Per eMail! Berlin, 14. August 2006 Az

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Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V., Postfach 64 01 36, 10047 Berlin
An die Teilnehmer des
Runden Tisches "Flexible Grundpfandrechte in Mitteleuropa"
Per eMail!
Berlin, 14. August 2006
Az.: 11.459/Dr.St/RH
Tel. 030 20915-211
Serbien
Gesetz über die Hypothek
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Rande unserer Gespräche im "Runden Tisch Grundpfandrechte" haben wir auch über
die Rechtsentwicklung in weiteren Ländern gesprochen.
Kürzlich sind 2 Beiträge erschienen, in denen RA Dr. Pürner das neue serbische
Hypothekenrecht darstellt, das im Jahre 2005 erlassen wurde. In der Anlage fügen wir die
beiden Aufsätze bei. Nach der Einführung des Autors ist das serbische Hypothekenrecht
durch die folgenden Regelungen gekennzeichnet:
Es gibt nur eine akzessorische Hypothek, keine Grundschuld.
Die Hypothek ist nur als Buchrecht möglich, nicht als Briefrecht.
Eine Gesamthypothek ist möglich.
Zubehör wird nur dann von der Hypothek erfasst, wenn dies vertraglich so bestimmt
und konkret bezeichnet wird.
Die Hypothek erfasst nicht Mietforderungen, jedoch Versicherungsforderungen.
Neben
einer
gerichtlichen
Verwertungsmöglichkeit.
gibt
es
auch
eine
außergerichtliche
Über Hypotheken gibt die zentrale Hypothekenevidenz Auskunft, die als für
jedermann über das Internet frei zugängliche Datenbank geführt wird.
Aus der Übersetzung des Gesetzestextes lassen sich weitere interessante Regelungen
ersehen:
Eine Hypothek kann verpfändet werden (Art. 21).
Eine nachträgliche Gesamthypothek ist möglich (Art. 23).
Die Befriedigungsreihenfolge richtet sich nach dem Zeitpunkt der Eintragung (Art.
40).
Im Konkurs steht dem Hypothekengläubiger ein "Absonderungsrecht" zu (Art 42);
evtl. ist dies aber als ein Aussonderungsrecht zu verstehen.
Ist die gesicherte Forderung erloschen, kann auch eine andere Forderung gesichert
werden, indem die Hypothek "übertragen" wird (Art. 53).
Durch Vormerkung kann ein Rang oder eine neue Hypothek gesichert werden (Art.
55, 56).
Sollten Sie über Ausarbeitungen zum neuen serbischen Hypothekenrecht in deutscher
oder englischer Sprache verfügen, wäre ich für eine Zusendung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Otmar Stöcker
2 Anlagen
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