Gestaltungshandbuch

Werbung
ORTSSANIERUNG MARKT HÖCHBERG
Gestaltungshandbuch „Haus und Hof“
Altort Höchberg
I Förder- und Gestaltungsrichtlinie
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..........................................................................
..............................................................................................
..............................................................................................
..............................................................................................
..............................................................................................
..................................................................
STÄDTEBAUFÖRDERUNG IN UNTERFRANKEN
Kommunales Förderprogramm zur Durchführung
privater Sanierungsmaßnahmen
nach dem Städtebauförderungsgesetz
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
I
IMPRESSUM
Tiergartenstraße 4c
97209 Veitshöchheim
T 0931 . 467 55 34
F 0931 . 467 55 24
[email protected]
www.schirmer-stadtplanung.de
Bearbeitung
Prof. Dipl.-Ing. Martin Schirmer
Dipl.-Ing. ( FH ) Alexandra Franzke
Dipl.-Ing. ( FH ) Johannes Klüpfel
Förderung
Gefördert durch die Regierung von Unterfranken
nach dem Baugesetzbuch
September 2008
Im Auftrag des Markt Höchberg
2
I
VORWORT
Peter Stichler, Bürgermeister
Dr. Paul Beinhofer, Regierungspräsident
4
5
WAS PRÄGT DEN ORT HÖCHBERG?
Das Gefüge des Ortes früher und heute
Topografie
Historische Baustruktur
Der Ortsbaustein
6
7
8
9
10
SANIERUNGSMASSNAHMEN AM GEBÄUDE
Dach und Dachaufbauten
Fassade
Fassadenfarbe
Fassadenbegrünung
Fenster
Hauseingang
12
20
22
26
28
31
GESTALTUNG VON FREIFLÄCHEN
Hoftor
Einfriedung
32
34
INHALT
Hofbegrünung
Garten
36
38
GESTALTUNG VON WERBEANLAGEN
Schaufenster
Ausleger
40
42
FÖRDER- UND GESTALTUNGSRICHTLINIEN
Geltungsbereich
Förderfähige Maßnahmen
44
45
FÖRDERGRUNDSÄTZE
46
BERATUNG UND ANTRAG
Ansprechpartner
Förderantrag
47
KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM
48
des Markt Höchberg zur Durchführung privater
Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung Höchberg
3
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
V
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich freue mich, Ihnen das kommunale Förderprogramm in Form eines Gestaltungsleitfadens
“Gestaltungshandbuch Höchberg“ vorstellen zu
dürfen.
Wir wollen unser Ortsbild attraktiv und lebendig
gestalten und dadurch unseren Ortskern stärken
und neu beleben.
Eine erfolgreiche Ortsentwicklung braucht den
persönlichen Einsatz und die Mitwirkung der
Bürgerinnen und Bürger für die Neugestaltung
ihrer unmittelbaren Lebensumwelt. Denn es sind
neben der Gestaltung der öffentlichen Straßen
und Wege viele private Einzelmaßnahmen, die
das Erscheinungsbild unseres Ortes prägen.
Wie im Gesicht eines Menschen lassen sich auch
im Bild eines Ortes Persönlichkeit und Charakter
erkennen. Geschichte und Lage in der Region waren ortsbildprägend und haben unverwechselbare
Spuren hinterlassen. Diese geben vielen Häusern
unseres Ortes, den Straßen und Freiflächen eines
Ortes ein eigenständiges Bild, das uns vertraut
ist, in dem wir unser Höchberg wieder erkennen.
4
VORWORT
Diese Qualitäten gilt es zu bewahren und weiter
zu entwickeln.
Das eigene Haus soll dem Eigentümer wie auch
den Nachbarn mit seinem schönen Aussehen
Freude machen. Die Gärten und Höfe sollen dabei
zum Verweilen einladen. Durch die Vergabe von
Fördermitteln im Rahmen des Programms sollen
die Investitionen in die Wohn- und Lebensqualität
unseres Ortskerns angestoßen werden.
So darf ich sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz herzlich zu dieser konkreten Mitgestaltung und Erneuerung unseres Ortskerns einladen
und Ihnen hierfür bereits jetzt recht herzlich
danken.
Das vorliegende Gestaltungshandbuch zeigt Ihnen
Möglichkeiten der ortsgerechten Gestaltung der
Gebäude und Anregungen für die Umgestaltung
der Freiflächen. Die zahlreichen Beispiele sollen
Sie ermutigen, auch Ihrem Haus ein freundliches
Gesicht zu geben, oder ihren Hof in einen idyllischen Garten zu verwandeln, damit die Ortsmitte Höchberg lebendig bleibt.
PETER STICHLER
Bürgermeister
G
Ein Gestaltungshandbuch herauszugeben, um den
Ort mit seinen charakteristischen Merkmalen zu
stärken und gut gestalten zu können, ist vielerorts
noch ungewöhnlich. Auch ein Kommunales Förderprogramm einzusetzen, um private Maßnahmen finanziell unterstützen zu können, ist noch
eher die Ausnahme. Der Markt Höchberg hat die
Vorteile von Gestaltungshandbuch und Kommunalem Förderprogramm erkannt und leistet so
seinen Beitrag um den Bürgern im Altort eine
lebenswerte Heimat zu geben.
Mit dem vorliegenden Handbuch will die Marktgemeinde eine Basis schaffen, um vor allem
die Ortsmitte, das Sanierungsgebiet, positiv
zu gestalten. Beispielhaft wird im Handbuch
gezeigt welche Elemente den Ort prägen, welche
Elemente dem Baukörper eine gute Gestalt
geben und wie die Farbe eingesetzt werden kann.
Ebenso wird dargestellt, wie die Freiflächen gut
gestaltet werden können und welche Materialien
und Pflanzen sich gut eignen. Es macht Freude im
Handbuch zu blättern und zu erfahren, wie es gelingen kann, die Identität von Höchberg herauszuarbeiten und zu stärken. Denn die Maßnahmen im
öffentlichen Raum allein genügen nicht, um die
GRUSSWORT
Sanierungsziele zu erreichen. Dafür ist auch das
Engagement der privaten Eigentümer gefragt.
Die Regierung von Unterfranken konnte dieses
Gestaltungshandbuch beratend begleiten und
aus Mitteln des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms unterstützen. Ich wünsche dem
Gestaltungshandbuch in Verbindung mit dem
Kommunalen Förderprogramm eine erfolgreiche
Umsetzung und freue mich, wenn andere Gemeinden dem Beispiel des Marktes Höchberg folgen.
DR. PAUL BEINHOFER
Regierungspräsident
5
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
W
WAS PRÄGT DEN ALTORT
HÖCHBERG?
Hauptstraße um 1900
Gasthaus Lamm um 1910
Der Altort Markt Höchberg ist Jahrhunderte alt.
Die fränkische Gründung entlang des Kühbachs
wurde erstmals 748 urkundlich erwähnt. Viele
Generationen haben hier gewohnt und gebaut.
Dabei hat sich mit der Zeit eine eigene, ortstypische Sprache der Gestaltung entwickelt: eine
Mundart des Bauens. Form und Proportion der
Häuser, ihre Anordnung auf dem Grundstück
und selbst die Gestaltung der Fassade und des
Daches folgten örtlichen Mustern, die sich über
die Jahre bewährt hatten. Das Wissen darüber
hat über Jahrhunderte das Bauen begleitet und
das Bild des Ortes geprägt.
Der Altort hat jedoch mit der Zeit sein Gesicht
verändert: die Straßen wurden befestigt, die
Häuser modernisiert und neue Siedlungen haben
Höchberg entlang der Hänge wachsen lassen.
Es gibt jedoch noch Bereiche, in denen die Geschichte des Ortes lebendig geblieben ist:
- die Häuser und Hofstellen in der Hauptstraße
zeigen durch lineare Anordnung den Charakter
eines Straßendorfes
- die kleinteiligen Gebäude am Ortseingang im
Bereich der Heidelberger Straße
- die dichte Bebauung in der Brunnengasse und
im Oberdorf mit engen Hofstellen.
In diesen Bereichen ist die Vergangenheit, in der
Natur und Landwirtschaft Lebensgrundlage der
Dorfgemeinschaft waren noch heute spürbar.
