Gestaltungshandbuch

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MARKT WIESENTHEID
Gestaltungshandbuch
Haus und Hof
Kommunales
Förderprogramm
Integrierte
Gestaltungssatzung
Vorwort
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Dr. Werner Knaier, 1. Bürgermeister
Dr. Paul Beinhofer, Regierungspräsident von Unterfranken
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Was prägt den Altort ?
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Das Gefüge des Ortes früher und heute
Öffentliche Räume
Die Bausteine des Ortes
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Empfehlungen für die Gebäudegestaltung
Dach
Dachaufbauten und Solaranlagen
Fassade
Farbgebung
Fenster
Haustüre
Treppe
Tor und Portal
Schaufenster
Werbeanlage
Fassadenbegrünung
Empfehlungen für die Freiflächengestaltung
Hoftor
Mauer und Zaun
Hof
Garten
Wie funktioniert das Kommunale Förderprogramm ?
Wo kann gefördert werden ?
Was kann gefördert werden ?
Wie wird beantragt ?
Wie sieht eine Gestaltungsberatung aus?
Kommunales Förderprogramm
Förderrichtlinien
Gestaltungssatzung
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Satzungstext
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Bildnachweis
Impressum
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Bewährtes erhalten Zukunft gestalten !
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich freue mich, Ihnen das Kommunale Förderprogramm in Form eines Gestaltungsleitfadens “Gestaltungshandbuch Wiesentheid“ vorstellen zu dürfen. Wir wollen unser Ortsbild attraktiv und lebendig gestalten und dadurch unseren Ortskern
stärken und neu beleben.
Eine erfolgreiche Ortsentwicklung braucht den persönlichen Einsatz und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger für
die Neugestaltung ihrer unmittelbaren Lebensumwelt. Denn es sind neben der Gestaltung der öffentlichen Straßen und
Wege viele private Einzelmaßnahmen, die das Erscheinungsbild unseres Ortes prägen.
Wie im Gesicht eines Menschen lassen sich auch im Bild eines Ortes Persönlichkeit und Charakter erkennen. Geschichte
und Lage in der Region waren ortsbildprägend und haben unverwechselbare Spuren hinterlassen. Diese geben vielen
Häusern unseres Ortes, den Straßen und Freiflächen ein eigenständiges Bild, das uns vertraut ist, in dem wir unser Wiesentheid wieder erkennen. Diese Qualitäten gilt es zu bewahren und weiter zu entwickeln.
Das eigene Haus soll dem Eigentümer wie auch den Nachbarn mit seinem schönen Aussehen Freude machen. Durch
die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms sollen die Investitionen in die Wohn- und
Lebensqualität unseres Altortes angestoßen werden. So darf ich Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz herzlich zu
dieser konkreten Mitgestaltung und Erneuerung unseres Ortskerns einladen und Ihnen hierfür bereits jetzt recht herzlich
danken.
Das vorliegende Gestaltungshandbuch zeigt Ihnen Möglichkeiten der ortsgerechten Gestaltung der Gebäude und Anregungen für die Umgestaltung der Freiflächen. Die Beispiele sollen Sie ermutigen, auch Ihrem Haus ein freundliches
Gesicht zu geben oder den Außenbereich gestalterisch aufzuwerten, damit der Altort Wiesentheid lebendig bleibt.
Eine erfolgreiche Ortsentwicklung gelingt uns, wenn neben der Kommune auch Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, mitwirken. Ich wünsche Ihnen und uns bei dieser Aufgabe viel Erfolg!
Dr. Werner Knaier I 1. Bürgermeister
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Gemeinsames Engagement
für den Altort !
Vitale und lebenswerte Ortsmitten sind leider nicht mehr selbstverständlich. Unsere Kommunen sind gefordert, sich gemeinsam mit ihren Bürgern aktiv für ihre Altortbereiche zu engagieren. Der Markt Wiesentheid stellt sich dieser Herausforderung mit der Erarbeitung dieses Gestaltungshandbuches in vorbildlicher Weise.
Es macht Freude, im Handbuch zu blättern und zu erfahren, wie es gelingen kann, die Identität von Wiesentheid zu stärken.
In anschaulicher Art und Weise werden die Besonderheiten des Altorts dargestellt, die vom Städtebau über die Freiraumgestaltung bis hin zur Gebäudegestalt mit zahlreichen Baudetails herausgearbeitet werden. In Verbindung mit einem
Kommunalen Förderprogramm bietet das Gestaltungshandbuch den Bürgerinnen und Bürgern Anregungen und Hilfen, ihre
Heimat zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Es freut mich, dass die Regierung von Unterfranken dieses Gestaltungshandbuch aus Mitteln des Bund- Länder- Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ unterstützen konnte, und ich wünsche der Marktgemeinde
Wiesentheid eine erfolgreiche Umsetzung.
Dr. Paul Beinhofer I Regierungspräsident von Unterfranken
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Was prägt den Altort ?
Als „wisenheida“ wurde das heutige Wiesentheid erstmals im Jahre 918 urkundlich erwähnt. Unter der adligen Herrschaft von u.a. Valentin Fuchs von Dornheim, Graf Johann Otto von Dernbach und Graf Rudolph Franz Erwein von
Schönborn ist der Ort um das Schloss gewachsen und wurde schließlich ab dem Jahre 1806 dem Königreich Bayern
zugeschrieben.
Der Altort von Wiesentheid schreibt eine mehrere Jahrhunderte alte Geschichte, in der sich der barocke Baustil durchgesetzt hat. Namhafte Baumeister wie Balthasar Neumann und Antonio Petrini haben hier ihre Spuren hinterlassen. Viele
Generationen haben hier gewohnt und gebaut. Mit der Zeit hat sich dabei eine eigene ortstypische Sprache der Gestaltung entwickelt: eine Mundart des Bauens. Form und Proportion der Häuser, ihre Anordnung auf dem Grundstück und
selbst die Gestaltung der Fassade und des Daches folgten örtlichen Mustern, die sich über die Jahre bewährt hatten.
Das Wissen darüber hat über Jahrhunderte das Bauen begleitet und das Bild des Ortes geprägt.
Der Altort hat mit der Zeit sein Gesicht verändert: die Straßen wurden asphaltiert, die Häuser modernisiert und neue
Siedlungen haben den Ort nach außen wachsen lassen. Der historische Ortskern ist mit seinem Barockschloss, der katholischen Pfarrkirche, dem historischen Pfarrhaus, dem Rathaus, den Bürgerhäusern und Höfen noch heute erkennbar.
Es gibt Bereiche, an denen die Geschichte des Ortes lebendig geblieben ist. Sie erzählen von einer Vergangenheit, in der
neben der kleinen Barockresidenz Natur und Landschaft Lebensgrundlage der Dorfgemeinschaft waren. Geblieben sind
die einzelnen Hofanlagen, die Straßen und Wege und damit ein Teil des ursprünglichen Ortsgefüges. Aber nicht nur die
Häuser erzählen von der Geschichte des Ortes. Die Schlossparkanlage und zahlreichen Gärten am Haus verweisen gleichermaßen auf den Ursprung.
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Das Gefüge des Ortes früher
Das Urkataster aus dem Jahr 1834 zeigt den barocken Ortskern mit seinen herausragenden Ortsbausteinen wie die
Pfarrkirche St. Mauritius, das Schönbornschloss mit den gegenüberliegenden Amtshäusern sowie zahlreichen landwirtschaftlichen Hofanlagen.
Der steinerne, öffentliche Raum wird vor allem durch großzügig gefasste Platzbereiche wie den Schlossplatz, den Neßtfellplatz und den Marienplatz geprägt. Daneben charakterisieren herrschaftliche Straßenräume wie z.B. die BalthasarNeumann-Straße und die im 18 Jahrhundert neu geschaffene achsiale Schönbornstraße das Ortsbild.
Kennzeichnendes Landschaftselement ist der weiträumige Schlossgarten mit raumprägendem Baumbestand und See,
der im Norden direkt an den Altort anschließt. Daneben bilden die beiden Bachläufe Fasanenbach und Sambach, die
sich quer durch den Ort ziehen, kleinere zusammenhängende Grünräume in den rückwärtigen Bereichen. Hier verweisen
zahlreiche Nutz- und Bauerngärten auf die ehemalige landwirtschaftliche Prägung. Im Norden und Osten bilden Streuobstwiesen einen grünen Ortsrand und vermitteln so zwischen Ort und der umgebenden Landschaft.
