frequenzempfehlung Langfrist-VO: keine bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: – Abklärung operativer Maßnahmen – endoskopische Untersuchungen weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose – Röntgenkontrastuntersuchungen Heilmittel – cerebralen Durchblutungsstörungen Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie – Videostroboskopie Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung Heilmittelverordnung im Regelfall – Verbesserung bzw. Normalisierung Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Krankhafte Störungen des Schluckak- Störungen des Schluckaktes tes – des Schluckaktes (motorisch und sensorisch) in der oralen, pharynge- – ggf. Erarbeitung von Kompensati1. Dysphagie onsstrategien alen und oesophagealen Phase (Schluckstörung, soweit sie nicht primär eine Indikation zur Opera– Ermöglichung der oralen Nahrungs– in Form einer Aspirationsgefahr tion darstellt) aufnahme – der Stimme z. B. bei Diagnose Indikation 5 Störungen des Schluckaktes – 77 – – bei Muskelerkrankungen – nach operativen Eingriffen z. B. 2. Schädigungen im Kopf-HalsBereich Diagnose Leitsymptomatik: Schädigung, Funktionsstörung – Verbesserung bzw. Normalisierung des Schluckaktes Ziel der Stimm-/Sprechund Sprachtherapie – der Stimme – in Form einer Aspirationsgefahr – Ermöglichung der oralen Nahrungsaufnahme – des Schluckaktes (motorisch und sensorisch) in der oralen, pharynge- – ggf. Erarbeitung von Kompensationsstrategien alen und oesophagealen Phase Störungen im Bereich Indikation Stimm-, Sprech- und Sprachherapie Heilmittel bis zu 20 ×/VO bis zu 10 ×/VO 2. Folge-VO: 2 × wöchentlich bis täglich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: – Indikationsstellung zu operativen Maßnahmen – Beendigung od. Fortsetzung der Therapie zur – neurolog. Untersuchung – Sonographie – Röntgenkontrastuntersuchungen – Videostroboskopie – endoskopische Untersuchungen weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere Erst-VO: weitere Hinweise Verordnungsmengen je Diagnose Heilmittelverordnung im Regelfall – 78 – – 79 – III. Maßnahmen der Ergotherapie 1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Ergotherapie 1.1 Wirbelsäulenerkrankungen Erst-VO = Erstverordnung 1.2 Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie Folge-VO = Folgeverordnung 1.3 Gelenk- und Weichteilerkrankung Langfrist-VO = Langfristverordnung 1.4 Erkrankungen des Muskelsystems /VO = pro Verordnung 2 + = und (zusätzlich) / = oder (alternativ) Erkrankungen des ZNS 2.1 Angeborene o. früherworbene Hirnschädigungen und Entwicklungsstörungen 2.2 Schädigungen des Gehirns nach Abschluss der Hirnreife 3 Schädigungen des Rückenmarkes und der peripheren Nerven 3.1 Schädigungen des Rückenmarkes 3.2 Schädigungen der peripheren Nerven 4 Psychische Störungen 4.1 Geistige und psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter 4.2 Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen 4.3 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen 4.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen 4.5 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen – WS-Frakturen (auch postoperativ) – rheumatoide Arthritis mit Befall der 3. Störung der Haltung Wirbelsäule 2. Schmerz – bei Aktivitäten im Haushalt – im Wechsel von Körperstellungen – Erlernen von gelenkschützenden Bewegungen/Belastungen – Schmerzlinderung – Besserung von statischer und dynamischer Haltung – Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion (Koordination, Kraft) – Wiederherstellung/Besserung der gestörten passiven Gelenkbeweglichkeit durch: – Erlernen von Kompensationsmechanismen 1. der Selbstversorgung/Alltagsbewäl- – Selbständigkeit in der Selbstversortigung gung (z. B. Ankleiden, Hygiene, Haushalt) 2. der Beweglichkeit – Verbesserung der körperlichen Bein Form von Störungen, z. B.: weglichkeit – im Ankleiden und in der persönli– Steigerung der Belastungsfähigkeit chen Hygiene und der Ausdauer – im Sitzen – Verminderung der schmerzbeding– im Heben, Tragen ten Reaktionen 1. aktive und passive Bewegungsstörungen – M. Bechterew Einschränkung: z. B.: Ziel der Ergotherapie z. B.: Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Wirbelsäulenerkrankungen Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 1.1 Wirbelsäulenerkrankungen 1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: mindestens 1 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO Erst-VO: A. Motorisch-funktionelle Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 80 – Kontrakturen/Narben Arthrodesen Endoprothesen-Implantationen z. B.: vorwiegend im Bereich Schulter, Arm, Hand – Verbrennungen – operativer Versorgung – traumatischer Schädigung Zustand nach Diagnose Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Ziel der Ergotherapie – Erlernen von gelenkschützenden Bewegungen/Belastungen – Narbenabhärtung, (De-)Sensibilisierung – Vorbeugung/Besserung von Fehlstellungen und Kontrakturen – Wiederherstellung/Besserung der Feinmotorik und Koordination Einschränkung: – Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden, Hygiene) 1. aktive u. passive Bewegungsstörun- 1. der Selbstversorgung/Alltagsbewältigung – Verbesserung der körperlichen Begen weglichkeit 2. der Beweglichkeit und Geschick2. Kontrakturen, Narbenzüge lichkeit – Verbesserung der manuellen Ge3. Schmerz schicklichkeit in Form von Störungen z. B.: 4. Störungen der Körperwahrneh– Steigerung der Belastungsfähigkeit – im Ankleiden und in der persönlimung und der Ausdauer chen Hygiene 5. Sensibilitätsstörungen – Erlernen von Kompensationsme– der Armfunktion, des Greifens, Halchanismen tens, Hebens und Tragens durch: – der manuellen Geschicklichkeit – Wiederherstellung/Besserung der – in der Nahrungszubereitung und gestörten passiven GelenkbewegErnährung lichkeit – bei Aktivitäten im Haushalt – Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion (Grobmotorik, Kraft) z. B.: Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 1.2 Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie 1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: mindestens 1 × wöchentlich Frequenzempfehlung: – bis 9 Monate nach dem Op-Ergebnis Langfrist-VO: ja, bis zu 10 ×/VO Erst-VO: C2.Versorgung mit temporären Schienen C1.Thermische Anwendungen B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung (bei Sensibilitätsstörungen) A. Motorisch-funktionelle Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 81 – vorwiegend Arm/Hand-Region z. B.: Dysmeliesyndrom 5. Störungen der Körperwahrnehmung 4. Schmerz 3. Sensibilitätsstörungen (z. B. des Stumpfes) 2. Muskelinsuffizienz, -verkürzung 1. Bewegungsstörungen durch z. B. Kontrakturen, auch benachbarter Gelenke nach Abschluß der Wundheilung Angeborene Fehlbildungen z. B.: Amputationen Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation Ziel der Ergotherapie – Besserung/Wiederherstellung der Körperwahrnehmung und der Sensibilität – Desensibilisierung des Stumpfes – Besserung der aktiven Beweglichkeit und Geschicklichkeit des Amputations-Stumpfes (Grobmotorik, Kraft, Feinmotorik, Koordination), – Erlernen des Umgangs mit der Prothese 1. der Selbstversorgung/Alltagsbewäl– Selbständigkeit in der Selbstversortigung gung (Ankleiden, Hygiene) 2. der Beweglichkeit und Geschick– Verbesserung der körperlichen Belichkeit weglichkeit in Form von Störungen z. B.: – Verbesserung der manuellen Ge– beim Ankleiden und in der persönschicklichkeit lichen Hygiene – Steigerung der Belastungsfähigkeit – der Armfunktion, des Greifens, Halund der Ausdauer tens, Hebens u. Tragens – Erlernen von Kompensationsme– der manuellen Geschicklichkeit chanismen – bei der Nahrungszubereitung und durch: Ernährung – Besserung/Erhalt der Beweglichkeit – bei Aktivitäten im Haushalt der benachbarten Gelenke, Kontrakturprophylaxe Einschränkung: Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO mindestens 1 × wöchentlich Frequenzempfehlung: – Bei Amputationen bis 9 Monate nach Op – Bei angeborenen Fehlbildungen Langfrist-VO: ja, 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: C. Thermische Anwendungen B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung (z. B. bei Dysmelien) A. Motorisch-funktionelle Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 82 – vorwiegend obere Extremität 4. Sensibilitätsstörungen 3. Schmerzen 2. lokale Durchblutungs- und Regulationsstörungen 1. Bewegungsstörungen, Schonhaltung Sudeck’sches Syndrom Stadium II. u. III. z. B. Sympathische Reflexdystrophie Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation Ziel der Ergotherapie Einschränkung: – Verbesserung/Wiederherstellung der Sensibilität – Vorbeugung/Besserung von Fehlstellungen und Kontrakturen – Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden, Hygiene) 1. der Selbstversorgung/Alltagsbewäl– Verbesserung der körperlichen Betigung weglichkeit 2. der Beweglichkeit und Geschick– Verbesserung