Grundwissen Mittelalter Mittelalter: Zuerst von den Humanisten gebrauchte Bezeichnung für die Epoche der (europäischen) Geschichte zwischen Antike und Neuzeit. Die Abgrenzung zu den Zeitaltern danach ist umstritten. Häufig grenzt man das frühe Mittelalter von der Antike durch die Völkerwanderung ab und geht vom Ende des Mittelalters mit dem Beginn des 16. Jahrhunderts aus. Die Epoche insgesamt unterteilt man in Früh-, Hoch- und Spätmittelalter. Grenzmark: Als Marken bezeichnete man seit der Karolingerzeit die z. T. großen Grenzgebiete am Rande des Reiches, die einerseits dem militärischen Schutz dienten, andererseits allmählich dem Reich voll eingegliedert werden sollten. In den Grenzmarken wurden deshalb Burgen errichtet und das Land mit Bewohnern des Frankenreiches besiedelt. Kirchenstaat: Herrschaftsgebiet des Papstes. Aus verstreutem päpstlichen Grundbesitz entstand durch die Schenkungen des Karolingers Pippin ein geschlossenes Staatsgebiet in Mittelitalien: der Kirchenstaat. Königsheil: Ein Herrschergeschlecht besaß nach germanischer Auffassung besondere Eigenschaften, die ihm Glück, Erfolg, Sieg und Überlegenheit verliehen. Daraus wurde das Erbrecht für die königliche Familie (auch "Geblütsrecht") abgeleitet. Unter den Karolingern trat an die Stelle des Königsheils die Königsweihe durch die Kirche. Die besondere Stellung der Königsfamilie beruhte seitdem auf der religiösen Auffassung vom "Gottesgnadentum" (Auserwählung durch Gott). 482-511 768-814 774 775-804 800 Chlodwig (Merowinger) König der Franken. Bildung des fränkischen Reiches Karl der Große (Karolinger) Eroberung des Langobardenreiches Sachsenkriege Kaiserkrönung Karls in Rom Graf: Die Könige im Frankenreich ernannten Grafen als ihre Vertreter in den einzelnen Gebieten des Reiches (Grafschaften oder Gauen). Eine Grafschaft kann man etwa mit einem Landkreis vergleichen. Sie übertrugen den Grafen die richterliche und militärische Gewalt. Später ist aus dem Grafenamt ein reiner Adelstitel geworden. Kanzlei: Behörde am Königshof, die den Schriftverkehr und die Rechtsgeschäfte (z. B. die Ausfertigung und Aufbewahrung von Urkunden) besorgte. In der Karolingerzeit waren die Geistlichen am Hof (d. h. die Männer der "Hofkapelle") zugleich für die Kanzleiarbeit zuständig. Aus dem Amt des obersten Hofkaplans entstand das Amt des Reichskanzlers. Pfalz: Das Wort stammt von dem lateinischen "palatium", d. h. Palast. Es bezeichnet die Wohnsitze des (reisenden) Königs. Sie bestanden aus Wohngebäuden, Stallungen, Wirtschaftshof und Vorratsräumen. An den Pfalzen fanden häufig Hoftage und Reichsversammlungen statt. Stammesherzogtum: Die germanischen Stämme (Volks- und Siedlungsgemeinschaften), die in der Zeit der Völkerwanderung entstanden waren, bildeten unter der Führung ihres Herzogs politische Einheiten: die Stammesherzogtümer. Es gab u. a. ein Stammesherzogtum der Franken, der Schwaben, der Bayern und der Sachsen. Ihre Herzöge wurden von den Großen des Stammes gewählt, später vom König eingesetzt. Lehen: Ein Lehen besteht in der Regel aus einem Landgut, das der Lehnsherr dem Lehnsmann auf Lebenszeit zur Nutzung "verleiht"; dafür muss der Lehnsmann dem Lehnsherrn helfen, vor allem in Kriegen und in der Verwaltung. Wenn ein Lehen übergeben wird, schwören sich Lehnsherr und Lehnsmann den Treueschwur. Personenverbandsstaat: Die mittelalterlichen Gemeinwesen waren keine einheitlich