Leeres Dokument - IG Bözberg ohne Bohrturm

Werbung
Absender:
EINSCHREIBEN
Bundesamt für Energie
Sektion Kernenergierecht
3003 Bern
Ort, Datum:
Einsprache gegen Sondiergesuch NSG 16-08 (Effingen 2) der NAGRA gemäss Aktenauflage vom 27.
Februar 2017 bis 28. März 2017
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit
erhebe ich rechtzeitig Einsprache gegen
die erdwissenschaftlichen Untersuchungen nach
Kernenergierecht in meiner Wohngemeinde, welche die NAGRA durchzuführen beabsichtigt. Dabei
stelle ich die folgenden Anträge:
1.
Das Sondierungsgesuch NSG 16-08 (Effingen 2) der NAGRA sei vollumfänglich abzuweisen.
2.
Unter Kostenfolge zu Lasten der NAGRA.
-2-
I.
Formelles
1.
Die NAGRA
Tiefenlager
beabsichtigt, in meiner Wohngemeinde Sondierbohrungen für
durchzuführen.
Es
versteht
sich
von
selbst,
dass
ich
als
ein geologisches
Einwohner
meiner
Wohngemeinde von diesen Sondierbohrungen direkt betroffen bin. Diese Bohrungen dauern 24
Stunden pro Tag und während sieben Tagen pro Woche. Dadurch entstehen Lärmimmissionen,
Lichtimmissionen sowie ein erheblicher Lastwagenverkehr, von welchem meine Wohngemeinde
direkt betroffen ist. Deshalb bin ich durch die vorgesehenen Arbeiten direkt berührt und zur
Einreichung dieser Einsprache legitimiert.
2.
Es
fehlt
eine
ausreichende
Profilierung.
Es
sind
nur
kleine
Holzpfosten
in
den
Boden
eingelassen. Die Höhe der Bohrtürme ist nicht profiliert, wie auch die Containerstandorte, das
versiegelte Areal und die Erdwälle. Bei all diesen Anlagen fehlen die Profile. Somit ist das
Gesuch bereits aus formellen Gründen abzuweisen.
II.
Materielles
1.
Gemäss Art. 35 Abs. 2b Kernenergiegesetz hat bei erdwissenschaftlichen Untersuchungen eine
umfassende Interessenabwägung zwischen den betroffenen Interessen stattzufinden, namentlich
sind die Interessen des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes und der Raumplanung
einzubeziehen. Das vorliegende Gesuch widerspricht wesentlichen Anliegen des Umweltschutzes
sowie des Natur- und Heimatschutzes. Es ist somit nicht statthaft, im fraglichen Gebiet mit
hohen
Natur-
und
Landschaftswerten
die
beantragten
Sondierbohrungen
durchzuführen.
Die
vorgesehenen Arbeiten sind gesetzeswidrig.
2.
Die Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr sind nicht absehbar. Nebst Lärmimmissionen und
Lichtimmissionen (24-Std.-Betrieb an 7 Tagen pro Woche) entstehen auch ideelle Nachteile für
meine
Wohngemeinde
Sondierbohrungen.
Sondierbohrungen
Im
und
deren
Gesuch
vorgesehen
ist.
Bewohner.
wird
nicht
Deshalb
Nicht
absehbar
dargelegt,
ist
dafür
welche
eine
ist
die
Dauer
Maximaldauer
Maximaldauer
für
festzulegen.
dieser
diese
Das
-3-
vorgesehene geologische Tiefenlager hat zudem nicht absehbare Folgen für Trinkwasser, Mensch,
Natur und Umwelt. Die heute bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sind nicht in der
Lage, die Jahrtausende langen Auswirkungen solcher geologischen Tiefenlager abschliessend und
mit Sicherheit zu beurteilen. Sodann ist die Erdbebensicherheit eines solchen geologischen
Tiefenlagers
nicht
abschliessend
geklärt.
Niemand
kann
ausschliessen,
dass
ein
künftiges
Erdbeben dieses Tiefenlager beeinträchtigt und damit erhebliche Schäden für Umwelt und Natur
entstehen. Die menschliche Erkenntnis ist beschränkt. Der Mensch darf nicht alles, was er kann.
In
diesem
Sinne
sprengt
das
vorgesehene
geologische
Tiefenlager
alle
bisher
bekannten
Massstäbe, was in einer Demokratie ein ungeheuerliches Vorgehen beinhaltet.
3.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Interessen der Standortgemeinde und deren Bewohner
wird nicht berücksichtigt. Diese Auswirkungen sind im Rahmen der Raumplanung von Gesetzes
wegen zu prüfen und bei der Interessenwahrung zu berücksichtigen. Dies wurde im Gesuch
unterlassen.
Die Auswirkungen auf die Wohnattraktivität in meiner Wohngemeinde sind erheblich, sowohl was
die Sondierbohrungen anbetrifft
offenkundig,
dass
bereits
als auch für
derartige
das
spätere
Sondierbohrungen
geologische Tiefenlager. Es ist
erhebliche
negative
ideelle
und
wirtschaftliche Auswirkungen auf die Region haben. Das Image der Region Bözberg wird
erheblich
beeinträchtigt.
Dies
hat
grosse
Auswirkungen
auf
die
Bevölkerungszahl,
die
wirtschaftliche Entwicklung sowie die Grundstückspreise in der Region. Denn die langfristigen
Folgen dieser Sondierbohrungen und des geologischen Tiefenlagers sind nicht absehbar. Ein
entsprechender wissenschaftlicher Nachweis ist gar nicht möglich. Auch die Auswirkungen auf die
Erdbebensicherheit kann nie abschliessend beurteilt werden. Die Wissenschaft überschätzt ihre
Voraussagekraft sowie den Aussagewert ihrer Nachforschungen. Entsprechende wissenschaftliche
Erkenntnisse
sind
nicht
möglich.
Zudem
stehen
die
betroffenen
Wissenschaftler
in
einem
erheblichen Abhängigkeitsverhältnis zur Kernenergiewirtschaft.
4.
Der Standort der Sondierbohrungen liegt im Bereiche des Juraparkes Aargau, ein Regionaler
Naturpark von nationaler Bedeutung. Mit seinem hohen Grünflächenanteil und den weitläufigen
-4-
Buchenwäldern stellt der Naturpark ein bedeutendes Naherholungsgebiet und einen grossräumig
zusammenhängenden Ausgleichsraum für Flora und Fauna dar. Er umfasst 28 Gemeinden,
davon 27 im Kanton Aargau und eine im Kanton Solothurn. Er hat eine Grösse von 245 km2.
Geologisch wird der Parkperimeter im Norden aus dem Tafeljura und im Süden aus den letzten
Ausläufern des Kettenjuras gebildet. Während im Tafeljura typische Tafelflächen, Trockentäler und
sanftwellige
Hügel
auftreten,
finden
sich
im
Kettenjura
vermehrt
Überschiebungen,
schroffe
Felskanten, tektonische Brüche und Rutschungen vor. In den Schichten des Juras treten
unterschiedliche Versteinerungen auf. Die Sedimente des ehemaligen Urmeers enthalten auch
eisenhaltige Schichten. Gemäss Art. 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz
führt die Schweiz ein Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler
Bedeutung. Drei solche Gebiete liegen teilweise im Jurapark Aargau:
-
Nr. 1105 mit der Bezeichnung „Baselbieter und Fricktaler Tafeljura“
-
Nr. 1107 mit der Bezeichnung „Aargauer und östlicher Solothurner Faltenjura“
-
Nr.
1108
mit
der
Bezeichnung
„Aargauer
Tafeljura“,
enthaltend
die
Teilgebiete
der
Naturparkgemeinde Bözen, Effingen, Elfingen, Gansingen, Laufenburg, Mettauertal, Möhnthal,
Villigen
Dieser Regionale Naturpark ist ein grösseres, teilweise besiedeltes ländliches Gebiet, das sich
durch
hohe
Natur-
und
Landschaftswerte
auszeichnet.
Auf
Konzepten
der
nachhaltigen
Entwicklung gestützt werden Massnahmen erarbeitet bzw. unterstützt, die zu folgenden Zielen
beitragen:
- Erhaltung, Pflege und Aufwertung des natürlichen, landschaftlichen und kulturellen Erbes
- Erhalten
eines
harmonischen ländlichen Raums
mit
landschaftstypischer
Besiedelung und
Unterstützung einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung
- Fördern von nachhaltigen Aktivitäten in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Energie usw.
Es wird verwiesen auf folgende Literatur: Martin Arnold, Roland Gerth: Die Naturpärke der
Schweiz, Baden und München 2011 sowie Verein Dreiklang (Herausgeber): Landschaftsführer
Aare – Jura – Rhein, Wölflinswil 2003.
-5-
Gemäss Art. 6 NHG bedeutet dieses Inventar, dass das Schutzgebiet in besonderem Mass die
ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls die grösstmögliche Schonung verdient; bei Eingriffen sind
Wiederherstellungs- oder angemessene Ersatzmassnahmen erforderlich. Derartige Kompensationen
werden im Gesuch nicht aufgezeigt.
Die
Auswirkungen
Sondierbohrungen
des
geologischen
beeinträchtigen
die
Tiefenlagers
Zielsetzungen
sowie
des
bereits
regionalen
der
dazugehörigen
Naturparks
in
den
Grundfesten. Entsprechende Auswirkungen werden im Gesuch nicht ausreichend dargelegt. Es
widerspricht Art. 35 Abs. 2b des Kernenergiegesetzes.
5.
Evtl. weitere Argumente einfügen und Texthervorhebungsfarbe entfernen (sonst: Zeile löschen)
Freundliche Grüsse
Herunterladen