Brunnengasse, 1938
6
D
DAS GEFÜGE DES ORTES
FRÜHER UND HEUTE
Das Ortsgefüge um 1833
Das Ortsgefüge um 1936
Das Ortsgefüge um 1833:
Um das Jahr 1833 prägte den Ort ein kompakter
Siedlungsbereich im Tal. Durch die offene Bachführung in der Haupstraße bestand eine starke
Beziehung zwischen Ort und Wasser. Die Kirche
dominierte seit jeher das Bild des Ortes. Mit ihrer
Lage am Fuß des Zweierbergs war sie schon in
früheren Jahrhunderten der markante Punkt des
Ortes.
Das Ortsgefüge um 1936:
Zwei unterschiedliche städtebauliche Anordnungen prägen den Ort: das historische „Haufendorf“ unterhalb und gegenüber der Kirche und
das „Straßendorf“ entlang der Hauptstraße. Mit
der Bebauung „Am Reele“ und auf dem Nikolausberg beginnt die Siedlungsentwicklung an
den Hängen. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde
der Kühbach verrohrt und ist seitdem im Ortskern
nicht mehr wahrnehmbar.
Das Ortsgefüge heute:
Höchberg hat sich vom Bauern- und Winzerdorf
zur Marktgemeinde mit Altort, großflächigen
Wohnsiedlungen wie dem Hexenbruch und einem
Gewerbegebiet entwickelt. Deutlich erkennbar ist
das lineare Siedlungsband entlang der Hauptstraße, welches noch heute räumliches Rückgrat des
Ortes ist. Mit der Gestaltung der Brunnengasse
und des Marktplatzes hat sich hier eine räumliche
Mitte herausgebildet.
Das Ortsgefüge heute
7
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
T
TOPOGRAFIE
Das Ortsbild von Höchberg wird neben seinen
Gebäuden auch von der Landschaft geprägt.
Nikolausberg und Zweierberg fassen den Talraum
des Kühbachs und gliedern den Ort in zwei
unterschiedliche Bereiche: das dichte Band des
Straßendorfes und die steilen Hänge, die nur
teilweise bebaut sind.
Luftbild
Die freien Hangbereiche sind ein wichtiges
Landschaftselement im Ort. Sie gliedern als zusammenhängende Grünzüge den Ort und grenzen
den Altort deutlich von den weiteren Siedlungsbereichen ab.
Bedeutung kommt auch den Gärten am Südhang
des Zweierbergs zu, wo sich wertvolle Streuobstbestände befinden. Mit einer Steigung von
ca. 10% auf eine Höhe bis 280m ÜNN ist der
Hang hier nur im Bereich der Hauptstraße dicht
besiedelt.
Weitere Grünbereiche befinden sich am Nordhang des Nikolausbergs. Im Bereich Brunnenstraße / Sonnemannstraße steigt dieser Hang bis zu
20% auf eine Höhe von ca. 300m ÜNN an. Hier
dienen hohe Stützmauern und Böschungen der
Erschließung der Grundstücke.
Der Tiefpunkt befindet sich im Bereich der Ortseinfahrt B8 / Hauptstraße (255m ÜNN). Von hier
aus steigt das Gelände moderat auf einer Strecke
von ca. 900m mit 2% Steigung an.
Räumlich erlebbar wird der Höhenunterschied
ab der Heidelberger Straße, wo die Topografie in
Richtung Südwesten deutlich ansteigt.
Höhenlinienplan, VU 1990
8
H
HISTORISCHE BAUSTRUKTUR
Das bauliche Gefüge des Altortes setzt sich aus
nur wenigen Bausteinen zusammen. Diese bestehen vorwiegend aus giebelständigen Wohnhäusern zur Straße und querstehende Scheunen im
rückwärtigen Bereich.
ortstypische Baustruktur in Hauptstraße
Die Bewahrung der charakteristischen Orts- und
Raumstruktur ist ein zentrales Anliegen der
gestalterischen Grundsätze. Durch eine kompakte
Gebäudestellung mit klaren Raumkanten gewinnt
der Straßenraum im Altort an Geschlossenheit
und Kraft und unterscheidet sich damit deutlich
von den Siedlungserweiterungen. Eine Qualität,
die bewahrt und gepflegt werden sollte.
PRINZIPIEN DER BAUSTRUKTUR
• Bereich 1: Hauptstraße
Dichte Bebauung von Haupt- und Nebengebäuden um einen Hof. Die Gehöfte
haben sehr unterschiedliche Größen und
Zuschnitte
ortstypische Baustruktur am Ortseingang,
• Bereich 2: Ortseingang
An den Ortseingängen sind giebelständige
zurückgesetzte Einzelgebäude entlang
der Straße auf langgestreckten Parzellen
angeordnet
• Bereich 3: Brunnengasse mit Oberdorf
Die Hanglagen sind durch steile Straßen,
schmale Wege und dichte traufständige
Bebauung geprägt
• Klare Raumkanten begrenzen den öffentlichen Raum
ortstypische Baustruktur in der Brunnengasse
• Einseitige Grenzbebauung und unregelmäßige Grundstücke prägen den Altortgrundriß.
9
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Das Ortsbild von Höchberg hat sich über die
Jahrhunderte entwickelt und dabei eine eigenständige „Mundart“ entwickelt. Wie Worte einer
Sprache sind die Gebäude nach örtlichen Regeln
angeordnet und prägen damit ein typisches
Ortsbild wie es für ein fränkisches Bauern- oder
Winzerdorf charakteristisch ist.
Der traditionelle Ortsbaustein in Höchberg ist der
fränkische Zweiseithof. Üblich ist hier das giebelständige Hauptgebäude, das meist direkt an die
Straße gebaut wurde. Die querstehende Scheune
bot Lagerplatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse
und Gerät. Die Stallungen waren meist in Nähe
zum Wohnhaus untergebracht.
Gestaltmerkmale:
- Zweiseithof
- giebelständiges Wohnhaus
- zurückversetzte, traufständige Scheune
- Freiflächen
Gestaltelemente
- steiles Satteldach
- verputzte Wand
- gegliedertes Fenster
10
Auf dem Hof spielte sich das landwirtschaftlich
geprägte Leben ab. Er war Wirtschafts- und Erschließungsfläche zugleich. Der Hof ist nach vier
Seiten geschlossen: durch das Hauptgebäude und
die querstehende Scheune, durch das Nachbargebäude in einseitiger Grenzbebauung und durch
Mauer und Tor zur Straße hin.
Das Bild des Ortes wird aber nicht nur durch die
Proportion und Fügung der Gebäude bestimmt.
Die Gestaltung der Oberflächen wie Dach und
Fassade, Fenster, Türen, Farbe und Material
sind es, die das Gesicht des Hauses und damit
auch das Ortsbild prägen. Hier haben sich in der
Vergangenheit traditionelle Gestaltungsmuster
entwickelt und bewährt, die mit dem Leben im
Ort, den Gebräuchen und der regionalen Kultur
eng zusammen hängen. Dies ist die Sprache des
Ortes, die lebendig erhalten werden sollte.
D
giebelständiges Wohnhaus am Ortseingang
( Hauptstraße 3 )
DER ORTSBAUSTEIN
Manchem historischen Hof blieb durch behutsame Sanierungsmaßnahmen sein ursprüngliches
Gesicht weitgehend erhalten. Sanierungsmaßnahmen nach historischem Vorbild dienen daher
auch der gestalterischen Verbesserung des
äußeren Erscheinungsbildes eines Gebäudes.
fränkischer Zweiseithof mit giebelständigem Wohnhaus und
zurückversetzter traufständiger Scheune in der Ortsmitte
( Hauptstraße 64 )
PRINZIPIEN DES BAUSTEINS
• einfacher, rechteckiger Baukörper
• zweigeschossige Gebäude mit Dachgeschoss
Sonderbaustein Gasthaus Lamm, Ansicht Hauptstraße
• steiles Satteldach ( 45 - 55° ) mit geringem Dachüberstand
• Ortgang und Traufe bündig mit der Fassade
• Mansard-, Walm-, Krüppelwalmdach nur
als Dachsonderformen
• klare Raumkanten durch Gebäude
TYPISCHE STRASSENANSICHT
• keine Vor- und Rücksprünge, größere
Auskragungen oder abgeschrägte Ecken in
der Gebäudekubatur
Sonderbaustein Gasthaus Lamm, Ansicht Herrenweg
11
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Einfache Formen und ruhige Flächen prägen
die Dachlandschaft des Altortes von Höchberg.
