130108-Gestaltungsfibel, Layout 1

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Gestaltungsfibel
Altort Oberasbach
Richtlinien zur Ortsgestaltung
Impressum
Auftraggeberin:
Stadt Oberasbach
1. Bürgermeisterin Birgit Huber
Verfasserin:
Brigitte Sesselmann
Architektin BDA
Mitarbeit:
Daniela Neubert
Dipl.-Ing. (FH)
Glockenhofstraße 28
90478 Nürnberg
Fon: 0911 53 69 50
Fax: 0911 53 73 26
[email protected]
Druck:
Mitwirkung:
Bauamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Seite 2
Inhaltsangabe
Die Nummerierung der Überschriften entspricht den
Paragraphen der Gestaltungsrichtlinien.
Seiten
5
Vorwort
Geschichtliches
6-7
0
Vorbemerkungen zur Gestaltungsfibel
8-9
1
Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich
10-11
2
Allgemeine Baugestaltung
11-13
3
Baukörper, Baustoffe
14-15
4
Anbauten, Zwerchhäuser, Balkone, Vordächer 16-17
5
Dachform, Dachneigung, Dachdeckung
18-21
6
Dachaufbauten
22-23
7
Antennen und Freileitung
8
Fassaden
24-27
9
Gebäudeerhalt
28-29
10
Fenster, Türen und Tore
30-31
11
Schaufenster und Ladeneingänge
32-33
12
Markisen, Rollläden, Jalousien und
32-33
25
Fensterläden
13
Schützenswerte Baueinzelheiten
34-35
14
Werbeanlagen
36-37
15
Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe
38-39
16
Bepflanzung
39-43
was ist zu tun - wer hilft?
44-45
Farbkarte
46-47
Bildnachweis - Literaturnachweise
48-49
Anhang
Richtlinien
Pläne
Fotodokumentation ortsbildtypische
Bauten in Oberasbach
Seite 3
7
10
9
8
6
4
12
11
14
13
2
1 1/2
17
3
16
15 1/2
1
23
15
18
25
24
19
27
21
22
28
26
1
2 Textauszug aus: Heimatverein Oberasbach, Mitteilungen Nr. 2/1993
Seite 4
Vorwort der Bürgermeisterin
Vorwort Frau Bürgermeisterin Huber
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Oberasbacherinnen und Oberasbacher,
verschiedene umfangreiche Bauabsichten im Altort
unserer Stadt ließen befürchten, dass das Besondere
des noch historisch geprägten Ortsbildes verloren gehen könnte. Da Stadtrat und viele Bürgerinnen und
Bürger diesen Ortsteil als besonders erhaltenswert
einstuften, reiften die Überlegungen zu Gestaltungsrichtlinen für den Altort.
Eine Grobanalyse, die vom Architekturbüro Sesselmann, Nürnberg im Jahre 2007 bearbeitet wurde,
stellte die wesentlichen Elemente des Ortsbildes heraus. Sie zeigte Möglichkeiten auf, wie die beabsichtigten Neubauten in den Bestand verträglich eingefügt
werden können. Auf dieser Grundlage wurde dann der
Bebauungsplan am Milbenweg erarbeitet.
Im Herbst 2008 informierte eine Ausstellung im Heimatmuseum über das Thema "Grobanalyse und Gestaltungsfibel". Aus einer dabei erfolgten Umfrage und
bei einem Informationsabend entstandene Anregungen und Wünsche flossen in die Planungen und die
vorliegende Fibel ein.
Die Fibel, die Sie hier in Händen halten, soll Ihnen die
Grundsätze der Richtlinien erläutern, an die sich künftig die Stadt halten will. Sie gibt aber auch weitere
Empfehlungen zur ortsgemäßen Gestaltung.
Gerade das alte Oberasbach ist angesichts seines
Ortsbildes gebaute Tradition. Seine besonderen Merkmale sind Ausdruck von Individualität und Zusammengehörigkeit zugleich. Die St.-Lorenz-Kirche, als unsere
älteste Kirche, soll auch künftig durch die Beschränkung von Gebäudehöhen in ihrem Umfeld beim Blick
auf Oberasbach den Mittelpunkt bilden. Von den neueren Siedlungen der Gesamtstadt unterscheiden sich
die Straßenräume des Altorts durch die sog. „Raumkanten“. Deren Erhalt garantiert den individuellen
Charme der öffentlichen Räume und war uns deshalb
wichtig. In Wort und Bild sind darüberhinaus Gebäudeformen und zahlreiche Gestaltungsdetails bis hin zu
Bepflanzung der Gärten festgehalten.
Mit der Rückbesinnung auf regional typische Bauweisen soll der Charakter von Alt-Oberasbach auch bei
Neu- oder Umbauten weiterentwickelt werden ohne
seine Unverwechselbarkeit zu verlieren. Bei Beachtung einiger Regeln aus der Fibel können sich moderne Baumethoden und historische Details harmonisch
ergänzen. Um Fehler zu vermeiden, zeigt die Fibel
auch wie das Bauen in Alt-Oberasbach nicht sein soll.
Wir wenden uns mit dieser Broschüre an Bau- und
Renovierungswillige sowie Architekten und Bauträger,
für die sie eine Hilfe bei der Erarbeitung ihrer Bauanträge sein soll. Die Gestaltungsfibel soll aber auch
das Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dafür wecken, was gutes Bauen in Oberasbach ausmacht. Besonders der Altort unserer Heimatstadt hat noch wunderschöne Beispiele, die den Vorgaben der Fibel entsprechen und die von großem Verständnis und von
Bürgerengagement zeugen.
Ich möchte Sie ermutigen, diesen Leitfaden zu unser
aller Nutzen für eine positive Ortsgestaltung anzuwenden. Unser Stadtbauamt berät Sie bei beabsichtigten
Neubau-, Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen.
Nehmen Sie dieses Angebot in Anspruch und tragen
Sie dazu bei, Alt-Oberasbach in seiner Einmaligkeit zu
erhalten und unser Oberasbach noch lebens- und liebenswerter zu machen.
Ihre
Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin
Seite 5
1 Entwicklung von Alt-Oberasbach vor 1895,
1895, 1932, 1952, 1969 und 1998
3-5 Fotos Oberasbach um 1900
Quelle: Archiv Heimatverein Oberasbach
Seite 6
2 Luftbild von 1944
Quelle: Helmut Mahr "Oberasbach tausend Jahre und mehr", S.15
6 Karte Oberasbach um 1900
Geschichtliches 0
Geschichtliches
Die ältesten Siedlungsräume im Landkreis Fürth befinden sich im Stadtgebiet von Oberasbach. Aus der
letzten Eiszeit (30 000 - 10 000 v. Chr.) sind Spuren
menschlicher Niederlassungen zu finden, so aus der
mittleren Steinzeit ( 10 000 - 3 000 v. Chr.), aus der
frühen Bronzezeit (2 000 v. Chr.) und aus der Hallstattkultur (650 - 500 v. Chr.)
Zusammen mit den von Osten eingewanderten Bayern, legten die ersten Franken, die im 6./7. Jh. in den
Siedlungsraum von Westen vorstießen, den Grund für
die heutigen Orte im Stadtgebiet. Im 12. Jh. wurden
größere Rodungen vorgenommen, auch um die Straße von Nürnberg nach Rothenburg auszubauen.
Von der Altenberger Burg aus wurde diese Straße
durch die Staufischen Reichsministerialien der Familie
Berg-Hertingsberg bewacht. 1234/35 beteiligte sich
die Familie am gescheiterten Aufstand des Königssohnes Heinrich VII. gegen seinen Vater und verloren
ihren Einfluss auf die Reichspolitik. Daraufhin übertrugen die Bergs ihren gesamten Besitz und damit auch
das heutige Stadtgebiet Oberasbach dem Klarakloster
Nürnberg.
strukturen sind nördlich des Asbachs angesiedelt.
Man baute in sicherem Abstand zu den feuchten Wiesen auf festem Grund. Mitte des 19. Jh. gab es in
Oberasbach 29 Hausnummern und 22 Anwesen.
Die Großgemeinde Oberasbach entstand im Jahr
1945 im Zuge des Neuaufbaus der Verwaltung.
Die neueren Bauentwicklungen seit den 60er Jahren
führten zu unterschiedlich großen Bauergänzungen in
alle Richtungen. Der Altort Oberasbach unterscheidet
sich jedoch durch seine Entwicklung und die besondere Lage (siehe S. 9) von allen übrigen Stadtteilen.
Am 30. April 1994 wurde Oberasbach zur Stadt erhoben.
Quellen: Helmut Mahr "Oberasbach tausend Jahre und mehr", Erläuterungsberichtd Flächennutzungsplan Oberasbach
7 Gedenkstein Altenberger Burg
Quelle: Heimatverein Oberasbach Archivbilder Oberasbach
Nach der Reformation versuchte die Reichsstadt
Nürnberg hier landesherrliche Rechte zu erlangen,
konnte sich jedoch nicht gegen den Markgrafen von
Brandenburg - Ansbach durchsetzen.
Durch Stiftungen entstanden im Mittelalter die beiden
Kirchen St. Lorenz in Oberasbach und die heute verschwundene St. Johanneskapelle in Altenberg.
Im 30jährigen Krieg war der Raum Oberasbach Teil
des schwer befestigten Lagers Wallensteins, das die
vereinigten Kaiserlichen und Kurbayerischen Heere
beherbergte. Beim Abzug der Armee gingen neben
dem Lager auch alle Orte im Bereich der heutigen
Stadt Oberasbach in Flammen auf. Die Verluste innerhalb der kurzen Aufenthaltszeit der Soldaten konnten
danach erst im Laufe von 80 Jahren wieder ausgeglichen werden.
8 Luftbild Kirchenumfeld
Mit Abdankung des letzten Markgrafen ging das Fürstentum Ansbach im Jahr 1791 an das Königreich
Preußen über. Preußen musste jedoch 1805 seine
süddeutschen Besitzungen auf Druck Napoleons an
Bayern abtreten.
Das Bayerische Gemeindeedikt schloss 1808 die Orte
Oberasbach, Unterasbach, Altenberg, Kreutles und
Neumühle zur Steuergemeinde Oberasbach zusammen und unterstellte sie dem Landgericht Nürnberg.
1852 kamen sie zum neugebildeten Distrikt Fürth.
Die ersten heute noch nachvollziehbaren SiedlungsSeite 7
Hainberg
Grüne Spange um den Altort; Insellage im Grünen
Hauptgebäude
Nebengebäude
Im Altort von Oberasbach gibt es eine hohe Anzahl von Nebengebäuden, die sinnvolle Nutzung eines Großteils dieser Gebäude ist
in Zukunft nicht gesichert.
Umgrenzungen der vorhandenen und geplanten Bebauungspläne und der Gestaltungsrichtlinien
Seite 8
Vorbemerkungen 0
0 Vorbemerkungen zur Gestaltungsfibel
Problemstellung:
Die Zulässigkeit von Vorhaben im Altort von Oberasbach unterliegt planungsrechtlich dem Baugesetzbuch
(BauGB) § 34, solange kein Bebauungsplan vorliegt
oder die Stadt Oberasbach einen Bebauungsplan
(einfach oder qualifiziert) aufstellt. Nach dieser bundesrechtlichen Vorschrift müssen sich neue Vorhaben
oder Änderungen in die nähere Umgebung einfügen
und zwar in Bezug auf:
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Bauweise und
überbaubare Grundstücksfläche.
Entwicklungen im 20. Jahrhundert, besonders in seiner 2. Hälfte, haben insbesondere in Bezug auf bauliche Gestaltungen und Gebäudeproportionen in AltOberasbach zu einigen Fehlentwicklungen geführt.
Daher hat sich die Stadt entschlossen, künftig den
Weg für eine geordnetere städtebauliche Entwicklung
zu ebnen, dabei dem Bestandsschutz einen hohen
Wert einzuräumen und Leitziele für die Gestaltung
des Altortes in Form von Gestaltungsrichtlinien zu erlassen. Die Ziele der Richtlinien sollen den Bürgern
anschaulich vermittelt werden um Akzeptanz zu schaffen - diesem Zweck dient diese Gestaltungsfibel.
Im Text blau geschriebene Passagen beziehen sich
direkt auf die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinien. Der
grau geschriebene Text gibt weitere, ergänzende
Empfehlungen und erläutert die Richtlinien.
Allgemeine Ziele für den Altort Oberasbach
• Erhalt des historisch geprägten Ortsbildes von AltOberasbach als Besonderheit in der Stadt bestärken
• einzige historische Kirche im Stadtgebiet als Alleinstellungsmerkmal betonen
• Insellage des alten Ortskerns im Asbachgrund hervorheben durch Erhalt und Stärken der nördlichen
und südlichen Grünverbindung (Asbach)
• Verzahnung des bebauten Altortbereichs mit seinen
umgebenden natürlichen Freiräume durch grüne
Ortsränder erhalten
• die durchmischte Nutzungsstruktur im Altort erhalten
Grundsätzliche Maßnahmen und Festlegungen zur
Sicherung der Ziele:
• Beschränkung der Gebäudehöhen insbesondere im
näheren Kirchenumfeld
• Orientierung von Neubauten an der Nachbarbebau-
ung gemäß Plan Gestaltwerte - ortsbildprägende
Bauten (G3)
• Maßnahmen zur Sicherung von alten Gebäuden und
Erleichterung von Umnutzungen
• Festlegung von einheitlichen Dachneigungen der
Hauptgebäude und großen Nebengebäude
• Vorgaben für die Gestaltung von Dachaufbauten zur
Vermeidung von unruhigen Dachflächen
• Vorgaben zur Farbgestaltung der Fassaden durch
ein breit gefächertes Farbenspektrum mit Vermeidung von grellen Farbtönen
• spezielle ortstypische Bauweisen erhalten
• Ortsrandeingrünungen erhalten und ergänzen
• wichtige Bäume und Grünstrukturen im inneren
Raumbild erhalten und ergänzen
• Entsiegelung der Freiflächen fördern
• ortsgemäße Befestigungsmaterialien der Freiflächen
und Bepflanzungen empfehlen
Gestaltungsrichtlinien und Bebauungspläne
Die Gestaltungsrichtlinien befassen sich mit den
sichtbaren Äußerlichkeiten der baulichen Anlagen
und Freiflächen. In der Gestaltungsfibel werden dazu
Empfehlungen zum Einfügen gem. § 34 gegeben, indem vorhandene Gebäude bewertet wurden. Es werden positive Vorbilder. aber auch Gebäude aufgezeigt,
die für das Ortsbild nicht nachahmenswert sind.
Darüber hinaus gibt es vorhandene Bebauungspläne,
die Festlegungen beinhalten in Bezug auf Gestaltung.
Weitere Bebauungspläne sollten folgen, deren Festsetzungen sich an den Gestaltungsrichtlinien orientieren. Über gestalterische Festsetzungen hinausgehend
regeln Bebauungspläne aber auch die Bebaubarkeit
der Grundstücke und somit das Bodenrecht. Die Gestaltungsrichtlinien beschränken sich auf die bauliche
Gestaltung und dienen der Stadt künftig als Bewertungsmaßstab für das Einfügen von Baumaßnahmen.
Raumkantenplan - Rahmenplanung
Um die Eigenheiten in den wichtigen innerörtlichen
Straßenräumen zu ermitteln, wurden Raumkanten
(Gebäude direkt zum Straßenraum) untersucht. Wichtige Raumkanten oder fehlende Begrenzungen des
Straßenraums wurden in die Rahmenplanung (Stand
08.01.2012) übernommen und sollen bei allen künftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden. Ebenso
wurden die im Anhang näher bezeichneten ortsbildprägenden Bauten im Rahmenplan dargestellt.
Seite 9
1.1 Geltungsbereich Gestaltungsrichtlinien
siehe Plan G1 im Anhang
Geltungsbereich Richtlinien
späterer Erweiterungsbereich
Hauptgebäude
Nebengebäude
1.2 Überlagerungsplan 1932 und 2007
Der alte Plan von 1932 wurde unter den heutigen amtlichen Lageplan gelegt und die 1932
vorhandenen Gebäude auf die aktuelle Karte
übertragen - so können zwei Altersschichten
miteinander überlagert dargestellt werden und
man kann nachvollziehen wie der Ort gewachsen ist und welche Gebäude noch an ursprünglichen Stellen stehen.
