Kleine Tipps zur Erleichterung des Alltags

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Kleine Tipps zur Erleichterung des Alltags
Strandschirm:
Kleine Strandschirme, die es überall zu kaufen gibt, kann man prima als Regen- oder Sonnenschutz für den
Rollstuhl einsetzen, da sie eine Verlängerung haben, die sich in den Rollstuhl einstecken lässt. So wird man als
„Schieber“ nicht nass und hat beide Hände zum Schieben frei. Zum Transport kann man sich am Rollstuhl eine
Vorrichtung für Gehhilfen anbringen lassen, wenn man den Schirm ansonsten nicht befestigt bekommt.
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Orthodesen:
Wer geräuschsensibel ist, kann sich beim Hörgeräteakustiker Orthodesen (angepasste Ohrstöpsel) anfertigen
lassen. Falls Sie Kinder haben, die nicht alle Geräusche/Frequenzen vertragen, lassen Sie sich doch mal beraten.
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Tiere helfen Menschen
Ehrenamtliche Helfer des Vereins "Tiere helfen Menschen e.V." besuchen auch Zuhause
Menschen mit Behinderung. Durch den Bezug z. B. zu einem Hund werden viele behinderte Menschen in Ihrem
Selbstbewusstsein gestärkt, bekommen Mut und können oft Entspannung erfahren. Bei Interesse wenden Sie sich
bitte an:
Herrn Graham Ford, Münchener Str. 14, 97204 Höchberg,
Tel. 0931/4 04 21 20, Fax: 0931/4 04 21 21, e-Mail: [email protected]
Homepage:www.Thmev.de
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Kommunikationshilfe („Liebevolle Gebrauchsanleitung“):
Eine Möglichkeit für Betreuer, unsere schwerbehinderten Kinder besser zu verstehen ist es, wenn wir Eltern einmal
notieren wie wir die Äußerungen und das Verhalten unserer Kinder interpretieren. Zum Beispiel in Tabellenform:
Äußerung/Verhalten
von ...(Name)
Mitteilung
von ...(Name)
Fingerknöchel klopfen auf den Tisch
Hallo! Ich brauche etwas!
Hände klopfen seitlich an die Beine
usw.............
Ich möchte absteigen
usw.............
Erfahrungsgemäße
wirksame Reaktion
der Bezugsperson
Was brauchst Du denn?
Abfrage ...
Hilfe anbieten
usw.............
Im Dialog mit Klasse und Gruppe lässt diese „Gebrauchsanleitung“ sich verfeinern. Vor allem ist es sehr gut, wenn
neue Betreuer ( z.B. in Freizeiten, im Kurzzeitinternat, in einer neuen Klasse/Gruppe) Ihr Kind betreuen und es
dadurch schneller besser verstehen können.
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Interessante Gesetzesänderungen:
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen:
z.B. BayEUG Art. 41, Absatz 5:
Dort heißt es in der ab 1.8.2003 gültigen Fassung:
>>"Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die den erfolgreichen Hauptschulabschluss, den
qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss ihrer Förderschulform nicht erreicht
haben, dürfen über das Ende der Vollzeitschulpflicht hinaus auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schule bis
zu zwei weiteren Schuljahren, in besonderen Ausnahmefällen nach Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde auch
ein drittes Jahr besuchen.".<<
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