Versicherungen für Wohneigentümer Sorglos Quare sibi wohnen/ Habeant/ Alissenis ad ea facidui smolorpero ero od et lor sectem ip exero ent laorem dunt utat alit veriliq uamcomm olorperos num auguerci tatuero conse do conullan et lore minis aut il et wiscipit, venim et praesto ercidunt nonsequat. Enim dolore dolore faccums andiamet ate dunt lam vulla feu feu feugait ute erostrud tat aut vulla consequisl del dionum zzrit augait vero consequam. Kaufpreis Finanzierung mit Hypotheken Kreditpolitik der AXA Er wird von folgenden Kriterien beeinflusst: Geografische Lage Infrastruktur und Verkehrsverbindungen Grundriss, Raumangebot und Funktionalität Baulicher Zustand und Ausbaustandard Angebot und Nachfrage. Eine Hypothek ist ein langfristiger Grundpfandkredit. Je nach Finanzierungsbedarf wird dieser in eine 1. und 2. Hypothek aufgeteilt. Als Versicherungsgesellschaft setzt die AXA im Hypothekargeschäft Vorsorgeund Prämiengelder ein und pflegt daher eine vorsichtige Kreditpolitik. Die 1. Hypothek entspricht in der Regel 65 % des Verkehrswertes bzw. des Kaufpreises einer Liegenschaft. Aus steuerlichen Überlegungen kann es durchaus sinnvoll sein, diese Hypothek einstweilen nicht zu amortisieren. Für eine Hypothek bei der AXA gelten folgende Rahmenbedingungen: Kaufobjekt als Hauptwohnsitz des Eigentümers Einfamilienhäuser/Eigentumswoh- nungen mit breitem Markt und guter Wiederverkäuflichkeit Eigenmittel in der Regel 15-20 % (je nach Zusatzsicherheit) Anrechenbare Zusatzsicherheit: Verpfändung von Lebensversicherungs- policen mit Rückkaufswert Einwandfreie Bonität des Kreditnehmers Minimalbetrag für Hypotheken: CHF 333 000.– Die 2. Hypothek sichert 15 % des benötigten Fremdkapitals ab. Sie sollte bis zum Erreichen des Pensionsalters zurückbezahlt werden. Ausschluss-Kriterien für eine Hypothek bei der AXA: Bauland bzw. Bauprojekte Liegenschaft im Ausland Finanzierung von gleich- oder nach rangigen Hypotheken Ferienliegenschaft bzw. nur zeitweise bewohnte Objekte Inhalt Geniessen Sie unbeschwert Ihr Eigenheim 3 Bauversicherungen4 Bauwesenversicherung 4 Bauherrenhaftpflichtversicherung 4 Bauherren-Rechtsschutzversicherung 5 Baugarantieversicherung 5 Gebäudesachversicherungen6 Feuerversicherung inkl. Elementarereignisse 8 Wasserversicherung 10 Erdbebenversicherung 10 Ausfall der Gebäudetechnik 10 Erweiterte Deckung 10 Kleinere Sanierungen 10 Einbruchdiebstahlversicherung 11 Glasbruchversicherung 11/12 2 Hausrat- und Wertsachenversicherung 24 h Home Assistance 12 12 Privat-Rechtsschutzversicherung 12 Versicherungen für Hauswarte und Hausangestellte 13 Gebäudehaftpflichtversicherung 14 Schadenservice15 Finanzieren und Absichern Finanzierungsgrundsätze Beschaffung von Eigenkapital Hypotheken Absicherung der Tragbarkeit 16 16 16 17 18 Weitere Informationen zum Thema Wohneigentum 19 Die AXA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in dieser Publikation. Massgebend sind immer die geltenden Gesetze und Verordnungen. Stand Januar 2015. Geniessen Sie unbeschwert Ihr Eigentum/ Spielen Sie mit dem Gedanken, eine ­Wohnung oder ein Haus zu kaufen? Oder sind Sie schon stolzer Besitzer Ihres Eigenheims? Der Kauf von Wohneigentum ist ein Prozess mit langfristigen Auswirkungen. Als Besitzer sollten Sie die ­Deckungen von Zeit zu Zeit überprüfen und Vorkehrungen zur Sicherstellung der finan­ziellen Tragbarkeit treffen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich über alle Aspekte informieren. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Versicherungsfragen vom Bau des Gebäudes über den Einzug bis zum Bewohnen des Eigenheims. Die Broschüre ist kein Ersatz für ein persönliches Gespräch durch einen der Spezialisten der AXA. Diese beraten Sie gern umfassend über alle möglichen Risiken und deren Absicherung. 3 Bauversicherungen stehen gerade, wenn es schiefläuft/ Da die meisten Gebäudeversicherungen Schäden aus Bauarbeiten explizit ausschliessen, ist bei geplanten Neubauten, Umbauten oder Renovationen der Versicherungsschutz von grösster Wichtigkeit. Bauwesenversicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherungsbeginn Bauunfälle sollten immer in eine realistische Kalkulation mit einbezogen werden, um das bereits investierte Kapital zu schützen und ungeplante Zusatzkosten zu vermeiden. Wenn bei Neu- oder Umbauten grössere Erdbewegungen und Abbrucharbeiten ausgeführt werden, sind Zwischenfälle mit erheblichen Haftpflichtfolgen nie auszuschliessen. Wird durch solche Bauarbeiten ein Nachbar geschädigt, kann dieser vom Bauherrn eine Wiedergutmachung fordern. Brisant daran ist, dass der Geschädigte lediglich den Schaden und dessen Zusammenhang mit den Bauarbeiten nachzuweisen hat. Er muss weder den Verursacher kennen noch dem Bauherrn ein Verschulden beweisen. Der Grundeigentümer wird durch die Überschreitung der Grundeigentümerrechte in jedem Fall haftpflichtig. Beispiele für Bauunfälle: Einsturz einer Decke Beschädigung an der Fassade durch einstürzende Gerüste Mutwillige Beschädigung durch Dritte (Vandalenakte) Diebstahl von Materialien, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind Feuer- und Elementarereignisse Deckungsumfang Bauwesenversicherung Unfallmässige Beschädigung der Bauleistungen Aufräumungs- und Entsorgungskosten Da schon der erste Spatenstich mit einem Haftpflichtrisiko verbunden ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits vor Baubeginn. Dies gilt auch für umfassende Umbauten und Renovationen, da die bestehende Gebäudehaftpflichtversicherung keine Deckung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Grundeigentümerhaftpflicht gewährt. Versicherungsdauer Die Bauherrenhaftpflichtversicherung läuft während der gesamten Bauzeit und erlischt am Tag der Abnahme des Bauwerks. Schäden, die erst nach Bauvollendung entdeckt werden, deren Ursache jedoch in der Bauzeit liegen, werden auch bis zehn Jahre nach Ablauf der Ver­­si­cherung übernommen. Kosten für die Schadensuche Deckungsumfang Bauherrenhaftpflicht Abbruch- und Wiederaufbaukosten Deckung für Ansprüche aus Personenund Sachschäden infolge Bauarbeiten Feuer- und Elementarschäden an Hochbauten, sofern sie nicht von einer kantonalen oder privaten Feuer-/Elementarversicherung übernommen werden Diebstahl von Materialien, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind (z. B. Fenster und Türen), und durch Einbruchdiebstahl 4 Abwehr von unberechtigten oder übersetzten Schadenersatzforderungen Bauherren-Rechtsschutzversiche- Baugarantieversicherung rung für Privatpersonen (Werkgarantie) Diese versichert den Bauherrn bei Streitigkeiten über versteckte Mängel am Bauobjekt, welche erst nach der Erstellung des Abnahmeprotokolls beziehungsweise nach der Übernahme des Bauobjektes zum definitiven Gebrauch entdeckt werden und nicht schon früher erkennbar waren. Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung wird als Zusatz zur Bauversicherung abgeschlossen. Dienstleistungen Beratung im Zusammenhang mit versteckten Mängeln Bearbeitung der Rechtsfälle und Rechtsvertretung durch eigene Juristen und Spezialisten Beratung bei der Auswahl eines freiberuflichen Anwalts (nach Absprache) Kostenübernahme Honorar eines beigezogenen Rechtsanwalts (nach Absprache) Expertisen zur Klärung von Streitfragen Gerichtsgebühren und Verfahrens­kosten Prozessentschädigung an die Gegenpartei Inkasso der zugesprochenen Entschädigungen Während fünf Jahren nach Abnahme des Werks haften die am Bau beteiligten Unternehmen gemäss Artikel 371 OR für Baumängel (Verjährungsfrist). Für die ersten zwei Jahre muss jeder Unternehmer nach SIA-Norm 118 für Bauarbeiten eine Sicherheit (Werkgarantie) von bis zu 10 % der Bausumme erbringen. Dieser Betrag dient zur Sicherstellung der Haftung wegen Mängeln, die während der Garantiefrist (Rügefrist) beanstandet werden. Wird ein Mangel, der innerhalb der Garantiefrist auftritt, nicht vom Unternehmer behoben (z. B. infolge Konkurses), kann die Sicherheitsleistung beansprucht werden. Solidarbürgschaft einer Versicherungsgesellschaft Diese Version der Sicherheitsleistung hat folgende Vorteile: Wenn ein Werkmangel erkennbar wird, kann der Bauherr oder Architekt mit der Forderung direkt an die Versiche- rungsgesellschaft gelangen Bei Uneinigkeit behält sich die Ver sicherung vor, auf eigene Kosten eine Expertise zu erstellen Diese Lösung bietet grösstmögliche finanzielle Sicherheit für die fristge rechte und fachkundige Ausführung aller Garantiearbeiten Erbringung der Sicherheitsleistung Normalerweise ist der Architekt für die Sicherheitsleistung besorgt. Diese Werkgarantie kann auf zwei Arten erbracht werden: In bar, d. h. durch Rückbehalt des ent sprechenden Anteils an der Bausumme Durch Solidarbürgschaft einer Bank oder Versicherungsgesellschaft 5 Gebäuderisiken unter Dach und Fach/ Unter dem Sammelbegriff Gebäudesachversicherungen werden alle Versicherungen für Sachschäden infolge von Feuer, Elementarereignissen, Wasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch zusammengefasst. Gebäudesachversicherungen Im Rahmen einer Gebäudesachversicherung sind folgende Versicherungsbausteine enthalten, die nach Bedarf kombiniert werden können: Feuerversicherung, die auch Elemen tarschäden einschliesst Wasserversicherung Erdbebenversicherung Einbruchdiebstahlversicherung Glasbruchversicherung Ausfall Gebäudetechnik Erweiterte Deckung von Schäden durch böswillige Beschädigung, Vandalismus oder Nagetiere Mehr Informationen zu den einzelnen Bausteinen erhalten Sie auf den Folgeseiten. 6 Versicherungssumme Ein Gebäude wird in der Regel zum Neuwert versichert. Die Gebäudeversicherungssumme wird bei kantonalen Versicherungen automatisch jährlich dem kantonalen Baukostenindex angepasst. Bei privaten Gesellschaften empfiehlt es sich, die automatische Summenanpassung einzuschliessen. So wird sichergestellt, dass im Schadenfall das notwendige Kapital für einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung steht. Überversicherung Im Schadenfall wird maximal der effektive Neuwert vergütet. Zu hohe Prämien für eine Überversicherung zahlen sich in keinem Fall aus. Unterversicherung Bei Totalschaden ist die Entschädigung durch die Versicherungssumme begrenzt. Auch Teilschäden werden nur in dem Verhältnis ersetzt, wie die Versicherungssumme zum Neuwert des Gebäudes steht. Ausfall des Mietertrags Durch einen Schadenfall zerstörte Räume und Häuser sind für längere Zeit unbenutzbar. Sofern Mieter den Schaden nicht schuldhaft verursacht haben, müssen sie für diese Räume bis zur Wiederinstandstellung keinen Mietzins bezahlen. Dies bedeutet eine grosse finanzielle Mehrbelastung für den Hauseigentümer, da seine Fixkosten wie Hypothekarzinsen, Steuern usw. unverändert anfallen. Zusätzliche Lebenshaltungskosten Für selbst bewohnte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen entstehen im Schadenfall zusätzliche Kosten für die Miete einer Ersatzwohnung und die Mehrauslagen durch einen anderen Wohnort (auswärtige Verpflegung, zusätzliche Fahrten usw.). Diese Mehrkosten können wahlweise in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung eingeschlossen werden. Die durch Brand- oder Elementarschäden entstandenen finanziellen Einbussen können in der privaten Feuerversicherung aufgrund besonderer Vereinbarung versichert werden. Beispiel einer Unterversicherung 1 000 000.– 800 000.– Auch bei Teilschäden werden die Leistungen bei Unterversicherung entsprechend gekürzt. 25 % 600 000.– 400 000.– 200 000.– 25 % 0 Schaden CHF 200 000.– Gebäudewert CHF 1 Mio. Versicherungssumme CHF 750 000.– Entschädigung CHF 150 000.– 7 Gebäude 25 % unterversichert Kürzung der Entschädigung 25 % Antworten auf brennende Versicherungsfragen/ In der Schweiz sind praktisch alle Eigentümer verpflichtet, ihre Häuser bei den kantonalen Gebäudeversicherungen oder bei einer privaten Gesellschaft gegen Feuer und Elementarschäden zu versichern. Feuerversicherung inklusive Elementarereignisse SH BS In den meisten Kantonen sind Gebäude obligatorisch bei den kantonalen Gebäu­ deversicherungen gegen Feuerschäden zu versichern. In den übrigen Kantonen kann das Feuerrisiko im Rahmen der Gebäudesachversicherung von einer privaten Gesellschaft übernommen werden. TG BL JU AG ZH AR AI SO ZG LU NE OW FR BE SZ NW UR GR VD Deckungsumfang Sowohl die kantonalen als auch die privaten Versicherungsgesellschaften bieten mit der Feuerversicherung folgenden Deckungsumfang an: SG GL TI GE VS Deckungsumfang Feuerschäden Deckungsumfang Elementarschäden Brand Hochwasser und Überschwemmung In diesen Kantonen gilt das Obligatorium bei der kantonalen Gebäudeversicherung. Rauch Sturm (mind. 75 km/h Windgeschwindigkeit) In diesen Kantonen und in Liechtenstein gilt das Obligatorium bei einem beliebigen Versicherer. Versengung Blitzschlag Explosion Abstürzende und notlandende Luftund Raumfahrzeuge Hagel Schneedruck Lawinen Erdrutsch Felssturz Steinschlag 8 In diesen Kantonen steht es dem Eigentümer frei, sein Gebäude zu versichern. Bestimmung Versicherungssumme Nach Fertigstellung des Bauwerks wird die Versicherungssumme durch einen Spezialisten festgelegt. Bei sämtlichen Wohngebäuden sind alle baulichen Einrichtungen zum Neuwert versichert, die zum Gebäude gehören und so befestigt sind, dass sie nicht ohne wesentliche Beschädigung entfernt werden können, wie zum Beispiel Einbauschränke oder Heizungsanlagen. Die Abgrenzung zwischen baulichen Einrichtungen und Mobiliar ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und durch ent­ sprechende Normen geregelt. Der Wert des Gebäudes wird in einem Schätzungsprotokoll festgehalten, welches dem Eigentümer abgegeben wird und auch auf allfällige Besonderheiten hinweist. Objekte, die von der lokal zuständigen kantonalen Gebäudeversicherung nicht übernommen werden, können bei privaten Gesellschaften versichert werden. Automatische Anpassung Es empfiehlt sich, beim Abschluss einer Feuerversicherung die automatische Summenanpassung zu vereinbaren. Dadurch wird eine teuerungsbedingte Unterversicherung vermieden. Zusatzversicherungen Grundsätzlich entspricht der Versicherungsschutz der privaten Feuerversicherer demjenigen der kantonalen Gebäudeversicherungen. Bei Einfamilienhäusern sind Waren und Vorräte der Bewohner in der Hausratversicherung eingeschlossen. Bei Mehrfamilienhäusern kann der Deckungsumfang erweitert werden. Private Feuerversicherer bieten Zusatzversicherungen für folgende Bereiche: Brennstoffvorräte (Heizöl, Holz usw.) Waren und Gerätschaften für den Liegenschaftenunterhalt (Rasenmäher, Gartengeräte, Reinigungsmaterial usw.) 9 Undichte Stellen bei Wasserschäden und weitere Risiken/ Zum Schutz vor Wasserschäden, die nicht mit einem Elementarschaden zusammenhängen, kann eine separate Wasserversicherung abgeschlossen werden. Erdbeben sind selten in der Schweiz, können aber einschneidende finanzielle Folgen haben. Ebenso der Ausfall einer Gebäudetechnik oder kleinere Sanierungen am Eigenheim. Wasserversicherung Neben Hochwasser und Überschwemmungen birgt Wasser ein Risikopotenzial für Schäden, die nicht durch die Elementarschadendeckung der kantonalen und privaten Feuerversicherer übernommen werden. Im Notfall organisiert die AXA einen Bautrocknungsexperten innerhalb von vier Stunden. Deckungsumfang Wasserschäden Wasser aus Wasserleitungen Frost an Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossenen Apparaten Regen-, Schnee- und Schmelzwasser Rückstau aus der Abwasserkanalisation Flüssigkeiten aus Einrichtungen der Heizungs-, Klima- und Kältetechnik Sorgfaltspflichten des Hauseigentümers Der Hauseigentümer ist verpflichtet, Wasserleitungen und die daran angeschlossenen Apparate instand zu halten, verstopfte Leitungen zu reinigen und Massnahmen zur Verhinderung des Einfrierens zu treffen. Erdbebenversicherung Es herrschen gravierende Deckungslücken, da die meisten Gebäude in der Schweiz nicht gegen Erdbebenschäden versichert sind. Die kantonalen Feuerversicherer bieten Versicherungsschutz in Form von Erdbeben-Fonds an, diese gewähren aber nur eine beschränkte Deckung oft ohne Rechtsanspruch. In den Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherung besteht keine solche Lösung. Mietertragsausfall infolge Wasserschaden Nicht versichert sind Schäden infolge: Bodensenkungen Unzulänglichkeit des Baugrunds Fehlerhafter baulicher Konstruktionen Mangelnden Gebäudeunterhalts Automatische Anpassung Wie bei der Feuerversicherung empfiehlt sich auch bei der Wasserversicherung die automatische Summenanpassung. 10 Ausfall der Gebäudetechnik Hauseigentümer setzen vermehrt auf alternative Heizungs- und Wärmesysteme wie Fotovoltaikanlagen oder Erdsonden. Der Deckungsumfang bei Ausfällen be­ inhaltet: Unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zer­stö­run­ gen infolge von äusseren Einwirkungen und inneren Ursachen (wie Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler) Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz unbrauchbar gewordener elektronischer Teile einer versicherten Sache Mehrkosten für die Aufrechterhaltung des Anlagebetriebes sowie Ertragsaus- fälle von nicht möglicher Rückspeisung von Energie in öffentliche oder private Netze Nicht versichert sind: Verlust und Diebstahl Veränderungen oder Verluste von Daten und Programmen, wie Schadenprogram­ me, Hackerangriffe oder fehlerhafte Datenerfassungen Erweiterte Deckung Diese Zusatzversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Reparaturkosten für: Beschädigungen durch Marder, Nagetiere und Insekten Böswillige Beschädigung durch Vandalen Beschädigung oder Zerstörung durch ein Fahrzeug bei Kollision oder Anprall Beschädigungen infolge innerer Unruhen Beschädigungen durch Gebäudeeinsatz Kleinere Sanierungen Sanierungen von Badezimmern oder Erneuerungen von Küchen sind absehbar und planbar. Was geschieht, wenn ein Bauunfall zusätzliche Kosten verursacht? Eigentümer geniessen bei Bauvorhaben (Sanierungs-, Unterhalts- und Umbauarbeiten) bis zu einer Bau­summe von CHF 100 000.– einen Versicherungsschutz für plötzlich eintretende, unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen an sämtlichen Bau- und Montageleistungen, am Baumaterial sowie am bestehenden, versicherten Gebäude. Teure Gemeinsamkeiten in Mehrfamilienhäusern/ Für Schäden, die nicht klar einem Bewohner zuzuordnen sind, muss der Hauseigentümer aufkommen. Die Gebäudesachversicherungen gegen Einbruchdiebstahl und Glasbruch sind deshalb vor allem für Mehrfamilienhäuser oder vermietete Einfamilienhäuser sinnvoll. Einbruchdiebstahlversicherung Bei Einbruchdiebstahl oder dem Versuch dazu kann für die verursachten Schäden am Gebäude oder an den dazu­gehörenden Einrichtungen eine Einbruchdiebstahlver­ sicherung abgeschlossen werden. Deckungsumfang Einbruchdiebstahl Schäden in und an gemeinschaftlich genutzten Räumen und Gegenständen wie Waschküche, Velokeller, Lift, Treppenhaus, Eingangstüre, Briefkastenanlagen usw. Wann bezahlt die Hausratversicherung? Einbruchschäden an Einrichtungen, die ausschliesslich einem Bewohner zur Verfügung stehen, sind durch die Hausratversicherung gedeckt. Einzelne Versicherungsgesellschaften übernehmen vermehrt nur noch Schäden an Räumlichkeiten, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Bei vermieteten Liegenschaften sollte auf eine allfällige Lücke besonders geachtet werden. Glasbruchversicherung Schäden an gemeinsam benutzten Hausteilen wie Hauseingang oder Treppenhaus muss der Hauseigentümer selbst tragen, sofern der Schadenverursacher nicht ausfindig gemacht werden kann. Für diesen Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Glasbruchversicherung als Zusatz in der Gebäudesachversicherung. Mehr Informationen dazu auf der Folgeseite. Schlossänderungskosten, wenn bei einem Einbruch Schlüssel entwendet wurden Gebäudebeschädigungen infolge eines Einbruchs und Diebstahl von Gebäudebestandteilen sowie baulichen Einrichtungen/Anlagen Waren und Gerätschaften für den Liegenschaftenunterhalt (Rasenmäher, Gartengeräte, Reinigungsmaterial usw. 11 Ein gutes Risikomanagement ist die halbe Miete/ Je nach Situation und Bedarf kann der Risikoschutz durch zusätzliche Versicherungen zu einer umfassenden Gesamtlösung ergänzt werden. Glasbruchversicherung Das Glasbruchrisiko in selbst bewohnten Einfamilienhäusern kann entweder als Zusatz in der Gebäudesachversicherung oder als Zusatz in der Hausratpolice versichert werden. In vermieteten Liegenschaften hat der Mieter in den durch ihn genutzten Räumen für den Ersatz gesprungener oder eingeschlagener Scheiben aufzukommen. Dazu gehören auch Wandspiegel, Glaskeramik-Kochplatten usw. Hausrat- und Wertsachenversicherung Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegenstände, die sich im Haus oder Garten befinden. Werden diese gestohlen, Möbel durch einen Brand zerstört oder Sachen durch überlaufendes Wasser aus einer Badewanne beschädigt, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Bei wertvollem Schmuck, teuren Bildern oder Musikinstrumenten ist eine Wertsachenversicherung zu empfehlen. Deckungsumfang Glasbruchschäden Bruchschäden an Gebäudeverglasungen Bruchschäden an Kochflächen aus Glaskeramik Bruchschäden an Natur- und Kunst­ steinabdeckungen Schäden an Sanitäreinrichtungen wie Lavabos, Spültröge, Klosetts usw. Bruchschäden an Gläsern von baulichen Anlagen ausserhalb des Gebäudes Kosten für Notverglasungen 24 h Home Assistance Über diesen Zusatz in der Hausratversicherung organisiert die AXA fach­ männische Hilfe rund um die Uhr. Muss zum Beispiel das Wespennest entfernt werden, ist der Schlüssel im Schloss abgebrochen oder funktioniert gar die Heizung im Winter nicht mehr, werden die notwendigen Massnahmen in die Wege geleitet. Deckungsumfang 24 h Home Assistance Schlüsseldienst Rohrreinigung Sanitärinstallationen Elektroinstallation und -Anlagen Heizungsinstallation Leih-Heizgeräte Wespen-/Hornissen-/Bienennester 12 Privat-Rechtsschutzversicherung Jeder Wohnungs- oder Hauseigentümer kann in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Mit der Privat-Rechtsschutz­ versicherung der AXA-ARAG sind Rechtsfälle rund um die versicherten Liegenschaften aus den folgenden Bereichen gedeckt: Schadenersatzrecht Versicherungsrecht Darlehensrecht inkl. Hypothekar­ verträgen Vertragsrecht, z. B. Streitigkeiten mit Handwerkern (ohne bewilligungs­ pflichtige Bauten) Sachenrecht inkl. Nachbarrecht und Dienstbarkeiten Zusatzdeckungen Vermieter-Rechtsschutz Bauvertragsrecht: Deckung für be­ willigungspflichtige An- und Umbauten des Versicherungsnehmers Baurecht: Verfahren bei Einsprachen gegen Bauvorhaben des Versicherungsnehmers Versicherungen für Hauswarte und Hausangestellte Arbeitgeber von Hauswarten und anderen Hausangestellten sind zu deren Versicherungsschutz verpflichtet – oder haften bei Unfall oder Krankheit für deren Lohnausfall. Unfallversicherung Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) muss jeder Angestellte versichert sein. Die obligatorische UVG-Versicherung und die ergänzenden Unfallversicherungen können bei der AXA abgeschlossen werden. Krankentaggeld Gemäss Obligationenrecht besteht für den Arbeitgeber bei Krankheit eine Lohnfortzahlungspflicht. Die Krankentaggeldversicherung der AXA übernimmt das Risiko der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Berufliche Vorsorge Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer mit einem AHV-Jahreseinkommen von mehr als CHF 21 150.–* sind obligatorisch gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) zu versichern. *Stand 1.1.2015 13 Gefahrenquellen auf eigenem Grund und Boden/ Haftpflichtschäden sind meist die Folge von baulichen Mängeln oder ungenügendem Unterhalt. Die Risiken sind schwer abschätzbar, da auch schon kleine Vorfälle zu Schäden mit beachtlichen finanziellen Folgen für Haus- und Grundeigentümer führen können. Gebäudehaftpflichtversicherung Versichert sind Schadenersatzansprüche aus Personen- und Sachschäden, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen Haus- oder Grundeigentümer erhoben werden. Diese Ansprüche müssen im Zusammenhang mit dem Zustand oder Unterhalt des Gebäudes respektive des Grundstücks stehen. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzforderungen durch Dritte auf oder lehnt unbegründete und übersetzte Ansprüche ab. Mitversichert sind in der Regel auch zum Gebäude gehörende Anlagen und Einrichtungen wie zum Beispiel Personenaufzüge, Tankanlagen, Abstellplätze und Einstellhallen für Motorfahrzeuge, Kinderspielplätze, Gartenteiche und Schwimmbecken sowie Nebengebäude (Geräteschuppen, Treibhäuser usw.). Einfamilien- und Ferienhäuser Selbst bewohnte Einfamilienhäuser sind in der Privathaftpflichtversicherung der AXA mitversichert. Für vermietete Einfamilienhäuser ist eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen. Mehrfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sofern folgende Gegebenheiten erfüllt sind: Ohne gewerblichen Betrieb Maximal drei Wohnungen Mitnutzung durch Eigentümer Ansonsten ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung nötig. Stockwerkeigentum Bei dieser Form von Wohneigentum ist in jedem Fall eine auf alle Miteigentümer lautende Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen. Gesetzlicher Hintergrund Das Gesetz kennt für Haus- und Grundeigentümer klare Haftungsrichtlinien. Haftpflicht aus Werkeigentum «Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen» (OR Art. 58 Abs. 1). Von fehlerhafter Anlage und mangelhaftem Unterhalt kann bereits in folgenden Fällen gesprochen werden: Schadhafte Treppenstufen Losgelöste Dachziegel Gleitende Teppiche Glatteis auf dem Vorplatz Ungesicherte Schächte, Luken, Gruben, Gartenteiche, ungenügend abgesperrte Schwimmbecken 14 Beispiel: Wenn jemand wegen Glatteis auf dem Vorplatz stürzt und sich verletzt, ist der Hauseigentümer wegen mangelhafter Unterhaltung haftbar. Haftpflicht aus Grundeigentum «Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen» (ZGB Art. 679). Beispiel: Eine Überschreitung des Grundeigentums liegt vor, wenn die Wurzeln eines Baums im eigenen Garten auf das Nachbargrundstück wachsen und dort Schäden an Gebäudeteilen anrichten. Kostenloser Schadenservice inbegriffen/ Weil sich Schadenereignisse nicht an Bürozeiten halten, ist der Schadenservice der AXA 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für Sie da. Überall in Ihrer Nähe 24-Stunden-Service AXA.ch Nutzen Sie die grosse Erfahrung der AXA im Zusammenhang mit Wohneigentum und Bauprojekten. Ein kompetenter Berater ist immer ganz in der Nähe. Die AXA verfügt in der Schweiz mit ihren über 400 Niederlassungen über das dichteste Agenturnetz. Dank der Gratisnummer 0800 809 809 brauchen Sie keine Formulare mehr auszufüllen. Denn mit einer Versicherung der AXA profitieren Sie von den unterschiedlichsten Serviceleistungen und erhalten jederzeit Unterstützung – ein Anruf genügt. Auf der Webseite der AXA finden Sie Informationen zu allen Versicherungsund Vorsorgethemen. Für die meisten Produkte können Sie Dokumentationen herunterladen oder direkt eine Offerte anfordern. Zudem stehen Ihnen Online-Berechnungen von Versicherungen rund um Ihr Wohneigentum zur Verfügung. Dank Tragbarkeitsberechnungen und den Faustregeln für die Finanzierung können Sie beurteilen, was Sie sich leisten können. 0800 809 809 Soforthilfe im Schadenfall (24 Stunden/365 Tage) Auskünfte Schadenmeldungen Notfallhilfe Reparatur und Schadenbehebung 19 15 Mittel und Möglichkeiten zum Wohneigentum/ Damit die Freude am Wohneigentum über die Jahre nicht getrübt wird, sollte der finanzielle Aufwand langfristig tragbar sein. Die realistische Beurteilung der finanziellen Situation ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Finanzierungsgrundsätze Beschaffung von Eigenkapital Für die Einschätzung der finanziellen Möglichkeiten gibt es bewährte Regeln. Diese werden von allen Finanzinstituten bei der Vergabe von Hypotheken in ähnlicher Form angewandt: Folgende Möglichkeiten stehen für die Beschaffung von Eigenmitteln zur Verfügung: Eigene Ersparnisse Verkauf von Wertschriften Rückkauf von Lebensversicherungspolicen oder ein Policendarlehen Vorbezug oder Verpfändung von Gut­ haben aus der 2. und/oder 3. Säule Erbvorbezug oder Schenkung Privates Darlehen 20 : 80-Regel Mindestens 20 % der Kaufsumme sollten mit Eigenmitteln abgedeckt werden. 10 % dieser Kaufsumme müssen «echte» Eigenmittel sein und dürfen nicht mit Guthaben aus der 2. Säule finanziert werden. Der restliche Anteil von maximal 80 % wird mit Fremd­kapital (1. und 2. Hypothek) finanziert. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto tiefer ist die Zins­belastung. 1 ∕ 3 - Regel Die laufenden Ausgaben für Ihr neues Eigenheim sollten 1 ∕ 3 Ihres jährlichen Brutto­einkommens nicht überschreiten. Als Ausgaben gelten die Zinsen für das Fremdkapital, die Nebenkosten und die Amortisation. Diese Regel sichert die Tragbarkeit der Finanzierung. 16 WEF-Vorbezug oder Verpfändung Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) kann Geld aus der beruflichen Vorsorge für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden: Vorbezug von Pensionskassenguthaben: Das Guthaben wird ausbezahlt und als Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt. Verpfändung der Pensionskassenansprüche: Das verpfändete Kapital dient dem Hypothekargeber als Sicherheit. Sie erhalten dafür ein höheres Hypothekardarlehen. Vorteilhaft gegenüber einem Bezug ist, das es zu keinen Leistungskürzungen kommt, dafür ist die Zins­ belastung höher. Hypotheken Amortisation Ein Hypothekardarlehen wird meist in eine 1. und 2. Hypothek aufgeteilt. Die 1. Hypothek entspricht in der Regel 2/3 des Liegenschaftswertes, die 2. Hypothek sichert den Rest des benötigten Fremdkapitals ab und muss innerhalb von maximal 15 Jahren zurückbezahlt werden (Amortisation). Aus steuerlichen Überlegungen kann es durchaus Sinn machen, die 1. Hypothek einstweilen nicht zu amortisieren. Neben der laufenden, direkten Abzahlung der Hypothekarschuld gibt es noch eine zweite, indirekte Art der Amortisation. Das vielseitige Hypothekarangebot lässt sich drei Hauptmodellen zuordnen: Festhypothek, LIBOR-Hypothek, variable Hypothek. Die Wahl des Modells kann von grosser Tragweite sein, weshalb die Entscheidung gut überlegt sein soll. Direkte Amortisation Es wird jährlich ein vereinbarter Amortisationsbetrag zurückbezahlt. Dadurch sinken die Hypothekarschuld und der Zinsaufwand. Dies hat zur Folge, dass die Steuerbelastung steigt. Indirekte Amortisation Anstatt die Hypothek laufend abzuzahlen, wird in einen Vorsorgeplan investiert, um das benötigte Kapital aufzubauen. Diese kapitalbildende Versicherung wird an den Hypothekardarlehensgeber verpfändet. Bei Vertragsablauf wird mit dem ausgezahlten Kapital die 2. und wenn möglich die 1. Hypothek amortisiert. Die Hypothekarschuld und der Zinsaufwand, und somit auch die Steuerabzüge, bleiben während der Laufzeit konstant. Gleichzeitig wird die Tragbarkeit bei Erwerbsunfähigkeit und Tod abgesichert. 17 Die Tragbarkeit sicherstellen/ Die Finanzierung von Wohneigentum ist stark von Ihrer finanziellen Situation abhängig. Dies bleibt auch nach dem Kauf und nach Abschluss des Hypothekarvertrags bestehen. Absicherung der Tragbarkeit Wird die finanzielle Lage durch unglückliche Umstände wie Erwerbsunfähigkeit oder einen Todesfall beeinträchtigt oder sinkt infolge der Pensionierung das Einkommen, kann die Tragbarkeit des Wohneigentums nicht mehr gegeben sein. Der Hypothekargeber wird in dieser ­Situation die Rückzahlung des Hypo­ thekardarlehens und schlimmstenfalls den Verkauf des Objekts fordern. Es ist sinnvoll, sich gegen solche Risiken durch Lebensversicherungen (3. Säule) abzusichern. Von vielen Finanzinstituten wird dies sogar als Bedingung für die Vergabe einer Hypothek gefordert. Bei Erwerbsunfähigkeit Die Finanzierung der Zins- und Amortisationszahlungen wird durch die Erwerbsunfähigkeitsrente sichergestellt. Führt eine Krankheit oder ein Unfall zur Erwerbsunfähigkeit, gelangt nach Ablauf einer Wartefrist eine Rente zur Auszahlung. 18 Im Todesfall Durch eine Todesfallversicherung wird sichergestellt, dass die Hinterbliebenen die Hypothekarschuld so weit abzahlen können, dass die Belastung durch Zinsund Amortisationszahlungen tragbar bleibt. Im Alter Die Renten aus AHV und Pensionskasse vermögen das Erwerbseinkommen vor der Pensionierung nicht zu kompensieren. Wenn nicht privat vorgesorgt wurde, ist die Tragbarkeit des Wohneigentums in Gefahr. Für Wohneigentümer bieten sich kapitalbildende Lebensversicherungen an. Diese vereinen die Altersvorsorge mit den notwendigen Risikodeckungen, können zur indirekten Amortisation dienen und steuerbegünstigt (Säule 3a) abgeschlossen werden. Besondere Risiken durch den WEF-Vorbezug Der Vorbezug von Pensionskassengut­ haben führt zur Kürzung der Altersrente und zu allfälligen Leistungsreduktionen im Invaliditäts- oder Todesfall. Dies hängt von der jeweiligen Pensionskasse ab. Die Einbussen der Risikodeckungen sollten in jedem Fall kompensiert werden. Für die Gewissheit, sich das Wohneigentum auch im Alter noch leisten zu können, ist ­zusätzliches Sparen im Rahmen der 3. Säule erforderlich. Weitere Informationen zum Thema Wohneigentum/ Nachhaltig Wohnen Wohnen und Wohnbau verursachen rund 30 % der Umweltbelastung des privaten Konsums. Bereits mit dem Kaufentscheid werden die Weichen für nachhaltiges Wohnen gestellt. Folgende Fragestellun­ gen helfen Ihnen dabei, Umwelt, Komfort und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen: Standort und Architektur: Mit der Wahl des Standorts, der Bauweise und der Wohnfläche haben Sie den grössten Einfluss auf die Nachhaltigkeit Ihrer Investition. Was ist öko­logisch sinnvoller: Ein sanierter Altbau in der Stadt oder ein gut isolierter Neubau in der Agglo­ meration? www.2000-watt-wohnen.ch Energiesparend bauen und sanieren: Indem Sie Wärmedämmung von Wänden, Dach, Fenstern und Kellerdecke optimieren, wird ein hoher Energiestandard für neue wie auch bestehende Gebäude erreicht. www.energie-schweiz.ch Erneuerbare Energien nutzen: Solar­kollektoren liefern Wärme für die Aufbereitung von Warmwasser und die Fotovoltaikanlage deckt einen Teil des Strombedarfs. Smart-Meter helfen Ihnen, den Strombedarf aktiv zu steuern. ­Zukünftig interpretieren die Geräte die Daten selbst und schalten sich ein, wenn der Strom am günstigsten ist. Webseiten zum Thema Haushaltgeräte und Beleuchtung: Wählen Sie das jeweils energieeffizien­ teste Gerät und setzen Sie bei der Beleuchtung auf LED-Technologie. Der Ratgeber auf www.topten.ch unterstützt Sie dabei. Der Baumarkt der Schweizer Baudokumentation ermöglicht Bauherren, Architekten und allen am Bau Interessierten die Suche nach allen für das Baugewerbe relevanten Komponenten. Suchen Sie nach bestimmten Produkten (z. B. Fenstern, Wärmedämmungen, Teppichen usw.) oder nach Firmen und Marken. www.baudoc.ch Engagement der AXA Seit 2009 bezieht die AXA ihren gesamten Strombedarf aus erneuerbarer Energie und hat den Energieverbrauch der eigengenutzten Gebäude um 15 % gesenkt. AXA.ch/umwelt Einfamilienhäuser, Ferienobjekte, Gewerbeliegenschaften mit Detailansichten und Beschreibung. Mit dem Suchprofil können Sie sich regelmässig die neusten Objekte, die Ihren Kriterien entsprechen, per E-Mail senden lassen. www.immostreet.ch www.homegate.ch Dienstleistung des Bundesamtes für Wohnungswesen mit wissenswerten Informationen zur Schweizer Wohnungspolitik. www.bwo.admin.ch 19 Vorsorge- und Versicherungsfragen erfordern individuelle Antworten. Die AXA zeigt Ihnen neue Möglichkeiten auf und bietet sinnvolle Konzepte an. Verlangen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch. AXA Winterthur General-Guisan-Strasse 40 Postfach 357, 8401 Winterthur 24-Stunden-Telefon: 0800 809 809 14947DE – 2016-09 D AXA Versicherungen AG www.axa.ch www.myaxa.ch (Kundenportal)