2007
1932
Seite 10
Geltungsbereich / Allgemeine Baugestaltung 1 - 2
1. Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinien orientiert sich am Ortsgrundriss des Altortes von 1932. Der
Ort Oberasbach hat seine Wurzeln nördlich des Asbachs. Im Bereich um die Kirche stehen die ältesten
Gebäude. Die Fibel sollte im gesamten Altort Anwendung finden.
Im Bereich der historischen Bebauung bis 1932 befindet sich heute noch ein hoher Anteil von Altbauten,
die zum einen erhalten werden sollen, zwischen denen aber auch Neues integriert werden kann. Damit
der Gesamtcharakter nicht beeinträchtigt wird, sollen
die Grundsätze der Richtlinien eingehalten werden.
Der Geltungsbereich wurde jedoch weiter gefasst um
sicher zu stellen, dass sich auch Neubauten in unmittelbarer Nähe zum historischen Kern, in ihrer Gestaltung in das Gesamtbild einfügen.
Die Kirche steht im Mittelpunkt des Altortes und somit
auch im Mittelpunkt des Geltungsbereiches. Der gesamte Bereich um die Kirche spielt eine wichtige Rolle
im Ortsgefüge. Ihm kommt in dieser Fibel eine besondere Bedeutung zu.
Die Hauptverkehrsstraße im Altort ist die AlbrechtDürer-Straße und ihre Fortführung, die Bachstraße.
Hier liegen die ortstypischen Höfe mit den giebelständigen Wohnhäusern, die die markante Straßenfront bilden. Ähnliche Strukturen finden sich noch
in Teilbereichen des Milbenwegs und der St. Lorenz
Straße. An beiden Straßen sind mehrere wichtige
ortsbildprägende Gebäude vorhanden. Auch der Glockenweg und die Hirtengasse waren schon in den
letzten Jahrhunderten bebaut, dienten aber im Gegensatz zu den anderen Straßen nur der inneren Erschließung des Dorfes. Die Hirtengasse verläuft,
ausgehend von der Bachstraße in einer Schlaufe.
Die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinien betreffen alle
baulichen Anlagen und Freiflächen unabhängig davon, ob die jeweilige Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist oder nicht.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten in jedem
Fall die Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Änderungen an denkmalgeschützen
Gebäude sind grundsätzlich erlaubnispflichtig und
müssen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde
(LRA) angezeigt werden.
Die Planung von Maßnahmen an Gebäuden in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Denkmälern sollten
immer mit dem Landratsamt auf Genehmigungsfähigkeit abgeklärt werden; z.B. Solaranlagen auf den Dächern.
2. Allgemeine Baugestaltung
Hofstruktur und halb offene Bauweise
In Oberasbach entwickelten sich meist Hackenhöfe,
die dann zum Teil nach hinten erweitert wurden. Die
Höfe kennzeichnen sich durch eine schmale Einfahrt,
die sich nach hinten zu einem Hofplatz öffnet, der
durch eine meist querstehende Scheune abgeschlossen ist. Dadurch entsteht ein nach außen abgeschlossener privater Freiraum. Zur Straße hin steht
meist giebelständig das Wohnhaus. Kleinere Nebengebäude, Ställe oder auch Schuppen schlossen sich
dem Haupthaus an oder standen ihm gegenüber an
der Nachbargrenze.
2.1 typische Hofstruktur
Besonders die Albrecht-Dürer-Straße und die Bachstraße sind geprägt von giebelständigen Häusern. Der
Wechsel von geschlossenen Kanten und sich öffnenden Höfen gibt den Straßenräumen ihren Charakter.
Aus der Bebauung von Gebäuden auf der Grundstückgrenze resultiert eine optimale Ausnutzung der
Grundstücke und ein möglichst großer Innenhof, dem
funktional früher eine große Bedeutung zukam. Hofstrukturen sind in allen fränkischer Dörfern ein traditionelles und typisches Bauprinzip, das maßgebend
für die Dorfbilder ist. Die Grenzbebauung zum öffentlichen Raum und zum Nachbarn prägt nicht nur das typische Raumbild im Ort sondern bietet dem Eigentümer auch die Möglichkeit sein Grundstück bestmöglich zu nutzen. Bei Neubauten und Umnutzungen soll
das Prinzip der Höfe und der bebauten Raumkante
zum öffentlichen Raum beibehalten werden.
Der private Hofraum bietet mehr Intimität als es die
Abstandsflächen eines freistehenden Einfamilienhauses bieten können. Je nach Gestaltung des Hofabschlusses ist die Kommunikation mit Nachbarn und
Passanten möglich, der Hof ist so zu sagen halböffentlich, dagegen sind die rückwärtigen privaten Gärten Rückzugsbereich.
Früher war diese klare Struktur ausgeprägter. Leider
befindet sie sich in Auflösung. Die historischen Höfe
wurden zum Teil abgebrochen und neue Bauten errichtet, die sich nicht an den traditionellen Strukturen
orientierten und oft vom Straßenraum zurück weichen.
Seite 11
2.2 Noch vorhandene Hofstrukturen im alten
Ortskern von Oberasbach
1-2 zwei Beispiele für Höfe in Oberasbach
Das Haupthaus steht giebelständig zur Straße,
der Einfahrtsbereichs bildet den Kommunikationsraum zur Straße, er ist mit einem Tor - oft
zwischen Natursteinpfosten - zum öffentlichen
Raum verschließbar; kleine schmälere Nebengebäude schließen an das Wohnhaus und weiten den Hofraum nach hinten auf. Die Scheune
steht im rückwärtigen Teil meistens quer zum
Hof und schließt ihn so oft vollständig ab.
2.2
2.1
2.3 Raumkanten (siehe Rahmenplan)
Die rot gekennzeichneten Raumkanten
sind vorhanden und sollten auch in Zukunft so erhalten bleiben.
Die grün gekennzeichneten Kanten fehlen oder sind nicht mehr erhalten und
sollten bei Veränderungen eingehalten
werden. Die rosa Linie an den Läden
der Albrecht-Dürer-Straße 104 steht für
eine zu niedrige Bebauung.
2.6 Perspektive Oberasbach vom Asbachgrund Richtung Norden
Beispiel AlbrechtDürer-Straße
Besonders der
Straßenraum der
Kreuzung wird
durch die Gebäudekanten gebildet
2.8
Seite 12
Allgemeine Baugestaltung 2
Dieser Entwicklung soll in Zukunft entgegengewirkt
werden, so dass die Hauptstraßen des Altortes ihren
individuellen Charme behalten und die Bewohner
von den unterschiedlichen Zonierungen ihres Grundstücks profitieren. Mit winkelförmigen Bebauungen
kann bei einer Neubebauung eine Hofsituation erzeugt werden.
In der Regel sollen die Hauptgebäude eines Anwesens giebelständig zur Straße errichtet werden, die
Hofstruktur erhalten bleiben und so das Wechselspiel
zwischen offenen und geschlossenen Raumkanten im
Ortsbild garantiert werden.
Scheunen
Die großen Scheunen der ehemaligen Bauernhöfe
prägen das Ortsbild ganz entscheidend. Durch den
Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung, stehen
viele der Scheunen leer oder sind nicht mehr sinnvoll
ausgelastet. Oft sind sie vom Verfall bedroht, was
verständlich ist, denn niemand wird in ein Gebäude investieren, das nicht mehr gebraucht wird.
Im Altort von Oberasbach wurden bereits einige
Scheunen umgenutzt. Dieser Prozess sollte gefördert
werden, da nur auf diese Weise der ursprüngliche
Charakter des Ortsbildes bewahrt wird.
St. Lorenz Straße 152-154
Milbenweg 5a
2.4-2.5 Beispiele für bereits umgenutzte Scheunen in Oberasbach
Albrecht-Dürer-Straße hat sich im Laufe der Zeit eine
langgezogene straßenbegleitende Bebauung ergeben. In dieser Struktur ergeben sich von selbst öffentliche, halböffentliche und private Freiräume auf den
Grundstücken.
Die Perspektive des Altortes (Bild 2.6) zeigt, die Unverzichtbarkeit der vorhandenen Raumkanten, für die
Unverwechselbarkeit des innerörtlichen Ortsbildes.
Als Richtlinie gilt, dass die für den öffentlichen Raum
prägenden Raumkanten auch in Zukunft zu erhalten
bleiben sollen.
Die Raumkanten werden in die Rahmenplanung
übernommen und sollten bei allen neuen Bebauungsplänen und Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen berücksichtigt werden.
Schwarzplan
zeigt die gebaute
Struktur. Erkennbar ist an
der unterschiedlichen Dichte
der alte Ort und
im Gegensatz
dazu die lockeren, neuen Baustrukturen am
Rand
Raumkanten
Unter Raumkanten versteht man Gebäudefassaden
oder Mauern, die direkt den öffentlichen Raum begrenzen. Auch eine hohe und dichte Hecke kann eine
Raumkante bilden. Meistens sind Hecken jedoch zu
durchlässig und zu niedrig um wirklich den Raum zu
fassen. Zäune können nur bedingt als Raumkante gewertet werden, sind aber oft nützlich um eine Straßenfront von Höfen geschlossen wirken zu lassen.
Der Negativplan verdeutlicht, welche Freiräume im
Altort von Oberasbach bestehen. Besonders an der
Albrecht-Dürer-Straße und der Bachstraße ist der
Straßenraum sehr markant ablesbar auch ohne
Straßenlinien und Grenzen. Kammartig öffnen sich
die Höfe zum Straßenraum, nur bei den Läden an der
2.9 Schwarzplan
Negativplan
durch diese Darstellung sind die
Straßenverläufe
im Altort klar zu
erkennen im Gegensatz sind die
Straßen in den
Siedlungsbereichen nicht so
eindeutig abzulesen
2.10 Negativplan
Seite 13
3.1 Entwicklung der Gebäudeproportion in Oberasbach
Quelle: Helmut Mahr "Oberasbach tausend Jahre und mehr" S.149
3.2-3.3 zwei heute noch bestehende eiseitig aufgestockte
Häuser
Gebäudehöhe und Grundrissproportionen unpassend im Ortsbild schwarz dargestellt vorhandene Vergleichsbaukörper
Die Traufseite (b) ist grundsätzlich
immer länger auszubilden als die Giebelseite (a). Bei der Zeichnung links
(3.4) hat man den Eindruck, dass das
Dach falsch herum auf dem Gebäude
sitzt. So wie bei der Zeichnung rechts
(3.5) soll es sein.
3.4
Seite 14
3.5
Baukörper, Baustoffe 3
3. Baukörper, Baustoffe
Proportion und Maßstab
Gebäudeform
Die ursprünglichen Gebäude wurden vermutlich
überwiegend eingeschossig erbaut und später um ein
weiteres Geschoss aufgestockt. Vor- oder Rücksprünge waren nicht vorhanden. Der Grundriss basierte immer auf einem Rechteck. Ein Kniestock war bei den
ursprünglichen Wohnstallhäusern nicht üblich, auch
auf einen Sockel wurde verzichtet. In der Regel ging
es am Eingang eine Stufe nach oben. Dadurch
entstanden relativ niedrige Gebäude.
Bei Neubauten ist darauf zu achten, dass die Gebäude auf der Grundlage eines eindeutigen Rechteckes
errichtet werden, abgerundete und abgeschrägte
Ecken oder Vieleckformen sind zu vermeiden. Auf
Vor- und Rücksprünge, sofern diese nicht historisch
bedingt sind, ist zu verzichten. Besonders die Straßenfronten sollen von ruhigen Gebäudefassaden begleitet werden.
Die Firsthöhen von Gebäuden sollen sich in Zukunft
an den benachbarten, ortsbildprägenden Gebäuden
(siehe Liste mit Fotos im Anhang) orientieren, einerseits um die traditionelle Bauweise zu wahren, andererseits, um die kleine Kirche nicht zu überragen. Bei
Neubauten soll die Höhe der Nachbarbebauung nicht
überschritten werden. Bei Nebenanlagen, wie z. B.
Garagen, Fahrradunterständen, und Carports (überdachte Stellplätze) soll die Wandhöhe nicht mehr als
3,00 m über dem nächsten Straßen niveau liegen.
Historische Gebäudefluchten und Firstrichtungen sind
einzuhalten und bei Neubauten gemäß Rahmenplan
wieder aufzunehmen, z. T. könnten langfristig bereits
vorgenommene Veränderungen in der Struktur wieder
geändert werden. Neubauten sollen die historisch vorgegebenen Proportionen (Länge, Breite, Höhe) aufnehmen, aber ihre neue Entstehungszeit nicht verleugnen. Die historischen Gebäude überzeugen durch
ihre Geschichte und ihre Echtheit, Imitate können
meist nicht überzeugen. Jede Epoche hat ihre Merkmale und spiegelt den Zeitgeist wieder. Erkennbar
neue Gebäude können sich in eine historisch gewachsene Struktur gut einfügen, wenn sie die Maßstäblichkeit der Nachbarschaft berücksichtigen.
Die Traufseite der Gebäude ist bei historischen Gebäuden wesentlich länger, als die Giebelseite. Diese
Regel soll auch in Zukunft gelten, sonst wirkt das
Dach falsch aufgesetzt und das Gebäude nur wie ein
halbes Haus (siehe Zeichnung 3.4 negativ und 3.5 positiv).
Historische Gebäudefluchten und Firstrichtungen
sind zu erhalten. Von den Abstandsflächen kann abgewichen werden, wenn es den Raumkanten des
Rahmenplans entspricht.
Da das Umfeld durch kleinteilige Bebauung geprägt
ist, sollen sich auch Neu- oder Ersatzbauten durch
Kleinteiligkeit harmonisch einfügen. Große, mehrgeschossige Gebäude würden den Maßstab sprengen
und das gesamte Ortsbild stören.
Bauweise
Zu Baustoffen siehe auch Kap. 8 und 9.
Hauptgebäude zum öffentlichen Raum sollen in
Massivbauweise errichtet werden. Ausnahmen sind
bei Garagen und Nebengebäuden möglich. Sie können, wenn der harmonische Zusammenhang mit dem
Hauptgebäude gewährleistet ist, auch in Holzbauweise oder mit einer Holzverkleidung versehen werden.
3.8-3.10 Positive Beispiele für Integration und klare Gebäudeformen neuer Gebäude
3.6-3.7 Negativbeispiele Baukörper ohne klare Form
Seite 15
4.1 Satteldachanbau untergeordnet
mind. 1m Abstand entlang der Dachfläche gemessen
4.2 Satteldachanbau untergeordnet
4.3 Negativ : Anbau gleichwertig
4.4 Flachdachanbau untergeordnet
4.5 Pultdachanbau
4.6 Pultdachanbau am Giebel
4.7 Negativ : Pultdachanbau
4.8 Negativ : Flachdachanbau
4.9 Negativ : Satteldach zu hoch
Anbauten sollen sich dem Hauptgebäude unterordnen. Der Dachfirst muss mindestens 1,00 m unter dem First des Hauptbaukörpers liegen (siehe Bilder 4.1 und 4.2).
Die Gebäude auf den Bildern 4.7 und 4.8 sind auf Grund ihrer
Höhe nicht deutlich untergeordnet, deshalb ist hier weder das abgeschleppte Pultdach noch das Flachdach angemessen.
Bei dem Gebäude auf Bild 4.3 wird nicht deutlich, was Hauptgebäude und was Anbau ist.
Auf Bild 4.9 ist der Anbau höher als das Haupthaus. Dadurch ergeben sich unklare Dachverschnitte. Ein solcher Baukörper ist im
Ortsbild nicht erwünscht.
Bei deutlich untergeordneten Anbauten bis 50m2 Nutzfläche ist
ein flach geneigtes Pultdach, bis 30° oder ein Flachdach möglich
(siehe Bilder 4.4). Anbauten an der Giebelseite mit Pult- oder
Flachdach (siehe Bild 4.6) sind denkbar, wenn sie nicht an einer
wichtigen Raumkante oder zum Straßenraum hin liegen.
