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Grundwissen Mittelalter
Mittelalter: Zuerst von den Humanisten gebrauchte Bezeichnung für die Epoche der
(europäischen) Geschichte zwischen Antike und Neuzeit. Die Abgrenzung zu den Zeitaltern danach
ist umstritten. Häufig grenzt man das frühe Mittelalter von der Antike durch die Völkerwanderung
ab und geht vom Ende des Mittelalters mit dem Beginn des 16. Jahrhunderts aus. Die Epoche
insgesamt unterteilt man in Früh-, Hoch- und Spätmittelalter.
Grenzmark: Als Marken bezeichnete man seit der Karolingerzeit die z. T. großen Grenzgebiete am
Rande des Reiches, die einerseits dem militärischen Schutz dienten, andererseits allmählich dem
Reich voll eingegliedert werden sollten. In den Grenzmarken wurden deshalb Burgen errichtet und
das Land mit Bewohnern des Frankenreiches besiedelt.
Kirchenstaat: Herrschaftsgebiet des Papstes. Aus verstreutem päpstlichen Grundbesitz entstand
durch die Schenkungen des Karolingers Pippin ein geschlossenes Staatsgebiet in Mittelitalien: der
Kirchenstaat.
Königsheil: Ein Herrschergeschlecht besaß nach germanischer Auffassung besondere
Eigenschaften, die ihm Glück, Erfolg, Sieg und Überlegenheit verliehen. Daraus wurde das
Erbrecht für die königliche Familie (auch "Geblütsrecht") abgeleitet. Unter den Karolingern trat an
die Stelle des Königsheils die Königsweihe durch die Kirche. Die besondere Stellung der
Königsfamilie beruhte seitdem auf der religiösen Auffassung vom "Gottesgnadentum"
(Auserwählung durch Gott).
482-511
768-814
774
775-804
800
Chlodwig (Merowinger) König der Franken. Bildung des fränkischen Reiches
Karl der Große (Karolinger)
Eroberung des Langobardenreiches
Sachsenkriege
Kaiserkrönung Karls in Rom
Graf: Die Könige im Frankenreich ernannten Grafen als ihre Vertreter in den einzelnen Gebieten
des Reiches (Grafschaften oder Gauen). Eine Grafschaft kann man etwa mit einem Landkreis
vergleichen. Sie übertrugen den Grafen die richterliche und militärische Gewalt. Später ist aus dem
Grafenamt ein reiner Adelstitel geworden.
Kanzlei: Behörde am Königshof, die den Schriftverkehr und die Rechtsgeschäfte (z. B. die
Ausfertigung und Aufbewahrung von Urkunden) besorgte. In der Karolingerzeit waren die
Geistlichen am Hof (d. h. die Männer der "Hofkapelle") zugleich für die Kanzleiarbeit zuständig.
Aus dem Amt des obersten Hofkaplans entstand das Amt des Reichskanzlers.
Pfalz: Das Wort stammt von dem lateinischen "palatium", d. h. Palast. Es bezeichnet die Wohnsitze
des (reisenden) Königs. Sie bestanden aus Wohngebäuden, Stallungen, Wirtschaftshof und
Vorratsräumen. An den Pfalzen fanden häufig Hoftage und Reichsversammlungen statt.
Stammesherzogtum: Die germanischen Stämme (Volks- und Siedlungsgemeinschaften), die in der
Zeit der Völkerwanderung entstanden waren, bildeten unter der Führung ihres Herzogs politische
Einheiten: die Stammesherzogtümer. Es gab u. a. ein Stammesherzogtum der Franken, der
Schwaben, der Bayern und der Sachsen. Ihre Herzöge wurden von den Großen des Stammes
gewählt, später vom König eingesetzt.
Lehen: Ein Lehen besteht in der Regel aus einem Landgut, das der Lehnsherr dem Lehnsmann auf
Lebenszeit zur Nutzung "verleiht"; dafür muss der Lehnsmann dem Lehnsherrn helfen, vor allem in
Kriegen und in der Verwaltung. Wenn ein Lehen übergeben wird, schwören sich Lehnsherr und
Lehnsmann den Treueschwur.
