Teil I - Windkraftanlagen -mit Deckblatt - Landkreis Dahme

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Erneuerbare Energien im
Landkreis Dahme-Spreewald
Teil I - Windkraftnutzung
Herausgegeben vom
Landkreis Dahme-Spreewald
Der Landrat
Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz /
Agenda 21 / Flughafenbeauftragter
Druck: Eigendruck
Stand: 12/2011
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
Inhaltsverzeichnis
3
Seite
0.
Erneuerbare Energien - Beitrag zum Klimaschutz
4
1.
Windkraftnutzung
5
1.1
Entwicklung und Stand der Windkraftnutzung im Landkreis
Dahme-Spreewald bis 2010
5
1.1.1 Entwicklung der Anlagenanzahl
5
1.1.2 Entwicklung der technischen Parameter Leistung und Höhe
5
1.1.3 Entwicklung der Stromeinspeisung
7
1.2
1.3
Stand der Windkraftnutzung in der Planungsregion Lausitz-Spreewald
und im Land Brandenburg im Jahre 2010
8
Planung von Windkraftanlagen und Entwicklung der technischen
Parameter Leistung und Höhe im Landkreis Dahme-Spreewald
ab 2010
8
1.4
Entwicklung des Flächenbedarfs für Windkraftanlagen
11
2.
Karten
14
3.
Quellenverzeichnis
26
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
0.
4
Erneuerbare Energien - Beitrag zum Klimaschutz
Klimaschutz ist der Sammelbegriff für Maßnahmen, die einer durch den
Menschen verursachten globalen Erwärmung entgegenwirken und mögliche
Folgen abmindern oder sogar verhindern sollen. Die Erwärmung entsteht z. B.
durch Verbrennen fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) zur Erzeugung von
Strom und Wärme. Dadurch wird das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) in der
Erdatmosphäre angereichert, so dass weniger Wärmestrahlung von der
Erdoberfläche in das Weltall abgestrahlt werden kann und somit zu einer
globalen Erwärmung der Erde führt.
Um die Folgen der globalen Erwärmung abzuwenden, sind weltweit massive
Anstrengungen erforderlich. Im Jahre 1992 haben 179 Staaten in Rio de Janeiro
die Grundlage dafür geschaffen und im Jahre 1997 mit dem Kyoto-Protokoll
konkretisiert.
Klimaschutz bedeutet eine Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen.
Mit der Atomkatastrophe vom 11.03.2011 im japanischen Fukushima und dem
Ausstieg Deutschlands aus der Atomkraft bis zum Jahre 2022 wurde eine neue
Dimension erreicht.
Neben Investitionen für eine verbesserte Energieeffizienz und Energieeinsparung, sollen verstärkt erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.10.2010 soll der Anteil
der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von
heute 17 % auf 35 % im Jahre 2020 steigen. Danach wird folgende Entwicklung
angestrebt: 50 % bis 2030, 65 % bis 2040, 80 % bis 2050.
Die Grundlage für den Ausbau von erneuerbarer Energie, insbesondere der
Windenergie, in Deutschland bildet das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahre
1990. In diesem Gesetz wurden erstmals die Abnahmepflicht sowie die
Einspeisevergütung festgeschrieben. Dieses Gesetz wurde im Jahre 2000 durch
das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz – EEG) abgelöst, welches den weiteren Ausbau aller regenerativen Energien in Deutschland maßgeblich vorangetrieben hat. Dieses Gesetz wurde in den
folgenden Jahren mehrmals in Bezug auf Förderung und Flächenkriterien
fortgeschrieben und geändert
Das Land Brandenburg hat seine energiepolitischen Ziele bis zum Jahr 2020 in
der „Energiestrategie 2020“ festgeschrieben. Der Anteil der erneuerbaren
Energien am Primärenergieverbrauch soll bis 2020 von derzeit 6 % auf 20 %
gesteigert werden. Schwerpunkte sind die Energiegewinnung aus Wind, Solar
und Biomasse.
Bei der Windenergienutzung wird eine Erzeugungskapazität von 7500 Megawatt
(MW) bis zum Jahr 2020 angestrebt. Der Ausbau soll so weit wie möglich durch
die optimale Auslastung der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Verbindung
mit Repowering (Ersatz alter Anlagen durch moderne leistungsstärkere Anlagen)
erfolgen. Aber auch die Ausweisung neuer Eignungsgebiete wird erforderlich. Zur
Erreichung der Zielstellung wird eingeschätzt, dass im Land Brandenburg eine
Fläche von mindestens 555 km2 benötigt wird, das bedeutet einen Zuwachs von
50 % gegenüber den bisher ausgewiesenen Flächen.
