Erläuterungsbericht Teil-Überbauungsordnung VI Schlössli Die Teil-Überbauungsordnung beinhaltet Überbauungsplan Überbauungsvorschriften Ökologisches Gesamtkonzept Gestalterische Leitlinien der Planung Weitere Unterlagen: Historischer Hinweis Lärmgutachten Analyse Störfall MITWIRKUNGSEXEMPLAR Baudirektion Burgdorf, 02.03.2016 Inhaltsverzeichnis A) Worum geht es? Ausgangslage Projektentwicklung Städtebauliche und baurechtliche Situation Bestehende Bausubstanz 3 3 3 3 5 B) 5 Städtebauliche Studie C) Teil-Überbauungsordnung Projektgrundlage Überbauungsvorschriften Überbauungsplan Leitlinien Ökologisches Gesamtkonzept 6 6 7 8 8 9 D) Das Planerlassverfahren Generelle Bemerkungen zum Planerlassverfahren Mitwirkungsverfahren Vorprüfungsverfahren Öffentliche Auflage Einsprachen Gemeinderatsbeschluss 10 10 10 10 10 10 10 E) Anhänge und Beilagen Überbauungsplan M. 1:500 Überbauungsvorschriften Gestalterische Leitlinien der Planung Ökologisches Gesamtkonzept 11 11 11 11 11 A) Worum geht es? Ausgangslage Ausgangslage Das Gebiet Mülibach/Schlössli liegt zwischen dem Bahnhof Burgdorf im Süden und Kirchbergstrasse im Norden. Die Besonderheit des Areals liegt in der Ablesbarkeit der historischen Gewerbeentwicklung der Stadt Burgdorf. Es umfasst bedeutungsvolle historische Bauten und Freiraumstrukturen, Zeugen einer blühenden industriellen Vergangenheit. Die Parzellen Nr. 383, 3991, 3992 im Areal Mülibach/Schlössli unterliegen zusammen einer Zone mit Planungspflicht (Richtplan 2009, Teilbereiche Nr.4/5 Baufeld/Richtprojekt gemäss Masterplan). Der Zweck des Richtprojekts gemäss Masterplan ist die innere Siedlungsverdichtung und die Schaffung von Voraussetzungen für Wohnen mit Anteil betreutes Wohnen. Das Umfeld der Villa Schmid bildet auf exemplarische Weise den Übergang von der gewerblichen (handwerklichen) zur industriellen Epoche ab. Die Verlagerung des Transports von der Strasse auf die Schiene ist deutlich aus der Ausrichtung der Bauten ersichtlich: Ältere Gewerbe- und Wohnhäuser sind in der Form der strassenbegleitenden Bebauungen des 19. Jh. auf die Kirchbergstrasse ausgerichtet, neuere Fabrikgebäude, z.T. mit Gleisanschluss auf die übergeordnete Geometrie der damals modernen Bahngleisanlagen und der Bahnhofbauten im Süden. Das heutige Areal der Villa Schmid steht in diesem Richtungskonflikt. Die beiden Neubauten Ost und West vermitteln, mit präzise an die beiden Geometrien angeformten, Gebäudekanten, zwischen beiden städtebaulichen Ordnungssystemen. Der ehemalige Park der Villa Schmid, mit Kutschenvorfahrt, Kringelgarten, Nutzgarten, Gartenpavillon, Gärtnerhaus, Kutschenremise und Stallung ist im Stadtplan von 1872-74 abgebildet und auf dem Luftbild von 1934 noch deutlich ersichtlich, allerdings bereits durch die Bahnanlagen im Süden stark beschnitten. Der Mülikanal wurde schon damals aus dem Areal verlegt. Heute ist auch das Kutscherhaus abgebrochen, der Park bis zur Unkenntlichkeit überwachsen. Ein neues Verkehrskonzept für die Kirchbergstrasse droht das Grundstück im Norden um zusätzliche Meter zu beschneiden. Projektentwicklung 1. Phase: Verfahrenswahl Die Entwicklung des Areals Mülibach/Schlössli ist Bestandteil des Richtplans ESP Bahnhof Burgdorf von 2009. Die Eigentümerin des Areals Mülibach/Schlössli, die Schlössli AG, entschloss sich die ZPP zu entwickeln. 