Auftragserteilung für die Erstellung eines verbrauchsorientierten

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Rolf Wümmers
Alte Poststr. 1
88690 Uhldingen-Mühlhofen
Bezirksschornsteinfegermeister
Dipl. Ing. FH
Gebäudeenergieberater Hwk
Tel. 07556 1387
Fax: 07556 919962
E-Mail: [email protected]
www.wuemmers.de
An
Rolf Wümmers
Alte Poststr. 1
88690 Uhldingen-Mühlhofen
Auftragserteilung für die Erstellung eines
verbrauchsorientierten Energieausweises
Mit dieser Auftragserteilung bestellen Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis von
Bezirksschornsteinfegermeister / Gebäudeenergieberater Hwk Rolf Wümmers
Auftraggeber
Gebäude
Name __________________________
Straße/Nr _____________________
Straße/Nr _______________________
Plz Ort ________________________
Plz Ort _________________________
Telefon ________________________
e-mail _________________________
1. Baujahr des Gebäudes ________
2. Baujahr der Heizungsanlage ________
3. Anzahl Wohnungen _____
4. Gebäudewohnfläche ______
5. Wurde das Gebäude gemäß dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977
erstellt bzw. nachträglich auf das Anforderungsniveau gebracht? ja nein
6. Ist der Gebäudekeller pro Jahr mehr als 4 Monate und> 19°C beheizt?
ja nein
7. Ergänzen Sie bitte nachfolgende Werte für folgende Abrechnungszeiträume:
Abrechnungszeitraum
Von-bis
1.1.2005
31.12.2005
1.1.2006
‘31.12.2006
1.1.2007
31.12.2007
ganzjähriger
Leerstand in
m²
Heizmedium
Einheit
liter/m³
8. Was ist der Anlaß für die Erstellung des Energieausweises
Neubau (nur Bedarfsausweis)
Vermietung! Verkauf
Brennstoffmenge
Warmwasserbereitung
enthalten?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Modernisierung
sonstiges
9. Geben Sie bitte an, welche Eigenschaften Ihr Gebäude aufweist.
Dach! OG Decke: unsaniert
teilsaniert
Sanierung älter 15 Jahre Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre
Außenwände:
unsaniert
teilsaniert
Sanierung älter 15 Jahre
Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre
Fenster:
unsaniert
teilsaniert
Sanierung älter 15 Jahre
Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre
Kellerdecke:
unsaniert
teilsaniert
Sanierung älter 15 Jahre
Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre
Heizungsanlage
unsaniert
teilsaniert
Sanierung älter 15 Jahre
Sanierung innerhalb der letzten 15 Jahre
Datum / Unterschrift
Ergänzende Hinweise
*1 Der Gesetzgeber gestattet Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs. Der Bedarfsausweis darf nur im
Zusammenhang eines dafür zugelassenen Ausstellers erstellt werden.
1.
2.
Bitte geben Sie hier das Bat4ahr an, in dem das Gebäude fertig gestellt wurde.
Nennen Sie uns hier bitte das Bau- bzw. Modernisierungsjahr Ihrer Heizanlage. Falls Sie Modernisierungen an der
Heizanlagentechnik vorgenommen haben, tragen Sie bitte dieses Jahr hier ein.
3. Bitte nennen Sie uns die Anzahl der Wohnungen in ihrem Gebäude
4. Geben Sie hier bitte die gesamte Gebäudewohnfläche In m2 an.
5. Ja, wenn das Gebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entspricht und
wenn an dem Gebäude nach 1977 eine zusätzliche Wärmedämmung an Dach, Fassade und Fenstern angebracht
wurde. Nein, wenn das Gebäude älter als Baujahr 1977 ist und keine zusätzliche Wärmedämmung nach 1977
angebracht wurde.
6. Sollten die Räume des Kollers Ihres Gebäudes pro Jahr mehr als 4 Monate und >19°C beheizt sein, geben Sie dies
bitte hier an.