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Das Gefüge des Ortes heute
Wiesentheid hat sich von der landwirtschaftlich geprägten Barockresidenz zur modernen Marktgemeinde mit Wohnsiedlungen, Industrie- und Gewerbegebieten und Bildungseinrichtungen entwickelt und ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft. Neue, ausgreifende Siedlungsgebiete haben die ursprüngliche Ortslage hierbei verlassen und den Ort seit 1960
stark wachsen lassen. Großflächige Wohnsiedlungen wurden im Norden und Osten des Altortes entwickelt. Südlich der
ehemaligen Bahntrasse liegen aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung die Gewerbe- und Industriegebiete.
Die charakteristischen, raumprägenden Grünräume sind nach wie vor im Ortsbild zu finden: der Schlossgarten, welcher
von seiner Fläche annähernd halb so groß wie der Altort ist, ist die zentrale öffentliche Freifläche in Wiesentheid. Daher
kommt diesem Bereich neben seiner überörtlichen Bedeutung die Funktion als wichtigste innerörtliche Naherholungsfläche zu.
Noch heute ist der historische Altort als räumliche und kulturhistorische Mitte weitgehend von den umliegenden Siedlungsgebieten als städtebauliche Einheit ablesbar.
Der Altort hat bedingt durch die überörtlichen Angebote im Gewerbegebiet seine Bedeutung als Einzelhandelsstandort
weitgehend verloren. Es gibt jedoch noch punktuell Einzelhandelsgeschäfte in der Schönbornstraße und am Marienplatz,
welche von der Bedeutung Wiesentheids als Unterzentrum profitieren.
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Öffentliche Räume
Straßen, Gassen, Wege und Plätze prägen in besonderem Maße das Erscheinungsbild des Ortes. Die Gestaltung der
öffentlichen Räume hat zudem Vorbildcharakter für die privaten Maßnahmen. Die Straßen und Plätze sind durch die verdichtete, weitgehend geschlossene Bebauung deutlich gefasst. Meist grenzen Einfriedungen die öffentlichen Räume von
den schmalen, privaten Höfen zwischen den Gebäuden ab. Zum Teil sind diese typischen Höfe aber auch einsehbar und
erlebbar. Der öffentliche Raum um das Schloss und im Bereich der Balthasar-Neumann-Straße und Sophienstraße zählt
zu den ältesten Siedlungsbereichen in Wiesentheid und ist das räumlich-funktionale Rückgrat des Altortes.
Die Hauptstraßen haben mit der Zeit ihr Gesicht verändert: Straßenräume und Plätze wurden als Verkehrsflächen neu gestaltet, um dem hohen Anteil an Durchgangsverkehren gerecht zu werden. Die Aufwertung der öffentlichen Straßen- und
Platzräume wie u. a. des Schlossplatzes, des Neßtfellplatzes und des Säulesmarktes stellt eine zentrale Aufgabe der zukünftigen Ortsentwicklung dar. Das frühere Zentrum des öffentlichen Lebens soll in seiner Funktion als Aufenthalts- und
Kommunikationsraum gestärkt und als zusammenhängende Platzfläche aufgewertet werden.
Neben den Fußwegen entlang der Haupterschließungsstraßen schaffen enge Gassen wie die steinerne Kirchgasse ein
attraktives Wegenetz. Bäume tragen stellenweise zur Belebung der Straßen- und Wegeräume bei.
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Die Bausteine des Ortes
Der Altort
Hauptgebäude
Nebengebäude
Das bauliche Gefüge des Altortes setzt sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Die Anordnung der Gebäude
ist jedoch nicht eindeutig, sie reihen sich als traufständige und giebelständige Gebäude entlang der Straßen. Dabei fallen in der dichten Baustruktur einige fränkische Hakenhöfe mit meist giebelständigem Hauptgebäude und querstehender
Scheune auf.
Sonderbausteine als Solitär wie die Pfarrkirche St. Mauritius oder als vierseitige Hofbebauung wie das Schönbornschloss und die ehem. Kanzleigebäude treten auf Grund ihrer baulichen Größe strukturell hervor.
Die Betrachtung des Anteils von Haupt- und Nebengebäuden zeigt die ehemalige landwirtschaftliche Prägung, aber auch
die Bedeutung als Handelsstandort an Hand der Größe der Hauptgebäude.
Der traditionelle Ortsbaustein in Wiesentheid bildet als rechteckiges, zweigeschossiges Gebäude mit Dachgeschoss eine
klare Raumkante und besitzt keine Vor- und Rücksprünge oder größere Auskragungen in der Gebäudekubatur.
Die Bewahrung der charakteristischen Orts- und Raumstruktur ist ein zentrales Anliegen der gestalterischen Grundsätze.
Durch eine kompakte Gebäudestellung mit klaren Raumkanten gewinnt der Straßenraum im Altort an Geschlossenheit
und Kraft und unterscheidet sich damit deutlich von den Siedlungserweiterungen. Eine Qualität, die bewahrt und gepflegt
werden sollte.
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Baudenkmäler
Die barocke Bautradition Wiesentheids ist noch an vielen Stellen durch die erhaltenen Baudenkmäler, denkmalgeschützten Bauteile und Ensembles erlebbar. Neben ca. 30 Gebäudedenkmälern stehen die drei Bereiche Ortskern, Marienplatz
und Schönbornstraße unter Ensembleschutz.
Herausragende Bauwerke prägen den Altort und markieren den Ortsmittelpunkt. Die weitgehend erhaltene historische
Ortsstruktur zeigt einen hohen Anteil an Sondergebäuden und großen Wohn- und Geschäftshäusern welche auf die ehemalige Bedeutung als Handelsstandort hinweisen. Alleine durch die Gebäudestellung und Dachform lässt sich die Funktion der einzelnen Gebäude ablesen.
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Gestaltungsempfehlungen
Das Ortsbild wird nicht nur durch die Proportion und Fügung der Gebäude bestimmt. Die Gestaltung der Oberflächen wie
Dach und Fassade sowie Türen, Farbe und Material sind es, die das Gesicht des Hauses und damit auch das Ortsbild prägen. Hier haben sich in der Vergangenheit traditionelle Gestaltungsmuster entwickelt und bewährt, die mit dem Leben im
Ort, mit den Gebräuchen und der regionalen Kultur eng zusammenhängen. Dies ist die Sprache des Ortes, die lebendig
erhalten werden sollte.
Die nachfolgend dargestellten Gestaltungsempfehlungen sollen anwendbare Hilfestellungen bei der Gestaltung und Sanierung von Gebäuden und privaten Freiflächen sein. Sie dienen zugleich der Orientierung, welche Maßnahmen im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms bezuschusst werden können.
Ziel ist es, die Weichen für das zukünftige Erscheinungsbild zu stellen und die Schönheit des historischen Altortes, der
„Barockresidenz Wiesentheid“ langfristig zu bewahren.
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Dach
Empfehlungen
Der Altort von Wiesentheid wird durch eine differenzierte Dachlandschaft mit dem Kirchturm als Wahrzeichen geprägt.
Unterschiedliche Firstrichtungen und Dachformen und wechselnde Farben der Ziegel sorgen für ein lebhaftes Bild.
Charakteristische Form an Hauptgebäuden, Nebengebäuden und Scheunen ist das 45-50° steile, symmetrische Satteldach. Als Schutz gegen Wind und Wetter hat es sich als typisch fränkische Dachform in der Vergangenheit bewährt.
Barocke Schweifgiebel betonen wichtige Gebäude und beleben die ruhigen Satteldächer.
Vor allem bei Gebäuden entlang der Hauptstraßen treten Walmdächer, Krüppelwalmdächer und Mansarddächer als
Dachsonderformen in Erscheinung. Weitere barocke Dachelemente in Form von „Welschen Hauben“ kommen nur bei den
Türmen des Schlosses und „Schlösschens“ vor.
• Einhaltung der ortstypischen Dachneigung von 40 bis 50 Grad
• Größere Dachüberstände und Dacheinschnitte vermeiden
( Dachüberstand je nach Gebäudegröße höchstens 15 - 30 cm )
• Keine Ausbildung von Kniestöcken
• Geschlossene Ausführung des Ortgangs und der Traufe
• Verwendung naturfarben gebrannter Ziegel ( naturrot, nicht engobiert, nicht glasiert )
• Verwendung ortstypischer Ziegelformen ( Biberschwanz-, Falz- oder Pfannenziegel )
• Bei Dämmungsmaßnahmen ist eine Zwischensparrendämmung einer Aufsparrendämmung vorzuziehen
• Ausbildung von Verblechungen in Kupfer oder Zinkblech (kein beschichtetes Aluminium)
• Ausführungsdetails an historischen Vorbildern orientieren
Die Dächer sind in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion mit mittig liegendem First ausgeführt und weisen nur einen
knappen Überstand an Traufe und Ortgang auf.
