Vorhabenbezogener Bebauungsplan

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Anlage 5 zur Vorlage 0094/2015/6B
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12/14
„Bredeneyer Str./Zeunerstraße“
Stadtbezirk: IX
Stadtteil:
Bredeney
Dokumentation zur durchgeführten Ideenkonkurrenz
„Fassade“
19.01.2015
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
STADT
ESSEN
1
Inhalt
Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................................3
Anlass ............................................................................................................................................................................ 3
Aufgabenstellung ...................................................................................................................................................... 3
Empfehlungskommission ......................................................................................................................................... 4
Vorstellung der Entwurfsvarianten...................................................................................................5
Entwurf A: historisch interpretierend mit Satteldach .................................................................................... 5
Entwurf B: neuzeitliche Architektur mit Satteldach ....................................................................................... 7
Entwurf C: moderne Bebauung mit Staffelgeschoss & neuzeitlicher Interpretation ............................ 9
Beurteilung .......................................................................................................................................... 10
Allgemein .................................................................................................................................................................. 10
Entwurf A: historisch interpretierend mit Satteldach ................................................................................. 11
Entwurf B: neuzeitliche Architektur mit Satteldach .................................................................................... 12
Entwurf C: moderne Bebauung mit Staffelgeschoss & neuzeitlicher Interpretation ......................... 12
Empfehlung.......................................................................................................................................... 12
Finale Empfehlungen zur Fassadengestaltung ........................................................................... 15
2
Anlass und Aufgabenstellung
Anlass
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bredeneyer Straße / Zeunerstraße“ wird
die Absicht verfolgt, an der Bredeneyer Straße / Zeunerstraße einen neuen und zeitgemäßen
Lebensmittelmarkt zu realisieren und damit die Attraktivität der Bredeneyer Straße und die
Versorgungssituation des Stadtteils zu steigern. Zusätzlich soll dem bestehenden Wohnraumbedarf ein
zeitgemäßes und zentrales Angebot neuer Wohnflächen geboten werden. Der Vorhabenträger
„Verband öffentlicher Versicherer“ plant die neu entstehenden Wohnungen als Mietwohnungen zu
realisieren. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens sollen an diesem Standort zusätzlich adäquate
Verkaufsflächen für einen modernen Vollsortimenter generiert und mit einer entsprechenden
Stellplatzsituation angeboten werden. Entsprechende Untersuchungen belegen, dass weiterhin die
Nachfrage nach Wohnungsraum und damit neuen Wohneinheiten in den südlichen Essener
Stadtgebieten besteht. Zusätzlich bietet die Umsetzung des Vorhabens die Chance, derzeit vorhandene
städtebauliche Missstände zu beseitigen.
Geplant ist eine Blockrandbebauung entlang der Bredeneyer Straße, kleinen Bredeneyer Straße und
Zeunerstraße in geschlossener Bauweise. Zusätzlich wird die Bebauung durch einen im
Blockinnenbereich geplanten Baukörper ergänzt, der über dem im Erdgeschoss liegenden
Lebensmittelvollsortimenter entstehen soll.
Die Andienung der Erdgeschossnutzung und Anfahrt zur Tiefgarage wird über die kleine Bredeneyer
Straße sichergestellt.
Die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung soll mittelfristig den Lückenschluss der Bebauung an der
Zeunerstraße, im Bereich der heutigen Tankstelle, vorsehen. Die dafür vorgesehenen Flächen sind in
den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen worden und
ermöglichen planungsrechtlich den baulichen Lückenschluss und somit eine städtebaulich sinnvolle
geschlossene Bauflucht entlang der Zeunerstraße. Die vorgenannten Flächen sind ausdrücklich nicht
Gegenstand des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP).
Im Rahmen der allgemeinen Beschlussfassung zur Aufnahme des Verfahrens ins Arbeitsprogramm in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung am 21.11.2013 ist die Verwaltung
beauftragt worden ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Diese Forderung wurde im Rahmen der
vom 28.04. – 12.05.2014 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ebenfalls
geäußert und von Bürgern sowohl auf der Informationsveranstaltung am 06.05.2014 und durch die
Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gefordert.
Aufgabenstellung
Da es sich bei dem Verfahren um einen VEP handelt mit einem konkreten Vorhabenträger und einem
konkreten Vorhaben, wurde der o. g. Beschluss durch die Verwaltung so interpretiert, dass es sich
weniger um eine städtebauliche Konzeptfindung handeln kann als vielmehr um die gestalterische
/architektonische Ausformulierung des Vorhabens. Da die grobe Kubatur durch den geplanten
Vollsortimenter und die geplante hochwertige Wohnbebauungen (= definiertes Raumprogramm)
feststeht und nicht zuletzt aufgrund der Rahmenbedingungen wie Grundstücksgröße, städtebauliche
Vorgaben und weitere Restriktionen (wie z.B. Lärmbelastung, Gründungseinschränkungen/aufwendungen wegen Bergbau) eingeschränkt wird, ist jedoch die Ausgestaltung und Erscheinung des
Vorhabens, also das Fassadenbild, für eine solche Wettbewerbsidee offen und angezeigt. Die Vorgaben
und Rahmenbedingungen werden nachstehend erörtert.
