Rolf Wümmers Alte Poststr. 1 88690 Uhldingen-Mühlhofen Bezirksschornsteinfegermeister Dipl. Ing. FH Gebäudeenergieberater Hwk Tel. 07556 1387 Fax: 07556 919962 E-Mail: [email protected] www.wuemmers.de An Rolf Wümmers Alte Poststr. 1 88690 Uhldingen-Mühlhofen Auftragserteilung für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises Mit dieser Auftragserteilung bestellen Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis von Bezirksschornsteinfegermeister / Gebäudeenergieberater Hwk Rolf Wümmers Auftraggeber Gebäude Name __________________________ Straße/Nr _____________________ Straße/Nr _______________________ Plz Ort ________________________ Plz Ort _________________________ Telefon ________________________ e-mail _________________________ 1. Baujahr des Gebäudes ________ 2. Baujahr der Heizungsanlage ________ 3. Anzahl Wohnungen _____ 4. Gebäudewohnfläche ______ 5. Wurde das Gebäude gemäß dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 erstellt bzw. nachträglich auf das Anforderungsniveau gebracht? ja nein 6. Ist der Gebäudekeller pro Jahr mehr als 4 Monate und> 19°C beheizt? ja nein 7. Ergänzen Sie bitte nachfolgende Werte für folgende Abrechnungszeiträume: Abrechnungszeitraum Von-bis 1.1.2005 31.12.2005 1.1.2006 ‘31.12.2006 1.1.2007 31.12.2007 ganzjähriger Leerstand in m² Heizmedium Einheit liter/m³ 8. Was ist der Anlaß für die Erstellung des Energieausweises Neubau (nur Bedarfsausweis) Vermietung! Verkauf Brennstoffmenge Warmwasserbereitung enthalten? ja nein ja nein ja nein Modernisierung sonstiges 9. Geben Sie bitte an, welche Eigenschaften Ihr Gebäude aufweist. Dach! OG Decke: unsaniert teilsaniert Sanierung älter 15 Jahre Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre Außenwände: unsaniert teilsaniert Sanierung älter 15 Jahre Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre Fenster: unsaniert teilsaniert Sanierung älter 15 Jahre Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre Kellerdecke: unsaniert teilsaniert Sanierung älter 15 Jahre Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre Heizungsanlage unsaniert teilsaniert Sanierung älter 15 Jahre Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre Datum / Unterschrift Ergänzende Hinweise *1 Der Gesetzgeber gestattet Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs. Der Bedarfsausweis darf nur im Zusammenhang eines dafür zugelassenen Ausstellers erstellt werden. 1. 2. Bitte geben Sie hier das Bat4ahr an, in dem das Gebäude fertig gestellt wurde. Nennen Sie uns hier bitte das Bau- bzw. Modernisierungsjahr Ihrer Heizanlage. Falls Sie Modernisierungen an der Heizanlagentechnik vorgenommen haben, tragen Sie bitte dieses Jahr hier ein. 3. Bitte nennen Sie uns die Anzahl der Wohnungen in ihrem Gebäude 4. Geben Sie hier bitte die gesamte Gebäudewohnfläche In m2 an. 5. Ja, wenn das Gebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entspricht und wenn an dem Gebäude nach 1977 eine zusätzliche Wärmedämmung an Dach, Fassade und Fenstern angebracht wurde. Nein, wenn das Gebäude älter als Baujahr 1977 ist und keine zusätzliche Wärmedämmung nach 1977 angebracht wurde. 6. Sollten die Räume des Kollers Ihres Gebäudes pro Jahr mehr als 4 Monate und >19°C beheizt sein, geben Sie dies bitte hier an. 7. Der verbrauchsbasierte Energieausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchswerten eines Gebäudes. Tragen Sie deshalb bitte Ihre Gebäudeverbrauchswerte aus den Jahren 2002 bis 2004 in die umseitige Tabelle ein. Sofern Sie auch die Verbrauchswerte aus 2005 Zur Hand haben bitten wir Sie, uns diese ebenso mitzuteilen. a) Sollten einzelne oder mehrere Wohnungen über den gesamten Zeitraum eines Jahres nicht bewohnt gewesen sein, so tragen Sie hier bitte die Summe der Leerstandsflache ein. Kürzere Leerstände, also alle Leerstände die unter einem Jahr lagen, können vernachlässigt werden und brauchen nicht eingetragen zu werden. Beispiel: 2004 stand eine Wohnung mit 85,00 m2 im gesamten Zeitraum leer. 2005 stand keine Wohnung im gesamten Jahr leer. Im Jahr 2006 standen eine Wohnung mit 70,00 m2 und eine weitere mit 80,00 m2 Im gesamten Zeitraum leer. Hier ist die Summe beider Wohnungen, nämlich 150,00 m einzutragen. Das Ergebnis sollte dann wie Im Beispiel unten aussehen. b) Nennen Sie uns bitte den Energieträger, den Sie für die Beheizung Ihrer Liegenschaft verwenden und die Maßeinheit, In der Sie uns den Energieverbrauch angeben. c) Hier tagen Sie bitte den Energieverbrauch für die jeweiligen Heizperioden ein. d) Geben Sie bitte an, ob in der angegeben verbrauchten Energiemenge auch die Warmwassererwärmung mit enthalten ist. Eine ausgefüllte Tabelle sieht zum Beispiel dann so aus: Abrechnungszeitraum von bis 01.01.2002 31.12.2002 01.01.2003 31.12.2003 01.01.2004 31.12.2004 01.01.2005 31.12.2005 ganzjähriger Leerstand in m² Heizmedium Einhalt Liter/m² Brennstoff. menge Warmwasserbereitung enthalten? 85 m² Heizöl Liter 6.400 X ja nein 0 m² Heizöl Liter 5.700 X ja nein 150 m² Heizöl Liter 6.500 X ja nein a) b) b) c) d ) ja nein 8. Aus welchem vorrangigen Grund soll der Energieausweis erstellt werden? 9. Ergänzen Sie bitte noch einige Daten zu Ihrem Gebäude nach folgendem Schema: Unsaniert: Der genannte Gebäudeteil wurde seit Erstellung des Gebäudes baulich nicht modernisiert und befindet sich noch Im Ursprungszustand. Modernisiert wäre es, wenn bspw. Eine nachträgliche Dämmung angebracht oder eine Erneuerung des Gebäudeteils stattgefunden hat. Sanierung älter als 10/ 15 Jahre: Der genannte Gebäudeteil wurde vor dem genannten Zeitraum komplett modernisiert und ist seither nicht weiter modernisiert worden. Sanierung innerhalb 10/15 Jahre: Der genannte Gebäudeteil wurde Innerhalb des Zeitraumes komplett modernisiert. Der verbrauchsorientierte Ausweis kann bis zum In Kraft treten der neuen EnEV am 01.01.2008 für alle Wohngebäude ohne Einschränkung von uns erstellt werden und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Aufstellungsdatum. Was Ist ab dem 01.01.2008. nach dem In Kraft treten der neuen EnEV? Dann ist die Erstellung des Verbrauchsausweises eingeschränkt. Für Gebäude die vor 1978 gebaut wurden darf ein verbrauchsorientierter Ausweis erst ab 5 Wohneinheiten erstellt werden. Erst Ist die Erstellung des Verbrauchsausweises für Gebäude bis 1965 und ab 01.Jtil 2008 auch für Gebäude ab 1965 Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen. Weiterhin gilt die Pflicht zu Erstellung der Ausweis. nur bei neuer Vermietung oder bei Verkauf bestehender Gebäude.