Konzeption zur Förderung der nachhaltigen Integration von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung durch den Einsatz von Integrationsmanagerinnen und -managern (Umsetzung des Paktes für Integration mit den Kommunen) I. Vorbemerkung Eine frühzeitige, umfassende Beratung und Begleitung ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege sieht sich als Partner der Kommunen und ist im Rahmen der Umsetzung des Paktes für Integration gerne bereit, eine qualifizierte Beratung, Unterstützung und Begleitung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung zu gewährleisten und deren Integrationsprozess fachlich zu begleiten. Die Verbände haben seit vielen Jahren gut funktionierende Strukturen in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit aufgebaut und viele qualifizierte Mitarbeitende für die Flüchtlings- und Integrationsarbeit gewonnen, die durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen fortlaufend bedarfsorientiert weiterqualifiziert werden. Die Wohlfahrtsverbände sind bereits in der Verfahrens- und Sozialberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, teilweise in der Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung, in der Migrationsberatung für Erwachsene, den Jugendmigrationsdiensten, in eltern- und familienunterstützenden Angeboten sowie Hilfen zur schulischen und beruflichen Integration geflüchter Menschen, in der Betreuung unbegleiteter geflücheter Kinder und Jugendlicher, in der Offenen und Mobilen Jugendarbeit mit jungen Geflüchteten sowie in der Ehrenamtsbegleitung tätig. Darüber hinaus konnten spenden- sowie -kirchenmittelfinanzierte Strukturen der Flüchtlingsberatung sowie vielfältige Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung im Integrationsprozess eingerichtet werden. Auf Grundlage ihrer Strukturen leisten die Verbände Schulung, Fortbildung und die kontinuierliche fachliche Begleitung des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit. Auf diese Weise konnten örtliche sowie regionale Netzwerke aufgebaut und intensiv begleitet werden. Es besteht eine enge Vernetzung in die Zivilgesellschaft und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und Betroffenen. Stauffenbergstr. 3 / 70173 Stuttgart– Telefon: 0711/ 61967 – 0 / Fax: 0711/61967 - 67 Bei der Umsetzung des Integrationsmanagements in Baden-Württemberg bietet es sich an, auf den beschriebenen Strukturen und dem gewonnenen Fachpersonal aufzubauen.1 Die enge Zusammenarbeit mit freien Trägern der Flüchtlings- und Integrationsarbeit ist ein wichtiger Garant für eine gelingende Integration vor Ort. Die Einhaltung von hohen Qualitätsstandards, der Einsatz von Fachpersonal und eine klare Abgrenzung zu hoheitlichen Aufgaben sowie die daraus resultierende Rollenklarheit sind wichtige Bausteine dafür, dass nachhaltige Integrationserfolge erzielt werden. Eine wirkungsvolle Beratungsarbeit setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Die Geflüchteten müssen sich mit ihren Bedürfnissen, Ängsten und Problemen dem/r Integrationsmanager/in anvertrauen können. Die Integrationsmanager haben eine zentrale integrationsfördernde Aufgabe, sie sind individuell und bedarfsgerecht ausgerichtet und gleichzeitig eng mit den Akteuren vor Ort vernetzt. Auf diese Weise wirken sie in das Gemeinwesen hinein. II. Standards für die Flüchtlingsberatung/Flüchtlingssozialarbeit 1. Ziele und Aufgaben des Integrationsmanagements in der Anschlussunterbringung Es ist zu erwarten, dass mehr als 60% der Asylsuchenden einen Schutzstatus erhalten bzw. aus anderen Gründen mittel- bzw. längerfristig in Deutschland bleiben. Eine qualifizierte Integrationsberatung soll dazu beitragen, dass geflüchtete Menschen ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland führen können. Sie fördert gezielt die Integration der geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg. Eine Förderung der Teilhabe, der Erwerb von Kompetenzen und Fähigkeiten wirken Ausgrenzung und Segregation entgegen und fördern gleichzeitig die Reintegrationschancen im Falle einer freiwilligen Rückkehr oder einer Abschiebung. Geflüchtete Personen bilden eine heterogene Zielgruppe mit unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen für den Integrationsprozess. Sie müssen individuell und kultursensibel unterstützt werden, um in Deutschland erfolgreich ein selbständiges Leben aufbauen zu können. Gleichzeitig ist es wichtig, sozialraumorientiert die Integration zu fördern. Ziele sind dabei u.a.: Unterstützung beim Erwerb guter deutscher Sprachkenntnisse Förderung des Bildungserfolges (erfolgreicher Besuch einer Kindertageseinrichtung, schulische und außerschulische Bildung, Fort- und Weiterbildung) nachhaltige berufliche Integration in den qualifizierten Arbeitsmarkt Unterstützung bei der Bewältigung der elterlichen Aufgaben in der Familie 1 Vgl. PM Land vom 29.11.2016: Pakt für Integration mit den Kommunen. Stauffenbergstr. 