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Beratung nach TRADI TIONELLE R CHINESISCHER MEDIZIN
DR. DORIS L ANGENBERGER
E-NUMMERN VERZEICHNIS1
E-Nummer:
100
Name:
Kurkumin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Gewinnung aus Curcuna longa (Gelbwurz), kann auch künstlich hergestellt
werden.
Eigenschaften:
Gelber bis orangener Farbstoff. Wird nicht nur Färbung, sondern auch
Gewürz- oder Aromastoff verwendet. Durch Kurkumin kann die gleiche
Färbung wie durch den Safran erreicht werden. Aus Kostengründen wird
eher Kurkumin verwendet.
Verwendung in Lebensmitteln:
Färbung von Currypulver, Kartoffelflocken, Konfitüre, Margarine,
Marmelade, Reis-Fertiggerichte, Senf (hier bis zu 300 mg/kg)
Symptome:
Meist keine Symptome, allergische Reaktionen sind möglich.
E-Nummer:
101
Name:
Riboflavin, Lactoflavin, Vitamin B2
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
In vielen Pflanzen, tierischen Organen, Milch und Eiern
Eigenschaften:
Bildet gelbe nadelförmige Kristalle, schwer in Wasser löslich, wird meist
entweder künstlich hergestellt oder von gentechnisch modifizierten
Mikroorganismen produziert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Gelbfärbung fetthaltiger Nahrungsmittel: Cremespeisen, Desserts, Käse,
Mayonnaise, Speiseeis, Süßwaren, Suppen, Teigwaren, ebenfalls in mit
Vitaminen angereicherten Produkten.
Bei einer Vermarktung als Vitaminpräparat gilt es als Lebensmittel.
Symptome:
Ein erhöhter Vitamin B2-Spiegel wird über den Urin ausgeschieden. Es sind
keine Intoxikationszeichen bekannt.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A
Höchstmenge:
Keine Beschränkung (qs = quantum satis)
1
Quelle: http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_200_-_249.htm
E-Nummer:
101a deklariert als: Riboflavin E 101
Name:
Riboflavin-5-phoshat; Lactoflavin Phosphatester
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird chemisch aus Riboflavin hergestellt (E 101)
Eigenschaften:
Gelber Farbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Für alle Lebensmittel zugelassen, Gelbfärbung von Cremespeisen, Desserts,
Käse, Mayonnaise, Speiseeis, Süßwaren, Suppen, Teigwaren
Symptome:
Es sind keine Intoxikationszeichen bekannt.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A
Höchstmenge:
Keine Beschränkung (qs = quantum satis)
E-Nummer:
102
Name:
Tartrazin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Azofarbstoff, zitronengelb, gut wasserlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Aromatisierter Schmelzkäse, Brausen, Brausepulver, Dessertspeisen,
Färbung von Käserinden, Färbung von Kunstdärmen, Farblack für Dragees,
Feine Backwaren, Fischpasten, Fruchtbranntweine, Fruchtliköre,
Fruchtweine, Kräuterbranntweine, Kräuterliköre, Krebspasten, nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, Obstweine, Puddingpulver, Senf,
Süßwaren.
Kann auch bei in Arzneimitteln enthalten sein. Dann muss aber ein
Warnhinweis auf dem Beipackzettel darauf hinweisen, dass Tartrazin mit
den anderen Wirkstoffen zusammenwirken kann.
Eine Mischung von E 104 und E 110 ersetzt oft das Tartrazin.
Symptome:
Allergische Reaktionen sind möglich, vor allem bei Personen, die auf
Azetylsalizylsäure und / oder Benzoesäure allergisch reagieren.
Rechtsgrundlage: zugelassen
ZZulV Anhang 1 Teil B; durch EU-Regelung für viele Lebensmittel
Höchstmenge:
Je nach Anwendung 50 – 500 mg / kg
E-Nummer:
104
Name:
Chinolingelb
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Gelb, wasserlöslich, in pflanzlichen Ölen nicht löslich, Chinolin-Farbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
In Arzneimittel: Färbung von Dragees; Brausen, Desserts, Getränke,
Kaugummi, Kunstspeiseeis, Räucherfisch, Süßwaren; kann mit blauen
Farbstoffen kombiniert werden um Grüntöne zu erhalten.
Symptome:
Allergische Reaktionen sind möglich
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B; in den Vereinigten Staaten von Amerika für
Lebensmittel verboten
Höchstmengen:
50 - 500 mg/kg; meist werden 20 - 30 mg/kg verwendet
E-Nummer:
110
Name:
Gelborange S, Sunsetgelb FCF
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Gelborange, wasserlöslich, Azofarbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Aprikosenmarmelade, Arzneimitteln zur Färbung von Dragees, Backwaren,
Biskuits mit Orangengelee, Fertigsuppen, Fruchtkonserven, Getränke,
Joghurtcreme, Käsesauce, Krabben, Kunsthonig, Kunstspeiseeis, Marzipan,
Paniermehl, Puddingpulver, Schokoladenmixgetränke, Süßwaren,
Zitronenquark
Symptome:
Eine Bildung von Geschwülsten wurde im Tierversuch beobachtet. Die
Ergebnisse sind fraglich auf den Menschen zu übertragen.
Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei
empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu,
die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man
vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die
Neurodermitis, auslösen kann.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B, ZzulV Anhang 1 Teil C
Höchstmengen:
Je nach Anwendungsgebiet 50 – 100 mg / kg
ADI-Wert:
0 – 2,5 mg/kg
E-Nummer:
120
Name:
Cochenille; Karminsäure, Karmin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Sekret des Weibchens der Cochenille-Schildlaus. Die Tiere leben auf einem
in Mexiko kultivierten Kaktus. Heute ist auch die künstliche Herstellung
möglich.
Eigenschaften:
Einziger zugelassener Lebensmittelfarbstoff von Tieren. Wasserlöslich,
Verwendung in Lebensmitteln:
Alkoholische Getränke, mit Fruchtgeschmack aromatisierte
Frühstücksgetreideprodukte, Konfitüre, rot geäderter Käse, Süßwaren.
Heute wird der Farbstoff immer seltener eingesetzt und durch andere
ersetzt.
Symptome:
Pseudoallergien sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft
vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure
empfindlich reagieren.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
Höchstmenge:
50 - 300 mg/kg, in Überzügen bis 500 mg/kg
E-Nummer:
122
Name:
Azorubin, Carmoisin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff, chemisch sehr ähnlich mit E 123
Verwendung in Lebensmitteln:
Arzneimitteln zur Färbung von Dragees, Biskuitrolle, braune Sauce,
Fertigprodukte, Fertigsuppen, Fruchtkonserven, Getränke, Kunstspeiseeis,
Marzipan, Paniermehl, Pudding, Puddingpulver, Süßwaren, Zuckerwaren
Symptome:
Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei
empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu,
die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man
vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die
Neurodermitis, auslösen kann. Die Datenlage ist unterschiedlich.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
Höchstmengen:
Je nach Anwendungsgebiet 50 – 500 mg/kg
ADI-Wert:
0 – 4 mg/kg
E-Nummer:
123
Name:
Amaranth
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Rot, gut wasserlöslich, Azofarbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Amercano (bis max. 100mg/l), Aperitifweine (bis max. 30 mg/l), Bitter
Soda (bis max. 100mg/l), Erzeugnissen mit einem Alkoholgehalt unter 15%
(bis max. 30 mg/l), Farblack für Dragees, Fischrogen (bis max. 30 mg/kg),
Spirituosen (bis max. 30 mg/l)
Symptome:
Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei
empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu,
die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man
vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die
Neurodermitis, auslösen kann.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist der Zusatzstoff verboten,
da der Verdacht auf eine krebsfördernde Wirkung besteht. Der Beweis
hierzu fehlt aber noch.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
ADI-Wert:
0 - 0,8 mg/kg
E-Nummer:
124
Name:
Cochenillerot A; Ponceau 4R
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff, chemisch sehr ähnlich mit E 123
Verwendung in Lebensmitteln:
Brausen, Farblack für Dragees, Fruchtgelees, Getränke, Käseüberzügen,
Konfitüren (bis max. 100mg/kg), Lachsersatz, Marmeladen (bis max.
100mg/kg), Salsichon, spanische Chorizo-Wurst, Süßwaren
Symptome:
Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei
empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu,
die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man
vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die
Neurodermitis, auslösen kann.
Im Tierversuch konnte keine Toxizität festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
Höchstmengen:
Je nach Anwendungsgebiet 50 – 500 mg/kg
ADI-Wert:
0 – 4 mg/kg
E-Nummer:
127
Name:
Erythrosin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Rosa bis roter, wasserlöslicher Farbstoff, Fluorescinfarbstoff (= besteht aus
Jodverbindungen)
Verwendung in Lebensmitteln:
Cocktailkirschen, Dragees als Farblack, Färbung von Kirschen in
Fruchtsalat ohne Färben der anderen Früchte, kandierte Kirschen in Dosen,
Obstsalat in Dosen
Symptome:
Es ist zurzeit noch nicht geklärt ob Erythrosin allgemein vertragen
wird. Es steht im Verdacht das hyperkinetische Syndrom auszulösen.
Es besteht die Gefahr, dass anorganische Jodverbindungen entstehen
können, die nierenschädigend sind.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
Höchstmengen:
0 - 1,0 mg/kg Je nach Anwendungsgebiet 150 - 200 mg/kg
ADI-Wert:
E-Nummer:
128
Name:
Rot 2G
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
blauroter Azofarbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
nur für Breakfast Sausages und Hackfleisch mit Getreideanteil
Symptome:
Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei
empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu,
die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man
vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die
Neurodermitis, auslösen kann.
Es besteht der Verdacht der mutagenen Wirkung.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
Höchstmengen:
20 mg/kg
ADI-Wert:
0 – 0,1 mg/kg
E-Nummer:
129
Name:
Allurarot AC
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Bitter Soda, bitter vino, Brausen, Breakfast Sausages und Hackfleisch mit
Getreideanteil, Dessertspeisen, englisches Frühstücks (Luncheon Meat),
Getränke, Süßwaren
Symptome:
Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei
empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu,
die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man
vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die
Neurodermitis, auslösen kann.
Es gibt keine Kenntnisse was E 129 im menschlichen Körper bewirkt.
Im Tierversuch ist eine Hyperaktivität festgestellt worden.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B und ZZulV Anhang 1 Teil C
Höchstmengen:
Je nach Anwendungsgebiet 50 - 500 mg/kg
ADI-Wert:
0 - 47 mg/kg
E-Nummer:
131
Name:
Patentblau V
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Wasserlöslich, gehört zu den Triphenylmethanfarbstoffen, wird im
menschlichen Organismus nicht aufgenommen
Verwendung in Lebensmitteln:
Färbung von Getränken, Süßwaren, Oberflächen von Eiern und anderen
Lebensmitteln. Ist auch in Glasuren enthalten.
Symptome:
Bisher wurden keine Symptome hergestellt
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
Höchstmengen:
Je nach Anwendungsgebiet 100 – 500 mg/kg
ADI-Wert:
0 – 15 mg/kg
E-Nummer:
132
Name:
Indigotin; Indigokarmin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Blätter des Färberwaids (in Indien kultiviert), wird heute künstlich
hergestellt.
Eigenschaften:
Blauer Farbstoff, wasserlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Alkoholfreien Getränken, Dragees, Kunstspeiseeis, Likör, Süßwaren
Symptome:
Allergische Reaktionen sind möglich. Gilt sonst als unbedenklich. Es
besteht bei vorhandenem Nitrit die Möglichkeit zur Bildung von
Nitrosamine.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
Höchstmengen:
Je nach Lebensmittel zwischen 50 und 500 mg/kg
ADI-Wert:
0 - 5 mg/kg
E-Nummer:
133
Name:
Brillantblau FCF
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Blau, wasserlöslich, gehört zu den Triphenylmethanfarbstoffen
Verwendung in Lebensmitteln:
englischen Gemüsekonserven (Processed Mushy and Garden Peas), Färben
von Getränken, Färben von Süßwaren
Symptome:
Im Tierversuch wurden nach hohen Dosierungen Ablagerungen in den
Lymphgefäßen und den Nieren festgestellt.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 1 Teil B und ZzulV Anhang 1 Teil C
Höchstmengen:
Je nach Anwendungsgebiet 100 – 500 mg/kg
ADI-Wert:
0 – 10mg/kg
E-Nummer:
140
Name:
Chlorophyll; Chlorophylline
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Kommt in allen Pflanzen vor. Ist entscheidend für die Photosynthese.
Eigenschaften:
Nicht in Wasser löslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Ohne Beschränkung für alle Lebensmittel zugelassen. Färbung von grünen
Gemüse, Kaugummi, Konfitüre, Liköre, Limonaden, Marmelade,
Süßwaren. Wird auch in Arzneimitteln und Kosmetika verwendet.
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt
E-Nummer:
141 deklariert als Chlorophyll
Name:
Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Werden künstlich aus Chlorophyll hergestellt. (Anreicherung mit Kupfer)
Eigenschaften:
Wasserlöslich, Fettlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Ohne Beschränkung für alle Lebensmittel zugelassen. Färbung von grünen
Gemüse, Geleeartikel, Kaugummi, Konfitüre, Liköre, Limonaden,
Marmelade, Speiseeis, Süßwaren. Wir auch in Arzneimitteln und Kosmetika
verwendet.
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt. Man sieht aber einer
Einlagerung von Schwermetallen skeptisch gegenüber.
ADI-Wert:
0 – 15 mg/kg
E-Nummer:
142
Name:
Grün S; Brillantsäuregrün BS
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Künstlich hergestellt; Höchstmengen zwischen 100 - 500 mg/kg
Eigenschaften:
grün bis blau erscheinende Farbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Erbsen in Dosen, Ostereierfarben, Pfefferminzgelee, Pfefferminzsoße,
Süßwaren
Symptome:
Der Stoff wird nicht vom Körper aufgenommen, sondern unverändert
ausgeschieden. Es gibt keine Berichte über kurz- oder langfristige
Gefährdungen
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B, ZZulV Anhang 1 Teil C
ADI-Wert:
0 - 5 mg/kg
E-Nummer:
150a
Name:
Zuckerkulör; einfaches Zuckerkulör
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
werden aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt.
Eigenschaften:
Bräunliche bis schwarze Farbstoffe, die nach verbrannten Zucker riechen
und bitter schmecken.
Verwendung in Lebensmitteln:
Alkoholische Getränke wie z. B. Whiskey, Essig, Fertigsaucen, Malzbrot,
Marmeladen, Süßwaren, Wurst. Allgemein für Lebensmittel ohne
Höchstmengenbeschränkung zugelassen (quantum satis). Es gibt spezielle
Reinheitsanforderungen.
Symptome:
Zuckerkulör gilt als unbedenklich
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 1 Teil A und ZzulV Anhang 1 Teil C
E-Nummer:
150b deklariert als Zuckerkulör
Name:
Sulfitlaugen-Zuckerkulör
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Werden aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt.
Eigenschaften:
Bräunliche bis schwarze Farbstoffe, die nach verbrannten Zucker riechen
und bitter schmecken.
Verwendung in Lebensmitteln:
Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey), Essig, Fertigsoßen, Malzbrot,
Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es besteht eine allgemeine
Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche
Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt spezielle
Reinheitsanforderungen.
Symptome:
Zuckerkulör gilt als unbedenklich
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C
ADI-Wert:
200 mg / kg
E-Nummer:
150c deklariert als Zuckerkulör
Name:
Ammoniak-Zuckerkulör
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Werden aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt.
Eigenschaften:
Bräunliche bis schwarze Farbstoffe, die nach verbranntem Zucker riechen
und bitter schmecken.
Verwendung in Lebensmitteln:
Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey), aromatisierte
Frühstücksgetreideflocken (mit Fruchtgeschmack), Essig, Fertigsoßen,
Malzbrot, Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es besteht eine
allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis).
Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt
spezielle Reinheitsanforderungen.
Symptome:
Zuckerkulör gilt als unbedenklich
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C
ADI-Wert:
200 mg / kg
E-Nummer:
150 d deklariert als Zuckerkulör
Name:
Ammonsulfit-Zuckerkulör
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Werden aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt.
Eigenschaften:
Bräunliche bis schwarze Farbstoffe, die nach verbrannten Zucker riechen
und bitter schmecken.
Verwendung in Lebensmitteln:
Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey), Essig, Fertigsoßen, Malzbrot,
Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es besteht eine allgemeine
Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche
Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt spezielle
Reinheitsanforderungen.
Symptome:
Zuckerkulör gilt als unbedenklich
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 1 Teil A, ZzulV Anhang 1 Teil C
ADI-Wert:
200 mg / kg
E-Nummer:
151
Name:
Brillantschwarz BN, Schwarz PN
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Schwarzer Azofarbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Verwendung in Lebensmitteln:Fischprodukte (deutscher Kaviar /
Fischrogen), Lakritz, Saucen, Süßwaren. Wird auch in Arzneimitteln und
Kosmetika verwendet. Für bestimmte Lebensmittel zugelassen.
Höchstmengen:
je nach Anwendung 50 - 500 mg / kg
Symptome:
Im Tierversuch sind keine toxischen Reaktionen festgestellt worden.
Allergische Reaktionen sind möglich, vor allem bei Personen, die auf
Azetylsalizylsäure und / oder Benzoesäure allergisch reagieren. Der
Stoff steht im Verdacht Asthma und Hautreaktionen auszulösen.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
E-Nummer:
153
Name:
Pflanzenkohle
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird durch die unvollständige Verbrennung von Pflanzenteilen gewonnen
Eigenschaften:
Schwarzer Farbstoff, nicht in Alkohol, pflanzlichen Ölen und Wasser
löslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Dragees, Färben von Verpackungsmaterial, Morbier-Käse, schwarze
Wachsüberzüge bei Käse, Süßwaren. Es besteht eine allgemeine Zulassung
ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel
sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen.
Symptome:
Wird als unschädlich eingestuft. Der Stoff wird bei Vergiftungen als
Adsorbens eingesetzt.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 1 Teil A
E-Nummer:
154
Name:
Braun FK
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Ist eine Mischung von sechs Azofarbstoffen
Verwendung in Lebensmitteln:
Ausschließlich zur Färbung von Englischen Räucherhering (Kippers)
zugelassen.
Höchstmenge:
20 mg / kg
Symptome:
Der Stoff und seine Metaboliten stehen bei höheren Dosierungen im
Verdacht innere Organe zu schädigen.
ADI-Wert:
0 - 0,15 mg / kg
E-Nummer:
155
Name:
Braun HAT
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Azofarbstoff
Eigenschaften:
Brauner Azofarbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Dessertspeisen, Gebäck, Würzmittel
Höchstmenge:
je nach Anwendungsgebiet 50 – 500 mg / kg
Symptome:
Über den Stoff gibt es kaum Berichte. Die Verstoffwechslung im
Körper ist nicht geklärt. Allergische Reaktionen sind möglich, vor
allem bei Personen, die auf Azetylsalizylsäure und / oder Benzoesäure
allergisch reagieren. Der Stoff steht im Verdacht Asthma und
Hautreaktionen auszulösen. In hohen Konzentrationen wurde im
Tierversuch eine Ablagerung in Nieren und Lymphknoten beobachtet.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 1 Teil B, ZzulV Anhang 1 Teil C
ADI-Wert:
0 – 3 mg / kg
E-Nummer:
160a
Name:
Carotin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird aus Pflanzen gewonnen, kann aber auch künstlich hergestellt werden.
Eigenschaften:
Gemisch von mehreren Carotinen. Gelbe, orange bis rote Farbstoffe, gut
fettlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Butter (im Winter), Cremes, Desserts, Färben von Fruchtgetränken, Färben
von Puddings, Färben von Eispulver, Färben von Joghurt, Fette, Käse,
Legehennenfutter zur Eidotterfärbung, Margarine, Marzipan, Mayonnaisen,
Öle, Speiseeis, Suppenpulver. Manche Lebensmittel sind aus
Täuschungsgründen ausgeschlossen. Bei manchen Produkten gibt es eine
Höchstmengenbeschränkung.
Symptome:
Man geht davon aus, dass die Stoffe mit Sicherheit unbedenklich sind. BetaCarotin wird eine vorbeugende Wirkung gegen Krebs-, Herzgefäß- und
Nervenerkrankungen unterstellt. Werden im Körper zu Vitamin A
umgewandelt. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Künstlich hergestelltes Beta-
Carotin sollte wegen fehlenden toxikologischen Bewertungen nicht
eingesetzt werden.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C
ADI-Wert:
0 - 5 mg / kg
E-Nummer:
160b deklariert als Carotinoid
Name:
Annatto, Norbixin, Bixin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
In Bixa orellana (Annatto-Strauch)
Eigenschaften:
Gelber Farbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Desserts, feine Backwaren, Knabbererzeugnisse aus Erdnüssen, Getreide,
Kartoffeln, Nüssen oder Stärke, Liköre, Schmelzkäse, Snacks
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Zulassung:
Nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Höchstmenge 10 – 20 mg / kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 1 Teil B
ADI-Wert:
0 – 0,65 mg / kg
E-Nummer:
160c deklariert als Carotinoid
Name:
Capsanthin, Paprikaextrakt, Capsorubin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird aus den reifen Schoten von Capsicum anuum (Paprika) gewonnen.
Eigenschaften:
Orangeroter Farbstoff, löslich in Fetten, empfindlich gegen Licht und Hitze.
Verwendung in Lebensmitteln:
fertigprodukte, Fischkonserven, Fleischkonserven, Futtermittelzusatz für
Färbung von Eier und Mastgeflügelfleisch, gepuffte oder extrudierte
Knabbererzeugnisse, Gewürz, Konfitüre, Marmelade, Mayonnaisen,
Saucen, Schmelzkäse, Süßwaren (Marzipan), Suppen, Wurst,
Wurstprodukte (z.B. Würstchen). Es besteht eine allgemeine Zulassung
ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel
sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt
Höchstmengenbeschränkungen
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C
E-Nummer:
160d deklariert als Carotinoid
Name:
Lycopin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Natürlich in Tomaten und Hagebutten. Aus 1 kg Tomatenwerden 20 mg
Lycopin gewonnen. Der Stoff kann auch künstlich hergestellt werden.
Eigenschaften:
Orange-roter Farbstoff. Reagiert empfindlich auf Licht und Sauerstoff.
Verwendung in Lebensmitteln:
Selten in Kuchen, Nahrungsergänzungsmittel, Soßen, selten in Süßwaren.
Suppen. Die Zulassung ist auf bestimmte Lebensmittel beschränkt.
