Erneuerbare Energien im Landkreis Dahme-Spreewald Teil I - Windkraftnutzung Herausgegeben vom Landkreis Dahme-Spreewald Der Landrat Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz / Agenda 21 / Flughafenbeauftragter Druck: Eigendruck Stand: 12/2011 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft Inhaltsverzeichnis 3 Seite 0. Erneuerbare Energien - Beitrag zum Klimaschutz 4 1. Windkraftnutzung 5 1.1 Entwicklung und Stand der Windkraftnutzung im Landkreis Dahme-Spreewald bis 2010 5 1.1.1 Entwicklung der Anlagenanzahl 5 1.1.2 Entwicklung der technischen Parameter Leistung und Höhe 5 1.1.3 Entwicklung der Stromeinspeisung 7 1.2 1.3 Stand der Windkraftnutzung in der Planungsregion Lausitz-Spreewald und im Land Brandenburg im Jahre 2010 8 Planung von Windkraftanlagen und Entwicklung der technischen Parameter Leistung und Höhe im Landkreis Dahme-Spreewald ab 2010 8 1.4 Entwicklung des Flächenbedarfs für Windkraftanlagen 11 2. Karten 14 3. Quellenverzeichnis 26 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 0. 4 Erneuerbare Energien - Beitrag zum Klimaschutz Klimaschutz ist der Sammelbegriff für Maßnahmen, die einer durch den Menschen verursachten globalen Erwärmung entgegenwirken und mögliche Folgen abmindern oder sogar verhindern sollen. Die Erwärmung entsteht z. B. durch Verbrennen fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) zur Erzeugung von Strom und Wärme. Dadurch wird das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) in der Erdatmosphäre angereichert, so dass weniger Wärmestrahlung von der Erdoberfläche in das Weltall abgestrahlt werden kann und somit zu einer globalen Erwärmung der Erde führt. Um die Folgen der globalen Erwärmung abzuwenden, sind weltweit massive Anstrengungen erforderlich. Im Jahre 1992 haben 179 Staaten in Rio de Janeiro die Grundlage dafür geschaffen und im Jahre 1997 mit dem Kyoto-Protokoll konkretisiert. Klimaschutz bedeutet eine Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Mit der Atomkatastrophe vom 11.03.2011 im japanischen Fukushima und dem Ausstieg Deutschlands aus der Atomkraft bis zum Jahre 2022 wurde eine neue Dimension erreicht. Neben Investitionen für eine verbesserte Energieeffizienz und Energieeinsparung, sollen verstärkt erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.10.2010 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von heute 17 % auf 35 % im Jahre 2020 steigen. Danach wird folgende Entwicklung angestrebt: 50 % bis 2030, 65 % bis 2040, 80 % bis 2050. Die Grundlage für den Ausbau von erneuerbarer Energie, insbesondere der Windenergie, in Deutschland bildet das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahre 1990. In diesem Gesetz wurden erstmals die Abnahmepflicht sowie die Einspeisevergütung festgeschrieben. Dieses Gesetz wurde im Jahre 2000 durch das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz – EEG) abgelöst, welches den weiteren Ausbau aller regenerativen Energien in Deutschland maßgeblich vorangetrieben hat. Dieses Gesetz wurde in den folgenden Jahren mehrmals in Bezug auf Förderung und Flächenkriterien fortgeschrieben und geändert Das Land Brandenburg hat seine energiepolitischen Ziele bis zum Jahr 2020 in der „Energiestrategie 2020“ festgeschrieben. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch soll bis 2020 von derzeit 6 % auf 20 % gesteigert werden. Schwerpunkte sind die Energiegewinnung aus Wind, Solar und Biomasse. Bei der Windenergienutzung wird eine Erzeugungskapazität von 7500 Megawatt (MW) bis zum Jahr 2020 angestrebt. Der Ausbau soll so weit wie möglich durch die optimale Auslastung der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Verbindung mit Repowering (Ersatz alter Anlagen durch moderne leistungsstärkere Anlagen) erfolgen. Aber auch die Ausweisung neuer Eignungsgebiete wird erforderlich. Zur Erreichung der Zielstellung wird eingeschätzt, dass im Land Brandenburg eine Fläche von mindestens 555 km2 benötigt wird, das bedeutet einen Zuwachs von 50 % gegenüber den bisher ausgewiesenen Flächen. Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 5 1. Windkraftnutzung 1.1 Entwicklung und Stand der Windkraftnutzung im Landkreis DahmeSpreewald bis 2010 1.1.1 Entwicklung der Anlagenanzahl Ein wichtiger Bestandteil der erneuerbaren Energien ist die Windkraft. Durch die gesetzlich gesicherte Abnahmepflicht und Einspeisevergütung für Strom aus Wind auf der Grundlage des Stromeinspeisegesetzes wurden auch im Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) in den 1990er Jahren die ersten Windkraftanlagen (WKA) errichtet. In den Jahren von 1994 bis 1997 wurden 11 WKA an das Stromnetz angeschlossen. Die Privilegierung von WKA im Außenbereich, seit 1998 im Baugesetzbuch verankert, erleichterte die Errichtung von WKA. Weitere 15 WKA speisten 1998 und 1999 Strom in das öffentliche Netz ein. Mit Inkrafttreten des EEG im Jahre 2000 ist ein deutlicher Anstieg bei der Errichtung von WKA zu verzeichnen. Von 2000 bis 2010 sind im Landkreis 154 WKA errichtet und an das Stromnetz angeschlossen worden. Mit Stand Dezember 2010 sind im LDS insgesamt 180 WKA an das Leitungsnetz der Grundversorger angeschlossen. Auf Karte 1 (Seite 14/15) sind die Standorte der angeschlossenen WKA dargestellt. Angeschlossene WKA von 1994 bis 2010 – kumulativ 200 180 180 156 160 136 140 136 123 Anzahl 120 99 100 99 89 80 57 60 40 26 20 2 4 11 27 30 17 4 0 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jahr Quelle: EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH, Stand Dezember 2010 1.1.2 Entwicklung der technischen Parameter Leistung und Höhe Die Entwicklung der WKA in den letzten 20 Jahren konzentrierte sich hauptsächlich auf die Konstruktion immer größerer Anlagen. Die technischen Parameter, Leistung und Höhe, wurden stetig erhöht, um die Standorte optimal Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 6 ausnutzen zu können. Betrug die Leistung der ersten WKA im LDS durchschnittlich 0,5 MW, steigerte sich diese in den Folgejahren auf 2,0 MW und darüber. Entwicklung der Leistung pro WKA von 1994 bis 2010 2,5 2,3 2,0 2,3 2,0 1,5 MW 1,5 1,0 0,6 0,5 0,5 0,0 1994 1998 2000 2003 2007 2010 Jahr Quelle: Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes, Bauanträge Installierte Leistung der WKA von 1994 bis 2010 – kumulativ 350,0 297,0 300,0 249,0 250,0 209,0 200,0 209,0 MW 183,2 140,2 150,0 120,2 140,2 100,0 60,1 50,0 0,0 1,0 2,0 2,0 5,5 8,7 14,5 15,1 16,9 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jahr Quelle: EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH, Stand Dezember 2010 Die Gesamthöhe der einzelnen WKA steigerte sich von 85,0 m im Jahre 1994 auf 170,0 m im Jahre 2010. Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 7 Entwicklung der Gesamthöhe von 1994 bis 2010 180,0 170,0 170,0 160,0 150,0 Höhe in m 140,0 133,0 120,0 120,0 100,0 93,0 85,0 87,0 80,0 60,0 1994 1997 1998 1999 2003 2004 2007 2010 Jahr Quelle: Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes, Bauanträge 1.1.3 Entwicklung der Stromeinspeisung Seit Inkrafttreten der Veröffentlichungspflicht für erneuerbare Energien kann die Höhe der Stromeinspeisung in das Netz der Grundversorger ermittelt werden. Die angeschlossenen WKA im LDS haben in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2010 nachfolgende Strommengen in das Stromnetz eingespeist. Eingespeiste Strommenge pro Jahr von 2006 bis 2010 400.000 377.256 358.593 350.000 360.944 333.533 MWh 300.000 250.000 197.865 200.000 150.000 2006 2007 2008 Jahr Quelle: EEG-Bewegungsdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH 2009 2010 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 8 Bei einem Stromverbrauch im LDS von durchschnittlich 730.000 MWh und einer eingespeisten Strommenge von 377.256 MWh wurden im Jahre 2010 bereits 51 % des Strombedarfs durch Windkraft erzeugt. Die Zielstellung der Bundesregierung, dass bis 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung 35 % betragen soll, ist für den LDS bereits durch die erzeugte Strommenge aus Windkraft erreicht worden. 1.2 Stand der Windkraftnutzung in der Planungsregion Lausitz-Spreewald und im Land Brandenburg im Jahre 2010 In der Planungsregion Lausitz-Spreewald mit den Kreisen Dahme-Spreewald (LDS), Elbe-Elster (EE), Oberspreewald-Lausitz (OSL), Spree-Neiße (SPN) und der Stadt Cottbus sind gemäß Standortatlas Energie der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald insgesamt 561 WKA mit einer Leistung von 878 MW errichtet worden. Errichtete WKA in der Planungsregion Lausitz-Spreewald nach Landkreisen (für den LDS fehlen in der Statistik 24 WKA aus dem Jahre 2010) 250 200 200 156 Anzahl 150 100 100 73 50 32 0 LDS EE OSL SPN Stadt Cottbus Landkreis Quelle: Standortatlas Energie der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Stand März 2011 Im gesamten Land Brandenburg wurden mit Stand 31.12.2010 gemäß Veröffentlichung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) insgesamt 2.952 WKA mit einer installierten Leistung von 4.400,8 MW errichtet. Zur Erreichung der Erzeugungskapazität von 7.500 MW gemäß „Energiestrategie 2020“ des Landes Brandenburg müssen noch WKA mit einer Leistung von 3.099 MW errichtet werden. 1.3 Planung von WKA und Entwicklung der technischen Parameter Leistung und Höhe im LDS ab 2010 Im Jahre 2010 wurden noch 7 WKA mit einer Leistung von 14 MW genehmigt und weitere 12 WKA mit 24 MW Leistung im Jahre 2011. Diese WKA sind noch nicht an das Stromnetz angeschlossen. Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 9 63 WKA mit einer geplanten Leistung von 170,9 MW befinden sich im immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Auf Karte 2 (Seite 16/17) sind die bereits genehmigten und die im Verfahren befindlichen WKA dargestellt. Bestand und genehmigte WKA von 1994 bis 2011 - kumulativ 250 200 180 187 199 Anzahl 156 150 136 136 123 99 100 99 89 57 50 2 4 4 11 17 26 27 30 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 20 09 10 (g 20 20 e 1 11 neh 0 m (g e n ig eh t) m ig t) 0 Jahr Quelle: EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH, Stand Dezember 2010, Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes Bestand und genehmigte Leistung in MW von 1994 bis 2011 - kumulativ 400,0 337,0 313,0 297,0 350,0 300,0 249,0 MW 250,0 209,0 183,2 200,0 140,2 120,2 150,0 209,0 140,2 100,0 60,1 50,0 16,9 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 2 00 20 9 10 (g 2 0 20 e 11 ne 10 (g hm en ig eh t) m ig t) 0,0 14,5 15,1 1,0 2,0 2,0 5,5 8,7 Jahr Quelle: EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis, 50Hertz Transmission GmbH, Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 10 Auch die technischen Parameter sind im stetigen Aufwärtstrend. Die neueste Generation der beantragten WKA hat eine Höhe von 196 m und eine Leistung von 3,0 MW. Entwicklung der Gesamthöhe von 1994 bis 2011 (jeweils die höchste Höhe im Jahr) 220,0 196,0 160,0 170,0 170,0 20 10 Höhe in m 180,0 20 07 200,0 173,0 150,0 140,0 133,0 120,0 120,0 100,0 85,0 87,0 93,0 80,0 (b ea nt ra gt ) 20 11 20 11 20 04 20 03 19 99 19 98 19 97 19 94 60,0 Jahr Quelle: Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes, Bauanträge Entwicklung der Leistung von 1994 bis 2011 3,5 3,0 3,0 2,5 2,3 2,0 2,3 MW 2,0 1,5 1,5 1,0 0,5 0,6 0,5 0,0 1994 1998 2000 2003 2007 Jahr Quelle: Genehmigungsbescheide des Landesumweltamtes, Bauanträge 2010 2011 (beantragt) Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 1.4 11 Entwicklung des Flächenbedarfs für Windkraftanlagen Die Regelung der Einspeisevergütung und die baurechtliche Privilegierung von WKA im Außenbereich haben dazu geführt, dass verstärkt WKA errichtet wurden und die Flächennachfrage erheblich zugenommen hat. Durch die zunehmende Nutzung der Windkraft ergeben sich aber auch erhebliche Konflikte. Besonders häufig sind diese gegenüber den gesetzlichen Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die bekannteste Konfliktlage ist die Beeinträchtigung der Landschaft. Mit der zunehmenden Höhe der Anlagen sind diese weithin sichtbar. Durch die Rotorblätter können Vögel und Fledermäuse verletzt oder getötet, weitere vom Artenschutzrecht geschützte Tierarten und Schutzgebiete durch die Anlagen beeinträchtigt