FINDE DEINE QUELLE, BEVOR DU DURSTIG WIRST. Beratung nach TRADI TIONELLE R CHINESISCHER MEDIZIN DR. DORIS L ANGENBERGER E-NUMMERN VERZEICHNIS1 E-Nummer: 100 Name: Kurkumin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Gewinnung aus Curcuna longa (Gelbwurz), kann auch künstlich hergestellt werden. Eigenschaften: Gelber bis orangener Farbstoff. Wird nicht nur Färbung, sondern auch Gewürz- oder Aromastoff verwendet. Durch Kurkumin kann die gleiche Färbung wie durch den Safran erreicht werden. Aus Kostengründen wird eher Kurkumin verwendet. Verwendung in Lebensmitteln: Färbung von Currypulver, Kartoffelflocken, Konfitüre, Margarine, Marmelade, Reis-Fertiggerichte, Senf (hier bis zu 300 mg/kg) Symptome: Meist keine Symptome, allergische Reaktionen sind möglich. E-Nummer: 101 Name: Riboflavin, Lactoflavin, Vitamin B2 Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: In vielen Pflanzen, tierischen Organen, Milch und Eiern Eigenschaften: Bildet gelbe nadelförmige Kristalle, schwer in Wasser löslich, wird meist entweder künstlich hergestellt oder von gentechnisch modifizierten Mikroorganismen produziert. Verwendung in Lebensmitteln: Gelbfärbung fetthaltiger Nahrungsmittel: Cremespeisen, Desserts, Käse, Mayonnaise, Speiseeis, Süßwaren, Suppen, Teigwaren, ebenfalls in mit Vitaminen angereicherten Produkten. Bei einer Vermarktung als Vitaminpräparat gilt es als Lebensmittel. Symptome: Ein erhöhter Vitamin B2-Spiegel wird über den Urin ausgeschieden. Es sind keine Intoxikationszeichen bekannt. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A Höchstmenge: Keine Beschränkung (qs = quantum satis) 1 Quelle: http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_200_-_249.htm E-Nummer: 101a deklariert als: Riboflavin E 101 Name: Riboflavin-5-phoshat; Lactoflavin Phosphatester Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird chemisch aus Riboflavin hergestellt (E 101) Eigenschaften: Gelber Farbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Für alle Lebensmittel zugelassen, Gelbfärbung von Cremespeisen, Desserts, Käse, Mayonnaise, Speiseeis, Süßwaren, Suppen, Teigwaren Symptome: Es sind keine Intoxikationszeichen bekannt. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A Höchstmenge: Keine Beschränkung (qs = quantum satis) E-Nummer: 102 Name: Tartrazin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Azofarbstoff, zitronengelb, gut wasserlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Aromatisierter Schmelzkäse, Brausen, Brausepulver, Dessertspeisen, Färbung von Käserinden, Färbung von Kunstdärmen, Farblack für Dragees, Feine Backwaren, Fischpasten, Fruchtbranntweine, Fruchtliköre, Fruchtweine, Kräuterbranntweine, Kräuterliköre, Krebspasten, nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, Obstweine, Puddingpulver, Senf, Süßwaren. Kann auch bei in Arzneimitteln enthalten sein. Dann muss aber ein Warnhinweis auf dem Beipackzettel darauf hinweisen, dass Tartrazin mit den anderen Wirkstoffen zusammenwirken kann. Eine Mischung von E 104 und E 110 ersetzt oft das Tartrazin. Symptome: Allergische Reaktionen sind möglich, vor allem bei Personen, die auf Azetylsalizylsäure und / oder Benzoesäure allergisch reagieren. Rechtsgrundlage: zugelassen ZZulV Anhang 1 Teil B; durch EU-Regelung für viele Lebensmittel Höchstmenge: Je nach Anwendung 50 – 500 mg / kg E-Nummer: 104 Name: Chinolingelb Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Gelb, wasserlöslich, in pflanzlichen Ölen nicht löslich, Chinolin-Farbstoff Verwendung in Lebensmitteln: In Arzneimittel: Färbung von Dragees; Brausen, Desserts, Getränke, Kaugummi, Kunstspeiseeis, Räucherfisch, Süßwaren; kann mit blauen Farbstoffen kombiniert werden um Grüntöne zu erhalten. Symptome: Allergische Reaktionen sind möglich Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B; in den Vereinigten Staaten von Amerika für Lebensmittel verboten Höchstmengen: 50 - 500 mg/kg; meist werden 20 - 30 mg/kg verwendet E-Nummer: 110 Name: Gelborange S, Sunsetgelb FCF Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Gelborange, wasserlöslich, Azofarbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Aprikosenmarmelade, Arzneimitteln zur Färbung von Dragees, Backwaren, Biskuits mit Orangengelee, Fertigsuppen, Fruchtkonserven, Getränke, Joghurtcreme, Käsesauce, Krabben, Kunsthonig, Kunstspeiseeis, Marzipan, Paniermehl, Puddingpulver, Schokoladenmixgetränke, Süßwaren, Zitronenquark Symptome: Eine Bildung von Geschwülsten wurde im Tierversuch beobachtet. Die Ergebnisse sind fraglich auf den Menschen zu übertragen. Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B, ZzulV Anhang 1 Teil C Höchstmengen: Je nach Anwendungsgebiet 50 – 100 mg / kg ADI-Wert: 0 – 2,5 mg/kg E-Nummer: 120 Name: Cochenille; Karminsäure, Karmin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Sekret des Weibchens der Cochenille-Schildlaus. Die Tiere leben auf einem in Mexiko kultivierten Kaktus. Heute ist auch die künstliche Herstellung möglich. Eigenschaften: Einziger zugelassener Lebensmittelfarbstoff von Tieren. Wasserlöslich, Verwendung in Lebensmitteln: Alkoholische Getränke, mit Fruchtgeschmack aromatisierte Frühstücksgetreideprodukte, Konfitüre, rot geäderter Käse, Süßwaren. Heute wird der Farbstoff immer seltener eingesetzt und durch andere ersetzt. Symptome: Pseudoallergien sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B Höchstmenge: 50 - 300 mg/kg, in Überzügen bis 500 mg/kg E-Nummer: 122 Name: Azorubin, Carmoisin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff, chemisch sehr ähnlich mit E 123 Verwendung in Lebensmitteln: Arzneimitteln zur Färbung von Dragees, Biskuitrolle, braune Sauce, Fertigprodukte, Fertigsuppen, Fruchtkonserven, Getränke, Kunstspeiseeis, Marzipan, Paniermehl, Pudding, Puddingpulver, Süßwaren, Zuckerwaren Symptome: Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Die Datenlage ist unterschiedlich. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B Höchstmengen: Je nach Anwendungsgebiet 50 – 500 mg/kg ADI-Wert: 0 – 4 mg/kg E-Nummer: 123 Name: Amaranth Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Rot, gut wasserlöslich, Azofarbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Amercano (bis max. 100mg/l), Aperitifweine (bis max. 30 mg/l), Bitter Soda (bis max. 100mg/l), Erzeugnissen mit einem Alkoholgehalt unter 15% (bis max. 30 mg/l), Farblack für Dragees, Fischrogen (bis max. 30 mg/kg), Spirituosen (bis max. 30 mg/l) Symptome: Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist der Zusatzstoff verboten, da der Verdacht auf eine krebsfördernde Wirkung besteht. Der Beweis hierzu fehlt aber noch. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B ADI-Wert: 0 - 0,8 mg/kg E-Nummer: 124 Name: Cochenillerot A; Ponceau 4R Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff, chemisch sehr ähnlich mit E 123 Verwendung in Lebensmitteln: Brausen, Farblack für Dragees, Fruchtgelees, Getränke, Käseüberzügen, Konfitüren (bis max. 100mg/kg), Lachsersatz, Marmeladen (bis max. 100mg/kg), Salsichon, spanische Chorizo-Wurst, Süßwaren Symptome: Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Im Tierversuch konnte keine Toxizität festgestellt werden. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B Höchstmengen: Je nach Anwendungsgebiet 50 – 500 mg/kg ADI-Wert: 0 – 4 mg/kg E-Nummer: 127 Name: Erythrosin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Rosa bis roter, wasserlöslicher Farbstoff, Fluorescinfarbstoff (= besteht aus Jodverbindungen) Verwendung in Lebensmitteln: Cocktailkirschen, Dragees als Farblack, Färbung von Kirschen in Fruchtsalat ohne Färben der anderen Früchte, kandierte Kirschen in Dosen, Obstsalat in Dosen Symptome: Es ist zurzeit noch nicht geklärt ob Erythrosin allgemein vertragen wird. Es steht im Verdacht das hyperkinetische Syndrom auszulösen. Es besteht die Gefahr, dass anorganische Jodverbindungen entstehen können, die nierenschädigend sind. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B Höchstmengen: 0 - 1,0 mg/kg Je nach Anwendungsgebiet 150 - 200 mg/kg ADI-Wert: E-Nummer: 128 Name: Rot 2G Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: blauroter Azofarbstoff Verwendung in Lebensmitteln: nur für Breakfast Sausages und Hackfleisch mit Getreideanteil Symptome: Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Es besteht der Verdacht der mutagenen Wirkung. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B Höchstmengen: 20 mg/kg ADI-Wert: 0 – 0,1 mg/kg E-Nummer: 129 Name: Allurarot AC Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Bitter Soda, bitter vino, Brausen, Breakfast Sausages und Hackfleisch mit Getreideanteil, Dessertspeisen, englisches Frühstücks (Luncheon Meat), Getränke, Süßwaren Symptome: Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Es gibt keine Kenntnisse was E 129 im menschlichen Körper bewirkt. Im Tierversuch ist eine Hyperaktivität festgestellt worden. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B und ZZulV Anhang 1 Teil C Höchstmengen: Je nach Anwendungsgebiet 50 - 500 mg/kg ADI-Wert: 0 - 47 mg/kg E-Nummer: 131 Name: Patentblau V Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen:Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Wasserlöslich, gehört zu den Triphenylmethanfarbstoffen, wird im menschlichen Organismus nicht aufgenommen Verwendung in Lebensmitteln: Färbung von Getränken, Süßwaren, Oberflächen von Eiern und anderen Lebensmitteln. Ist auch in Glasuren enthalten. Symptome: Bisher wurden keine Symptome hergestellt Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B Höchstmengen: Je nach Anwendungsgebiet 100 – 500 mg/kg ADI-Wert: 0 – 15 mg/kg E-Nummer: 132 Name: Indigotin; Indigokarmin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Blätter des Färberwaids (in Indien kultiviert), wird heute künstlich hergestellt. Eigenschaften: Blauer Farbstoff, wasserlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Alkoholfreien Getränken, Dragees, Kunstspeiseeis, Likör, Süßwaren Symptome: Allergische Reaktionen sind möglich. Gilt sonst als unbedenklich. Es besteht bei vorhandenem Nitrit die Möglichkeit zur Bildung von Nitrosamine. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B Höchstmengen: Je nach Lebensmittel zwischen 50 und 500 mg/kg ADI-Wert: 0 - 5 mg/kg E-Nummer: 133 Name: Brillantblau FCF Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Blau, wasserlöslich, gehört zu den Triphenylmethanfarbstoffen Verwendung in Lebensmitteln: englischen Gemüsekonserven (Processed Mushy and Garden Peas), Färben von Getränken, Färben von Süßwaren Symptome: Im Tierversuch wurden nach hohen Dosierungen Ablagerungen in den Lymphgefäßen und den Nieren festgestellt. Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 1 Teil B und ZzulV Anhang 1 Teil C Höchstmengen: Je nach Anwendungsgebiet 100 – 500 mg/kg ADI-Wert: 0 – 10mg/kg E-Nummer: 140 Name: Chlorophyll; Chlorophylline Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Kommt in allen Pflanzen vor. Ist entscheidend für die Photosynthese. Eigenschaften: Nicht in Wasser löslich Verwendung in Lebensmitteln: Ohne Beschränkung für alle Lebensmittel zugelassen. Färbung von grünen Gemüse, Kaugummi, Konfitüre, Liköre, Limonaden, Marmelade, Süßwaren. Wird auch in Arzneimitteln und Kosmetika verwendet. Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt E-Nummer: 141 deklariert als Chlorophyll Name: Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Werden künstlich aus Chlorophyll hergestellt. (Anreicherung mit Kupfer) Eigenschaften: Wasserlöslich, Fettlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Ohne Beschränkung für alle Lebensmittel zugelassen. Färbung von grünen Gemüse, Geleeartikel, Kaugummi, Konfitüre, Liköre, Limonaden, Marmelade, Speiseeis, Süßwaren. Wir auch in Arzneimitteln und Kosmetika verwendet. Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Man sieht aber einer Einlagerung von Schwermetallen skeptisch gegenüber. ADI-Wert: 0 – 15 mg/kg E-Nummer: 142 Name: Grün S; Brillantsäuregrün BS Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Künstlich hergestellt; Höchstmengen zwischen 100 - 500 mg/kg Eigenschaften: grün bis blau erscheinende Farbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Erbsen in Dosen, Ostereierfarben, Pfefferminzgelee, Pfefferminzsoße, Süßwaren Symptome: Der Stoff wird nicht vom Körper aufgenommen, sondern unverändert ausgeschieden. Es gibt keine Berichte über kurz- oder langfristige Gefährdungen Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B, ZZulV Anhang 1 Teil C ADI-Wert: 0 - 5 mg/kg E-Nummer: 150a Name: Zuckerkulör; einfaches Zuckerkulör Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: werden aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt. Eigenschaften: Bräunliche bis schwarze Farbstoffe, die nach verbrannten Zucker riechen und bitter schmecken. Verwendung in Lebensmitteln: Alkoholische Getränke wie z. B. Whiskey, Essig, Fertigsaucen, Malzbrot, Marmeladen, Süßwaren, Wurst. Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen (quantum satis). Es gibt spezielle Reinheitsanforderungen. Symptome: Zuckerkulör gilt als unbedenklich Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 1 Teil A und ZzulV Anhang 1 Teil C E-Nummer: 150b deklariert als Zuckerkulör Name: Sulfitlaugen-Zuckerkulör Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Werden aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt. Eigenschaften: Bräunliche bis schwarze Farbstoffe, die nach verbrannten Zucker riechen und bitter schmecken. Verwendung in Lebensmitteln: Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey), Essig, Fertigsoßen, Malzbrot, Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt spezielle Reinheitsanforderungen. Symptome: Zuckerkulör gilt als unbedenklich Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C ADI-Wert: 200 mg / kg E-Nummer: 150c deklariert als Zuckerkulör Name: Ammoniak-Zuckerkulör Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Werden aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt. Eigenschaften: Bräunliche bis schwarze Farbstoffe, die nach verbranntem Zucker riechen und bitter schmecken. Verwendung in Lebensmitteln: Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey), aromatisierte Frühstücksgetreideflocken (mit Fruchtgeschmack), Essig, Fertigsoßen, Malzbrot, Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt spezielle Reinheitsanforderungen. Symptome: Zuckerkulör gilt als unbedenklich Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C ADI-Wert: 200 mg / kg E-Nummer: 150 d deklariert als Zuckerkulör Name: Ammonsulfit-Zuckerkulör Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Werden aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt. Eigenschaften: Bräunliche bis schwarze Farbstoffe, die nach verbrannten Zucker riechen und bitter schmecken. Verwendung in Lebensmitteln: Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey), Essig, Fertigsoßen, Malzbrot, Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt spezielle Reinheitsanforderungen. Symptome: Zuckerkulör gilt als unbedenklich Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 1 Teil A, ZzulV Anhang 1 Teil C ADI-Wert: 200 mg / kg E-Nummer: 151 Name: Brillantschwarz BN, Schwarz PN Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Schwarzer Azofarbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Verwendung in Lebensmitteln:Fischprodukte (deutscher Kaviar / Fischrogen), Lakritz, Saucen, Süßwaren. Wird auch in Arzneimitteln und Kosmetika verwendet. Für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Höchstmengen: je nach Anwendung 50 - 500 mg / kg Symptome: Im Tierversuch sind keine toxischen Reaktionen festgestellt worden. Allergische Reaktionen sind möglich, vor allem bei Personen, die auf Azetylsalizylsäure und / oder Benzoesäure allergisch reagieren. Der Stoff steht im Verdacht Asthma und Hautreaktionen auszulösen. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B E-Nummer: 153 Name: Pflanzenkohle Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird durch die unvollständige Verbrennung von Pflanzenteilen gewonnen Eigenschaften: Schwarzer Farbstoff, nicht in Alkohol, pflanzlichen Ölen und Wasser löslich Verwendung in Lebensmitteln: Dragees, Färben von Verpackungsmaterial, Morbier-Käse, schwarze Wachsüberzüge bei Käse, Süßwaren. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Symptome: Wird als unschädlich eingestuft. Der Stoff wird bei Vergiftungen als Adsorbens eingesetzt. Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 1 Teil A E-Nummer: 154 Name: Braun FK Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Ist eine Mischung von sechs Azofarbstoffen Verwendung in Lebensmitteln: Ausschließlich zur Färbung von Englischen Räucherhering (Kippers) zugelassen. Höchstmenge: 20 mg / kg Symptome: Der Stoff und seine Metaboliten stehen bei höheren Dosierungen im Verdacht innere Organe zu schädigen. ADI-Wert: 0 - 0,15 mg / kg E-Nummer: 155 Name: Braun HAT Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Azofarbstoff Eigenschaften: Brauner Azofarbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Dessertspeisen, Gebäck, Würzmittel Höchstmenge: je nach Anwendungsgebiet 50 – 500 mg / kg Symptome: Über den Stoff gibt es kaum Berichte. Die Verstoffwechslung im Körper ist nicht geklärt. Allergische Reaktionen sind möglich, vor allem bei Personen, die auf Azetylsalizylsäure und / oder Benzoesäure allergisch reagieren. Der Stoff steht im Verdacht Asthma und Hautreaktionen auszulösen. In hohen Konzentrationen wurde im Tierversuch eine Ablagerung in Nieren und Lymphknoten beobachtet. Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 1 Teil B, ZzulV Anhang 1 Teil C ADI-Wert: 0 – 3 mg / kg E-Nummer: 160a Name: Carotin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird aus Pflanzen gewonnen, kann aber auch künstlich hergestellt werden. Eigenschaften: Gemisch von mehreren Carotinen. Gelbe, orange bis rote Farbstoffe, gut fettlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Butter (im Winter), Cremes, Desserts, Färben von Fruchtgetränken, Färben von Puddings, Färben von Eispulver, Färben von Joghurt, Fette, Käse, Legehennenfutter zur Eidotterfärbung, Margarine, Marzipan, Mayonnaisen, Öle, Speiseeis, Suppenpulver. Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Bei manchen Produkten gibt es eine Höchstmengenbeschränkung. Symptome: Man geht davon aus, dass die Stoffe mit Sicherheit unbedenklich sind. BetaCarotin wird eine vorbeugende Wirkung gegen Krebs-, Herzgefäß- und Nervenerkrankungen unterstellt. Werden im Körper zu Vitamin A umgewandelt. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Künstlich hergestelltes Beta- Carotin sollte wegen fehlenden toxikologischen Bewertungen nicht eingesetzt werden. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C ADI-Wert: 0 - 5 mg / kg E-Nummer: 160b deklariert als Carotinoid Name: Annatto, Norbixin, Bixin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: In Bixa orellana (Annatto-Strauch) Eigenschaften: Gelber Farbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Desserts, feine Backwaren, Knabbererzeugnisse aus Erdnüssen, Getreide, Kartoffeln, Nüssen oder Stärke, Liköre, Schmelzkäse, Snacks Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Zulassung: Nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Höchstmenge 10 – 20 mg / kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 1 Teil B ADI-Wert: 0 – 0,65 mg / kg E-Nummer: 160c deklariert als Carotinoid Name: Capsanthin, Paprikaextrakt, Capsorubin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird aus den reifen Schoten von Capsicum anuum (Paprika) gewonnen. Eigenschaften: Orangeroter Farbstoff, löslich in Fetten, empfindlich gegen Licht und Hitze. Verwendung in Lebensmitteln: fertigprodukte, Fischkonserven, Fleischkonserven, Futtermittelzusatz für Färbung von Eier und Mastgeflügelfleisch, gepuffte oder extrudierte Knabbererzeugnisse, Gewürz, Konfitüre, Marmelade, Mayonnaisen, Saucen, Schmelzkäse, Süßwaren (Marzipan), Suppen, Wurst, Wurstprodukte (z.B. Würstchen). Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt Höchstmengenbeschränkungen Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C E-Nummer: 160d deklariert als Carotinoid Name: Lycopin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Natürlich in Tomaten und Hagebutten. Aus 1 kg Tomatenwerden 20 mg Lycopin gewonnen. Der Stoff kann auch künstlich hergestellt werden. Eigenschaften: Orange-roter Farbstoff. Reagiert empfindlich auf Licht und Sauerstoff. Verwendung in Lebensmitteln: Selten in Kuchen, Nahrungsergänzungsmittel, Soßen, selten in Süßwaren. Suppen. Die Zulassung ist auf bestimmte Lebensmittel beschränkt. Höchstmenge: 50 – 300 mg / kg, in Überzügen bis 500 mg / kg Symptome: Hat einen Beigeschmack nach Tomate. Lycopin gilt als unbedenklich. Künstlich hergestelltes Lycopin sollte wegen fehlenden toxikologischen Bewertungen nicht eingesetzt werden. Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 1 Teil B E-Nummer: 160e deklariert als Carotinoid Name: Beta-apo-8’-Carotinal (C30) Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: In Gemüse und Zitrusfrüchten, wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Reagiert empfindlich auf Licht und Sauerstoff. Es ist in pflanzlichen Ölen löslich. Es wird eingesetzt um das Ranzigwerden von Lebensmitteln zu verzögern. Verwendung in Lebensmitteln: Anfärben von Getränken und Zuckerwaren, Cremes, Dressing, fetthaltige Soßen. Die Zulassung ist auf bestimmte Lebensmittel beschränkt. Höchstmenge: 50 - 300 mg / kg, in Überzügen bis 500 mg / kg Symptome: Es sind keine Vergiftungen bekannt Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B ADI-Wert: 0 - 5 mg / kg E-Nummer: 160f deklariert als Carotinoid Name: Beta-apo-8’-Carotinsäure (C30) Ethylester Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Er kommt in Gras, Leber und Orangen vor. Eigenschaften: Gelber Farbstoff. Er wird eingesetzt um das Ranzigwerden von Lebensmitteln zu verzögern. Verwendung in Lebensmitteln: Cremes (Geschmacksrichtung Pfirsich), Desserts (Geschmacksrichtung Pfirsich), Futtermittelzusatz zum Anfärben von Eidottern, Nahrungsergänzungsmittel, Würzmittel. Die Zulassung ist auf bestimmte Lebensmittel beschränkt. Höchstmenge: 50 – 300 mg / kg, in Überzügen bis 500 mg / kg Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 1 Teil B ADI-Wert: 0 – 5 mg / kg E-Nummer: 161b deklariert als "Xanthophyll" Name: Lutein, Xanthophyll Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird aus Algen und Brennnesseln gewonnen Eigenschaften: Gelber bis hin zu orangener Farbstoff. Er ist fettlöslich. Verwendung in Lebensmitteln: Backmittel für feine Backwaren, Dessertspeisen, Füllungen, Futtermittelzusatz in der Geflügelmast zur Gelbfärbung der Eidotter, Nahrungsergänzungsmittel, Ölextrakte zur Färbung von Butter und Teigwaren, Überzüge, Würzmittel. Die Zulassung ist nur auf einige Lebensmittel beschränkt. Höchstmenge: 50 - 300 mg / kg, in Überzügen bis 500 mg / kg Symptome: Gilt als unbedenklich. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 1 Teil B E-Nummer: 161g deklariert als „Xanthophyll“ Name: Canthaxanthin Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Kommt in Algen, Fischen, Flamingofedern, Krustentieren und Pfifferlingen vor. Eigenschaften: Gelber bis orangener Farbstoff. Er ist in Fetten löslich, in Wasser dagegen nicht löslich. Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur Färbung von Saucisses de Strasbourg (Wurstwaren) zugelassen. In Bräunungsmitteln, die oral aufgenommen werden, ist der Zusatzstoff verboten, da er sich bei hohen Dosen in der Retina einlagert. Höchstmenge: 15 mg / kg Symptome: Es liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. In der Kombination mit Beta-Carotin wurden im Tierversuch Schädigungen der Augen beobachtet. ADI-Wert: 0 – 25 mg / kg E-Nummer: 162 Name: Betanin, Beetenrot Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Kommt vor allem in der Roten Rübe vor. Eigenschaften: Wasserlösliche Substanz. Sie reagiert auf Licht und Wärme empfindlich. Verwendung in Lebensmitteln: Essig, Fruchtgelee, Frühstücksgetreideprodukte, Joghurt, Kaugummi, Marmelade, Saucen, Speiseeis. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Symptome: Im Tierversuch sind keine schädlichen Wirkungen bekannt geworden. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A, ZZulV Anhang 1 Teil C E-Nummer: 163 Name: Anthocyane Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird aus roten Beeren, Rotkohl und roten Traubenrückständen gewonnen Verwendung in Lebensmitteln: Backmittel für feine Backwaren, Brause, Fruchtgelee, Konfitüre, Marmelade, Obstkonserven, Speiseeis, Süßwaren, Überzüge. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 1 Teil A, ZzulV Anhang 1 Teil C E-Nummer: 170 Name: Calciumcarbonat (Kalk) Substanzgruppe: Säureregulatoren, Trennmittel, Farbstoff Vorkommen: Wird aus Natriumcarbonat (Soda) und Calciumsalzen gewonnen. Dabei fällt Calciumcarbonat als Niederschlag aus. Eigenschaften: Weißer bis hin zu grauer Farbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Dragees, Süßwaren, Überzüge. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Symptome: Gilt als unbedenklich. Es liegen keine genauen Untersuchungen vor. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A E-Nummer: 171 Name: Titandioxid Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Natürlich in Steinen und Küstensand Eigenschaften: Weißes Metall Verwendung in Lebensmitteln: Dragees, Süßwaren. Titandioxid wird auch in Kosmetika verwendet. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Symptome: Kann nicht aufgenommen werden und gilt als ungiftig Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 1 Teil A E-Nummer: 172 Name: Eisenoxid, Eisenhydroxid Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Werden künstlich hergestellt. Eigenschaften: Hitzestabil, Lichtbeständig. Gelbe, rote oder schwarze Varianten. Verwendung in Lebensmitteln: Dragees, Käserinden, Oliven, Süßwaren, Verpackungsmaterial. Allgemein zugelassen für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) Symptome: Die Verbindungen werden nicht vom Körper aufgenommen. Es sind keine Intoxikationen bekannt. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 1 Teil A E-Nummer: 173 Name: Aluminium Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird durch Elektrolyse aus Bauxit gewonnen Eigenschaften: Silbergraues Metall Verwendung in Lebensmitteln: Dekoration von feinen Backwaren, Dekoration von Kuchen, Überzüge von Zuckerwaren (z.B. Lakritz). Wird selten eingesetzt. Aufnahme auch über Konservendosen, Medikamente und Laugengebäck. Symptome: Man vermutet einen Zusammenhang mit der Alzheimer – Krankheit. In geringe Mengen gilt es als unbedenklich. E-Nummer: 174 Name: Silber Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Edelmetall Verwendung in Lebensmitteln: Entkeimung von Trinkwasser, Liköre, Überzüge von Süßwaren, Verzierung von Pralinen Symptome: Gilt in geringen Mengen als unbedenklich, erst ab mehreren Gramm kann es zu Intoxikationen kommen. Silber wird im Gewebe eingelagert. Eine Aufnahme kann auch über silbernes Geschirr und Besteck erfolgen. Bei geringer Aufnahme gilt Silber als unbedenklich. E-Nummer: 175 Name: Gold Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Edelmetall Verwendung in Lebensmitteln: Liköre, Überzüge von Pralinen, Verzierung von Pralinen; wird auch in Arzneimitteln verwendet Symptome: Nur bei großen aufgenommen Mengen: Haarausfall, Hautveränderungen, Nierenschäden, Schleimhautveränderungen E-Nummer: 180 Name: Litholrubin BK; Rubinpigment BK, Aluminiumlack Substanzgruppe: Farbstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Rot, Azofarbstoff Verwendung in Lebensmitteln: Nur eingesetzt für Käserinde, welche zum Verzehr geeignet ist. Symptome: Beim Menschen sind keine negativen Wirkungen bekannt. Es besteht der Verdacht, dass Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom bei empfindlichen Personen möglich sind. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Höchstmengen: nur für essbare Käserinde zugelassen, ohne Angabe einer Höchstmenge (quantum satis) ADI-Wert: 0 – 1,5 mg/kg E-Nummer: 200 Name: Sorbinsäure Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Natürlich kommt Sorbinsäure in Sorbus aucuparia vor. Eigenschaften: Hemmt die Enzymbildung bei Mikroorganismen. Sie entfaltet ihre Eigenschaften im Zellinneren. Wirkt gegen Hefe, teilweise gegen Bakterien, Schimmelpilze und Mikroorganismen, die Aflatoxine produzieren. Verwendung in Lebensmitteln: Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen), Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung) Symptome: Gilt als unbedenklich. Sorbinsäure wird im Fettsäurestoffwechsel abgebaut. Kann in seltenen Fällen eine Unverträglichkeit auslösen und bei empfindlichen Personen Schleimhäute und die Haut reizen. Das allergische Potential gilt als gering. Höchstmengen: je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 201 auch als Sorbinsäure deklariert Name: Natriumsorbat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Natriumsalz der Sorbinsäure. Sehr instabil. Verwendung in Lebensmitteln: Wird wegen der Instabilität kaum eingesetzt. Symptome: Ein Oxidationsprodukt von Natriumsorbat kann das Erbgut schädigen Höchstmengen: Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A ADI-Wert: 0 – 25 mg / kg E-Nummer: 202 auch als Sorbinsäure deklariert Name: Kaliumsorbat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Kaliumsalz der Sorbinsäure Verwendung in Lebensmitteln: Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen), Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung) Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 203 auch als Sorbinsäure deklariert Name: Calciumsorbat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Ist ein Calciumsalz der Sorbinsäure. Wirkt als Speicher. Bei der Zugabe von Wasser wird über einen längeren Zeitraum Sorbinsäure freigesetzt. Verwendung in Lebensmitteln: Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen), Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung) Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 210 Name: Benzoesäure Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Kommt natürlich unter anderen in Heidelbeeren, Johannisbeeren, Pflaumen und Preiselbeeren vor. Eigenschaften: Wirkt gegen Schimmel, unerwünschter Nachgärung, teilweise vor enzymatischen und bakteriellen Verderbung (mit E 220). Verwendung in Lebensmitteln: sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich). Symptome: Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel. Höchstmengen: Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 5 Teil A ADI-Wert: 0 - 5 mg/kg E-Nummer: 211 als Benzoesäure deklariert Name: Natriumbenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Natriumsalz der Benzoesäure Verwendung in Lebensmitteln: sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich). Symptome: Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel. Höchstmengen: Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 212 deklariert als Benzoesäure Name: Kaliumbenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Kaliumsalz der Benzoesäure Verwendung in Lebensmitteln: sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich). Symptome: Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel. Höchstmengen: Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 213 deklariert als Benzoesäure Name: Calciumbenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Calciumsalz der Benzoesäure Verwendung in Lebensmitteln: sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich). Symptome: Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel. Höchstmengen: Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 214 Name: PHB-Ester, Ethyl-p-hydroxybenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien. Verwendung in Lebensmitteln: Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in "Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika Symptome: Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 5 Teil A ADI-Wert: Vorläufig 0 - 10 mg/kg E-Nummer: 215 deklariert als: PHB-Ester Name: PHB-Ethylester Natriumsalz, Natriumethyl-p-hydroxybenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz des PHB-Ester. Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien. Verwendung in Lebensmitteln: Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika Symptome: Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 216 deklariert als: PHB-Ester Name: PHB-Propylester, Propyl-p-hydroxybenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien. Verwendung in Lebensmitteln: Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika Symptome: Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 217 deklariert als: PHB-Ester Name: PHB-Propylester Natriumsalz, Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Natriumsalz des PHB-Propylester, Propyl-phydroxybenzoat Eigenschaften: Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien. Verwendung in Lebensmitteln: Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika Symptome: Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 218 deklariert als: PHB-Ester Name: PHB-Methylester, Methyl-p-hydroxybenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien. Verwendung in Lebensmitteln: Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika Symptome: Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil A E-Nummer: 219 deklariert als: PHB-Ester Name: PHB- Methylester Natriumsalz, Natriummethyl-p-hydroxybenzoat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich aus PHB-Methylester, Methyl-p-hydroxybenzoat hergestellt. Eigenschaften: Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien. Verwendung in Lebensmitteln: Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in „Käsedeckmassen“ und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika Symptome: Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B E-Nummer: 220 Name: Schwefeldioxid, schweflige Säure Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Starker, stechender Eigengeschmack, ist chemisch sehr reaktionsfreudig, hemmt bei Konzentrationen von 20 mg/kg das Wachstum von Schimmelpilzen und Hefen; wirkt stark antimikrobiell gegenüber Bakterien, verhindert die enzymatische Bräunung, etwa bei frischen Kartoffeln, oder andere unerwünschte Bräunungsvorgänge, stabilisiert die Farbe von Trockenfrüchten oder bleicht Zucker, unterdrückt Oxydationsprozesse, Milchsäure reagiert empfindlich auf Schwefeldioxid. Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und Lebensmittelindustrie. Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben: bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten, wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen. Symptome: Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert. Höchstmengen: Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B ADI-Wert: 0 – 0,7 mg/kg E-Nummer: 221 deklariert als: Schwefeldioxid Name: Natriumsulfit Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz der schwefligen Säure; es enthält 51% aktives Schwefeldioxid. Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und Lebensmittelindustrie. Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben: bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten, wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen. Symptome: Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert. Höchstmengen: Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B E-Nummer: 222 deklariert als Schwefeldioxid Name: Natriumbisulfit, Natriumhydrogensulfit Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumhydrogensulfit ist eine Natriumverbindung der schwefligen Säure; sie enthält 62% aktives Schwefeldioxid. Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und Lebensmittelindustrie. Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben: bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten, wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen. Symptome: Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert. Höchstmengen: Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B ADI-Wert: 0 – 0,7 mg/kg E-Nummer: 223 deklariert als Schwefeldioxid Name: Natriumdisulfit, Natriummetabisulfit Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumverbindung der schwefligen Säure; sie enthält 67% aktives Schwefeldioxid. Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und Lebensmittelindustrie. Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben: bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten, wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen. Symptome: Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert. Höchstmengen: als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B ADI-Wert: 0 – 0,7 mg/kg E-Nummer: 224 deklariert als: Schwefeldioxid Name: Kaliumsulfit, Kaliummetabisulfit Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalz der schwefligen Säure Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und Lebensmittelindustrie. Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben: bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten, wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen. Symptome: Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert. Höchstmengen: als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l). Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B E-Nummer: 226 deklariert als: Schwefeldioxid Name: Calciumsulfit Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der schwefligen Säure Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und Lebensmittelindustrie. Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben: bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten, wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen. Symptome: Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert. Höchstmengen: als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l). Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B E-Nummer: 227 deklariert als: Schwefeldioxid Name: Calciumhydrogensulfit Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Calciumverbindung der schwefligen Säure Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und Lebensmittelindustrie. Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben: bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten, wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen. Symptome: Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert. Höchstmengen: als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l). Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B E-Nummer: 228 deklariert als: Schwefeldioxid Name: Kaliumbisulfit, Kaliumhydrogensulfit Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Kaliumverbindung der schwefligen Säure Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und Lebensmittelindustrie. Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben: bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten, wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen. Symptome: Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert. Höchstmengen: als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil B E-Nummer: 230 Name: Biphenyl, Diphenyl Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, gut löslich in Benzol, Ether und anderen Kohlenstoffen, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind. Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit Biphenyl behandelt gekennzeichnet sein. Symptome: Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. Höchstmengen: 70 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: Vorläufig: 0 – 0,05 mg/kg E-Nummer: 231 Name: Orthophenylphenol Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind. Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit Orthophenylphenol behandelt gekennzeichnet sein. Symptome: Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. Höchstmengen: 12 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: Vorläufig: 0 – 0,02 mg/kg E-Nummer: 232 deklariert als: Orthophenylphenol Name: Natriumorthophenylphenol Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind. Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit Orthophenylphenol behandelt gekennzeichnet sein. Symptome: Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. ADI-Wert: Vorläufig: 0 – 0,02 mg/kg E-Nummer: 233 Name: Thiabendazol Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: In saurem Milieu gut wasserlöslich, wirkt gegen Schimmelpilze. Wird als Pflanzenschutzmittel verwendet. Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten und Bananen zugelassen. Diese müssen mit dem Zusatz mit Thiabendazol behandelt versehen werden. Bei Bananen kann der Zusatz entfallen. Symptome: Im Tierversuch kam es zu Blasenkrebs und Nierenschädigungen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. Höchstmengen: 3 – 6 mg/kg Frucht ADI-Wert: 0 – 0,3 mg/kg E-Nummer: 234 Name: Nisin Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Wirkt antibiotisch (gegen wenige Bakterien), getrocknet jahrelang haltbar, hitzelabil, wird durch Speichelenzyme, Verdauungsenzyme und einige Mikroorganismen abgebaut. Kommt in Milch und Käse natürlich vor. Verwendung in Lebensmitteln: Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche Erzeugnisse (max. 3mg/kg), gereifter Käse, Schmelzkäse (max. 12,5 mg/kg), clotted cream (max. 10 mg/kg) Symptome: Es sind keine Vergiftungen bekannt. Wird schnell im menschlichen Verdauungssystem abgebaut. Höchstmengen: 3 – 12,5 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: 0 – 13 mg/kg E-Nummer: 235 Name: Natamycin; Pimaricin Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Antibiotische Wirkung, wirkt gegen Bakterien, Viren, Hefen und Schimmelpilze. Es kann zur Resistenz kommen. Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur Oberflächenbehandlung von getrockneter, gepökelter Wurst, Hartund Schnittkäse auch halbfestem Schnittkäse, auch in Käsedeckmassen auf Kunststoffbasis, die zur Beschichtung von bestimmten Käsen eingesetzt werden. Wird auch als Arzneimittel eingesetzt. Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: 1 mg / cm² Oberfläche und darf 5 mm unterhalb der Oberfläche nicht mehr nachzuweisen sein. Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D E-Nummer: 239 Name: Hexamethylentetramin; Hexamine Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Im sauren Milieu wird Formaldehyd freigesetzt, das Hefe und Bakterien hemmt. Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur Konservierung von Provolone-Käse zugelassen Symptome: Gilt in geringen Mengen als unschädlich Höchstmengen: 25 mg/kg (berechnet als Formaldehyd) ADI-Wert: 0 – 0,15 mg/kg E-Nummer: 242 Name: Dimethyldicarbonat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Tötet Gärhefen ab, zerfällt in Methanol und Kohlendioxid. Der Stoff darf in den Endprodukten nicht nachzuweisen sein. Verwendung in Lebensmitteln: Alkoholfreien Wein, aromatisierte Getränke auf Wasser- und Fruchtbasis, Kräuteraufgüsse in Dosen, nichtalkoholische Getränke, Teeaufgüsse in Dosen. Eine Deklaration ist nicht vorgeschrieben. Symptome: Gilt als unbedenklich. E-Nummer: 249 Name: Kaliumnitrit Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird aus Kaliumnitrat hergestellt Eigenschaften: Gehört zu den Nitritpökelsalzen, wirkt gegen Bakterien (vor allem gegen Clostridium botulinus). Verwendung in Lebensmitteln: Gepökelte Fleisch- und Wursterzeugnisse, auch in Dosen wie Enten- oder Gänseleberpastete Symptome: Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese Umwandlung. Höchstmengen: bei gepökelten und anderen Fleischerzeugnissen 50 – 175 mg/kg; Richtwert bei Fleisch- und Wurstwaren ist 150 mg/kg. Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 0,2 mg/kg E-Nummer: 250 Name: Natriumnitrit Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird aus Natriumnitrat hergestellt Eigenschaften: Gehört zu den Nitritpökelsalzen, wirkt gegen Bakterien (vor allem gegen Clostridium botulinus). Das Nitrit ist die aktive Komponente. Verwendung in Lebensmitteln: gepökelte (Pökelsalz) Fleisch- und Wursterzeugnisse, auch in Dosen wie etwa Enten- oder Gänseleberpastete Symptome: Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese Umwandlung. Höchstmengen: bei gepökelten und anderen Fleischerzeugnissen 50 – 175 mg/kg; Richtwert bei Fleisch- und Wurstwaren ist 150 mg/kg. Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 0,2 mg/kg E-Nummer: 251 auch deklariert als Nitrat Name: Natriumnitrat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Wird mit Kochsalz zur Trockenpökelung eingesetzt. Die Umwandlung von Nitrat zu Nitrit findet im Lebensmittel unkontrolliert statt. Nitrit wirkt gegen Bakterien (vor allem Clostridium botulinus). Verwendung in Lebensmitteln: Fleisch- und Wurstwaren, Hartkäse, Schnittkäse und Käseimitate auf Milchbasis, eingelegte Heringe und Sprotten Symptome: Nitrate sind unbedenklich. Da sie im Organismus zu Nitriten umgewandelt werden können die folgenden Symptome auftreten: Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese Umwandlung. Höchstmengen: Höchstmenge bei gepökelten Fleischerzeugnissen 250 mg/kg, Käse 50 mg/kg, eingelegten Heringen (200 mg/kg) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 5 mg/kg E-Nummer: 252 auch deklariert als Nitrat Name: Kaliumnitrat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Wird mit Kochsalz zur Trockenpökelung eingesetzt. Die Umwandlung von Nitrat zu Nitrit findet im Lebensmittel unkontrolliert statt. Nitrit wirkt gegen Bakterien (vor allem Clostridium botulinus). Verwendung in Lebensmitteln: Fleisch- und Wurstwaren, Hartkäse, Schnittkäse und Käseimitate auf Milchbasis, eingelegte Heringe und Sprotten Symptome: Nitrate sind unbedenklich. Da sie im Organismus zu Nitriten umgewandelt werden können die folgenden Symptome auftreten: Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese Umwandlung. Höchstmengen: Bei gepökelten Fleischerzeugnissen 250 mg/kg, Käse 50 mg/kg, eingelegten Heringen (200 mg/kg) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 5 mg/kg E-Nummer: 260 Name: Essigsäure Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel Vorkommen: Kommt natürlich vor. Eigenschaften: Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine, ist gut fettlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen (Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen, Salatsoßen Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 6 E-Nummer: 261 auch deklariert als „Salze“ der Essigsäure Name: Kaliumacetat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel Vorkommen: Wird aus der Essigsäure hergestellt. Eigenschaften: Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine, ist gut fettlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen (Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen, Salatsoßen Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 6 E-Nummer: 262 auch deklariert als „Salze“ der Essigsäure Name: Natriumacetat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel Vorkommen: Wird aus der Essigsäure hergestellt. Eigenschaften: Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine, ist gut fettlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen (Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen, Salatsoßen Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 6 E-Nummer: 262 auch deklariert als „Salze“ der Essigsäure Name: Natriumacetat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel Vorkommen: Wird aus der Essigsäure hergestellt. Eigenschaften: Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine, ist gut fettlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen (Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen, Salatsoßen Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 6 E-Nummer: 263 auch deklariert als „Salze“ der Essigsäure Name: Calciumacetat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel Vorkommen: Wird aus der Essigsäure hergestellt. Eigenschaften: Durchdringt die Zellwände der Mikroorganismen und denaturiert Proteine, ist gut fettlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Obst und Gemüse in Dosen und Gläsern (0,5-3% Essigsäure), französische Spezialbrote (in Konzentration von 0,2-0,4%), Fisch in allen Variationen (Konserven, verschiedenste Marinaden), Feinkostsalate, Mayonnaisen, Salatsoßen Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 6 E-Nummer: 270 Name: Milchsäure Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Bei Raumtemperatur farblos bis gelblich, gut wasserlöslich, konserviert erst ab Konzentrationen von mindestens 0,5 %. Verwendung in Lebensmitteln: eingelegtes Gemüse (Kohl, Bohnen, Gurken, Sauerkraut, Oliven, Mixed pickles etc.), Kindernahrung (verbessert die Verdaulichkeit), Getränke (verbessert ebenfalls die Lagerfähigkeit), Konfekt, Salatsaucen, Softmargarine (zur Geschmacksverbesserung) Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: Allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 6 E-Nummer: 280 Name: Propionsäure Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gut wasserlöslich, unangenehmer, stechender Geruch, blockiert das Enzymsystem von Zellen und Mikroorganismen. Nebenprodukt der Essigherstellung. Verwendung in Lebensmitteln: Industriell hergestellte Backwaren, abgepacktes, geschnittenes Brot, Roggenbrot, Kuchen aller Art, besonders schimmelanfällige Produkte Symptome: Es gibt nur wenige Daten, wie Fettsäuren metabolisiert wird. Höchstmengen: 1000 – 3000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D E-Nummer: 281 auch deklariert als: Propionsäure Name: Natriumpropionat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird aus der Propionsäure gewonnen. Eigenschaften: Gut wasserlöslich, unangenehmer, stechender Geruch, blockiert das Enzymsystem von Zellen und Mikroorganismen. Nebenprodukt der Essigherstellung. Verwendung in Lebensmitteln: vor allem Feinbackwaren und alle industriell hergestellten Backwaren, abgepacktes, geschnittenes Brot, Roggenbrot, Kuchen aller Art, besonders schimmelanfällige Produkte Symptome: Es gibt nur wenige Daten, wird wie Fettsäuren metabolisiert. Höchstmengen: 1000 – 3000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D E-Nummer: 282 auch deklariert als: Propionsäure Name: Calciumpropionat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird aus der Propionsäure gewonnen. Eigenschaften: Gut wasserlöslich, unangenehmer, stechender Geruch, blockiert das Enzymsystem von Zellen und Mikroorganismen. Nebenprodukt der Essigherstellung. Verwendung in Lebensmitteln: vor allem Feinbackwaren und alle industriell hergestellten Backwaren, abgepacktes, geschnittenes Brot, Roggenbrot, Kuchen aller Art, besonders schimmelanfällige Produkte Symptome: Es gibt nur wenige Daten, wird wie Fettsäuren metabolisiert. Höchstmengen: 1000 – 3000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D E-Nummer: 283 auch deklariert als: Propionsäure Name: Kaliumpropionat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird aus der Propionsäure gewonnen. Eigenschaften: Gut wasserlöslich, unangenehmer, stechender Geruch, blockiert das Enzymsystem von Zellen und Mikroorganismen. Nebenprodukt der Essigherstellung. Verwendung in Lebensmitteln: vor allem Feinbackwaren und alle industriell hergestellten Backwaren, abgepacktes, geschnittenes Brot, Roggenbrot, Kuchen aller Art, besonders schimmelanfällige Produkte Symptome: Es gibt nur wenige Daten, wird wie Fettsäuren metabolisiert. Höchstmengen: 1000 – 3000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 5 Teil C und ZzulV Anlage 5 Teil D E-Nummer: 284 Name: Borsäure Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Sich fettig anfühlende weiße, schuppige Blättchen, Schmelzpunkt 170°C, blockiert Enzymsysteme von Mikroorganismen Verwendung in Lebensmitteln: Nur für Kaviar (Störrogen) zugelassen. Wird auch als Abmagerungsmittel, in Kosmetikartikeln (z.B. Seifen und Pudern gegen fettige Haut), als Wirkstoff gegen Insekten, Pilze und Unkraut, Verseifen von Kerzen, in Textilbeizen, Flammschutzmittel und Photoentwicklern verwendet. Borsäure ist in kosmetischen Pflegemitteln für Kinder unter drei Jahren verboten. Symptome: Reichert sich im Fettgewerbe und ZNS an und kann hier Intoxikationen auslösen. Heute verzichtet man zum größten Teil auf diese Substanz. Höchstmengen: 4000 mg/kg E-Nummer: 285 auch deklariert als: Borsäure Name: Borax, Natriumtetraborat Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Natürlich vorkommendes Mineral Eigenschaften: Weiße Kristalle, Schmelzpunkt 742°C, blockiert Enzymsysteme von Mikroorganismen Verwendung in Lebensmitteln: Nur für Kaviar (Störrogen) zugelassen. Wird auch als Abmagerungsmittel, in Kosmetikartikeln (z.B. Seifen und Pudern gegen fettige Haut), als Wirkstoff gegen Insekten, Pilze und Unkraut, Verseifen von Kerzen, in Textilbeizen, Flammschutzmittel und Photoentwicklern verwendet. Borsäure ist in kosmetischen Pflegemitteln für Kinder unter drei Jahren verboten. Symptome: Reichert sich im Fettgewerbe und ZNS an und kann hier Intoxikationen auslösen. Heute verzichtet man zum größten Teil auf diese Substanz. Höchstmengen: 4000 mg/kg E-Nummer: 290 Name: Kohlendioxid, Kohlensäure Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Packgas, Backtriebmittel Vorkommen: Kommt natürlich vor. Eigenschaften: Unbrennbar, farblos, leicht säuerlich schmeckendes Gas, wirkt durch die Verdrängung des Sauerstoffes oder durch pH-Wert-Änderung der Oberfläche. Wird auch als Kühlmittel verwendet. Auch durch Verbrennung von Koks und dem daraus entstehenden Gasgemisch. Verwendung in Lebensmitteln: Industrielle Abpackungen von oxidationsempfindlichen Trockenwaren in Verbrauchsverpackungen z.B. von Fleisch und Käse, Backwaren (halbgebackene Teigen, Kuchen, Schnittbrot), bei Getränken: bei der Einlagerung von Säften, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, in der Weinherstellung (Steuerung des Gärprozesse und Einstellen von Zuckerund Alkoholgehalt) Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen. (quantum satis) E-Nummer: 296 Name: Apfelsäure Substanzgruppe: Säuerungsmittel Vorkommen: Kommt in allen lebenden Zellen vor. Wird aus natürlichen Quellen biotechnisch hergestellt. Eigenschaften: wirkt leicht geschmacksverstärkend, unterstützt Antioxidationsmittel, vor allem in fetthaltigen Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Säfte, Fertigsuppen, Saucen, Geschmacksstoff in Obsterzeugnissen und Limonaden, auch in zuckerfreien Produkten, Imprägnierung von Verpackungsstoffen (z.B. Käse) Symptome: Gilt als unbedenklich und wird im Organismus metabolisiert. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen. (quantum satis) E-Nummer: 297 Name: Fumarsäure Substanzgruppe: Säuerungsmittel Vorkommen: In vielen Pflanzen und Früchten, wird aus Maleinsäure hergestellt. Eigenschaften: Organische Fruchtsäure, schlecht wasserlöslich, ist am menschlichen Zellstoffwechsel beteiligt. Verwendung in Lebensmitteln: Instantpulver für Getränke (harmonisiert gut mit Zitronen- oder Grapefruitgeschmack), geleeartige Desserts und Süßigkeiten wie etwa Kaugummi, Zuckerwaren, Teigsäuerungsmittel bei Backwaren, Kuchenglasuren, Füllungen bei Feinen Backwaren, Wein Symptome: Leicht abführende Wirkung. Gilt als unschädlich. Höchstmengen: Höchstmengen je nach Produkt: 1000 – 4000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 6 mg/kg E-Nummer: 300 Name: Ascorbinsäure, Vitamin C Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Kommt vor allem in Johannisbeeren, in der Leber, in Paprikaschoten, Weißkohl und Zitrusfrüchten vor. Eigenschaften: Fördert die Maschinentauglichkeit der Teige sowie die Krumen und Porenbildung. Ist gut wasserlöslich und wird renal ausgeschieden. Verwendung in Lebensmitteln: Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete, auch tiefgefrorene Kartoffelprodukte (verhindert die Braunfärbung), Fleisch- und Wurstwaren, zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung; hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Getränke wie Wein, Bier, Fruchtsäfte (zur Stabilisierung), eihaltige Erzeugnisse, zur Vitaminisierung von Lebensmitteln aller Art, besonders Kindernahrung Symptome: Gilt in den üblichen Mengen als unbedenklich. Eine chronische hohe Einnahme kann zu Nierensteine durch Oxalsäure führen. Höchstmengen: Für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkungen allgemein zugelassen (quantum satis), auch in Säuglingsfolgenahrung (200-300mg/kg). ADI-Wert: 0 – 15 mg/kg E-Nummer: 301 deklariert als Ascorbinsäure Name: Natrium-L-Ascorbat Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird aus der Ascorbinsäure gewonnen. Eigenschaften: Natriumverbindung der Ascorbinsäure Verwendung in Lebensmitteln: Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete, auch tiefgefrorene Kartoffelprodukte (verhindert die Braunfärbung), Fleisch- und Wurstwaren, zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung; hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Getränke wie Wein, Bier, Fruchtsäfte (zur Stabilisierung), eihaltige Erzeugnisse, zur Vitaminisierung von Lebensmitteln aller Art, besonders Kindernahrung Symptome: Gilt in den üblichen Mengen als unbedenklich. Eine chronische hohe Einnahme kann zu Nierensteine durch Oxalsäure führen. Höchstmengen: Für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkungen allgemein zugelassen (quantum satis), auch in Säuglingsfolgenahrung (200-300mg/kg). ADI-Wert: 0 – 15 mg/kg E-Nummer: 302 deklariert als Ascorbinsäure Name: Calcium-L-Ascorbat Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird aus der Ascorbinsäure gewonnen. Eigenschaften: Calciumverbindung der Ascorbinsäure Verwendung in Lebensmitteln: Fertigprodukte, Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete, auch tiefgefrorene Kartoffelprodukte (verhindert die Braunfärbung), Fleisch- und Wurstwaren, zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung; hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Getränke wie Wein, Bier, Fruchtsäfte (zur Stabilisierung), eihaltige Erzeugnisse, zur Vitaminisierung von Lebensmitteln aller Art, besonders Kindernahrung Symptome: Gilt in den üblichen Mengen als unbedenklich. Eine chronische hohe Einnahme kann zu Nierensteine durch Oxalsäure führen. Höchstmengen: Für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkungen allgemein zugelassen (quantum satis), auch in Säuglingsfolgenahrung (200-300mg/kg). ADI-Wert: 0 – 15 mg/kg E-Nummer: 304 deklariert als Ascorbinsäure oder „Fettsäureester der Ascorbinsäure“ Name: Ascorbylpalmitat, Ascorbylstearat Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Fettsäureester der Ascorbinsäure, ist fettlöslich, wirkt zu 40 % wie Vitamin C Verwendung in Lebensmitteln: Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete, auch tiefgefrorene Kartoffelprodukte (verhindert die Braunfärbung), Fleisch- und Wurstwaren, zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung; hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Getränke wie Wein, Bier, Fruchtsäfte (zur Stabilisierung), eihaltige Erzeugnisse, zur Vitaminisierung von Lebensmitteln aller Art, besonders Kindernahrung. Wurstwaren (verzögert das Ranzigwerden); auch zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung von Fleisch- und Wurstwaren, hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine, Hühnerbrühe in Würfeln, Pralinen, Mayonnaise (spart Eier), Käse Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis), zugelassen in Säuglingsfolgenahrung (200 – 300mg/kg) ADI-Wert: 0 -15 mg / kg E-Nummer: 306 Name: Tocopherol, stark tocopherolhaltige Extrakte, Vitamin E Substanzgruppe: Antioxidationsmittel Vorkommen: Kommt in vielen Pflanzenölen vor. Eigenschaften: Sind fettlöslich, reduzieren den Verderb von Fetten, schützen Vitamin A, Carotine, ungesättigte Fettsäuren (Linol- und Linolensäure) vor dem Abbau durch Sauerstoffverbindungen, reduzieren die Bildung krebsfördernder Nitrosamine. Sind empfindlich gegen UV-Strahlung und Sauerstoff, relativ hitzestabil, haben einen farbstabilisierenden Effekt. Verwendung in Lebensmitteln: Generell fetthaltige Lebensmittel, wie Margarinen und Pflanzenöle, Dessertsaucen, Fertigdessertprodukte, Bestandteil in Vitaminpräparaten Symptome: Gelten als unbedenklich, werden im Fettsäurestoffwechsel metabolisiert. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen (quantum satis); auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 10 mg/l) E-Nummer: 307 deklariert als: Tocopherol Name: Alpha-Tocopherol, Vitamin E Substanzgruppe: Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Ist fettlöslich, reduziert den Verderb von Fetten, schützt Vitamin A, Carotine, ungesättigte Fettsäuren (Linol- und Linolensäure) vor dem Abbau durch Sauerstoffverbindungen, reduziert die Bildung krebsfördernder Nitrosamine. Ist empfindlich gegen UV-Strahlung und Sauerstoff, relativ hitzestabil, hat einen farbstabilisierenden Effekt. Ist beständiger gegen oxidative Prozesse als Tocopherol. Verwendung in Lebensmitteln: Generell fetthaltige Lebensmittel, wie Margarinen und Pflanzenöle, Dessertsaucen, Fertigdessertprodukte, Wurstwaren Symptome: Gelten als unbedenklich, werden im Fettsäurestoffwechsel metabolisiert. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen (quantum satis); auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 10 mg/l) E-Nummer: 308 deklariert als: Tocopherol Name: Gamma-Tocopherol, Vitamin E Substanzgruppe: Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Ist fettlöslich, reduziert den Verderb von Fetten, schützt Vitamin A, Carotine, ungesättigte Fettsäuren (Linol- und Linolensäure) vor dem Abbau durch Sauerstoffverbindungen, reduziert die Bildung krebsfördernder Nitrosamine. Ist empfindlich gegen UV-Strahlung und Sauerstoff, relativ hitzestabil, hat einen farbstabilisierenden Effekt. Ist beständiger gegen oxidative Prozesse als Tocopherol. Verwendung in Lebensmitteln: Generell fetthaltige Lebensmittel, wie Margarinen und Pflanzenöle, Dessertsaucen, Fertigdessertprodukte, Wurstwaren Symptome: Gelten als unbedenklich, werden im Fettsäurestoffwechsel metabolisiert. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen (quantum satis); auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 10 mg/l) E-Nummer: 309 deklariert als: Tocopherol Name: Delta-Tocopherol, Vitamin E Substanzgruppe: Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Ist fettlöslich, reduziert den Verderb von Fetten, schützt Vitamin A, Carotine, ungesättigte Fettsäuren (Linol- und Linolensäure) vor dem Abbau durch Sauerstoffverbindungen, reduziert die Bildung krebsfördernder Nitrosamine. Ist empfindlich gegen UV-Strahlung und Sauerstoff, relativ hitzestabil, hat einen farbstabilisierenden Effekt. Ist beständiger gegen oxidative Prozesse als Tocopherol. Verwendung in Lebensmitteln: Generell fetthaltige Lebensmittel, wie Margarinen und Pflanzenöle, Dessertsaucen, Fertigdessertprodukte, Wurstwaren Symptome: Gelten als unbedenklich, werden im Fettsäurestoffwechsel metabolisiert. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein ohne Höchstmengenbeschränkungen zugelassen (quantum satis); auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 10 mg/l) E-Nummer: 310 siehe auch: deklariert als: Gallat Name: Propylgallat Substanzgruppe: Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verhindert das Ranzigwerden von Fetten, schützt Farbe und Geschmack der Lebensmittel vor Veränderungen durch Luftsauerstoff. Verwendung in Lebensmitteln: in fetthaltigen Backwaren und deren Inhaltsstoffen wie z.B. Margarine, Persipan- und Mohnfüllungen, Bratöl, Frittierfett (Pommes frites), Milchpulver, Kaugummi, Marzipan, Nougat, Knabbererzeugnissen, Trockensuppen, Würzmittel. Darf in Kleinkind- und Säuglingsnahrung nicht enthalten sein. Symptome: Steht im Verdacht die Eisenverfügbarkeit zu reduzieren, kann Allergien auslösen, kann Asthma auslösen, kann Hautreaktionen verursachen. Höchstmengen: je nach Produkt: 200-400 mg/kg (Gesamtmenge Gallate) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: 0 – 0,2 mg/kg E-Nummer: 311 deklariert als: Gallat Name: Octylgallat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verhindert das Ranzigwerden von Fetten, schützt Farbe und Geschmack der Lebensmittel vor Veränderungen durch Luftsauerstoff. Verwendung in Lebensmitteln: In fetthaltigen Backwaren und deren Inhaltsstoffen wie z.B. Margarine, Persipan- und Mohnfüllungen, Bratöl, Frittierfett (Pommes frites), Milchpulver, Kaugummi, Marzipan, Nougat, Knabbererzeugnissen, Trockensuppen, Würzmittel. Symptome: Steht im Verdacht die Eisenverfügbarkeit zu reduzieren, kann Allergien auslösen, kann Asthma auslösen, kann Hautreaktionen verursachen. Toxikologisch weniger kritisch als Propylgallat. Höchstmengen: je nach Produkt: 200 – 400 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: 0 – 0,2 mg/kg E-Nummer: 312 deklariert als: Gallat Name: Dodecylgallat, Laurylgallat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verhindert das Ranzigwerden von Fetten, schützt Farbe und Geschmack der Lebensmittel vor Veränderungen durch Luftsauerstoff. Verwendung in Lebensmitteln: in fetthaltigen Backwaren und deren Inhaltsstoffen wie z.B. Margarine, Persipan- und Mohnfüllungen, Bratöl, Frittierfett (Pommes frites), Milchpulver, Kaugummi, Marzipan, Nougat, Knabbererzeugnissen, Trockensuppen, Würzmittel. Symptome: Steht im Verdacht die Eisenverfügbarkeit zu reduzieren, kann Allergien auslösen, kann Asthma auslösen, kann Hautreaktionen verursachen. Toxikologisch weniger kritisch als Propylgallat. Höchstmengen: je nach Produkt: 200 – 400 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: 0 – 0,2 mg/kg E-Nummer: 315 Name: Isoascorbinsäure Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Komplexbildner, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Chemischer Abkömmling der Ascorbinsäure, aber nur mit 5 % der Vitamin C-Wirkung, beschleunigt die Umrötung bei der Pökelung, hemmt die Bildung von Nitrosaminen. Verwendung in Lebensmitteln: Statt Ascorbinsäure zur Umrötung von Wurst und Schinken bei der Pökelung, bei der industriellen Obst- und Gemüseverarbeitung (muss hier nicht deklariert werden, da technischer Hilfsstoff. Symptome: Es wird vermutet, dass der Stoff die Aufnahme von Vitamin C reduziert. Höchstmengen: 500 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: 0 – 6 mg/kg E-Nummer: 316 Name: Natriumisoascorbat Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Komplexbildner, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumisoascorbat ist ein Salz der Isoascorbinsäure. Verwendung in Lebensmitteln: Statt Ascorbinsäure zur Umrötung von Wurst und Schinken bei der Pökelung, bei der industriellen Obst- und Gemüseverarbeitung (muss hier nicht deklariert werden, da technischer Hilfsstoff. Symptome: Es wird vermutet, dass der Stoff die Aufnahme von Vitamin C reduziert. Höchstmengen: 500 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: 0 – 6 mg/kg E-Nummer: 320 Name: Butylhydroxyanisol, BHA Substanzgruppe: Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gut fettlöslich, hitzestabiles Gemisch zweier Phenolabkömmlinge, in hoher Konzentration, wirkt gegen Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen. Verwendung in Lebensmitteln: Knabberartikel, Walnüsse, Kuchenmischungen, Trockensuppen, Würzreis, Süßigkeiten Symptome: Die karzinogene Wirkung wird kontrovers diskutiert, reichert sich im Fettgewebe an, baut evtl. Vitamin D ab, kann Allergien auslösen, können Kontaktallergien auslösen. Höchstmengen: 200 – 400 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: 0 – 0,5 mg/kg E-Nummer: 321 Name: Butylhydroxytoluol, BHT Substanzgruppe: Antioxidationsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Leitet sich vom Toluol ab, gut fettlöslich, hitzebeständig, keine antimikrobielle Wirkungen Verwendung in Lebensmitteln: Kaugummi, Frittier- und Bratenfett, zur Haltbarmachung von Vitaminpräparaten. Kann auch in Kunststoffverpackungen enthalten und daraus in die Lebensmittel gelangen. Symptome: Die karzinogene Wirkung wird kontrovers diskutiert, reichert sich im Fettgewebe an, baut evtl. Vitamin D ab, kann Allergien auslösen, können Kontaktallergien auslösen, beeinflusst die Blutgerinnung, die Schilddrüsenparameter und den Fettstoffwechsel. Höchstmengen: 200 – 400 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 5 Teil D ADI-Wert: 0 – 0,5 mg/kg E-Nummer: 322 Name: Lecithin Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Stabilisator, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird aus Sojabohnen gewonnen. Eigenschaften: Essentielle Nährstoffe, ein Teil ist wasserlöslich, der andere Teil ist fettlöslich. Verwendung in Lebensmitteln: Als Emulgator in vielen Lebensmitteln; etwa: Mayonnaisen und Salatsaucen, Margarine, Brot- und Backwaren, Schokolade, InstantLebensmittel, Speiseeis, Desserts, Kindernahrung, auch in diätetischen Lebensmitteln. Ermöglicht die Herstellung eifreier Produkte für HühnereiAllergiker. Wird auch in der Kosmetikindustrie verwendet. Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). Auch für Säuglingsnahrung zugelassen (Höchstmenge: 1 g/l) E-Nummer: 325 auch deklariert als Salze der Milchsäure Name: Natriumlactat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säureregulatoren, Schmelzsalze, Festigungsmittel, Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus der Milchsäure künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz der Milchsäure Verwendung in Lebensmitteln: Käse, Konfekt, Fleisch und Geflügel, zur Oberflächenbehandlung, zur Verbesserung der geschmacklichen Qualität bei Fertiggerichten, als Festigungsmittel kann es in einigen Fällen den Einsatz Eier einsparen Symptome: Intoxikationen sind nicht bekannt. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis); jedoch nicht für Säuglingsnahrung E-Nummer: 326 auch deklariert als Salze der Milchsäure Name: Kaliumlactat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säureregulatoren, Schmelzsalze, Festigungsmittel, Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus der Milchsäure künstlich hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalz der Milchsäure Verwendung in Lebensmitteln: fertiges Schaumgebäck, spezielle Backmischungen z.B. Pasteten (Pie) oder Torten, Käse, Konfekt, Fleisch und Geflügel, zur Oberflächenbehandlung, zur Verbesserung der geschmacklichen Qualität bei Fertiggerichten, als Festigungsmittel kann es in einigen Fällen den Einsatz Eier einsparen Symptome: Intoxikationen sind nicht bekannt. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis); jedoch nicht für Säuglingsnahrung E-Nummer: 327 auch deklariert als Salze der Milchsäure Name: Calciumlactat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säureregulatoren, Schmelzsalze, Festigungsmittel, Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus der Milchsäure künstlich hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der Milchsäure Verwendung in Lebensmitteln: fertiges Schaumgebäck, spezielle Backmischungen z.B. Pasteten (Pie) oder Torten, Käse, Konfekt, Fleisch und Geflügel, zur Oberflächenbehandlung, zur Verbesserung der geschmacklichen Qualität bei Fertiggerichten, als Festigungsmittel kann es in einigen Fällen den Einsatz Eier einsparen Symptome: Intoxikationen sind nicht bekannt. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis); jedoch nicht für Säuglingsnahrung E-Nummer: 330 Name: Citronensäure Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Komplexbildner Vorkommen: Natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten Eigenschaften: Spielt eine wichtige Rolle im Zitratzyklus. Verwendung in Lebensmitteln: Limonade, Konfitüren, Milchpulver, Kondensmilch, Schmelzkäse, Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen, tiefgefrorene Fische und Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim Einkochen von Marmelade, Gelees und Konfitüren Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und –folgenahrung E-Nummer: 331 deklariert als Salze der Citronensäure Name: Natriumcitrat Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Schmelzsalze, Komplexbildner Vorkommen: Natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten. Wird aber künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalze der Zitronensäure. Verwendung in Lebensmitteln: Käse in Scheiben, Wein, Limonade, Konfitüren, Milchpulver, Kondensmilch, Schmelzkäse, Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen, tiefgefrorene Fische und Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim Einkochen von Marmelade, Gelees und Konfitüren Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und –folgenahrung E-Nummer: 332 deklariert als Salze der Citronensäure Name: Kaliumcitrat Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Schmelzsalze, Komplexbildner Vorkommen: Natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten. Wird aber künstlich hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalze der Zitronensäure Verwendung in Lebensmitteln: Käse, Milchpulver, sterilisierte und ultrahocherhitzte Sahne, Marmeladen, Konfitüren, auch solche mir reduziertem Zuckergehalt, Dessertmischungen, Knabberartikel, Süßwaren, Wein, Limonade, Konfitüren, Milchpulver, Kondensmilch, Schmelzkäse, Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen, tiefgefrorene Fische und Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim Einkochen von Marmelade, Gelees und Konfitüren Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und –folgenahrung E-Nummer: 333 deklariert als Salze der Citronensäure Name: Calcumcitrat Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Schmelzsalze, Komplexbildner Vorkommen: Natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten. Wird aber künstlich hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalze der Citronensäure Verwendung in Lebensmitteln: Zur Calciumanreicherung in verschiedenen Lebensmitteln, Käse, Konfekt, Wein, Limonade, Konfitüren, Milchpulver, Kondensmilch, Schmelzkäse, Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen, tiefgefrorene Fische und Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim Einkochen von Marmelade, Gelees und Konfitüren Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und –folgenahrung E-Nummer: 334 Name: Weinsäure Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Komplexbildner Vorkommen: Fruchtsäure, die in vielen Pflanzen (z.B. Weintrauben) vorkommt. Eigenschaften: Wird künstlich aus Weinstein hergestellt. Verwendung in Lebensmitteln: In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts, Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis 5000mg/kg ADI-Wert: 0 – 30 mg/kg E-Nummer: 335 deklariert als „Salze der Weinsäure“ Name: Natriumtartrat Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Backtriebmittel, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich aus Weinstein hergestellt. Eigenschaften: Verschiedene Natriumsalze der Weinsäure, die in vielen Früchten gebunden vorkommen. Verwendung in Lebensmitteln: In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts, Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis 5000mg/kg ADI-Wert: 0 – 30 mg/kg E-Nummer: 336 deklariert als „Salze der Weinsäure“ Name: Kaliumtartrat Substanzgruppe: Säureregulatoren, Backtriebmittel, Stabilisator Vorkommen: Bekannt als Weinstein (natürlicher Rückstand bei der Weinherstellung) Eigenschaften: Verschiedene Kaliumsalze der Weinsäure, die in vielen Früchten gebunden vorkommen. Im Haushalt wird Weinstein als Backpulver verwendet, durch die langsame Abgabe der Säure kommt es zu einer Teigauflockerung und zur Porenbildung. Verwendung in Lebensmitteln: Kuchenmischungen, Zitronengebäck, geleeartige Füllungen, Marmelade, Konfitüren, auch als Kochsalz-Ersatz. In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts, Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis 5000mg/kg ADI-Wert: 0 – 30 mg/kg E-Nummer: 337 deklariert als „Salze der Weinsäure“ Name: Natrium-Kaliumtartrat Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Backtriebmittel Vorkommen: Wird künstlich aus Weinstein hergestellt. Eigenschaften: Doppelsalz der Weinsäure Verwendung in Lebensmitteln: Bevorzugt in der Fleisch- und Käseverarbeitung. In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts, Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven. Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis 5000mg/kg ADI-Wert: 0 – 30 mg/kg E-Nummer: 338 deklariert als „Phosphat“ Name: Phosphorsäure Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Emulgatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Verwendung in Lebensmitteln: nichtalkoholische aromatisierte Getränke (Colagetränke), sterilisierte und ultrahocherhitze Milch, eingedickte Milch, Milch- und Magermilchpulver Symptome: Phosphate stehen im Verdacht bei Kindern einer Hyperaktivität auszulösen. Die Zufuhr von Phosphaten sollte so niedrig wie möglich sein. Höchstmengen: 700 – 2500 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 70 mg/kg E-Nummer: 339 deklariert als „Phosphat“ Name: Natriumphosphat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Emulgatoren, Backtriebmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verschiedene Natriumsalze der Phosphorsäure Verwendung in Lebensmitteln: nichtalkoholische aromatisierte Getränke (Colagetränke), sterilisierte und ultrahocherhitze Milch, eingedickte Milch, Milch- und Magermilchpulver Symptome: Phosphate stehen im Verdacht bei Kindern einer Hyperaktivität auszulösen. Die Zufuhr von Phosphaten sollte so niedrig wie möglich sein. Höchstmengen: 700 – 2500 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 70 mg/kg E-Nummer: 340 deklariert als „Phosphat“ Name: Kaliumphosphat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Emulgatoren, Backtriebmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verschiedene Kaliumsalze der Phosphorsäure Verwendung in Lebensmitteln: nichtalkoholische aromatisierte Getränke (Colagetränke), Tee, Kräutertee, Schokoladen- und Malzgetränke auf Milchbasis, als Kutterhilfsmittel bei Fleisch- und Wurstprodukten, Backtriebmittel in Backpulver, stabilisiert Eiweiß (Kondensmilch, Schlagfähigkeit von Sahne), Kaffeeweißer, Pflanzeneiweißgetränke, Frischkäse, Schmelzkäse, Speiseeis, Desserts, Teige, Überzüge, Panaden, Kartoffelerzeugnisse, Zuckerwaren, Puderzucker, Fischfilets, Fischpaste, Surimi Symptome: Phosphate stehen im Verdacht bei Kindern einer Hyperaktivität auszulösen. Die Zufuhr von Phosphaten sollte so niedrig wie möglich sein. Höchstmengen: 1.000 – 10.000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 70 mg/kg E-Nummer: 341 deklariert als „Phosphat“ Name: Calciumphosphat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Emulgatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verschiedene Calciumsalze der Phosphorsäure Verwendung in Lebensmitteln: nichtalkoholische aromatisierte Getränke (Colagetränke), Tee, Kräutertee, Schokoladen- und Malzgetränke auf Milchbasis, als Kutterhilfsmittel bei Fleisch- und Wurstprodukten, Backtriebmittel in Backpulver, stabilisiert Eiweiß (Kondensmilch, Schlagfähigkeit von Sahne), Kaffeeweißer, Pflanzeneiweißgetränke, Frischkäse, Schmelzkäse, Speiseeis, Desserts, Teige, Überzüge, Panaden, Kartoffelerzeugnisse, Zuckerwaren, Puderzucker, Fischfilets, Fischpaste, Surimi. Dicalciumphosphat für Kaugummi (ohne Höchstmengenbeschränkung), Tricalciumphosphat für Trockenlebensmittel in Pulverform Symptome: Phosphate stehen im Verdacht bei Kindern einer Hyperaktivität auszulösen. Die Zufuhr von Phosphaten sollte so niedrig wie möglich sein. Höchstmengen: 1.000 – 10.000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 70 mg/kg E 343 Magnesiumphosphate E-Nummer: 350 deklariert als Salze der Apfelsäure Name: Natriummalate Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird aus natürlichen Quellen hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz der Apfelsäure, wirkt leicht geschmackverstärkend Verwendung in Lebensmitteln: Konfitüren und Gelee, Säfte, Fertigsuppen, Soßen, Geschmacksstoff in Obsterzeugnissen und Limonaden, auch in zuckerfreien Produkten, Imprägnierung von Verpackungsstoffen (z.B. Käse) Symptome: Gilt als unbedenklich, wird metabolisiert. Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). E-Nummer: 351 deklariert als Salze der Apfelsäure Name: Kaliummalate Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird aus natürlichen Quellen hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalz der Apfelsäure, wirkt leicht geschmackverstärkend Verwendung in Lebensmitteln: Konfitüren, Gelee, Säfte, Fertigsuppen, Soßen, Geschmacksstoff in Obsterzeugnissen und Limonaden, auch in zuckerfreien Produkten, Imprägnierung von Verpackungsstoffen (z.B. Käse) Symptome: Gilt als unbedenklich, wird metabolisiert. Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). E-Nummer: 352 deklariert als Salz der Apfelsäure Name: Calciummalate Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird aus natürlichen Quellen hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der Apfelsäure, wirkt leicht geschmackverstärkend Verwendung in Lebensmitteln: Konfitüren, Gelee, Säfte, Fertigsuppen, Soßen, Geschmacksstoff in Obsterzeugnissen und Limonaden, auch in zuckerfreien Produkten, Imprägnierung von Verpackungsstoffen (z.B. Käse) Symptome: Gilt als unbedenklich, wird metabolisiert. Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). E-Nummer: 353 Name: Metaweinsäure Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird chemisch aus Weinstein hergestellt. Eigenschaften: Besondere chemische Form der Weinsäure Verwendung in Lebensmitteln: Nur für Wein als Stabilisator zugelassen Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: 100 mg/l E-Nummer: 354 deklariert als: „Salze der Weinsäure“ oder „Tartrat“ Name: Calciumtartrat Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Festigungsmittel Vorkommen: Wird chemisch aus Weinstein hergestellt. Eigenschaften: Calciumtartratiat das Calciumsalz der Weinsäure, kommt in vielen Früchten vor. Verwendung in Lebensmitteln: In Backwaren, Süßwaren. Speiseeis, Limonade, Sülzen, Desserts, Brühwürste, Fette, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis); Kekse und Zwieback in Säuglingsentwöhnungsnahrung bis 5000 mg/kg ADI-Wert: 0 – 30 mg/kg E-Nummer: 355 deklariert als „Adipat“ Name: Adipinsäure Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker Vorkommen: Im Saft der Roten Bete und Zuckerrübe. Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Ausgangsstoff zur Herstellung von Nylon, hat einen lang andauernden sauren Geschmack Verwendung in Lebensmitteln: In Füllungen und Überzügen von Feinen Backwaren, Trockendesserts, Getränkepulver, Geleedesserts Symptome: Es gibt keine Untersuchungen über negative Wirkungen. Höchstmengen: 1000 – 10.000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 5 mg/kg E-Nummer: 356 deklariert als „Adipat“ Name: Natriumadipat Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz der Adipinsäure, hat einen lang anhaltenden sauren Geschmack. Verwendung in Lebensmitteln: In Füllungen und Überzügen von Feinen Backwaren, Trockendesserts, Getränkepulver, Geleedesserts Symptome: Es gibt keine Untersuchungen über negative Wirkungen. Höchstmengen: 1000 – 10.000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 5 mg/kg E-Nummer: 357 deklariert als „Adipat“ Name: Kaliumadipat Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalz der Adipinsäure, hat einen lang andauernden sauren Geschmack Verwendung in Lebensmitteln: In Füllungen und Überzügen von Feinen Backwaren, Trockendesserts, Getränkepulver, Geleedesserts Symptome: Es gibt keine Untersuchungen über negative Wirkungen. Höchstmengen: 1000 – 10.000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 5 mg/kg E-Nummer: 363 Name: Bernsteinsäure Substanzgruppe: Säuerungsmittel, Geschmacksverstärker Vorkommen: Bernsteinsäure kommt in vielen Harzen, in Algen, Pilzen, Flechten, Tomaten und Rhabarber vor. Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Sie ist ein Zwischenprodukt des Citronensäure-Zyklus. Verwendung in Lebensmitteln: Säuert Desserts und Getränkepulver an, in Suppen und Brühen als Geschmackverstärker Symptome: Wird als unschädlich eingestuft. Höchstmengen: 3000 – 6000 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B E-Nummer: 380 deklariert als „Salze der Citronensäure“ Name: Triammoniumcitrat Substanzgruppe: Säureregulatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich aus der Citronensäure hergestellt. Eigenschaften: Triammoniumcitrat bezeichnet das Ammoniumsalz der Citronensäure Verwendung in Lebensmitteln: Limonade, Konfitüren, Milchpulver, Kondensmilch, Schmelzkäse, Brühwürste, Fette, Backwaren, Säureträger bei Backpulver, Frucht- und Gemüsekonserven, Eiscreme, Fertigsuppen, tiefgefrorene Fische und Krabben, im Haushalt als Geliermittel beim Einkochen von Marmelade, Gelees und Konfitüren Symptome: Intoxikationen sind nicht bekannt Höchstmengen: Ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen (quantum satis). E-Nummer: 385 Name: Calcium-Dinatrium-EDTA, Calciumdinatriummethylendiamintertaacetat Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Komplexbildner, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Bindet Metallspuren in Gemüsekonserven, verhindert unerwünschte Farbveränderungen, verhindert das Ranzigwerden von Fetten in Halbfettmargarine und ölhaltigen Fischkonserven, erhält Aussehen und Geschmack gefrorener Schalentiere, verhindert Bräunungsreaktionen bei der Herstellung von Kaffeeprodukten Verwendung in Lebensmitteln: emulgierte Saucen, Dressings, Dosen- und Glaskonserven von Pilzen, Hülsenfrüchten, Leguminosen, Halbfettmargarine, Fische, Krebs- und Schalentiere in Dosen oder Glaskonserven; tiefgefrorene Krebse Symptome: Bei der Aufnahme größerer Mengen können Schwermetalle aufgenommen und gebunden werden. Es besteht der Verdacht der Kontaktallergie. Höchstmengen: 75 – 250 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 2,5 mg/kg E-Nummer: 400 Name: Alginsäure Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels Sodalösung herausgelöst. Eigenschaften: In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz von Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten wie: Fleisch- und Gemüsekonserven, Suppen, Mayonnaisen und Salatsaucen, Speiseeis. Wird auch in der Kosmetik- und Waschmittelindustrie angewandt. Symptome: Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen. Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch Nahrungsproteine reduziert aufgenommen. Höchstmengen: für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 401 deklariert als: Alginat Name: Natriumalginat Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels Sodalösung herausgelöst. Eigenschaften: In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz von Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten wie: Fleisch und Gemüsekonserven, Suppen, bei der Herstellung von Schmelzkäse, Mayonnaisen und Salatsaucen, Speiseeis Symptome: Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen. Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch Nahrungsproteine reduziert aufgenommen. Höchstmengen: für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 402 deklariert als: Alginat Name: Kaliumalginat Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels Sodalösung herausgelöst. Eigenschaften: In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz von Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Fertigkuchenmischungen, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten wie: Fleisch und Gemüsekonserven, Suppen, Mayonnaisen und Salatsaucen, in Milchprodukten z.B. Speiseeis, vorbehandelter Schnittkäse, Desserts. Wird auch in der Kosmetik- und Waschmittelindustrie verwendet. Symptome: Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen. Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch Nahrungsproteine reduziert aufgenommen. Höchstmengen: für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 403 deklariert als: Alginat Name: Ammoniumalginat Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels Sodalösung herausgelöst. Eigenschaften: In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz von Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten wie: Fleisch- und Gemüsekonserven, Suppen, Mayonnaisen und Salatsaucen, Speiseeis Symptome: Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen. Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch Nahrungsproteine reduziert aufgenommen. Höchstmengen: für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 404 deklariert als: Alginat Name: Calciumalginat Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels Sodalösung herausgelöst. Eigenschaften: In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz von Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Diät- und Lightprodukte, Backwaren, Tiefkühlprodukte, Fertigprodukten wie: Fleisch- und Gemüsekonserven, Suppen, Mayonnaisen und Salatsaucen, Speiseeis Symptome: Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen. Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch Nahrungsproteine reduziert aufgenommen. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 405 deklariert als: „Alginat“ Name: Propylenglycolalginat Substanzgruppe: Emulgatoren, Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: natürliche Quelle: Braunalge; Alginsäure wird aus den Zellwänden mittels Sodalösung herausgelöst. Eigenschaften: In gesäuerten Produkten instabil, nicht fettlöslich, hitzestabil, fördert in Anwesenheit von Calcium die Gelbildung, stabilisiert Farbe und Konsistenz von Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Fettemulsionen, Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- und Getreidebasis, Feine Backwaren, Bier, Kaugummi, Nahrungsergänzungsmittel Symptome: Bildet mit Spurenelementen (z.B. Eisen) schwerlösliche Verbindungen. Damit kann die Aufnahmen von Mineralien und Spurenelementen im Darm reduziert werden. Möglicherweise werden auch Nahrungsproteine reduziert aufgenommen. Höchstmengen: 300 mg – 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 406 Name: Agar – Agar Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Rotalgen: Agar wird mit Wasser aus den Zellwänden gelöst. Eigenschaften: Ist unverdaulich, hitzestabil, geschmacksneutral Verwendung in Lebensmitteln: Marmeladen, Süßwaren, Eiscreme; wird wegen der Unverdaulichkeit als Abführmittel eingesetzt; wirksame Menge: 4 – 15g/Tag (im Lebensmittel normalerweise enthalten 1 – 2 g / 100 g). Verwendung in fettfreien Pharmaund Kosmetikprodukten wie z.B. Salben und Suppositorien. Symptome: Wird als harmlos eingestuft. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 407 Name: Carrageen Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Rotalgen: Carrageen wird mit Alkoholen z.B. Methanol aus den Zellwänden herausgelöst, auch: Extraktion aus Pflanzen Eigenschaften: Leicht wasserlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Schlankheits- und Light-Produkte, Wein und Bier; beseitigt Trübungen, Babynahrung, Milchprodukte, z.B. wärmebehandelte Sahne, Milchshakes, Eiscreme, Desserts; wird in der Kosmetikindustrie verwendet. Symptome: Im Tierversuch wurden Änderungen im Immunsystem und die Entstehung von Geschwüren beobachtet. Der Stoff steht im Verdacht Allergien auszulösen. Man vermutet die reduzierte Aufnahme von Spurenelementen und wichtigen Nährstoffen. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 410 Name: Johannisbrotkernmehl, Carubenmehl Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Samen des Johannisbrotkernbaumes Eigenschaften: Besteht aus Mannose und Galaktose, quellt im Darm, ist unverdaulich, hat eine leicht abführende Wirkung, senkt den Cholesterinspiegel, reduziert minimal die Proteinverdauung. Verwendung in Lebensmitteln: Bindemittel in Diabetikerlebensmittel, Milchprodukten z.B. Joghurt, Milchmixgetränken, Speiseeis, Salatsoßen, Dressings, Suppen Symptome: Es sind keine toxischen Wirkungen bekannt. Man diskutiert die Auslösung von Allergien. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 412 Name: Guarkernmehl, Guar Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Keimling der Guarpflanze Eigenschaften: Ist unverdaulich, bindet Flüssigkeiten Verwendung in Lebensmitteln: Brot und Backwaren; in Backmitteln und Backgrundstoffen zur Erhöhung der Wasserbindung, Soßen, fertigen Salaten, Eiscreme, wird in der Kosmetik- und Hundefutterproduktion sowie bei der Papier- und Textilherstellung verwendet. Symptome: Kann Allergien auslösen, große Mengen verursachen abdominelle Krämpfe und Meteorismus. Man diskutiert Störungen der Proteinverdauung. Eine endgültige Beurteilung fehlt noch. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 413 Name: Traganth Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Pflanzensaft der asiatischen Astralagus-Sträucher. Der Saft wird durch Einritzten von Rinden und Ästen der Sträucher gewonnen und anschließend an der Luft getrocknet. Eigenschaften: Pflanzengummi, ist ein Gemisch aus zwei Polysacchariden. Es besteht aus einem wasserlöslichen (60-70%) sowie aus einem wasserunlöslichen Teil (20-30%). Verwendung in Lebensmitteln: In sauren und erhitzten Lebensmittel: Salatdressing, Suppen, Saucen, Schmelz- und Streichkäse, in Backmitteln und Backgrundstoffen zur Erhöhung der Wasserbindung und zur Einstellung der Viskosität der Teige; in Handlotionen, Zahnpasta, Vaginalcremes, Pastillen und Tabletten. Symptome: Kann Allergien auslösen, bei Kontakt mit der Haut entsteht eine Dermatitis. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 414 Name: Gummi arabicum, Akaziengummi Substanzgruppe: Trägerstoff, Füllstoff, Stabilisator, Verdickungsmittel Vorkommen: Harz von verschiedenen afrikanischen Akazienarten. Die Gewinnung erfolgt durch das Einritzen der Stämmen; geerntet wird der Pflanzengummi als walnussgroße Kugeln. Eigenschaften: Wasserlöslich, stabilisiert Getränkeschäume, verhindert die Bildung von Eis- und Zuckerkristallen. Polysaccharid Verwendung in Lebensmitteln: Cola-Getränke, Pilsbiere (im Ausland), Süßwaren, Eiscreme, in Emulsionen (Dressings u.ä.), fertige Kuchenmischungen, in Backmitteln und Backgrundstoffen zur Erhöhung der Wasserbindung; in speichellöslichen Klebstoffen von Briefmarken Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt, Allergien sind möglich. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 415 Name: Xanthan Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Unverdauliche Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Milch- und Molkereiprodukte, Saucen, Tomatenketchup, Mayonnaisen, Dressings, Fertigpulver; wird in zahlreichen Produkten der Kosmetikindustrie eingesetzt, z.B. kosmetische Lotionen, Shampoos, Zahnpasta, flüssige Seifen. Symptome: Es sind keine negativen Erscheinungen bekannt. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 416 Name: Karaya, Indischer Traganth, Karayagummi Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Sekrete des indischen Sterculia-Baumes, werden durch Anritzen der Stämme gewonnen Eigenschaften: Hervorragende Quellfähigkeit Verwendung in Lebensmitteln: Knabbererzeugnissen auf Kartoffel- und Getreidebasis, Überzüge von Nüssen, emulgierte Saucen, Kaugummi, Eierlikör, Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis) Symptome: Kann abführend wirken und die Aufnahme von Mineralstoffen reduzieren. Höchstmengen: 5 – 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 12,5 mg/kg E-Nummer: 417 Name: Tarakernmehl Substanzgruppe: Geliermittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Samen des Tara-Strauches (Caesalpinia spinosa) Eigenschaften: unverdauliches Polysaccharid Verwendung in Lebensmitteln: Wird in vielen Lebensmitteln verwendet Symptome: Es sind keine negativen Wirkungen bekannt. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 418 Name: Gellan Substanzgruppe: Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Ist unverdaulich, in Anwesenheit von Calcium ist es wasserlöslich Verwendung in Lebensmitteln: Bratpanaden, Knabbererzeugnisse, Konfitüren, Marmeladen, Gelee Symptome: Wirkt abführend. Es sind wenige toxikologische Untersuchungen durchgeführt worden. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 420 Name: Sorbit Substanzgruppe: Trägerstoff, Feuchthaltemittel, Süßungsmittel Vorkommen: Kommt in vielen Früchten (z.B. Eberesche, Pflaume, Weißdorn) vor. Wird aus Glukose hergestellt. Eigenschaften: Wird vor allem als Zuckeraustauschstoff verwendet. Wird nur langsam resorbiert, können Wasser binden, ist hitzebeständig. Verwendung in Lebensmitteln: zuckerfreie oder zuckerreduzierte Süßwaren, Diabetiker-Lebensmittel, Süßund Backwaren, Emulgatoren, Aromen, Vitamine, Enzympräparate: Sorbit dient als Trägerstoff für flüchtige oder instabile Substanzen; Papier-, Leder-, Pelzindustrie; als Bestandteil von Klebstoffen, Leime und Farben. Lebensmittel mit mehr als 10% Zuckeraustauschstoffen müssen einen Hinweis tragen: kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken. Symptome: Wird grundsätzlich als unbedenklich eingestuft. Größere Mengen (mehr als 50 g pro Tag) wirken abführend. Zusätzlich sind Blähungen, Bauchschmerzen und Durchfälle zu erkennen. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 2 Teil A E-Nummer: 421 Name: Mannit Substanzgruppe: Trägerstoff, Süßungsmittel Vorkommen: Kommt im Siebröhrensaft der Mannaesche, in Algen und Pilzen vor. Wird aus Fruktose gewonnen. In China wird Mannit aus Seegras gewonnen. Eigenschaften: Wird vor allem als Zuckeraustauschstoff verwendet. Wird nur langsam resorbiert, können Wasser binden, ist hitzebeständig. Verwendung in Lebensmitteln: zuckerfreie oder zuckerreduzierte Süßwaren, Diabetiker-Lebensmittel, Süßund Backwaren, Soßen, Senf, Marmelade, Vitamin-Brausetabletten; wird zur Produktion von synthetischen Harzen verwendet. Auch als Trägerstoff für Vitamin B12 in Kindernahrung. Lebensmittel mit mehr als 10% Zuckeraustauschstoffen müssen ein Hinweis tragen: kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken. Symptome: Gilt als unbedenklich, bei Überempfindlichkeiten kommt es zu Durchfall und Erbrechen. Höchstmengen: Für bestimmte Lebensmittel zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 2 Teil A E-Nummer: 422 Name: Glycerin Substanzgruppe: Füllstoff, Feuchthaltemittel Vorkommen: Kommt in allen pflanzlichen und tierischen Zellen vor. Natürlicher aus Kokosnussöl (enthält bis 17% Kokosöl) gewonnen, synthetisch aus Propylen hergestellt Eigenschaften: Bindet Feuchtigkeit in den Lebensmitteln Verwendung in Lebensmitteln: Fleischerzeugnisse, Kuchen, Konfekt, in Überzügen Symptome: Eigentlich unschädlich, große Mengen können Kopfschmerzen verursachen. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 431 Name: Polyoxyethylen (40) stearat Substanzgruppe: Emulgatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Wird im menschlichen Organismus wie Nahrungsfettsäure metabolisiert. Verwendung in Lebensmitteln: Nur für spezielle Weine zugelassen, ohne Angabe von Höchstmengen. Symptome: Gilt als unbedenklich E-Nummer: 433 Name: Polysorbat 80, Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel, Komplexbildner Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Chemisch modifizierte Abkömmlinge von Sorbit. Sie werden wegen ihrer emulgierenden Eigenschaften eingesetzt. Gehen mit wässrigen und fetten Stoffen Verbindungen ein, stabilisieren schaumartige Lebensmittel, sind komplexe Verbindungen aus Fettsäuren, Alkohol und Sorbit. Verwendung in Lebensmitteln: Feine Backwaren, Speiseeis, Desserts, Süß- und Zuckerwaren, Kaugummi, Dressings, Milch- und Sahneimitate auf pflanzlicher Basis, Diätlebensmittel für bestimmte medizinische Zwecke Symptome: Es sind keine negativen Wirkungen bekannt. Im Körper werden sie wie Fettsäuren metabolisiert. Höchstmengen: 1 – 10 g/kg; in Nahrungsergänzungsmitteln keine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 10 mg/kg E-Nummer: 434 Name: Polysorbat 40, Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel, Komplexbildner Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Chemisch modifizierte Abkömmlinge von Sorbit. Sie werden wegen ihrer emulgierenden Eigenschaften eingesetzt. Gehen mit wässrigen und fetten Stoffen Verbindungen ein, stabilisieren schaumartige Lebensmittel, sind komplexe Verbindungen aus Fettsäuren, Alkohol und Sorbit. Verwendung in Lebensmitteln: Feine Backwaren, Speiseeis, Desserts, Süß- und Zuckerwaren, Kaugummi, Dressings, Milch- und Sahneimitate auf pflanzlicher Basis, Diätlebensmittel für bestimmte medizinische Zwecke Symptome: Es sind keine negativen Wirkungen bekannt. Im Körper werden sie wie Fettsäuren metabolisiert. Höchstmengen: 1 – 10 g/kg; in Nahrungsergänzungsmitteln keine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 10 mg/kg E-Nummer: 435 Name: Polysorbat 60, Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel, Komplexbildner Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Chemisch modifizierte Abkömmlinge von Sorbit. Sie werden wegen ihrer emulgierenden Eigenschaften eingesetzt. Gehen mit wässrigen und fetten Stoffen Verbindungen ein, stabilisieren schaumartige Lebensmittel, sind komplexe Verbindungen aus Fettsäuren, Alkohol und Sorbit. Verwendung in Lebensmitteln: Feine Backwaren, Speiseeis, Desserts, Süß- und Zuckerwaren, Kaugummi, Dressings, Milch- und Sahneimitate auf pflanzlicher Basis, Diätlebensmittel für bestimmte medizinische Zwecke Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Werden im Organismus wie Fettsäuren metabolisiert. Höchstmengen: 1 – 10 g/kg; in Nahrungsergänzungsmitteln keine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 10 mg/kg E-Nummer: 436 Name: Polysorbat 65, Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Chemisch modifizierte Abkömmlinge von Sorbit. Sie werden wegen ihrer emulgierenden Eigenschaften eingesetzt. Gehen mit wässrigen und fetten Stoffen Verbindungen ein, stabilisieren schaumartige Lebensmittel, sind komplexe Verbindungen aus Fettsäuren, Alkohol und Sorbit. Verwendung in Lebensmitteln: Feine Backwaren, Speiseeis, Desserts, Süß- und Zuckerwaren, Kaugummi, Dressings, Milch- und Sahneimitate auf pflanzlicher Basis, Diätlebensmittel für bestimmte medizinische Zwecke Symptome: Es sind keine negativen Wirkungen bekannt. Im Körper werden sie wie Fettsäuren metabolisiert. Höchstmengen: je nach Anwendungsgebiet: 1 – 10 g/kg, in Nahrungsergänzungsmitteln keine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 10 mg/kg E-Nummer: 440 Name: Pektin Substanzgruppe: Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel Vorkommen: Kommt in allen Landpflanzen vor. Einen hohen Pektingehalt weisen Äpfel und Zitrusfrüchte auf. Eigenschaften: Polysaccharid, teilweise wasserlöslich, bilden in wässrigen Lösungen, in Gegenwart von Zucker und Säuren, Gele aus. Verwendung in Lebensmitteln: Ketchup oder Mayonnaisen, Konfitüren und Marmeladen, Milchprodukte, kalorienreduzierte Lebensmittel Symptome: Gilt aus ungefährlich, da es in der normalen Nahrung vorkommt, 90 % der aufgenommenen Pektine werden metabolisiert. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 440ii Name: Amidiertes Pektin Substanzgruppe: Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel Vorkommen: pflanzliche Gewinnung aus Orangenschalen und den Pressrückständen der Apfelsaft- und Apfelweinherstellung. Eigenschaften: Polysaccharid, teilweise wasserlöslich, bilden in wässrigen Lösungen, in Gegenwart von Zucker und Säuren, Gele aus. Verwendung in Lebensmitteln: Ketchup oder Mayonnaisen, Konfitüren und Marmeladen, Milchprodukte, kalorienreduzierte Lebensmittel Symptome: Gilt aus ungefährlich, da es in der normalen Nahrung vorkommt, 90 % der aufgenommenen Pektine werden metabolisiert. E-Nummer: 442 Name: Ammoniumphoshatide, Ammoniumsalze von Phosphatidsäuren Substanzgruppe: Emulgatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Wird im Körper normal metabolisiert. Verwendung in Lebensmitteln: Kakao und Schokoladenerzeugnisse, Süßwaren auf Kakaobasis Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 30 mg/kg E-Nummer: 444 Name: Saccharose-acetat-isobutyrat Substanzgruppe: Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Trübungen in Getränken können stabilisiert werden. Verwendung in Lebensmitteln: aromatisierte, nichtalkoholische trübe Getränke Symptome: Wirkungen auf den Organismus sind unklar. Höchstmengen: 300 mg/l Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 10 mg/kg E-Nummer: 445 Name: Glycerinester aus Wurzelharz Substanzgruppe: Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Stabilisiert Aussehen und Farbe von Getränken. Verwendung in Lebensmitteln: nicht-alkoholische Getränken Symptome: Gilt als ungefährlich. Höchstmengen: 100 mg/l Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 12,5 mg/kg E-Nummer: 450 Name: Diphosphate, deklariert als Phosphat Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Trennmittel, Emulgatoren, Schmelzsalze, Backtriebmittel Vorkommen: Sind Natrium-, Kalium-, und Calciumsalze der Orthophosphorsäure. Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Können Wasser binden, mit Calcium kommt es bei Milchprodukten zu einer cremigen Konsistenz, verhindert Verklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Getränkeweißer, Soßen, Desserts, Backmittel, Backpulver, Flüssigei, Fleischprodukte, Trockenlebensmittel u.v.a., auch als Düngemittel, Korrosionsschutzmittel und in der Papierherstellung. Symptome: Phosphor steht im Verdacht Hyperkinetosen (Reisekrankheit mit Schwindel und Übelkeit etc. tritt auch unabhängig von Reisen auf) auszulösen. Phosphate sollten immer sehr dosiert werden. Höchstmengen: zwischen 0,5g und 50 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 70 mg/kg E-Nummer: 451 deklariert als: „Phosphat“ Name: Triphosphate Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Trennmittel, Emulgatoren, Schmelzsalze, Backtriebmittel Vorkommen: Sind Natrium-, Kalium-, und Calciumsalze der Orthophosphorsäure. Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Können Wasser binden, mit Calcium kommt es bei Milchprodukten zu einer cremigen Konsistenz, verhindert Verklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Getränkeweißer, Soßen, Desserts, Backmittel, Backpulver, Flüssigei, Fleischprodukte, Trockenlebensmittel u.v.a., auch als Düngemittel, Korrosionsschutzmittel und in der Papierherstellung. Symptome: Phosphor steht im Verdacht Hyperkinetosen auszulösen. Phosphate sollten immer sehr dosiert werden. Höchstmengen: zwischen 0,5g und 50 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 70 mg/kg E-Nummer: 452 deklariert als: „Phosphat“ Name: Polyphosphate Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Trennmittel, Emulgatoren, Schmelzsalze, Backtriebmittel Vorkommen: Sind Natrium-, Kalium-, und Calciumsalze der Orthophosphorsäure. Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Können Wasser binden, mit Calcium kommt es bei Milchprodukten zu einer cremigen Konsistenz, verhindert Verklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Getränkeweißer, Soßen, Desserts, Backmittel, Backpulver, Flüssigei, Fleischprodukte, Trockenlebensmittel u.v.a., auch als Düngemittel, Korrosionsschutzmittel und in der Papierherstellung. Symptome: Phosphor steht im Verdacht Hyperkinetosen auszulösen. Phosphate sollten immer sehr dosiert werden. Höchstmengen: zwischen 0,5g und 50 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 70 mg/kg E-Nummer: 460 Name: Cellulose Substanzgruppe: Füllstoff, Verdickungsmittel Vorkommen: In allen Pflanzen vorhanden. Wird aus Baumholz, Mais-, Sonnenblumenstengel und Baumwollabfällen gewonnen. Eigenschaften: Unverdaulich, in Wasser und üblichen Lösungsmittel nicht löslich Verwendung in Lebensmitteln: Speiseeis, künstliche Sahne, Mikrowellenprodukte, Dressings, Saucen, Kaugummi, kalorienreduzierte Lebensmittel; Papier- und Textilindustrie. Symptome: Gilt als unschädlich. Es gibt keine negativen Nebenwirkungen. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 461 Name: Methylcellulose Substanzgruppe: Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form, Konsistenz und Flüssigkeit Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Speiseeis, Dressings und Mayonnaisen, Dessertspeisen wie z.B. Joghurt und Puddings, Geleefrüchte, Marmeladen; in Klebstoffen, Tapetenkleister, Farben und Kosmetikindustrie Symptome: Können abführend und verstopfend wirken, gelten als harmlos. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). ADI-Wert: 0 – 25 mg E-Nummer: 463 Name: Hydroxypropylcellulose Substanzgruppe: Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form, Konsistenz und Flüssigkeit Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Speiseeis, Dressings und Mayonnaisen, Dessertspeisen wie z.B. Joghurt und Puddings, Geleefrüchte, Marmeladen; in Klebstoffen, Tapetenkleister, Farben und Kosmetikindustrie Symptome: Können abführend und verstopfend wirken, gelten als harmlos. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). ADI-Wert: 0 – 25 mg E-Nummer: 464 Name: Hydroxypropylmethylcellulose Substanzgruppe: Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form, Konsistenz und Flüssigkeit Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Speiseeis, Dressings und Mayonnaisen, Dessertspeisen wie z.B. Joghurt und Puddings, Geleefrüchte, Marmeladen; in Klebstoffen, Tapetenkleister, Farben und Kosmetikindustrie Symptome: Können abführend und verstopfend wirken, gelten als harmlos. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). ADI-Wert: 0 – 25 mg E-Nummer: 465 Name: Methylethylcellulose Substanzgruppe: Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form, Konsistenz und Flüssigkeit Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Speiseeis, Dressings und Mayonnaisen, Dessertspeisen wie z.B. Joghurt und Puddings, Geleefrüchte, Marmeladen; in Klebstoffen, Tapetenkleister, Farben und Kosmetikindustrie Symptome: Können abführend und verstopfend wirken, gelten als harmlos. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). ADI-Wert: 0 – 25 mg E-Nummer: 466 Name: Carboxymethylcellulose, Natriumcarboxymethylcellulose CMC Substanzgruppe: Füllstoff, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel Vorkommen: Abkömmling der Cellulose, wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Unverdaulich, wasserlöslich, halten bei den Lebensmitteln Farbe, Form, Konsistenz und Flüssigkeit Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Puddings, Gelee, Pasteten, Kuchenmischungen, Schmelzkäse, tiefgefrorene Fischstäbchen Symptome: Gilt als harmlos, längeres Einatmen kann zu Durchfällen führen, es gibt vereinzelte allergische Hautreaktionen. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). ADI-Wert: 0 – 25 mg E-Nummer: 470a deklariert als Salze der Speisefettsäuren Name: Natriumsalze der Speisefettsäuren, Kaliumsalze der Speisefettsäuren, Calciumsalze der Speisefettsäuren Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel Vorkommen: Wird aus pflanzlichen Fetten hergestellt. Eigenschaften: Verursachen den typischen mürben Geschmackseindruck. Verwendung in Lebensmitteln: Zwieback Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 470b Name: Magnesiumverbindung der Speisefettsäuren Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel Vorkommen: Wird aus pflanzlichen Fetten hergestellt. Verwendung in Lebensmitteln: Zwieback, Backpulver, Würfelzucker, Zwiebel- und Knoblauchgranulate Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 471 Name: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Stabilisieren durch ihren wasserlöslichen und fettlöslichen Anteil, fördert die Löslichkeit und Verdaulichkeit verschiedener Stoffe, verbessert die Löslichkeit von Trockenprodukte bei der Zugabe von Flüssigkeit, verhindert das Zusammenkleben von abgepackten Lebensmitteln, verbessert die Geschmeidigkeit von streichfähigen Produkten, verhindert Kristallbildung der Fette an Oberflächen. Verwendung in Lebensmitteln: Back- und Konditoreiwaren, Schokoladenprodukte, Margarine, Säuglingsnahrung, Kakaopulver, Milchpulver, Kartoffelpüree, Reis, Nudeln Symptome: Werden als unschädlich eingestuft. Es sind natürliche Bestandteile der Nahrung und werden normal metabolisiert. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 472a deklariert als Salze der Speisefettsäuren Name: Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren, Essigsäure-monoglycerid Substanzgruppe: Trennmittel, Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Hitzebeständig, schwer oxidierbar, verringern den Zutritt von Luft und Feuchtigkeit im Lebensmittel Verwendung in Lebensmitteln: Wurstüberzüge, getrocknete Früchte, Nüsse, Süßwaren, Speiseeis Symptome: Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 472b deklariert als Salze der Speisefettsäuren Name: Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren, Milchsäure-monoglyceride Substanzgruppe: Trennmittel, Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Hitzebeständig, schwer oxidierbar, verringern den Zutritt von Luft und Feuchtigkeit im Lebensmittel Verwendung in Lebensmitteln: Back- und Küchenfette, Backwaren, Pulverdesserts, Schlagcreme Symptome: Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 472c deklariert als Salze der Speisefettsäuren Name: Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren, Citronensäure-monoglycerid Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verbessern die Backeigenschaften von Mehlen und einigen Teigen, stabilisieren Fette. Verwendung in Lebensmitteln: Backmargarine, Soßen, Speiseeis, Emulsionen wie z.B. Mayonnaisen, Backhilfsmittel Symptome: Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 472d deklariert als Salze der Speisefettsäuren Name: Weinsäureester von Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, Weinsäure-monoglyceride Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verbessert die Backeigenschaften von Teigen. Verwendung in Lebensmitteln: Brotteige, Hefeteige Symptome: Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) Anmerkung: Die Aufnahme von Weinsäure darf (gesamt aus allen Zusatzstoffen) inklusive dieses Emulgators 30 mg/kg Körpergewicht nicht übersteigen, da es ansonsten zur Beeinträchtigung der Calciumverfügbarkeit kommen kann. E-Nummer: 472e deklariert als: Salze der Speisefettsäuren Name: Mono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren, Diacetylweinsäure-monoglyceride Substanzgruppe: Trennmittel, Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verbessern die Backeigenschaften verschiedener Teige, steigern die Gasbindungsfähigkeit von Hefeteige, stabilisieren fetthaltigen Lebensmittel. Verwendung in Lebensmitteln: Brot- und Brötchenteige, Margarine, Mayonnaise, Milchmixgetränke Symptome: Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) Anmerkung: Die Aufnahme von Weinsäure darf (gesamt aus allen Zusatzstoffen) inklusive dieses Emulgators 30 mg/kg Körpergewicht nicht übersteigen, da es ansonsten zur Beeinträchtigung der Calciumverfügbarkeit kommen kann. ADI-Wert: 0 – 50 mg/kg E-Nummer: 472f deklariert als Salze der Speisefettsäuren Name: Gemischte Essig- und Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren Substanzgruppe: Trennmittel, Emulgatoren, Schaummittel, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verbessert die Backfähigkeit verschiedenster Teige. Verwendung in Lebensmitteln: Brotteige, Hefeteige Symptome: Gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) Anmerkung: Die Aufnahme von Weinsäure darf (gesamt aus allen Zusatzstoffen) inklusive dieses Emulgators 30 mg/kg Körpergewicht nicht übersteigen, da es ansonsten zur Beeinträchtigung der Calciumverfügbarkeit kommen kann. E-Nummer: 473 Name: Zuckerester von Speisefettsäuren Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verhindern das Austrocknen und das Altbackenwerden, vergrößern das Volumen. Verwendung in Lebensmitteln: Frischobst, nur zur Oberflächenbehandlung (quantum satis), Getränkeweißer (20 g/kg), Kaugummi (10 g/kg), Speiseeis (5 g/kg), Soßen (10 g/kg), Getränke alkoholische und nicht alkoholische (5 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen. Die Stoffe werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: von quantum satis bis zu 20 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 20 mg/kg E-Nummer: 474 Name: Zuckerglyceride Substanzgruppe: Emulgatoren, Schaummittel, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Verhindern das Austrocknen und das Altbackenwerden, vergrößern das Volumen. Verwendung in Lebensmitteln: Frischobst, nur zur Oberflächenbehandlung (quantum satis), Getränkeweißer (20 g/kg), Kaugummi (10 g/kg), Speiseeis (5 g/kg), Soßen (10 g/kg), Getränke alkoholische und nicht alkoholische (5 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen. Die Ester gelten als unbedenklich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: von quantum satis bis zu 20 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 20 mg/kg E-Nummer: 475 Name: Polyglycerinester von Speisefettsäuren Substanzgruppe: Emulgatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Reduzieren das gelieren von Ölen und das unerwünschte „Spritzen“ des Fettes. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Getränkeweißer (0,5 g/kg), Desserts (2 g/kg), Fettemulsionen (5 g/kg), feine Backwaren (10 g/kg) Symptome: Gelten als unschädlich, werden enzymatisch verdaut und abgebaut. Höchstmengen: von quantum satis bis zu 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 476 Name: Polyglycerin-Polyricinoleat Substanzgruppe: Emulgatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Ermöglichen die Einarbeitung von Wasser in Lebensmittel. Verwendung in Lebensmitteln: Fettreduzierte und fettarme Aufstriche und Soßen (4 g/kg), Süßwaren auf Kakaobasis, einschließlich Schokolade (5 g/kg) Symptome: Im Tierversuch wurden bei hohen Dosen Hypertrophien von Leber und Nieren festgestellt. Es kommt anscheinend zu einer Veränderung der Permeabilität der Darmschleimhaut. Die Folgen sind nicht bekannt. Es fehlen die abschließenden Untersuchungen. Höchstmengen: 4 oder 5 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 7,5 mg/kg E-Nummer: 477 Name: Propylenglycolester von Speisefettsäuren Substanzgruppe: Emulgatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Wirkt speziell auf die Kristallbildung von Hartfetten Verwendung in Lebensmitteln: Diätlebensmittel (1 g/kg), Speiseeis (3 g/kg), Feine Backwaren (5 g/kg), geschlagene Dessertgarnierungen, außer Sahne (30 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: 1 – 30 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 479 Name: Thermooxidiertes Sojaöl mit Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren Substanzgruppe: Trennmittel, Emulgatoren Vorkommen: Wird aus Sojaöl gewonnen Verwendung in Lebensmitteln: Nur als Fettemulsion zum Braten zugelassen. Symptome: Gilt als nicht gesundheitsschädlich, gelten als schwer verdaulich. Höchstmengen: 5 g/kg ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 481 Name: Natriumstearoyl-2-lactylat, Natriumstearoyllactylat Substanzgruppe: Emulgatoren, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: aus natürlichen Komponenten hergestellt, chemisch umgesetzt Eigenschaften: Verbessert die Backeigenschaften und stabilisiert den Schaum von Milchprodukten Verwendung in Lebensmitteln: Diätlebensmittel (2 g/kg), Schnellkoch-Reis (4 g/kg), Konserven von Fleischerzeugnissen (4 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Fettemulsionen (10 g/kg), Feine Backwaren Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: 2 – 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 20 mg/kg E-Nummer: 482 Name: Calciumstearoyl-2-lactylat, Calciumstearoyllactylat Substanzgruppe: Emulgatoren, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: aus natürlichen Komponenten hergestellt, chemisch umgesetzt Eigenschaften: Calciumverbindung von Fettsäuren Verwendung in Lebensmitteln: Diätlebensmittel (2 g/kg), Schnellkoch-Reis (4 g/kg), Konserven von Fleischerzeugnissen (4 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Fettemulsionen (10 g/kg), Feine Backwaren Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: 2 – 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 20 mg/kg E-Nummer: 483 Name: Stearyltartrat Substanzgruppe: Emulgatoren, Mehlbehandlungsmittel Vorkommen: aus natürlichen Komponenten hergestellt, chemisch umgesetzt Eigenschaften: Zusammengesetzt aus Fettalkohol und Weinsäure. Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, außer Brot (4 g/kg), Desserts (5 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: 4 – 5 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 20mg/kg E-Nummer: 491 Name: Sorbitanmonostearat Substanzgruppe: Emulgatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern den Lufteinschluss. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken (quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel (5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 492 Name: Sorbitantristearat Substanzgruppe: Emulgatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern den Lufteinschluss. Verwendung in Lebensmitteln: Süßwaren auf Kakaobasis, einschließlich Schokolade (10 g/kg). Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken (quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel (5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: Quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 493 Name: Sorbitanmonolaurat Substanzgruppe: Emulgatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern den Lufteinschluss. Verwendung in Lebensmitteln: Fruchtgelee, Marmeladen (25 mg/kg), Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken (quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel (5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: Quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 494 Name: Sorbitanmonooleat Substanzgruppe: Emulgatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern den Lufteinschluss. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken (quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel (5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 495 Name: Sorbitanmonopalmitat Substanzgruppe: Emulgatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Gewährleistet eine gute Löslichkeit von getrockneten Produkten, fördern den Lufteinschluss. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Hefe zu Backzwecken (quantum satis), Milch- und Sahneimitate (5 g/kg), Diabetiker-Lebensmittel (5 g/kg), Desserts (5 g/kg), Zuckerwaren (5 g/kg), Feine Backwaren (10 g/kg) Symptome: Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 25 mg/kg E-Nummer: 500 Name: Natriumcarbonate Substanzgruppe: Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt, natürliche Vorkommen in Natronseen in Afrika und Amerika. Eigenschaften: Natriumcarbonate bestehen aus den Verbindungen: Soda (Natriumcarbonat), Natron (Natriumhydrogencarbonat), Natriumsequicarbonat; lockern Massen und Teigen auf und dienen zur Volumenvergrößerung; Bestandteil von Backpulver; das freiwerdende Kohlendioxid sorgt für die Porenbildung und damit lockere Backwaren; dienen als Trägerstoffe für Farbstoffe und Aromen und werden auch als Aufschlussmittel bei der Kakao- und Kaffeeverarbeitung eingesetzt; haben die starke Neigung, Wasser anzuziehen. Verwendung in Lebensmitteln: Backmittel und Backpulver, Kakao- und Kaffeeverarbeitung, Tafelwasserherstellung (zugesetzte Mineralstoffe), Milcherzeugnisse, z.B. Kondensmilch, Schmelzkäse, Sauermilchkäse, Speisesalz, Säuglingsnahrung; z.B. in der Glas-, Papier-, Zellstoff-, Seifen-, Waschmittel- und Feuerlöschmittelindustrie. Symptome: In den normalen Mengen sind sie unbedenklich, bei Hautkontakt kann es zu Verätzungen kommen. Höchstmengen: Natriumcarbonate sind für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 501 Name: Kaliumcarbonate Substanzgruppe: Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Kaliumcarbonate bestehen aus den Verbindungen: Pottasche (Kaliumcarbonat), Kaliumhydrogencarbonat; lockern Massen und Teigen auf und dienen zur Volumenvergrößerung; Bestandteil von Backpulver; das freiwerdende Kohlendioxid sorgt für die Porenbildung und damit lockere Backwaren; als Aufschlussmittel. Verwendung in Lebensmitteln: Herstellung von Würze, Verarbeitung von Kakao- und Kaffeeersatz, Rosinentrocknung, Lebkuchenteig. Backmittel und Backpulver, Kakao- und Kaffeeverarbeitung, Tafelwasserherstellung (zugesetzte Mineralstoffe), Milcherzeugnisse, z.B. Kondensmilch, Schmelzkäse, Sauermilchkäse, Speisesalz, Säuglingsnahrung; z.B. in der Glas-, Papier-, Zellstoff-, Seifen-, Waschmittel- und Feuerlöschmittelindustrie. Symptome: In den normalen Mengen sind sie unbedenklich. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 503 Name: Ammoniumcarbonate Substanzgruppe: Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Ammoniumcarbonate bestehen aus den folgende Verbindungen: Ammoniumcarbonat, Ammoniumhydrogencarbonat (Hirschhornsalz); traditionell in speziellen Backwaren als Triebmittel eingesetzt. Diese Eigenschaft beruht auf der Freisetzung von Kohlendioxid. Durch den Backvorgang wird das Ammoniak zum größten Teil ausgetrieben. Verwendung in Lebensmitteln: Spezielle Backwaren wie Lebkuchen oder „Amerikaner“ Symptome: In den normalen Mengen sind sie unbedenklich. Bei Hautkontakt kommt es selten zu Reizungen. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 504 Name: Magnesiumcarbonate Substanzgruppe: Säureregulatoren, Trennmittel, Backtriebmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Magnesiumcarbonate bestehen aus den folgenden Magnesiumverbindungen: Magnesit, Magnesiumhydrogencarbonat; als Rieselhilfsmittel in pulverförmigen Lebensmitteln sowie als Trägerstoff für Aromen; Trinkwasseraufbereitung und Kakaoverarbeitung. Verwendung in Lebensmitteln: diätetische Produkte, Kaugummi, Trinkwasseraufbereitung, Speisesalz Symptome: Gilt als harmlos und unschädlich. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 507 Name: Salzsäure Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Zur Eiweißspaltung eingesetzt; besonders bei der Herstellung von Würze (Eiweißhydrolyse) Verwendung in Lebensmitteln: Bei der Herstellung von Würze (Eiweißaufschluss) Symptome: Im fertigen Lebensmittel ist die Säure nicht mehr vorhanden, deshalb gilt sie hier als harmlos. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 508 Name: Kaliumchlorid Substanzgruppe: Festigungsmittel, Geschmacksverstärker Vorkommen: Aufbereitung aus dem natürlichen, in Salzlagerstätten abgebauten Kalirohsalz Eigenschaften: Kaliumsalz der Salzsäure; wesentlicher Bestandteil vieler Kalidünger; kann die Gele einiger Verdickungsmittel härten, als Nährstoff für Bierhefen verwendet. Verwendung in Lebensmitteln: Als Nährstoffzusatz bei der Züchtung von Bierhefe, Kochsalzersatz. Symptome: Gilt in den normalen Dosierungen als unschädlich, größere Mengen wirken abführend. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 509 Name: Calciumchlorid Substanzgruppe: Festigungsmittel, Geschmacksverstärker, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der Salzsäure, bindet Wasser, wird als Trocknungsmittel eingesetzt; Calciumchlorid wird zur Enthärtung und Aufbereitung von Trinkwasser eingesetzt. Empfindliches Obst und Gemüse wird durch ein Bad in Calciumchlorid gehärtet, so dass die Oberfläche eine gewisse Festigkeit bekommt, erhöht die Eiweißausbeute bei der Käseherstellung, unterstützt Gelbildung und –festigkeit von Geliermitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Als Nährstoffzusatz bei der Züchtung von Bierhefe, Trinkwasseraufbereitung, Oberflächenbehandlung Obst und Gemüse, Marmeladenherstellung, Käseproduktion, Kondensmilch Symptome: Gilt in den normalen Mengen als unbedenklich. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 511 Name: Magnesiumchlorid Substanzgruppe: Festigungsmittel, Geschmacksverstärker Vorkommen: Natürlicherweise im Meersalz enthalten; auch in Solequellen Eigenschaften: Magnesiumsalz der Salzsäure, weißes Kristallpulver, hohe Wasserbindefähigkeit. Verwendung in Lebensmitteln: Kochsalzersatz (für Personen mit Bluthochdruck), auch in der Trinkwasseraufbereitung Symptome: Gilt in den üblichen Mengen als unschädlich. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 512 Name: Zinn-II-Chlorid Substanzgruppe: Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Zinnsalz der Salzsäure, besteht aus weißen Kristallen, nur in Anwesenheit von Säuren in Wasser klar löslich. Verwendung in Lebensmitteln: Dosen- und Glaskonserven von Spargel Symptome: In den normalen Mengen gilt der Stoff als unbedenklich. Hohe Dosen lösen Reizungen im Magen aus. Höchstmengen: 25 mg/kg E-Nummer: 513 Name: Schwefelsäure Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Farblose, geruchlose, sehr hygroskopische Flüssigkeit. Verwendung in Lebensmitteln: Trinkwasseraufbereitung, Stärke- und Eiweißhydrolyse Symptome: Kommt in den Lebensmitteln in so geringen Mengen vor, dass sie als unbedenklich eingestuft wird. In höheren Konzentrationen wirkt die starke Säure ätzend. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 514 Name: Natriumsulfate, Glaubersalz Substanzgruppe: Trägerstoff, Säureregulatoren, Festigungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz der Schwefelsäure, gibt es in zwei Formen: Natriumsulfat, Natriumhydrogensulfat Verwendung in Lebensmitteln: In der Trinkwasseraufbereitung, Trägerstoff für Lebensmittelfarbstoffe, breites Anwendungsgebiet in der Waschmittelindustrie. Symptome: Hohe Konzentrationen wirken stark abführend. In Lebensmittel ist die Konzentration so gering, dass es zu keinen Wirkungen kommt. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 515 Name: Kaliumsulfate Substanzgruppe: Trägerstoff, Säureregulatoren, Festigungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalze der Schwefelsäure: Kaliumsulfat, Kaliumhydrogensulfat Verwendung in Lebensmitteln: nach Bedarf in allen Lebensmitteln, Trägerstoff Symptome: In hohen Dosen wirken sie abführend. Bei den Konzentrationen in Lebensmitteln sind keine Wirkungen zu erwarten. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 516 Name: Calciumsulfat, Gips Substanzgruppe: Trägerstoff, Säureregulatoren, Festigungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der Schwefelsäure. Verwendung in Lebensmitteln: Backmischungen, Backgrundstoff für Feine Backwaren, Trägerstoff Symptome: Bei den Konzentrationen in Lebensmitteln sind keine Wirkungen zu erwarten. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 517 Name: Ammoniumsulfat Substanzgruppe: Trägerstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Ammoniumsalz der Schwefelsäure. Verwendung in Lebensmitteln: Als Trägerstoff, Trägerstofflösungsmittel; als Düngemittel. Symptome: Über negative Wirkungen gibt es keine Daten. Die Konzentration in Lebensmitteln ist sehr niedrig. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 520 Name: Aluminiumsulfat Substanzgruppe: Festigungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Salzen der Schwefelsäure, farblos, wasserlöslich, wird zur Erhaltung der Konsistenz verwendet. Verwendung in Lebensmitteln: Eiklar (30 mg/kg), kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse (200 mg/kg), auch in Medikamenten und Kosmetikprodukten (Deosprays); in der Textil- und Lederindustrie als Beizmittel und zum Leimen von Papier. Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: 30 – 200 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 1 mg/kg E-Nummer: 521 Name: Aluminiumnatriumsulfat Substanzgruppe: Festigungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Salz der Schwefelsäure. Verwendung in Lebensmitteln: Eiklar (30 mg/kg), kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse (200 mg/kg), auch in Medikamenten und Kosmetikprodukten (Deosprays); in der Textil- und Lederindustrie als Beizmittel und zum Leimen von Papier. Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: 30 – 200 mg/kg Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 - 1 mg/kg E-Nummer: 522 Name: Aluminiumkaliumsulfat Substanzgruppe: Festigungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Salz der Schwefelsäure. Verwendung in Lebensmitteln: Eiklar (30 mg/kg), kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse (200 mg/kg), auch in Medikamenten und Kosmetikprodukten (Deosprays); in der Textil- und Lederindustrie als Beizmittel und zum Leimen von Papier. Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: 30 – 200 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 1 mg/kg E-Nummer: 523 Name: Aluminiumammoniumsulfat Substanzgruppe: Festigungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Salz der Schwefelsäure. Verwendung in Lebensmitteln: Eiklar (30 mg/kg), kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse (200 mg/kg), auch in Medikamenten und Kosmetikprodukten (Deosprays); in der Textil- und Lederindustrie als Beizmittel und zum Leimen von Papier. Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: 30 – 200 mg/kg Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 - 1 mg/kg E-Nummer: 525 Name: Kaliumhydroxid, Kalilauge Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Elektrolyse, chemisch Eigenschaften: Stark ätzende Verbindung, in fester Form als Kaliumhydroxid (Ätzkali), in flüssiger Konsistenz als Kalilauge, stellen einen bestimmten pH-Wert ein, entfalten so eine konservierende Wirkung, das Wachstum pathogener Mikroorganismen wird gehemmt. Kalilauge wird vielfach als Aufschlussmittel verwendet, besonders für Milcheiweiß und Rohkakao. Verwendung in Lebensmitteln: Zum Aufschluss von Rohkakao, Instant-Tee; in der Farbstoff- und Seifenproduktion eingesetzt. Symptome: Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. In hohen Konzentrationen ist sie stark reizend. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 526 Name: Calciumhydroxid, gelöschter Kalk Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Weißes Pulver, wenig in Wasser löslich, Verdünnung mit Wasser wird als Kalkbrei oder Kalkmilch bezeichnet, es wird ein bestimmter pH-Wert eingestellt und stabilisiert, Erhöhung des Säuregrades hemmt das Wachstum pathogener Mikroorganismen, verlängert die Haltbarkeit von eingelegten Eiern durch den Verschluss der Poren, löst den Restzucker aus der Melasse, zur Neutralisation und Reinigung von Brauereiabwässern. Verwendung in Lebensmitteln: In der Zuckerindustrie, zur Herstellung von Eiersatz, Konservierung z.B. von Eiern, Muskatnüssen, auch als Therapeutikum gegen Sodbrennen und Durchfall. Gelöschter Kalk wird in Kalkmörtel, Anstrichfarben und Pflanzenschutzmitteln verwendet. Symptome: Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 527 Name: Ammoniumhydroxid Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gebundene Form von freiem Ammoniak, stellt einen bestimmten pH-Wert ein, unterstützt die Wirkung von konservierenden organischen Säuren, durch Erhöhung des Säuregrades wird das Wachstum pathogener Mikroorganismen gehemmt, Löslichkeit von Milcheiweiß und Kakao wird verbessert, wird in der Trinkwasseraufbereitung zur Neutralisation von Säuren eingesetzt. Verwendung in Lebensmitteln: Kakao- und Milcheiweißverarbeitung, Trinkwasseraufbereitung Symptome: Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 528 Name: Magnesiumhydroxid Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Weißes, in Wasser schwer lösliches Pulver, wird zum Aufschluss von Eiweißverbindungen eingesetzt, stellt einen bestimmten pH-Wert ein, entfaltet eine konservierende Wirkung durch Erhöhung des Säuregrades wird das Wachstum pathogener Mikroorganismen gehemmt. Verwendung in Lebensmitteln: Als technischer Hilfsstoff bei der Verarbeitung von Milcheiweiß Symptome: Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 529 Name: Calciumoxid, gebrannter Kalk Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Weißes Pulver, wasserlöslich, Schmelzpunkt bei ca. 2500 °C, stellt einen bestimmten pH-Wert ein, entfaltet eine konservierende Wirkung durch Erhöhung des Säuregrades wird das Wachstum pathogener Mikroorganismen gehemmt, zur Aufreinigung von Trinkwasser und Zuckerrohrsaft. Verwendung in Lebensmitteln: Als technischer Hilfsstoff in Konfitüren und Gelee, in der Trinkwasseraufbereitung, Zuckerindustrie; Bauindustrie, bei Schädlingsbekämpfungsmitteln und Kosmetikprodukten. Symptome: Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 530 Name: Magnesiumoxid Substanzgruppe: Säureregulatoren, Trennmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Weißes, bei hohen Temperaturen chemisch stabiles Pulver, wird vorwiegend auf Grund seiner Neutralisationswirkung gegenüber Säuren eingesetzt, wirkt mild regulierend auf die menschliche Magensäure und bindet die Kohlensäure bei der Trinkwasseraufbereitung, verbessert die Rieselfähigkeit von Stoffen und verhindert das Verklumpen Verwendung in Lebensmitteln: Mineralstoffanreicherung in Säuglingsnahrung, als Trennmittel für Kakaoerzeugnisse, Speise- und Gewürzsalze, Trinkwasseraufbereitung, Magnesiumoxid verbessert die Glimmfähigkeit von Tabaken. Symptome: Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis). E-Nummer: 524 Name: Natriumhydroxid, Natronlauge Substanzgruppe: Säureregulatoren Vorkommen: Wird durch Elektrolyse hergestellt. Eigenschaften: Starke Base, fester Zustand (Ätznatron), stellt einen bestimmten pH-Wert ein, durch die Erhöhung des Säuregrades wird das Wachstum pathogener Mikroorganismen gehindert. Natronlauge schließt Eiweiß auf und führt bei der Verarbeitung von Oliven zu einer Farbreaktion und Entbitterung, beim Backen wird der Teig aufgelockert. Verwendung in Lebensmitteln: Trinkwasseraufbereitung, Herstellung von Würze, Kakaoverarbeitung, Laugengebäck, Oliven Symptome: Die Konzentration ist in Lebensmitteln so gering, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. In hohen Konzentrationen ist sie stark ätzend. E-Nummer: 535 auch deklariert als „gelbes Blutlaugensalz“ Name: Natriumferrocyanid, Gelbes Blutlaugensalz Substanzgruppe: Trennmittel, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gelbe Kristalle, sind löslich in Wasser und unlöslich in organischen Lösungsmitteln sowie Alkohol. Werden sie wegen ihrer trennenden Wirkung eingesetzt. Ferrocyanide erhalten die Rieselfähigkeit von Speisesalzen, indem sie sich als schützende Hülle um die Kristalle legen und die elektrostatischen Anziehungskräfte vermindern. Verwendung in Lebensmitteln: Speise- und Gewürzsalze. Nur für Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen. Symptome: Bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kommt es zu keinen negativen Wirkungen. Höchstmengen: 20 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B E-Nummer: 536 auch deklariert als "gelbes Blutlaugensalz" Name: Kaliumferrocyanid, Gelbes Blutlaugensalz Substanzgruppe: Trennmittel, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gelbe Kristalle, sind löslich in Wasser und unlöslich in organischen Lösungsmitteln sowie Alkohol. Werden sie wegen ihrer trennenden Wirkung eingesetzt. Ferrocyanide erhalten die Rieselfähigkeit von Speisesalzen, indem sie sich als schützende Hülle um die Kristalle legen und die elektrostatischen Anziehungskräfte vermindern. Verwendung in Lebensmitteln: Speise- und Gewürzsalze. Nur für Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen. Symptome: Bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kommt es zu keinen negativen Wirkungen. Höchstmengen: 20 mg/kg Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil B E-Nummer: 538 auch deklariert als „gelbes Blutlaugensalz“ Name: Calciumferrocyanid, Gelbes Blutlaugensalz Substanzgruppe: Trennmittel, Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gelbe Kristalle, sind löslich in Wasser und unlöslich in organischen Lösungsmitteln sowie Alkohol. Werden sie wegen ihrer trennenden Wirkung eingesetzt. Ferrocyanide erhalten die Rieselfähigkeit von Speisesalzen, indem sie sich als schützende Hülle um die Kristalle legen und die elektrostatischen Anziehungskräfte vermindern. Verwendung in Lebensmitteln: Speise- und Gewürzsalze. Nur für Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen. Symptome: Bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kommt es zu keinen negativen Wirkungen. Höchstmengen: 20 mg/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B E-Nummer: 541 Name: Saures Natriumaluminiumphosphat Substanzgruppe: Backtriebmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Kann Wasser binden, mit Calcium kommt es bei Milchprodukten zu einer cremigen Konsistenz, verhindert Verklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln. Verwendung in Lebensmitteln: Nur für englische Fertigkuchenmehle (scones) und Biskuitgebäck zugelassen. Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: 1 g/kg ADI-Wert: 0 - 1 mg/kg E-Nummer: 551 auch deklariert als Kieselsäure Name: Siliciumdioxid, Kieselsäure Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel Vorkommen: Quarzsand Eigenschaften: Silicat, chemisch sehr stabil, nur durch starke Laugen und Säuren angreifbar, werden im Organismus nicht resorbiert, sondern unverändert ausgeschieden, binden Wasser, erhalten die Fließ- und Rieselfähigkeit. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver (10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg); auch in Zahnpasta, Pharmazeutika. Symptome: Gilt als unschädlich, wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil B E-Nummer: 552 auch deklariert als Kieselsäure Name: Calciumsilicat, Kieselsäure Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalze der Kieselsäuren, weiß bis leicht bräunlich, wasserunlöslich, bilden in Kombination mit Mineralsäuren Gele aus, können große Mengen an Wasser aufnehmen und gleichzeitig fließend bleiben. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver (10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg); auch in Zahnpasta, Pharmazeutika. Symptome: Gilt als unschädlich, wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B E-Nummer: 553a auch deklariert als Kieselsäure Name: Magnesiumsilicat, Kieselsäure Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Natürlich kommen sie als Mineral (Talk) vor. Eigenschaften: Magnesiumsilicat besteht aus den Magnesiumsalzen der Kieselsäure: Magnesiumsilicat, Magnesiumtrisilicat (auch Meerschaum genannt). Sie können Wasser binden, sind selbst wasserunlöslich, nur von starken Säuren angreifbar. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver (10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg); auch in Zahnpasta, Pharmazeutika. Symptome: Gilt als unschädlich, wird unverändert ausgeschieden. Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B E-Nummer: 553b deklariert als Kieselsäure Name: Talkum, Kieselsäure Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel Vorkommen: Abbau in natürlichen Lagerstätten. Kommt als natürliches festes, feinschuppiges Mineral vor (Speckstein). Eigenschaften: Magnesiumsalz der Kieselsäure, hochwertiges Talkum besteht zu 95% aus Magnesiumsilicat, sehr feines, weißes bis gräulich kristallines Pulver, fühlt sich fettig an, beständig gegen Säuren, Laugen und Sauerstoff. Verwendung in Lebensmitteln: Kaugummi, Reis, Oberflächenbehandlung von Würsten, Oberflächenbehandlung von Geleefrüchten. Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver (10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg); auch in Zahnpasta, Pharmazeutika. Symptome: Gilt als unschädlich, da es nicht aufgenommen wird. Muss frei von Asbestfasern sein. Höchstmengen: Quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B E-Nummer: 554 auch deklariert als Kieselsäure Name: Natriumaluminiumsilicat, Kieselsäure Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Silicat, chemisch sehr stabil, nur durch starke Laugen und Säuren angreifbar, werden im Organismus nicht resorbiert, sondern unverändert ausgeschieden, binden Wasser, erhalten die Fließ- und Rieselfähigkeit. Verwendung in Lebensmitteln: Süßwaren, Kaugummi, Trägerstoffe für Farbstoffe und Emulgatoren Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 1 mg/kg E-Nummer: 555 auch deklariert als Kieselsäure Name: Kaliumaluminiumsilicat, Kieselsäure Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel Vorkommen: Kommt natürlich vor. Eigenschaften: Silicat, chemisch sehr stabil, nur durch starke Laugen und Säuren angreifbar, werden im Organismus nicht resorbiert, sondern unverändert ausgeschieden, binden Wasser, erhalten die Fließ- und Rieselfähigkeit. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver (10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg) Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 1 mg/kg E-Nummer: 556 auch deklariert als Kieselsäure Name: Calciumaluminiumsilicat, Kieselsäure Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel Vorkommen: Kommt natürlich vor. Eigenschaften: Silicat, chemisch sehr stabil, nur durch starke Laugen und Säuren angreifbar, werden im Organismus nicht resorbiert, sondern unverändert ausgeschieden, binden Wasser, erhalten die Fließ- und Rieselfähigkeit. Verwendung in Lebensmitteln: Nahrungsergänzungsmittel (quantum satis), Lebensmittel in Form von Komprimaten oder Dragees (quantum satis), Trockenlebensmittel in Pulverform z.B. Soßenpulver, Fruchtpulver, Trockensuppen, Gemüsepulver (10 g/kg), Kochsalz oder Kochsalzersatz (10 g/kg), Hartkäse und Schmelzkäse in Scheiben (10 g/kg) Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 1 mg/kg E-Nummer: 558 auch deklariert als Kieselsäure Name: Bentonit, Kieselsäure Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel, Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Kommt natürlich vor (Tongestein vulkanischen Ursprungs) Eigenschaften: Besondere Form des Aluminiumsilicats, hohe Quell- und Adsorptionvermögen, vor allem als Trägerstoff für Lebensmittelfarbstoffe. Verwendung in Lebensmitteln: Als Trägerstoff für Farbstoffe Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 1 mg/kg E-Nummer: 559 deklariert als Kieselsäure Name: Aluminiumsilicat, Kieselsäure, Kaolin Substanzgruppe: Trägerstoff, Trennmittel, Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Kommt natürlich vor. Eigenschaften: Pulverförmig, sehr fein und locker, geruchslos, schmeckt manchmal erdig, nicht wasserlöslich, nicht in Alkohol löslich, resistent gegen Laugen und verdünnten Säuren, wird durch Schwefelsäure zersetzt. Verwendung in Lebensmitteln: Als Trägerstoff für Farbstoffe, als Trennmittel für Milchpulver. Symptome: Verbindungen mit Aluminium stehen im Verdacht ursächlich mit der Entstehung der Alzheimer Krankheit zu stehen. Niereninsuffizienzen reduzieren die Ausscheidung von Aluminium. Höchstmengen: quantum satis bis 10 g/kg Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 1 mg/kg E-Nummer: 570 auch deklariert als Speisefettsäure Name: Fettsäuren Substanzgruppe: Oberflächenbehandlungsmittel, Trennmittel, Emulgatoren, Überzugsmittel Vorkommen: Isolierung aus Pflanzenmaterial (z. B. Soja, Raps, Mais oder Baumwolle). Eigenschaften: Natürliche Bestandteile der Fette, werden im Magen-Darm-Trakt gespalten und metabolisiert. Verwendung in Lebensmitteln: Als Trennmittel für Kaugummimasse Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 574 Name: Gluconsäure Substanzgruppe: Wird künstlich hergestellt. Vorkommen: Oberflächenbehandlungsmittel, Säureregulatoren, Komplexbildner, Stabilisator Eigenschaften: Stabilisiert den Säuregehaltes, gute Bindungsfähigkeit gegenüber Calcium, unterstützt die Wirkung pflanzlicher Dickungsmittel, bindet Metallspuren, sorgt für eine Farb- und Vitaminstabilität bei Obst und Gemüse, gleichzeitig wird der Fettverderb verzögert, wird zur Spülung von Getränke-Leitungen genutzt; Papier-, Farb- und Textilindustrie. Verwendung in Lebensmitteln: Desserts, zur Ansäuerung Getränke (z.B. Limonaden), verarbeitetes Obst und Gemüse, in Molkerei und Brauerei zur Verhinderung von Milch- und Bierstein Symptome: Wird als harmlos eingestuft. Höchstmengen: Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenangaben zugelassen (quantum satis) E-Nummer: 575 Name: Glucono-delta-lacton Substanzgruppe: Säureregulatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird aus Gluconsäure hergestellt. Eigenschaften: Stellt einen hohen pH-Wert ein und stabilisiert ihn, dadurch wird das Wachstum pathogenen Mikroorganismen gehemmt, Reifebeschleuniger bei Wurst- und Fischwaren, farbstabilisierend bei Meeresfrüchten und verarbeitetem Gemüse. Verwendung in Lebensmitteln: Backpulver, Rohwürste, Fischwaren (Anchosen), Meeresfrüchte, verarbeitetes Gemüse Symptome: Gilt als harmlos. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis), auch zugelassen in Kinderkeksen und –zwieback mit einer Höchstmenge von 5 g/kg E-Nummer: 576 Name: Natriumgluconat Substanzgruppe: Säureregulatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird aus Gluconsäure hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz der Gluconsäure, dient der Säureregulation, verhindert das Verklumpen von feinem Pulver und Kristallen. Ein saurer pH-Wert hat einen konservierenden und antioxidativen Effekt. Dadurch werden pathogene Mikroorganismen am Wachstum gehindert. Verwendung in Lebensmitteln: Desserts Symptome: Wird als harmlos eingestuft, da die Salze normal metabolisiert werden. Höchstmengen: Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenangaben zugelassen (quantum satis) E-Nummer: 577 Name: Kaliumgluconat Substanzgruppe: Säureregulatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird aus Gluconsäure hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalz der Gluconsäure, dient der Säureregulation, verhindert das Verklumpen von feinem Pulver und Kristallen. Ein saurer pH-Wert hat einen konservierenden und antioxidativen Effekt. Dadurch werden pathogene Mikroorganismen am Wachstum gehindert. Verwendung in Lebensmitteln: Desserts Symptome: Wird als harmlos eingestuft, da die Salze normal metabolisiert werden. Höchstmengen: Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenangaben zugelassen (quantum satis) E-Nummer: 578 Name: Calciumgluconat Substanzgruppe: Säureregulatoren, Stabilisator Vorkommen: Wird aus Gluconsäure hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der Gluconsäure, dient der Säureregulation, verhindert das Verklumpen von feinem Pulver und Kristallen. Ein saurer pH-Wert hat einen konservierenden und antioxidativen Effekt. Dadurch werden pathogene Mikroorganismen am Wachstum gehindert. Verwendung in Lebensmitteln: Diätlebensmittel Symptome: Wird als harmlos eingestuft, da die Salze normal metabolisiert werden. Höchstmengen: Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenangaben zugelassen (quantum satis) E-Nummer: 579 Name: Eisen-II-gluconat Substanzgruppe: Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Eisensalz der Gluconsäure Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur Schwarzfärbung von Oliven. Das Etikett muss gesondert auf darauf hinweisen, wenn Oliven geschwärzt sind. Symptome: Es sind keine negativen Wirkungen bekannt. Höchstmengen: 150 mg/kg (berechnet als Eisen) E-Nummer: 585 Name: Eisen-II-lactat Substanzgruppe: Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Eisensalz der Milchsäure Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur Schwarzfärbung von Oliven. Das Etikett muss gesondert auf darauf hinweisen, wenn Oliven geschwärzt sind. Symptome: Bei einer Aufnahme von großen Mengen kann es zu einer Erhöhung der Krankheitskeime im Magen-Darm-Trakt kommen. Höchstmengen: 150 mg/kg (berechnet als Eisen) E-Nummer: 620 Name: Glutaminsäure Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Aminosäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten würzigfleischigen Geschmack. Verwendung in Lebensmitteln: sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel, Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen Symptome: Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen handelt. Höchstmengen: 10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure), Ausnahme: Würzmittel Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B ADI-Wert: 120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag erreicht werden) E-Nummer: 621 Name: Mononatriumglutamat, Natriumglutamat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Glutaminsäure hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten würzig-fleischigen Geschmack. Verwendung in Lebensmitteln: sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel, Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen, als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung Symptome: Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen handelt. Höchstmengen: 10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B ADI-Wert: 120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag erreicht werden) E-Nummer: 622 Name: Monokaliumglutamat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Glutaminsäure hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten würzig-fleischigen Geschmack. Verwendung in Lebensmitteln: Als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung, sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel, Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen Symptome: Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen handelt. Höchstmengen: 10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B ADI-Wert: 120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag erreicht werden) E-Nummer: 623 Name: Calciumdiglutamat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Glutaminsäure hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten würzig-fleischigen Geschmack. Verwendung in Lebensmitteln: Als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung, sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel, Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen Symptome: Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen handelt. Höchstmengen: 10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anlage 4 Teil B ADI-Wert: 120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag erreicht werden) E-Nummer: 624 Name: Monoammoniumglutamat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Glutaminsäure hergestellt. Eigenschaften: Ammoniumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten würzig-fleischigen Geschmack. Verwendung in Lebensmitteln: Als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung, sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel, Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen Symptome: Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen handelt. Höchstmengen: 10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B ADI-Wert: 120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag erreicht werden) E-Nummer: 625 Name: Magnesiumdiglutamat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Glutaminsäure hergestellt. Eigenschaften: Magnesiumsalz der Glutaminsäure, sorgt für einen intensiven und abgerundeten würzig-fleischigen Geschmack. Verwendung in Lebensmitteln: Als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung, sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch Konserven, Suppen, Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel, Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä., Gewürzmischungen Symptome: Bei disponierten Patienten kann das sogenannte „ChinarestaurantSyndrom“ ausgelöst werden. Als Zeichen einer hohen Dosierung kommt es zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Nackentaubheit und Gliederschmerzen. Wahrscheinlich wird die Symptomatik aber durch Histamin ausgelöst. Somit sind allergische Reaktionen möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es sich um Stoffwechselstörungen handelt. Höchstmengen: 10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B ADI-Wert: 120 mg/kg (kann bei Erwachsenen bei der Einnahme von 7 – 8 g/Tag erreicht werden) E-Nummer: 626 auch deklariert als Guanylat Name: Guanylsäure, Guanosinmonophosphat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: In jeder tierischen und pflanzlichen Zelle enthalten, besteht überwiegend aus Purin, runden geschmacklich die vorwiegend salzige Lebensmittel ab, häufig in Fertiggerichten anzutreffen. Verwendung in Lebensmitteln: Würzmittel (quantum satis), Suppen, Soßen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Symptome: Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 627 auch deklariert als Guanylat Name: Dinatriumguanylat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Guanylsäure hergestellt. Eigenschaften: Natriumsalz der Guanylsäure. In jeder tierischen und pflanzlichen Zelle enthalten, besteht überwiegend aus Purin, runden geschmacklich die vorwiegend salzige Lebensmittel ab, häufig in Fertiggerichten anzutreffen. Verwendung in Lebensmitteln: Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Symptome: Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 628 auch deklariert als Guanylat Name: Dikaliumguanylat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Guanylsäure hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalz der Guanylsäure. In jeder tierischen und pflanzlichen Zelle enthalten, besteht überwiegend aus Purin, runden geschmacklich die vorwiegend salzige Lebensmittel ab, häufig in Fertiggerichten anzutreffen. Verwendung in Lebensmitteln: Kochsalzersatz (wegen seines Eigengeschmacks), Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Symptome: Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 629 auch deklariert als Guanylat Name: Calciumguanylat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Guanylsäure hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der Guanylsäure. In jeder tierischen und pflanzlichen Zelle enthalten, besteht überwiegend aus Purin, runden geschmacklich die vorwiegend salzige Lebensmittel ab, häufig in Fertiggerichten anzutreffen. Verwendung in Lebensmitteln: Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Symptome: Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 630 auch deklariert als Inosinat Name: Inosinsäure Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Im Kern jeder lebenden Zelle, besonders in Muskelzellen, zu finden. Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Wirken appetitanregend, häufig in Fertiggerichten anzutreffen. Verwendung in Lebensmitteln: Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Symptome: Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 631 auch deklariert als Inosinat Name: Dinatriuminosinat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Natriumsalz der Inosinsäure. Wird aus Inosinsäure hergestellt. Eigenschaften: Wirken appetitanregend, häufig in Fertiggerichten anzutreffen. Verwendung in Lebensmitteln: Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Symptome: Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 632 auch deklariert als Inosinat Name: Dikaliuminosinat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Inosinsäure hergestellt. Eigenschaften: Kaliumsalz der Inosinsäure. Wirken appetitanregend, häufig in Fertiggerichten anzutreffen. Verwendung in Lebensmitteln: Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Symptome: Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 633 auch deklariert als Inosinat Name: Dicalciuminosinat Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus Inosinsäure hergestellt. Eigenschaften: Calciumsalz der Inosinsäure. Wirken appetitanregend, häufig in Fertiggerichten anzutreffen. Verwendung in Lebensmitteln: Würzmittel (quantum satis), Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte, Tomatenprodukte, Fleischerzeugnisse. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren. Symptome: Die Substanzen werden zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A und ZzulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 634 Name: Calcium-5-ribonucleotid Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird aus natürlichen Zellen gewonnen. Eigenschaften: In jeder lebenden Zelle vorhanden, entscheidend am Protein-Stoffwechsel beteiligt, vor allem im Zellkern zu finden. Verwendung in Lebensmitteln: Vor allem Würzmittel. Allgemein zugelassen mit Ausnahme bestimmter Lebensmittel wie z.B. Milch, Butter, Honig oder Teigwaren Symptome: Die Substanz wird zu Harnsäure abgebaut. Bei Patienten mit Harnsäureerkrankungen (z.B. Gicht) können akute Schübe ausgelöst werden. Diese Patienten sollten Lebensmittel mit Purin meiden. Für gesunde Patienten gilt der Stoff als unbedenklich. Höchstmengen: 500 mg/kg (berechnet als Guanylsäure); Ausnahme: Würzmittel (quantum satis) Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil A und ZZulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 640 Name: Glycin Substanzgruppe: Geschmacksverstärker Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Einfach aufgebaute Aminosäure, leichter süßer Eigengeschmack Verwendung in Lebensmitteln: Süßstofftabletten, Marzipan, Oberfläche von Schinken, auch als Trägerstoff für z.B. Farbstoffe und Aromen Symptome: Gilt als unbedenklich. Es gibt keine Daten über negative Auswirkungen. Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil A E-Nummer: 900 Name: Dimethylpolysiloxan Substanzgruppe: Schaumverhüter Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Gehört zu den Silikonen, verhindert Aufschäumungen, z.B. bei der Herstellung von Konfitüre, Frittierfetten, Pökellaken. Die Haltbarkeit der Lebensmittel wird verlängert. Verwendung in Lebensmitteln: Aromatisierte, nicht alkoholische Getränke (10 mg/l), Brühen (10 mg/l), Fruchtaufstriche (10 mg/kg), Gelees, Kaugummi (100 mg/kg), Konfitüren, Marmeladen, Rührteig (10 mg/kg), Süßwaren (ohne Schokolade [10 mg/kg]), Suppen. Silikone werden auch gerne in der Kosmetikindustrie eingesetzt. Symptome: Gilt als unbedenklich Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil B Höchstmenge: Je nach Anwendungsgebiet 10 - 100 mg/kg ADI-Wert: 0 - 1,5 mg/kg E-Nummer: 901 Name: Bienenwachs Substanzgruppe: Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Kommt natürlich vor. Eigenschaften: Besteht aus ca. 75% Fettsäureester, nicht wasserlöslich und in kaltem Alkohol, jedoch löslich in heißem Alkohol, heißen Fetten, ätherischen Ölen, Terpentinöl und Lösungsmitteln wie z.B. Benzol, Chlorkohlenwasserstoffe. Verleiht ein glänzendes, frisches und für den Verbraucher attraktives Aussehen, verzögert den Wasseraustritt Verwendung in Lebensmitteln: Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; Kosmetikindustrie (Make up, Salben, Lippenstifte, Cremes). Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten. Symptome: Gilt als unbedenklich, da es weder verdaut, noch aufgenommen wird. Man diskutiert ein allergisches Potential durch die im Bienenstock verwendeten Medikamente. Höchstmengen: Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum satis) zugelassen Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 902 Name: Candelillawachs Substanzgruppe: Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Kommt in Wolfsmilchgewächsen (Euphorbiaceen) vor. Eigenschaften: Wasserunlöslich, gut löslich in Benzol, Petrolether und Azeton, nur im erhitzten Zustand riecht Candelillawachs wie Bienenwachs, ansonsten geruchlos. Verwendung in Lebensmitteln: Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; Beschichtung von Lebensmittelverpackungen, in kosmetischen Produkten, Möbelpolitur, Kerzen und Radiergummis. Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten. Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum satis) zugelassen Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 903 Name: Carnauberwachs, Karnauberwachs Substanzgruppe: Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Blätter der Fächerpalme (Copernicia prunifera) Eigenschaften: Unlöslich in Alkohol und Wasser, jedoch mäßig löslich in Fettlösungsmittel, verlangsamt den Wasserverlust. Verwendung in Lebensmitteln: Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; Kosmetikindustrie. Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten. Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum satis) zugelassen Rechtsgrundlage: ZzulV Anhang 4 Teil B ADI-Wert: 0 – 50 mg/kg E-Nummer: 904 Name: Schellack Substanzgruppe: Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Natürlich gewonnen von den mit Harz überzogenen Zweigen des Lackbaumes (Croton lacciferus) Eigenschaften: Unlöslich in Wasser und löslich in Ethanol, das Harz enthält einen roten Farbstoff. In vollkommen gereinigter und verarbeiteter Form ist Schellack transparent und spröde. Verwendung in Lebensmitteln: Stempelfarbe von Eiern, Käseüberzüge, Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; in Fußbodenpflegemitteln, Shampoos, Klebstoffen, Tinten, Nagellack. Die Umhüllungen von magensaftresistenten Tabletten bestehen aus Schellack. Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten. Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum satis) zugelassen. Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil B E-Nummer: 912 Name: Montansäureester Substanzgruppe: Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Gewinnung aus Braunkohle Verwendung in Lebensmitteln: Ausschließlich zur Behandlung der Oberfläche von frischen Zitrusfrüchten zugelassen. Die behandelten Produkte müssen als gewachst gekennzeichnet werden. Symptome: Da die Schalen der Früchte nicht verzehrt werden, sind keine negativen Erscheinungen zu erwarten. Höchstmengen: keine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) E-Nummer: 914 Name: Polyethylenwachsoxidate Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Synthetisches Wachs Verwendung in Lebensmitteln: Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten zugelassen. Nach der Anwendung müssen sie als gewachst gekennzeichnet werden. Symptome: Da die Schalen nicht gegessen werden sind kaum Symptome zu erwarten. Höchstmenge: Keine Beschränkung (qs = quantum satis) E-Nummer: 927 b Name: Carbamid; Harnstoff Substanzgruppe: Stabilisator Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Ist Endprodukt des Proteinabbaus im menschlichen Organismus. Stabilisiert die Kaugummi-Masse. Verwendung in Lebensmitteln: Nur für Kaugummi ohne Zuckerzusatz zugelassen Symptome: Gilt als unbedenklich, da es sich um eine körpereigene Substanz handelt. Höchstmengen: 30 g/kg E-Nummer: 938 Name: Argon Substanzgruppe: Packgas Vorkommen: Natürlich Eigenschaften: Farb-, geruch- und geschmacklos, schwer wasserlöslich, sehr reaktionsträge. Verwendung in Lebensmitteln: (sauerstoffempfindliche) Aromen, Milcherzeugnisse Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 939 Name: Helium Substanzgruppe: Packgas Vorkommen: Natürlich Eigenschaften: Edelgas, sehr reaktionsträge. Helium I: verhält sich wie eine gewöhnliche Flüssigkeit. Helium II: dagegen weist eine sehr hohe Wärmeleitfähigkeit, besitzt die Fähigkeit spontan und rasch in die engsten Kapillare zu fließen und spontan Gefäßwände als dünnen Film zu überziehen. Verwendung in Lebensmitteln: (sauerstoffempfindliche) Aromen, Milcherzeugnisse Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmengen: Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 941 Name: Stickstoff Substanzgruppe: Packgas, Treibgas Vorkommen: Natürlich Eigenschaften: Kann eine unerwünschte Schaumbildung verhindern. Der Kontakt zwischen flüssigem Stickstoff und Lebensmittel führt zu einem schnellen Tiefgefrieren (Kontaktgefriermittel). Verwendung in Lebensmitteln: Oxidationsempfindliche Lebensmittel z.B. Aromen und Gewürze, Gefriertrocknung z.B. Obst und Gemüse, verpackte, oxidationsempfindliche Lebensmittel Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmengen: Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 942 Name: Distickstoffmonoxid; Lachgas Substanzgruppe: Treibgas Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Dezent süßlich schmeckendes, farbloses Gas. Es ist wasserlöslich, unter hohem Druck fettlöslich Verwendung in Lebensmitteln: in Lebensmittel, bei denen eine Schaumbildung erwünscht ist: Desserts, Fertigpuddings, Sahne (aus Sprühdosen) Symptome: Als Zusatzstoff unbedenklich, wird als Droge missbraucht Höchstmengen: Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 948 Name: Sauerstoff Substanzgruppe: Treibgas Vorkommen: Wird aus der Luft gewonnen Eigenschaften: Erzeugt und stabilisiert die rote Farbe des frischen Fleisches Verwendung in Lebensmitteln: Lebensmittel deren Aufschäumen erwünscht ist, Frischfleisch Symptome: Ungiftig Höchstmengen: Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis) E-Nummer: 950 Name: Acesulfam K Substanzgruppe: Süßungsmittel Vorkommen: Künstlich hergestellt Eigenschaften: Wird schnell aufgenommen und unverändert über den Urin ausgeschieden. Kalorienfrei, gut verträglich, gut wasserlöslich, fast unbegrenzt haltbar, gut zum Backen geeignet, 200fache Süßkraft von normalem Zucker. In hohen Konzentrationen reduziert sich die Süßkraft und es tritt ein metallischer Geschmack auf. Verwendung in Lebensmitteln: Der Hinweis mit Süßungsmittel muss auf dem Lebensmittel zu erkennen sein. Alkoholfreies Bier (25 mg/l), brennwertverminderte Gelees (1000 mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) aromatische Getränke auf Milchbasis oder Wasserbasis (350mg/l), brennwertverminderte Konfitüren (1000 mg/kg), brennwertverminderte Marmeladen (1000 mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Obstkonserven (350 mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Speiseeis (800 mg/kg), Feinkostsalate (350 mg/kg), Fertiggerichte für Übergewichtige (350 mg/kg), Nahrungsergänzungsmittel für Diäten (350-500 mg/kg), Snacks (350 mg/kg), Süßwaren ohne Zuckerzusatz (500-2500 mg/kg). Wird auch in Arzneimitteln, Mundpflegemitteln und Zahnpasta verwendet. Symptome: Wird als unbedenklich eingestuft. Es kann zu einem gesteigerten Appetit kommen. Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 2 Teil B Höchstmenge: Je nach Anwendungsgebiet 25 – 2500 mg/kg oder mg/l ADI-Wert: 0 – 9 mg/kg E-Nummer: 951 Name: Aspartam Substanzgruppe: Süßungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Besteht aus zwei künstlich kombinierten Aminosäuren (L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin). Ist für Diabetiker geeignet, da der Stoff wie ein Protein abgebaut wird. Es ist nicht kalorienarm und nicht hitzestabil (somit nicht zum Kochen und Backen geeignet). Aspartam hat die 200fache Süßkraft von Haushaltszucker. Verwendung in Lebensmitteln: Aromatisierte Süßwaren auf Stärkebasis (2000 mg / kg), Brotaufstriche (350 mg / kg), Colagetränke (600 mg / kg), Dessertspeisen aller Art (350 mg / kg), Frühstückscerealien (350 mg / kg), Fruchtgetränke (600 mg / kg), Limonaden (600 mg / kg), Obstkonserven (6000 mg / kg), Saucen (350 mg / kg), sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems (6000 mg / kg), Senf (350 mg / kg), Speiseeis (350 mg / kg), Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15% Vol. (600 mg / l), Zubereitungen aus Milch (350 mg / kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein. Außerdem muss der Warnhinweis mit Phenylalanin oder enthält eine Phenylalaninquelle auf den Lebensmitteln vermerkt werden. Höchstmenge: Je nach Anwendungsgebiet 25 bis 6000 mg / kg bzw. mg / l Symptome: Patienten, die an einer Phenylketonurie leiden, dürfen keine Aspartam aufnehmen, da sie die darin enthaltene Aminosäure Phenylalanin nicht verstoffwechseln können. Eine Anreicherung von Phenylalanin im Körper der Patienten führt zu ernsthaften Erkrankungen. Es besteht immer die Möglichkeit, dass der Körper auf Süßstoffe mit einem gesteigerten Appetit reagiert. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 2 Teil B ADI-Wert: 0 - 40 mg/kg E-Nummer: 952 Name: Cyclamat, Cyclohexansulfamidsäure Substanzgruppe: Süßungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Unter dem Begriff Cyclamat wird die Cyclohexansulfamidsäure und ihre Calcium- und Natriumsalze verstanden. Die Stoffe werden schnell aufgenommen und ohne Veränderung renal ausgeschieden. Fast kalorienfrei, hitzestabil, sehr lange haltbar und für Diabetiker geeignet. Cyclamat hat die 35 bis 70fache Süßkraft von Haushaltszucker. Bei höheren Mengen tritt ein bitter-metallischer Geschmack auf. Verwendung in Lebensmitteln: brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) aromatische Getränke auf Wasserbasis (400 mg / l), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Dessert auf Basis von Eiern (250 mg / kg), Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke (1600 mg / kg), Süßwaren ohne Zuckerzusatz (500 mg / kg). Cyclamate werden in Kosmetika und Arzneimittel verwendet. Sie werden auch als Härtungsmittel für Kunstharze eingesetzt. Höchstmenge: je nach Anwendungsgebiet 250 bis 2500 mg / kg bzw. mg / l Symptome: In den USA sind die Stoffe verboten, da sie dort als tumorfördernd angesehen werden. Bei manchen Personen können die Cyclamate in Cyclohexin umgewandelt werden. Im Tierversuch ergab diese Substanz eine mögliche Schädigung der Hoden und der der Spermien. Da die Substanzen aber schnell renal ausgeschieden werden, ist eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung als gering zu betrachten. Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 2 Teil B ADI-Wert: 0 – 7 mg / kg E-Nummer: 953 Name: Isomalt, Palatinit Substanzgruppe: Trägerstoff, Süßungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Für Diabetiker geeignet. Es ähnelt geschmacklich dem normalen Haushaltszucker, hat aber nur die halbe Süßkraft. Verwendung in Lebensmitteln: Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi, Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren, Trägerstoff für flüchtige Aromen oder Vitamine. Die Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen. Symptome: Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der Stoff als unbedenklich. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 2 Teil A ADI-Wert: Nicht festgelegt E-Nummer: 954 Name: Saccharin Substanzgruppe: Süßungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Unter Saccharin werden auch die Calcium-, Kalium- und Natriumsalze des Saccharins zusammengefasst. Eigenschaften: Kalorienfrei, für Diabetiker geeignet. Die Süßkraft beträgt das 450 bis 550fache des Haushaltszuckers. Hohe Konzentrationen führen zu einem bitter-metallischen Beigeschmack. Verwendung in Lebensmitteln: Desserts, auch auf Getreidebasis (100 mg / kg), Dunkles Bier der Art oud bruin (80 mg / l), Limonaden und andere Erfrischungsgetränke, Süßsaure Obst – und Gemüsekonserven (160 mg / kg), Süßwaren auf Kakao - oder Trockenfruchtbasis (500 mg / kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein. Wird in Lippenstiften, Mundwasser, Tabletten und Zahnpasta eingesetzt. Symptome: Gilt in den normalen Dosierungen als unbedenklich. Im Tierversuch wurde in hohen Dosierungen vereinzelt Blasentumore festgestellt. Höchstmenge je nach Anwendungsgebiet 80 bis 3000 mg / kg bzw. mg / l Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 2 Teil B ADI-Wert: 0 - 5 mg / kg E-Nummer: 957 Name: Thaumatin Substanzgruppe: Geschmacksverstärker, Süßungsmittel Vorkommen: Wird aus Früchten von Thaumatococcuis danielli Benth. (Heimat: Westafrika) gewonnen. 1 kg Früchte ergibt 6 g Thaumatin Eigenschaften: Wird vom Körper schnell aufgenommen und mit dem Urin unverändert ausgeschieden, hitzelabil, für Diabetiker geeignet, Süßkraft beträgt ca. 2500fache des Haushaltszuckers. Verwendung in Lebensmitteln: Brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Lebensmittel z.B. Speiseeis (50 mg / l), Kaugummi ohne Zuckerzusatz (50 mg/kg) und Süßwaren ohne Zuckerzusatz (50 mg/kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein. Symptome: Gilt als unbedenklich Höchstmenge: je nach Anwendungsgebiet 50 bis 400 mg/kg bzw. mg/l Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 2 Teil B ADI-Wert: Nicht festgelegt E-Nummer: 959 Name: Neohesperidin DC Substanzgruppe: Süßungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt. Eigenschaften: Gut wasserlöslich, sehr stabil, für Diabetiker geeignet, mentholhaltiger Beigeschmack, Süßkraft ist 600 bis 1500fach stärker als Haushaltszucker Verwendung in Lebensmitteln: Brennwertverminderte Getränke auf Wasserbasis (30 mg/l), Knabbererzeugnisse (50 mg / kg), sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems (400 mg/kg), Snacks (50 mg / kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein. Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmenge: je nach Anwendungsgebiet 30 bis 400 mg / kg bzw. mg / l Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 2 Teil B ADI-Wert: 0 - 5 mg / kg E-Nummer: 965 Name: Maltit Substanzgruppe: Trägerstoff, Süßungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Für Diabetiker geeignet. Die Süßkraft liegt bei 60 – 90 % der des Haushaltszuckers. Verwendung in Lebensmitteln: Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi, Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren, Trägerstoff für flüchtige Aromen oder Vitamine. Symptome: Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der Stoff als unbedenklich. Die Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen. Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 2 Teil A ADI-Wert: Nicht festgelegt E-Nummer: 966 Name: Lactit Substanzgruppe: Süßungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Für Diabetiker geeignet. Ist gut lagerfähig und gut löslich. Die Süßkraft entspricht 30 - 40 % der des Haushaltszuckers. Verwendung in Lebensmitteln: Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi, Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren Die Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen. Symptome: Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der Stoff als unbedenklich. Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 2 Teil A ADI-Wert: Nicht festgelegt E-Nummer: 967 Name: Xylit Substanzgruppe: Trägerstoff, Süßungsmittel Vorkommen: Kommt in vielen Pflanzen vor. Es wird aber künstlich hergestellt. Eigenschaften: Xylit ist für Diabetiker geeignet. Süßkraft und Geschmack ähneln sehr dem normalen Zucker. Auf der Zunge führt Xylit zu einem einen Kühleffekt. Verwendung in Lebensmitteln: Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi, Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren. Die Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen. Symptome: Größere Mengen verursachen Blähungen und Durchfälle. Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 2 Teil A ADI-Wert: Nicht festgelegt E-Nummer: 999 Name: Quillajaextrakt Substanzgruppe: Schaummittel Vorkommen: Wird aus der Rinde des Quillaja-Baums gewonnen Eigenschaften: Saponine stabilisieren den Schaum Verwendung in Lebensmitteln: aromatisierte nichtalkoholische Getränke auf Wasserbasis (Ginger Ale). Wird auch in Waschmitteln, Feuerlöschmitteln und Arzneimitteln verwendet. Höchstmenge: 200 mg / l Symptome: Es sind keine Vergiftungen bekannt, da die Substanzen vom Organismus nicht aufgenommen werden. ADI-Wert: 0 - 5 mg / kg E-Nummer: 1105 Name: Lysozym Substanzgruppe: Konservierungsmittel Vorkommen: Der Stoff ist ein antibakteriell wirkendes Enzym. Er kommt in der Tränenflüssigkeit und im Speichel vor. Wird aus natürlichem Hühnereiweiß gewonnen. Eigenschaften: Greift vor allem Clostridium butyricum an Verwendung in Lebensmitteln: gereifter Käse Symptome: Gilt als unbedenklich. Kann bei Hühnereiallergikern Allergien auslösen. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen E-Nummer: 1200 Name: Polydextrose Substanzgruppe: Trägerstoff, Füllstoff, Feuchthaltemittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Ist unverdaulich Verwendung in Lebensmitteln: Vor allem in kalorienreduzierten und Diätprodukten Symptome: Gilt als unbedenklich, wirkt in größeren Mengen abführend. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1201 Name: Polyvinylpyrrolidon Substanzgruppe: Trägerstoff, Überzugsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Bindet unerwünschte Trübstoffe bei der Wein- und Bierherstellung (Flockungsmittel). Kann Aromen binden Verwendung in Lebensmitteln: In Nahrungsergänzungsmittel in Form von Dragees und Komprimaten, (als technischer Hilfsstoff) in der Getränkeindustrie. Eine Deklaration ist nicht vorgeschrieben. Auch in Cremes, Festiger, Haarspray und Klebstoffe. Symptome: Gilt als ungefährlich Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen E-Nummer: 1202 Name: Polyvinylpolypyrrolidon Substanzgruppe: Trägerstoff, Überzugsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Bindet unerwünschte Trübstoffe bei der Wein- und Bierherstellung (Flockungsmittel). Kann Aromen binden Verwendung in Lebensmitteln: In Nahrungsergänzungsmittel in Form von Dragees und Komprimaten, (als technischer Hilfsstoff) in der Getränkeindustrie. Eine Deklaration ist nicht vorgeschrieben. Symptome: Gilt als ungefährlich Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen E-Nummer: 1404 Name: Oxidierte Stärke Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Dressings, Mayonnaisen, Salatsaucen Symptome: Gilt als unbedenklich. Höchstmenge: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1410 deklariert als modifizierte Stärke Name: Monostärkephosphat Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Chemisch modifizierte Stärke Eigenschaften: Wird künstlich hergestellt Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte, Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte. Symptome: Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu Nebenwirkungen. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1412 Name: Distärkephosphat Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte, Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte. Symptome: Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu Nebenwirkungen. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1413 deklariert als modifizierte Stärke Name: Phosphatiertes Distärkephosphat Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte, Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte. Symptome: Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu Nebenwirkungen. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1414 deklariert als modifizierte Stärke Name: Acetyliertes Distärkephosphat Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding, Tiefkühlprodukte, Tortenfüllungen. Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1420 deklariert als modifizierte Stärke Name: Acetylierte Stärke Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding, Tiefkühlprodukte, Tortenfüllungen Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1422 deklariert als modifizierte Stärke Name: Acetyliertes Distärkeadipat Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Backwaren, Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding, Tiefkühlprodukte, Tortenfüllungen Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1440 deklariert als modifizierte Stärke Name: Hydroxypropylstärke Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Fertig- und Tiefkühlprodukte, Pudding, Dessertspeisen Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig Informationen. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1442 deklariert als modifizierte Stärke Name: Hydroxypropyldistärkephosphat Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: Fertig- und Tiefkühlprodukte, Pudding, Dessertspeisen Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig Informationen. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZzulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1450 deklariert als modifizierte Stärke Name: Stärkenatriumoctenylsuccinat Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Chemisch modifizierte Stärke Verwendung in Lebensmitteln: In Lebensmittelschäumen Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig Informationen. Höchstmengen: Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen Rechtsgrundlage: ZZulV Anlage 4 Teil A E-Nummer: 1505 Name: Triethylcitrat Substanzgruppe: Trägerstoff Vorkommen: Wird aus Zitronensäure hergestellt Verwendung in Lebensmitteln: Eiklarpulver Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt E-Nummer: 1518 Name: Glycerintriacetat Substanzgruppe: Trägerstoff Vorkommen: Wird künstlich hergestellt Eigenschaften: Wird als Trägerstoff für Aromen verwendet Verwendung in Lebensmitteln: Kaugummimasse Symptome: Es sind keine Intoxikationen bekannt Rechtsgrundlage: ZZulV Anhang 4 Teil B