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
5
1.
Windkraftnutzung
1.1
Entwicklung und Stand der Windkraftnutzung im Landkreis DahmeSpreewald bis 2010
1.1.1 Entwicklung der Anlagenanzahl
Ein wichtiger Bestandteil der erneuerbaren Energien ist die Windkraft. Durch die
gesetzlich gesicherte Abnahmepflicht und Einspeisevergütung für Strom aus
Wind auf der Grundlage des Stromeinspeisegesetzes wurden auch im Landkreis
Dahme-Spreewald (LDS) in den 1990er Jahren die ersten Windkraftanlagen
(WKA) errichtet.
In den Jahren von 1994 bis 1997 wurden 11 WKA an das Stromnetz
angeschlossen. Die Privilegierung von WKA im Außenbereich, seit 1998 im
Baugesetzbuch verankert, erleichterte die Errichtung von WKA. Weitere 15 WKA
speisten 1998 und 1999 Strom in das öffentliche Netz ein. Mit Inkrafttreten des
EEG im Jahre 2000 ist ein deutlicher Anstieg bei der Errichtung von WKA zu
verzeichnen. Von 2000 bis 2010 sind im Landkreis 154 WKA errichtet und an das
Stromnetz angeschlossen worden.
Mit Stand Dezember 2010 sind im LDS insgesamt 180 WKA an das Leitungsnetz
der Grundversorger angeschlossen. Auf Karte 1 (Seite 14/15) sind die Standorte
der angeschlossenen WKA dargestellt.
Angeschlossene WKA von 1994 bis 2010 – kumulativ
200
180
180
156
160
136
140
136
123
Anzahl
120
99
100
99
89
80
57
60
40
26
20
2
4
11
27
30
17
4
0
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Quelle: EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH, Stand Dezember 2010
1.1.2 Entwicklung der technischen Parameter Leistung und Höhe
Die Entwicklung der WKA in den letzten 20 Jahren konzentrierte sich hauptsächlich auf die Konstruktion immer größerer Anlagen. Die technischen
Parameter, Leistung und Höhe, wurden stetig erhöht, um die Standorte optimal
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
6
ausnutzen zu können. Betrug die Leistung der ersten WKA im LDS durchschnittlich 0,5 MW, steigerte sich diese in den Folgejahren auf 2,0 MW und darüber.
Entwicklung der Leistung pro WKA von 1994 bis 2010
2,5
2,3
2,0
2,3
2,0
1,5
MW
1,5
1,0
0,6
0,5
0,5
0,0
1994
1998
2000
2003
2007
2010
Jahr
Quelle: Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes, Bauanträge
Installierte Leistung der WKA von 1994 bis 2010 – kumulativ
350,0
297,0
300,0
249,0
250,0
209,0
200,0
209,0
MW
183,2
140,2
150,0
120,2
140,2
100,0
60,1
50,0
0,0
1,0
2,0
2,0
5,5
8,7
14,5 15,1 16,9
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Quelle: EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH, Stand Dezember 2010
Die Gesamthöhe der einzelnen WKA steigerte sich von 85,0 m im Jahre 1994 auf
170,0 m im Jahre 2010.
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
7
Entwicklung der Gesamthöhe von 1994 bis 2010
180,0
170,0
170,0
160,0
150,0
Höhe in m
140,0
133,0
120,0
120,0
100,0
93,0
85,0
87,0
80,0
60,0
1994
1997
1998
1999
2003
2004
2007
2010
Jahr
Quelle: Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes, Bauanträge
1.1.3 Entwicklung der Stromeinspeisung
Seit Inkrafttreten der Veröffentlichungspflicht für erneuerbare Energien kann die
Höhe der Stromeinspeisung in das Netz der Grundversorger ermittelt werden.
Die angeschlossenen WKA im LDS haben in den einzelnen Jahren von 2006 bis
2010 nachfolgende Strommengen in das Stromnetz eingespeist.
Eingespeiste Strommenge pro Jahr von 2006 bis 2010
400.000
377.256
358.593
350.000
360.944
333.533
MWh
300.000
250.000
197.865
200.000
150.000
2006
2007
2008
Jahr
Quelle: EEG-Bewegungsdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH
2009
2010
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
8
Bei einem Stromverbrauch im LDS von durchschnittlich 730.000 MWh und einer
eingespeisten Strommenge von 377.256 MWh wurden im Jahre 2010 bereits
51 % des Strombedarfs durch Windkraft erzeugt. Die Zielstellung der Bundesregierung, dass bis 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung 35 % betragen soll, ist für den LDS bereits durch die erzeugte Strommenge aus Windkraft erreicht worden.
