Versicherungen für Wohneigentümer

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Versicherungen für Wohneigentümer
Sorglos
Quare sibi wohnen/
Habeant/
Alissenis ad ea facidui smolorpero ero od et lor sectem ip exero ent laorem dunt utat alit veriliq uamcomm
olorperos num auguerci tatuero conse do conullan et lore minis aut il et wiscipit, venim et praesto ercidunt
nonsequat. Enim dolore dolore faccums andiamet ate dunt lam vulla feu feu feugait ute erostrud tat aut vulla
consequisl del dionum zzrit augait vero consequam.
Kaufpreis
Finanzierung mit Hypotheken
Kreditpolitik der AXA
Er wird von folgenden Kriterien beeinflusst:
Geografische Lage
Infrastruktur und Verkehrsverbindungen
Grundriss, Raumangebot und Funktionalität
Baulicher Zustand und Ausbaustandard
Angebot und Nachfrage.
Eine Hypothek ist ein langfristiger Grundpfandkredit. Je nach Finanzierungsbedarf
wird dieser in eine 1. und 2. Hypothek
aufgeteilt.
Als Versicherungsgesellschaft setzt die
AXA im Hypothekargeschäft Vorsorgeund Prämiengelder ein und pflegt daher
eine vorsichtige Kreditpolitik.
Die 1. Hypothek entspricht in der Regel
65 % des Verkehrswertes bzw. des Kaufpreises einer Liegenschaft. Aus steuerlichen Überlegungen kann es durchaus
sinnvoll sein, diese Hypothek einstweilen
nicht zu amortisieren.
Für eine Hypothek bei der AXA gelten
folgende Rahmenbedingungen:
Kaufobjekt als Hauptwohnsitz des Eigentümers
Einfamilienhäuser/Eigentumswoh-
nungen mit breitem Markt und guter Wiederverkäuflichkeit
Eigenmittel in der Regel 15-20 %
(je nach Zusatzsicherheit)
Anrechenbare Zusatzsicherheit: Verpfändung von Lebensversicherungs-
policen mit Rückkaufswert
Einwandfreie Bonität des Kreditnehmers
Minimalbetrag für Hypotheken:
CHF 333 000.–
Die 2. Hypothek sichert 15 % des benötigten Fremdkapitals ab. Sie sollte
bis zum Erreichen des Pensionsalters
zurückbezahlt werden.
Ausschluss-Kriterien für eine Hypothek
bei der AXA:
Bauland bzw. Bauprojekte
Liegenschaft im Ausland
Finanzierung von gleich- oder nach rangigen Hypotheken
Ferienliegenschaft bzw. nur zeitweise bewohnte Objekte
Inhalt
Geniessen Sie unbeschwert Ihr Eigenheim
3
Bauversicherungen4
Bauwesenversicherung 4
Bauherrenhaftpflichtversicherung
4
Bauherren-Rechtsschutzversicherung
5
Baugarantieversicherung 5
Gebäudesachversicherungen6
Feuerversicherung inkl. Elementarereignisse 8
Wasserversicherung
10
Erdbebenversicherung
10
Ausfall der Gebäudetechnik
10
Erweiterte Deckung
10
Kleinere Sanierungen 10
Einbruchdiebstahlversicherung
11
Glasbruchversicherung 11/12
2
Hausrat- und Wertsachenversicherung
24 h Home Assistance
12
12
Privat-Rechtsschutzversicherung 12
Versicherungen für Hauswarte und Hausangestellte
13
Gebäudehaftpflichtversicherung 14
Schadenservice15
Finanzieren und Absichern Finanzierungsgrundsätze
Beschaffung von Eigenkapital Hypotheken
Absicherung der Tragbarkeit 16
16
16
17
18
Weitere Informationen zum Thema Wohneigentum
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Die AXA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in dieser Publikation. Massgebend sind immer die
geltenden Gesetze und Verordnungen. Stand Januar 2015.
Geniessen Sie unbeschwert
Ihr Eigentum/
Spielen Sie mit dem Gedanken, eine
­Wohnung oder ein Haus zu kaufen? Oder
sind Sie schon stolzer Besitzer Ihres
Eigenheims? Der Kauf von Wohneigentum
ist ein Prozess mit langfristigen Auswirkungen. Als Besitzer sollten Sie die
­Deckungen von Zeit zu Zeit überprüfen
und Vorkehrungen zur Sicherstellung der
finan­ziellen Tragbarkeit treffen. Deswegen
ist es wichtig, dass Sie sich über alle
Aspekte informieren.
Auf den folgenden Seiten finden Sie
Antworten auf die wichtigsten Versicherungsfragen vom Bau des Gebäudes
über den Einzug bis zum Bewohnen des
Eigenheims.
Die Broschüre ist kein Ersatz für ein
persönliches Gespräch durch einen der
Spezialisten der AXA. Diese beraten Sie
gern umfassend über alle möglichen
Risiken und deren Absicherung.
3
Bauversicherungen stehen gerade,
wenn es schiefläuft/
Da die meisten Gebäudeversicherungen Schäden aus Bauarbeiten explizit ausschliessen, ist bei
geplanten Neubauten, Umbauten oder Renovationen der Versicherungsschutz von grösster Wichtigkeit.
Bauwesenversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherungsbeginn
Bauunfälle sollten immer in eine realistische Kalkulation mit einbezogen werden,
um das bereits investierte Kapital zu
schützen und ungeplante Zusatzkosten
zu vermeiden.
Wenn bei Neu- oder Umbauten grössere
Erdbewegungen und Abbrucharbeiten ausgeführt werden, sind Zwischenfälle mit
erheblichen Haftpflichtfolgen nie auszuschliessen. Wird durch solche Bauarbeiten ein Nachbar geschädigt, kann dieser
vom Bauherrn eine Wiedergutmachung
fordern. Brisant daran ist, dass der Geschädigte lediglich den Schaden und
dessen Zusammenhang mit den Bauarbeiten nachzuweisen hat. Er muss
weder den Verursacher kennen noch
dem Bauherrn ein Verschulden beweisen.
Der Grundeigentümer wird durch die
Überschreitung der Grundeigentümerrechte in jedem Fall haftpflichtig.
Beispiele für Bauunfälle:
Einsturz einer Decke
Beschädigung an der Fassade durch
einstürzende Gerüste
Mutwillige Beschädigung durch Dritte
(Vandalenakte)
Diebstahl von Materialien, die mit dem
Bauwerk fest verbunden sind
Feuer- und Elementarereignisse
Deckungsumfang Bauwesenversicherung
Unfallmässige Beschädigung der
Bauleistungen
Aufräumungs- und Entsorgungskosten
Da schon der erste Spatenstich mit einem
Haftpflichtrisiko verbunden ist, empfiehlt
sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits vor Baubeginn.
Dies gilt auch für umfassende Umbauten
und Renovationen, da die bestehende
Gebäudehaftpflichtversicherung keine
Deckung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Grundeigentümerhaftpflicht
gewährt.
Versicherungsdauer
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
läuft während der gesamten Bauzeit und
erlischt am Tag der Abnahme des Bauwerks. Schäden, die erst nach Bauvollendung entdeckt werden, deren Ursache
jedoch in der Bauzeit liegen, werden
auch bis zehn Jahre nach Ablauf der
Ver­­si­cherung übernommen.
Kosten für die Schadensuche
Deckungsumfang Bauherrenhaftpflicht
Abbruch- und Wiederaufbaukosten
Deckung für Ansprüche aus Personenund Sachschäden infolge Bauarbeiten
Feuer- und Elementarschäden an Hochbauten, sofern sie nicht von einer kantonalen oder privaten Feuer-/Elementarversicherung übernommen werden
Diebstahl von Materialien, die mit
dem Bauwerk fest verbunden sind
(z. B. Fenster und Türen), und durch
Einbruchdiebstahl
4
Abwehr von unberechtigten oder übersetzten Schadenersatzforderungen
Bauherren-Rechtsschutzversiche- Baugarantieversicherung
rung für Privatpersonen
(Werkgarantie)
Diese versichert den Bauherrn bei Streitigkeiten über versteckte Mängel am Bauobjekt, welche erst nach der Erstellung des
Abnahmeprotokolls beziehungsweise nach
der Übernahme des Bauobjektes zum definitiven Gebrauch entdeckt werden und
nicht schon früher erkennbar waren. Die
Bauherren-Rechtsschutzversicherung wird
als Zusatz zur Bauversicherung abgeschlossen.
Dienstleistungen
Beratung im Zusammenhang mit
versteckten Mängeln
Bearbeitung der Rechtsfälle und
Rechtsvertretung durch eigene
Juristen und Spezialisten
Beratung bei der Auswahl eines freiberuflichen Anwalts (nach Absprache)
Kostenübernahme
Honorar eines beigezogenen Rechtsanwalts (nach Absprache)
Expertisen zur Klärung von Streitfragen
Gerichtsgebühren und Verfahrens­kosten
Prozessentschädigung an die
Gegenpartei
Inkasso der zugesprochenen
Entschädigungen
Während fünf Jahren nach Abnahme des
Werks haften die am Bau beteiligten Unternehmen gemäss Artikel 371 OR für Baumängel (Verjährungsfrist). Für die ersten
zwei Jahre muss jeder Unternehmer nach
SIA-Norm 118 für Bauarbeiten eine Sicherheit (Werkgarantie) von bis zu 10 % der
Bausumme erbringen. Dieser Betrag dient
zur Sicherstellung der Haftung wegen
Mängeln, die während der Garantiefrist
(Rügefrist) beanstandet werden. Wird ein
Mangel, der innerhalb der Garantiefrist
auftritt, nicht vom Unternehmer behoben
(z. B. infolge Konkurses), kann die Sicherheitsleistung beansprucht werden.