7. Der verbrauchsbasierte Energieausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchswerten eines Gebäudes. Tragen Sie
deshalb bitte Ihre Gebäudeverbrauchswerte aus den Jahren 2002 bis 2004 in die umseitige Tabelle ein. Sofern Sie
auch die Verbrauchswerte aus 2005 Zur Hand haben bitten wir Sie, uns diese ebenso mitzuteilen.
a) Sollten einzelne oder mehrere Wohnungen über den gesamten Zeitraum eines Jahres nicht bewohnt gewesen
sein, so tragen Sie hier bitte die Summe der Leerstandsflache ein. Kürzere Leerstände, also alle Leerstände die
unter einem Jahr lagen, können vernachlässigt werden und brauchen nicht eingetragen zu werden. Beispiel: 2004
stand eine Wohnung mit 85,00 m2 im gesamten Zeitraum leer. 2005 stand keine Wohnung im gesamten Jahr leer.
Im Jahr 2006 standen eine Wohnung mit 70,00 m2 und eine weitere mit 80,00 m2 Im gesamten Zeitraum leer. Hier
ist die Summe beider Wohnungen, nämlich 150,00 m einzutragen. Das Ergebnis sollte dann wie Im Beispiel unten
aussehen.
b) Nennen Sie uns bitte den Energieträger, den Sie für die Beheizung Ihrer Liegenschaft verwenden und die
Maßeinheit, In der Sie uns den Energieverbrauch angeben.
c) Hier tagen Sie bitte den Energieverbrauch für die jeweiligen Heizperioden ein.
d) Geben Sie bitte an, ob in der angegeben verbrauchten Energiemenge auch die Warmwassererwärmung mit
enthalten ist.
Eine ausgefüllte Tabelle sieht zum Beispiel dann so aus:
Abrechnungszeitraum
von
bis
01.01.2002
31.12.2002
01.01.2003
31.12.2003
01.01.2004
31.12.2004
01.01.2005
31.12.2005
ganzjähriger
Leerstand
in m²
Heizmedium
Einhalt
Liter/m²
Brennstoff.
menge
Warmwasserbereitung enthalten?
85 m²
Heizöl
Liter
6.400
X ja nein
0 m²
Heizöl
Liter
5.700
X ja nein
150 m²
Heizöl
Liter
6.500
X ja nein
a)
b)
b)
c)
d ) ja
nein
8. Aus welchem vorrangigen Grund soll der Energieausweis erstellt werden?
9. Ergänzen Sie bitte noch einige Daten zu Ihrem Gebäude nach folgendem Schema:
Unsaniert:
Der genannte Gebäudeteil wurde seit Erstellung des Gebäudes baulich nicht
modernisiert und befindet sich noch Im Ursprungszustand. Modernisiert wäre es,
wenn bspw. Eine nachträgliche Dämmung angebracht oder eine Erneuerung des
Gebäudeteils stattgefunden hat.
Sanierung älter als 10/ 15 Jahre: Der genannte Gebäudeteil wurde vor dem genannten Zeitraum komplett modernisiert und
ist seither nicht weiter modernisiert worden.
Sanierung innerhalb 10/15 Jahre: Der genannte Gebäudeteil wurde Innerhalb des Zeitraumes komplett modernisiert.
Der verbrauchsorientierte Ausweis kann bis zum In Kraft treten der neuen EnEV am 01.01.2008 für alle Wohngebäude ohne
Einschränkung von uns erstellt werden und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Aufstellungsdatum.
Was Ist ab dem 01.01.2008. nach dem In Kraft treten der neuen EnEV?
Dann ist die Erstellung des Verbrauchsausweises eingeschränkt.
Für Gebäude die vor 1978 gebaut wurden darf ein verbrauchsorientierter Ausweis erst ab 5 Wohneinheiten erstellt werden.
Erst Ist die Erstellung des Verbrauchsausweises für Gebäude bis 1965 und ab 01.Jtil 2008 auch für Gebäude ab 1965
Pflicht.
Für alle anderen Wohngebäude besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen.
Weiterhin gilt die Pflicht zu Erstellung der Ausweis. nur bei neuer Vermietung oder bei Verkauf bestehender Gebäude.
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