Höchstmenge:
50 – 300 mg / kg, in Überzügen bis 500 mg / kg
Symptome:
Hat einen Beigeschmack nach Tomate. Lycopin gilt als unbedenklich.
Künstlich hergestelltes Lycopin sollte wegen fehlenden toxikologischen
Bewertungen nicht eingesetzt werden.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 1 Teil B
E-Nummer:
160e deklariert als Carotinoid
Name:
Beta-apo-8’-Carotinal (C30)
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
In Gemüse und Zitrusfrüchten, wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Reagiert empfindlich auf Licht und Sauerstoff. Es ist in pflanzlichen Ölen
löslich. Es wird eingesetzt um das Ranzigwerden von Lebensmitteln zu
verzögern.
Verwendung in Lebensmitteln:
Anfärben von Getränken und Zuckerwaren, Cremes, Dressing, fetthaltige
Soßen. Die Zulassung ist auf bestimmte Lebensmittel beschränkt.
Höchstmenge:
50 - 300 mg / kg, in Überzügen bis 500 mg / kg
Symptome:
Es sind keine Vergiftungen bekannt
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
ADI-Wert:
0 - 5 mg / kg
E-Nummer:
160f deklariert als Carotinoid
Name:
Beta-apo-8’-Carotinsäure (C30) Ethylester
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Er kommt in Gras, Leber und Orangen vor.
Eigenschaften:
Gelber Farbstoff. Er wird eingesetzt um das Ranzigwerden von
Lebensmitteln zu verzögern.
Verwendung in Lebensmitteln:
Cremes (Geschmacksrichtung Pfirsich), Desserts (Geschmacksrichtung
Pfirsich), Futtermittelzusatz zum Anfärben von Eidottern,
Nahrungsergänzungsmittel, Würzmittel. Die Zulassung ist auf bestimmte
Lebensmittel beschränkt.
Höchstmenge:
50 – 300 mg / kg, in Überzügen bis 500 mg / kg
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 1 Teil B
ADI-Wert:
0 – 5 mg / kg
E-Nummer:
161b deklariert als "Xanthophyll"
Name:
Lutein, Xanthophyll
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird aus Algen und Brennnesseln gewonnen
Eigenschaften:
Gelber bis hin zu orangener Farbstoff. Er ist fettlöslich.
Verwendung in Lebensmitteln:
Backmittel für feine Backwaren, Dessertspeisen, Füllungen,
Futtermittelzusatz in der Geflügelmast zur Gelbfärbung der Eidotter,
Nahrungsergänzungsmittel, Ölextrakte zur Färbung von Butter und
Teigwaren, Überzüge, Würzmittel. Die Zulassung ist nur auf einige
Lebensmittel beschränkt.
Höchstmenge:
50 - 300 mg / kg, in Überzügen bis 500 mg / kg
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 1 Teil B
E-Nummer:
161g deklariert als „Xanthophyll“
Name:
Canthaxanthin
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Kommt in Algen, Fischen, Flamingofedern,
Krustentieren und Pfifferlingen vor.
Eigenschaften:
Gelber bis orangener Farbstoff. Er ist in Fetten löslich, in Wasser dagegen
nicht löslich.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur Färbung von Saucisses de Strasbourg (Wurstwaren) zugelassen. In
Bräunungsmitteln, die oral aufgenommen werden, ist der Zusatzstoff
verboten, da er sich bei hohen Dosen in der Retina einlagert.
Höchstmenge:
15 mg / kg
Symptome:
Es liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. In der
Kombination mit Beta-Carotin wurden im Tierversuch Schädigungen
der Augen beobachtet.
ADI-Wert:
0 – 25 mg / kg
E-Nummer:
162
Name:
Betanin, Beetenrot
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Kommt vor allem in der Roten Rübe vor.
Eigenschaften:
Wasserlösliche Substanz. Sie reagiert auf Licht und Wärme empfindlich.
Verwendung in Lebensmitteln:
Essig, Fruchtgelee, Frühstücksgetreideprodukte, Joghurt, Kaugummi,
Marmelade, Saucen, Speiseeis. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind
aus Täuschungsgründen ausgeschlossen.
Symptome:
Im Tierversuch sind keine schädlichen Wirkungen bekannt geworden.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C
E-Nummer:
163
Name:
Anthocyane
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird aus roten Beeren, Rotkohl und roten Traubenrückständen gewonnen
Verwendung in Lebensmitteln:
Backmittel für feine Backwaren, Brause, Fruchtgelee, Konfitüre,
Marmelade, Obstkonserven, Speiseeis, Süßwaren, Überzüge. Es besteht
eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum
satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen.
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 1 Teil A, ZzulV Anhang 1 Teil C
E-Nummer:
170
Name:
Calciumcarbonat (Kalk)
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Trennmittel, Farbstoff
Vorkommen:
Wird aus Natriumcarbonat (Soda) und Calciumsalzen gewonnen. Dabei fällt
Calciumcarbonat als Niederschlag aus.
Eigenschaften:
Weißer bis hin zu grauer Farbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Dragees, Süßwaren, Überzüge. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind
aus Täuschungsgründen ausgeschlossen.
Symptome:
Gilt als unbedenklich. Es liegen keine genauen Untersuchungen vor.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A
E-Nummer:
171
Name:
Titandioxid
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Natürlich in Steinen und Küstensand
Eigenschaften:
Weißes Metall
Verwendung in Lebensmitteln:
Dragees, Süßwaren. Titandioxid wird auch in Kosmetika verwendet. Es
besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung
(quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen
ausgeschlossen.
Symptome:
Kann nicht aufgenommen werden und gilt als ungiftig
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 1 Teil A
E-Nummer:
172
Name:
Eisenoxid, Eisenhydroxid
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Werden künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Hitzestabil, Lichtbeständig. Gelbe, rote oder schwarze Varianten.
Verwendung in Lebensmitteln:
Dragees, Käserinden, Oliven, Süßwaren, Verpackungsmaterial. Allgemein
zugelassen für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum
satis)
Symptome:
Die Verbindungen werden nicht vom Körper aufgenommen. Es sind keine
Intoxikationen bekannt.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 1 Teil A
E-Nummer:
173
Name:
Aluminium
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird durch Elektrolyse aus Bauxit gewonnen
Eigenschaften:
Silbergraues Metall
Verwendung in Lebensmitteln:
Dekoration von feinen Backwaren, Dekoration von Kuchen, Überzüge von
Zuckerwaren (z.B. Lakritz). Wird selten eingesetzt. Aufnahme auch über
Konservendosen, Medikamente und Laugengebäck.
Symptome:
Man vermutet einen Zusammenhang mit der Alzheimer – Krankheit.
In geringe Mengen gilt es als unbedenklich.
E-Nummer:
174
Name:
Silber
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Edelmetall
Verwendung in Lebensmitteln:
Entkeimung von Trinkwasser, Liköre, Überzüge von Süßwaren, Verzierung
von Pralinen
Symptome:
Gilt in geringen Mengen als unbedenklich, erst ab mehreren Gramm
kann es zu Intoxikationen kommen. Silber wird im Gewebe eingelagert.
Eine Aufnahme kann auch über silbernes Geschirr und Besteck
erfolgen. Bei geringer Aufnahme gilt Silber als unbedenklich.
E-Nummer:
175
Name:
Gold
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Edelmetall
Verwendung in Lebensmitteln:
Liköre, Überzüge von Pralinen, Verzierung von Pralinen; wird auch in
Arzneimitteln verwendet
Symptome:
Nur bei großen aufgenommen Mengen: Haarausfall,
Hautveränderungen, Nierenschäden, Schleimhautveränderungen
E-Nummer:
180
Name:
Litholrubin BK; Rubinpigment BK, Aluminiumlack
Substanzgruppe:
Farbstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Rot, Azofarbstoff
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur eingesetzt für Käserinde, welche zum Verzehr geeignet ist.
Symptome:
Beim Menschen sind keine negativen Wirkungen bekannt. Es besteht
der Verdacht, dass Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom
bei empfindlichen Personen möglich sind. Dies trifft vor allem auf
Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich
reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und
Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.
Höchstmengen:
nur für essbare Käserinde zugelassen, ohne Angabe einer Höchstmenge
(quantum satis)
ADI-Wert:
0 – 1,5 mg/kg
E-Nummer:
200
Name:
Sorbinsäure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Natürlich kommt Sorbinsäure in Sorbus
aucuparia vor.
Eigenschaften:
Hemmt die Enzymbildung bei Mikroorganismen. Sie entfaltet ihre
Eigenschaften im Zellinneren. Wirkt gegen Hefe, teilweise gegen Bakterien,
Schimmelpilze und Mikroorganismen, die Aflatoxine produzieren.
Verwendung in Lebensmitteln:
Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes
Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch,
Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der
Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen),
Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte
(gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate,
Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung)
Symptome:
Gilt als unbedenklich. Sorbinsäure wird im Fettsäurestoffwechsel
abgebaut. Kann in seltenen Fällen eine Unverträglichkeit auslösen und
bei empfindlichen Personen Schleimhäute und die Haut reizen. Das
allergische Potential gilt als gering.
Höchstmengen:
je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000
mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
201 auch als Sorbinsäure deklariert
Name:
Natriumsorbat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Natriumsalz der Sorbinsäure. Sehr instabil.
Verwendung in Lebensmitteln:
Wird wegen der Instabilität kaum eingesetzt.
Symptome:
Ein Oxidationsprodukt von Natriumsorbat kann das Erbgut schädigen
Höchstmengen:
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in
Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
ADI-Wert:
0 – 25 mg / kg
E-Nummer:
202 auch als Sorbinsäure deklariert
Name:
Kaliumsorbat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Sorbinsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes
Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch,
Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der
Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen),
Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte
(gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate,
Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung)
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in
Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
203 auch als Sorbinsäure deklariert
Name:
Calciumsorbat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Ist ein Calciumsalz der Sorbinsäure. Wirkt als Speicher. Bei der Zugabe von
Wasser wird über einen längeren Zeitraum Sorbinsäure freigesetzt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes
Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch,
Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der
Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen),
Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte
(gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate,
Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung)
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in
Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
210
Name:
Benzoesäure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Kommt natürlich unter anderen in Heidelbeeren,
Johannisbeeren, Pflaumen und Preiselbeeren vor.
Eigenschaften:
Wirkt gegen Schimmel, unerwünschter Nachgärung, teilweise vor
enzymatischen und bakteriellen Verderbung (mit E 220).
Verwendung in Lebensmitteln:
sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie
Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt
bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige
Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter
verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich).
Symptome:
Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann
Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure
reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu
toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel.
Höchstmengen:
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in
Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 5 Teil A
ADI-Wert:
0 - 5 mg/kg
E-Nummer:
211 als Benzoesäure deklariert
Name:
Natriumbenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Natriumsalz der Benzoesäure
Verwendung in Lebensmitteln:
sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie
Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt
bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige
Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter
verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich).
Symptome:
Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann
Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure
reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu
toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel.
Höchstmengen:
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in
Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
212 deklariert als Benzoesäure
Name:
Kaliumbenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Benzoesäure
Verwendung in Lebensmitteln:
sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie
Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt
bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige
Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter
verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich).
Symptome:
Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann
Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure
reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu
toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel.
Höchstmengen:
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in
Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
213 deklariert als Benzoesäure
Name:
Calciumbenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Calciumsalz der Benzoesäure
Verwendung in Lebensmitteln:
sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie
Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt
bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige
Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter
verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich).
Symptome:
Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann
Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure
reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu
toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel.
Höchstmengen:
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in
Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
214
Name:
PHB-Ester, Ethyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und
der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.
Verwendung in Lebensmitteln:
Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte,
gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden,
Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und
Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in "Käsedeckmassen" und bei der
Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen
Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in
Arzneimittel und Kosmetika
Symptome:
Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine
leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert
ausgeschieden.
Höchstmengen:
je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000
mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 5 Teil A
ADI-Wert:
Vorläufig 0 - 10 mg/kg
E-Nummer:
215 deklariert als: PHB-Ester
Name:
PHB-Ethylester Natriumsalz, Natriumethyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz des PHB-Ester. Starker metallischer Eigengeschmack.
Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen,
Pilze und Bakterien.
Verwendung in Lebensmitteln:
Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte,
gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden,
Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und
Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der
Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen
Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in
Arzneimittel und Kosmetika
Symptome:
Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine
leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert
ausgeschieden.
Höchstmengen:
je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000
mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
216 deklariert als: PHB-Ester
Name:
PHB-Propylester, Propyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und
der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.
Verwendung in Lebensmitteln:
Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte,
gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden,
Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und
Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der
Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen
Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in
Arzneimittel und Kosmetika
Symptome:
Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine
leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert
ausgeschieden.
Höchstmengen:
je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000
mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
217 deklariert als: PHB-Ester
Name:
PHB-Propylester Natriumsalz, Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Natriumsalz des PHB-Propylester, Propyl-phydroxybenzoat
Eigenschaften:
Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und
der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.
Verwendung in Lebensmitteln:
Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte,
gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden,
Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und
Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der
Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen
Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in
Arzneimittel und Kosmetika
Symptome:
Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine
leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert
ausgeschieden.
Höchstmengen:
je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000
mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
218 deklariert als: PHB-Ester
Name:
PHB-Methylester, Methyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und
der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.
Verwendung in Lebensmitteln:
Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte,
gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden,
Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und
Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der
Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen
Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in
Arzneimittel und Kosmetika
Symptome:
Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine
leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert
ausgeschieden.
Höchstmengen:
je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000
mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil A
E-Nummer:
219 deklariert als: PHB-Ester
Name:
PHB- Methylester Natriumsalz, Natriummethyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich aus PHB-Methylester, Methyl-p-hydroxybenzoat hergestellt.
Eigenschaften:
Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und
der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.
Verwendung in Lebensmitteln:
Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte,
gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden,
Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und
Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der
Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen
Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in
Arzneimittel und Kosmetika
Symptome:
Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine
leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert
ausgeschieden.
Höchstmengen:
je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000
mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
E-Nummer:
220
Name:
Schwefeldioxid, schweflige Säure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Starker, stechender Eigengeschmack, ist chemisch sehr reaktionsfreudig,
hemmt bei Konzentrationen von 20 mg/kg das Wachstum von
Schimmelpilzen und Hefen; wirkt stark antimikrobiell gegenüber Bakterien,
verhindert die enzymatische Bräunung, etwa bei frischen Kartoffeln, oder
andere unerwünschte Bräunungsvorgänge, stabilisiert die Farbe von
Trockenfrüchten oder bleicht Zucker, unterdrückt Oxydationsprozesse,
Milchsäure reagiert empfindlich auf Schwefeldioxid.
Verwendung in Lebensmitteln:
Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und
Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden),
Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade,
Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max.
2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600
mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die
tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der
Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein.
Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von
Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und
Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird
nicht immer angegeben:
bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder
entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:
Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu
Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und
Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten
oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure
zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen
stabilisiert.
Höchstmengen:
Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet
30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000
mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich
genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein
ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung
(160-400 mg/l)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
ADI-Wert:
0 – 0,7 mg/kg
E-Nummer:
221 deklariert als: Schwefeldioxid
Name:
Natriumsulfit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz der schwefligen Säure; es enthält 51% aktives Schwefeldioxid.
Verwendung in Lebensmitteln:
Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und
Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden),
Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade,
Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max.
2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600
mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die
tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der
Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein.
Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von
Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und
Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird
nicht immer angegeben:
bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder
entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:
Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu
Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und
Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten
oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure
zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen
stabilisiert.
Höchstmengen:
Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet
30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000
mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich
genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein
ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung
(160-400 mg/l)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
E-Nummer:
222 deklariert als Schwefeldioxid
Name:
Natriumbisulfit, Natriumhydrogensulfit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumhydrogensulfit ist eine Natriumverbindung der schwefligen Säure;
sie enthält 62% aktives Schwefeldioxid.
Verwendung in Lebensmitteln:
Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und
Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden),
Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade,
Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max.
2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600
mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die
tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der
Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein.
Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von
Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und
Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird
nicht immer angegeben:
bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder
entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:
Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu
Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und
Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten
oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure
zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen
stabilisiert.
Höchstmengen:
Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet
30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000
mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich
genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein
ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung
(160-400 mg/l)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
ADI-Wert:
0 – 0,7 mg/kg
E-Nummer:
223 deklariert als Schwefeldioxid
Name:
Natriumdisulfit, Natriummetabisulfit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumverbindung der schwefligen Säure; sie enthält 67% aktives
Schwefeldioxid.
Verwendung in Lebensmitteln:
Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und
Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden),
Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade,
Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max.
2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600
mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die
tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der
Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein.
Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von
Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und
Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird
nicht immer angegeben:
bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder
entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:
Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu
Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und
Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten
oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure
zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen
stabilisiert.
Höchstmengen:
als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000
mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich
genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein
ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung
(160-400 mg/l)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
ADI-Wert:
0 – 0,7 mg/kg
E-Nummer:
224 deklariert als: Schwefeldioxid
Name:
Kaliumsulfit, Kaliummetabisulfit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalz der schwefligen Säure
Verwendung in Lebensmitteln:
Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und
Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden),
Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade,
Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max.
2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600
mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die
tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der
Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein.
Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von
Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und
Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird
nicht immer angegeben:
bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder
entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:
Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu
Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und
Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten
oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure
zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen
stabilisiert.
Höchstmengen:
als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000
mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich
genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein
ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung
(160-400 mg/l).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
E-Nummer:
226 deklariert als: Schwefeldioxid
Name:
Calciumsulfit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der schwefligen Säure
Verwendung in Lebensmitteln:
Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und
Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden),
Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade,
Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max.
2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600
mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die
tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der
Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein.
Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von
Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und
Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird
nicht immer angegeben:
bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder
entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:
Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu
Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und
Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten
oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure
zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen
stabilisiert.
Höchstmengen:
als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000
mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich
genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein
ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung
(160-400 mg/l).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
E-Nummer:
227 deklariert als: Schwefeldioxid
Name:
Calciumhydrogensulfit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumverbindung der schwefligen Säure
Verwendung in Lebensmitteln:
Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und
Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden),
Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade,
Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max.
2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600
mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die
tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der
Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein.
Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von
Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und
Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird
nicht immer angegeben:
bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder
entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:
Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu
Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und
Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten
oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure
zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen
stabilisiert.
Höchstmengen:
als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000
mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich
genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein
ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung
(160-400 mg/l).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
E-Nummer:
228 deklariert als: Schwefeldioxid
Name:
Kaliumbisulfit, Kaliumhydrogensulfit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumverbindung der schwefligen Säure
Verwendung in Lebensmitteln:
Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und
Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden),
Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade,
Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max.
2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600
mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die
tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der
Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein.
Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von
Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und
Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird
nicht immer angegeben:
bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder
entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:
Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu
Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und
Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten
oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure
zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen
stabilisiert.
Höchstmengen:
als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000
mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich
genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein
ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung
(160-400 mg/l)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil B
E-Nummer:
230
Name:
Biphenyl, Diphenyl
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, gut löslich in
Benzol, Ether und anderen Kohlenstoffen, reduziert das Wachsen von
Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen
den Stoff resistent sind.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem
Zusatz mit Biphenyl behandelt gekennzeichnet sein.
Symptome:
Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit,
Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die
dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es
ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt
(z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die
endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.
Höchstmengen:
70 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
Vorläufig: 0 – 0,05 mg/kg
E-Nummer:
231
Name:
Orthophenylphenol
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, reduziert das
Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt
Pilze, die gegen den Stoff resistent sind.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem
Zusatz mit Orthophenylphenol behandelt gekennzeichnet sein.
Symptome:
Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit,
Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die
dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es
ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt
(z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die
endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.
Höchstmengen:
12 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
Vorläufig: 0 – 0,02 mg/kg
E-Nummer:
232 deklariert als: Orthophenylphenol
Name:
Natriumorthophenylphenol
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, reduziert das
Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt
Pilze, die gegen den Stoff resistent sind.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem
Zusatz mit Orthophenylphenol behandelt gekennzeichnet sein.
Symptome:
Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit,
Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die
dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es
ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt
(z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die
endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.
ADI-Wert:
Vorläufig: 0 – 0,02 mg/kg
E-Nummer:
233
Name:
Thiabendazol
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
In saurem Milieu gut wasserlöslich, wirkt gegen Schimmelpilze. Wird als
Pflanzenschutzmittel verwendet.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten und Bananen
zugelassen. Diese müssen mit dem Zusatz mit Thiabendazol behandelt
versehen werden. Bei Bananen kann der Zusatz entfallen.
Symptome:
Im Tierversuch kam es zu Blasenkrebs und Nierenschädigungen. Es ist
nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt
(z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die
endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.
Höchstmengen:
3 – 6 mg/kg Frucht
ADI-Wert:
0 – 0,3 mg/kg
E-Nummer:
234
Name:
Nisin
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Wirkt antibiotisch (gegen wenige Bakterien), getrocknet jahrelang haltbar,
hitzelabil, wird durch Speichelenzyme, Verdauungsenzyme und einige
Mikroorganismen abgebaut. Kommt in Milch und Käse natürlich vor.
Verwendung in Lebensmitteln:
Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche Erzeugnisse (max. 3mg/kg),
gereifter Käse, Schmelzkäse (max. 12,5 mg/kg), clotted cream (max. 10
mg/kg)
Symptome:
Es sind keine Vergiftungen bekannt. Wird schnell im menschlichen
Verdauungssystem abgebaut.
Höchstmengen:
3 – 12,5 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
0 – 13 mg/kg
E-Nummer:
235
Name:
Natamycin; Pimaricin
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Antibiotische Wirkung, wirkt gegen Bakterien, Viren, Hefen und
Schimmelpilze. Es kann zur Resistenz kommen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur Oberflächenbehandlung von getrockneter, gepökelter Wurst, Hartund Schnittkäse auch halbfestem Schnittkäse, auch in Käsedeckmassen auf
Kunststoffbasis, die zur Beschichtung von bestimmten Käsen eingesetzt
werden. Wird auch als Arzneimittel eingesetzt.
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
1 mg / cm² Oberfläche und darf 5 mm unterhalb der Oberfläche nicht mehr
nachzuweisen sein.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D
E-Nummer:
239
Name:
Hexamethylentetramin; Hexamine
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Im sauren Milieu wird Formaldehyd freigesetzt, das Hefe und Bakterien
hemmt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur Konservierung von Provolone-Käse zugelassen
Symptome:
Gilt in geringen Mengen als unschädlich
Höchstmengen:
25 mg/kg (berechnet als Formaldehyd)
ADI-Wert:
0 – 0,15 mg/kg
E-Nummer:
242
Name:
Dimethyldicarbonat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Tötet Gärhefen ab, zerfällt in Methanol und Kohlendioxid. Der Stoff darf in
den Endprodukten nicht nachzuweisen sein.