4.10-4.12 Beispiele für gelungene Anbauten
Seite 16
Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone 4
4. Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone
Anbauten
An historischen Gebäuden des Altorts sind keine Anbauten, keine Vor- und Rücksprünge in der Fassade,
keine Erker, Türme, Vordächer und keine Balkone zu
finden. Jedoch ist es auf Grund der sich geänderten
Bedürfnisse der Bewohner denkbar, dass Balkone
und Anbauten an Gebäuden im Altort erforderlich werden. Sofern sie sich nicht zum öffentlichen Raum orientieren, sind Balkone vertretbar, wenn sie sich in der
Größe unterordnen und in Form-, Material- und Farbwahl dem Haupthaus anpassen. Derartige Anbauten
sollen sich nur zu den geschützten Hofräumen und
den privaten nicht einsehbaren Bereichen hin orientieren.
mit erhöhtem Erhaltungsaufwand verbunden.
Überdimensionierte Anbauten sind zu vermeiden. Es
wird empfohlen nachträglich angebaute Erweiterungen immer deutlich vom ursprünglichen Baukörper
zu trennen und bewusste Fugen zwischen Alt und
Neu anzubringen - ungewollte Risse durch unterschiedliche Setzungen können dadurch vermieden
werden; der Altbau bleibt gestalterisch erkennbar.
Wintergärten sind gleichzusetzen mit Anbauten. Sie
sind eine Modeerscheinung für die gleichermaßen das
Prinzip "weniger ist mehr" gilt. Je einfacher die Form
um so weniger Schwierigkeiten machen konstruktive
Anschlüsse an den Hauptbaukörper. Wintergärten
sollten in der Regel nur eingeschossig sein. Wie für
Balkone, Loggien und Veranden gilt, dass sie nicht direkt am öffentlichen Straßenraum liegen sollen.
Vordächer
4.13 Negativ Balkon
4.14 Negativ Loggia
Balkone (Bild 4.13) und Loggien (Bild 4.14), die um
Gebäudeecken führen, sind zu vermeiden.
Anbauten sollten sich generell dem Hauptbaukörper
unterordnen. Der First des Anbaus muss mindestens
1,00 m unter dem Hauptfirst, entlang der Dachfläche
gemessen, liegen. Das Dach des Anbaus soll die gleiche Dachneigung haben, wie der Hauptbaukörper. Bei
deutlich untergeordneten Anbauten, bis 50m2 Nutzfläche sind Pultdächer mit einer Neigung bis 30° oder
begrünte Flachdächer zulässig.
Anbauten wurden meist aus Platzmangel im Laufe der
Zeit notwendig und haben oft die Grundform des ursprünglichen Baukörpers verunklart. Heute werden
Neubauten mit Vor- und Rücksprüngen, Aufbauten
und Erkern versehen. Dies verursacht Mehrkosten, ist
wärmetechnisch komplizierter zu lösen und dauerhaft
Vordächer an zur Straße orientierten Gebäudefassaden, die den öffentlichen Raum überragen sind nicht
zulässig. Auf den Hofseiten und an Hauseingängen,
die von der Straße abgewandt sind, sind Vordächer
denkbar. Ein angelehntes Pultdach aus schlanken,
schnörkellosen Stahlprofilen, mit Glas- oder Blechdeckung passt sich am dem regionalen Baustil an und
ordnet sich in der Fassade unter. Auskragende wuchtige Holzkonstruktionen mit starken, profilierten Hölzern, oder gar gedrechselten Holzprofilen und Ziegeldach wirken schwer und belastend für die Fassade.
4.18 Negativbeispiel Vordach
Das Vordäche ist viel zu groß und massiv.
4.19 filigranes Vordach
4.15-4.17 Balkone sind zu den Hofbereichen denkbar; die wichtigen
Raumkanten zum Straßenraum sind von Balkonen und sonstigen
Anbauten freizuhalten.
Seite 17
5.1 Satteldach
(übliche Dachform in Oberasbach)
5.2 Walmdach
(Sonderform in Oberasbach)
5.6 Luftbild mit Dachlandschaft in Oberasbach
5.3 Krüppelwalmdach
(Sonderform in Oberasbach)
5.7 Wohnhaus Ecke Milbenweg / Bachstraße
5.4 Pultdach (Bei Anbauten und Nebenalagen bis 50m2 Nutzfläche zulässig.)
5.8 Sonderbau Gemeindehaus
5.5 Negativbeispiel: Unterschiedliche
Dachneigungen sind nicht zulässig
Seite 18
5.7 Satteldach
5.8 Walmdach
5.9 Krüppelwalmdach
5.9 Sonderbau Gaststätte
Dachformen, Dachneigung, Dachdeckung 5
5. Dachformen, Dachneigung, Dachdeckung
Dachlandschaft
Die Dachlandschaft von Oberasbach ist von ruhigen
Steildächern geprägt, d.h. im Altort sind traditionell
nur wenige kleine Dachaufbauten vorhanden. Somit
trifft man ein ruhiges, geschlossenes Ensemble an.
Das einheitliche Erscheinungsbild der Dachlandschaft soll auch in Zukunft gewahrt werden.
Bei den Gebäuden reicht die Firstrichtung grundsätzlich über die längere Hausseite, wie bereits im Kapitel
"Baukörper" erwähnt. Die Firstrichtung sollte in jedem
Bebauungsplan des Altorts für Gebäude an den wesentlichen Straßenräumen festzusetzt werden.
Das Pfettendach (ursprünglich bei flach geneigten
Dächern) wird inzwischen auch beim Steildach als
Konstruktion eingesetzt und ermöglicht die Ausbildung
größerer Dachüberstände. Diese sollen aber hinsichtlich der traditionellen Bauweise im Altort vermieden
werden. Flache Dachneigungen unter 46° sind im Altort Oberasbach nicht ortstypisch. Auch moderne Dächer können mit einer steilen Dachneigung konstruiert
werden und die typischen Details übernehmen.
Pfettendach mit
Mittelpfette und
stehendem Stuhl
Dachform und Konstruktion
Die überwiegende Form ist das steile Satteldach mit
über 50° Neigung. Einige wenige Walmdächer sind
von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis Anfang 20.
Jahrhunderts entstanden, wie zum Beispiel am Gemeindehaus oder am Verwalterhaus des so genannten "Faber-Hofes". Sonderbauten mit dieser Dachform
sollen in Zukunft als Einzelbauten im Ortsbild erkennbar bleiben. Neue Bauten sollen sich an der Regeldachform des Satteldaches orientieren. Bei Wohnhäusern und anderen Hauptgebäuden ist deshalb das
Satteldach mit einer Dachneigung von 46° - 56° vorzusehen. Firste sind mittig anzuordnen. An einem Gebäude ist nur eine Dachneigung erwünscht.
Quelle: Rauh und
Braune, "Der Altbau "
5.11 Wirkung der Kräfte - Pfettendach
Bei untergeordneten Bauteilen und Kleinbauten sind
Flachdächer vorhanden. Deshalb sind künftig bei eingeschossigen Anbauten, Carports und Garagen
5.12 Dachstuhl Milbenweg 5a
bis 50m2 Nutzfläche nur Flachdächer oder flach geneigte Pultdächer, bis 30° erwünscht. Für Flächdächer und Dächer bis 5° Neigung ist eine Begrünung
ökologisch sinnvoll. Pultdächer können in Metalldeckung oder mit Dachformsteinen aufgeführt werden.
Die Dachneigung ergibt sich aus der traditionellen
Konstruktionsweise der Dächer. Die übliche Dachkonstruktion war das Sparrendach. Sie erlaubt nur
geringe Dachüberstände und steile Dachneigungen,
typisch war der Aufschiebling an der Traufe.
5.13
Sparrendachstuhl
mit stehendem
Stuhl und Aufschiebling
Quelle: Rauh und 5.12-5.14 SparrenBraune, "Der Alt- dachstühle im Milbau"
benweg, Ober-
5.10 Wirkung der Kräfte - Sparrendach
asbach
5.14 Dachstuhl Milbenweg 1 (abgebrochen)
Seite 19
historische Dachüberstände
5.15
5.16
5.17
5.18
5.19
Der Dachüberstand soll am Ortgang 0,15 m, an der Traufe 0,30 m
nicht überschreiten. Ausnahmen können allerdings bei Gebäudeversprüngen bis zu 2,00 m Länge gestattet werden. Dort ist es möglich,
die Traufe, bzw. den Ortgang durchlaufen zu lassen.
(siehe Bild 5.20)
5.20
5.21
2.23
Seite 20
5.24-5.27 moderne Ausführungen
5.22
5.24
5.25
5.26
5.27
Dächer 5
Dachüberstand
Traditionsgemäß sind der seitliche Abschluss des Daches auf der Giebelseite (Ortgang), sowie der untere
Abschluss bei der Regenrinne (Traufe) knapp ausgebildet. Ein Grund dafür ist die geringe Angriffsfläche
für Wind und Wetter. Der Überstand am Ortgang sollte bei Neubauten 15 cm nicht überschreiten, an der
Traufe 30 cm. Sichtbare Balkenköpfe sind in der regionalen Bauweise nicht üblich. Der untere Abschluss
der Traufe verdeckt die Holzkonstruktion und sollte
entweder in Holz als Traufbrett, als geputztes, oder
auch profiliertes Gesims ausgebildet werden.
5.28 Regionale typische Gestaltung der Traufe mit Gesimsbrett
und mit profiliertem Gesims
Ebenso ist der Ortgangabschluss knapp gehalten,
der Putz ist häufig bis an die Ziegel herangeführt
oder Gesimse bilden den Übergang zwischen Ziegel
und Fassade. Grundsätzlich sollten Ortgangformziegel bei Biberschwanzdeckung nicht angewendet werden. Eine an die Ziegel angepasste Zahnleiste ist am
Ortgang das handwerklich gute Detail und kostet bei
guten Handwerkern nicht mehr.
Diese traditionellen Details sind bei neuzeitlichen Bauten zu übernehmen, wobei sie durchaus neu interpretiert werden können.
5.29 Negativbeispiel
mit Ortgangformziegel
5.30 Beispiel
ohne Ortgangformziegel
Bei Ziegelsichtfassaden waren früher Schieferdeckungen üblich. Eine Dacheindeckung mit dunklen, flachen
Dachsteinen ist bei diesen Gebäuden akzeptabel.
Eine echte Schieferdeckung ist erwünscht.
Bei den Flachdächern von Anbauten und Nebengebäuden soll eine extensive Dachbegrünung ausgebildet werden, sie wirkt sich nicht nur optisch positiv
aus, sondern hat auch ökologische Vorteile durch die
Retention von Regenwasser. Dächer von Anbauten
bis 5° Neigung können auch mit einer Metalldeckung
aus Kupfer oder Titanzink versehen werden.
Für alle Blecharbeiten, Regenrinnen, Formteile etc.
werden entweder Kupfer oder Titanzink empfohlen.
Eine Mischung ist wegen der Unverträglichkeit untereinander
auszuschließen.
Kunststoffrinnen
sind gestalterisch nicht
schön und haben eine
geringere
Haltbarkeit.
Die Fallrohre sind im
gleichen Material wie die
Rinnen auszuführen.
5.29 Negativbeispiel
für Dachform, Dacheinschnitte,
Dachgauben und Dachdeckung
5.30
Biberschwanzdeckung naturrot
5.31
spitzer historischer Biberschwanzziegel
5.32-5.33 Falzbiberschwanzziegel
5.34
bei Ziegelbauten auch dunkler Ziegel möglich
5.35
flacher Ziegel mit gerader Kante
5.36
Schieferdeckung auf Ziegelbau
5.30
5.31
5.32
5.33
5.34
5.35
Dachdeckung
Der vorherrschende, naturrote Biberschwanz aus
Tonziegel in Einfach- oder Doppeldeckung wird alt,
ohne unansehnlich zu werden. Er stellt die optimale
Dacheindeckung eines Steildaches dar. Bei Neubauten und Umdeckungen wird ein flacher Ziegel oder
unprofilierter Dachstein im Sinne des Ortsbildes gewünscht.
Bunte, glasierte, glänzende, engobierte und mehrfarbige Dachdeckungen sind zu vermeiden.
5.36
Seite 21
6.1 Flachdachgaube
6.5 Festsetzungen für Dachaufbauten
6.2 Schleppdachgaube
6.6-6.9 Beispiele für mögliche Anordnung von Gauben
6.3 Stehende Gaube
6.10-6.11 Negativbeispiele für überdimensionierte Gauben und
übereinander liegende Gauben
6.4 Zwerchhaus
6.12-6.13 zusammengefasste Dachflächenfenster
6.14 geordnete und in die Dachfläche integrierte Solaranlage
Seite 22
6.15-6.16 positive Beispiele für moderne Dachgauben
Dachaufbauten 6
6. Dachaufbauten
Gauben
Solaranlagen
Der Dachraum war früher Abstell- oder Trockenraum,
deshalb gab es nur vereinzelt kleine Belichtungs- und
Belüftungsöffnungen. Heute hat sich das Dach als
Wohnraum etabliert. Wichtig für den Erhalt der typischen Dachlandschaft ist es, dass die Öffnungen im
Verhältnis zur Dachfläche untergeordnet sind. Große
Dachflächen erlauben größere Gauben als kleine
Dachflächen. Die Gauben sollen zu den Fenstern in
der Fassade in Bezug gesetzt werden. Fenster in
Gauben sollen grundsätzlich kleiner sein, als die
Fenster in der Fassade. Die Lage der Gauben zueinander und zum Ortgang darf nicht zu eng sein. Abstände von mindestens 1,00 m zwischen den Gauben
und 1,25 m zum Ortgang, zu Graten und Dachkehlen
sind einzuhalten. Der Abstand vom First soll mindestens 1,00 m betragen. Die Gesamtlänge aller Gauben darf nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge ergeben. Dachgauben sind grundsätzlich als
Schleppgauben oder Flachdachgauben auszuführen, um die Dachflächen möglichst ruhig zu halten. Je
Dach sollte nur eine Art von Gauben angewendet
werden. Rollläden sind an den Gaubenfenstern zu
vermeiden, da durch den Einbau von Kästen die Gaube erheblich höher werden muss. Die Dachdeckung
von Schleppdachgauben sollte dem Gesamtdach angepasst werden. Übereinander liegende Gauben sind
grundsätzlich nicht gewünscht, da die Dachfläche zu
unruhig wird.
Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren sind zu
einer rechteckigen Form zusammenzufassen. Die
Neigung von Solaranlagen sollen der jeweiligen Dachneigung entsprechen.
Zwerchhäuser
Zwerchhäuser haben sich als untergeordnete Teile
in die Gesamtform des Gebäudes einzufügen. Der
First des Zwerchhauses soll vom First mindestens einen Meter, in der Dachfläche gemessen, entfernt sein,
um sich klar abzulösen. Das Zwerchhaus soll sich
durch seine Größe nicht zu stark in den Vordergrund
drängen. Grundsätzlich soll beim Zwerchhaus die gleiche Dachdeckung und Dachneigung verwendet werden, wie beim Haupthaus.
6.17 Negativbeispiel: Wirres Durcheinander von Dachflächenfenstern und Solaranlagen
6.18 Negativbeispiel: Dachflächenfenster befindet sich zu nahe
am First und zu nahe an der Kehle
Dacheinschnitte
Da die Dachlandschaft
einen wichtigen Einfluss
auf das gesamte Ortsbild hat, sind Dacheinschnitte im gesamten
Geltungsbereich
nicht
6.19 Negativbeispiel: Dachloggia
erwünscht.
Kamin
Der beste Platz für einen Kamin ist möglichst nahe
am First. Die Rauchgase können gut abziehen und
der Kamin liegt in der Hausmitte wärmetechnisch am
günstigsten. Außenliegende Kamine sind dagegen
ungünstig. Für die Kamineinfassung sind Blechverkleidungen, Klinkersteine oder Putz möglich. Den
oberen Abschluss bilden einfache Abdeckungen als
Formsteine oder Blechhauben.
