Hygieneregeln für das Friseurhandwerk (PDF | 286,97 KB)

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Gesundheitsamt
Abteilung für Infektionsschutz
Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden
Tel. 0611 31 2801, Fax 31 3916
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Merkblatt zur Hygiene im Friseurhandwerk
Kundinnen und Kunden in Friseurbetrieben wünschen eine Dienstleistung, die dem hygienischen
Standard entspricht und bei der eine Infektion mit Krankheitserregern ausgeschlossen ist.
Friseurbetriebe unterliegen den Regelungen der Hessischen Infektionshygieneverordnung vom
18.03.2003, und der Verordnung zur Änderung der Infektionshygieneverordnung vom 22.10.2008
und sind zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von
Wissenschaft und Technik verpflichtet.
Das Gesundheitsamt und die Selbstverwaltungsorgane der Handwerkerschaft machen die
Verordnung bekannt und achten gemeinsam darauf, dass sie eingehalten wird.
Hände
Händewaschen vor dem Bedienen einer Kundin oder eines Kunden ist eine einfache, wirksame
Methode, um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhüten.
Seifenspender und Einmalhandtücher verringern Kontakte mit Krankheitserregern. Nach Kontakt mit
Blut werden die Hände mit einem viruziden Mittel desinfizert.
Schmuck (Ringe, Armreifen, Armbanduhren) wird vor dem Händewaschen und der Tätigkeit am
Kunden abgelegt, da er die Reinigung der Hände beeinträchtigt und die Übertragung von
Krankheitserregern begünstigt.
Arbeitsgeräte / Textilien
Auch im Friseurhandwerk können Hepatitis B- oder Hepatitis C-Viren (HBV, HCV) und Humane
Immundefekt- Viren (HIV) übertragen werden. Hierfür sind bereits winzige Blutmengen ausreichend.
Desinfektion ist die Beseitigung oder weitgehende Reduzierung aller krankmachenden Erreger an
einem Gegenstand oder auf der Haut, so dass davon keine Infektionen ausgehen können.
§ 2, Absatz 8 der Hessischen Infektionshygieneverordnung
„Mehrfach zu verwendende Instrumente und Geräte für Tätigkeiten bei denen es zu Verletzungen,
auch unbeabsichtigten, kommen kann, sind nach jeder Verwendung zuerst zu desinfizieren, dann
erforderlichenfalls zu reinigen und zu trocknen.“
Mehrfach verwendbare Rasiermesser werden nach jedem Gebrauch an einer Kundin oder einem
Kunden manuell desinfiziert und gereinigt, desgleichen andere mit Blut oder Sekret verunreinigte
Arbeitsgeräte. Hierzu werden sie in eine Wanne mit genügend Desinfektionsmittellösung gelegt;
Konzentration der Lösung und Einwirkzeit bitte beachten. Danach werden sie unter fließendem
Wasser gespült, gereinigt und getrocknet. Auskunft über geeignete Desinfektionsmittel gibt der
Fachhandel.
Alle anderen Arbeitsgeräte werden direkt nach Gebrauch in Seifenlösung gereinigt.
Die Kundenhandtücher werden nur einmal benutzt, in einem geschlossenen Behältnis aufbewahrt
und bei mehr als 80°C mindestens 10 Minuten (oder bei 60°C mindestens 30 Minuten) gewaschen.
Die eigene Kleidung der Friseuse und des Friseurs soll haarabweisend sein.
Arbeitsräume, Toiletten
Die Arbeits- und Ablageflächen und der Fußboden müssen glatt, fugenarm und leicht zu reinigen sein
und mindestens an jeden Arbeitstag nass gewischt werden. Abgeschnittene Haare kommen in einen
geschlossenen Behälter und werden über den Hausmüll entsorgt.
Die Toiletten für Mitarbeiter und Kunden sind mit einem Handwaschbecken sowie mit
Seifenspender, Einmalhandtüchern und einem abdeckbaren Abfallbehälter auszustatten.
Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan kann helfen, diese Anforderungen bekannt zu machen und
umzusetzen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wählen Sie 0611 31 2801 oder schreiben Sie an
[email protected]
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