Personenverbandsstaat: Die mittelalterlichen Gemeinwesen waren keine einheitlich regierten
Flächenstaaten. Der Herrscher teilte seine Hoheitsgewalt mit dem hohen Adel und der hohen
Geistlichkeit, auf deren Treue er angewiesen war. Der Staat beruhte nicht auf Institutionen, sondern
auf Personen.
Reichsfürsten: Das waren im Mittelalter die Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Gaugrafen und seit Otto dem Großen - die Bischöfe und Äbte. Diese Adligen waren am mächtigsten aufgrund ihres
Großgrundbesitzes, ihrer Nähe zum König und ihrer Ämter.
Vasall: Ursprünglich: Knecht. Seit der Karolingerzeit wird der Lehnsmann als Vasall bezeichnet.
Als Vasall bekommt er für seine Dienste ein Lehen, das er uneingeschränkt nutzen kann.
Kloster: Wörtlich: abgeschlossener Bereich (lateinisch: "claustrum") für eine Mönchsgemeinschaft.
Im weiteren Sinn bezeichnet man die Gesamtheit der Gebäude, in denen Mönche oder Nonnen in
einer Gemeinschaft leben, als Kloster.
Mönchsorden: Gemeinschaft von Mönchen, die sich durch Gelübde verpflichtet haben, nach einer
bestimmten Regel (lateinisch: "ordo") in einem Kloster zu leben, einen gemeinsamen Vorsteher
anzuerkennen und ihr Leben vor allem religiösen Aufgaben zu widmen. Das Gleiche gilt für
Nonnen in Frauenorden.
Mission: Verkündigung des Evangeliums und Verbreitung des christlichen Glaubens bei
Nichtchristen mit dem Ziel der "Bekehrung", d. h. der Annahme der Religion des Christentums
durch die Taufe.
Adel: Ein ehemals sozial, rechtlich und politisch bevorzugter Stand, gegründet auf Geburt, Leistung
und Besitz. Im Mittelalter war der Adel der Führer des Staates. Der Adelsstand war in sich
gegliedert, seine Macht gründete sich vor allem auf seinen Grundbesitz.
Geistliche Reichsfürsten: Seit Karl dem Großen übten hohe Geistliche auch politische Ämter aus.
Otto der Große zog Bischöfe und Äbte verstärkt als Träger der Reichsgewalt heran. Sie übten in
ihrem Gebiet die staatliche Hoheitsgewalt aus und sollten dem König in Treue und Gehorsam
verbunden sein. Diese Verbindung politischer und kirchlicher Aufgaben bildete den Kern des
ottonischen "Reichskirchensystems".
Die Herzöge waren eigentlich eine Rangstufe im hohen Adel. Bei den Germanen war der Herzog
(Heerführer) der zunächst für die Dauer eines Kriegszugs gewählte Anführer. Daraus entwickelte
sich bei schwachem Königtum das Stammesherzogtum, das auf der Grundlage einheitlicher
Stammesgruppen große Selbständigkeit gewinnen konnte.
Königsgut: Zur Zeit der Franken war damit der Grundbesitz gemeint, der der direkten
Verfügungsgewalt des Königs unterstand. Seit dem 13. Jh. unterschied man Hausgut, womit der
(Grund)besitz des jeweiligen Herrschergeschlechts bezeichnet wurde, vom Reichsgut.
Königswahl: Zunächst wurden die Könige nach Geblütsrecht aus dem angestammten
Königsgeschlecht durch Akklamation auf Lebenszeit durch die Völkerschaftsversammlung gewählt.
Schon im fränkischen Königtum konkurrierte der Gedanke des Geblütsrechts mit dem der
Königswahl. Schließlich wirkte Geblüts- und Wahlrecht zusammen. Verwandtschaft mit dem
vorhergehenden König oder Bestimmung durch diesen begründeten einen besonderen Anspruch auf
die Wahl durch bevorrechtigte Wähler. Dies waren zunächst die Großen des Reiches, dann
besondere Wahlfürsten und ab 1356 die Kurfürsten.
Reichsgut: Besitz, der zur Krone, d.h. zum "Staat" gehörte und ursprünglich vom Hausgut, das an
das jeweilige Fürstengeschlecht gebunden war, unabhängig war, aber vielfach von den
Herrscherdynastien einbehalten, "entfremdet", wurde.