der manuellen Gelichkeit schicklichkeit in Form von Störungen z. B.: – Steigerung der Belastungsfähigkeit – beim Ankleiden und in der persönund der Ausdauer lichen Hygiene – Erlernen von Kompensationsme– der Armfunktion, des Greifens, Halchanismen tens, Hebens u. Tragens durch: – der manuellen Geschicklichkeit – Besserung/Wiederherstellung der – bei der Nahrungszubereitung und gestörten passiven GelenkbewegErnährung lichkeit – bei Aktivitäten im Haushalt – Wiederherstellung/Besserung der Grob- u. Feinmotorik sowie der Koordination Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: mindestens 1 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: keine bis zu 10 ×/VO Erst-VO: C2.Versorgung mit temporären Schienen C1.Thermische Anwendungen B. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung A. Motorisch-funktionelle Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 83 – Arthrogryposis congenita Arthrose Schultersteife Arthritis bei Kollagenosen Arthritis psoriatica Rheumatoide Arthritis u. Sonderformen – degenerativ/traumat. Reaktive Arthritis z. B.: vorwiegend: Schulter, Ellbogen, Hand – angeboren 3. Schmerzen 2. Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – Wiederherstellung/Besserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer – Verbesserung der manuellen Geschicklichkeit – Verbesserung und Erhalt der körperlichen Beweglichkeit – Erlernen von gelenkschützenden Bewegungen/Belastungen – Schmerzlinderung – Vorbeugung/Besserung von Fehlstellungen und Kontrakturen – Wiederherstellung/Besserung der gestörten Muskelfunktion (Grobmo- Frequenzempfehlung: torik, Kraft) mindestens 1 × wöchentlich – Wiederherstellung/Besserung der Feinmotorik und Koordination – bei rheumatoider Arthritis und Sonderformen, Arthritis psoriatica, Arthritis bei Kollagenosen, Arthrogryposis congenita Langfrist-VO: ja, bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Erst-VO: C2.Versorgung mit temporären Schienen C1.Thermische Anwendungen – Selbständigkeit in der Selbstversor- A. Motorisch-funktionelle Behandlung gung (Ankleiden, Hygiene) Ziel der Ergotherapie – der Armfunktion, des Greifens, Hal– Erlernen von Kompensationsmetens, Hebens u. Tragens chanismen – der manuellen Geschicklichkeit durch: – bei der Nahrungszubereitung und – Besserung/Wiederherstellung der Ernährung gestörten passiven Gelenkbeweg– bei Aktivitäten im Haushalt lichkeit – beim Ankleiden und in der persönlichen Hygiene in Form von Störungen z. B.: 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit 1. der Selbstversorgung/Alltagsbewältigung 1. Bewegungsstörungen der Gelenke mit Bewegungseinschränkungen, Instabilität/Deviation, Subluxation – erworben Einschränkung: z. B.: – entzündlich Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Gelenkerkrankungen Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 1.3 Gelenk- und Weichteilerkrankungen 1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems – 84 – autoimmunologisch degenerativ – – prog. Muskeldystrophie Myopathien Dermatomyositis – – – u. a. entzündlich, – Muskelerkrankungen z. B.: Diagnose 3. Störung der Körperwahrnehmung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – Verbesserung der Wahrnehmungsfähigkeit u. Körperwahrnehmung bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: mindestens 1 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja bis zu 10 ×/VO Erst-VO: – Selbständigkeit in der Selbstversor- A1. Motorisch-funktionelle Behandgung (Ankleiden, Hygiene, Exkrelung tion) A2. Sensomotorisch-perzeptive Be– Erhalt/Verbesserung der handlung körperlichen Beweglichkeit C. Versorgung mit temporären Schie– Erhalt/Verbesserung der manuellen nen Geschicklichkeit Ziel der Ergotherapie – beim Ankleiden und in der persön– Erhalt der Belastungsfähigkeit und lichen Hygiene u. Exkretion der Ausdauer – der Armfunktion, des Greifens, Hal– Erlernen von Kompensationsmetens, Hebens u. Tragens chanismen – der manuellen Geschicklichkeit durch: – bei der Nahrungszubereitung und – Besserung/Erhalt von MuskelfunkErnährung tion/-kraft, von Feinmotorik u. Koordination in Form von Störungen z. B.: 2. der Beweglichkeit/Fortbewegung und Geschicklichkeit 1. der Selbstversorgung/Alltagsbewältigung 2. Störung der Grob- und Feinmotorik Einschränkung: 1. Störung von Koordination, Kraft Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: z. B.: Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 1.4 Erkrankungen des