Dachflächenfenster
Um eine ruhige Dachfläche zu erhalten, die nicht
"durchlöchert" wirkt, sollen immer mehrere Dachflächenfenster zu einer rechteckigen Form zusammengefasst werden. Alle Dachflächenfenster einer Ebene
sind an ihrer Oberkante bündig zueinander anzuordnen.
6.20-6.22
Seite 23
8.1-8.7 Fassadenbeispiele aus Oberasbach; alle Beispiele sind wirken sich positiv auf das Gesamtortsbild aus
286/2
247/12
St. Lorenz Str.
69
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2
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73
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268
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Plan - Gestaltwerte
ortsbildprägende Bauten und Elemente
86
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45
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Weg
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281/3
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29
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abgebrochen
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wichtige Baumgruppe
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Baum dominant im Ortsbild
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positiv ortsbildprägend mit Mängeln
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27
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0
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6
8
positiv ortsbildprägend
385/
90
355/1
3
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ortsbildprägend dominant
51/12
221/1
24
25
27
47
51/9
15
221
Siene Gebäudekatalog
im Anhang
57/4
Milbenweg
51/1
57/6
Hirtengasse
23
21
51/8
Hirtengasse
15
222
51/2
223/4
57
8.8-8.11 Beispiele für Gesimse, Bänderungen und Ecklisenen z.T. aus Oberasbach
Seite 24
221/2
221/5
Bachstraße - Albrecht-Dürer-Stra
Antennen und Freileitungen / Fassaden 7 - 8
7. Antennen und Freileitungen
8. Fassaden
Satellitenanlagen sollen nicht an öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Hausseiten liegen. Befinden sich in einem Gebäude mehrere Wohneinheiten,
so sind diese gebündelt an einer Satellitenanlage anzuschließen. Eine Satellitenanlage pro Gebäude ist
ausreichend, auch wenn in einem Haus mehrere Parteien leben, kann eine Anlage gemeinsam genutzt
werden. Wenn die Satellitenschüssel farblich an ihre
Umgebung angepasst ist, wirkt sie unauffälliger.
Proportion und Gliederung
Am häufigsten sind in Oberasbach Fassaden mit geordneten Fensteröffnungen zu finden. Bei Neubauten
gilt es ein ausgewogenes Verhältnis von Wandöffnungen zu Wandflächen zu schaffen. Der maximale
Öffnungsanteil sollte 1/4 der Außenwand nicht überschreiten. Die Fassade ist das Gesicht des Hauses,
die Öffnungen sollten auf die Fassade abgestimmt
werden.
Bauteile oder Baukörper, die einen städtebaulichen,
künstlerischen, handwerklichen oder heimatgeschichtlichen Wert haben, sollten von Antennen, Satellitenempfangsanlagen und Freileitungen nicht verdeckt
oder beeinträchtigt werden.
-
+
8.12
Die Fensteröffnungen am Giebel sollten nach oben
hin kleiner werden, ein möglichst großer Abstand
vom Dachrand soll gewahrt werden.
7.1
7.2
8.13
Auskragungen und Rücksprünge sind nicht üblich.
7.3
7.1-7.3 Negativbeispiele für Satellitenanlagen
Die Anlagen stechen sowohl am Dach als auch an den Fassaden
sehr stark hervor. Beispiel Nr. 3 provoziert dies sogar noch durch
seine (witzige) Gestaltung. Eine Satellitenanlage für ein Gebäude
mit mehreren Parteien ist ausreichend.
7.4 Eine farblich an die Dachfläche angeglichene Satellitenanlage fällt weniger
auf.
Je nach Baukonstruktion und Entstehungszeit weisen
die Fassaden typische Gliederungselemente auf.
Manche Gebäude haben eine horizontale Gliederung
durch ein Gesims in Höhe der Geschossdecke. Giebeldreiecke können in gleicher Weise gegliedert und
nochmals unterteilt werden. Gebäudeecken werden
teilweise betont durch Quaderungen oder farblich abgesetzte Lisenen (siehe Beispiele 8.8-8.11).
Vielfältig sind die Verzierungen, Gesimse und Bänderungen zusammen mit Fenster- und Türgewänden
meist aus Sandstein an der um die Jahrhundertwende
19./20. Jh. üblichen Ziegelbauweise (siehe Kap. 9).
8.14-8.15 Negativbeispiele: Fenster zu nahe am Dachrand
Seite 25
8.5 Das Anbringen von Farbmustern auf der Hauswand vor
Ausführung der Malerarbeiten erleichtert die Entscheidung.
Farben sollten nicht am Computer, im Innenraum oder nach
kleiner Farbkarte entschieden werden; sie müssen unter natürlicher Besonnung und Lichtverhältnissen vor Ort entschieden werden. (Licht beeinflusst die Farbwirkung!)
Eine weitere Hilfe ist ein Farb- und Materialplan, bei dem
alle Farben des Gebäudes im gleichen Größenverhältnis wie
in der Realität aufgebracht werden, so kann man die Farbverhältnisse besser beurteilen (siehe Beispiel im Anhang)
8.16
8.17-8.19 Putzstrukturen sollten eine gewisse Lebendigkeit
haben, jedoch nicht zu aufgeregt wirken. Bei zu stark strukturierten Putzen wirkt das gesamte Gebäude unruhig. Der
Schattenwurf bei Besonnung ist sehr kräftig. Stark sturkturierte Putze verschmutzen schneller.
Glänzende Kunststofffarben wirken besonders auf Altbauten
im Ortsbild befremdend.
8.20-8.25 Beispiele für Farbkombinationen Putz - Fensterfaschen - evtl. Fensterläden
8.20
8.21
8.22
8.23
8.24
8.25
Seite 26
Fassaden 8
Material
Die heute vorwiegende Fassade im Mittelfränkischen
Raum ist die Putzfassade. Glatt verriebene Mörtelputze mit Farbanstrich sehen am schönsten aus;
Spritzputz oder Kratzputz sind möglich. Stark gemusterte oder strukturierte Putze fügen sich nicht in
das Ortsbild ein und sind deshalb zu vermeiden. Eine
natürliche, lebendige Oberfläche entsteht, wenn wie
früher auf Kantenprofile und Putzlehre verzichtet wird.
Mit ausreichend großem Kalkanteil wird eine Elastizität erreicht, die auftretende Bewegungen der verschiedenen Materialien überbrücken kann. Als Farbanstriche kommen auf diesen Putzen nur wasserdampfdurchlässige mineralische Anstriche in Frage.
Wasserabweisende Kunstharz- und Silikonprodukte,
sowie Dispersions- und Acrylfarben geben den Fassaden eine monotone Farbgebung, die gegen Alterung
resistent scheint und dadurch oft leblos wirkt.
Energieeinsparung und traditionelle Bauweisen können durchaus miteinander in Einklang gebracht werden. Bei nachträglich angebrachten Wärmedämmverbundsystemen auf Altbaufassaden ist auf eine
Dampfdiffusionsoffenheit zu achten. Es sollten bewährte Baustoffe verwendet werden, Kunststoffe sind
der Sondermüll künftiger Generationen. Die Ausführung durch Fachfirmen ist bei nachträglichen Wärmedämmungen besonders wichtig. Wenn aus Kostengründen Teile, wie z.B. Fensterleibungen nicht oder zu
gering gedämmt werden, kann es zu erheblichen und
kostspieligen Folgeschäden (Schimmelpilze etc.)
kommen.
Holzverschalungen an Wohngebäuden, sowie Verkleidungen aus Fliesen, Platten oder sonstige Industrieprodukte sind nicht ortsüblich. Bei bestehenden Gebäuden mit Verkleidungen ist ein Rückbau angeraten.
An Nebengebäuden sind unbehandelte Holzverschalungen durchaus denkbar und schön.
werk, Umrahmungen von Fenstern und Türen oder
Fensterläden können dunklere Farbtöne haben.
Alle Farben an einem Gebäude sind aufeinander abzustimmen, d.h. auch das Dach und Details wie Regenrinnen, Fensterläden oder die Fensterrahmen und
-bleche sind mit zu bedenken. Das Erstellen einer
Farb- Werkstoffkarte, hilft sich die Farbverhältnisse
besser vorstellen zu können. Die Größe der Farbfelder sollten zueinander im selben Verhältnis stehen,
wie an der Fassade. Auch das Anbringen von Farbmustern auf der Fassade hilft bei der Farbentscheidung, da man so die Farben unter den wirklichen
Lichtverhältnissen sehen kann. Bei genehmigungsund erlaubnispflichtigen Bauten sind Material- und
Farbmuster vorzulegen.
8.26-8.27 Negativbeispiele für Farbwahl
Sockel
Der Sockel sollte bei Putzfassaden nicht farblich abzusetzen werden. Gebäude mit zu stark abgesetzten
Sockel - oft auch nicht dem Geländeverlauf folgend lassen das Gebäude schwebend und vom Boden abgelöst wirken. Gerade in abschüssigen Bereichen
kann der dann ungleich hohe Sockel die Gesamtwirkung des Hauses negativ beeinträchtigen.
Fliesensockel tragen dazu bei, dass Feuchtigkeit im
Sockelbereich eingesperrt wird und im Mauerwerk
weiter nach oben aufsteigt. Das verschlechtert das
Raumklima im Gebäude und schädigt langfristig die
Bausubstanz.
Farbe
Fassadenmalereien
Empfohlen ist, Farben nie in ihren reinen Tönen zu
verwenden, sondern in abgestimmten Helligkeitsund Grauabtönungen. Es überwiegen im Altort die
Rot- bis Brauntöne und die Beige- bis Ockertöne.
Reinweiße Anstriche sind ebenso zu vermeiden, wie
grelle Farben (siehe Farbkarte im Anhang). Bei zu
dunklen Farben treten durch die stärkeren Temperaturen höhere Oberflächenspannungen auf, die schneller
zu Rissen führen
Fassadenmalereien im klassischen Sinne sind in
Oberasbach nicht üblich. Ausnahmen sind aufgemalte Werbeschriften (siehe Werbeanlagen).
Fassadenbeleuchtung
Fassadenbeleuchtung sollte den Sonderbauten (Kirche) vorbehalten bleiben. An normalen Wohn- oder
Geschäftshäusern ist es denkbar, Details wie Werbeschriften, oder den Eingangsbereich zu beleuchten.
Große Flächen sollten generell in helleren Farben
ausgeführt werden, Details wie zum Beispiel FachSeite 27
9.4
Quelle: Helmut Gebhard u. Konrad Bedal,
"Bauernhäuser in
Bayern - Mittelfanken", S. 173
9.1
9.2
9.3
9.5 Kirche St.
Lorenz vor der
Renovierung,
Quelle: Archiv
Heimatverein
Oberasbach
Seite 28
Gebäudeerhalt 9
9. Gebäudeerhalt
Grundsätzliches
Ziegel
Fachwerk-, Ziegel- und Sandsteingebäude sind für
den Altort Oberasbach typisch und sollen in jedem
Fall gepflegt und erhalten bleiben. Der Erhalt von
Schmuckelementen an Fassaden, wie Ziergesimse,
Fenster- und Türgewände ist dringend empfohlen.
Bei einer energietechnischen Sanierung wird für diese
Gebäude eine Innendämmung sinnvoll.
In Oberasbach entstanden in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts mehrere Ziegeleien, die allerdings
auf Grund der Erschöpfung der Tonlager Anfang des
20. Jahrhunderts wieder aufgegeben wurden.
Fachwerk
Fachwerkbauten haben eine lange Tradition in Mittelfranken. Viele Fachwerkbauten sind heute verschwunden oder nicht mehr als solche erkennbar, da
sie nachträglich verputzt und oft auch die Balkenköpfe
an den Giebeln entfernt wurden.
Fachwerkbauten sind konstruktionsbedingt horizontal
gegliedert. Jedes Fachwerk bildet ein individuelles
Muster und gibt dem Gebäude ein ganz eigenes Gesicht. An vorhandenen Fachwerken sollten keine gestalterischen Veränderungen vorgenommen werden.
Das Fachwerk beschränkt sich in Oberasbach in der
Regel auf die vom Wetter abgewandten Seiten. Die
meisten sichtbaren Fachwerke befinden sich in gutem
Zustand und sollten auch in Zukunft erhalten und gepflegt werden. Neue Fachwerke sollen nicht mehr errichtet werden, da die traditionelle Fachwerkbauweise
heute nicht mehr angewandt wird und somit nur ein
Imitat entstehen würde.
Auf alten Fotos sind an einigen Häusern Fachwerke
zu sehen, die im heutigen Zustand nicht mehr zu erkennen sind. Die Instandsetzung dieser Fachwerke
wird empfohlen, falls sie noch vorhanden und der Zustand es erlaubt.
9.6 Albrecht-Dürer-Str. 101
9.7 Hirtengasse 5
9.8 Bachstraße 12
9.9 Bachstraße 30
Aus dieser Zeit sind im Altort von Oberasbach einige
Ziegelbauten erhalten geblieben.
Es ist nicht das Ziel, neue Ziegelsichtbauten zu erstellen, aber die vorhandenen sollen im Sinne der Ortsbildpflege erhalten und gepflegt werden.
9.10 Albrecht-Dürer-Straße 97
9.11 Albrecht-Dürer-Straße 106
Sandstein
Fachwerk- und Ziegelbauten wurden häufig mit Sandstein kombiniert, so waren die Erdgeschosse von
Fachwerkhäusern und die dem Wetter zugewandten
Giebelseiten häufig aus Sandstein. Bei vielen Gebäuden erkennt man den Sandstein erst bei näherer Betrachtung, da er häufig verputzt oder gestrichen ist.
Das wohl markanteste Sandsteingebäude Oberasbachs ist die Scheune an der Albrecht-Dürer-Straße
103. Sie wurde 1804 errichtet und war nach der Kirche der erste Massivbau in Oberasbach. Auch das
Gemeindehaus zählt zu den repräsentativen Sandsteinbauten des Altortes von Oberasbach.
Die Kirche wird durch den Anstrich nicht mehr als
Sandsteinbau wahrgenommen, auf historischen Fotos
sind die Sandsteine zu erkennen.
9.13 Bachstraße 12
9.12 Hirtengasse 3
9.14 Bachstraße 8
Seite 29
10.1 Negativbeispiel: Glasbausteine wirken
unpassend in der Sandsteinfassade.
10.3 Negativbeispiel: Kunststofffenster haben auf Grund der geringen Stabilität des Werkstoffes besonders dicke Profile. Deshalb wird
die Glasfläche beim Einsatz von Kunststofffenstern kleiner als z.B.
bei Holzfenstern.
Die Bilder Nr. 10.3 zeigen ein Beispiel vor und nach der Sanierung.
Quelle: Faltblatt Stiftung Denkmalschutz, "Die Augen des Hauses"
10.2 Negativbeispiel: Fachwerk mit verglasten Feldern wirkt irritierend und sehr unruhig.
10.4-10.5 Negativbeispiel: Butzen- und Ornamentglas
Fensterformate: 10.6-10.9 positive Beispiele aus Oberasbach
10.10-10.12 Beispiele aus anderen Orten
10.6
10.8
10.9
10.11
10.7
Seite 30
10.10
10.12
Fenster, Türen und Tore 10
10. Fenster, Türen und Tore
Fensteranordnung und -format
Die Fassade wirkt mit ihren Öffnungen wie das Gesicht des Hauses. Eine Fassade wird als schön und
ausgewogen empfunden, wenn man in ihrer Fensteranordnung, deren Größe und Sprosseneinteilung,
eine Ordnung wieder findet. Um eine harmonische
Fassadengestaltung zu erreichen, sind neben den
Proportionen der Fassade und den Größen der Öffnungen auch die Lage der einzelnen Elemente zueinander von Bedeutung. Fenster sollen untereinander
in Beziehung gesetzt, anstatt wahllos in der Fassade
verteilt werden.
