Arbeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen im Labor Überblick über die TRBA 100 Dr. Ulrike Swida Amt für Arbeitsschutz Hamburg Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 Inhalt Abgrenzung: BioStoffV Gentechnik-Recht Infektionsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilung vs. Risikobewertung Schutzstufen und Schutzmaßnahmen Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 Abgrenzung BioStoffV / GenTG / IfSG Ein Beispiel……… Kultivierung von E.coli (WT) z DNA Isolierung z Subklonierung eines DNA Fragments in einen Vector z Transformation von E. coli: DH 5 z GVO Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 Abgrenzung BioStoffV / GenTG / IfSG Ein Beispiel……… Kultivierung von E.coli (WT) Risikogruppe 2 z DNA Isolierung z Subklonierung eines DNA Fragments in einen Vector z Transformation von E. coli: DH 5 z GVO Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 Risikogruppe 1 Abgrenzung BioStoffV / GenTG / IfSG Ein Beispiel……… Kultivierung von E.coli (WT) z DNA Isolierung z Subklonierung eines DNA Fragments in einen Vector z z Transformation von E. coli: DH 5 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 BioStoffV IfSG ……… GenTG GenTSV Abgrenzung BioStoffV / GenTG / IfSG Regelungsbereiche BioStoffV GenTG GenTSV IfSG ¾ Umweltschutz ¾ Arbeitsschutz ¾ Schutz von Sachgütern ¾ Bevölkerungsschutz (Seuchenrechtliche Aspekte) ¨ natürliche biol. Arbeitsstoffe ¨ gentechnisch veränderte biol. Arbeitsstoffe ¨ Gentechnisch veränderte Organismen ¨ Erreger von Infektionskrankheiten • bauliche Anforderungen • technische Anforderungen • organisatorische Anforderungen, PSA • • • • keine Konkretisierung: „geeignete Räume“ • Erlaubnispflicht ¾ Arbeitsschutz Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 bauliche Anforderungen technische Anforderungen organisatorische Anforderungen, PSA Abgrenzung BioStoffV / GenTG / IfSG Biologische Arbeitsstoffe Definition nach BioStoffV mit - infektiösen oder - sensibilisierenden oder - toxischen Wirkungen • Mikroorganismen, einschließlich aller gentechnisch veränderten Mikroorganismen • • Zellkulturen humanpathogene Endoparasiten • TSE auslösende Agenzien Mikroorganismen = alle zellulären oder nichtzellulären mikrobiologischen Einheiten, welche zur Vermehrung oder Weitergabe von genetischem Material fähig sind TSE = transmissible spongiforme Enzephalopathie) Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 Abgrenzung BioStoffV / GenTG / IfSG Abgrenzung BioStoffV / Gentechnikrecht BioStoffV (§1) Die BioStoffV gilt nicht für Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen, soweit dort gleichwertige oder strengere Regelungen bestehen Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 Abgrenzung BioStoffV / GenTG / IfSG BioStoffV Gefährdungsbeurteilung: gezielte / nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Festlegung der Schutzstufe / Schutzmaßnahmen Einstufung der biol. Arbeitsstoffe / GVO GenTSV Risikobewertung: • Spenderprganismus • Vektor • übertragene DNA / Gene • Empfängerorgansmus • GVO Festlegung der Sicherheitsstufe / Schutzmaßnahmen 9 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 Abgrenzung BioStoffV / GenTG / IfSG Laborkennzeichnung BioStoffV GenTG / GenTSV IfSG Schutzstufe 1 Gentechnisches Labor Sicherheitsstufe S1 (L1) Schutzstufe 2 Gentechnisches Labor Sicherheitsstufe S2 (L2) Schutzstufe 3 Gentechnisches Labor Sicherheitsstufe S3 Gentechnisches Labor Sicherheitsstufe S4 (L3) Schutzstufe 4 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 (L4) TRBA 100 TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ (2006) Inhalt Festlegung der technischen und organisatorischen Mindestanforderungen an die biologische Sicherheit in Laboratorien für vier Schutzstufen, die für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen verschiedener Risikogruppen erforderlich sind. 11 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Gezielte Tätigkeiten: ¾ bewußt auf den biologischen Arbeitsstoff ausgerichtet ¾ die biologischen Arbeitsstoffe sind der Spezies nach bekannt ¾ die Exposition ist im Normalbetrieb bekannt oder abschätzbar Risikogruppe Schutzmaßnahmen der RG 1 ⇒ Schutzstufe 1 RG 2 ⇒ Schutzstufe 2 RG 3 ⇒ Schutzstufe 3 RG 4 ⇒ Schutzstufe 4 12 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Nicht gezielte Tätigkeiten: Gefährdungen vergleichbar mit gezieltenTätigkeiten Gefährdungen nicht vergleichbar (geringer) Schutzstufe entspricht Risikogruppe niedrigere Schutzstufe 13 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Kultivierung von E.coli (WT) z Biologischer Arbeitsstoff RG 2 DNA Isolierung z Subklonierung eines DNA Fragments in einen Vector Schutzstufe 2 Labor GVO RG 1 z Transformation von E. coli: DH 5 Unser Anfangsbeispiel……… Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 Sicherheitsstufe 1 TRBA 100 Schutzstufe 1  Das Auftreten einer Infektionskrankheit ist unwahrscheinlich: bestimmungsgemäßer Betrieb ¾ abgegrenzte ausreichend große Räume ¾ ausreichende Arbeitsfläche für jeden Mitarbeiter ¾ leicht zu reinigende Oberflächen, dicht und beständig gegen die verwendeten Stoffe und Reinigungsmittel ¾ Einhaltung der Grundregeln guter mikrobiologischer Technik ¾ zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der RG 1 mit sensibilisierenden oder toxischen Wirkungen (Gefährdungsbeurteilung) 15 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Grundregeln guter mikrobieller Technik • • • • • • • • • • • • Fenster und Türen schließen kein Rauchen, Essen und Trinken Laborkittel oder andere Schutzkleidung tragen kein Mundpipettieren Benutzung von Spritzen und Kanülen vermeiden Aerosolbildung vermeiden Hände waschen Arbeitsbereiche aufräumen und sauber halten Identität der verwendeten Mikroorganismen überprüfen Unterweisung (arbeitsplatzbezogen, jährlich) Anleitung unerfahrener Mitarbeiter Bekämpfung von Ungeziefer 16 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Schutzstufe 2  Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 sollen so erfolgen, dass eine Exposition der Beschäftigten vermieden wird, da diese biologischen Arbeitsstoffe eine Krankheit hervorrufen können. 