74 75 F 20 III. Adel, Herrschaft und Dienst III. Adel, Herrschaft

Werbung
74
III. Adel, Herrschaft und Dienst
F 20
III. Adel, Herrschaft und Dienst
75
75.1 Die Heerschildordnung
Die Ordnung der adligen Lehnsgesellschaft um 1200
Die kleine übrig gebliebene Gruppe der Altfreien, die wir
im Unterschied zu den Rodungs- und Stadtfreien (Bürger)
Edelfreie oder Adel nennen – differenzierte sich im Laufe
der Jahrhunderte nach Karl dem Großen immer stärker aus.
Maßstab der Differenzierung wurde einerseits der Allodialbesitz (Eigentum an Land), die Größe des Lehnsbesitzes
und die Zahl der Untervasallen sowie der Rang in der sich
ausbildenden hierarchischen Lehnsordnung. Wer einem
anderen ein Lehen verlieh, stand im Rang höher; wer von
einem anderen ein Lehen entgegennahm, ordnete sich
entsprechend unter. Je näher man in der Lehnsordnung
dem Oberlehnsherr, dem König, stand, umso höher war der
Rang. Nächst dem König standen diejenigen Geistlichen
und Adligen, welche ihre Lehen direkt vom König erhielten.
Für solche Königs- oder Kronvasallen, welche ihrerseits
Lehnsherren von Altfreien (Hochadligen) waren, den Hochadel, kristallisierte sich im 12. Jahrhundert die Bezeichnung
Reichsfürsten heraus: Die Erzbischöfe, Bischöfe sowie einige Äbte und Äbtissinnen der Reichsklöster bildeten die sog.
geistlichen Reichsfürsten, die Herzöge, Mark-, Land- und
Pfalzgrafen die sog. weltlichen Reichsfürsten.
Unterhalb der so genannten Edelfreien, also der Altadligen, zu denen noch die Grafen und Freiherren des
4. Heerschilds zählten, ordnete man die überwiegend aus
unfreien Schichten aufgestiegenen Dienstmannen oder
Ministerialen ein. Diese erlangten im 13./14. Jahrhundert
aufgrund der Angleichung von Aufgaben, Lebensweise
und Selbstbewusstsein eine Anerkennung als Niederadel.
Freilich blieb die Erinnerung an die ursprünglich unfreie
Herkunft trotzdem noch Jahrhunderte lang erhalten und
blockierte oder erschwerte das so genannte Konnubium
(= Heiratsverbindungen) mit dem alten Adel.
75.1 Die Heerschildordnung
Abgebildet ist ein Schaubild, welches idealtypisch die
Lehns- oder sog. Heerschildordnung verdeutlicht, welche
uns der um 1200 niedergeschriebene Sachsenspiegel überliefert (➞ F 19).
Die in Lehr- und Schulbüchern weit verbreitete Pyramidenform der Heerschildordnung trifft die Wirklichkeit
KLETT-PERTHES
nicht exakt: Einmal nicht quantitativ, weil der 5. und 6.
Heerschild zahlenmäßig die weitaus größte Zahl der Vasallen umfasste, denen gegenüber die Inhaber des 2., 3.
und 4. Heerschilds nur eine verschwindend kleine Gruppe
bildeten. Zum anderen gab es auch Lehnsleute, welche
außerhalb der Pyramide standen: So erhielt eine Gruppe
von Grafen im 4. Heerschild – später auch „Reichsgrafen“
genannte – ihre Lehen direkt vom König und unterstanden keineswegs den geistlichen oder weltlichen Reichsfürsten. Ebenso erhielt die Gruppe der sog. „Reichsritter“
(meist ehemalige Reichsministerialen) ihre Lehen ebenfalls direkt vom König und waren daher nicht den Fürsten,
Grafen oder Freiherren untergeordnet.
Ursprünglich bedeutete der so genannte Heerschild
(clipeus militaris) das Heeresaufgebot, danach die Lehnsfähigkeit, also die Fähigkeit ein Lehen zu empfangen oder
zu geben, und schließlich die Lehnsgliederung (Heerschildordnung) und zugleich die Stufe innerhalb dieser Gliederung. Im weiteren Sinne bestimmte die im Sachsenspiegel
überlieferte Heerschildordnung den Rang eines Adligen,
der sich aus seiner Einstufung in das Geflecht der lehnrechtlichen Abhängigkeiten ergab. Zugleich bildete er ein
Regelwerk, das angab, was man seinem Rang schuldig
war und wie man ihn erhielt oder verlor: So war es Rang
mindernd, von einem Angehörigen des gleichen Heerschildes oder gar von einem niedrigeren ein Lehen anzunehmen. Eine Ausnahme bildete nur der 3. Heerschild.
Diesen besaßen die weltlichen Fürsten (Herzöge, Mark-,
Pfalz- und Landgrafen). Sie allein durften von geistlichen
Fürsten (Erzbischöfen, Bischöfen) Kirchenlehen nehmen,
ohne ihren Rang zu mindern. Der Heerschild bestimmte
auch die Grenze zwischen dem Hohen- und dem Niederen Adel. Dem Hochadel gehörten die Inhaber des 1. bis
4. Heerschilds an; den 5. und 6. Heerschild hatten im Wesentlichen die Ministerialen inne, die den Niederadel bildeten.
Sachsen- und Schwabenspiegel kennen noch einen
7. Heerschild, die so genannten „Einschildritter“; sie bilden
die unterste Grenze des Adels zum Volk: Sie können zwar
Lehen empfangen, aber keine verleihen. Im Schaubild erscheinen sie daher nicht.
ISBN 978-3-623-57101-0
ISBN 978-3-623-57101-0
KLETT-PERTHES
Herunterladen