Wasserwirtschaftsamt Weilheim BAUENTWURF Anlage 1 Lahnenwiesgraben Vorhaben: Gew. III. Ordnung – Wildbäche Hochwasserschutz Burgrain Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Landkreis: Garmisch-Partenkirchen Gemeinde: Garmisch-Partenkirchen Vorhabensträger: Freistaat Bayern Entwurfsverfasser: Wasserwirtschaftsamt Weilheim Vorhabenskennzeichen: WIa 180 117 0027 Planungsphase: Genehmigungsplanung E r l ä u t e r u n g z u m V o r h a b e n aufgestellt: Weilheim, den 10. Februar 2016 Wasserwirtschaftsamt Weilheim Christoph Ehrhardt Roland Kriegsch Behördenleiter Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorhabensträger ......................................................................................................... 3 2. Zweck des Vorhabens ................................................................................................. 3 3. Bestehende Verhältnisse ............................................................................................ 3 3.1 Lage des Vorhabens ............................................................................................ 3 3.2 Geologie des Einzugsgebietes ............................................................................. 3 3.3 Hydrologische Daten ............................................................................................ 3 3.4 Gewässerbenutzung ............................................................................................ 5 3.5 Ausgangswerte zur hydraulischen Bemessung .................................................... 5 3.5.1 Ausbauabfluss ............................................................................................ 5 3.5.2 Berechnungsmethode ................................................................................. 6 3.5.3 Datengrundlage .......................................................................................... 7 3.5.4 Bauwerke .................................................................................................... 7 3.5.5 Schwemmholz und Verklausungsgefahren ................................................. 7 3.6 Sparten und Kreuzungsbauwerke ........................................................................ 7 4. Art und Umfang des Vorhabens ................................................................................. 8 4.1 Untersuchte Varianten, gewählte Lösung ............................................................. 8 4.2 Konstruktive Gestaltung ..................................................................................... 10 5. Auswirkung des Vorhabens ..................................................................................... 12 5.1 Hauptwerte des beeinflussten Gewässers.......................................................... 12 5.2 Grundwasser und Grundwasserleiter ................................................................. 12 5.3 Wasserbeschaffenheit ........................................................................................ 12 5.4 Überschwemmungsgebiete ................................................................................ 12 5.5 Natur, Landschaft, Fischerei............................................................................... 13 5.6 Wohnungs- und Siedlungswesen ....................................................................... 14 5.7 Öffentliche Sicherheit und Verkehr ..................................................................... 14 5.8 Anlieger und Grundstücke .................................................................................. 14 6. Rechtsverhältnisse ................................................................................................... 14 7. Durchführung des Vorhabens .................................................................................. 15 7.1 Abstimmung mit anderen Maßnahmen ............................................................... 15 7.2 Einteilung in Bauabschnitte ................................................................................ 15 7.3 Bauablauf ........................................................................................................... 