Die übliche Form einer Wandöffnung für Fenster ist
ein stehendes Rechteck, mit einem Seitenverhältnis
von Breite zu Höhe von 2:3 bis 4:5. Fensterflächen
und -proportionen in Altortfassaden sollen sich an historischen Fenstergliederungen orientieren.
Um eine gewisse Ordnung in einer Fassade trotz unterschiedlicher Fenstergrößen zu erzielen, gibt es
zwei Möglichkeiten die Proportionen der Fenster zu
definieren. Erstens über die Diagonale: Bleibt die Neigung der Diagonalen der Fenster gleich, so kann man
mit verschiedenen Größen arbeiten, ohne den Gesamteindruck zu stören. Zweitens, über ein Fensterformat, das je nach Erfordernis vervielfältigt wird.
Taucht das selbe Format immer wieder auf, so wirkt
die Fassade insgesamt ruhig.
10.13
10.14
mögliche Fenster- und
Sprossenteilungen
Bei einer Fassadensanierung mit Außendämmung ist
die Lage der Fenster zu bedenken. Wird eine Dämmung aufgebracht, vertieft sich die Leibung und die
Fenster rutschen optisch nach innen. Um dem entgegenzuwirken, kann man die Fenster um die Stärke der
Dämmung nach außen versetzen und so auch folgenschwere Kältebrücken besser vermeiden.
Fenstermaterial
Holz ist allen anderen Materialien vorzuziehen. Alte
Fenster belegen die Dauerhaftigkeit von Holz. Werkstoffe wie Metall und Kunststoff sind an Straßenfassaden nicht erwünscht. Zu bedenken sind die wesentlich
höhere Herstellungsenergie und vor allem die Entsorgungsprobleme künftiger Generationen. Ein weiterer
Nachteil sind die größeren Profilstärken, die die Größe der Glasfläche verringern. Kunststoff zieht den
Staub an, so dass die Rahmenprofile nach einiger Zeit
unansehnlich wirken.
Die Holzfensterrahmen sollen mit deckenden Farben
ausgeführt werden, auch lasiertes Naturholz ist
denkbar. Kunststofffenster, deren Oberfläche Holz imitiert sind Kitsch. Die Fenster eines Gebäudes sollten
in Material und Farbe einheitlich gestaltet werden.
Grundsätzlich ist unstrukturiertes Klarglas oder
Milchglas am ruhigsten und üblich. Bunt- und Spiegelglas, so genanntes Antikglas und Glasbausteine
sind nicht ortstypisch und sollten vermieden werden.
Fenster waren mit Sprossen in kleinere Unterformate
geteilt, weil früher die Produktion von großen Glasscheiben nur bedingt möglich war. Fenstersprossen
sollen grundsätzlich eine "echte" Glasunterteilung
bewirken. Aufgesetzte Sprossen oder gar zwischen
den Scheiben liegende Profile sind dekorativer Kitsch.
Es wird empfohlen, dass die Ansichtsbreite von Rahmen und Fensterflügel zusammen 80 mm nicht überschreiten, sonst wirkt die Konstruktion zu massiv.
Grundsätzlich wurden Fenster ab ca. 80 cm Breite früher zweiflüglig ausgeführt und bei entsprechender
Höhe kamen Oberlichter als Kippflügel hinzu. Nicht
nur aus gestalterischen, sondern auch aus funktionalen Gründen ist heute noch ein zweiflügliges Fenster
anzustreben. Im geöffneten Zustand ragt der Fensterflügel nicht so weit in den Raum hinein.
Fenstertüren
Fenstertüren sollten an Fassaden zum öffentlichen
Straßenraums nur als Einzelelemente in einer Fassade vorkommen. Empfohlen wird, sie nur an Hof und
Gartenseiten anzubringen. Fenstertüren und Fenster
sind in der Materialität und in der Teilung aufeinander
abzustimmen.
Fensterumrahmungen
Fensterumrahmungen sind eine Zierde der Fassade.
Bei Putzfassaden sind so genannte Faschen üblich,
die auf allen vier Seiten umlaufend sein sollen. Die
Faschen können sich farblich und in der Putzstruktur
von der Fassade absetzen und sollten nicht zu schmal
sein. Natursteinleibungen sind ortstypisch, bei Fachwerk können Holzumrahmungen vorhanden sein.
Seite 31
10.15 positive Türe in Oberasbach
10.15-10.17 positive Türen aus anderen Ortschaften
10.18-10.23 historische Beschläge aus Oberasbach, moderne Beschläge aus anderen Ortschaften
10.24 historisches Schiebetor in Oberasbach
11.1-11.3 positive Schaufenster
Seite 32
Fenster, Türen und Tore / Schaufenster und Ladeneingänge 10 - 11
11 Schaufenster und Ladeneingänge
Türen und Tore
Schaufenster
Die Haustüre bildet den Übergang zwischen außen
und privatem Innenraum. Der Eingang ist die Visitenkarte des Hauses. Seine Gestaltung, hat wesentlichen Einfluss darauf, ob ein Haus einladend, anonym
oder gar abstoßend wirkt.
Die Läden im Altort von Oberasbach beleben den Ort
und sichern eine gewisse Grundversorgung der Anwohner. Eine ansprechende Gestaltung der Schaufenster ist die beste Werbung für die Kundschaft.
Eine einfache Schreinertüre ist als Auftakt in die
Wohnung am schönsten. Vorhandene alte Türen können von innen aufgedoppelt und gedämmt werden.
Die Überarbeitung alter Türen kostet dabei meist weniger als neue Türen aus dem Fertigproduktkatalog.
Häufig muss über den Eingang auch der Innenraum
belichtet werden. Dies kann über Oberlichter oder
Glasscheiben in der Türe selbst erfolgen. Dabei sind
Strukturgläser und farbige Scheiben zu vermeiden;
das Glas soll aus Klarglas, Milchglas oder fein strukturiertem Glas bestehen. Anzustreben ist bei der Tür
eine gerade Form und dezente Farben ohne auffallende Profilierung mit max. 50% Glasanteil. An modischen Accessoires sieht man sich schnell satt. Am soliden einfachen Beschlag erkennt man die Qualität der
Türe.
Türumrahmungen sollen den Fensterumrahmungen
angepasst sein und in derselben Materialität und Farbe ausgeführt werden.
Tore an Gebäuden sind als Drehflügel- oder Schiebetore vorgeschlagen, Kipptore sind in nicht vom Straßenraum einsehbaren Bereichen denkbar. Bei Garagen sind grundsätzlich auch Kipptore mit Holzverkeichung denkbar. Auf Roll- und Sektionaltore sollte im
Altort vollkommen zu verzichtet werden.
Auch bei Toren ist das handwerkliche Detail von Bedeutung, industrielle Produkte sind oft günstiger, sehen aber auch billiger aus und haben meist eine geringere Haltbarkeit.
Schaufenster sollen zwar einen gewissen Blickfang
bilden, trotzdem sollten sie sich in die gesamte Fassadengliederung einfügen.
Grundsätzlich ist der Einbau von Schaufenstern nur
auf der Erdgeschossebene üblich. Eine zu starke horizontale Trennung in der Fassade durch eine vollkommen andere Gestaltung der Erdgeschosszone, wie
zum Beispiel eine Verkleidung, ist unschön, da sie die
Fassade in zwei Teile zerschneidet. Die Schaufenster sollen gegliedert sein und noch einen großen Anteil massiver Flächen in der Fassade belassen, um
ihre optischen Bodenhaftung zu erhalten. Die
Schaufensteröffnungen sollen in ihrer Summe 2/3 der
Gesamtlänge der Fassade nicht überschreiten. Einzelöffnungen sollen durch Mauerpfeiler getrennt werden, der eine Breite von mind. 40cm haben sollte.
Eingangstüren können in eine Schaufensteranlage
integriert sein. Die Schaufenster und Ladeneingänge
sind in Materialität und Farbe den übrigen Fenstern
des Hauses anzupassen.
Ein Rückbau von überdimensionierten Schaufenstern
sollte zu Gunsten der ganzheitlichen Fassadengestaltung in Erwägung gezogen werden.
Eine großflächige Beklebung der Schaufenster soll
unterlassen werden und in keinem Fall über 10 % der
Glasfläche bedecken. Die Ware wirkt durch eine Überfrachtung von Angebotszetteln im Schaufenstern nicht
mehr günstig, sondern nur noch billig. Ein "Discounter-Image" kann nicht Ziel eines guten Ladens sein.
Bei der Präsentation von Produkten zählt der Grundsatz "weniger ist mehr".
10.25-10.26 Negativbeispiele Türen
10.25 Unpassende Tür aus Metall und Glas in historischen Sandsteingewänden
10.26 Kunststofftür mit hohem Glasanteil und unpassendem Muster
11.4-11.5 Negativbeispiel
Schaufenster vollflächig mit verschiedener Werbung beklebt
Schaufenster sind nicht auf die restliche Fassade abgestimmt.
Seite 33
12.4
12.5
12.6
12.7
12.2
12.3
12.1
12.1-12.3 Schiebeläden eine zeitgemäße Interpretation der Fensterläden
Klappläden: 12.4-12.7 Beispiele davon 12.6-12.7 aus Oberasbach
Halterungen für Fensterläden:
12.8 aus Oberasbach
12.9 und 12.10 aus anderen
Orten
12.8
12.9
13.1-13.4 Beispiele aus Oberasbach;
13.1-13.2 Hausschilder: Häufig stellte man das Erbauungsjahr und Name
oder Initialen der Erbauer des Gebäudes auf der Fassade dar.
13.3
Volute
13.4
Wetterhahn
12.10
Maueranker: 13.5-13.9 Maueranker in Oberasbach;
Maueranker wurden verwendet, um die Decken des
Hauses mit der Fassade zu verbinden.
13.7
13.2
13.1
13.5
13.8
13.3
Seite 34
13.4
13.6
13.9
Markisen, Rollläden, Jalousien und Fensterläden / Schützenswerte Einzelheiten 12 - 13
12 Markisen, Rollläden, Jalousien und
Fensterläden
Rollläden und Außenjalousien
Aufgesetzte Rollläden und Außenjalousien sind bei
historischen Bestandsgebäuden als nachträglicher
Einbau und bei Neubauten zu vermeiden. Sind bei
Neubauten Rolläden erwünscht, sollten die Rollokästen und die Führungsschienen nicht sichtbar in die
Fassade zu integriert werden.
Fensterläden
Fensterläden beleben die Fassade, können zur Energieeinsparung eingesetzt werden und stellen ein traditionelles Fassadenelement dar. Deshalb sind vorhandene Fensterläden zu erhalten oder durch gleichwertige zu ersetzen. Bei Neubauten werden Fensterläden empfohlen. Eine schöne neuzeitliche Interpretation des Holzladens ist der Schiebeladen. Alu- und
Kunststoffläden besonders mit stark glänzenden
Oberflächen sollten im Altortbereich nicht verwendet
werden. Fensterläden, als reines Schmuckelement mit
zusätzlichen Rollläden wirken deplatziert.
Die Farbe der Läden muss zwar auf die Fassadenfarbe abgestimmt sein, kann sich jedoch deutlich von ihr
abheben, um die Fensterläden als eigenständiges
Element erkennbar zu machen.
12.11-12.12 Negativbeispiele mit Fensterläden und Rollläden
12.12 Farblich sind die Fensterläden nicht auf die Fassade abgestimmt, das Fensterkreuz ist aufgeklebt.
Markisen
Markisen sind nur als bewegliche Elemente denkbar
und sollten sich an den Öffnungsmaßen der Fassade
orientieren. Im geschlossenen Zustand sollen Markisen nicht über die Fassadenflucht hinausreichen.
Korbmarkisen sind nicht zulässig. Glänzende Farben
und Materialien sind auch bei den Markisen nicht erwünscht. Markisen sollten keine Werbeträger sein.
12.10 Negativbeispiel mit Markise, Fensterläden und Rollläden
12.11 Negativbeispiel Markise dient nur als Werbeträger.
13 Schützenswerte Baueinzelheiten
Fassadendetails
Eine Fassade wirkt harmonisch gestaltet, wenn auch
die kleinen Details aufeinander abgestimmt sind
und Materialien zusammen passen. Eine zu aufgeregte Vielfalt ist zu vermeiden. Materialien und Formen
am Gebäude sollen sich im Hausumfeld fortsetzen.
Ins Auge stechende Fassadendetails sind regional
nicht üblich. Um so mehr sind einzelne Details von
Bedeutung. Augenmerk muss auf das einfache,
handwerkliche Detail gelegt werden, das leider zunehmend von billigen Industrieprodukten verdrängt
wird. Von ortsuntypischen Verzierungen ist Abstand zu
nehmen.
Gebäudetypische Elemente der Fassadengliederung,
wie Fenster- und Türrahmungen und Zwischengesimse sollten bei Umbauarbeiten beibehalten werden.
Zu den kleinen Details gehören beispielsweise alle
Funktionsteile des Eingangs, wie Briefkasten, Klingel etc., aber insbesondere auch Beschläge. Bei der
Verwendung unterschiedlicher Metalle ist darauf zu
achten, dass diese zusammen passen. Sind beispielsweise die Rinnen und Fallrohre aus Titanzink, passen
eine verzinkte Eingangsleuchte und ein entsprechender Briefkasten dazu. Blank poliertes Edelstahl ist momentan modisch, wirkt aber sehr aufdringlich.
Es wird empfohlen, vor Umbauten und Sanierungen
auf vorhandene Dinge zu achten und sich zu fragen,
welchem Zweck sie ursprünglich dienten. Manchmal
macht es Sinn gerade diese Kleinigkeiten zu erhalten.
Ortstypische Fassadenelemente
Ein typisches Fassadenelement sind Haustafeln, mit
Hinweisen auf die Bauzeit und den Erbauer. Sie sind
in ganz unterschiedlichen Formen vorhanden, entweder direkt in das Baumaterial eingearbeitet oder auch
als separate Steintafel am Gebäude angebracht. Solche kunst- und kulturgeschichtlichen Details, wie
auch Plastiken, Wappen, Wandausleger oder Inschriften sollen bei Abbruch eines Gebäudes auf jeden Fall
für einen Wiedereinbau gesichert werden.
Ein typisches Fassadenelement, der Maueranker, ist
aus konstruktiven Gründen entstanden und verfügt
häufig über Verzierungen, die über die rein konstruktive Notwendigkeit hinausgehen. Maueranker findet
man häufig noch bei den Ziegelbauten aus der Jahrhundertwende (19./20.Jh.). Sie verbanden die Decken mit den Wänden und sorgten so für den kraftschlüssigen Zusammenhalt des Gebäudes. Heute
wird diese Funktion in der Regel von einem Ringanker
aus Stahlbeton übernommen.
Seite 35
14.3
14.4
14.5
14.6
14.1
Besonders wünschenswert sind handwerklich gefertigte Ausleger und auf die Fassade
gemalte Schriften.. Sie können individuell gestaltet werden und sorgen so für die Einmaligkeit der Werbung.
14.2
14.1-14.5 positiv Beispiele aus anderen Orten
14.6 positiv Beispiel aus Oberasbach
Regionale Natursteine
15.2-15.3 Sandstein
15.4-15.5 Dolormit
15.1
15.6-15.7 Juramarmor
15.8-15.9 Kalkstein
15.2
Für ein gutes Ortsklima und ein funktionierendes Ökosystem sind
versickerungsfähige Böden unverzichtbar.
Seite 36
15.10-15.11 Muschelkalk
Werbeanlagen / Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe 14 - 15
14 Werbeanlagen
15 Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und
Höfe
Zwischen der Ortsbildpflege und der Tatsache, dass
Werbung grundsätzlich auffallen soll, muss kein Konflikt entstehen. Im Gegenteil, durch die Individualität
der Werbung und die Fokussierung auf wenige Elemente kann die Aufmerksamkeit des Betrachters sogar noch geschärft und die Werbewirksamkeit verstärkt werden. Bei Fassaden, die mit Beschriftung,
Schildern und sonstiger Werbung überfrachtet sind,
lenkt ein Element vom anderen ab, der Sinn der Werbung wird verfehlt.