Solidarbürgschaft
einer Versicherungsgesellschaft
Diese Version der Sicherheitsleistung
hat folgende Vorteile:
Wenn ein Werkmangel erkennbar wird,
kann der Bauherr oder Architekt mit
der Forderung direkt an die Versiche-
rungsgesellschaft gelangen
Bei Uneinigkeit behält sich die Ver sicherung vor, auf eigene Kosten eine
Expertise zu erstellen
Diese Lösung bietet grösstmögliche
finanzielle Sicherheit für die fristge rechte und fachkundige Ausführung
aller Garantiearbeiten
Erbringung der Sicherheitsleistung
Normalerweise ist der Architekt für die
Sicherheitsleistung besorgt. Diese Werkgarantie kann auf zwei Arten erbracht
werden:
In bar, d. h. durch Rückbehalt des ent sprechenden Anteils an der Bausumme
Durch Solidarbürgschaft einer Bank
oder Versicherungsgesellschaft
5
Gebäuderisiken unter Dach und Fach/
Unter dem Sammelbegriff Gebäudesachversicherungen werden alle Versicherungen für Sachschäden
infolge von Feuer, Elementarereignissen, Wasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch zusammengefasst.
Gebäudesachversicherungen
Im Rahmen einer Gebäudesachversicherung sind folgende Versicherungsbausteine enthalten, die nach Bedarf
kombiniert werden können:
Feuerversicherung, die auch Elemen tarschäden einschliesst
Wasserversicherung
Erdbebenversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Glasbruchversicherung
Ausfall Gebäudetechnik
Erweiterte Deckung von Schäden durch
böswillige Beschädigung, Vandalismus
oder Nagetiere
Mehr Informationen zu den einzelnen
Bausteinen erhalten Sie auf den Folgeseiten.
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Versicherungssumme
Ein Gebäude wird in der Regel zum
Neuwert versichert. Die Gebäudeversicherungssumme wird bei kantonalen
Versicherungen automatisch jährlich
dem kantonalen Baukostenindex angepasst. Bei privaten Gesellschaften
empfiehlt es sich, die automatische
Summenanpassung einzuschliessen.
So wird sichergestellt, dass im Schadenfall das notwendige Kapital für
einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung steht.
Überversicherung
Im Schadenfall wird maximal der
effektive Neuwert vergütet. Zu hohe
Prämien für eine Überversicherung
zahlen sich in keinem Fall aus.
Unterversicherung
Bei Totalschaden ist die Entschädigung durch die Versicherungssumme
begrenzt. Auch Teilschäden werden
nur in dem Verhältnis ersetzt, wie die
Versicherungssumme zum Neuwert
des Gebäudes steht.
Ausfall des Mietertrags
Durch einen Schadenfall zerstörte Räume
und Häuser sind für längere Zeit unbenutzbar. Sofern Mieter den Schaden nicht
schuldhaft verursacht haben, müssen sie
für diese Räume bis zur Wiederinstandstellung keinen Mietzins bezahlen. Dies
bedeutet eine grosse finanzielle Mehrbelastung für den Hauseigentümer, da
seine Fixkosten wie Hypothekarzinsen,
Steuern usw. unverändert anfallen.
Zusätzliche Lebenshaltungskosten
Für selbst bewohnte Einfamilienhäuser
und Eigentumswohnungen entstehen im
Schadenfall zusätzliche Kosten für die
Miete einer Ersatzwohnung und die Mehrauslagen durch einen anderen Wohnort
(auswärtige Verpflegung, zusätzliche
Fahrten usw.). Diese Mehrkosten können
wahlweise in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Die durch Brand- oder Elementarschäden
entstandenen finanziellen Einbussen
können in der privaten Feuerversicherung
aufgrund besonderer Vereinbarung versichert werden.
Beispiel einer Unterversicherung
1 000 000.–
800 000.–
Auch bei Teilschäden
werden die Leistungen
bei Unterversicherung
entsprechend gekürzt.
25 %
600 000.–
400 000.–
200 000.–
25 %
0
Schaden CHF 200 000.–
Gebäudewert CHF 1 Mio.
Versicherungssumme CHF 750 000.– Entschädigung CHF 150 000.–
7
Gebäude 25 % unterversichert
Kürzung der Entschädigung 25 %
Antworten auf brennende
Versicherungsfragen/
In der Schweiz sind praktisch alle Eigentümer verpflichtet, ihre Häuser bei den kantonalen Gebäudeversicherungen oder bei einer privaten Gesellschaft gegen Feuer und Elementarschäden zu versichern.
Feuerversicherung
inklusive Elementarereignisse
SH
BS
In den meisten Kantonen sind Gebäude
obligatorisch bei den kantonalen Gebäu­
deversicherungen gegen Feuerschäden
zu versichern. In den übrigen Kantonen
kann das Feuerrisiko im Rahmen der
Gebäudesachversicherung von einer
privaten Gesellschaft übernommen werden.
TG
BL
JU
AG
ZH
AR
AI
SO
ZG
LU
NE
OW
FR
BE
SZ
NW
UR
GR
VD
Deckungsumfang
Sowohl die kantonalen als auch die
privaten Versicherungsgesellschaften
bieten mit der Feuerversicherung
folgenden Deckungsumfang an:
SG
GL
TI
GE
VS
Deckungsumfang Feuerschäden
Deckungsumfang Elementarschäden
Brand
Hochwasser und Überschwemmung
In diesen Kantonen gilt das
Obligatorium bei der kantonalen
Gebäudeversicherung.