Dabei wirkt die Dachlandschaft überhaupt nicht
monoton. Unterschiedliche Firstrichtungen und
wechselnde Farben der Ziegel sorgen für ein
lebhaftes Bild. Selbst die Kirche macht keine Ausnahme und fügt sich durch einheitliches Material
in die Dachlandschaft ein.
Charakteristische Form im Ortskern ist vor allem
das steile Satteldach. Als Schutz gegen Wind und
Wetter hat es sich als typisch fränkische Dachform in der Vergangenheit bewährt. Bei besonderen Gebäuden treten weitere Dachformen wie
z.B. das Walmdach des Pfarrhauses in Erscheinung.
Das ruhige Erscheinungsbild der Dachlandschaft
soll für die Zukunft erhalten bleiben und nicht
durch komplexe Dachformen, Dachaufbauten
/ Solarkollektoren und Dachfenstern gestört
werden.
12
R
RUHIG UND STEIL
Die vorherrschenden Dachtypologien in Höchberg
sind vor allem das steile Satteldach ( 1 ) . Als
Dachsonderformen treten das Walmdach ( 2 ) ,
das Krüppelwalmdach ( 3 ) und das Mansarddach
( 4 ) in Erscheinung.
45 - 55°
Eine Dachneigung von 45-55° ist charakteristisch
für die Gebäude im Altort.
1
2
3
4
FÖRDERUNG
• Beibehaltung des Satteldachs mit ortstypischer Dachneigung bei Umbau oder
Sanierung
• Ausführung von ruhigen Dachflächen ohne
größerer Aufbauten
13
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Knappe Dachüberstände sowohl an Traufe und
Ortgang sind typisch für die Bauweise in Franken.
Dieser kompakte Dachabschluss findet sich sowohl an Haupt- als auch den Nebengebäuden.
Seit Jahrhunderten hat sich dieses Prinzip der
Gestaltung des Daches als örtliche Gestaltungstradition bewährt.
Das Haus soll zusammen mit dem Dach als ein
geschlossener Baukörper wirken. Damit zeigt das
Gebäude ein unverwechselbares und charakteristisches Bild, typisch fränkisch eben und nicht
bayerisch oder alpenländisch.
14
K
KLARE ABSCHLÜSSE
Dachabschlüsse sollten nach historischem Vorbild
sehr einfach gehalten und mit schmalem Ortgang
ausgebildet werden. Dies ist z.B. mit einer Bieberschwanzdeckung gut realisierbar, da hier keine
Ortgangziegel erforderlich sind. Die Dachhaut
schließt direkt mit dem Ortgangsparren ab.
Dachabschlüsse an Ortgang und Traufe
FÖRDERUNG
• Größere Dachüberstände und Dacheinschnitte vermeiden
• Kompakte Ausführung von Ortgang und
Traufe
• Ausführungsdetails an historischen Vorbildern orientieren
15
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Naturfarbene, gebrannte Ziegel können sehr abwechslungsreich sein. Material und Form schaffen ein nuancenreiches, natürliches Farbspiel und
rhythmische Gliederung der Dachfläche.
Noch heute findet sich überwiegend der Tonziegel
auf den Dachflächen des Altort Höchbergs.
Die Farben der Dacheindeckung beschränken sich
auf natürliche Rottöne. Das Spektrum bewegt
sich hierbei von violett bis hin zu bräunlichen
Farbnuancen.
Maßgabe für die weitere Gestaltung des Altorts
sollte daher die Verwendung ortstypischer Ziegel
und Farben sein.
16
F
FORM UND FARBE
Ziegel wie Pfannen-, Falz- und Biberschwanzziegel haben sich bewährt und fügen sich auch bei
Neudeckung harmonisch in das Gesamtbild ein.
Eingefärbte oder glasierte Ziegel sind ortsuntypisch und für den Altort daher nicht geeignet.
Ebenso beeinflussen dunkle Farbgebungen oder
neue Materialien wie Betonziegel das Erscheinungsbild der Dachlandschaft negativ.
Biberschwanzziegel
FÖRDERUNG
• Verwendung der ortstypischer Ziegel
wie Bieberschwanzziegel, Pfannen oder
Falzziegel
• Verwendung naturfarben gebrannter
Ziegel
Pfannenziegel
17
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Früher wurde der Dachraum vor allem als Lagerraum genutzt. Die Dächer waren deshalb nicht
ausgebaut. Für die Belüftung waren lediglich
kleine Dachöffnungen erforderlich.
Der Ausbau von Haupt- und Nebengebäude für
die Wohnnutzung erfordert hingegen zusätzliche
Öffnungen für eine ausreichende Belichtung.
Damit die ruhige Dachlandschaft im Altort in
ihrem Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt wird,
sollen Dachaufbauten oder Dachfenster in ihrer
Gestaltung aber eher zurückhaltend bleiben.
Dachaufbauten in Form von Firstreiter und Schleppdachgaupen
18
L
LICHT INS DACH
Gelungene Dachgauben fügen sich in die Dachfläche und zeichnen sich durch die Nähe zur Traufe
aus. Nach dem Vorbild historischer Dachaufbauten sind dies in kleiner Form Satteldach- und
Schleppdachgaupen.
Große Aufbauten oder Zwerchhäuser, die direkt
aus der Fassade aufwachsen, sind für das Ortsbild nicht typisch und wirken störend.
Satteldachgaube
Eine Firstverglasung ermöglicht den Blick zum
Himmel und schafft blendfreie Lichtverhältnisse
für das Wohnen und Arbeiten unter dem Dach.
Viel Licht und trotzdem ein geschlossenes Dach
sind hierdurch zu erreichen.
Dachflächenfenster können sehr schnell die ruhige Wirkung des geschlossenen Daches stören.
Sie sollten allenfalls in unauffälliger Größe in die
Dachfläche eingebaut werden.
Schleppdachgaube
FÖRDERUNG
• Unauffällige Dachaufbauten wie einzelne
Schleppdachgauben, Satteldachgauben
oder Dachreiter zur Belichtung von Dachgeschossen wählen
• Ersatz von Dachflächenfenster durch
Gauben und Dachreiter, die sich in die
Dachfläche einfügen
Firstverglasung
19
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Die Fassade verleiht dem Haus seinen Charakter.
Sie kann ein Haus schmücken und ihm ein freundliches Gesicht geben.
Vor allem die fein verputzte Wand ist es, die das
Ortsbild von Höchberg prägt. Gerade die Putzhaut
war und ist besonders geeignet Schmuck des
Hauses zu sein. Feine Unebenheiten geben der
Wandfläche ihre Lebendigkeit.
Fachwerkfassaden sind im Ortsbild von Höchberg
selten zu finden. Einige der Holzkonstruktionen
liegen heute verdeckt unter Verkleidungen oder
Putzflächen.
Natursteinfassaden aus Muschelkalk oder Buntsandstein waren früher ein sichtbares Zeichen
für Wohlstand. Hier sind noch einzelne Gebäude
im Altort erhalten. Vor allem sind dies Gebäude
von besondererer Bedeutung, welche noch durch
gliedernde Elemente aus rotem Sandstein verziert
wurden.
Fassadenverkleidungen sind zumeist neueren
Datums und aufgrund der ortsfremden Struktur
und Materialart ( Faserzement, Kunststoff, Keramikfliesen ) ein störendes Element im Ortsbild.
So sind ursprüngliche Fassaden durch Faserzementplatten verfälscht. Nachträglich geflieste
Sockelbereiche betonen unbedeutende Elemente
des Gebäudes und wirken im Gesamtbild eher
störend.
20
S
SCHÜTZENDE HAUT
Beim nachträglichen Anbringen von Fassadendämmung besteht die Gefahr, dass Gebäude
ihr Gesicht auf Grund veränderter Proportionen
verlieren.