Als Eindeckung findet überwiegend der naturfarben gebrannte Tonziegel in Form von Biberschwanz- und Pfannenziegeln
Verwendung. Die Farben der Dacheindeckung beschränken sich dadurch auf natürliche Rottöne. Schiefereindeckungen
finden lediglich Einsatz zur Betonung von Kirchturm, Rathausglockenturm und Schlosstürmen.
Dachrinnen, Fallrohre und andere Verblechungen sind in der Regel einheitlich in Kupfer ausgeführt.
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Empfehlungen
• Dachaufbauten sind in Form von Schlepp- und Satteldachgauben zu gestalten
• Die Dachgauben sollen eine maximale Einzellänge von 1,5 m haben und einen Mindestabstand von 1,5 zur Außenkante des Giebelmauerwerks aufweisen
• Die Gauben untereinander sollen eine Mindestabstand von 1,2 m nicht unterschreiten. Die Gesamtbreite aller Dachaufbauten soll max. 40% der Firstlänge betragen
• Gaubenfenster sollten ca. 20 % kleiner als die Fassade bestimmenden Fenster sein
• Dachreiter können an Sattel- oder Krüppelwalmdächern zur Belichtung von Dachgeschossen gewählen werden
• Dachflächenfenster sind bis zu einer Größe von jeweils 2,0 qm nur in rückwärtigen Bereichen zulässig und sollten
das ruhige Erscheinungsbild der Dachlandschaft nicht beeinträchtigen
Solaranlagen
Mit der Energiewende sind Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie vielerorts ein fester Bestandteil des Ortsbildes geworden. Gleichwohl wirken diese Anlagen in historischen Bereichen fremdartig und verändern das authentische Erscheinungsbild von Ensembles und geschützten Einzelbauten erheblich. Insbesondere können Solaranlagen das ruhige Erscheinungsbild der Dachlandschaft stören.
Zur Bewahrung des ursprünglichen Charakters des Altortes ist es erforderlich, auch die Dachlandschaft in ihrer Homogenität zu sichern. Insbesondere innerhalb der historisch bedeutsamen Ensemblebereiche des historischen Ortskerns sind
Solaranlagen auf den Dächern daher nicht zulässig.
In rückliegenden nicht einsehbaren Bereichen oder an Nebengebäuden ist beim Einsatz von solchen Anlagen darauf zu
achten, dass das Ortsbild nicht negativ beeinflusst wird.
Weitere Informationen hierzu sind bei dem Landesdenkmalamt erhältlich, u.a. über die Broschüre „Solaranlagen und
Denkmalpflege“ ( http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/publikationswesen/publikationen/00166/index.php ) .
Dachaufbauten
In vergangenen Zeiten nutzte man das Dachgeschoss als Lagerraum. Die Dächer waren deshalb auch nicht ausgebaut.
Für die Lüftung waren lediglich kleine Dachöffnungen nötig. Heute erfordert die Nutzung der Dachräume zum Wohnen
zusätzliche Öffnungen für eine ausreichende Belichtung.
Damit die charakteristische Dachlandschaft hierdurch nicht beeinträchtigt wird, sollten Dachaufbauten in ihrer Gestaltung zurückhaltend bleiben.
Gelungene Dachgauben fügen sich in die Dachfläche ein und zeichnen sich durch die Nähe zur Traufe aus. Nach dem Vorbild historischer Dachaufbauten sind dies in kleiner Form Schleppdach- oder Satteldachgauben.
Eine Firstverglasung ( Dachreiter ) ermöglicht den Blick zum Himmel und schafft blendfreie Lichtverhältnisse für das
Wohnen und Arbeiten unter dem Dach. Viel Licht und trotzdem ein geschlossenes Dach sind hierdurch zu erreichen.
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Empfehlungen
• Solaranlagen sind nur in nicht vom öffentlichen Raum einsehbaren Dachflächen und außerhalb der Ensembles möglich
• Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sind in das Dach zu integrieren und in der vorhandenen Neigung des
Daches auszubilden
• Photovoltaikanlagen sind immer in einer rechteckigen, geschlossenen Fläche, ohne Versprünge anzuordnen
• Bevorzugter Einsatz von in die Dacheindeckung integrierten Paneelen oder Indach-Photovoltaikmodulen
• Verwendung von Paneelen, die der Farbe der Dachdeckung entsprechen
• Um die Veränderung des Ortsbildes weiter zu minimieren, ist der Reflektionsgrad der Module so gering wie möglich
zu wählen
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Fassade
Die Fassade verleiht dem Haus Charakter. Je nach Gestaltung kann es lebendig oder leblos, eher zurückhaltend oder grell
und vorlaut wirken. Die Fassade kann ein Haus schmücken und dem Gebäude ein freundliches Gesicht geben. Mit der Art
der Fassadengestaltung kommen auch persönliche Wünsche und Vorstellungen der Bewohner zum Ausdruck. Dabei ist
eine Orientierung an örtlichen, traditionellen Gestaltungsbeispielen häufig ein guter Ratgeber.
Die fein verputzte Wand und die Natursteinfassade beherrscht das Ortsbild von Wiesentheid. Daneben treten einige Gebäude mit Fachwerkkonstruktion in Erscheinung.
Gerade die Putzhaut war und ist besonders geeignet, Schmuck des Hauses zu sein. Feine Unebenheiten geben der Wandfläche ihre Lebendigkeit. Fachwerkfassaden beleben durch ihre Struktur und Farbigkeit das Ortsbild in besonderer Weise.
Natursteinfassaden bringen einen besonderen Charm in den Ort, auch wenn die Fassaden- und Schmuckelemente häufig
Ton-in-Ton ausgeführt sind, wirken diese nicht langweilig und monoton.
Dekorative Wandelemente gliedern die Fassaden. Vertikalelemente wie Lisenen mit Kapitellen und horizontale Gliederungselemente wie Sockel und Gesimse sind plastisch und farblich hervorgehoben und betonen so die unterschiedlichen
Zonen der Fassade. Daneben schmücken barocke Fenster- und Tür- und Toreinfassungen meist aus Natursandstein die
Häuser.
Die ursprünglichen Farben des Ortes waren gedeckte Farbtöne, die sich aus den Putz- und Natursteinfarben ergaben. In
Anlehnung an bereits sanierte denkmalgeschützte Gebäude sind dies vor allem Weiß-, Gelb- bis Ockertöne und Rottöne.
Farbakzente setzen die Fensterläden und Türen mit freundlichen Tönen in grün, blau, grau und Holzfarben.
Fassadenverkleidungen sind meist neueren Datums und aufgrund der ortsfremden Struktur oder Materialart ein störendes Element im Ortsbild. Daher sollen Sichtmauerwerk, Fachwerke und Fassadendetails erhalten und saniert werden
und nicht durch das Anbringen von Fassadendämmung verdeckt werden.
Auch konstruktive Fachwerke sollten unter Putz erhalten werden. Wärmedämmung sollte hier möglichst als Innendämmung, zu Gunsten des Erhalts einer historischen Fassade, angebracht werden.
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Farbgebung
Je nach Farbigkeit der Fassade kann diese lebendig oder leblos, eher zurückhaltend oder grell und vorlaut wirken. Das
Farbenspiel von Wand, Sockel, Gesims, Fenster- und Türgewände und Fensterladen ist maßgeblich für einen harmonischen Gesamteindruck.
Das Farbkonzept soll Fassadenfarben und Schmuckfarben regeln und Orientierungshilfe bei der Farbwahl und Farbgestaltung geben. In Ergänzung wird vom Markt Wiesentheid eine individuelle und kostenfreie Farbberatung bei jeder Fassadenrenovierung im Altort angeboten. Es werden Farbentwürfe angefertigt, die den Bauherren denkbare Farbgestaltungen
aufzeigen.
Empfehlungen
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Fassadenanstriche in hellen und gedeckten Farbtönen
Verwendung von Mineralfarben anstelle durchgefärbter Putzfarben (z.B. Keimfarben)
Putz- und Farbmuster in einer Größe von 1 qm anfertigen
Sparsame Farbakzente durch das Hervorheben der Fenstergewände, Sockel, Gesimse und Lisenen
Akzenturierende Farbkontraste mit Hilfe der Klappläden
Zu starke Farbkontraste sollten generell vermieden werden, da hierdurch der Zusammenhang der einzelnen
Gestaltelemente und der Gebäude gestört wird
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Fenster
Fenster sind die Augen des Hauses. Sie ziehen den Blick auf sich und lassen Verbindung entstehen - von Innen nach
Außen und umgekehrt. Sie holen den Sonnenschein ins Gebäude und die frische Luft.