3
Die Aufgabenstellung zur Ideenkonkurrenz i. S. einer Fassadengestaltung wurde durch drei
Architektenteams vom Büro Nattler Architekten thematisch in unterschiedliche Richtung und getrennt
bearbeitet. Folgende Schwerpunktthemen und Entwurfsrichtungen wurden vorab festgelegt:
- Entwurf A: historisch interpretierend mit Satteldach;
- Entwurf B: neuzeitliche Architektur mit Satteldach;
- Entwurf C: moderne Bebauung mit Staffelgeschoss & neuzeitlicher Interpretation.
Gegenstand der Aufgabe für die Bearbeitung der Entwürfe aller Schwerpunktthemen waren folgende
Aspekte:
- Gestaltung einer dem Ort sowie dem Projekt entsprechenden Fassade mit besonderem
Augenmerk auf der Gliederung und dem Duktus;
- Einbindung in den baulichen Bestand bzw. das städtebauliche Umfeld (genius loci;
Kleinteiligkeit; Gestaltung Erdgeschosszone; Übergänge zur Nachbarbebauung, dabei
Entwicklung von Lösungen mit und ohne Berücksichtigung der Tankstelle an der Zeunerstraße;
- Aussagen zur angrenzenden Bebauungsoption (Tankstellengrundstück), zumindest zur Kubatur;
- Ideen zum Zitieren bzw. Interpretieren der Bestandsfassaden;
- Material- und Farbkonzept der Fassade;
- Ausgestaltung der Dachform, der Tiefgaragen-Zufahrt bzw. der Andienung, der
Schaufensterfassade und der Erdgeschosszone;
- Darstellung von Lösungen zur Umsetzung des erforderlichen Lärmschutzes insbesondere zur
Zeunerstraße und in Teilen zur kleinen Bredeneyer Straße;
- Energiekonzept;
- Kostenschätzung.
Empfehlungskommission
Die Beurteilung der Entwürfe erfolgte durch eine Empfehlungskommission. Diesem Gremium gehörten
Vertreter des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung (Herr Rotter, Herr Kipphardt), der
planenden Fachverwaltung (Frau Fendel, Herr Müller), des Vorhabenträgers bzw. der
Projektentwicklung (Herr Prudlo, Herr Dr. Zipp, Vorhabenträger; Frau Eming, Projektentwicklung) und
Mitgliedern des Arbeitskreises Essen 2030 (Herr Pfeifer, RKW-Architekten; Herr Brüning, Architekten
Brüning-Rein) an.
Nach einer Auftaktveranstaltung mit Vorstellung der Ziele und Aufgabenstellung etc. und einer
sechswöchigen Bearbeitungszeit sind die Entwürfe der Empfehlungskommission durch die Verfasser
vorgestellt und durch die Empfehlungskommission anschließend diskutiert worden.
Zur Beurteilung der vorgestellten Entwürfe sind folgende Kriterien herangezogen worden:
-
Architektur- und Gestaltqualität;
Einbindung in das städtebauliche Umfeld;
Lösung der Anschlüsse an die vorhandene und geplante Bebauung;
Funktionalität und Nutzungsqualität der Fassade;
Umsetzbarkeit bezüglich der Vorgaben aus dem bisherigen Planungsstand;
Wirtschaftlichkeit bezüglich der Einhaltung einer möglichen Kostenvorgabe;
Energieverbrauch.
Die Entwürfe sind im Rahmen der Ideenkonkurrenz in Form von Ansichtszeichnungen, einer
Dachaufsicht und als Perspektive zur Beurteilung vorgelegt worden.
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Vorstellung der Entwurfsvarianten
Entwurf A: historisch interpretierend mit Satteldach
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Die als Blockrandbebauung geplante Bebauung ist gekennzeichnet durch eine kleinteilige
historisierende Fassade. Durch die Ausbildung von Risaliten, Dachgauben, Remisen und Vorsprüngen in
der Fassade wird eine vertikale Gliederung der Fassade erzeugt. Die geplante historisierende Bebauung
soll den Standort durch eine eigene neue Prägung bestimmen und die vorliegenden urbanen
Strukturen unterstützen.