Natursteinfassaden oder Fachwerke sollten in
ihrem Erscheinungsbild erhalten oder wiederhergestellt werden. Wärmedämmung sollte hier
möglichst von innen, zu Gunsten der Erhaltung
einer historischen Fassade, angebracht werden.
Muschelkalkfassade
FÖRDERUNG
• Fassadensanierung, Erhaltung und
Wiederherstellung historischer Fassadengestaltung ( Fachwerk- Putz- und Natursteinfassaden )
• Erhaltung und Freilegung von historischen
Baudetails wie Fenster- und Türlaibungen,
Gesimse oder Lisenen
• Mörtelputz als Glattputz oder Spritzputz
mit Farbanstrich anstelle von stark gemusterten Putzarten verwenden
• ortsfremde Fassadenverkleidungen beseitigen (z.B. Eternit)
• gestaltverträgliche Wärmedämmung (z.B.
Vacuum-Isolations-Paneele)
• Beratung zur Optimierung der Wärmeverluste an historischer Gebäuden
Putzfassade
21
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Je nach der Farbigkeit der Fassade kann diese lebendig oder leblos, eher zurückhaltend oder grell
und vorlaut wirken. Das Farbenspiel von Wand,
Sockel, Gesims und Fensterladen ist maßgeblich
für einen harmonischen Gesamteindruck.
Mit der Art der Fassadengestaltung kommen auch
persönliche Wünsche und Vorstellungen der Bewohner zum Ausdruck. Hier ist eine Orientierung
am örtlichen Gestaltrepertoire häufig eine gute
Hilfestellung.
Die ursprünglichen Farben des Ortes waren
gedeckte Farbtöne, die sich aus den Putzfarben ergaben. In Anlehnung an bereits sanierte
denkmalgeschützte Gebäude sind dies vor allem
Weiß-, Ocker- und Grüntöne.
22
F
FARBIG ABER NICHT BUNT
Mineralfarben wirken lebendiger als durchgefärbte Putze und sollten daher vorwiegend zum
Einsatz kommen.
Sparsame Farbakzente können durch Hervorhebung der Fenstergewänder und farbigen Läden
und Türen gesetzt werden.
Putzfassaden mit Mineralfarbanstrich
Farbakzente durch Fensterläden
FÖRDERUNG
• Naturfarben anstelle durchgefärbter
Putze verwenden. Durch Lasuren wirkt die
Fassade lebendig
• Fassadenanstrich in gedeckten, harmonischen Farbtönen (siehe Farbkonzept)
• Die Farbgebung ist grundsätzlich mit der
Gemeinde Höchberg abzustimmen. Es
können Putz- bzw. Farbmuster mit einer
Mindestgröße von 1 m² verlangt werden
• Farbakzente durch Schmuckfarben sparsam einsetzen
23
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
FARBREGELKONZEPT ALTORT HÖCHBERG - FARBZONEN IM SANIERUNGSGEBIET
TAFEL X.
Für den Altort Höchberg wurde im Jahr 1980
ein Farbkonzept erarbeitet, das Fassaden- und
Schmuckfarben regelt und Orientierungshilfe
bei der Farbwahl und Farbgestaltung gibt. Das
Sanierungsgebiet wurde hierbei in fünf Konzeptzonen gegliedert, in denen unterschiedliche
Farbakzente gesetzt und aufgenommen werden
sollen (Tafel X). Eine Palette aller Farbtöne für
Fassade, Sockeln oder Fensterladen ist auf Tafel
XI dargestellt. Beide Tafeln sind Bestandteil der
im Dezember 2001 in Kraft getretenen Gestaltungssatzung.
Die Satzung regelt die im Geltungsbereich gültigen Farbtöne:
gedeckte Fassadenfarbtöne, verdunkelte Farbtöne für Sockel und Dach, lebhafte Farbtöne
oder Grautöne zur Betonung von Fensterladen,
Fensterlaibung, Türe, Gesims, Lisene, Stütze,
Pfeiler sowie Akzentfarben ( Vollfarben ) für feine
Umrandungslinien an Fenster, Werbeschrift,
Hinweistafel oder Schaufenster.
( Höchberg 1980, Klaus Lang )
FARBREGELKONZEPT ALTORT HÖCHBERG - FARBTÖNE IM SANIERUNGSGEBIET
TAFEL XI.
Mit einem Gestaltungsbeispiel, hier ein Wohngebäude aus der Hauptstraße, sollen die Möglichkeiten der Fassadengestaltung mit Hilfe des
Farbkonzeptes des Marktes Höchberg aufgezeigt
werden.
Die Darstellungen zeigen neben einer historischen Gestaltung auch Ausführungen in moderner Farbgebung.
( Höchberg 1980, Klaus Lang )
24
F
FARBIG ABER NICHT BUNT
Gebäudebestand Hauptstraße 73
Gestaltungsbeispiel - historisch 1
Lage innerhalb des Sanierungsgebietes
Gestaltungsbeispiel - historisch 2
mit Holzfaltladen, einseitig
Farbzone V.
Gestaltungsbeispiel - historisch 3
Gestaltungsbeispiel - modern 1
Gestaltungsbeispiel - modern 2
mit Holzklappladen
mit Holzschiebeladen
mit Holzfaltladen, einseitig
25
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Die Fassadenbegrünung hat in den fränkischen
Dörfern eine lange Tradition. Grün in Form von
Spalierobst, Kletterrosen, Efeu oder Weine bringt
Leben und Farbe ans Gebäude und schafft Atmosphäre und Aufenthaltsqualität im öffentlichen
Straßenraum und in privaten Innenhofbereichen.
Je nach Eigenschaft der Pflanze benötigen diese
Kletterhilfen. Die Rankgerüste können filigran aus
Holz, Stahl oder Stahlseilen ausgeführt werden.
Selbstklimmer wie Efeu und Wilder Wein benötigen keine Kletterhilfe. Nur bei Jungpflanzen
kann es nötig sein, die Triebe zu heften, bis sich
sichere Haftwurzeln entwickeln. Ungünstig sind
hier Wandverkleidungen, da die Haftwurzeln
nicht ausreichend Halt finden.
Schlinger wie z.B. der Blauregen benötigen Kletterhilfen, die sie umwinden können. Sie eignen
sich daher zur vertikalen Betonung hoher Wände.
Ranker wie die Wald- und Weinrebe benötigen
ebenfalls ein Klettergerüst um sich daran hoch zu
hangeln.
Spreizklimmer sind Sträucher mit langen Trieben,
die sich durch rückwärtsgerichtete Zweige am
Spalier einspreizen und so nach oben wachsen.
Bei freiem Stand entwickeln sich Büsche.
Schnellschlinger wie z.B. die Prunkwinde eignen
sich für das erste Jahr, solange die ausdauernden
Schlinger noch jung und schwach sind.
26
L
LEBENDIGE FASSADE
FÖRDERUNG
• Fassadenbegrünung nach historischem
Vorbild anbringen
• Belebung und Bereicherung der Fassaden
durch Spalierobst und Kletterpflanzen:
Schlinger ( Blauregen )
Ranker ( Wald- oder Weinrebe )
Spreizklimmer ( Kletterrosen )
Selbstklimmer ( Wilder Wein )
Schnellschlinger ( einjährige Arten wie
Glockenrebe oder Prunkwinde )
Efeu
• Rankhilfen und Rankgerüste entsprechend
der Pflanzeneigenschaften aus Holz, Stahl
oder Stahlseilen anbringen
Wilder Wein
Weinreben mit Klettergerüst
• Für den Wurzelraum der Kletterpflanzen
Trauf oder Mauerbeet von mindestens
0,50m x 0,90m ( 0,40m bis 0,60m tief )
ausheben und mit Oberboden verfüllen
27
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Fenster sind die Augen des Hauses. Sie ziehen
den Blick auf sich und lassen Verbindungen entstehen - von Innen nach Außen und umgekehrt.
Sie holen den Sonnenschein ins Gebäude und die
frische Luft.
Das Fenster ist in Form, Aufteilung und Materialität ein wichtiges Gestaltungselement der
Fassade. In Höchberg haben sich in der Vergangenheit stehende Fensterformate durchgesetzt.
Galgenfenster und zweiflüglige Fenster sind die
vorherrschenden Formen, die in den unterschiedlichsten Abwandlungen in Erscheinung treten.
