Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 20.05.2009 16. Stk. 1.) Änderung des Organisationsplans der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) (Beschlüsse des Rektorats vom 14. Jänner und 18. März 2009, Stellungnahme des Senats vom 3. März 2009, Genehmigung des Universitätsrates vom 17. April 2009) I. Neufestlegung der Zielvereinbarungsperioden Rektorat – Institutsvorständinnen/Institutsvorstände Die Periode für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Institutsvorständinnen/Institutsvorständen und Rektorat wird mit zwei Jahren festgelegt. Der Passus „über die Institutsführung“ entfällt. I. 2. (1) lautet daher: 2. Institutsvorständin oder Institutsvorstand (1) Die Aufgaben der Institutsvorständin oder des Institutsvorstandes sind: 1. Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Rektorat für den Zeitraum von zwei Jahren (§ 22 Abs. 1 Z 6 UG); 2. …… II. Einrichtung einer Konferenz der Institutsvorständinnen/Institutsvorstände Dem Abschnitt I (INSTITUTE) wird ein neuer Punkt 3. eingefügt, welcher lautet: 3. Institutsvorständinnen-/Institutsvorständekonferenz Zur Verbesserung der Kommunikation der Institute untereinander findet mindestens einmal pro Semester ein Treffen aller Institutsvorständinnen/ Institutsvorstände statt. Die/der Vorsitzende wird im Rahmen dieses Treffens jeweils für das Folgesemester gewählt. I 3. (Institutsgliederung der KUG) wird damit zu I 4. 2 Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 20.05.2009 16. Stk. III. Umbenennung der Institute 13 und 14 Das Institut 13 wird von „Musikethnologie“ auf „Ethnomusikologie“ umbenannt. Zudem wird der Text auch inhaltlich adaptiert. I. 4 (neu) / 13 lautet daher: 13 Ethnomusikologie Aufgabenbereich: Gegenstand ethnomusikologischer Forschung sind Tradition und Moderne der Musikkulturen der Welt. Sie verbindet Regionalstudien vor Ort (Feldforschung) mit einer interkulturell-vergleichenden Perspektive. Dabei werden musikalische Gestaltungsweisen ebenso untersucht wie der jeweilige kulturelle Kontext der Musik. Besonderes Interesse gilt hierbei emischen Konzepten, also sowohl explizitem wie implizitem musikalischen Wissen in den jeweiligen Kulturen. Am Institut wird einerseits Grundlagenforschung betrieben, zugleich aber auch die Heranbildung wissenschaftlichen Nachwuchses angestrebt. Zu diesem Zweck werden Lehrveranstaltungen angeboten, die mit zeitgemäßen ethnomusikologischen Methoden und Theorien sowie ausgewählten Musikkulturen der Welt vertraut machen sollen. Zudem dienen die Lehrveranstaltungen auch der wissenschaftlichen Vertiefung künstlerischer Studien und sollen durch die Beschäftigung mit dem „Fremden“ zur Reflexion des „Eigenen“ anregen. Das Institut 14 wird von „Wertungsforschung“ auf „Musikästhetik“ umbenannt. Zudem wird der Text auch inhaltlich adaptiert. I. 4 (neu) / 14 lautet daher: 14 Musikästhetik Aufgabenbereich: Musikästhetik untersucht grundlegende Voraussetzungen musikalischer Theorie und Praxis. Ideen wie Form, Struktur, Gehalt, Zeit, Ausdruck, Verstehen, Interpretation und Werk sind für die musikalische Produktion und Rezeption fundamental. Sie bilden den thematischen Kernbereich einer historisch belehrten Philosophie der Musik. Als Ästhetik reflektiert sie insbesondere Wertungen, die auf Musik (und allgemeiner auf Kunst) bezogen wurden und werden, sowie die Maßstäbe, auf denen solche Wertungen implizit oder explizit beruhen. Typischerweise verfährt sie dabei interdisziplinär. An das zentrale Feld der Institutsarbeit - Konzepte und Werte schließen weitere Zugänge sinnvoll an: Musiksoziologie, musikalische Genderforschung, Theorie der Neuen und der zeitgenössischen Musik. Lehre und Forschung des Instituts fördern unter all diesen Aspekten eine wissenschaftliche Vertiefung des praktischen und theoretischen Studiums von Musik. 3 Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 20.05.2009 16. Stk. IV. Organisationseinrichtung zur Wahrnehmung besonderer künstlerischer / wissenschaftlicher Aufgaben Dem Organisationsplan wird ein neuer Abschnitt IV angefügt, womit das Rektorat ermächtigt wird, Doktoratsschulen als Organisationseinheiten zur Wahrnehmung besonderer wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Aufgaben einzurichten: IV Organisationseinrichtungen zur Wahrnehmung besonderer wissenschaftlicher / künstlerischer Aufgaben Das Rektorat ist ermächtigt, Doktoratsschulen als Organisationseinheiten zur Wahrnehmung besonderer wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Aufgaben für bestimmte oder unbestimmte Zeit einzurichten und nähere Regelungen über die konkrete Ausgestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen curricularen Bestimmungen zu treffen. V. Ersatz von „Direktorin oder Direktor der Universitätsverwaltung“ durch „Universitätsdirektorin oder Universitätsdirektor“ Im Organisationsplan wird „Direktorin oder Direktor“ durch „Universitätsdirektorin oder Universitätsdirektor“ ersetzt. I 2. (1) 6 lautet daher: 6. Wahrnehmung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das Institutspersonal; hinsichtlich der dem Institut zugeordneten Allgemeinen Universitätsbediensteten obliegt der Institutsvorständin oder dem Institutsvorstand die Fachaufsicht, der Universitätsdirektorin oder dem Universitätsdirektor die Dienstaufsicht; III 2. lautet daher: 2. Leitung Die Leiterin/ der Leiter der Universitätsverwaltung muss ein abgeschlossenes Universitätsstudium nachweisen und über Kenntnisse bzw. Erfahrungen in der Behandlung von Rechtsangelegenheiten und auf den Gebieten der Unternehmensführung sowie Kenntnisse der für die Verwaltung einer Universität der Künste wesentlichen Rechtsvorschriften verfügen. Sie/er führt die Bezeichnung „Universitätsdirektorin bzw. Universitätsdirektor“. Sie bzw. er hat die Dienstaufsicht über das administrative und technische Personal (§ 94 Abs. 3, Z.1 und 2 UG). 4 Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 20.05.2009 16. Stk. III 3. lautet daher: 3. Innengliederung Die Innengliederung der Universitätsverwaltung erfolgt durch das Rektorat auf Vorschlag der Universitätsdirektorin bzw. des Universitätsdirektors. Bei der Innengliederung ist zu gewährleisten, dass die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Universitätsrates, die Rektoratsmitglieder, die Vorsitzenden des Senats, der Studienkommission, der Studienrichtungsarbeitsgruppen, des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, der Schiedskommission, der Betriebsräte, der Koordinierungsstelle gemäß § 19 Abs. 2 Zif. 7 UG sowie die Institutsvorständinnen bzw. –vorstände die Fachaufsicht in ihren Aufgabenbereichen haben. Die Innengliederung ist im Mitteilungsblatt zu verlautbaren. Für das Rektorat: Schulz Den Gesamttext des geänderten Organisationsplans finden Sie unter: http://www.kug.ac.at/fileadmin/media/orgrecht_30/Dokumente/Downloads/Richtlinien/ 7_Organisationsplan_2009.pdf 5