Das Fenster ist in Form, Aufteilung und Materialität ein wichtiges Gestaltelement der Fassade. In Wiesentheid haben
sich in der Vergangenheit stehende, rechteckige Fensterformate durchgesetzt. Typisch ist das Verhältnis 2:3 von Breite zu
Höhe. Galgenfenster und zweiflüglige Fenster sind die vorherrschenden Formen, die in den unterschiedlichsten Abwandlungen teilweise mit Fenstergittern in den Erdgeschosszonen in Erscheinung treten.
So sollten auch neue Fenster ab einer lichten Breite von ca. 70 cm mit mindestens zwei konstruktiv geteilten Drehflügeln
hergestellt sein. Von Fensterteilungen in Form von „Scheinteilungen“ sollte im Altortbereich abgesehen werden.
Die weiße Fensterfarbe harmoniert gut mit einem großen Spektrum an Farben und glattgeputzten Fassadenflächen. Der
Werkstoff Holz besitzt von Natur aus, wegen seiner mit Luft gefüllten Zellen, eine hohe Isolierfähigkeit. Durch diese
Materialbeschaffenheit können schlanke und filigrane Profile ausgebildet werden, die bezogen auf Farbe und Oberflächenbeschaffenheit vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Harmonische Materialklänge ergeben sich durch das
Zusammenspiel von Holzfenster, Fensterlaibung, Fensterläden und Fassade.
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Fensterläden schützen vor Einblicken und Sonne und beleben zugleich die Fassade. Sie passen als traditioneller Schlagladen gut zu den Fassaden der alten Häuser.
Empfehlungen
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Stehende Fensterformate im Verhältnis von ca. 2 : 3
Fenster mit schlanken Holzprofilen (Stulpansichtbreite maximal 9 cm) und Rahmenquerschnitten
Weitgehende Einbindung des Fensterstocks in die Fassade
Restaurierung von historischen Fenstern
Ersatz von Kunststofffenstern durch Holzfenster
Fensterrahmenfarbe nach historischem Vorbild in weiß, lichtgrau (bzw. aus naturbelassenem Holz)
Fensterbänke aus Naturstein, Kupfer- oder Zinkblech (kein beschichtetes Aluminium)
Gliederung der Fassade durch Klappläden (im Einzelfall auch durch Schiebeläden)
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Haustüre
Eine Türe hat mehrere Aufgaben: sie schützt den Übergang zum privaten Bereich. Eine Türe schließt aber auch den Innenraum vom Außenraum ab und erfüllt damit eine klimatische Funktion. Hierzu muss das Türblatt entsprechend massiv
konstruiert sein, dass es sich nicht bei starken Temperaturunterschieden von Innen und Außen verwindet.
Die Türe sollte aber nicht nur Abschluss sein, sondern auch Ausblicke ermöglichen. Eine kleine Öffnung gibt den Blick frei
auf den Gast. Ein Oberlicht in der Türe genügt, um Licht in den Eingangsraum fallen zu lassen.
Alte Haustüren wurden meist aus Holz angefertigt. Holz war und ist immer noch ein hervorragend zu gestaltendes und
lebendiges Material, das heute annähernd so pflegeleicht wie Kunststoff ist.
Empfehlungen
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Restaurierung historischer Holztüren
Einfach gestaltete Türen aus heimischen Hölzern statt Kunststofftüren
Ortstypische Holz- und Lackfarben bzw. Lasuren verwenden
Weiterführung der Fensterladenfarbe in der Eingangstüre
Einfache Belichtungselemente in Form von Ober- oder Seitenlichtern
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Treppe
Vor allem an öffentlichen Gebäuden und Geschäftshäusern in den Hauptstraßen und an den Plätzen sind Treppenanlagen
ein wichtiger Bestandteil der Eingangsgestaltung. In Größe, Form, Proportion und Ausrichtung passen sich die Anlagen
an das jeweilige Gebäude und die Gebäudenutzung an. Entsprechend betont das dominante Treppenportal am Schlossplatz den Eingang der Pfarrkirche St. Mauritius.
Auch im öffentlichen Raum treten Natursteinblockstufen in geradlinigen und geschwungenen Formen in Erscheinung.
Stahlgeländer in unterschiedlicher Ausführung, schützen vor Absturz und führen den Besucher zum Eingang, ermöglichen
dabei Offenheit und Durchblicke und räumliche Bezüge.
Empfehlungen
• Restaurierung historischer Natursteinblockstufen
• schlichte Stahlgeländer an historischen Vorbildern orientieren
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Tor und Portal
Zahlreiche Gebäudeeingänge werden in Wiesentheid über Tore erschlossen. Neben den großen Rundbogenportalen am
Schloss und am Rathaus sind schlichte Tore an Wohngebäuden zu finden. Das Tor bildet den Abschluss zum innenliegenden Hof, ermöglicht aber auch im geschlossenen Zustand durch eingelassene Türöffnungen das Eintreten für den Besucher und den Bewohner.
Alte Tore wurden aus Holz angefertigt und sind durch Natursteinrundbögen gefasst. Mit freundlichen Schmuckfarben in
Grün-, warmen Grau- und Holzfarben setzen die Elemente dezente Farbakzente und betonen dadurch in besonderer Form
die Eingangsbereiche.
Empfehlungen
• Restaurierung historischer Holztore
• Einfach gestaltete Tore aus heimischen Hölzern
• Ortstypische Holz- und Lackfarben bzw. Lasuren verwenden
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Schaufenster
Kleinflächige Ladengeschäfte in den Erdgeschosszonen prägen noch heute die Hauptstraßen und Platzbereiche im Altort.
Leider wurden z.T. Schaufenster nachträglich als sehr große Öffnungen in historischen Fassaden wie z.B. beim ehemaligen Kaufhaus Baierl eingebaut, wie sie früher im Altort nicht zu finden waren. Die ursprünglichen Gesichter der Häuser
sind dadurch stark verändert worden.
Deshalb sollen Ladeneinbauten an Fassaden nicht als Fremdkörper wirken und die ursprüngliche Fassadenabwicklung
stören. Eine Orientierung an historischen Einbauten, die durch eine qualitätsvolle Gestaltung und Ausführung bestechen,
wird empfohlen. Vor allem in ihrer Dimensionierung, Proportion, Anordnung und Gestaltung sind Schaufenster auf das
Gesamtgebäude abzustimmen. Die Ladenöffnung sollte auf den Erdgeschossbereich begrenzt bleiben und nicht das Gesamtgebäude dominieren.
Filigrane, gegliederte Holz- und Aluminiumelemente in stehenden Formaten erzeugen harmonische Ladenfronten.
Von großflächigen Klebefolien ist grundsätzlich abzusehen, da diese das Ortsbild stören.
Empfehlungen
• Auf die Fassade abgestimmte Öffnungen mit gegliederten Fenster- und Türelementen
• Rückbau großer oder funktionsloser Schaufenster
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Werbeanlage
Neben der Warenpräsentation in Schaufenstern ist die Werbung für den eigenen Laden ein Bedürfnis eines jeden Händlers, Dienstleisters und Gastronomen. Aber Werbeanlagen sollten sich harmonisch in das Erscheinungsbild und den architektonischen Aufbau einer Fassade einfügen. Das bedeutet, dass beim Anbringen von Werbeträgern vorhandene Achsen und Fluchten der Fassade aufgenommen werden sollten und sich der Werbeträger in Größe, Form und Proportion an
das Gebäude anpassen soll.
Vorbilder für Werbung, die sich gut mit dem Gebäude vertragen, findet man vorwiegend bei den schmiedeisernen Auslegern oder den direkt auf der Fassade aufgemalten Schriftzügen. Eine weitere Variante für Werbeschriftzüge ist das
Anbringen von Metallbuchstaben. Insbesondere Buchstaben aus matten Metallen in dunkler Farbgebung fügen sich gut
in das Erscheinungsbild ein. Desweiteren kamen in der Vergangenheit in die Putzfassade vertiefte oder hervortretende
Schriftzüge zum Einsatz.
Empfehlungen
• Sorgsame, auf die Fassade abgestimmte Gestaltung von Werbeanlagen in Schriftart, Größe, Platzierung,
Farbgebung und Materialität (kein Kunststoff)
• Platzierung von Werbeanlagen innerhalb /direkt oberhalb der Erdgeschosszone
• Bevorzugter Einsatz von schlichten Metallbuchstaben oder aufgemalten Schriftzügen
• Sanierung historischer handwerklich gefertigter Ausleger bzw. Neuanfertigung, die sich an historischen Vorbildern
orientieren
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Fassadenbegrünung
Empfehlungen
Die Fassadenbegrünung hat in den fränkischen Dörfern eine lange Tradition. Grün in Form von Wein, Spalierobst, Kletterrose und Efeu bringt Leben und Farbe ans Gebäude und schafft Atmosphäre im öffentlichen Straßenraum und in privaten
Hofbereichen. Je nach Eigenschaft der Pflanzen benötigen diese Kletterhilfen. Die Rankgerüste können filigran aus Holz,
Stahl oder Stahlseilen ausgeführt werden.