2. Phase: Erarbeitung städtebauliches Konzept / Entwurf ÜO Das Architekturbüro Hunziker Architekten AG wurde mit der Konzepterarbeitung und Vorbereitung der Teil-Überbauungsordnung beauftragt. 3. Phase: Projekt Ein Richtprojekt wurde ausgearbeitet. Städtebauliche und baurechtliche Situation Baurechtliche Grundlage Für das Areal Schlössli besteht eine rechtskräftige Überbaungsordnung VI . Die bestehende Überbauungsordnung wird im Rahmen der laufenden Ortsplanungsteilrevision aufgehoben und durch eine Zone mit Planungspflicht ersetzt. Für den Bereich des Areals Schlössli wird eine neue TeilÜberbauungsordnung ausgearbeitet. .....3 Abbildung 1: Änderung Zonenplan, laufende Ortsplanungsteilrevision (Stand Juli 2015) Planungsperimeter Der Perimeter der neuen Teil-Überbauungsordnung „Schlössliareal“ umfasst die Parzellen 383, 3991, 3992. Die Schlössli AG ist Eigentümerin dieser Parzellen. Abbildung 2: Situationsplan Das gesamte Areal umfasst eine Fläche von 6‘258 m2. Dies entspricht bei einer maximal realisierbaren Bruttogeschossfläche von 7‘800 m2 einer Ausnutzung von 1.24. 4..... Siedlung Das Areal befindet sich beim Bahnhof der Stadt Burgdorf und wird begrenzt durch die Bahnlinie im Süden, der Kirchbergstrasse im Norden, dem Kunz Kunath Areal im Osten und der Leinenweberei Schwob im Westen. Nördlich des Areals beginnt ein Quartier der Mischzone 3b. Gefahrensituation Der nordöstliche Bereich des Areals Schlössli befindet sich in einer Gefahrenzone gelb. Das bedeutet, dass die Beachtung von geeigneten Schutzmassnahmen empfohlen wird (Art. 72,2 BR). Verkehr Das Areal ist sehr gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Der Hauptbahnhof ist zu Fuss in wenigen Minuten zu erreichen. Zusätzlich verkehren Busse nördlich des Areals in Richtung Kirchberg. Das Areal ist auch direkt an das Radwegnetz der Stadt Burgdorf angeschlossen. Die Erschliessung des Areals für den MIV erfolgt über die Kirchbergstrasse. Lärm Das Areal liegt direkt an der Eisenbahnlinie der BLS und im Einflussbereich der Kirchbergstrasse. Gemäss Baureglement der Stadt Burgdorf gelten für diese Parzellen in der ersten Bautiefe die Immissionsgrenzwerte der ES III und für den Rest der Parzelle die Immissionsgrenzwerte der ES II. Ein entsprechendes Lärmgutachten für das Areal liegt vor. Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf Das Areal wird im Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf mit den Baufeldern N4 und N5 ausgewiesen. Die Nutzungen Dienstleistung, öff. Nutzungen, Kleingewerbe und Wohnen sind gemäss Richtplan vorgesehen. Der Zugangsbereich des Bahnhofs von der Nordseite muss neu organisiert und für den Langsamverkehr durchlässig bleiben. Die Zugänge sollen durch platzartige Gestaltungen sowie durch die gestalteten öffentlichen Zuwegungen deutlich attraktiver, übersichtlicher und bedeutsamer werden. Auf dem Areal ist ein Standort für Veloabstellplätze ausgewiesen. Bestehende Bausubstanz Gebäudestruktur Die Villa und ihr unmittelbares Nahumfeld bilden die einzigen vollumfänglich erhaltenen Elemente der ursprünglichen Anlage und sind von grossem denkmalpflegerischen Wert. Die Fabrikantenvilla wurde 1869 im Zentrum eines Parks auf einer aufgeschütteten, sanften Terrainerhebung bahnparallel