Gestaltungsfibel Altort Oberasbach Richtlinien zur Ortsgestaltung Impressum Auftraggeberin: Stadt Oberasbach 1. Bürgermeisterin Birgit Huber Verfasserin: Brigitte Sesselmann Architektin BDA Mitarbeit: Daniela Neubert Dipl.-Ing. (FH) Glockenhofstraße 28 90478 Nürnberg Fon: 0911 53 69 50 Fax: 0911 53 73 26 [email protected] Druck: Mitwirkung: Bauamt Oberasbach Rathausplatz 1 90522 Oberasbach Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Seite 2 Inhaltsangabe Die Nummerierung der Überschriften entspricht den Paragraphen der Gestaltungsrichtlinien. Seiten 5 Vorwort Geschichtliches 6-7 0 Vorbemerkungen zur Gestaltungsfibel 8-9 1 Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich 10-11 2 Allgemeine Baugestaltung 11-13 3 Baukörper, Baustoffe 14-15 4 Anbauten, Zwerchhäuser, Balkone, Vordächer 16-17 5 Dachform, Dachneigung, Dachdeckung 18-21 6 Dachaufbauten 22-23 7 Antennen und Freileitung 8 Fassaden 24-27 9 Gebäudeerhalt 28-29 10 Fenster, Türen und Tore 30-31 11 Schaufenster und Ladeneingänge 32-33 12 Markisen, Rollläden, Jalousien und 32-33 25 Fensterläden 13 Schützenswerte Baueinzelheiten 34-35 14 Werbeanlagen 36-37 15 Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe 38-39 16 Bepflanzung 39-43 was ist zu tun - wer hilft? 44-45 Farbkarte 46-47 Bildnachweis - Literaturnachweise 48-49 Anhang Richtlinien Pläne Fotodokumentation ortsbildtypische Bauten in Oberasbach Seite 3 7 10 9 8 6 4 12 11 14 13 2 1 1/2 17 3 16 15 1/2 1 23 15 18 25 24 19 27 21 22 28 26 1 2 Textauszug aus: Heimatverein Oberasbach, Mitteilungen Nr. 2/1993 Seite 4 Vorwort der Bürgermeisterin Vorwort Frau Bürgermeisterin Huber Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Oberasbacherinnen und Oberasbacher, verschiedene umfangreiche Bauabsichten im Altort unserer Stadt ließen befürchten, dass das Besondere des noch historisch geprägten Ortsbildes verloren gehen könnte. Da Stadtrat und viele Bürgerinnen und Bürger diesen Ortsteil als besonders erhaltenswert einstuften, reiften die Überlegungen zu Gestaltungsrichtlinen für den Altort. Eine Grobanalyse, die vom Architekturbüro Sesselmann, Nürnberg im Jahre 2007 bearbeitet wurde, stellte die wesentlichen Elemente des Ortsbildes heraus. Sie zeigte Möglichkeiten auf, wie die beabsichtigten Neubauten in den Bestand verträglich eingefügt werden können. Auf dieser Grundlage wurde dann der Bebauungsplan am Milbenweg erarbeitet. Im Herbst 2008 informierte eine Ausstellung im Heimatmuseum über das Thema "Grobanalyse und Gestaltungsfibel". Aus einer dabei erfolgten Umfrage und bei einem Informationsabend entstandene Anregungen und Wünsche flossen in die Planungen und die vorliegende Fibel ein. Die Fibel, die Sie hier in Händen halten, soll Ihnen die Grundsätze der Richtlinien erläutern, an die sich künftig die Stadt halten will. Sie gibt aber auch weitere Empfehlungen zur ortsgemäßen Gestaltung. Gerade das alte Oberasbach ist angesichts seines Ortsbildes gebaute Tradition. Seine besonderen Merkmale sind Ausdruck von Individualität und Zusammengehörigkeit zugleich. Die St.-Lorenz-Kirche, als unsere älteste Kirche, soll auch künftig durch die Beschränkung von Gebäudehöhen in ihrem Umfeld beim Blick auf Oberasbach den Mittelpunkt bilden. Von den neueren Siedlungen der Gesamtstadt unterscheiden sich die Straßenräume des Altorts durch die sog. „Raumkanten“. Deren Erhalt garantiert den individuellen Charme der öffentlichen Räume und war uns deshalb wichtig. In Wort und Bild sind darüberhinaus Gebäudeformen und zahlreiche Gestaltungsdetails bis hin zu Bepflanzung der Gärten festgehalten. Mit der Rückbesinnung auf regional typische Bauweisen soll der Charakter von Alt-Oberasbach auch bei Neu- oder Umbauten weiterentwickelt werden ohne seine Unverwechselbarkeit zu verlieren. Bei Beachtung einiger Regeln aus der Fibel können sich moderne Baumethoden und historische Details harmonisch ergänzen. Um Fehler zu vermeiden, zeigt die Fibel auch wie das Bauen in Alt-Oberasbach nicht sein soll. Wir wenden uns mit dieser Broschüre an Bau- und Renovierungswillige sowie Architekten und Bauträger, für die sie eine Hilfe bei der Erarbeitung ihrer Bauanträge sein soll. Die Gestaltungsfibel soll aber auch das Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dafür wecken, was gutes Bauen in Oberasbach ausmacht. Besonders der Altort unserer Heimatstadt hat noch wunderschöne Beispiele, die den Vorgaben der Fibel entsprechen und die von großem Verständnis und von Bürgerengagement zeugen. Ich möchte Sie ermutigen, diesen Leitfaden zu unser aller Nutzen für eine positive Ortsgestaltung anzuwenden. Unser Stadtbauamt berät Sie bei beabsichtigten Neubau-, Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen. Nehmen Sie dieses Angebot in Anspruch und tragen Sie dazu bei, Alt-Oberasbach in seiner Einmaligkeit zu erhalten und unser Oberasbach noch lebens- und liebenswerter zu machen. Ihre Birgit Huber Erste Bürgermeisterin Seite 5 1 Entwicklung von Alt-Oberasbach vor 1895, 1895, 1932, 1952, 1969 und 1998 3-5 Fotos Oberasbach um 1900 Quelle: Archiv Heimatverein Oberasbach Seite 6 2 Luftbild von 1944 Quelle: Helmut Mahr "Oberasbach tausend Jahre und mehr", S.15 6 Karte Oberasbach um 1900 Geschichtliches 0 Geschichtliches Die ältesten Siedlungsräume im Landkreis Fürth befinden sich im Stadtgebiet von Oberasbach. Aus der letzten Eiszeit (30 000 - 10 000 v. Chr.) sind Spuren menschlicher Niederlassungen zu finden, so aus der mittleren Steinzeit ( 10 000 - 3 000 v. Chr.), aus der frühen Bronzezeit (2 000 v. Chr.) und aus der Hallstattkultur (650 - 500 v. Chr.) Zusammen mit den von Osten eingewanderten Bayern, legten die ersten Franken, die im 6./7. Jh. in den Siedlungsraum von Westen vorstießen, den Grund für die heutigen Orte im Stadtgebiet. Im 12. Jh. wurden größere Rodungen vorgenommen, auch um die Straße von Nürnberg nach Rothenburg auszubauen. Von der Altenberger Burg aus wurde diese Straße durch die Staufischen Reichsministerialien der Familie Berg-Hertingsberg bewacht. 1234/35 beteiligte sich die Familie am gescheiterten Aufstand des Königssohnes Heinrich VII. gegen seinen Vater und verloren ihren Einfluss auf die Reichspolitik. Daraufhin übertrugen die Bergs ihren gesamten Besitz und damit auch das heutige Stadtgebiet Oberasbach dem Klarakloster Nürnberg. strukturen sind nördlich des Asbachs angesiedelt. Man baute in sicherem Abstand zu den feuchten Wiesen auf festem Grund. Mitte des 19. Jh. gab es in Oberasbach 29 Hausnummern und 22 Anwesen. Die Großgemeinde Oberasbach entstand im Jahr 1945 im Zuge des Neuaufbaus der Verwaltung. Die neueren Bauentwicklungen seit den 60er Jahren führten zu unterschiedlich großen Bauergänzungen in alle Richtungen. Der Altort Oberasbach unterscheidet sich jedoch durch seine Entwicklung und die besondere Lage (siehe S. 9) von allen übrigen Stadtteilen. Am 30. April 1994 wurde Oberasbach zur Stadt erhoben. Quellen: Helmut Mahr "Oberasbach tausend Jahre und mehr", Erläuterungsberichtd Flächennutzungsplan Oberasbach 7 Gedenkstein Altenberger Burg Quelle: Heimatverein Oberasbach Archivbilder Oberasbach Nach der Reformation versuchte die Reichsstadt Nürnberg hier landesherrliche Rechte zu erlangen, konnte sich jedoch nicht gegen den Markgrafen von Brandenburg - Ansbach durchsetzen. Durch Stiftungen entstanden im Mittelalter die beiden Kirchen St. Lorenz in Oberasbach und die heute verschwundene St. Johanneskapelle in Altenberg. Im 30jährigen Krieg war der Raum Oberasbach Teil des schwer befestigten Lagers Wallensteins, das die vereinigten Kaiserlichen und Kurbayerischen Heere beherbergte. Beim Abzug der Armee gingen neben dem Lager auch alle Orte im Bereich der heutigen Stadt Oberasbach in Flammen auf. Die Verluste innerhalb der kurzen Aufenthaltszeit der Soldaten konnten danach erst im Laufe von 80 Jahren wieder ausgeglichen werden. 8 Luftbild Kirchenumfeld Mit Abdankung des letzten Markgrafen ging das Fürstentum Ansbach im Jahr 1791 an das Königreich Preußen über. Preußen musste jedoch 1805 seine süddeutschen Besitzungen auf Druck Napoleons an Bayern abtreten. Das Bayerische Gemeindeedikt schloss 1808 die Orte Oberasbach, Unterasbach, Altenberg, Kreutles und Neumühle zur Steuergemeinde Oberasbach zusammen und unterstellte sie dem Landgericht Nürnberg. 1852 kamen sie zum neugebildeten Distrikt Fürth. Die ersten heute noch nachvollziehbaren SiedlungsSeite 7 Hainberg Grüne Spange um den Altort; Insellage im Grünen Hauptgebäude Nebengebäude Im Altort von Oberasbach gibt es eine hohe Anzahl von Nebengebäuden, die sinnvolle Nutzung eines Großteils dieser Gebäude ist in Zukunft nicht gesichert. Umgrenzungen der vorhandenen und geplanten Bebauungspläne und der Gestaltungsrichtlinien Seite 8 Vorbemerkungen 0 0 Vorbemerkungen zur Gestaltungsfibel Problemstellung: Die Zulässigkeit von Vorhaben im Altort von Oberasbach unterliegt planungsrechtlich dem Baugesetzbuch (BauGB) § 34, solange kein Bebauungsplan vorliegt oder die Stadt Oberasbach einen Bebauungsplan (einfach oder qualifiziert) aufstellt. Nach dieser bundesrechtlichen Vorschrift müssen sich neue Vorhaben oder Änderungen in die nähere Umgebung einfügen und zwar in Bezug auf: Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Entwicklungen im 20. Jahrhundert, besonders in seiner 2. Hälfte, haben insbesondere in Bezug auf bauliche Gestaltungen und Gebäudeproportionen in AltOberasbach zu einigen Fehlentwicklungen geführt. Daher hat sich die Stadt entschlossen, künftig den Weg für eine geordnetere städtebauliche Entwicklung zu ebnen, dabei dem Bestandsschutz einen hohen Wert einzuräumen und Leitziele für die Gestaltung des Altortes in Form von Gestaltungsrichtlinien zu erlassen. Die Ziele der Richtlinien sollen den Bürgern anschaulich vermittelt werden um Akzeptanz zu schaffen - diesem Zweck dient diese Gestaltungsfibel. Im Text blau geschriebene Passagen beziehen sich direkt auf die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinien. Der grau geschriebene Text gibt weitere, ergänzende Empfehlungen und erläutert die Richtlinien. Allgemeine Ziele für den Altort Oberasbach • Erhalt des historisch geprägten Ortsbildes von AltOberasbach als Besonderheit in der Stadt bestärken • einzige historische Kirche im Stadtgebiet als Alleinstellungsmerkmal betonen • Insellage des alten Ortskerns im Asbachgrund hervorheben durch Erhalt und Stärken der nördlichen und südlichen Grünverbindung (Asbach) • Verzahnung des bebauten Altortbereichs mit seinen umgebenden natürlichen Freiräume durch grüne Ortsränder erhalten • die durchmischte Nutzungsstruktur im Altort erhalten Grundsätzliche Maßnahmen und Festlegungen zur Sicherung der Ziele: • Beschränkung der Gebäudehöhen insbesondere im näheren Kirchenumfeld • Orientierung von Neubauten an der Nachbarbebau- ung gemäß Plan Gestaltwerte - ortsbildprägende Bauten (G3) • Maßnahmen zur Sicherung von alten Gebäuden und Erleichterung von Umnutzungen • Festlegung von einheitlichen Dachneigungen der Hauptgebäude und großen Nebengebäude • Vorgaben für die Gestaltung von Dachaufbauten zur Vermeidung von unruhigen Dachflächen • Vorgaben zur Farbgestaltung der Fassaden durch ein breit gefächertes Farbenspektrum mit Vermeidung von grellen Farbtönen • spezielle ortstypische Bauweisen erhalten • Ortsrandeingrünungen erhalten und ergänzen • wichtige Bäume und Grünstrukturen im inneren Raumbild erhalten und ergänzen • Entsiegelung der Freiflächen fördern • ortsgemäße Befestigungsmaterialien der Freiflächen und Bepflanzungen empfehlen Gestaltungsrichtlinien und Bebauungspläne Die Gestaltungsrichtlinien befassen sich mit den sichtbaren Äußerlichkeiten der baulichen Anlagen und Freiflächen. In der Gestaltungsfibel werden dazu Empfehlungen zum Einfügen gem. § 34 gegeben, indem vorhandene Gebäude bewertet wurden. Es werden positive Vorbilder. aber auch Gebäude aufgezeigt, die für das Ortsbild nicht nachahmenswert sind. Darüber hinaus gibt es vorhandene Bebauungspläne, die Festlegungen beinhalten in Bezug auf Gestaltung. Weitere Bebauungspläne sollten folgen, deren Festsetzungen sich an den Gestaltungsrichtlinien orientieren. Über gestalterische Festsetzungen hinausgehend regeln Bebauungspläne aber auch die Bebaubarkeit der Grundstücke und somit das Bodenrecht. Die Gestaltungsrichtlinien beschränken sich auf die bauliche Gestaltung und dienen der Stadt künftig als Bewertungsmaßstab für das Einfügen von Baumaßnahmen. Raumkantenplan - Rahmenplanung Um die Eigenheiten in den wichtigen innerörtlichen Straßenräumen zu ermitteln, wurden Raumkanten (Gebäude direkt zum Straßenraum) untersucht. Wichtige Raumkanten oder fehlende Begrenzungen des Straßenraums wurden in die Rahmenplanung (Stand 08.01.2012) übernommen und sollen bei allen künftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden. Ebenso wurden die im Anhang näher bezeichneten ortsbildprägenden Bauten im Rahmenplan dargestellt. Seite 9 1.1 Geltungsbereich Gestaltungsrichtlinien siehe Plan G1 im Anhang Geltungsbereich Richtlinien späterer Erweiterungsbereich Hauptgebäude Nebengebäude 1.2 Überlagerungsplan 1932 und 2007 Der alte Plan von 1932 wurde unter den heutigen amtlichen Lageplan gelegt und die 1932 vorhandenen Gebäude auf die aktuelle Karte übertragen - so können zwei Altersschichten miteinander überlagert dargestellt werden und man kann nachvollziehen wie der Ort gewachsen ist und welche Gebäude noch an ursprünglichen Stellen stehen. 2007 1932 Seite 10 Geltungsbereich / Allgemeine Baugestaltung 1 - 2 1. Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinien orientiert sich am Ortsgrundriss des Altortes von 1932. Der Ort Oberasbach hat seine Wurzeln nördlich des Asbachs. Im Bereich um die Kirche stehen die ältesten Gebäude. Die Fibel sollte im gesamten Altort Anwendung finden. Im Bereich der historischen Bebauung bis 1932 befindet sich heute noch ein hoher Anteil von Altbauten, die zum einen erhalten werden sollen, zwischen denen aber auch Neues integriert werden kann. Damit der Gesamtcharakter nicht beeinträchtigt wird, sollen die Grundsätze der Richtlinien eingehalten werden. Der Geltungsbereich wurde jedoch weiter gefasst um sicher zu stellen, dass sich auch Neubauten in unmittelbarer Nähe zum historischen Kern, in ihrer Gestaltung in das Gesamtbild einfügen. Die Kirche steht im Mittelpunkt des Altortes und somit auch im Mittelpunkt des Geltungsbereiches. Der gesamte Bereich um die Kirche spielt eine wichtige Rolle im Ortsgefüge. Ihm kommt in dieser Fibel eine besondere Bedeutung zu. Die Hauptverkehrsstraße im Altort ist die AlbrechtDürer-Straße und ihre Fortführung, die Bachstraße. Hier liegen die ortstypischen Höfe mit den giebelständigen Wohnhäusern, die die markante Straßenfront bilden. Ähnliche Strukturen finden sich noch in Teilbereichen des Milbenwegs und der St. Lorenz Straße. An beiden Straßen sind mehrere wichtige ortsbildprägende Gebäude vorhanden. Auch der Glockenweg und die Hirtengasse waren schon in den letzten Jahrhunderten bebaut, dienten aber im Gegensatz zu den anderen Straßen nur der inneren Erschließung des Dorfes. Die Hirtengasse verläuft, ausgehend von der Bachstraße in einer Schlaufe. Die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinien betreffen alle baulichen Anlagen und Freiflächen unabhängig davon, ob die jeweilige Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist oder nicht. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten in jedem Fall die Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Änderungen an denkmalgeschützen Gebäude sind grundsätzlich erlaubnispflichtig und müssen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (LRA) angezeigt werden. Die Planung von Maßnahmen an Gebäuden in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Denkmälern sollten immer mit dem Landratsamt auf Genehmigungsfähigkeit abgeklärt werden; z.B. Solaranlagen auf den Dächern. 2. Allgemeine Baugestaltung Hofstruktur und halb offene Bauweise In Oberasbach entwickelten sich meist Hackenhöfe, die dann zum Teil nach hinten erweitert wurden. Die Höfe kennzeichnen sich durch eine schmale Einfahrt, die sich nach hinten zu einem Hofplatz öffnet, der durch eine meist querstehende Scheune abgeschlossen ist. Dadurch entsteht ein nach außen abgeschlossener privater Freiraum. Zur Straße hin steht meist giebelständig das Wohnhaus. Kleinere Nebengebäude, Ställe oder auch Schuppen schlossen sich dem Haupthaus an oder standen ihm gegenüber an der Nachbargrenze. 2.1 typische Hofstruktur Besonders die Albrecht-Dürer-Straße und die Bachstraße sind geprägt von giebelständigen Häusern. Der Wechsel von geschlossenen Kanten und sich öffnenden Höfen gibt den Straßenräumen ihren Charakter. Aus der Bebauung von Gebäuden auf der Grundstückgrenze resultiert eine optimale Ausnutzung der Grundstücke und ein möglichst großer Innenhof, dem funktional früher eine große Bedeutung zukam. Hofstrukturen sind in allen fränkischer Dörfern ein traditionelles und typisches Bauprinzip, das maßgebend für die Dorfbilder ist. Die Grenzbebauung zum öffentlichen Raum und zum Nachbarn prägt nicht nur das typische Raumbild im Ort sondern bietet dem Eigentümer auch die Möglichkeit sein Grundstück bestmöglich zu nutzen. Bei Neubauten und Umnutzungen soll das Prinzip der Höfe und der bebauten Raumkante zum öffentlichen Raum beibehalten werden. Der private Hofraum bietet mehr Intimität als es die Abstandsflächen eines freistehenden Einfamilienhauses bieten können. Je nach Gestaltung des Hofabschlusses ist die Kommunikation mit Nachbarn und Passanten möglich, der Hof ist so zu sagen halböffentlich, dagegen sind die rückwärtigen privaten Gärten Rückzugsbereich. Früher war diese klare Struktur ausgeprägter. Leider befindet sie sich in Auflösung. Die historischen Höfe wurden zum Teil abgebrochen und neue Bauten errichtet, die sich nicht an den traditionellen Strukturen orientierten und oft vom Straßenraum zurück weichen. Seite 11 2.2 Noch vorhandene Hofstrukturen im alten Ortskern von Oberasbach 1-2 zwei Beispiele für Höfe in Oberasbach Das Haupthaus steht giebelständig zur Straße, der Einfahrtsbereichs bildet den Kommunikationsraum zur Straße, er ist mit einem Tor - oft zwischen Natursteinpfosten - zum öffentlichen Raum verschließbar; kleine schmälere Nebengebäude schließen an das Wohnhaus und weiten den Hofraum nach hinten auf. Die Scheune steht im rückwärtigen Teil meistens quer zum Hof und schließt ihn so oft vollständig ab. 2.2 2.1 2.3 Raumkanten (siehe Rahmenplan) Die rot gekennzeichneten Raumkanten sind vorhanden und sollten auch in Zukunft so erhalten bleiben. Die grün gekennzeichneten Kanten fehlen oder sind nicht mehr erhalten und sollten bei Veränderungen eingehalten werden. Die rosa Linie an den Läden der Albrecht-Dürer-Straße 104 steht für eine zu niedrige Bebauung. 2.6 Perspektive Oberasbach vom Asbachgrund Richtung Norden Beispiel AlbrechtDürer-Straße Besonders der Straßenraum der Kreuzung wird durch die Gebäudekanten gebildet 2.8 Seite 12 Allgemeine Baugestaltung 2 Dieser Entwicklung soll in Zukunft entgegengewirkt werden, so dass die Hauptstraßen des Altortes ihren individuellen Charme behalten und die Bewohner von den unterschiedlichen Zonierungen ihres Grundstücks profitieren. Mit winkelförmigen Bebauungen kann bei einer Neubebauung eine Hofsituation erzeugt werden. In der Regel sollen die Hauptgebäude eines Anwesens giebelständig zur Straße errichtet werden, die Hofstruktur erhalten bleiben und so das Wechselspiel zwischen offenen und geschlossenen Raumkanten im Ortsbild garantiert werden. Scheunen Die großen Scheunen der ehemaligen Bauernhöfe prägen das Ortsbild ganz entscheidend. Durch den Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung, stehen viele der Scheunen leer oder sind nicht mehr sinnvoll ausgelastet. Oft sind sie vom Verfall bedroht, was verständlich ist, denn niemand wird in ein Gebäude investieren, das nicht mehr gebraucht wird. Im Altort von Oberasbach wurden bereits einige Scheunen umgenutzt. Dieser Prozess sollte gefördert werden, da nur auf diese Weise der ursprüngliche Charakter des Ortsbildes bewahrt wird. St. Lorenz Straße 152-154 Milbenweg 5a 2.4-2.5 Beispiele für bereits umgenutzte Scheunen in Oberasbach Albrecht-Dürer-Straße hat sich im Laufe der Zeit eine langgezogene straßenbegleitende Bebauung ergeben. In dieser Struktur ergeben sich von selbst öffentliche, halböffentliche und private Freiräume auf den Grundstücken. Die Perspektive des Altortes (Bild 2.6) zeigt, die Unverzichtbarkeit der vorhandenen Raumkanten, für die Unverwechselbarkeit des innerörtlichen Ortsbildes. Als Richtlinie gilt, dass die für den öffentlichen Raum prägenden Raumkanten auch in Zukunft zu erhalten bleiben sollen. Die Raumkanten werden in die Rahmenplanung übernommen und sollten bei allen neuen Bebauungsplänen und Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen berücksichtigt werden. Schwarzplan zeigt die gebaute Struktur. Erkennbar ist an der unterschiedlichen Dichte der alte Ort und im Gegensatz dazu die lockeren, neuen Baustrukturen am Rand Raumkanten Unter Raumkanten versteht man Gebäudefassaden oder Mauern, die direkt den öffentlichen Raum begrenzen. Auch eine hohe und dichte Hecke kann eine Raumkante bilden. Meistens sind Hecken jedoch zu durchlässig und zu niedrig um wirklich den Raum zu fassen. Zäune können nur bedingt als Raumkante gewertet werden, sind aber oft nützlich um eine Straßenfront von Höfen geschlossen wirken zu lassen. Der Negativplan verdeutlicht, welche Freiräume im Altort von Oberasbach bestehen. Besonders an der Albrecht-Dürer-Straße und der Bachstraße ist der Straßenraum sehr markant ablesbar auch ohne Straßenlinien und Grenzen. Kammartig öffnen sich die Höfe zum Straßenraum, nur bei den Läden an der 2.9 Schwarzplan Negativplan durch diese Darstellung sind die Straßenverläufe im Altort klar zu erkennen im Gegensatz sind die Straßen in den Siedlungsbereichen nicht so eindeutig abzulesen 2.10 Negativplan Seite 13 3.1 Entwicklung der Gebäudeproportion in Oberasbach Quelle: Helmut Mahr "Oberasbach tausend Jahre und mehr" S.149 3.2-3.3 zwei heute noch bestehende eiseitig aufgestockte Häuser Gebäudehöhe und Grundrissproportionen unpassend im Ortsbild schwarz dargestellt vorhandene Vergleichsbaukörper Die Traufseite (b) ist grundsätzlich immer länger auszubilden als die Giebelseite (a). Bei der Zeichnung links (3.4) hat man den Eindruck, dass das Dach falsch herum auf dem Gebäude sitzt. So wie bei der Zeichnung rechts (3.5) soll es sein. 3.4 Seite 14 3.5 Baukörper, Baustoffe 3 3. Baukörper, Baustoffe Proportion und Maßstab Gebäudeform Die ursprünglichen Gebäude wurden vermutlich überwiegend eingeschossig erbaut und später um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Vor- oder Rücksprünge waren nicht vorhanden. Der Grundriss basierte immer auf einem Rechteck. Ein Kniestock war bei den ursprünglichen Wohnstallhäusern nicht üblich, auch auf einen Sockel wurde verzichtet. In der Regel ging es am Eingang eine Stufe nach oben. Dadurch entstanden relativ niedrige Gebäude. Bei Neubauten ist darauf zu achten, dass die Gebäude auf der Grundlage eines eindeutigen Rechteckes errichtet werden, abgerundete und abgeschrägte Ecken oder Vieleckformen sind zu vermeiden. Auf Vor- und Rücksprünge, sofern diese nicht historisch bedingt sind, ist zu verzichten. Besonders die Straßenfronten sollen von ruhigen Gebäudefassaden begleitet werden. Die Firsthöhen von Gebäuden sollen sich in Zukunft an den benachbarten, ortsbildprägenden Gebäuden (siehe Liste mit Fotos im Anhang) orientieren, einerseits um die traditionelle Bauweise zu wahren, andererseits, um die kleine Kirche nicht zu überragen. Bei Neubauten soll die Höhe der Nachbarbebauung nicht überschritten werden. Bei Nebenanlagen, wie z. B. Garagen, Fahrradunterständen, und Carports (überdachte Stellplätze) soll die Wandhöhe nicht mehr als 3,00 m über dem nächsten Straßen niveau liegen. Historische Gebäudefluchten und Firstrichtungen sind einzuhalten und bei Neubauten gemäß Rahmenplan wieder aufzunehmen, z. T. könnten langfristig bereits vorgenommene Veränderungen in der Struktur wieder geändert werden. Neubauten sollen die historisch vorgegebenen Proportionen (Länge, Breite, Höhe) aufnehmen, aber ihre neue Entstehungszeit nicht verleugnen. Die historischen Gebäude überzeugen durch ihre Geschichte und ihre Echtheit, Imitate können meist nicht überzeugen. Jede Epoche hat ihre Merkmale und spiegelt den Zeitgeist wieder. Erkennbar neue Gebäude können sich in eine historisch gewachsene Struktur gut einfügen, wenn sie die Maßstäblichkeit der Nachbarschaft berücksichtigen. Die Traufseite der Gebäude ist bei historischen Gebäuden wesentlich länger, als die Giebelseite. Diese Regel soll auch in Zukunft gelten, sonst wirkt das Dach falsch aufgesetzt und das Gebäude nur wie ein halbes Haus (siehe Zeichnung 3.4 negativ und 3.5 positiv). Historische Gebäudefluchten und Firstrichtungen sind zu erhalten. Von den Abstandsflächen kann abgewichen werden, wenn es den Raumkanten des Rahmenplans entspricht. Da das Umfeld durch kleinteilige Bebauung geprägt ist, sollen sich auch Neu- oder Ersatzbauten durch Kleinteiligkeit harmonisch einfügen. Große, mehrgeschossige Gebäude würden den Maßstab sprengen und das gesamte Ortsbild stören. Bauweise Zu Baustoffen siehe auch Kap. 8 und 9. Hauptgebäude zum öffentlichen Raum sollen in Massivbauweise errichtet werden. Ausnahmen sind bei Garagen und Nebengebäuden möglich. Sie können, wenn der harmonische Zusammenhang mit dem Hauptgebäude gewährleistet ist, auch in Holzbauweise oder mit einer Holzverkleidung versehen werden. 3.8-3.10 Positive Beispiele für Integration und klare Gebäudeformen neuer Gebäude 3.6-3.7 Negativbeispiele Baukörper ohne klare Form Seite 15 4.1 Satteldachanbau untergeordnet mind. 1m Abstand entlang der Dachfläche gemessen 4.2 Satteldachanbau untergeordnet 4.3 Negativ : Anbau gleichwertig 4.4 Flachdachanbau untergeordnet 4.5 Pultdachanbau 4.6 Pultdachanbau am Giebel 4.7 Negativ : Pultdachanbau 4.8 Negativ : Flachdachanbau 4.9 Negativ : Satteldach zu hoch Anbauten sollen sich dem Hauptgebäude unterordnen. Der Dachfirst muss mindestens 1,00 m unter dem First des Hauptbaukörpers liegen (siehe Bilder 4.1 und 4.2). Die Gebäude auf den Bildern 4.7 und 4.8 sind auf Grund ihrer Höhe nicht deutlich untergeordnet, deshalb ist hier weder das abgeschleppte Pultdach noch das Flachdach angemessen. Bei dem Gebäude auf Bild 4.3 wird nicht deutlich, was Hauptgebäude und was Anbau ist. Auf Bild 4.9 ist der Anbau höher als das Haupthaus. Dadurch ergeben sich unklare Dachverschnitte. Ein solcher Baukörper ist im Ortsbild nicht erwünscht. Bei deutlich untergeordneten Anbauten bis 50m2 Nutzfläche ist ein flach geneigtes Pultdach, bis 30° oder ein Flachdach möglich (siehe Bilder 4.4). Anbauten an der Giebelseite mit Pult- oder Flachdach (siehe Bild 4.6) sind denkbar, wenn sie nicht an einer wichtigen Raumkante oder zum Straßenraum hin liegen. 4.10-4.12 Beispiele für gelungene Anbauten Seite 16 Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone 4 4. Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone Anbauten An historischen Gebäuden des Altorts sind keine Anbauten, keine Vor- und Rücksprünge in der Fassade, keine Erker, Türme, Vordächer und keine Balkone zu finden. Jedoch ist es auf Grund der sich geänderten Bedürfnisse der Bewohner denkbar, dass Balkone und Anbauten an Gebäuden im Altort erforderlich werden. Sofern sie sich nicht zum öffentlichen Raum orientieren, sind Balkone vertretbar, wenn sie sich in der Größe unterordnen und in Form-, Material- und Farbwahl dem Haupthaus anpassen. Derartige Anbauten sollen sich nur zu den geschützten Hofräumen und den privaten nicht einsehbaren Bereichen hin orientieren. mit erhöhtem Erhaltungsaufwand verbunden. Überdimensionierte Anbauten sind zu vermeiden. Es wird empfohlen nachträglich angebaute Erweiterungen immer deutlich vom ursprünglichen Baukörper zu trennen und bewusste Fugen zwischen Alt und Neu anzubringen - ungewollte Risse durch unterschiedliche Setzungen können dadurch vermieden werden; der Altbau bleibt gestalterisch erkennbar. Wintergärten sind gleichzusetzen mit Anbauten. Sie sind eine Modeerscheinung für die gleichermaßen das Prinzip "weniger ist mehr" gilt. Je einfacher die Form um so weniger Schwierigkeiten machen konstruktive Anschlüsse an den Hauptbaukörper. Wintergärten sollten in der Regel nur eingeschossig sein. Wie für Balkone, Loggien und Veranden gilt, dass sie nicht direkt am öffentlichen Straßenraum liegen sollen. Vordächer 4.13 Negativ Balkon 4.14 Negativ Loggia Balkone (Bild 4.13) und Loggien (Bild 4.14), die um Gebäudeecken führen, sind zu vermeiden. Anbauten sollten sich generell dem Hauptbaukörper unterordnen. Der First des Anbaus muss mindestens 1,00 m unter dem Hauptfirst, entlang der Dachfläche gemessen, liegen. Das Dach des Anbaus soll die gleiche Dachneigung haben, wie der Hauptbaukörper. Bei deutlich untergeordneten Anbauten, bis 50m2 Nutzfläche sind Pultdächer mit einer Neigung bis 30° oder begrünte Flachdächer zulässig. Anbauten wurden meist aus Platzmangel im Laufe der Zeit notwendig und haben oft die Grundform des ursprünglichen Baukörpers verunklart. Heute werden Neubauten mit Vor- und Rücksprüngen, Aufbauten und Erkern versehen. Dies verursacht Mehrkosten, ist wärmetechnisch komplizierter zu lösen und dauerhaft Vordächer an zur Straße orientierten Gebäudefassaden, die den öffentlichen Raum überragen sind nicht zulässig. Auf den Hofseiten und an Hauseingängen, die von der Straße abgewandt sind, sind Vordächer denkbar. Ein angelehntes Pultdach aus schlanken, schnörkellosen Stahlprofilen, mit Glas- oder Blechdeckung passt sich am dem regionalen Baustil an und ordnet sich in der Fassade unter. Auskragende wuchtige Holzkonstruktionen mit starken, profilierten Hölzern, oder gar gedrechselten Holzprofilen und Ziegeldach wirken schwer und belastend für die Fassade. 4.18 Negativbeispiel Vordach Das Vordäche ist viel zu groß und massiv. 4.19 filigranes Vordach 4.15-4.17 Balkone sind zu den Hofbereichen denkbar; die wichtigen Raumkanten zum Straßenraum sind von Balkonen und sonstigen Anbauten freizuhalten. Seite 17 5.1 Satteldach (übliche Dachform in Oberasbach) 5.2 Walmdach (Sonderform in Oberasbach) 5.6 Luftbild mit Dachlandschaft in Oberasbach 5.3 Krüppelwalmdach (Sonderform in Oberasbach) 5.7 Wohnhaus Ecke Milbenweg / Bachstraße 5.4 Pultdach (Bei Anbauten und Nebenalagen bis 50m2 Nutzfläche zulässig.) 5.8 Sonderbau Gemeindehaus 5.5 Negativbeispiel: Unterschiedliche Dachneigungen sind nicht zulässig Seite 18 5.7 Satteldach 5.8 Walmdach 5.9 Krüppelwalmdach 5.9 Sonderbau Gaststätte Dachformen, Dachneigung, Dachdeckung 5 5. Dachformen, Dachneigung, Dachdeckung Dachlandschaft Die Dachlandschaft von Oberasbach ist von ruhigen Steildächern geprägt, d.h. im Altort sind traditionell nur wenige kleine Dachaufbauten vorhanden. Somit trifft man ein ruhiges, geschlossenes Ensemble an. Das einheitliche Erscheinungsbild der Dachlandschaft soll auch in Zukunft gewahrt werden. Bei den Gebäuden reicht die Firstrichtung grundsätzlich über die längere Hausseite, wie bereits im Kapitel "Baukörper" erwähnt. Die Firstrichtung sollte in jedem Bebauungsplan des Altorts für Gebäude an den wesentlichen Straßenräumen festzusetzt werden. Das Pfettendach (ursprünglich bei flach geneigten Dächern) wird inzwischen auch beim Steildach als Konstruktion eingesetzt und ermöglicht die Ausbildung größerer Dachüberstände. Diese sollen aber hinsichtlich der traditionellen Bauweise im Altort vermieden werden. Flache Dachneigungen unter 46° sind im Altort Oberasbach nicht ortstypisch. Auch moderne Dächer können mit einer steilen Dachneigung konstruiert werden und die typischen Details übernehmen. Pfettendach mit Mittelpfette und stehendem Stuhl Dachform und Konstruktion Die überwiegende Form ist das steile Satteldach mit über 50° Neigung. Einige wenige Walmdächer sind von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis Anfang 20. Jahrhunderts entstanden, wie zum Beispiel am Gemeindehaus oder am Verwalterhaus des so genannten "Faber-Hofes". Sonderbauten mit dieser Dachform sollen in Zukunft als Einzelbauten im Ortsbild erkennbar bleiben. Neue Bauten sollen sich an der Regeldachform des Satteldaches orientieren. Bei Wohnhäusern und anderen Hauptgebäuden ist deshalb das Satteldach mit einer Dachneigung von 46° - 56° vorzusehen. Firste sind mittig anzuordnen. An einem Gebäude ist nur eine Dachneigung erwünscht. Quelle: Rauh und Braune, "Der Altbau " 5.11 Wirkung der Kräfte - Pfettendach Bei untergeordneten Bauteilen und Kleinbauten sind Flachdächer vorhanden. Deshalb sind künftig bei eingeschossigen Anbauten, Carports und Garagen 5.12 Dachstuhl Milbenweg 5a bis 50m2 Nutzfläche nur Flachdächer oder flach geneigte Pultdächer, bis 30° erwünscht. Für Flächdächer und Dächer bis 5° Neigung ist eine Begrünung ökologisch sinnvoll. Pultdächer können in Metalldeckung oder mit Dachformsteinen aufgeführt werden. Die Dachneigung ergibt sich aus der traditionellen Konstruktionsweise der Dächer. Die übliche Dachkonstruktion war das Sparrendach. Sie erlaubt nur geringe Dachüberstände und steile Dachneigungen, typisch war der Aufschiebling an der Traufe. 5.13 Sparrendachstuhl mit stehendem Stuhl und Aufschiebling Quelle: Rauh und 5.12-5.14 SparrenBraune, "Der Alt- dachstühle im Milbau" benweg, Ober- 5.10 Wirkung der Kräfte - Sparrendach asbach 5.14 Dachstuhl Milbenweg 1 (abgebrochen) Seite 19 historische Dachüberstände 5.15 5.16 5.17 5.18 5.19 Der Dachüberstand soll am Ortgang 0,15 m, an der Traufe 0,30 m nicht überschreiten. Ausnahmen können allerdings bei Gebäudeversprüngen bis zu 2,00 m Länge gestattet werden. Dort ist es möglich, die Traufe, bzw. den Ortgang durchlaufen zu lassen. (siehe Bild 5.20) 5.20 5.21 2.23 Seite 20 5.24-5.27 moderne Ausführungen 5.22 5.24 5.25 5.26 5.27 Dächer 5 Dachüberstand Traditionsgemäß sind der seitliche Abschluss des Daches auf der Giebelseite (Ortgang), sowie der untere Abschluss bei der Regenrinne (Traufe) knapp ausgebildet. Ein Grund dafür ist die geringe Angriffsfläche für Wind und Wetter. Der Überstand am Ortgang sollte bei Neubauten 15 cm nicht überschreiten, an der Traufe 30 cm. Sichtbare Balkenköpfe sind in der regionalen Bauweise nicht üblich. Der untere Abschluss der Traufe verdeckt die Holzkonstruktion und sollte entweder in Holz als Traufbrett, als geputztes, oder auch profiliertes Gesims ausgebildet werden. 5.28 Regionale typische Gestaltung der Traufe mit Gesimsbrett und mit profiliertem Gesims Ebenso ist der Ortgangabschluss knapp gehalten, der Putz ist häufig bis an die Ziegel herangeführt oder Gesimse bilden den Übergang zwischen Ziegel und Fassade. Grundsätzlich sollten Ortgangformziegel bei Biberschwanzdeckung nicht angewendet werden. Eine an die Ziegel angepasste Zahnleiste ist am Ortgang das handwerklich gute Detail und kostet bei guten Handwerkern nicht mehr. Diese traditionellen Details sind bei neuzeitlichen Bauten zu übernehmen, wobei sie durchaus neu interpretiert werden können. 5.29 Negativbeispiel mit Ortgangformziegel 5.30 Beispiel ohne Ortgangformziegel Bei Ziegelsichtfassaden waren früher Schieferdeckungen üblich. Eine Dacheindeckung mit dunklen, flachen Dachsteinen ist bei diesen Gebäuden akzeptabel. Eine echte Schieferdeckung ist erwünscht. Bei den Flachdächern von Anbauten und Nebengebäuden soll eine extensive Dachbegrünung ausgebildet werden, sie wirkt sich nicht nur optisch positiv aus, sondern hat auch ökologische Vorteile durch die Retention von Regenwasser. Dächer von Anbauten bis 5° Neigung können auch mit einer Metalldeckung aus Kupfer oder Titanzink versehen werden. Für alle Blecharbeiten, Regenrinnen, Formteile etc. werden entweder Kupfer oder Titanzink empfohlen. Eine Mischung ist wegen der Unverträglichkeit untereinander auszuschließen. Kunststoffrinnen sind gestalterisch nicht schön und haben eine geringere Haltbarkeit. Die Fallrohre sind im gleichen Material wie die Rinnen auszuführen. 5.29 Negativbeispiel für Dachform, Dacheinschnitte, Dachgauben und Dachdeckung 5.30 Biberschwanzdeckung naturrot 5.31 spitzer historischer Biberschwanzziegel 5.32-5.33 Falzbiberschwanzziegel 5.34 bei Ziegelbauten auch dunkler Ziegel möglich 5.35 flacher Ziegel mit gerader Kante 5.36 Schieferdeckung auf Ziegelbau 5.30 5.31 5.32 5.33 5.34 5.35 Dachdeckung Der vorherrschende, naturrote Biberschwanz aus Tonziegel in Einfach- oder Doppeldeckung wird alt, ohne unansehnlich zu werden. Er stellt die optimale Dacheindeckung eines Steildaches dar. Bei Neubauten und Umdeckungen wird ein flacher Ziegel oder unprofilierter Dachstein im Sinne des Ortsbildes gewünscht. Bunte, glasierte, glänzende, engobierte und mehrfarbige Dachdeckungen sind zu vermeiden. 5.36 Seite 21 6.1 Flachdachgaube 6.5 Festsetzungen für Dachaufbauten 6.2 Schleppdachgaube 6.6-6.9 Beispiele für mögliche Anordnung von Gauben 6.3 Stehende Gaube 6.10-6.11 Negativbeispiele für überdimensionierte Gauben und übereinander liegende Gauben 6.4 Zwerchhaus 6.12-6.13 zusammengefasste Dachflächenfenster 6.14 geordnete und in die Dachfläche integrierte Solaranlage Seite 22 6.15-6.16 positive Beispiele für moderne Dachgauben Dachaufbauten 6 6. Dachaufbauten Gauben Solaranlagen Der Dachraum war früher Abstell- oder Trockenraum, deshalb gab es nur vereinzelt kleine Belichtungs- und Belüftungsöffnungen. Heute hat sich das Dach als Wohnraum etabliert. Wichtig für den Erhalt der typischen Dachlandschaft ist es, dass die Öffnungen im Verhältnis zur Dachfläche untergeordnet sind. Große Dachflächen erlauben größere Gauben als kleine Dachflächen. Die Gauben sollen zu den Fenstern in der Fassade in Bezug gesetzt werden. Fenster in Gauben sollen grundsätzlich kleiner sein, als die Fenster in der Fassade. Die Lage der Gauben zueinander und zum Ortgang darf nicht zu eng sein. Abstände von mindestens 1,00 m zwischen den Gauben und 1,25 m zum Ortgang, zu Graten und Dachkehlen sind einzuhalten. Der Abstand vom First soll mindestens 1,00 m betragen. Die Gesamtlänge aller Gauben darf nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge ergeben. Dachgauben sind grundsätzlich als Schleppgauben oder Flachdachgauben auszuführen, um die Dachflächen möglichst ruhig zu halten. Je Dach sollte nur eine Art von Gauben angewendet werden. Rollläden sind an den Gaubenfenstern zu vermeiden, da durch den Einbau von Kästen die Gaube erheblich höher werden muss. Die Dachdeckung von Schleppdachgauben sollte dem Gesamtdach angepasst werden. Übereinander liegende Gauben sind grundsätzlich nicht gewünscht, da die Dachfläche zu unruhig wird. Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren sind zu einer rechteckigen Form zusammenzufassen. Die Neigung von Solaranlagen sollen der jeweiligen Dachneigung entsprechen. Zwerchhäuser Zwerchhäuser haben sich als untergeordnete Teile in die Gesamtform des Gebäudes einzufügen. Der First des Zwerchhauses soll vom First mindestens einen Meter, in der Dachfläche gemessen, entfernt sein, um sich klar abzulösen. Das Zwerchhaus soll sich durch seine Größe nicht zu stark in den Vordergrund drängen. Grundsätzlich soll beim Zwerchhaus die gleiche Dachdeckung und Dachneigung verwendet werden, wie beim Haupthaus. 6.17 Negativbeispiel: Wirres Durcheinander von Dachflächenfenstern und Solaranlagen 6.18 Negativbeispiel: Dachflächenfenster befindet sich zu nahe am First und zu nahe an der Kehle Dacheinschnitte Da die Dachlandschaft einen wichtigen Einfluss auf das gesamte Ortsbild hat, sind Dacheinschnitte im gesamten Geltungsbereich nicht 6.19 Negativbeispiel: Dachloggia erwünscht. Kamin Der beste Platz für einen Kamin ist möglichst nahe am First. Die Rauchgase können gut abziehen und der Kamin liegt in der Hausmitte wärmetechnisch am günstigsten. Außenliegende Kamine sind dagegen ungünstig. Für die Kamineinfassung sind Blechverkleidungen, Klinkersteine oder Putz möglich. Den oberen Abschluss bilden einfache Abdeckungen als Formsteine oder Blechhauben. Dachflächenfenster Um eine ruhige Dachfläche zu erhalten, die nicht "durchlöchert" wirkt, sollen immer mehrere Dachflächenfenster zu einer rechteckigen Form zusammengefasst werden. Alle Dachflächenfenster einer Ebene sind an ihrer Oberkante bündig zueinander anzuordnen. 6.20-6.22 Seite 23 8.1-8.7 Fassadenbeispiele aus Oberasbach; alle Beispiele sind wirken sich positiv auf das Gesamtortsbild aus 286/2 247/12 St. Lorenz Str. 69 67 65 342/ 2 287/3 286/4 276/2 272/2 73 75 71b 274 284/1 284/2 268 342/14 Plan - Gestaltwerte ortsbildprägende Bauten und Elemente 86 71a 45 284/3 276/1 343/1 342 276 342/15 284/4 71 88 277/2 342/9 342/6 356/3 284/5 342/7 3 1a 269 90a 342/5 2 284/6 1 277 357/1 Weg nder 2 284/7 Li 246 342/4 284/8 5 409/3 19 21 245 278 Stad 13 twie 9 9a 7b 16 96 6 5 1 2/3 277/ 281/3 33 13 4 98 sen 27 0 7 10 244 9/3 280/2 13 279/2 8 tr. 9 97 -S nz 2 ore t.-L 18 20 S 17 19 2 282/2 22 99 10 281/3 243 21 Alb 14 rec 24 23 rer- 30 103 4 244/1 D 10 29 7 31 10 35 t.