Heilmittel-Richtlinie - AOK

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Bekanntmachung
der Richtlinien
über die Verordnung von Heilmitteln
in der vertragsärztlichen Versorgung
(Heilmittel-Richtlinien/HMR)
Vom 16. Oktober 2000 / 6. Februar 2001
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Bekanntmachung
der Richtlinien
über die Verordnung von Heilmitteln
in der vertragsärztlichen Versorgung
(Heilmittel-Richtlinien/HMR)
Vom 16. Oktober 2000 / 6. Februar 2001
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seinen Sitzungen am 16. Oktober
2000 und am 6. Februar 2001 die nachstehenden Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinien/HMR) beschlossen (Anlage).
Köln, den 16. Oktober 2000 / 6. Februar 2001
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Der Vorsitzende
Jung
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Erster Teil – Richtlinientext
I. Allgemeine Grundsätze
II. Grundsätze der Heilmittelverordnung
III. Maßnahmen der Physikalischen Therapie
IV. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
V. Maßnahmen der Ergotherapie
VI. Inhalt und Durchführung der Heilmittelverordnung
VII. Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Heilmittelerbringern
VIII. Heilmittelkatalog
IX. Anlagen
X. Beschlussfassung, Beauftragungen und Inkrafttreten
I.
Allgemeine Grundsätze
1 Die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gemäß
§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 6 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 und
§ 138 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossenen
Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten
Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln.
Den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker bei der Versorgung mit Heilmitteln ist Rechnung zu tragen.
Die Richtlinien sind für die an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte (im folgenden Vertragsärzte genannt), Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und deren
Verbände verbindlich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände
der Krankenkassen wirken auf eine einheitliche Anwendung dieser
Richtlinien und auf eine enge Zusammenarbeit zwischen verordnendem Vertragsarzt und ausführendem Therapeuten hin.
2 Die Abgabe von Heilmitteln ist Aufgabe von durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen auf
Landesebene (im folgenden Landesverbände der Krankenkassen genannt) gemäß § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringern. Die
Landesverbände der Krankenkassen stellen den Kassenärztlichen
Vereinigungen ein Verzeichnis der zugelassenen Leistungserbringer
zur Verfügung.
3 Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden in den Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln
und Verträgen nach § 125 SGB V den in diesen Richtlinien beschriebenen Leistungsrahmen nicht überschreiten.
Die Landesverbände der Krankenkassen stellen den Kassenärztlichen Vereinigungen Vergütungsvereinbarungen über die mit den
nach § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringern vereinbarten
Leistungen (einschließlich der Regelbehandlungszeiten) zur Verfügung.
4 Vertragsärzte und Krankenkassen haben darauf hinzuwirken,
dass die Versicherten eigenverantwortlich durch gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an Vorsorgeund aktive Mitwirkung an Behandlungsmaßnahmen dazu beitragen, Krankheiten zu verhindern und deren Verlauf und Folgen zu
mildern.
5 Vertragsärzte und Krankenkassen haben die Versicherten darüber
aufzuklären, welche Leistungen nicht zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung verordnet und abgegeben werden können.
II.
Grundsätze der Heilmittelverordnung
6 Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind
6.1 die einzelnen Maßnahmen der Physikalischen Therapie (Nummer 17.1 bis 17.8)
6.2 die einzelnen Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Nummer 18.1 bis 18.3)
6.3 die einzelnen Maßnahmen der Ergotherapie (Nummer 20.1 bis
20.5)
Die Richtlinien regeln die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen
der vertragsärztlichen Versorgung. Die Verordnung von kurortspezifischen Heilmitteln ist nicht Gegenstand dieser Richtlinien.
7 Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet
werden, wenn sie notwendig sind,
– eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten
oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,
– eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
– einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
– Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.
8 Heilmittel sind nur nach Maßgabe dieser Richtlinien nach pflichtgemäßem Ermessen verordnungsfähig. Der indikationsbezogene
Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 SGB V (im
folgenden Heilmittelkatalog genannt), der Bestandteil dieser Richtlinien ist, regelt
– die Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungsfähig sind,
– die Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Indikationen,
– die Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Diagnose und
– die Besonderheiten bei Wiederholungsverordnungen (Folgeund Langfristverordnungen).
Die Vertragsärzte stellen sicher, dass für sie tätig werdende Vertreter
und Assistenten diese Richtlinien kennen und beachten.
9 Die Abgabe von Heilmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen setzt eine Verordnung durch einen Vertragsarzt voraus. Der
Therapeut ist grundsätzlich an die Verordnung gebunden, es sei
denn, im Rahmen dieser Richtlinien ist etwas anderes bestimmt.
Um die Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer im Hinblick auf eine gemeinsame, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung zu gewährleisten,
dürfen für die Verordnung von Heilmitteln nur die jeweils vereinbarten Vordrucke verwendet werden. Das Nähere zum Inhalt und
Umfang der Zusammenarbeit des Vertragsarztes mit dem Heilmittelerbringer und zum Gebrauch der Verordnungsvordrucke ist in den
Kapiteln VI und VII dieser Richtlinien bestimmt.
10 Die Verordnung von Heilmitteln kann nur erfolgen, wenn sich
der behandelnde Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken überzeugt und sich erforderlichenfalls über die persönlichen Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind.
11 Der Heilmittelverordnung nach den Richtlinien liegt in den jeweiligen Abschnitten des Heilmittelkataloges ein definierter Regelfall zugrunde. Dieser Regelfall geht von der Vorstellung aus, dass
mit dem der Indikation zugeordneten Heilmittel und den entsprechenden Verordnungsmengen typischerweise das angestrebte Therapieziel erreicht werden kann.
11.1 Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn
die Auswahl zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges angegebenen Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegte Verordnungsmenge je Diagnose nicht überschritten wird.
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls sind bis auf die in
den Richtlinien genannten Ausnahmen nicht zulässig.
Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung
von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer
kontinuierlichen Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von
– mehr als 6 Wochen bei der Physikalischen Therapie,
– mehr als 12 Wochen bei der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
und
– mehr als 12 Wochen bei der Ergotherapie
abgelaufen ist.
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Heilmittel im Regelfall können wie folgt verordnet werden
1. in der Physikalischen Therapie als:
– vorrangiges Heilmittel,
– optionales Heilmittel,
– ergänzendes Heilmittel,
– standardisierte Heilmittelkombination,
2. in der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie:
– das im Katalog genannte Heilmittel,
3. in der Ergotherapie als:
– vorrangiges Heilmittel,
– optionales Heilmittel,
– ergänzendes Heilmittel.
11.2 Die Heilmittel sind nach Maßgabe des Kataloges im Regelfall
verordnungsfähig als:
– Erstverordnung,
– Folgeverordnung,
– Langfristverordnung.
14 Neue Heilmittel oder zugelassene Heilmittel nach Maßgabe dieser Richtlinien zur Behandlung nicht im Heilmittelkatalog genannter Indikationen dürfen nur verordnet oder gewährt werden, wenn
der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zuvor in diesen
Richtlinien den therapeutischen Nutzen anerkannt und Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abgegeben hat. Das Verfahren richtet sich nach Anlage 1 dieser Richtlinien.
15 In der Anlage 2 dieser Richtlinien sind Maßnahmen aufgeführt,
die in der vertragsärztlichen Versorgung nicht als Heilmittel verordnet werden können, oder Indikationen, in denen zugelassene Heilmittel im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
nicht verordnungsfähig sind.
16 Die Auswahl und die Anwendung des Heilmittels hängt von
Ausprägung und Schweregrad der Erkrankung (Schädigung/Funktionsstörung/Fähigkeitsstörung) sowie von dem mit dieser Verordnung angestrebten Ziel (Therapieziel) ab.
16.1 Die gleichzeitige Verordnung mehrerer Heilmittel ist nur dann
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, wenn durch sie ein
therapeutisch erforderlicher Synergismus erreicht wird. Das Nähere
hierzu wird in Kapitel VI bestimmt.
16.2 Heilmittel können, sofern in den Kapiteln III bis V nichts anderes bestimmt ist,
11.2.1 Nach einer Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Diagnose als Folgeverordnung. Dies gilt auch, wenn
sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.
– als Behandlung beim Therapeuten (Einzel- oder Gruppentherapie) oder
11.2.2 Folgeverordnungen im Regelfall können nach Maßgabe des
Heilmittelkatalogs als 1.und maximal als 2. Folgeverordnung ausgestellt werden.
vom Vertragsarzt verordnet werden. Sofern Einzeltherapie medizinisch nicht zwingend geboten ist, ist wegen gruppendynamisch gewünschter Effekte oder im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots
Gruppentherapie zu verordnen.
11.2.3 Langfristverordnungen im Regelfall sind nur zulässig, wenn
dies im Heilmittelkatalog ausdrücklich festgelegt ist. Auch in Langfristverordnungen ist die Anzahl der Behandlungen festzulegen.
„Standardisierte Heilmittelkombinationen“ können nicht als Langfristverordnung verordnet werden.
11.2.4 Folgeverordnungen und Langfristverordnungen sind nach
Maßgabe des Heilmittelkataloges nur zulässig, wenn sich der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut vom Zustand des Patienten
überzeugt hat. In die Entscheidung des Vertragsarztes über Folgeverordnungen und Langfristverordnungen soll der Bericht des Therapeuten nach Nr. 29.5 einfließen.
11.3 Ist im Heilmittelkatalog eine Langfristverordnung nicht vorgesehen und ist das Therapieziel ohne eine solche Verordnung im Einzelfall nicht erreichbar, ist diese Verordnung ggf. mit prognostischer
Einschätzung zu begründen.
11.4 Läßt sich in Ausnahmefällen mit der nach Maßgabe des Heilmittelkataloges bestimmten Verordnungsmenge im Regelfall die Behandlung nicht abschließen, bedürfen alle weiteren Verordnungen
der besonderen Begründung ggf. mit prognostischer Einschätzung.
11.5 Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen
Krankenkasse vor Fortsetzung der Therapie zur Genehmigung vorzulegen. Verzichtet eine Krankenkasse auf die Vorlage, informiert
sie darüber schriftlich die Kassenärztlichen Vereinigungen.
– als Behandlung im Rahmen eines Hausbesuchs durch den Therapeuten
Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis des
Therapeuten, insbesondere in Form eines Hausbesuches, ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn
sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
III. Maßnahmen der Physikalischen Therapie
17 Maßnahmen der Physikalischen Therapie entfalten ihre Wirkung insbesondere nach physikalisch-biologischem Prinzip durch
überwiegend von außen vermittelte kinetische, mechanische, elektrische und thermische Energie. Bei Bädern und Inhalationen können auch chemische Inhaltsstoffe mitwirken.
Für bestimmte Maßnahmen der Physikalischen Therapie bedarf es
spezieller Qualifikationen, die über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen. Solche Maßnahmen, für deren Durchführung eine zusätzliche, abgeschlossene Weiterbildung/Fortbildung erforderlich ist, sind mit *)
gekennzeichnet.
Zu den Maßnahmen der Physikalischen Therapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die in Anlage 2
dieser Richtlinien genannten
12 Beim Vorliegen von geringfügigen Gesundheitsstörungen dürfen
Heilmittel anstelle der nach § 34 Abs. 1 SGB V von der Verordnung
ausgeschlossenen Arzneimittel nicht ersatzweise verordnet werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen der Physikalischen
Therapie zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten.
– Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der
Anlage 1 nicht nachgewiesen ist und
13 Vor jeder Verordnung von Heilmitteln soll der Vertragsarzt prüfen, ob entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit das angestrebte Behandlungsziel auch
sind keine verordnungsfähigen Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien.
– durch eigenverantwortliche Maßnahmen des Patienten (z. B.
nach Erlernen eines Eigenübungsprogramms, durch allgemeine
sportliche Betätigung oder Änderung der Lebensführung),
– durch eine Hilfsmittelversorgung oder
– durch Verordnung eines Arzneimittels
unter Abwägung der jeweiligen Therapierisiken qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann. Dann haben diese
Maßnahmen Vorrang gegenüber einer Heilmittelverordnung.
– Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen
sind,
Gleiches gilt für Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, deren Einsatz jedoch nicht bei den in der Anlage 2 genannten Indikationen anerkannt ist.
17.1 Massagetherapie
Die Massagetherapie ist eine in Ruhelage des Patienten durchgeführte Maßnahme, die aktive körperliche Reaktionen bewirkt. Die
Massagetherapie setzt bestimmte manuelle Grifftechniken ein, die
in planvoll kombinierter Abfolge je nach Gewebebefund über mechanische Reizwirkung direkt Haut, Unterhaut, Muskeln, Sehnen
und Bindegewebe einschließlich deren Nerven, Lymph- und Blutge-
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fäße beeinflussen. Indirekt wird eine therapeutische Beeinflussung
innerer Organe über cutiviscerale Reflexe erreicht.
– ggf. im Bewegungsbad mit den entsprechenden Wärmewirkungen, dem Auftrieb und dem Reibungswiderstand des Wassers,
Die Massagetherapie umfasst die nachstehend beschriebenen, anerkannten therapeutischen Verfahren:
– ggf. als KG-Atemtherapie insbesondere zur Verbesserung der
Atemfunktion und zur Sekretlösung.
– Klassische Massagetherapie (KMT) als überwiegend muskuläre
Massageform einzelner oder mehrerer Körperteile zur Erzielung
einer entstauenden, tonisierenden, detonisierenden, schmerzlindernden und hyperämisierenden Wirkung
Die Krankengymnastik wird als Einzeltherapie durchgeführt bei
Mukoviszidose/Cystischer Fibrose.
– Reflexzonentherapie (RZT) in Form von Bindegewebs-(BGM),
Segment-, Periost- und Colonmassage (CM) als gezielte, über nervös-reflektorische Wege einwirkende Massagetechnik zur Beeinflussung innerer Organe und peripherer Durchblutungsstörungen über segmentale Regulationsmechanismen
– Unterwasserdruckstrahlmassage (UWM) als manuell geführtes
Verfahren am unter Wasser befindlichen Patienten, unterstützt
vom entspannenden Effekt der Wassertemperatur und von der
Auftriebskraft des Wassers, zur verbesserten Rückstromförderung und Mehrdurchblutung, Schmerzlinderung sowie Detonisierung der Muskulatur durch individuell einstellbaren Druckstrahl
– Manuelle Lymphdrainage*) (MLD) der Extremitäten, des Kopfes
und/oder des Rumpfes einschließlich der ggf. erforderlichen
Bandagierung zur entstauenden Behandlung bei Ödemen verschiedener Ursachen.
17.2 Bewegungstherapie
Die Bewegungstherapie umfaßt die nachstehend beschriebenen,
anerkannten therapeutischen Verfahren, die auf der Kenntnis der
normalen und krankhaft veränderten Funktionen der Bewegungsorgane, der Bewegungslehre sowie auf Übungs- und Trainingsprinzipien aufbauen. Dabei dient der gezielte, dosierte, methodisch
planmäßige Einsatz von therapeutischen Techniken der Erhaltung,
Förderung und Wiederherstellung der Leistungen der Stütz- und
Bewegungsorgane, des Nervensystems und der dabei beteiligten
Funktionen des Herz-/Kreislaufsystems, der Atmung und des Stoffwechsels.
Soweit krankheitsbedingt möglich, soll das Erlernen von Eigenübungsprogrammen im Vordergrund stehen.
17.2.1 Übungsbehandlung
kann einzeln oder in Gruppen bis maximal 5 Patienten durchgeführt werden
– als gezielte und kontrollierte Maßnahme zur Dehnung verkürzter
Muskel- und Sehnenstrukturen und Vermeidung von Kontrakturen, sowie Kräftigung der Muskulatur bei krankhafter Muskelinsuffizienz und -dysbalance und Funktionsverbesserung funktionsgestörter Gelenke, des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung
und des Stoffwechsels,
– ggf. im Wasser als gezielte und kontrollierte Maßnahme zur
Funktionsverbesserung von Gelenken, der Wirbelsäule und Behandlung von Kontrakturen unter Ausnutzung der Wärmewirkung und des Auftriebes des warmen Wassers.
17.2.2 Chirogymnastik*)
als Einzeltherapie: spezielle funktionelle Wirbelsäulengymnastik
zur Kräftigung von Muskelketten, Koordinierung und Stabilisierung
des muskulären Gleichgewichtes sowie zur Dehnung von bindegewebigen Strukturen.
17.2.3 Allgemeine Krankengymnastik (KG)
Krankengymnastische Behandlungstechniken dienen z. B. der Behandlung von Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen,
Verletzungsfolgen und Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, sowie innerer Organe und des Nervensystems mit
mobilisierenden und stabilisierenden Übungen und Techniken. Sie
dienen der Kontrakturvermeidung und -lösung, der Tonusregulierung sowie der Funktionsverbesserung bei krankhaften Muskelinsuffizienzen und -dysbalancen.
Die Krankengymnastik kann einzeln oder in Gruppen bis maximal
5 Patienten durchgeführt werden
– ggf. auch unter Anwendung von z. B. Gymnastikband und -ball,
Therapiekreisel, Schlingentisch,
17.2.4 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-„Gerät“*))
Sie kann als Einzeltherapie oder in Gruppen bis maximal 3 Patienten durchgeführt werden. Unabdingbar ist die Anleitung, Aufsicht
und Kontrolle unmittelbar durch den behandelnden Therapeuten.
Sie dient der Behandlung krankhafter Muskelinsuffizienz, -dysbalance und -verkürzung sowie motorischer Paresen mittels spezieller
medizinischer Trainingsgeräte, vor allem bei chronischen Erkrankungen der Wirbelsäule sowie bei posttraumatischen oder postoperativen Eingriffen mit
– Sequenztrainingsgeräten für die oberen und unteren Extremitäten und den Rumpf und/oder
– Hebel- und Seilzugapparate (auxotone Trainingsgeräte) für die
Rumpf- und Extremitätenmuskulatur.
17.2.5 Krankengymnastik nach BOBATH*) oder VOJTA*)
zur Behandlung von angeborenen und vor Abschluss der Hirnreife
erworbenen zentralen Bewegungsstörungen, zur Erleichterung des
Bewegungsablaufs durch Ausnutzung komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation und Bewegungsabläufen und Förderung oder Hemmung von Reflexen.
17.2.6 Krankengymnastik nach BOBATH*), VOJTA*) oder PNF*)
(Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)
zur Behandlung von nach Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen, zur Förderung und Erleichterung des
Bewegungsablaufs durch Einsatz komplexer Bewegungsmuster,
Bahnung von Innervation und Bewegungsabläufen und Förderung
oder Hemmung von Reflexen.
17.2.7 Manuelle Therapie*)
als Einzeltherapie zur Behandlung reversibler Funktionseinschränkungen der Gelenke und ihrer muskulären, reflektorischen Fixierung durch gezielte (impulslose) Mobilisation oder durch Anwendung von Weichteiltechniken.
17.3 Traktionsbehandlung
als Einzeltherapie als mechanischer apparativer Zug zur Entlastung
komprimierter Nervenwurzeln und Gelenkstrukturen an Wirbelsäule, Becken, Knie- und Hüftgelenk.