Verwendung in Lebensmitteln:
Alkoholfreien Wein, aromatisierte Getränke auf Wasser- und Fruchtbasis,
Kräuteraufgüsse in Dosen, nichtalkoholische Getränke, Teeaufgüsse in
Dosen. Eine Deklaration ist nicht vorgeschrieben.
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
E-Nummer:
249
Name:
Kaliumnitrit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird aus Kaliumnitrat hergestellt
Eigenschaften:
Gehört zu den Nitritpökelsalzen, wirkt gegen Bakterien (vor allem gegen
Clostridium botulinus).
Verwendung in Lebensmitteln:
Gepökelte Fleisch- und Wursterzeugnisse, auch in Dosen wie Enten- oder
Gänseleberpastete
Symptome:
Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen
entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark
gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen
Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese
Umwandlung.
Höchstmengen:
bei gepökelten und anderen Fleischerzeugnissen 50 – 175 mg/kg; Richtwert
bei Fleisch- und Wurstwaren ist 150 mg/kg.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 0,2 mg/kg
E-Nummer:
250
Name:
Natriumnitrit
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird aus Natriumnitrat hergestellt
Eigenschaften:
Gehört zu den Nitritpökelsalzen, wirkt gegen Bakterien (vor allem gegen
Clostridium botulinus). Das Nitrit ist die aktive Komponente.
Verwendung in Lebensmitteln:
gepökelte (Pökelsalz) Fleisch- und Wursterzeugnisse, auch in Dosen wie
etwa Enten- oder Gänseleberpastete
Symptome:
Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen
entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark
gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen
Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese
Umwandlung.
Höchstmengen:
bei gepökelten und anderen Fleischerzeugnissen 50 – 175 mg/kg; Richtwert
bei Fleisch- und Wurstwaren ist 150 mg/kg.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 0,2 mg/kg
E-Nummer:
251 auch deklariert als Nitrat
Name:
Natriumnitrat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Wird mit Kochsalz zur Trockenpökelung eingesetzt. Die Umwandlung von
Nitrat zu Nitrit findet im Lebensmittel unkontrolliert statt. Nitrit wirkt gegen
Bakterien (vor allem Clostridium botulinus).
Verwendung in Lebensmitteln:
Fleisch- und Wurstwaren, Hartkäse, Schnittkäse und Käseimitate auf
Milchbasis, eingelegte Heringe und Sprotten
Symptome:
Nitrate sind unbedenklich. Da sie im Organismus zu Nitriten
umgewandelt werden können die folgenden Symptome auftreten:
Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen
entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark
gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen
Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese
Umwandlung.
Höchstmengen:
Höchstmenge bei gepökelten Fleischerzeugnissen 250 mg/kg, Käse 50
mg/kg, eingelegten Heringen (200 mg/kg)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 5 mg/kg
E-Nummer:
252 auch deklariert als Nitrat
Name:
Kaliumnitrat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Wird mit Kochsalz zur Trockenpökelung eingesetzt. Die Umwandlung von
Nitrat zu Nitrit findet im Lebensmittel unkontrolliert statt. Nitrit wirkt gegen
Bakterien (vor allem Clostridium botulinus).
Verwendung in Lebensmitteln:
Fleisch- und Wurstwaren, Hartkäse, Schnittkäse und Käseimitate auf
Milchbasis, eingelegte Heringe und Sprotten
Symptome:
Nitrate sind unbedenklich. Da sie im Organismus zu Nitriten
umgewandelt werden können die folgenden Symptome auftreten:
Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen
entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark
gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen
Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese
Umwandlung.
Höchstmengen:
Bei gepökelten Fleischerzeugnissen 250 mg/kg, Käse 50 mg/kg, eingelegten
Heringen (200 mg/kg)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 5 mg/kg
E-Nummer:
260
Name:
Essigsäure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel
Vorkommen:
Kommt natürlich vor.
Eigenschaften:
Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine,
ist gut fettlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische
Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen
(Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen,
Salatsoßen
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 6
E-Nummer:
261 auch deklariert als „Salze“ der Essigsäure
Name:
Kaliumacetat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Essigsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine,
ist gut fettlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische
Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen
(Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen,
Salatsoßen
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 6
E-Nummer:
262 auch deklariert als „Salze“ der Essigsäure
Name:
Natriumacetat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Essigsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine,
ist gut fettlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische
Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen
(Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen,
Salatsoßen
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 6
E-Nummer:
262 auch deklariert als „Salze“ der Essigsäure
Name:
Natriumacetat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Essigsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine,
ist gut fettlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische
Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen
(Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen,
Salatsoßen
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 6
E-Nummer:
263 auch deklariert als „Salze“ der Essigsäure
Name:
Calciumacetat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Essigsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine,
ist gut fettlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische
Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen
(Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen,
Salatsoßen
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 6
E-Nummer:
270
Name:
Milchsäure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Bei Raumtemperatur farblos bis gelblich, gut wasserlöslich, konserviert erst
ab Konzentrationen von mindestens 0,5 %.
Verwendung in Lebensmitteln:
eingelegtes Gemüse (Kohl, Bohnen, Gurken, Sauerkraut, Oliven, Mixed
pickles etc.), Kindernahrung (verbessert die Verdaulichkeit), Getränke
(verbessert ebenfalls die Lagerfähigkeit), Konfekt, Salatsaucen,
Softmargarine (zur Geschmacksverbesserung)
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis).
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 6
E-Nummer:
280
Name:
Propionsäure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gut wasserlöslich, unangenehmer, stechender Geruch, blockiert das
Enzymsystem von Zellen und Mikroorganismen. Nebenprodukt der
Essigherstellung.
Verwendung in Lebensmitteln:
Industriell hergestellte Backwaren, abgepacktes, geschnittenes Brot,
Roggenbrot, Kuchen aller Art, besonders schimmelanfällige Produkte
Symptome:
Es gibt nur wenige Daten, wie Fettsäuren metabolisiert wird.
Höchstmengen:
1000 – 3000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D
E-Nummer:
281 auch deklariert als: Propionsäure
Name:
Natriumpropionat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Propionsäure gewonnen.
Eigenschaften:
Gut wasserlöslich, unangenehmer, stechender Geruch, blockiert das
Enzymsystem von Zellen und Mikroorganismen. Nebenprodukt der
Essigherstellung.
Verwendung in Lebensmitteln:
vor allem Feinbackwaren und alle industriell hergestellten Backwaren,
abgepacktes, geschnittenes Brot, Roggenbrot, Kuchen aller Art, besonders
schimmelanfällige Produkte
Symptome:
Es gibt nur wenige Daten, wird wie Fettsäuren metabolisiert.
Höchstmengen:
1000 – 3000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D
E-Nummer:
282 auch deklariert als: Propionsäure
Name:
Calciumpropionat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Propionsäure gewonnen.
Eigenschaften:
Gut wasserlöslich, unangenehmer, stechender Geruch, blockiert das
Enzymsystem von Zellen und Mikroorganismen. Nebenprodukt der
Essigherstellung.
Verwendung in Lebensmitteln:
vor allem Feinbackwaren und alle industriell hergestellten Backwaren,
abgepacktes, geschnittenes Brot, Roggenbrot, Kuchen aller Art, besonders
schimmelanfällige Produkte
Symptome:
Es gibt nur wenige Daten, wird wie Fettsäuren metabolisiert.
Höchstmengen:
1000 – 3000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D
E-Nummer:
283 auch deklariert als: Propionsäure
Name:
Kaliumpropionat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Propionsäure gewonnen.
Eigenschaften:
Gut wasserlöslich, unangenehmer, stechender Geruch, blockiert das
Enzymsystem von Zellen und Mikroorganismen. Nebenprodukt der
Essigherstellung.
Verwendung in Lebensmitteln:
vor allem Feinbackwaren und alle industriell hergestellten Backwaren,
abgepacktes, geschnittenes Brot, Roggenbrot, Kuchen aller Art, besonders
schimmelanfällige Produkte
Symptome:
Es gibt nur wenige Daten, wird wie Fettsäuren metabolisiert.
Höchstmengen:
1000 – 3000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D
E-Nummer:
284
Name:
Borsäure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Sich fettig anfühlende weiße, schuppige Blättchen, Schmelzpunkt 170°C,
blockiert Enzymsysteme von Mikroorganismen
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur für Kaviar (Störrogen) zugelassen. Wird auch als Abmagerungsmittel,
in Kosmetikartikeln (z.B. Seifen und Pudern gegen fettige Haut), als
Wirkstoff gegen Insekten, Pilze und Unkraut, Verseifen von Kerzen, in
Textilbeizen, Flammschutzmittel und Photoentwicklern verwendet.
Borsäure ist in kosmetischen Pflegemitteln für Kinder unter drei Jahren
verboten.
Symptome:
Reichert sich im Fettgewerbe und ZNS an und kann hier
Intoxikationen auslösen. Heute verzichtet man zum größten Teil auf
diese Substanz.
Höchstmengen:
4000 mg/kg
E-Nummer:
285 auch deklariert als: Borsäure
Name:
Borax, Natriumtetraborat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Natürlich vorkommendes Mineral
Eigenschaften:
Weiße Kristalle, Schmelzpunkt 742°C, blockiert Enzymsysteme von
Mikroorganismen
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur für Kaviar (Störrogen) zugelassen. Wird auch als Abmagerungsmittel,
in Kosmetikartikeln (z.B. Seifen und Pudern gegen fettige Haut), als
Wirkstoff gegen Insekten, Pilze und Unkraut, Verseifen von Kerzen, in
Textilbeizen, Flammschutzmittel und Photoentwicklern verwendet.
Borsäure ist in kosmetischen Pflegemitteln für Kinder unter drei Jahren
verboten.
Symptome:
Reichert sich im Fettgewerbe und ZNS an und kann hier
Intoxikationen auslösen. Heute verzichtet man zum größten Teil auf
diese Substanz.
Höchstmengen:
4000 mg/kg
E-Nummer:
290
Name:
Kohlendioxid, Kohlensäure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Packgas, Backtriebmittel
Vorkommen:
Kommt natürlich vor.
Eigenschaften:
Unbrennbar, farblos, leicht säuerlich schmeckendes Gas, wirkt durch die
Verdrängung des Sauerstoffes oder durch pH-Wert-Änderung der
Oberfläche. Wird auch als Kühlmittel verwendet. Auch durch Verbrennung
von Koks und dem daraus entstehenden Gasgemisch.
Verwendung in Lebensmitteln:
Industrielle Abpackungen von oxidationsempfindlichen Trockenwaren in
Verbrauchsverpackungen z.B. von Fleisch und Käse, Backwaren
(halbgebackene Teigen, Kuchen, Schnittbrot), bei Getränken: bei der
Einlagerung von Säften, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, in der
Weinherstellung (Steuerung des Gärprozesse und Einstellen von Zuckerund Alkoholgehalt)
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen
zugelassen. (quantum satis)
E-Nummer:
296
Name:
Apfelsäure
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel
Vorkommen:
Kommt in allen lebenden Zellen vor. Wird aus natürlichen Quellen
biotechnisch hergestellt.
Eigenschaften:
wirkt leicht geschmacksverstärkend, unterstützt Antioxidationsmittel, vor
allem in fetthaltigen Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Säfte, Fertigsuppen, Saucen, Geschmacksstoff in Obsterzeugnissen und
Limonaden, auch in zuckerfreien Produkten, Imprägnierung von
Verpackungsstoffen (z.B. Käse)
Symptome:
Gilt als unbedenklich und wird im Organismus metabolisiert.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen
zugelassen. (quantum satis)
E-Nummer:
297
Name:
Fumarsäure
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel
Vorkommen:
In vielen Pflanzen und Früchten, wird aus Maleinsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Organische Fruchtsäure, schlecht wasserlöslich, ist am menschlichen
Zellstoffwechsel beteiligt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Instantpulver für Getränke (harmonisiert gut mit Zitronen- oder
Grapefruitgeschmack), geleeartige Desserts und Süßigkeiten wie etwa
Kaugummi, Zuckerwaren, Teigsäuerungsmittel bei Backwaren,
Kuchenglasuren, Füllungen bei Feinen Backwaren, Wein
Symptome:
Leicht abführende Wirkung. Gilt als unschädlich.
Höchstmengen:
Höchstmengen je nach Produkt: 1000 – 4000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
6 mg/kg
E-Nummer:
300
Name:
Ascorbinsäure, Vitamin C
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Kommt vor allem in Johannisbeeren, in der
Leber, in Paprikaschoten, Weißkohl und Zitrusfrüchten vor.
Eigenschaften:
Fördert die Maschinentauglichkeit der Teige sowie die Krumen und
Porenbildung. Ist gut wasserlöslich und wird renal ausgeschieden.
Verwendung in Lebensmitteln:
Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete, auch tiefgefrorene
Kartoffelprodukte (verhindert die Braunfärbung), Fleisch- und Wurstwaren,
zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung;
hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Getränke wie Wein, Bier,
Fruchtsäfte (zur Stabilisierung), eihaltige Erzeugnisse, zur Vitaminisierung
von Lebensmitteln aller Art, besonders Kindernahrung
Symptome:
Gilt in den üblichen Mengen als unbedenklich. Eine chronische hohe
Einnahme kann zu Nierensteine durch Oxalsäure führen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkungen allgemein zugelassen
(quantum satis), auch in Säuglingsfolgenahrung (200-300mg/kg).
ADI-Wert:
0 – 15 mg/kg
E-Nummer:
301 deklariert als Ascorbinsäure
Name:
Natrium-L-Ascorbat
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Ascorbinsäure gewonnen.
Eigenschaften:
Natriumverbindung der Ascorbinsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete, auch tiefgefrorene
Kartoffelprodukte (verhindert die Braunfärbung), Fleisch- und Wurstwaren,
zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung;
hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Getränke wie Wein, Bier,
Fruchtsäfte (zur Stabilisierung), eihaltige Erzeugnisse, zur Vitaminisierung
von Lebensmitteln aller Art, besonders Kindernahrung
Symptome:
Gilt in den üblichen Mengen als unbedenklich. Eine chronische hohe
Einnahme kann zu Nierensteine durch Oxalsäure führen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkungen allgemein zugelassen
(quantum satis), auch in Säuglingsfolgenahrung (200-300mg/kg).
ADI-Wert:
0 – 15 mg/kg
E-Nummer:
302 deklariert als Ascorbinsäure
Name:
Calcium-L-Ascorbat
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird aus der Ascorbinsäure gewonnen.
Eigenschaften:
Calciumverbindung der Ascorbinsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Fertigprodukte, Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete, auch
tiefgefrorene Kartoffelprodukte (verhindert die Braunfärbung), Fleisch- und
Wurstwaren, zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der
Umrötung; hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Getränke wie Wein,
Bier, Fruchtsäfte (zur Stabilisierung), eihaltige Erzeugnisse, zur
Vitaminisierung von Lebensmitteln aller Art, besonders Kindernahrung
Symptome:
Gilt in den üblichen Mengen als unbedenklich. Eine chronische hohe
Einnahme kann zu Nierensteine durch Oxalsäure führen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkungen allgemein zugelassen
(quantum satis), auch in Säuglingsfolgenahrung (200-300mg/kg).
ADI-Wert:
0 – 15 mg/kg
E-Nummer:
304 deklariert als Ascorbinsäure oder „Fettsäureester der Ascorbinsäure“
Name:
Ascorbylpalmitat, Ascorbylstearat
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Fettsäureester der Ascorbinsäure, ist fettlöslich, wirkt zu 40 % wie Vitamin
C
Verwendung in Lebensmitteln:
Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete, auch tiefgefrorene
Kartoffelprodukte (verhindert die Braunfärbung), Fleisch- und Wurstwaren,
zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung;
hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Getränke wie Wein, Bier,
Fruchtsäfte (zur Stabilisierung), eihaltige Erzeugnisse, zur Vitaminisierung
von Lebensmitteln aller Art, besonders Kindernahrung. Wurstwaren
(verzögert das Ranzigwerden); auch zur Unterstützung der Wirkung des
Nitritpökelsalzes bei der Umrötung von Fleisch- und Wurstwaren, hemmt
die Bildung toxischer Nitrosamine, Hühnerbrühe in Würfeln, Pralinen,
Mayonnaise (spart Eier), Käse
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis), zugelassen in Säuglingsfolgenahrung (200 – 300mg/kg)
ADI-Wert:
0 -15 mg / kg
E-Nummer:
306
Name:
Tocopherol, stark tocopherolhaltige Extrakte, Vitamin E
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Kommt in vielen Pflanzenölen vor.
Eigenschaften:
Sind fettlöslich, reduzieren den Verderb von Fetten, schützen Vitamin A,
Carotine, ungesättigte Fettsäuren (Linol- und Linolensäure) vor dem Abbau
durch Sauerstoffverbindungen, reduzieren die Bildung krebsfördernder
Nitrosamine. Sind empfindlich gegen UV-Strahlung und Sauerstoff, relativ
hitzestabil, haben einen farbstabilisierenden Effekt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Generell fetthaltige Lebensmittel, wie Margarinen und Pflanzenöle,
Dessertsaucen, Fertigdessertprodukte, Bestandteil in Vitaminpräparaten
Symptome:
Gelten als unbedenklich, werden im Fettsäurestoffwechsel metabolisiert.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen
(quantum satis); auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 10
mg/l)
E-Nummer:
307 deklariert als: Tocopherol
Name:
Alpha-Tocopherol, Vitamin E
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Ist fettlöslich, reduziert den Verderb von Fetten, schützt Vitamin A,
Carotine, ungesättigte Fettsäuren (Linol- und Linolensäure) vor dem Abbau
durch Sauerstoffverbindungen, reduziert die Bildung krebsfördernder
Nitrosamine. Ist empfindlich gegen UV-Strahlung und Sauerstoff, relativ
hitzestabil, hat einen farbstabilisierenden Effekt. Ist beständiger gegen
oxidative Prozesse als Tocopherol.
Verwendung in Lebensmitteln:
Generell fetthaltige Lebensmittel, wie Margarinen und Pflanzenöle,
Dessertsaucen, Fertigdessertprodukte, Wurstwaren
Symptome:
Gelten als unbedenklich, werden im Fettsäurestoffwechsel metabolisiert.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen
(quantum satis); auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 10
mg/l)
E-Nummer:
308 deklariert als: Tocopherol
Name:
Gamma-Tocopherol, Vitamin E
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Ist fettlöslich, reduziert den Verderb von Fetten, schützt Vitamin A,
Carotine, ungesättigte Fettsäuren (Linol- und Linolensäure) vor dem Abbau
durch Sauerstoffverbindungen, reduziert die Bildung krebsfördernder
Nitrosamine. Ist empfindlich gegen UV-Strahlung und Sauerstoff, relativ
hitzestabil, hat einen farbstabilisierenden Effekt. Ist beständiger gegen
oxidative Prozesse als Tocopherol.
Verwendung in Lebensmitteln:
Generell fetthaltige Lebensmittel, wie Margarinen und Pflanzenöle,
Dessertsaucen, Fertigdessertprodukte, Wurstwaren
Symptome:
Gelten als unbedenklich, werden im Fettsäurestoffwechsel metabolisiert.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen
(quantum satis); auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 10
mg/l)
E-Nummer:
309 deklariert als: Tocopherol
Name:
Delta-Tocopherol, Vitamin E
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Ist fettlöslich, reduziert den Verderb von Fetten, schützt Vitamin A,
Carotine, ungesättigte Fettsäuren (Linol- und Linolensäure) vor dem Abbau
durch Sauerstoffverbindungen, reduziert die Bildung krebsfördernder
Nitrosamine. Ist empfindlich gegen UV-Strahlung und Sauerstoff, relativ
hitzestabil, hat einen farbstabilisierenden Effekt. Ist beständiger gegen
oxidative Prozesse als Tocopherol.
Verwendung in Lebensmitteln:
Generell fetthaltige Lebensmittel, wie Margarinen und Pflanzenöle,
Dessertsaucen, Fertigdessertprodukte, Wurstwaren
Symptome:
Gelten als unbedenklich, werden im Fettsäurestoffwechsel metabolisiert.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen
(quantum satis); auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 10
mg/l)
E-Nummer:
310 siehe auch: deklariert als: Gallat
Name:
Propylgallat
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verhindert das Ranzigwerden von Fetten, schützt Farbe und Geschmack der
Lebensmittel vor Veränderungen durch Luftsauerstoff.
Verwendung in Lebensmitteln:
in fetthaltigen Backwaren und deren Inhaltsstoffen wie z.B. Margarine,
Persipan- und Mohnfüllungen, Bratöl, Frittierfett (Pommes frites),
Milchpulver, Kaugummi, Marzipan, Nougat, Knabbererzeugnissen,
Trockensuppen, Würzmittel. Darf in Kleinkind- und Säuglingsnahrung nicht
enthalten sein.
Symptome:
Steht im Verdacht die Eisenverfügbarkeit zu reduzieren, kann
Allergien auslösen, kann Asthma auslösen, kann Hautreaktionen
verursachen.
Höchstmengen:
je nach Produkt: 200-400 mg/kg (Gesamtmenge Gallate)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
0 – 0,2 mg/kg
E-Nummer:
311 deklariert als: Gallat
Name:
Octylgallat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verhindert das Ranzigwerden von Fetten, schützt Farbe und Geschmack der
Lebensmittel vor Veränderungen durch Luftsauerstoff.
Verwendung in Lebensmitteln:
In fetthaltigen Backwaren und deren Inhaltsstoffen wie z.B. Margarine,
Persipan- und Mohnfüllungen, Bratöl, Frittierfett (Pommes frites),
Milchpulver, Kaugummi, Marzipan, Nougat, Knabbererzeugnissen,
Trockensuppen, Würzmittel.
Symptome:
Steht im Verdacht die Eisenverfügbarkeit zu reduzieren, kann
Allergien auslösen, kann Asthma auslösen, kann Hautreaktionen
verursachen. Toxikologisch weniger kritisch als Propylgallat.
Höchstmengen:
je nach Produkt: 200 – 400 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
0 – 0,2 mg/kg
E-Nummer:
312 deklariert als: Gallat
Name:
Dodecylgallat, Laurylgallat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verhindert das Ranzigwerden von Fetten, schützt Farbe und Geschmack der
Lebensmittel vor Veränderungen durch Luftsauerstoff.
Verwendung in Lebensmitteln:
in fetthaltigen Backwaren und deren Inhaltsstoffen wie z.B. Margarine,
Persipan- und Mohnfüllungen, Bratöl, Frittierfett (Pommes frites),
Milchpulver, Kaugummi, Marzipan, Nougat, Knabbererzeugnissen,
Trockensuppen, Würzmittel.
