Die Praxisumsetzung der Kleinfeuerungsanlagen

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Die Praxisumsetzung der
Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV)
Die Themen
- Schadstoffe aus Kleinfeuerungsanlagen — aktuelle Immissionssituation
- Praxiserfahrungen mit der Anwendung der 1. BImSchV aus der Sicht
des Bundesumweltministeriums, der Behörden und der Schornsteinfeger
- Klärung von Zweifelsfragen
- Stand der Technik (Messtechnik / Feuerungstechnik / Abgasreinigung)
- Weitere rechtliche und technische Entwicklungen und Perspektiven
Fachtagung in der BEW-Bildungsstätte in Duisburg
Termin: 25.02.2015
Duisburg
Kurs-Nr. U070
www.bew.de
Die Praxisumsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV)
Seit fast genau 5 Jahren gilt nun die im März 2010 novellierte
1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen
regelt, welche nicht unter die Genehmigungspflicht des § 4 BImSchG
fallen. Die Novellierung wurde nötig, da die Erneuerbare-Energien
Richtlinie (2009/28/EC) fordert, dass im Jahr 2020 18% des gesamten deutschen Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen stammt
und daher die energetische Nutzung von Holz und anderen biogenen
Brennstoffen weiter ausgebaut wird.
Holzfeuerungsanlagen tragen jedoch einen erheblichen Teil zur
Schadstoffbelastung der Luft bei, u.a. werden gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstäube und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ausgestoßen. Daher wurden in der Verordnung
Anforderungen an die jeweiligen Brennstoffe getroffen, bestehende
Grenzwerte für den Schadstoffausstoß neu definiert und gesenkt,
sowie Vorgaben für die Überwachung und Sanierungsregeln für
bestehende Anlagen gesetzt. Dies soll für eine Verringerung des
Schadstoffausstoßes sorgen, um diese, im Zuge des Nutzungsausbaus, nicht weiter steigen zu lassen.
Die Veranstaltung nimmt dies zum Anlass und gibt den Teilnehmern
die Möglichkeit die aktuelle Situation und die weiteren Entwicklungen und Perspektiven zu erörtern. Ein wichtiges Anliegen der Veranstaltung ist es auch die – bei den Vollzugsbehörden, den Herstellern
und Betreibern von Anlagen – immer wieder auftretenden Zweifelsfragen bei der Anwendung der 1. BImSchV zu diskutieren und zu
klären.
Weiterhin wird umfassend auf die technische Neu- bzw. Weiterentwicklung der Ofentechnik, der Abgasreinigung sowie der Messtechnik eingegangen. Im Rahmen dessen wird auch die Rolle der neuen
EU-Ökodesign Richtlinie für die Weiterentwicklung thematisiert.
Zum 01. Januar 2015 werden nun, in einer zweiten Stufe, die bisherigen Emissionsanforderungen an Einzelraumfeuerungsanlagen
(Kachelöfen oder Heizkamine) weiter verschärft. So müssen bis zum
31.12.2014 alle Anlagen, die vor dem 31.12.1974 (Datum des Typschildes) errichtet wurden, mit einer Filtereinrichtung nachgerüstet
oder komplett ersetzt werden, um die dann in der Verordnung
genannten Grenzwerte und Mindestwirkungsgrade zu erreichen.
Veranstaltungsleitung
DR. ILONA GRUND, LANUV — Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf/Essen)
Referenten
THOMAS DOBRICK, Umweltamt der Stadt Essen
HANS-PETER EWENS, BMUB — Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bonn)
DR. KARL-JOSEF GEUEKE, LANUV — Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
DR. ILONA GRUND, LANUV — Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf/Essen)
ANJA NOWACK, Umweltbundesamt (Dessau)
HELMUT PAUL, Umweltamt der Stadt Köln
DR. VOLKER SCHMATLOCH, Spartherm Feuerungstechnik GmbH (Melle)
BERND VOLLMER, Kompetenzzentrum für Lüftung und Hygiene (Dülmen)
ACHIM WIRTH, Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW
DR. SABINE WURZLER, LANUV — Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf/Essen)
Programm zur Veranstaltung am 25.02.2015
Vormittag
Nachmittag
Moderation: DR. ILONA GRUND
Moderation: DR. ILONA GRUND
09:00 Uhr
Begrüßung / Einführung
DR. EDGAR TSCHECH / DR. ILONA GRUND
14:00 Uhr
Die Umsetzung der 1. BImSchV aus der Sicht des
kommunalen Umweltschutzes am Beispiel der Stadt Essen
THOMAS DOBRICK
09:15 Uhr
Schadstoffe aus Kleinfeuerungsanlagen
ANJA NOWACK
10:00 Uhr
Immissionen in NRW / Der Anteil der Holzfeuerung am
PM10-Feinstaub (Immissionen, Sachstand: Aufstellung neuer