Muskelsystems 1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems – 85 – perinatal postnatal traumatisch degenerativ entzündlich vaskulär toxisch tumorös hypoxisch metabolisch – – – – – – – – – – Meningitis/Encephalitis Zerebralparesen z. B. praenatal – Entwicklungsstörungen Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Ziel der Ergotherapie Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – der allgemeinen Ausdauer – des situationsgerechten Verhaltens – des Körperbildes, der räumlichen Orientierung und/oder der Objektidentifikation – der manuellen Tätigkeiten 1. der Beweglichkeit, Geschicklichkeit Einschränkung bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: – Verbesserung der psychischen Belastbarkeit, Flexibilität u. selbständigen Tagesstrukturierung sowie Ei- Frequenzempfehlung: geninitiative u. Motivation mindestens 1 × wöchentlich – Verbesserung der Körperwahrnehmung/Körperschema, der Sensorik – Verbesserung der Grob- u. Feinmotorik, der Koordination von Bewegungsabläufen – Selbständigkeit in der altersentspre- A1. Sensomotorisch perzeptive Behandlung chenden Versorgung (Ankleiden, Hygiene) A2. Motorisch-funktionelle Behand2. der Selbstversorgung und Alltagsbelung – Verbesserung der körperlichen Be2. der Wahrnehmung und Wahrnehwältigung weglichkeit und der GeschicklichA3. Hirnleistungstraining/neuromungsverarbeitung 3. in der zwischenmenschlichen Interkeit psychologisch orientierte Behand3. der kognitionsstützenden und höheaktion lung – Verbesserung der Belastungsfähigren kognitiven Funktionen, wie: 4. im Verhalten keit und der Ausdauer B. Psychisch-funktionelle Behand– Aufmerksamkeit in Form von Störungen, z. B.: lung – Verbesserung im Verhalten und in – Konzentration zwischenmenschlichen Beziehun– Ausdauer – beim Wechsel von Körperstellungen C1. Thermische Anwendung. gen – psychomotor. Tempo u. Qualität nur als Ergänzung zu A1/2 – in der persönlichen Hygiene, An– Handlungsfähigkeit u. Problem– Erlernen von Kompensationsmekleiden C2. Versorgung mit temporären Schielösung einschl. der Praxie chanismen nen – bei der Nahrungszubereitung und durch: Nahrungsaufnahme angeborene oder früherworbene Hirn- z. B.: schädigungen 1. Körperhaltung, Körperbewegung u. Koordination und/oder Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 2.1 Angeborene oder früherworbene Hirnschädigungen und Entwicklungsstörungen 2 Erkrankung des ZNS – 86 – degenerativ entzündlich vaskulär toxisch tumorös hypoxisch metabolisch – – – – – – – Schädelhirntrauma M. Parkinson Multiple Sklerose Apoplex, Blutung intrazerebraler Tumor Z. n. Hypoxie – – – – – – z. B. traumatisch – Schädigungen des Gehirns nach Abschluss der Hirnreife Diagnose Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Ziel der Ergotherapie Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – Handlungsfähigkeit u. Problemlösung einschl. der Praxie – Psychomotor. Tempo u. Qualität – Ausdauer – des situationsgerechten Verhaltens – des Körperbildes, der räumlichen Orientierung und/oder der Objektidentifikation – der manuellen Tätigkeiten – bei Aktivitäten im Haushalt 1. der Beweglichkeit, Geschicklichkeit 1. der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination – Konzentration Einschränkung z. B.: bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO Langfrist-VO: ja 2. Folge-VO: 1. Folge-VO: Erst-VO: – Verbesserung der psychischen Belastbarkeit, Flexibilität u. selbständigen Tagesstrukturierung sowie Ei- Frequenzempfehlung: geninitiative u. Motivation mindestens 1 × wöchentlich – Verbesserung der Körperwahrnehmung/Körperschema, der Sensorik – Verbesserung der Grob- u. Feinmotorik, der Koordination von Bewegungsabläufen – Selbständigkeit in der altersentspre- A1. Sensomotorisch perzeptive Behandlung chenden Versorgung (Ankleiden, Hygiene) A2. Motorisch-funktionelle Behand2. der Selbstversorgung und Alltagsbelung – Verbesserung der körperlichen Be2. der Wahrnehmung und Wahrnehwältigung weglichkeit und der GeschicklichA3. Hirnleistungstraining/neuromungsverarbeitung 3. in der zwischenmenschlichen Interkeit psychologisch orientierte Behandaktion 3. der geistigen u. psychischen Funktilung – Verbesserung der Belastungsfähigonen/Stimmungen 4. im Verhalten keit und der Ausdauer B1. Psychisch-funktionelle Behand4. des Gesichtsfeldes in Verbindung in Form von Störungen, z. B: – Verbesserung im Verhalten und in lung mit und ohne Neglect zwischenmenschlichen Beziehun– beim Wechsel von Körperstellungen C1. Thermische Anwendung. 