Mitbestimmung: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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1. Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Mitbestimmung
Themenpapiere der Fraktion
Es gibt zwei Arten von Mitbestimmung: im Betrieb und im Unternehmen. Im Betrieb wählen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Betriebsrat, dessen Mitbestimmungsrechte abgestuft
sind. In sozialen Belangen wie der Urlaubsplanung oder der Arbeitszeitgestaltung hat der
Betriebsrat die stärkste Rechtsposition und kann wirklich mitbestimmen. Oft allerdings kann der
Betriebsrat die Entscheidungen des Arbeitgebers nur verzögern oder muss nur angehört werden. In
den entscheidenden wirtschaftlichen Fragen (Investitionen, Produktpalette, Umfang der Produktion)
hat der Betriebsrat keine Mitbestimmungsrechte.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Arbeit der Betriebsräte durch äußere Umstände
verschlechtert. Besonders die steigende Zahl untypischer Arbeitsplätze (Minijobs, Leiharbeit,
befristete Beschäftigung) spaltet die Belegschaften. Eine gemeinsame Interessenvertretung wird
erschwert. Darüber hinaus gibt es in kleinen, mittleren Betrieben oder Discounterketten gar keine
Betriebsräte. Die rechtlich zulässige Bildung von Betriebsräten wird häufig durch Einschüchterung
und Druck »von oben« verhindert.
In Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ist die Mitbestimmung über Vertreter der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat des Unternehmens organisiert. Allerdings können auch hier die
Beschäftigten nicht gleichberechtigt mitentscheiden. Allein das unterschiedlich gewichtete
Stimmenverhältnis im Aufsichtsrat sorgt dafür. Dabei könnte Mitbestimmung verhindern, dass
Unternehmen krasse Fehlentscheidungen treffen. So haben etwa AEG in Nürnberg oder Nokia in
Bochum gezeigt, dass selbst Rekordgewinne keine Massenentlassungen verhindern und auch dann
die Produktionsstandorte in andere Länder verlagert werden. Unter dem Druck der Vorgaben von
Banken und Finanzinvestoren zählt allein der schnelle und möglichst hohe Profit. Nur in
Krisenzeiten wird die Belegschaft gefragt: Wenn über Lohnsenkung, Kürzung von übertariflichen
Leistungen und Anstieg der Arbeitszeit das Unternehmen »gerettet« werden soll (beispielsweise bei
Opel, Karstadt/Arcandor, Schlecker)
Unternehmen sind nicht Privatsache der Eigentümer. Im sozialökonomischen Zusammenspiel wird
letztlich erst die materielle Basis (Güter, Dienstleistungen, Infrastruktur) für die Existenz und die
Entwicklung jeder Gesellschaft geschaffen. Deshalb müssen die Beschäftigten und ihre
Gewerkschaften gleichberechtigt an allen wichtigen Unternehmensentscheidungen beteiligt werden.
Der Ausbau der Mitbestimmung ist zugleich ein Schritt in Richtung mehr Demokratie in der
Wirtschaft.
Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb die
Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung.
Betriebsräte müssen das Recht erhalten, in allen wirtschaftlichen Fragen effektiv
mitzubestimmen. Die Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse ist in jedem Fall von der
Zustimmung des Betriebsrates abhängig zu machen. Die Gründung von Betriebsräten in
kleinen, mittelständischen Unternehmen wie in Filialbetrieben ist gesetzlich zu erleichtern.
Mitbestimmungsfreie Zonen darf es nicht geben.
Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung.
Die in Aufsichtsräte entsandten Beschäftigten müssen bei allen Entscheidungen
gleichberechtigt mitentscheiden können – insbesondere bei Verlagerungen und Übernahmen,
beim Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen, bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
und bei Aktienrückkäufen. Darüber hinaus sind im Vorfeld weitreichender Entscheidungen für
das Unternehmen alle Informationen den Belegschaften vorzulegen, und es ist in der gesamten
Belegschaft darüber abzustimmen.
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oder Pressemitteilungen finden Sie über unsere Suche.
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