17.4 Elektrotherapie
Die Elektrotherapie wendet nieder- und mittelfrequente Stromformen an zur Schmerzlinderung, Durchblutungsverbesserung, Tonisierung und Detonisierung der Muskulatur. Besondere Stromformen
haben entzündungshemmende und resorptionsfördernde Wirkung
und vermögen darüber hinaus Muskeln zu kräftigen und gezielt zur
Kontraktion zu bringen.
Die Elektrotherapie umfasst die nachstehend beschriebenen, anerkannten therapeutischen Verfahren:
– Elektrotherapie unter Verwendung konstanter galvanischer
Ströme,
– Elektrotherapie unter Verwendung von Stromimpulsen (z. B. diadynamische Ströme, mittelfrequente Wechselströme, Interferenzströme),
– Elektrostimulation unter Verwendung von Reizströmen mit definierten Einzel-Impulsen nach Bestimmung von Reizparametern
(nur zur Behandlung von Lähmungen bei prognostisch reversibler Denervierung),
– hydroelektrisches Teilbad oder Vollbad (Stangerbad).
17.5 Kohlensäurebäder
Kohlensäurebäder wirken durchblutungsfördernd und stoffwechselstimulierend, wenn mindestens 1g freies gasförmig gelöstes CO2/
kg Wasser in dem physikalisch oder chemisch bereiteten Bad enthalten ist.
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17.6 Inhalationstherapie
Die Inhalation wird ausschließlich als Einzeltherapie mittels Gerät,
mit dem eine alveolengängige Teilchengröße erreicht wird, angewendet.
Zur längerfristigen Behandlung sind Inhalationen als Heilmittel nur
verordnungsfähig, sofern eine Eigenbehandlung mit verordnungsfähigen, als Arzneimittel zugelassenen Inhalaten ggf. in Verbindung
mit zusätzlich notwendigen Geräten nicht möglich ist.
17.7 Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)
Sowohl Wärme- als auch Kälteanwendungen wirken je nach Indikation schmerzlindernd, beeinflussen den Muskeltonus und wirken
reflektorisch auch auf innere Organe. Kälteanwendung wirkt zusätzlich entzündungshemmend.
Die Thermotherapie umfasst die nachstehend beschriebenen, anerkannten therapeutischen Verfahren:
– Kaltpackungen, Kaltgas, Kaltluft,
– Heißluft mit strahlender und geleiteter Wärme zur Muskeldetonisierung und Schmerzlinderung,
sind keine verordnungsfähigen Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien.
Gleiches gilt für den Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, jedoch nicht für die in der Anlage 2 genannte Indikation anerkannt ist.
18.1 Stimmtherapie
Die Stimmtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und Erhaltung der stimmlichen Kommunikationsfähigkeit und des
Schluckaktes sowie der Vermittlung von Kompensationsmechanismen (z. B. Bildung einer Ersatzstimme, Üben des Gebrauchs elektronischer Sprechhilfen). Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur
Regulation von
– Atmung,
– Phonation,
– Artikulation,
– Schluckvorgängen.
18.2 Sprechtherapie
– heiße Rolle, zur lokalen Hyperämisierung mit spasmolytischer
sedierender, schmerzlindernder und reflektorischer Wirkung auf
innere Organe,
Die Sprechtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und
dem Erhalt der koordinierten motorischen und sensorischen
Sprechleistung sowie des Schluckvorganges.
– Ultraschall-Wärmetherapie, zur Verbesserung der Durchblutung
und des Stoffwechsels und zur Erwärmung tiefergelegener Gewebsschichten,
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur gezielten Anbahnung
und Förderung
– Warmpackungen mit Peloiden (z. B.Fango, Schlick oder Moor),
Paraffin oder Paraffin-Peloidgemischen zur Applikation intensiver Wärme,
– der Sprechgeschwindigkeit,
– der Artikulation,
– der koordinativen Leistung
– Voll- und Teilbäder mit Peloiden/Paraffin.
– von motorischer und sensorischer Sprachregion,
Wärme- oder Kälteapplikation kann nur als therapeutisch erforderliche Ergänzung in Kombination mit Krankengymnastik, Manueller
Therapie, Übungsbehandlung, Chirogymnastik, Massagetherapie
oder Traktionsbehandlung verordnet werden, es sei denn, im Heilmittelkatalog ist indikationsbezogen etwas anderes bestimmt.
– des Sprechapparates,
– der Atmung,
– der Stimme,
– des Schluckvorganges
17.8 Standardisierte Kombinationen von Maßnahmen der Physikalischen Therapie („Standardisierte Heilmittelkombinationen“)
ggf. unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in das Therapiekonzept.
Die „standardisierten Heilmittelkombinationen“ aus den in Nummern 17.1–17.7 genannten einzelnen Maßnahmen können nach
Maßgabe des Heilmittelkatalogs nur dann verordnet werden, wenn
komplexe Schädigungsbilder vorliegen und die therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr Maßnahmen synergistisch sinnvoll ist, wenn die Erbringung dieser Maßnahmen in einem
direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erfolgt und der
Patient aus medizinischer Sicht geeignet ist.
18.3 Sprachtherapie
Die Sprachtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und
dem Erhalt der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
– Anbahnung sprachlicher Äußerungen,
– Aufbau des Sprachverständnisses,
IV.
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
18 Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie entfalten
ihre Wirkung auf phoniatrischen und neurophysiologischen Grundlagen und dienen dazu, die Kommunikationsfähigkeit, die Stimmgebung, das Sprechen, die Sprache und den Schluckakt bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen, zu verbessern oder
eine Verschlimmerung zu vermeiden.
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie dürfen bei
Kindern nicht verordnet werden, wenn an sich störungsbildspezifische sonderpädagogische/heilpädagogische Maßnahmen zur Beeinflussung einer Sprachstörung geboten sind. Sind sprachheilpädagogische Maßnahmen nicht durchführbar, dürfen Maßnahmen der
Sprachtherapie nicht an deren Stelle verordnet werden. Neben
sprachheilpädagogischen Maßnahmen darf die Stimm-, Sprechund Sprachtherapie nur bei entsprechender medizinischer Indikation verordnet werden.
Zu den Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die
in Anlage 2 dieser Richtlinien genannten
– Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der
Anlage 1 nicht nachgewiesen ist und
– Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen
sind,
– Ausbildung und Erhalt der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation,
– Artikulationsverbesserung bzw. Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten,
– Normalisierung bzw. Verbesserung der Laut- und Lautverbindungsbildung,
– Verbesserung, Normalisierung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit,
– Aufbau von Kommunikationsstrategien,
– Normalisierung des Sprachklangs,
– Beseitigung der Dysfunktionen der Kehlkopf- und Zungenmuskulatur,
– Besserung und Erhalt des Schluckvorganges.
Die Maßnahme Sprachtherapie darf bei einer auditiven Wahrnehmungsstörung mit Krankheitswert nur aufgrund neuropsychologischer Untersuchung und zentraler Hördiagnostik mit entsprechender Dokumentation verordnet werden.
19 Ärztliche Diagnostik bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und
Schluckstörungen
Vor der Erstverordnung einer Stimm-, Sprech- und/oder Sprachtherapie ist eine Eingangsdiagnostik (gemäß Verordnungsvordruck)
notwendig. Bei der Eingangsdiagnostik sind störungsbildabhängig
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die im folgenden aufgelisteten Maßnahmen durchzuführen, zu veranlassen oder zeitnah erhobene Fremdbefunde heranzuziehen.
Bei Nichterreichen des individuell angestrebten Therapiezieles ist
eine weiterführende Diagnostik erforderlich, die maßgebend ist für
die notwendige Einleitung operativer, psychotherapeutischer oder
rehabilitativer Maßnahmen oder für die mögliche Beendigung oder
Fortsetzung einer Stimm-, Sprech- und/oder Sprachtherapie. Der
Vertragsarzt entscheidet störungsbildabhängig, welche Maßnahmen
der weiterführenden Diagnostik er durchführt bzw. veranlaßt.
– Sprachanalyse
– Aachener Aphasietest (AAT)
19.4 Sprech- und/oder Sprachtherapie bei Kindern und Jugendlichen
19.4.1 Eingangsdiagnostik
– Tonaudiogramm
– Organbefund
19.1 Stimmtherapie
– Sprachstatus
19.1.1 Eingangsdiagnostik
bei begleitenden Schluckstörungen
– Tonaudiogramm
– bildgebende Verfahren
– lupen-laryngoskopischer Befund
– endoskopische Untersuchung
– stroboskopischer Befund
– neurologische Untersuchung
– Stimmstatus
19.4.2 weiterführende Diagnostik
bei begleitenden Schluckstörungen
– Entwicklungsdiagnostik
– bildgebende Verfahren
– zentrale Hördiagnostik
– endoskopische Untersuchung
– neuropädiatrische/neurologische Untersuchungen
– neurologische Untersuchung
– Sprach- und Sprechanalyse
19.1.2 weiterführende Diagnostik
– Aachener Aphasietest (AAT)
– Videostroboskopie
– Stimmfeldmessung
– Elektroglottographie
– schallspektographische Untersuchung der Stimme
– pneumographische Untersuchungen
19.2 Sprechtherapie bei Erwachsenen
19.2.1 Eingangsdiagnostik
– Organbefund
– lupen-laryngoskopischer Befund
– stroboskopischer Befund
– Sprachstatus/Stimmstatus
bei begleitenden Schluckstörungen
– bildgebende Verfahren
– endoskopische Untersuchung
– neurologische Untersuchung
19.2.2 weiterführende Diagnostik
– audiologische Diagnostik
– neuropsychologische Tests
– elektrophysiologische Tests
– stroboskopischer Befund
– Hirnleistungsdiagnostik
– endoskopische Diagnostik
19.3 Sprachtherapie bei Erwachsenen
19.3.1 Eingangsdiagnostik
– Sprachstatus
– Organbefund
– neurologischer Befund
– Aachener Aphasietest (AAT) (sobald der Patient testfähig ist)
bei begleitenden Schluckstörungen
– bildgebende Verfahren
– endoskopische Untersuchung
– neurologische Untersuchung
19.3.2 weiterführende Diagnostik
– Hirnleistungsdiagnostik
– audiologische Diagnostik
– neurologische Untersuchungen
V.
Maßnahmen der Ergotherapie
20 Die Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten
motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.
Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem
Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und
gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Maßnahmen der Ergotherapie dürfen bei Kindern dann nicht verordnet werden, wenn an sich störungsbildspezifische heilpädagogische/sonderpädagogische Maßnahmen zur Beeinflussung
geboten sind. Sind heilpädagogische oder sonderpädagogische
Maßnahmen nicht durchführbar, dürfen Maßnahmen der Ergotherapie nicht an deren Stelle verordnet werden. Neben heilpädagogischen Maßnahmen darf die Ergotherapie nur bei entsprechender medizinischer Indikation verordnet werden.
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die in Anlage 2 dieser
Richtlinien genannten
– Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der
Anlage 1 nicht nachgewiesen ist und
– Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen
sind,
sind keine verordnungsfähigen Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien.
Gleiches gilt für den Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, jedoch nicht für die in der Anlage 2 genannte Indikation anerkannt ist.
20.1 Motorisch-funktionelle Behandlung
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit
und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere
Maßnahmen zum/zur
– Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster,
– Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen,
– Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik,
– Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer,
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– Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz,
– Verbesserung der kognitiven Funktionen,
– Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen,
– Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens,
– Narbenabhärtung,
– Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
– Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der
Grundarbeitsfähigkeiten.
20.5 Therapieergänzende Maßnahmen
– Schmerzlinderung,
– Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter
Einbeziehung technischer Hilfen.
Die nachstehend genannten Maßnahmen können als therapeutisch
erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des Heilmittelkataloges nur
als ergänzendes Heilmittel zu den Heilmitteln nach 20.1 bis 20.2
verordnet werden.
20.2 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
20.5.1 Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten
Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und
perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
Die thermischen Anwendungen (Wärme-/Kältetherapie, vgl. Nummer 17.7) sind zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder
sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dienen.
– Erlernen von Ersatzfunktionen,
– Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
– Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen,
– Verbesserung der Körperwahrnehmung,
– Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen,
– Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen
mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion,
20.5.2 Herstellung und Anpassung temporärer ergotherapeutischer
Schienen
Die Herstellung und individuelle Anpassung von temporären ergotherapeutischen Schienen ist als zusätzliche Maßnahme zu einer
motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes „Heilmittel“ dann verordnungsfähig, wenn
dies zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig ist.
– Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch
Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen,
VI. Inhalt und Durchführung der Heilmittelverordnung
– Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten
und der zwischenmenschlichen Beziehungen,
21 Die Verordnung erfolgt ausschließlich auf vereinbarten Vordrucken. Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt werden. Änderungen und Ergänzungen der Heilmittelverordnung bedürfen mit
Ausnahme der Regelung nach den Nummern 29.1 und 29.4 einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.
– Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
– Verbesserung der Mund- und Essmotorik,
– Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter
Einbeziehung technischer Hilfen.
20.3 Hirnleistungstraining/neuropsychologisch
handlung
orientierte
Be-
Ein Hirnleistungstraining/eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der
kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
– Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis
sowie Handlungsplanung und Problemlösung,
– Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
– Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter
Einbeziehung technischer Hilfen.
20.4 Psychisch-funktionelle Behandlung
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
– Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung,
– Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie
Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung,
– Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung,
22 In der Heilmittelverordnung sind nach Maßgabe der vereinbarten Vordrucke das Heilmittel der Physikalischen Therapie ggf. auch
die einzelnen Heilmittel der „standardisierten Heilmittelkombinationen“, der Ergotherapie und der Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie eindeutig zu bezeichnen. Ferner sind alle für die individuelle
Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen. Anzugeben sind
insbesondere
– Angaben zur Verordnung nach Maßgabe des Verordnungsvordrucks,
– die Art der Verordnung (Erstverordnung, Folgeverordnung oder
Langfristverordnung, Hausbesuch),
– ggf. der späteste Zeitpunkt des Therapiebeginns, soweit abweichend von Nummer 28 notwendig,
– die Indikation (Diagnose, Leitsymptomatik) mit Therapieziel(en)
nach Maßgabe des jeweiligen Heilmittelkataloges, ergänzende
Hinweise (z. B. Befunde, Vor- und Begleiterkrankungen,
– die erforderlichen medizinischen Begründungen bei Verordnungen über den Regelfall hinaus,
– die Verordnungsmenge und ggf. die Therapiefrequenz,
– die Durchführung der Therapie als Einzel- bzw. Gruppenbehandlung,
– spezifische Befunde bei der Verordnung von Maßnahmen der
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie bei der Verordnung
von Maßnahmen der Ergotherapie.
23 Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln nach den
Nummern 17, 18 und 20 ergibt sich nicht aus der Diagnose allein,
sondern nur dann, wenn die Schädigung/Funktionsstörung und/
oder Fähigkeitsstörung eine Heilmittelanwendung notwendig machen.
– Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
24 Bei gegebener Indikation richtet sich die Auswahl der zu verordnenden Heilmittel nach dem jeweils therapeutisch im Vordergrund
stehenden Behandlungsziel.
– Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit,
– Vorrangig soll eine im Heilmittelkatalog als „vorrangiges Heilmittel“ (A) genannte Maßnahme zur Anwendung kommen.
– 11 –
– Ist dies aus in der Person des Patienten liegenden Gründen nicht
möglich, kann alternativ ein im Heilmittelkatalog genanntes „optionales Heilmittel“ (B) verordnet werden.
– Zusätzlich zu einem „vorrangigen Heilmittel“(A) oder „optionalen Heilmittel“ (B) kann ein im Heilmittelkatalog genanntes „ergänzendes Heilmittel“ (C) verordnet werden.
– Liegen bei derselben Diagnose mehrere gleichrangige Schädigungen/Funktionsstörungen vor, ist dennoch lediglich die
gleichzeitige Verordnung von maximal zwei Heilmitteln je Abschnitt des Heilmittelkataloges, ggf. mit dem zugehörigen ergänzenden Heilmittel zulässig oder nach dem Heilmittelkatalog ist
eine „standardisierte Heilmittelkombination“ (D) indiziert.
– „Standardisierte Heilmittelkombinationen“ (D) dürfen nur verordnet werden, wenn der Patient bei komplexen Schädigungsbildern einer intensiveren Heilmittelbehandlung bedarf und die
therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr
Maßnahmen synergistisch sinnvoll ist, wenn die Erbringung dieser Maßnahmen in einem direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erfolgt und der Patient aus medizinischer Sicht geeignet ist.
– Die gleichzeitige Verordnung einer „standardisierten Heilmittelkombination“ (D) der Physikalischen Therapie mit einem weiteren Einzelheilmittel der Physikalischen Therapie ist nicht zulässig.
– Die gleichzeitige Verordnung eines „vorrangigen Heilmittels“ (A)
und eines „optionalen Heilmittels“ (B) bei derselben Schädigung
ist nicht zulässig.
– Die gleichzeitige Verordnung von Heilmitteln in der Physikalischen Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Ergotherapie ist bei entsprechender Indikation zulässig.
25 Erscheint der Erfolg der Heilmitteltherapie fraglich, ist zu prüfen, ob der Behandlungserfolg durch andere therapeutische Maßnahmen zu erreichen ist. Dabei ist auch die Indikation für eine Rehabilitation zu prüfen.
VII. Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und
Heilmittelerbringern
26 Eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Heilmitteln, die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet, ist nur zu gewährleisten, wenn der verordnende Vertragsarzt und der die Verordnung ausführende Therapeut eng
zusammenwirken.
27 Dies setzt voraus, dass zwischen dem Vertragsarzt, der bei der
Auswahl der Heilmittel definierte Therapieziele zur Grundlage seiner Verordnung gemacht hat, und dem Therapeuten, der die sachgerechte und qualifizierte Durchführung der verordneten Maßnahme
gewährleistet, eine Kooperation sichergestellt ist. Dies gilt insbesondere für den Beginn und die Durchführung der Heilmittelbehandlung.
derung ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
29.2 Wird die Behandlung länger als nachstehend genannt unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit
– bei Maßnahmen der Physikalischen Therapie:
nach 10 Tagen,
– bei Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie:
nach 14 Tagen,
– bei Maßnahmen der Ergotherapie:
nach 14 Tagen.
29.3 Ergibt sich bei der Durchführung der Behandlung, dass mit
dem verordneten Heilmittel voraussichtlich das Therapieziel nicht
erreicht werden kann oder dass der Patient in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Behandlung reagiert, hat der Therapeut darüber
unverzüglich den Vertragsarzt, der die Verordnung ausgestellt hat,
zu informieren und die Behandlung zu unterbrechen. Der Vertragsarzt entscheidet über eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans, eine neue Verordnung oder die Beendigung der Behandlung.
Der Therapeut ist gehalten, seine aus dem Behandlungsverlauf resultierenden Vorschläge zur Änderung des Therapieplans auf dem
Verordnungsvordruck zu unterbreiten.
29.4 Hat der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die
Maßnahme aus Gründen, die der Vertragsarzt nicht zu verantworten
hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat der Therapeut
den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.