Die weiße Fensterfarbe harmoniert gut mit Natursteinlaibungen oder glattgeputzten Fassadenflächen. Der Werkstoff Holz besitzt von Natur aus,
wegen seiner mit Luft gefüllten Zellen, eine sehr
hohe Isolierfähigkeit. Durch diese Materialbeschaffenheit können sehr schlanke und filigrane
Profile ausgebildet werden, die bezogen auf Farbe
und Oberflächenbeschaffenheit vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Harmonische Materialklänge ergeben sich durch das Zusammenspiel
von Holzfenster, Fensterlaibung, Fensterläden und
Fassade.
Fensterläden, ob Klapp- oder Schiebeläden,
schützen vor Einblicken und Sonne, und zugleich
beleben sie die Fassade. Sie passen als traditioneller Schlagladen gut zu den Fassaden der alten
Häuser. Schiebeläden bieten sich für Häuser in
einer modernen Sprache an.
Fenster an einem denkmalgeschützten Gebäude
Klappladen an saniertem Altbau
28
Sonnenschutz am Neubau
A
ohne Fensterteilung
Zweiflügelfenster
AUGEN AUF!
Galgenfenster
FÖRDERUNG
• stehende Fensterformate mit schlanken
Fensterprofilen aus Holz
• Restaurierung historischer Fenster
• Belebung der Fassade durch Fensterteilungen ( Galgen- oder Zweiflügelfenster )
• Ersatz von Kunststofffenster durch gegliederte bzw. geteilte Holzfenster
weißes Holzfenster mit Holzschiebeladen
• Fensterbänke aus Naturstein oder Blech
• Gliederung der Fassade und Betonung
der Fassadenöffnung durch Klapp- oder
Schiebeläden ( Restaurierung und Neuanfertigung von Holzläden )
• Fensterrahmen entsprechend der historischen Holzfenster in weiß oder der
historischen Stahlfenster ( Scheune,
Werkstatt ) in grau
Zweiflügelfenster
Galgenfenster
29
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Eine Türe hat mehrere Aufgaben: sie schützt
den Übergang zum privaten Bereich. Eine Türe
schließt aber auch den Innenraum vom Außenraum ab und erfüllt damit eine klimatische
Funktion. Hierzu muss das Türblatt entsprechend
massiv konstruiert sein, dass es sich nicht bei
starken Temperaturunterschieden von Innen und
Außen verwindet.
Die Tür sollte aber nicht nur Abschluss sein,
sondern auch Ausblicke ermöglichen.
Eine kleine Öffnung gibt den Blick frei auf den
Gast. Ein Oberlicht in der Türe genügt, um Licht in
den Eingangsraum fallen zu lassen.
Alte Haustüren wurden meist aus Holz angefertigt. Holz war und ist immer noch ein hervorragend zu gestaltendes und lebendiges Material
das heute annähernd so pflegeleicht wie Kunststoff ist.
30
T
Sicherheitsaspekt und Blickbezug
TRITT EIN
BRING GLÜCK HEREIN
Belichtungsaspekt
FÖRDERUNG
• Restaurierung und Wiederherstellung von
historischen Holztüren und Toranlagen
• einfach gestaltete Holztüren anstelle von
Kunststoffelementen einbauen
• ortstypische Holz- und Lackfarben bzw.
Lasuren verwenden
Holztüre mit Oberlicht
• Blickbezüge durch kleine Öffnungen im
Türblatt ermöglichen ( Glasausschnitte
rechtwinklig und parallel zum Türblatt anordnen, nicht mehr als 1/3 der Türfläche )
• einfache Belichtungselemente in Form von
Ober- oder Seitenlichtern zur Belichtung
innenliegender Eingangsbereiche einbauen
• ganzheitliche Neugestaltung der Eingangsbereiche zur gestalterischen Aufwertung des Gebäudes ( z.B. mit Holztüre,
Natursteinstufen, schlichtem Geländer
aus Stahl oder Holz, Beleuchtung, Klingelanlage und filigranem Glasvordach )
Holztüre mit seitlicher Belichtung
31
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Massive Hoftore schaffen den Übergang zwischen öffentlichem Straßenraum und privater
Hoffläche und schützten so vor unerwünschten
Einblicken. Waren es früher die landwirtschaftlichen Geräte, die man an Sonn- und Feiertagen
verbergen wollte, so ist es heute der private
Garten und Innenhofbereich, den man vom öffentlichen Raum abgrenzt.
Das Anbringen von Hoftoren ist eine wichtige
Maßnahme zur Wiederherstellung der typischen
Raumkanten insbesondere bei der Hofbebauung
entlang der Hauptstraße.
32
H
HOFTOR ZU!
Die traditionellen Hoftore sind vor allem als
Holzkonstruktionen zurückhaltend ausgeführt
und üblicherweise an seitlichen Torpfosten aus
Naturstein aufgehängt. Vereinzelt schließen auch
kunstvoll geschmiedete Eisentore die Hofeinfahrt
ab.
Holztor mit Natursteinpfosten
Ebenso sind Scheunentore charakteristische Elemente des Ortes, die man noch heute in Holzausführung vorfindet.
Die farbliche Gestaltung ist von dezenten Holzund Stahlfarben bis hin zu satten Schmuckfarben
gemäß des Farbkonzeptes möglich.
Eisentor in der Jägerstraße
FÖRDERUNG
• Restaurierung historischer Tore
• Neuanfertigung einfach gestalteter Elemente aus Holz oder Stahl
• ortstypische Holz- oder Lackfarben bzw.
Lasuren verwenden
Scheunentor aus Holz
33
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Natursteinmauern haben im Altort Höchberg eine
lange Tradition. Sie schaffen Distanz zur belebten
Hauptstraße, schützen und halten den Schmutz
ab. Als massives Element sind sie bestens in der
Lage, fehlende Raumkanten zwischen benachbarten Gebäuden zu schließen. Im Bereich der
Hauptstraße sind sie daher die richtige Wahl.
Eisenzäune verdeutlichen die Grenze, schützen
das Grundstück, ermöglichen dabei Offenheit,
Durchblicke und räumliche Bezüge. Sehr reizvoll
wirken sie in Verbindung mit Pflanzen.
Oft an Natursteinpfosten befestigt, lässt der
Holzlattenzaun durch seine schlichte Ausführung
der Lebendigkeit der Natur den Vortritt. Er schafft
zwar deutlich Trennung zwischen öffentlichem
und privatem Raum, aber ermöglicht dennoch
Durchblicke. Einfriedungen dieser Art prägen
durch ihre Anordnung und Gestaltung entscheidend den Charakter des Straßenraumes und des
Ortsbildes.
An den Übergängen zu den Siedlungsbereichen
sind vor allem Hecken in Form von Schnitthecken,
frei wachsenden Hecken aus Wild- und Blütensträuchern und breite mehrstufige Hecken mit
Staudensaum denkbar. Diese Art von Bepflanzung
stellt nicht nur für das Grundstück selber einen
grünen Saum dar, sondern wirkt auch für das
Orts- und Straßenbild.
Maschendrahtzäune benötigen die Einbindung
in eine Bepflanzung und sind eher in den angrenzenden Wohnsiedlungen vorzufinden.
Vermeiden sollte man Koniferenhecken, die starr,
leblos und düster wirken.
34
M
MAUER UND ZAUN
Natursteinmauer
Holzlattenzaun
FÖRDERUNG
• historische Mauer, Zaun und Geländer
erhalten und wieder instand setzen
• Restaurierung historischer Metallzäune
und schmiedeeiserner Geländer oder
schlichte Neuerstellung in Anlehnung an
historische Vorbilder
• Entfernung von Fliesenverkleidung an
bestehender Mauer
• Herstellung eines grünen Mauerfußes
( Mauerbeetes )
• gemauerte Einfriedung im Ortskernbereich
in Naturstein ausführen oder entsprechend der Wandfläche verputzen
• ländlich geprägte Einfriedung am Vorgarten in Form eines senkrechten Holzlattenzaunes erhalten und ergänzen
• Hecken in Ortsrandlage zur Begrünung der
Grundstücke und des Ortes anpflanzen
35
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Zu Zeiten intensiver Landwirtschaft waren die
Höfe stark beanspruchte und strapazierte Nutzflächen. Die Funktion bestimmt die Beschaffenheit
der Oberfläche und damit auch den Charakter
einer Hoffläche. Diese ehemals landwirtschaftlich
genützten Höfe stehen heute der Wohnnutzung
zur Verfügung und könnten das knappe Angebot
an Gärten im Altort erweitern.