1.2
Stand der Windkraftnutzung in der Planungsregion Lausitz-Spreewald und im Land Brandenburg im Jahre 2010
In der Planungsregion Lausitz-Spreewald mit den Kreisen Dahme-Spreewald
(LDS), Elbe-Elster (EE), Oberspreewald-Lausitz (OSL), Spree-Neiße (SPN) und
der Stadt Cottbus sind gemäß Standortatlas Energie der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald insgesamt 561 WKA mit einer Leistung von 878
MW errichtet worden.
Errichtete WKA in der Planungsregion Lausitz-Spreewald nach Landkreisen
(für den LDS fehlen in der Statistik 24 WKA aus dem Jahre 2010)
250
200
200
156
Anzahl
150
100
100
73
50
32
0
LDS
EE
OSL
SPN
Stadt Cottbus
Landkreis
Quelle: Standortatlas Energie der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Stand März 2011
Im gesamten Land Brandenburg wurden mit Stand 31.12.2010 gemäß
Veröffentlichung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) insgesamt 2.952 WKA mit einer installierten Leistung von 4.400,8
MW errichtet.
Zur Erreichung der Erzeugungskapazität von 7.500 MW gemäß „Energiestrategie
2020“ des Landes Brandenburg müssen noch WKA mit einer Leistung von 3.099
MW errichtet werden.
1.3
Planung von WKA und Entwicklung der technischen Parameter
Leistung und Höhe im LDS ab 2010
Im Jahre 2010 wurden noch 7 WKA mit einer Leistung von 14 MW genehmigt
und weitere 12 WKA mit 24 MW Leistung im Jahre 2011. Diese WKA sind noch
nicht an das Stromnetz angeschlossen.
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
9
63 WKA mit einer geplanten Leistung von 170,9 MW befinden sich im
immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Auf Karte 2 (Seite 16/17) sind die bereits
genehmigten und die im Verfahren befindlichen WKA dargestellt.
Bestand und genehmigte WKA von 1994 bis 2011 - kumulativ
250
200
180 187
199
Anzahl
156
150
136 136
123
99
100
99
89
57
50
2
4
4
11
17
26
27
30
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
20
09
10
(g
20
20
e
1
11 neh 0
m
(g
e n ig
eh t)
m
ig
t)
0
Jahr
Quelle: EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH, Stand Dezember 2010,
Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes
Bestand und genehmigte Leistung in MW von 1994 bis 2011 - kumulativ
400,0
337,0
313,0
297,0
350,0
300,0
249,0
MW
250,0
209,0
183,2
200,0
140,2
120,2
150,0
209,0
140,2
100,0
60,1
50,0
16,9
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
2
00
20
9
10
(g
2
0
20
e
11 ne 10
(g hm
en ig
eh t)
m
ig
t)
0,0
14,5 15,1
1,0 2,0 2,0 5,5 8,7
Jahr
Quelle: EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH, Genehmigungsbescheide des
Landesumweltamtes
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
10
Auch die technischen Parameter sind im stetigen Aufwärtstrend. Die neueste
Generation der beantragten WKA hat eine Höhe von 196 m und eine Leistung
von 3,0 MW.
Entwicklung der Gesamthöhe von 1994 bis 2011
(jeweils die höchste Höhe im Jahr)
220,0
196,0
160,0
170,0
170,0
20
10
Höhe in m
180,0
20
07
200,0
173,0
150,0
140,0
133,0
120,0
120,0
100,0
85,0
87,0
93,0
80,0
(b
ea
nt
ra
gt
)
20
11
20
11
20
04
20
03
19
99
19
98
19
97
19
94
60,0
Jahr
Quelle: Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes, Bauanträge
Entwicklung der Leistung von 1994 bis 2011
3,5
3,0
3,0
2,5
2,3
2,0
2,3
MW
2,0
1,5
1,5
1,0
0,5
0,6
0,5
0,0
1994
1998
2000
2003
2007
Jahr
Quelle: Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes, Bauanträge
2010
2011
(beantragt)
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
1.4
11
Entwicklung des Flächenbedarfs für Windkraftanlagen
Die Regelung der Einspeisevergütung und die baurechtliche Privilegierung von
WKA im Außenbereich haben dazu geführt, dass verstärkt WKA errichtet wurden
und die Flächennachfrage erheblich zugenommen hat.