-Lo S D 4 tr. -S renz 152 6 6 24 412 2 2 34 2 8 3 . str 1 b 10 5 8 7 7 50 233 /5 1 D 234 37 22/1 11 2 36/4 20 4 D 1 19/1 17 228 16 18 39/3 19 4 6 9 2 15 . str 227 39/2 40 11 5 20 44 4 16 49/3 44/4 44/3 41 Spielplatz 4b 49/7 48 226 21 Heiligen äckerweg 49/6 ch 44/1 45 57/5 223 223/3 221/3 224 221/4 27a 49/1 225 23 13 a 11 17 19 51/3 49/10 zu 46 51/11 /14 39 39/4 44/2 49/4 5 51/5 39/5 18 13 1 51 51/4 21/2 Hirtengasse 49/8 49/5 2/2 12a 3 7 19/3 14 14 2 50/4 49/2 51/7 g we en Milb 3 38 /2 Ba 51/6 3 413/17 38 D 413/16 16b 16a 18 19/2 2 232 36/2 19 21 12 11 g we en ck Glo se ngas Hirte 12 10 22 2 2 9 1 413/3 14 413/4 Kirc 2/2 1/2 /2 50 3 l. henp 10 3/5 3 413/6 24 3 8a 413/7 413/8 25 5 D 412/2 8/2 ch w en Ba 9 eg 3/1 3/4 Mil 26 3 6 8 243/1 0 27 1 413/ 4/2 407 413/5 8 281/2 2 5 6 154 . Str 6/1 101 405/ 14 Dü 10 4 ht- 411/2 408/5 44 277/4 14 411 413 243/2 13 32 411/5 408/4 408/8 4a 13 277/9 11 31 1/5 282 411/4 408/3 408/9 279 0 138b 17 2 7a 94 14 281/25 29 281/ 30 281/ 93 tr. 408/7 408/2 410 /11 28 281/12 408/10 >> leider zum Teil inzwischen abgebrochen 283 408 23 7 1/ 2 r-S üre 281 25 t-D 92 ch 283/2 411/3 wichtige Baumgruppe 32 281/ 15 283/4 re 408/1 140a /2 1a 5 1/ Alb Baum dominant im Ortsbild 277/6 91 409/4 401/11 401/8 277/7 91a 284/10 266 1 7 1/3 positiv ortsbildprägend mit Mängeln 281/6 284/9 8 40 401/2 277/ 284 27 409/2 0 29 6 8 positiv ortsbildprägend 385/ 90 355/1 3 357/2 151 ortsbildprägend dominant 51/12 221/1 24 25 27 47 51/9 15 221 Siene Gebäudekatalog im Anhang 57/4 Milbenweg 51/1 57/6 Hirtengasse 23 21 51/8 Hirtengasse 15 222 51/2 223/4 57 8.8-8.11 Beispiele für Gesimse, Bänderungen und Ecklisenen z.T. aus Oberasbach Seite 24 221/2 221/5 Bachstraße - Albrecht-Dürer-Stra Antennen und Freileitungen / Fassaden 7 - 8 7. Antennen und Freileitungen 8. Fassaden Satellitenanlagen sollen nicht an öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Hausseiten liegen. Befinden sich in einem Gebäude mehrere Wohneinheiten, so sind diese gebündelt an einer Satellitenanlage anzuschließen. Eine Satellitenanlage pro Gebäude ist ausreichend, auch wenn in einem Haus mehrere Parteien leben, kann eine Anlage gemeinsam genutzt werden. Wenn die Satellitenschüssel farblich an ihre Umgebung angepasst ist, wirkt sie unauffälliger. Proportion und Gliederung Am häufigsten sind in Oberasbach Fassaden mit geordneten Fensteröffnungen zu finden. Bei Neubauten gilt es ein ausgewogenes Verhältnis von Wandöffnungen zu Wandflächen zu schaffen. Der maximale Öffnungsanteil sollte 1/4 der Außenwand nicht überschreiten. Die Fassade ist das Gesicht des Hauses, die Öffnungen sollten auf die Fassade abgestimmt werden. Bauteile oder Baukörper, die einen städtebaulichen, künstlerischen, handwerklichen oder heimatgeschichtlichen Wert haben, sollten von Antennen, Satellitenempfangsanlagen und Freileitungen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden. - + 8.12 Die Fensteröffnungen am Giebel sollten nach oben hin kleiner werden, ein möglichst großer Abstand vom Dachrand soll gewahrt werden. 7.1 7.2 8.13 Auskragungen und Rücksprünge sind nicht üblich. 7.3 7.1-7.3 Negativbeispiele für Satellitenanlagen Die Anlagen stechen sowohl am Dach als auch an den Fassaden sehr stark hervor. Beispiel Nr. 3 provoziert dies sogar noch durch seine (witzige) Gestaltung. Eine Satellitenanlage für ein Gebäude mit mehreren Parteien ist ausreichend. 7.4 Eine farblich an die Dachfläche angeglichene Satellitenanlage fällt weniger auf. Je nach Baukonstruktion und Entstehungszeit weisen die Fassaden typische Gliederungselemente auf. Manche Gebäude haben eine horizontale Gliederung durch ein Gesims in Höhe der Geschossdecke. Giebeldreiecke können in gleicher Weise gegliedert und nochmals unterteilt werden. Gebäudeecken werden teilweise betont durch Quaderungen oder farblich abgesetzte Lisenen (siehe Beispiele 8.8-8.11). Vielfältig sind die Verzierungen, Gesimse und Bänderungen zusammen mit Fenster- und Türgewänden meist aus Sandstein an der um die Jahrhundertwende 19./20. Jh. üblichen Ziegelbauweise (siehe Kap. 9). 8.14-8.15 Negativbeispiele: Fenster zu nahe am Dachrand Seite 25 8.5 Das Anbringen von Farbmustern auf der Hauswand vor Ausführung der Malerarbeiten erleichtert die Entscheidung. Farben sollten nicht am Computer, im Innenraum oder nach kleiner Farbkarte entschieden werden; sie müssen unter natürlicher Besonnung und Lichtverhältnissen vor Ort entschieden werden. (Licht beeinflusst die Farbwirkung!) Eine weitere Hilfe ist ein Farb- und Materialplan, bei dem alle Farben des Gebäudes im gleichen Größenverhältnis wie in der Realität aufgebracht werden, so kann man die Farbverhältnisse besser beurteilen (siehe Beispiel im Anhang) 8.16 8.17-8.19 Putzstrukturen sollten eine gewisse Lebendigkeit haben, jedoch nicht zu aufgeregt wirken. Bei zu stark strukturierten Putzen wirkt das gesamte Gebäude unruhig. Der Schattenwurf bei Besonnung ist sehr kräftig. Stark sturkturierte Putze verschmutzen schneller. Glänzende Kunststofffarben wirken besonders auf Altbauten im Ortsbild befremdend. 8.20-8.25 Beispiele für Farbkombinationen Putz - Fensterfaschen - evtl. Fensterläden 8.20 8.21 8.22 8.23 8.24 8.25 Seite 26 Fassaden 8 Material Die heute vorwiegende Fassade im Mittelfränkischen Raum ist die Putzfassade. Glatt verriebene Mörtelputze mit Farbanstrich sehen am schönsten aus; Spritzputz oder Kratzputz sind möglich. Stark gemusterte oder strukturierte Putze fügen sich nicht in das Ortsbild ein und sind deshalb zu vermeiden. Eine natürliche, lebendige Oberfläche entsteht, wenn wie früher auf Kantenprofile und Putzlehre verzichtet wird. Mit ausreichend großem Kalkanteil wird eine Elastizität erreicht, die auftretende Bewegungen der verschiedenen Materialien überbrücken kann. Als Farbanstriche kommen auf diesen Putzen nur wasserdampfdurchlässige mineralische Anstriche in Frage. Wasserabweisende Kunstharz- und Silikonprodukte, sowie Dispersions- und Acrylfarben geben den Fassaden eine monotone Farbgebung, die gegen Alterung resistent scheint und dadurch oft leblos wirkt. Energieeinsparung und traditionelle Bauweisen können durchaus miteinander in Einklang gebracht werden. Bei nachträglich angebrachten Wärmedämmverbundsystemen auf Altbaufassaden ist auf eine Dampfdiffusionsoffenheit zu achten. Es sollten bewährte Baustoffe verwendet werden, Kunststoffe sind der Sondermüll künftiger Generationen. Die Ausführung durch Fachfirmen ist bei nachträglichen Wärmedämmungen besonders wichtig. Wenn aus Kostengründen Teile, wie z.B. Fensterleibungen nicht oder zu gering gedämmt werden, kann es zu erheblichen und kostspieligen Folgeschäden (Schimmelpilze etc.) kommen. Holzverschalungen an Wohngebäuden, sowie Verkleidungen aus Fliesen, Platten oder sonstige Industrieprodukte sind nicht ortsüblich. Bei bestehenden Gebäuden mit Verkleidungen ist ein Rückbau angeraten. An Nebengebäuden sind unbehandelte Holzverschalungen durchaus denkbar und schön. werk, Umrahmungen von Fenstern und Türen oder Fensterläden können dunklere Farbtöne haben. Alle Farben an einem Gebäude sind aufeinander abzustimmen, d.h. auch das Dach und Details wie Regenrinnen, Fensterläden oder die Fensterrahmen und -bleche sind mit zu bedenken. Das Erstellen einer Farb- Werkstoffkarte, hilft sich die Farbverhältnisse besser vorstellen zu können. Die Größe der Farbfelder sollten zueinander im selben Verhältnis stehen, wie an der Fassade. Auch das Anbringen von Farbmustern auf der Fassade hilft bei der Farbentscheidung, da man so die Farben unter den wirklichen Lichtverhältnissen sehen kann. Bei genehmigungsund erlaubnispflichtigen Bauten sind Material- und Farbmuster vorzulegen. 8.26-8.27 Negativbeispiele für Farbwahl Sockel Der Sockel sollte bei Putzfassaden nicht farblich abzusetzen werden. Gebäude mit zu stark abgesetzten Sockel - oft auch nicht dem Geländeverlauf folgend lassen das Gebäude schwebend und vom Boden abgelöst wirken. Gerade in abschüssigen Bereichen kann der dann ungleich hohe Sockel die Gesamtwirkung des Hauses negativ beeinträchtigen. Fliesensockel tragen dazu bei, dass Feuchtigkeit im Sockelbereich eingesperrt wird und im Mauerwerk weiter nach oben aufsteigt. Das verschlechtert das Raumklima im Gebäude und schädigt langfristig die Bausubstanz. Farbe Fassadenmalereien Empfohlen ist, Farben nie in ihren reinen Tönen zu verwenden, sondern in abgestimmten Helligkeitsund Grauabtönungen. Es überwiegen im Altort die Rot- bis Brauntöne und die Beige- bis Ockertöne. Reinweiße Anstriche sind ebenso zu vermeiden, wie grelle Farben (siehe Farbkarte im Anhang). Bei zu dunklen Farben treten durch die stärkeren Temperaturen höhere Oberflächenspannungen auf, die schneller zu Rissen führen Fassadenmalereien im klassischen Sinne sind in Oberasbach nicht üblich. Ausnahmen sind aufgemalte Werbeschriften (siehe Werbeanlagen). Fassadenbeleuchtung Fassadenbeleuchtung sollte den Sonderbauten (Kirche) vorbehalten bleiben. An normalen Wohn- oder Geschäftshäusern ist es denkbar, Details wie Werbeschriften, oder den Eingangsbereich zu beleuchten. Große Flächen sollten generell in helleren Farben ausgeführt werden, Details wie zum Beispiel FachSeite 27 9.4 Quelle: Helmut Gebhard u. Konrad Bedal, "Bauernhäuser in Bayern - Mittelfanken", S. 173 9.1 9.2 9.3 9.5 Kirche St. Lorenz vor der Renovierung, Quelle: Archiv Heimatverein Oberasbach Seite 28 Gebäudeerhalt 9 9. Gebäudeerhalt Grundsätzliches Ziegel Fachwerk-, Ziegel- und Sandsteingebäude sind für den Altort Oberasbach typisch und sollen in jedem Fall gepflegt und erhalten bleiben. Der Erhalt von Schmuckelementen an Fassaden, wie Ziergesimse, Fenster- und Türgewände ist dringend empfohlen. Bei einer energietechnischen Sanierung wird für diese Gebäude eine Innendämmung sinnvoll. In Oberasbach entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mehrere Ziegeleien, die allerdings auf Grund der Erschöpfung der Tonlager Anfang des 20. Jahrhunderts wieder aufgegeben wurden. Fachwerk Fachwerkbauten haben eine lange Tradition in Mittelfranken. Viele Fachwerkbauten sind heute verschwunden oder nicht mehr als solche erkennbar, da sie nachträglich verputzt und oft auch die Balkenköpfe an den Giebeln entfernt wurden. Fachwerkbauten sind konstruktionsbedingt horizontal gegliedert. Jedes Fachwerk bildet ein individuelles Muster und gibt dem Gebäude ein ganz eigenes Gesicht. An vorhandenen Fachwerken sollten keine gestalterischen Veränderungen vorgenommen werden. Das Fachwerk beschränkt sich in Oberasbach in der Regel auf die vom Wetter abgewandten Seiten. Die meisten sichtbaren Fachwerke befinden sich in gutem Zustand und sollten auch in Zukunft erhalten und gepflegt werden. Neue Fachwerke sollen nicht mehr errichtet werden, da die traditionelle Fachwerkbauweise heute nicht mehr angewandt wird und somit nur ein Imitat entstehen würde. Auf alten Fotos sind an einigen Häusern Fachwerke zu sehen, die im heutigen Zustand nicht mehr zu erkennen sind. Die Instandsetzung dieser Fachwerke wird empfohlen, falls sie noch vorhanden und der Zustand es erlaubt. 9.6 Albrecht-Dürer-Str. 101 9.7 Hirtengasse 5 9.8 Bachstraße 12 9.9 Bachstraße 30 Aus dieser Zeit sind im Altort von Oberasbach einige Ziegelbauten erhalten geblieben. Es ist nicht das Ziel, neue Ziegelsichtbauten zu erstellen, aber die vorhandenen sollen im Sinne der Ortsbildpflege erhalten und gepflegt werden. 9.10 Albrecht-Dürer-Straße 97 9.11 Albrecht-Dürer-Straße 106 Sandstein Fachwerk- und Ziegelbauten wurden häufig mit Sandstein kombiniert, so waren die Erdgeschosse von Fachwerkhäusern und die dem Wetter zugewandten Giebelseiten häufig aus Sandstein. Bei vielen Gebäuden erkennt man den Sandstein erst bei näherer Betrachtung, da er häufig verputzt oder gestrichen ist. Das wohl markanteste Sandsteingebäude Oberasbachs ist die Scheune an der Albrecht-Dürer-Straße 103. Sie wurde 1804 errichtet und war nach der Kirche der erste Massivbau in Oberasbach. Auch das Gemeindehaus zählt zu den repräsentativen Sandsteinbauten des Altortes von Oberasbach. Die Kirche wird durch den Anstrich nicht mehr als Sandsteinbau wahrgenommen, auf historischen Fotos sind die Sandsteine zu erkennen. 9.13 Bachstraße 12 9.12 Hirtengasse 3 9.14 Bachstraße 8 Seite 29 10.1 Negativbeispiel: Glasbausteine wirken unpassend in der Sandsteinfassade. 10.3 Negativbeispiel: Kunststofffenster haben auf Grund der geringen Stabilität des Werkstoffes besonders dicke Profile. Deshalb wird die Glasfläche beim Einsatz von Kunststofffenstern kleiner als z.B. bei Holzfenstern. Die Bilder Nr. 10.3 zeigen ein Beispiel vor und nach der Sanierung. Quelle: Faltblatt Stiftung Denkmalschutz, "Die Augen des Hauses" 10.2 Negativbeispiel: Fachwerk mit verglasten Feldern wirkt irritierend und sehr unruhig. 10.4-10.5 Negativbeispiel: Butzen- und Ornamentglas Fensterformate: 10.6-10.9 positive Beispiele aus Oberasbach 10.10-10.12 Beispiele aus anderen Orten 10.6 10.8 10.9 10.11 10.7 Seite 30 10.10 10.12 Fenster, Türen und Tore 10 10. Fenster, Türen und Tore Fensteranordnung und -format Die Fassade wirkt mit ihren Öffnungen wie das Gesicht des Hauses. Eine Fassade wird als schön und ausgewogen empfunden, wenn man in ihrer Fensteranordnung, deren Größe und Sprosseneinteilung, eine Ordnung wieder findet. Um eine harmonische Fassadengestaltung zu erreichen, sind neben den Proportionen der Fassade und den Größen der Öffnungen auch die Lage der einzelnen Elemente zueinander von Bedeutung. Fenster sollen untereinander in Beziehung gesetzt, anstatt wahllos in der Fassade verteilt werden. Die übliche Form einer Wandöffnung für Fenster ist ein stehendes Rechteck, mit einem Seitenverhältnis von Breite zu Höhe von 2:3 bis 4:5. Fensterflächen und -proportionen in Altortfassaden sollen sich an historischen Fenstergliederungen orientieren. Um eine gewisse Ordnung in einer Fassade trotz unterschiedlicher Fenstergrößen zu erzielen, gibt es zwei Möglichkeiten die Proportionen der Fenster zu definieren. Erstens über die Diagonale: Bleibt die Neigung der Diagonalen der Fenster gleich, so kann man mit verschiedenen Größen arbeiten, ohne den Gesamteindruck zu stören. Zweitens, über ein Fensterformat, das je nach Erfordernis vervielfältigt wird. Taucht das selbe Format immer wieder auf, so wirkt die Fassade insgesamt ruhig. 