Textbausteine (Muster) für Stellungnahmen zu den Windvorrangflächen 5301, 5302 > Regionalverband FrankfurtRheinMain 475a, 914 > Regierungspräsidium Darmstadt 1. Allgemein (gilt für alle Flächen) Denkmalschutz: Die im 13. Jahrhundert gegründete Burg Ronneburg ist durch ihre Lage als Höhenburg auf einem steilen Basaltkegel weithin sichtbar und Namensgeberin des Ronneburger Hügellandes. Die Burg mit ihrer bedeutsamen Architektur der Renaissance, darunter den markanten Kuppelhelm des Bergfriedes, ist einem außergewöhnlich gutem Erhaltungszustand und eine der bedeutendsten Burgen in Hessen. Dieser überregionalen Bedeutung, die im Rahmen einer Vielzahl von Veranstaltungen bis zu 120.000 Besucher aus ganz Deutschland und den Nachbarländern anzieht, wird die Einstufung der Burg als Denkmal in die Kategorie „B“ nicht gerecht. Die in den Sachlichen Teilplänen Erneuerbare Energien vorgenommen Bewertungen der Beeinträchtigung dieses herausragenden Denkmals durch die Windvorrangflächen 5301, 5302, 475a und 914 ist eine Farce und spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten nicht wieder. Insbesondere im Hinblick auf die Windvorrangfläche 914 ist diese auch völlig widersprüchlich. Einerseits beeinträchtigt diese Fläche erheblich, da die WKA hoch hinter dem Denkmal aufragen, anderseits würden keine Beeinträchtigungen entstehen, da diese nur abseits neben dem Denkmal sichtbar erscheinen würden. Alle WKA auf den genannten Windvorrangflächen würden durch ihre Lage auf den umliegenden Höhenzügen die Burg in erheblichen Maße (6- 8 fache Höhe) überragen und jede Sichtbeziehung von der und zu der Burg nachhaltig (zer-)stören. Die Argumentation, dass jede WKA nur eine begrenzte Verwendungsdauer besitzt und nach ihrer Einsatzzeit wieder abgebaut wird und damit die Beeinträchtigung des Denkmals nicht von Dauer sei, ist nicht stichhaltig. Bei dem vermeintlichen Planziel der Energiegewinnung durch erneuerbare Energien zu 100 % ist davon auszugehen, dass jede heutige WKA nach Ende der Betriebszeit durch eine neue und wahrscheinlich noch dominantere Anlage ersetzt wird und damit die Beeinträchtigung dauerhaft eintritt. Landschaftsbild/Umzingelung/Optische Bedrängung: An die Ausführungen zum Denkmalschutz knüpft die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes des Ronneburger Hügellandes an. Innerhalb eines Radius von rund 2 km sollen rund um die relativ kleine Gemarkung Ronneburg vier Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Alle Anlagen würden auf den umliegenden Höhenzügen stehen und das Landschaftsbild auf engstem Raum völlig entstellen. Durch ihre Lage und die Bauhöhe der Anlagen wäre es so gut wie unmöglich, sich der optischen Beeinflussung/Bedrängung in den Ronneburger Ortsteilen zu entziehen. Über dem Büdinger Ortsteil Eckartshausen würde durch die Nähe zu potentiellen WKA des Vorranggebietes 475 a ebenso eine dominante optische Bedrängungswirkung vorliegen. Lärm/Schattenwurf/Infraschall: In Bezug auf die Vorrangflächen 5301 und 475 a ist insbesondere für Altwiedermus/Neuwiedermuß mit einer erheblichen Lärmbelästigung zu rechnen. Beide Ortsteile liegen in Hauptwindrichtung gesehen, direkt hinter den Windvorrangflächen 475a und Teilen von 5301. Die Grundbelastung durch die Lärmemissionen der Autobahn A 45 und der A 66 aus dem Kinzigtal würde durch auf diesen Flächen errichtete WKA deutlich angehoben. Gerade bei feuchtkühlen Inversionswetterlagen und der vorherrschenden Südwest bis West Windrichtung führen beide Autobahnen bereits heute zu einem deutlichen Grundrauschen in ganz Ronneburg und auch Eckartshausen. Grundsätzlich würde bei einer Realisierung aller vier Vorrangflächen gerade Ronneburg einer erheblichen Lärmbelastung unterliegen. Für die Vormittagsstunden ist für Eckartshausen und für den gesamten Nachmittag und Abend ist je nach Jahreszeit und Sonnenstand mit längerem Schattenwurf für Altwiedermus/Neuwiedermuß zu rechnen. Mehrere WKA auf den Vorrangflächen 475a und 5301 führen zu einer kontinuierlichen und lang andauernden Belastung von Altwiedermus/Neuwiedermuß, da alle WKA am Sonnenuntergangshorizont positioniert wären. Allen vier Vorrangebieten ist gemein, das durch die Nähe zur Wohnbebauung in Ronneburg und für Eckartshausen beim Vorrangebiet 475a nicht nur der wahrnehmbare Schall zu nahhaltigen Beeinträchtigungen führen wird. Die Thematik der gesundheitlichen Auswirkungen durch Infraschall ist nach wie vor nicht abschließend untersucht und wird von den Richtlinien der veralteten TA-Lärm nicht sachgerecht gewürdigt. Die Möglichkeit, dass auf jedem Vorranggebiet mehrere WKA errichtet werden können und diese bis auf 1.000m und wenig darüber an die Wohnbebauung heranrücken können, stellt ein nicht hinnehmbares Gesundheitsrisiko durch Infraschallemissionen dar