• Belebung und Bereicherung der Fassade durch Spalierobst und Kletterpflanzen z.B. Blauregen (Schlinger), Glockenrebe oder Prunkwinde (Schnellschlinger), Wald- und Weinreben (Ranker), Kletterrosen (Spreizklimmer), Wilder Wein
und Efeu (Selbstklimmer)
• Rankhilfen- oder gerüste aus Holz, Stahl oder Stahlseilen anbringen
• Traufbeete für den Wurzelraum anlegen
Selbstklimmer wie Efeu oder wilder Wein benötigen keine Kletterhilfe. Nur bei Jungpflanzen kann es nötig sein, die
Triebe zu heften, bis sich sichere Haftwurzeln entwickeln. Ungünstig sind hier Wandverkleidungen, da die Haftwurzeln
nicht ausreichend Halt finden. Schlinger wie zum Beispiel Blauregen benötigen Kletterhilfen, die sie umwinden können.
Sie eignen sich daher zur vertikalen Betonung hoher Wände. Ranker wie die Wald- und Weinrebe benötigen ebenfalls
ein Klettergerüst um sich daran hoch zu hangeln. Spreizklimmer sind Sträucher mit langen Trieben, die sich durch rückwärtsgerichtete Zweige am Spalier einspreizen und so nach oben wachsen. Bei freiem Stand entwickeln sich Büsche.
Schnellschlinger wie zum Beispiel die Prunkwinde eignen sich für das erste Jahr, solange die ausdauernden Schlinger
noch jung und schwach sind.
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Hoftor
Empfehlungen
Massive Hoftore schaffen den Übergang zwischen öffentlichem Straßenraum und privater Hoffläche und schützen so vor
unerwünschten Einblicken. Waren es früher die landwirtschaftlichen Geräte, die man an Sonn- und Feiertagen verbergen
wollte, so ist es heute der private Innenhof- oder Gartenbereich, den man vom öffentlichen Raum abgrenzt.
Das Anbringen von Hoftoren ist eine wichtige Maßnahme zur Wiederherstellung der typischen Raumkanten insbesondere entlang der Hauptstraßen.
Die traditionellen Hoftore sind vor allem als Holzkonstruktionen zurückhaltend ausgeführt und üblicherweise an massiven
seitlichen Torpfosten aus Naturstein aufgehängt. Vereinzelt schließen auch Eisentore mit kunstvollen Abschlüssen den
Hof ab.
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Wiederherstellung von Raumkanten durch Tore
Restaurierung historischer Tore
Neuanfertigungen einfach gestalteter Elemente aus Holz oder Stahl
Traufbeete für den Wurzelraum anlegen
Die farbliche Gestaltung ist von dezenten Holz- und Stahlfarben bis hin zu satten Schmuckfarben gemäß des Farbkonzeptes möglich und im Zusammenhang mit dem Gesamtgebäude zu konzipieren.
Ein neues Hoftor kann historisch oder modern gestaltet werden, wenn es sich in seiner Form und Materialität einfügt.
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Mauer und Zaun
Mauern als Einfriedungen haben im Altort eine lange Tradition. Sie schaffen Distanz und bieten Schutz an den belebten
Straßen. Als massives Element sind sie bestens in der Lage, fehlende Raumkanten zwischen benachbarten Gebäuden zu
schließen. Daneben treten Ballustraden zur Abgrenzung der grünen Übergangsbereiche vor dem Schloss in Erscheinung.
Eisenzäune in einfacher und schöner Handwerkskunst verdeutlichen die Grenze, schützen das Grundstück, ermöglichen
dabei Offenheit, Durchblicke und räumliche Bezüge. Sehr reizvoll wirken sie in Verbindung mit Pflanzen.
Der Holzlattenzaun lässt durch seine schlichte Ausführung der Lebendigkeit der Natur den Vortritt. Er schafft zwar deutlich Trennung zwischen öffentlichem und privatem Raum, aber ermöglicht dennoch Durchblicke. Einfriedungen dieser Art
prägen durch ihre Anordnung und Gestaltung entscheidend den Charakter des Ortsbildes.
Empfehlungen
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Historische Mauern, Zäune und Geländer erhalten / sanieren
Einfriedung durch Mauern zur Schaffung klarer Raumkanten zum Straßenraum
Restaurierung / Neuerstellung von Metallzäunen und schmiedeeisernen Geländern nach historischem Vorbild
Einfriedung der Gärten durch Holzlattenzäune mit senkrechter Lattung und Zwischenräumen
Einfriedung durch Hecken, Hinterpflanzung von Zäunen
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Hof
Empfehlungen
Viele Freiflächen und Höfe stehen heute der Wohnnutzung zur Verfügung und können das knappe Angebot an Gärten im
Kernbereich erweitern. Wo wasserundurchlässige Asphaltbeläge auf eine reine Autonutzung schließen lassen, laden
Pflaster mit offenen, begrünten Fugen zum Verweilen ein: Je größer die Fugenausbildung und je versickerungsoffener ein
Belag, desto leichter können sich Gräser und andere Pflanzen ansiedeln und das Grundstück beleben.
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Schotterrasen ist eine der dankbarsten Befestigungen. Er lässt Niederschläge ebenso versickern wie Natursteinpflaster
und gibt auch stark beanspruchten Flächen dauerhaften Halt. Für viele Situationen wie Zufahrten, Wege und Plätze reicht
als Befestigungsart die wassergebundene und splittabgestreute Decke. Sie hält den wichtigsten Anforderungen stand,
ist preiswert zu erstellen und wirkt stets lebendig in der Oberfläche.
Natursteinpflaster aus Muschelkalk sind regional typisch, schön und dauerhaft. Granitpflaster ist besonders hart und widerstandsfähig. Es gibt unterschiedliche Größen, Farben zwischen Gelb und Grau, verlegt wird es in Reihen oder Bögen.
Für eine Neugestaltung von Höfen gibt es auch Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz, welches sich am historischen
Vorbild orientiert.
Abbruch ungenutzter, baufälliger Nebengebäude und Neugestaltung der Hofflächen
Entsiegelung asphaltierter Hofflächen
Gestaltung mit Pflaster, Kies oder Schotterrasen
Erweiterung der Vegetationsfläche durch Pflanz-,Trauf- und Mauerbeete
Neugestaltung und Begrünung vorhandener Stellplatzflächen
Pflanzung von heimischen Laubbäumen und Obstgehölzen
Enge Höfe lassen sich durch Pflanzbeete als erweiterte Wohnräume im Grünen gestalten. Oft schützen die umliegenden
Mauern vor Blicken der Nachbarn und schaffen so eine private Sphäre.
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Garten
Empfehlungen
Die privaten Gärten konzentrieren sich vor allem auf die Randbereiche des Ortes. Kleinere zusammenhängende Grünbereiche liegen im rückwärtigen Teil der Bebauung am Fasanenbach und Sambach wie die Gärten am Hans-Zander-Weg.
Diese wertvollen Grünräume schaffen Qualität für das Ortsbild und sollen erhalten, gepflegt, wiederhergestellt und weiterentwickelt werden.
• Gestaltung von Haus-, Nutz- und Bauerngärten
• Gestaltung von Vorgärten
• Verwendung heimischer Pflanzenarten
Großkronige Bäume ( z.B. Spitzahorn, Hainbuche, Winterlinde )
Kleinkronige Bäume ( z.B. Feldahorn, Zierapfel, Eberesche )
Sträucher für Schnitthecken ( z.B. Hainbuche, Weißdorn, Liguster )
Sträucher für freiwachsende Hecken ( z.B. Felsenbirne, Sommerflieder, Wildrose )
Stauden für Halbschatten und Schatten ( z.B. Schleier-Frauenmantel, Herbst-Anemone )
Lichtgeeignete Stauden ( z.B. Gold-Schafgabe, Sonnenauge, Pfingstrosen )
• Flächenentsiegelung und gärtnerische Gestaltung von Brachflächen
• Schutz des Baumbestandes der nicht überbauten Grundstückflächen
Vorgärten schaffen Distanz zum öffentlichen Raum, schützen die private Sphäre und bringen Grün ins Straßen- und Ortsbild. Hausgärten sind Wohnräume im Freien. Sie erweitern die Nutzfläche des Hauses, bieten den Bewohnern Genuss
und Aufenthalt, Bewegung beim Gärtnern und Freude am Wachstum der Pflanzen. Bauerngärten nach historischem Vorbild stellen eine schöne Möglichkeit der Bepflanzung dar. Hier tragen insbesondere Zierpflanzen wie Gladiolen, Dahlien
oder Herbstastern zu dem Gesamtbild bei und bringen zu unterschiedlichen Jahreszeiten Farbe aufs Grundstück.