Emissionskataster beim LANUV)
DR. ILONA GRUND / DR. SABINE WURZLER
10:30 Uhr
Diskussion
10:45 Uhr
Kaffeepause
11:15 Uhr
Erfahrungen mit der Umsetzung der 1. BImSchV
— aktuelle Entwicklungen und Perspektiven
HANS-PETER EWENS
12:15 Uhr
Die Umsetzung der 1. BImSchV aus der Sicht
des Schornsteinfegerhandwerks
ACHIM WIRTH
14:30 Uhr
Die Umsetzung der 1. BImSchV aus der Sicht des
kommunalen Umweltschutzes am Beispiel der Stadt Köln
HELMUT PAUL
15:00 Uhr
Diskussion
15:15 Uhr
Kaffeepause
15:30 Uhr
 VDI-Richtlinien und Messgeräte 2010
(insbesondere für Partikel)
 Kontrolle des Brennstoffmissbrauchs
DR. KARL-JOSEF GEUEKE
16:00 Uhr
Beeinflussung des Emissionsverhaltens
von Holzfeuerungen durch den Betreiber
BERND VOLLMER
16:30 Uhr
Stand der Ofentechnik — Die Abgasreinigung
bei Einzelraumfeuerungen
DR. VOLKER SCHMATLOCH
12:45 Uhr
Diskussion
13:00 Uhr
Mittagspause
17:00 Uhr
Abschlussdiskussion/Schlussworte
DR. ILONA GRUND
ca. 17:15 Uhr
Ende der Veranstaltung
Ansprechpartner
Anmeldung zur Veranstaltung
Inhalt: Dr. Edgar Tschech, 02065-770-124, [email protected]
Organisation: Tanja Thiemann, 02065-770-122, [email protected]
Adressmanagement: Peter Spiel, 02065-770-114, [email protected]
Die Praxisumsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
(1. BImSchV)
Terminwahl
 25.02.2015 im BEW Duisburg
Abschluss
Kursnummer
U070D1502I
BEW-Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
-
Mitarbeiter von Immissionsschutz- bzw. Umweltschutzbehörden
Vertreter des Schornsteinfegerhandwerks und der Innungen
Anlagenbetreiber
Anlagenhersteller
Anmeldebedingungen
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Der
Teilnahmepreis gilt pro Person, es sind Veranstaltungsunterlagen,
Mittagessen und Pausengetränke beinhaltet. Es gelten die AGB für
das offene Veranstaltungsprogramm der BEW GmbH, die Sie auf
unserer Homepage unter http://www.bew.de/ueber-uns/agb.html
einsehen können.
Teilnahmepreis (inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke)
 Regulär
395,00 €
 Verbandsmitglieder*
365,00 €
 Behörden und Kommunen in NRW
45,00 €
 Behörden und Kommunen außerhalb von NRW
295,00 €
* VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr, VDRK
Unterkunft und Verpflegung in Duisburg
Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen
60 komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV und
Telefon zur Verfügung. Eine eigene Küche sorgt für das leibliche
Wohl.
 Anreise am Vortag,  nach 19:00 Uhr
 _____x Übernachtung(en) im Einzelzimmer
 _____x Abendessen
je 70,00 €
je 9,00 €
Datenschutzhinweis
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der
Speicherung personenbezogener Daten für die Zwecke der
Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen durch das
BEW einverstanden. Die Datenspeicherung unterliegt den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die persönlichen Angaben
werden des Weiteren von der BEW für eigene
Direktmarketingzwecke unter eventueller Einbeziehung von
Dienstleistern, verwendet. Dieser Verwendung kann jederzeit
widersprochen werden.
Anschrift
BEW
Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH
Bildungsstätte Duisburg
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70
47228 Duisburg
Telefon: 02065-770-0
Telefax: 02065-770-117  Anmeldung
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Teilnehmeranschrift  privat oder  geschäftlich
Anrede Titel
Vorname
Nachname
1
Geb.-Dat./-Ort
Funktion in Firma
Firma
Firma 2. Zeile
Straße
PLZ Ort
Telefon
Telefax
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2
E-Mail Teilnehmer
3
E-Mail in Kopie an
 Vor-/Zuname
Branche
Verband
Mitgliedsnummer
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2
Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per E-Mail an
[email protected] oder telefonisch über 0201-8406-6
widersprechen.
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Interne Mailingkennung: Flyer
Vorlage: DL0017.002
Unterschrift
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Für die schnellere Abwicklung (Korrespondenz) und erwünschten Newsletter
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Firma
Firma 2. Zeile
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