5. der kognitionsstützenden und höhegen nur als Ergänzung zu A1/2 – in der persönlichen Hygiene, Anren kognitiven Funktionen – Erlernen von Kompensationsmekleiden C2. Versorgung mit temporären Schiewie: chanismen nen – bei der Nahrungszubereitung und – Aufmerksamkeit durch: Nahrungsaufnahme Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 2.2 Schädigungen des Gehirns nach Abschluss der Hirnreife 2 Erkrankung des ZNS – 87 – – Amyotrophische Lateralsklerose (ALS) – Befall der Vorderhornganglienzellen – Querschnittssyndrom, komplett/ inkomplett z. B.: – vaskulär – tumorös – entzündlich 2. der Sensibilität und Körperwahrnehmung 1. in der Koordination und aktiven Körperbewegung bei – Paraparese/Paraplegie – Tetraparese/Tetraplegie – angeboren – traumatisch z. B.: Schädigungen des Rückenmarkes Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation Ziel der Ergotherapie – Erlernen von Ersatz- u. Trickbewegungen – bei Aktivitäten im Haushalt – der manuellen Tätigkeiten – des situationsgerechten Verhaltens – der allgemeinen Ausdauer – Vorbeugung von Fehlstellungen – bei der Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme durch: – Verbesserung sensomotorischer Restfunktionen u. Körperwahrnehmung – in der persönlichen Hygiene, Ankleiden – Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden/Hygiene) 1. der körperlichen Beweglichkeit und – Verbesserung der körperlichen BeGeschicklichkeit weglichkeit u. Geschicklichkeit 2. der Selbstversorgung und Alltagsbe– Erlernen von Kompensationsmewältigung chanismen 3. in der Kommunikation – Wiederherstellung/Verbesserung in Form von Störungen, z. B.: der Belastungsfähigkeit und der – beim Wechsel von Körperstellungen Ausdauer Einschränkung Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: 3.1 Schädigungen des Rückenmarkes 3 Schädigungen des Rückenmarkes und der peripheren Nerven bis zu 10 ×/VO 2. Folge-VO: mindestens 1 × wöchentlich. Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: Erst-VO: C. Versorgung mit temporären Schienen, nur als Ergänzung zu A B1. Psychisch-funktionelle Behandlung A2. Motorisch-funktionelle Behandlung A1. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 88 – Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Ziel der Ergotherapie – Erlernen von Ersatz- u. Trickbewegungen – Vorbeugung von Fehlstellungen – Selbständigkeit in der SelbstversorEinschränkung Plexusparesen, Nervenwurzelläsionen z. B.: gung (Ankleiden/Hygiene) oder periphere Paresen 1. Störung der Grob- und Feinmotorik, 1. der körperlichen Beweglichkeit/Ge– Verbesserung der körperlichen BeKoordination schicklichkeit vorwiegend Arm-/Handregion weglichkeit u. Geschicklichkeit 2. Störungen der Sensibilität und 2. der Selbstversorgung und Alltagsbez. B.: – Erlernen von KompensationsmeKörperwahrnehmung wältigung – angeboren chanismen in Form von Störungen, z. B.: – traumatisch – Wiederherstellung/Verbesserung – in der persönlichen Hygiene, An– entzündlich der Belastungsfähigkeit und der kleiden Ausdauer – tumorös – bei der Nahrungszubereitung und durch: – autoimmunologisch Nahrungsaufnahme – Verbesserung sensomotorischer – der manuellen Tätigkeiten Restfunktionen u. Körperwahrneh– bei Aktivitäten im Haushalt mung Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 3.2 Schädigungen der peripheren Nerven 3 Schädigungen des Rückenmarkes und der peripheren Nerven bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: mindestens 1 × wöchentlich Frequenzempfehlung: Langfrist-VO: ja bis zu 10 ×/VO Erst-VO: C. Versorgung mit temporären Schienen, nur als Ergänzung zu A A2. Motorisch-funktionelle Behandlung A1. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – 89 – z. B.: Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Ziel der Ergotherapie z. B.: Entwicklungsstörungen – situationsgerechtes Verhalten – der Ausdauer und der Konzentration bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Langfrist-VO: ja, – nur nach o. g. Diagnostik 2. Folge-VO: Bei Nichterreichen des Therapiezieles nach max. 20 TE, ist eine weiterführende kinder- u. jugendpsychiatrische Diagnostik erforderlich. bis zu 10 ×/VO Erst-VO: B. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung A2. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung A1. Psychisch-funktionelle Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – nur nach o. g. Diagnostik – Verbesserung von Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen Frequenzempfehlung: – Verbesserung der eigenständigen altersentsprechenden Lebensführung mindestens 1 × wöchentlich – Verbesserung des situationsgerechEinschränkung ten Verhaltens, 1. in der Wahrnehmung und Wahrneh- 1. der Selbstversorgung und Alltagsbe– Verbesserung der Beziehungsfähigmungsverarbeitung wältigung frühkindlicher Autismus keit 2. des psychomotorischen Tempos 2. im Verhalten Verhaltens- und emotionale Störungen – Selbstständigkeit in der altersentund der Qualität mit Beginn in Kindheit und Jugend 3. in der zwischenmenschlichen Intersprechenden Selbstversorgung 3. der kognitionsstützenden u. höheaktion z. B.: – Verbesserung der Belastungsfähigren kognitiven Funktionen 4. der Beweglichkeit und Geschick– Störung des Sozialverhaltens keit und der Ausdauer lichkeit 4. der emotionalen und Willensfunkti– depressive Störung/Angststörung durch: onen in Form von Störungen, z. B.: – Essstörungen – Verbesserung der psychischen – beim Ankleiden und in der persönGrundleistungsfunktionen lichen Hygiene – Verbesserung eingeschränkter – bei Nahrungszubereitung und körperlicher Funktionen Ernährung – Verbesserung der Realitätsbezogen– der manuellen Tätigkeit heit, der Selbst- und Fremdwahr– im Verhalten gegenüber Personen nehmung und Objekten – Verbesserung kognitiver Funktio– Körper- und Selbstwahrnehmung nen Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 4.1 Geistige und psychische Störungen im Kindes- u. Jugendalter 4 Psychische Störungen – 90 – Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Ziel der Ergotherapie – Verbesserung im Verhalten und in zwischenmenschlichen Beziehungen – Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung – Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen – Verbesserung der psychischen Grundleistungsfunktionen mindestens 1 × wöchentlich – bei alltäglichen Aktivitäten Borderline-Störung – nur nach weiterführender psychiatrischer Diagnostik durch: – im Arbeitsverhalten z. B.: bis zu 10 ×/VO 2. Folge-VO: Frequenzempfehlung: – Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer – in der Selbstwahrnehmung Persönlichkeits-und Verhaltensstörungen bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: Langfrist-VO: ja bis zu 10 ×/VO Erst-VO: Eine Verordnung ist nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Diagnostik A. Psychisch-funktionelle Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – Verbesserung der Tagesstrukturierung – Selbstständigkeit in der Selbstversorgung Essstörung – im Verhalten gegenüber Personen und Objekten – Verbesserung des situationsgerechEinschränkung: Neurotische-, Belastungs- und somato- z. B.: ten Verhaltens, auch der sozio-emoforme Störungen 1. Der emotionalen und Willensfunkti- 1. im Verhalten tionalen Kompetenzen und Inonen z. B.: 2. in der zwischenmenschlichen Interteraktionsfähigkeit 2. Der Anpassungs- und Verhaltensaktion Angststörung – Verbesserung der Tagesstrukturiemuster 3. in der Selbstversorgung und AllVerhaltensauffälligkeiten mit rung tagsbewältigung körperlichen Störungen oder Faktoren – Verbesserung der Beziehungsfähigin Form von Störungen, z. B.: z. B.: keit Diagnose Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 4.2 Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen 4 Psychische Störungen – 91 – depressive Episode z. B.: affektive Störungen postschizophrene Depression z. B.: Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen Diagnose Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: – – – – Verbesserung der psychischen Grundleistungsfunktionen – Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen – im Verhalten gegenüber von Personen und Objekten – in der Selbstwahrnehmung – Verbesserung der eigenständigen Lebensführung – Verbesserung kognitiver Funktionen – Verbesserung im Verhalten gegenüber Personen und Objekten – Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung durch: – im Arbeitsverhalten – der Ausdauer und der Konzentration – Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer 1. im Verhalten – des Denkens/der Denkinhalte – in der persönlichen Hygiene, Ankleiden Einschränkung: z. B.: – Ziel der Ergotherapie Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall mindestens 1 × wöchentlich Frequenzempfehlung: – nur nach weiterführender psychiatrischer Diagnostik Langfrist-VO: ja, – Verbesserung des situationsgerech- A. Psychisch-funktionelle Behandlung ten Verhaltens, auch der sozio-emoB. Hirnleistungstraining/neuropsytionalen Kompetenzen und Inchologisch orientierte Behandlung 2. in der zwischenmenschlichen Interder Wahrnehmung und Wahrnehteraktionsfähigkeit Eine Verordnung ist nur möglich aufaktion mungsverarbeitung – Selbstständigkeit in der Selbstvergrund einer psychiatrischen Diagnostik der emotionalen und Willensfunkti- 3. der Selbstversorgung und Alltagsbesorgung wältigung onen – Verbesserung der BeziehungsfähigErst-VO: bis zu 10 ×/VO 4. der Beweglichkeit und Geschickder Verhaltensmuster keit lichkeit 1. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO der kognitionsstützenden und höhe– Verbesserung der Tagesstrukturiein Form von Störungen, z. B.: ren kognitiven Funktion rung 2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 4.3 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen 4 Psychische Störungen – 92 – Abhängigkeitssyndrom z. B.: Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen Diagnose 4. im Realitätsbewusstsein und in der Selbsteinschätzung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – Verbesserung der Tagesstrukturierung – Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: – Verbesserung der eigenständigen Lebensführung – Verbesserung kognitiver Funktionen Langfrist-VO: ja, – Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung mindestens 1 × wöchentlich in der Regel Behandlung in Gruppen Frequenzempfehlung: – nur nach weiterführender psychiatrischer Diagnostik – nur nach weiterführender psychiatrischer Diagnostik – Verbesserung der psychischen Grundleistungsfunktionen ja, 2. Folge-VO: durch: Bei Nichterreichen des Therapiezieles nach max. 20 TE, ist eine weiterführende psychiatrische Diagnostik erforderlich. bis zu 10 ×/VO Erst-VO: A2. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung – Selbständigkeit in der Selbstversor- A1. Psychisch-funktionelle Behandlung gung Ziel der Ergotherapie – Verbesserung der Beziehungsfähig– bei der Ausdauer und der Konzentkeit ration – Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer – bei alltäglichen Aktivitäten 3. der Merkfähigkeit und des Kurzzeitin Form von Störungen, z. B.: gedächtnisses 2. im Verhalten 1. in der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung 2. der Verhaltensmuster Einschränkung 1. des Antriebs und des Willens Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: z. B.: Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 4.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen 4 Psychische Störungen – 93 – Morbus Alzheimer im Stadium der fraglichen und leichten Demenz (CDR 0,5 und 1,0) z. B.: Dementielle Syndrome Diagnose Fähigkeitsstörungen Leitsymptomatik: Ziel der Ergotherapie bis zu 10 ×/VO bis zu 10 ×/VO 1. Folge-VO: 2. Folge-VO: Frequenzempfehlung: mindestens 1 × wöchentlich – des situationsgerechten Verhaltens – nur nach weiterführender nervenärztlich/neuropsychologischer Diagnostik Langfrist-VO: ja, bis zu 10 ×/VO Erst-VO: A2. Psychisch-funktionelle Behandlung A1. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung Verordnungsmengen je Diagnose C. ergänzendes Heilmittel B. optionales Heilmittel A. vorrangiges Heilmittel Heilmittelverordnung im Regelfall – bei der Nahrungszubereitung und Ernährung – beim Ankleiden und in der persönlichen Hygiene – Erhalt und Verbesserung der SelbstEinschränkung: versorgung 1. der Merkfähigkeit und des Kurzzeit- 1. im Verhalten – Erhalt und Verbesserung kognitiver gedächtnisses 2. in der Selbstversorgung Funktionen 2. der Orientierung zu Raum, Zeit und 3. in der zwischenmenschlichen Inter– Erhalt und Verbesserung der OrienPersonen aktion tierung zu Raum, Zeit und Personen 3. der psychomotorischen Funktionen 4. der kognitiven Fähigkeiten durch: 5. der Beweglichkeit und Geschick– Erlernen von Kompensationsstratelichkeit gien in Form von Störungen z. B.: – Verbesserung der eigenständigen – bei Aktivitäten im Haushalt Lebensführung z. B.: Schädigung/ Funktionsstörung Indikation 4.5 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen 4 Psychische Störungen – 94 – – 95 – Anlage 1 Anlage 2 Einführung neuer Heilmittel und neuer Indikationen Nichtverordnungsfähige Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien* Nachfolgend werden benannt A Allgemeines 1 Neue Heilmittel und zulässige Heilmittel für neue Indikationen dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung nur verordnet werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abgegeben hat. 2 Als neu gemäß Nummer 14 der Richtlinien gelten solche Maßnahmen, – die zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bundesausschuss nach den Heilmittel-Richtlinien nicht verordnungsfähig sind oder – Maßnahmen, die für bestimmte Indikationen bereits nach den Heilmittel-Richtlinien verordnet werden können, deren Indikationsbereiche aber wesentliche Änderungen oder Erweiterungen erfahren haben. B Antragsverfahren 3 Die Prüfung neuer Maßnahmen durch den Bundesausschuss erfolgt auf Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einer Kassenärztlichen Vereinigung oder eines Spitzenverbandes der Krankenkassen. 