29.5 Der Therapeut ist gehalten, den verordnenden Vertragsarzt jeweils nach Abschluss einer Behandlungsserie schriftlich über das
Ergebnis der Therapie zu unterrichten. Eine prognostische Einschätzung hinsichtlich der Erreichung des Therapieziels ist abzugeben, sofern er die Fortsetzung der Therapie für erforderlich hält.
30 Für die in den Nummern 29 genannten Informationen und Berichte ist der jeweils vereinbarte Verordnungsvordruck zu verwenden.
VIII. Heilmittelkatalog
31 Der Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 SGB
V ist Zweiter Teil dieser Richtlinien. Der Katalog wird dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend in regelmäßigen Abständen ergänzt oder aktualisiert.
IX. Anlagen
32 Das Verfahren zur Bewertung des therapeutischen Nutzens
neuer Heilmittel und zugelassener Heilmittel bei neuen Indikationen in der vertragsärztlichen Versorgung (gemäß § 138 SGB V „Neue
Heilmittel“ und nach Nummer 14 der Richtlinien) ist in der Anlage
1 dargestellt.
28 Beginn der Heilmittelbehandlung:
33 In der Anlage 2 dieser Richtlinien ist die Übersicht über
28.1 Sofern der Vertragsarzt auf dem Verordnungsvordruck keine
Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht hat, soll die Behandlung innerhalb des nachstehenden Zeitraums begonnen werden
– Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der
Anlage 1 nicht nachgewiesen ist,
– bei Maßnahmen der Physikalischen Therapie:
innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Verordnung,
– bei Maßnahmen der Stimm-, Sprech und Sprachtherapie:
innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung,
– Indikationen, bei denen der Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist und
– Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen
sind,
gelistet. Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen dem Stand
der medizinischen Erkenntnisse folgend ergänzt oder aktualisiert.
– bei Maßnahmen der Ergotherapie:
innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung.
28.2 Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum
nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre
Gültigkeit.
29 Durchführung der Heilmittelbehandlung:
29.1 Sind auf dem Verordnungsvordruck Angaben zur Frequenz
der Heilmittelbehandlung gemacht, ist eine Abweichung davon nur
zulässig, wenn zuvor zwischen Vertragsarzt und Therapeut ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. Die einvernehmliche Än-
X.
Beschlussfassung, Beauftragungen und Inkrafttreten
34 Neue Heilmittel dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung nur
verordnet werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und in den
Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abgegeben hat.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beauftragt den
– 12 –
zuständigen Arbeitsausschuss „Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation, Häusliche Krankenpflege, Arbeitsunfähigkeit“ mit der Überprüfung, ob die mit dem Antrag auf Anerkennung als neues Heilmittel eingereichten Unterlagen den Anforderungen nach den
Nummern 5 bis 7 der Anlage 1 entsprechen.
35 Nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 beschließt der Bundesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen die Richtlinien über die Verordnung
von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung sowie den indikationsbezogenen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach
§ 92 Abs. 6 SGB V.
36 Die Richtlinien treten am 1. Juli 2001 in Kraft.
– 13 –
Zweiter Teil – Zuordnung der Heilmittel
zu Indikationen
(Heilmittel-Katalog)
Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen
nach § 92 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 SGB V
I.
Maßnahmen der Physikalischen Therapie
Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für
Physikalische Therapie
1
Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
1.1
Wirbelsäulenerkrankungen
1.2
Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie
1.3
Gelenk- und Weichteilerkrankungen
1.4
Muskelerkrankungen
2
Erkrankungen des ZNS und des Rückenmarks
3
Erkrankungen der inneren Organe
3.1
Erkrankungen der Atmungsorgane
3.2
Herz-/Kreislauferkrankungen
3.3
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
3.4
Erkrankungen der Nieren, Harn- und Geschlechtsorgane
4
Sonstige Erkrankungen
Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Physikalische Therapie
KMT = Klassische Massagetherapie
Erst-VO
= Erstverordnung
RZT = Reflexzonentherapie
Folge-VO
= Folgeverordnung
UWM = Unterwasserdruckstrahlmassage
Langfrist-VO = Langfristverordnung
BGM = Bindegewebsmassage /VO
= pro Verordnung
CM
= Colonmassage
+
= und (zusätzlich)
KG
= Krankengymnastik
/
= oder (alternativ)
MLD = Manuelle
Lymphdrainage
2. akute u. subakute segmentale Bewegungseinschränkungen
z. B. Discopathien, Myotendopathien,
Blockierungen, Osteochondrose/Sponc. Fehl- oder Überbelastung disdyl- oder Uncovertebralarthrose; recoligamentärer Strukturen
flektorische Störungen
b. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung
a. Gelenkfunktionsstörung
(einschl. Kopf- und Intervertebralgelenke)
– akut u. subakut –
HWS einschließlich cervicocephaler
und cervicothorakaler Übergang
1. akute u. subakute segmentale
Schmerzen durch:
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Lokale und pseudoradikuläre
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
Indikation
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
– durch Verringern o. Beseitigen der
Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
– durch Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Manuelle Therapie
C. Traktion
A. KG
C. Stangerbad/Wärme-/Kältetherapie
B. UWM/BGM
A. KMT/Elektrotherapie
C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie
bis zu 8 ×/VO
keine
bis zu 6 ×/VO
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
Erst-VO:
1. Folge-VO:
A. KG/Man. Therapie
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
– durch Verringern o. Beseitigen der
Gelenkfunktionsstörung
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
1. Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
1.1 Wirbelsäulenerkrankungen
1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
– 14 –
z. B. Discopathien, Myotendopathien,
Blockierungen, Osteochondrosen/
Spondylarthrosen, M. Scheuermann,
reflektorische Störungen
– durch Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
– durch Verringern o. Beseitigen der
Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
c. Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
2. akute u. subakute segmentale Bewegungseinschränkungen
– durch Verringern o. Beseitigen der
Gelenkfunktionsstörung
1. Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
b. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung
a. Gelenkfunktionsstörung (einschl.
Costotransversal- u. Intervertebralgelenke)
– akut u. subakut –
BWS einschließlich thorakolumbaler
Übergang
1. akute u. subakute segmentale
Schmerzen durch:
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Lokale und pseudoradiculäre
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
Indikation
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Manuelle Therapie
A. KG
C. Stangerbad/Wärme-/Kältetherapie
B. UWM/BGM
A. KMT/Elektrotherapie
1. Folge-VO:
C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie
keine
bis zu 6 ×/VO
bis zu 8 ×/VO
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/Man. Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 15 –
– durch Verringern o. Beseitigen der
Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
2. akute u. subakute segmentale Bewegungseinschränkungen
– durch Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
b. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung
LWS einschließlich lumbalosakraler
Übergang
c. Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
– durch Verringern o. Beseitigen der
Gelenkfunktionsstörung
a. Gelenkfunktionsstörung (einschl.
Intervertebralgelenke und ISG)
– akut u. subakut –
z. B. Discopathien, Myotendopathien,
Blockierungen, Osteochondrosen/
Spondylarthrosen, reflektorische Störungen
1. Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. akute u. subakute segmentale
Schmerzen durch:
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Lokale und pseudoradiculäre
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
Indikation
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Manuelle Therapie
C. Traktion
A. KG
C. Stangerbad/Wärme-/Kältetherapie
B. UWM/BGM
A. KMT/Elektrotherapie
1. Folge-VO:
C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie
keine
bis zu 6 ×/VO
bis zu 8 ×/VO
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/Man. Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 16 –
– durch Verringern o. Beseitigen der
Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
– durch Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
– durch Verringern o. Beseitigen der
Gelenkfunktionsstörung
1. Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
+ ggf. Traktion
D2 KMT
+ Chirogymn./Übungsbeh.
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1b neben
2 und 3
4. siehe 1–3
4. Chronische, komplexe Schädigungen
B. Übungsbeh./Chirogymn.
A. KG/KG-Gerät
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbeh./Chirogymnastik
A. KG/Man. Therapie
C. Traktion
A. KG
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
B. UWM/BGM
A. KMT
1. Folge-VO:
C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie
keine
bis zu 8 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–3 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/Man. Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1a neben
1b, 1c, 2 und 3
3. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
3. Muskeldysbalance,
-insuffizienz, -verkürzung
2. chronische segmentale Bewegungs- 2. Wiederherstellung/Besserung der
störung
gestörten Beweglichkeit
z. B. Discopathien, Myotendopathien,
Blockierungen, Osteochondrosen/
Spondyl- oder Uncovertebralarthrosen,
c. Fehl- oder Überbelastung disreflektorische Störungen
coligamentärer Strukturen
b. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung
a. Gelenkfunktionsstörung
(einschl. Kopf- und Intervertebralgelenke)
– chronisch –
HWS einschließlich cervicocepahler
und cervicothorakaler Übergang
1. chronische segmentale Schmerzen
durch
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Lokale und pseudoradikuläre
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
Indikation
– 17 –
z. B. Discopathien, Myotendopathien,
Blockierungen, Osteochondrosen/
Spondylarthrosen; M. Scheuermann,
reflektorische Störungen
– durch Verringern o. Beseitigen der
Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
c. Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 KMT
+ Chirogymn./Übungsbeh.
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1b neben
2 und 3
4. siehe 1–3
4. Chronische, komplexe Schädigungen
B. Übungsbeh./Chirogymn.
A. KG/KG-Gerät
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbeh./Chirogymnastik
A. KG/Man. Therapie
A. KG
C. Elektrotherapie/Stangerbad/
Wärme-/Kältetherapie
B. UWM/BGM
A. KMT
1. Folge-VO:
C. Wärme-/Kältetherapie
keine
bis zu 8 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–3 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/Man. Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1a neben
1b, 1c, 2 und 3
3. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
3. Muskeldysbalance,
-insuffizienz, -verkürzung
2. chronische segmentale Bewegungs- 2. Wiederherstellung/Besserung der
störung
gestörten Beweglichkeit
– durch Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
b. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung
– durch Verringern o. Beseitigen der
Gelenkfunktionsstörung
a. Gelenkfunktionsstörung
(einschl. Costotransversal- u.
Intervertebralgelenke)
– chronisch –
BWS einschließlich thorakolumbaler
Übergang
1. Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. chronische segmentale Schmerzen
durch
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Lokale und pseudoradikuläre
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
Indikation
– 18 –
– durch Verringern o. Beseitigen der
Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
3. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
4. siehe 1–3
b. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung
c. Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
2. chronisch segmentale Bewegungsstörung
3. Muskeldysbalance,
-insuffizienz, -verkürzung
4. chronische, komplexe
Schädigungen
– chronisch –
LWS einschließlich thorakolumbaler
Übergang
z. B. Discopathien, Myotendopathien,
Blockierungen, Osteochondrosen/
Spondylarthrosen, reflektorische Störungen
– durch Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
a. Gelenkfunktionsstörung (einschl.
Intervertebralgelenke und ISG)
Lokale und pseudoradiculäre Wirbelsäulenerkrankungen
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
+ ggf. Traktion
D2 KMT
+ Chirogymn./Übungsbeh.
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1b neben
2 und 3
B. Übungsbeh./Chirogymn.
A. KG/KG-Gerät
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbeh./Chirogymn.
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–3 × wöchentlich
A. KG/Man. Therapie
Frequenzempfehlung:
C. Traktion
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
keine
bis zu 8 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
A. KG
C. Elektrotherapie/Stangerbad/
Wärme-/Kältetherapie
B. UWM/BGM
A. KMT
1. Folge-VO:
C. Traktion/Wärme-/Kältetherapie
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/Man. Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1a neben
1b, 1c, 2 und 3
– durch Verringern o. Beseitigen d.
Gelenkfunktionsstörung
1. Schmerzreduktion:
1. chronische, pseudoradikulär ausstrahlende Schmerzen durch:
Diagnose
Ziel der
Physikalischen Therapie
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Indikation
– 19 –
z. B. Bandscheibenschäden,
Bandscheibenprotrusion oder
Bandscheibenprolaps,
Pseudo-Spondylolistesis,
Foramenstenosen,
Spinalkanalstenosen,
segmentale Instabilitäten
– subakut –
Radiculäre Syndrome bei
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Subakute, radikulär ausstrahlende
Schmerzen mit/ohne sensomotorische
Störungen
Indikation
A. KG/Traktion/Man. Therapie
C. Elektrotherapie/Stangerbad/
Wärme-/Kältetherapie
durch Entlastung neuraler u.
discoligamentärer Strukturen
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
keine
bis zu 6 ×/VO
bis zu 8 ×/VO
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 20 –
z. B. Bandscheibenprotrusion,
Bandscheibenprolaps,
Spondylolisthesis,
Foramenstenosen,
Spinalkanalstenosen,
segmentale Instabilitäten
– chronisch –
Radiculäre Syndrome bei
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Wärme-/Kälteherapie
+ Elektrotherapie
+ ggf. Elektrostimulation n.
Best. d. Reizparameter
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 4 und 2
5. siehe 1–4
5. Chronische, komplexe
Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
+ ggf. Elektrostimulation
n. Best. d. Reizparameter
+ ggf. Traktion
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
C. Elektrotherapie/Stangerbad/
Wärme-/Kältetherapie
B. UWM/BGM
A. KMT
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1
neben 2 und 3
3. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
3. chron. auch schmerzhafte Muskelfunktionsstörung mit Stoffwechselund Durchblutungsstörung,
Muskelspannungsstörung
1. Folge-VO:
C. Wärme-/Kältetherapie/Traktion/
Stangerbad/Elektrotherapie
keine
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
⇒ Indikation zur Durchführung der Eigentherapie mit einem Elektromyostimulationsgerät (EMS) prüfen
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–3 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG
2. Erhalt der kontraktilen Strukturen, A. KG/KG-Gerät
Verbesserung der Kraft der paretiB. Übungsbehandlung
schen Muskulatur b. progn. reversibler Denervierung, aber positiver C. Elektrostimulation n. Best. d.
Reizparameter
Behandlungsprognose
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
2. motorische Parese von
Extremitätenmuskeln
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Schmerzreduktion
durch Entlastung neuraler u. discoligamentärer Strukturen
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Heilmittelverordnung im Regelfall
1. chronische Schmerzen
chronisch radiculär ausstrahlend
mit oder ohne sensomotorische
Ausfälle
Indikation
– 21 –
frühe Behandlungsphase
(bis 6. Woche)
Bandscheibenoperation
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Physikalischen Therapie
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
3. Erhalt der kontraktilen Strukturen,
Verbesserung der Kraft der paretischen Muskulatur b. progn. Reversibler Denervierung und positiver
Behandlungsprognose
2. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
3. Motorische Parese von
Extremitätenmuskeln
1. Schmerzreduktion durch Reduzie1. Schmerzen, auch radiculär ausrung von Schwellung und Reizung
strahlend durch Schwellung u. Reizung
Indikation
keine
2. Folge-VO:
C. Elektrostimulation nach Best. d.
Reizparameter (z. B. n. it-Kurve)
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
⇒ Indikation zur Durchführung der Eigentherapie mit einem Elektromyostimulationsgerät (EMS) prüfen
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 6 ×/VO
1. Folge-VO:
C. Elektrotherapie/Stangerbad/
Kältetherapie
A. KG
bis zu 6 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 22 –
späte Behandlungsphase
(7.–12. Woche)
Bandscheibenoperation
Diagnose
3. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
5. siehe 1–4
3. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung mit/ohne Schmerz
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
5. Chronische, komplexe
Schädigungen
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ ggf. Elektrostimulation n. Best.
d. Reizparameter (z. B. it-Kurve)
+ Wärme-/Kältetherapie
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ ggf. Elektrostimulation n. Best.
d. Reizparameter (z. B. it-Kurve)
+ Wärme-/Kältetherapie
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1
neben 3, 2 und 4
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 1 und 4
B. Übungsbehandlung/Chirogymn.
A. KG/KG-Gerät
C. Elektrotherapie/Stangerbad/
Wärme-/Kältetherapie
B. UWM/BGM
A. KMT
C. Wärme-/Kältetherapie
A. KG/Man. Therapie
2. Verbesserung der Beweglichkeit
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
2. Bewegungsstörungen auch
schmerzhaft, angrenzender Bewegungssegmente
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Erhalt der kontraktilen Strukturen, A. KG/KG-Gerät
Verbesserung der Kraft der paretiB. Übungsbehandlung
schen Muskulatur b. progn. reverC. Elektrostimulation n. Best. d.
sibler Denervierung und positiver
Reizparameter (z. B. it-Kurve)
Behandlungsprognose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
bis zu 8 ×/VO
keine
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
⇒ Indikation zur Durchführung der Eigentherapie mit einem Elektromyostimulationsgerät (EMS) prüfen
2–3 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
1. Motorische Parese von
Extremitätenmuskeln
Indikation
– 23 –
Im Kindes- und Jugendalter, z. B.
idiopathische Torsionsskoliose
– Kyphosen
– Skoliosen
Haltungsschäden der Wirbelsäule
z. B. Osteoporose
– degenerativ
– postentzündlich
– posttraumatisch
erworben
Haltungsstörungen der Wirbelsäule
Diagnose
1. Schmerzreduktion und -beseitigung,
Regulierung der Muskelspannung,
Besserung der gestörten Muskelfunktion
1. Fixierte/teilfixierte Haltungsstörung der Wirbelsäule,
auch schmerzhaft, mit Muskelinsuffizienz, -dysbalance, und -verkürzung, Muskelspannungsstörung
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
B. Übungsbehandlung,
C. KMT/UWM/Elektrotherapie/
Stangerbad/Wärmetherapie/
Kältetherapie
2–3 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
2–3 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/KG-Gerät
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
1. Nicht fixierte strukturelle Haltungs- 1. Wiederherstellung/Besserung der
A. KG/KG-Gerät
schäden der Wirbelsäule,
gestörten Muskelfunktion, der MusB. Übungsbehandlung/Chirogymn.
auch schmerzhaft,mit Muskelkelspannung, ggf. SchmerzlindeC. KMT/UWM/Elektrotherapie/
insuffizienz, -dysbalance, u. -verrung
Wärme-/Kältetherapie
kürzung, Muskelspannungsstörung
Ziel der
Physikalischen Therapie
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Indikation
– 24 –
1. akute/subakute komplexe Schädigung
mit Schmerzen bei akutem Schub
mit Bewegungseinschränkung und
akuten Entzündungsparametern
Entzündliche
Wirbelsäulenerkrankungen
– Rheumatoide Arthritis mit Befall
der Wirbelsäule
– Seronegative Spondarthritis
M. Bechterew
akuter Schub
– Fibromyalgie
1. Schmerzreduktion durch Entlastung und Entzündungshemmung
der betroffenen Strukturen
2. Wiederherstellung/
Besserung
– der gestörten Beweglichkeit
– der gestörten Muskelfunktion
2. chronische Bewegungsstörung
der Wirbelsäule durch bindegewebige/muskuläre Verkürzungen,
Muskelinsuffizienz u. -dysbalance
– Muskelinsuffizienzen
– Überlastungen
– Fehlbelastungen
nicht lokale, generalisierte
Wirbelsäulenerkrankungen
– psychosomatischer Schmerz
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Schmerzreduktion,
Wiederherstellung/
Besserung
– der gestörten Beweglichkeit
und des Bewegungsmusters
– der gestörten Muskelfunktion
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
1. chronische Schmerzen
(diffuse Bewegungs-, Belastungsschmerzen, belastungsunabhängige
Schmerzen) mit Muskelinsuffizienz, -dysbalance u. -verkürzung
Diagnose
Indikation
C. Kältetherapie
A. KG
C. KMT/UWM/Elektrotherapie/
Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung/
Chirogymnastik
A. KG/KG-Gerät
C. KMT/UWM/Stangerbad/
Wärme-/Kältetherapie
3–5 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
keine
bis zu 6 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
bis zu 8 ×/VO
Erst-VO:
2–3 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
keine
bis zu 8 ×/VO
1. Folge-VO:
B. Übungsbehandlung/
Chirogymnastik
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/Elektrotherapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 25 –
– Rheumatoide Arthritis mit Befall
der Wirbelsäule
D2 KMT
+ Chirogymn./Übungsbeh.