Rauch
Sturm
(mind. 75 km/h Windgeschwindigkeit)
In diesen Kantonen und in Liechtenstein gilt das Obligatorium bei einem beliebigen Versicherer.
Versengung
Blitzschlag
Explosion
Abstürzende und notlandende Luftund Raumfahrzeuge
Hagel
Schneedruck
Lawinen
Erdrutsch
Felssturz
Steinschlag
8
In diesen Kantonen steht es dem
Eigentümer frei, sein Gebäude zu
versichern.
Bestimmung Versicherungssumme
Nach Fertigstellung des Bauwerks wird
die Versicherungssumme durch einen
Spezialisten festgelegt. Bei sämtlichen
Wohngebäuden sind alle baulichen Einrichtungen zum Neuwert versichert, die
zum Gebäude gehören und so befestigt
sind, dass sie nicht ohne wesentliche
Beschädigung entfernt werden können,
wie zum Beispiel Einbauschränke oder
Heizungsanlagen.
Die Abgrenzung zwischen baulichen Einrichtungen und Mobiliar ist von Kanton zu
Kanton unterschiedlich und durch ent­
sprechende Normen geregelt. Der Wert
des Gebäudes wird in einem Schätzungsprotokoll festgehalten, welches dem
Eigentümer abgegeben wird und auch
auf allfällige Besonderheiten hinweist.
Objekte, die von der lokal zuständigen
kantonalen Gebäudeversicherung nicht
übernommen werden, können bei privaten
Gesellschaften versichert werden.
Automatische Anpassung
Es empfiehlt sich, beim Abschluss einer
Feuerversicherung die automatische
Summenanpassung zu vereinbaren.
Dadurch wird eine teuerungsbedingte
Unterversicherung vermieden.
Zusatzversicherungen
Grundsätzlich entspricht der Versicherungsschutz der privaten Feuerversicherer
demjenigen der kantonalen Gebäudeversicherungen. Bei Einfamilienhäusern sind
Waren und Vorräte der Bewohner in der
Hausratversicherung eingeschlossen. Bei
Mehrfamilienhäusern kann der Deckungsumfang erweitert werden.
Private Feuerversicherer bieten Zusatzversicherungen für folgende Bereiche:
Brennstoffvorräte (Heizöl, Holz usw.)
Waren und Gerätschaften für den
Liegenschaftenunterhalt (Rasenmäher,
Gartengeräte, Reinigungsmaterial usw.)
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Undichte Stellen bei Wasserschäden
und weitere Risiken/
Zum Schutz vor Wasserschäden, die nicht mit einem Elementarschaden zusammenhängen, kann eine
separate Wasserversicherung abgeschlossen werden. Erdbeben sind selten in der Schweiz, können aber
einschneidende finanzielle Folgen haben. Ebenso der Ausfall einer Gebäudetechnik oder kleinere Sanierungen am Eigenheim.
Wasserversicherung
Neben Hochwasser und Überschwemmungen birgt Wasser ein Risikopotenzial
für Schäden, die nicht durch die Elementarschadendeckung der kantonalen und
privaten Feuerversicherer übernommen
werden. Im Notfall organisiert die AXA
einen Bautrocknungsexperten innerhalb
von vier Stunden.
Deckungsumfang Wasserschäden
Wasser aus Wasserleitungen
Frost an Wasserleitungsanlagen und
daran angeschlossenen Apparaten
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser
Rückstau aus der Abwasserkanalisation
Flüssigkeiten aus Einrichtungen der
Heizungs-, Klima- und Kältetechnik
Sorgfaltspflichten des Hauseigentümers
Der Hauseigentümer ist verpflichtet,
Wasserleitungen und die daran angeschlossenen Apparate instand zu halten,
verstopfte Leitungen zu reinigen und
Massnahmen zur Verhinderung des
Einfrierens zu treffen.
Erdbebenversicherung
Es herrschen gravierende Deckungslücken, da die meisten Gebäude in der
Schweiz nicht gegen Erdbebenschäden
versichert sind. Die kantonalen Feuerversicherer bieten Versicherungsschutz in
Form von Erdbeben-Fonds an, diese
gewähren aber nur eine beschränkte
Deckung oft ohne Rechtsanspruch. In den
Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherung besteht keine solche Lösung.
Mietertragsausfall infolge Wasserschaden
Nicht versichert sind Schäden infolge:
Bodensenkungen
Unzulänglichkeit des Baugrunds
Fehlerhafter baulicher Konstruktionen
Mangelnden Gebäudeunterhalts
Automatische Anpassung
Wie bei der Feuerversicherung empfiehlt
sich auch bei der Wasserversicherung
die automatische Summenanpassung.
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Ausfall der Gebäudetechnik
Hauseigentümer setzen vermehrt auf
alternative Heizungs- und Wärmesysteme
wie Fotovoltaikanlagen oder Erdsonden.
Der Deckungsumfang bei Ausfällen be­
inhaltet:
Unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zer­stö­run­
gen infolge von äusseren Einwirkungen
und inneren Ursachen (wie Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler)
Kosten für die Wiederherstellung oder
den Ersatz unbrauchbar gewordener
elektronischer Teile einer versicherten
Sache
Mehrkosten für die Aufrechterhaltung
des Anlagebetriebes sowie Ertragsaus-
fälle von nicht möglicher Rückspeisung
von Energie in öffentliche oder private
Netze
Nicht versichert sind:
Verlust und Diebstahl
Veränderungen oder Verluste von Daten
und Programmen, wie Schadenprogram­
me, Hackerangriffe oder fehlerhafte
Datenerfassungen
Erweiterte Deckung
Diese Zusatzversicherung übernimmt bis
zur vereinbarten Versicherungssumme die
Reparaturkosten für:
Beschädigungen durch Nagetiere und
Insekten
Böswillige Beschädigung durch Vandalen
Beschädigung oder Zerstörung durch ein
Fahrzeug bei Kollision oder Anprall
Kleinere Sanierungen
Sanierungen von Badezimmern oder
Erneuerungen von Küchen sind absehbar
und planbar. Was geschieht, wenn ein
Bauunfall zusätzliche Kosten verursacht?
Eigentümer geniessen bei Bauvorhaben
(Sanierungs-, Unterhalts- und Umbauarbeiten) bis zu einer Bau­summe von CHF
100 000.– einen Versicherungsschutz für
plötzlich eintretende, unvorhergesehene
Beschädigungen oder Zerstörungen an
sämtlichen Bau- und Montageleistungen,
am Baumaterial sowie am bestehenden,
versicherten Gebäude.
Teure Gemeinsamkeiten
in Mehrfamilienhäusern/
Für Schäden, die nicht klar einem Bewohner zuzuordnen sind, muss der Hauseigentümer aufkommen.
Die Gebäudesachversicherungen gegen Einbruchdiebstahl und Glasbruch sind deshalb vor allem für
Mehrfamilienhäuser oder vermietete Einfamilienhäuser sinnvoll.
Einbruchdiebstahlversicherung
Bei Einbruchdiebstahl oder dem Versuch
dazu kann für die verursachten Schäden
am Gebäude oder an den dazu­gehörenden
Einrichtungen eine Einbruchdiebstahlver­
sicherung abgeschlossen werden.
Deckungsumfang Einbruchdiebstahl
Schäden in und an gemeinschaftlich
genutzten Räumen und Gegenständen
wie Waschküche, Velokeller, Lift, Treppenhaus, Eingangstüre, Briefkastenanlagen
usw.
Wann bezahlt die Hausratversicherung?
Einbruchschäden an Einrichtungen,
die ausschliesslich einem Bewohner zur
Verfügung stehen, sind durch die Hausratversicherung gedeckt. Einzelne Versicherungsgesellschaften übernehmen
vermehrt nur noch Schäden an Räumlichkeiten, die von den Eigentümern selbst
bewohnt werden. Bei vermieteten Liegenschaften sollte auf eine allfällige Lücke
besonders geachtet werden.
Glasbruchversicherung
Schäden an gemeinsam benutzten Hausteilen wie Hauseingang oder Treppenhaus
muss der Hauseigentümer selbst tragen,
sofern der Schadenverursacher nicht ausfindig gemacht werden kann. Für diesen
Fall empfiehlt sich der Abschluss einer
Glasbruchversicherung als Zusatz in der
Gebäudesachversicherung. Mehr Informationen dazu auf der Folgeseite.
Schlossänderungskosten, wenn bei
einem Einbruch Schlüssel entwendet
wurden
Gebäudebeschädigungen infolge eines
Einbruchs
Schäden durch Einbruchdiebstahl
an Münzautomaten (inkl. gestohlenen
Gelds)
Waren und Gerätschaften für den
Liegenschaftenunterhalt (Rasenmäher,
Gartengeräte, Reinigungsmaterial usw.)
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Ein gutes Risikomanagement
ist die halbe Miete/
Je nach Situation und Bedarf kann der Risikoschutz durch zusätzliche Versicherungen zu einer
umfassenden Gesamtlösung ergänzt werden.
Glasbruchversicherung
Das Glasbruchrisiko in selbst bewohnten
Einfamilienhäusern kann entweder als
Zusatz in der Gebäudesachversicherung
oder als Zusatz in der Hausratpolice
versichert werden. In vermieteten Liegenschaften hat der Mieter in den durch ihn
genutzten Räumen für den Ersatz gesprungener oder eingeschlagener Scheiben aufzukommen. Dazu gehören auch Wandspiegel, Glaskeramik-Kochplatten usw.
Hausrat- und
Wertsachenversicherung
Zum Hausrat zählen alle beweglichen
Gegenstände, die sich im Haus oder
Garten befinden. Werden diese gestohlen,
Möbel durch einen Brand zerstört oder
Sachen durch überlaufendes Wasser aus
einer Badewanne beschädigt, kommt die
Hausratversicherung für den Schaden auf.
Bei wertvollem Schmuck, teuren Bildern
oder Musikinstrumenten ist eine Wertsachenversicherung zu empfehlen.
Deckungsumfang Glasbruchschäden
Bruchschäden an Gebäudeverglasungen
Bruchschäden an Kochflächen aus
Glaskeramik
Bruchschäden an Natur- und Kunst­
steinabdeckungen
Schäden an Sanitäreinrichtungen wie
Lavabos, Spültröge, Klosetts usw.
