Duplik der Orange AG

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Biel, 10.12.2012
Einschreiben
Verwaltungsgericht des Kantons
Aargau
Ober Vorstadt 40
5000 Aarau
DUPLIK
von
Orange Communications SA,
Senior Legal Counsel Martin Eggen, Alexander-Schonistrasse 40, 2503 Biel-Bienne
- Beschwerdeqeqnerin und
Gemeinderat Ktinten
Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 32, 5444 Kunten
Regierungsrat des Kantons Aargau
RegierungsgebAude, 5000 Aarau
gegen
Joe Schlumpf, Chlostermattweg 8, 5444 Kunten
-Beschwerdefiihrer 1 Franziska Schupbach-Meier, Obermattweg 6, 5444 KUnten
-Beschwerdefiihrerin 2 in der Beschwerdesache
Mobilf u nkantennenanlage
Parzelle Nr.21, Fabrikstrasse 3, Ktinten
Entscheid des Regierungsrats vom 4.7.2012
-2-
I.
1.
RECHTSBEGEHREN
An den Rechtsbegehren der Beschwerdeantwort wird festgehalten,
II.
1. Der Unterzeichnete ist als
FORMELLES
Organvertreter
der
Beschwerdegegnerin gehorig
bevollmdchtigt.
BO:
2.
Vollmacht
bereits eingereicht
Mit heutiger Postaufgabe vorliegender Duplik, ist die Frist eingehalten.
III.
BEGRUNDUNG
Zu B) Mietvertrag
Die Baugesuchsunterlagen werden von den Grundeigentumern unterzeichnet, Damit ist
die Zustimmung belegt, Es kommt hinzu, dass nicht geltend gemacht wird das
Mietverhdltnis sei gekundigt. Wdre es moglich ein Baubewilligungsverfahren mit
Anhebung eines zivilgerichtlichen Kundigungsverfahrens oder blosser Anmeldung
diesbez0glicher Rugen zu stoppen, wurden Grundeigentumer kunftig genotigt den
Mietvertrag zu kUnden. Auch mussten ja dann sinnvollerweise diese zivilgerichtlichen
Verlahren sistiert werden da diese ja nur Sinn machen, wenn eine Anlage auch bewilligt
wird. Das Baubewilligungsverfahren ist demnach in jedem Fall weiterzufuhren. Wenn es
moglich wird mehrere Verfahren anzustrengen um die Verfahrensdauer zu verliingern,
wurde in der Tat kunftig nur noch prozessiert und es kdnnten keine Antennen mehr
gebaut werden. Die Gerichte wurden buchstdblich mit Baurechtsverfahren und
Kundigungsverfahren eingedeckt. ln einem funktionierenden Rechtssystem kann und
darf es nicht zuldssig sein, dieses durch die Anhebung mehrerer Verfahren'ausser Kraft
zu setzen.
7u C) Enteignungsandrohung
Enteignungsverfahren wird von jedem lnfrastrukturanbieter erst in letzter
Konsequenz eingeleitet. Es kommt hinzu, dass es doch auch hier sinnvoll ist zuerst das
Baubewilligungsverfahren durchzufuhren. Es wurde ja keinen Sinn machen ein
aufwendiges Enteignungsverfahren durchzufUhren, wenn anschliessend keine
Baubewilligung erteilt wurde, Es ist nun aber ubliche Gerichtspraxis bei Bauvorhaben
bei welchen die Bauherrschaft das Enteignungsrecht besitzt, Baugesuche sogar auch
ohne Zustimmung des Grundeigentumers zu behandeln. lndem ja notfalls vom
Enteignungsrecht Gebrauch gemacht werden kann, ist die Zustimmung gar nicht notig.
Ein
-3Vorliegend liegt aber die Zustimmung des Grundeigenttimers vor und es besteht ein
lnteresse an der PrUfung des Baugesuches.
Zu D) [iberholtes Standortdatenblatt
Es kann doch beim besten Willen nicht angehen ein Baugesuchsverfahren uber
mehrere lnstanzen zu ziehen und dann geltend zu machen das Baugesuch sei nicht
mehr aktuell! Es kommt hinzu, dass ja nur ein Dachstockausbau in unmittelbarer NAhe
zur Antenne relevant sein kann. Ob ein solcher Umbau gemacht wurde, wird zudem im
Rahmen der Bauabnahme von der ortlichen Baubewilligungsbehdrde, die ja auch
Kenntnis von allfAlligen Umbauten hat, gepruft. Damit ist diese Ruge gegenstandslos.
Zu E)
Un
glaubwii rdi g deklarierte Sendeleistu
n
g
Wir verweisen auf unsere Ausfuhrungen in der Beschwerdeantwort.
Zu F) Fehlende amtliche Kontrolle der deklarierten Sendeleistungen
Offenbar wurden die Daten im Rahmen einer Kontrolle zur besseren Einsehbarkeit von
mehreren Personen auf eine Grossleinwand projektiert. Wenn man Daten nicht traut
weil Sie projektiert sind, kdnnten auch auf einem Bildschirm einsehbare Daten
Beschwerdefuhrer verkennen, dass
manipuliert sein!
ebenfalls
Stichprobenmessungen gemacht werden. Es ist demnach keinesfalls mdglich Anlagen
systematisch mit hoherer Leistung als der Bewilligten zu betreiben, Es kommt hinzu,
dass sich jeder Mitarbeiter strafbar machen wUrde, wenn er unbewilligte Manipulationen
vornehmen wUrde. Wenn die Beschwerdefuhrer allen lnstanzen misstrauen steht es
ihnen doch frei, selber einen Sachverstdndigen beizuziehen und eine unangemeldete
Kontrollmessung durchfuhren zu lassen.
Die
ja
Zu G) unmogliche amtliche Abnahmemessungen
Wie bei allen Kontrollmessungen besteht eine gewisse Messunsicherheit.
Diese
Unsicherheit wurde aber bei der Festlegung der Grenzwerte bereits berUcksichtigt. Es
kommt hinzu, dass die Berechnungen und dann auch die Messungen bei Volllast der
Anlage gemacht werden respektive eine Aufrechnung erfolgt. Es liegt aber in der Natur
der Sache, dass Antennen nur in kurzen Ausnahmen auf Volllast betrieben werden
mUssen. Tatsdchlich wird die Anlage jeweils nur mit der nachgefragten Leistung
betrieben werden; insbesondere in der Nacht, wenn wenig oder nicht telefoniert wird,
wird die Anlage stark zuruckgefahren.
-4Fazit:
Das Baugesuch erfullt die gesetzlichen Voraussetzungen und ist demzufolge zu
bewilligen. ln diesem Sinne ersuchen wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren im Sinne
der eingangs gestellten Antrdge zu entscheiden.
Hochachtung
ons AG
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