10.13 10.14 mögliche Fenster- und Sprossenteilungen Bei einer Fassadensanierung mit Außendämmung ist die Lage der Fenster zu bedenken. Wird eine Dämmung aufgebracht, vertieft sich die Leibung und die Fenster rutschen optisch nach innen. Um dem entgegenzuwirken, kann man die Fenster um die Stärke der Dämmung nach außen versetzen und so auch folgenschwere Kältebrücken besser vermeiden. Fenstermaterial Holz ist allen anderen Materialien vorzuziehen. Alte Fenster belegen die Dauerhaftigkeit von Holz. Werkstoffe wie Metall und Kunststoff sind an Straßenfassaden nicht erwünscht. Zu bedenken sind die wesentlich höhere Herstellungsenergie und vor allem die Entsorgungsprobleme künftiger Generationen. Ein weiterer Nachteil sind die größeren Profilstärken, die die Größe der Glasfläche verringern. Kunststoff zieht den Staub an, so dass die Rahmenprofile nach einiger Zeit unansehnlich wirken. Die Holzfensterrahmen sollen mit deckenden Farben ausgeführt werden, auch lasiertes Naturholz ist denkbar. Kunststofffenster, deren Oberfläche Holz imitiert sind Kitsch. Die Fenster eines Gebäudes sollten in Material und Farbe einheitlich gestaltet werden. Grundsätzlich ist unstrukturiertes Klarglas oder Milchglas am ruhigsten und üblich. Bunt- und Spiegelglas, so genanntes Antikglas und Glasbausteine sind nicht ortstypisch und sollten vermieden werden. Fenster waren mit Sprossen in kleinere Unterformate geteilt, weil früher die Produktion von großen Glasscheiben nur bedingt möglich war. Fenstersprossen sollen grundsätzlich eine "echte" Glasunterteilung bewirken. Aufgesetzte Sprossen oder gar zwischen den Scheiben liegende Profile sind dekorativer Kitsch. Es wird empfohlen, dass die Ansichtsbreite von Rahmen und Fensterflügel zusammen 80 mm nicht überschreiten, sonst wirkt die Konstruktion zu massiv. Grundsätzlich wurden Fenster ab ca. 80 cm Breite früher zweiflüglig ausgeführt und bei entsprechender Höhe kamen Oberlichter als Kippflügel hinzu. Nicht nur aus gestalterischen, sondern auch aus funktionalen Gründen ist heute noch ein zweiflügliges Fenster anzustreben. Im geöffneten Zustand ragt der Fensterflügel nicht so weit in den Raum hinein. Fenstertüren Fenstertüren sollten an Fassaden zum öffentlichen Straßenraums nur als Einzelelemente in einer Fassade vorkommen. Empfohlen wird, sie nur an Hof und Gartenseiten anzubringen. Fenstertüren und Fenster sind in der Materialität und in der Teilung aufeinander abzustimmen. Fensterumrahmungen Fensterumrahmungen sind eine Zierde der Fassade. Bei Putzfassaden sind so genannte Faschen üblich, die auf allen vier Seiten umlaufend sein sollen. Die Faschen können sich farblich und in der Putzstruktur von der Fassade absetzen und sollten nicht zu schmal sein. Natursteinleibungen sind ortstypisch, bei Fachwerk können Holzumrahmungen vorhanden sein. Seite 31 10.15 positive Türe in Oberasbach 10.15-10.17 positive Türen aus anderen Ortschaften 10.18-10.23 historische Beschläge aus Oberasbach, moderne Beschläge aus anderen Ortschaften 10.24 historisches Schiebetor in Oberasbach 11.1-11.3 positive Schaufenster Seite 32 Fenster, Türen und Tore / Schaufenster und Ladeneingänge 10 - 11 11 Schaufenster und Ladeneingänge Türen und Tore Schaufenster Die Haustüre bildet den Übergang zwischen außen und privatem Innenraum. Der Eingang ist die Visitenkarte des Hauses. Seine Gestaltung, hat wesentlichen Einfluss darauf, ob ein Haus einladend, anonym oder gar abstoßend wirkt. Die Läden im Altort von Oberasbach beleben den Ort und sichern eine gewisse Grundversorgung der Anwohner. Eine ansprechende Gestaltung der Schaufenster ist die beste Werbung für die Kundschaft. Eine einfache Schreinertüre ist als Auftakt in die Wohnung am schönsten. Vorhandene alte Türen können von innen aufgedoppelt und gedämmt werden. Die Überarbeitung alter Türen kostet dabei meist weniger als neue Türen aus dem Fertigproduktkatalog. Häufig muss über den Eingang auch der Innenraum belichtet werden. Dies kann über Oberlichter oder Glasscheiben in der Türe selbst erfolgen. Dabei sind Strukturgläser und farbige Scheiben zu vermeiden; das Glas soll aus Klarglas, Milchglas oder fein strukturiertem Glas bestehen. Anzustreben ist bei der Tür eine gerade Form und dezente Farben ohne auffallende Profilierung mit max. 50% Glasanteil. An modischen Accessoires sieht man sich schnell satt. Am soliden einfachen Beschlag erkennt man die Qualität der Türe. Türumrahmungen sollen den Fensterumrahmungen angepasst sein und in derselben Materialität und Farbe ausgeführt werden. Tore an Gebäuden sind als Drehflügel- oder Schiebetore vorgeschlagen, Kipptore sind in nicht vom Straßenraum einsehbaren Bereichen denkbar. Bei Garagen sind grundsätzlich auch Kipptore mit Holzverkeichung denkbar. Auf Roll- und Sektionaltore sollte im Altort vollkommen zu verzichtet werden. Auch bei Toren ist das handwerkliche Detail von Bedeutung, industrielle Produkte sind oft günstiger, sehen aber auch billiger aus und haben meist eine geringere Haltbarkeit. Schaufenster sollen zwar einen gewissen Blickfang bilden, trotzdem sollten sie sich in die gesamte Fassadengliederung einfügen. Grundsätzlich ist der Einbau von Schaufenstern nur auf der Erdgeschossebene üblich. Eine zu starke horizontale Trennung in der Fassade durch eine vollkommen andere Gestaltung der Erdgeschosszone, wie zum Beispiel eine Verkleidung, ist unschön, da sie die Fassade in zwei Teile zerschneidet. Die Schaufenster sollen gegliedert sein und noch einen großen Anteil massiver Flächen in der Fassade belassen, um ihre optischen Bodenhaftung zu erhalten. Die Schaufensteröffnungen sollen in ihrer Summe 2/3 der Gesamtlänge der Fassade nicht überschreiten. Einzelöffnungen sollen durch Mauerpfeiler getrennt werden, der eine Breite von mind. 40cm haben sollte. Eingangstüren können in eine Schaufensteranlage integriert sein. Die Schaufenster und Ladeneingänge sind in Materialität und Farbe den übrigen Fenstern des Hauses anzupassen. Ein Rückbau von überdimensionierten Schaufenstern sollte zu Gunsten der ganzheitlichen Fassadengestaltung in Erwägung gezogen werden. Eine großflächige Beklebung der Schaufenster soll unterlassen werden und in keinem Fall über 10 % der Glasfläche bedecken. Die Ware wirkt durch eine Überfrachtung von Angebotszetteln im Schaufenstern nicht mehr günstig, sondern nur noch billig. Ein "Discounter-Image" kann nicht Ziel eines guten Ladens sein. Bei der Präsentation von Produkten zählt der Grundsatz "weniger ist mehr". 10.25-10.26 Negativbeispiele Türen 10.25 Unpassende Tür aus Metall und Glas in historischen Sandsteingewänden 10.26 Kunststofftür mit hohem Glasanteil und unpassendem Muster 11.4-11.5 Negativbeispiel Schaufenster vollflächig mit verschiedener Werbung beklebt Schaufenster sind nicht auf die restliche Fassade abgestimmt. Seite 33 12.4 12.5 12.6 12.7 12.2 12.3 12.1 12.1-12.3 Schiebeläden eine zeitgemäße Interpretation der Fensterläden Klappläden: 12.4-12.7 Beispiele davon 12.6-12.7 aus Oberasbach Halterungen für Fensterläden: 12.8 aus Oberasbach 12.9 und 12.10 aus anderen Orten 12.8 12.9 13.1-13.4 Beispiele aus Oberasbach; 13.1-13.2 Hausschilder: Häufig stellte man das Erbauungsjahr und Name oder Initialen der Erbauer des Gebäudes auf der Fassade dar. 13.3 Volute 13.4 Wetterhahn 12.10 Maueranker: 13.5-13.9 Maueranker in Oberasbach; Maueranker wurden verwendet, um die Decken des Hauses mit der Fassade zu verbinden. 13.7 13.2 13.1 13.5 13.8 13.3 Seite 34 13.4 13.6 13.9 Markisen, Rollläden, Jalousien und Fensterläden / Schützenswerte Einzelheiten 12 - 13 12 Markisen, Rollläden, Jalousien und Fensterläden Rollläden und Außenjalousien Aufgesetzte Rollläden und Außenjalousien sind bei historischen Bestandsgebäuden als nachträglicher Einbau und bei Neubauten zu vermeiden. Sind bei Neubauten Rolläden erwünscht, sollten die Rollokästen und die Führungsschienen nicht sichtbar in die Fassade zu integriert werden. Fensterläden Fensterläden beleben die Fassade, können zur Energieeinsparung eingesetzt werden und stellen ein traditionelles Fassadenelement dar. Deshalb sind vorhandene Fensterläden zu erhalten oder durch gleichwertige zu ersetzen. Bei Neubauten werden Fensterläden empfohlen. Eine schöne neuzeitliche Interpretation des Holzladens ist der Schiebeladen. Alu- und Kunststoffläden besonders mit stark glänzenden Oberflächen sollten im Altortbereich nicht verwendet werden. Fensterläden, als reines Schmuckelement mit zusätzlichen Rollläden wirken deplatziert. Die Farbe der Läden muss zwar auf die Fassadenfarbe abgestimmt sein, kann sich jedoch deutlich von ihr abheben, um die Fensterläden als eigenständiges Element erkennbar zu machen. 12.11-12.12 Negativbeispiele mit Fensterläden und Rollläden 12.12 Farblich sind die Fensterläden nicht auf die Fassade abgestimmt, das Fensterkreuz ist aufgeklebt. Markisen Markisen sind nur als bewegliche Elemente denkbar und sollten sich an den Öffnungsmaßen der Fassade orientieren. Im geschlossenen Zustand sollen Markisen nicht über die Fassadenflucht hinausreichen. Korbmarkisen sind nicht zulässig. Glänzende Farben und Materialien sind auch bei den Markisen nicht erwünscht. Markisen sollten keine Werbeträger sein. 12.10 Negativbeispiel mit Markise, Fensterläden und Rollläden 12.11 Negativbeispiel Markise dient nur als Werbeträger. 13 Schützenswerte Baueinzelheiten Fassadendetails Eine Fassade wirkt harmonisch gestaltet, wenn auch die kleinen Details aufeinander abgestimmt sind und Materialien zusammen passen. Eine zu aufgeregte Vielfalt ist zu vermeiden. Materialien und Formen am Gebäude sollen sich im Hausumfeld fortsetzen. Ins Auge stechende Fassadendetails sind regional nicht üblich. Um so mehr sind einzelne Details von Bedeutung. Augenmerk muss auf das einfache, handwerkliche Detail gelegt werden, das leider zunehmend von billigen Industrieprodukten verdrängt wird. Von ortsuntypischen Verzierungen ist Abstand zu nehmen. Gebäudetypische Elemente der Fassadengliederung, wie Fenster- und Türrahmungen und Zwischengesimse sollten bei Umbauarbeiten beibehalten werden. Zu den kleinen Details gehören beispielsweise alle Funktionsteile des Eingangs, wie Briefkasten, Klingel etc., aber insbesondere auch Beschläge. Bei der Verwendung unterschiedlicher Metalle ist darauf zu achten, dass diese zusammen passen. Sind beispielsweise die Rinnen und Fallrohre aus Titanzink, passen eine verzinkte Eingangsleuchte und ein entsprechender Briefkasten dazu. Blank poliertes Edelstahl ist momentan modisch, wirkt aber sehr aufdringlich. Es wird empfohlen, vor Umbauten und Sanierungen auf vorhandene Dinge zu achten und sich zu fragen, welchem Zweck sie ursprünglich dienten. Manchmal macht es Sinn gerade diese Kleinigkeiten zu erhalten. Ortstypische Fassadenelemente Ein typisches Fassadenelement sind Haustafeln, mit Hinweisen auf die Bauzeit und den Erbauer. Sie sind in ganz unterschiedlichen Formen vorhanden, entweder direkt in das Baumaterial eingearbeitet oder auch als separate Steintafel am Gebäude angebracht. Solche kunst- und kulturgeschichtlichen Details, wie auch Plastiken, Wappen, Wandausleger oder Inschriften sollen bei Abbruch eines Gebäudes auf jeden Fall für einen Wiedereinbau gesichert werden. Ein typisches Fassadenelement, der Maueranker, ist aus konstruktiven Gründen entstanden und verfügt häufig über Verzierungen, die über die rein konstruktive Notwendigkeit hinausgehen. Maueranker findet man häufig noch bei den Ziegelbauten aus der Jahrhundertwende (19./20.Jh.). Sie verbanden die Decken mit den Wänden und sorgten so für den kraftschlüssigen Zusammenhalt des Gebäudes. Heute wird diese Funktion in der Regel von einem Ringanker aus Stahlbeton übernommen. Seite 35 14.3 14.4 14.5 14.6 14.1 Besonders wünschenswert sind handwerklich gefertigte Ausleger und auf die Fassade gemalte Schriften.. Sie können individuell gestaltet werden und sorgen so für die Einmaligkeit der Werbung. 