17 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Schutzstufe 2  Alle Maßnahmen der Schutzstufe 1 zuzüglich: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Kennzeichnung, Zutrittsregelungen Hygieneplan Persönliche Schutzausrüstung Leicht zu reinigende Oberflächen, beständig gegen Desinfektionsmittel Waschbecken ohne Handbedienung mit Desinfektionsmittel-, Handwaschmittel- und Handtuchspender Mikrobiologische Sicherheitswerkbank Autoklav im Gebäude Schriftliche Freigabe von Geräten zur Reparatur / Wartung nach vorheriger Desinfektion 18 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Schutzstufe 3  Zur Verhinderung eines Austritts und damit ggf. verbundenen Exposition der Beschäftigten sind in Abhängigkeit von der Art der Tätigkeiten die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. 19 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Schutzstufe 3  Alle Maßnahmen der Schutzstufe 2 zuzüglich: ¾ Schleuse mit zwei selbstschließenden Türen ¾ Waschbecken ohne Handbedienung mit Desinfektionsmittel-, Handwaschmittel- und Handtuchspender in der Schleuse ¾ durch Alarmgeber kontrollierter Unterdruck ¾ Abluftfilterung über Hosch – Filter, keine Abluftrückführung ¾ Mikrobiologische Sicherheitswerkbank Klasse 1 bzw. 2 ¾ Abwasserinaktivierung ¾ Autoklav im Labor ¾ Abdichtbarkeit des Labors zum Zweck der Begasung ¾ eigene Ausrüstung ¾ Fenster dicht und verschlossen 20 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der RG 3** (**) Bei bestimmten biologischen Arbeitsstoffen, die in Gruppe 3 eingestuft und in der Liste mit 2 Sternchen versehen wurden, ist das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer begrenzt, da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann. bei gezielten Tätigkeiten: Schutzstufe 3 Verzicht möglich auf: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Unterdruck Abluftfiltration der Raumluft Autoklav vor Ort (reicht im Gebäude) generelle Inaktivierung von Abfällen und Abwässern Abdichtbarkeit des Labors zum Zweck der Begasung ggf. Personenschleuse 21 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Beispiele für biologische Arbeitsstoffe der RG 3** Bakterien: Escherichia coli (EHEC) Salmonella typhi Shigella dysenteriae Viren: HIV, SIV HBV, HCV, HDV Zentraleuropäisches Zeckenenzephalitis-Virus (FSME) Tollwutvirus Magen-Darm-Infektionen Typhus Ruhr AIDS Hepatitis B, C (D) Frühsommerenzephalitis Tollwut Parasiten: Taenia solium Echinococcus granulosis Plasmodium falciparum Schweinebandwurm Hundebandwurm Malaria tropica TSE – Agenzien: CJD-Agens BSE-Agens Scrapie-Agens, etc. humane spongiforme Enzephalopathien spongiforme Enzephalopathie beim Rind Traberkrankheit 22 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Schutzstufe 4  Der Austritt biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 in den Arbeitsbereich ist nach dem Stand der Technik abgesichert zu verhindern. 23 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Schutzstufe 4 ¾ 4 - Schleusen System ¾ gestaffelter Unterdruck ¾ Vollschutzanzug (z. B. Chemikalienschutzanzug mit verschweißten Nähten, flüssigkeitsdicht) ¾ Fremdbelüfteter Atemschutz (Außenluft unabhängig) ¾ Peressigsäuredusche ¾ Mikrobiologische Sicherheitswerkbank Klasse II 24 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Nicht gezielte Tätigkeiten: Beispiele für Schutzstufen Î Nicht charakterisiertes humanes Probenmaterial  Schutzstufe 2 Î Charakterisiertes menschliches Probenmaterial (HIV-, HBV-, HCV-negativ) klinisch unauffälliger Spender  Schutzstufe 1 Î Charakterisiertes menschliches Probenmaterial (HIV-, HBV- oder HCV-positiv)  Schutzstufe 2, ggf. 3 (Gefährdungsbeurteilung) Î Infektion mit einem biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 3  Prüfung, ob Schutzstufe 3 erforderlich ist Î Infektion mit einem biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 4  mindestens Schutzstufe 3 Î Sterilitätsprüfungen / Untersuchungen von Umweltproben ohne Anreicherung / Differenzierung  Schutzstufe 1 Î Tierische Probenmaterialien (keine Krankheitssymptome)  Schutzstufe 1, bei Primaten:  Schutzstufe 2 25 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Übergang nicht gezielte Tätigkeiten - gezielte Tätigkeiten Î Weitergehende Differenzierung nach Erstdiagnose Î Chemotherapeutika - Resistenzbestimmung nach erfolgter Diagnose Î Subtypisierung 26 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008 TRBA 100 Informationen zum Î Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe Î Technischen Regelwerk www.baua.de/prax/index.htm 27 Swida Hessischer Biostofftag 11.9.2008