Die Praxisumsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) Die Themen - Schadstoffe aus Kleinfeuerungsanlagen — aktuelle Immissionssituation - Praxiserfahrungen mit der Anwendung der 1. BImSchV aus der Sicht des Bundesumweltministeriums, der Behörden und der Schornsteinfeger - Klärung von Zweifelsfragen - Stand der Technik (Messtechnik / Feuerungstechnik / Abgasreinigung) - Weitere rechtliche und technische Entwicklungen und Perspektiven Fachtagung in der BEW-Bildungsstätte in Duisburg Termin: 25.02.2015 Duisburg Kurs-Nr. U070 www.bew.de Die Praxisumsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) Seit fast genau 5 Jahren gilt nun die im März 2010 novellierte 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen regelt, welche nicht unter die Genehmigungspflicht des § 4 BImSchG fallen. Die Novellierung wurde nötig, da die Erneuerbare-Energien Richtlinie (2009/28/EC) fordert, dass im Jahr 2020 18% des gesamten deutschen Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen stammt und daher die energetische Nutzung von Holz und anderen biogenen Brennstoffen weiter ausgebaut wird. Holzfeuerungsanlagen tragen jedoch einen erheblichen Teil zur Schadstoffbelastung der Luft bei, u.a. werden gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstäube und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ausgestoßen. Daher wurden in der Verordnung Anforderungen an die jeweiligen Brennstoffe getroffen, bestehende Grenzwerte für den Schadstoffausstoß neu definiert und gesenkt, sowie Vorgaben für die Überwachung und Sanierungsregeln für bestehende Anlagen gesetzt. Dies soll für eine Verringerung des Schadstoffausstoßes sorgen, um diese, im Zuge des Nutzungsausbaus, nicht weiter steigen zu lassen. Die Veranstaltung nimmt dies zum Anlass und gibt den Teilnehmern die Möglichkeit die aktuelle Situation und die weiteren Entwicklungen und Perspektiven zu erörtern. Ein wichtiges Anliegen der Veranstaltung ist es auch die – bei den Vollzugsbehörden, den Herstellern und Betreibern von Anlagen – immer wieder auftretenden Zweifelsfragen bei der Anwendung der 1. BImSchV zu diskutieren und zu klären. Weiterhin wird umfassend auf die technische Neu- bzw. Weiterentwicklung der Ofentechnik, der Abgasreinigung sowie der Messtechnik eingegangen. Im Rahmen dessen wird auch die Rolle der neuen EU-Ökodesign Richtlinie für die Weiterentwicklung thematisiert. Zum 01. Januar 2015 werden nun, in einer zweiten Stufe, die bisherigen Emissionsanforderungen an Einzelraumfeuerungsanlagen (Kachelöfen oder Heizkamine) weiter verschärft. So müssen bis zum 31.12.2014 alle Anlagen, die vor dem 31.12.1974 (Datum des Typschildes) errichtet wurden, mit einer Filtereinrichtung nachgerüstet oder komplett ersetzt werden, um die dann in der Verordnung genannten Grenzwerte und Mindestwirkungsgrade zu erreichen. Veranstaltungsleitung DR. ILONA GRUND, LANUV — Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf/Essen) Referenten THOMAS DOBRICK, Umweltamt der Stadt Essen HANS-PETER EWENS, BMUB — Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bonn) DR. KARL-JOSEF GEUEKE, LANUV — Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW DR. ILONA GRUND, LANUV — Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf/Essen) ANJA NOWACK, Umweltbundesamt (Dessau) HELMUT PAUL, Umweltamt der Stadt Köln DR. VOLKER SCHMATLOCH, Spartherm Feuerungstechnik GmbH (Melle) BERND VOLLMER, Kompetenzzentrum für Lüftung und Hygiene (Dülmen) ACHIM WIRTH, Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW DR. SABINE WURZLER, LANUV — Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf/Essen) Programm zur Veranstaltung am 25.02.2015 Vormittag Nachmittag Moderation: DR. ILONA GRUND Moderation: DR. ILONA GRUND 09:00 Uhr Begrüßung / Einführung DR. EDGAR TSCHECH / DR. ILONA GRUND 14:00 Uhr Die Umsetzung der 1. BImSchV aus der