14.2 14.1-14.5 positiv Beispiele aus anderen Orten 14.6 positiv Beispiel aus Oberasbach Regionale Natursteine 15.2-15.3 Sandstein 15.4-15.5 Dolormit 15.1 15.6-15.7 Juramarmor 15.8-15.9 Kalkstein 15.2 Für ein gutes Ortsklima und ein funktionierendes Ökosystem sind versickerungsfähige Böden unverzichtbar. Seite 36 15.10-15.11 Muschelkalk Werbeanlagen / Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe 14 - 15 14 Werbeanlagen 15 Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe Zwischen der Ortsbildpflege und der Tatsache, dass Werbung grundsätzlich auffallen soll, muss kein Konflikt entstehen. Im Gegenteil, durch die Individualität der Werbung und die Fokussierung auf wenige Elemente kann die Aufmerksamkeit des Betrachters sogar noch geschärft und die Werbewirksamkeit verstärkt werden. Bei Fassaden, die mit Beschriftung, Schildern und sonstiger Werbung überfrachtet sind, lenkt ein Element vom anderen ab, der Sinn der Werbung wird verfehlt. Grundsätzliches Freiflächen im noch ländlich geprägten Ort sind wesentlich mehr als in der Stadt ein Raum der dem Lebensbereich der Bewohner dient. Die Freiräume um das Haus wurden seit jeher für den Anbau von Lebensmitteln wie Obst und Gemüse, bzw. als hofnahe Weide für das Vieh oder Haustiere, als Hausapotheke, als Lagerplatz für Heizmaterial und Arbeitsgerät, als Spielbereich für die Kinder, als Wohnzimmer im Freien, als Kommunikationsbereich mit dem Gespräch über den Zaun genutzt. Sie waren nicht zeitraubende Zierde, sondern wurden gebraucht. Das Verhältnis der Bewohner zu ihren Freiräumen hat sich geändert. Sie sind zum pflegeleichter Erholungsraum und Zierde für das Haus, sowie Abstellplatz für das Auto geworden. Sollen die doch eher dörflichen Eigenheiten und Lebensqualitäten in Alt-Oberasbach erhalten bleiben, gebührt der Gestaltung des Freiraums große Aufmerksamkeit. Im Sinne einer nachhaltigen Sicherung unserer Natur und Umwelt spielen darüber hinaus auch andere Faktoren eine Rolle. Zur Erhaltung unserer Boden- und Wasserressourcen muss auf das Offenhalten der Böden und deren Wasserdurchlässigkeit geachtet werden. Der sparsame Umgang mit dem Boden muss künftig ernster genommen und die Erhaltung der Artenvielfalt an Pflanzen und Tieren mehr Beachtung finden. Werbeanlagen, Wirtshausschilder und sonstige Hinweistafeln sollen sich in Material, Farb- und Formgebung dezent dem Gebäude anpassen. Werbung sollte unmittelbar am Gebäude (=Stätte ihrer Leistung) angebracht sein. Werbeschriften direkt auf die Fassade aufgebracht sind am harmonischten, sie können zusätzlich mit unauffälligen Strahlern beleuchtet werden. Bewegliche selbstleuchtende Schriften sind zu vermeiden. Farbige Effektbeleuchtungen mit wechselnden Einstellungen sind im Altort nicht erwünscht. Werbeanlagen und Schriften sollten nicht über den Brüstungsfeldern des ersten Obergeschosses platziert werden, wenn an einem Gebäude Gurtgesimse vorhanden sind, soll die Werbung unter diesen angebracht sein. Werbeschriften dürfen nicht höher als 35 cm sein. Dezente Hinweistafeln in angemessener Größe (max. 35 x 20 cm) sind vorstellbar. Die Tafel soll farblich zur Fassade passen oder transparent sein, der Aufdruck sollte einfarbig oder maximal zweifarbig sein. Handwerklich gefertigte Ausleger sind eine individuelle Werbung und von allen Seiten gut zu erkennen. Automaten sollen von Gebäudeecken einen Mindestabstand von einem Meter einhalten, damit Passanten nicht von einem plötzlich in den Gehweg ragenden Teil überrascht werden. Vorflächen und Hofflächen Die Gestaltung der Flächen sollen dem Prinzip folgen möglichst wenig Boden zu versiegeln. Befestigte Flächen sollen nur dort entstehen, wo sie benötigt werden, wie bei den Hauszugängen oder wichtigen Zufahrten. Der Verwendung von wasserdurchlässigem Material, wie z.B. Pflaster mit Rasenfuge, Schot- Ist eine Werbeanlage nicht mehr ansehnlich oder die beworbene Nutzung nicht mehr vorhanden, ist die Anlage zu entfernen. 14.7-14.8 Negativbeispiele aus anderen Orten 15.12-15.15 Seite 37 15.22 Eingang mit Hausbank 15.16-15.21 positive Beispiele für versickerungsfähige Pflasterungen 15.23 moderner Eingang mit Hausbank 15.24 historisches Foto von Oberasbach, mit Einfriedung Quelle: Archiv Heimatverein Oberasbach 15.25 15.24 15.26 15.28 15.30 15.27 15.29 15.26-15.29 Einfriedungen und Vorflächen aus Oberasbach Seite 38 15.31 15.32 15.30-15.32 Einfriedungen aus anderen Orten Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe / Bepflanzung 15 - 16 16 Bepflanzung terrasen etc. ist der Vorzug zu geben (siehe auch BGS/E §10a Niederschlagswassergebühr). Die Auswahl der Beläge soll sich an den traditionellen Materialen orientieren. Betonpflaster in rauhkantigen Formaten sind eine kostengünstige Variante. Außentreppen und Eingangsstufen sollen in regionalem Naturstein (siehe Bsp. 16.2-16.11) oder ersatzweise in steinmetzmäßig bearbeitetem Beton hergestellt werden. Polierte Materialien sind zu vermeiden, ausserdem sind sie bei Nässe und Glätte gefährlich. Sitzgelegenheiten vor dem Gebäude haben einen einladenden Charakter und sind für das alltägliche Leben und die Kommunikation im Ort von Bedeutung. Vor allem bei älteren Leuten ist die Hausbank sehr beliebt, so können sie das tägliche Treiben im Ort beobachten und miterleben. Flächen, die vom öffentlichen Raum einsehbar sind, sollen nicht als Lagerflächen genutzt werden. Mülltonnen sollten eingehaust oder zumindest von Blicken abgeschirmt werden, z.B. durch Bepflanzung. Beleuchtung Bei Wohnhäusern dient die Beleuchtung dem Weg zum Hauseingang. Dafür ist eine einfache Hausleuchte ausreichend. Bewegungsmelder die die Eingangsbeleuchtung einschalten, müssen so eingestellt sein, dass sich die Leuchte nicht bei jeder Bewegung im öffentlichen Raum einschaltet. Grundsätzliches Der Altort Oberasbach hat einige große Bäume vorzuweisen, die das Ortsbild sowohl im Ort, als auch am Ortsrand entscheidend prägen. Diese Bäume sollen in jedem Fall erhalten bleiben und gepflegt werden. Bei der Entfernung von Obstbäumen oder sonstigen Laubbäumen sind Ersatzpflanzungen dringend erwüsncht. Nadelgehölze gehören in den Wald, nehmen besonders im Winter viel Licht und sind im Ort untypisch. Der Ersatz durch Laubbäume ist empfohlen. Fassadenbegrünung Schon in früherer Zeit wurden Häuser durch Fassadenbegrünungen, wie Wein und Spalierobst gerahmt. Kletterpflanzen brauchen nur eine geringe Pflanzfläche, da sie sich Wasser und Nährstoffe aus der Tiefe holen. Sie regulieren durch ihr Blätterdach starke Temperaturunterschiede an der Fassade und haben zu Unrecht den Ruf, den Putz zu schädigen. Man unterscheidet zwischen vier Arten von Kletterpflanzen. 1. Wurzelkletterer: Sie benötigen keine Kletterhilfen und halten sich selbst mit Hilfe von Haftwurzeln an der Fassade fest. Wurzelkletterer wachsen sehr schnell und können die gesamte Hauswand bedecken. Bei- Einfriedungen Die Einfriedungen im Altort bestehen aus Zäunen, entweder aus Holz oder aus Metall. Es ist wünschenswert, noch vorhandene historische Zäune zu erhalten. Die historischen Fotos zeigen oft Zäune mit einer Höhe über 1,40 m. Normalerweise waren keine Sockelmauern vorhanden (Bild 16.24). Vereinzelt sind Mauern zu finden, die die privaten Bereiche von der Straße trennen. Die traditionellen Zäune haben eine vertikale Einteilung. Jägerzäune, Rohrmatten, sowie die Verwendung von Kunststoffen ist zu vermeiden. Grelle Farben, weiß oder ein Farbmix sind im altor unangemessen. Hecken als Einfriedung zur freien Landschaft sollen aus heimischen Pflanzenarten und Gehölzen, möglichst durchmischt, bestehen und nicht in Form geschnitten sein. Je Grundstück sind die Einfriedungen aufeinander abzustimmen. 16.1-16.6 Fassadenbegrünungen Quelle: www.fassadengruen.de Seite 39 16.7-16.10 Hofbäume in Oberasbach 16.12-16.17 Einheimische Tierarten Quelle: AID Biotope und Habitate im Dorf Teil 2 Seite 40 16.11 Magnolie vor der Kirche Bepflanzung 16 spiele sind: Efeu, Kletterhortensie oder wilder Wein. 2. Spreizklimmer: Sie benötigen ein Rankgerüst, oder einen Zaun, an dem sie die Triebe hochschieben können. Spreizklimmer sind zum Beispiel Kletterrosen und Brombeeren. 3. Rankende Arten: Sie lassen sich gut kontrollieren und sind dafür geeignet, kleinere Flächen einer Fassade zu begrünen, da sich spezielle Sprossen ausbilden, um Halt an Drähten oder Holzlatten zu finden. Echter Wein und Klematis-Arten sind Beispiele für rankende Fassadenbegrünungen. 4. Windende Arten: Sie wachsen sehr stark und benötigen teilweise viel Platz. Das muss bei der Auswahl der Pflanzenart berücksichtigt werden, da es sehr aufwendig sein kann, die windenden Arten durch Zuschnitt nur auf kleineren Flächen zu halten. Beispiele hierfür sind, Hopfen, Blauregen oder Pfeifenwinde. Eine Sonderform des Fassadengrüns ist das Obstspalier an der Hauswand. Es bringt durch die warme, geschützte Lage, oft ergiebige süße Früchte. Diese Tradition sollte sowohl aus gestalterischer als auch aus ökologischer Sicht erhalten und an neuen Gebäuden wieder angewendet werden. Hofbäume Auch die Tradition der Haus- bzw. Hofbäume sollte wieder mehr gepflegt werden. Höfe können durch Baumindividuen unverwechselbar werden. Die Auswahl der jeweiligen Art ist neben den Wünschen und Vorlieben der Besitzer auch abhängig vom vorhandenen Platz und Standort. Es sollen nur Laubbäume gepflanzt werden. Ein heimischer Laubbaum verändert sein Aussehen mit dem Lauf der Jahreszeiten, im Frühjahr erfreut er durch Blütenpracht, im Sommer durch seine Früchte, im Herbst durch das farbige Laub und im Winter kann die Sonne durch den unbelaubten Baum scheinen und garantiert so eine bessere Belichtung in der dunklen Jahreszeit. und gehegt zu werden. Sie sichern künftigen Generationen die Artenvielfalt unserer Kulturpflanzen. > Auf den folgenden Seiten finden sich Pflanzvorschläge heimischer Arten. Tiere Kleintiere sind ein fester Bestandteil einer funktionierenden Ökologie. Damit sind nicht nur die traditionellen Nutz- oder Haustiere gemeint, sondern die "heimlichen Mitbewohner", wie zum Beispiel Vögel im Garten. Wir stellen Futterhäuschen auf, um sie zu beobachten und vergessen dabei oft, dass es wichtiger ist, die dichten Hecken als Nahrungs- und Brutplatz zu erhalten oder neue Nistmöglichkeiten in Form von Bäumen oder Sträuchern zu schaffen. Lebensräume für Insekten und Reptilien, die für unsere Umwelt nützlich sind, finden wir in Holzstapeln, auf Steinwällen, in Laubhaufen oder im Kompost. Ohne diese Dinge finden die Tiere bei uns kein Zuhause. Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermaus und Siebenschläfer in Schuppen, auf Dächern und in Kellern sind für die Erhaltung der Arten überlebenswichtig. 16.18-16.23 Gärten Der Garten dokumentiert seit jeher den Ideenreichtum und die Ansprüche seiner Besitzer. Entgegen früheren Zeiten, als der Bauerngarten neben der Nahrungsmittelproduktion auch als Hausapotheke und für botanische Experimente genutzt wurde, dienen die heutigen Gärten eher als Ziergärten und als Erholungsraum und sind oft nur pflegeleicht gestaltet. Gärten sollen sich im Altort trotzdem an den dörflichen Vorbildern orientieren und durch Laubgehölz und Blütenschmuck die Folge der Jahreszeiten veranschaulichen. Alte Obst- und Staudensorten sind es wert, erhalten Seite 41 Baum Amelanchier lamarckii Felsenbirne Bäume Acer campestre Feldahorn Acer saccarinum Silberahorn Baum + Strauch / Hecke Carpinus betulus Obstbäume wie z.B. Malus sylvestris Holzapfel Bäume Sorbus aria Mehlbeere Sorbus aucuparia Vogelbeere Baum Tilia cordata Winterlinde Sträucher / Hecken Cornus mas (H) Hartriegel Cornus sanguinea (H) roter Hartriegel Strauch Corylus avellana Haselnuss Strauch Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Strauch Fagus silvatica Rotbuche Sträucher / Hecken Ligustrum vulgare (H) Liguster Lonicera xylosteum Heckenkirsche Seite 42 Hainbuche Bäume + Sträucher Crataegus monogyna eingriffeliger Weißdorn Crataegus laevigata zweigriffeliger Weißd. Pflanzenauswahl 16 Pflanzenauswahl Bilder Quelle: www.floraweb.de Strauch Rhamnus frangula Faulbaum Strauch Prunus spinosa Schlehe Sträucher Rosa canina Hundsrose Rosa villosa Apfelrose Strauch Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sträucher Viburnum lantana Wolliger Schneeball Viburnum opulus Schneeball Dachbegrünung Achillea tomentosa Gelbe Schafgarbe Dachbegrünungen Dianthus carthusianorum Dianthus deltoides Dianthus plumarius Nelkengewächse Dachbegrünungen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Koeleria glauca Blaugrünes Schillergras Dachbegrünung Petrorhagia saxifraga Steinbrech-Felsennelke Saxifraga paniculata Trauben Steinbrech Dachbegrünung Saponaria ocymoides kleines Seifenkraut Dachbegrünung Sempervivum spec. Hauswurz Thymus serpyllum Sand Thymian Dachbegrünung Sedum spec. z.B. Mauerpfeffer Seite 43 >> Ein Haus muss saniert werden Ablauf einer Baumaßnahme im Altort Oberasbach vorher erkundigen, beraten lassen, planen und abstimmen erspart Ärger und kann Kosten senken helfen >> Ein An- oder Umbau wird geplant >> Ein neuer Zaun ist fällig >> Der Hof soll gepflastert werden >> usw. ...... >> Fragen im Rathaus, was im Sinne der Ortsbildpflege erwünscht ist, bevor man anfängt >> möglichst vorhandene Bauunterlagen / evtl. auch schon eingeholte Handwerkerangebote mitnehmen >> Das Bauamt hilft weiter >> Gestaltungsrichtlinien und Fibel sind im Internet abzufbar, die Mitarbeiter des Bauamtes erläutern Einzelheiten und beraten >> Festsetzungen in Bebauungsplänen werden erläutert >> weitere Schritte werden geklärt >> Fotos vom Haus machen und mitnehmen >> Bei umfangreichen Maßnahmen sollten Pläne von einem qualifizierten Planer gefertigt werden >> Beratung über Fördermöglichkeiten einholen (z.B. Energieberater) >> Konzepte wieder beim Bauamt vorlegen >> Finanzierung bei Bank klären >> Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Plan und evtl. weitere notwendige Unterlagen einreichen >> Der Bau beginnt >> Fachfirmen helfen oft Geld und Ärger zu sparen - nicht alles kann man selbst machen >> Das Haus / der Hof etc. erstrahlt im neuen Glanz >> Bei Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien trägt es zur Verschönerung des Ortsbildes bei und der Eigentümer kann entsprechend stolz sein Seite 44 >> bei umfangreichen Sanierungen hilf ein qualifizierter Planer als neutrale Person zwischen Ihnen und dem Handwerker Vorgehensweise Vorgehensweise Veränderungsabsicht (Umbau, Renovierung, Neubau etc.) Bei umfangreichen Bausanierungen und Gebäudeumnutzungen empfiehlt sich eine fachlich qualifizierte Beratung. Nicht jeder Architekt und nicht jeder Handwerker ist spezialisiert auf Umbauten. Der Umgang mit historischer Bausubstanz erfordert ein gewisses Gespür, reichlich Erfahrung und das Wissen über frühere Bauweisen und Materialien. Solcher Fachverstand