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 1 und 4
5. siehe 1, 3 und 4
5. Chronische, komplexe
Schädigungen
B. Übungsbeh./Chirogymn.
A. KG/KG-Gerät
D1 KG (einschl. KG-Gerät, Man.
Therapie, KG-Atemtherapie)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
C. Elektrotherapie/Stangerbad/
Wärmetherapie
B. KG
A. KMT
A. KG
C. Wärmetherapie
B. Übungsbeh./Chirogymn.
A. KG/Manuelle Therapie/
KG-Atemtherapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Hinweis:
Bei chron. fortschreitender Wirbelgelenksinstabilität ist die Verordnung einer „standardisierten Kombination“
nicht indiziert.
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1
neben 3 und 4
3. Regulierung der schmerzhaften
Muskelspannung, des Stoffwechsels und der Durchblutung
2. Stabilisierung der Wirbelgelenke
1. Verbesserung der Beweglichkeit
des Thorax, der BWS u. LWS
Ziel der
Physikalischen Therapie
3. chronisch, schmerzhafte
Muskelspannungsstörung mit Verkürzung elastischer u. kontraktiler
Strukturen
2. chronisch fortschreitende Wirbelgelenkinstabilität
– Seronegative Spondarthritis M.
Bechterew
chronisch
1. chronisch fortschreitender Beweglichkeitsverlust des Thorax, der
BWS u. LWS
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Entzündliche
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
Indikation
– 26 –
Beckenosteotomien
Beckenfrakturen
– auch im Rahmen der Korsettentwöhnung
– belastungsstabil
Frakturen der Wirbelsäule,
Spondylodesen
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1
neben 2 und 3
4. siehe 1–3
4. Komplexe Schädigungen
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
3. Verbesserung der gestörten
Beweglichkeit
3. Gelenkfunktionsstörungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
(** keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
(* nicht bei Osteosynthesen)
C. Elektrotherapie**/Stangerbad*/
Wärme-/Kältetherapie
B. UWM
A. KMT
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach Operation/Ergebnis
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja, bis 6 Monate nach Ergebnis bzw. Op
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 1 und 2
2. Wiederherstellung/
Besserung der gestörten
Muskelfunktion
1. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel und -durchblutung
ggf. Schmerzlinderung
Ziel der
Physikalischen Therapie
2. Muskeldysbalance,
-insuffizienz, -verkürzung
1. Muskelspannungsstörung
mit Störung des Stoffwechsels und
der Durchblutung, auch schmerzhaft
Indikation
1.2 Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie
1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
– 27 –
– belastungsstabil
– übungsstabil
Schultergürtelfrakturen
Hand- und Fußfrakturen,
– Unterschenkel
2. Wiederherstellung/
Besserung der gestörten
Beweglichkeit
3. Wiederherstellung/
Besserung der gestörten
Muskelfunktion
3. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
– Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
– Reduktion der Schwellung u. Reizung
1. Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
2. Bewegungsstörung
b. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung
a. Schwellung u. Reizung
auch gelenknah
– Unterarm
1. Schmerzen durch
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Schaftfrakturen, Osteotomien
Diagnose
Indikation
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
C. Elektrotherapie**/Wärme-/Kältetherapie
B. UWM (nur bei stammnahen
Frakturen)
A. KMT
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
C. Elektrotherapie**/Kältetherapie
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 28 –
– belastungsstabil
– übungsstabil
– Sprungbeinfrakturen
– Fersenbeinfrakturen
– Pilon tibial Fraktur
– Oberschenkel
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Elektrotherapie
+ Kälte-/Wärmetherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1b
neben 2 und 3
4. siehe 1–3
4. Komplexe Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
D1 KG (inl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ Kälte-/Wärmetherapie
+ Elektrotherapie
3. Wiederherstellung/
Besserung der gestörten
Muskelfunktion
3. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
C. Elektrotherapie**/Wärme-/Kältetherapie
B. UWM (nur bei stammnahen
Frakturen)
A. KMT
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 3 und 1b
2. Wiederherstellung/
Besserung der gestörten
Beweglichkeit
– Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
b. Muskelspannungsstörungen mit
Störung des Stoffwechsels und der
Durchblutung
2. Bewegungsstörung
– Reduktion der Schwellung u. Reizung
a. Schwellung u. Reizung
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
C. Elektrotherapie**/Kältetherapie
1. Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
– Oberarm
1. Schmerzen durch
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach Operation/Ereignis
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja, bis zu 6 Monate nach
Fraktur bzw. Op
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
auch gelenknah
Schaftfrakturen, Osteotomien
Diagnose
Indikation
– 29 –
– andere Gelenke
– Kniegelenk
– Hüftgelenk
Endoprothesen-Implantation
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Elektrotherapie
+ Kälte-/Wärmether.
5. siehe 1–4
5. Komplexe Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 2 und 4
4. Wiederherstellung/
Besserung der gestörten
Muskelfunktion
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
C. Elektrotherapie**/Wärme-/Kältetherapie
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach Operation/Ereignis
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
A. KMT
Langfrist-VO: keine
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ Kälte-/Wärmetherapie
+ Elektrotherapie
3. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
3. Muskelspannungsstörungen
mit Störung des Stoffwechsels
und der Durchblutung
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
C. Elektrotherapie**/Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
C. Elektrotherapie**/Kältetherapie
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 4 und 3
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
1. Reduktion von Schwellung u.
Reizung
Ziel der
Physikalischen Therapie
2. Bewegungsstörung
1. Schmerzen durch
Schwellung u. Reizung
Indikation
– 30 –
– Handgelenk
– Ellenbogen
– Sprunggelenk
– Knie
– Hüfte
bei Gelenkerkrankungen ohne wesentliche Knorpelschädigung bzw. keine/
lokal begrenzte Synovektomie
Arthroskopien/Arthotomien
Gelenkoperationen
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ Kälte-/Wärmetherapie
+ Elektrotherapie
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Elektrotherapie
+ Kälte-/Wärmetherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 2 und 4
5. siehe 1–4
5. Komplexe Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
A. KMT
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
C. Elektrotherapie/Kältetherapie
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach Operation/Ereignis
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 4 und 3
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
3. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
1. Reduktion von Schwellung u.
Reizung
Ziel der
Physikalischen Therapie
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
3. Muskelspannungsstörungen
mit Störung des Stoffwechsels und
der Durchblutung
2. Bewegungsstörung
1. Schmerzen durch Schwellung u.
Reizung
Indikation
– 31 –
– Ellenbogen
– Sprunggelenk
– Knie
– Hüfte
bei Gelenkerkrankungen mit wesentlicher Knorpelschädigung bzw. ausgedehnter Synovektomie
Arthroskopien/Arthotomien
Gelenkoperationen
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Elektrotherapie
+ Wärme-/Kältetherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 2 und 4
5. siehe 1–4
5. Komplexe Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
A. KMT
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
1. Folge-VO:
C. Elektrotherapie/Kältetherapie
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach der Operation
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja, bis zu 6 Monate nach
Op
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 4 und 3
3. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
1. Reduktion von Schwellung u.
Reizung
Ziel der
Physikalischen Therapie
3. Muskelspannungsstörungen
mit Störung des Stoffwechsels und
der Durchblutung
2. Bewegungsstörung
1. Schmerzen durch Schwellung u.
Reizung
Indikation
– 32 –
– Sprunggelenk
– Kniegelenk
Arthrodesen
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Elektrotherapie
+ Wärme-/Kältetherapie
5. siehe 2–4
5. Komplexe Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 3
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
C. Elektro**-/Wärme-/Kältetherapie
A. KMT
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
3. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
3. Muskelspannungsstörungen
mit Störung des Stoffwechsels und
der Durchblutung
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
(**keine galvanische Elektrotherapie
bei Osteosynthesen)
C. Elektrotherapie**/Kältetherapie
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach Operation/Ereignis
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja, bis zu 6 Monate nach
der Operation
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 3 und 4
2. Verbesserung und Erhalt der Beweglichkeit benachbarter Gelenke
1. Reduktion von Schwellung u. Reizung
Ziel der
Physikalischen Therapie
2. Bewegungsstörung benachbarter
Gelenke
1. Schmerzen durch Schwellung u.
Reizung
Indikation
– 33 –
– OSG Außenband
– Daumen
geringe bis mäßige Schädigung z. B.:
– operativ oder konservativ behandelt
Bandrupturen/Luxationen/
Bandplastiken
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
3. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
1. Reduktion von Schwellung u.
Reizung
Ziel der
Physikalischen Therapie
3. Muskelspannungsstörungen
mit Störung des Stoffwechsels und
der Durchblutung
2. Bewegungsstörung
1. Schmerzen durch Schwellung u.
Reizung
Indikation
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
A. KMT
C. Wärme-/Kältetherapie/Elektrotherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
1. Folge-VO:
C. Elektrotherapie/Kältetherapie
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 34 –
– Knie
– Hüfte
– Ellenbogen
– Schulter, auch habituelle Schulterluxation
ausgeprägte Schädigung z. B.:
– operativ oder konservativ behandelt
Bandrupturen/Luxationen/
Bandplastiken
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Elektrotherapie
+ Wärme-/Kältetherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 4 und 2
5. siehe 1–4
5. Komplexe Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
A. KMT
C. Wärme-/Kältetherapie/Elektrotherapie
B. Übungsbehandlung
A. KG/Man. Therapie
1. Folge-VO:
C. Elektrotherapie/Kältetherapie
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach Operation/Ereignis
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja, bis zu 6 Monate nach
Ergebnis/Operation
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination:
bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 3 und 4
3. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
1. Reduktion von Schwellung u.
Reizung
Ziel der
Physikalischen Therapie
3. Muskelspannungsstörungen
mit Störung des Stoffwechsels und
der Durchblutung
2. Bewegungsstörung
1. Schmerzen durch Schwellung u.
Reizung
Indikation
– 35 –
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Elektrotherapie
+ Wärme-/Kältetherapie
5. siehe 1–4
5. Komplexe Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
neben 4 und 2
4. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
4. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
A. KMT
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Ther.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
3. Regulierung der Muskelspannung,
Stoffwechsel und Durchblutung
3. Muskelspannungsstörungen
mit Störung des Stoffwechsels und
der Durchblutung
– komplizierter Verlauf nach Metallentfernung
A. KG/Man. Therapie
C. Elektrotherapie/Kältetherapie
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach Operation/Ereignis
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 3 und 4
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
2. Bewegungsstörung
– degenerativ
– traumatisch
1. Reduktion von Schwellung u.
Reizung
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Schmerzen durch Schwellung u.
Reizung
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Sehnen- u. Muskelrupturen
Diagnose
Indikation
– 36 –
– Unterschenkelamputation
– Knieexartikulation
– Oberschenkelamputation
Insbesondere
Amputationen
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 KMT
+ Übungsbehandlung
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2 neben 3
5. siehe 1 bis 3
D2 MLD
+ Übungsbehandlung
+ Elektrotherapie
+ Kältetherapie
D1 KG (inkl. KG-Gerät, Man. Th.)
+ KMT
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3 neben 2
5. Amputationsstumpf ferne
komplexe Schädigung
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1 neben 2
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2 neben 3
4. siehe 1 bis 3
4. Amputationsstumpf nahe,
komplexe Schädigungen
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
3. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
3. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
C. KG/Elektrotherapie/Kältetherapie
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
2. Besserung der Beweglichkeit der
A. KG/Man. Therapie
benachbarten Gelenke und RegulieB. Übungsbehandlung
rung der Muskelspannung
C. Wärme-/Kältetherapie/KMT/
Elektrotherapie
1. Reduktion der Schwellung u.
Verbesserung der Beweglichkeit
des Amputationsstumpfes
Ziel der
Physikalischen Therapie
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur innerhalb der ersten 6 Monate
nach der Operation
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: je, bis zu 6 Monaten
nach Operation
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
2. Kontrakturen benachbarter
Gelenke mit begleitenden
Muskelspannungsstörungen
1. Schmerzen und Schwellung mit
Bewegungseinschränkung des
Amputationsstumpfes
Indikation
– 37 –
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Klumpfuß, Sichelfuß, Dysmelien
3. Kontrakturen auch benachbater
Gelenke mit begleitenden
Muskelfunktionsstörungen
Angeborene Miß- und Fehlbildungen 1. Bewegungseinschänkungen
bzw. Fehlstellungen der Stütz- und Bewegungsorgane zur Behandlung im
Kindesalter
2. Bewegungsstörungen
Diagnose
Indikation
3. Besserung der Beweglichkeit der
benachbarten Gelenke und Regulierung der Muskelspannung
2. Förderung/Verbesserung der Koordination, der Grob- und Feinmotorik und der Aufrichtung
1. Verbesserung der Beweglichkeit
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
B. Übungsbehandlung
C. Wärme-/Kältetherapie/KMT
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/Manuelle Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 38 –
– mehrere Weichteile
– arthrogen
– myogen
Kontrakturen
– postoperativ
– posttraumatisch z. B. nach Verletzungen, Verbrennungen, Verätzungen
Narben
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D2 BGM (einschl. KMT)
+ Übungsbehandlung
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1
neben 2, 4 und 3
5. siehe 1–4
5. Komplexe Schädigungen
C. Elektrotherapie/Stangerbad/
Wärme-/Kältetherapie
B. UWM
A. KMT
D1 KG
+ BGM (einschl. KMT)
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
4. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
4. Muskelspannungsstörungen
mit Störung des Stoffwechsels
und der Durchblutung
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
C. Wärme-/Kältetherapie
B. Übungsbehandlung
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
⇒ Verordnung der Heilmittelkombination nur bei prognostisch günstigen
Kontrakturen
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
A. KG/Manuelle Therapie
1. Folge-VO:
C. Wärme-/Kältetherapie/Elektrotherapie
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
B. KMT/MLD
A. BGM
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 3, 1 und 4
3. Wiederherstellung/Besserung der
Muskel- und Sehnendehnbarkeit
2. Wiederherstellung/Besserung der
Beweglichkeit der betroffenen u.
benachbarten Gelenke
1. Beseitigen der Gewebequellungen,
-verhärtungen u. -verklebungen
Ziel der
Physikalischen Therapie
3. Muskelverkürzungen, Sehnenverkürzungen
2. Bewegungseinschränkung der
betroffenen und benachbarten
Gelenke
1. Gewebequellungen, -verhärtungen
und -verklebungen, auch schmerzhaft
Indikation
– 39 –
– Stadium I und II –
Sympathische Reflexdystrophie
Sudeck’sches Syndrom
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Erst-VO:
bis zu 6 ×/VO
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
3. Besserung des vegetativen Regulati- A. BGM (nur im Segment)
onsprozesses
C. CO2-Bad/Wärmetherapie
(nur im Segment)
3. lokale Durchblutungs- und
Regulationsstörungen
⇒ Vermeidung jeglicher Schmerzreize.
⇒ nur milde langdauernde (20min)
Kälte, Fortsetzung mehrmals tägl. als
Eigentherapie
2–5 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
C. CO2-Bad/KG (der Gegenseite)/Kälte- 1. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO
therapie*
2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO
(*nur milde Kälte)
Langfrist-VO: keine
A. KG
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
1. Schmerzreduktion
Ziel der
Physikalischen Therapie
Heilmittelverordnung im Regelfall
2. Bewegungseinschränkungen
1. Schmerzen und entzündliche
Schwellungen
Indikation
1.3 Gelenk- und Weichteilerkrankungen
1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
– 40 –
– Stadium III –
Sympathische Reflexdystrophie
Sudeck’sches Syndrom
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 3 und 1
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1
neben 2 und 3
4. Komplexe Schädigungen
3. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
2. lokale Durchblutungs- und
Regulationsstörungen (trophische
Störungen)
1. Bewegungseinschränkungen
Indikation
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
B. Übungsbehandlung
C. Wärmetherapie
Erst-VO:
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/Manuelle Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
D2 CO2-Bad
+ KMT (einschl. BGM)
+ Übungsbehandlung
+ Wärme/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
2. Besserung des vegetativen Regulati- A. CO2-Bad
onsprozesses, der Durchblutung
C. BGM/KMT/Elektrotherapie/Wärme- davon Höchstverordnungsmenge der
und des Stoffwechsels
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
therapie/Stangerbad
Langfrist-VO: ja
3. Wiederherstellung/Besserung der
A. KG/KG-Gerät
gestörten Muskelfunktion
B. Übungsbehandlung
Frequenzempfehlung:
4. siehe 1–3
2–4 × wöchentlich
D1 KG (inkl. Man. Th., KG-Gerät)
+ CO2-Bad
+ Wärme-/Kältetherapie
Ziel: Erlernen eines Eigenübungs+ Elektrotherapie
programmes
+ ggf. BGM/KMT
1. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
Ziel der
Physikalischen Therapie
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 41 –
– Arthritis bei Kollagenosen
– Arthritis psoriatica
– z. B. Rheumatoide Arthritis und
Sonderformen
entzündlich
Gelenkerkrankungen
Diagnose
3. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit, – vermeiden von Kontrakturen,
4. Verbesserung und Erhaltung von
Gelenkführung und -stabilisation
5. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion, – Regulierung der Muskelspannung
6. siehe 2, 3 und 5
3. Bewegungseinschränkung chron.,
mit Schmerzen und Gelenkdeformierungen
4. Gelenksubluxation, -deviation u.
-instabilität
5. Muskelspannungsstörung,
-dysbalance, -insuffizienz und
-verkürzung
6. Komplexe Schädigungen
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3
und 5 und 2
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit, – vermeiden von Kontrakturen,
2. Bewegungseinschränkung subakut, mit Gelenkschwellung und
Schmerzen
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Schmerzreduktion, Reduktion von
Schwellung und Entzündung
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
1. schmerzhafte akute/subakute entzündliche Schwellung
Indikation
D1 KG (einschl. Man. Ther.)
