1 – Anlage 2 – Zuschlagskriterien und deren Bewertung Zuschlagskriterien 1. Gestaltung Musterprojekte 2. Preis: Gewichtung = Wertungspunktzahl Unterkriterien Gewichtung = Wertungspunktzahl 35 von Hundert 1.1 Broschüre 15 von Hundert 1.2 Faltblatt 10 von Hundert 1.3 Plakate 10 von Hundert 2.1 Gestaltung 1/1 Seite DIN A4 (inkl. barrierefreies PDF) 6 von Hundert 2.2 Unverändertes Setzen von zugeliefertem Text 1/1 Seite DIN A4 in Indesign (keine Konzeption erforderlich) 6 von Hundert 2.3 Individualisierung 1/1 Seite DIN A4 – Urkunde / Zertifikat 2 von Hundert 2.4 Gestaltung 1/1 Seite DIN A5 (inkl. barrierefreies PDF) 6 von Hundert 2.5 Gestaltung 1/1 Seite DIN lang (inkl. barrierefreies PDF) 6 von Hundert 2.6 Individualisierung Flyer Wanderausstellungen 2 von Hundert 2.7 Gestaltung Großfläche 4 von Hundert 2.8 Gestaltung Plakate A0 2 von Hundert 2.9 Gestaltung Plakate A1 2 von Hundert 2.10 Gestaltung Plakate A2 3 von Hundert 2.11 Gestaltung Plakate A3 3 von Hundert 2.12 Gestaltung Postkarten 2 von Hundert 2.13 Gestaltung Mappen 3 von Hundert 2.14 Proof 2 von Hundert 2.15 Bildrecherche pro Bild 4 von Hundert 2.16 Bildbearbeitung zur Anpassung an die Bild-Tonalität des StMAS 4 von Hundert 65 von Hundert 2 2.17 Redaktionelle Überarbeitung bestehender Texte pro DIN A4-Seite 4 von Hundert 2.18 Stundensatz für Leistungen ohne vereinbarten Festpreis 4 von Hundert Im Einzelnen wird bei der Vergabe der maximal möglichen 100 Wertungspunkte wie folgt verfahren: 1) Gestaltung Musterprojekte Für das Zuschlagskriterium „Gestaltung Musterprojekte“ werden maximal 35 Wertungspunkte vergeben. In einem ersten Schritt erfolgt die Bewertung der drei Musterprojekte jeweils anhand der Einstufung in Qualitätspunkte auf einer Skala zwischen 0 (niedrigste mögliche Punktzahl) und 9 (höchste mögliche Punktzahl). Bei der Vergabe der Qualitätspunkte wird insbesondere die Zielgruppenaffinität der Gestaltung, deren Tonalität und Originalität sowie die korrekte Umsetzung des Corporate Design „Zukunftsministerium“ bewertet. Anforderungen, die bereits im Rahmen der Eignung geprüft wurden (Barrierefreiheit der PDF-Datei für das Musterfaltblatt) fließen in die Wertung nicht ein. Nach der durchgeführten Vergabe der Qualitätspunkte erhalten die mit der höchsten vergebenen Qualitätspunktzahl bewerteten Musterprojekte die jeweils maximale Wertungspunktzahl für die jeweilige Unterkategorie („Broschüre“, „Faltblatt“ und „Plakate“). Die in den einzelnen Unterkategorien jeweils schlechter bewerteten Musterprojekte erhalten eine Wertungspunktzahl, die dem Verhältnis der für sie jeweils vergebenen Qualitätspunkte zu der in ihrer Unterkategorie vergebenen höchsten Qualitätspunktzahl entspricht. Hierbei wird folgende Formel zu Grunde gelegt: (Erreichte Qualitätspunktzahl in der Unterkategorie : höchste vergebenen Qualitätspunktzahl in der Unterkategorie) x Maximale Wertungspunkte der Unterkategorie. Die sich aus dieser Formel ergebenden Wertungspunkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. 2) Preis/Honorar Für das Zuschlagskriterium „Preis/Honorar“ werden maximal 65 Wertungspunkte vergeben. Aus den eingegangenen Angeboten wird zunächst für jede Unterkategorie (= Einzelleistung) der Bestpreis festgestellt. Dieser Bestpreis erhält für die jeweilige Einzelleistung die für diese vorgesehene maximale Wertungspunktzahl. In der jeweiligen Unterkategorie (= Einzelleistung) teurere Angebote erhalten eine Wertungspunktzahl, die nach folgender Formel berechnet wird: (Bestpreis für die Einzelleistung : Angebotener Preis für die Einzelleistung) x Maximale Wertungspunkte der Einzelleistung. Die sich aus dieser Formel ergebenden Wertungspunkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Die auf diese Weise berechneten Wertungspunkte aller Einzelleistungen werden abschließend für alle Bieter addiert. 3) Ergebnis In einem letzten Schritt werden für die einzelnen Bieter/Angebote die erreichten Wertungspunkte für die Kriterien „Gestaltung Musterprojekte“ und „Preis/Honorar“ addiert. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht.