SVP des Kantons Zürich Nüschelerstrasse 35 8023 Zürich Tel. 01-217 77 66 Fax 01-217 77 65 E-Mail: [email protected] Die Partei des Mittelstands Medienkonferenz vom Dienstag, 10. Juni 2003 Kurzfassung Unhaltbare Zustände im Asylwesen Zürcher SVP für 3. Asylinitiative Die SVP des Kantons Zürich präsentierte heute an einer Medienkonferenz Ihre Vorstellungen und Forderungen zur Behebung der im Asylwesen herrschenden Missstände. Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli nahm eine Bestandesausnahme vor und kritisierte den fehlenden Willen der verantwortlichen Behörden, endlich Ordnung in das milliardenteure Asylchaos zu bringen. Hart ins Gericht ging er insbesondere mit dem Zürcher Asyl-Manifest, das sich bei näherer Betrachtung bloss als medienwirksamer Reinfall entpuppt. Kantonsrat Peter Good berichtete als Gemeindepräsident von Bauma aus der Sicht eines Betroffenen, der den Unmut der Bevölkerung direkt zu spüren bekommt. Good schilderte die Situation über den Zeitraum der letzten zehn Jahre, in denen Bauma mit wachsenden Problemen wegen Störung der öffentlichen Ordnung sowie wegen krimineller Handlungen wie Drogendelikten und Diebstählen zu kämpfen hatte. Bundesrat und Parlament müssten die Sorgen der Bevölkerung endlich ernst nehmen. Nationalrat Ernst Schibli nahm Stellung zur laufenden Revision des Asylgesetzes, die trotz allen Beteuerungen nach der letzten Asylinitiative der SVP in die falsche Richtung läuft. Schibli äusserte Zweifel am Willen, Ordnung in das Asylchaos zu bringen. So werde in Bern vor allem auf Zeit gespielt und an Scheinlösungen herumgebastelt. Nationalrat Hans Fehr machte klar, dass das Ziel der Asylpolitik darin bestehen müsse, den Zustrom von Asylmissbrauchern zu bremsen. Dazu müsse die Attraktivität der Schweiz als Asyl-Destination massiv gesenkt werden. Fehr forderte von der SVP Schweiz die rasche Lancierung einer 3. Volksinitiative gegen den Asylmissbrauch mit der folgenden Stossrichtung, wobei das Non-Refoulement (Rückschiebeverbot) beachtet wird: 1. Konsequente Drittstaatenregelung: Ist der Asylsuchende aus einem verfolgungssicheren Drittland oder über ein verfolgungssicheres Drittland eingereist, wird auf ein Asylgesuch nicht eingetreten. 2. Fürsorgestopp: Asylsuchende, deren Gesuch abgelehnt wurde oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, erhalten keine staatlichen Leistungen. 3. Rascher Vollzug: Formelle Verfahren (Nichteintretensverfahren) sind innert eines Monats abzuschliessen, materielle Verfahren innert drei Monaten. 4. Bundeszentren: Asylsuchende, welche die Angabe ihrer Identität verweigern oder verfälschen, ihre Mitwirkungspflicht verletzen oder sich renitent verhalten, werden in Bundeszentren untergebracht, wobei ihnen lediglich das verfassungsmässige Existenzminimum gewährt wird. 5. Kriminelle ausschaffen oder internieren: Asylsuchende, die sich krimineller Handlungen schuldig gemacht haben, erhalten kein Asyl. Sie werden nach einer allfälligen Strafverbüssung ausgeschafft. Ist die Ausschaffung noch nicht möglich, so werden sie interniert. Im Bestreben, an Leib und Leben bedrohten Menschen Asyl zu gewähren sowie Kriegsflüchtlinge (temporär Schutzbedürftige) vorübergehend aufzunehmen, müsse unser Land mit den erwähnten Massnahmen für Asylmissbraucher unattraktiv gemacht werden. Zu diesem Zweck sind auch das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 2 Juli 1951, das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 sowie die Europäische Menschenrechtskonvention vom Bundesrat zu überprüfen.