+ KMT/BGM
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
+ ggf. Traktion
C. KMT/BGM/Wärme-/Kältetherapie
A. KG
A. KG
C. Traktion bei großen Gelenken,
Wärme-/Kältetherapie
A. KG/Manuelle Therapie
C. Wärme-/Kältetherapie
A. KG
C. MLD
A. Elektrotherapie/Kältetherapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
bis zu 10 ×/VO
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 42 –
z. B. aktivierte Arthrose, Arthrose,
Hüftdysplasie, Coxa/Genua vara-/
valga, aseptische Knochennekrosen
(M. Perthes)
– angeboren oder erworben
– degenerativ
– traumatisch
akut, subakut
Erkrankungen peripherer Gelenke
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Physikalischen Therapie
2. akute und subakute Bewegungsein- 2. Wiederherstellung/Besserung der
schränkung mit Schwellung
gestörten Beweglichkeit, Vermeidung von Kontrakturen
1. akute, subakute schmerzhafte
1. Schmerzreduktion, Reduktion von
Schwellung und Reizung mit BelasSchwellung und Entzündung
tungsstörung
Indikation
C. MLD/Wärme-/Kältetherapie
B. Traktion bei großen Gelenken
A. KG/Manuelle Therapie
C. Kältetherapie
A. MLD/Elektrotherapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
keine
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 43 –
D1 KG (inkl. Man. Th., KG-Gerät)
+ KMT/BGM
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
+ ggf. Traktion
D2 KMT/BGM
+ Übungsbeh./Chirogymn.*
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
+ ggf. Traktion
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1
neben 3 und 2
4. siehe 1–3
B. Übungsbehandlung
A. KG/KG-Gerät
C. Wärme-/Kältetherapie, Traktion
großer Gelenke
B. Übungsbeh./Chirogymn.*
Peloidpackung, Peloidbad
A. KG/Man. Therapie
C. Elektrotherapie/hydrogalv. Teiloder Vollbäder/Wärme-/Kältetherapie
A. KMT/BGM
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
(*Chirogymnastik nur bei großen Gelenken, nicht bei aseptischen Knochennekrosen.)
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2
neben 3 und 1
4. Komplexe Schädigung
3. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion
– angeboren oder erworben
z. B. Arthrose, Hüftdysplasie, Coxa/Genua vara-/valga, aseptische Knochennekrosen (M. Perthes), Fingergelenks3. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
arthrosen
-verkürzung
1. Regulierung von Muskelspannung,
-stoffwechsel,
-durchblutung
Ziel der
Physikalischen Therapie
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
1. chronische Muskelspannungsstörungen mit Störung des Stoffwechsels und der Durchblutung
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
2. chronische schmerzhafte Bewegungs- und Belastungsstörungen
– degenerativ
– traumatisch
chronisch
Erkrankungen peripherer Gelenke
Diagnose
Indikation
– 44 –
akut/subakut
Tendovaginitis, Bursitis
Periarthropathien und
Insertionstendopathien
Diagnose
C. Wärme-/Kältetherapie/KMT
A. KG/Man. Therapie
2. Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Beweglichkeit
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
2. Bewegungseinschränkung der Extremitäten, extraarticulär bedingt
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Regulierung von Schmerz und Rei- A. Elektrotherapie/Kältetherapie
zung, Verbesserung der DurchbluC. BGM
tung
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
keine
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
bis zu 6 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
1. akute u. subakute Schmerzen in
Sehnen, Muskeln, Bändern und
Bindegewebe
Indikation
– 45 –
z. B. Schultersteife
chronisch
Periarthropathien und
Insertionstendopathien
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Physikalischen Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
D2 KMT (einschl. BGM)
+ Übungsbeh./Chirogymn.
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1 neben 2
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
C. Kälte-/Wärmetherapie/KMT
D1 KG (einschl. Man. Ther.)
+ KMT/BGM
+ Wärme-/Kältetherapie
+ Elektrotherapie
4. siehe 1–2
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
B. Übungsbeh./Chirogymn.
A. KG/Manuelle Therapie
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 2 neben 1
4. Komplexe Schädigung
2. chronische Bewegungseinschrän2. Wiederherstellung/Besserung der
kung durch Verkürzung von gelenkGelenkbeweglichkeit u. Dehnung
bewegenden oder stabilisierenden
der tendomuskulären u. ligamentäMuskeln, Sehnen oder Bändern
ren Strukturen
bis zu 6 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
1. chronische Schmerzen in einzelnen 1. Schmerzreduktion, Verbesserung
A. KMT/BGM
Sehnen, Muskeln, Bändern u. Binder Durchblutung u. des StoffwechB. KG/Manuelle Therapie
degewebe
sels
C. Kälte-/Wärmetherapie/Elektrotherapie
Indikation
– 46 –
Distorsionen/Kontusionen von Muskeln, Sehnen, Gelenken und Knochen
Diagnose
2. Folge-VO:
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
keine
1. Folge-VO:
C. Kältetherapie/Elektrotherapie
2. Wiederherstellung/Besserung der
A. KG/Man. Therapie
gestörten Beweglichkeit oder BelasB. Übungsbehandlung
tungseinschränkung
C. Wärme-/Kältetherapie
bis zu 6 ×/VO
Erst-VO:
bis zu 6 ×/VO
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
2. Bewegungsstörung und Belastungseinschränkung
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Schmerzreduktion, Reduktion von
Schwellung und Hämatom
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Heilmittelverordnung im Regelfall
1. Schmerzen durch Schwellung u.
Hämatom
Indikation
– 47 –
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
– Dermatomyositis
– Myasthenie
– Myotonien
– Muskeldystrophien
2. Reduktion der Schwellung
C. Elektrotherapie/Kältetherapie
A. MLD
z. B.
– degenerativ
– genetisch
1. Besserung der Muskelfunktion und A. KG
-spannung
B. Übungsbehandlung
Ziel der
Physikalischen Therapie
C. Elektrotherapie/Stangerbad/KMT/
Wärme-/Kältetherapie
2. Schmerzen bei Schwellung
1. Paresen
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– autoimmunologisch
– entzündlich
Muskelerkrankungen
Diagnose
Indikation
1.4 Muskelerkrankungen
1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane
– 48 –
z. B.:
– Spastik,
– zentral bedingte Muskel-Hypotonie
des Kindes
– entzündlich
– vaskulär
– toxisch
⇒ Bei Sekundär-Symptomatik siehe
dort im Heilmittelkatalog
Behandlung im Kindesalter
– Hypoxie
– intrazerebraler Tumor
– intrazerebrale Blutung
– Meningoencephalitis
– Schädelhirntrauma
z. B.
– hypoxisch
2. Regulierung des Muskeltonus, Vermeidung von Kontrakturen
– ataktische Störungen
– choreatisch-athetotische Störungen
– Dystonie,
3. Koordinationsstörungen und Stö3. Förderung und Verbesserung der
rungen der Grob- und Feinmotorik
Koordination und der Grob- u.
Feinmotorik
z. B.:
2. Muskeltonusstörungen
– tumorös
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Zerebrale Bewegungsstörungen von 1. Förderung der Sensomotorik
Extremitäten und Rumpf z. B. mit
Hemi-, Tetra-, Paraplegie/-parese
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
– traumatisch
angeboren oder frühkindlich erworben
vor Abschluss der Hirnreife
Erkrankungen des Gehirns
Diagnose
Indikation
C. Wärme-/Kältetherapie
A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA
C. Wärme-/Kältetherapie
A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA
C. Wärme-/Kältetherapie
A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
2. Folge-VO:
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
A. vorrangige Heilmittel
2 Erkrankungen des ZNS und des Rückenmarks
– 49 –
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
z. B.:
– Dystonie
– Rigor
– ataktische Störungen
– choreatisch-athetotische Störungen
– metabolisch
z. B.
– Schädelhirntrauma
– M. Parkinson
– Multiple Sklerose
– Z. n. Hypoxie
– intrazerebraler Tumor
– Umweltgifte
– Apoplex, Blutung
3. Koordinationsstörungen, Störungen der Grob- u. Feinmotorik
– hypoxisch
– tumorös
Regulierung des Muskeltonus, Verbesserung oder Vermeidung von
Kontrakturen
Förderung der Sensomotorik
Ziel der
Physikalischen Therapie
3. Koordination fördern, Förderung
und Verbesserung der Grob- u.
Feinmotorik
1. Zerebrale Bewegungsstörungen von 1.
Extremitäten und Rumpf z. B. mit
erworben nach Abschluß der Hirnreife
Hemi-, Tetra-, Paraplegie/-parese
– traumatisch
2. Muskeltonusstörungen
2.
– degenerativ
z. B.:
– entzündlich
– Spastik, einschl. Folgeerscheinun– vaskulär
gen z. B. Kontrakturen,
– toxisch
– zentral bedingte Muskelhypotonie
Erkrankungen des Gehirns
Diagnose
Indikation
2. Folge-VO:
C. Wärme-/Kältetherapie
A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA/PNF
C. Wärme-/Kältetherapie
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
C. Wärme-/Kältetherapie
A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA/PNF
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
bis zu 10 ×/VO
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/KG n. BOBATH/VOJTA/PNF
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 50 –
– sensomotorisch
2. Schwellung, auch schmerzhaft
– toxisch
– degenerativ
– Myelitis
– Spinalis anterior Syndrom
– ALS
– Spina bifida
– Syringomyelie
– Querschnitts-Syndrom
5. Darmmotilitätsstörungen
5. Verbesserung der Darmmotilität
C. Wärmetherapie
A. RZT (CM)
A. KG-Atemtherapie
A. CO2-Bäder
C. Kältetherapie/Elektrotherapie
A. MLD
z. B.:
4. Verbesserung der Atmung
3. Stoffwechselverbesserung
2. Reduktion der Schwellung
C. Wärme-/Kältetherapie
– vaskulär
4. Störungen der Atmung
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
1. Regulierung des Muskeltonus, För- A. KG n. BOBATH/VOJTA/PNF
derung der Motorik, Sensomotorik
B. KG
Ziel der
Physikalischen Therapie
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ Bei Wärme-/Kältetherapie und Elektrotherapie die Abschwächung der
Sensibilität beachten!
⇒ im Einzelfall zusätzlich zu KG nach
Bobath, Vojta oder PNF weitere zwei
Heilmittel ohne medizin. Begründung
möglich
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
C. MLD/KMT/RZT (BGM)/Wärme-/
Kältetherapie
– tumurös
– entzündlich
3. Störungen der Trophik
– motorisch
– angeboren
– traumatisch
1. Paresen (spastisch oder schlaff ),
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Erkrankungen des Rückenmarks
Diagnose
Indikation
– 51 –
⇒ Bei Sekundär-Symptomatik siehe
dort im Heilmittelkatalog
2. Stoffwechsel verbessern
4. siehe 1–3
4. Komplexe Schädigungen
D2 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 3 neben 2
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1 neben 3
3. Reduktion der Schwellung
3. Schwellung, auch schmerzhaft
2. trophischen Störungen
Vorderhornerkrankung des RM
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Förderung der Motorik, Kraft und
Ausdauer
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Periphere Paresen oder Plexusparesen akute oder chronische Schwäche bis
Lähmung der Extremitäten mit
Nervenwurzelläsionen
Polyneuropathien
1. motorischen Ausfällen
Diagnose
Indikation
2. Folge-VO:
D2 CO2-Bad
+ BGM/MLD
+ Kältetherapie
+ Elektrostimulat. n. it-Kurve
+ ggf. Elektrotherapie
D1 KG
+ MLD
+ Kältetherapie
+ Elektrostimulat. n. it-Kurve/Elektrotherapie
C. Elektrotherapie/Wärme-/Kältetherapie
A. MLD
C. KMT/MLD/BGM/Hydroelektrische
Bäder/Wärme-/Kältetherapie
⇒ Indikation zur Durchführung der Eigentherapie mit einem Elektrostimulationsgerät prüfen
⇒ im Einzelfall zusätzlich zu KG weitere zwei Heilmittel ohne medizin. Begründung möglich
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
1. Folge-VO:
C. Elektrostimulation n. it-Kurve/
Wärme- /Kältetherapie
A. CO2-Bäder
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
bis zu 10 ×/VO
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 52 –
Bronchiektasen
Obstruktive Bronchitis
Asthma bronchiale
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Physikalischen Therapie
3. Spasmolyse der Bronchialmuskulatur
4. siehe 1–3
3. Husten
4. Komplexe Schädigungen
D1 Leitsymptomatik:
bei führender Schädigung 1
neben 2 und 3
2. Sekretlockerung, Sekretverflüssigung, Entzündungshemmung
2. Auswurf
– Verbesserung der Expektoration
und Hustentechnik
– Verbesserung der Thoraxbeweglichkeit einschl. der Atemhilfsmuskulatur
1. Atemnot, auch anfallsweise auftre- 1. Erlernen einer physiologischen Attend
mung
Indikation
3.1 Erkrankungen der Atmungsorgane
D1 KG (einschl. KG-Atemtherapie,
+ KMT (einschl. BGM)
+ Inhalationen
+ Wärmetherapie
C. Inhalation/Wärmetherapie (z. B.
heiße Rolle)
A. BGM
A. Inhalation
C. KMT/Wärmetherapie (z. B. heiße
Rolle)
A. KG/KG-Atemtherapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
⇒ bei längerfristiger Inhalationstherapie: Eigenbehandlung erwägen, Arzneimittelverordnung beachten
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: nein
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
A. vorrangige Heilmittel
3 Erkrankungen der inneren Organe
– 53 –
Mukoviszidose
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
A. KG-Mukoviszidose/KG-Atemtherapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
2. Sekretlockerung, Sekretverflüssigung, Entzündungshemmung
3. Spasmolyse der Bronchialmuskulatur
3. Husten
– Verbesserung der Expektoration
und Hustentechnik
2–4x wöchentlich
C. Inhalation/Wärmetherapie
(z. B. heiße Rolle)
⇒ bei längerfristiger Inhalationstherapie: Eigenbehandlung erwägen, Arzneimittelverordnung beachten
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
A. BGM
A. Inhalation
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
C. KMT/Wärmetherapie (z. B. heiße
– Verbesserung der ThoraxbewegRolle)
lichkeit einschl. der Atemhilfsmuskulatur
1. Erlernen einer physiologischen Atmung
Ziel der
Physikalischen Therapie
2. Auswurf
1. Atemnot, auch anfallsweise
auftretend
Indikation
– 54 –
– Entzündung
Emphysem/chronische Bronchitis
Z. n. Thorakotomie
Schmerzen durch Schwellung und
Entzündung
– Schmerz,
Pleuraschwarte
Reduktion von Schwellung und Entzündung
– Verbesserung der Expektoration
und Hustentechnik
bis zu 10 ×/VO
2. Folge-VO:
– der Thoraxbeweglichkeit,
einschließlich der Beeinflussung
der Atemhilfsmuskulatur,
– Auswurf,
Lungenfibrose
Zustand nach operativen Thoraxeingriffen
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
C. KMT/BGM/Inhalationen/Wärmetherapie (z. B. heiße Rolle)
– der physiolog. Atmung,
– Atemnot,
Pneumonie, Pleuritis
keine
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
C. Kältetherapie/Elektrotherapie
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 6 ×/VO
Erst-VO:
A. MLD
bis zu 6 ×/VO
⇒ bei langjähriger Inhalationstherapie:
Eigenbehandlung erwägen; Arzneimittelverordnung beachten
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja nur bei Lungenfibrose
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG/KG-Atemtherapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Verbesserung
Ziel der
Physikalischen Therapie
respiratorische Funktionsstörung
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Heilmittelverordnung im Regelfall
Folgezustände nach
Diagnose
Indikation
– 55 –
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
keine
bis zu 6 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
z. B. bei Diabetes mellitus
Angiopathie
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4x wöchentlich
Frequenzempfehlung:
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
M. Raynaud
Durchblutung und Stoffwechsel beein- D1 BGM
+ Übungsbehandlung (Gehtraining)
flussen (CO2-Utilisation) sowie Ausdauer, Kraft- u. Koordination verbes+ Wärmetherapie im Segment/CO2sern u. erhalten
Bäder
Ziel der
Physikalischen Therapie
Langfrist-VO: keine
(auch mit Claudicatio intermittens)
Belastungsschmerz der Extremitäten
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Heilmittelverordnung im Regelfall
Stadium IIa und IIb nach Fontaine
PAVK
Arterielle Gefäßerkrankungen
Diagnose
Indikation
3.2 Herz-/Kreislauferkrankungen
3 Erkrankungen der inneren Organe
– 56 –
Chronisch venöse Insuffizienz mit Ulcus cruris oder Postthrombotischem
Syndrom
Venöse Gefäßerkrankungen
Diagnose
2. Verbesserung des venösen und lym- A. MLD/Übungsbehandl. (insbesonphatischen Rückflusses durch Entdere Gehtraining)
stauung, sowie Verbesserung des
C. Kältetherapie/Elektrotherapie/CO2Muskeltonus und der funktionellen
Bäder
Ausdauer
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
2. chron. Gefäßschädigung u. Substanzdefekt der Haut in den Extremitäten mit Schmerz, Schwellung,
Stauung und Hautdefekten
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Verbesserung des venösen und lym- A. MLD
phatischen Rückflusses durch EntC. CO2-Bäder/Kältetherapie
stauung
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
keine
bis zu 10 ×/VO
keine
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 6 ×/VO
1. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
2. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
1. akute Gefäßschädigung mit Substanzdefekt der Haut, mit Schmerz
und Schwellung, Stauung
Indikation
– 57 –
– bei Tumorpatienten
– nach Mamma-Amputation mit ausgedehnter Lymphadenektomie
– bei Hemiparesen
Insbesondere:
– phlebolymphostatisch
– primär/sekundär
Lymphödem
– phlebolymphostatisch
– primär/sekundär
Lymphödem
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Physikalischen Therapie
Ausgeprägte chronisch schmerzlose
oder schmerzhafte lymphostatische
Schwellung
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
keine
bis zu 6 ×/VO
1. Folge-VO:
C. Übungsbehandlung/KG/Kältetherapie
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
Verbesserung des lymphatischen
A. MLD
Rückflusses durch Entstauung, VerbesC. Übungsbehandlung/KG/Kälteserung der aktiven Muskel-Venentherapie
pumpe
Verbesserung der aktiven Muskel-Venenpumpe
Chronisch schmerzlose oder schmerz- Verbesserung des Lymphflusses, Enthafte lymphostatische Schwellung
stauung
Indikation
– 58 –
Stuhlinkontinenz
M. Crohn
Colitis ulcerosa
Colon irritable
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Physikalischen Therapie
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
motorische Störungen des Schließapparates
Muskeltonus verbessern und erhalten
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
B. Übungsbehandlung
C. Elektrotherapie
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
Erst-VO:
A. KG
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
chronische Schädigung der intestina- Stoffwechsel verbessern und Darmmo- A. RZT (BGM/CM)
len Funktion mit Schmerzen/Durchfall tilität regulieren
C. Wärmetherapie
oder Obstipation/Flatulenz
Indikation
3.3 Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
3 Erkrankungen der inneren Organe
– 59 –
2. Folge-VO:
C. Elektrotherapie
Schmerzen mit Schwellungen und Ent- Schmerzen lindern, Entzündung hem- A. Wärmetherapie (Peloidbäder)
zündungen
men
C. RZT (BGM)/Stangerbad
Adnexitis
1. Folge-VO:
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
2. Folge-VO:
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
1. Folge-VO:
Erst-VO:
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
Erst-VO:
B. Übungsbehandlung
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
A. KG
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
Prostatitis
Ziel der
Physikalischen Therapie
funktionelle Störungen der Beckenbo- Muskeltonus verbessern und erhalten
denmuskulatur
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Heilmittelverordnung im Regelfall
Harninkontinenz
Diagnose
Indikation
3.4 Erkrankungen der Nieren, Harn- und Geschlechtsorgane
3 Erkrankungen der inneren Organe
– 60 –
progressive systemische Sklerose
Sklerodermie
Diagnose
3. Verbesserung der Beweglichkeit
4. siehe 1–3
3. Bewegungseinschränkungen
4. Komplexe Schädigungen
D1 Leitsymptomatik: bei gleichzeitiger
Schädigung 1, 2 und 3
2. Verbesserung der Darmmotilität
2. Darmmotilitätsstörungen
Ziel der
Physikalischen Therapie
1. Verbesserung von Durchblutung
und Stoffwechsel
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
1. Durchblutungsstörungen der Haut,
auch Ödeme
Indikation
4 Sonstige Erkrankungen
D1 KG/Übungsbehandlung
+ RZT (BGM/CM)/MLD
+ CO2-Bäder
+ ggf. Wärmetherapie
C. RZT (BGM)
B. Übungsbehandlung
A. KG/Manuelle Therapie
C. Wärmetherapie
A. RZT (CM)
A. CO2-Bad/MLD
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
2–3 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
davon Höchstverordnungsmenge der
Heilmittelkombination: ⇒ bis zu 10 ×
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 61 –
– vestibulärer Schwindel
– benigner Lagerungsschwindel
Schwindel unterschiedlicher Genese
und Ätiologie
chronisch
Schmerzsyndrome
Neuralgie
Kausalgie
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Physikalischen Therapie
Gang- und Standunsicherheit, Verunsicherung, Angstzustände
C. Wärme-/Kältetherapie/KMT
B. KG/Übungsbehandlung
A. Elektrotherapie/Stangerbad
D. standardisierte Heilmittelkombinationen
C. ergänzende Heilmittel
B. optionale Heilmittel
A. vorrangige Heilmittel
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
bis zu 6 ×/VO
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
3–5 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
keine
keine
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
2–4 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
Habituation durch Reizexposition, Be- A. KG
seitigung des Schwindels
B. Übungsbehandlung
schmerzhafte, sensorische Schädigun- Schmerzreduktion
gen der Extremitäten
Indikation
– 62 –
– 63 –
II.
