TIERÄRZTE PARTNERSCHAFT ZWETTL Mag. Leisser & Mag. Gröblinger Tel.: 02822 34040 3910 Zwettl, Kesselbodengasse 17 Handy: 0676 509 8414 Mo/Di/Do/Fr.: 10-12 und 16-18 Uhr Fax: 02822 53086 Sa: 10-12 Uhr Email: [email protected] NOVELLE ZUM TIERSCHUTZGESETZ Folgende Neuerungen bringt die Novelle, die am 11.1.2008 beschlossen wurde: Chip-Pflicht: ab 30. Juni 2008 müssen alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Übergangsfrist läuft bis 31. 12. 2009. Neugeborene Hunde müssen bis zum 3. Lebensmonat (oder der Abgabe an die neuen Besitzer) gekennzeichnet werden. Qualzuchten: Hier gilt, dass Tiere mit Qualzuchtmerkmalen nicht gezüchtet, importiert, erworben, weitergegeben oder ausgestellt werden dürfen. Erstmals werden die Qualzuchtmerkmale genau aufgelistet. Darunter finden sich: Atemnot, Lahmheiten, Haarlosigkeit, Taubheit, Missbildungen der Schädeldecke oder des Gebisses. Für die Rassezucht gibt es eine Übergangsbestimmung bis 1. 1. 2018, wobei bis dahin züchterische Maßnahmen in diese Richtung nachgewiesen werden müssen. Kupieren: Chirurgische Eingriffe an Tieren, die keine medizinische Notwendigkeit haben (ausgenommen Unfruchtbarmachung) waren bislang schon verboten. Nun weitet sich dieses Verbot auch auf das Ausstellen betroffener Tiere aus, sowie das Verbringen dieser Tiere ins Ausland zum Zwecke dieser Eingriffe. Kofferraum-Verkäufe: Der Handel mit Tieren an öffentlichen Plätzen, sowie der Handel im Umherfahren ist Verboten, wobei den öffentlichen Organen das Recht eingeräumt wird, Tiere zu beschlagnahmen.