Die als Satteldach geplante Dachfläche wird durch Dachaufbauten ebenfalls stark gegliedert und bietet
im Spitzbodenbereich Freiflächen als Dachterrassen an. Die Erdgeschosshöhe ist mit ca. 4,75 m
bemessen, in den Obergeschossen werden knapp 3 Meter erzielt.
Der Gebäudekörper stellt sich an der Bredeneyer Straße als dreigeschossiges Gebäude mit Satteldach
dar. Von der kleinen Bredeneyer Straße und Zeunerstraße vermittelt der Baukörper aufgrund der
Dachaufbauten eher ein viergeschossiges Erscheinungsbild. Zusätzlich wird die Geschossigkeit durch
einen belichteten Spitzboden ergänzt. Als Hauptmaterialien zur Gestaltung der Fassade sind Putz und
Naturstein vorgesehen.
Die Fassade an der Bredeneyer Straße wird geprägt durch einen Gebäudeteil als Anschluss an das
Bestandsgebäude, in dem sich das Treppenhaus befindet und die Ausbildung einer vorgezogenen
Arkade, in der im Erdgeschoss der Eingangsbereich des Lebensmittelvollsortimenters vorzufinden ist.
Die Fassade in den Obergeschossen ist geprägt durch Risalite und bodentiefe, teils mit Brüstungen
versehene französische Fenster. Die Werbeflächen für den vorgesehenen Vollsortimenter sollen sich
sowohl an der Fassade, als auch neben den Eingangsbereichen befinden. Ein besonderes
Gestaltungselement liegt in der Betonung der Ecksituation Bredeneyer/kleine Bredeneyer Straße mit
der Ausbildung eines überhöhten „Turmes“, der mit Balkonen einen Austritt aus den Wohnungen bietet
und in das Satteldach der Fassade ragt. Entlang der kleinen Bredeneyer setzt sich die vertikale
Gliederung in der Fassade weiter fort. Weiterhin befinden sich hier die Ein- und Ausfahrt für die
Tiefgarage und Anlieferung. Die Fassade an der Zeunerstraße wird durch gestaltete Laubengänge
geprägt, die über einen Aufzug im Eckbereich Zeunerstraße / kleine Bredeneyer Straße erreichbar sind.
In der Erdgeschosszone an der Zeunerstraße besteht die Möglichkeit im Vorgartenbereich auf dem
Vorhabengrundstück Heckenpflanzungen vorzusehen. Weitere Baumpflanzungen sind hier ebenfalls
denkbar. Die rückwärtigen Fassaden sollen größere Fensteröffnungen aufweisen und einen Austritt auf
Balkone ermöglichen.
6
Entwurf B: neuzeitliche Architektur mit Satteldach
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Der Entwurf greift in einer Neuinterpretation die Kleinteiligkeit des Standortes auf. Diese spiegelt sich
in den Vor- und Rücksprüngen in der Fassadenabwicklung wider. Die gewählte Formensprache
entwickelt einen Glaskasten in der Erdgeschosszone, der für den Lebensmittelvollsortimenter bestimmt
ist mit darüber liegenden vorspringenden Wohnkuben, die einen Einzelhauscharakter vermitteln. Der
Einzelhauscharakter wird vor allem durch den Rücksprung der Treppenhauszonen unterstützt. In der
Erdgeschosszone sind für den Lebensmittelvollsortimenter keine farbigen Reklameflächen vorgesehen.
Die Außenwerbung erfolgt in satinierter Form auf der erdgeschossigen Glasfassade.
Im Bereich der Bredeneyer Straße ist die Glasfront im Erdgeschoss erlebbar, der Anschluss an die
Bestandsbebauung erfolgt durch das Treppenhaus. Die Obergeschosse springen auf dem eigenen
Grundstück um ca. 3 Meter vor. Der Vorsprung ist hierbei stützenfrei geplant. Die Ecksituation
Bredeneyer / kleine Bredeneyer Straße erhält ebenfalls eine Betonung mit überdachten Balkonen.
Entlang der kleinen Bredeneyer Straße werden die genannten Wohnkuben in den Obergeschossen
ausgebildet, die neben einer kleinteiligen und unterschiedlichen Fenstergliederung, z. T. eine
Überhöhung aufweisen. Im Bereich der Zeunerstraße wird auf die besondere lärmbelastete Situation
durch eine vorgesetzte Holzlamellenfassade reagiert. Als weiteres Gestaltungselement ist ein
vorspringender Glaskasten im Obergeschoss vorgesehen, der einen Einblick auf die
Erschließungsfunktion des Gebäudeteils freigibt. In der Dachzone soll die Belichtung durch
Dachflächenfester sichergestellt werden.
Der Gebäudekörper erweckt mit der kubischen Formensprache, ergänzt um Überhöhungen eher einen
IV-geschossigen Eindruck und einem Abschluss durch ein Satteldach. Hinsichtlich der Materialwahl
sollen Putz, Holz und Stahl-/Zinkblech vorherrschend sein.
8
Entwurf C: moderne Bebauung mit Staffelgeschoss & neuzeitlicher Interpretation
9
Der Entwurf sieht eine geschlossene Bebauung vor, die durch ihre Gliederung in der Fassade einzelne
Gebäude ablesen lässt. Die Abwicklung zeigt entlang der Bredeneyer Straße eine beleuchtbare
Arkadenlösung mit dem Eingangsbereich des Lebensmittelvollsortimenters und eines möglichen
Bäckereibetriebes. Der Übergang zur Bestandsbebauung wird durch das Treppenhaus definiert. Der
gesamte Baukörper erhält ein viergeschossiges Erscheinungsbild und weist oberhalb des dritten
Obergeschosses einen Rücksprung von 0,75 Metern auf. Der bauliche Abschluss erfolgt durch ein
zurückgesetztes Staffelgeschoss mit hoher Transparenz. Im Eckbereich der Bredeneyer / kleinen
Bredeneyer Straße wird durch einen auskragenden Erker die Lochfassade durch Balkonaustritte
aufgelöst. Entlang der kleinen Bredeneyer Straße ist als Schichtung im Erdgeschoss eine Verglasung für
mögliche Mikroläden oder für eine Glaswerbung angedacht. In den Obergeschossen prägen stehende
Fensterformate die Fassade. Die gegliederten Einzelhäuser werden durch die Treppenhausnutzungen
verbunden. Horizontale Linien betonen die gewünschte Trauflinie. Entlang der Zeunerstraße ist eine
geschlossene Fassade mit Rücksprüngen für die Laubengänge geplant. In der Erdgeschosszone wird eine
Lamellenfassade vorgeschlagen. Die nach innen liegenden Fassaden sind durch größere
Fensteröffnungen und Balkone gekennzeichnet.
Beurteilung
Die Empfehlungskommission tagte am 22.09.2014 und kam zu folgender Beurteilung:
Allgemein
Maßgeblich für die Beurteilung der Entwürfe ist, wie sich die Fassade in die umliegende Bebauung
einfügt und die unterschiedlichen Charakterisierungen insbesondere der Lärmbelastung der
angrenzenden Straßenräume berücksichtigt sind.
In den Entwürfen ist zu berücksichtigen, dass in der Bredeneyer Straße und Zeunerstraße aufgrund der
Verkehrsbelastung erhebliche Lärmbelastungen bestehen. An der Bredeneyer Straße und der
Zeunerstraße befindet sich aus vorgenanntem Grund somit die schlechtere Wohnlage innerhalb der
Blockrandbebauung. Hier ist eine Aufenthaltsqualität, vor allem auf Balkonen nicht gegeben. Es stellt
10
sich daher die Frage, warum nicht im Blockinnenbereich unter Berücksichtigung dieser Restriktionen
höhere Volumen entwickelt worden sind. In diesem Zusammenhang ist auch das Thema „Verschattung“
zu sehen. Durch Staffelung der Gebäudehöhen könnte diesem Thema zugunsten der Bestandsbebauung
auf der nördlichen Seite der kleinen Bredeneyer Straße begegnet werden können und ein ggf.
hierdurch entstehender Flächenverlust ausgeglichen werden.
Da die Grundrisse nicht bearbeitet sind, können die bei der Beurteilung der 3 Entwürfe festgestellten
Differenzen bei den Fassaden und der eventuellen Grundrissgestaltung nicht bewertet werden.
Als weiteres Kriterium ist auch das Thema Kostenrahmen in der Beurteilung soweit möglich zu
berücksichtigen.
Entwurf A: historisch interpretierend mit Satteldach
Unter der Voraussetzung, dass eine Umsetzung in der dargestellten Art und Weise erfolgt, fügt sich der
gesamte Gebäudekörper in der Gestalt der Variante A am besten in das heterogene, kleinteilige Umfeld
ein. Die Gestaltung der Fassaden ist in Anlehnung an die positiven Beispiele der Bestandsbebauung
entwickelt. Kleinteilige Elemente unterstützen die Gestaltung. Das Satteldach kann gut die Übergänge
zur Bestandsbebauung lösen.