Bruchschäden an Gläsern von baulichen
Anlagen ausserhalb des Gebäudes
Kosten für Notverglasungen
24 h Home Assistance
Über diesen Zusatz in der Hausratversicherung organisiert die AXA fach­
männische Hilfe rund um die Uhr. Muss
zum Beispiel das Wespennest entfernt
werden, ist der Schlüssel im Schloss
abgebrochen oder funktioniert gar die
Heizung im Winter nicht mehr, werden die
notwendigen Massnahmen in die Wege
geleitet.
Deckungsumfang 24 h Home Assistance
Schlüsseldienst
Rohrreinigung
Sanitärinstallationen
Elektroinstallation und -Anlagen
Heizungsinstallation
Leih-Heizgeräte
Wespen-/Hornissen-/Bienennester
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Privat-Rechtsschutzversicherung
Jeder Wohnungs- oder Hauseigentümer
kann in einen Rechtsstreit verwickelt
werden. Mit der Privat-Rechtsschutz­
versicherung der AXA-ARAG sind Rechtsfälle rund um die versicherten Liegenschaften aus den folgenden Bereichen
gedeckt:
Schadenersatzrecht
Versicherungsrecht
Darlehensrecht inkl. Hypothekar­
verträgen
Vertragsrecht, z. B. Streitigkeiten mit
Handwerkern (ohne bewilligungs­
pflichtige Bauten)
Sachenrecht inkl. Nachbarrecht und
Dienstbarkeiten
Zusatzdeckungen
Vermieter-Rechtsschutz
Bauvertragsrecht: Deckung für be­
willigungspflichtige An- und Umbauten
des Versicherungsnehmers
Baurecht: Verfahren bei Einsprachen
gegen Bauvorhaben des Versicherungsnehmers
Versicherungen für Hauswarte
und Hausangestellte
Arbeitgeber von Hauswarten und anderen
Hausangestellten sind zu deren Versicherungsschutz verpflichtet – oder haften
bei Unfall oder Krankheit für deren Lohnausfall.
Unfallversicherung
Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG)
muss jeder Angestellte versichert sein.
Die obligatorische UVG-Versicherung und
die ergänzenden Unfallversicherungen
können bei der AXA abgeschlossen
werden.
Krankentaggeld
Gemäss Obligationenrecht besteht für
den Arbeitgeber bei Krankheit eine Lohnfortzahlungspflicht. Die Krankentaggeldversicherung der AXA übernimmt das
Risiko der Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Berufliche Vorsorge
Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer mit
einem AHV-Jahreseinkommen von mehr
als CHF 21 150.–* sind obligatorisch
gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) zu versichern.
*Stand 1.1.2015
13
Gefahrenquellen auf eigenem
Grund und Boden/
Haftpflichtschäden sind meist die Folge von baulichen Mängeln oder ungenügendem Unterhalt.
Die Risiken sind schwer abschätzbar, da auch schon kleine Vorfälle zu Schäden mit beachtlichen
finanziellen Folgen für Haus- und Grundeigentümer führen können.
Gebäudehaftpflichtversicherung
Versichert sind Schadenersatzansprüche
aus Personen- und Sachschäden, die
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen Haus- oder Grundeigentümer erhoben werden. Diese Ansprüche
müssen im Zusammenhang mit dem
Zustand oder Unterhalt des Gebäudes
respektive des Grundstücks stehen.
Die Haftpflichtversicherung kommt für
Schadenersatzforderungen durch Dritte
auf oder lehnt unbegründete und übersetzte Ansprüche ab.
Mitversichert sind in der Regel auch zum
Gebäude gehörende Anlagen und Einrichtungen wie zum Beispiel Personenaufzüge,
Tankanlagen, Abstellplätze und Einstellhallen für Motorfahrzeuge, Kinderspielplätze, Gartenteiche und Schwimmbecken
sowie Nebengebäude (Geräteschuppen,
Treibhäuser usw.).
Einfamilien- und Ferienhäuser
Selbst bewohnte Einfamilienhäuser sind
in der Privathaftpflichtversicherung der
AXA mitversichert. Für vermietete Einfamilienhäuser ist eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Mehrfamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sofern
folgende Gegebenheiten erfüllt sind:
Ohne gewerblichen Betrieb
Maximal drei Wohnungen
Mitnutzung durch Eigentümer
Ansonsten ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung nötig.
Stockwerkeigentum
Bei dieser Form von Wohneigentum ist
in jedem Fall eine auf alle Miteigentümer
lautende Gebäudehaftpflichtversicherung
abzuschliessen.
Gesetzlicher Hintergrund
Das Gesetz kennt für Haus- und Grundeigentümer klare Haftungsrichtlinien.
Haftpflicht aus Werkeigentum
«Der Eigentümer eines Gebäudes oder
eines andern Werkes hat den Schaden
zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von
mangelhafter Unterhaltung verursachen»
(OR Art. 58 Abs. 1).