kann dem Laien helfen neue Baumaterialien passend zu Vorhandenem einzusetzen und die historische Substanz schonend zu renovieren. Eine gute Planung und Vorbereitung hilft letzlich Kosten beim Bau und im späteren Unterhalt zu sparen. Genehmigungspflicht Die Genehmigungspflicht von Vorhaben richtet sich danach, welches Baurecht auf einem Grundstück liegt und inwieweit eine Maßnahme gem. BayBO genehmigungspflichtig ist. In Oberasbach liegen teilweise Bebauungspläne vor, überwiegend werden Vorhaben aber nach § 34 BauGB beurteilt. Was in welchem Fall vorliegt und zu beachten ist, kann jeder Grundstückeigentümer nur durch Informationen über das Bauamt klären - und er sollte es tun, bevor er mit einer Maßnahme beginnt, um späteren Ärger zu vermeiden. Die Vorschriften sind keine Gängelung, sondern sollen helfen, dass sich alle Bürger gleichermaßen in Oberasbach wohl fühlen und gerne dort leben. Denkmalschutz; Erlaubnisantrag DSchG Für denkmalgeschützte Gebäude muss generell bei Sanierungsmaßnahmen die fachliche Zustimmung der Denkmalpflege eingeholt werden. Dafür zuständig ist das Landratsamt. Es empfiehlt sich dort vor Beginn von Planungen ein Beratungsgespräch zu suchen. Energetische Sanierung Für Maßnahmen nach EnEV werden staatliche Hilfen und Kredite über die Kfw-Bank zur Verfügung gestellt. Über mögliche Förderung, zinsgünstige Kredite, Darlehen, Steuervergünstigungen etc. sollte sich der Eigentümer bei seiner Bank und bei einem Steuerfachmann erkundigen. Auch speziell ausgebildete Energieberater helfen mit Fachwissen weiter, allerdings sollte hier Vorsicht walten vor sog. Beratern, die von der Industrie abhängig sind oder als Handwerker nur an Aufträgen interessiert sind. Gestaltungsrichtlinien Die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinen sind dem anschließenden blauen Text zu entnehmen. Die Richtlinen dienen vor allem der Stadt als Grundlage für Festsetzungen in künftigen Bebauungsplänen und für die Beurteilung von Einzelbaumaßnahmen im Altort. Die Fibel soll die Richtlinien zusätzlich anschaulich erläutern und Beispiele zeigen. Bei Fragen hilft das Bauamt Oberasbach weiter. Welche Unterlagen sind erforderlich? Baupläne (Ansichten, Schnitte, Grundrisse) auf denen die Nachbargebäude noch zu erkennen sind. Darstellung und Beschreibung von privaten Freiflächen in Bestand und Planung. Maßnahmenbeschreibung mit Material-, Farb- und Oberflächenangaben. Wer hilft weiter? Bauberatung im Bauamt der Stadt Oberasbach: Bauamt Oberasbach Rathausplatz 1 90522 Oberasbach Telefon: (0911) 9691-0 Fax: (0911) 69 31 74 Beratungen zur Denkmalpflege: Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon: 0911 / 9773 - 0 Telefax: 0911 / 9773 - 11 13 Stand: Nürnberg 22. Februar 2011 geändert und ergänzt Nürnberg 14. Januar 2013 Seite 45 Farb- und Materialplan Beispiel 1 Farbträger Beispiel 2 Werkstoff Farbträger Dach Dachrinne Ziegel, gebrannt Kupfer Dach Dachrinne Ziegel, gebrannt Titanzink Fassade Fensterleibung, Gesimmse Begleitstrich Silikatfarbe Fassade Silikatfarbe Silikatfarbe Silikatfarbe Fensterfasche Silikatfarbe Fensterläden Fensterläden Lackierung Wärmedämmverglasung Holz Lackiert Lackierung Wärmedämmverglasung Holz Lackiert Fenster Fensterrahmen Seite 46 Farbton Fenster Fensterrahmen Farbton Werkstoff Farbkarte Farbkarte Grundfarben Schmuckfarben für Putzdetails Schmuckfarben für Lackierungen (Türen, Fenster, Fensterläden...) Seite 47 Blick auf das Kirchenumfeld 2009 - gez. D. Neubert Seite 48 STADT OBERASBACH Gestaltungsrichtlinien Für bauliche Anlagen im „Altort Oberasbach“ Gestaltungsfibel Die einzelnen Paragraphen dieser Richtlinien werden in der Gestaltungsfibel unter der jeweils gleichen Nummer näher erläutert. §1 Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich (1) Die Richlinien gelten für das im beiliegenden Lageplan dargestellte Gebiet des Altortes von Oberasbach. Dieser Lageplan (G1) ist Bestandteil der Richtlinien. (2) Die Richtlinien gelten für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung, Sanierung und Unterhaltung aller baulichen Anlagen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie für die unbebauten Flächen der Grundstücke. Die Richtlinien gelten für alle Vorhaben an baulichen Anlagen - auch für verfahrensfreie Vorhaben. Sie sind auch bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einzuhalten. Ausgenommen sind alle Baulichkeiten die gemäß Art. 14 Grundgesetz (GG) Bestandschutz genießen. §2 Allgemeine Baugestaltung (1) Bauliche Anlagen und Werbeanlagen sind zusätzlich zu den Regelungen des Art. 8 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) nach Maßgabe der folgenden Richtlinien so zu gestalten, dass sie sich in ihrer äußeren Form und Gestaltung in das Ortsbild, das Straßen- und Platzbild und die Dachlandschaft entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen einfügen. Dabei ist auf Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung – auch in der Nachbarschaft - besondere Rücksicht zu nehmen. (2) Die historisch überlieferten, für das Raumbild wichtigen Raumkanten sind auch in Zukunft zu erhalten. §3 Baukörper, Baustoffe (1) Die bei Neu- oder Umbauten sowie Anbauten entstehenden Baukörper sollen sich in Baumasse (Länge, Höhe, Breite), Proportion und Gliederung den vorherrschenden ortsbildtypischen Gebäuden bzw. in der Nachbarschaft vorhandenen Baukörpern anpassen. Geschossigkeit, Trauf- und Firsthöhe sind nach den nächstliegenden ortsbildprägenden Gebäuden in der Nachbarschaft auszurichten; diese Höhen sollen nicht überschritten werden. (2) Hauptgebäude zum öffentlichen Raum sollen in Massivbauweise errichtet werden. Garagen und Nebengebäude können alternativ auch in Holzbauweise oder mit Holzverkleidungen gestaltet werden. Nebenanlagen, Garagen und Carports dürfen maximal eine Wandhöhe von 3,00 m über der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen. §4 Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone (1) Anbauten und Zwerchhäuser sollen sich dem Hauptbaukörper deutlich unterordnen. Ihr First soll mindestens 1,00 m unter dem Hauptfirst liegen. (2) Die Errichtung von Balkonen, Loggien, Veranden und Vordächern an den Straßenraum oder öffentlichen Flächen zugewandten Gebäudeseiten ist im historischen Umfeld nicht üblich. Sofern sich Balkone nicht zum öffentlichen Raum orientieren sind sie vertretbar. §5 Dachform, Dachneigung, Dachdeckung (1) Als Dachform sind Satteldächer mit einer Neigung von 46 - 56 Grad zulässig. Dabei sind Versprünge im Dach sowie unterschiedliche Dachneigungen auf einem Gebäude zu vermeiden. 2 Erdgeschossige Anbauten, Garagen, Carports und Nebenanlagen sind bis 50 m Nutzfläche mit flachem oder bis 30° geneigtem Pultdach möglich. (2) Als Dacheindeckung bei Satteldächern sind flache, einfarbige Dachformsteine in Rottönen vorzusehen; nur bei Ziegelsichtmauerwerk sind Ausnahmen in anthrazit möglich. Bei Pultdächern sind darüber hinaus Metalldeckungen aus Kupfer oder Titanzink in Form von Stehfalzdächern denkbar. Flachdächer oder bis 5° geneigte Dächer sollen begrünt werden. (3) Der Dachüberstand darf soll am Ortgang 0,15 m und an Traufen 0,30 m nicht überschreiten. Die Gestaltung von Ortgang und Traufe orientiert sich am historischen Bestand. §6 Dachaufbauten (1) Als Dachaufbauten sind Schlepp- oder Flachdachgauben auszuführen. Die Anordnung der Gauben ist der nachfolgenden Zeichnung zu entnehmen. Der Abstand zwischen Gebäudefirst und der Oberkante des Gaubendachs soll mindestens 1,00 m betragen. (2) Dachflächenfenster sind in die Dachfläche zu integrieren. Sie sind in jeder Ebene horizontal oben bündig anzuordnen. (3) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren sind zu einer rechteckigen Grundform zusammen zu fassen und zu ordnen. Ihre Neigung soll der des Gebäudes entsprechen. Bei Gebäuden in unmittelbarer Nähe zu Baudenkmälern ist die Untere Denkmalschutzbehörde zu hören. (4) Dacheinschnitte sind im Geltungsbereich nicht erwünscht. §7 Antennen und Freileitungen Antennen, Satellitenempfangsanlagen, und Freileitungen sollen nur an von den öffentlichen Verkehrsflächen abgewandten Hausseiten angebracht werden. Je Gebäude ist eine Anlage ausreichend. §8 Fassaden (1) Fassaden als Lochfassaden sollten max. einen 1/4 Anteil an Öffnungen in der jeweiligen Außenwand haben. Stark gemusterte oder strukturierte Putzflächen, sowie Verkleidungen aller Art sind zu vermeiden. (2) Sockel sind farblich wie die Fassade zu gestalten; Ausnahmen sind für Gebäude nach § 9 denkbar. (3) Farbanstriche der Putzflächen sind nur in Tönen gemäß der Farbtafel im Anhang der Gestaltungsfibel und in matten Farben auszuführen. (4) Vollständige Fassadenbeleuchtungen sind nur Sonderbauten der Stadt und Kirche vorbehalten. Einzelleuchten an Hauseingängen sind davon nicht betroffen. §9 Gebäudeerhalt (1) Fachwerkgebäude, Ziegelsichtmauerwerk und Sandstein sind im Altort von Oberasbach besonders erhaltenswürdig. Gestalterische Veränderungen von historischen Elementen an diesen Gebäuden sind behutsam vorzunehmen. Die Freilegung ehemals auf Sicht konzipierter Fachwerke wird empfohlen. (2) Schmuckelemente an Fassaden und traditionelle Dachdetails sind zu erhalten und zu ergänzen. Ortgangformsteine sind an diesen historischen Gebäuden zu vermeiden. § 10 Fenster, Türen und Tore (1) Die Fensteröffnungen sollen ein stehendes Format mit einem Seitenverhältnis von Breite zu Höhe von 2:3 bis 4:5 einhalten. Vorhandene historische Fensterformen (z.B. Gewände, Sturzbögen ...) sind beizubehalten, Fensterrahmen sind an die Bögen anzupassen. Fenstertüren sollten sind in Fassaden an wichtigen Straßenräumen nur als Einzelelement vorkommen. (2) Fenster und Türrahmen sollten bevorzugt aus Holz ausgeführt werden. Abweichend können sie aus Kunststoff oder Aluminium gebaut werden, dabei ist Holzimitat-Optik nicht erwünscht. Sie sind in Farben gemäß der Farbtafel („Schmuckfarben“ Anhang - Farbkarte) zu streichen oder in Naturholz lasiert zu belassen. Verglasungen sind nur in unstrukturiertem Klarglas oder Milchglas möglich. (3) Tore an Gebäuden sind grundsätzlich als Drehflügel- oder Schiebetore vorgeschlagen. Abweichend davon können in nicht vom Straßenraum einsehbaren Bereichen auch Kipptore verwendet werden. Bei Garagen sind grundsätzlich auch Kipptore mit Holzverkleidung möglich. § 11 Schaufenster und Ladeneingänge (1) Schaufenster und Ladeneingänge sind nach Größe und Anordnung auf die Gesamtfront des Gebäudes und die Gestaltung der Fassaden abzustimmen. Sie sollten auf das Erdgeschoss beschränkt bleiben. Die Summe der Schaufensteröffnungen soll zwei Drittel der Breite der Gebäudefront nicht überschreiten. Die Einzelöffnungen sollen durch mindestens 0,40 m breite Mauerpfeiler unterteilt werden. (2) Die Glasflächen sollen senkrecht und nicht geneigt sein. Die Bestimmungen von § 10 gelten sinngemäß. § 12 Markisen, Rollläden, Jalousien und Fensterläden (1) Bei Ladengeschäften sollen Markisen nur als bewegliche Sonnen- und Lichtschutzelemente vorgesehen werden. Markisen sollen die Breitenmaße der Schaufenster aufnehmen und dürfen gliedernde Fassadenteile nicht überdecken oder überschneiden. Korbmarkisen sind nicht ortsüblich. (2) Bei Wohnbauten und allen übrigen Gebäuden sind aufgesetzte Rollladenkästen zu vermeiden. Klappfensterläden sind zu bevorzugen. § 13 Schützenswerte Baueinzelheiten (1) Schützenswerte Baueinzelheiten wie Elemente der Fassadengliederung, der Fenster- und Türrahmungen und Zwischengesimse sind bei Umbauten, Sanierungen und Änderungen beizubehalten; dazu gehören auch Plastiken, Wappen, Hauszeichen, Wandausleger und Inschriften. § 14 Werbeanlagen (1) Werbeanlagen sollen nur an der Stätte ihrer Leistung angebracht werden. (2) Werbeanlagen dürfen nicht über den Brüstungsfeldern des ersten Obergeschosses platziert werden, bei vorhandenen Gurtgesimsen sollen sie unterhalb dieser angebracht werden. (3) Werbeanlagen sollen, mit Ausnahme vom Ausleger, nicht höher als 35 cm sein. Einzelbuchstaben auf die Fassade aufgebracht sind zu bevorzugen; die Werbeschriften können angestrahlt und in maximal zwei Farben gestaltet sein. Bewegliche Lichtwerbung ist auszuschließen. (4) Ausleger sollen maximal 1,00 m von der Fassade abstehen; im öffentlichen Raum sind das erforderliche Lichtraumprofil der Straße und die erforderlichen Abstände einzuhalten. Ausleger sollen nicht oberhalb der Brüstungen des 1. Obergeschosses angeordnet werden. (5) Werbeanlagen sind vom zugehörigen Eigentümer zu entfernen, wenn die zu bewerbende Nutzung entfallen, sie ausgebleicht oder beschädigt ist. (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für temporäre Werbung im Zusammenhang mit Wahlen und auf den Aushang von Veranstaltungshinweisen. § 15 Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe (1) Vorhandene ortsbildprägende Vorgärten, Natursteinmauern, historische Geländer und Einzäunungen sind zu erhalten. Einfriedungen, sonstige Mauern und Zäune sind zum öffentlichen Straßenraum gestalterisch aufeinander abzustimmen. (2) Neue Zäune sind ohne Sockel mit senkrechten, unverzierten Latten oder Stäben in Holz oder mattem Metall herzustellen. Sie sind in Farben gemäß der Farbtafel („Grundfarben“ Anhang – Farbkarte) zu steichen, oder in Naturholz lasiert zu belassen. Mauern aus Naturstein oder natursteinähnlichem Material sind möglich, Drahtkörbe mit Natursteinschüttung sind nicht ortsgemäß. (3) Eingangsstufen und Freitreppen sind in regionalem Naturstein oder steinmetzmäßig bearbeiteter Beton sind möglich. (4) Stellplätze und Hofflächen sind mit Naturstein oder natursteinähnlichem, versickerungsfähigen Betonsteinpflaster zu pflastern. § 16 Bepflanzung (1) Ortsbildprägender