Sicht des kommunalen Umweltschutzes am Beispiel der Stadt Essen THOMAS DOBRICK 09:15 Uhr Schadstoffe aus Kleinfeuerungsanlagen ANJA NOWACK 10:00 Uhr Immissionen in NRW / Der Anteil der Holzfeuerung am PM10-Feinstaub (Immissionen, Sachstand: Aufstellung neuer Emissionskataster beim LANUV) DR. ILONA GRUND / DR. SABINE WURZLER 10:30 Uhr Diskussion 10:45 Uhr Kaffeepause 11:15 Uhr Erfahrungen mit der Umsetzung der 1. BImSchV — aktuelle Entwicklungen und Perspektiven HANS-PETER EWENS 12:15 Uhr Die Umsetzung der 1. BImSchV aus der Sicht des Schornsteinfegerhandwerks ACHIM WIRTH 14:30 Uhr Die Umsetzung der 1. BImSchV aus der Sicht des kommunalen Umweltschutzes am Beispiel der Stadt Köln HELMUT PAUL 15:00 Uhr Diskussion 15:15 Uhr Kaffeepause 15:30 Uhr VDI-Richtlinien und Messgeräte 2010 (insbesondere für Partikel) Kontrolle des Brennstoffmissbrauchs DR. KARL-JOSEF GEUEKE 16:00 Uhr Beeinflussung des Emissionsverhaltens von Holzfeuerungen durch den Betreiber BERND VOLLMER 16:30 Uhr Stand der Ofentechnik — Die Abgasreinigung bei Einzelraumfeuerungen DR. VOLKER SCHMATLOCH 12:45 Uhr Diskussion 13:00 Uhr Mittagspause 17:00 Uhr Abschlussdiskussion/Schlussworte DR. ILONA GRUND ca. 17:15 Uhr Ende der Veranstaltung Ansprechpartner Anmeldung zur Veranstaltung Inhalt: Dr. Edgar Tschech, 02065-770-124, [email protected] Organisation: Tanja Thiemann, 02065-770-122, [email protected] Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected] Die Praxisumsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV) Terminwahl 25.02.2015 im BEW Duisburg Abschluss Kursnummer U070D1502I BEW-Teilnahmebescheinigung Zielgruppe - Mitarbeiter von Immissionsschutz- bzw. Umweltschutzbehörden Vertreter des Schornsteinfegerhandwerks und der Innungen Anlagenbetreiber Anlagenhersteller Anmeldebedingungen Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf unserer Homepage unter http://www.bew.de/ueber-uns/agb.html einsehen können. Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke) Regulär 395,00 € Verbandsmitglieder* 365,00 € Behörden und Kommunen in NRW 45,00 € Behörden und Kommunen außerhalb von NRW 295,00 € * VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr, VDRK Unterkunft und Verpflegung in Duisburg Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen 60 komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV und Telefon zur Verfügung. Eine eigene Küche sorgt für das leibliche Wohl. Anreise am Vortag, nach 19:00 Uhr _____x Übernachtung(en) im Einzelzimmer _____x Abendessen je 70,00 € je 9,00 € Datenschutzhinweis Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben werden des Weiteren von der BEW für eigene Direktmarketingzwecke unter eventueller Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet. Dieser Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. Anschrift BEW Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH Bildungsstätte Duisburg Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70 47228 Duisburg Telefon: 02065-770-0 Telefax: 02065-770-117 Anmeldung Wünschen Sie weitere Fortbildungsangebote? per Mail - per Post - keine Informationen Teilnehmeranschrift privat oder geschäftlich Anrede Titel Vorname Nachname 1 Geb.-Dat./-Ort Funktion in Firma Firma Firma 2. Zeile Straße PLZ Ort Telefon Telefax Mobil 2 E-Mail Teilnehmer 3 E-Mail in Kopie an Vor-/Zuname Branche Verband Mitgliedsnummer 1 2 Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per E-Mail an [email protected] oder telefonisch über 0201-8406-6 widersprechen. Ort, Datum Interne Mailingkennung: Flyer Vorlage: DL0017.002 Unterschrift 3 Für die Erstellung von Bescheinigungen Für die schnellere Abwicklung (Korrespondenz) und erwünschten Newsletter Bspw. Kopie an Vorgesetzten oder Personalabteilung Abweichende Rechnungsanschrift Firma Firma 2. Zeile Rechnung z. Hd. 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