302/SN-280/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Novelle zum Tierschutzgesetz liegt vor und damit etliche Veränderungen. Diese Novelle wurde unter Berücksichtigung der Vorschläge des Tierschutzrates erstellt, was grundsätzlich eine äußerst sinnvolle Vorgangsweise ist. Dennoch ist ein wichtiger Punkt offen: Nach wie vor, und eindeutig entgegen den Vorschlägen des Tierschutzrates, ist in dieser Novelle ein Verbot des Aussetzens von Fasanen, Rebhühnern und Stockenten nicht vorgesehen. Der Tierschutzrat bezeichnet diese Vorgehensweise dezidiert als Tierquälerei. Wenn man bedenkt, dass diese Vögel in freier Wildbahn mindestens 40 Tage, im Falle des Fasans bis zu 80 Tage bei der Mutter sind und von dieser in Lebenskunde unterwiesen werden, muss man kein ausgebildeter Biologe sein, um die Schieflage zu sehen. Bei den Zuchtvögeln werden die Eier künstlich ausgebrütet, also abseits des in der Natur üblichen Familienverbandes. Ohne jegliche Unterweisung wachsen die Vögel in viel zu engen Käfigen heran und werden dann ausgesetzt. Diese haben weder eine Ahnung wie sie zu Futter kommen, noch wer ihre Feinde sind. Sie müssen verhungern und sind leichte Beute für jeden Beutegreifer. Darüber hinaus wird ihnen auch zumeist der Schnabel gestutzt, da sie sich sonst gegenseitig verletzen würden. Damit sind sie nach dem Aussetzen dem Hungertod preisgegeben, selbst wenn sie in der Lage wären Futter zu finden. Ich hoffe, dass dieses Verbot noch Eingang in das neue Gesetz findet, um diesem eindeutig tierquälerischen Verhalten ein Ende zu setzen. Mit freundlichen Grüßen, Daniela Noitz www.parlament.gv.at 1 von 1