Reichsinsignien: Zeichen der Herrschaft des Königs bzw. Kaisers. Sie wurden als
Krönungsschmuck getragen. Dazu gehörten Krone, Reichsapfel (Sinnbild der Weltkugel), Zepter,
Schwert und Heilige Lanze. Die Reichsinsignien, die lange in Nürnberg aufbewahrt waren, sind seit
1805 in Wien.
Reichskirchensystem: Der Ausdruck Reichskirche bezeichnet eine Kirche, die unter der
Oberhoheit eines Reiches oder Staates steht. Schon unter den Franken nahmen die Könige
erheblichen Einfluss auf die kirchlichen Belange. Die Ottonen und Salier bauten dann dieses
Beziehungsgeflecht zu einem System aus, in dem geistliche Würdenträger umfassend Aufgaben in
der Reichsregierung und -verwaltung übernahmen und dazu mit staatlichem Besitz ausgestattet
wurden.
843-880
Teilungen des Frankenreiches  Ost- und Westfrankenreich
Ottonen:
919-936
936-973
955
962
973-983
983-1002
1002-1024
König Heinrich I.
König Otto I., der Große
Sieg über die Ungarn auf dem Lechfeld
Otto I. wird in Rom zum Kaiser gekrönt
Otto II.
Otto III.
Heinrich II.
Bann: Der vom Papst ausgesprochene Kirchenbann schließt den Betroffenen von den Sakramenten
und von kirchlichen Ämtern aus. Die nächste Stufe, die "Exkommunikation", bedeutet den
Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen.
Investitur: Einsetzung eines Geistlichen in sein Amt und offizielle Übertragung der damit
verbundenen Rechte an ihn. Sie geschieht in symbolischer Form: Dem Geistlichen werden Ring und
Stab überreicht. Wenn das ein weltlicher Herr tut (z. B. der König), spricht man von
"Laieninvestitur".
Kardinal: So hießen ursprünglich die Bischöfe der Hauptkirchen von Rom. Später Titel für die
höchsten Würdenträger der Kirche nach dem Papst. Sie haben u. a. das Recht, den Papst zu wählen.
Konkordat: Vereinbarung zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über
Angelegenheiten, an denen beide beteiligt sind, z. B. die Ernennung von Bischöfen und Äbten oder
die Ausübung des Religionsunterrichts.
Kurie: Als römische Kurie werden die zentralen Behörden der katholischen Kirche in Rom
bezeichnet, die zusammen mit dem Papst den weltlichen Kirchenstaat regieren und alle wichtigen
Fragen der katholischen Kirche entscheiden.
Salier:
1056-1106
1106-1125
1073-1085
1077
1122
König Heinrich IV.
Konig Heinrich V.
Papst Gregor VII.
Gang nach Canossa
Wormser Konkordat
Königsrechte (Regalien): Sie umfassen alle Hoheitsrechte des Königs im mittelalterlichen Reich,
vor allem die Gerichts- und Militärhoheit, die Steuerhoheit mit dem Recht, Münzen zu prägen,
Zölle zu erheben, Bergbau zu betreiben; auch die Oberhoheit über Straßen, Flüsse und Märkte
gehört zu den Reichsrechten. Seit der Stauferzeit sind viele Reichsrechte den Reichsvasallen
gegeben worden, die ihre eigene Macht stärken konnten.
Reichsacht: Eine für das ganze Reichsgebiet geltende Acht, die zunächst nur vom König/Kaiser
oder Reichshofgericht ausgesprochen werden konnte. Die Acht wurde bei schwerem Friedens- oder
Rechtsbruch ausgesprochen. Der Geächtete wurde fried- und rechtlos und vogelfrei, verlor sein
Vermögen, konnte von jedem getötet und durfte von niemand unterstützt werden. In der Regel
wurde die Acht bei Unterwerfung unter den Gerichtsspruch gelöst.
Staufer:
1152-1190
1190-1197
1198-1216
1215-1250
1268
Friedrich I. Barbarossa
Heinrich VI.
Papst Innozenz III.
Friedrich II.
Tod Konradins, des letzten Staufers
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