Bestätigung über die Impfung

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TIERÄRZTE PARTNERSCHAFT ZWETTL
Mag. Leisser & Mag. Gröblinger
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Sa: 10-12 Uhr
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NOVELLE ZUM TIERSCHUTZGESETZ
Folgende Neuerungen bringt die Novelle, die am 11.1.2008 beschlossen wurde:

Chip-Pflicht: ab 30. Juni 2008 müssen alle Hunde mittels Mikrochip
gekennzeichnet werden. Die Übergangsfrist läuft bis 31. 12. 2009.
Neugeborene Hunde müssen bis zum 3. Lebensmonat (oder der Abgabe an die
neuen Besitzer) gekennzeichnet werden.

Qualzuchten: Hier gilt, dass Tiere mit Qualzuchtmerkmalen nicht gezüchtet,
importiert, erworben, weitergegeben oder ausgestellt werden dürfen.
Erstmals werden die Qualzuchtmerkmale genau aufgelistet. Darunter finden sich:
Atemnot, Lahmheiten, Haarlosigkeit, Taubheit, Missbildungen der Schädeldecke
oder des Gebisses.
Für die Rassezucht gibt es eine Übergangsbestimmung bis 1. 1. 2018, wobei bis
dahin züchterische Maßnahmen in diese Richtung nachgewiesen werden müssen.

Kupieren: Chirurgische Eingriffe an Tieren, die keine medizinische Notwendigkeit
haben (ausgenommen Unfruchtbarmachung) waren bislang schon verboten. Nun
weitet sich dieses Verbot auch auf das Ausstellen betroffener Tiere aus, sowie
das Verbringen dieser Tiere ins Ausland zum Zwecke dieser Eingriffe.

Kofferraum-Verkäufe: Der Handel mit Tieren an öffentlichen Plätzen, sowie der
Handel im Umherfahren ist Verboten, wobei den öffentlichen Organen das Recht
eingeräumt wird, Tiere zu beschlagnahmen.
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