regierten Flächenstaaten. Der Herrscher teilte seine Hoheitsgewalt mit dem hohen Adel und der hohen Geistlichkeit, auf deren Treue er angewiesen war. Der Staat beruhte nicht auf Institutionen, sondern auf Personen. Reichsfürsten: Das waren im Mittelalter die Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Gaugrafen und seit Otto dem Großen - die Bischöfe und Äbte. Diese Adligen waren am mächtigsten aufgrund ihres Großgrundbesitzes, ihrer Nähe zum König und ihrer Ämter. Vasall: Ursprünglich: Knecht. Seit der Karolingerzeit wird der Lehnsmann als Vasall bezeichnet. Als Vasall bekommt er für seine Dienste ein Lehen, das er uneingeschränkt nutzen kann. Kloster: Wörtlich: abgeschlossener Bereich (lateinisch: "claustrum") für eine Mönchsgemeinschaft. Im weiteren Sinn bezeichnet man die Gesamtheit der Gebäude, in denen Mönche oder Nonnen in einer Gemeinschaft leben, als Kloster. Mönchsorden: Gemeinschaft von Mönchen, die sich durch Gelübde verpflichtet haben, nach einer bestimmten Regel (lateinisch: "ordo") in einem Kloster zu leben, einen gemeinsamen Vorsteher anzuerkennen und ihr Leben vor allem religiösen Aufgaben zu widmen. Das Gleiche gilt für Nonnen in Frauenorden. Mission: Verkündigung des Evangeliums und Verbreitung des christlichen Glaubens bei Nichtchristen mit dem Ziel der "Bekehrung", d. h. der Annahme der Religion des Christentums durch die Taufe. Adel: Ein ehemals sozial, rechtlich und politisch bevorzugter Stand, gegründet auf Geburt, Leistung und Besitz. Im Mittelalter war der Adel der Führer des Staates. Der Adelsstand war in sich gegliedert, seine Macht gründete sich vor allem auf seinen Grundbesitz. Geistliche Reichsfürsten: Seit Karl dem Großen übten hohe Geistliche auch politische Ämter aus. Otto der Große zog Bischöfe und Äbte verstärkt als Träger der Reichsgewalt heran. Sie übten in ihrem Gebiet die staatliche Hoheitsgewalt aus und sollten dem König in Treue und Gehorsam verbunden sein. Diese Verbindung politischer und kirchlicher Aufgaben bildete den Kern des ottonischen "Reichskirchensystems". Die Herzöge waren eigentlich eine Rangstufe im hohen Adel. Bei den Germanen war der Herzog (Heerführer) der zunächst für die Dauer eines Kriegszugs gewählte Anführer. Daraus entwickelte sich bei schwachem Königtum das Stammesherzogtum, das auf der Grundlage einheitlicher Stammesgruppen große Selbständigkeit gewinnen konnte. Königsgut: Zur Zeit der Franken war damit der Grundbesitz gemeint, der der direkten Verfügungsgewalt des Königs unterstand. Seit dem 13. Jh. unterschied man Hausgut, womit der (Grund)besitz des jeweiligen Herrschergeschlechts bezeichnet wurde, vom Reichsgut. Königswahl: Zunächst wurden die Könige nach Geblütsrecht aus dem angestammten Königsgeschlecht durch Akklamation auf Lebenszeit durch die Völkerschaftsversammlung gewählt. Schon im fränkischen Königtum konkurrierte der Gedanke des Geblütsrechts mit dem der Königswahl. Schließlich wirkte Geblüts- und Wahlrecht zusammen. Verwandtschaft mit dem vorhergehenden König oder Bestimmung durch diesen begründeten einen besonderen Anspruch auf die Wahl durch bevorrechtigte Wähler. Dies waren zunächst die Großen des Reiches, dann besondere Wahlfürsten und ab 1356 die Kurfürsten. Reichsgut: Besitz, der zur Krone, d.h. zum "Staat" gehörte und ursprünglich vom Hausgut, das an das jeweilige Fürstengeschlecht gebunden war, unabhängig war, aber vielfach von den