werden. Aber auch die Nutzungskonflikte zu Wohn- und Siedlungsbereichen der Menschen nehmen zu. Die sich drehenden Rotorblätter und Schallabstrahlungen von Getriebe und Motoren verursachen den Hörschall. Bei Sonnenschein können der sogenannte Diskoeffekt (Lichtreflexe durch spiegelnde Oberflächen der Rotorblätter) und der Schattenwurfeffekt entstehen. Bei den WKA über 100 m Höhe wird immer mehr die Nachtbefeuerung (Kennzeichnung von Luftfahrthindernisse durch Blinklicht) zum Akzeptanzproblem. Mit zunehmenden Höhen der WKA wird auch der Flächenbedarf pro WKA größer. Zur Sicherung der bautechnischen Standsicherheit und zur Vermeidung von Luftverwirbelungen sind Mindestabstände zwischen den WKA erforderlich. Um einer unkontrollierten und verstreuten Errichtung von WKA im Außenbereich entgegenzuwirken, ist eine großräumige planerische Koordination notwendig. Eine Steuerung kann durch Gebietsfestlegungen im Rahmen des Raumordnungsrechts und der Flächennutzungsplanung der Gemeinden erfolgen. Aufgrund der großen Flächennachfrage zur Errichtung von WKA wurde durch die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald bereits im Jahre 2001 die Aufstellung eines sachlichen Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ beschlossen. Die Ermittlung der Eignungsgebiete erfolgte auf der Grundlage eines Gutachtens. Unter Beachtung der besonderen Standortvoraussetzungen, der umweltverträglichen Standortwahl und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten und Beeinträchtigung anderer Raumnutzungen und Belange wurde eine Konzentration der Windkraftanlagen in geeigneten Teilräumen angestrebt. Dieser erste sachliche Teilregionalplan trat im Juli 2004 in Kraft. Für den LDS wurden 17 Eignungsgebiete mit einer Fläche von ca. 2.157 ha ausgewiesen. Dies entsprach etwa 0,95 % der Gesamtfläche des LDS. Die Flächen sind auf Karte 3 (Seite 18/19) dargestellt. Im September 2004 wurde ein Normenkontrollantrag zum sachlichen Teilregionalplan beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gestellt. Im September 2007 wurde der gesamte sachliche Teilregionalplan durch das OVG für unwirksam erklärt. Bereits im November 2005 erfolgte durch die Regionale Planungsgemeinschaft der Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines neuen sachlichen Teilregionalplanes. Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 12 Der Handlungsbedarf ergab sich - aus dem Normenkontrollantrag beim OVG Berlin-Brandenburg, - aus der grundlegenden Überarbeitung der hochstufigen Landesplanung (Leitbild, Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan) und damit Anpassung der Regionalplanung, - der „Energiestrategie 2020“ des Landes Brandenburg, beschlossen im Mai 2008, - Vergrößerung der Abstände zu Siedlungen. Am 23.06.2009 wurde der neue Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ durch die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft gebilligt. Im Entwurf des neuen Teilregionalplanes „Windkraftnutzung“ der Region LausitzSpreewald wurden für den LDS - 2 neue Eignungsgebiete, davon 1 Eignungsgebiet kreisübergreifend, - 10 Eignungsgebiete flächenmäßig verändert, meist vergrößert, eingeordnet. Die Flächenausweisung beträgt 3.211,1 ha, dies ist ein Anteil von 1,42 % an der Gesamtfläche des LDS. Es wurden 0,47 % mehr Flächen gegenüber dem ersten Teilregionalplan ausgewiesen. 7 Eignungsgebiete des alten sachlichen Teilregionalplanes wurden nicht mehr übernommen. Eine Gegenüberstellung des alten und neuen Teilregionalplanes erfolgt auf Karte 4 (Seite 20/21). Seit Billigung des ersten Entwurfes des Teilregionalplanes am 23.06.2009 gab es wesentliche Änderungen der Grundlagendaten: - neue Waldfunktionskartierung Bewertungen, und geänderte regionalplanerische - aktualisierte Avifauna-Daten unter Berücksichtigung des Erlasses zu „Tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen in Brandenburg“ (TAK) vom 01.01.2011, - strikte Anwendung eines 1000 m–Siedlungsabstandes. Auf der Regionalversammlung am 01.12.2011 wurde deshalb beschlossen, das bisherige Teilregionalplanverfahren einzustellen und einen neuen Planentwurf zu erarbeiten. Ziel ist es, zum Ende des 2. Quartals 2012 den Entwurf eines neuen Teilregionalplanes vorzulegen. Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 13 Änderungen der Eignungsgebietskulissen im neuen Verfahren zum Teilregionalplan sind derzeit möglich. So wurde der nördliche Bereich des kreisübergreifenden Eignungsgebietes Dabern Nord mit einer Größe von 20,7 ha bereits herausgenommen. Die Ämter Unterspreewald, Lieberose/Oberspreewald, Golßener Land haben Teilflächennutzungspläne (TFNP) und die Gemeinde Märkische Heide einen Flächennutzungsplan (FNP) erarbeitet, in denen teilweise veränderte Eignungsgebietskulissen sowie zusätzliche Konzentrationsflächen ausgewiesen werden. Die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick verfügen über rechtsgültige FNP mit ausgewiesenen Konzentrationsflächen. Die Darstellung der Flächenausweisungen des Entwurfs des Teilregionalplanes vom 23.06.2009, der FNP und TFNP erfolgt auf Karte 5 (Seite 22/23). Beispiele für eventuelle Flächenänderungen bei Bearbeitung des Teilregionalplanes für die Region Lausitz-Spreewald unter Beachtung der gemeindlichen Planungen im LDS: - Werden die zusätzlichen Konzentrationsflächen aus den TFNP in den neuen Entwurf des Teilregionalplanes übernommen, ohne Änderung des ersten Entwurfes vom 23.09.2009, ergibt sich für den Landkreis eine Fläche von 4.111,7 ha. Dies wären 900,6 ha mehr Fläche und damit 1,82 % der Gesamtfläche des LDS. - Übernimmt der neue Entwurf des Teilregionalplanes die Flächenausweisungen aus den erarbeiteten TFNP mit Änderungen der Flächenkulissen des 1. Entwurfes und den zusätzlichen Flächen, ergibt sich eine Fläche von 3.685 ha. Die Fläche würde sich um 473,9 ha erhöhen und damit 1,63 % der Gesamtfläche des LDS. Flächenreserven für die Errichtung einer größeren Anzahl neuer WKA ergeben sich aber nur auf wenigen Eignungsflächen, z. B. Ukley Nord, Weichensdorf, Waldow/Siegadel und Trebitz. Für die Flächen im Amt Lieberose/Oberspreewald sind bereits Anträge zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens beim LUGV eingereicht worden. Für die Fläche Uckley Nord gibt es ebenfalls einen Bewerber, aber noch keine konkreten Planunterlagen. Die Nutzung bzw. beantragte Nutzung von ausgewiesenen Eignungsgebieten des Regionalplanes und der TFNP sowie FNP ist in Karte 6 (Seite 24/25) dargestellt. Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 15 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 17 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 19 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 21 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 23 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 25 Ernerubare Energien – Teil I Windkraft 26 3. Quellenverzeichnis - Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.10.2010 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg, Juli 2008 - Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz – EEG), BGBl. I S. 305 vom 29. März 2000 - EEG-Anlagenstammdaten von E.ON edis und 50Hertz Transmission GmbH, Stand Dezember 2010, Veröffentlichung im Internet - EEG-Bewegungsdaten von E.ON edis und 50Hertz Transmission GmbH, Stand Dezember 2010, Veröffentlichung im Internet - Standortatlas Energie Regionale Planungsgemeinschaft Planungstelle, Stand März 2011 Lausitz-Spreewald, Regionale - Genehmigungsbescheide des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Bauanträge, Baugenehmigungen des Landkreises Dahme-Spreewald - Ausbaustand der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg für das Jahr 2010, Stand 31.12.2010, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Internet) - Sachlicher Teilregionalplan „Windkraftnutzung“ vom 3.07.2003 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Regionale Planungsstelle - Entwurf sachlicher Teilregionalplan „Windkraftnutzung“ vom 23.06.2009 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Regionale Planungsstelle - Flächennutzungspläne und Teilflächennutzungspläne der Ämter und Gemeinden des Landkreises