Die Ausbildung der Ecksituation Bredeneyer / kleine Bredeneyer Straße erscheint allerdings
überdimensioniert. Diese entwickelt sich fast doppelt so hoch, wie die Traufhöhe des
gegenüberliegenden Bestandsgebäudes. Dazu sind die Balkone wegen der bestehenden
Verkehrslärmsituation dort eher ungeeignet. Auch die Ecksituation an der kleinen Bredeneyer Str. /
Zeunerstraße wirkt im Zusammenhang mit der geplanten Fassade unruhig. Des Weiteren wird auch die
mittenbetonte Fassadengliederung kritisch gesehen, da sie nicht mit der tatsächlichen
Grundrissorganisation, vor allem nicht im Erdgeschoss, korrespondiert. Der Rücksprung in der
Erdgeschosszone des Lebensmittelvollsortimenters ist positiv zu beurteilen. Der Eingang des
Vollversorgers sollte hervorgehoben werden und für den Bäcker weiter geöffnet werden. Durch eine
mögliche Außenbestuhlung kann der Straßenraum weiter belebt werden.
Die Hervorhebung der Sockelzone in der Zeunerstraße ist ein guter Ansatz. Hier sollten allerdings noch
Aussagen zur Materialität gemacht werden. Die Gestaltung des Laubenganges erscheint ebenfalls gut
gelöst. Der nach erster Einschätzung niedrige Fensteranteil der jeweiligen Fassadenseiten sollte noch
einmal überprüft werden.
Die Fassade zum Innenhof mit den gewählten liegenden Sprossenfenstern erinnert eher an
Bäderarchitektur und ist hier nicht passend. Ansonsten wurde in dem Entwurf eine klassisch
gegliederte Fassade gewählt, deren Vielfältigkeit auch entsprechend umgesetzt werden muss. Im Detail
muss sich der Entwurf die Frage stellen lassen, ob eine solch hohe Anzahl an Dachformen für die
Dachaufbauten notwendig ist. Die Austritte auf den Dächern werden jedoch positiv gewertet, da sie
den Stadtraum beleben. Ebenso fehlen Aussagen zur Gestaltung der Aufzugsüberfahrten. Angeregt
wird eine Bereicherung der Fassade durch Fassadenbegrünung in der kleinen Bredeneyer Straße, sofern
die Fenster der Einzelhandelseinrichtung keine tatsächlichen Einblicke zulassen und daher besser als
Wände ausgeführt werden sollten. Abschließend erfüllt der Entwurf weitgehend die wirtschaftlichen
Anforderungen unter der Voraussetzung, dass es bezüglich der Ecksituation und der Fenster noch
Anpassungen gibt.
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Entwurf B: neuzeitliche Architektur mit Satteldach
Der Entwurf ist mit seiner neuzeitlichen Architektur durchaus zu begrüßen und bietet Ansätze, deren
Weiterentwicklung zu einer Verbesserung des Entwurfes führen könnte. Der Entwurf wagt den Versuch
Gestaltungskriterien, wie sie im Bestand zu finden sind in einer neuzeitlichen Interpretation
fortzuführen. Dieser Ansatz wurde im Rahmen der Empfehlungskommission kontrovers diskutiert.
Die Auskragung ohne Stützen an der Bredeneyer Straße wird problematisch eingestuft, ebenso
erscheinen die Glasbrüstungen für die Balkone in Bezug auf die Vermarktung problematisch.
Für den geplanten Mietwohnungsbau ist der Fensterflächenanteil zu hoch. Hier stellt sich die Frage,
welcher Mietwohnungsbau mit dem Vorhaben bedient werden (ca. 9 – 12 € / m²) soll, da die
ablesbaren Ausstattungsmerkmale auch eher für den Eigentumsmarkt anzusetzen sind. Von daher
erfüllt der Entwurf die wirtschaftlichen Anforderungen eher nicht.
Des Weiteren ist die Dach- und Erdgeschosszone nicht ausreichend definiert. Die Dachflächenfenster
sind nicht dargestellt und die Darstellung des Erdgeschosses entspricht nicht der vorgesehenen
Nutzung.
Die gezeigten Ansichten zeigen zu viele IV-geschossige Elemente, die Erdgeschosszone ist nicht weiter
konkretisiert, Aussagen hierzu fehlen überwiegend. Mit der klaren Kubaturensprache stellt sich die
Frage, ob das Satteldach die richtig gewählte Dachform ist.
Entwurf C: moderne Bebauung mit Staffelgeschoss & neuzeitlicher Interpretation
Der Entwurf lässt keinen Bezug zum Ort erkennen, ist vom Standort austauschbar und beliebig und mit
seiner durchgehenden IV-Geschossigkeit deutlich zu hoch. Die durchgehende Trauflinie ist positiv zu
werten und die Entwurfsgedanken zur Neuinterpretation sind gut gelöst. Dennoch fügt sich das
Flachdach nicht in das bauliche Umfeld ein. Vor allem wird der Übergang zur Bestandsbebauung in der
Dachgeschosszone an der Bredeneyer Straße als nicht gelungen angesehen.