15 7.4 Bauzeiten ........................................................................................................... 15 8. Baukosten .................................................................................................................. 15 8.1 Gesamtkosten .................................................................................................... 15 8.2 Kostenbeteiligung............................................................................................... 16 2 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben 1. Wasserwirtschaftsamt Weilheim Vorhabensträger Der Lahnenwiesgraben wird im amtlichen Wildbachverzeichnis unter der Kenn-Nr. 415051 geführt. Die Unterhaltungslast in den ausgebauten Wildbachabschnitten, sowie die Ausbaupflicht in den nicht ausgebauten Wildbachbereichen des Lahnenwiesgraben und seiner Zuflüsse, obliegt gemäß Art. 22 Abs. 2 Nr. 3 BayWG und Art. 39 Abs. 1 Nr. 3 BayWG dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim. 2. Zweck des Vorhabens Im Mündungsbereich des Lahnenwiesgrabens ist die bestehende Bebauung des Ortsteils Burgrain, Markt Garmisch-Partenkirchen nicht ausreichen vor Hochwasser geschützt. Bei höheren Wasserständen in der Loisach und gleichzeitigem Auftreten eines HQ100 – Ereignisses am Lahnenwiesgraben kommt es aufgrund des Rückstaus in die Loisach zu Überflutungen (zuletzt Hochwasser 1999 und 2005). Um den Ortsteil Burgrain vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis zu schützen soll der Lahnenwiesgraben nach unterstrom verlegt und entlang des neuen Gewässerabschnitts ein Deich errichtet werden, der an den bestehenden Hochwasserdeich der Loisach anbindet. 3. Bestehende Verhältnisse 3.1 Lage des Vorhabens Der Lahnenwiesgraben entspringt im Bereich der Enning Alm, nordwestlich der Kramerspitze und mündet im Ortsteil Burgrain, Markt Garmisch-Partenkirchen bei Fluss-km 83,09 links in die Loisach. Die Ausbaustrecke beginnt ca. 105 m oberhalb der bestehenden Mündung des Lahnenwiesgrabens in die Loisach und endet ca. 120 m unter-strom der bestehenden Mündung bei Fluss-km 82,80 der Loisach. Durch die Verlegung des Lahnenwiesgrabens wird die wieder anzubindende Mündung des Schwaiggrabens (Zufluss des Lahnenwiesgrabens) geringfügig nach unterstrom verleg. 3.2 Geologie des Einzugsgebietes Das Einzugsgebiet des Lahnenwiesgrabens liegt geologisch in den Nördlichen Kalkalpen an der Front der Ostalpinen Decke. Der Aufbau der Gesteine erstreckt sich von den dauerfesten Gesteinen aus Hauptdolomit und Plattenkalk, die etwa 50% der Einzugsgebietsfläche ausmachen über Kössener Schichten und verschiedene Jura-Kalke und –Mergel (Fleckenmergel, Doggerkalk, Bunte Hornstein- und Aptychenschichten). Diese veränderlich festen Gesteine decken etwa 20% des Einzugsgebietes ab und kommen in der oberen Hälfte des Gebietes in unterschiedlich großen, ungleichmäßig verteilten Regionen vor. Mit ca. 30% der Einzugsgebietsflächen machen die quartären Lockergesteine einen ebenfalls relativ großen Anteil der Gesteine aus. Sie bestehen aus Hang- und Verwitterungsschutt, Moränen und eiszeitlichen Talverfüllungen und sind vor allem entlang der Talbereiche der Gewässer sowie im Unterlauf als Bachschwemmkegel zu finden. Auf der südlichen Hälfte dieses Schwemmkegels liegt die Ortschaft Burgrain. 3.3 Hydrologische Daten Das insgesamt rd. 19 km² große blattförmige Einzugsgebiet des Lahnenwiesgrabens wurde zur Ermittlung der maßgeblichen HQ100 Abflüsse in zwei Teileinzugsgebiete geteilt. Das Teilein- 3 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim zugsgebiet Lahnenwiesgraben mit einer Fläche von 16,75 km² und das Teileinzugsgebiet Schwaiggraben mit einer Fläche von 2,25 km² (mit TGB Pflegersee, TGB Schwaiggraben und TGB Burgrain, siehe Abb. 1). Die Berechnung der hydrologischen Abflussganglinien des Einzugsgebietes wurde mit Hilfe des Excel-Tools EGL-X durchgeführt. Die Abflussbestimmung der Teileinzugsgebiete erfolgte mittels SCS/Caspary – Verfahren. Folgende Eingangsparameter ergeben sich für das jeweilige Teilgebiet: Tabelle T1: Eingangsdaten zur Berechnung der Hydrologie für