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
1
Störungen der Stimme
1.1 Organische Störungen der Stimme
1.2 Funktionelle Störungen der Stimme
1.3 Psychogene Störungen der Stimme
2
Störungen der Sprache
2.1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
2.2 Störungen der Artikulation
2.3 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder
Taubheit
2.4 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachenentwicklung
2.5 Störungen der Sprechmotorik
3
Störungen des Redeflusses
4
Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
5
Störungen des Schluckaktes
Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Erst-VO
= Erstverordnung
Folge-VO
= Folgeverordnung
Langfrist-VO
= Langfristverordnung
/VO
= pro Verordnung
+
= und (zusätzlich)
/
= oder (alternativ)
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
– krankhafter Verlauf des Stimmbruchs
– Operative Eingriffe an Stimmlippen
und Kehlkopf
– Stimmlippenlähmung nach internistischen und neurologischen Erkrankungen oder operativen Eingriffen
– Missbildungen
– Stimmlippenknötchen
– Kehlkopftraumen
– Kehlkopfasymmetrien
z. B. durch
– lähmungsbedingt
– OP-Folgen
– hormonell bedingt
– neuromuskuläre Störung im Halswirbelbereich
– Druck- und Schmerzempfindung
– Räusperzwang, Reizhusten
– gestörte Phonationsatmung
– Veränderung der Stimmlage und
Tonhöhe
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
keine
tägl. bis 2 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
– Beendigung oder Begründung der
Fortsetzung der Verordnung
– Indikationsstellung operativer Maßnahmen oder Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
zur
– Klärung psychogener Ursachen
– Elektroglottographie
– Stimmfeldmessung
– Videostroboskopie
weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
Heilmittel
Verbesserung der Stimmqualität und
Organisch bedingte Erkrankungen der Stimmstörungen in Form von
Stimmtherapie
der stimmlichen Belastbarkeit bis zur
Stimme
– eingeschränkter stimmlicher BelastNormalisierung oder Wiederherstelbarkeit
– lokal bedingt
lung einer stimmlichen Kommunikati– Heiserkeit bis zur Aphonie
– ZNS bedingt
onsfähigkeit
Diagnose
Indikation
1.1 Organische Störungen der Stimme
1 Störungen der Stimme
– 64 –
– Veränderung der Stimmlage, Tonhöhe und -umfang
– hypofunktionelle Dysphonie
z. B. durch
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
– Stimmfeldmessung
– Elektroglottographie
– Klärung psychogener Ursachen
– Druck- und Schmerzempfindung
– fehlende stimmliche Kommunikationsfähigkeit
keine
tägl. bis 2 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
– Beendigung oder Begründung der
Fortsetzung der Verordnung
– Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
zur
– Videostroboskopie
– Räusperzwang, Reizhusten
weiterführende Diagnostik erforderlich;
insbesondere
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
– gestörte Phonationsatmung
Stimmstörungen in Form von
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
Heilmittel
– hyperfunktionelle Dysphonie
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
Verbesserung der Stimmqualität und
Stimmtherapie
der stimmlichen Belastbarkeit bis zur
– eingeschränkter stimmlicher BelastNormalisierung oder Wiederherstelbarkeit
lung einer stimmlichen Kommunikati– Heiserkeit bis zur Aphonie
onsfähigkeit
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Funktionell bedingte Erkrankungen
der Stimme
Diagnose
Indikation
1.2 Funktionelle Störungen der Stimme
1 Störungen der Stimme
– 65 –
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
1. Aphonie
Psychogene Erkrankungen der Stimme Plötzlich eingetretene Stimmlosigkeit
Diagnose
Indikation
Wiederherstellung der stimmlichen
Kommunikationsfähigkeit
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
1.3 Psychogene Störungen der Stimme
1 Störungen der Stimme
Stimmtherapie
Heilmittel
keine
bis zu 5 ×/VO
täglich,
ggf. Einleitung einer Psychotherapie
Frequenzempfehlung:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 66 –
2. Dysphonie
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
Verbesserung der Stimmqualität und
der stimmlichen Belastbarkeit bis zur
– Heiserkeit bis zur Aphonie
Normalisierung oder Wiederherstel– fehlender bzw. eingeschränkter
lung einer stimmlichen Kommunikastimmlicher Kommunikationsfähig- tionsfähigkeit
keit
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
– gestörter Phonationsatmung
– eingeschränkter stimmlicher Belastbarkeit
Psychogene Erkrankungen der Stimme Stimmstörungen in Form von
Diagnose
Indikation
Stimmtherapie
Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
keine
tägl. bis 2 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
– Beendigung oder Begründung der
Fortsetzung der Verordnung
– Abklärung eienr Rehabilitationsnotwendigkeit
zur
– Klärung psychogener Ursachen
– Elektroglottographie
– Stimmfeldmessung
– Videostroboskopie
weiterführende Diagnostik erforderlich;
insbesondere
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 67 –
– familiärer Sprachschwäche mit
Krankheitswert
– Mehrfachbehinderungen
– genetisch bedingten Krankheiten
– peripheren Anomalien der Sprechorgane
– peripheren und zentralen Hörstörungen
– frühkindlichen Hirnschädigungen
– Störung der Motorik und motorischer Koordination bei Respiration,
Phonation und Artikulation
– Störungen der auditiven Merkspanne/des auditiven Gedächtnisses und/oder
– Störungen der Diskrimination, Selektion und Bildung von Sprachlauten und/oder
– Störungen des Satzbaues und der
Flexionsformen (Dysgrammatismus) und/oder
– Wortfindungsstörungen und/oder
– eingeschränktem aktiven und passiven Wortschatz und/oder
z. B. bei
– Entwicklungsstörungen
Sprachentwicklungsstörungen in
Form von
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
1. Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
Diagnose
Indikation
Heilmittel
bis zu 30 ×/VO
bis zu 20 ×/VO
2. Folge-VO:
Langfrist VO: ja
bis zu 20/VO
1. Folge-VO:
– Beendigung oder Begründung der
Fortsetzung der Verordnung
– Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
zur:
– neuropädiatrische/neurologische
Untersuchung
– zentrale Hördiagnostik
– Sprach- und Sprechanalyse
– Entwicklungsdiagnostik
Weiterführende Diagnostik erforderlich vor bzw. während der 30 Therapieeinheiten der Erst-VO bzw. nach einem
Therapiezeitraum von 3 Monaten;
insbesondere
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
Verbesserung bzw. Normalisierung der Sprech- und Sprachtherapie
sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
2.1 Störungen der Sprache vor Abschluß der Sprachentwicklung
2 Störungen der Sprache
– 68 –
2. Störungen der auditiven
Wahrnehmung
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Störungen der zentralen
Hörfunktionen
Indikation
Verbesserung bzw. Normalisierung der
sprachlichen und kommunikativen
Fähigkeiten
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
1. Folge-VO:
⇒ Verordnungsfähig nur aufgrund einer neuropsychologischen Untersuchung und zentralen Hördiagnostik
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
keine
tägl. bis 2 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
2. Folge-VO:
– Beendigung oder Begründung der
Fortsetzung der Verordnung
– Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
zur:
– zentrale Hördiagnostik
– Entwicklungsdiagnostik
weiterführende Diagnostik erforderlich
vor bzw. während der 10 Therapieeinheiten der Erst-VO bzw. nach einem
Therapiezeitraum von 3 Monaten;
insbesondere
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Sprachtherapie
Heilmittel
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 69 –
– Anomalien der Zahnstellung des
Kiefers und des Gaumens im Rahmen einer sprachlichen Reifestörung
– frühkindlichen Hirnschäden
– Hörstörungen
z. B. bei
– universell
– multipel
– der rezeptiven Diskrimination und
der zentralen phonologischen und
expressiv phonetischen, motorischen Musterbildung (außer Entwicklungsstammeln)
– des orofazialen Muskelgleichgewichts
– in der Laut- und Lautverbindungsbildung
Dyslalie
– partiell
Störungen
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Störungen der Artikulation
Diagnose
Indikation
Normalisierung und Verbesserung der
Laut- und Lautverbindungsbildung
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
2.2 Störungen der Artikulation
2 Störungen der Sprache
Sprech- und Sprachtherapie
Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
bis zu 20 ×/VO
1–2 × wöchentlich
Frequenzempfehlung
Langfrist VO: ja
2. Folge-VO:
– Beendigung oder Fortsetzung der
Therapie
zur
– kieferorthopädische Diagnostik
– Sprach- und Sprechanalyse
– zentrale Hördiagnostik
– Entwicklungsdiagnostik
weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich;
insbesondere
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 70 –
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
– nach Cochlea-Implantat-Versorgung
– erworben durch Infektionen, ototoxisch, Traumata, Hörsturz, Mißbildungen, Tubenbelüftungsstörung
– angeboren
z. B.
Ausbildung der Lautsprache zur
Störungen der Sprache bei hochgradi- Störungen in Form von
sprachlichen Kommunikation
ger Schwerhörigkeit oder Taubheit
– gestörter bzw. fehlender lautsprachErhalt der Lautsprache
licher Kommunikation
Diagnose
Indikation
Sprachtherapie
bis zu 20 ×/VO
1. Folge-VO:
bis zu 20 ×/VO
2 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
– Entwicklung und dem Aufbau einer
alternativen Kommunikation
– möglichen Hörgeräteumversorgung
– Indikationsstellung zur Rehabilitationsnotwendigkeit
– Beendigung od. Fortsetzung der
Therapie
zur
– Sprachprozessorüberprüfung
– Hörgeräteüberprüfung
– zentrale Hördiagnostik
weiterführende Diagnostik nach 40
Behandlungen erforderlich,
insbesondere
bis zu 20 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
Heilmittel
2.3 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
2 Störungen der Sprache
– 71 –
– Schädel-Hirn-Traumen
– degenerative Erkrankungen
– Hirnoperation
– Hirntumoren
– Encephalitiden
– Hirnkontusionen
– Subarachnoidalblutungen
– intracerebrale Blutungen
– ischämische Insulte
z. B. durch
Aphasien/Dysphasien
Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
in Begleitung von neurologischen, psychischen und neuropsychologischen
Störungen
– des Sprachverständnisses
– des Satzbaus
– der Artikulation
– des Schreibens
– des Lesens
– des Sprechens
– der Wortfindung
Störungen im Bereich
Indikation
Erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten
bis zu 20 ×/VO
1. Folge-VO:
bis zu 20 ×/VO
1–5 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
– Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
– Beendigung oder Fortsetzung der
Therapie
zur
– neuropsychologische Diagnostik
– neurologische Untersuchung
– audiologische Diagnostik
weiterführende Diagnostik nach 40 Behandlungen erforderlich;
insbesondere
Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung erforderlich,
geeignete standardisierte Tests (z. B.
AAT) zu Beginn und im Verlauf der
Therapie erforderlich,
bis zu 20 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
Heilmittel
Verbesserung der sprachlichen FäSprachtherapie
higkeit bis zur Normalisierung oder Erreichen einer sprachlichen Kommunikationsfähigkeit
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
2.4 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung
2 Störungen der Sprache
– 72 –
– Stimmgebung
Dysarthrie/Dysarthrophonie/Sprechapraxie
Verbesserung bzw. Normalisierung des
Sprechens
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
– Dystonien
– Myasthenia gravis
– Ataxien
– Amyotrophen Lateralsklerose
– Multipler Sklerose
– Choreatische Krankheitsbilder
– Bulbärparalysen
– Artikulation
– Sprechatmung
Erreichen einer Kommunikationsfähigkeit (erforderlichenfalls Schaffung
z. B. bei
– neuralen Steuerungs- und Regenonverbaler Kommunikationsmöglichlungsmechanismen hinsichtlich der keiten)
– cerebralen Durchblutungsstörungen
Sprechmotorik (z. B. Schwäche,
– Tumorerkrankungen
Verlangsamung, Fehlkoordination,
– Entzündungen
veränderter Muskeltonus, hyperkinetische Symptome)
– Traumata
–
Prosudie
– infantilen Cerebralparesen
Störungen der
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Störungen der Sprechmotorik
Diagnose
Indikation
2.5 Störungen der Sprechmotorik
2 Störungen der Sprache
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Heilmittel
bis zu 20 ×/VO
1. Folge-VO:
bis zu 20 ×/VO
1–5 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
– Indikationsstellung zur Rehabilitation
– Beendigung oder Fortsetzung der
Therapie
zur
– elektrophysiol. Diagnostik
– neuropsychol. Diagnostik
– endoskopische Diagnostik
– audiologische Diagnostik
weiterführende Diagnostik nach 40 Behandlungen erforderlich;
insbesondere
Eingangstest bis spätestens zur 5. laufenden Therapiesitzung erforderlich,
geeignete standardisierte Tests (z. B.
Frenchay-D.-Test) zu Beginn u. im Verlauf der Therapie erforderlich
bis zu 20 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 73 –
Physiologische Sprechunflüssigkeiten
sind keine Indikation für Stimm-,
Sprech- und Sprachtherapie
– traumatische Ursachen
– konstitutionelle Ursachen
– psychische Ursachen
– hirnorganische Ursachen
z. B. durch
1. Stottern
Störungen des Redeflusses
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
1–5 × wöchentlich
Frequenzempfehlung
⇒ wenn möglich als Gruppentherapie
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
– Abklärung einer psychotherapeutischen Behandlung
– Abklärung einer Rehabilitationsnotwendigkeit
– Beendigung od. Fortsetzung der
Therapie
zur
– neuropädiatrische Untersuchung
– neurolog./psychiatrische Untersuchung
– Sprachanalyse
– Entwicklungsdiagnostik bzw. Hirnleistungsdiagnostik
weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
Heilmittel
– Verbesserung bzw. Normalisierung Sprechtherapie
des Redeflusses unter Berücksichtigung der Entwicklungsphase
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
– klonischen Laut-, Silben- und Wort– Aufbau von Kommunikationsstratewiederholungen
gien
– Dehnungen oder tonischen Blockie– Koordinierung von Atmungs- und
rungen
Sprechablauf
– ausgeprägtem Störungsbewußtsein
– Regulierung der Phonationsatmung
– Vermeidungsverhalten
– Abbau der Begleitsymptomatik
– mimischen und ganzkörperlichen
Mitbewegungen
– Aufklärung des sozialen Umfeldes
Störungen des Redeflusses in Form
von
Indikation
3 Störungen des Redeflusses
– 74 –
2. Poltern
Diagnose
– undeutlicher und verwaschener Artikulation
– Verbesserung der Artikulation
– einem überhasteten und beschleunigten Sprechablauf
– Aufklärung des sozialen Umfeldes
– Aufbau gezielter Steuerungsvorgänge
– einem ausgeprägten Störungsbewußtsein
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
– Verbesserung bzw. Normalisierung
des Redeflusses
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Störungen des Redeflusses in Form
von
Indikation
Sprechtherapie
Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
keine
2. Folge-VO:
1–5 × wöchentlich
Frequenzempfehlung
⇒ wenn möglich als Gruppentherapie
Langfrist-VO: keine
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
– Abklärung einer psychotherapeutischen Behandlung
– Beendigung od. Fortsetzung der
Therapie
zur
– neuropädiatr./neurolog. Untersuchung
– audiologische Untersuchungen
– Hirnleistungsdiagnostik bzw. Entwicklungsdiagnostik
weiterführende Diagnostik nach 10 Behandlungen erforderlich, insbesondere
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 75 –
– Trauma
– Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
– Operationsfolgen
z. B. durch
2. lokal/organische Schädigungen
– funktionell bedingt
– Tumor bedingt
– degenerativ bedingt
– einer Hyperfunktion der Kehlkopfund Zungenmuskulatur mit Stimmveränderungen und Atemstörungen
– einer Entstellung von Vokalen und
Konsonanten bis zur Unkenntlichkeit
– neurologisch bedingt
– der Atemstörungen
– der Hyperfunktion der Kehlkopfund Zungenmuskulatur und der
Stimmveränderungen
– des Sprachklanges
– verwaschener Sprache
Verbesserung bzw. Normalisierung
– Eines dumpfen farblosen nasalen
Stimmklangs
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
Störungen in Form
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
– entzündlich bedingt
1. Rhinophonie
Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
Diagnose
Indikation
Heilmittel
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
1–2 × wöchentlich
Frequenzempfehlung
Langfrist-VO: keine
– Abklärung operativer Maßnahmen
– Beendigung od. Fortsetzung der
Therapie
zur
– neurologische Diagnostik
– audiologische Diagnostik
– endoskopische Diagnostik
weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
Sprech- und Sprachtherapie
4 Störungen der Stimm- und Sprechfunktion
– 76 –
– neurolog. Untersuchung
zur
– Beendigung od. Fortsetzung der
Therapie
– Entzündungen
– Trauma
– infantilen Cerebralparesen
– Dystonien
– Myasthenia gravis
– Ataxien
– Amyotrophen Lateralsklerosen
– Multipler Sklerose
– choreatischen Krankheitsbildern
– Morbus Parkinson
– Bulbärparalysen
– Sonographie
– Tumor
bis zu 20 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
2. Folge-VO:
2 × wöchentlich bis täglich
Frequenzempfehlung
Langfrist-VO: keine
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
– Abklärung operativer Maßnahmen
– endoskopische Untersuchungen
weiterführende Diagnostik nach 20 Behandlungen erforderlich, insbesondere
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
– Röntgenkontrastuntersuchungen
Heilmittel
– cerebralen Durchblutungsstörungen
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
– Videostroboskopie
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
Heilmittelverordnung im Regelfall
– Verbesserung bzw. Normalisierung Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Krankhafte Störungen des Schluckak- Störungen
des Schluckaktes
tes
– des Schluckaktes (motorisch und
sensorisch) in der oralen, pharynge- – ggf. Erarbeitung von Kompensati1. Dysphagie
onsstrategien
alen und oesophagealen Phase
(Schluckstörung, soweit sie nicht
primär eine Indikation zur Opera– Ermöglichung der oralen Nahrungs– in Form einer Aspirationsgefahr
tion darstellt)
aufnahme
– der Stimme
z. B. bei
Diagnose
Indikation
5 Störungen des Schluckaktes
– 77 –
– bei Muskelerkrankungen
– nach operativen Eingriffen
z. B.