Empfehlung
Die Empfehlungskommission verständigt sich darauf, dass der Entwurf A und B unter Berücksichtigung
der genannten Kritikpunkte akzeptiert und der Entwurf A mit einer Überarbeitung insbesondere vom
Bauherrn favorisiert wird. Dem Entwurf A werden zudem die höchsten Vermarktungschancen
zugesprochen. Voraussetzung für die Empfehlung des Entwurfes A ist die Bedingung, dass die
erwartete handwerklich gute und qualitätsvolle Umsetzung entsprechend vorgenommen wird.
Bezüglich des Entwurfes B bestehen Zweifel, dass dieser mit seinen Entwurfsgedanken in der breiten
Öffentlichkeit verstanden und damit akzeptiert wird.
Zu den einzelnen Fassadenabschnitten des Entwurfes A werden folgende Empfehlungen abgegeben:
Bredeneyer Straße
Für den Gebäudeteil im Übergang zur anschließenden Bestandsbebauung soll eine an die sonstigen
Dachelemente angepasste Gestaltung gefunden werden. Es sollte nicht ein Entwurf entwickelt werden,
der diesen Gebäudeteil als eigenständiges Gebäude erscheinen lässt. Dennoch ist die Funktion dieses
Gebäudeteils als Treppenhaus mit Aufzug zu berücksichtigen und die notwendige Aufzugsüberfahrt in
die Gestaltung zu integrieren.
In der Erdgeschosszone soll die vorgeschlagene Arkade mit deutlich voluminöseren und zahlreicheren
Stützen ausgeprägt werden. Die dargestellten Fensterflächen in der Erdgeschosszone sollen größer
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werden, in den Obergeschossen sollen die Fensterformate den Raumfunktionen angepasst werden
(teilweise zu klein, teilweise nicht bodentief).
In der Überarbeitung soll ein finaler Abstimmungsprozess zwischen der Fassadengestaltung und den
angedachten Grundrissen vorgenommen und berücksichtigt werden.
Von dem Gebäudeelement des „Eckturmes“ an der Ecke Bredeneyer / kleine Bredeneyer Straße sollte
Abstand genommen und stattdessen nur eine Akzentuierung der Ecksituation entwickelt werden, so
dass das Gebäude „um die Ecke“ geht. Dieses kann dadurch erreicht werden, dass eine durchgängige
Trauflinie um die Ecke geführt und das Eckelement in der Höhe verringert wird. Wegen der
bestehenden Verkehrslärmbelastung und der nordorientierten Himmelsausrichtung werden die
vorgeschlagenen Balkone an dieser Stelle als eher nicht geeignet angesehen und sollten durch z. B.
Loggien, gering auskragende Wintergärten (Nischen, Alkoven) oder deutlich zurückgenommene
Balkone ersetzt werden. Insgesamt sollte für die Eckausbildung eine neue, zurückgenommene
Proportionierung gefunden werden. Dieses soll durch die geringere Größe, durch eine minimierte
Auskragung und durch eine größere Integration in das eigentliche Gebäude erreicht werden. Hierbei
sollte eine Betonung der Traufe vorgenommen werden.
Kleine Bredeneyer Straße
Die Anzahl und unterschiedliche Ausprägung der Dachelemente führt zu einer unruhigen
Dachlandschaft und zu einer Auflösung des III-geschossigen Erscheinungsbildes. Im Zuge der
Überarbeitung der Dachaufbauten soll zwischen Dachgauben im Bereich der Treppenhäuser und
Zwerchhäusern/Erker unterschieden werden. Hierzu wird angeregt, die Dachaufbauten der
Treppenhäuser als Gauben mit entsprechenden Anschlüssen (u.a. Material) an das Hauptdach zu
gestalten. Mit der Ausbildung und Reduzierung der Aufbauten als Dachgauben kann hierdurch die IIIGeschossigkeit des Gebäudes unterstützt werden. Bei den Zwerchhäusern sollten die Dachaustritte in
der kleinen Bredeneyer Straße zurückgenommen (in Höhe und Massivität) bzw. in das Dach
zurückgeführt und als Bestandteil des Daches ausgeführt werden. Eine transparentere Brüstung soll
den Eindruck als Bestandteil des Daches unterstützen. Die Zurücknahme der Dachaufbauten und der
Firsthöhe /-linie kann durch eine höhere Ausnutzung zur besser ausgerichteten Südseite kompensiert
werden (s. u.). Auch bei der Verwendung historischer Zitate sollte es insgesamt möglich sein, die
Fassaden als zeitgemäß 2014 erkennen zu lassen.
Mit einer Reduzierung der Firstlinie / -höhe kann der möglichen Verschattung der gegenüberliegenden
bestehenden Bebauung entgegengewirkt werden. Auch wenn der Effekt gering sein wird, sollte ein
„Kappen“ des Firstes geprüft werden. Als weitere Maßnahme wird ein Absenken der Firstlinie (als Knick)
zur Überlegung vorgeschlagen.