Wo wasserundurchlässige Asphaltbeläge auf
eine Autonutzung schließen lassen, laden Pflaster
mit offenen, begrünten Fugen zum Verweilen ein:
Je größer die Fugenausbildung und je versickerungsoffener ein Belag, desto leichter können
sich Gräser und Pflanzen ansiedeln und das
Grundstück beleben.
Unterschiedliche Materialien, schaffen unterschiedliche Atmosphären und Aufenthaltsqualitäten. So entstehen lebendige Hofbereiche
durch Natursteinpflaster. Ein sanfter Übergang
zwischen unterschiedlichen Nutzungsfunktionen
kann durch Schotterrasen und feine Kiesflächen
erreicht werden. Durch ein großfugiges, begrüntes Pflaster erhält man eine Platzfläche mit
Gartencharakter. Durch Verlegeart und Kombination unterschiedlicher Materialien lassen sich
Schwerpunkte und Akzente innerhalb einer Fläche
setzen, und diese lebendig und abwechslungsreich erscheinen.
Schotterrasen ist eine der dankbarsten Befestigungen. Er läßt Niederschläge ebenso versickern
wie Natursteinpflaster und gibt auch stark beanspruchten Flächen dauerhaften Halt.
In bruchrauher Ausführung besitzt er genügend
Lebendigkeit um Monotonie zu vermeiden.
36
G
Reihenverlegung
GRÜNE HÖFE
Für viele Situationen wie Zufahrten, kleine Wege
und Plätze reicht als Befestigungsart die wassergebundene und splittabgestreute Decke. Sie
hält den wichtigsten Anforderungen stand, ist
preiswert zu erstellen und wirkt stets lebendig in
der Oberfläche.
Natursteinpflaster aus Muschelkalk sind regional
typisch, schön und dauerhaft. Granitpflaster ist
besonders hart und widerstandsfähig. Es gibt
unterschiedliche Größen, Farben zwischen gelb,
grau und schwarz, verlegt wird es in Reihen oder
Bögen.
FÖRDERUNG
• Neugestaltung der Gebäudevorbereiche
und Anpassung an den sanierten, öffentlichen Straßenraum
• Entsiegelung asphaltierter Hofflächen und
Erweiterung der Vegetationsfläche durch
Pflanz-, Trauf- und Mauerbeete
ungebundene Decke
( Schotterrasen, Kiesfläche )
Kleinsteinpflaster mit
• Pflanzung von heimischen Laubbäumen
und Obstgehölzen
• Gestaltung differenzierter und lebendiger
Hofflächen mit Natursteinpflaster, hochwertigem Betonsteinpflaster, Kies oder
Schotterrasen
großen offenen Fugen
• Gliederung der Hofflächen durch unterschiedliche Oberflächenbefestigung
• Neugestaltung von Mülltonneneinhausungen und - lagerplätzen
Mittel- und Großsteinpflaster mit offenen Fugen
37
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Es gibt nicht viele Gärten innerhalb des Oberdorfs. Gartenflächen konzentrieren sich seit jeher
am Rande des Ortskerns und bilden heute den
Übergang zu den angrenzenden Wohngebieten.
Diese Grünräume schaffen Qualität für das Ortsbild und halten Abstand zwischen der sonst so
dichten Bebauung. Sie sollten in Ihrem Erscheinungsbild gepflegt und erhalten werden.
Vorgärten sind im Altort von Höchberg nur an den
Ortseingängen vorhanden. Als Vorzone der Wohnhäuser bringen sie Grün ins Ortsbild. Staudenpflanzen setzen hier farbliche Akzente und prägen
jahreszeitlich abwechselnde Eindrücke vom Ort.
Enge Höfe lassen sich durch Pflanzbeete als
Wohnräume im Grünen gestalten. Oft schützen
die umliegenden Mauern vor Blicken der Nachbarn und schaffen so eine private Sphäre.
Bauerngärten nach historischem Vorbild stellen
mit Obst, Gemüse und Stauden eine schöne
Möglichkeit der Bepflanzung dar. Hier tragen
Obstbäume im Frühjahr mit ihrer Blüte zum Gesamtbild bei, Nutzpflanzen wie Bohnen, Tomaten
und Rothkohl bringen gute Ernte und Zierpflanzen
wie Gladiolen, Dahlien oder Herbstastern bringen
zu unterschiedlichen Jahreszeiten Farbe aufs
Grundstück.
Reine Ziergärten und repräsentative Rasenflächen
waren bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. der
Pfarrgarten im Ortsinneren, nie üblich und sollen
weiterhin den Einfamilienhausgebieten vorbehalten bleiben.
38
B
BLUMENREICH
FÖRDERUNG
Sonnenbalkon an der Kirchmauer
• Gestaltung ortstypischer Haus-, Nutz- und
Bauerngärten
• Vermeidung dorffremder Gestaltungselemente und standortfremder Gehölze
• Verwendung heimischer Pflanzenarten:
großkronige Bäume für große Gärten
( z.B. Spitzahorn, Hainbuche, Winterlinde )
kleinkronige Bäume für kleine Vorgärten
( z.B. Feldahorn, Zierapfel, Eberesche )
Beispiel Blumenbeet im Hof
Sträucher für Schnitthecken
( z.B. Hainbuche, Weißdorn, Liguster )
Sträucher für freiwachsende Hecken
( z.B. Felsenbirne, Sommerflieder, Wildrosen )
Stauden für Halbschatten und Schatten
( Schleier-Frauenmantel, Herbst-Anemone )
lichtgeeignete Stauden
( Gold-Schafgabe, Sonnenauge, Pfingstrosen )
Nutzgarten im Altort
39
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Die relativ junge Marktgemeinde Höchberg (seit
1990) hat sich mit ihren Läden im Bereich der
Hauptstraße als vorstädtischer Einkaufsstandort
etabliert. Dieser Versorgungsstandort soll durch
eine hochwertige Warenpräsentation gestärkt
werden.
Auf Grund der jungen Geschichte des Handels
sind historische Schaufenster und Läden im Altort
nicht vorhanden. Ursprünglich anders genutzte
Gebäude müssen nun neue Funktionen übernehmen. Dadurch kann sich das Gesicht eines
Hauses sehr stark verändern.
Deshalb sollen Ladeneinbauten an Fassaden nicht
als Fremdkörper wirken und die ursprüngliche
Fassadenabwicklung stören. Eine Orientierung an
vergleichbaren historischen Einbauten, die durch
eine qualitätsvolle Gestaltung und Ausführung
bestechen, wird empfohlen.
Vor allem in ihrer Dimensionierung, Proportion,
Anordnung und Gestaltung sind Schaufenster auf
das Gesamtgebäude abzustimmen. Die Ladenöffnung sollte auf den Erdgeschossbereich begrenzt
werden und nicht das Gesamtgebäude dominieren.
Filigrane, gegliederte Holz- oder Aluminiumelemente in stehenden Formaten erzeugen harmonische Ladenfronten.
Von großflächigen Klebefolien ist grundsätzlich
abzusehen, da diese das Ortsbild stören.
Bewegliche Markisen oder filigrane Glas-StahlVordachkonstruktionen können Schutz gegen
Wetter bieten.
40
G
GROSSE AUGEN
Ausführungsbeispiel
Schaufenster in der Hauptstraße
FÖRDERUNG
• Einbau von Schaufenstern nach historischem Vorbild
• Auf die Fassade abgestimmte Öffnungen
mit gegliederten Fenster- und Türelementen
• Anbringung beweglicher Markisen oder
filigraner Glasstahlvordachkonstruktionen
zum Schutz gegen Wetter
• Rückbau funktionsloser Schaufenster zur
gestalterischen Aufwertung des Gebäudes
41
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Neben der Warenpräsentation in Schaufenstern
ist die Werbung für den eigenen Laden ein Bedürfnis eines jeden Händlers, Dienstleisters und
Gastronomen.