Symptome:
Steht im Verdacht die Eisenverfügbarkeit zu reduzieren, kann
Allergien auslösen, kann Asthma auslösen, kann Hautreaktionen
verursachen. Toxikologisch weniger kritisch als Propylgallat.
Höchstmengen:
je nach Produkt: 200 – 400 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
0 – 0,2 mg/kg
E-Nummer:
315
Name:
Isoascorbinsäure
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Komplexbildner, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Chemischer Abkömmling der Ascorbinsäure, aber nur mit 5 % der Vitamin
C-Wirkung, beschleunigt die Umrötung bei der Pökelung, hemmt die
Bildung von Nitrosaminen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Statt Ascorbinsäure zur Umrötung von Wurst und Schinken bei der
Pökelung, bei der industriellen Obst- und Gemüseverarbeitung (muss hier
nicht deklariert werden, da technischer Hilfsstoff.
Symptome:
Es wird vermutet, dass der Stoff die Aufnahme von Vitamin C
reduziert.
Höchstmengen:
500 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
0 – 6 mg/kg
E-Nummer:
316
Name:
Natriumisoascorbat
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Komplexbildner, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumisoascorbat ist ein Salz der Isoascorbinsäure.
Verwendung in Lebensmitteln:
Statt Ascorbinsäure zur Umrötung von Wurst und Schinken bei der
Pökelung, bei der industriellen Obst- und Gemüseverarbeitung (muss hier
nicht deklariert werden, da technischer Hilfsstoff.
Symptome:
Es wird vermutet, dass der Stoff die Aufnahme von Vitamin C
reduziert.
Höchstmengen:
500 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
0 – 6 mg/kg
E-Nummer:
320
Name:
Butylhydroxyanisol, BHA
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gut fettlöslich, hitzestabiles Gemisch zweier Phenolabkömmlinge, in hoher
Konzentration, wirkt gegen Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Knabberartikel, Walnüsse, Kuchenmischungen, Trockensuppen, Würzreis,
Süßigkeiten
Symptome:
Die karzinogene Wirkung wird kontrovers diskutiert, reichert sich im
Fettgewebe an, baut evtl. Vitamin D ab, kann Allergien auslösen,
können Kontaktallergien auslösen.
Höchstmengen:
200 – 400 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
0 – 0,5 mg/kg
E-Nummer:
321
Name:
Butylhydroxytoluol, BHT
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Leitet sich vom Toluol ab, gut fettlöslich, hitzebeständig, keine
antimikrobielle Wirkungen
Verwendung in Lebensmitteln:
Kaugummi, Frittier- und Bratenfett, zur Haltbarmachung von
Vitaminpräparaten. Kann auch in Kunststoffverpackungen enthalten und
daraus in die Lebensmittel gelangen.
Symptome:
Die karzinogene Wirkung wird kontrovers diskutiert, reichert sich im
Fettgewebe an, baut evtl. Vitamin D ab, kann Allergien auslösen,
können Kontaktallergien auslösen, beeinflusst die Blutgerinnung, die
Schilddrüsenparameter und den Fettstoffwechsel.
Höchstmengen:
200 – 400 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 5 Teil D
ADI-Wert:
0 – 0,5 mg/kg
E-Nummer:
322
Name:
Lecithin
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Stabilisator, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird aus Sojabohnen gewonnen.
Eigenschaften:
Essentielle Nährstoffe, ein Teil ist wasserlöslich, der andere Teil ist
fettlöslich.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Emulgator in vielen Lebensmitteln; etwa: Mayonnaisen und
Salatsaucen, Margarine, Brot- und Backwaren, Schokolade, InstantLebensmittel, Speiseeis, Desserts, Kindernahrung, auch in diätetischen
Lebensmitteln. Ermöglicht die Herstellung eifreier Produkte für HühnereiAllergiker. Wird auch in der Kosmetikindustrie verwendet.
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis). Auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 1
g/l)
E-Nummer:
325 auch deklariert als Salze der Milchsäure
Name:
Natriumlactat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säureregulatoren, Schmelzsalze, Festigungsmittel,
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus der Milchsäure künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz der Milchsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Käse, Konfekt, Fleisch und Geflügel, zur Oberflächenbehandlung, zur
Verbesserung der geschmacklichen Qualität bei Fertiggerichten, als
Festigungsmittel kann es in einigen Fällen den Einsatz Eier einsparen
Symptome:
Intoxikationen sind nicht bekannt.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis); jedoch nicht für Säuglingsnahrung
E-Nummer:
326 auch deklariert als Salze der Milchsäure
Name:
Kaliumlactat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säureregulatoren, Schmelzsalze, Festigungsmittel,
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus der Milchsäure künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Milchsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
fertiges Schaumgebäck, spezielle Backmischungen z.B. Pasteten (Pie) oder
Torten, Käse, Konfekt, Fleisch und Geflügel, zur Oberflächenbehandlung,
zur Verbesserung der geschmacklichen Qualität bei Fertiggerichten, als
Festigungsmittel kann es in einigen Fällen den Einsatz Eier einsparen
Symptome:
Intoxikationen sind nicht bekannt.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis); jedoch nicht für Säuglingsnahrung
E-Nummer:
327 auch deklariert als Salze der Milchsäure
Name:
Calciumlactat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säureregulatoren, Schmelzsalze, Festigungsmittel,
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus der Milchsäure künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der Milchsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
fertiges Schaumgebäck, spezielle Backmischungen z.B. Pasteten (Pie) oder
Torten, Käse, Konfekt, Fleisch und Geflügel, zur Oberflächenbehandlung,
zur Verbesserung der geschmacklichen Qualität bei Fertiggerichten, als
Festigungsmittel kann es in einigen Fällen den Einsatz Eier einsparen
Symptome:
Intoxikationen sind nicht bekannt.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis); jedoch nicht für Säuglingsnahrung
E-Nummer:
330
Name:
Citronensäure
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Komplexbildner
Vorkommen:
Natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten
Eigenschaften:
Spielt eine wichtige Rolle im Zitratzyklus.
Verwendung in Lebensmitteln:
Limonade, Konfitüren, Milchpulver, Kondensmilch, Schmelzkäse,
Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und
Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen, tiefgefrorene Fische und
Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim Einkochen von Marmelade,
Gelees und Konfitüren
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und –folgenahrung
E-Nummer:
331 deklariert als Salze der Citronensäure
Name:
Natriumcitrat
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Schmelzsalze, Komplexbildner
Vorkommen:
Natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten. Wird aber künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalze der Zitronensäure.
Verwendung in Lebensmitteln:
Käse in Scheiben, Wein, Limonade, Konfitüren, Milchpulver,
Kondensmilch, Schmelzkäse, Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger
bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen,
tiefgefrorene Fische und Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim
Einkochen von Marmelade, Gelees und Konfitüren
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und –folgenahrung
E-Nummer:
332 deklariert als Salze der Citronensäure
Name:
Kaliumcitrat
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Schmelzsalze, Komplexbildner
Vorkommen:
Natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten. Wird aber künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalze der Zitronensäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Käse, Milchpulver, sterilisierte und ultrahocherhitzte Sahne, Marmeladen,
Konfitüren, auch solche mir reduziertem Zuckergehalt, Dessertmischungen,
Knabberartikel, Süßwaren, Wein, Limonade, Konfitüren, Milchpulver,
Kondensmilch, Schmelzkäse, Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger
bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen,
tiefgefrorene Fische und Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim
Einkochen von Marmelade, Gelees und Konfitüren
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und –folgenahrung
E-Nummer:
333 deklariert als Salze der Citronensäure
Name:
Calcumcitrat
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Schmelzsalze, Komplexbildner
Vorkommen:
Natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten. Wird aber künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalze der Citronensäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Zur Calciumanreicherung in verschiedenen Lebensmitteln, Käse, Konfekt,
Wein, Limonade, Konfitüren, Milchpulver, Kondensmilch, Schmelzkäse,
Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und
Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen, tiefgefrorene Fische und
Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim Einkochen von Marmelade,
Gelees und Konfitüren
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und –folgenahrung
E-Nummer:
334
Name:
Weinsäure
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Komplexbildner
Vorkommen:
Fruchtsäure, die in vielen Pflanzen (z.B. Weintrauben) vorkommt.
Eigenschaften:
Wird künstlich aus Weinstein hergestellt.
Verwendung in Lebensmitteln:
In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts,
Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und
Gemüsekonserven
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis). Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis
5000mg/kg
ADI-Wert:
0 – 30 mg/kg
E-Nummer:
335 deklariert als „Salze der Weinsäure“
Name:
Natriumtartrat
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Backtriebmittel, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich aus Weinstein hergestellt.
Eigenschaften:
Verschiedene Natriumsalze der Weinsäure, die in vielen Früchten gebunden
vorkommen.
Verwendung in Lebensmitteln:
In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts,
Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und
Gemüsekonserven
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis). Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis
5000mg/kg
ADI-Wert:
0 – 30 mg/kg
E-Nummer:
336 deklariert als „Salze der Weinsäure“
Name:
Kaliumtartrat
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Backtriebmittel, Stabilisator
Vorkommen:
Bekannt als Weinstein (natürlicher Rückstand bei der Weinherstellung)
Eigenschaften:
Verschiedene Kaliumsalze der Weinsäure, die in vielen Früchten gebunden
vorkommen. Im Haushalt wird Weinstein als Backpulver verwendet, durch
die langsame Abgabe der Säure kommt es zu einer Teigauflockerung und
zur Porenbildung.
Verwendung in Lebensmitteln:
Kuchenmischungen, Zitronengebäck, geleeartige Füllungen, Marmelade,
Konfitüren, auch als Kochsalz-Ersatz. In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis,
Limonade, Sülzen, Desserts, Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver,
Frucht- und Gemüsekonserven
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis). Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis
5000mg/kg
ADI-Wert:
0 – 30 mg/kg
E-Nummer:
337 deklariert als „Salze der Weinsäure“
Name:
Natrium-Kaliumtartrat
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Backtriebmittel
Vorkommen:
Wird künstlich aus Weinstein hergestellt.
Eigenschaften:
Doppelsalz der Weinsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Bevorzugt in der Fleisch- und Käseverarbeitung. In Backwaren, Süßwaren.
Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts, Brühwürste, Fette, Säureträger bei
Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven.
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis). Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis
5000mg/kg
ADI-Wert:
0 – 30 mg/kg
E-Nummer:
338 deklariert als „Phosphat“
Name:
Phosphorsäure
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Emulgatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Verwendung in Lebensmitteln:
nichtalkoholische aromatisierte Getränke (Colagetränke), sterilisierte und
ultrahocherhitze Milch, eingedickte Milch, Milch- und Magermilchpulver
Symptome:
Phosphate stehen im Verdacht bei Kindern einer Hyperaktivität
auszulösen. Die Zufuhr von Phosphaten sollte so niedrig wie möglich
sein.
Höchstmengen:
700 – 2500 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 70 mg/kg
E-Nummer:
339 deklariert als „Phosphat“
Name:
Natriumphosphat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Emulgatoren,
Backtriebmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verschiedene Natriumsalze der Phosphorsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
nichtalkoholische aromatisierte Getränke (Colagetränke), sterilisierte und
ultrahocherhitze Milch, eingedickte Milch, Milch- und Magermilchpulver
Symptome:
Phosphate stehen im Verdacht bei Kindern einer Hyperaktivität
auszulösen. Die Zufuhr von Phosphaten sollte so niedrig wie möglich
sein.
Höchstmengen:
700 – 2500 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 70 mg/kg
E-Nummer:
340 deklariert als „Phosphat“
Name:
Kaliumphosphat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Emulgatoren,
Backtriebmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verschiedene Kaliumsalze der Phosphorsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
nichtalkoholische aromatisierte Getränke (Colagetränke), Tee, Kräutertee,
Schokoladen- und Malzgetränke auf Milchbasis, als Kutterhilfsmittel bei
Fleisch- und Wurstprodukten, Backtriebmittel in Backpulver, stabilisiert
Eiweiß (Kondensmilch, Schlagfähigkeit von Sahne), Kaffeeweißer,
Pflanzeneiweißgetränke, Frischkäse, Schmelzkäse, Speiseeis, Desserts,
Teige, Überzüge, Panaden, Kartoffelerzeugnisse, Zuckerwaren,
Puderzucker, Fischfilets, Fischpaste, Surimi
Symptome:
Phosphate stehen im Verdacht bei Kindern einer Hyperaktivität
auszulösen. Die Zufuhr von Phosphaten sollte so niedrig wie möglich
sein.
Höchstmengen:
1.000 – 10.000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 70 mg/kg
E-Nummer:
341 deklariert als „Phosphat“
Name:
Calciumphosphat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Emulgatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verschiedene Calciumsalze der Phosphorsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
nichtalkoholische aromatisierte Getränke (Colagetränke), Tee, Kräutertee,
Schokoladen- und Malzgetränke auf Milchbasis, als Kutterhilfsmittel bei
Fleisch- und Wurstprodukten, Backtriebmittel in Backpulver, stabilisiert
Eiweiß (Kondensmilch, Schlagfähigkeit von Sahne), Kaffeeweißer,
Pflanzeneiweißgetränke, Frischkäse, Schmelzkäse, Speiseeis, Desserts,
Teige, Überzüge, Panaden, Kartoffelerzeugnisse, Zuckerwaren,
Puderzucker, Fischfilets, Fischpaste, Surimi. Dicalciumphosphat für
Kaugummi (ohne Höchstmengenbeschränkung), Tricalciumphosphat für
Trockenlebensmittel in Pulverform
Symptome:
Phosphate stehen im Verdacht bei Kindern einer Hyperaktivität
auszulösen. Die Zufuhr von Phosphaten sollte so niedrig wie möglich
sein.
Höchstmengen:
1.000 – 10.000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 70 mg/kg
E 343
Magnesiumphosphate
E-Nummer:
350 deklariert als Salze der Apfelsäure
Name:
Natriummalate
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird aus natürlichen Quellen hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz der Apfelsäure, wirkt leicht geschmackverstärkend
Verwendung in Lebensmitteln:
Konfitüren und Gelee, Säfte, Fertigsuppen, Soßen, Geschmacksstoff in
Obsterzeugnissen und Limonaden, auch in zuckerfreien Produkten,
Imprägnierung von Verpackungsstoffen (z.B. Käse)
Symptome:
Gilt als unbedenklich, wird metabolisiert.
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis).
E-Nummer:
351 deklariert als Salze der Apfelsäure
Name:
Kaliummalate
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird aus natürlichen Quellen hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Apfelsäure, wirkt leicht geschmackverstärkend
Verwendung in Lebensmitteln:
Konfitüren, Gelee, Säfte, Fertigsuppen, Soßen, Geschmacksstoff in
Obsterzeugnissen und Limonaden, auch in zuckerfreien Produkten,
Imprägnierung von Verpackungsstoffen (z.B. Käse)
Symptome:
Gilt als unbedenklich, wird metabolisiert.
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis).
E-Nummer:
352 deklariert als Salz der Apfelsäure
Name:
Calciummalate
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird aus natürlichen Quellen hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der Apfelsäure, wirkt leicht geschmackverstärkend
Verwendung in Lebensmitteln:
Konfitüren, Gelee, Säfte, Fertigsuppen, Soßen, Geschmacksstoff in
Obsterzeugnissen und Limonaden, auch in zuckerfreien Produkten,
Imprägnierung von Verpackungsstoffen (z.B. Käse)
Symptome:
Gilt als unbedenklich, wird metabolisiert.
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis).
E-Nummer:
353
Name:
Metaweinsäure
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird chemisch aus Weinstein hergestellt.
Eigenschaften:
Besondere chemische Form der Weinsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur für Wein als Stabilisator zugelassen
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
100 mg/l
E-Nummer:
354 deklariert als: „Salze der Weinsäure“ oder „Tartrat“
Name:
Calciumtartrat
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Festigungsmittel
Vorkommen:
Wird chemisch aus Weinstein hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumtartratiat das Calciumsalz der Weinsäure, kommt in vielen Früchten
vor.
Verwendung in Lebensmitteln:
In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts,
Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und
Gemüsekonserven
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis); Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis
5000 mg/kg
ADI-Wert:
0 – 30 mg/kg
E-Nummer:
355 deklariert als „Adipat“
Name:
Adipinsäure
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Im Saft der Roten Bete und Zuckerrübe. Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Ausgangsstoff zur Herstellung von Nylon, hat einen lang andauernden
sauren Geschmack
Verwendung in Lebensmitteln:
In Füllungen und Überzügen von Feinen Backwaren, Trockendesserts,
Getränkepulver, Geleedesserts
Symptome:
Es gibt keine Untersuchungen über negative Wirkungen.
Höchstmengen:
1000 – 10.000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 5 mg/kg
E-Nummer:
356 deklariert als „Adipat“
Name:
Natriumadipat
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz der Adipinsäure, hat einen lang anhaltenden sauren
Geschmack.
Verwendung in Lebensmitteln:
In Füllungen und Überzügen von Feinen Backwaren, Trockendesserts,
Getränkepulver, Geleedesserts
Symptome:
Es gibt keine Untersuchungen über negative Wirkungen.
Höchstmengen:
1000 – 10.000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 5 mg/kg
E-Nummer:
357 deklariert als „Adipat“
Name:
Kaliumadipat
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Adipinsäure, hat einen lang andauernden sauren Geschmack
Verwendung in Lebensmitteln:
In Füllungen und Überzügen von Feinen Backwaren, Trockendesserts,
Getränkepulver, Geleedesserts
Symptome:
Es gibt keine Untersuchungen über negative Wirkungen.
Höchstmengen:
1000 – 10.000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 5 mg/kg
E-Nummer:
363
Name:
Bernsteinsäure
Substanzgruppe:
Säuerungsmittel, Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Bernsteinsäure kommt in vielen Harzen, in Algen, Pilzen, Flechten,
Tomaten und Rhabarber vor. Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Sie ist ein Zwischenprodukt des Citronensäure-Zyklus.
Verwendung in Lebensmitteln:
Säuert Desserts und Getränkepulver an, in Suppen und Brühen als
Geschmackverstärker
Symptome:
Wird als unschädlich eingestuft.
Höchstmengen:
3000 – 6000 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
E-Nummer:
380 deklariert als „Salze der Citronensäure“
Name:
Triammoniumcitrat
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich aus der Citronensäure hergestellt.
Eigenschaften:
Triammoniumcitrat bezeichnet das Ammoniumsalz der Citronensäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Limonade, Konfitüren, Milchpulver, Kondensmilch, Schmelzkäse,
Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und
Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen, tiefgefrorene Fische und
Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim Einkochen von Marmelade,
Gelees und Konfitüren
Symptome:
Intoxikationen sind nicht bekannt
Höchstmengen:
Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen
(quantum satis).
E-Nummer:
385
Name:
Calcium-Dinatrium-EDTA, Calciumdinatriummethylendiamintertaacetat
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Komplexbildner, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Bindet Metallspuren in Gemüsekonserven, verhindert unerwünschte
Farbveränderungen, verhindert das Ranzigwerden von Fetten in
Halbfettmargarine und ölhaltigen Fischkonserven, erhält Aussehen und
Geschmack gefrorener Schalentiere, verhindert Bräunungsreaktionen bei
der Herstellung von Kaffeeprodukten
Verwendung in Lebensmitteln:
emulgierte Saucen, Dressings, Dosen- und Glaskonserven von Pilzen,
Hülsenfrüchten, Leguminosen, Halbfettmargarine, Fische, Krebs- und
Schalentiere in Dosen oder Glaskonserven; tiefgefrorene Krebse
Symptome:
Bei der Aufnahme größerer Mengen können Schwermetalle
aufgenommen und gebunden werden. Es besteht der Verdacht der
Kontaktallergie.
Höchstmengen:
75 – 250 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 2,5 mg/kg
E-Nummer:
400
Name:
Alginsäure
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels
Sodalösung herausgelöst.
Eigenschaften:
In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in
Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz
von Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten
wie: Fleisch- und Gemüsekonserven, Suppen, Mayonnaisen und
Salatsaucen, Speiseeis. Wird auch in der Kosmetik- und
Waschmittelindustrie angewandt.
Symptome:
Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen.
Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im
Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch
Nahrungsproteine reduziert aufgenommen.
Höchstmengen:
für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
401 deklariert als: Alginat
Name:
Natriumalginat
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels
Sodalösung herausgelöst.
Eigenschaften:
In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in
Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz
von Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten
wie: Fleisch und Gemüsekonserven, Suppen, bei der Herstellung von
Schmelzkäse, Mayonnaisen und Salatsaucen, Speiseeis
Symptome:
Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen.
Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im
Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch
Nahrungsproteine reduziert aufgenommen.
Höchstmengen:
für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
402 deklariert als: Alginat
Name:
Kaliumalginat
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels
Sodalösung herausgelöst.
Eigenschaften:
In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in
Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz
von Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Fertigkuchenmischungen,
Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten wie: Fleisch und Gemüsekonserven,
Suppen, Mayonnaisen und Salatsaucen, in Milchprodukten z.B. Speiseeis,
vorbehandelter Schnittkäse, Desserts. Wird auch in der Kosmetik- und
Waschmittelindustrie verwendet.
Symptome:
Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen.
Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im
Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch
Nahrungsproteine reduziert aufgenommen.
Höchstmengen:
für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
403 deklariert als: Alginat
Name:
Ammoniumalginat
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels
Sodalösung herausgelöst.
Eigenschaften:
In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in
Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz
von Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten
wie: Fleisch- und Gemüsekonserven, Suppen, Mayonnaisen und
Salatsaucen, Speiseeis
Symptome:
Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen.
Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im
Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch
Nahrungsproteine reduziert aufgenommen.
Höchstmengen:
für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
404 deklariert als: Alginat
Name:
Calciumalginat
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels
Sodalösung herausgelöst.
Eigenschaften:
In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in
Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz
von Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten
wie: Fleisch- und Gemüsekonserven, Suppen, Mayonnaisen und
Salatsaucen, Speiseeis
Symptome:
Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen.
Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im
Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch
Nahrungsproteine reduziert aufgenommen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
405 deklariert als: „Alginat“
Name:
Propylenglycolalginat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels
Sodalösung herausgelöst.
Eigenschaften:
In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in
Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz
von Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Fettemulsionen, Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- und Getreidebasis,
Feine Backwaren, Bier, Kaugummi, Nahrungsergänzungsmittel
Symptome:
Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen.
Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im
Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch
Nahrungsproteine reduziert aufgenommen.
Höchstmengen:
300 mg – 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
406
Name:
Agar – Agar
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Rotalgen: Agar wird mit Wasser aus den Zellwänden gelöst.
