Daten

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Ergänzung
ABV
SVP
SDAP
SAPD
SPD
SAG
USPD
Arbeiterbildungsverein
Sächsische Volkspartei 1866 – 1869 linksliberal
Sozialdemokratische Arbeiterpartei
Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft
Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Arbeiterbildungsverein: Am Anfang der organisierten Arbeiterbewegung standen vielfach Arbeiter-bildungsvereine, die Bildungsarbeit
mit kulturellen Angeboten und zunehmend politischen Zielen verbanden.
Ziel: sozialökonomische Reformen zur Besserstellung der Arbeiterklasse.
Sozialdemokratische Arbeiterpartei: 1869. Neben dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (ADAV) zweite überregionale
Arbeiterpartei. Gegenüber dem ADAV aber mit anderen Zielsetzungen: “Errichtung des freien Volksstaates“ , “Abschaffung der
Klassenherrschaft“, “Beseitigung der kapitalistischen Produktionsweise“, “Ablehnung der preußischen Führungsansprüche in
Deutschland“ u.a.
Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands/ SAG: Dez. 1915: 20 Abgeordnete der SPD im Reichstag stimmen gegen die
Bewilligung weiterer Kriegskrediete: keine Verlängerung 1. Weltkrieg/ gegen annexionistische Kriegsziele des Deutschen Reiches.
Es kommt zum Bruch zwischen SPD Parteiführung und pazifistischem Parteiflügel. März 1916 Ausschluß der abtrünnigen Abgeordneten
aus der SPD-Fraktion. Ausgeschlossene Abgeordnete bilden Sozialdemokratische
Arbeitsgemeinschaft ( SAG) und setzen Arbeit im Reichstag fort.
Januar 1917 erfolgt der Parteiausschluß. April 1917: Oppositionskonferenz in Gotha/
Gründung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD).
Anschluß des Spartakusbundes,
das ist der radikale Kern der innerparteilichen SPD Opposition.
Wahlrecht,
Wahlen,
Abgeordnete
nach 1871/
Deutsches
Reich
Nach Gründung des Deutschen Reiches wurde bei der Reichstagswahl im März 1871 erstmals eine gesamtdeutsche Volksvertretung
gewählt. Da zu dieser Zeit weder die Reichsverfassung noch die Wahlstatuten Parteien als politische Enscheidungsträger kannten, wurden
beim Urnengang keine Parteien oder Kandidatenlisten gewählt, sondern einzelne, den verschiedenen Parteien angehörende Personen.
Jeder Wahlkreis vergab dabei ein Reichstagsmandat unter den angetretenen Kandidaten. 1871 gab es 382 Wahlkreise, in denen je ein
Abgeordneter gewählt wurde.
Nach dem absoluten Mehrheitswahlrecht errang derjenige Kandidat das Mandat, der mehr als 50% der abgegebenen Stimmen auf sich
vereinen konnte. Erreichte kein Politiker im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, entschied eine Stichwahl zwischen den beiden
Kandidaten mit den meisten Stimmen. Hierbei gingen Parteien, die sich politisch nahe standen, Wahlbündnisse ein.
Mit dem Aufstieg der Sozialdemokraten vereingten vor allem die bürgerlichen und konservativen Parteien ihre Stimmen im zweiten
Wahlgang auf einen gemeinsamen Kandidaten gegen den sozialdemokratischen Bewerber.
Auf Reichsebebene waren alle Männer ab 25 Jahre wahlberechtigt. Ausgeschlossen waren Frauen sowie Personen mit Armenunterstützung
aus öffentl. Mitteln u.a.
Im Königreich Sachsen wurde die Wahlberechtigung hinsichtlich Reichstag und Landtag unterschiedlich gehandhabt. Landtagswahlen ab
1869 nach Dreiklassenwahlrecht vgl. Preußen.
Zugangsvoraussetzung war die Zahlung von Grund- und Einkommenssteuer.
Die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871 verbot Abgeordneten-Diäten. Erst1906 wurde eine Entschädigungsregelung für die
Reichstagsabgeordneten eingeführt im Sinne einer reine Aufwandsentschädigung.
Bei den Parteien war es die Sozialdemokratische Partei, die schon ab 1876 ihren Reichstagsabgeordneten – ebenso ihren Funktionären –
ein Gehalt zahlte. Da dies von der Reichsregierung als ungesetzlich angesehen wurde, ergaben sich für die Partei strafrechtliche
Auseinandersetzungen.
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