IV Organisationseinrichtungen zur Wahrnehmung besonderer

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Studienjahr 2008/2009
Ausgegeben am 20.05.2009
16. Stk.
1.) Änderung des Organisationsplans der Universität für
Musik und darstellende Kunst Graz (KUG)
(Beschlüsse des Rektorats vom 14. Jänner und 18. März 2009,
Stellungnahme des Senats vom 3. März 2009,
Genehmigung des Universitätsrates vom 17. April 2009)
I. Neufestlegung der Zielvereinbarungsperioden Rektorat –
Institutsvorständinnen/Institutsvorstände
Die
Periode
für
den
Abschluss
von
Zielvereinbarungen
zwischen
Institutsvorständinnen/Institutsvorständen und Rektorat wird mit zwei Jahren
festgelegt. Der Passus „über die Institutsführung“ entfällt.
I. 2. (1) lautet daher:
2. Institutsvorständin oder Institutsvorstand
(1) Die Aufgaben der Institutsvorständin oder des Institutsvorstandes sind:
1. Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Rektorat für den Zeitraum von zwei
Jahren (§ 22 Abs. 1 Z 6 UG);
2. ……
II. Einrichtung einer Konferenz der Institutsvorständinnen/Institutsvorstände
Dem Abschnitt I (INSTITUTE) wird ein neuer Punkt 3. eingefügt, welcher lautet:
3. Institutsvorständinnen-/Institutsvorständekonferenz
Zur Verbesserung der Kommunikation der Institute untereinander findet mindestens
einmal pro Semester ein Treffen aller Institutsvorständinnen/ Institutsvorstände statt.
Die/der Vorsitzende wird im Rahmen dieses Treffens jeweils für das Folgesemester
gewählt.
I 3. (Institutsgliederung der KUG) wird damit zu I 4.
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Studienjahr 2008/2009
Ausgegeben am 20.05.2009
16. Stk.
III. Umbenennung der Institute 13 und 14
Das Institut 13 wird von „Musikethnologie“ auf „Ethnomusikologie“ umbenannt.
Zudem wird der Text auch inhaltlich adaptiert.
I. 4 (neu) / 13 lautet daher:
13
Ethnomusikologie
Aufgabenbereich:
Gegenstand ethnomusikologischer Forschung sind Tradition und Moderne der
Musikkulturen der Welt. Sie verbindet Regionalstudien vor Ort (Feldforschung)
mit einer interkulturell-vergleichenden Perspektive. Dabei werden
musikalische Gestaltungsweisen ebenso untersucht wie der jeweilige
kulturelle Kontext der Musik. Besonderes Interesse gilt hierbei emischen
Konzepten, also sowohl explizitem wie implizitem musikalischen Wissen in
den jeweiligen Kulturen. Am Institut wird einerseits Grundlagenforschung
betrieben, zugleich aber auch die Heranbildung wissenschaftlichen
Nachwuchses angestrebt. Zu diesem Zweck werden Lehrveranstaltungen
angeboten, die mit zeitgemäßen ethnomusikologischen Methoden und
Theorien sowie ausgewählten Musikkulturen der Welt vertraut machen sollen.
Zudem dienen die Lehrveranstaltungen auch der wissenschaftlichen
Vertiefung künstlerischer Studien und sollen durch die Beschäftigung mit dem
„Fremden“ zur Reflexion des „Eigenen“ anregen.
Das Institut 14 wird von „Wertungsforschung“ auf „Musikästhetik“ umbenannt. Zudem
wird der Text auch inhaltlich adaptiert.
I. 4 (neu) / 14 lautet daher:
14
Musikästhetik
Aufgabenbereich:
Musikästhetik untersucht grundlegende Voraussetzungen musikalischer
Theorie und Praxis. Ideen wie Form, Struktur, Gehalt, Zeit, Ausdruck,
Verstehen, Interpretation und Werk sind für die musikalische Produktion und
Rezeption fundamental. Sie bilden den thematischen Kernbereich einer
historisch belehrten Philosophie der Musik. Als Ästhetik reflektiert sie
insbesondere Wertungen, die auf Musik (und allgemeiner auf Kunst) bezogen
wurden und werden, sowie die Maßstäbe, auf denen solche Wertungen
implizit oder explizit beruhen. Typischerweise verfährt sie dabei
interdisziplinär. An das zentrale Feld der Institutsarbeit - Konzepte und Werte schließen weitere Zugänge sinnvoll an: Musiksoziologie, musikalische
Genderforschung, Theorie der Neuen und der zeitgenössischen Musik. Lehre
und Forschung des Instituts fördern unter all diesen Aspekten eine
wissenschaftliche Vertiefung des praktischen und theoretischen Studiums von
Musik.