errichtet. Der klassizistische Bau weist im Grundriss und Aufriss klar artikulierte Baukörperdurchdringungen auf. Das sorgfältige Spiel mit der Wirkung des Kubischen, die durchdachte Formgebung und auch die Zurückhaltung im Dekorativen zählen zu den Hauptqualitäten des Baus. Bisherige Nutzung Die Villa Schlössli beherrbergt heute Ateliers und Wohnungen. Der Zustand des Gebäudes ist sanierungsbedürftig mit progressivem Schadenbild. B) Städtebauliche Studie Beurteilung Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung An den Sitzungen vom 14. August 2014 und 1. April 2015 wurde das Projekt mit dem Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung (FBA) der Stadt Burgdorf diskutiert. Die Kantonale Denkmalpflege wurde in diesem Rahmen beigezogen. Die städtebauliche Setzung wurde in Anbetracht der komplexen Rahmenbedingungen als sinnvoll beurteilt. Die Villa ist - im Sinne der ursprünglichen historischen "Fabrikanten-Villa" - frei zu stellen. Die vorgesehene Lösung mit zwei grösseren Baukörpern und damit der Verzicht auf mehrere kleinere Neubauten werden ausdrücklich begrüsst. Damit wird der Geist des Richtplans ESP Bahnhof aufgenommen und umgesetzt. .....5 C) Teil-Überbauungsordnung Projektgrundlage Projektziel Direkt am Bahnhof gelegen und wenige Gehminuten von der Altstadt und dem Burghügel entfernt, zudem gut an die städtischen Verkehrsmittel angebunden, eignet sich das Schlössli Areal besonders gut für Wohnen, stilles Gewerbe und Dienstleistungen in verdichteter Form . Städtebauliche Idee und Prinzipien „Nischen-Park“ Die Arealentwicklung wird unter Erhalt der prägnanten historischen Bauten und Freiraumstrukturen stattfinden. Bezugnehmend auf bestehende Gebäude wird mit solitären Grossformen und/oder in sich geschlossenen SiedlungsClustern reagiert, eingebettet in eine fliessende, öffentlich zugängliche Parklandschaft. Der Mülibach wird in das Bebauungsmuster integriert. Die Villa Schmid wird freigespielt, die umschliessende Parkfläche wird beidseitig durch geschlossene Fassadenfronten eingerahmt. Abbildung 3: Vorgesehene Situation gemäss Teil-Überbauungsplan Städtebau / Architektur Die Bebauung besteht aus der historischen Villa Schmid und zwei differenziert in die Situation eingepassten Neubauten. Die charakteristische erhöhte Lage der Villa Schmid und ihre Wirkung im unmittelbaren Nahumfeld sollen gewahrt bleiben. Sie wird in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege saniert, umgebaut und einer altbauverträglichen Nutzung zugeführt. Die Neubauten im Osten und Westen sollen den Übergang der bestehenden städtebaulichen Ordnungssystemen vermitteln und sich mit den Nachbarbauten zu losen Baugruppen zusammenschliessen. Geschossigkeit und Gebäudehöhe Baufeld West: 4 Geschosse + Attika Baufeld Ost: 4 Geschosse + Attika Grundrisstypologie Neubau Ost: Auf allen Geschossen entstehen einseitig gegen den Park ausgerichtete grössere Familienwohnungen. Neubau West: In den Obergeschossen sind ost-west orientierte Kleinwohnungen geplant. Im Erdgeschoss, von der Passantenlage profitierend, soll es gemeinschaftliche Nutzungen und Dienstleistungen, Läden oder stilles Gewerbe für die Laufkundschaft geben. 