Eigenschaften:
Ist unverdaulich, hitzestabil, geschmacksneutral
Verwendung in Lebensmitteln:
Marmeladen, Süßwaren, Eiscreme; wird wegen der Unverdaulichkeit als
Abführmittel eingesetzt; wirksame Menge: 4 – 15g/Tag (im Lebensmittel
normalerweise enthalten 1 – 2 g / 100 g). Verwendung in fettfreien Pharmaund Kosmetikprodukten wie z.B. Salben und Suppositorien.
Symptome:
Wird als harmlos eingestuft.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
407
Name:
Carrageen
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Rotalgen: Carrageen wird mit Alkoholen z.B. Methanol aus den Zellwänden
herausgelöst, auch: Extraktion aus Pflanzen
Eigenschaften:
Leicht wasserlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Schlankheits- und Light-Produkte, Wein und Bier; beseitigt Trübungen,
Babynahrung, Milchprodukte, z.B. wärmebehandelte Sahne, Milchshakes,
Eiscreme, Desserts; wird in der Kosmetikindustrie verwendet.
Symptome:
Im Tierversuch wurden Änderungen im Immunsystem und die
Entstehung von Geschwüren beobachtet. Der Stoff steht im Verdacht
Allergien auszulösen. Man vermutet die reduzierte Aufnahme von
Spurenelementen und wichtigen Nährstoffen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
410
Name:
Johannisbrotkernmehl, Carubenmehl
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Samen des Johannisbrotkernbaumes
Eigenschaften:
Besteht aus Mannose und Galaktose, quellt im Darm, ist unverdaulich, hat
eine leicht abführende Wirkung, senkt den Cholesterinspiegel, reduziert
minimal die Proteinverdauung.
Verwendung in Lebensmitteln:
Bindemittel in Diabetikerlebensmittel, Milchprodukten z.B. Joghurt,
Milchmixgetränken, Speiseeis, Salatsoßen, Dressings, Suppen
Symptome:
Es sind keine toxischen Wirkungen bekannt. Man diskutiert die Auslösung
von Allergien.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
412
Name:
Guarkernmehl, Guar
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Keimling der Guarpflanze
Eigenschaften:
Ist unverdaulich, bindet Flüssigkeiten
Verwendung in Lebensmitteln:
Brot und Backwaren; in Backmitteln und Backgrundstoffen zur Erhöhung
der Wasserbindung, Soßen, fertigen Salaten, Eiscreme, wird in der
Kosmetik- und Hundefutterproduktion sowie bei der Papier- und
Textilherstellung verwendet.
Symptome:
Kann Allergien auslösen, große Mengen verursachen abdominelle
Krämpfe und Meteorismus. Man diskutiert Störungen der
Proteinverdauung. Eine endgültige Beurteilung fehlt noch.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
413
Name:
Traganth
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Pflanzensaft der asiatischen Astralagus-Sträucher. Der Saft wird durch
Einritzten von Rinden und Ästen der Sträucher gewonnen und anschließend
an der Luft getrocknet.
Eigenschaften:
Pflanzengummi, ist ein Gemisch aus zwei Polysacchariden. Es besteht aus
einem wasserlöslichen (60-70%) sowie aus einem wasserunlöslichen Teil
(20-30%).
Verwendung in Lebensmitteln:
In sauren und erhitzten Lebensmittel: Salatdressing, Suppen, Saucen,
Schmelz- und Streichkäse, in Backmitteln und Backgrundstoffen zur
Erhöhung der Wasserbindung und zur Einstellung der Viskosität der Teige;
in Handlotionen, Zahnpasta, Vaginalcremes, Pastillen und Tabletten.
Symptome:
Kann Allergien auslösen, bei Kontakt mit der Haut entsteht eine
Dermatitis. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
414
Name:
Gummi arabicum, Akaziengummi
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Füllstoff, Stabilisator, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Harz von verschiedenen afrikanischen Akazienarten. Die Gewinnung
erfolgt durch das Einritzen der Stämmen; geerntet wird der Pflanzengummi
als walnussgroße Kugeln.
Eigenschaften:
Wasserlöslich, stabilisiert Getränkeschäume, verhindert die Bildung von
Eis- und Zuckerkristallen. Polysaccharid
Verwendung in Lebensmitteln:
Cola-Getränke, Pilsbiere (im Ausland), Süßwaren, Eiscreme, in Emulsionen
(Dressings u.ä.), fertige Kuchenmischungen, in Backmitteln und
Backgrundstoffen zur Erhöhung der Wasserbindung; in speichellöslichen
Klebstoffen von Briefmarken
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt, Allergien sind möglich.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
415
Name:
Xanthan
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Unverdauliche Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Milch- und Molkereiprodukte, Saucen, Tomatenketchup, Mayonnaisen,
Dressings, Fertigpulver; wird in zahlreichen Produkten der
Kosmetikindustrie eingesetzt, z.B. kosmetische Lotionen, Shampoos,
Zahnpasta, flüssige Seifen.
Symptome:
Es sind keine negativen Erscheinungen bekannt.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
416
Name:
Karaya, Indischer Traganth, Karayagummi
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Sekrete des indischen Sterculia-Baumes, werden durch Anritzen der
Stämme gewonnen
Eigenschaften:
Hervorragende Quellfähigkeit
Verwendung in Lebensmitteln:
Knabbererzeugnissen auf Kartoffel- und Getreidebasis, Überzüge von
Nüssen, emulgierte Saucen, Kaugummi, Eierlikör,
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis)
Symptome:
Kann abführend wirken und die Aufnahme von Mineralstoffen
reduzieren.
Höchstmengen:
5 – 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 12,5 mg/kg
E-Nummer:
417
Name:
Tarakernmehl
Substanzgruppe:
Geliermittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Samen des Tara-Strauches (Caesalpinia spinosa)
Eigenschaften:
unverdauliches Polysaccharid
Verwendung in Lebensmitteln:
Wird in vielen Lebensmitteln verwendet
Symptome:
Es sind keine negativen Wirkungen bekannt.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
418
Name:
Gellan
Substanzgruppe:
Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Ist unverdaulich, in Anwesenheit von Calcium ist es wasserlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Bratpanaden, Knabbererzeugnisse, Konfitüren, Marmeladen, Gelee
Symptome:
Wirkt abführend. Es sind wenige toxikologische Untersuchungen
durchgeführt worden.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
420
Name:
Sorbit
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Feuchthaltemittel, Süßungsmittel
Vorkommen:
Kommt in vielen Früchten (z.B. Eberesche, Pflaume, Weißdorn) vor. Wird
aus Glukose hergestellt.
Eigenschaften:
Wird vor allem als Zuckeraustauschstoff verwendet. Wird nur langsam
resorbiert, können Wasser binden, ist hitzebeständig.
Verwendung in Lebensmitteln:
zuckerfreie oder zuckerreduzierte Süßwaren, Diabetiker-Lebensmittel, Süßund Backwaren, Emulgatoren, Aromen, Vitamine, Enzympräparate: Sorbit
dient als Trägerstoff für flüchtige oder instabile Substanzen; Papier-, Leder-,
Pelzindustrie; als Bestandteil von Klebstoffen, Leime und Farben.
Lebensmittel mit mehr als 10% Zuckeraustauschstoffen müssen einen
Hinweis tragen: kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.
Symptome:
Wird grundsätzlich als unbedenklich eingestuft. Größere Mengen
(mehr als 50 g pro Tag) wirken abführend. Zusätzlich sind Blähungen,
Bauchschmerzen und Durchfälle zu erkennen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 2 Teil A
E-Nummer:
421
Name:
Mannit
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Süßungsmittel
Vorkommen:
Kommt im Siebröhrensaft der Mannaesche, in Algen und Pilzen vor. Wird
aus Fruktose gewonnen. In China wird Mannit aus Seegras gewonnen.
Eigenschaften:
Wird vor allem als Zuckeraustauschstoff verwendet. Wird nur langsam
resorbiert, können Wasser binden, ist hitzebeständig.
Verwendung in Lebensmitteln:
zuckerfreie oder zuckerreduzierte Süßwaren, Diabetiker-Lebensmittel, Süßund Backwaren, Soßen, Senf, Marmelade, Vitamin-Brausetabletten; wird
zur Produktion von synthetischen Harzen verwendet. Auch als Trägerstoff
für Vitamin B12 in Kindernahrung. Lebensmittel mit mehr als 10%
Zuckeraustauschstoffen müssen ein Hinweis tragen: kann bei übermäßigem
Verzehr abführend wirken.
Symptome:
Gilt als unbedenklich, bei Überempfindlichkeiten kommt es zu
Durchfall und Erbrechen.
Höchstmengen:
Für bestimmte Lebensmittel zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 2 Teil A
E-Nummer:
422
Name:
Glycerin
Substanzgruppe:
Füllstoff, Feuchthaltemittel
Vorkommen:
Kommt in allen pflanzlichen und tierischen Zellen vor. Natürlicher aus
Kokosnussöl (enthält bis 17% Kokosöl) gewonnen, synthetisch aus
Propylen hergestellt
Eigenschaften:
Bindet Feuchtigkeit in den Lebensmitteln
Verwendung in Lebensmitteln:
Fleischerzeugnisse, Kuchen, Konfekt, in Überzügen
Symptome:
Eigentlich unschädlich, große Mengen können Kopfschmerzen
verursachen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
431
Name:
Polyoxyethylen (40) stearat
Substanzgruppe:
Emulgatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Wird im menschlichen Organismus wie Nahrungsfettsäure metabolisiert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur für spezielle Weine zugelassen, ohne Angabe von Höchstmengen.
Symptome:
Gilt als unbedenklich
E-Nummer:
433
Name:
Polysorbat 80, Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel, Komplexbildner
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Abkömmlinge von Sorbit. Sie werden wegen ihrer
emulgierenden Eigenschaften eingesetzt. Gehen mit wässrigen und fetten
Stoffen Verbindungen ein, stabilisieren schaumartige Lebensmittel, sind
komplexe Verbindungen aus Fettsäuren, Alkohol und Sorbit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Feine Backwaren, Speiseeis, Desserts, Süß- und Zuckerwaren, Kaugummi,
Dressings, Milch- und Sahneimitate auf pflanzlicher Basis, Diätlebensmittel
für bestimmte medizinische Zwecke
Symptome:
Es sind keine negativen Wirkungen bekannt. Im Körper werden sie wie
Fettsäuren metabolisiert.
Höchstmengen:
1 – 10 g/kg; in Nahrungsergänzungsmitteln keine
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
10 mg/kg
E-Nummer:
434
Name:
Polysorbat 40, Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel, Komplexbildner
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Abkömmlinge von Sorbit. Sie werden wegen ihrer
emulgierenden Eigenschaften eingesetzt. Gehen mit wässrigen und fetten
Stoffen Verbindungen ein, stabilisieren schaumartige Lebensmittel, sind
komplexe Verbindungen aus Fettsäuren, Alkohol und Sorbit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Feine Backwaren, Speiseeis, Desserts, Süß- und Zuckerwaren, Kaugummi,
Dressings, Milch- und Sahneimitate auf pflanzlicher Basis, Diätlebensmittel
für bestimmte medizinische Zwecke
Symptome:
Es sind keine negativen Wirkungen bekannt. Im Körper werden sie wie
Fettsäuren metabolisiert.
Höchstmengen:
1 – 10 g/kg; in Nahrungsergänzungsmitteln keine
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
10 mg/kg
E-Nummer:
435
Name:
Polysorbat 60, Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel, Komplexbildner
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Abkömmlinge von Sorbit. Sie werden wegen ihrer
emulgierenden Eigenschaften eingesetzt. Gehen mit wässrigen und fetten
Stoffen Verbindungen ein, stabilisieren schaumartige Lebensmittel, sind
komplexe Verbindungen aus Fettsäuren, Alkohol und Sorbit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Feine Backwaren, Speiseeis, Desserts, Süß- und Zuckerwaren, Kaugummi,
Dressings, Milch- und Sahneimitate auf pflanzlicher Basis, Diätlebensmittel
für bestimmte medizinische Zwecke
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt. Werden im Organismus wie
Fettsäuren metabolisiert.
Höchstmengen:
1 – 10 g/kg; in Nahrungsergänzungsmitteln keine
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
10 mg/kg
E-Nummer:
436
Name:
Polysorbat 65, Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Abkömmlinge von Sorbit. Sie werden wegen ihrer
emulgierenden Eigenschaften eingesetzt. Gehen mit wässrigen und fetten
Stoffen Verbindungen ein, stabilisieren schaumartige Lebensmittel, sind
komplexe Verbindungen aus Fettsäuren, Alkohol und Sorbit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Feine Backwaren, Speiseeis, Desserts, Süß- und Zuckerwaren, Kaugummi,
Dressings, Milch- und Sahneimitate auf pflanzlicher Basis, Diätlebensmittel
für bestimmte medizinische Zwecke
Symptome:
Es sind keine negativen Wirkungen bekannt. Im Körper werden sie wie
Fettsäuren metabolisiert.
Höchstmengen:
je nach Anwendungsgebiet: 1 – 10 g/kg, in Nahrungsergänzungsmitteln
keine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
10 mg/kg
E-Nummer:
440
Name:
Pektin
Substanzgruppe:
Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Kommt in allen Landpflanzen vor. Einen hohen Pektingehalt weisen Äpfel
und Zitrusfrüchte auf.
Eigenschaften:
Polysaccharid, teilweise wasserlöslich, bilden in wässrigen Lösungen, in
Gegenwart von Zucker und Säuren, Gele aus.
Verwendung in Lebensmitteln:
Ketchup oder Mayonnaisen, Konfitüren und Marmeladen, Milchprodukte,
kalorienreduzierte Lebensmittel
Symptome:
Gilt aus ungefährlich, da es in der normalen Nahrung vorkommt, 90 % der
aufgenommenen Pektine werden metabolisiert.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
440ii
Name:
Amidiertes Pektin
Substanzgruppe:
Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel
Vorkommen:
pflanzliche Gewinnung aus Orangenschalen und den Pressrückständen der
Apfelsaft- und Apfelweinherstellung.
Eigenschaften:
Polysaccharid, teilweise wasserlöslich, bilden in wässrigen Lösungen, in
Gegenwart von Zucker und Säuren, Gele aus.
Verwendung in Lebensmitteln:
Ketchup oder Mayonnaisen, Konfitüren und Marmeladen, Milchprodukte,
kalorienreduzierte Lebensmittel
Symptome:
Gilt aus ungefährlich, da es in der normalen Nahrung vorkommt, 90 % der
aufgenommenen Pektine werden metabolisiert.
E-Nummer:
442
Name:
Ammoniumphoshatide, Ammoniumsalze von Phosphatidsäuren
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Wird im Körper normal metabolisiert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Kakao und Schokoladenerzeugnisse, Süßwaren auf Kakaobasis
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 30 mg/kg
E-Nummer:
444
Name:
Saccharose-acetat-isobutyrat
Substanzgruppe:
Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Trübungen in Getränken können stabilisiert werden.
Verwendung in Lebensmitteln:
aromatisierte, nichtalkoholische trübe Getränke
Symptome:
Wirkungen auf den Organismus sind unklar.
Höchstmengen:
300 mg/l
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 10 mg/kg
E-Nummer:
445
Name:
Glycerinester aus Wurzelharz
Substanzgruppe:
Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Stabilisiert Aussehen und Farbe von Getränken.
Verwendung in Lebensmitteln:
nicht-alkoholische Getränken
Symptome:
Gilt als ungefährlich.
Höchstmengen:
100 mg/l
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 12,5 mg/kg
E-Nummer:
450
Name:
Diphosphate, deklariert als Phosphat
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Trennmittel,
Emulgatoren, Schmelzsalze, Backtriebmittel
Vorkommen:
Sind Natrium-, Kalium-, und Calciumsalze der Orthophosphorsäure. Wird
künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Können Wasser binden, mit Calcium kommt es bei Milchprodukten zu einer
cremigen Konsistenz, verhindert Verklumpen von pulverförmigen
Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Getränkeweißer, Soßen,
Desserts, Backmittel, Backpulver, Flüssigei, Fleischprodukte,
Trockenlebensmittel u.v.a., auch als Düngemittel, Korrosionsschutzmittel
und in der Papierherstellung.
Symptome:
Phosphor steht im Verdacht Hyperkinetosen (Reisekrankheit mit
Schwindel und Übelkeit etc. tritt auch unabhängig von Reisen auf)
auszulösen. Phosphate sollten immer sehr dosiert werden.
Höchstmengen:
zwischen 0,5g und 50 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 70 mg/kg
E-Nummer:
451 deklariert als: „Phosphat“
Name:
Triphosphate
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Trennmittel,
Emulgatoren, Schmelzsalze, Backtriebmittel
Vorkommen:
Sind Natrium-, Kalium-, und Calciumsalze der Orthophosphorsäure. Wird
künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Können Wasser binden, mit Calcium kommt es bei Milchprodukten zu einer
cremigen Konsistenz, verhindert Verklumpen von pulverförmigen
Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Getränkeweißer, Soßen,
Desserts, Backmittel, Backpulver, Flüssigei, Fleischprodukte,
Trockenlebensmittel u.v.a., auch als Düngemittel, Korrosionsschutzmittel
und in der Papierherstellung.
Symptome:
Phosphor steht im Verdacht Hyperkinetosen auszulösen. Phosphate
sollten immer sehr dosiert werden.
Höchstmengen:
zwischen 0,5g und 50 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 70 mg/kg
E-Nummer:
452 deklariert als: „Phosphat“
Name:
Polyphosphate
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Trennmittel,
Emulgatoren, Schmelzsalze, Backtriebmittel
Vorkommen:
Sind Natrium-, Kalium-, und Calciumsalze der Orthophosphorsäure. Wird
künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Können Wasser binden, mit Calcium kommt es bei Milchprodukten zu einer
cremigen Konsistenz, verhindert Verklumpen von pulverförmigen
Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Getränkeweißer, Soßen,
Desserts, Backmittel, Backpulver, Flüssigei, Fleischprodukte,
Trockenlebensmittel u.v.a., auch als Düngemittel, Korrosionsschutzmittel
und in der Papierherstellung.
Symptome:
Phosphor steht im Verdacht Hyperkinetosen auszulösen. Phosphate
sollten immer sehr dosiert werden.
Höchstmengen:
zwischen 0,5g und 50 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 70 mg/kg
E-Nummer:
460
Name:
Cellulose
Substanzgruppe:
Füllstoff, Verdickungsmittel
Vorkommen:
In allen Pflanzen vorhanden. Wird aus Baumholz, Mais-,
Sonnenblumenstengel und Baumwollabfällen gewonnen.
Eigenschaften:
Unverdaulich, in Wasser und üblichen Lösungsmittel nicht löslich
Verwendung in Lebensmitteln:
Speiseeis, künstliche Sahne, Mikrowellenprodukte, Dressings, Saucen,
Kaugummi, kalorienreduzierte Lebensmittel; Papier- und Textilindustrie.
Symptome:
Gilt als unschädlich. Es gibt keine negativen Nebenwirkungen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
461
Name:
Methylcellulose
Substanzgruppe:
Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form,
Konsistenz und Flüssigkeit
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Speiseeis, Dressings und Mayonnaisen, Dessertspeisen wie z.B.
Joghurt und Puddings, Geleefrüchte, Marmeladen; in Klebstoffen,
Tapetenkleister, Farben und Kosmetikindustrie
Symptome:
Können abführend und verstopfend wirken, gelten als harmlos.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
ADI-Wert:
0 – 25 mg
E-Nummer:
463
Name:
Hydroxypropylcellulose
Substanzgruppe:
Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form,
Konsistenz und Flüssigkeit
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Speiseeis, Dressings und Mayonnaisen, Dessertspeisen wie z.B.
Joghurt und Puddings, Geleefrüchte, Marmeladen; in Klebstoffen,
Tapetenkleister, Farben und Kosmetikindustrie
Symptome:
Können abführend und verstopfend wirken, gelten als harmlos.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
ADI-Wert:
0 – 25 mg
E-Nummer:
464
Name:
Hydroxypropylmethylcellulose
Substanzgruppe:
Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form,
Konsistenz und Flüssigkeit
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Speiseeis, Dressings und Mayonnaisen, Dessertspeisen wie z.B.
Joghurt und Puddings, Geleefrüchte, Marmeladen; in Klebstoffen,
Tapetenkleister, Farben und Kosmetikindustrie
Symptome:
Können abführend und verstopfend wirken, gelten als harmlos.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
ADI-Wert:
0 – 25 mg
E-Nummer:
465
Name:
Methylethylcellulose
Substanzgruppe:
Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form,
Konsistenz und Flüssigkeit
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Speiseeis, Dressings und Mayonnaisen, Dessertspeisen wie z.B.
Joghurt und Puddings, Geleefrüchte, Marmeladen; in Klebstoffen,
Tapetenkleister, Farben und Kosmetikindustrie
Symptome:
Können abführend und verstopfend wirken, gelten als harmlos.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
ADI-Wert:
0 – 25 mg
E-Nummer:
466
Name:
Carboxymethylcellulose, Natriumcarboxymethylcellulose CMC
Substanzgruppe:
Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form,
Konsistenz und Flüssigkeit
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Puddings, Gelee, Pasteten, Kuchenmischungen, Schmelzkäse,
tiefgefrorene Fischstäbchen
Symptome:
Gilt als harmlos, längeres Einatmen kann zu Durchfällen führen, es
gibt vereinzelte allergische Hautreaktionen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
ADI-Wert:
0 – 25 mg
E-Nummer:
470a deklariert als Salze der Speisefettsäuren
Name:
Natriumsalze der Speisefettsäuren, Kaliumsalze der Speisefettsäuren,
Calciumsalze der Speisefettsäuren
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel
Vorkommen:
Wird aus pflanzlichen Fetten hergestellt.
Eigenschaften:
Verursachen den typischen mürben Geschmackseindruck.