Maßnahmen, die eine Verbesserung des Wohnumfelds und der Freiraumqualitäten mit sich bringen sind förderfähig, da
sie den Wohnwert im Altort heben.
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Wie funktioniert das Kommunale Förderprogramm ?
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Wo kann gefördert werden ?
Fördermöglichkeit im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms besteht nur, wenn die geplante Maßnahme innerhalb
des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „ Altort Wiesentheid“ liegt.
Was kann gefördert werden ?
Das Gestaltungshandbuch zeigt in Form von Gestaltungsempfehlungen ( Seite 21 - 51 ) die Fördervorgaben im Rahmen
des Kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Altort auf.
Es soll ein Leitfaden für eine ortsgerechte Gestaltung der Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude und für die Umgestaltung
der Höfe und Freiflächen sein und Einzelmaßnahmen unterstützen. Grundsätzlich sind die Festlegungen der Gestaltungssatzung ( Seite 64 - 68 ) einzuhalten.
Ziel des Programms ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des charakteristischen Ortsbildes des Wiesentheider Altortes und die Aufwertung der Qualität des Wohnumfelds. Die Maßnahmen müssen auf den öffentlichen Raum und das
Ortsbild positiven Einfluss nehmen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000,- € je Gesamtmaßnahme
und Objekt bzw. Anwesen.
Werden an einem Objekt ( Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit ) mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, werden diese anteilig gefördert.
Der sanierungsbedingte Abriss von Gebäuden, der Abriss von Anbauten und Bauteilen kann gefördert werden, wenn
dadurch eine gestalterische Aufwertung der Freiflächen und Höfe erfolgt und die historische Parzellenstruktur erhalten
bleibt, sowie eine entsprechende Zweckbindung vereinbart wird.
Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.
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Was kann gefördert werden ?
Wie wird beantragt ?
Ortsbild und Ortsstruktur
Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn nach fachlicher und rechtlicher Beratung durch die Marktgemeinde
Wiesentheid bzw. des von ihr beauftragten Planungsbüros beim Bauamt der Marktgemeinde Wiesentheid vollständig
einzureichen.
Maßnahmen zur Herstellung typischer Raumkanten
Gebäude
Maßnahmen am Dach und an Dachaufbauten
Maßnahmen an der Fassade ( Farbe, Begrünung )
Maßnahmen an Fenstern und Schaufenstern
Maßnahmen am Hauseingang
Gestaltung von Werbeanlagen
Freifläche und Garten
Maßnahmen am Gebäudevorbereich
Maßnahmen am Hof
Maßnahmen am Garten
Ansprechpartner
Marktgemeinde Wiesentheid - Bauamt
Balthasar-Neumann-Straße 14
97353 Wiesentheid
T 09383 . 97 35 - 26
[email protected]
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Information und Beratung
Eine frühzeitige Beratung kann beim Bauamt der Marktgemeinde Wiesentheid durch das beauftragte Planungsbüro
Schirmer I Architekten + Stadtplaner genutzt werden. ( Die Beratung ist kostenlos )
Maßnahmen an Nebengebäuden
Maßnahmen an Einfriedungen und Hoftoren
Die Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm mit Fördergrundsätzen, Rechtsansprüchen, Fördermitteln und Bindungsfristen können den Seiten 60 - 63 entnommen werden.
Geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Bewilligung begonnen werden.
Unterlagen zum Förderantrag
Anträge auf Förderung sind mit folgenden Unterlagen vollständig einzureichen:
1. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über den voraussichtlichen Beginn
und das voraussichtliche Ende
2. Ein Lageplan im Maßstab 1:1000
3. Ein aussagekräftiges Objektfoto
4. Erforderliche Pläne wie Skizzen, Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne oder Werkpläne je nach Art und Umfang
der beabsichtigten Baumaßnahme
5. In der Regel sind mehrere Angebote mit Beschreibung des Leistungsumfangs einzuholen und vorzulegen
6. Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder werden; ggf. sind die Bewilligungsbescheide
beizufügen
Die Anforderung weiterer Angaben oder Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten.
Der Förderantrag beinhaltet nicht den Antrag auf Erlaubnis gemäß des Bayerischen Denkmalschutzgesetztes. Eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzes ist ggf. zusätzlich erforderlich. Im Rahmen der Information und Beratung wird die untere Denkmalschutzbehörde regelmäßig eingebunden.
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Wie sieht eine Gestaltungsberatung aus ?
Gestaltungsbeispiel Sophienstraße 10
Das historische Foto zeigt ein Wohngebäude in der Sophienstraße mit Walmdach. Die Fassade war durch stehende,
gegliederte Fensterformate ( Galgenfenster ) und Holzklappläden charakterisiert und durch Fassadenbegrünung belebt.
Durch Veränderungen an Dach und Fenstern wurde das Gebäude in der Vergangenheit stark entfremdet. In den Gestaltungsbeispielen sind mögliche, förderfähige Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ortsgerechten Erscheinungsbildes
dargestellt.
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Kommunales Förderprogramm I Markt Wiesentheid
Kommunales Förderprogramm
Zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung erlässt der Markt Wiesentheid folgendes Förderprogramm:
1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Kommunalen Förderprogramms des Marktes Wiesentheid umfasst das förmlich
festgelegte Sanierungsgebiet „Altort“. Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen, der bei der
Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid zur Einsichtnahme aufliegt.
2 Ziel und Zweck des Förderprogramms
Zweck des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ortstypischen Charakters von
Wiesentheid. Durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung des Altortes unter Berücksichtigung des charakteristischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden. Sanierte
Altbauten, Neubauten, Werbeanlagen und Freiflächen sollen sich in Maßstab, Proportion, Form und Farbgebung in das
gewachsene Ortsbild einfügen. Das Ortsbild störende bauliche Veränderungen aus früheren Jahren sollen entfernt und
durch eine ortstypische Gestaltung ersetzt werden. Das Wohnumfeld soll insbesondere im Altort durch Entsiegelung der
Freiflächen und gestalterische Aufwertung an Attraktivität gewinnen.
Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mitteln gewährt. Das
Kommunale Förderprogramm soll als Anreiz ( sog. Anreizförderung ) dienen, dass Haus- und Grundstückseigentümer im
Sanierungsgebiet des Altortes Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungsrichtlinien durchführen.
3 Gegenstand der Förderung
( 1 ) Im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms können folgende Arten von Maßnahmen gefördert werden:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes.
- Maßnahmen zur Erhaltung der Gestalt vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter.
Die Maßnahmen müssen Gebäude oder Freiflächen mit ortsbildprägendem Charakter betreffen und/oder auf den öffentlichen Raum und das Ortsbild positiven Einfluss nehmen. Eine entsprechende Zweckbindung ist zu vereinbaren.
( 2 ) Der sanierungsbedingte Abriss von Gebäuden, der Abriss von Anbauten oder einzelnen Bauteilen kann gefördert
werden, wenn dadurch eine gestalterische Aufwertung des Gebäudes, der Hofanlage oder der Freifläche erfolgt. Die
historische Parzellenstruktur ist grundsätzlich zu erhalten.
Gebäude:
- Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten
- Maßnahmen an Fassade
- Maßnahmen an Fenster und Schaufenster
- Maßnahmen am Hauseingang
- Gestaltung von Werbeanlagen
Hof, Freifläche und Garten:
Maßnahmen am Gebäudevorbereich und Treppe
Maßnahmen an Hof und Hofeinfahrt
Maßnahmen am Garten
Maßnahmen am Nebengebäude
Maßnahmen an Einfriedung und Hoftor
sowie die Anlage bzw. Neugestaltung von Freiflächen mit öffentlicher Wirkung, z.B. durch ortstypische Begrünung und
Entsiegelung.
4 Grundsätze der Förderung
( 1 ) Zuständig für die Entscheidung hinsichtlich der Förderung ist die Marktgemeinde Wiesentheid.
( 2 ) Auf die Förderung dem Grunde nach besteht kein Rechtsanspruch.
( 3 ) Förderfähig sind die Kosten, die in sach- und fachgerechter Erfüllung des Kommunalen Förderprogramms entstehen.
Um Förderung zu erhalten, muss die Maßnahme in den unter Punkt 3 aufgezählten Maßnahmen enthalten sein und den
Zielen der Altortsanierung entsprechen. Grundsätzlich muss durch die Maßnahme ein harmonisches Gesamtbild entstehen. Die Gestaltung von Gebäuden und Außenanlagen muss sich in Form, Maßstab, Proportion, Gliederung und Gestaltung in das Straßen- und Ortsbild einfügen und zur Gesamtaufwertung beitragen.