den Schwaiggraben Teilgebiet AEo [km²] CN-Wert Gefälle [%] Vorfluterlänge [km] TGB 1 Lahnenwiesgraben 16.75 59 55 8.5 TGB 2 Pflegersee 0.33 65 65 1.0 TGB 3 Schwaiggraben 0.91 59 31 1.5 TGB 4 Burgrain 1.01 63 16 1.1 Burgrain Abb. 1: Aufteilung Einzugsgebiet Lahnenwiesgraben Der Berechnung des Schwaiggrabens im N/A-Modell wurde folgende Systemskizze zugrunde gelegt: 4 Wasserwirtschaftsamt Weilheim Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Legende: TGB Lahnenwiesgraben TGB Schwaiggraben QTGB2 TGB Pflegersee SP2 GTS2 Zufluss aus TGB QTGB1 QTGB3 GTS1 Potentieller Speicher Gewässerteilstrecke GTS3 Pflegersee Knotenpunkt mit Ganglinienaddition QTGB4 Pegel TGB Burgrain Die Ergebnisse der Abflussermittlung sind in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle T2: Q maßgeblich [m³/s] – unterteiltes Einzugsgebiet Jährlichkeit / Bezeichnung HQ2 HQ5 HQ10 HQ20 HQ50 HQ100 Loisach Loisach oberhalb der Mündung - 143 174 203 - 282 Loisach unterhalb der Mündung - 148 181 210 - 290 Lahnenwiesgraben (N-A-Modellierung) Lahnenwiesgraben am Pegel Burgrain 7.6 12.1 16.1 20.7 27.2 36.3* Lahnenwiesgraben an der Mündung in die Loisach 8.3 13.2 17.3 21.9 28.9 38.5* Schwaiggraben 1.5 2.5 3.4 4.5 6.0 7.3 Maßgeblicher Abfluss in der Loisach bei einem HQ100 im Lahnenwiesgraben Q maßgeblich im Hauptgewässer (Loisach) nach der Einmündung - - - - - 188 (*inkl. 10 % Geschiebezuschlag) 3.4 Gewässerbenutzung Im gesamten Bereich der Baumaßnahme ist keine Nutzung des Gewässers bekannt. 3.5 3.5.1 Ausgangswerte zur hydraulischen Bemessung Ausbauabfluss Nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz muss bei der Bemessung von Hochwasserschutzeinrichtungen seit November 2004 zur Berücksichtigung von möglichen Klimaänderungen ein Zuschlag von 15% auf den statistischen Abfluss HQ100 erfolgen. 5 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim Daraus ergeben sich für den Mündungsbereich des Lahnenwiesgraben folgende Bemessungsabflussdaten für die jeweiligen Lastfälle: • Lastfall 1: HQ100+15% Loisach = 324,3 m³/s Lahnenwiesgraben: HQ = 7,5 m³/s Schwaiggraben: HQ = 1,7 m³/s • Lastfall 2: HQ100+15% Lahnenwiesgraben = 41,8 m³/s Loisach: HQ = 171,9 m³/s oberhalb der Einmündung Lahnenwiesgraben: HQ100+15% = 41,8 m³/s am Pegel Burgrain / vor der Einmündung HQ100+15% = 44,3 m³/s an der Mündung in die Loisach Schwaiggraben: HQ = 2,5 m³/s • Lastfall 3: HQ100+15% Schwaiggraben = 8,4 m³/s Loisach: HQ = 171,9 m³/s oberhalb der Einmündung Lahnenwiesgraben: HQ = 35,9 m³/s Für den Ausbauabschnitt des Lahnenwiesgraben ist der Lastfall 2 (HQ100 Lahnenwiesgraben) maßgeblich. Der Bemessungsabfluss des Lahnenwiesgrabens oberhalb der Mündung des Schwaiggrabens beträgt 41,8 m³/s und unterhalb der Mündung 44,3 m³/s. 3.5.2 Berechnungsmethode Alle hydrotechnischen Berechnungen wurden zweidimensional mit dem Programm Hydro_As2d / SMS durchgeführt. Das Programm basiert auf der dreidimensionalen Kontinuitätsgleichung, welche in Kombination mit der Reynolds- bzw. Navier-Stokes-Gleichung über die Wassertiefe integriert wird (daher 2d-tiefengemittelte Strömungsgleichung). Die Lösung des Gleichungssystems erfolgt numerisch über das Finite-Volumen-Verfahren. Dieses Verfahren zeichnet sich insbesondere durch seine hohe Stabilität und der Massen- und Impulserhaltungseigenschaften aus. Das Programm kann unterschiedliche, auch häufig wechselnde Fließzuständen und komplexe Strömungsverhältnisse mit Quer- und Rückströmungen und Wasserspiegelquerneigungen zuverlässig und realitätsnah berechnen und abbilden. Über- und durchströmte Bauwerke, wie Wehre, Brücken und Durchlässe, werden in allen Zuständen berücksichtigt und werden teils numerisch und teils über empirische Formeln berechnet. Die Berechnungsergebnisse beinhalten u. a. Wasserspiegellagen, Fließtiefen, Fließgeschwindigkeiten (2D-tiefengemittelt), Überschwemmungsflächen, Schubspannungen und Froudezahlen. Diese Werte werden alle flächenhaft und punktgenau abgebildet und können tabellarisch und grafisch ausgewertet werden. 6 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim Untersucht wurden die drei maßgebenden Lastfälle. Die Berechnungen wurden mit stationärem Abfluss durchgeführt. 