Verwendung in Lebensmitteln:
Zwieback
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
470b
Name:
Magnesiumverbindung der Speisefettsäuren
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel
Vorkommen:
Wird aus pflanzlichen Fetten hergestellt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Zwieback, Backpulver, Würfelzucker, Zwiebel- und Knoblauchgranulate
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
471
Name:
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Stabilisieren durch ihren wasserlöslichen und fettlöslichen Anteil, fördert
die Löslichkeit und Verdaulichkeit verschiedener Stoffe, verbessert die
Löslichkeit von Trockenprodukte bei der Zugabe von Flüssigkeit, verhindert
das Zusammenkleben von abgepackten Lebensmitteln, verbessert die
Geschmeidigkeit von streichfähigen Produkten, verhindert Kristallbildung
der Fette an Oberflächen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Back- und Konditoreiwaren, Schokoladenprodukte, Margarine,
Säuglingsnahrung, Kakaopulver, Milchpulver, Kartoffelpüree, Reis, Nudeln
Symptome:
Werden als unschädlich eingestuft. Es sind natürliche Bestandteile der
Nahrung und werden normal metabolisiert.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
472a deklariert als Salze der Speisefettsäuren
Name:
Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren,
Essigsäure-monoglycerid
Substanzgruppe:
Trennmittel, Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Hitzebeständig, schwer oxidierbar, verringern den Zutritt von Luft und
Feuchtigkeit im Lebensmittel
Verwendung in Lebensmitteln:
Wurstüberzüge, getrocknete Früchte, Nüsse, Süßwaren, Speiseeis
Symptome:
Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und
abgebaut.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
472b deklariert als Salze der Speisefettsäuren
Name:
Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren,
Milchsäure-monoglyceride
Substanzgruppe:
Trennmittel, Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Hitzebeständig, schwer oxidierbar, verringern den Zutritt von Luft und
Feuchtigkeit im Lebensmittel
Verwendung in Lebensmitteln:
Back- und Küchenfette, Backwaren, Pulverdesserts, Schlagcreme
Symptome:
Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und
abgebaut.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
472c deklariert als Salze der Speisefettsäuren
Name:
Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren,
Citronensäure-monoglycerid
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verbessern die Backeigenschaften von Mehlen und einigen Teigen,
stabilisieren Fette.
Verwendung in Lebensmitteln:
Backmargarine, Soßen, Speiseeis, Emulsionen wie z.B. Mayonnaisen,
Backhilfsmittel
Symptome:
Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und
abgebaut.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
472d deklariert als Salze der Speisefettsäuren
Name:
Weinsäureester von Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren,
Weinsäure-monoglyceride
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verbessert die Backeigenschaften von Teigen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Brotteige, Hefeteige
Symptome:
Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und
abgebaut.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
Anmerkung:
Die Aufnahme von Weinsäure darf (gesamt aus allen Zusatzstoffen)
inklusive dieses Emulgators 30 mg/kg Körpergewicht nicht übersteigen, da
es ansonsten zur Beeinträchtigung der Calciumverfügbarkeit kommen kann.
E-Nummer:
472e deklariert als: Salze der Speisefettsäuren
Name:
Mono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden von
Speisefettsäuren, Diacetylweinsäure-monoglyceride
Substanzgruppe:
Trennmittel, Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verbessern die Backeigenschaften verschiedener Teige, steigern die
Gasbindungsfähigkeit von Hefeteige, stabilisieren fetthaltigen Lebensmittel.
Verwendung in Lebensmitteln:
Brot- und Brötchenteige, Margarine, Mayonnaise, Milchmixgetränke
Symptome:
Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und
abgebaut.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
Anmerkung:
Die Aufnahme von Weinsäure darf (gesamt aus allen Zusatzstoffen)
inklusive dieses Emulgators 30 mg/kg Körpergewicht nicht übersteigen, da
es ansonsten zur Beeinträchtigung der Calciumverfügbarkeit kommen kann.
ADI-Wert:
0 – 50 mg/kg
E-Nummer:
472f deklariert als Salze der Speisefettsäuren
Name:
Gemischte Essig- und Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von
Speisefettsäuren
Substanzgruppe:
Trennmittel, Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verbessert die Backfähigkeit verschiedenster Teige.
Verwendung in Lebensmitteln:
Brotteige, Hefeteige
Symptome:
Gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
Anmerkung:
Die Aufnahme von Weinsäure darf (gesamt aus allen Zusatzstoffen)
inklusive dieses Emulgators 30 mg/kg Körpergewicht nicht übersteigen, da
es ansonsten zur Beeinträchtigung der Calciumverfügbarkeit kommen kann.
E-Nummer:
473
Name:
Zuckerester von Speisefettsäuren
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verhindern das Austrocknen und das Altbackenwerden, vergrößern das
Volumen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Frischobst, nur zur Oberflächenbehandlung (quantum satis),
Getränkeweißer (20 g/kg), Kaugummi (10 g/kg), Speiseeis (5 g/kg), Soßen
(10 g/kg), Getränke alkoholische und nicht alkoholische (5 g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen. Die Stoffe werden
enzymatisch verdaut und abgebaut.
Höchstmengen:
von quantum satis bis zu 20 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 20 mg/kg
E-Nummer:
474
Name:
Zuckerglyceride
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Schaummittel, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Verhindern das Austrocknen und das Altbackenwerden, vergrößern das
Volumen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Frischobst, nur zur Oberflächenbehandlung (quantum satis),
Getränkeweißer (20 g/kg), Kaugummi (10 g/kg), Speiseeis (5 g/kg), Soßen
(10 g/kg), Getränke alkoholische und nicht alkoholische (5 g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen. Die Ester gelten als
unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut.
Höchstmengen:
von quantum satis bis zu 20 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 20 mg/kg
E-Nummer:
475
Name:
Polyglycerinester von Speisefettsäuren
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Reduzieren das gelieren von Ölen und das unerwünschte „Spritzen“ des
Fettes.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Getränkeweißer (0,5 g/kg),
Desserts (2 g/kg), Fettemulsionen (5 g/kg), feine Backwaren (10 g/kg)
Symptome:
Gelten als unschädlich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut.
Höchstmengen:
von quantum satis bis zu 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
476
Name:
Polyglycerin-Polyricinoleat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Ermöglichen die Einarbeitung von Wasser in Lebensmittel.
Verwendung in Lebensmitteln:
Fettreduzierte und fettarme Aufstriche und Soßen (4 g/kg), Süßwaren auf
Kakaobasis, einschließlich Schokolade (5 g/kg)
Symptome:
Im Tierversuch wurden bei hohen Dosen Hypertrophien von Leber und
Nieren festgestellt. Es kommt anscheinend zu einer Veränderung der
Permeabilität der Darmschleimhaut. Die Folgen sind nicht bekannt. Es
fehlen die abschließenden Untersuchungen.
Höchstmengen:
4 oder 5 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 7,5 mg/kg
E-Nummer:
477
Name:
Propylenglycolester von Speisefettsäuren
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Wirkt speziell auf die Kristallbildung von Hartfetten
Verwendung in Lebensmitteln:
Diätlebensmittel (1 g/kg), Speiseeis (3 g/kg), Feine Backwaren (5 g/kg),
geschlagene Dessertgarnierungen, außer Sahne (30 g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
1 – 30 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
479
Name:
Thermooxidiertes Sojaöl mit Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
Substanzgruppe:
Trennmittel, Emulgatoren
Vorkommen:
Wird aus Sojaöl gewonnen
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur als Fettemulsion zum Braten zugelassen.
Symptome:
Gilt als nicht gesundheitsschädlich, gelten als schwer verdaulich.
Höchstmengen:
5 g/kg
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
481
Name:
Natriumstearoyl-2-lactylat, Natriumstearoyllactylat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
aus natürlichen Komponenten hergestellt, chemisch umgesetzt
Eigenschaften:
Verbessert die Backeigenschaften und stabilisiert den Schaum von
Milchprodukten
Verwendung in Lebensmitteln:
Diätlebensmittel (2 g/kg), Schnellkoch-Reis (4 g/kg), Konserven von
Fleischerzeugnissen (4 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Fettemulsionen (10
g/kg), Feine Backwaren
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
2 – 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 20 mg/kg
E-Nummer:
482
Name:
Calciumstearoyl-2-lactylat, Calciumstearoyllactylat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
aus natürlichen Komponenten hergestellt, chemisch umgesetzt
Eigenschaften:
Calciumverbindung von Fettsäuren
Verwendung in Lebensmitteln:
Diätlebensmittel (2 g/kg), Schnellkoch-Reis (4 g/kg), Konserven von
Fleischerzeugnissen (4 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Fettemulsionen (10
g/kg), Feine Backwaren
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
2 – 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 20 mg/kg
E-Nummer:
483
Name:
Stearyltartrat
Substanzgruppe:
Emulgatoren, Mehlbehandlungsmittel
Vorkommen:
aus natürlichen Komponenten hergestellt, chemisch umgesetzt
Eigenschaften:
Zusammengesetzt aus Fettalkohol und Weinsäure.
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, außer Brot (4 g/kg), Desserts (5 g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
4 – 5 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 20mg/kg
E-Nummer:
491
Name:
Sorbitanmonostearat
Substanzgruppe:
Emulgatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern
den Lufteinschluss.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken
(quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel
(5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10
g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
492
Name:
Sorbitantristearat
Substanzgruppe:
Emulgatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern
den Lufteinschluss.
Verwendung in Lebensmitteln:
Süßwaren auf Kakaobasis, einschließlich Schokolade (10 g/kg).
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken
(quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel
(5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10
g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
Quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
493
Name:
Sorbitanmonolaurat
Substanzgruppe:
Emulgatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern
den Lufteinschluss.
Verwendung in Lebensmitteln:
Fruchtgelee, Marmeladen (25 mg/kg), Nahrungsergänzungsmittel (quantum
satis), Hefe zu Backzwecken (quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5
g/kg), Diabetiker-Lebensmittel (5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5
g/kg), Feine Backwaren (10 g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
Quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
494
Name:
Sorbitanmonooleat
Substanzgruppe:
Emulgatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern
den Lufteinschluss.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken
(quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel
(5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10
g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
495
Name:
Sorbitanmonopalmitat
Substanzgruppe:
Emulgatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern
den Lufteinschluss.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken
(quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel
(5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10
g/kg)
Symptome:
Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 25 mg/kg
E-Nummer:
500
Name:
Natriumcarbonate
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt, natürliche Vorkommen in Natronseen in Afrika
und Amerika.
Eigenschaften:
Natriumcarbonate bestehen aus den Verbindungen: Soda
(Natriumcarbonat), Natron (Natriumhydrogencarbonat),
Natriumsequicarbonat; lockern Massen und Teigen auf und dienen zur
Volumenvergrößerung; Bestandteil von Backpulver; das freiwerdende
Kohlendioxid sorgt für die Porenbildung und damit lockere Backwaren;
dienen als Trägerstoffe für Farbstoffe und Aromen und werden auch als
Aufschlussmittel bei der Kakao- und Kaffeeverarbeitung eingesetzt; haben
die starke Neigung, Wasser anzuziehen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Backmittel und Backpulver, Kakao- und Kaffeeverarbeitung,
Tafelwasserherstellung (zugesetzte Mineralstoffe), Milcherzeugnisse, z.B.
Kondensmilch, Schmelzkäse, Sauermilchkäse, Speisesalz,
Säuglingsnahrung; z.B. in der Glas-, Papier-, Zellstoff-, Seifen-,
Waschmittel- und Feuerlöschmittelindustrie.
Symptome:
In den normalen Mengen sind sie unbedenklich, bei Hautkontakt kann
es zu Verätzungen kommen.
Höchstmengen:
Natriumcarbonate sind für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne
Höchstmengenangaben (quantum satis)
E-Nummer:
501
Name:
Kaliumcarbonate
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumcarbonate bestehen aus den Verbindungen: Pottasche
(Kaliumcarbonat), Kaliumhydrogencarbonat; lockern Massen und Teigen
auf und dienen zur Volumenvergrößerung; Bestandteil von Backpulver; das
freiwerdende Kohlendioxid sorgt für die Porenbildung und damit lockere
Backwaren; als Aufschlussmittel.
Verwendung in Lebensmitteln:
Herstellung von Würze, Verarbeitung von Kakao- und Kaffeeersatz,
Rosinentrocknung, Lebkuchenteig. Backmittel und Backpulver, Kakao- und
Kaffeeverarbeitung, Tafelwasserherstellung (zugesetzte Mineralstoffe),
Milcherzeugnisse, z.B. Kondensmilch, Schmelzkäse, Sauermilchkäse,
Speisesalz, Säuglingsnahrung; z.B. in der Glas-, Papier-, Zellstoff-, Seifen-,
Waschmittel- und Feuerlöschmittelindustrie.
Symptome:
In den normalen Mengen sind sie unbedenklich.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
503
Name:
Ammoniumcarbonate
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Ammoniumcarbonate bestehen aus den folgende Verbindungen:
Ammoniumcarbonat, Ammoniumhydrogencarbonat (Hirschhornsalz);
traditionell in speziellen Backwaren als Triebmittel eingesetzt. Diese
Eigenschaft beruht auf der Freisetzung von Kohlendioxid. Durch den
Backvorgang wird das Ammoniak zum größten Teil ausgetrieben.
Verwendung in Lebensmitteln:
Spezielle Backwaren wie Lebkuchen oder „Amerikaner“
Symptome:
In den normalen Mengen sind sie unbedenklich. Bei Hautkontakt
kommt es selten zu Reizungen.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
504
Name:
Magnesiumcarbonate
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Magnesiumcarbonate bestehen aus den folgenden Magnesiumverbindungen:
Magnesit, Magnesiumhydrogencarbonat; als Rieselhilfsmittel in
pulverförmigen Lebensmitteln sowie als Trägerstoff für Aromen;
Trinkwasseraufbereitung und Kakaoverarbeitung.
Verwendung in Lebensmitteln:
diätetische Produkte, Kaugummi, Trinkwasseraufbereitung, Speisesalz
Symptome:
Gilt als harmlos und unschädlich.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
507
Name:
Salzsäure
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Zur Eiweißspaltung eingesetzt; besonders bei der Herstellung von Würze
(Eiweißhydrolyse)
Verwendung in Lebensmitteln:
Bei der Herstellung von Würze (Eiweißaufschluss)
Symptome:
Im fertigen Lebensmittel ist die Säure nicht mehr vorhanden, deshalb gilt
sie hier als harmlos.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
508
Name:
Kaliumchlorid
Substanzgruppe:
Festigungsmittel, Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Aufbereitung aus dem natürlichen, in Salzlagerstätten abgebauten
Kalirohsalz
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Salzsäure; wesentlicher Bestandteil vieler Kalidünger; kann
die Gele einiger Verdickungsmittel härten, als Nährstoff für Bierhefen
verwendet.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Nährstoffzusatz bei der Züchtung von Bierhefe, Kochsalzersatz.
Symptome:
Gilt in den normalen Dosierungen als unschädlich, größere Mengen
wirken abführend.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
509
Name:
Calciumchlorid
Substanzgruppe:
Festigungsmittel, Geschmacksverstärker, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der Salzsäure, bindet Wasser, wird als Trocknungsmittel
eingesetzt; Calciumchlorid wird zur Enthärtung und Aufbereitung von
Trinkwasser eingesetzt. Empfindliches Obst und Gemüse wird durch ein
Bad in Calciumchlorid gehärtet, so dass die Oberfläche eine gewisse
Festigkeit bekommt, erhöht die Eiweißausbeute bei der Käseherstellung,
unterstützt Gelbildung und –festigkeit von Geliermitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Nährstoffzusatz bei der Züchtung von Bierhefe,
Trinkwasseraufbereitung, Oberflächenbehandlung Obst und Gemüse,
Marmeladenherstellung, Käseproduktion, Kondensmilch
Symptome:
Gilt in den normalen Mengen als unbedenklich.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
511
Name:
Magnesiumchlorid
Substanzgruppe:
Festigungsmittel, Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Natürlicherweise im Meersalz enthalten; auch in Solequellen
Eigenschaften:
Magnesiumsalz der Salzsäure, weißes Kristallpulver, hohe
Wasserbindefähigkeit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Kochsalzersatz (für Personen mit Bluthochdruck), auch in der
Trinkwasseraufbereitung
Symptome:
Gilt in den üblichen Mengen als unschädlich.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
512
Name:
Zinn-II-Chlorid
Substanzgruppe:
Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Zinnsalz der Salzsäure, besteht aus weißen Kristallen, nur in Anwesenheit
von Säuren in Wasser klar löslich.
Verwendung in Lebensmitteln:
Dosen- und Glaskonserven von Spargel
Symptome:
In den normalen Mengen gilt der Stoff als unbedenklich. Hohe Dosen
lösen Reizungen im Magen aus.
Höchstmengen:
25 mg/kg
E-Nummer:
513
Name:
Schwefelsäure
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Farblose, geruchlose, sehr hygroskopische Flüssigkeit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Trinkwasseraufbereitung, Stärke- und Eiweißhydrolyse
Symptome:
Kommt in den Lebensmitteln in so geringen Mengen vor, dass sie als
unbedenklich eingestuft wird. In höheren Konzentrationen wirkt die starke
Säure ätzend.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
514
Name:
Natriumsulfate, Glaubersalz
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Säureregulatoren, Festigungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz der Schwefelsäure, gibt es in zwei Formen: Natriumsulfat,
Natriumhydrogensulfat
Verwendung in Lebensmitteln:
In der Trinkwasseraufbereitung, Trägerstoff für Lebensmittelfarbstoffe,
breites Anwendungsgebiet in der Waschmittelindustrie.
Symptome:
Hohe Konzentrationen wirken stark abführend. In Lebensmittel ist die
Konzentration so gering, dass es zu keinen Wirkungen kommt.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
515
Name:
Kaliumsulfate
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Säureregulatoren, Festigungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalze der Schwefelsäure: Kaliumsulfat, Kaliumhydrogensulfat
Verwendung in Lebensmitteln:
nach Bedarf in allen Lebensmitteln, Trägerstoff
Symptome:
In hohen Dosen wirken sie abführend. Bei den Konzentrationen in
Lebensmitteln sind keine Wirkungen zu erwarten.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
516
Name:
Calciumsulfat, Gips
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Säureregulatoren, Festigungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der Schwefelsäure.
Verwendung in Lebensmitteln:
Backmischungen, Backgrundstoff für Feine Backwaren, Trägerstoff
Symptome:
Bei den Konzentrationen in Lebensmitteln sind keine Wirkungen zu
erwarten.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
517
Name:
Ammoniumsulfat
Substanzgruppe:
Trägerstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Ammoniumsalz der Schwefelsäure.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Trägerstoff, Trägerstofflösungsmittel; als Düngemittel.
Symptome:
Über negative Wirkungen gibt es keine Daten. Die Konzentration in
Lebensmitteln ist sehr niedrig.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
520
Name:
Aluminiumsulfat
Substanzgruppe:
Festigungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Salzen der Schwefelsäure, farblos, wasserlöslich, wird zur Erhaltung der
Konsistenz verwendet.
Verwendung in Lebensmitteln:
Eiklar (30 mg/kg), kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und
Gemüse (200 mg/kg), auch in Medikamenten und Kosmetikprodukten
(Deosprays); in der Textil- und Lederindustrie als Beizmittel und zum
Leimen von Papier.
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
30 – 200 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 1 mg/kg
E-Nummer:
521
Name:
Aluminiumnatriumsulfat
Substanzgruppe:
Festigungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Salz der Schwefelsäure.
Verwendung in Lebensmitteln:
Eiklar (30 mg/kg), kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und
Gemüse (200 mg/kg), auch in Medikamenten und Kosmetikprodukten
(Deosprays); in der Textil- und Lederindustrie als Beizmittel und zum
Leimen von Papier.
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
30 – 200 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 - 1 mg/kg
E-Nummer:
522
Name:
Aluminiumkaliumsulfat
Substanzgruppe:
Festigungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Salz der Schwefelsäure.
Verwendung in Lebensmitteln:
Eiklar (30 mg/kg), kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und
Gemüse (200 mg/kg), auch in Medikamenten und Kosmetikprodukten
(Deosprays); in der Textil- und Lederindustrie als Beizmittel und zum
Leimen von Papier.
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
30 – 200 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 1 mg/kg
E-Nummer:
523
Name:
Aluminiumammoniumsulfat
Substanzgruppe:
Festigungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Salz der Schwefelsäure.
Verwendung in Lebensmitteln:
Eiklar (30 mg/kg), kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und
Gemüse (200 mg/kg), auch in Medikamenten und Kosmetikprodukten
(Deosprays); in der Textil- und Lederindustrie als Beizmittel und zum
Leimen von Papier.
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
30 – 200 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 - 1 mg/kg
E-Nummer:
525
Name:
Kaliumhydroxid, Kalilauge
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Elektrolyse, chemisch
Eigenschaften:
Stark ätzende Verbindung, in fester Form als Kaliumhydroxid (Ätzkali), in
flüssiger Konsistenz als Kalilauge, stellen einen bestimmten pH-Wert ein,
entfalten so eine konservierende Wirkung, das Wachstum pathogener
Mikroorganismen wird gehemmt. Kalilauge wird vielfach als
Aufschlussmittel verwendet, besonders für Milcheiweiß und Rohkakao.
Verwendung in Lebensmitteln:
Zum Aufschluss von Rohkakao, Instant-Tee; in der Farbstoff- und
Seifenproduktion eingesetzt.
Symptome:
Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen
Auswirkungen zu erwarten sind. In hohen Konzentrationen ist sie stark
reizend.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
526
Name:
Calciumhydroxid, gelöschter Kalk
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Weißes Pulver, wenig in Wasser löslich, Verdünnung mit Wasser wird als
Kalkbrei oder Kalkmilch bezeichnet, es wird ein bestimmter pH-Wert
eingestellt und stabilisiert, Erhöhung des Säuregrades hemmt das Wachstum
pathogener Mikroorganismen, verlängert die Haltbarkeit von eingelegten
Eiern durch den Verschluss der Poren, löst den Restzucker aus der Melasse,
zur Neutralisation und Reinigung von Brauereiabwässern.
Verwendung in Lebensmitteln:
In der Zuckerindustrie, zur Herstellung von Eiersatz, Konservierung z.B.
von Eiern, Muskatnüssen, auch als Therapeutikum gegen Sodbrennen und
Durchfall. Gelöschter Kalk wird in Kalkmörtel, Anstrichfarben und
Pflanzenschutzmitteln verwendet.
Symptome:
Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen
Auswirkungen zu erwarten sind.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
527
Name:
Ammoniumhydroxid
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gebundene Form von freiem Ammoniak, stellt einen bestimmten pH-Wert
ein, unterstützt die Wirkung von konservierenden organischen Säuren,
durch Erhöhung des Säuregrades wird das Wachstum pathogener
Mikroorganismen gehemmt, Löslichkeit von Milcheiweiß und Kakao wird
verbessert, wird in der Trinkwasseraufbereitung zur Neutralisation von
Säuren eingesetzt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Kakao- und Milcheiweißverarbeitung, Trinkwasseraufbereitung
Symptome:
Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen
Auswirkungen zu erwarten sind.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
528
Name:
Magnesiumhydroxid
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Weißes, in Wasser schwer lösliches Pulver, wird zum Aufschluss von
Eiweißverbindungen eingesetzt, stellt einen bestimmten pH-Wert ein,
entfaltet eine konservierende Wirkung durch Erhöhung des Säuregrades
wird das Wachstum pathogener Mikroorganismen gehemmt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als technischer Hilfsstoff bei der Verarbeitung von Milcheiweiß
Symptome:
Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen
Auswirkungen zu erwarten sind.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
529
Name:
Calciumoxid, gebrannter Kalk
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Weißes Pulver, wasserlöslich, Schmelzpunkt bei ca. 2500 °C, stellt einen
bestimmten pH-Wert ein, entfaltet eine konservierende Wirkung durch
Erhöhung des Säuregrades wird das Wachstum pathogener
Mikroorganismen gehemmt, zur Aufreinigung von Trinkwasser und
Zuckerrohrsaft.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als technischer Hilfsstoff in Konfitüren und Gelee, in der
Trinkwasseraufbereitung, Zuckerindustrie; Bauindustrie, bei
Schädlingsbekämpfungsmitteln und Kosmetikprodukten.