Durch die zunehmende Nutzung der Windkraft ergeben sich aber auch
erhebliche Konflikte. Besonders häufig sind diese gegenüber den gesetzlichen
Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die bekannteste Konfliktlage ist die Beeinträchtigung der Landschaft. Mit der zunehmenden Höhe der
Anlagen sind diese weithin sichtbar. Durch die Rotorblätter können Vögel und
Fledermäuse verletzt oder getötet, weitere vom Artenschutzrecht geschützte
Tierarten und Schutzgebiete durch die Anlagen beeinträchtigt werden.
Aber auch die Nutzungskonflikte zu Wohn- und Siedlungsbereichen der
Menschen nehmen zu. Die sich drehenden Rotorblätter und Schallabstrahlungen
von Getriebe und Motoren verursachen den Hörschall. Bei Sonnenschein können
der sogenannte Diskoeffekt (Lichtreflexe durch spiegelnde Oberflächen der
Rotorblätter) und der Schattenwurfeffekt entstehen. Bei den WKA über 100 m
Höhe wird immer mehr die Nachtbefeuerung (Kennzeichnung von Luftfahrthindernisse durch Blinklicht) zum Akzeptanzproblem.
Mit zunehmenden Höhen der WKA wird auch der Flächenbedarf pro WKA
größer. Zur Sicherung der bautechnischen Standsicherheit und zur Vermeidung
von Luftverwirbelungen sind Mindestabstände zwischen den WKA erforderlich.
Um einer unkontrollierten und verstreuten Errichtung von WKA im Außenbereich
entgegenzuwirken, ist eine großräumige planerische Koordination notwendig.
Eine Steuerung kann durch Gebietsfestlegungen im Rahmen des Raumordnungsrechts und der Flächennutzungsplanung der Gemeinden erfolgen.
Aufgrund der großen Flächennachfrage zur Errichtung von WKA wurde durch die
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald bereits im Jahre 2001 die
Aufstellung eines sachlichen Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ beschlossen.
Die Ermittlung der Eignungsgebiete erfolgte auf der Grundlage eines Gutachtens.
Unter Beachtung der besonderen Standortvoraussetzungen, der umweltverträglichen Standortwahl und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten und
Beeinträchtigung anderer Raumnutzungen und Belange wurde eine Konzentration der Windkraftanlagen in geeigneten Teilräumen angestrebt. Dieser erste
sachliche Teilregionalplan trat im Juli 2004 in Kraft.
Für den LDS wurden 17 Eignungsgebiete mit einer Fläche von ca. 2.157 ha
ausgewiesen. Dies entsprach etwa 0,95 % der Gesamtfläche des LDS. Die
Flächen sind auf Karte 3 (Seite 18/19) dargestellt.
Im September 2004 wurde ein Normenkontrollantrag zum sachlichen
Teilregionalplan beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg
gestellt. Im September 2007 wurde der gesamte sachliche Teilregionalplan durch
das OVG für unwirksam erklärt.
Bereits im November 2005 erfolgte durch die Regionale Planungsgemeinschaft
der Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines neuen sachlichen Teilregionalplanes.
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
12
Der Handlungsbedarf ergab sich
-
aus dem Normenkontrollantrag beim OVG Berlin-Brandenburg,
-
aus der grundlegenden Überarbeitung der hochstufigen Landesplanung
(Leitbild, Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan) und
damit Anpassung der Regionalplanung,
-
der „Energiestrategie 2020“ des Landes Brandenburg, beschlossen im
Mai 2008,
-
Vergrößerung der Abstände zu Siedlungen.
Am 23.06.2009 wurde der neue Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes
„Windkraftnutzung“ durch die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft gebilligt.
Im Entwurf des neuen Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ der Region LausitzSpreewald wurden für den LDS
-
2 neue Eignungsgebiete, davon 1 Eignungsgebiet kreisübergreifend,
-
10 Eignungsgebiete flächenmäßig verändert, meist vergrößert,
eingeordnet. Die Flächenausweisung beträgt 3.211,1 ha, dies ist ein Anteil von
1,42 % an der Gesamtfläche des LDS. Es wurden 0,47 % mehr Flächen gegenüber dem ersten Teilregionalplan ausgewiesen.
7 Eignungsgebiete des alten sachlichen Teilregionalplanes wurden nicht mehr
übernommen. Eine Gegenüberstellung des alten und neuen Teilregionalplanes
erfolgt auf Karte 4 (Seite 20/21).
Seit Billigung des ersten Entwurfes des Teilregionalplanes am 23.06.2009 gab es
wesentliche Änderungen der Grundlagendaten:
-
neue Waldfunktionskartierung
Bewertungen,
und
geänderte
regionalplanerische
-
aktualisierte Avifauna-Daten unter Berücksichtigung des Erlasses zu
„Tierökologischen
Abstandskriterien
für
die
Errichtung
von
Windkraftanlagen in Brandenburg“ (TAK) vom 01.01.2011,
-
strikte Anwendung eines 1000 m–Siedlungsabstandes.