3.5.3 Datengrundlage Als Datengrundlage wurde für die Vorlandbereiche ein digitales Geländemodell (DGM) aus einer Luftbildbefliegung und photogrammetrischen Auswertung herangezogen. Die Genauigkeit des DGMS liegt bei ±10 cm in der Höhe und unter 3 cm in der Lage. Die Gewässer Lahnenwiesgraben und Schwaiggraben wurden zusätzlich terrestrisch vermessen. Des Weiteren wurde die aktuell durchgeführte Deichverstärkung an der Loisach in das digitale Geländemodell eingearbeitet. 3.5.4 Bauwerke Am gesamten Wildbach Lahnenwiesgraben sind zahlreiche Querbauwerke in Form von Sperren, Abstürzen, Absturztreppen, Sohlschwellen, sowie zwei Wildholznetze vorhanden. Im mittleren Bachverlauf findet regelmäßig eine Geschiebeentnahme statt. Derzeit werden Maßnahmen zur Sanierung einzelner Bauwerke als Unterhaltungsmaßnahmen (WIn1801170007) am Lahnenwiesgraben durchgeführt. 3.5.5 Schwemmholz und Verklausungsgefahr Im oberen Bachverlauf fließt der Lahnenwiesgraben und seine Seitenbäche entlang von stark bewachsenen Böschungen und Steilhängen. Hier besteht die Gefahr, dass bei Hochwasser einzelne Bäume im Wurzelbereich ausgespült und mitgerissen werden. Zusätzlich befindet sich im Bachbett bereits eine große Anzahl von mobilisationsfähigem Totholz. Der Bach verfügt somit über ein hohes Schwemmholzpotential. Das schwemmende Holz kann jedoch von den zwei vorhandenen Wildholznetzen abgefangen werden. Im Untersuchungsbereich ist daher das Schwemmholzaufkommen als gering einzustufen. Auch ist in diesem Abschnitt die Gefahr des Eintrages von Grünholz gering. Das Gewässer ist ab Ortsrand Burgrain bis zur Mündung stark ausgebaut. Größere Bäume sind im Abflussbereich nicht vorhanden. Die zu versetzende Fußgängerbrücke wird mit einem ausreichenden Freiboard errichtet, so dass keine Verklausungsgefahr besteht. 3.6 Sparten und Kreuzungsbauwerke Kreuzungsbauwerke Im Ausbaubereich befindet sich ein Fußgängersteg aus Holz, der den Lahnenwiesgraben ca. 20 m oberhalb der Mündung überquert. Im Zuge der Baumaßnahme muss der Steg versetzt werden. Wasser und Abwasser Ein Schmutzwasserkanal muss zur Durchführung der geplanten Maßnahme verlegt werden. Die vorhandene Druckleitung quert das geplante Gerinne kurz vor der Einmündung des Lahnenwiesgrabens in die Loisach. Der Kanal soll um mehr als 1,10 m tiefer gelegt werden. Damit ist ein sicherer Abstand zur kreuzenden Bachsohle gegeben. Die Gemeindewerke GarmischPartenkirchen sind Eigentümer des Kanals. Gas Im Bereich des Bauvorhabens befinden sich keine Gasleitungen. Strom Ebenfalls sind keine Stromleitungen im Baubereich vorhanden. 7 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim TK- und Fernmeldeleitungen Eine Leitung der Telekom kreuzt den Durchlass des Schwaiggrabens zwischen Flurstück 3006/27 und 3006/31 und verläuft parallel zur Riedwiesenstraße. Grundwasserüberwachungsstelle Im Bereich des Vorhabens befindet sich eine Grundwassermessstelle, die im Zuge der Baumaßnahme verlegt werden muss. 4. Art und Umfang des Vorhabens 4.1 Untersuchte Varianten, gewählte Lösung Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben in Loisach Um den Hochwasserabfluss des Lahnenwiesgrabens schadlos ableiten zu können und die Geschiebetrift zu verbessern, ist die Mündung des Lahnenwiesgrabens nach unterstrom zu verlegen und umzugestalten, hierzu wurden zwei Verlegungsvarianten untersucht (s. Abb.2 Variantenübersicht). In beiden Varianten werden die Geschiebetrift des Lahnenwiesgrabens und die Strömungsverhältnisse verbessert, sowie der Rückstau des Hochwasserabflusses im Lahnenwies- und im Schwaiggraben verringert. Variante 2 Ist-Zustand Variante 1 Abb. 2 Variantenübersicht Variante 1 Der Lahnenwiesgraben wird auf einer Länge von rd. 190 m strömungsgünstig mit einem Gefälle von ca. 1.1 % verlegt und mündet bei Fluss-km 82,97 in die Loisach. Der Gewässerquerschnitt wird entsprechend dem bestehenden Gerinne trapezförmig mit einer Sohlbreite von ca. 7 m und 8 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim einer Böschungsneigungen von 1:1,5 ausgeführt. Entlang des linken Ufers wird ein ca. 1 m hoher Deich errichtet, der