Symptome:
Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen
Auswirkungen zu erwarten sind.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
530
Name:
Magnesiumoxid
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Trennmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Weißes, bei hohen Temperaturen chemisch stabiles Pulver, wird
vorwiegend auf Grund seiner Neutralisationswirkung gegenüber Säuren
eingesetzt, wirkt mild regulierend auf die menschliche Magensäure und
bindet die Kohlensäure bei der Trinkwasseraufbereitung, verbessert die
Rieselfähigkeit von Stoffen und verhindert das Verklumpen
Verwendung in Lebensmitteln:
Mineralstoffanreicherung in Säuglingsnahrung, als Trennmittel für
Kakaoerzeugnisse, Speise- und Gewürzsalze, Trinkwasseraufbereitung,
Magnesiumoxid verbessert die Glimmfähigkeit von Tabaken.
Symptome:
Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen
Auswirkungen zu erwarten sind.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis).
E-Nummer:
524
Name:
Natriumhydroxid, Natronlauge
Substanzgruppe:
Säureregulatoren
Vorkommen:
Wird durch Elektrolyse hergestellt.
Eigenschaften:
Starke Base, fester Zustand (Ätznatron), stellt einen bestimmten pH-Wert
ein, durch die Erhöhung des Säuregrades wird das Wachstum pathogener
Mikroorganismen gehindert.
Natronlauge schließt Eiweiß auf und führt bei der Verarbeitung von Oliven
zu einer Farbreaktion und Entbitterung, beim Backen wird der Teig
aufgelockert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Trinkwasseraufbereitung, Herstellung von Würze, Kakaoverarbeitung,
Laugengebäck, Oliven
Symptome:
Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen
Auswirkungen zu erwarten sind. In hohen Konzentrationen ist sie stark
ätzend.
E-Nummer:
535 auch deklariert als „gelbes Blutlaugensalz“
Name:
Natriumferrocyanid, Gelbes Blutlaugensalz
Substanzgruppe:
Trennmittel, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gelbe Kristalle, sind löslich in Wasser und unlöslich in organischen
Lösungsmitteln sowie Alkohol. Werden sie wegen ihrer trennenden
Wirkung eingesetzt. Ferrocyanide erhalten die Rieselfähigkeit von
Speisesalzen, indem sie sich als schützende Hülle um die Kristalle legen
und die elektrostatischen Anziehungskräfte vermindern.
Verwendung in Lebensmitteln:
Speise- und Gewürzsalze. Nur für Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen.
Symptome:
Bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kommt es zu keinen negativen
Wirkungen.
Höchstmengen:
20 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
E-Nummer:
536 auch deklariert als "gelbes Blutlaugensalz"
Name:
Kaliumferrocyanid, Gelbes Blutlaugensalz
Substanzgruppe:
Trennmittel, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gelbe Kristalle, sind löslich in Wasser und unlöslich in organischen
Lösungsmitteln sowie Alkohol. Werden sie wegen ihrer trennenden
Wirkung eingesetzt. Ferrocyanide erhalten die Rieselfähigkeit von
Speisesalzen, indem sie sich als schützende Hülle um die Kristalle legen
und die elektrostatischen Anziehungskräfte vermindern.
Verwendung in Lebensmitteln:
Speise- und Gewürzsalze. Nur für Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen.
Symptome:
Bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kommt es zu keinen negativen
Wirkungen.
Höchstmengen:
20 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil B
E-Nummer:
538 auch deklariert als „gelbes Blutlaugensalz“
Name:
Calciumferrocyanid, Gelbes Blutlaugensalz
Substanzgruppe:
Trennmittel, Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gelbe Kristalle, sind löslich in Wasser und unlöslich in organischen
Lösungsmitteln sowie Alkohol. Werden sie wegen ihrer trennenden
Wirkung eingesetzt. Ferrocyanide erhalten die Rieselfähigkeit von
Speisesalzen, indem sie sich als schützende Hülle um die Kristalle legen
und die elektrostatischen Anziehungskräfte vermindern.
Verwendung in Lebensmitteln:
Speise- und Gewürzsalze. Nur für Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen.
Symptome:
Bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kommt es zu keinen negativen
Wirkungen.
Höchstmengen:
20 mg/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
E-Nummer:
541
Name:
Saures Natriumaluminiumphosphat
Substanzgruppe:
Backtriebmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Kann Wasser binden, mit Calcium kommt es bei Milchprodukten zu einer
cremigen Konsistenz, verhindert Verklumpen von pulverförmigen
Lebensmitteln.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur für englische Fertigkuchenmehle (scones) und Biskuitgebäck
zugelassen.
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
1 g/kg
ADI-Wert:
0 - 1 mg/kg
E-Nummer:
551 auch deklariert als Kieselsäure
Name:
Siliciumdioxid, Kieselsäure
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel
Vorkommen:
Quarzsand
Eigenschaften:
Silicat, chemisch sehr stabil, nur durch starke Laugen und Säuren
angreifbar, werden im Organismus nicht resorbiert, sondern unverändert
ausgeschieden, binden Wasser, erhalten die Fließ- und Rieselfähigkeit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von
Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in
Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver
(10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und
Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg); auch in Zahnpasta, Pharmazeutika.
Symptome:
Gilt als unschädlich, wird unverändert ausgeschieden.
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil B
E-Nummer:
552 auch deklariert als Kieselsäure
Name:
Calciumsilicat, Kieselsäure
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalze der Kieselsäuren, weiß bis leicht bräunlich, wasserunlöslich,
bilden in Kombination mit Mineralsäuren Gele aus, können große Mengen
an Wasser aufnehmen und gleichzeitig fließend bleiben.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von
Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in
Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver
(10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und
Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg); auch in Zahnpasta, Pharmazeutika.
Symptome:
Gilt als unschädlich, wird unverändert ausgeschieden.
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
E-Nummer:
553a auch deklariert als Kieselsäure
Name:
Magnesiumsilicat, Kieselsäure
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Natürlich kommen sie als Mineral (Talk) vor.
Eigenschaften:
Magnesiumsilicat besteht aus den Magnesiumsalzen der Kieselsäure:
Magnesiumsilicat, Magnesiumtrisilicat (auch Meerschaum genannt). Sie
können Wasser binden, sind selbst wasserunlöslich, nur von starken Säuren
angreifbar.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von
Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in
Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver
(10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und
Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg); auch in Zahnpasta, Pharmazeutika.
Symptome:
Gilt als unschädlich, wird unverändert ausgeschieden.
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
E-Nummer:
553b deklariert als Kieselsäure
Name:
Talkum, Kieselsäure
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel
Vorkommen:
Abbau in natürlichen Lagerstätten. Kommt als natürliches festes,
feinschuppiges Mineral vor (Speckstein).
Eigenschaften:
Magnesiumsalz der Kieselsäure, hochwertiges Talkum besteht zu 95% aus
Magnesiumsilicat, sehr feines, weißes bis gräulich kristallines Pulver, fühlt
sich fettig an, beständig gegen Säuren, Laugen und Sauerstoff.
Verwendung in Lebensmitteln:
Kaugummi, Reis, Oberflächenbehandlung von Würsten,
Oberflächenbehandlung von Geleefrüchten. Nahrungsergänzungsmittel
(quantum satis), Lebensmittel in Form von Komprimaten oder Dragees
(quantum satis), Trockenlebensmittel in Pulverform z.B. Soßenpulver,
Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver (10 g/kg), Kochsalz oder
Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg);
auch in Zahnpasta, Pharmazeutika.
Symptome:
Gilt als unschädlich, da es nicht aufgenommen wird. Muss frei von
Asbestfasern sein.
Höchstmengen:
Quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
E-Nummer:
554 auch deklariert als Kieselsäure
Name:
Natriumaluminiumsilicat, Kieselsäure
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Silicat, chemisch sehr stabil, nur durch starke Laugen und Säuren
angreifbar, werden im Organismus nicht resorbiert, sondern unverändert
ausgeschieden, binden Wasser, erhalten die Fließ- und Rieselfähigkeit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Süßwaren, Kaugummi, Trägerstoffe für Farbstoffe und Emulgatoren
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 1 mg/kg
E-Nummer:
555 auch deklariert als Kieselsäure
Name:
Kaliumaluminiumsilicat, Kieselsäure
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel
Vorkommen:
Kommt natürlich vor.
Eigenschaften:
Silicat, chemisch sehr stabil, nur durch starke Laugen und Säuren
angreifbar, werden im Organismus nicht resorbiert, sondern unverändert
ausgeschieden, binden Wasser, erhalten die Fließ- und Rieselfähigkeit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von
Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in
Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver
(10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und
Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg)
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 1 mg/kg
E-Nummer:
556 auch deklariert als Kieselsäure
Name:
Calciumaluminiumsilicat, Kieselsäure
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel
Vorkommen:
Kommt natürlich vor.
Eigenschaften:
Silicat, chemisch sehr stabil, nur durch starke Laugen und Säuren
angreifbar, werden im Organismus nicht resorbiert, sondern unverändert
ausgeschieden, binden Wasser, erhalten die Fließ- und Rieselfähigkeit.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von
Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in
Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver
(10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und
Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg)
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 1 mg/kg
E-Nummer:
558 auch deklariert als Kieselsäure
Name:
Bentonit, Kieselsäure
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Kommt natürlich vor (Tongestein vulkanischen Ursprungs)
Eigenschaften:
Besondere Form des Aluminiumsilicats, hohe Quell- und
Adsorptionvermögen, vor allem als Trägerstoff für Lebensmittelfarbstoffe.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Trägerstoff für Farbstoffe
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 1 mg/kg
E-Nummer:
559 deklariert als Kieselsäure
Name:
Aluminiumsilicat, Kieselsäure, Kaolin
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Trennmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Kommt natürlich vor.
Eigenschaften:
Pulverförmig, sehr fein und locker, geruchslos, schmeckt manchmal erdig,
nicht wasserlöslich, nicht in Alkohol löslich, resistent gegen Laugen und
verdünnten Säuren, wird durch Schwefelsäure zersetzt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Trägerstoff für Farbstoffe, als Trennmittel für Milchpulver.
Symptome:
Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der
Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen
reduzieren die Ausscheidung von Aluminium.
Höchstmengen:
quantum satis bis 10 g/kg
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 1 mg/kg
E-Nummer:
570 auch deklariert als Speisefettsäure
Name:
Fettsäuren
Substanzgruppe:
Oberflächenbehandlungsmittel, Trennmittel, Emulgatoren, Überzugsmittel
Vorkommen:
Isolierung aus Pflanzenmaterial (z. B. Soja, Raps, Mais oder Baumwolle).
Eigenschaften:
Natürliche Bestandteile der Fette, werden im Magen-Darm-Trakt gespalten
und metabolisiert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Trennmittel für Kaugummimasse
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
574
Name:
Gluconsäure
Substanzgruppe:
Wird künstlich hergestellt.
Vorkommen:
Oberflächenbehandlungsmittel, Säureregulatoren, Komplexbildner,
Stabilisator
Eigenschaften:
Stabilisiert den Säuregehaltes, gute Bindungsfähigkeit gegenüber Calcium,
unterstützt die Wirkung pflanzlicher Dickungsmittel, bindet Metallspuren,
sorgt für eine Farb- und Vitaminstabilität bei Obst und Gemüse, gleichzeitig
wird der Fettverderb verzögert, wird zur Spülung von Getränke-Leitungen
genutzt; Papier-, Farb- und Textilindustrie.
Verwendung in Lebensmitteln:
Desserts, zur Ansäuerung Getränke (z.B. Limonaden), verarbeitetes Obst
und Gemüse, in Molkerei und Brauerei zur Verhinderung von Milch- und
Bierstein
Symptome:
Wird als harmlos eingestuft.
Höchstmengen:
Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenangaben zugelassen
(quantum satis)
E-Nummer:
575
Name:
Glucono-delta-lacton
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird aus Gluconsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Stellt einen hohen pH-Wert ein und stabilisiert ihn, dadurch wird das
Wachstum pathogenen Mikroorganismen gehemmt, Reifebeschleuniger bei
Wurst- und Fischwaren, farbstabilisierend bei Meeresfrüchten und
verarbeitetem Gemüse.
Verwendung in Lebensmitteln:
Backpulver, Rohwürste, Fischwaren (Anchosen), Meeresfrüchte,
verarbeitetes Gemüse
Symptome:
Gilt als harmlos.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis), auch zugelassen in Kinderkeksen und –zwieback mit einer
Höchstmenge von 5 g/kg
E-Nummer:
576
Name:
Natriumgluconat
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird aus Gluconsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz der Gluconsäure, dient der Säureregulation, verhindert das
Verklumpen von feinem Pulver und Kristallen. Ein saurer pH-Wert hat
einen konservierenden und antioxidativen Effekt. Dadurch werden
pathogene Mikroorganismen am Wachstum gehindert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Desserts
Symptome:
Wird als harmlos eingestuft, da die Salze normal metabolisiert werden.
Höchstmengen:
Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenangaben zugelassen
(quantum satis)
E-Nummer:
577
Name:
Kaliumgluconat
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird aus Gluconsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Gluconsäure, dient der Säureregulation, verhindert das
Verklumpen von feinem Pulver und Kristallen. Ein saurer pH-Wert hat
einen konservierenden und antioxidativen Effekt. Dadurch werden
pathogene Mikroorganismen am Wachstum gehindert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Desserts
Symptome:
Wird als harmlos eingestuft, da die Salze normal metabolisiert werden.
Höchstmengen:
Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenangaben zugelassen
(quantum satis)
E-Nummer:
578
Name:
Calciumgluconat
Substanzgruppe:
Säureregulatoren, Stabilisator
Vorkommen:
Wird aus Gluconsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der Gluconsäure, dient der Säureregulation, verhindert das
Verklumpen von feinem Pulver und Kristallen. Ein saurer pH-Wert hat
einen konservierenden und antioxidativen Effekt. Dadurch werden
pathogene Mikroorganismen am Wachstum gehindert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Diätlebensmittel
Symptome:
Wird als harmlos eingestuft, da die Salze normal metabolisiert werden.
Höchstmengen:
Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenangaben zugelassen
(quantum satis)
E-Nummer:
579
Name:
Eisen-II-gluconat
Substanzgruppe:
Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Eisensalz der Gluconsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur Schwarzfärbung von Oliven. Das Etikett muss gesondert auf darauf
hinweisen, wenn Oliven geschwärzt sind.
Symptome:
Es sind keine negativen Wirkungen bekannt.
Höchstmengen:
150 mg/kg (berechnet als Eisen)
E-Nummer:
585
Name:
Eisen-II-lactat
Substanzgruppe:
Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Eisensalz der Milchsäure
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur Schwarzfärbung von Oliven. Das Etikett muss gesondert auf darauf
hinweisen, wenn Oliven geschwärzt sind.
Symptome:
Bei einer Aufnahme von großen Mengen kann es zu einer Erhöhung
der Krankheitskeime im Magen-Darm-Trakt kommen.
Höchstmengen:
150 mg/kg (berechnet als Eisen)
E-Nummer:
620
Name:
Glutaminsäure
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Aminosäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten würzigfleischigen Geschmack.
Verwendung in Lebensmitteln:
sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und
Tiefkühlprodukten, auch Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis),
Brühwürfel, Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen
Symptome:
Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung
kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und
Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch
Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen
handelt.
Höchstmengen:
10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure), Ausnahme: Würzmittel
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
ADI-Wert:
120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag
erreicht werden)
E-Nummer:
621
Name:
Mononatriumglutamat, Natriumglutamat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Glutaminsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten
würzig-fleischigen Geschmack.
Verwendung in Lebensmitteln:
sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und
Tiefkühlprodukten, auch Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis),
Brühwürfel, Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen,
als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung
Symptome:
Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung
kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und
Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch
Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen
handelt.
Höchstmengen:
10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
ADI-Wert:
120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag
erreicht werden)
E-Nummer:
622
Name:
Monokaliumglutamat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Glutaminsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten
würzig-fleischigen Geschmack.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung, sehr häufig bei
Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch
Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel,
Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen
Symptome:
Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung
kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und
Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch
Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen
handelt.
Höchstmengen:
10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
ADI-Wert:
120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag
erreicht werden)
E-Nummer:
623
Name:
Calciumdiglutamat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Glutaminsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und
abgerundeten würzig-fleischigen Geschmack.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung, sehr häufig bei
Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch
Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel,
Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen
Symptome:
Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung
kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und
Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch
Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen
handelt.
Höchstmengen:
10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anlage 4 Teil B
ADI-Wert:
120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag
erreicht werden)
E-Nummer:
624
Name:
Monoammoniumglutamat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Glutaminsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Ammoniumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und
abgerundeten würzig-fleischigen Geschmack.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung, sehr häufig bei
Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch
Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel,
Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen
Symptome:
Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung
kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und
Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch
Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen
handelt.
Höchstmengen:
10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
ADI-Wert:
120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag
erreicht werden)
E-Nummer:
625
Name:
Magnesiumdiglutamat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Glutaminsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Magnesiumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und
abgerundeten würzig-fleischigen Geschmack.
Verwendung in Lebensmitteln:
Als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung, sehr häufig bei
Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch
Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel,
Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen
Symptome:
Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung
kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und
Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch
Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen
handelt.
Höchstmengen:
10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
ADI-Wert:
120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag
erreicht werden)
E-Nummer:
626 auch deklariert als Guanylat
Name:
Guanylsäure, Guanosinmonophosphat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
In jeder tierischen und pflanzlichen Zelle enthalten, besteht überwiegend
aus Purin, runden geschmacklich die vorwiegend salzige Lebensmittel ab,
häufig in Fertiggerichten anzutreffen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Würzmittel (quantum satis), Suppen, Soßen, Fertiggerichte,
Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein
zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter,
Honig oder Teigwaren.
Symptome:
Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
627 auch deklariert als Guanylat
Name:
Dinatriumguanylat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Guanylsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Natriumsalz der Guanylsäure. In jeder tierischen und pflanzlichen Zelle
enthalten, besteht überwiegend aus Purin, runden geschmacklich die
vorwiegend salzige Lebensmittel ab, häufig in Fertiggerichten anzutreffen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte,
Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein
zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter,
Honig oder Teigwaren.
Symptome:
Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
628 auch deklariert als Guanylat
Name:
Dikaliumguanylat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Guanylsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Guanylsäure. In jeder tierischen und pflanzlichen Zelle
enthalten, besteht überwiegend aus Purin, runden geschmacklich die
vorwiegend salzige Lebensmittel ab, häufig in Fertiggerichten anzutreffen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Kochsalzersatz (wegen seines Eigengeschmacks), Würzmittel (quantum
satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte,
Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter
Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren.
Symptome:
Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
629 auch deklariert als Guanylat
Name:
Calciumguanylat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Guanylsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der Guanylsäure. In jeder tierischen und pflanzlichen Zelle
enthalten, besteht überwiegend aus Purin, runden geschmacklich die
vorwiegend salzige Lebensmittel ab, häufig in Fertiggerichten anzutreffen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte,
Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein
zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter,
Honig oder Teigwaren.
Symptome:
Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
630 auch deklariert als Inosinat
Name:
Inosinsäure
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Im Kern jeder lebenden Zelle, besonders in Muskelzellen, zu finden. Wird
künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Wirken appetitanregend, häufig in Fertiggerichten anzutreffen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte,
Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein
zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter,
Honig oder Teigwaren.
Symptome:
Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
631 auch deklariert als Inosinat
Name:
Dinatriuminosinat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Natriumsalz der Inosinsäure. Wird aus Inosinsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Wirken appetitanregend, häufig in Fertiggerichten anzutreffen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte,
Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein
zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter,
Honig oder Teigwaren.
Symptome:
Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
632 auch deklariert als Inosinat
Name:
Dikaliuminosinat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Inosinsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Kaliumsalz der Inosinsäure. Wirken appetitanregend, häufig in
Fertiggerichten anzutreffen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte,
Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein
zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter,
Honig oder Teigwaren.
Symptome:
Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
633 auch deklariert als Inosinat
Name:
Dicalciuminosinat
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus Inosinsäure hergestellt.
Eigenschaften:
Calciumsalz der Inosinsäure. Wirken appetitanregend, häufig in
Fertiggerichten anzutreffen.
Verwendung in Lebensmitteln:
Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte,
Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein
zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter,
Honig oder Teigwaren.
Symptome:
Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
634
Name:
Calcium-5-ribonucleotid
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird aus natürlichen Zellen gewonnen.
Eigenschaften:
In jeder lebenden Zelle vorhanden, entscheidend am Protein-Stoffwechsel
beteiligt, vor allem im Zellkern zu finden.
Verwendung in Lebensmitteln:
Vor allem Würzmittel. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter
Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren
Symptome:
Die Substanz wird zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit
Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst
werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für
gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich.
Höchstmengen:
500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum
satis)
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
640
Name:
Glycin
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Einfach aufgebaute Aminosäure, leichter süßer Eigengeschmack
Verwendung in Lebensmitteln:
Süßstofftabletten, Marzipan, Oberfläche von Schinken, auch als Trägerstoff
für z.B. Farbstoffe und Aromen
Symptome:
Gilt als unbedenklich. Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil A
E-Nummer:
900
Name:
Dimethylpolysiloxan
Substanzgruppe:
Schaumverhüter
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Gehört zu den Silikonen, verhindert Aufschäumungen, z.B. bei der
Herstellung von Konfitüre, Frittierfetten, Pökellaken. Die Haltbarkeit der
Lebensmittel wird verlängert.
Verwendung in Lebensmitteln:
Aromatisierte, nicht alkoholische Getränke (10 mg/l), Brühen (10 mg/l),
Fruchtaufstriche (10 mg/kg), Gelees, Kaugummi (100 mg/kg), Konfitüren,
Marmeladen, Rührteig (10 mg/kg), Süßwaren (ohne Schokolade [10
mg/kg]), Suppen.
Silikone werden auch gerne in der Kosmetikindustrie eingesetzt.
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil B
Höchstmenge:
Je nach Anwendungsgebiet 10 - 100 mg/kg
ADI-Wert:
0 - 1,5 mg/kg
E-Nummer:
901
Name:
Bienenwachs
Substanzgruppe:
Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Kommt natürlich vor.
