Biel, 10.12.2012 Einschreiben Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Ober Vorstadt 40 5000 Aarau DUPLIK von Orange Communications SA, Senior Legal Counsel Martin Eggen, Alexander-Schonistrasse 40, 2503 Biel-Bienne - Beschwerdeqeqnerin und Gemeinderat Ktinten Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 32, 5444 Kunten Regierungsrat des Kantons Aargau RegierungsgebAude, 5000 Aarau gegen Joe Schlumpf, Chlostermattweg 8, 5444 Kunten -Beschwerdefiihrer 1 Franziska Schupbach-Meier, Obermattweg 6, 5444 KUnten -Beschwerdefiihrerin 2 in der Beschwerdesache Mobilf u nkantennenanlage Parzelle Nr.21, Fabrikstrasse 3, Ktinten Entscheid des Regierungsrats vom 4.7.2012 -2- I. 1. RECHTSBEGEHREN An den Rechtsbegehren der Beschwerdeantwort wird festgehalten, II. 1. Der Unterzeichnete ist als FORMELLES Organvertreter der Beschwerdegegnerin gehorig bevollmdchtigt. BO: 2. Vollmacht bereits eingereicht Mit heutiger Postaufgabe vorliegender Duplik, ist die Frist eingehalten. III. BEGRUNDUNG Zu B) Mietvertrag Die Baugesuchsunterlagen werden von den Grundeigentumern unterzeichnet, Damit ist die Zustimmung belegt, Es kommt hinzu, dass nicht geltend gemacht wird das Mietverhdltnis sei gekundigt. Wdre es moglich ein Baubewilligungsverfahren mit Anhebung eines zivilgerichtlichen Kundigungsverfahrens oder blosser Anmeldung diesbez0glicher Rugen zu stoppen, wurden Grundeigentumer kunftig genotigt den Mietvertrag zu kUnden. Auch mussten ja dann sinnvollerweise diese zivilgerichtlichen Verlahren sistiert werden da diese ja nur Sinn machen, wenn eine Anlage auch bewilligt wird. Das Baubewilligungsverfahren ist demnach in jedem Fall weiterzufuhren. Wenn es moglich wird mehrere Verfahren anzustrengen um die Verfahrensdauer zu verliingern, wurde in der Tat kunftig nur noch prozessiert und es kdnnten keine Antennen mehr gebaut werden. Die Gerichte wurden buchstdblich mit Baurechtsverfahren und Kundigungsverfahren eingedeckt. ln einem funktionierenden Rechtssystem kann und darf es nicht zuldssig sein, dieses durch die Anhebung mehrerer Verfahren'ausser Kraft zu setzen. 7u C) Enteignungsandrohung Enteignungsverfahren wird von jedem lnfrastrukturanbieter erst in letzter Konsequenz eingeleitet. Es kommt hinzu, dass es doch auch hier sinnvoll ist zuerst das Baubewilligungsverfahren durchzufuhren. Es wurde ja keinen Sinn machen ein aufwendiges Enteignungsverfahren durchzufUhren, wenn anschliessend keine Baubewilligung erteilt wurde, Es ist nun aber ubliche Gerichtspraxis bei Bauvorhaben bei welchen die Bauherrschaft das Enteignungsrecht besitzt, Baugesuche sogar auch ohne Zustimmung des Grundeigentumers zu behandeln. lndem ja notfalls vom Enteignungsrecht Gebrauch gemacht werden kann, ist die Zustimmung gar nicht notig. Ein -3Vorliegend liegt aber die Zustimmung des Grundeigenttimers vor und es besteht ein lnteresse an der PrUfung des Baugesuches. Zu D) [iberholtes Standortdatenblatt Es kann doch beim besten Willen nicht angehen ein Baugesuchsverfahren uber mehrere lnstanzen zu ziehen und dann geltend zu machen das Baugesuch sei nicht mehr aktuell! Es kommt hinzu, dass ja nur ein Dachstockausbau in unmittelbarer NAhe zur Antenne relevant sein kann. Ob ein solcher Umbau gemacht wurde, wird zudem im Rahmen der Bauabnahme von der ortlichen Baubewilligungsbehdrde, die ja auch Kenntnis von allfAlligen Umbauten hat, gepruft. Damit ist diese Ruge gegenstandslos. Zu E) Un glaubwii rdi g deklarierte Sendeleistu n g Wir verweisen auf unsere Ausfuhrungen in der Beschwerdeantwort. Zu F) Fehlende amtliche Kontrolle der deklarierten Sendeleistungen Offenbar wurden die Daten im Rahmen einer Kontrolle zur besseren Einsehbarkeit von mehreren Personen auf eine Grossleinwand projektiert. Wenn man Daten nicht traut weil Sie projektiert sind, kdnnten auch auf einem Bildschirm einsehbare Daten Beschwerdefuhrer verkennen, dass manipuliert sein! ebenfalls Stichprobenmessungen gemacht werden. Es ist demnach keinesfalls mdglich Anlagen systematisch mit hoherer Leistung als der Bewilligten zu betreiben, Es kommt hinzu, dass sich jeder Mitarbeiter strafbar machen wUrde, wenn er unbewilligte Manipulationen vornehmen wUrde. Wenn die Beschwerdefuhrer allen lnstanzen misstrauen steht es ihnen doch frei, selber einen Sachverstdndigen beizuziehen und eine unangemeldete Kontrollmessung durchfuhren zu lassen. Die ja Zu G) unmogliche amtliche Abnahmemessungen Wie bei allen Kontrollmessungen besteht eine gewisse Messunsicherheit. Diese Unsicherheit wurde aber bei der Festlegung der Grenzwerte bereits berUcksichtigt. Es kommt hinzu, dass die Berechnungen und dann auch die Messungen bei Volllast der Anlage gemacht werden respektive eine Aufrechnung erfolgt. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Antennen nur in kurzen Ausnahmen auf Volllast betrieben werden mUssen. Tatsdchlich wird die Anlage jeweils nur mit der nachgefragten Leistung betrieben werden; insbesondere in der Nacht, wenn wenig oder nicht telefoniert wird, wird die Anlage stark zuruckgefahren. -4Fazit: Das Baugesuch erfullt die gesetzlichen Voraussetzungen und ist demzufolge zu bewilligen. ln diesem Sinne ersuchen wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren im Sinne der eingangs gestellten Antrdge zu entscheiden. Hochachtung ons AG