6..... Umgebung Nur der Kern des historischen Parks in unmittelbarer räumlicher Beziehung zur Villa und die aufgeschüttete Hügelsituation sollen erhalten und rekonstruiert werden. Für die übrigen Bereiche schlägt das Projekt eine sensible, zeitgenössische Umgebungsgestaltung vor, welche der Villa einen würdigen Umraum bietet und aktuelle Nutzungsbedürfnisse an einen heutigen städtischen Freiraum berücksichtigt. Die Fassadenstrukturen der Neubauten Ost und West sollen begrünt werden. Die Aussenraumgestaltung, der Villenpark und die Fassadenbegrünung sind sorgfältig miteinander abzustimmen. Überbauungsvorschriften Form und Systematik Die Überbauungsvorschriften weisen die für die Stadt Burgdorf übliche Form und Systematik auf. Zur schrittweisen Umsetzung der Ziele braucht es flexible Rahmenbedingungen. Geltungsbereich Die Teil-Überbauungsordnung gilt für den Perimeter gemäss Überbauungsplan. Art und Mass der Nutzung Auf dem Areal entstehen zwei Gebäude für Wohnen und gemeinschaftliche Nutzungen. Gebäudehöhen Die Neubauten sind viergeschossig mit Attika, zeigen eine Fassadenhöhe von 542.50 M.ü.M. im Osten und 541.80 M.ü.M im Westen und eine Dachrandhöhe des Attikageschosses von 545.15 M.ü.M im Osten und 544.45 M.ü.M im Westen. Die Fassadenhöhe orientiert sich an der Höhe der Villa Schmid. Gestaltung Die städtebauliche Einordnung und Gestaltung der Überbauung sowie die Qualität der Umgebungsgestaltung wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch den Fachausschuss für Bau- und Aussenraumgestaltung beurteilt. Die wichtigsten Elemente der Umgebungsgestaltung werden ebenfalls in der UeO definiert. Mit der Baueingabe ist ein detaillierter und verbindlicher Umgebungsgestaltungsplan einzureichen. Lärm Gemäss Baureglement der Stadt Burgdorf gelten für diese Parzellen in der ersten Bautiefe die Immissionsgrenzwerte der ES III und für den Rest der Parzelle die Immissionsgrenzwerte der ES II. Störfallvorsorge Gemäss Planungshilfe „Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge“ wurden im Sinne von Art. 3 StFV umsetzbare und wirtschaftlich tragbare Massnahmen zur Minderung der Riskien geprüft. Die Risiken für die TeilÜberbauungsordnung wurden mithilfe der Screeningverfahren Eisenbahn und Durchgangsverkehr untersucht. Die ermittelten Risiken entlang der Kantonsstrasse sowie entlang des Bahn trasses liegen im tragbaren Bereich. Es sind keine Massnahmen zur Senkung der Risiken notwendig. Grundstückentwässerung Die Grundstückentwässerung ist im ökologischen Gesamtkonzept geregelt. Die Überprüfungen werden im Baubewilligungsverfahren standardmässig durchgeführt. Abstände Hochspannungsleitungen (NISV) Der Schutz vor nichtionisierender Strahlung muss im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachgewiesen werden. .....7 Überbauungsplan Erschliessung Die Erschliessung des Areals für den MIV erfolgt über die Kirchbergstrasse. Von dieser kann direkt in die unterirdische Einstellhalle gefahren werden. Die Erschliessung muss zusätzlich dem Areal Kunz Kunath dienen. Die oberirdischen Anlieferungs- und Kurzparkiermöglichkeiten bleiben beschränkt, können aber bis zu einem gewissen Grad durch die Parkiermöglichkeiten in Bahnhofsnähe kompensiert werden. Nördlich des Areals verläuft ein Fuss- und Radweg. Beim Neubau im Osten wird eine ausreichende Anzahl oberirdischer gedeckter Veloabstellplätze erstellt. Beim Neubau