Grundsätzliches
Freiflächen im noch ländlich geprägten Ort sind wesentlich mehr als in der Stadt ein Raum der dem Lebensbereich der Bewohner dient. Die Freiräume um
das Haus wurden seit jeher für den Anbau von Lebensmitteln wie Obst und Gemüse, bzw. als hofnahe
Weide für das Vieh oder Haustiere, als Hausapotheke,
als Lagerplatz für Heizmaterial und Arbeitsgerät, als
Spielbereich für die Kinder, als Wohnzimmer im
Freien, als Kommunikationsbereich mit dem Gespräch über den Zaun genutzt. Sie waren nicht zeitraubende Zierde, sondern wurden gebraucht.
Das Verhältnis der Bewohner zu ihren Freiräumen hat
sich geändert. Sie sind zum pflegeleichter Erholungsraum und Zierde für das Haus, sowie Abstellplatz für
das Auto geworden.
Sollen die doch eher dörflichen Eigenheiten und Lebensqualitäten in Alt-Oberasbach erhalten bleiben,
gebührt der Gestaltung des Freiraums große Aufmerksamkeit.
Im Sinne einer nachhaltigen Sicherung unserer Natur
und Umwelt spielen darüber hinaus auch andere Faktoren eine Rolle. Zur Erhaltung unserer Boden- und
Wasserressourcen muss auf das Offenhalten der
Böden und deren Wasserdurchlässigkeit geachtet
werden. Der sparsame Umgang mit dem Boden muss
künftig ernster genommen und die Erhaltung der Artenvielfalt an Pflanzen und Tieren mehr Beachtung
finden.
Werbeanlagen, Wirtshausschilder und sonstige Hinweistafeln sollen sich in Material, Farb- und Formgebung dezent dem Gebäude anpassen. Werbung sollte unmittelbar am Gebäude (=Stätte ihrer Leistung)
angebracht sein.
Werbeschriften direkt auf die Fassade aufgebracht
sind am harmonischten, sie können zusätzlich mit unauffälligen Strahlern beleuchtet werden. Bewegliche
selbstleuchtende Schriften sind zu vermeiden. Farbige
Effektbeleuchtungen mit wechselnden Einstellungen
sind im Altort nicht erwünscht. Werbeanlagen und
Schriften sollten nicht über den Brüstungsfeldern des
ersten Obergeschosses platziert werden, wenn an einem Gebäude Gurtgesimse vorhanden sind, soll die
Werbung unter diesen angebracht sein. Werbeschriften dürfen nicht höher als 35 cm sein. Dezente Hinweistafeln in angemessener Größe (max. 35 x 20 cm)
sind vorstellbar. Die Tafel soll farblich zur Fassade
passen oder transparent sein, der Aufdruck sollte einfarbig oder maximal zweifarbig sein.
Handwerklich gefertigte Ausleger sind eine individuelle Werbung und von allen Seiten gut zu erkennen.
Automaten sollen von Gebäudeecken einen Mindestabstand von einem Meter einhalten, damit Passanten
nicht von einem plötzlich in den Gehweg ragenden
Teil überrascht werden.
Vorflächen und Hofflächen
Die Gestaltung der Flächen sollen dem Prinzip folgen
möglichst wenig Boden zu versiegeln. Befestigte
Flächen sollen nur dort entstehen, wo sie benötigt
werden, wie bei den Hauszugängen oder wichtigen
Zufahrten. Der Verwendung von wasserdurchlässigem Material, wie z.B. Pflaster mit Rasenfuge, Schot-
Ist eine Werbeanlage nicht mehr ansehnlich oder die
beworbene Nutzung nicht mehr vorhanden, ist die Anlage zu entfernen.
14.7-14.8 Negativbeispiele aus anderen Orten
15.12-15.15
Seite 37
15.22 Eingang mit Hausbank
15.16-15.21 positive Beispiele für versickerungsfähige Pflasterungen
15.23 moderner Eingang mit Hausbank
15.24 historisches Foto
von Oberasbach, mit
Einfriedung
Quelle: Archiv Heimatverein Oberasbach
15.25
15.24
15.26
15.28
15.30
15.27
15.29
15.26-15.29 Einfriedungen und Vorflächen aus Oberasbach
Seite 38
15.31
15.32
15.30-15.32 Einfriedungen aus anderen Orten
Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe / Bepflanzung 15 - 16
16 Bepflanzung
terrasen etc. ist der Vorzug zu geben (siehe auch
BGS/E §10a Niederschlagswassergebühr). Die Auswahl der Beläge soll sich an den traditionellen Materialen orientieren. Betonpflaster in rauhkantigen Formaten sind eine kostengünstige Variante. Außentreppen und Eingangsstufen sollen in regionalem Naturstein (siehe Bsp. 16.2-16.11) oder ersatzweise in
steinmetzmäßig bearbeitetem Beton hergestellt werden. Polierte Materialien sind zu vermeiden, ausserdem sind sie bei Nässe und Glätte gefährlich.
Sitzgelegenheiten vor dem Gebäude haben einen
einladenden Charakter und sind für das alltägliche
Leben und die Kommunikation im Ort von Bedeutung. Vor allem bei älteren Leuten ist die Hausbank
sehr beliebt, so können sie das tägliche Treiben im
Ort beobachten und miterleben.
Flächen, die vom öffentlichen Raum einsehbar sind,
sollen nicht als Lagerflächen genutzt werden. Mülltonnen sollten eingehaust oder zumindest von Blicken
abgeschirmt werden, z.B. durch Bepflanzung.
Beleuchtung
Bei Wohnhäusern dient die Beleuchtung dem Weg
zum Hauseingang. Dafür ist eine einfache Hausleuchte ausreichend. Bewegungsmelder die die Eingangsbeleuchtung einschalten, müssen so eingestellt sein,
dass sich die Leuchte nicht bei jeder Bewegung im öffentlichen Raum einschaltet.
Grundsätzliches
Der Altort Oberasbach hat einige große Bäume
vorzuweisen, die das Ortsbild sowohl im Ort, als
auch am Ortsrand entscheidend prägen. Diese Bäume sollen in jedem Fall erhalten bleiben und gepflegt
werden. Bei der Entfernung von Obstbäumen oder
sonstigen Laubbäumen sind Ersatzpflanzungen dringend erwüsncht. Nadelgehölze gehören in den Wald,
nehmen besonders im Winter viel Licht und sind im
Ort untypisch. Der Ersatz durch Laubbäume ist empfohlen.
Fassadenbegrünung
Schon in früherer Zeit wurden Häuser durch Fassadenbegrünungen, wie Wein und Spalierobst gerahmt.
Kletterpflanzen brauchen nur eine geringe Pflanzfläche, da sie sich Wasser und Nährstoffe aus der
Tiefe holen. Sie regulieren durch ihr Blätterdach starke Temperaturunterschiede an der Fassade und haben zu Unrecht den Ruf, den Putz zu schädigen. Man
unterscheidet zwischen vier Arten von Kletterpflanzen.
1. Wurzelkletterer: Sie benötigen keine Kletterhilfen
und halten sich selbst mit Hilfe von Haftwurzeln an der
Fassade fest. Wurzelkletterer wachsen sehr schnell
und können die gesamte Hauswand bedecken. Bei-
Einfriedungen
Die Einfriedungen im Altort bestehen aus Zäunen,
entweder aus Holz oder aus Metall. Es ist wünschenswert, noch vorhandene historische Zäune zu
erhalten. Die historischen Fotos zeigen oft Zäune mit
einer Höhe über 1,40 m. Normalerweise waren keine
Sockelmauern vorhanden (Bild 16.24). Vereinzelt sind
Mauern zu finden, die die privaten Bereiche von der
Straße trennen.
Die traditionellen Zäune haben eine vertikale Einteilung. Jägerzäune, Rohrmatten, sowie die Verwendung von Kunststoffen ist zu vermeiden. Grelle Farben, weiß oder ein Farbmix sind im altor unangemessen.
Hecken als Einfriedung zur freien Landschaft sollen
aus heimischen Pflanzenarten und Gehölzen, möglichst durchmischt, bestehen und nicht in Form geschnitten sein. Je Grundstück sind die Einfriedungen
aufeinander abzustimmen.
16.1-16.6 Fassadenbegrünungen
Quelle: www.fassadengruen.de
Seite 39
16.7-16.10 Hofbäume in Oberasbach
16.12-16.17 Einheimische Tierarten
Quelle: AID Biotope und Habitate im Dorf Teil 2
Seite 40
16.11 Magnolie vor der Kirche
Bepflanzung 16
spiele sind: Efeu, Kletterhortensie oder wilder Wein.
2. Spreizklimmer: Sie benötigen ein Rankgerüst,
oder einen Zaun, an dem sie die Triebe hochschieben
können. Spreizklimmer sind zum Beispiel Kletterrosen
und Brombeeren.
3. Rankende Arten: Sie lassen sich gut kontrollieren
und sind dafür geeignet, kleinere Flächen einer Fassade zu begrünen, da sich spezielle Sprossen ausbilden, um Halt an Drähten oder Holzlatten zu finden.
Echter Wein und Klematis-Arten sind Beispiele für
rankende Fassadenbegrünungen.
4. Windende Arten: Sie wachsen sehr stark und benötigen teilweise viel Platz. Das muss bei der Auswahl
der Pflanzenart berücksichtigt werden, da es sehr aufwendig sein kann, die windenden Arten durch Zuschnitt nur auf kleineren Flächen zu halten. Beispiele
hierfür sind, Hopfen, Blauregen oder Pfeifenwinde.
Eine Sonderform des Fassadengrüns ist das Obstspalier an der Hauswand. Es bringt durch die warme,
geschützte Lage, oft ergiebige süße Früchte. Diese
Tradition sollte sowohl aus gestalterischer als auch
aus ökologischer Sicht erhalten und an neuen Gebäuden wieder angewendet werden.
Hofbäume
Auch die Tradition der Haus- bzw. Hofbäume sollte
wieder mehr gepflegt werden. Höfe können durch
Baumindividuen unverwechselbar werden. Die Auswahl der jeweiligen Art ist neben den Wünschen und
Vorlieben der Besitzer auch abhängig vom vorhandenen Platz und Standort. Es sollen nur Laubbäume
gepflanzt werden. Ein heimischer Laubbaum verändert sein Aussehen mit dem Lauf der Jahreszeiten,
im Frühjahr erfreut er durch Blütenpracht, im Sommer durch seine Früchte, im Herbst durch das farbige Laub und im Winter kann die Sonne durch den
unbelaubten Baum scheinen und garantiert so eine
bessere Belichtung in der dunklen Jahreszeit.
und gehegt zu werden. Sie sichern künftigen Generationen die Artenvielfalt unserer Kulturpflanzen.
> Auf den folgenden Seiten finden sich Pflanzvorschläge heimischer Arten.
Tiere
Kleintiere sind ein fester Bestandteil einer funktionierenden Ökologie. Damit sind nicht nur die traditionellen Nutz- oder Haustiere gemeint, sondern die "heimlichen Mitbewohner", wie zum Beispiel Vögel im
Garten. Wir stellen Futterhäuschen auf, um sie zu beobachten und vergessen dabei oft, dass es wichtiger
ist, die dichten Hecken als Nahrungs- und Brutplatz
zu erhalten oder neue Nistmöglichkeiten in Form von
Bäumen oder Sträuchern zu schaffen. Lebensräume
für Insekten und Reptilien, die für unsere Umwelt
nützlich sind, finden wir in Holzstapeln, auf Steinwällen, in Laubhaufen oder im Kompost. Ohne diese Dinge finden die Tiere bei uns kein Zuhause. Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermaus und Siebenschläfer in Schuppen, auf Dächern und in Kellern sind
für die Erhaltung der Arten überlebenswichtig.
16.18-16.23
Gärten
Der Garten dokumentiert seit jeher den Ideenreichtum und die Ansprüche seiner Besitzer. Entgegen früheren Zeiten, als der Bauerngarten neben der Nahrungsmittelproduktion auch als Hausapotheke und für
botanische Experimente genutzt wurde, dienen die
heutigen Gärten eher als Ziergärten und als Erholungsraum und sind oft nur pflegeleicht gestaltet.
Gärten sollen sich im Altort trotzdem an den dörflichen
Vorbildern orientieren und durch Laubgehölz und Blütenschmuck die Folge der Jahreszeiten veranschaulichen.
Alte Obst- und Staudensorten sind es wert, erhalten
Seite 41
Baum
Amelanchier lamarckii
Felsenbirne
Bäume
Acer campestre
Feldahorn
Acer saccarinum
Silberahorn
Baum + Strauch / Hecke
Carpinus betulus
Obstbäume wie z.B.
Malus sylvestris
Holzapfel
Bäume
Sorbus aria
Mehlbeere
Sorbus aucuparia
Vogelbeere
Baum
Tilia cordata
Winterlinde
Sträucher / Hecken
Cornus mas (H)
Hartriegel
Cornus sanguinea (H)
roter Hartriegel
Strauch
Corylus avellana
Haselnuss
Strauch
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Strauch
Fagus silvatica
Rotbuche
Sträucher / Hecken
Ligustrum vulgare (H)
Liguster
Lonicera xylosteum
Heckenkirsche
Seite 42
Hainbuche
Bäume + Sträucher
Crataegus monogyna
eingriffeliger Weißdorn
Crataegus laevigata
zweigriffeliger Weißd.
Pflanzenauswahl 16
Pflanzenauswahl Bilder Quelle: www.floraweb.de
Strauch
Rhamnus frangula
Faulbaum
Strauch
Prunus spinosa
Schlehe
Sträucher
Rosa canina
Hundsrose
Rosa villosa
Apfelrose
Strauch
Sambucus nigra
Schwarzer Holunder
Sträucher
Viburnum lantana
Wolliger Schneeball
Viburnum opulus
Schneeball
Dachbegrünung
Achillea tomentosa
Gelbe Schafgarbe
Dachbegrünungen
Dianthus carthusianorum
Dianthus deltoides
Dianthus plumarius
Nelkengewächse
Dachbegrünungen
Hieracium pilosella
Kleines Habichtskraut
Koeleria glauca
Blaugrünes Schillergras
Dachbegrünung
Petrorhagia saxifraga
Steinbrech-Felsennelke
Saxifraga paniculata
Trauben Steinbrech
Dachbegrünung
Saponaria ocymoides
kleines Seifenkraut
Dachbegrünung
Sempervivum spec.
Hauswurz
Thymus serpyllum
Sand Thymian
Dachbegrünung
Sedum spec.
z.B. Mauerpfeffer
Seite 43
>> Ein Haus muss saniert
werden
Ablauf einer Baumaßnahme im Altort Oberasbach
vorher erkundigen, beraten lassen, planen und
abstimmen erspart Ärger und kann Kosten senken helfen
>> Ein An- oder Umbau wird
geplant
>> Ein neuer Zaun ist fällig
>> Der Hof soll gepflastert
werden
>> usw. ......
>> Fragen im Rathaus, was im
Sinne der Ortsbildpflege
erwünscht ist, bevor man
anfängt
>> möglichst vorhandene Bauunterlagen / evtl. auch
schon eingeholte Handwerkerangebote mitnehmen
>> Das Bauamt hilft weiter
>> Gestaltungsrichtlinien und
Fibel sind im Internet
abzufbar, die Mitarbeiter des
Bauamtes erläutern
Einzelheiten und beraten
>> Festsetzungen in
Bebauungsplänen
werden erläutert
>> weitere Schritte werden
geklärt
>> Fotos vom Haus machen
und mitnehmen
>> Bei umfangreichen
Maßnahmen sollten Pläne
von einem qualifizierten
Planer gefertigt werden
>> Beratung über Fördermöglichkeiten einholen (z.B.