2. Schädigungen im Kopf-HalsBereich
Diagnose
Leitsymptomatik:
Schädigung,
Funktionsstörung
– Verbesserung bzw. Normalisierung
des Schluckaktes
Ziel der
Stimm-/Sprechund Sprachtherapie
– der Stimme
– in Form einer Aspirationsgefahr
– Ermöglichung der oralen Nahrungsaufnahme
– des Schluckaktes (motorisch und
sensorisch) in der oralen, pharynge- – ggf. Erarbeitung von Kompensationsstrategien
alen und oesophagealen Phase
Störungen im Bereich
Indikation
Stimm-, Sprech- und Sprachherapie
Heilmittel
bis zu 20 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
2. Folge-VO:
2 × wöchentlich bis täglich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
– Indikationsstellung zu operativen
Maßnahmen
– Beendigung od. Fortsetzung der
Therapie
zur
– neurolog. Untersuchung
– Sonographie
– Röntgenkontrastuntersuchungen
– Videostroboskopie
– endoskopische Untersuchungen
weiterführende Diagnostik nach
20 Behandlungen erforderlich,
insbesondere
Erst-VO:
weitere Hinweise
Verordnungsmengen je Diagnose
Heilmittelverordnung im Regelfall
– 78 –
– 79 –
III. Maßnahmen der Ergotherapie
1
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
Verzeichnis gebräuchlicher Abkürzungen im Heilmittelkatalog für Ergotherapie
1.1 Wirbelsäulenerkrankungen
Erst-VO
= Erstverordnung
1.2 Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie
Folge-VO
= Folgeverordnung
1.3 Gelenk- und Weichteilerkrankung
Langfrist-VO
= Langfristverordnung
1.4 Erkrankungen des Muskelsystems
/VO
= pro Verordnung
2
+
= und (zusätzlich)
/
= oder (alternativ)
Erkrankungen des ZNS
2.1 Angeborene o. früherworbene Hirnschädigungen und Entwicklungsstörungen
2.2 Schädigungen des Gehirns nach Abschluss der Hirnreife
3
Schädigungen des Rückenmarkes und der peripheren Nerven
3.1 Schädigungen des Rückenmarkes
3.2 Schädigungen der peripheren Nerven
4
Psychische Störungen
4.1 Geistige und psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter
4.2 Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
4.3 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive
Störungen
4.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
4.5 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
– WS-Frakturen (auch postoperativ)
– rheumatoide Arthritis mit Befall der
3. Störung der Haltung
Wirbelsäule
2. Schmerz
– bei Aktivitäten im Haushalt
– im Wechsel von Körperstellungen
– Erlernen von gelenkschützenden
Bewegungen/Belastungen
– Schmerzlinderung
– Besserung von statischer und dynamischer Haltung
– Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion (Koordination, Kraft)
– Wiederherstellung/Besserung der
gestörten passiven Gelenkbeweglichkeit
durch:
– Erlernen von Kompensationsmechanismen
1. der Selbstversorgung/Alltagsbewäl- – Selbständigkeit in der Selbstversortigung
gung (z. B. Ankleiden, Hygiene,
Haushalt)
2. der Beweglichkeit
– Verbesserung der körperlichen Bein Form von Störungen, z. B.:
weglichkeit
– im Ankleiden und in der persönli– Steigerung der Belastungsfähigkeit
chen Hygiene
und der Ausdauer
– im Sitzen
– Verminderung der schmerzbeding– im Heben, Tragen
ten Reaktionen
1. aktive und passive Bewegungsstörungen
– M. Bechterew
Einschränkung:
z. B.:
Ziel der
Ergotherapie
z. B.:
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Wirbelsäulenerkrankungen
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
1.1 Wirbelsäulenerkrankungen
1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
mindestens 1 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
A. Motorisch-funktionelle Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– 80 –
Kontrakturen/Narben
Arthrodesen
Endoprothesen-Implantationen
z. B.:
vorwiegend im Bereich Schulter, Arm,
Hand
– Verbrennungen
– operativer Versorgung
– traumatischer Schädigung
Zustand nach
Diagnose
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Ziel der
Ergotherapie
– Erlernen von gelenkschützenden
Bewegungen/Belastungen
– Narbenabhärtung, (De-)Sensibilisierung
– Vorbeugung/Besserung von Fehlstellungen und Kontrakturen
– Wiederherstellung/Besserung der
Feinmotorik und Koordination
Einschränkung:
– Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden, Hygiene)
1. aktive u. passive Bewegungsstörun- 1. der Selbstversorgung/Alltagsbewältigung
– Verbesserung der körperlichen Begen
weglichkeit
2. der Beweglichkeit und Geschick2. Kontrakturen, Narbenzüge
lichkeit
– Verbesserung der manuellen Ge3. Schmerz
schicklichkeit
in Form von Störungen z. B.:
4. Störungen der Körperwahrneh– Steigerung der Belastungsfähigkeit
– im Ankleiden und in der persönlimung
und der Ausdauer
chen Hygiene
5. Sensibilitätsstörungen
– Erlernen von Kompensationsme– der Armfunktion, des Greifens, Halchanismen
tens, Hebens und Tragens
durch:
– der manuellen Geschicklichkeit
– Wiederherstellung/Besserung der
– in der Nahrungszubereitung und
gestörten passiven GelenkbewegErnährung
lichkeit
– bei Aktivitäten im Haushalt
– Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion (Grobmotorik, Kraft)
z. B.:
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
1.2 Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie
1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
mindestens 1 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
– bis 9 Monate nach dem Op-Ergebnis
Langfrist-VO: ja,
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
C2.Versorgung mit temporären Schienen
C1.Thermische Anwendungen
B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung (bei Sensibilitätsstörungen)
A. Motorisch-funktionelle Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– 81 –
vorwiegend Arm/Hand-Region
z. B.: Dysmeliesyndrom
5. Störungen der Körperwahrnehmung
4. Schmerz
3. Sensibilitätsstörungen (z. B. des
Stumpfes)
2. Muskelinsuffizienz, -verkürzung
1. Bewegungsstörungen durch z. B.
Kontrakturen, auch benachbarter
Gelenke
nach Abschluß der Wundheilung
Angeborene Fehlbildungen
z. B.:
Amputationen
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
Ziel der
Ergotherapie
– Besserung/Wiederherstellung der
Körperwahrnehmung und der Sensibilität
– Desensibilisierung des Stumpfes
– Besserung der aktiven Beweglichkeit und Geschicklichkeit des Amputations-Stumpfes (Grobmotorik,
Kraft, Feinmotorik, Koordination),
– Erlernen des Umgangs mit der Prothese
1. der Selbstversorgung/Alltagsbewäl– Selbständigkeit in der Selbstversortigung
gung (Ankleiden, Hygiene)
2. der Beweglichkeit und Geschick– Verbesserung der körperlichen Belichkeit
weglichkeit
in Form von Störungen z. B.:
– Verbesserung der manuellen Ge– beim Ankleiden und in der persönschicklichkeit
lichen Hygiene
– Steigerung der Belastungsfähigkeit
– der Armfunktion, des Greifens, Halund der Ausdauer
tens, Hebens u. Tragens
– Erlernen von Kompensationsme– der manuellen Geschicklichkeit
chanismen
– bei der Nahrungszubereitung und
durch:
Ernährung
– Besserung/Erhalt der Beweglichkeit
– bei Aktivitäten im Haushalt
der benachbarten Gelenke, Kontrakturprophylaxe
Einschränkung:
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
mindestens 1 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
– Bei Amputationen bis 9 Monate
nach Op
– Bei angeborenen Fehlbildungen
Langfrist-VO: ja,
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
C. Thermische Anwendungen
B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung (z. B. bei Dysmelien)
A. Motorisch-funktionelle Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– 82 –
vorwiegend obere Extremität
4. Sensibilitätsstörungen
3. Schmerzen
2. lokale Durchblutungs- und
Regulationsstörungen
1. Bewegungsstörungen, Schonhaltung
Sudeck’sches Syndrom
Stadium II. u. III.
z. B.
Sympathische Reflexdystrophie
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
Ziel der
Ergotherapie
Einschränkung:
– Verbesserung/Wiederherstellung
der Sensibilität
– Vorbeugung/Besserung von Fehlstellungen und Kontrakturen
– Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden, Hygiene)
1. der Selbstversorgung/Alltagsbewäl– Verbesserung der körperlichen Betigung
weglichkeit
2. der Beweglichkeit und Geschick– Verbesserung der manuellen Gelichkeit
schicklichkeit
in Form von Störungen z. B.:
– Steigerung der Belastungsfähigkeit
– beim Ankleiden und in der persönund der Ausdauer
lichen Hygiene
– Erlernen von Kompensationsme– der Armfunktion, des Greifens, Halchanismen
tens, Hebens u. Tragens
durch:
– der manuellen Geschicklichkeit
– Besserung/Wiederherstellung der
– bei der Nahrungszubereitung und
gestörten passiven GelenkbewegErnährung
lichkeit
– bei Aktivitäten im Haushalt
– Wiederherstellung/Besserung der
Grob- u. Feinmotorik sowie der Koordination
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
mindestens 1 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: keine
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
C2.Versorgung mit temporären Schienen
C1.Thermische Anwendungen
B. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
A. Motorisch-funktionelle Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– 83 –
Arthrogryposis congenita
Arthrose
Schultersteife
Arthritis bei Kollagenosen
Arthritis psoriatica
Rheumatoide Arthritis u. Sonderformen
– degenerativ/traumat.
Reaktive Arthritis
z. B.:
vorwiegend:
Schulter, Ellbogen, Hand
– angeboren
3. Schmerzen
2. Muskeldysbalance, -insuffizienz,
-verkürzung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– Wiederherstellung/Besserung der
Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
– Verbesserung der manuellen Geschicklichkeit
– Verbesserung und Erhalt der
körperlichen Beweglichkeit
– Erlernen von gelenkschützenden
Bewegungen/Belastungen
– Schmerzlinderung
– Vorbeugung/Besserung von Fehlstellungen und Kontrakturen
– Wiederherstellung/Besserung der
gestörten Muskelfunktion (Grobmo- Frequenzempfehlung:
torik, Kraft)
mindestens 1 × wöchentlich
– Wiederherstellung/Besserung der
Feinmotorik und Koordination
– bei rheumatoider Arthritis und Sonderformen, Arthritis psoriatica, Arthritis bei Kollagenosen, Arthrogryposis congenita
Langfrist-VO: ja,
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
C2.Versorgung mit temporären Schienen
C1.Thermische Anwendungen
– Selbständigkeit in der Selbstversor- A. Motorisch-funktionelle Behandlung
gung (Ankleiden, Hygiene)
Ziel der
Ergotherapie
– der Armfunktion, des Greifens, Hal– Erlernen von Kompensationsmetens, Hebens u. Tragens
chanismen
– der manuellen Geschicklichkeit
durch:
– bei der Nahrungszubereitung und
– Besserung/Wiederherstellung der
Ernährung
gestörten passiven Gelenkbeweg– bei Aktivitäten im Haushalt
lichkeit
– beim Ankleiden und in der persönlichen Hygiene
in Form von Störungen z. B.:
2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit
1. der Selbstversorgung/Alltagsbewältigung
1. Bewegungsstörungen der Gelenke
mit Bewegungseinschränkungen,
Instabilität/Deviation, Subluxation
– erworben
Einschränkung:
z. B.:
– entzündlich
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Gelenkerkrankungen
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
1.3 Gelenk- und Weichteilerkrankungen
1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
– 84 –
autoimmunologisch
degenerativ
–
–
prog. Muskeldystrophie
Myopathien
Dermatomyositis
–
–
–
u. a.
entzündlich,
–
Muskelerkrankungen
z. B.:
Diagnose
3. Störung der Körperwahrnehmung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– Verbesserung der Wahrnehmungsfähigkeit u. Körperwahrnehmung
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
mindestens 1 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
– Selbständigkeit in der Selbstversor- A1. Motorisch-funktionelle Behandgung (Ankleiden, Hygiene, Exkrelung
tion)
A2. Sensomotorisch-perzeptive Be– Erhalt/Verbesserung der
handlung
körperlichen Beweglichkeit
C. Versorgung mit temporären Schie– Erhalt/Verbesserung der manuellen
nen
Geschicklichkeit
Ziel der
Ergotherapie
– beim Ankleiden und in der persön– Erhalt der Belastungsfähigkeit und
lichen Hygiene u. Exkretion
der Ausdauer
– der Armfunktion, des Greifens, Hal– Erlernen von Kompensationsmetens, Hebens u. Tragens
chanismen
– der manuellen Geschicklichkeit
durch:
– bei der Nahrungszubereitung und
– Besserung/Erhalt von MuskelfunkErnährung
tion/-kraft, von Feinmotorik u. Koordination
in Form von Störungen z. B.:
2. der Beweglichkeit/Fortbewegung
und Geschicklichkeit
1. der Selbstversorgung/Alltagsbewältigung
2. Störung der Grob- und Feinmotorik
Einschränkung:
1. Störung von Koordination, Kraft
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
z. B.:
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
1.4 Erkrankungen des Muskelsystems
1 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
– 85 –
perinatal
postnatal
traumatisch
degenerativ
entzündlich
vaskulär
toxisch
tumorös
hypoxisch
metabolisch
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Meningitis/Encephalitis
Zerebralparesen
z. B.
praenatal
–
Entwicklungsstörungen
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Ziel der
Ergotherapie
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– der allgemeinen Ausdauer
– des situationsgerechten Verhaltens
– des Körperbildes, der räumlichen
Orientierung und/oder der Objektidentifikation
– der manuellen Tätigkeiten
1. der Beweglichkeit, Geschicklichkeit
Einschränkung
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
– Verbesserung der psychischen Belastbarkeit, Flexibilität u. selbständigen Tagesstrukturierung sowie Ei- Frequenzempfehlung:
geninitiative u. Motivation
mindestens 1 × wöchentlich
– Verbesserung der Körperwahrnehmung/Körperschema, der Sensorik
– Verbesserung der Grob- u. Feinmotorik, der Koordination von Bewegungsabläufen
– Selbständigkeit in der altersentspre- A1. Sensomotorisch perzeptive Behandlung
chenden Versorgung (Ankleiden,
Hygiene)
A2. Motorisch-funktionelle Behand2. der Selbstversorgung und Alltagsbelung
– Verbesserung der körperlichen Be2. der Wahrnehmung und Wahrnehwältigung
weglichkeit und der GeschicklichA3. Hirnleistungstraining/neuromungsverarbeitung
3. in der zwischenmenschlichen Interkeit
psychologisch orientierte Behand3. der kognitionsstützenden und höheaktion
lung
– Verbesserung der Belastungsfähigren kognitiven Funktionen, wie:
4. im Verhalten
keit und der Ausdauer
B. Psychisch-funktionelle Behand– Aufmerksamkeit
in Form von Störungen, z. B.:
lung
– Verbesserung im Verhalten und in
– Konzentration
zwischenmenschlichen
Beziehun– Ausdauer
– beim Wechsel von Körperstellungen
C1. Thermische Anwendung.
gen
– psychomotor. Tempo u. Qualität
nur als Ergänzung zu A1/2
–
in
der
persönlichen
Hygiene,
An– Handlungsfähigkeit u. Problem– Erlernen von Kompensationsmekleiden
C2. Versorgung mit temporären Schielösung einschl. der Praxie
chanismen
nen
– bei der Nahrungszubereitung und
durch:
Nahrungsaufnahme
angeborene oder früherworbene Hirn- z. B.:
schädigungen
1. Körperhaltung, Körperbewegung u.
Koordination
und/oder
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
2.1 Angeborene oder früherworbene Hirnschädigungen und Entwicklungsstörungen
2 Erkrankung des ZNS
– 86 –
degenerativ
entzündlich
vaskulär
toxisch
tumorös
hypoxisch
metabolisch
–
–
–
–
–
–
–
Schädelhirntrauma
M. Parkinson
Multiple Sklerose
Apoplex, Blutung
intrazerebraler Tumor
Z. n. Hypoxie
–
–
–
–
–
–
z. B.
traumatisch
–
Schädigungen des Gehirns nach Abschluss der Hirnreife
Diagnose
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Ziel der
Ergotherapie
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– Handlungsfähigkeit u. Problemlösung einschl. der Praxie
– Psychomotor. Tempo u. Qualität
– Ausdauer
– des situationsgerechten Verhaltens
– des Körperbildes, der räumlichen
Orientierung und/oder der Objektidentifikation
– der manuellen Tätigkeiten
– bei Aktivitäten im Haushalt
1. der Beweglichkeit, Geschicklichkeit
1. der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination
– Konzentration
Einschränkung
z. B.:
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
Langfrist-VO: ja
2. Folge-VO:
1. Folge-VO:
Erst-VO:
– Verbesserung der psychischen Belastbarkeit, Flexibilität u. selbständigen Tagesstrukturierung sowie Ei- Frequenzempfehlung:
geninitiative u. Motivation
mindestens 1 × wöchentlich
– Verbesserung der Körperwahrnehmung/Körperschema, der Sensorik
– Verbesserung der Grob- u. Feinmotorik, der Koordination von Bewegungsabläufen
– Selbständigkeit in der altersentspre- A1. Sensomotorisch perzeptive Behandlung
chenden Versorgung (Ankleiden,
Hygiene)
A2. Motorisch-funktionelle Behand2. der Selbstversorgung und Alltagsbelung
– Verbesserung der körperlichen Be2. der Wahrnehmung und Wahrnehwältigung
weglichkeit und der GeschicklichA3. Hirnleistungstraining/neuromungsverarbeitung
3. in der zwischenmenschlichen Interkeit
psychologisch orientierte Behandaktion
3. der geistigen u. psychischen Funktilung
– Verbesserung der Belastungsfähigonen/Stimmungen
4. im Verhalten
keit und der Ausdauer
B1. Psychisch-funktionelle Behand4. des Gesichtsfeldes in Verbindung
in Form von Störungen, z. B:
– Verbesserung im Verhalten und in
lung
mit und ohne Neglect
zwischenmenschlichen Beziehun– beim Wechsel von Körperstellungen
C1. Thermische Anwendung.