3 / 70173 Stuttgart– Telefon: 0711/ 61967 – 0 / Fax: 0711/61967 - 67 allgemeine gesellschaftliche Integration durch Förderung der Mitwirkung und Teilhabe im Gemeinwesen, Förderung der interkulturellen Öffnung in der Aufnahmegesellschaft Aufgaben im Einzelnen: 1.1 Unterstützung im Integrationsprozess - Allgemeine Sozialberatung und Sozialarbeit Die allgemeine Sozialberatung und Sozialarbeit umfasst alle Maßnahmen und Formen der Unterstützung von Asylsuchenden bei sozialen Fragestellungen. Außerdem gehören hierzu auch Maßnahmen zur Sicherung des sozialen Friedens im Umfeld der Einrichtungen und Wohnungen, in denen Geflüchtete leben. Im Einzelnen gehören hierzu u.a. die folgenden Aufgaben: Erstellung eines individuellen Förderplans (Case Management) Beratung und Unterstützung im Hinblick auf den erfolgreichen Besuch von Deutschkursen und begleitender Maßnahmen mit dem Ziel, schnell gute Deutschkenntnisse zu erwerben Beratung und Unterstützung von Eltern in Erziehungs- und Bildungsfragen, auch im Hinblick auf einen möglichst frühzeitigen Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. eines erfolgreichen Einstiegs in das deutsche Schulsystem Maßnahmen zur Förderung des Bildungserfolges Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Einstieg in die schulische und berufliche Ausbildung Beratung und Unterstützung bei der nachhaltigen Integration in den qualifizierten Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit den Fachstellen des Landes (Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Förderung von Aus- und Weiterbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierungen u.a.), enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bzw. mit den Jobcentern Beratung und Unterstützung im Hinblick auf Erhalt und Förderung o der Gesundheit, o der sozialen Absicherung, o des Wohnens, o in Kooperation mit Schuldnerberatung, Schwangerenberatung u.a. sowie bei Bedarf durch aufsuchende Arbeit Beratung und Maßnahmen im Rahmen der gesellschaftlichen Integration (Vereine, Freizeit, Nachbarschaft, kulturelles Leben…) die Identifizierung von besonderen Bedürfnissen der Asylsuchenden und die Erarbeitung und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen das Erkennen besonderer psychosozialer Problemlagen und Weitervermittlung in Fachdienste, Zentren für Folteropfer u.a. Stauffenbergstr. 3 / 70173 Stuttgart– Telefon: 0711/ 61967 – 0 / Fax: 0711/61967 - 67 Beratung zur Wiederherstellung der Familieneinheit, insbesondere Nachzug/Zusammenführung von zurückgebliebenen oder auf der Flucht verlorenen Familienangehörigen, Beratung in Fragen des Aufenthalts und Asylrechtes sowie in weiteren ausländerrechtlichen Fragestellungen, Aufenthaltsverfestigung, etc. (gerade bei den Personen in der Anschlussunterbringung, die sich noch im Verfahren befinden) Beratung und Unterstützung im Kontext der freiwilligen Rückkehr 1.2 Sozialraumorientierte Arbeit Verbesserung von Teilhabe- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Geflüchteten Einrichtung interkultureller Kommunikations- und Begegnungsorte Durchführung von pädagogischen und sozialen Aktivitäten mit Geflüchteten und dem sozialen Umfeld von Flüchtlingsunterkünften bzw. Wohnungen im Stadtteil. Dazu gehören Bürger/innen im Stadtteil, Vereine, Migrantenorganisationen, Initiativen, religiöse Gemeinschaften etc. Unterstützung der Selbstorganisation von Geflüchteten stärkere Einbeziehung von Migranten in politische Gremien (Empowerment) Unterstützung anderer Dienste bei der interkulturellen Öffnung (Zusammenarbeit im Netzwerk, kollegiale Beratung, etc.) Vermittlung in Konfliktfällen 1.3 Begleitung und Unterstützung von Initiativen und Ehrenamtlichen Zusammenarbeit und ggf. fachliche Begleitung sowie Beratung von Ehrenamtlichen und Initiativen des bürgerschaftlichen und kirchlichen Engagements, welche bei der Unterstützung von Flüchtlingen aktiv werden wollen Vernetzung der Akteure im Feld Organisation von Fortbildungen und Schulungen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe Stauffenbergstr. 3 / 70173 Stuttgart– Telefon: 0711/ 61967 – 0 / Fax: 0711/61967 - 67 2. Zentrale Qualitätsmerkmale eine Integrationsmanagements 2.1 Grundvoraussetzung: Kooperationen und Netzwerkarbeit „Ziel der Netzwerkarbeit im Sozialraum ist auch die Stärkung der Kapazitäten der Kommunen in der Einwanderungsgesellschaft und dabei besonders der Förderung der Anerkennung- und Willkommenskultur. Voraussetzung für gelingende Teilhabe ist die Akzeptanz von Einwanderung sowie von gesellschaftlicher und kultureller Vielfalt in den Institutionen und den gesellschaftlichen Haltungen.