Eigenschaften:
Besteht aus ca. 75% Fettsäureester, nicht wasserlöslich und in kaltem
Alkohol, jedoch löslich in heißem Alkohol, heißen Fetten, ätherischen Ölen,
Terpentinöl und Lösungsmitteln wie z.B. Benzol, Chlorkohlenwasserstoffe.
Verleiht ein glänzendes, frisches und für den Verbraucher attraktives
Aussehen, verzögert den Wasseraustritt
Verwendung in Lebensmitteln:
Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen,
Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse,
feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi;
Kosmetikindustrie (Make up, Salben, Lippenstifte, Cremes). Bei der
Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die
Deklaration gewachst lauten.
Symptome:
Gilt als unbedenklich, da es weder verdaut, noch aufgenommen wird.
Man diskutiert ein allergisches Potential durch die im Bienenstock
verwendeten Medikamente.
Höchstmengen:
Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum
satis) zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
902
Name:
Candelillawachs
Substanzgruppe:
Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Kommt in Wolfsmilchgewächsen (Euphorbiaceen) vor.
Eigenschaften:
Wasserunlöslich, gut löslich in Benzol, Petrolether und Azeton, nur im
erhitzten Zustand riecht Candelillawachs wie Bienenwachs, ansonsten
geruchlos.
Verwendung in Lebensmitteln:
Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen,
Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse,
feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi;
Beschichtung von Lebensmittelverpackungen, in kosmetischen Produkten,
Möbelpolitur, Kerzen und Radiergummis. Bei der Verwendung zur
Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration
gewachst lauten.
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum
satis) zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
903
Name:
Carnauberwachs, Karnauberwachs
Substanzgruppe:
Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Blätter der Fächerpalme (Copernicia prunifera)
Eigenschaften:
Unlöslich in Alkohol und Wasser, jedoch mäßig löslich in
Fettlösungsmittel, verlangsamt den Wasserverlust.
Verwendung in Lebensmitteln:
Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen,
Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse,
feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi;
Kosmetikindustrie. Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von
frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten.
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum
satis) zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anhang 4 Teil B
ADI-Wert:
0 – 50 mg/kg
E-Nummer:
904
Name:
Schellack
Substanzgruppe:
Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Natürlich gewonnen von den mit Harz überzogenen Zweigen des
Lackbaumes (Croton lacciferus)
Eigenschaften:
Unlöslich in Wasser und löslich in Ethanol, das Harz enthält einen roten
Farbstoff. In vollkommen gereinigter und verarbeiteter Form ist Schellack
transparent und spröde.
Verwendung in Lebensmitteln:
Stempelfarbe von Eiern, Käseüberzüge, Oberflächenbehandlung von
frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und
Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren,
Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; in Fußbodenpflegemitteln,
Shampoos, Klebstoffen, Tinten, Nagellack. Die Umhüllungen von
magensaftresistenten Tabletten bestehen aus Schellack. Bei der
Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die
Deklaration gewachst lauten.
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum
satis) zugelassen.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil B
E-Nummer:
912
Name:
Montansäureester
Substanzgruppe:
Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Gewinnung aus Braunkohle
Verwendung in Lebensmitteln:
Ausschließlich zur Behandlung der Oberfläche von frischen Zitrusfrüchten
zugelassen. Die behandelten Produkte müssen als gewachst gekennzeichnet
werden.
Symptome:
Da die Schalen der Früchte nicht verzehrt werden, sind keine negativen
Erscheinungen zu erwarten.
Höchstmengen:
keine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis)
E-Nummer:
914
Name:
Polyethylenwachsoxidate
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Synthetisches Wachs
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten zugelassen. Nach der
Anwendung müssen sie als gewachst gekennzeichnet werden.
Symptome:
Da die Schalen nicht gegessen werden sind kaum Symptome zu
erwarten.
Höchstmenge:
Keine Beschränkung (qs = quantum satis)
E-Nummer:
927 b
Name:
Carbamid; Harnstoff
Substanzgruppe:
Stabilisator
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Ist Endprodukt des Proteinabbaus im menschlichen Organismus. Stabilisiert
die Kaugummi-Masse.
Verwendung in Lebensmitteln:
Nur für Kaugummi ohne Zuckerzusatz zugelassen
Symptome:
Gilt als unbedenklich, da es sich um eine körpereigene Substanz handelt.
Höchstmengen:
30 g/kg
E-Nummer:
938
Name:
Argon
Substanzgruppe:
Packgas
Vorkommen:
Natürlich
Eigenschaften:
Farb-, geruch- und geschmacklos, schwer wasserlöslich, sehr reaktionsträge.
Verwendung in Lebensmitteln:
(sauerstoffempfindliche) Aromen, Milcherzeugnisse
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben
(quantum satis)
E-Nummer:
939
Name:
Helium
Substanzgruppe:
Packgas
Vorkommen:
Natürlich
Eigenschaften:
Edelgas, sehr reaktionsträge. Helium I: verhält sich wie eine gewöhnliche
Flüssigkeit. Helium II: dagegen weist eine sehr hohe Wärmeleitfähigkeit,
besitzt die Fähigkeit spontan und rasch in die engsten Kapillare zu fließen
und spontan Gefäßwände als dünnen Film zu überziehen.
Verwendung in Lebensmitteln:
(sauerstoffempfindliche) Aromen, Milcherzeugnisse
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmengen:
Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)
E-Nummer:
941
Name:
Stickstoff
Substanzgruppe:
Packgas, Treibgas
Vorkommen:
Natürlich
Eigenschaften:
Kann eine unerwünschte Schaumbildung verhindern. Der Kontakt zwischen
flüssigem Stickstoff und Lebensmittel führt zu einem schnellen
Tiefgefrieren (Kontaktgefriermittel).
Verwendung in Lebensmitteln:
Oxidationsempfindliche Lebensmittel z.B. Aromen und Gewürze,
Gefriertrocknung z.B. Obst und Gemüse, verpackte, oxidationsempfindliche
Lebensmittel
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmengen:
Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)
E-Nummer:
942
Name:
Distickstoffmonoxid; Lachgas
Substanzgruppe:
Treibgas
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Dezent süßlich schmeckendes, farbloses Gas. Es ist wasserlöslich, unter
hohem Druck fettlöslich
Verwendung in Lebensmitteln:
in Lebensmittel, bei denen eine Schaumbildung erwünscht ist: Desserts,
Fertigpuddings, Sahne (aus Sprühdosen)
Symptome:
Als Zusatzstoff unbedenklich, wird als Droge missbraucht
Höchstmengen:
Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)
E-Nummer:
948
Name:
Sauerstoff
Substanzgruppe:
Treibgas
Vorkommen:
Wird aus der Luft gewonnen
Eigenschaften:
Erzeugt und stabilisiert die rote Farbe des frischen Fleisches
Verwendung in Lebensmitteln:
Lebensmittel deren Aufschäumen erwünscht ist, Frischfleisch
Symptome:
Ungiftig
Höchstmengen:
Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)
E-Nummer:
950
Name:
Acesulfam K
Substanzgruppe:
Süßungsmittel
Vorkommen:
Künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Wird schnell aufgenommen und unverändert über den Urin ausgeschieden.
Kalorienfrei, gut verträglich, gut wasserlöslich, fast unbegrenzt haltbar, gut
zum Backen geeignet, 200fache Süßkraft von normalem Zucker. In hohen
Konzentrationen reduziert sich die Süßkraft und es tritt ein metallischer
Geschmack auf.
Verwendung in Lebensmitteln:
Der Hinweis mit Süßungsmittel muss auf dem Lebensmittel zu erkennen
sein. Alkoholfreies Bier (25 mg/l), brennwertverminderte Gelees (1000
mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte)
aromatische Getränke auf Milchbasis oder Wasserbasis (350mg/l),
brennwertverminderte Konfitüren (1000 mg/kg), brennwertverminderte
Marmeladen (1000 mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz
hergestellte) Obstkonserven (350 mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne
Zuckerzusatz hergestellte) Speiseeis (800 mg/kg), Feinkostsalate (350
mg/kg), Fertiggerichte für Übergewichtige (350 mg/kg),
Nahrungsergänzungsmittel für Diäten (350-500 mg/kg), Snacks (350
mg/kg), Süßwaren ohne Zuckerzusatz (500-2500 mg/kg).
Wird auch in Arzneimitteln, Mundpflegemitteln und Zahnpasta verwendet.
Symptome:
Wird als unbedenklich eingestuft. Es kann zu einem gesteigerten Appetit
kommen.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 2 Teil B
Höchstmenge:
Je nach Anwendungsgebiet 25 – 2500 mg/kg oder mg/l
ADI-Wert:
0 – 9 mg/kg
E-Nummer:
951
Name:
Aspartam
Substanzgruppe:
Süßungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Besteht aus zwei künstlich kombinierten Aminosäuren (L-Asparaginsäure
und L-Phenylalanin). Ist für Diabetiker geeignet, da der Stoff wie ein
Protein abgebaut wird. Es ist nicht kalorienarm und nicht hitzestabil (somit
nicht zum Kochen und Backen geeignet). Aspartam hat die 200fache
Süßkraft von Haushaltszucker.
Verwendung in Lebensmitteln:
Aromatisierte Süßwaren auf Stärkebasis (2000 mg / kg), Brotaufstriche (350
mg / kg), Colagetränke (600 mg / kg), Dessertspeisen aller Art (350 mg /
kg), Frühstückscerealien (350 mg / kg), Fruchtgetränke (600 mg / kg),
Limonaden (600 mg / kg), Obstkonserven (6000 mg / kg), Saucen (350 mg /
kg), sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems
(6000 mg / kg), Senf (350 mg / kg), Speiseeis (350 mg / kg), Spirituosen mit
einem Alkoholgehalt von weniger als 15% Vol. (600 mg / l), Zubereitungen
aus Milch (350 mg / kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit
Süßungsmittel vermerkt sein. Außerdem muss der Warnhinweis mit
Phenylalanin oder enthält eine Phenylalaninquelle auf den Lebensmitteln
vermerkt werden.
Höchstmenge:
Je nach Anwendungsgebiet 25 bis 6000 mg / kg bzw. mg / l
Symptome:
Patienten, die an einer Phenylketonurie leiden, dürfen keine Aspartam
aufnehmen, da sie die darin enthaltene Aminosäure Phenylalanin nicht
verstoffwechseln können. Eine Anreicherung von Phenylalanin im
Körper der Patienten führt zu ernsthaften Erkrankungen. Es besteht
immer die Möglichkeit, dass der Körper auf Süßstoffe mit einem
gesteigerten Appetit reagiert.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 2 Teil B
ADI-Wert:
0 - 40 mg/kg
E-Nummer:
952
Name:
Cyclamat, Cyclohexansulfamidsäure
Substanzgruppe:
Süßungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Unter dem Begriff Cyclamat wird die Cyclohexansulfamidsäure und ihre
Calcium- und Natriumsalze verstanden. Die Stoffe werden schnell
aufgenommen und ohne Veränderung renal ausgeschieden. Fast
kalorienfrei, hitzestabil, sehr lange haltbar und für Diabetiker geeignet.
Cyclamat hat die 35 bis 70fache Süßkraft von Haushaltszucker. Bei höheren
Mengen tritt ein bitter-metallischer Geschmack auf.
Verwendung in Lebensmitteln:
brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) aromatische
Getränke auf Wasserbasis (400 mg / l), brennwertverminderte (oder ohne
Zuckerzusatz hergestellte) Dessert auf Basis von Eiern (250 mg / kg), Feine
Backwaren für besondere Ernährungszwecke (1600 mg / kg), Süßwaren
ohne Zuckerzusatz (500 mg / kg). Cyclamate werden in Kosmetika und
Arzneimittel verwendet. Sie werden auch als Härtungsmittel für Kunstharze
eingesetzt.
Höchstmenge:
je nach Anwendungsgebiet 250 bis 2500 mg / kg bzw. mg / l
Symptome:
In den USA sind die Stoffe verboten, da sie dort als tumorfördernd
angesehen werden. Bei manchen Personen können die Cyclamate in
Cyclohexin umgewandelt werden. Im Tierversuch ergab diese Substanz
eine mögliche Schädigung der Hoden und der der Spermien. Da die
Substanzen aber schnell renal ausgeschieden werden, ist eine mögliche
gesundheitliche Beeinträchtigung als gering zu betrachten.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 2 Teil B
ADI-Wert:
0 – 7 mg / kg
E-Nummer:
953
Name:
Isomalt, Palatinit
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Süßungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Für Diabetiker geeignet. Es ähnelt geschmacklich dem normalen
Haushaltszucker, hat aber nur die halbe Süßkraft.
Verwendung in Lebensmitteln:
Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi,
Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren,
Trägerstoff für flüchtige Aromen oder Vitamine. Die Lebensmittel mit mehr
als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei
übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen.
Symptome:
Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der
Stoff als unbedenklich.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 2 Teil A
ADI-Wert:
Nicht festgelegt
E-Nummer:
954
Name:
Saccharin
Substanzgruppe:
Süßungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt. Unter Saccharin werden auch die Calcium-,
Kalium- und Natriumsalze des Saccharins zusammengefasst.
Eigenschaften:
Kalorienfrei, für Diabetiker geeignet. Die Süßkraft beträgt das 450 bis
550fache des Haushaltszuckers. Hohe Konzentrationen führen zu einem
bitter-metallischen Beigeschmack.
Verwendung in Lebensmitteln:
Desserts, auch auf Getreidebasis (100 mg / kg), Dunkles Bier der Art oud
bruin (80 mg / l), Limonaden und andere Erfrischungsgetränke, Süßsaure
Obst – und Gemüsekonserven (160 mg / kg), Süßwaren auf Kakao - oder
Trockenfruchtbasis (500 mg / kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis
mit Süßungsmittel vermerkt sein. Wird in Lippenstiften, Mundwasser,
Tabletten und Zahnpasta eingesetzt.
Symptome:
Gilt in den normalen Dosierungen als unbedenklich. Im Tierversuch
wurde in hohen Dosierungen vereinzelt Blasentumore festgestellt.
Höchstmenge
je nach Anwendungsgebiet 80 bis 3000 mg / kg bzw. mg / l
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 2 Teil B
ADI-Wert:
0 - 5 mg / kg
E-Nummer:
957
Name:
Thaumatin
Substanzgruppe:
Geschmacksverstärker, Süßungsmittel
Vorkommen:
Wird aus Früchten von Thaumatococcuis danielli Benth. (Heimat:
Westafrika) gewonnen. 1 kg Früchte ergibt 6 g Thaumatin
Eigenschaften:
Wird vom Körper schnell aufgenommen und mit dem Urin unverändert
ausgeschieden, hitzelabil, für Diabetiker geeignet, Süßkraft beträgt ca.
2500fache des Haushaltszuckers.
Verwendung in Lebensmitteln:
Brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Lebensmittel
z.B. Speiseeis (50 mg / l), Kaugummi ohne Zuckerzusatz (50 mg/kg) und
Süßwaren ohne Zuckerzusatz (50 mg/kg). Auf den Lebensmitteln muss der
Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein.
Symptome:
Gilt als unbedenklich
Höchstmenge:
je nach Anwendungsgebiet 50 bis 400 mg/kg bzw. mg/l
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 2 Teil B
ADI-Wert:
Nicht festgelegt
E-Nummer:
959
Name:
Neohesperidin DC
Substanzgruppe:
Süßungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Gut wasserlöslich, sehr stabil, für Diabetiker geeignet, mentholhaltiger
Beigeschmack, Süßkraft ist 600 bis 1500fach stärker als Haushaltszucker
Verwendung in Lebensmitteln:
Brennwertverminderte Getränke auf Wasserbasis (30 mg/l),
Knabbererzeugnisse (50 mg / kg), sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz
zur Erfrischung des Atems (400 mg/kg), Snacks (50 mg / kg). Auf den
Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein.
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmenge:
je nach Anwendungsgebiet 30 bis 400 mg / kg bzw. mg / l
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 2 Teil B
ADI-Wert:
0 - 5 mg / kg
E-Nummer:
965
Name:
Maltit
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Süßungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Für Diabetiker geeignet. Die Süßkraft liegt bei 60 – 90 % der des
Haushaltszuckers.
Verwendung in Lebensmitteln:
Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi,
Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren,
Trägerstoff für flüchtige Aromen oder Vitamine.
Symptome:
Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der
Stoff als unbedenklich. Die Lebensmittel mit mehr als 10 %
Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei
übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 2 Teil A
ADI-Wert:
Nicht festgelegt
E-Nummer:
966
Name:
Lactit
Substanzgruppe:
Süßungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Für Diabetiker geeignet. Ist gut lagerfähig und gut löslich. Die Süßkraft
entspricht 30 - 40 % der des Haushaltszuckers.
Verwendung in Lebensmitteln:
Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi,
Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren Die
Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den
Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen.
Symptome:
Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der
Stoff als unbedenklich.
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 2 Teil A
ADI-Wert:
Nicht festgelegt
E-Nummer:
967
Name:
Xylit
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Süßungsmittel
Vorkommen:
Kommt in vielen Pflanzen vor. Es wird aber künstlich hergestellt.
Eigenschaften:
Xylit ist für Diabetiker geeignet. Süßkraft und Geschmack ähneln sehr dem
normalen Zucker. Auf der Zunge führt Xylit zu einem einen Kühleffekt.
Verwendung in Lebensmitteln:
Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi,
Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren. Die
Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den
Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen.
Symptome:
Größere Mengen verursachen Blähungen und Durchfälle.
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 2 Teil A
ADI-Wert:
Nicht festgelegt
E-Nummer:
999
Name:
Quillajaextrakt
Substanzgruppe:
Schaummittel
Vorkommen:
Wird aus der Rinde des Quillaja-Baums gewonnen
Eigenschaften:
Saponine stabilisieren den Schaum
Verwendung in Lebensmitteln:
aromatisierte nichtalkoholische Getränke auf Wasserbasis (Ginger Ale).
Wird auch in Waschmitteln, Feuerlöschmitteln und Arzneimitteln
verwendet.
Höchstmenge:
200 mg / l
Symptome:
Es sind keine Vergiftungen bekannt, da die Substanzen vom Organismus
nicht aufgenommen werden.
ADI-Wert:
0 - 5 mg / kg
E-Nummer:
1105
Name:
Lysozym
Substanzgruppe:
Konservierungsmittel
Vorkommen:
Der Stoff ist ein antibakteriell wirkendes Enzym. Er kommt in der
Tränenflüssigkeit und im Speichel vor. Wird aus natürlichem Hühnereiweiß
gewonnen.
Eigenschaften:
Greift vor allem Clostridium butyricum an
Verwendung in Lebensmitteln:
gereifter Käse
Symptome:
Gilt als unbedenklich. Kann bei Hühnereiallergikern Allergien
auslösen.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
E-Nummer:
1200
Name:
Polydextrose
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Füllstoff, Feuchthaltemittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Ist unverdaulich
Verwendung in Lebensmitteln:
Vor allem in kalorienreduzierten und Diätprodukten
Symptome:
Gilt als unbedenklich, wirkt in größeren Mengen abführend.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1201
Name:
Polyvinylpyrrolidon
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Überzugsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Bindet unerwünschte Trübstoffe bei der Wein- und Bierherstellung
(Flockungsmittel). Kann Aromen binden
Verwendung in Lebensmitteln:
In Nahrungsergänzungsmittel in Form von Dragees und Komprimaten, (als
technischer Hilfsstoff) in der Getränkeindustrie. Eine Deklaration ist nicht
vorgeschrieben. Auch in Cremes, Festiger, Haarspray und Klebstoffe.
Symptome:
Gilt als ungefährlich
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
E-Nummer:
1202
Name:
Polyvinylpolypyrrolidon
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Überzugsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Bindet unerwünschte Trübstoffe bei der Wein- und Bierherstellung
(Flockungsmittel). Kann Aromen binden
Verwendung in Lebensmitteln:
In Nahrungsergänzungsmittel in Form von Dragees und Komprimaten, (als
technischer Hilfsstoff) in der Getränkeindustrie. Eine Deklaration ist nicht
vorgeschrieben.
Symptome:
Gilt als ungefährlich
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
E-Nummer:
1404
Name:
Oxidierte Stärke
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Dressings, Mayonnaisen, Salatsaucen
Symptome:
Gilt als unbedenklich.
Höchstmenge:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1410 deklariert als modifizierte Stärke
Name:
Monostärkephosphat
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Chemisch modifizierte Stärke
Eigenschaften:
Wird künstlich hergestellt
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte,
Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte.
Symptome:
Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu
Nebenwirkungen.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1412
Name:
Distärkephosphat
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte,
Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte.
Symptome:
Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu
Nebenwirkungen.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1413 deklariert als modifizierte Stärke
Name:
Phosphatiertes Distärkephosphat
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte,
Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte.
Symptome:
Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu
Nebenwirkungen.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1414 deklariert als modifizierte Stärke
Name:
Acetyliertes Distärkephosphat
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding,
Tiefkühlprodukte, Tortenfüllungen.
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1420 deklariert als modifizierte Stärke
Name:
Acetylierte Stärke
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding, Tiefkühlprodukte,
Tortenfüllungen
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1422 deklariert als modifizierte Stärke
Name:
Acetyliertes Distärkeadipat
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Backwaren, Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding,
Tiefkühlprodukte, Tortenfüllungen
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1440 deklariert als modifizierte Stärke
Name:
Hydroxypropylstärke
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Fertig- und Tiefkühlprodukte, Pudding, Dessertspeisen
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig
Informationen.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1442 deklariert als modifizierte Stärke
Name:
Hydroxypropyldistärkephosphat
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
Fertig- und Tiefkühlprodukte, Pudding, Dessertspeisen
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig
Informationen.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZzulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1450 deklariert als modifizierte Stärke
Name:
Stärkenatriumoctenylsuccinat
Substanzgruppe:
Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Chemisch modifizierte Stärke
Verwendung in Lebensmitteln:
In Lebensmittelschäumen
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig
Informationen.
Höchstmengen:
Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anlage 4 Teil A
E-Nummer:
1505
Name:
Triethylcitrat
Substanzgruppe:
Trägerstoff
Vorkommen:
Wird aus Zitronensäure hergestellt
Verwendung in Lebensmitteln:
Eiklarpulver
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt
E-Nummer:
1518
Name:
Glycerintriacetat
Substanzgruppe:
Trägerstoff
Vorkommen:
Wird künstlich hergestellt
Eigenschaften:
Wird als Trägerstoff für Aromen verwendet
Verwendung in Lebensmitteln:
Kaugummimasse
Symptome:
Es sind keine Intoxikationen bekannt
Rechtsgrundlage:
ZZulV Anhang 4 Teil B
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