Von fehlerhafter Anlage und mangelhaftem
Unterhalt kann bereits in folgenden Fällen
gesprochen werden:
Schadhafte Treppenstufen
Losgelöste Dachziegel
Gleitende Teppiche
Glatteis auf dem Vorplatz
Ungesicherte Schächte, Luken, Gruben,
Gartenteiche, ungenügend abgesperrte
Schwimmbecken
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Beispiel:
Wenn jemand wegen Glatteis auf dem
Vorplatz stürzt und sich verletzt, ist der
Hauseigentümer wegen mangelhafter
Unterhaltung haftbar.
Haftpflicht aus Grundeigentum
«Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden
bedroht, so kann er auf Beseitigung
der Schädigung oder auf Schutz gegen
drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen» (ZGB Art. 679).
Beispiel:
Eine Überschreitung des Grundeigentums liegt vor, wenn die Wurzeln eines
Baums im eigenen Garten auf das Nachbargrundstück wachsen und dort Schäden
an Gebäudeteilen anrichten.
Kostenloser Schadenservice inbegriffen/
Weil sich Schadenereignisse nicht an Bürozeiten halten, ist der Schadenservice der AXA
365 Tage im Jahr rund um die Uhr für Sie da.
Überall in Ihrer Nähe
24-Stunden-Service
AXA.ch
Nutzen Sie die grosse Erfahrung der AXA
im Zusammenhang mit Wohneigentum
und Bauprojekten. Ein kompetenter Berater ist immer ganz in der Nähe. Die
AXA verfügt in der Schweiz mit ihren über
400 Niederlassungen über das dichteste
Agenturnetz.
Dank der Gratisnummer 0800 809 809
brauchen Sie keine Formulare mehr auszufüllen. Denn mit einer Versicherung der
AXA profitieren Sie von den unterschiedlichsten Serviceleistungen und erhalten
jederzeit Unterstützung – ein Anruf genügt.
Auf der Webseite der AXA finden Sie
Informationen zu allen Versicherungsund Vorsorgethemen. Für die meisten
Produkte können Sie Dokumentationen
herunterladen oder direkt eine Offerte
anfordern.
Zudem stehen Ihnen Online-Berechnungen von Versicherungen rund
um Ihr Wohneigentum zur Verfügung.
Dank Tragbarkeitsberechnungen und
den Faustregeln für die Finanzierung
können Sie beurteilen, was Sie sich
leisten können.
0800 809 809
Soforthilfe im Schadenfall
(24 Stunden/365 Tage)
Auskünfte
Schadenmeldungen
Notfallhilfe
Reparatur und Schadenbehebung
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Mittel und Möglichkeiten
zum Wohneigentum/
Damit die Freude am Wohneigentum über die Jahre nicht getrübt wird, sollte der finanzielle Aufwand
langfristig tragbar sein. Die realistische Beurteilung der finanziellen Situation ist die Grundlage für alle
weiteren Schritte.
Finanzierungsgrundsätze
Beschaffung von Eigenkapital
Für die Einschätzung der finanziellen
Möglichkeiten gibt es bewährte Regeln.
Diese werden von allen Finanzinstituten
bei der Vergabe von Hypotheken in ähnlicher Form angewandt:
Folgende Möglichkeiten stehen für die
Beschaffung von Eigenmitteln zur Verfügung:
Eigene Ersparnisse
Verkauf von Wertschriften
Rückkauf von Lebensversicherungspolicen oder ein Policendarlehen
Vorbezug oder Verpfändung von Gut­
haben aus der 2. und/oder 3. Säule
Erbvorbezug oder Schenkung
Privates Darlehen
20 : 80-Regel
Mindestens 20 % der Kaufsumme sollten
mit Eigenmitteln abgedeckt werden.
10 % dieser Kaufsumme müssen «echte»
Eigenmittel sein und dürfen nicht mit
Guthaben aus der 2. Säule finanziert
werden. Der restliche Anteil von maximal
80 % wird mit Fremd­kapital (1. und
2. Hypothek) finanziert. Je höher der
Eigenkapitalanteil, desto tiefer ist die
Zins­belastung.
1 ∕ 3 - Regel
Die laufenden Ausgaben für Ihr neues
Eigenheim sollten 1 ∕ 3 Ihres jährlichen
Brutto­einkommens nicht überschreiten.
Als Ausgaben gelten die Zinsen für das
Fremdkapital, die Nebenkosten und die
Amortisation. Diese Regel sichert die
Tragbarkeit der Finanzierung.
16
WEF-Vorbezug oder Verpfändung
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung
(WEF) kann Geld aus der beruflichen
Vorsorge für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden:
Vorbezug von Pensionskassenguthaben:
Das Guthaben wird ausbezahlt und als
Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt.
Verpfändung der Pensionskassenansprüche: Das verpfändete Kapital dient dem
Hypothekargeber als Sicherheit. Sie
erhalten dafür ein höheres Hypothekardarlehen. Vorteilhaft gegenüber einem
Bezug ist, das es zu keinen Leistungskürzungen kommt, dafür ist die Zins­
belastung höher.