Herrscherdynastien einbehalten, "entfremdet", wurde. Reichsinsignien: Zeichen der Herrschaft des Königs bzw. Kaisers. Sie wurden als Krönungsschmuck getragen. Dazu gehörten Krone, Reichsapfel (Sinnbild der Weltkugel), Zepter, Schwert und Heilige Lanze. Die Reichsinsignien, die lange in Nürnberg aufbewahrt waren, sind seit 1805 in Wien. Reichskirchensystem: Der Ausdruck Reichskirche bezeichnet eine Kirche, die unter der Oberhoheit eines Reiches oder Staates steht. Schon unter den Franken nahmen die Könige erheblichen Einfluss auf die kirchlichen Belange. Die Ottonen und Salier bauten dann dieses Beziehungsgeflecht zu einem System aus, in dem geistliche Würdenträger umfassend Aufgaben in der Reichsregierung und -verwaltung übernahmen und dazu mit staatlichem Besitz ausgestattet wurden. 843-880 Teilungen des Frankenreiches Ost- und Westfrankenreich Ottonen: 919-936 936-973 955 962 973-983 983-1002 1002-1024 König Heinrich I. König Otto I., der Große Sieg über die Ungarn auf dem Lechfeld Otto I. wird in Rom zum Kaiser gekrönt Otto II. Otto III. Heinrich II. Bann: Der vom Papst ausgesprochene Kirchenbann schließt den Betroffenen von den Sakramenten und von kirchlichen Ämtern aus. Die nächste Stufe, die "Exkommunikation", bedeutet den Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Investitur: Einsetzung eines Geistlichen in sein Amt und offizielle Übertragung der damit verbundenen Rechte an ihn. Sie geschieht in symbolischer Form: Dem Geistlichen werden Ring und Stab überreicht. Wenn das ein weltlicher Herr tut (z. B. der König), spricht man von "Laieninvestitur". Kardinal: So hießen ursprünglich die Bischöfe der Hauptkirchen von Rom. Später Titel für die höchsten Würdenträger der Kirche nach dem Papst. Sie haben u. a. das Recht, den Papst zu wählen. Konkordat: Vereinbarung zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über Angelegenheiten, an denen beide beteiligt sind, z. B. die Ernennung von Bischöfen und Äbten oder die Ausübung des Religionsunterrichts. Kurie: Als römische Kurie werden die zentralen Behörden der katholischen Kirche in Rom bezeichnet, die zusammen mit dem Papst den weltlichen Kirchenstaat regieren und alle wichtigen Fragen der katholischen Kirche entscheiden. Salier: 1056-1106 1106-1125 1073-1085 1077 1122 König Heinrich IV. Konig Heinrich V. Papst Gregor VII. Gang nach Canossa Wormser Konkordat Königsrechte (Regalien): Sie umfassen alle Hoheitsrechte des Königs im mittelalterlichen Reich, vor allem die Gerichts- und Militärhoheit, die Steuerhoheit mit dem Recht, Münzen zu prägen, Zölle zu erheben, Bergbau zu betreiben; auch die Oberhoheit über Straßen, Flüsse und Märkte gehört zu den Reichsrechten. Seit der Stauferzeit sind viele Reichsrechte den Reichsvasallen gegeben worden, die ihre eigene Macht stärken konnten. Reichsacht: Eine für das ganze Reichsgebiet geltende Acht, die zunächst nur vom König/Kaiser oder Reichshofgericht ausgesprochen werden konnte. Die Acht wurde bei schwerem Friedens- oder Rechtsbruch ausgesprochen. Der Geächtete wurde fried- und rechtlos und vogelfrei, verlor sein Vermögen, konnte von jedem getötet und durfte von niemand unterstützt werden. In der Regel wurde die Acht bei Unterwerfung unter den Gerichtsspruch gelöst. Staufer: 1152-1190 1190-1197 1198-1216 1215-1250 1268 Friedrich I. Barbarossa Heinrich VI. Papst Innozenz III. Friedrich II. Tod Konradins, des letzten Staufers