Auf der Regionalversammlung am 01.12.2011 wurde deshalb beschlossen, das
bisherige Teilregionalplanverfahren einzustellen und einen neuen Planentwurf zu
erarbeiten. Ziel ist es, zum Ende des 2. Quartals 2012 den Entwurf eines neuen
Teilregionalplanes vorzulegen.
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
13
Änderungen der Eignungsgebietskulissen im neuen Verfahren zum Teilregionalplan sind derzeit möglich. So wurde der nördliche Bereich des kreisübergreifenden Eignungsgebietes Dabern Nord mit einer Größe von 20,7 ha bereits
herausgenommen. Die Ämter Unterspreewald, Lieberose/Oberspreewald,
Golßener Land haben Teilflächennutzungspläne (TFNP) und die Gemeinde
Märkische Heide einen Flächennutzungsplan (FNP) erarbeitet, in denen teilweise
veränderte Eignungsgebietskulissen sowie zusätzliche Konzentrationsflächen
ausgewiesen werden. Die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick verfügen
über rechtsgültige FNP mit ausgewiesenen Konzentrationsflächen. Die
Darstellung der Flächenausweisungen des Entwurfs des Teilregionalplanes vom
23.06.2009, der FNP und TFNP erfolgt auf Karte 5 (Seite 22/23).
Beispiele für eventuelle Flächenänderungen bei Bearbeitung des Teilregionalplanes für die Region Lausitz-Spreewald unter Beachtung der gemeindlichen
Planungen im LDS:
-
Werden die zusätzlichen Konzentrationsflächen aus den TFNP in den
neuen Entwurf des Teilregionalplanes übernommen, ohne Änderung des
ersten Entwurfes vom 23.09.2009, ergibt sich für den Landkreis eine
Fläche von 4.111,7 ha. Dies wären 900,6 ha mehr Fläche und damit 1,82
% der Gesamtfläche des LDS.
-
Übernimmt
der
neue
Entwurf
des
Teilregionalplanes
die
Flächenausweisungen aus den erarbeiteten TFNP mit Änderungen der
Flächenkulissen des 1. Entwurfes und den zusätzlichen Flächen, ergibt
sich eine Fläche von 3.685 ha. Die Fläche würde sich um 473,9 ha
erhöhen und damit 1,63 % der Gesamtfläche des LDS.
Flächenreserven für die Errichtung einer größeren Anzahl neuer WKA ergeben
sich aber nur auf wenigen Eignungsflächen, z. B. Ukley Nord, Weichensdorf,
Waldow/Siegadel und Trebitz. Für die Flächen im Amt Lieberose/Oberspreewald
sind bereits Anträge zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens beim LUGV
eingereicht worden. Für die Fläche Uckley Nord gibt es ebenfalls einen
Bewerber, aber noch keine konkreten Planunterlagen.
Die Nutzung bzw. beantragte Nutzung von ausgewiesenen Eignungsgebieten
des Regionalplanes und der TFNP sowie FNP ist in Karte 6 (Seite 24/25)
dargestellt.
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
15
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
17
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
19
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
21
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
23
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
25
Ernerubare Energien – Teil I Windkraft
26
3.
Quellenverzeichnis
-
Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.10.2010
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
-
Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg, Juli 2008
-
Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz – EEG), BGBl. I S. 305 vom 29. März 2000
-
EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis und 50Hertz Transmission
GmbH, Stand Dezember 2010, Veröffentlichung im Internet
-
EEG-Bewegungsdaten von E.ON edis und 50Hertz Transmission GmbH,
Stand Dezember 2010, Veröffentlichung im Internet
-
Standortatlas Energie
Regionale
Planungsgemeinschaft
Planungstelle, Stand März 2011
Lausitz-Spreewald,
Regionale
-
Genehmigungsbescheide des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz
-
Bauanträge, Baugenehmigungen des Landkreises Dahme-Spreewald
-
Ausbaustand der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg für das
Jahr 2010, Stand 31.12.2010, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (Internet)
-
Sachlicher Teilregionalplan „Windkraftnutzung“ vom 3.07.2003
Regionale
Planungsgemeinschaft
Lausitz-Spreewald,
Regionale
Planungsstelle
-
Entwurf sachlicher Teilregionalplan „Windkraftnutzung“ vom 23.06.2009
Regionale
Planungsgemeinschaft
Lausitz-Spreewald,
Regionale
Planungsstelle
-
Flächennutzungspläne und Teilflächennutzungspläne der Ämter und
Gemeinden des Landkreises
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