In der Erdgeschosszone wird eine Zurücknahme der Verglasung empfohlen, da diese wahrscheinlich in
dieser Form nicht als echte Schaufensterfläche umgesetzt wird und als „zugeklebte Werbefläche“ nicht
zur Qualität der Fassade beiträgt. Hierbei kommt stattdessen der hochwertigen Gestaltung und
Materialität (vorgeschlagen wird Naturstein) ein besonderer qualitätssichernder Stellenwert zu. Dies
gilt auch für die EG-Zone der o.g. Bredeneyer Straße. Ergänzend sollte über die Möglichkeit einer
Fassadenbegrünung nachgedacht werden, ohne hierbei öffentliche Flächen in Anspruch zu nehmen.
Zeunerstraße
Es wird bemängelt, dass das Gebäude an der Zeunerstraße nicht mehr die avisierte III-Geschossigkeit
erkennen lässt. Stattdessen ist mit Ausnahme des Anschlusses an das mögliche Gebäude im Bereich der
Überplanung der Tankstellengrundstücke eine klare IV-Geschossigkeit abzulesen. Zur Ausbildung einer
deutlicheren III-Geschossigkeit sollte der oberste Laubengang nach hinten versetzt und in das Dach
integriert werden. Mit einer schrägen Abbrüstung durch zwei oder drei Dachziegelreihen kann dadurch
die Trauflinie eines III-geschossigen Gebäudeteils entlang der Zeunerstraße betont werden. Durch eine
Verlegung des Aufzuges von der Ecksituation Zeunerstraße / kleine Bredeneyer Straße kann die dann
tieferliegende Trauflinie über den Eckbereich hinaus fortgeführt werden. Alternativ kann der
notwendige Aufzug als vorstehendes und gestaltetes Element im Bereich des bisher vorgeschlagenen
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Risalits / Zwerchhauses platziert werden. Hierfür besteht eine ausreichende Tiefe auf eigenen
Grundstücksflächen. Ebenso wäre das notwendige Treppenhaus in diesen Gebäudeteil zu integrieren.
Somit hätte der gezeigte Zugang an dieser Stelle auch eine Funktion. Hinsichtlich der Gestaltung der
Laubengänge sollte im Zuge der Überarbeitung geprüft werden, ob durch Schließung der Laubengänge
mit einem Charakter als Veranda eine höhere Qualität (Lärmabschirmung, trockene Erreichbarkeit der
Wohnungen) erzielt werden kann.
Positiv werden die Heckenelemente bewertet, deren Machbarkeit hinsichtlich anderer Funktionen
(Sichtdreiecke, Höhe etc.) zu überprüfen ist.
Grundsätzlich sollte die Bedeutung einer Fassadengestaltung zur Zeunerstraße, die dem Anspruch der
Straße, im weiteren Verlauf Alfredstraße, im Essener Stadtbild gerecht wird, betont werden.
Richtigerweise darf sie trotz aller Schallproblematik zur Zeunerstraße keine Rückseite abbilden.
Rückwärtige Blockinnenfassade
Im rückwärtigen geschützten und besser ausgerichteten Innenbereich ist zugunsten der genannten
baulichen Rücknahmen der öffentlich geprägten Fassaden eine IV-Geschossigkeit verträglich.
Hinsichtlich der Fenstergliederung soll von den dargestellten Sprossenfenstern Abstand genommen
werden. Für den Baukörper ist insgesamt die Umsetzung einer hochwertigen Gestaltung und
Materialität für die zum öffentlichen Raum orientierten Fassaden von Bedeutung. So kann die Fassade
im Erdgeschoss des Blockinnenbereichs durch eine Profilierung gestaltet werden. Die zu den
Tankstellengrundstücken orientierte Brandschutzwand, die voraussichtlich einen mindestens
mittelfristigen Bestand haben wird, sollte mit einer Wandbegrünung versehen werden.
Werbeanlagen
Im Zuge der Überarbeitung sollten mögliche Werbeflächen definiert und in die Gestaltung einbezogen
werden. Sie sollen Bestandteil des Konzeptes werden, da entsprechende Regelungen in den
Durchführungsvertrag aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Aufstellung einer
Steele im Bereich der Zeunerstraße auf eigenem Grundstück anstatt einer Gestaltung einer
Werbefläche auf der Brandwand zu prüfen. Weiterhin sollten notwendige Schilder, wie z. B. der
Hinweis zur Einfahrt in die Tiefgarage, in die Gestaltung integriert und dargestellt werden.
14
Finale Empfehlungen zur Fassadengestaltung
Nach weiterer Überarbeitungsphase ist der nachstehende Entwurf durch die Kommission für das
weitere Verfahren empfohlen worden.