( 4 ) Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Anträge im Rahmen der von den Zuschussgebern jährlich zur Verfügung gestellten Mittel. Zuständig für die Entscheidung hinsichtlich der Förderung ist die Marktgemeinde Wiesentheid.
( 5 ) Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000,- € je Gesamtmaßnahme und Objekt bzw. Anwesen. Die Höhe der Förderung wird im Einzelfall von der Marktgemeinde Wiesentheid festgelegt
und einmalig als Zuwendung übernommen.
( 3 ) In diesem Sinne können gefördert werden:
( 6 ) Werden an einem Objekt (Grundstücks- bzw. wirtschaftliche Einheit) mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B.
Sanierung der Fenster und Dacheindeckung usw., werden diese anteilig gefördert.
Ortsbild und Ortsstruktur:
- Maßnahmen zur Herstellung typischer Raumkanten
( 7 ) Die Marktgemeinde Wiesentheid behält sich eine Rücknahme der Förderung vor, wenn die Ausführung nicht oder
teilweise nicht der Bewilligungsgrundlage entspricht oder bautechnisch mangelhaft ausgeführt wurde.
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Kommunales Förderprogramm I Markt Wiesentheid
( 8 ) Die Inanspruchnahme des Kommunalen Förderprogramms schließt andere Förderungen der Marktgemeinde Wiesentheid aus.
5 Antragstellung
( 1 ) Bewilligungsbehörde ist die Marktgemeinde Wiesentheid.
( 2 ) Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmebeginn nach fachlicher und rechtlicher Beratung durch die Marktgemeinde Wiesentheid und des von ihr beauftragten Planungsbüros mit den entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
6 Gültigkeit und Dauer des Förderprogramms
Der Marktgemeinderat hat am 16.05.2013 ein Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen beschlossen.
Dieses Förderprogramm tritt ab dem 01.06.2013 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2018. Durch die Bereitstellung
von Fördermitteln im darauf folgenden Haushaltsplan, verlängert sich das Programm jeweils um ein Jahr.
Wiesentheid, den 16.05.2013
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über den voraussichtlichen
Beginn und das voraussichtliche Ende
- ein Lageplan im Maßstab 1:1000
- ein aussagekräftiges Objektfoto
- erforderliche Pläne wie Skizzen, Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne oder Werkpläne je
nach Art und Umfang der beabsichtigten Baumaßnahme
- in der Regel mehrere Angebote mit Beschreibung des Leistungsumfangs
- Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder
werden; ggf. sind die Bewilligungsbescheide beizufügen
Die Anforderungen weiterer Angaben oder Unterlagen bleiben im Einzelfall vorbehalten.
( 3 ) In der Regel sind mehrere Angebote bauausführender Unternehmen einzuholen und der Gemeinde zur Einsicht vorzulegen. Die geplanten Leistungen müssen in den Leistungsverzeichnissen so eindeutig und umfassend beschrieben sein,
dass ein Angebotsvergleich möglich ist.
( 4 ) Die Marktgemeinde Wiesentheid und das beauftragte Planungsbüro prüfen einvernehmlich, ob und inwieweit die
beantragten Maßnahmen den Zielen des Kommunalen Förderprogramms sowie den baurechtlichen und denkmalpflegerischen Erfordernissen entsprechen. Die Förderzusage ersetzt jedoch nicht die erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen.
( 5 ) Geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung begonnen werden. Maßnahmen,
die früher begonnen werden, sind nicht förderfähig. Als Maßnahmenbeginn zählt die erste Auftragsvergabe bzw. Materialbestellung.
( 6 ) Spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahme und nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
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Gestaltungssatzung für den Altort I Markt Wiesentheid
Auf Grundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung ( BayBO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 ( GVBI. S. 623 ), zuletzt geändert durch G vom 08. April 2013 ( GVBI. S. 174 ) erlässt der
Markt Wiesentheid folgende
Satzung
Dachfläche ist zu achten. Dachgauben können auch mit nicht glänzenden Blechen gedeckt werden. Die Abstimmung mit
der Gemeinde ist erforderlich.
( 4 ) in begründeten Fällen die Ausbildung von breiteren Gauben als Schleppgaube, sofern sie sich der Dachfläche unterordnen. Die Abstimmung mit der Marktgemeinde und dem Landratsamt sind erforderlich.
über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Altort des Marktes
Wiesentheid.
( 5 ) die Belichtung über Dachreiter.
1 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
Unzulässig sind
( 6 ) Kunststoffplatten, Faserzementplatten und reine Blecheindeckungen.
( 1 ) Die Satzung gilt für den Ortskern des Marktes Wiesentheid.
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im beiliegenden Plan eingetragen, welcher Bestandteil der Satzung ist.
( 7 ) große Dachüberstände und Dacheinschnitte. ( Dachüberstand je nach Gebäudegröße höchstens 15 - 30 cm.)
( 2 ) Die Vorschriften dieser Satzung gelten für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen im
Sinne des Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung.
( 8 ) Unbeschadet vorstehender Bestimmungen findet die Satzung des Marktes Wiesentheid zur Zulassung von Dachgauben vom 29.11.1999, ( Amtsblatt Nr. 48 vom 03.12.1999 ) Anwendung.
( 3 ) Die Vorschriften dieser Satzung gelten für genehmigungspflichtige, nicht genehmigungspflichtige und erlaubnispflichtige bauliche Anlagen.
4 Fassaden
2 Allgemeine Baugestaltung
Grundsatz
Bauliche Anlagen und Werbeanlagen haben dem Art. 8 der Bayerischen Bauordnung zu entsprechen. Sie sind im Übrigen
so zu gestalten, dass sie sich in das historische Ortsbild, das Straßen- und Platzbild und die Dachlandschaft entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen einfügen.
3 Dachlandschaft
Grundsatz
Charakteristische Form im Ortskern ist das Satteldach. Darüber hinaus treten Dachsonderformen wie das Walm-, Krüppelwalm- und Mansarddach in Erscheinung. Traufe und Ortgang sind mit knappem Überstand ( je nach Gebäudegröße
höchstens 15 - 30 cm ) auszubilden. Die Dachflächen sind möglichst ruhig und großflächig geschlossen zu halten.
Zulässig sind
( 1 ) geneigte Dächer mit naturbelassenen, nicht engobierten Tondachziegeln.
( 2 ) bekieste oder begrünte Flachdächer auf Nebengebäuden, die nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sind.
( 3 ) die Belichtung über kleindimensionierte Einzelgauben. Gauben sind in Material, Farbe und Gestalt an die umgebende
Dachfläche und das Gebäude anzupassen. Es sind Satteldach- und Schleppdachgauben zulässig. Je Dach darf nur eine
Gaubenart verwendet werden. Eine Gaube darf max. 1,50 m in der Breite aufweisen. Die Anzahl der Gauben ist gering zu
halten, die Gesamtbreite aller Gauben darf max. 40% der Firstlänge betragen. Auf eine ausgewogene Anordnung in der
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Grundsatz
Prägend für den Ort ist das verputzte Gebäude. Natursteinfassaden und Fachwerkfassaden sowie historische Bauelemente sind bei Umbauten bzw. Renovierungen zu erhalten.
Zulässig sind
( 1 ) Putzfassaden, Natursteinfassaden und Fachwerk. Um eine möglichst lebendige Oberfläche zu erhalten, ist der mineralische Putz frei aufzuziehen und feinkörnig zu verreiben. Bei außenliegender Wärmedämmung sind die Abweichungen
von der Gestaltungssatzung im Einzelfall durch eine Sanierungsberatung zu entscheiden.
Unzulässig sind
(2) Kunststoffplatten, Faserzementplatten, Fliesen und Glasbausteine.
5 Wandöffnungen
Grundsatz
Öffnungen in den Wänden sind überwiegend gleich groß auszuführen und müssen in ihrer Proportion sich an stehenden
Formaten orientieren. Bei ihrer Anordnung ist auf die Schaffung zusammenhängender Wandflächen zu achten.
Zulässig sind
( 1 ) Fenster in deutlich stehenden und rechteckigen Formaten mit schlanken Fensterprofilen, vorzugsweise aus Holz.
Die Fenster müssen ab 70 cm lichter Breite mindestens mit zwei konstruktiv geteilten Drehflügeln hergestellt sein. Der
Stulp darf bei den üblichen Fensterformaten maximal 9 cm stark sein. Alle anderen Profile müssen im Verhältnis dazu
entsprechend schlank ausgeführt werden. Bei Holzfenstern ist ein Wetterschenkel aus Holz vorzusehen.