Vorbilder für Werbeanlagen, die sich gut mit dem
Gebäude vertragen findet man auch in Höchberg
vorwiegend bei den schmiedeeisernen Auslegern
der Gasthäuser. Typisch sind auch direkt auf die
Fassade aufgemalte Schriftzüge, die sich harmonisch in die Fassade einfügen. Eine Variante
aus der Vergangenheit war auch die plastische
Aufbringung oder Vertiefung des Schriftzuges in
die Putzfassade.
Werbeschilder und Schriftzüge sind ein wichtiger
Teil der Fassadengestaltung bei Gebäuden mit
Geschäfts- und Ladennutzung in der Hauptstraße,
die sich in Größe, Form und Proportion an das Gebäude anpassen sollen. Aggressive Lichtwerbung
kann vielleicht gesichtslose Gewerbegebiete lebendiger machen, im Altort ist sich unangebracht.
Die Lage oberhalb der Erdgeschosszone und
unterhalb der Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses sollte auch zukünftig für Werbezwecke
ausreichen.
42
K
KUNSTVOLL WERBEN
Um eine dezente, ortsbildverträgliche Werbung zu
erzielen, soll von grellen Leuchtfarben, blendenden, blinkenden und beweglichen Lichtwerbungen im Altort abgesehen werden.
Werbeanlagen dürfen nicht an Bäumen, Lichtmasten, Balkonen, Erkern, Schornsteinen, Dächern und Dachgesimsen angebracht werden.
Mit Ausnahme von kunsthandwerklich gefertigten, durchbrochen gearbeiteten Werbeanlagen
sind Nasenschilder, die im rechten Winkel zur
Fassade stehen nicht förderfähig.
Ausleger Gasthof Lamm
FÖRDERUNG
• Werbeanlagen und Schilder in Größe,
Form, Material und Farbe dem Bauwerk
und damit dem Orts- und Straßenbild
anpassen
• Werbeanlagen nur im Erdgeschossbereich
( max. bis Fensterbrüstung 1. Obergeschoss ) anbringen
Werbeschilder an der Fassade
• historische, handwerklich gefertigte Ausleger sanieren
• Orientierung an historischen Vorbildern bei
Neuanfertigung
• Anbringung schlichter Schriftzüge, bestehend aus Einzelbuchstaben
• Entfernung funktionsloser Werbeschilder
und Schaukästen
43
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
D
DER GELTUNGSBEREICH
Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ( Fläche 17,9 ha ) gem. Beschluss vom 22.02.2005.
44
F
SANIERUNGSGEBIET ALTORT HÖCHBERG
Das Programm gilt für das im Lageplan bezeichnete Sanierungsgebiet im Altort von Höchberg,
das mit Beschluss vom 22.02.2005 förmlich
festgelegt wurde.
Fördermöglichkeit und Zuschussvergabe im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht,
wenn die geplante Maßnahme innerhalb des
förmlich festgelegten „Sanierungsgebiet Altort
Höchberg“ liegt.
GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
Das Gestaltungshandbuch „Haus und Hof“ ist ein
kommunales Förderprogramm zur Durchführung
privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
im Altort von Höchberg. Es will in Form eines Leitfadens Empfehlung für ortsgerechte Gestaltung
der Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude und für
die Umgestaltung der Höfe und Freiflächen geben
und Einzelmaßnahmen unterstützen.
FÖRDERFÄHIGE
MASSNAHMEN
und die historische Parzellenstruktur erhalten
bleibt, sowie eine entsprechende Zweckbindung
vereinbart wird.
In diesem Sinne können gefördert werden:
Ortsbild und Ortsstruktur
- Maßnahmen zur Herstellung typischer Raumkanten
Gebäude
- Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten
- Maßnahmen an Fassade ( Farbe, Begrünung )
- Maßnahmen an Fenstern und Schaufenstern
- Maßnahmen am Hauseingang
- Gestaltung von Werbeanlagen
Freifläche und Garten
- Maßnahmen am Gebäudevorbereich
- Maßnahmen am Hof
- Maßnahmen am Garten
- Maßnahmen an Nebengebäuden
- Maßnahmen an Einfriedungen und Hoftoren
Ziel des Programms ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Ortsbilds
von Höchberg und die Aufwertung der Qualität
des Wohnumfelds.
FÖRDERUNG
Die Maßnahmen müssen Gebäude und Freiflächen mit ortsbildprägendem Charakter betreffen
und auf den öffentlichen Raum und das Ortsbild
positiven Einfluss nehmen.
• Die Gesamtmaßnahme muss zur gestalterischen Verbesserung des äußeren
Erscheinungsbildes des Gebäudes, des
Hofes oder der Freifläche beitragen.
Der Abriss von Gebäuden, Anbauten und Bauteilen kann gefördert werden, wenn dadurch eine
gestalterische Aufwertung der Hofanlage erfolgt
• Fördermöglichkeit besteht für Maßnahmen innerhalb des förmlich festgesetzten
Sanierungsgebietes.
• Sanierungsmassnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms
nicht förderfähig.
45
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
F
FÖRDERGRUNDSÄTZE
Um Förderung zu erhalten, muss die geplante
Maßnahme als „förderfähige Maßnahme“ auf
den vorstehenden Seiten genannt sein und
grundsätzlich den Zielen der Altortsanierung
entsprechen. Die Gestaltung von Gebäuden und
Außenanlagen muss sich in Form, Maßstab,
Proportion, Gliederung und Gestaltung in das
Ortsbild einfügen. Durch die Maßnahme soll ein
harmonisches Gesamtbild entstehen und zur
Wiederherstellung des ortstypischen Charakters
von Höchberg beigetragen werden.
Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000,- € je Gesamtmaßnahme. Erforderliche Architekten- und
Ingenieurleistungen können in den förderfähigen
Kosten mit 10% anerkannt werden.
Werden an einem Objekt ( Grundstück bzw.
wirtschaftliche Einheit ) mehrere Teilmaßnahmen
durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und
Dacheindeckung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.
• die Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm mit Fördergrundsätzen, Details
zu Rechtsansprüchen, Fördermitteln und
Bindungsfristen können den Seiten 48 - 50
entnommen werden
• ein Antrag auf Förderung kann für Gebäude und Hof- bzw. Freifläche gestellt
werden, wenn es sich bei dem Vorhaben
um „förderfähige Maßnahmen“ ( Seite 12
- 43 ) handelt
• geplante Maßnahmen dürfen erst nach
schriftlicher Bestätigung der Bewilligung
begonnen werden
46
B
BERATUNG UND ANTRAG
BERATUNG
FÖRDERANTRAG
• eine frühzeitige Beratung kann beim Bauamt der Marktgemeinde Höchberg oder
dem beauftragten Planungsbüro genutzt
werden.
Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn nach fachlicher und rechtlicher
Beratung durch die Marktgemeinde Höchberg
bzw. des von ihr beauftragten Planungsbüros
mit den entsprechenden Unterlagen beim
• die Beratung ist kostenlos
MARKT HÖCHBERG, Bauamt
Hauptstraße 58, 97204 Höchberg
vollständig einzureichen.
ANSPRECHPARTNER
hier können Termine für die Einzelberatung
vereinbart werden:
• MARKT HÖCHBERG
Bauamt
Hauptstraße 58
97204 Höchberg
T 0931 . 497 07 - 31
F 0931 . 497 07 - 98
[email protected]
in Zusammenarbeit mit dem Büro:
• SCHIRMER I ARCHITEKTEN &
STADTPLANER
Prof. Martin Schirmer
Tiergartenstraße 4c
97209 Veitshöchheim
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über den voraussichtlichen
Beginn und das voraussichtliche Ende
• ein Lageplan im Maßstab 1:1000
• ein aussagekräftiges Objektfoto
• erforderliche Pläne wie Skizzen, Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne oder
Werkpläne je nach Art und Umfang der
beabsichtigten Baumaßnahme
• ein Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenschätzung mit Beschreibung des Leistungsumfangs
• ein Finanzierungsplan mit Angabe, ob und
wo weitere Zuschüsse beantragt wurden
oder werden; ggf. sind die Bewilligungsbescheide beizufügen
Die Anforderung weiterer Angaben oder
Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten.