Kennzeichnend ist, dass der Entwurf weiterhin seine dem Standort angemessene historisierende
Fassade beibehält, die den Standort durch seine eigene neue Prägung mitbestimmt und vorhandene
urbane Strukturen unterstützt. Für den Entwurf charakteristische Merkmale wie Ausbildung von
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Risaliten, Dachgauben, Remisen und Vorsprüngen in der Fassade bleiben nach wie vor als unabdingbare
prägende Stilelemente erhalten. Der empfohlene Entwurf weist im Vergleich zur ursprünglichen
Fassung im Wesentlichen die folgenden Modifizierungen auf:
Bredeneyer Straße:
Der Gebäudeteil des Fassadenentwurfes, der als Anschluss an das Bestandsgebäude den Übergang
vermittelt, ist nun als Flachdachlösung vorgesehen und erstreckt sich bis zur Grundstücksgrenze. Die
Traufe des Bestandsgebäudes wird durch den Drempel aufgenommen. Im weiteren Verlauf wird im
Bereich der Auskragung diese Traufhöhe zugunsten eines geringfügig weiter runter gezogenen Daches
verzichtet.
In den Obergeschossen sind nun ausschließlich bodentiefe Fenster mit Brüstungen vorgesehen. Im
Erdgeschossbereich sind die Fensterflächen des Eingangsbereiches größer gewählt. Die übrigen Fenster
sind im Vergleich dazu funktionsgerecht schmaler ausgebildet.
Der Übergang des Gebäudes von der Bredeneyer Straße zur kleinen Bredeneyer Straße wird als
Ecklösung ausgebildet. Wesentlich sind hierbei eine durchlaufende Trauflinie, die sichtbare Ausbildung
der Dachfläche mit Grat und die Unterstützung der III-Geschossigkeit.
Konsensskizze Ecksituation :
Kleine Bredeneyer Straße:
Die Dachaufbauten sind zugunsten der Beruhigung der Dachlandschaft und einer durchlaufenden
Trauflinie merklich zurückgenommen worden. Die Dachlandschaft wird nun durch Zwerchhäuser und
durch deutlicher in die Dachfläche eingegliederte Dachgauben sowie durch eine weitestgehend
durchgehende Trauflinie geprägt. Dadurch wird zudem das III-geschossige Erscheinungsbild wesentlich
unterstützt.
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Im Erdgeschossbereich sind die Fensterflächenanteile der im Erdgeschoss vorgesehenen Nutzung
entsprechend funktionsgerecht reduziert worden. Stattdessen sind in die Fassade Pflanztröge
eingelassen, die mit einer Bepflanzung eine Begrünung der Fassade ermöglichen.
Zeunerstraße:
Die Fassade wird mit einem asymmetrisch positioniertem Erschließungsturm und anschließenden
Laubengängen gegliedert. Zur Betonung der III-Geschossigkeit ist der oberste Laubengang
zurückspringend in die Dachfläche integriert. Hierdurch kann weiterhin eine durchlaufende Trauflinie
beibehalten werden.
Rückwärtige Blockinnenfassade:
Die Innenhoffassade wird durch eine durchgehende Trauflinie geprägt. Die Fensterformate
unterstützen weiterhin die auch sonst vorherrschende vertikale Gliederung. Insgesamt ist die
rückwärtige Fassade durchgängig als IV-geschossiges Gebäude ausgeprägt worden. Innerhalb der
Dachfläche sind Dachflächenfenster oder Gauben vorgesehen, die in der Materialität der Dachflächen
gestaltet werden. Die entstehende und mittelfristig bleibende Brandwand im Übergang zum
Tankstellengrundstück erhält eine Begrünung mit unterschiedlicher Bepflanzung.
Werbeanlagen:
Werbeanlagen sind an der Bredeneyer Straße unterhalb der Arkade vorgesehen. Unter der
Voraussetzung einer guten und zurückhaltenden Gestaltung ist die Anbringung einer Werbeschrift
auch im Bereich des Gesimses denkbar. Oberhalb der Erdgeschosszone sind keine Werbeanlagen
vorgesehen. Für den Durchführungsvertrag soll ein Werbekonzept erarbeitet werden.
Die Gestaltungsmerkmale sind in die Ansichten des Wohn- und Geschäftshauses eingeflossen und
werden durch Darstellung im Vorhaben- und Erschließungsplan in den Grundzügen festgelegt.
Dennoch soll ein Spielraum in der Gestaltung von Details möglich sein, sofern das
Gesamterscheinungsbild nicht grundsätzlich geändert wird, da zum derzeitigen Zeitpunkt z. B.
Fachplanungen nicht endabgestimmt sind.
17
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