Hypotheken
Amortisation
Ein Hypothekardarlehen wird meist in
eine 1. und 2. Hypothek aufgeteilt. Die
1. Hypothek entspricht in der Regel 2/3
des Liegenschaftswertes, die 2. Hypothek
sichert den Rest des benötigten Fremdkapitals ab und muss innerhalb von maximal
15 Jahren zurückbezahlt werden (Amortisation). Aus steuerlichen Überlegungen
kann es durchaus Sinn machen, die 1.
Hypothek einstweilen nicht zu amortisieren.
Neben der laufenden, direkten Abzahlung
der Hypothekarschuld gibt es noch eine
zweite, indirekte Art der Amortisation.
Das vielseitige Hypothekarangebot lässt
sich drei Hauptmodellen zuordnen: Festhypothek, LIBOR-Hypothek, variable Hypothek. Die Wahl des Modells kann von
grosser Tragweite sein, weshalb die
Entscheidung gut überlegt sein soll.
Direkte Amortisation
Es wird jährlich ein vereinbarter Amortisationsbetrag zurückbezahlt. Dadurch sinken
die Hypothekarschuld und der Zinsaufwand. Dies hat zur Folge, dass die Steuerbelastung steigt.
Indirekte Amortisation
Anstatt die Hypothek laufend abzuzahlen,
wird in einen Vorsorgeplan investiert, um
das benötigte Kapital aufzubauen. Diese
kapitalbildende Versicherung wird an den
Hypothekardarlehensgeber verpfändet.
Bei Vertragsablauf wird mit dem ausgezahlten Kapital die 2. und wenn möglich
die 1. Hypothek amortisiert. Die Hypothekarschuld und der Zinsaufwand, und somit
auch die Steuerabzüge, bleiben während
der Laufzeit konstant. Gleichzeitig wird die
Tragbarkeit bei Erwerbsunfähigkeit und Tod
abgesichert.
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Die Tragbarkeit sicherstellen/
Die Finanzierung von Wohneigentum ist stark von Ihrer finanziellen Situation abhängig.
Dies bleibt auch nach dem Kauf und nach Abschluss des Hypothekarvertrags bestehen.
Absicherung der Tragbarkeit
Wird die finanzielle Lage durch unglückliche Umstände wie Erwerbsunfähigkeit
oder einen Todesfall beeinträchtigt oder
sinkt infolge der Pensionierung das Einkommen, kann die Tragbarkeit des
Wohneigentums nicht mehr gegeben sein.
Der Hypothekargeber wird in dieser
­Situation die Rückzahlung des Hypo­
thekardarlehens und schlimmstenfalls
den Verkauf des Objekts fordern.
Es ist sinnvoll, sich gegen solche Risiken
durch Lebensversicherungen (3. Säule)
abzusichern. Von vielen Finanzinstituten
wird dies sogar als Bedingung für die
Vergabe einer Hypothek gefordert.
Bei Erwerbsunfähigkeit
Die Finanzierung der Zins- und Amortisationszahlungen wird durch die Erwerbsunfähigkeitsrente sichergestellt. Führt eine
Krankheit oder ein Unfall zur Erwerbsunfähigkeit, gelangt nach Ablauf einer Wartefrist eine Rente zur Auszahlung.
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Im Todesfall
Durch eine Todesfallversicherung wird
sichergestellt, dass die Hinterbliebenen
die Hypothekarschuld so weit abzahlen
können, dass die Belastung durch Zinsund Amortisationszahlungen tragbar
bleibt.
Im Alter
Die Renten aus AHV und Pensionskasse
vermögen das Erwerbseinkommen vor der
Pensionierung nicht zu kompensieren.
Wenn nicht privat vorgesorgt wurde, ist die
Tragbarkeit des Wohneigentums in Gefahr.
Für Wohneigentümer bieten sich kapitalbildende Lebensversicherungen an. Diese
vereinen die Altersvorsorge mit den
notwendigen Risikodeckungen, können
zur indirekten Amortisation dienen und
steuerbegünstigt (Säule 3a) abgeschlossen werden.
Besondere Risiken durch
den WEF-Vorbezug
Der Vorbezug von Pensionskassengut­
haben führt zur Kürzung der Altersrente
und zu allfälligen Leistungsreduktionen
im Invaliditäts- oder Todesfall. Dies hängt
von der jeweiligen Pensionskasse ab. Die
Einbussen der Risikodeckungen sollten in
jedem Fall kompensiert werden. Für die
Gewissheit, sich das Wohneigentum auch
im Alter noch leisten zu können, ist
­zusätzliches Sparen im Rahmen der
3. Säule erforderlich.
Weitere Informationen
zum Thema Wohneigentum/
Nachhaltig Wohnen
Wohnen und Wohnbau verursachen rund
30 % der Umweltbelastung des privaten
Konsums. Bereits mit dem Kaufentscheid
werden die Weichen für nachhaltiges
Wohnen gestellt. Folgende Fragestellun­
gen helfen Ihnen dabei, Umwelt, Komfort
und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu
bringen:
Standort und Architektur: Mit der Wahl
des Standorts, der Bauweise und der
Wohnfläche haben Sie den grössten
Einfluss auf die Nachhaltigkeit Ihrer
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Ein sanierter Altbau in der Stadt oder
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