am bestehenden linken Loisachdeich angebunden wird. Abb. 3 Lageplan Vorzugsvariante 1 Variante 2 In Variante 2 ist die Verlegung des Lahnenwiesgraben um 40 m länger als in Variante 1. Das Sohlgefälle verringert sich auf ca. 1 %. Der Gewässerquerschnitt entspricht dem in Variante 1. Die Mündung in die Loisach liegt ca. bei Fluss-km 82,94. Gewählte Lösung und Begründung Die Berechnung der Wasserspiegellagen im maßgebenden Lastfall 2 (HQ100 Lahnenwiesgraben) zeigt, dass die wirtschaftlichere Variante 1 auch die hydraulisch günstigere Lösung darstellt. Die Abbildung 4 zeigt den Vergleich der ermittelten Wasserspiegellagen beider Varianten zum IST-Zustand. Durch die Verlegung der Mündung des Lahnenwiesgrabens verschiebt sich die Stauwurzel um ca. 60 m flussabwärts. Der Wasserspiegel im maßgebenden Bereich (siehe Abb. 4 zwischen 1370 und 1440), wo der Schwaiggraben in den Lahnenwiesgraben mündet, liegt bei Variante 1 um bis zu 30 cm tiefer als bei Variante 2. Zur Optimierung der Variante 1 wird die Anbindung des Schwaiggrabens um rd. 20 m nach unterstrom verlegt wodurch zum Ist-Zustand eine Senkung des Wasserspiegels um ca. 40 cm erzielt werden kann. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit ist die Ausführung der Variante 1 9 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim günstiger, da hier das Gerinne um 40 m kürzer ist als bei Variante 2 und Kosten eingespart werden können. Abb. 4 Vergleich der varianten im Längsschnitt des Lahnenwiesgrabens (Lastfall 1) Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat das Ingenieurbüro ISAS aus Füssen mit der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Schwaiggraben beauftragt. In deren vorläufigen Planungen ist ein Rohr mit einem Durchmesser von DN 1200 vorgesehen. 4.2 Konstruktive Gestaltung Verlegung der Mündung des Lahnenwiesgrabens von Fluss-km 83,09 auf Fluss-km 82,97 (Loisach) Die Verlegung beginnt bei Fluss-km 0+105 (alt) Lahnenwiesgraben und endet bei Fluss-km 82,97 Loisach. Der Lahnenwiesgraben wird auf einer Länge von rd. 190 m strömungsgünstig mit einem Gefälle von ca. 1.1 % verlegt und mündet bei Fluss-km 82,97 in die Loisach. Der Gewässerquerschnitt wird entsprechend dem bestehenden Gerinne trapezförmig mit einer Sohlbreite von ca. 7 m und Böschungsneigungen von 1:1,5 ausgeführt. Um einen ausreichenden Schutz vor Seitenerosion zu gewährleisten wird die Uferböschung bis auf Höhe des BHQ (Lahnenwiesgraben) als Steinsatz ausgeführt. Die zu verbauenden Wassersteine (D = 0,8 – 1,0 m) werden auf einer Schroppenunterlage verlegt der Böschungsfuß wird mit in ca. 1,5 m Tiefe eingebauten Wasserbausteinen s.g. „Vorlegern“ (D = 1,2 bis 1,6 m) gesichert. Die neue Mündung in die Loisach bei Fluss-km 82,97 wird strömungsgünstig an die Loisach angeschlossen und mit Wasserbausteine (D = 1,2 – 1,6) gesichert. Im oberen Bereich geht das bestehende Gerinne gleichmäßig in das neue Gerinne des Lahnenwiesgrabens über. Um einer Erosion der aus sandig bis schluffigem Kies bestehenden Sohle (siehe Anlage 8) entgegenzuwirken, werden zur Sicherung alle 30 m Sohlriegel aus Wasserbausteinen (D = 1,0 – 1,2 m) ins Gewässerbett, an der Übergangsstelle und an der Mündung des Schwaiggrabens eingebaut. Die Sohle wird mit einem Niedrigwassergerinne ausgestattet. 10 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim Das während der Baumaßnahme gewonnene Aushubmaterial wird zum Verfüllen des alten Gerinnes verwendet. Eine Zwischenlagerung auf der Baustelle ist möglich. Die alte Mündung des Lahnenwiesgrabens bei Fluss-km 83,1 wird dem Loisachufer angeglichen und am Böschungsfuß mit Wasserbausteinen (D = 1,2 bis 1,6 m) gesichert. Bestehender Deich Schwaiggraben Abb. 5 Mündungsbereich des Lahnenwiesgrabens in die Loisach (IST-Zustand) Deichneubau am linken Ufer Der geplante bis zu 1m hohe Deich mit Deichkronenweg beginnt bei Fluss-km 0+105 (alt) Lahnenwiesgraben bzw. Fluss-km 0+190 (neu), verläuft linksseitig entlang des neuen Gewässerlaufes und schließt bei Fkm 0+005 (neu) Lahnenwiesgraben bzw. bei Fluss-km 82,955 Loisach (siehe Lageplan) an den bestehenden Loisachdeich an. Als Schüttmaterial ist sandiger und schluffiger Kies (Bodengruppe GU) geplant. Er schließt an den bereits bestehenden Deichkronenweg auf dem linken Loisachdeich an und soll zur Deichverteidigung als auch als Rad- Fußweg genutzt werden. Die Wegbreite wird auf 3,00 m festgelegt, die Deichkronenbreite beträgt 3,50 m. Landseitig erhält der Deich eine Böschungsneigung von 1:2. Wasserseitig neigt sich die Böschung etwas flacher mit einem Verhältnis von 1:3 zum Gewässer. Die Standsicherheit des Deiches ist nachgewiesen (siehe Gutachten Ing. Büro Schubert und Bauer, siehe Anlage 8). Das landseitig anfallende Oberflächenwasser wird entlang des Deiches über eine Sickermulde geführt und dem bestehenden Entwässerungsgraben am nördlichen Rand des Fußballplatzes zugeführt. Der Bereich zwischen dem neuen Gewässerlauf des Lahnenwiesgrabens und der Loisach wird um ca. 50 cm aufgefüllt, damit im Falle eines HQ100 der Loisach der Abfluss im Lahnenwiesgraben erst ab Mündung in die Loisach beeinflusst wird. Anbindung Schwaiggraben Der Schwaiggraben mündet bei Fluss-km 0+050 (alt) in den Lahnenwiesgraben. Die Verlegung des Lahnenwiesgraben bringt eine geringfügige Verlängerung des Schwaiggrabens mit sich. Es ist geplant den Schwaiggraben ab oberhalb der Riedwiesenstraßenbrücke über eine rd. 45 m lange Verrohrung mit einem Durchmesser DN 1200 an den neuen Gewässerlauf bei Fluss-km 0+127 (neu) an den Lahnenwiesgraben anzubinden. Die sanierungsbedürftige Brücke an der 11 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim Riedwiesenstraße wird aufgelöst und durch die Verrohrung ersetzt. Bei der Wahl des Durchmessers der Verrohrung wurden vorhandene Hochwasserschutzplanungen am Schwaiggraben, die Teil eines weiteren Vorhabens sind, berücksichtigt. 5. Auswirkung des Vorhabens 5.1 Hauptwerte des beeinflussten Gewässers Durch den Gewässerausbau am Lahnenwiesgraben wird die Abflusscharakteristik am Wildbach nicht signifikant verändert. Infolge der Verbesserung des Hochwasserschutzes für Teile der Ortschaft Burgrain wird die potentielle Überschwemmungsfläche beim Bemessungsabfluss verringert. Im Hochwasserfall kann es im Bereich der Mündung in die Loisach zum Aufstau des Lahnenwiesgraben kommen. Durch die Verlegung der Einmündung des Lahnenwiesgraben wird die Stauwurzel nach unterstrom verschoben. Dies hat eine Senkung des Wasserspiegels im Lahnenwiesgraben und somit einen verminderten Rückstau in den Schwaiggraben zur Folge. Eine Auswirkung auf die Hauptwerte der Loisach ist nicht zu erwarten. Eine Verschlechterung für Ober- und Unterlieger kann ausgeschlossen werden. 5.2 Grundwasser und Grundwasserleiter Die Bauarbeiten sollen überwiegend im Trockenen ausgeführt werden. Auswirkungen auf das Grundwasser sind durch das Vorhaben nicht gegeben. Bei Ausführung der Bauarbeiten ist dennoch auf die Gefahr im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu achten und gegebenenfalls Vorkehrungen zu treffen. 5.3 Wasserbeschaffenheit Die Gewässergüte wird durch das Vorhaben kaum beeinflusst. Da die Baumaßnahme zum größten Teil im Trockenen ausgeführt wird. Während der Bauzeit ist auf die Vermeidung von Fremdstoffeinträgen in Gewässer zu achten. Abschwemmungen bei Hochwasserereignissen sollten vermieden werden. Die Baustelle ist so zu führen, dass sie im Hochwasserfall schnell zu räumen ist und die Bauzeit sollte in eine hochwasserarme Jahreszeit gelegt werden. 5.4 Überschwemmungsgebiete Derzeit befindet sich der Bereich der Ausbaumaßnahme im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Loisach. Bei einem HQ100 tritt die Loisach über die Ufer und fließt über den vorhandenen Sportplatz Richtung Siedlungsraum Burgrain bei Farchant. Der neu geplante Deich soll dies verhindern. 12 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben Wasserwirtschaftsamt Weilheim Abb. 4 Wasserspiegellagen, Fließtiefen und Überschwemmungslinien (IST-Zustand, Lastfall 1) Bei einem Hochwasser der Loisach (Lastfall 1) wird auch der Schwaiggraben eingestaut. Aufgrund des Rückstaus des Schwaiggrabens sind die hiesigen Anlieger betroffen. Es sei darauf hingewiesen, dass hier ebenfalls der hohe Grundwasserspiegel die Überflutung des Siedlungsraums fördert. Durch die Verlegung des Lahnenwiesgrabens wird der Rückstau vermindert. Ein durchgängiger Schutz vor Hochwasser am Schwaiggraben ist durch die im vorliegenden Entwurf geplant Maßnahmen nicht gegeben. Der Markt Garmisch-Partenkirchen befindet sich derzeit in der Planungsphase für Hochwasserschutzmaßnahmen am Schwaiggraben. 