im Westen befindet sich der Grossteil der gedeckten Veloabstellplätze im unterirdischen Raum. Zusätzlich wird Raum für eine vom Gebäude unabhängige öffentliche Velostation geschaffen. Insgesamt sollen mind. 250 öffentliche Veloparkplätze zur Verfügung gestellt werden können. Intern ist das Areal verkehrsfrei, Motorfahrzeuge sind nur für Notfall- und Ausnahmetransporte zulässig. Baufelder Die Teil-Überbauungsordnung enthält 2 Baufelder für Neubauten, sowie den Bereich der geschützten Villa Schmid samt Brunnen. Frei- und Aussenräume Die Bestandesaufnahme des Villenparks brachte keine nennenswerten Elemente der ursprünglichen Anlage mehr zu Tage. Aus diesen Gründen macht ein Teilerhalt oder Wiederaufbau des historischen Parks auf bestehenden Elementen keinen Sinn mehr. Das Projekt schlägt deshalb eine sensible zeitgemässe Umgebungsgestaltung vor. Die historische bogenförmige Villenzufahrt wird samt Baumreihe wieder hergestellt. Im Süden der Villa wird der Kernbereich der historischen Parkanlage rekonstruiert. Damit können die für den historischen Bezug zum Park wichtigen Nahbereiche erhalten werden. Um geometrische Distanz zur Villa zu schaffen, sieht das Projekt eine leichte Abdrehung des Zugangs zur Bahnhofunterführung vor. Dadurch entsteht eine keilförmige Zwischenzone. Diese bietet in beschränktem Mass öffentlich zugängliche Aufenthaltsbereiche an, damit die Privatsphäre des der Villa und den Neubauten zugehörigen Parkbereichs gewahrt bleibt. Diese keilförmige Zwischenzone zwischen Fuss- /Radweg und Villenpark wird als öffentlich zugänglicher Aufenthaltsbereich mit Pergola, Sitzmöglichkeiten, Kleinkinder-Spielpatz, Sandkasten etc ausgestattet. Die geforderten Aufenthalts- und Spielbereiche werden so gut wie möglich auf die gartendenkmalpflegerisch weniger sensiblen Bereichen verlegt.Der Kinderspielbereich von mind. 470 m2, die Spielfläche von mind. 500 m2, der Aufenthaltsbereich von mind. 170 m2, die Entsorgungsstelle und die Verloabstellplätze werden im Überbauungsplan festgelegt. Leitlinien Zweck 8..... Die gestalterischen Leitlinien basieren auf dem ausgearbeiteten Richtprojekt und beschreiben die Qualitäten, die damit erreicht werden sollen. Sie dienen als Grundlage zur Überprüfung der Einhaltung städtebaulicher und architektonischer Qualität durch die Bewilligungsbehörde. Ökologisches Gesamtkonzept Zweck Mit dem Ökologischen Gesamtkonzept wird die nachhaltige Siedlungsentwicklung sichergestellt. Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökologischer Gesamtbilanz, sozialer Verträglichkeit für die Bewohner und Wirtschaftlichkeit der Überbauung. Es muss nach Art. 52 Abs. 6 im Baureglement der Stadt Burgdorf vorgelegt werden und ist ein verbindlicher Teil der Teil-Überbauungsordnung. .....9 D) Das Planerlassverfahren Generelle Bemerkungen zum Planerlassverfahren Auslösung des Verfahrens durch den Gemeinderat Mitwirkungsverfahren Mitwirkungsverfahren Mitwirkungsbericht Vorprüfungsverfahren Ablauf Öffentliche Auflage Ablauf Einsprachen Einsprachen Einigungsverhandlungen Gemeinderatsbeschluss Beschluss 10..... E) Anhänge und Beilagen Überbauungsplan M. 1:500 Überbauungsvorschriften Gestalterische Leitlinien der Planung Historischer Hinweis Ökologisches Gesamtkonzept Lärmgutachten Analyse Störfall .....11