Laubbaumbestand und Laubbäume mit einem Stammumfang mit mehr als 60 cm sind dauerhaft zu erhalten und sollen bei Abgang artgleich ersetzt werden. (2) Private Grundstücksflächen sind mit regionaltypischen, standortgerechten Gehölzen und Pflanzen zu gestalten. Auf die Bepflanzungsempfehlungen der Fibel wird hingewiesen. § 17 Abweichungen (1) Von den Vorgaben dieser Richtlinien kann abwichen werden, unter der Prämisse, dass das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigt wird. § 18 Diese Richtlinien wurden am 21. Januar 2013 vom Stadtrat Oberasbach beschlossen. Hinweis: Die Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG), sowie sonstige zu diesem Gesetz ergangene Vorschriften bleiben unberührt. Oberasbach, den _____________________________ Birgit Huber Erste Bürgermeisterin Vorentwurf - Nürnberg, den 29. August 2008 - ne/se erg. 9.9.2008 se Änderungen nach Anmerkungen 11.12.2008 eingearbeitet – Juni 2009 – se / korr. KV Überarbeitet nach Besprechung am 30.06.2009 - KV Weitere Überarbeitung nach Besprechung mit Frau Müller - Stand 20.Okt. 2009 Aktualisiert - 05.07.2010 –mü, 21.07.2010 u. 23.08.2010 – mü Überarbeitet 26.11.2010 – dn Überarbeitet 29.06.2011 - se Geändert 16.01.2013 - se Anhang Bildnachweis und Literaturhinweis Bildnachweis Literaturnachweis Bilder und Zeichnungen: Kapitel 0 Anlass und Ziel der Untersuchungen Seite 7, frei nach: Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan Seite 40 Architekturbüro Brigitte Sesselmann Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg Ausnahmen wurden direkt im Untertitel vermerkt. Kapitel 9 Fachwerk, Ziegel, Sandstein Seite 29 zur Sandstein frei nach: Bauernhäuser in Bayern, Mittelfranken, Herausgeber Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.; Seite 173 Alte Städte - Alte Dörfer, Gestalten und Erhalten durch örtliche Bauvorschriften, OBB München 1991 Dieter Wieland, Bauen und Bewahren auf dem Lande, 10. Aufl. Bonn, 2003 Martin Klein, Kommunale Baugestaltungssatzungen, rechtliche Bedeutung und praktischer Einsatz, Deutscher Städtetag, Stuttgart 1992 Helmut Mahr, Oberasbach Tausend Jahre und mehr Mitteilungen Heimatverein Oberasbach: 1994/2 Heft 23, Nr. 2/1993 Grobanalyse Oberasbach, Arch. Büro Sesselmann Flächennutzungsplan Stadt Oberasbach Oberasbach Beispiele für Gestaltungsfibeln und -satzungen aus anderen Orten: Sulzfeld am Main SBS Planungsgemeinschaft Gestaltungsfibel Auerbach Ernst - Meiller- Wochnik Architekten - Innenarchitekten Stadt Wunsiedel - Gestaltungsfibel Plaß & Kuchenreuther Architekten Seite 49 Anhang zur Gestaltungsfibel Ortsbildprägende Bauten Albrecht-Dürer-Straße 103 Das Anwesen steht mit dem Bauernhaus von 1789 und der Scheune von 1804 unter Denkmalschutz. Die Sandsteinscheune dominiert den gesamten Straßenraum an dieser Stelle. Sie schiebt sich in die Kreuzung und wird somit von allen Seiten als markantes Element wahr genommen. Bemerkenswert ist auch die besondere Detailgestaltung der Scheune. Die beiden Wohngebäude mit Werkstatt sind sowohl in ihrer Proportion, als auch in ihrer urspünglichen Gestaltung ortsbildprägend. Der Zustand aller Gebäude des Anwesens ist renovierungsbedürftig bis stark renovierungsbedürftig. Bachstraße 12 Bachstraße 14 Das erdgeschossige Wohnstallhaus von 1789 / 1842 des ehem. Fabergutes steht unter Denkmalschutz. Die Materialwahl aus Sandstein und Fachwerk sind für die damalige Bauzeit ortstypisch. Auch das Verwalterhaus des ehem. Fabergutes steht unter Denkmalschutz. Der zweigeschossige Sandsteinbau mit Walmdach und Fledermausgaube wurde in der 1. Hälfte des 19. Jh. erbaut und 2007 / 08 saniert. Das Gebäude wurde 2008 mit einem Denkmalpreis ausgezeichnet. Kirchenumfeld Die Pfarrkirche St. Lorenz ist ein kleines Kirchlein, mit Tonnengewölbe und gotischem Chor. Der Kern der Saalkirche stammt genau wie die Kirchhofmauer aus dem 15. Jh., die Empore wurde um 1700 eingebaut. Der Sandsteinbau wurde 1966 / 67 renoviert und verputzt. Im Zuge dieser Renovierung erhielt die Kirche auch ihre Turmspitze. Das Gemeindehaus wurde 1840 aus Sandstein mit Walmdach erbaut. Es ist neben der Kirche von besonderer ortsbildprägender Bedeutung. Das Gebäude des Kindergartens mit Krüppelwalmdach wurde um 1900 aus Ziegel und Sandstein errichtet. Seite 1 von 5 Albrecht-Dürer-Straße 88 Albrecht-Dürer-Straße 97 In dem erdgeschossigen Bau mit Satteldach befand sich früher eine Spezereihandlung. Leider wurden die Fensterläden ersatzlos entfernt und die ortstypische Einfriedung durch eine Hecke aus nicht heimischen Gehölzen ersetzt. Das Wohn- und Geschäftshaus weist einige gestalterische Mängel auf, ist aber hinsichtlich seiner Proportion als ortsbildprägend zu werten. Die Ziegelscheune wurde als besonders prägend eingestuft, auch der Baum zählt zum Hofensemble. Albrecht-Dürer-Straße 98 Albrecht-Dürer-Straße 101 Das Gebäude einer ehem. Schuhmacherei ist in seiner Grundform erhalten, das Ziegelmaterial und der Sandstein der Fensterleibungen sind mit Putz überzogen. Der erdgeschossige Bau zählt mit seinem steilen Satteldach - trotz der heute unscheinbaren Gestaltung - zu den ortsbildprägenden Gebäuden. Trotz seiner Zweigeschossigkeit wirkt der Baudurch den Verzicht auf Kniestock und Sockel nicht zu hoch. Die Lisenen des Gebäudes waren früher farblich abgesetzt. Albrecht-Dürer-Straße 106 Das Gasthaus "Schwarzes Kreuz" hat eine lange Tradition, jedoch stand an dieser Stelle früher ein anderes Wirtshausgebäude. 1906 wurde der neue Ziegelbau mit Krüppelwalmdach errichtet. Die Orientierung des Biergartens wurde geändert. Der Eingang wurde vom Milbenweg in die AlbrechtDürer-Straße verlegt und die Freifläche durch eine Betonmauer von der Straße abgeschirmt. Bachstraße 1 Bachstraße 3 Der Hof wurde baulich in den letzten 100 Jahren kaum verändert. Das Wohnstallhaus ist eines der wenigen erhaltenen einseitig aufgestockten Häuser in Oberasbach Die Gebäudefassaden wurden verändert, der Sandstein ist nicht mehr sichtbar. Die Fensterläden sind entfernt und die Fensteröffnungen verändert worden. Trotzdem sind die Proportion erhalten geblieben, das Gebäude deshalb ortstypisch einzustufen. Seite 2 von 5 Anhang zur Gestaltungsfibel Ortsbildprägende Bauten Bachstraße 2 Das zweigeschossige Wohnhaus entspricht in seiner Proportion und Höhe den typischen Häusern des Altortes von Oberasbach. Die Gesimse des Hauses waren früher farblich von der Fassade abgesetzt. Es markiert eine wichtige Raumkante. Bachstraße 9 Das Wohn- und Geschäftshaus wurde in den letzten 100 Jahren mehrmals in seiner Gestalt verändert. Funktion und Proportion wurden beibehalten. Zustand 1898 Die Werbeschrift war direkt auf die Sandsteinfassade zur Straße gemalt. Im Erdgeschoss befanden sich Fensterläden ein schmiedeeisernes Tor sperrte den Hof ab. Zustand 1929 Die Fassade zur Straße ist verändert, aus Fenstern wurde ein Schaufenster und eine Ladentür. Die Fensterläden sind verschwunden, die grundsätzliche Gestalt blieb aber erhalten. Zustand 1961 Die Jalousien im Obergeschoss wurden entfernt; Eine einfache Markise wurde angebracht Zustand 2008 Fassade wurde verputzt, die prachvolle Sandsteinfassade ist nicht mehr zu erkennen auch das Zwischengesims ist nicht mehr vorhanden. Eine Dachgaube auf das Dach gesetzt. Der Laden im Erdgeschoss ist durch eine ortsuntypische Verkleidung vom Putz abgesetzt. Das Schaufenster wurde vergrößert und eine neue Korbmarkise angebracht, die im Straßenraum fremd wirkt. Sowohl die angebrachte Leuchtwerbung und der Zigarettenautomat als auch die Pergola auf dem Nebengebäude werden als Mängel bewertet. Bachstraße 11 Bachstraße 12a Die Proportionen des Hauptgebäudes entsprechen durch die Zweigeschossigkeit ohne Sockel und Kniestock den im Ort typischen Höhen, Breiten und Längen. Das Sandsteingebäude wurde verputzt. Die beiden Laubbäume im Hof gehören zum Hofensemble. Die Fachwerkscheune des sog. Faberguts wurde im Obergeschoss zum Wohnhaus umgebaut. Bachstraße 21 Der ehem. Hof trägt mit seinem zweigeschossiges Wohngebäude ohne Kniestock und der Scheune mit einer Höhe von ca. 1 1/2 Geschossen positiv zum Ortsbild des Altortes Oberasbachs bei. Seite 3 von 5 Hirtengasse 1 Hirtengasse 3 Der Sandstein des ehem. Wohnstallhauses ist noch erkennbar, das Fachwerk ist nicht mehr ablesbar. Leider wurden die Fensterläden entfernt. Der gesamte Hof wurde in den letzten 100 Jahren stark umgebaut. Das historische Fachwerk wurde abgebrochen und durch ein neues ersetzt. Außerdem wurden mehrere Anbauten errichtet. Die Umnutzung des Hofes als Betrieb wird positiv gewertet, da so auch die Nebengebäude ihre Nutzung nicht verlieren. Hirtengasse 2 Auf Grund zu starker Eingriffe wurde das erdgeschossige Wohnstallhaus aus der Denkmalliste entfernt. Das Fachwerk wurde vermutlich abgebrochen. Das Gebäude ist dennoch auf Grund seiner Sandsteinfassaden und Proportionen ortsbildprägend. Hirtengasse 4 Hirtengasse 5 Die Proportionen des Gebäudes wurden kaum verändert, lediglich ein Anbau im rückwärtigen Bereich ist entstanden. Der Sandstein ist nicht mehr erkennbar, die Fensterläden wurden entfernt und die Dachgauben verändert. Im Erdgeschoss wird die Scheune als Geschäftshaus genutzt, das Obergeschoss soll zu Wohnungen umgebaut werden. Nicht nur durch die Materialien, Sandstein und Fachwerk ist die 1 1/2 geschossige Scheune für das Ortsbild wichtig, auch die langgestreckte Form der Scheune ist ortstypisch für Nebengebäude dieser Art. Linderweg 2 Linderweg 3 Das 1 1/2 geschossige Gebäude besteht aus einem Wohnhaus mit integrierter Scheune. Die Ziegelbauweise spiegelt die Tradition der Oberasbacher Ziegeleien wieder. Die Dachgauben des erdgeschossigen Gebäudes der ehem. Poststelle wurden umgebaut, die Fensterläden wurden entfernt, im rückwärtigen Bereich wurde angebaut. Der Bau ist kaum noch als historisches Gebäude erkennbar, entspricht aber in Proportion und Form dem Ortsblid. Seite 4 von 5 Anhang zur Gestaltungsfibel Ortsbildprägende Bauten Milbenweg 2 Milbenweg 3 Die Gastwirtschaft (hinterer Wirt) ist ein zweigeschossiger Bau ohne Kniestock. Die Proportion des Gebäudes wurde erhalten. Leider wurden die Fensterläden entfernt und der Sockel mit Fliesen verkleidet Der ehem. Hof besteht aus einem erdgeschossigen Wohnstallhaus mit steilem Satteldach und mehreren Nebengebäuden. Die Gebäude selbst wurden kaum verändert, das Fachwerk wurde allerdings verputzt, ist bei feuchtem Wetter jedoch noch ablesbar. Der Abbruch des Gebäudes durch einen Bauträger ist beschlossen. (abgebrochen) Milbenweg 5/7 Milbenweg 5a Das einzige historische Doppelhaus in Oberasbach. Der Sandsteinbau hat ein steiles Satteldach, auf dem die Dachgauben umgebaut wurden. Der Abbruch ist wegen der Bauträgerinteressen wohl unvermeidbar. Die ehem. Scheune wurde zum Wohnhaus umgebaut. Die Höhe des Erdgeschosses entspricht ca. 1 1/2 Wohngeschossen. Die Ziegelfassade blieb auch nach dem Umbau sichtbar. Der Erhalt ist erfreulicherweise gesichert und ist für Oberasbach vorbildlich. St. Lorenz Straße 138 St. Lorenz Straße 152 Das erdgeschossige Haus und der dazugehörige Schuppen hinter dem Haupthaus entsprechen dem Ortsbild in Proportion und Form. Der erdgeschossiger Bau mit steilem Satteldach wurde auf zwei Geschosse aufgestockt. Leider wurde das Erdgeschoss mit Fliesen verkleidet. Die dazugehörige Scheune wurde umgenutzt. Seite 5 von 5 276/2 73 75 71b 274 284/1 284/2 268 342/14 86 71a 45 284/3 2 276/1 343/1 342 276 342/15 Leichendorf er Str. 284/4 71 88 277/2 356/1 342/9 342/6 7 356/5 5 356/3 284/5 342/7 3 1a 2 269 90a 342/5 284/6 1 277 356/2 355/1 385/ 2 d 246 342/4 357/4 5 284/8 277/9 243/2 21 19 6 71 /2 /2 9 7a 11 9a 13 7b 16 n 98 96 se twie 13 13 15 /5 17 4 277 Stad 27 9/ 0 13 7 10 244 3 280/2 8 279/2 tr. 9 -S 97 411/5 14 nz re 2 o .-L 20 St 17 19 281/3 2 282/2 22 411 99 408/4 10 11b 15 18 410 243 21 Alb 14 rec 14 24 8 154 23 tr. 408/5 6 281/2 -S rer 101 Dü 10 4 ht- 411/2 6/1 408/8 277/4 32 411/4 408/3 408/9 b 282 411/3 4a 13 /29 1 3 408/7 408/2 402 13 11 31 23 1a 51 94 245 278 138 /30 2/ 283 1/5 281/25 281 281 33 281/3 281 28 0 14 281/12 408/10 2 7 92 /32 283/2 408 408/12 408/11 /8 91a 281 93 408/1 396/1 a 279 r. 29 10 /2 31 5 4 tr. z-S 152 6 6 10 405 30 103 4 244/1 7 ren 35 -Lo St. 24 2 27 2 1 412 34 /2 413 4/2 8 3 . str 25 1 10 5 7 8 5 412/2 8/2 ch nw lbe Mi Ba 9 eg 3/1 3/4 8 26 3 6 407 24 3 7 8a 50 3/5 233 /5 413/7 243/1 0 1 234 2 10 Hirte 9 37 22/1 2 36/4 20 4 g we 413/3 14 n ke 1 12 19/1 9 2 18 4 6 11 5 20 49/10 44/4 4 44 16 49/3 44/3 41 Spielplatz 4b 49/7 zu 46 Heiligen äckerweg 49/6 40 21 13 51/5 /14 227 39/2 5 51 /2 42 48 226 Stadt Oberasbach 44/1 45 224 221/4 27a a 11 17 51/12 Gestaltungsrichtlinien Geltungsbereich 223/3 57/5 49/1 223 225 23 51/11 19 51/3 Erweiterung Geltungsbereich Gestaltungsrichtlinien nach B-Plan Änderung 228 39/3 19 405 51/4 39/4 44/2 49/4 49/5 4 16 Hirtengasse 17 lb Mi Geltungsbereich Gestaltungsrichtlinien 39 15 413/17 14 21/2 49/8 1 18 51/7 eg w en 18 tr. hs 3 16a 413 39/5 19/3 13 49/2 12a 7 3 50/4 51/6 38 /2 c Ba 413/16 38 14 2 19/2 16b 36/2 19 21 oc Gl 406 232 11 12 10 sse nga 22 11 /2 1 413/4 2 1/2 50 413/6 Kirc 2/2 413/8 npl. he 3 413/5 3 221/1 24 222 57/6 57/4 23 21 51/8 51/1 223/4 221/5 57 15 51/9 Brigitte Sesselmann Architektin BDA Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg Fon 0911/536950 Fax 0911/537326 Email [email protected] 183/5 25 28 58/5 183/7 2 183/6 2a 56 51/10 dn / se 06.07.2011 geä.15.01.2013 27 47 15 M 1:2000 25 51/2 4 396/3 140 91 401/11 401/8 277/7 277/6 283/4 t -S er ür -D 409/4 ht ec br Al 396/2 281/6 284/10 277 284 284/9 1/3 14a 401/2 40 12 14 266/ 1 409/3 25 409/2 10 27 8 357/5 29 Lin 6 284/7 151 357/3 eg er W 3 357/2 90 357/1 356/4 183/2 57/7 2 183/4 G1