Energieberater)
>> Konzepte wieder beim
Bauamt vorlegen
>> Finanzierung bei Bank klären
>> Bei genehmigungspflichtigen
Bauvorhaben Plan und evtl.
weitere notwendige
Unterlagen einreichen
>> Der Bau beginnt
>> Fachfirmen helfen oft Geld
und Ärger zu sparen - nicht
alles kann man selbst
machen
>> Das Haus / der Hof etc.
erstrahlt im neuen Glanz
>> Bei Einhaltung der
Gestaltungsrichtlinien trägt
es zur Verschönerung des
Ortsbildes bei und der
Eigentümer kann
entsprechend stolz sein
Seite 44
>> bei umfangreichen
Sanierungen hilf ein
qualifizierter Planer als
neutrale Person zwischen
Ihnen und dem Handwerker
Vorgehensweise
Vorgehensweise
Veränderungsabsicht
(Umbau, Renovierung, Neubau etc.)
Bei umfangreichen Bausanierungen und Gebäudeumnutzungen empfiehlt sich eine fachlich qualifizierte Beratung. Nicht jeder Architekt und nicht jeder Handwerker ist spezialisiert auf Umbauten. Der Umgang mit
historischer Bausubstanz erfordert ein gewisses Gespür, reichlich Erfahrung und das Wissen über frühere
Bauweisen und Materialien. Solcher Fachverstand
kann dem Laien helfen neue Baumaterialien passend
zu Vorhandenem einzusetzen und die historische
Substanz schonend zu renovieren. Eine gute Planung
und Vorbereitung hilft letzlich Kosten beim Bau und im
späteren Unterhalt zu sparen.
Genehmigungspflicht
Die Genehmigungspflicht von Vorhaben richtet sich
danach, welches Baurecht auf einem Grundstück liegt
und inwieweit eine Maßnahme gem. BayBO genehmigungspflichtig ist. In Oberasbach liegen teilweise Bebauungspläne vor, überwiegend werden Vorhaben
aber nach § 34 BauGB beurteilt. Was in welchem Fall
vorliegt und zu beachten ist, kann jeder Grundstückeigentümer nur durch Informationen über das Bauamt
klären - und er sollte es tun, bevor er mit einer Maßnahme beginnt, um späteren Ärger zu vermeiden. Die
Vorschriften sind keine Gängelung, sondern sollen
helfen, dass sich alle Bürger gleichermaßen in Oberasbach wohl fühlen und gerne dort leben.
Denkmalschutz; Erlaubnisantrag DSchG
Für denkmalgeschützte Gebäude muss generell bei
Sanierungsmaßnahmen die fachliche Zustimmung der
Denkmalpflege eingeholt werden. Dafür zuständig ist
das Landratsamt. Es empfiehlt sich dort vor Beginn
von Planungen ein Beratungsgespräch zu suchen.
Energetische Sanierung
Für Maßnahmen nach EnEV werden staatliche Hilfen
und Kredite über die Kfw-Bank zur Verfügung gestellt.
Über mögliche Förderung, zinsgünstige Kredite, Darlehen, Steuervergünstigungen etc. sollte sich der Eigentümer bei seiner Bank und bei einem Steuerfachmann erkundigen. Auch speziell ausgebildete Energieberater helfen mit Fachwissen weiter, allerdings
sollte hier Vorsicht walten vor sog. Beratern, die von
der Industrie abhängig sind oder als Handwerker nur
an Aufträgen interessiert sind.
Gestaltungsrichtlinien
Die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinen sind dem anschließenden blauen Text zu entnehmen. Die Richtlinen dienen vor allem der Stadt als Grundlage für
Festsetzungen in künftigen Bebauungsplänen und für
die Beurteilung von Einzelbaumaßnahmen im Altort.
Die Fibel soll die Richtlinien zusätzlich anschaulich erläutern und Beispiele zeigen. Bei Fragen hilft das
Bauamt Oberasbach weiter.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Baupläne (Ansichten, Schnitte, Grundrisse) auf denen
die Nachbargebäude noch zu erkennen sind.
Darstellung und Beschreibung von privaten Freiflächen in Bestand und Planung.
Maßnahmenbeschreibung mit Material-, Farb- und
Oberflächenangaben.
Wer hilft weiter?
Bauberatung im Bauamt der Stadt Oberasbach:
Bauamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Telefon: (0911) 9691-0
Fax: (0911) 69 31 74
Beratungen zur Denkmalpflege:
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Telefon: 0911 / 9773 - 0
Telefax: 0911 / 9773 - 11 13
Stand: Nürnberg 22. Februar 2011
geändert und ergänzt Nürnberg 14. Januar 2013
Seite 45
Farb- und Materialplan
Beispiel 1
Farbträger
Beispiel 2
Werkstoff
Farbträger
Dach
Dachrinne
Ziegel, gebrannt
Kupfer
Dach
Dachrinne
Ziegel, gebrannt
Titanzink
Fassade
Fensterleibung,
Gesimmse
Begleitstrich
Silikatfarbe
Fassade
Silikatfarbe
Silikatfarbe
Silikatfarbe
Fensterfasche
Silikatfarbe
Fensterläden
Fensterläden
Lackierung
Wärmedämmverglasung
Holz Lackiert
Lackierung
Wärmedämmverglasung
Holz Lackiert
Fenster
Fensterrahmen
Seite 46
Farbton
Fenster
Fensterrahmen
Farbton
Werkstoff
Farbkarte
Farbkarte
Grundfarben
Schmuckfarben für
Putzdetails
Schmuckfarben für Lackierungen (Türen, Fenster,
Fensterläden...)
Seite 47
Blick auf das Kirchenumfeld 2009 - gez. D. Neubert
Seite 48
STADT OBERASBACH
Gestaltungsrichtlinien
Für bauliche Anlagen im
„Altort Oberasbach“
Gestaltungsfibel
Die einzelnen Paragraphen dieser Richtlinien werden in der Gestaltungsfibel unter der jeweils gleichen
Nummer näher erläutert.
§1
Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich
(1) Die Richlinien gelten für das im beiliegenden Lageplan dargestellte Gebiet des Altortes von Oberasbach. Dieser Lageplan (G1) ist Bestandteil der Richtlinien.
(2) Die Richtlinien gelten für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung, Sanierung und
Unterhaltung aller baulichen Anlagen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung
(BayBO) sowie für die unbebauten Flächen der Grundstücke.
Die Richtlinien gelten für alle Vorhaben an baulichen Anlagen - auch für verfahrensfreie Vorhaben.
Sie sind auch bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einzuhalten. Ausgenommen sind
alle Baulichkeiten die gemäß Art. 14 Grundgesetz (GG) Bestandschutz genießen.
§2
Allgemeine Baugestaltung
(1) Bauliche Anlagen und Werbeanlagen sind zusätzlich zu den Regelungen des Art. 8 der Bayerischen
Bauordnung (BayBO) nach Maßgabe der folgenden Richtlinien so zu gestalten, dass sie sich in ihrer
äußeren Form und Gestaltung in das Ortsbild, das Straßen- und Platzbild und die Dachlandschaft entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen einfügen. Dabei ist auf Anlagen von geschichtlicher,
künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung – auch in der Nachbarschaft - besondere Rücksicht zu
nehmen.
(2) Die historisch überlieferten, für das Raumbild wichtigen Raumkanten sind auch in Zukunft zu erhalten.
§3
Baukörper, Baustoffe
(1) Die bei Neu- oder Umbauten sowie Anbauten entstehenden Baukörper sollen sich in Baumasse (Länge, Höhe, Breite), Proportion und Gliederung den vorherrschenden ortsbildtypischen Gebäuden bzw.
in der Nachbarschaft vorhandenen Baukörpern anpassen.
Geschossigkeit, Trauf- und Firsthöhe sind nach den nächstliegenden ortsbildprägenden Gebäuden in
der Nachbarschaft auszurichten; diese Höhen sollen nicht überschritten werden.
(2) Hauptgebäude zum öffentlichen Raum sollen in Massivbauweise errichtet werden. Garagen und Nebengebäude können alternativ auch in Holzbauweise oder mit Holzverkleidungen gestaltet werden.
Nebenanlagen, Garagen und Carports dürfen maximal eine Wandhöhe von 3,00 m über der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen.
§4
Anbauten, Zwerchhäuser, Vordächer, Balkone
(1) Anbauten und Zwerchhäuser sollen sich dem Hauptbaukörper deutlich unterordnen. Ihr First soll
mindestens 1,00 m unter dem Hauptfirst liegen.
(2) Die Errichtung von Balkonen, Loggien, Veranden und Vordächern an den Straßenraum oder
öffentlichen Flächen zugewandten Gebäudeseiten ist im historischen Umfeld nicht üblich. Sofern sich
Balkone nicht zum öffentlichen Raum orientieren sind sie vertretbar.
§5
Dachform, Dachneigung, Dachdeckung
(1) Als Dachform sind Satteldächer mit einer Neigung von 46 - 56 Grad zulässig. Dabei sind Versprünge
im Dach sowie unterschiedliche Dachneigungen auf einem Gebäude zu vermeiden.
2
Erdgeschossige Anbauten, Garagen, Carports und Nebenanlagen sind bis 50 m Nutzfläche mit
flachem oder bis 30° geneigtem Pultdach möglich.
(2) Als Dacheindeckung bei Satteldächern sind flache, einfarbige Dachformsteine in Rottönen
vorzusehen; nur bei Ziegelsichtmauerwerk sind Ausnahmen in anthrazit möglich. Bei Pultdächern sind
darüber hinaus Metalldeckungen aus Kupfer oder Titanzink in Form von Stehfalzdächern denkbar.
Flachdächer oder bis 5° geneigte Dächer sollen begrünt werden.
(3) Der Dachüberstand darf soll am Ortgang 0,15 m und an Traufen 0,30 m nicht überschreiten.
Die Gestaltung von Ortgang und Traufe orientiert sich am historischen Bestand.
§6
Dachaufbauten
(1) Als Dachaufbauten sind Schlepp- oder Flachdachgauben auszuführen. Die Anordnung der Gauben ist
der nachfolgenden Zeichnung zu entnehmen. Der Abstand zwischen Gebäudefirst und der Oberkante
des Gaubendachs soll mindestens 1,00 m betragen.
(2) Dachflächenfenster sind in die Dachfläche zu integrieren. Sie sind in jeder Ebene horizontal oben
bündig anzuordnen.
(3) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren sind zu einer rechteckigen Grundform zusammen zu fassen und zu ordnen. Ihre Neigung soll der des Gebäudes entsprechen.
Bei Gebäuden in unmittelbarer Nähe zu Baudenkmälern ist die Untere Denkmalschutzbehörde zu
hören.
(4) Dacheinschnitte sind im Geltungsbereich nicht erwünscht.
§7
Antennen und Freileitungen
Antennen, Satellitenempfangsanlagen, und Freileitungen sollen nur an von den öffentlichen Verkehrsflächen abgewandten Hausseiten angebracht werden. Je Gebäude ist eine Anlage ausreichend.
§8
Fassaden
(1) Fassaden als Lochfassaden sollten max. einen 1/4 Anteil an Öffnungen in der jeweiligen Außenwand
haben. Stark gemusterte oder strukturierte Putzflächen, sowie Verkleidungen aller Art sind zu
vermeiden.
(2) Sockel sind farblich wie die Fassade zu gestalten; Ausnahmen sind für Gebäude nach § 9 denkbar.
(3) Farbanstriche der Putzflächen sind nur in Tönen gemäß der Farbtafel im Anhang der Gestaltungsfibel
und in matten Farben auszuführen.
(4) Vollständige Fassadenbeleuchtungen sind nur Sonderbauten der Stadt und Kirche vorbehalten.
Einzelleuchten an Hauseingängen sind davon nicht betroffen.
§9
Gebäudeerhalt
(1) Fachwerkgebäude, Ziegelsichtmauerwerk und Sandstein sind im Altort von Oberasbach besonders
erhaltenswürdig. Gestalterische Veränderungen von historischen Elementen an diesen Gebäuden sind
behutsam vorzunehmen. Die Freilegung ehemals auf Sicht konzipierter Fachwerke wird empfohlen.
(2) Schmuckelemente an Fassaden und traditionelle Dachdetails sind zu erhalten und zu ergänzen. Ortgangformsteine sind an diesen historischen Gebäuden zu vermeiden.
§ 10
Fenster, Türen und Tore
(1) Die Fensteröffnungen sollen ein stehendes Format mit einem Seitenverhältnis von Breite zu Höhe von
2:3 bis 4:5 einhalten. Vorhandene historische Fensterformen (z.B. Gewände, Sturzbögen ...) sind beizubehalten, Fensterrahmen sind an die Bögen anzupassen. Fenstertüren sollten sind in Fassaden an
wichtigen Straßenräumen nur als Einzelelement vorkommen.
(2) Fenster und Türrahmen sollten bevorzugt aus Holz ausgeführt werden. Abweichend können sie aus
Kunststoff oder Aluminium gebaut werden, dabei ist Holzimitat-Optik nicht erwünscht.
Sie sind in Farben gemäß der Farbtafel („Schmuckfarben“ Anhang - Farbkarte) zu streichen oder in
Naturholz lasiert zu belassen. Verglasungen sind nur in unstrukturiertem Klarglas oder Milchglas
möglich.
(3) Tore an Gebäuden sind grundsätzlich als Drehflügel- oder Schiebetore vorgeschlagen. Abweichend
davon können in nicht vom Straßenraum einsehbaren Bereichen auch Kipptore verwendet werden. Bei
Garagen sind grundsätzlich auch Kipptore mit Holzverkleidung möglich.
§ 11
Schaufenster und Ladeneingänge
(1) Schaufenster und Ladeneingänge sind nach Größe und Anordnung auf die Gesamtfront des Gebäudes und die Gestaltung der Fassaden abzustimmen. Sie sollten auf das Erdgeschoss beschränkt
bleiben. Die Summe der Schaufensteröffnungen soll zwei Drittel der Breite der Gebäudefront nicht
überschreiten. Die Einzelöffnungen sollen durch mindestens 0,40 m breite Mauerpfeiler unterteilt
werden.
(2) Die Glasflächen sollen senkrecht und nicht geneigt sein. Die Bestimmungen von § 10 gelten sinngemäß.
§ 12
Markisen, Rollläden, Jalousien und Fensterläden
(1) Bei Ladengeschäften sollen Markisen nur als bewegliche Sonnen- und Lichtschutzelemente
vorgesehen werden. Markisen sollen die Breitenmaße der Schaufenster aufnehmen und dürfen gliedernde Fassadenteile nicht überdecken oder überschneiden. Korbmarkisen sind nicht ortsüblich.
(2) Bei Wohnbauten und allen übrigen Gebäuden sind aufgesetzte Rollladenkästen zu vermeiden.
Klappfensterläden sind zu bevorzugen.
§ 13
Schützenswerte Baueinzelheiten
(1) Schützenswerte Baueinzelheiten wie Elemente der Fassadengliederung, der Fenster- und Türrahmungen und Zwischengesimse sind bei Umbauten, Sanierungen und Änderungen beizubehalten; dazu
gehören auch Plastiken, Wappen, Hauszeichen, Wandausleger und Inschriften.
§ 14
Werbeanlagen
(1) Werbeanlagen sollen nur an der Stätte ihrer Leistung angebracht werden.
(2) Werbeanlagen dürfen nicht über den Brüstungsfeldern des ersten Obergeschosses platziert werden,
bei vorhandenen Gurtgesimsen sollen sie unterhalb dieser angebracht werden.
(3) Werbeanlagen sollen, mit Ausnahme vom Ausleger, nicht höher als 35 cm sein. Einzelbuchstaben auf
die Fassade aufgebracht sind zu bevorzugen; die Werbeschriften können angestrahlt und in maximal
zwei Farben gestaltet sein. Bewegliche Lichtwerbung ist auszuschließen.
(4) Ausleger sollen maximal 1,00 m von der Fassade abstehen; im öffentlichen Raum sind das
erforderliche Lichtraumprofil der Straße und die erforderlichen Abstände einzuhalten. Ausleger sollen
nicht oberhalb der Brüstungen des 1. Obergeschosses angeordnet werden.
(5) Werbeanlagen sind vom zugehörigen Eigentümer zu entfernen, wenn die zu bewerbende Nutzung entfallen, sie ausgebleicht oder beschädigt ist.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für temporäre Werbung im Zusammenhang mit Wahlen und auf den
Aushang von Veranstaltungshinweisen.
