ORTSSANIERUNG MARKT HÖCHBERG Gestaltungshandbuch „Haus und Hof“ Altort Höchberg I Förder- und Gestaltungsrichtlinie .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .......................................................................... .............................................................................................. .............................................................................................. .............................................................................................. .............................................................................................. .................................................................. STÄDTEBAUFÖRDERUNG IN UNTERFRANKEN Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG I IMPRESSUM Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim T 0931 . 467 55 34 F 0931 . 467 55 24 [email protected] www.schirmer-stadtplanung.de Bearbeitung Prof. Dipl.-Ing. Martin Schirmer Dipl.-Ing. ( FH ) Alexandra Franzke Dipl.-Ing. ( FH ) Johannes Klüpfel Förderung Gefördert durch die Regierung von Unterfranken nach dem Baugesetzbuch September 2008 Im Auftrag des Markt Höchberg 2 I VORWORT Peter Stichler, Bürgermeister Dr. Paul Beinhofer, Regierungspräsident 4 5 WAS PRÄGT DEN ORT HÖCHBERG? Das Gefüge des Ortes früher und heute Topografie Historische Baustruktur Der Ortsbaustein 6 7 8 9 10 SANIERUNGSMASSNAHMEN AM GEBÄUDE Dach und Dachaufbauten Fassade Fassadenfarbe Fassadenbegrünung Fenster Hauseingang 12 20 22 26 28 31 GESTALTUNG VON FREIFLÄCHEN Hoftor Einfriedung 32 34 INHALT Hofbegrünung Garten 36 38 GESTALTUNG VON WERBEANLAGEN Schaufenster Ausleger 40 42 FÖRDER- UND GESTALTUNGSRICHTLINIEN Geltungsbereich Förderfähige Maßnahmen 44 45 FÖRDERGRUNDSÄTZE 46 BERATUNG UND ANTRAG Ansprechpartner Förderantrag 47 KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM 48 des Markt Höchberg zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung Höchberg 3 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG V Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich freue mich, Ihnen das kommunale Förderprogramm in Form eines Gestaltungsleitfadens “Gestaltungshandbuch Höchberg“ vorstellen zu dürfen. Wir wollen unser Ortsbild attraktiv und lebendig gestalten und dadurch unseren Ortskern stärken und neu beleben. Eine erfolgreiche Ortsentwicklung braucht den persönlichen Einsatz und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger für die Neugestaltung ihrer unmittelbaren Lebensumwelt. Denn es sind neben der Gestaltung der öffentlichen Straßen und Wege viele private Einzelmaßnahmen, die das Erscheinungsbild unseres Ortes prägen. Wie im Gesicht eines Menschen lassen sich auch im Bild eines Ortes Persönlichkeit und Charakter erkennen. Geschichte und Lage in der Region waren ortsbildprägend und haben unverwechselbare Spuren hinterlassen. Diese geben vielen Häusern unseres Ortes, den Straßen und Freiflächen eines Ortes ein eigenständiges Bild, das uns vertraut ist, in dem wir unser Höchberg wieder erkennen. 4 VORWORT Diese Qualitäten gilt es zu bewahren und weiter zu entwickeln. Das eigene Haus soll dem Eigentümer wie auch den Nachbarn mit seinem schönen Aussehen Freude machen. Die Gärten und Höfe sollen dabei zum Verweilen einladen. Durch die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Programms sollen die Investitionen in die Wohn- und Lebensqualität unseres Ortskerns angestoßen werden. So darf ich sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz herzlich zu dieser konkreten Mitgestaltung und Erneuerung unseres Ortskerns einladen und Ihnen hierfür bereits jetzt recht herzlich danken. Das vorliegende Gestaltungshandbuch zeigt Ihnen Möglichkeiten der ortsgerechten Gestaltung der Gebäude und Anregungen für die Umgestaltung der Freiflächen. Die zahlreichen Beispiele sollen Sie ermutigen, auch Ihrem Haus ein freundliches Gesicht zu geben, oder ihren Hof in einen idyllischen Garten zu verwandeln, damit die Ortsmitte Höchberg lebendig bleibt. PETER STICHLER Bürgermeister G Ein Gestaltungshandbuch herauszugeben, um den Ort mit seinen charakteristischen Merkmalen zu stärken und gut gestalten zu können, ist vielerorts noch ungewöhnlich. Auch ein Kommunales Förderprogramm einzusetzen, um private Maßnahmen finanziell unterstützen zu können, ist noch eher die Ausnahme. Der Markt Höchberg hat die Vorteile von Gestaltungshandbuch und Kommunalem Förderprogramm erkannt und leistet so seinen Beitrag um den Bürgern im Altort eine lebenswerte Heimat zu geben. Mit dem vorliegenden Handbuch will die Marktgemeinde eine Basis schaffen, um vor allem die Ortsmitte, das Sanierungsgebiet, positiv zu gestalten. Beispielhaft wird im Handbuch gezeigt welche Elemente den Ort prägen, welche Elemente dem Baukörper eine gute Gestalt geben und wie die Farbe eingesetzt werden kann. Ebenso wird dargestellt, wie die Freiflächen gut gestaltet werden können und welche Materialien und Pflanzen sich gut eignen. Es macht Freude im Handbuch zu blättern und zu erfahren, wie es gelingen kann, die Identität von Höchberg herauszuarbeiten und zu stärken. Denn die Maßnahmen im öffentlichen Raum allein genügen nicht, um die GRUSSWORT Sanierungsziele zu erreichen. Dafür ist auch das Engagement der privaten Eigentümer gefragt. Die Regierung von Unterfranken konnte dieses Gestaltungshandbuch beratend begleiten und aus Mitteln des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms unterstützen. Ich wünsche dem Gestaltungshandbuch in Verbindung mit dem Kommunalen Förderprogramm eine erfolgreiche Umsetzung und freue mich, wenn andere Gemeinden dem Beispiel des Marktes Höchberg folgen. DR. PAUL BEINHOFER Regierungspräsident 5 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG W WAS PRÄGT DEN ALTORT HÖCHBERG? Hauptstraße um 1900 Gasthaus Lamm um 1910 Der Altort Markt Höchberg ist Jahrhunderte alt. Die fränkische Gründung entlang des Kühbachs wurde erstmals 748 urkundlich erwähnt. Viele Generationen haben hier gewohnt und gebaut. Dabei hat sich mit der Zeit eine eigene, ortstypische Sprache der Gestaltung entwickelt: eine Mundart des Bauens. Form und Proportion der Häuser, ihre Anordnung auf dem Grundstück und selbst die Gestaltung der Fassade und des Daches folgten örtlichen Mustern, die sich über die Jahre bewährt hatten. Das Wissen darüber hat über Jahrhunderte das Bauen begleitet und das Bild des Ortes geprägt. Der Altort hat jedoch mit der Zeit sein Gesicht verändert: die Straßen wurden befestigt, die Häuser modernisiert und neue Siedlungen haben Höchberg entlang der Hänge wachsen lassen. Es gibt jedoch noch Bereiche, in denen die Geschichte des Ortes lebendig geblieben ist: - die Häuser und Hofstellen in der Hauptstraße zeigen durch lineare Anordnung den Charakter eines Straßendorfes - die kleinteiligen Gebäude am Ortseingang im Bereich der Heidelberger Straße - die dichte Bebauung in der Brunnengasse und im Oberdorf mit engen Hofstellen. In diesen Bereichen ist die Vergangenheit, in der Natur und Landwirtschaft Lebensgrundlage der Dorfgemeinschaft waren noch heute spürbar. Brunnengasse, 1938 6 D DAS GEFÜGE DES ORTES FRÜHER UND HEUTE Das Ortsgefüge um 1833 Das Ortsgefüge um 1936 Das Ortsgefüge um 1833: Um das Jahr 1833 prägte den Ort ein kompakter Siedlungsbereich im Tal. Durch die offene Bachführung in der Haupstraße bestand eine starke Beziehung zwischen Ort und Wasser. Die Kirche dominierte seit jeher das Bild des Ortes. Mit ihrer Lage am Fuß des Zweierbergs war sie schon in früheren Jahrhunderten der markante Punkt des Ortes. Das Ortsgefüge um 1936: Zwei unterschiedliche städtebauliche Anordnungen prägen den Ort: das historische „Haufendorf“ unterhalb und gegenüber der Kirche und das „Straßendorf“ entlang der Hauptstraße. Mit der Bebauung „Am Reele“ und auf dem Nikolausberg beginnt die Siedlungsentwicklung an den Hängen. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Kühbach verrohrt und ist seitdem im Ortskern nicht mehr wahrnehmbar. Das Ortsgefüge heute: Höchberg hat sich vom Bauern- und Winzerdorf zur Marktgemeinde mit Altort, großflächigen Wohnsiedlungen wie dem Hexenbruch und einem Gewerbegebiet entwickelt. Deutlich erkennbar ist das lineare Siedlungsband entlang der Hauptstraße, welches noch heute räumliches Rückgrat des Ortes ist. Mit der Gestaltung der Brunnengasse und des Marktplatzes hat sich hier eine räumliche Mitte herausgebildet. Das Ortsgefüge heute 7 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG T TOPOGRAFIE Das Ortsbild von Höchberg wird neben seinen Gebäuden auch von der Landschaft geprägt. Nikolausberg und Zweierberg fassen den Talraum des Kühbachs und gliedern den Ort in zwei unterschiedliche Bereiche: das dichte Band des Straßendorfes und die steilen Hänge, die nur teilweise bebaut sind. Luftbild Die freien Hangbereiche sind ein wichtiges Landschaftselement im Ort. Sie gliedern als zusammenhängende Grünzüge den Ort und grenzen den Altort deutlich von den weiteren Siedlungsbereichen ab. Bedeutung kommt auch den Gärten am Südhang des Zweierbergs zu, wo sich wertvolle Streuobstbestände befinden. Mit einer Steigung von ca. 10% auf eine Höhe bis 280m ÜNN ist der Hang hier nur im Bereich der Hauptstraße dicht besiedelt. Weitere Grünbereiche befinden sich am Nordhang des Nikolausbergs. Im Bereich Brunnenstraße / Sonnemannstraße steigt dieser Hang bis zu 20% auf eine Höhe von ca. 300m ÜNN an. Hier dienen hohe Stützmauern und Böschungen der Erschließung der Grundstücke. Der Tiefpunkt befindet sich im Bereich der Ortseinfahrt B8 / Hauptstraße (255m ÜNN). Von hier aus steigt das Gelände moderat auf einer Strecke von ca. 900m mit 2% Steigung an. Räumlich erlebbar wird der Höhenunterschied ab der Heidelberger Straße, wo die Topografie in Richtung Südwesten deutlich ansteigt. Höhenlinienplan, VU 1990 8 H HISTORISCHE BAUSTRUKTUR Das bauliche Gefüge des Altortes setzt sich aus nur wenigen Bausteinen zusammen. Diese bestehen vorwiegend aus giebelständigen Wohnhäusern zur Straße und querstehende Scheunen im rückwärtigen Bereich. ortstypische Baustruktur in Hauptstraße Die Bewahrung der charakteristischen Orts- und Raumstruktur ist ein zentrales Anliegen der gestalterischen Grundsätze. Durch eine kompakte Gebäudestellung mit klaren Raumkanten gewinnt der Straßenraum im Altort an Geschlossenheit und Kraft und unterscheidet sich damit deutlich von den Siedlungserweiterungen. Eine Qualität, die bewahrt und gepflegt werden sollte. PRINZIPIEN DER BAUSTRUKTUR • Bereich 1: Hauptstraße Dichte Bebauung von Haupt- und Nebengebäuden um einen Hof. Die Gehöfte haben sehr unterschiedliche Größen und Zuschnitte ortstypische Baustruktur am Ortseingang, • Bereich 2: Ortseingang An den Ortseingängen sind giebelständige zurückgesetzte Einzelgebäude entlang der Straße auf langgestreckten Parzellen angeordnet • Bereich 3: Brunnengasse mit Oberdorf Die Hanglagen sind durch steile Straßen, schmale Wege und dichte traufständige Bebauung geprägt • Klare Raumkanten begrenzen den öffentlichen Raum ortstypische Baustruktur in der Brunnengasse • Einseitige Grenzbebauung und unregelmäßige Grundstücke prägen den Altortgrundriß. 9 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Das Ortsbild von Höchberg hat sich über die Jahrhunderte entwickelt und dabei eine eigenständige „Mundart“ entwickelt. Wie Worte einer Sprache sind die Gebäude nach örtlichen Regeln angeordnet und prägen damit ein typisches Ortsbild wie es für ein fränkisches Bauern- oder Winzerdorf charakteristisch ist. Der traditionelle Ortsbaustein in Höchberg ist der fränkische Zweiseithof. Üblich ist hier das giebelständige Hauptgebäude, das meist direkt an die Straße gebaut wurde. Die querstehende Scheune bot Lagerplatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Gerät. Die Stallungen waren meist in Nähe zum Wohnhaus untergebracht. Gestaltmerkmale: - Zweiseithof - giebelständiges Wohnhaus - zurückversetzte, traufständige Scheune - Freiflächen Gestaltelemente - steiles Satteldach - verputzte Wand - gegliedertes Fenster 10 Auf dem Hof spielte sich das landwirtschaftlich geprägte Leben ab. Er war Wirtschafts- und Erschließungsfläche zugleich. Der Hof ist nach vier Seiten geschlossen: durch das Hauptgebäude und die querstehende Scheune, durch das Nachbargebäude in einseitiger Grenzbebauung und durch Mauer und Tor zur Straße hin. Das Bild des Ortes wird aber nicht nur durch die Proportion und Fügung der Gebäude bestimmt. Die Gestaltung der Oberflächen wie Dach und Fassade, Fenster, Türen, Farbe und Material sind es, die das Gesicht des Hauses und damit auch das Ortsbild prägen. Hier haben sich in der Vergangenheit traditionelle Gestaltungsmuster entwickelt und bewährt, die mit dem Leben im Ort, den Gebräuchen und der regionalen Kultur eng zusammen hängen. Dies ist die Sprache des Ortes, die lebendig erhalten werden sollte. D giebelständiges Wohnhaus am Ortseingang ( Hauptstraße 3 ) DER ORTSBAUSTEIN Manchem historischen Hof blieb durch behutsame Sanierungsmaßnahmen sein ursprüngliches Gesicht weitgehend erhalten. Sanierungsmaßnahmen nach historischem Vorbild dienen daher auch der gestalterischen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes. fränkischer Zweiseithof mit giebelständigem Wohnhaus und zurückversetzter traufständiger Scheune in der Ortsmitte ( Hauptstraße 64 ) PRINZIPIEN DES BAUSTEINS • einfacher, rechteckiger Baukörper • zweigeschossige Gebäude mit Dachgeschoss Sonderbaustein Gasthaus Lamm, Ansicht Hauptstraße • steiles Satteldach ( 45 - 55° ) mit geringem Dachüberstand • Ortgang und Traufe bündig mit der Fassade • Mansard-, Walm-, Krüppelwalmdach nur als Dachsonderformen • klare Raumkanten durch Gebäude TYPISCHE STRASSENANSICHT • keine Vor- und Rücksprünge, größere Auskragungen oder abgeschrägte Ecken in der Gebäudekubatur Sonderbaustein Gasthaus Lamm, Ansicht Herrenweg 11 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Einfache Formen und ruhige Flächen prägen die Dachlandschaft des Altortes von Höchberg. Dabei wirkt die Dachlandschaft überhaupt nicht monoton. Unterschiedliche Firstrichtungen und wechselnde Farben der Ziegel sorgen für ein lebhaftes Bild. Selbst die Kirche macht keine Ausnahme und fügt sich durch einheitliches Material in die Dachlandschaft ein. Charakteristische Form im Ortskern ist vor allem das steile Satteldach. Als Schutz gegen Wind und Wetter hat es sich als typisch fränkische Dachform in der Vergangenheit bewährt. Bei besonderen Gebäuden treten weitere Dachformen wie z.B. das Walmdach des Pfarrhauses in Erscheinung. Das ruhige Erscheinungsbild der Dachlandschaft soll für die Zukunft erhalten bleiben und nicht durch komplexe Dachformen, Dachaufbauten / Solarkollektoren und Dachfenstern gestört werden. 12 R RUHIG UND STEIL Die vorherrschenden Dachtypologien in Höchberg sind vor allem das steile Satteldach ( 1 ) . Als Dachsonderformen treten das Walmdach ( 2 ) , das Krüppelwalmdach ( 3 ) und das Mansarddach ( 4 ) in Erscheinung. 45 - 55° Eine Dachneigung von 45-55° ist charakteristisch für die Gebäude im Altort. 1 2 3 4 FÖRDERUNG • Beibehaltung des Satteldachs mit ortstypischer Dachneigung bei Umbau oder Sanierung • Ausführung von ruhigen Dachflächen ohne größerer Aufbauten 13 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Knappe Dachüberstände sowohl an Traufe und Ortgang sind typisch für die Bauweise in Franken. Dieser kompakte Dachabschluss findet sich sowohl an Haupt- als auch den Nebengebäuden. Seit Jahrhunderten hat sich dieses Prinzip der Gestaltung des Daches als örtliche Gestaltungstradition bewährt. Das Haus soll zusammen mit dem Dach als ein geschlossener Baukörper wirken. Damit zeigt das Gebäude ein unverwechselbares und charakteristisches Bild, typisch fränkisch eben und nicht bayerisch oder alpenländisch. 14 K KLARE ABSCHLÜSSE Dachabschlüsse sollten nach historischem Vorbild sehr einfach gehalten und mit schmalem Ortgang ausgebildet werden. Dies ist z.B. mit einer Bieberschwanzdeckung gut realisierbar, da hier keine Ortgangziegel erforderlich sind. Die Dachhaut schließt direkt mit dem Ortgangsparren ab. Dachabschlüsse an Ortgang und Traufe FÖRDERUNG • Größere Dachüberstände und Dacheinschnitte vermeiden • Kompakte Ausführung von Ortgang und Traufe • Ausführungsdetails an historischen Vorbildern orientieren 15 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Naturfarbene, gebrannte Ziegel können sehr abwechslungsreich sein. Material und Form schaffen ein nuancenreiches, natürliches Farbspiel und rhythmische Gliederung der Dachfläche. Noch heute findet sich überwiegend der Tonziegel auf den Dachflächen des Altort Höchbergs. Die Farben der Dacheindeckung beschränken sich auf natürliche Rottöne. Das Spektrum bewegt sich hierbei von violett bis hin zu bräunlichen Farbnuancen. Maßgabe für die weitere Gestaltung des Altorts sollte daher die Verwendung ortstypischer Ziegel und Farben sein. 16 F FORM UND FARBE Ziegel wie Pfannen-, Falz- und Biberschwanzziegel haben sich bewährt und fügen sich auch bei Neudeckung harmonisch in das Gesamtbild ein. Eingefärbte oder glasierte Ziegel sind ortsuntypisch und für den Altort daher nicht geeignet. Ebenso beeinflussen dunkle Farbgebungen oder neue Materialien wie Betonziegel das Erscheinungsbild der Dachlandschaft negativ. Biberschwanzziegel FÖRDERUNG • Verwendung der ortstypischer Ziegel wie Bieberschwanzziegel, Pfannen oder Falzziegel • Verwendung naturfarben gebrannter Ziegel Pfannenziegel 17 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Früher wurde der Dachraum vor allem als Lagerraum genutzt. Die Dächer waren deshalb nicht ausgebaut. Für die Belüftung waren lediglich kleine Dachöffnungen erforderlich. Der Ausbau von Haupt- und Nebengebäude für die Wohnnutzung erfordert hingegen zusätzliche Öffnungen für eine ausreichende Belichtung. Damit die ruhige Dachlandschaft im Altort in ihrem Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt wird, sollen Dachaufbauten oder Dachfenster in ihrer Gestaltung aber eher zurückhaltend bleiben. Dachaufbauten in Form von Firstreiter und Schleppdachgaupen 18 L LICHT INS DACH Gelungene Dachgauben fügen sich in die Dachfläche und zeichnen sich durch die Nähe zur Traufe aus. Nach dem Vorbild historischer Dachaufbauten sind dies in kleiner Form Satteldach- und Schleppdachgaupen. Große Aufbauten oder Zwerchhäuser, die direkt aus der Fassade aufwachsen, sind für das Ortsbild nicht typisch und wirken störend. Satteldachgaube Eine Firstverglasung ermöglicht den Blick zum Himmel und schafft blendfreie Lichtverhältnisse für das Wohnen und Arbeiten unter dem Dach. Viel Licht und trotzdem ein geschlossenes Dach sind hierdurch zu erreichen. Dachflächenfenster können sehr schnell die ruhige Wirkung des geschlossenen Daches stören. Sie sollten allenfalls in unauffälliger Größe in die Dachfläche eingebaut werden. Schleppdachgaube FÖRDERUNG • Unauffällige Dachaufbauten wie einzelne Schleppdachgauben, Satteldachgauben oder Dachreiter zur Belichtung von Dachgeschossen wählen • Ersatz von Dachflächenfenster durch Gauben und Dachreiter, die sich in die Dachfläche einfügen Firstverglasung 19 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Die Fassade verleiht dem Haus seinen Charakter. Sie kann ein Haus schmücken und ihm ein freundliches Gesicht geben. Vor allem die fein verputzte Wand ist es, die das Ortsbild von Höchberg prägt. Gerade die Putzhaut war und ist besonders geeignet Schmuck des Hauses zu sein. Feine Unebenheiten geben der Wandfläche ihre Lebendigkeit. Fachwerkfassaden sind im Ortsbild von Höchberg selten zu finden. Einige der Holzkonstruktionen liegen heute verdeckt unter Verkleidungen oder Putzflächen. Natursteinfassaden aus Muschelkalk oder Buntsandstein waren früher ein sichtbares Zeichen für Wohlstand. Hier sind noch einzelne Gebäude im Altort erhalten. Vor allem sind dies Gebäude von besondererer Bedeutung, welche noch durch gliedernde Elemente aus rotem Sandstein verziert wurden. Fassadenverkleidungen sind zumeist neueren Datums und aufgrund der ortsfremden Struktur und Materialart ( Faserzement, Kunststoff, Keramikfliesen ) ein störendes Element im Ortsbild. So sind ursprüngliche Fassaden durch Faserzementplatten verfälscht. Nachträglich geflieste Sockelbereiche betonen unbedeutende Elemente des Gebäudes und wirken im Gesamtbild eher störend. 20 S SCHÜTZENDE HAUT Beim nachträglichen Anbringen von Fassadendämmung besteht die Gefahr, dass Gebäude ihr Gesicht auf Grund veränderter Proportionen verlieren. Natursteinfassaden oder Fachwerke sollten in ihrem Erscheinungsbild erhalten oder wiederhergestellt werden. Wärmedämmung sollte hier möglichst von innen, zu Gunsten der Erhaltung einer historischen Fassade, angebracht werden. Muschelkalkfassade FÖRDERUNG • Fassadensanierung, Erhaltung und Wiederherstellung historischer Fassadengestaltung ( Fachwerk- Putz- und Natursteinfassaden ) • Erhaltung und Freilegung von historischen Baudetails wie Fenster- und Türlaibungen, Gesimse oder Lisenen • Mörtelputz als Glattputz oder Spritzputz mit Farbanstrich anstelle von stark gemusterten Putzarten verwenden • ortsfremde Fassadenverkleidungen beseitigen (z.B. Eternit) • gestaltverträgliche Wärmedämmung (z.B. Vacuum-Isolations-Paneele) • Beratung zur Optimierung der Wärmeverluste an historischer Gebäuden Putzfassade 21 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Je nach der Farbigkeit der Fassade kann diese lebendig oder leblos, eher zurückhaltend oder grell und vorlaut wirken. Das Farbenspiel von Wand, Sockel, Gesims und Fensterladen ist maßgeblich für einen harmonischen Gesamteindruck. Mit der Art der Fassadengestaltung kommen auch persönliche Wünsche und Vorstellungen der Bewohner zum Ausdruck. Hier ist eine Orientierung am örtlichen Gestaltrepertoire häufig eine gute Hilfestellung. Die ursprünglichen Farben des Ortes waren gedeckte Farbtöne, die sich aus den Putzfarben ergaben. In Anlehnung an bereits sanierte denkmalgeschützte Gebäude sind dies vor allem Weiß-, Ocker- und Grüntöne. 22 F FARBIG ABER NICHT BUNT Mineralfarben wirken lebendiger als durchgefärbte Putze und sollten daher vorwiegend zum Einsatz kommen. Sparsame Farbakzente können durch Hervorhebung der Fenstergewänder und farbigen Läden und Türen gesetzt werden. Putzfassaden mit Mineralfarbanstrich Farbakzente durch Fensterläden FÖRDERUNG • Naturfarben anstelle durchgefärbter Putze verwenden. Durch Lasuren wirkt die Fassade lebendig • Fassadenanstrich in gedeckten, harmonischen Farbtönen (siehe Farbkonzept) • Die Farbgebung ist grundsätzlich mit der Gemeinde Höchberg abzustimmen. Es können Putz- bzw. Farbmuster mit einer Mindestgröße von 1 m² verlangt werden • Farbakzente durch Schmuckfarben sparsam einsetzen 23 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG FARBREGELKONZEPT ALTORT HÖCHBERG - FARBZONEN IM SANIERUNGSGEBIET TAFEL X. Für den Altort Höchberg wurde im Jahr 1980 ein Farbkonzept erarbeitet, das Fassaden- und Schmuckfarben regelt und Orientierungshilfe bei der Farbwahl und Farbgestaltung gibt. Das Sanierungsgebiet wurde hierbei in fünf Konzeptzonen gegliedert, in denen unterschiedliche Farbakzente gesetzt und aufgenommen werden sollen (Tafel X). Eine Palette aller Farbtöne für Fassade, Sockeln oder Fensterladen ist auf Tafel XI dargestellt. Beide Tafeln sind Bestandteil der im Dezember 2001 in Kraft getretenen Gestaltungssatzung. Die Satzung regelt die im Geltungsbereich gültigen Farbtöne: gedeckte Fassadenfarbtöne, verdunkelte Farbtöne für Sockel und Dach, lebhafte Farbtöne oder Grautöne zur Betonung von Fensterladen, Fensterlaibung, Türe, Gesims, Lisene, Stütze, Pfeiler sowie Akzentfarben ( Vollfarben ) für feine Umrandungslinien an Fenster, Werbeschrift, Hinweistafel oder Schaufenster. ( Höchberg 1980, Klaus Lang ) FARBREGELKONZEPT ALTORT HÖCHBERG - FARBTÖNE IM SANIERUNGSGEBIET TAFEL XI. Mit einem Gestaltungsbeispiel, hier ein Wohngebäude aus der Hauptstraße, sollen die Möglichkeiten der Fassadengestaltung mit Hilfe des Farbkonzeptes des Marktes Höchberg aufgezeigt werden. Die Darstellungen zeigen neben einer historischen Gestaltung auch Ausführungen in moderner Farbgebung. ( Höchberg 1980, Klaus Lang ) 24 F FARBIG ABER NICHT BUNT Gebäudebestand Hauptstraße 73 Gestaltungsbeispiel - historisch 1 Lage innerhalb des Sanierungsgebietes Gestaltungsbeispiel - historisch 2 mit Holzfaltladen, einseitig Farbzone V. Gestaltungsbeispiel - historisch 3 Gestaltungsbeispiel - modern 1 Gestaltungsbeispiel - modern 2 mit Holzklappladen mit Holzschiebeladen mit Holzfaltladen, einseitig 25 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Die Fassadenbegrünung hat in den fränkischen Dörfern eine lange Tradition. Grün in Form von Spalierobst, Kletterrosen, Efeu oder Weine bringt Leben und Farbe ans Gebäude und schafft Atmosphäre und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum und in privaten Innenhofbereichen. Je nach Eigenschaft der Pflanze benötigen diese Kletterhilfen. Die Rankgerüste können filigran aus Holz, Stahl oder Stahlseilen ausgeführt werden. Selbstklimmer wie Efeu und Wilder Wein benötigen keine Kletterhilfe. Nur bei Jungpflanzen kann es nötig sein, die Triebe zu heften, bis sich sichere Haftwurzeln entwickeln. Ungünstig sind hier Wandverkleidungen, da die Haftwurzeln nicht ausreichend Halt finden. Schlinger wie z.B. der Blauregen benötigen Kletterhilfen, die sie umwinden können. Sie eignen sich daher zur vertikalen Betonung hoher Wände. Ranker wie die Wald- und Weinrebe benötigen ebenfalls ein Klettergerüst um sich daran hoch zu hangeln. Spreizklimmer sind Sträucher mit langen Trieben, die sich durch rückwärtsgerichtete Zweige am Spalier einspreizen und so nach oben wachsen. Bei freiem Stand entwickeln sich Büsche. Schnellschlinger wie z.B. die Prunkwinde eignen sich für das erste Jahr, solange die ausdauernden Schlinger noch jung und schwach sind. 26 L LEBENDIGE FASSADE FÖRDERUNG • Fassadenbegrünung nach historischem Vorbild anbringen • Belebung und Bereicherung der Fassaden durch Spalierobst und Kletterpflanzen: Schlinger ( Blauregen ) Ranker ( Wald- oder Weinrebe ) Spreizklimmer ( Kletterrosen ) Selbstklimmer ( Wilder Wein ) Schnellschlinger ( einjährige Arten wie Glockenrebe oder Prunkwinde ) Efeu • Rankhilfen und Rankgerüste entsprechend der Pflanzeneigenschaften aus Holz, Stahl oder Stahlseilen anbringen Wilder Wein Weinreben mit Klettergerüst • Für den Wurzelraum der Kletterpflanzen Trauf oder Mauerbeet von mindestens 0,50m x 0,90m ( 0,40m bis 0,60m tief ) ausheben und mit Oberboden verfüllen 27 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Fenster sind die Augen des Hauses. Sie ziehen den Blick auf sich und lassen Verbindungen entstehen - von Innen nach Außen und umgekehrt. Sie holen den Sonnenschein ins Gebäude und die frische Luft. Das Fenster ist in Form, Aufteilung und Materialität ein wichtiges Gestaltungselement der Fassade. In Höchberg haben sich in der Vergangenheit stehende Fensterformate durchgesetzt. Galgenfenster und zweiflüglige Fenster sind die vorherrschenden Formen, die in den unterschiedlichsten Abwandlungen in Erscheinung treten. Die weiße Fensterfarbe harmoniert gut mit Natursteinlaibungen oder glattgeputzten Fassadenflächen. Der Werkstoff Holz besitzt von Natur aus, wegen seiner mit Luft gefüllten Zellen, eine sehr hohe Isolierfähigkeit. Durch diese Materialbeschaffenheit können sehr schlanke und filigrane Profile ausgebildet werden, die bezogen auf Farbe und Oberflächenbeschaffenheit vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Harmonische Materialklänge ergeben sich durch das Zusammenspiel von Holzfenster, Fensterlaibung, Fensterläden und Fassade. Fensterläden, ob Klapp- oder Schiebeläden, schützen vor Einblicken und Sonne, und zugleich beleben sie die Fassade. Sie passen als traditioneller Schlagladen gut zu den Fassaden der alten Häuser. Schiebeläden bieten sich für Häuser in einer modernen Sprache an. Fenster an einem denkmalgeschützten Gebäude Klappladen an saniertem Altbau 28 Sonnenschutz am Neubau A ohne Fensterteilung Zweiflügelfenster AUGEN AUF! Galgenfenster FÖRDERUNG • stehende Fensterformate mit schlanken Fensterprofilen aus Holz • Restaurierung historischer Fenster • Belebung der Fassade durch Fensterteilungen ( Galgen- oder Zweiflügelfenster ) • Ersatz von Kunststofffenster durch gegliederte bzw. geteilte Holzfenster weißes Holzfenster mit Holzschiebeladen • Fensterbänke aus Naturstein oder Blech • Gliederung der Fassade und Betonung der Fassadenöffnung durch Klapp- oder Schiebeläden ( Restaurierung und Neuanfertigung von Holzläden ) • Fensterrahmen entsprechend der historischen Holzfenster in weiß oder der historischen Stahlfenster ( Scheune, Werkstatt ) in grau Zweiflügelfenster Galgenfenster 29 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Eine Türe hat mehrere Aufgaben: sie schützt den Übergang zum privaten Bereich. Eine Türe schließt aber auch den Innenraum vom Außenraum ab und erfüllt damit eine klimatische Funktion. Hierzu muss das Türblatt entsprechend massiv konstruiert sein, dass es sich nicht bei starken Temperaturunterschieden von Innen und Außen verwindet. Die Tür sollte aber nicht nur Abschluss sein, sondern auch Ausblicke ermöglichen. Eine kleine Öffnung gibt den Blick frei auf den Gast. Ein Oberlicht in der Türe genügt, um Licht in den Eingangsraum fallen zu lassen. Alte Haustüren wurden meist aus Holz angefertigt. Holz war und ist immer noch ein hervorragend zu gestaltendes und lebendiges Material das heute annähernd so pflegeleicht wie Kunststoff ist. 30 T Sicherheitsaspekt und Blickbezug TRITT EIN BRING GLÜCK HEREIN Belichtungsaspekt FÖRDERUNG • Restaurierung und Wiederherstellung von historischen Holztüren und Toranlagen • einfach gestaltete Holztüren anstelle von Kunststoffelementen einbauen • ortstypische Holz- und Lackfarben bzw. Lasuren verwenden Holztüre mit Oberlicht • Blickbezüge durch kleine Öffnungen im Türblatt ermöglichen ( Glasausschnitte rechtwinklig und parallel zum Türblatt anordnen, nicht mehr als 1/3 der Türfläche ) • einfache Belichtungselemente in Form von Ober- oder Seitenlichtern zur Belichtung innenliegender Eingangsbereiche einbauen • ganzheitliche Neugestaltung der Eingangsbereiche zur gestalterischen Aufwertung des Gebäudes ( z.B. mit Holztüre, Natursteinstufen, schlichtem Geländer aus Stahl oder Holz, Beleuchtung, Klingelanlage und filigranem Glasvordach ) Holztüre mit seitlicher Belichtung 31 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Massive Hoftore schaffen den Übergang zwischen öffentlichem Straßenraum und privater Hoffläche und schützten so vor unerwünschten Einblicken. Waren es früher die landwirtschaftlichen Geräte, die man an Sonn- und Feiertagen verbergen wollte, so ist es heute der private Garten und Innenhofbereich, den man vom öffentlichen Raum abgrenzt. Das Anbringen von Hoftoren ist eine wichtige Maßnahme zur Wiederherstellung der typischen Raumkanten insbesondere bei der Hofbebauung entlang der Hauptstraße. 32 H HOFTOR ZU! Die traditionellen Hoftore sind vor allem als Holzkonstruktionen zurückhaltend ausgeführt und üblicherweise an seitlichen Torpfosten aus Naturstein aufgehängt. Vereinzelt schließen auch kunstvoll geschmiedete Eisentore die Hofeinfahrt ab. Holztor mit Natursteinpfosten Ebenso sind Scheunentore charakteristische Elemente des Ortes, die man noch heute in Holzausführung vorfindet. Die farbliche Gestaltung ist von dezenten Holzund Stahlfarben bis hin zu satten Schmuckfarben gemäß des Farbkonzeptes möglich. Eisentor in der Jägerstraße FÖRDERUNG • Restaurierung historischer Tore • Neuanfertigung einfach gestalteter Elemente aus Holz oder Stahl • ortstypische Holz- oder Lackfarben bzw. Lasuren verwenden Scheunentor aus Holz 33 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Natursteinmauern haben im Altort Höchberg eine lange Tradition. Sie schaffen Distanz zur belebten Hauptstraße, schützen und halten den Schmutz ab. Als massives Element sind sie bestens in der Lage, fehlende Raumkanten zwischen benachbarten Gebäuden zu schließen. Im Bereich der Hauptstraße sind sie daher die richtige Wahl. Eisenzäune verdeutlichen die Grenze, schützen das Grundstück, ermöglichen dabei Offenheit, Durchblicke und räumliche Bezüge. Sehr reizvoll wirken sie in Verbindung mit Pflanzen. Oft an Natursteinpfosten befestigt, lässt der Holzlattenzaun durch seine schlichte Ausführung der Lebendigkeit der Natur den Vortritt. Er schafft zwar deutlich Trennung zwischen öffentlichem und privatem Raum, aber ermöglicht dennoch Durchblicke. Einfriedungen dieser Art prägen durch ihre Anordnung und Gestaltung entscheidend den Charakter des Straßenraumes und des Ortsbildes. An den Übergängen zu den Siedlungsbereichen sind vor allem Hecken in Form von Schnitthecken, frei wachsenden Hecken aus Wild- und Blütensträuchern und breite mehrstufige Hecken mit Staudensaum denkbar. Diese Art von Bepflanzung stellt nicht nur für das Grundstück selber einen grünen Saum dar, sondern wirkt auch für das Orts- und Straßenbild. Maschendrahtzäune benötigen die Einbindung in eine Bepflanzung und sind eher in den angrenzenden Wohnsiedlungen vorzufinden. Vermeiden sollte man Koniferenhecken, die starr, leblos und düster wirken. 34 M MAUER UND ZAUN Natursteinmauer Holzlattenzaun FÖRDERUNG • historische Mauer, Zaun und Geländer erhalten und wieder instand setzen • Restaurierung historischer Metallzäune und schmiedeeiserner Geländer oder schlichte Neuerstellung in Anlehnung an historische Vorbilder • Entfernung von Fliesenverkleidung an bestehender Mauer • Herstellung eines grünen Mauerfußes ( Mauerbeetes ) • gemauerte Einfriedung im Ortskernbereich in Naturstein ausführen oder entsprechend der Wandfläche verputzen • ländlich geprägte Einfriedung am Vorgarten in Form eines senkrechten Holzlattenzaunes erhalten und ergänzen • Hecken in Ortsrandlage zur Begrünung der Grundstücke und des Ortes anpflanzen 35 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Zu Zeiten intensiver Landwirtschaft waren die Höfe stark beanspruchte und strapazierte Nutzflächen. Die Funktion bestimmt die Beschaffenheit der Oberfläche und damit auch den Charakter einer Hoffläche. Diese ehemals landwirtschaftlich genützten Höfe stehen heute der Wohnnutzung zur Verfügung und könnten das knappe Angebot an Gärten im Altort erweitern. Wo wasserundurchlässige Asphaltbeläge auf eine Autonutzung schließen lassen, laden Pflaster mit offenen, begrünten Fugen zum Verweilen ein: Je größer die Fugenausbildung und je versickerungsoffener ein Belag, desto leichter können sich Gräser und Pflanzen ansiedeln und das Grundstück beleben. Unterschiedliche Materialien, schaffen unterschiedliche Atmosphären und Aufenthaltsqualitäten. So entstehen lebendige Hofbereiche durch Natursteinpflaster. Ein sanfter Übergang zwischen unterschiedlichen Nutzungsfunktionen kann durch Schotterrasen und feine Kiesflächen erreicht werden. Durch ein großfugiges, begrüntes Pflaster erhält man eine Platzfläche mit Gartencharakter. Durch Verlegeart und Kombination unterschiedlicher Materialien lassen sich Schwerpunkte und Akzente innerhalb einer Fläche setzen, und diese lebendig und abwechslungsreich erscheinen. Schotterrasen ist eine der dankbarsten Befestigungen. Er läßt Niederschläge ebenso versickern wie Natursteinpflaster und gibt auch stark beanspruchten Flächen dauerhaften Halt. In bruchrauher Ausführung besitzt er genügend Lebendigkeit um Monotonie zu vermeiden. 36 G Reihenverlegung GRÜNE HÖFE Für viele Situationen wie Zufahrten, kleine Wege und Plätze reicht als Befestigungsart die wassergebundene und splittabgestreute Decke. Sie hält den wichtigsten Anforderungen stand, ist preiswert zu erstellen und wirkt stets lebendig in der Oberfläche. Natursteinpflaster aus Muschelkalk sind regional typisch, schön und dauerhaft. Granitpflaster ist besonders hart und widerstandsfähig. Es gibt unterschiedliche Größen, Farben zwischen gelb, grau und schwarz, verlegt wird es in Reihen oder Bögen. FÖRDERUNG • Neugestaltung der Gebäudevorbereiche und Anpassung an den sanierten, öffentlichen Straßenraum • Entsiegelung asphaltierter Hofflächen und Erweiterung der Vegetationsfläche durch Pflanz-, Trauf- und Mauerbeete ungebundene Decke ( Schotterrasen, Kiesfläche ) Kleinsteinpflaster mit • Pflanzung von heimischen Laubbäumen und Obstgehölzen • Gestaltung differenzierter und lebendiger Hofflächen mit Natursteinpflaster, hochwertigem Betonsteinpflaster, Kies oder Schotterrasen großen offenen Fugen • Gliederung der Hofflächen durch unterschiedliche Oberflächenbefestigung • Neugestaltung von Mülltonneneinhausungen und - lagerplätzen Mittel- und Großsteinpflaster mit offenen Fugen 37 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Es gibt nicht viele Gärten innerhalb des Oberdorfs. Gartenflächen konzentrieren sich seit jeher am Rande des Ortskerns und bilden heute den Übergang zu den angrenzenden Wohngebieten. Diese Grünräume schaffen Qualität für das Ortsbild und halten Abstand zwischen der sonst so dichten Bebauung. Sie sollten in Ihrem Erscheinungsbild gepflegt und erhalten werden. Vorgärten sind im Altort von Höchberg nur an den Ortseingängen vorhanden. Als Vorzone der Wohnhäuser bringen sie Grün ins Ortsbild. Staudenpflanzen setzen hier farbliche Akzente und prägen jahreszeitlich abwechselnde Eindrücke vom Ort. Enge Höfe lassen sich durch Pflanzbeete als Wohnräume im Grünen gestalten. Oft schützen die umliegenden Mauern vor Blicken der Nachbarn und schaffen so eine private Sphäre. Bauerngärten nach historischem Vorbild stellen mit Obst, Gemüse und Stauden eine schöne Möglichkeit der Bepflanzung dar. Hier tragen Obstbäume im Frühjahr mit ihrer Blüte zum Gesamtbild bei, Nutzpflanzen wie Bohnen, Tomaten und Rothkohl bringen gute Ernte und Zierpflanzen wie Gladiolen, Dahlien oder Herbstastern bringen zu unterschiedlichen Jahreszeiten Farbe aufs Grundstück. Reine Ziergärten und repräsentative Rasenflächen waren bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. der Pfarrgarten im Ortsinneren, nie üblich und sollen weiterhin den Einfamilienhausgebieten vorbehalten bleiben. 38 B BLUMENREICH FÖRDERUNG Sonnenbalkon an der Kirchmauer • Gestaltung ortstypischer Haus-, Nutz- und Bauerngärten • Vermeidung dorffremder Gestaltungselemente und standortfremder Gehölze • Verwendung heimischer Pflanzenarten: großkronige Bäume für große Gärten ( z.B. Spitzahorn, Hainbuche, Winterlinde ) kleinkronige Bäume für kleine Vorgärten ( z.B. Feldahorn, Zierapfel, Eberesche ) Beispiel Blumenbeet im Hof Sträucher für Schnitthecken ( z.B. Hainbuche, Weißdorn, Liguster ) Sträucher für freiwachsende Hecken ( z.B. Felsenbirne, Sommerflieder, Wildrosen ) Stauden für Halbschatten und Schatten ( Schleier-Frauenmantel, Herbst-Anemone ) lichtgeeignete Stauden ( Gold-Schafgabe, Sonnenauge, Pfingstrosen ) Nutzgarten im Altort 39 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Die relativ junge Marktgemeinde Höchberg (seit 1990) hat sich mit ihren Läden im Bereich der Hauptstraße als vorstädtischer Einkaufsstandort etabliert. Dieser Versorgungsstandort soll durch eine hochwertige Warenpräsentation gestärkt werden. Auf Grund der jungen Geschichte des Handels sind historische Schaufenster und Läden im Altort nicht vorhanden. Ursprünglich anders genutzte Gebäude müssen nun neue Funktionen übernehmen. Dadurch kann sich das Gesicht eines Hauses sehr stark verändern. Deshalb sollen Ladeneinbauten an Fassaden nicht als Fremdkörper wirken und die ursprüngliche Fassadenabwicklung stören. Eine Orientierung an vergleichbaren historischen Einbauten, die durch eine qualitätsvolle Gestaltung und Ausführung bestechen, wird empfohlen. Vor allem in ihrer Dimensionierung, Proportion, Anordnung und Gestaltung sind Schaufenster auf das Gesamtgebäude abzustimmen. Die Ladenöffnung sollte auf den Erdgeschossbereich begrenzt werden und nicht das Gesamtgebäude dominieren. Filigrane, gegliederte Holz- oder Aluminiumelemente in stehenden Formaten erzeugen harmonische Ladenfronten. Von großflächigen Klebefolien ist grundsätzlich abzusehen, da diese das Ortsbild stören. Bewegliche Markisen oder filigrane Glas-StahlVordachkonstruktionen können Schutz gegen Wetter bieten. 40 G GROSSE AUGEN Ausführungsbeispiel Schaufenster in der Hauptstraße FÖRDERUNG • Einbau von Schaufenstern nach historischem Vorbild • Auf die Fassade abgestimmte Öffnungen mit gegliederten Fenster- und Türelementen • Anbringung beweglicher Markisen oder filigraner Glasstahlvordachkonstruktionen zum Schutz gegen Wetter • Rückbau funktionsloser Schaufenster zur gestalterischen Aufwertung des Gebäudes 41 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Neben der Warenpräsentation in Schaufenstern ist die Werbung für den eigenen Laden ein Bedürfnis eines jeden Händlers, Dienstleisters und Gastronomen. Vorbilder für Werbeanlagen, die sich gut mit dem Gebäude vertragen findet man auch in Höchberg vorwiegend bei den schmiedeeisernen Auslegern der Gasthäuser. Typisch sind auch direkt auf die Fassade aufgemalte Schriftzüge, die sich harmonisch in die Fassade einfügen. Eine Variante aus der Vergangenheit war auch die plastische Aufbringung oder Vertiefung des Schriftzuges in die Putzfassade. Werbeschilder und Schriftzüge sind ein wichtiger Teil der Fassadengestaltung bei Gebäuden mit Geschäfts- und Ladennutzung in der Hauptstraße, die sich in Größe, Form und Proportion an das Gebäude anpassen sollen. Aggressive Lichtwerbung kann vielleicht gesichtslose Gewerbegebiete lebendiger machen, im Altort ist sich unangebracht. Die Lage oberhalb der Erdgeschosszone und unterhalb der Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses sollte auch zukünftig für Werbezwecke ausreichen. 42 K KUNSTVOLL WERBEN Um eine dezente, ortsbildverträgliche Werbung zu erzielen, soll von grellen Leuchtfarben, blendenden, blinkenden und beweglichen Lichtwerbungen im Altort abgesehen werden. Werbeanlagen dürfen nicht an Bäumen, Lichtmasten, Balkonen, Erkern, Schornsteinen, Dächern und Dachgesimsen angebracht werden. Mit Ausnahme von kunsthandwerklich gefertigten, durchbrochen gearbeiteten Werbeanlagen sind Nasenschilder, die im rechten Winkel zur Fassade stehen nicht förderfähig. Ausleger Gasthof Lamm FÖRDERUNG • Werbeanlagen und Schilder in Größe, Form, Material und Farbe dem Bauwerk und damit dem Orts- und Straßenbild anpassen • Werbeanlagen nur im Erdgeschossbereich ( max. bis Fensterbrüstung 1. Obergeschoss ) anbringen Werbeschilder an der Fassade • historische, handwerklich gefertigte Ausleger sanieren • Orientierung an historischen Vorbildern bei Neuanfertigung • Anbringung schlichter Schriftzüge, bestehend aus Einzelbuchstaben • Entfernung funktionsloser Werbeschilder und Schaukästen 43 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG D DER GELTUNGSBEREICH Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ( Fläche 17,9 ha ) gem. Beschluss vom 22.02.2005. 44 F SANIERUNGSGEBIET ALTORT HÖCHBERG Das Programm gilt für das im Lageplan bezeichnete Sanierungsgebiet im Altort von Höchberg, das mit Beschluss vom 22.02.2005 förmlich festgelegt wurde. Fördermöglichkeit und Zuschussvergabe im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb des förmlich festgelegten „Sanierungsgebiet Altort Höchberg“ liegt. GEGENSTAND DER FÖRDERUNG Das Gestaltungshandbuch „Haus und Hof“ ist ein kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Altort von Höchberg. Es will in Form eines Leitfadens Empfehlung für ortsgerechte Gestaltung der Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude und für die Umgestaltung der Höfe und Freiflächen geben und Einzelmaßnahmen unterstützen. FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN und die historische Parzellenstruktur erhalten bleibt, sowie eine entsprechende Zweckbindung vereinbart wird. In diesem Sinne können gefördert werden: Ortsbild und Ortsstruktur - Maßnahmen zur Herstellung typischer Raumkanten Gebäude - Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten - Maßnahmen an Fassade ( Farbe, Begrünung ) - Maßnahmen an Fenstern und Schaufenstern - Maßnahmen am Hauseingang - Gestaltung von Werbeanlagen Freifläche und Garten - Maßnahmen am Gebäudevorbereich - Maßnahmen am Hof - Maßnahmen am Garten - Maßnahmen an Nebengebäuden - Maßnahmen an Einfriedungen und Hoftoren Ziel des Programms ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Ortsbilds von Höchberg und die Aufwertung der Qualität des Wohnumfelds. FÖRDERUNG Die Maßnahmen müssen Gebäude und Freiflächen mit ortsbildprägendem Charakter betreffen und auf den öffentlichen Raum und das Ortsbild positiven Einfluss nehmen. • Die Gesamtmaßnahme muss zur gestalterischen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes, des Hofes oder der Freifläche beitragen. Der Abriss von Gebäuden, Anbauten und Bauteilen kann gefördert werden, wenn dadurch eine gestalterische Aufwertung der Hofanlage erfolgt • Fördermöglichkeit besteht für Maßnahmen innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes. • Sanierungsmassnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig. 45 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG F FÖRDERGRUNDSÄTZE Um Förderung zu erhalten, muss die geplante Maßnahme als „förderfähige Maßnahme“ auf den vorstehenden Seiten genannt sein und grundsätzlich den Zielen der Altortsanierung entsprechen. Die Gestaltung von Gebäuden und Außenanlagen muss sich in Form, Maßstab, Proportion, Gliederung und Gestaltung in das Ortsbild einfügen. Durch die Maßnahme soll ein harmonisches Gesamtbild entstehen und zur Wiederherstellung des ortstypischen Charakters von Höchberg beigetragen werden. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000,- € je Gesamtmaßnahme. Erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen können in den förderfähigen Kosten mit 10% anerkannt werden. Werden an einem Objekt ( Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit ) mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme. • die Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm mit Fördergrundsätzen, Details zu Rechtsansprüchen, Fördermitteln und Bindungsfristen können den Seiten 48 - 50 entnommen werden • ein Antrag auf Förderung kann für Gebäude und Hof- bzw. Freifläche gestellt werden, wenn es sich bei dem Vorhaben um „förderfähige Maßnahmen“ ( Seite 12 - 43 ) handelt • geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden 46 B BERATUNG UND ANTRAG BERATUNG FÖRDERANTRAG • eine frühzeitige Beratung kann beim Bauamt der Marktgemeinde Höchberg oder dem beauftragten Planungsbüro genutzt werden. Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn nach fachlicher und rechtlicher Beratung durch die Marktgemeinde Höchberg bzw. des von ihr beauftragten Planungsbüros mit den entsprechenden Unterlagen beim • die Beratung ist kostenlos MARKT HÖCHBERG, Bauamt Hauptstraße 58, 97204 Höchberg vollständig einzureichen. ANSPRECHPARTNER hier können Termine für die Einzelberatung vereinbart werden: • MARKT HÖCHBERG Bauamt Hauptstraße 58 97204 Höchberg T 0931 . 497 07 - 31 F 0931 . 497 07 - 98 [email protected] in Zusammenarbeit mit dem Büro: • SCHIRMER I ARCHITEKTEN & STADTPLANER Prof. Martin Schirmer Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: • eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende • ein Lageplan im Maßstab 1:1000 • ein aussagekräftiges Objektfoto • erforderliche Pläne wie Skizzen, Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne oder Werkpläne je nach Art und Umfang der beabsichtigten Baumaßnahme • ein Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenschätzung mit Beschreibung des Leistungsumfangs • ein Finanzierungsplan mit Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder werden; ggf. sind die Bewilligungsbescheide beizufügen Die Anforderung weiterer Angaben oder Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten. 47 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG Kommunales Förderprogramm Zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung erlässt der Markt Höchberg folgendes Förderprogramm rungsprogramm des Feistaates Bayern und den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mitteln gewährt. Das Kommunale Förderprogramm soll als Anreiz ( sog. Anreizförderung ) dienen, dass Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet des Altortes Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungsrichtlinien durchführen.“ 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Kommunalen Förderprogramms des Markt Höchbergs umfasst das im Altort förmlich festgelegte Sanierungsgebiet. Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen oder im Bauamt einzusehen. 2 Ziel und Zweck des Förderprogramms Zweck des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ortstypischen Charakters von Höchberg. Durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung des Altortes unter Berücksichtigung des charakteristischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden. Sanierte Altbauten, Neubauten, Werbeanlagen und Freiflächen sollen sich in Maßstab, Proportion, Form und Farbgebung in das gewachsene Ortsbild einfügen. Das Ortsbild störende bauliche Veränderungen aus früheren Jahren sollen entfernt und durch eine ortstypische Gestaltung ersetzt werden. Das Wohnumfeld soll insbesondere im Altort durch Entsiegelung der Freiflächen und gestalterische Aufwertung an Attraktivität gewinnen. „Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus dem Städtebauförde- 48 3 Gegenstand der Förderung ( 1 ) Im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms können folgende Arten von Maßnahmen gefördert werden: • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes • Maßnahmen zur Erhaltung der Gestalt vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter Die Maßnahmen müssen Gebäude oder Freiflächen mit ortsbildprägendem Charakter betreffen und/oder auf den öffentlichen Raum und das Ortsbild positiven Einfluss nehmen. Eine entsprechende Zweckbindung ist zu vereinbaren. ( 2 ) Der Abriss von Gebäuden, Anbauten oder einzelnen Bauteilen kann gefördert werden, wenn dadurch eine gestalterische Aufwertung des Gebäudes, der Hofanlage oder der Freifläche erfolgt. Die historische Parzellenstruktur ist grundsätzlich zu erhalten. ( 3 ) In diesem Sinne können gefördert werden: Ortsbild und Ortsstruktur • Maßnahmen zur Herstellung typischer Raumkanten K Gebäude • Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten • Maßnahmen an Fassade • Maßnahmen an Fenster und Schaufenster • Maßnahmen am Hauseingang • Gestaltung von Werbeanlagen Hof, Freifläche und Garten • Maßnahmen am Gebäudevorbereich und Treppe • Maßnahmen an Hof und Hofeinfahrt • Maßnahmen am Garten • Maßnahmen am Nebengebäude • Maßnahmen an Einfriedung und Hoftor sowie die Anlage bzw. Neugestaltung von Freiflächen mit öffentlicher Wirkung, z.B. durch ortstypische Begrünung und Entsiegelung. 4 Grundsätze der Förderung ( 1 ) Zuständig für die Entscheidung hinsichtlich der Förderung ist die Marktgemeinde Höchberg. ( 2 ) Auf die Förderung dem Grunde nach besteht kein Rechtsanspruch. ( 3 ) Förderfähig sind die Kosten, die in sachund fachgerechter Erfüllung des Kommunalen Förderprogramms entstehen. Um Förderung zu erhalten, muss die Maßnahme in den unter Punkt 3 aufgezählten Maßnahmen enthalten sein und den Zielen der Altortsanierung entsprechen. Grundsätzlich muss durch die Maßnahme ein harmonisches Gesamtbild entstehen. Die Gestaltung von Gebäuden und Außenanlagen muss sich in Form, Maßstab, Proportion, Gliederung und KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM MARKT HÖCHBERG Gestaltung in das Straßen- und Ortsbild einfügen und zur Gesamtaufwertung beitragen. ( 4 ) Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Anträge im Rahmen der von den Zuschussgebern jährlich zur Verfügung gestellten Mittel. Zuständig für die Entscheidung hinsichtlich der Förderung ist die Marktgemeinde Höchberg. ( 5 ) Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000,-€ je Gesamtmaßnahme. Die Förderung wird von der Marktgemeinde Höchberg einmalig als Zuwendung übernommen. Erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen können in den förderfähigen Kosten mit 10% anerkannt werden. ( 6 ) Werden an einem Objekt (Grundstücks- bzw. wirtschaftliche Einheit) mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung usw., so gilt dies als Gesamtmaßnahme. Innerhalb von 5 Jahren ist eine Förderung möglich. ( 7 ) Die Marktgemeinde Höchberg behält sich eine Rücknahme der Förderung vor, wenn die Ausführung nicht oder teilweise nicht der Bewilligungsgrundlage entspricht oder bautechnisch mangelhaft ausgeführt wurde. ( 8 ) Die Inanspruchnahme des Kommunalen Förderprogramms schließt andere Förderungen (z.B. Denkmalpflege) der Marktgemeinde Höchberg aus. 49 GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG 5 Antragstellung ( 1 ) Bewilligungsbehörde ist die Marktgemeinde Höchberg. ( 2 ) Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmebeginn nach fachlicher und rechtlicher Beratung durch die Marktgemeinde Höchberg und des von ihr beauftragten Planungsbüros mit den entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: • eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende • ein Lageplan im Maßstab 1:1000 • ein aussagekräftiges Objektfoto • erforderliche Pläne wie Skizzen, Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne oder Werkpläne je nach Art und Umfang der beabsichtigten Baumaßnahme • ein Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenschätzung mit Beshreibung des Leistungsumfangs • ein Finanzierungsplan mit Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder werden; ggf. sind die Bewilligungsbescheide beizufügen Die Anforderungen weiterer Angaben oder Unterlagen bleiben im Einzelfall vorbehalten. ( 3 ) Grundsätzlich sind mehrere Angebote bauausführender Unternehmen einzuholen und der Gemeinde zur Einsicht vorzulegen. Die geplanten Leistungen müssen in den Leistungsverzeichnissen so eindeutig und umfassend beschrieben sein, dass ein Angebotsvergleich möglich ist. 50 ( 4 ) Die Marktgemeinde Höchberg und das beauftragte Planungsbüro prüfen einvernehmlich, ob und inwieweit die beantragten Maßnahmen den Zielen des Kommunalen Förderprogramms sowie den baurechtlichen und denkmalpflegerischen Erfordernissen entsprechen. Die Förderzusage ersetzt jedoch nicht die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen. ( 5 ) Geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden. Spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahme und nach Prüfung des Verwendungsnachweises. 6 Gültigkeit und Dauer des Förderprogramms Der Marktgemeinderat hat am 27.05.2008 ein Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Dieses Förderprogramm tritt ab dem 01.09.2008 in Kraft und wird jeweils bis zum Ende eines Haushaltsjahres Gültigkeit besitzen. Durch die Bereitstellung von Fördermitteln im darauf folgenden Haushaltsplan, verlängert sich das Programm jeweils um ein Jahr. Höchberg, den 01.09.2008 51