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Gestaltungssatzung für den Altort I Markt Wiesentheid
( 2 ) Fensterläden, Schiebeläden und innenliegende Rollladenkästen.
( 3 ) Schaufenster in einer Breite von maximal 2 m in stehenden und quadratischen Formaten, auch rahmenlos. Schaufenster in einer Breite von 2 m müssen deutlich gegliedert sein und mit der Marktgemeinde bzw. dem Landratsamt abgestimmt werden.
8 Balkone und Vorbauten
Grundsatz
Balkone, Loggien, Lauben, Vordächer und Pergolen sind dem Hauptgebäude untergeordnete Bauteile und müssen in die
Fassade und die umgebende Bebauung eingebunden werden.
( 4 ) Eingangstüren aus Holz mit einer lichten Breite bis 1,20 m. Breitere Türen müssen zweiflüglig ausgebildet sein.
Zulässig sind
( 1 ) Ausführungen in leichter Holz- oder Stahlbauweise.
Unzulässig sind
( 5 ) Sprossen, die zwischen der Isolierverglasung angeordnet sind.
( 2 ) von der Straße aus einsehbare Balkone nur in begründeten Fällen und mit Abstimmung durch die Marktgemeinde
und das Landratsamt.
( 6 ) offenliegende bzw. vorgesetzte Rollladenkästen.
Unzulässig sind
( 3 ) Kunststoffelemente, massive Konstruktionen mit Ziegeleindeckung und auskragende Betonplatten.
( 7 ) Eingangstüren aus Kunststoff.
6 Farbgebung
Grundsatz
Die Farbgebung der Gebäude zielt auf eine Geschlossenheit des Ortsbildes. Die farbliche Gestaltung der Fassade soll auf
die umgebende Bebauung abgestimmt werden. Das gilt auch für Bauteile und Ausstattungsgegenstände im Zusammenhang mit den Außenanlagen sowie für Werbeanlagen.
Für jedes Bauvorhaben ist ein Farbkonzept auszuarbeiten, das mit der Marktgemeinde und, soweit erforderlich, auch mit
dem Landratsamt abgestimmt sein muss.
Zulässig sind
( 1 ) Fassadenanstriche in gedeckten Farbtönen im Spektrum von Weiß, Ocker bis hin zu Rot und Grün.
Unzulässig sind
( 2 ) Blaue Farbtöne als Fassadenfarbe.
7 Einfriedungen und Garagen
Grundsatz
Traditionell sind Tore und Einfriedungen aus Holz oder Metall mit seitlichen Natursteinpfosten. Durch das Anbringen von
Hoftoren sind fehlende Raumkanten insbesondere im Bereich der Hauptstraßen und Plätze zu schließen.
Zulässig sind
( 1 ) Neuanfertigung aus Holz und Stahl.
Unzulässig sind
( 2 ) Kunststoffplatten, Faserzementplatten, Fliesen und Glasbausteine auf der von der Straße einsehbaren Seite.
9 Photovoltaikanlagen
Grundsatz
Das Erscheinungsbild des Altortes darf durch Photovoltaikanlagen und Kollektoren nicht negativ beeinflusst werden.
Diese dürfen nicht im Ensemblebereich liegen bzw. vom öffentlichen Raum des Altortes einsehbar sein. Über Photovoltaik- oder Solaranlagen ist im Einzelfall zu entscheiden. Sie sind als Abweichung von der Gestaltungssatzung zu behandeln.
10 Werbeanlagen
Grundsatz
Werbeanlagen und Schilder müssen sich in Größe, Form, Material und Farbe dem Bauwerk und damit dem Orts- und
Straßenbild anpassen.
Zulässig sind
( 1 ) gemalte bzw. aufgesetzte Schriften und Embleme, kunsthandwerklich hergestellte Metallarbeiten und beleuchtete
Schattenschriften und Embleme. Die Höhe von Schriften darf in der Regel höchstens 40 cm betragen, einzelne Zeichen
oder Buchstaben dürfen in der Regel 60 cm nicht überschreiten.
( 2 ) Werbeanlagen deren Oberkante nicht höher als 6,0 m über der Oberkante der öffentlichen Verkehrsfläche liegt. Hierbei dürfen die Oberkante der Attika bzw. die Unterkante der Traufe eines Gebäudes nicht überschritten werden.
( 3 ) als Beleuchtung der Werbeanlagen Punktstrahler, die in zurückhaltender Größe und Anzahl und nicht blendend
angebracht sind.
Unzulässig sind
( 4 ) Werbeschilder, deren Gesamtfläche 1 qm übersteigt und deren Format größer als h=0,60 m x b=1,70 m ist.
( 5 ) dauerhafte Werbeanlagen an Bäumen, Lichtmasten, Balkonen, Erkern, Schornsteinen, Dächern und Dachgesimsen.
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Gestaltungssatzung für den Altort I Markt Wiesentheid
Bildnachweis
( 6 ) Werbeanlagen, bei denen die Fremdwerbung (z.B. Markenreklame) überwiegt.
( 7 ) Werbeanlagen mit fluoreszierenden (Neonfarben), remittierenden und reflektierenden Schriftzügen bzw. Elementen
sowie der Einsatz von wechselndem oder bewegtem Licht.
( 8 ) Leuchtschrift und Leuchtkästen.
11 Abweichungen
( 1 ) Von den Vorschriften dieser Satzung können gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO Abweichungen zugelassen werden, wenn
die Ziele dieser Satzung nicht entgegenstehen oder die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unbilligen Härte
führen würde.
( 2 ) Anträge auf Abweichungen bedürfen der Schriftform.
12 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belangt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Satzung zuwider handelt.
13 Inkrafttreten
( 1 ) Die Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung durch den Markt Wiesentheid in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.05.2013 ( Amtsblatt Nr. 22/2013 vom 01.06.2013 ) ergänzt durch Bekanntmachung vom 10.06.2013 ( Amtsblatt Nr. 24/2013 vom 14.06.2013 ) außer Kraft.
Markt Wiesentheid, den 20.09.2013
..........................................................
Dr. Werner Knaier, 1. Bürgermeister
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Titel Fotos, Büro Schirmer Seite 5 Foto, Markt Wiesentheid Seite 7 Foto, Regierung von Unterfranken Seite 10,11 Historische Fotos, Markt Wiesentheid Seite 12 Siedlungsentwicklung, Zeichnung, Büro Schirmer Seite 13 Luftbild, Markt
Wiesentheid Seite 14,15 Öffentliche Räume, Fotos, Büro Schirmer Seite 16,17 Ortsbausteine, Zeichnungen und Fotos,
Büro Schirmer Seite 18,19 Baudenkmäler, Fotos, Büro Schirmer Seite 22,23 Dach, Fotos, Büro Schirmer Seite 24 Dachaufbauten, Beispiel Dachreiter aus dem Markt Höchberg, Fotos, Büro Schirmer Seite 26,27 Fassade, Fotos, Büro Schirmer
Seite 28,29 Farbgebung, Foto und Farbkonzept, Büro Schirmer Seite 30,31 Fenster, Fotos, Büro Schirmer Seite 32,33
Haustüre, Fotos, Büro Schirmer Seite 34,35 Treppe, Fotos, Büro Schirmer Seite 36,37 Tor und Portal, Fotos, Büro Schirmer
Seite 38 Schaufenster, Foto, Büro Schirmer Seite 39 Schaufenster, Historische Fotos von ca.1905 und 1910, Josef Baier
Seite 40,41 Werbeanlage, Fotos, Büro Schirmer Seite 42,43 Fassadenbegrünung, Fotos, Büro Schirmer Seite 44,45 Hoftor, Fotos, Büro Schirmer Seite 46,47 Mauer und Zaun, Fotos, Büro Schirmer Seite 48,49 Hof, Fotos, Büro Schirmer Seite
50,51 Garten ( Beispiel Hausgarten, Vorgarten, Nutzgarten ), Fotos, Büro Schirmer Seite 55 Sanierungsgebiet, Zeichnung,
Büro Schirmer Seite 58 Wie sieht eine Gestaltungsberatung aus?, Historisches Foto, Josef Baier, Bestandsfoto heute,
Büro Schirmer Seite 59 Gestaltungsbeispiele, Büro Schirmer
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Impressum
Herausgeber
Markt Wiesentheid
Balthasar-Neumann-Straße 14
97353 Wiesentheid
September 2013
Gestaltung und Redaktion
Schirmer I Architekten + Stadtplaner
Huttenstraße 4
97072 Würzburg
Dipl.-Ing. ( FH ) Alexandra Franzke
Druck
bonitasprint gmbh
Max-von-Laue-Straße 31
97080 Würzburg
Auflage: 500
Förderung
Gefördert im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
“Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt“
mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern.
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Markt
WIESENTHEID
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