47
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
Kommunales Förderprogramm
Zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen
im Rahmen der Altortsanierung erlässt der Markt
Höchberg folgendes Förderprogramm
rungsprogramm des Feistaates Bayern und den
von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mitteln gewährt. Das Kommunale Förderprogramm
soll als Anreiz ( sog. Anreizförderung ) dienen,
dass Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet des Altortes Sanierungsmaßnahmen
im Sinne der Gestaltungsrichtlinien durchführen.“
1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Kommunalen
Förderprogramms des Markt Höchbergs umfasst
das im Altort förmlich festgelegte Sanierungsgebiet. Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden
Lageplan zu entnehmen oder im Bauamt einzusehen.
2 Ziel und Zweck des Förderprogramms
Zweck des Kommunalen Förderprogramms ist die
Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ortstypischen Charakters von Höchberg. Durch geeignete
Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche
Entwicklung des Altortes unter Berücksichtigung
des charakteristischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
Sanierte Altbauten, Neubauten, Werbeanlagen
und Freiflächen sollen sich in Maßstab, Proportion, Form und Farbgebung in das gewachsene
Ortsbild einfügen. Das Ortsbild störende bauliche Veränderungen aus früheren Jahren sollen
entfernt und durch eine ortstypische Gestaltung
ersetzt werden. Das Wohnumfeld soll insbesondere im Altort durch Entsiegelung der Freiflächen
und gestalterische Aufwertung an Attraktivität
gewinnen.
„Durch das Kommunale Förderprogramm werden
finanzielle Zuschüsse aus dem Städtebauförde-
48
3 Gegenstand der Förderung
( 1 ) Im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms können folgende Arten von Maßnahmen
gefördert werden:
• Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des
Ortsbildes
• Maßnahmen zur Erhaltung der Gestalt vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude
mit ortsbildprägendem Charakter
Die Maßnahmen müssen Gebäude oder Freiflächen mit ortsbildprägendem Charakter betreffen
und/oder auf den öffentlichen Raum und das
Ortsbild positiven Einfluss nehmen. Eine entsprechende Zweckbindung ist zu vereinbaren.
( 2 ) Der Abriss von Gebäuden, Anbauten oder
einzelnen Bauteilen kann gefördert werden, wenn
dadurch eine gestalterische Aufwertung des Gebäudes, der Hofanlage oder der Freifläche erfolgt.
Die historische Parzellenstruktur ist grundsätzlich
zu erhalten.
( 3 ) In diesem Sinne können gefördert werden:
Ortsbild und Ortsstruktur
• Maßnahmen zur Herstellung typischer Raumkanten
K
Gebäude
• Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten
• Maßnahmen an Fassade
• Maßnahmen an Fenster und Schaufenster
• Maßnahmen am Hauseingang
• Gestaltung von Werbeanlagen
Hof, Freifläche und Garten
• Maßnahmen am Gebäudevorbereich und
Treppe
• Maßnahmen an Hof und Hofeinfahrt
• Maßnahmen am Garten
• Maßnahmen am Nebengebäude
• Maßnahmen an Einfriedung und Hoftor
sowie die Anlage bzw. Neugestaltung von Freiflächen mit öffentlicher Wirkung, z.B. durch ortstypische Begrünung und Entsiegelung.
4 Grundsätze der Förderung
( 1 ) Zuständig für die Entscheidung hinsichtlich
der Förderung ist die Marktgemeinde Höchberg.
( 2 ) Auf die Förderung dem Grunde nach besteht
kein Rechtsanspruch.
( 3 ) Förderfähig sind die Kosten, die in sachund fachgerechter Erfüllung des Kommunalen
Förderprogramms entstehen. Um Förderung zu
erhalten, muss die Maßnahme in den unter Punkt
3 aufgezählten Maßnahmen enthalten sein und
den Zielen der Altortsanierung entsprechen.
Grundsätzlich muss durch die Maßnahme ein
harmonisches Gesamtbild entstehen. Die Gestaltung von Gebäuden und Außenanlagen muss sich
in Form, Maßstab, Proportion, Gliederung und
KOMMUNALES
FÖRDERPROGRAMM
MARKT HÖCHBERG
Gestaltung in das Straßen- und Ortsbild einfügen
und zur Gesamtaufwertung beitragen.
( 4 ) Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge
der Anträge im Rahmen der von den Zuschussgebern jährlich zur Verfügung gestellten Mittel.
Zuständig für die Entscheidung hinsichtlich der
Förderung ist die Marktgemeinde Höchberg.
( 5 ) Die Höhe der Förderung beträgt 30% der
förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000,-€
je Gesamtmaßnahme. Die Förderung wird von der
Marktgemeinde Höchberg einmalig als Zuwendung übernommen. Erforderliche Architekten- und
Ingenieurleistungen können in den förderfähigen
Kosten mit 10% anerkannt werden.
( 6 ) Werden an einem Objekt (Grundstücks- bzw.
wirtschaftliche Einheit) mehrere Teilmaßnahmen
durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und
Dacheindeckung usw., so gilt dies als Gesamtmaßnahme. Innerhalb von 5 Jahren ist eine
Förderung möglich.
( 7 ) Die Marktgemeinde Höchberg behält sich
eine Rücknahme der Förderung vor, wenn die
Ausführung nicht oder teilweise nicht der Bewilligungsgrundlage entspricht oder bautechnisch
mangelhaft ausgeführt wurde.
( 8 ) Die Inanspruchnahme des Kommunalen
Förderprogramms schließt andere Förderungen
(z.B. Denkmalpflege) der Marktgemeinde Höchberg aus.
49
GESTALTUNGSHANDBUCH „HAUS UND HOF“ I ALTORT HÖCHBERG
5 Antragstellung
( 1 ) Bewilligungsbehörde ist die Marktgemeinde
Höchberg.
( 2 ) Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmebeginn nach fachlicher und rechtlicher Beratung
durch die Marktgemeinde Höchberg und des von
ihr beauftragten Planungsbüros mit den entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde
einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• eine Beschreibung der geplanten Maßnahme
mit Angabe über den voraussichtlichen Beginn
und das voraussichtliche Ende
• ein Lageplan im Maßstab 1:1000
• ein aussagekräftiges Objektfoto
• erforderliche Pläne wie Skizzen, Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne oder Werkpläne
je nach Art und Umfang der beabsichtigten
Baumaßnahme
• ein Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenschätzung mit Beshreibung des Leistungsumfangs
• ein Finanzierungsplan mit Angabe, ob und wo
weitere Zuschüsse beantragt wurden oder
werden; ggf. sind die Bewilligungsbescheide
beizufügen
Die Anforderungen weiterer Angaben oder Unterlagen bleiben im Einzelfall vorbehalten.
( 3 ) Grundsätzlich sind mehrere Angebote bauausführender Unternehmen einzuholen und der
Gemeinde zur Einsicht vorzulegen. Die geplanten
Leistungen müssen in den Leistungsverzeichnissen so eindeutig und umfassend beschrieben
sein, dass ein Angebotsvergleich möglich ist.
50
( 4 ) Die Marktgemeinde Höchberg und das beauftragte Planungsbüro prüfen einvernehmlich, ob
und inwieweit die beantragten Maßnahmen den
Zielen des Kommunalen Förderprogramms sowie
den baurechtlichen und denkmalpflegerischen
Erfordernissen entsprechen. Die Förderzusage
ersetzt jedoch nicht die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen.
( 5 ) Geplante Maßnahmen dürfen erst nach
schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden. Spätestens innerhalb von 3 Monaten
nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der
Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Beendigung der
Baumaßnahme und nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
6 Gültigkeit und Dauer des Förderprogramms
Der Marktgemeinderat hat am 27.05.2008 ein
Kommunales Förderprogramm zur Durchführung
privater Sanierungsmaßnahmen beschlossen.
Dieses Förderprogramm tritt ab dem 01.09.2008
in Kraft und wird jeweils bis zum Ende eines
Haushaltsjahres Gültigkeit besitzen. Durch
die Bereitstellung von Fördermitteln im darauf
folgenden Haushaltsplan, verlängert sich das
Programm jeweils um ein Jahr.
Höchberg, den 01.09.2008
51
Herunterladen