§ 15
Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Höfe
(1) Vorhandene ortsbildprägende Vorgärten, Natursteinmauern, historische Geländer und Einzäunungen
sind zu erhalten. Einfriedungen, sonstige Mauern und Zäune sind zum öffentlichen Straßenraum gestalterisch aufeinander abzustimmen.
(2) Neue Zäune sind ohne Sockel mit senkrechten, unverzierten Latten oder Stäben in Holz oder mattem
Metall herzustellen. Sie sind in Farben gemäß der Farbtafel („Grundfarben“ Anhang – Farbkarte) zu
steichen, oder in Naturholz lasiert zu belassen. Mauern aus Naturstein oder natursteinähnlichem
Material sind möglich, Drahtkörbe mit Natursteinschüttung sind nicht ortsgemäß.
(3) Eingangsstufen und Freitreppen sind in regionalem Naturstein oder steinmetzmäßig bearbeiteter Beton sind möglich.
(4) Stellplätze und Hofflächen sind mit Naturstein oder natursteinähnlichem, versickerungsfähigen Betonsteinpflaster zu pflastern.
§ 16
Bepflanzung
(1) Ortsbildprägender Laubbaumbestand und Laubbäume mit einem Stammumfang mit mehr als 60 cm
sind dauerhaft zu erhalten und sollen bei Abgang artgleich ersetzt werden.
(2) Private Grundstücksflächen sind mit regionaltypischen, standortgerechten Gehölzen und Pflanzen zu
gestalten. Auf die Bepflanzungsempfehlungen der Fibel wird hingewiesen.
§ 17
Abweichungen
(1) Von den Vorgaben dieser Richtlinien kann abwichen werden, unter der Prämisse, dass das Ortsbild
nicht negativ beeinträchtigt wird.
§ 18
Diese Richtlinien wurden am 21. Januar 2013 vom Stadtrat Oberasbach beschlossen.
Hinweis:
Die Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG), sowie sonstige zu diesem
Gesetz ergangene Vorschriften bleiben unberührt.
Oberasbach, den
_____________________________
Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin
Vorentwurf - Nürnberg, den 29. August 2008 - ne/se
erg. 9.9.2008 se
Änderungen nach Anmerkungen 11.12.2008 eingearbeitet – Juni 2009 – se / korr. KV
Überarbeitet nach Besprechung am 30.06.2009 - KV
Weitere Überarbeitung nach Besprechung mit Frau Müller - Stand 20.Okt. 2009
Aktualisiert - 05.07.2010 –mü, 21.07.2010 u. 23.08.2010 – mü
Überarbeitet 26.11.2010 – dn
Überarbeitet 29.06.2011 - se
Geändert 16.01.2013 - se
Anhang Bildnachweis und Literaturhinweis
Bildnachweis
Literaturnachweis
Bilder und Zeichnungen:
Kapitel 0 Anlass und Ziel der Untersuchungen Seite 7,
frei nach: Erläuterungsbericht Flächennutzungsplan
Seite 40
Architekturbüro
Brigitte Sesselmann
Glockenhofstr. 28
90478 Nürnberg
Ausnahmen wurden direkt im Untertitel vermerkt.
Kapitel 9 Fachwerk, Ziegel, Sandstein Seite 29 zur
Sandstein frei nach:
Bauernhäuser in Bayern, Mittelfranken, Herausgeber
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bayerischer Landesverein
für Heimatpflege e.V.; Seite 173
Alte Städte - Alte Dörfer, Gestalten und Erhalten durch
örtliche Bauvorschriften, OBB München 1991
Dieter Wieland, Bauen und Bewahren auf dem Lande,
10. Aufl. Bonn, 2003
Martin Klein, Kommunale Baugestaltungssatzungen,
rechtliche Bedeutung und praktischer Einsatz, Deutscher Städtetag, Stuttgart 1992
Helmut Mahr, Oberasbach Tausend Jahre und mehr
Mitteilungen Heimatverein Oberasbach: 1994/2 Heft
23, Nr. 2/1993
Grobanalyse Oberasbach, Arch. Büro Sesselmann
Flächennutzungsplan Stadt Oberasbach Oberasbach
Beispiele für Gestaltungsfibeln und -satzungen aus
anderen Orten:
Sulzfeld am Main
SBS Planungsgemeinschaft
Gestaltungsfibel Auerbach
Ernst - Meiller- Wochnik
Architekten - Innenarchitekten
Stadt Wunsiedel - Gestaltungsfibel
Plaß & Kuchenreuther
Architekten
Seite 49
Anhang zur Gestaltungsfibel
Ortsbildprägende Bauten
Albrecht-Dürer-Straße 103
Das Anwesen steht mit dem Bauernhaus von 1789
und der Scheune von 1804 unter Denkmalschutz.
Die Sandsteinscheune dominiert den gesamten Straßenraum an dieser Stelle. Sie schiebt sich in die
Kreuzung und wird somit von allen Seiten als markantes Element wahr genommen. Bemerkenswert ist
auch die besondere Detailgestaltung der Scheune.
Die beiden Wohngebäude mit Werkstatt sind sowohl
in ihrer Proportion, als auch in ihrer urspünglichen
Gestaltung ortsbildprägend. Der Zustand aller Gebäude des Anwesens ist renovierungsbedürftig bis
stark renovierungsbedürftig.
Bachstraße 12
Bachstraße 14
Das erdgeschossige Wohnstallhaus von 1789 / 1842
des ehem. Fabergutes steht unter Denkmalschutz.
Die Materialwahl aus Sandstein und Fachwerk sind
für die damalige Bauzeit ortstypisch.
Auch das Verwalterhaus des ehem. Fabergutes steht
unter Denkmalschutz. Der zweigeschossige Sandsteinbau mit Walmdach und Fledermausgaube wurde
in der 1. Hälfte des 19. Jh. erbaut und 2007 / 08
saniert. Das Gebäude wurde 2008 mit einem Denkmalpreis ausgezeichnet.
Kirchenumfeld
Die Pfarrkirche St. Lorenz ist ein kleines Kirchlein,
mit Tonnengewölbe und gotischem Chor. Der Kern
der Saalkirche stammt genau wie die Kirchhofmauer
aus dem 15. Jh., die Empore wurde um 1700 eingebaut. Der Sandsteinbau wurde 1966 / 67 renoviert
und verputzt. Im Zuge dieser Renovierung erhielt die
Kirche auch ihre Turmspitze.
Das Gemeindehaus wurde 1840 aus Sandstein mit
Walmdach erbaut. Es ist neben der Kirche von besonderer ortsbildprägender Bedeutung.
Das Gebäude des Kindergartens mit Krüppelwalmdach wurde um 1900 aus Ziegel und Sandstein errichtet.
Seite 1 von 5
Albrecht-Dürer-Straße 88
Albrecht-Dürer-Straße 97
In dem erdgeschossigen Bau mit Satteldach befand
sich früher eine Spezereihandlung. Leider wurden die
Fensterläden ersatzlos entfernt und die ortstypische
Einfriedung durch eine Hecke aus nicht heimischen
Gehölzen ersetzt.
Das Wohn- und Geschäftshaus weist einige gestalterische Mängel auf, ist aber hinsichtlich seiner Proportion als ortsbildprägend zu werten. Die Ziegelscheune wurde als besonders prägend eingestuft, auch der
Baum zählt zum Hofensemble.
Albrecht-Dürer-Straße 98
Albrecht-Dürer-Straße 101
Das Gebäude einer ehem. Schuhmacherei ist in seiner Grundform erhalten, das Ziegelmaterial und der
Sandstein der Fensterleibungen sind mit Putz überzogen. Der erdgeschossige Bau zählt mit seinem
steilen Satteldach - trotz der heute unscheinbaren
Gestaltung - zu den ortsbildprägenden Gebäuden.
Trotz seiner Zweigeschossigkeit wirkt der Baudurch
den Verzicht auf Kniestock und Sockel nicht zu hoch.
Die Lisenen des Gebäudes waren früher farblich abgesetzt.
Albrecht-Dürer-Straße 106
Das Gasthaus "Schwarzes Kreuz" hat eine lange
Tradition, jedoch stand an dieser Stelle früher ein anderes Wirtshausgebäude. 1906 wurde der neue Ziegelbau mit Krüppelwalmdach errichtet.
Die Orientierung des Biergartens wurde geändert.
Der Eingang wurde vom Milbenweg in die AlbrechtDürer-Straße verlegt und die Freifläche durch eine
Betonmauer von der Straße abgeschirmt.
Bachstraße 1
Bachstraße 3
Der Hof wurde baulich in den letzten 100 Jahren
kaum verändert. Das Wohnstallhaus ist eines der wenigen erhaltenen einseitig aufgestockten Häuser in
Oberasbach
Die Gebäudefassaden wurden verändert, der Sandstein ist nicht mehr sichtbar. Die Fensterläden sind
entfernt und die Fensteröffnungen verändert worden.
Trotzdem sind die Proportion erhalten geblieben, das
Gebäude deshalb ortstypisch einzustufen.
Seite 2 von 5
Anhang zur Gestaltungsfibel
Ortsbildprägende Bauten
Bachstraße 2
Das zweigeschossige Wohnhaus entspricht in seiner
Proportion und Höhe den typischen Häusern des Altortes von Oberasbach.
Die Gesimse des Hauses waren früher farblich von
der Fassade abgesetzt. Es markiert eine wichtige
Raumkante.
Bachstraße 9
Das Wohn- und Geschäftshaus wurde in den letzten
100 Jahren mehrmals in seiner Gestalt verändert.
Funktion und Proportion wurden beibehalten.
Zustand 1898
Die Werbeschrift war direkt auf die Sandsteinfassade
zur Straße gemalt. Im Erdgeschoss befanden sich
Fensterläden ein schmiedeeisernes Tor sperrte den
Hof ab.
Zustand 1929
Die Fassade zur Straße ist verändert, aus Fenstern
wurde ein Schaufenster und eine Ladentür. Die Fensterläden sind verschwunden, die grundsätzliche Gestalt blieb aber erhalten.
Zustand 1961
Die Jalousien im Obergeschoss wurden entfernt;
Eine einfache Markise wurde angebracht
Zustand 2008
Fassade wurde verputzt, die prachvolle Sandsteinfassade ist nicht mehr zu erkennen auch das Zwischengesims ist nicht mehr vorhanden. Eine Dachgaube auf das Dach gesetzt. Der Laden im Erdgeschoss ist durch eine ortsuntypische Verkleidung
vom Putz abgesetzt. Das Schaufenster wurde vergrößert und eine neue Korbmarkise angebracht, die
im Straßenraum fremd wirkt. Sowohl die angebrachte
Leuchtwerbung und der Zigarettenautomat als auch
die Pergola auf dem Nebengebäude werden als
Mängel bewertet.
Bachstraße 11
Bachstraße 12a
Die Proportionen des Hauptgebäudes entsprechen
durch die Zweigeschossigkeit ohne Sockel und Kniestock den im Ort typischen Höhen, Breiten und Längen. Das Sandsteingebäude wurde verputzt. Die beiden Laubbäume im Hof gehören zum Hofensemble.
Die Fachwerkscheune des sog. Faberguts wurde im
Obergeschoss zum Wohnhaus umgebaut.
Bachstraße 21
Der ehem. Hof trägt mit seinem zweigeschossiges
Wohngebäude ohne Kniestock und der Scheune mit
einer Höhe von ca. 1 1/2 Geschossen positiv zum
Ortsbild des Altortes Oberasbachs bei.
Seite 3 von 5
Hirtengasse 1
Hirtengasse 3
Der Sandstein des ehem. Wohnstallhauses ist noch
erkennbar, das Fachwerk ist nicht mehr ablesbar.
Leider wurden die Fensterläden entfernt.
Der gesamte Hof wurde in den letzten 100 Jahren
stark umgebaut. Das historische Fachwerk wurde abgebrochen und durch ein neues ersetzt. Außerdem
wurden mehrere Anbauten errichtet. Die Umnutzung
des Hofes als Betrieb wird positiv gewertet, da so
auch die Nebengebäude ihre Nutzung nicht verlieren.
Hirtengasse 2
Auf Grund zu starker Eingriffe wurde das erdgeschossige Wohnstallhaus aus der Denkmalliste entfernt. Das Fachwerk wurde vermutlich abgebrochen.
Das Gebäude ist dennoch auf Grund seiner Sandsteinfassaden und Proportionen ortsbildprägend.
Hirtengasse 4
Hirtengasse 5
Die Proportionen des Gebäudes wurden kaum verändert, lediglich ein Anbau im rückwärtigen Bereich ist
entstanden. Der Sandstein ist nicht mehr erkennbar,
die Fensterläden wurden entfernt und die Dachgauben verändert.
Im Erdgeschoss wird die Scheune als Geschäftshaus
genutzt, das Obergeschoss soll zu Wohnungen umgebaut werden. Nicht nur durch die Materialien,
Sandstein und Fachwerk ist die 1 1/2 geschossige
Scheune für das Ortsbild wichtig, auch die langgestreckte Form der Scheune ist ortstypisch für Nebengebäude dieser Art.
Linderweg 2
Linderweg 3
Das 1 1/2 geschossige Gebäude besteht aus einem
Wohnhaus mit integrierter Scheune. Die Ziegelbauweise spiegelt die Tradition der Oberasbacher Ziegeleien wieder.
Die Dachgauben des erdgeschossigen Gebäudes
der ehem. Poststelle wurden umgebaut, die Fensterläden wurden entfernt, im rückwärtigen Bereich wurde angebaut. Der Bau ist kaum noch als historisches
Gebäude erkennbar, entspricht aber in Proportion
und Form dem Ortsblid.
Seite 4 von 5
Anhang zur Gestaltungsfibel
Ortsbildprägende Bauten
Milbenweg 2
Milbenweg 3
Die Gastwirtschaft (hinterer Wirt) ist ein zweigeschossiger Bau ohne Kniestock. Die Proportion des
Gebäudes wurde erhalten. Leider wurden die Fensterläden entfernt und der Sockel mit Fliesen verkleidet
Der ehem. Hof besteht aus einem erdgeschossigen
Wohnstallhaus mit steilem Satteldach und mehreren
Nebengebäuden. Die Gebäude selbst wurden kaum
verändert, das Fachwerk wurde allerdings verputzt,
ist bei feuchtem Wetter jedoch noch ablesbar.
Der Abbruch des Gebäudes durch einen Bauträger
ist beschlossen. (abgebrochen)
Milbenweg 5/7
Milbenweg 5a
Das einzige historische Doppelhaus in Oberasbach.
Der Sandsteinbau hat ein steiles Satteldach, auf dem
die Dachgauben umgebaut wurden.
Der Abbruch ist wegen der Bauträgerinteressen wohl
unvermeidbar.
Die ehem. Scheune wurde zum Wohnhaus umgebaut. Die Höhe des Erdgeschosses entspricht ca. 1
1/2 Wohngeschossen. Die Ziegelfassade blieb auch
nach dem Umbau sichtbar. Der Erhalt ist erfreulicherweise gesichert und ist für Oberasbach vorbildlich.
St. Lorenz Straße 138
St. Lorenz Straße 152
Das erdgeschossige Haus und der dazugehörige
Schuppen hinter dem Haupthaus entsprechen dem
Ortsbild in Proportion und Form.
Der erdgeschossiger Bau mit steilem Satteldach wurde auf zwei Geschosse aufgestockt. Leider wurde
das Erdgeschoss mit Fliesen verkleidet. Die dazugehörige Scheune wurde umgenutzt.
Seite 5 von 5
276/2
73
75
71b
274
284/1
284/2
268
342/14
86
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45
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2
276/1
343/1
342
276
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Leichendorf
er Str.
284/4
71
88
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356/1
342/9
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7
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Stadt Oberasbach
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Geltungsbereich
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Gestaltungsrichtlinien
nach B-Plan Änderung
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Brigitte Sesselmann Architektin BDA
Glockenhofstr. 28
90478 Nürnberg
Fon 0911/536950 Fax 0911/537326
Email [email protected]
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