4 Ein Antrag soll nur gestellt werden, wenn nach Auffassung des Antragsberechtigten nach Nummer 3 aufgrund der zu einer bestimmten neuen Methode vorliegenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Arbeiten der diagnostische und/oder therapeutische Wert der neuen Methode beurteilbar ist. Unterlagen, die eine solche Beurteilung ermöglichen, sind dem Antrag beizufügen. 5 Der Antrag ist zu begründen. Im Antrag ist darzulegen, dass die Einführung des neuen Heilmittels in Anbetracht der Häufigkeit oder Schwere der betreffenden Erkrankungen medizinisch notwendig ist. 6 Der Antrag soll – ggf. im Vergleich zu bereits verordnungsfähigen Heilmitteln – Angaben enthalten 6.1 zum diagnostischen und/oder therapeutischen Nutzen oder zu den Vorzügen, 6.2 zu den Risiken und 6.3 zur Wirtschaftlichkeit mit Darstellung der Relation zwischen Aufwand und dem zu erwartenden Erfolg. 7 Zu den Angaben nach Nummer 6 sind Studien nach folgenden Kategorien vorzulegen: 7.1 Randomisierte, kontrollierte Studie(n) 7.2 Fall-Kontroll-Studie(n) oder Kohortenstudie(n) 7.3 Zeit-Vergleich-Studie(n) 7.4 Nicht kontrollierte klinische Studie(n) a) Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Anlage 1 nicht nachgewiesen ist 1. Hippotherapie 2. Isokinetische Muskelrehabilitation 3. Höhlentherapie 4. Musik- und Tanztherapie 5. Magnetfeldtherapie ohne Verwendung implantierter Spulen (Magnetfeldgeräte zur Anwendung bei der invasiven Elektroosteostimulation unterliegen den Regelungen über die Verordnung von Hilfsmitteln) 6. Fußreflexzonenmassage 7. Akupunktmassage 8. Atlas-Therapie nach Arlen 9. Mototherapie 10. Zilgrei-Methode 11. Atemtherapie nach Middendorf b) Indikationen, bei denen der Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist 12. Entwicklungsbedingte Sprechunflüssigkeit im Kindesalter 13. Stimmtherapie bei nicht krankhaftem Verlauf des Stimmbruchs 14. Alle psychotherapeutischen Behandlungsformen, die Regelungsgegenstand der Psychotherapie-Richtlinien sind 15. Störungen wie Lese- und Rechtschreibschwäche, sonstige isolierte Lernstörungen c) Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind 16. Massage des ganzen Körpers (Ganz- bzw. Vollmassagen) 17. Massage mittels Gerät/Unterwassermassage mittels automatischer Düsen 18. Teil- und Wannenbäder, soweit sie nicht nach den Vorgaben des Heilmittelkataloges verordnungsfähig sind 19. Sauna, römisch-irische und russisch-römische Bäder 20. Schwimmen und Baden, auch in Thermal- und Warmwasserbädern 21. Maßnahmen, die der Veränderung der Körperform (z. B. Bodybuilding) oder dem Fitneß-Training dienen 22. Maßnahmen, die ausschließlich der Anreizung, Verstärkung und Befriedigung des Sexualtriebes dienen sollen 7.5 Studie(n) zum Nachweis der Beeinflussung pathophysiologisch relevanter Größen 7.6 Wissenschaftlich begründete Expertenaussagen Einem Antrag sollen entweder mindestens eine Studie nach Nummer 7.1 oder Nummer 7.2 oder mindestens zwei Studien bzw. Belege nach den Nummern 7.3 bis 7.6 beigelegt werden. C Beurteilung durch den Bundesausschuss 8 Der Arbeitsausschuss „Heilmittel- und Hilfsmittel/Häusliche Krankenpflege/Rehabilitation/Arbeitsunfähigkeit“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen kann die Bearbeitung von Anträgen zurückstellen, soweit und solange sie den Anforderungen für eine Beurteilung nach den Nummern 5, 6 und 7 nicht genügen. 9 Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft die Anträge unter Berücksichtigung der in den Nummern 5 und 6 aufgeführten Kriterien. *) Teile dieser Auflistung wurden aus der Anlage 2 der Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien in der Fassung vom 17. Juni 1992, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 183b vom 29. September 1992, zuletzt geändert am 18. Februar 1998, in Kraft getreten am 27. Juni 1998 übernommen.