5.5 Natur, Landschaft, Fischerei Insgesamt sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Natur, Landschaft und Fischerei als gering einzustufen. Das Landschaftsbild wird nur in geringem Maße beeinträchtigt. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamt Garmisch-Part. wurde bereits über das Vorhaben informiert. In einer ersten kurzen Stellungnahme wurde bestätigt, dass keine „grundlegenden naturschutzfachlichen Probleme“ zu erkennen sind. Der geforderte Landschaftspflegerische Begleitplan ist den Anlagen zu entnehmen. Zum Schutz der Fische soll auf der neu herzustellenden Sohle des Lahnenwiesgrabens ein Niedrigwassergerinne erstellt werden. Der Schwaiggraben weist im Bereich der geplanten Verrohrung bei mittlerem Abfluss eine Wassertiefe von nur wenigen Zentimeter auf und liegt zeitweise trocken. Eine Verrohrung von Gewässern ist grundsätzlich ungünstig. Dennoch soll aus Gründen der Wirtschaftlichkeit darauf nicht verzichtet werden. Ein offenes Gerinne sowie ein Erhalt der Brücke würden zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen. Auch im Interesse des Markts Garmisch-Partenkirchen wurde eine kostengünstigere Verrohrung gewählt. 13 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben 5.6 Wasserwirtschaftsamt Weilheim Wohnungs- und Siedlungswesen Die geplanten Baumaßnahmen zielen auf die Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Siedlungsbereiche am Lahnenwiesgraben ab. Durch den Bau des linken Deiches und die Verlegung der Einmündung wird zusätzlich ein Rückstau des Schwaiggrabens entgegen gewirkt. In Kombination mit den vom Markt Garmisch-Partenkirchen geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen am Schwaiggraben, kann der Schutz der anliegenden Häuser verbessert werden. Die Gefährdung von Leben, Gesundheit, Eigentum und Infrastruktur wird reduziert, die Sicherheit und die Lebensqualität erhöht. Die Verlegung der Einmündung muss auf dem Gebiet einer Sportanlage („Bolzplatz“) geschehen. Mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen ist eine Wiederherstellung des Fußballplatzes bereits vereinbart. Der Sportplatz kann jedoch nur in einer kleineren Version (ca. 30m x 60m) hergestellt werden. Das Fußballfeld soll nicht direkt an die anliegenden Privatgrundstücke anschließen, da hier u.a. der bestehende Graben zur Binnenentwässerung erhalten werden muss. 5.7 Öffentliche Sicherheit und Verkehr Von der Maßnahme ist nur ein Rad/Fußgängerweges betroffen. Während der Bauausführung kann der Fußgängersteg nicht benützt werden. Der Steg und eine Teil des Fuß/Radweges muss gesperrt werden. Da sich 250 m flussaufwärts eine weitere Brücke befindet, ist die Durchgängigkeit des Weges in der Zeit der Ausführung gesichert. Die Fußgängerbrücke soll erhalten bleiben, muss jedoch versetzt werden. Zusätzlich soll der Fuß/Radweg wieder hergestellt werden. Die Verkehrssicherheitspflicht des Wegs obliegt bisher und auch zukünftig dem Markt Garmisch-Partenkirchen. 5.8 Anlieger und Grundstücke Die Grundstücke im Bereich des Vorhabens befinden sich fast alle im Eigentum der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen. Für die Baustelleneinrichtungsflächen müssen keine Grundstücke Dritter in Anspruch genommen werden. Betroffen sind die Grundstücke 3309/0, 3006/0, 1227/16 (Garmisch), 1227/17 und 3006/35 (Partenkirchen). Der Uferabschnitt der Loisach, der ebenfalls von der Baumaßnahme betroffen ist befindet sich im Besitz der Freistaat Bayerns. Dabei sind die Grundstücke 3310/0 (Garmisch) und 12277/0 (Partenkirchen) betroffen. Zur Herstellung der Verrohrung im Schwaiggraben sind zwei private Grundstücke (3006/31 u. 3006/27, Gem. Garmisch) betroffen. Mit den Eigentümern besteht bereits eine mündliche Vereinbarung ihren Grund während des Baus zu nutzen und nach Abschluss der Maßnahme wiederherzustellen. 