“ (BAGFW, Leitbild der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer) Mit dem Ziel einer Gesamtkonzeption für die Integration von Geflüchteten kommen der Kooperation und der Netzwerkarbeit vor Ort eine wichtige Bedeutung zu. Sowohl zur Herstellung von Synergien als auch zur Integration der Einrichtungen und ihrer Bewohner/innen in das soziale Umfeld, ist eine gute und enge Zusammenarbeit der Flüchtlings- und Integrationsarbeit mit den anderen Akteuren vor Ort von entscheidender Bedeutung. Für die Unterstützung durch Ehrenamtliche sind Kooperationen und die Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen, Initiativen, Vereinen, Kirchen, Migrantenorganisationen und anderen sozialen Netzwerken im Umfeld der Einrichtung eine wichtige Aufgabe. 2.2 Sicherstellung des Qualitätsniveaus - Prinzip der Subsidiarität In den Eckpunkten der Förderung der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung (uVSB) in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge ist festgelegt, dass die Verfahrens- und Sozialberatung in der Erstaufnahme auf geeignete, regionale Träger übertragen wird, welche die erforderliche qualitative Erfahrung sicherstellen können. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz soll die Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung auf freie, gemeinnützige Träger übertragen werden. Um eine gesellschaftsnahe Integrationsbegleitung und eine klare Trennung von hoheitlichen Aufgaben zu gewährleisten, ist es von zentraler Bedeutung, dass die Aufgabe des Integrationsmanagements durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit erfolgt, die bei freien, gemeinnützigen Trägern angesiedelt sind. Um die eine möglichst effektive Wirkung der Integrationsbegleitung zu erreichen, muss gewährleistet sein, dass sich die Geflüchteten den Fachkräften mit ihren Problemen und Fragen anvertrauen. Insofern sollte die Beratung und Integrationsbegleitung - ungeachtet der Unterbringungsebene – in Baden-Württemberg auf freie, gemeinnützige Träger übertragen werden. 2.3 Qualifikation und Anforderungen an das Personal Um ein qualitativ hochwertiges Integrationsmanagement zu gewährleisten werden bei den Liga-Verbänden für diese Aufgabe ausnahmslos Fachkräfte eingesetzt, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit oder eine vergleichbare Qualifikation mitbringen. Im Einzelfall sollte geklärt werden, dass Stauffenbergstr. 3 / 70173 Stuttgart– Telefon: 0711/ 61967 – 0 / Fax: 0711/61967 - 67 folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, entweder bereits vorhanden sind oder kurzfristig erworben werden können: Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen im Flüchtlingsrecht, wie auch im allgemeinen Aufenthaltsrecht, sowie den einschlägigen Regelungen des Sozialrechts Fachwissen zu den politischen, ökonomischen oder soziokulturellen Ursachen von Flucht und Migration fachspezifische Kenntnisse zu den einschlägigen Herkunftsländern, wie Kenntnisse zu soziokulturellen Hintergründen, Wertesystem, religiösen und sprachlichen Spezifika, welche maßgeblich für die Sozialisation und Enkulturation sind Fachkenntnisse im gesundheitlichen Bereich, insbesondere zu physischen und psychischen Folgen von Flucht und Migration, wie Traumatisierungen, körperliche Folgen von Misshandlungen, dissoziative Störungen, flucht- und migrationsbedingte Familienkonflikte, Verlustängste etc. Beratungskompetenz, Empowerment-Ansätze, Biografiearbeit Interkulturelle Kompetenz Kenntnisse der interkulturellen Kommunikation sowie Fremdsprachenkenntnisse in den häufigsten Herkunftssprachen Erfahrung im Konfliktmanagement Teamfähigkeit, Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Netzwerken und mit Ehrenamtlichen Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung. Die Träger der Flüchtlings- und Integrationsarbeit achten darauf, multiprofessionelle Teams zusammenzustellen, welche die unterschiedlichen Anforderungen an die Tätigkeit insgesamt abdecken. Diversität in Bezug auf Herkunft und Geschlecht ist außerdem notwendig, um die heterogene Gruppe von Asylsuchenden adäquat betreuen zu können. Das Team soll durch eigene Sprachkenntnisse verschiedene Beratungssprachen abdecken, ein Dolmetschernetzwerk bzw. Dolmetscherpool soll aufgebaut werden. Eine regelmäßige fachliche Unterstützung durch Fachjurist/innen, und die zuständigen Fachreferent/innen der beteiligten Verbände, regelmäßige Fortbildungen, Supervision und Teambesprechungen werden gewährleistet. Stuttgart, den 17.05.2017 Stauffenbergstr. 3 / 70173 Stuttgart– Telefon: 0711/ 61967 – 0 / Fax: 0711/61967 - 67