Kleine Tipps zur Erleichterung des Alltags Strandschirm: Kleine Strandschirme, die es überall zu kaufen gibt, kann man prima als Regen- oder Sonnenschutz für den Rollstuhl einsetzen, da sie eine Verlängerung haben, die sich in den Rollstuhl einstecken lässt. So wird man als „Schieber“ nicht nass und hat beide Hände zum Schieben frei. Zum Transport kann man sich am Rollstuhl eine Vorrichtung für Gehhilfen anbringen lassen, wenn man den Schirm ansonsten nicht befestigt bekommt. ____________________________________________________________________________ Orthodesen: Wer geräuschsensibel ist, kann sich beim Hörgeräteakustiker Orthodesen (angepasste Ohrstöpsel) anfertigen lassen. Falls Sie Kinder haben, die nicht alle Geräusche/Frequenzen vertragen, lassen Sie sich doch mal beraten. ____________________________________________________________________________ Tiere helfen Menschen Ehrenamtliche Helfer des Vereins "Tiere helfen Menschen e.V." besuchen auch Zuhause Menschen mit Behinderung. Durch den Bezug z. B. zu einem Hund werden viele behinderte Menschen in Ihrem Selbstbewusstsein gestärkt, bekommen Mut und können oft Entspannung erfahren. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Herrn Graham Ford, Münchener Str. 14, 97204 Höchberg, Tel. 0931/4 04 21 20, Fax: 0931/4 04 21 21, e-Mail: [email protected] Homepage:www.Thmev.de ____________________________________________________________________________ Kommunikationshilfe („Liebevolle Gebrauchsanleitung“): Eine Möglichkeit für Betreuer, unsere schwerbehinderten Kinder besser zu verstehen ist es, wenn wir Eltern einmal notieren wie wir die Äußerungen und das Verhalten unserer Kinder interpretieren. Zum Beispiel in Tabellenform: Äußerung/Verhalten von ...(Name) Mitteilung von ...(Name) Fingerknöchel klopfen auf den Tisch Hallo! Ich brauche etwas! Hände klopfen seitlich an die Beine usw............. Ich möchte absteigen usw............. Erfahrungsgemäße wirksame Reaktion der Bezugsperson Was brauchst Du denn? Abfrage ... Hilfe anbieten usw............. Im Dialog mit Klasse und Gruppe lässt diese „Gebrauchsanleitung“ sich verfeinern. Vor allem ist es sehr gut, wenn neue Betreuer ( z.B. in Freizeiten, im Kurzzeitinternat, in einer neuen Klasse/Gruppe) Ihr Kind betreuen und es dadurch schneller besser verstehen können. ____________________________________________________________________________ Interessante Gesetzesänderungen: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen: z.B. BayEUG Art. 41, Absatz 5: Dort heißt es in der ab 1.8.2003 gültigen Fassung: >>"Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die den erfolgreichen Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss ihrer Förderschulform nicht erreicht haben, dürfen über das Ende der Vollzeitschulpflicht hinaus auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schule bis zu zwei weiteren Schuljahren, in besonderen Ausnahmefällen nach Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde auch ein drittes Jahr besuchen.".<< ____________________________________________________________________________