6. Rechtsverhältnisse Der Lahnenwiesgraben ist ein anerkannter und bereits ausgebauter Wildbach. Nach Art. 39 des bayerischen Wassergesetztes ist der Freistaat Bayern als Träger der Unterhaltungslast zum Ausbau der Wildbäche verpflichtet, soweit das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert. Der Ausbau ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Träger des Vorhabens ist somit gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayWG der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim gemäß Art 40 BayWG. Für das Vorhaben ist gemäß §67 Abs. 1 WHG die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren durch die Kreisverwaltungsbehörde erforderlich. Bei dem Vorhaben handelt es sich um keinen UVP-pflichtigen Gewässerausbau. 14 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben 7. Durchführung des Vorhabens 7.1 Abstimmung mit anderen Maßnahmen Wasserwirtschaftsamt Weilheim Um den gesamten Hochwasserschutz der Ortschaft Burgrain zu gewährleisten, ist zeitnah der Hochwasserschutz des Schwaiggrabens auszuführen. Derzeit werden mehrere Varianten für den diesen Bauabschnitt diskutiert. Eine endgültige Festlegung der herausgearbeiteten Varianten muss noch herbeigeführt werden. Im vorliegenden Entwurf wurde darauf geachtet, dass die verschiedenen Varianten durchführbar sind. Die Verrohrung des Schwaiggrabens im Bereich der Einmündung wird mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit erstellt, so dass ein HQ100 des Schwaiggrabens abfließen kann. 7.2 Einteilung in Bauabschnitte Das Bauvorhaben wird nicht in einzelne Bauabschnitte unterteilt. 7.3 Bauablauf Es ist vorgesehen, die Arbeiten unter Bauüberwachung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und der örtlichen Bauleitung durch die Flussmeisterstelle Oberau, sowie unter Vergabe von Teilleistungen an Baufirmen, Anmietung von Geräten und Bezug von Baustoffen und Material durchzuführen. Nach dem Abschluss der Erschließung und dem Herrichten des Geländes kann mit dem Bau des Deiches begonnen werden. Parallel kann das neu herzustellende Gerinne des Lahnenwiesgraben erstellt werden. Aushubmaterial kann auf der Baustelle gelagert werden. Danach kann die Umleitung des Lahnenwiesgraben in das neue Gerinne erfolgen während die Verlängerung des Schwaiggrabens hergestellt wird. Im letzten Schritt wird das alte Gerinne verfüllt, die notwendige Geländemodellierung durchgeführt und sämtliche Restarbeiten erledigt. 7.4 Bauzeiten Vor der baulichen Umsetzung des Vorhabens sind zunächst die baufachliche Prüfung und Genehmigung des Bauentwurfes durch die Regierung von Oberbayern, das wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren sowie die Finanzierungsgenehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit erforderlich. Es wird ein frühest möglicher Baubeginn angestrebt. Dieser ergibt sich aus dem zeitlichen Verlauf der vorher genannten Verfahrensschritte und erfolgt im Sommer 2016. 8. Baukosten 8.1 Gesamtkosten Die Gesamtkosten (K100) für das Vorhaben betragen 500.000 EUR einschließlich 19% Mehrwertsteuer. Die Kosten wurden aufgrund von Erfahrungswerten und vorhandener Nachkalkulationen vergleichbarer Projekte geschätzt. Ein Grunderwerb ist nicht vorgesehen. Für den zukünftigen Gewässerunterhalt sind keine über den normalen Unterhalt hinausgehenden Kosten zu erwarten. Aufgegliedert nach den Kostenarten der Wasserwirtschaftlichen Vorhabensdatei BayIFS setzen sich die Gesamtkosten wie folgt zusammen: 15 Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben 8.2 Wasserwirtschaftsamt Weilheim Kostenbeteiligung Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen wird durch das Vorhaben begünstigt und ist daher nach Art. 42 Abs. 2, Satz 1 BayWG an den Kosten angemessen zu beteiligen. Der Markt stellt die benötigten Grundstücke zur Verfügung. Als Beteiligtensatz sind 30 Prozent der anrechenbaren Kosten vorgesehen. Die Markgemeinde übernimmt die Kosten für die Stegverlegung und die Herstellung des zugehörigen Anschlussweges, sowie die Abrisskosten der Brücke an der Riedwiesenstraße mit Wiederherstellung der Straßenverbindung zu 100%. 16