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Studienjahr 2008/2009
Ausgegeben am 20.05.2009
16. Stk.
IV. Organisationseinrichtung zur Wahrnehmung besonderer künstlerischer /
wissenschaftlicher Aufgaben
Dem Organisationsplan wird ein neuer Abschnitt IV angefügt, womit das Rektorat
ermächtigt wird, Doktoratsschulen als Organisationseinheiten zur Wahrnehmung
besonderer wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Aufgaben einzurichten:
IV
Organisationseinrichtungen zur Wahrnehmung besonderer wissenschaftlicher
/ künstlerischer Aufgaben
Das Rektorat ist ermächtigt, Doktoratsschulen als Organisationseinheiten zur
Wahrnehmung besonderer wissenschaftlicher und/oder künstlerischer
Aufgaben für bestimmte oder unbestimmte Zeit einzurichten und nähere
Regelungen über die konkrete Ausgestaltung unter Berücksichtigung der
jeweiligen curricularen Bestimmungen zu treffen.
V. Ersatz von „Direktorin oder Direktor der Universitätsverwaltung“ durch
„Universitätsdirektorin oder Universitätsdirektor“
Im Organisationsplan wird „Direktorin oder Direktor“ durch „Universitätsdirektorin
oder Universitätsdirektor“ ersetzt.
I 2. (1) 6 lautet daher:
6. Wahrnehmung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das
Institutspersonal; hinsichtlich der dem Institut zugeordneten Allgemeinen
Universitätsbediensteten
obliegt der Institutsvorständin
oder dem
Institutsvorstand die Fachaufsicht, der Universitätsdirektorin oder dem
Universitätsdirektor die Dienstaufsicht;
III 2. lautet daher:
2. Leitung
Die Leiterin/ der Leiter der Universitätsverwaltung muss ein abgeschlossenes
Universitätsstudium nachweisen und über Kenntnisse bzw. Erfahrungen in der
Behandlung von Rechtsangelegenheiten und auf den Gebieten der
Unternehmensführung sowie Kenntnisse der für die Verwaltung einer
Universität der Künste wesentlichen Rechtsvorschriften verfügen. Sie/er führt
die Bezeichnung „Universitätsdirektorin bzw. Universitätsdirektor“. Sie bzw. er
hat die Dienstaufsicht über das administrative und technische Personal (§ 94
Abs. 3, Z.1 und 2 UG).
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Studienjahr 2008/2009
Ausgegeben am 20.05.2009
16. Stk.
III 3. lautet daher:
3. Innengliederung
Die Innengliederung der Universitätsverwaltung erfolgt durch das Rektorat auf
Vorschlag der Universitätsdirektorin bzw. des Universitätsdirektors. Bei der
Innengliederung ist zu gewährleisten, dass die Vorsitzende bzw. der
Vorsitzende des Universitätsrates, die Rektoratsmitglieder, die Vorsitzenden
des Senats, der Studienkommission, der Studienrichtungsarbeitsgruppen, des
Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, der Schiedskommission, der
Betriebsräte, der Koordinierungsstelle gemäß § 19 Abs. 2 Zif. 7 UG sowie die
Institutsvorständinnen bzw. –vorstände die Fachaufsicht in ihren
Aufgabenbereichen haben. Die Innengliederung ist im Mitteilungsblatt zu
verlautbaren.
Für das Rektorat:
Schulz
Den Gesamttext des geänderten Organisationsplans finden Sie unter:
http://www.kug.ac.at/fileadmin/media/orgrecht_30/Dokumente/Downloads/Richtlinien/
7_Organisationsplan_2009.pdf
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