Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Novelle zum

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302/SN-280/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
Sehr geehrte Frau Bundesminister!
Die Novelle zum Tierschutzgesetz liegt vor und damit etliche Veränderungen. Diese Novelle
wurde unter Berücksichtigung der Vorschläge des Tierschutzrates erstellt, was grundsätzlich
eine äußerst sinnvolle Vorgangsweise ist. Dennoch ist ein wichtiger Punkt offen: Nach wie
vor, und eindeutig entgegen den Vorschlägen des Tierschutzrates, ist in dieser Novelle ein
Verbot des Aussetzens von Fasanen, Rebhühnern und Stockenten nicht vorgesehen. Der
Tierschutzrat bezeichnet diese Vorgehensweise dezidiert als Tierquälerei. Wenn man
bedenkt, dass diese Vögel in freier Wildbahn mindestens 40 Tage, im Falle des Fasans bis
zu 80 Tage bei der Mutter sind und von dieser in Lebenskunde unterwiesen werden, muss
man kein ausgebildeter Biologe sein, um die Schieflage zu sehen. Bei den Zuchtvögeln
werden die Eier künstlich ausgebrütet, also abseits des in der Natur üblichen
Familienverbandes. Ohne jegliche Unterweisung wachsen die Vögel in viel zu engen Käfigen
heran und werden dann ausgesetzt. Diese haben weder eine Ahnung wie sie zu Futter
kommen, noch wer ihre Feinde sind. Sie müssen verhungern und sind leichte Beute für
jeden Beutegreifer. Darüber hinaus wird ihnen auch zumeist der Schnabel gestutzt, da sie
sich sonst gegenseitig verletzen würden. Damit sind sie nach dem Aussetzen dem
Hungertod preisgegeben, selbst wenn sie in der Lage wären Futter zu finden.
Ich hoffe, dass dieses Verbot noch Eingang in das neue Gesetz findet, um diesem eindeutig
tierquälerischen Verhalten ein Ende zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Noitz
www.parlament.gv.at
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