5. der kognitionsstützenden und höhegen
nur als Ergänzung zu A1/2
– in der persönlichen Hygiene, Anren kognitiven Funktionen
– Erlernen von Kompensationsmekleiden
C2. Versorgung mit temporären Schiewie:
chanismen
nen
– bei der Nahrungszubereitung und
– Aufmerksamkeit
durch:
Nahrungsaufnahme
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
2.2 Schädigungen des Gehirns nach Abschluss der Hirnreife
2 Erkrankung des ZNS
– 87 –
– Amyotrophische Lateralsklerose
(ALS)
– Befall der Vorderhornganglienzellen
– Querschnittssyndrom, komplett/
inkomplett
z. B.:
– vaskulär
– tumorös
– entzündlich
2. der Sensibilität und
Körperwahrnehmung
1. in der Koordination und aktiven
Körperbewegung
bei
– Paraparese/Paraplegie
– Tetraparese/Tetraplegie
– angeboren
– traumatisch
z. B.:
Schädigungen des Rückenmarkes
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
Ziel der
Ergotherapie
– Erlernen von Ersatz- u. Trickbewegungen
– bei Aktivitäten im Haushalt
– der manuellen Tätigkeiten
– des situationsgerechten Verhaltens
– der allgemeinen Ausdauer
– Vorbeugung von Fehlstellungen
– bei der Nahrungszubereitung und
Nahrungsaufnahme
durch:
– Verbesserung sensomotorischer
Restfunktionen u. Körperwahrnehmung
– in der persönlichen Hygiene, Ankleiden
– Selbständigkeit in der Selbstversorgung (Ankleiden/Hygiene)
1. der körperlichen Beweglichkeit und
– Verbesserung der körperlichen BeGeschicklichkeit
weglichkeit u. Geschicklichkeit
2. der Selbstversorgung und Alltagsbe– Erlernen von Kompensationsmewältigung
chanismen
3. in der Kommunikation
– Wiederherstellung/Verbesserung
in Form von Störungen, z. B.:
der Belastungsfähigkeit und der
– beim Wechsel von Körperstellungen
Ausdauer
Einschränkung
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
3.1 Schädigungen des Rückenmarkes
3 Schädigungen des Rückenmarkes und der peripheren Nerven
bis zu 10 ×/VO
2. Folge-VO:
mindestens 1 × wöchentlich.
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
Erst-VO:
C. Versorgung mit temporären Schienen, nur als Ergänzung zu A
B1. Psychisch-funktionelle Behandlung
A2. Motorisch-funktionelle Behandlung
A1. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– 88 –
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Ziel der
Ergotherapie
– Erlernen von Ersatz- u. Trickbewegungen
– Vorbeugung von Fehlstellungen
– Selbständigkeit in der SelbstversorEinschränkung
Plexusparesen, Nervenwurzelläsionen z. B.:
gung (Ankleiden/Hygiene)
oder periphere Paresen
1. Störung der Grob- und Feinmotorik, 1. der körperlichen Beweglichkeit/Ge– Verbesserung der körperlichen BeKoordination
schicklichkeit
vorwiegend Arm-/Handregion
weglichkeit u. Geschicklichkeit
2. Störungen der Sensibilität und
2. der Selbstversorgung und Alltagsbez. B.:
– Erlernen von KompensationsmeKörperwahrnehmung
wältigung
– angeboren
chanismen
in Form von Störungen, z. B.:
– traumatisch
– Wiederherstellung/Verbesserung
– in der persönlichen Hygiene, An– entzündlich
der Belastungsfähigkeit und der
kleiden
Ausdauer
– tumorös
– bei der Nahrungszubereitung und
durch:
– autoimmunologisch
Nahrungsaufnahme
– Verbesserung sensomotorischer
– der manuellen Tätigkeiten
Restfunktionen u. Körperwahrneh– bei Aktivitäten im Haushalt
mung
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
3.2 Schädigungen der peripheren Nerven
3 Schädigungen des Rückenmarkes und der peripheren Nerven
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
mindestens 1 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
Langfrist-VO: ja
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
C. Versorgung mit temporären Schienen, nur als Ergänzung zu A
A2. Motorisch-funktionelle Behandlung
A1. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– 89 –
z. B.:
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Ziel der
Ergotherapie
z. B.:
Entwicklungsstörungen
– situationsgerechtes Verhalten
– der Ausdauer und der Konzentration
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
bis zu 10 ×/VO
Langfrist-VO: ja,
– nur nach o. g. Diagnostik
2. Folge-VO:
Bei Nichterreichen des Therapiezieles
nach max. 20 TE, ist eine weiterführende kinder- u. jugendpsychiatrische
Diagnostik erforderlich.
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
B. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
A2. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
A1. Psychisch-funktionelle Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– nur nach o. g. Diagnostik
– Verbesserung von Koordination,
Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen
Frequenzempfehlung:
– Verbesserung der eigenständigen altersentsprechenden Lebensführung mindestens 1 × wöchentlich
– Verbesserung des situationsgerechEinschränkung
ten Verhaltens,
1. in der Wahrnehmung und Wahrneh- 1. der Selbstversorgung und Alltagsbe– Verbesserung der Beziehungsfähigmungsverarbeitung
wältigung
frühkindlicher Autismus
keit
2. des psychomotorischen Tempos
2. im Verhalten
Verhaltens- und emotionale Störungen
– Selbstständigkeit in der altersentund der Qualität
mit Beginn in Kindheit und Jugend
3. in der zwischenmenschlichen Intersprechenden Selbstversorgung
3. der kognitionsstützenden u. höheaktion
z. B.:
– Verbesserung der Belastungsfähigren kognitiven Funktionen
4. der Beweglichkeit und Geschick– Störung des Sozialverhaltens
keit und der Ausdauer
lichkeit
4. der emotionalen und Willensfunkti– depressive Störung/Angststörung
durch:
onen
in Form von Störungen, z. B.:
– Essstörungen
– Verbesserung der psychischen
– beim Ankleiden und in der persönGrundleistungsfunktionen
lichen Hygiene
– Verbesserung eingeschränkter
– bei Nahrungszubereitung und
körperlicher Funktionen
Ernährung
– Verbesserung der Realitätsbezogen– der manuellen Tätigkeit
heit, der Selbst- und Fremdwahr– im Verhalten gegenüber Personen
nehmung
und Objekten
– Verbesserung kognitiver Funktio– Körper- und Selbstwahrnehmung
nen
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
4.1 Geistige und psychische Störungen im Kindes- u. Jugendalter
4 Psychische Störungen
– 90 –
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Ziel der
Ergotherapie
– Verbesserung im Verhalten und in
zwischenmenschlichen Beziehungen
– Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
– Verbesserung eingeschränkter
körperlicher Funktionen
– Verbesserung der psychischen
Grundleistungsfunktionen
mindestens 1 × wöchentlich
– bei alltäglichen Aktivitäten
Borderline-Störung
– nur nach weiterführender psychiatrischer Diagnostik
durch:
– im Arbeitsverhalten
z. B.:
bis zu 10 ×/VO
2. Folge-VO:
Frequenzempfehlung:
– Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
– in der Selbstwahrnehmung
Persönlichkeits-und Verhaltensstörungen
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
Langfrist-VO: ja
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
Eine Verordnung ist nur möglich aufgrund einer psychiatrischen Diagnostik
A. Psychisch-funktionelle Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– Verbesserung der Tagesstrukturierung
– Selbstständigkeit in der Selbstversorgung
Essstörung
– im Verhalten gegenüber Personen
und Objekten
– Verbesserung des situationsgerechEinschränkung:
Neurotische-, Belastungs- und somato- z. B.:
ten Verhaltens, auch der sozio-emoforme Störungen
1. Der emotionalen und Willensfunkti- 1. im Verhalten
tionalen Kompetenzen und Inonen
z. B.:
2. in der zwischenmenschlichen Interteraktionsfähigkeit
2. Der Anpassungs- und Verhaltensaktion
Angststörung
– Verbesserung der Tagesstrukturiemuster
3. in der Selbstversorgung und AllVerhaltensauffälligkeiten mit
rung
tagsbewältigung
körperlichen Störungen oder Faktoren
– Verbesserung der Beziehungsfähigin Form von Störungen, z. B.:
z. B.:
keit
Diagnose
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
4.2 Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
4 Psychische Störungen
– 91 –
depressive Episode
z. B.:
affektive Störungen
postschizophrene Depression
z. B.:
Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
Diagnose
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
–
–
–
– Verbesserung der psychischen
Grundleistungsfunktionen
– Verbesserung eingeschränkter
körperlicher Funktionen
– im Verhalten gegenüber von Personen und Objekten
– in der Selbstwahrnehmung
– Verbesserung der eigenständigen
Lebensführung
– Verbesserung kognitiver Funktionen
– Verbesserung im Verhalten gegenüber Personen und Objekten
– Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
durch:
– im Arbeitsverhalten
– der Ausdauer und der Konzentration
– Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
1. im Verhalten
– des Denkens/der Denkinhalte
– in der persönlichen Hygiene, Ankleiden
Einschränkung:
z. B.:
–
Ziel der
Ergotherapie
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
mindestens 1 × wöchentlich
Frequenzempfehlung:
– nur nach weiterführender psychiatrischer Diagnostik
Langfrist-VO: ja,
– Verbesserung des situationsgerech- A. Psychisch-funktionelle Behandlung
ten Verhaltens, auch der sozio-emoB. Hirnleistungstraining/neuropsytionalen Kompetenzen und Inchologisch orientierte Behandlung
2. in der zwischenmenschlichen Interder Wahrnehmung und Wahrnehteraktionsfähigkeit
Eine Verordnung ist nur möglich aufaktion
mungsverarbeitung
– Selbstständigkeit in der Selbstvergrund einer psychiatrischen Diagnostik
der emotionalen und Willensfunkti- 3. der Selbstversorgung und Alltagsbesorgung
wältigung
onen
– Verbesserung der BeziehungsfähigErst-VO:
bis zu 10 ×/VO
4. der Beweglichkeit und Geschickder Verhaltensmuster
keit
lichkeit
1. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO
der kognitionsstützenden und höhe– Verbesserung der Tagesstrukturiein Form von Störungen, z. B.:
ren kognitiven Funktion
rung
2. Folge-VO: bis zu 10 ×/VO
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
4.3 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen
4 Psychische Störungen
– 92 –
Abhängigkeitssyndrom
z. B.:
Psychische und Verhaltensstörungen
durch psychotrope Substanzen
Diagnose
4. im Realitätsbewusstsein und in der
Selbsteinschätzung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– Verbesserung der Tagesstrukturierung
– Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
– Verbesserung der eigenständigen
Lebensführung
– Verbesserung kognitiver Funktionen
Langfrist-VO: ja,
– Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
mindestens 1 × wöchentlich
in der Regel Behandlung in Gruppen
Frequenzempfehlung:
– nur nach weiterführender psychiatrischer Diagnostik
– nur nach weiterführender psychiatrischer Diagnostik
– Verbesserung der psychischen
Grundleistungsfunktionen
ja,
2. Folge-VO:
durch:
Bei Nichterreichen des Therapiezieles
nach max. 20 TE, ist eine weiterführende psychiatrische Diagnostik erforderlich.
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
A2. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
– Selbständigkeit in der Selbstversor- A1. Psychisch-funktionelle Behandlung
gung
Ziel der
Ergotherapie
– Verbesserung der Beziehungsfähig– bei der Ausdauer und der Konzentkeit
ration
– Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
– bei alltäglichen Aktivitäten
3. der Merkfähigkeit und des Kurzzeitin Form von Störungen, z. B.:
gedächtnisses
2. im Verhalten
1. in der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
2. der Verhaltensmuster
Einschränkung
1. des Antriebs und des Willens
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
z. B.:
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
4.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
4 Psychische Störungen
– 93 –
Morbus Alzheimer im Stadium der
fraglichen und leichten Demenz (CDR
0,5 und 1,0)
z. B.:
Dementielle Syndrome
Diagnose
Fähigkeitsstörungen
Leitsymptomatik:
Ziel der
Ergotherapie
bis zu 10 ×/VO
bis zu 10 ×/VO
1. Folge-VO:
2. Folge-VO:
Frequenzempfehlung:
mindestens 1 × wöchentlich
– des situationsgerechten Verhaltens
– nur nach weiterführender nervenärztlich/neuropsychologischer
Diagnostik
Langfrist-VO: ja,
bis zu 10 ×/VO
Erst-VO:
A2. Psychisch-funktionelle Behandlung
A1. Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose
C. ergänzendes Heilmittel
B. optionales Heilmittel
A. vorrangiges Heilmittel
Heilmittelverordnung im
Regelfall
– bei der Nahrungszubereitung und
Ernährung
– beim Ankleiden und in der persönlichen Hygiene
– Erhalt und Verbesserung der SelbstEinschränkung:
versorgung
1. der Merkfähigkeit und des Kurzzeit- 1. im Verhalten
– Erhalt und Verbesserung kognitiver
gedächtnisses
2. in der Selbstversorgung
Funktionen
2. der Orientierung zu Raum, Zeit und
3. in der zwischenmenschlichen Inter– Erhalt und Verbesserung der OrienPersonen
aktion
tierung zu Raum, Zeit und Personen
3. der psychomotorischen Funktionen
4. der kognitiven Fähigkeiten
durch:
5. der Beweglichkeit und Geschick– Erlernen von Kompensationsstratelichkeit
gien
in Form von Störungen z. B.:
– Verbesserung der eigenständigen
– bei Aktivitäten im Haushalt
Lebensführung
z. B.:
Schädigung/
Funktionsstörung
Indikation
4.5 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
4 Psychische Störungen
– 94 –
– 95 –
Anlage 1
Anlage 2
Einführung neuer Heilmittel und neuer Indikationen
Nichtverordnungsfähige Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien*
Nachfolgend werden benannt
A Allgemeines
1 Neue Heilmittel und zulässige Heilmittel für neue Indikationen
dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung nur verordnet werden,
wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und Empfehlungen für die
Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abgegeben hat.
2 Als neu gemäß Nummer 14 der Richtlinien gelten solche Maßnahmen,
– die zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bundesausschuss
nach den Heilmittel-Richtlinien nicht verordnungsfähig sind
oder
– Maßnahmen, die für bestimmte Indikationen bereits nach den
Heilmittel-Richtlinien verordnet werden können, deren Indikationsbereiche aber wesentliche Änderungen oder Erweiterungen
erfahren haben.
B Antragsverfahren
3 Die Prüfung neuer Maßnahmen durch den Bundesausschuss erfolgt auf Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einer
Kassenärztlichen Vereinigung oder eines Spitzenverbandes der
Krankenkassen.
4 Ein Antrag soll nur gestellt werden, wenn nach Auffassung des
Antragsberechtigten nach Nummer 3 aufgrund der zu einer bestimmten neuen Methode vorliegenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Arbeiten der diagnostische und/oder therapeutische
Wert der neuen Methode beurteilbar ist. Unterlagen, die eine solche
Beurteilung ermöglichen, sind dem Antrag beizufügen.
5 Der Antrag ist zu begründen. Im Antrag ist darzulegen, dass die
Einführung des neuen Heilmittels in Anbetracht der Häufigkeit oder
Schwere der betreffenden Erkrankungen medizinisch notwendig
ist.
6 Der Antrag soll – ggf. im Vergleich zu bereits verordnungsfähigen
Heilmitteln – Angaben enthalten
6.1 zum diagnostischen und/oder therapeutischen Nutzen oder zu
den Vorzügen,
6.2 zu den Risiken und
6.3 zur Wirtschaftlichkeit mit Darstellung der Relation zwischen
Aufwand und dem zu erwartenden Erfolg.
7 Zu den Angaben nach Nummer 6 sind Studien nach folgenden
Kategorien vorzulegen:
7.1 Randomisierte, kontrollierte Studie(n)
7.2 Fall-Kontroll-Studie(n) oder Kohortenstudie(n)
7.3 Zeit-Vergleich-Studie(n)
7.4 Nicht kontrollierte klinische Studie(n)
a) Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der
Anlage 1 nicht nachgewiesen ist
1. Hippotherapie
2. Isokinetische Muskelrehabilitation
3. Höhlentherapie
4. Musik- und Tanztherapie
5. Magnetfeldtherapie ohne Verwendung implantierter Spulen
(Magnetfeldgeräte zur Anwendung bei der invasiven Elektroosteostimulation unterliegen den Regelungen über die
Verordnung von Hilfsmitteln)
6. Fußreflexzonenmassage
7. Akupunktmassage
8. Atlas-Therapie nach Arlen
9. Mototherapie
10. Zilgrei-Methode
11. Atemtherapie nach Middendorf
b) Indikationen, bei denen der Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist
12. Entwicklungsbedingte Sprechunflüssigkeit im Kindesalter
13. Stimmtherapie bei nicht krankhaftem Verlauf des Stimmbruchs
14. Alle psychotherapeutischen Behandlungsformen, die Regelungsgegenstand der Psychotherapie-Richtlinien sind
15. Störungen wie Lese- und Rechtschreibschwäche, sonstige
isolierte Lernstörungen
c) Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen
sind
16. Massage des ganzen Körpers (Ganz- bzw. Vollmassagen)
17. Massage mittels Gerät/Unterwassermassage mittels automatischer Düsen
18. Teil- und Wannenbäder, soweit sie nicht nach den Vorgaben
des Heilmittelkataloges verordnungsfähig sind
19. Sauna, römisch-irische und russisch-römische Bäder
20. Schwimmen und Baden, auch in Thermal- und Warmwasserbädern
21. Maßnahmen, die der Veränderung der Körperform (z. B. Bodybuilding) oder dem Fitneß-Training dienen
22. Maßnahmen, die ausschließlich der Anreizung, Verstärkung
und Befriedigung des Sexualtriebes dienen sollen
7.5 Studie(n) zum Nachweis der Beeinflussung pathophysiologisch
relevanter Größen
7.6 Wissenschaftlich begründete Expertenaussagen
Einem Antrag sollen entweder mindestens eine Studie nach Nummer 7.1 oder Nummer 7.2 oder mindestens zwei Studien bzw. Belege nach den Nummern 7.3 bis 7.6 beigelegt werden.
C Beurteilung durch den Bundesausschuss
8 Der Arbeitsausschuss „Heilmittel- und Hilfsmittel/Häusliche
Krankenpflege/Rehabilitation/Arbeitsunfähigkeit“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen kann die Bearbeitung von
Anträgen zurückstellen, soweit und solange sie den Anforderungen
für eine Beurteilung nach den Nummern 5, 6 und 7 nicht genügen.
9 Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft die Anträge unter Berücksichtigung der in den Nummern 5 und 6 aufgeführten Kriterien.
*) Teile dieser Auflistung wurden aus der Anlage 2 der Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien in der Fassung vom 17. Juni 1992, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 183b vom 29. September 1992, zuletzt geändert am 18. Februar 1998, in Kraft getreten am 27. Juni 1998 übernommen.
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