Erläuterung - Markt Garmisch

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Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
BAUENTWURF
Anlage 1
Lahnenwiesgraben
Vorhaben:
Gew. III. Ordnung – Wildbäche
Hochwasserschutz Burgrain
Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Landkreis:
Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde:
Garmisch-Partenkirchen
Vorhabensträger:
Freistaat Bayern
Entwurfsverfasser:
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Vorhabenskennzeichen:
WIa 180 117 0027
Planungsphase:
Genehmigungsplanung
E r l ä u t e r u n g
z u m
V o r h a b e n
aufgestellt:
Weilheim, den 10. Februar 2016
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Christoph Ehrhardt
Roland Kriegsch
Behördenleiter
Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Vorhabensträger ......................................................................................................... 3
2.
Zweck des Vorhabens ................................................................................................. 3
3.
Bestehende Verhältnisse ............................................................................................ 3
3.1 Lage des Vorhabens ............................................................................................ 3
3.2 Geologie des Einzugsgebietes ............................................................................. 3
3.3 Hydrologische Daten ............................................................................................ 3
3.4 Gewässerbenutzung ............................................................................................ 5
3.5 Ausgangswerte zur hydraulischen Bemessung .................................................... 5
3.5.1 Ausbauabfluss ............................................................................................ 5
3.5.2 Berechnungsmethode ................................................................................. 6
3.5.3 Datengrundlage .......................................................................................... 7
3.5.4 Bauwerke .................................................................................................... 7
3.5.5 Schwemmholz und Verklausungsgefahren ................................................. 7
3.6 Sparten und Kreuzungsbauwerke ........................................................................ 7
4.
Art und Umfang des Vorhabens ................................................................................. 8
4.1 Untersuchte Varianten, gewählte Lösung ............................................................. 8
4.2 Konstruktive Gestaltung ..................................................................................... 10
5.
Auswirkung des Vorhabens ..................................................................................... 12
5.1 Hauptwerte des beeinflussten Gewässers.......................................................... 12
5.2 Grundwasser und Grundwasserleiter ................................................................. 12
5.3 Wasserbeschaffenheit ........................................................................................ 12
5.4 Überschwemmungsgebiete ................................................................................ 12
5.5 Natur, Landschaft, Fischerei............................................................................... 13
5.6 Wohnungs- und Siedlungswesen ....................................................................... 14
5.7 Öffentliche Sicherheit und Verkehr ..................................................................... 14
5.8 Anlieger und Grundstücke .................................................................................. 14
6.
Rechtsverhältnisse ................................................................................................... 14
7.
Durchführung des Vorhabens .................................................................................. 15
7.1 Abstimmung mit anderen Maßnahmen ............................................................... 15
7.2 Einteilung in Bauabschnitte ................................................................................ 15
7.3 Bauablauf ........................................................................................................... 15
7.4 Bauzeiten ........................................................................................................... 15
8.
Baukosten .................................................................................................................. 15
8.1 Gesamtkosten .................................................................................................... 15
8.2 Kostenbeteiligung............................................................................................... 16
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
1.
Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
Vorhabensträger
Der Lahnenwiesgraben wird im amtlichen Wildbachverzeichnis unter der Kenn-Nr. 415051 geführt. Die Unterhaltungslast in den ausgebauten Wildbachabschnitten, sowie die Ausbaupflicht
in den nicht ausgebauten Wildbachbereichen des Lahnenwiesgraben und seiner Zuflüsse, obliegt gemäß Art. 22 Abs. 2 Nr. 3 BayWG und Art. 39 Abs. 1 Nr. 3 BayWG dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
2.
Zweck des Vorhabens
Im Mündungsbereich des Lahnenwiesgrabens ist die bestehende Bebauung des Ortsteils Burgrain, Markt Garmisch-Partenkirchen nicht ausreichen vor Hochwasser geschützt. Bei höheren
Wasserständen in der Loisach und gleichzeitigem Auftreten eines HQ100 – Ereignisses am Lahnenwiesgraben kommt es aufgrund des Rückstaus in die Loisach zu Überflutungen (zuletzt
Hochwasser 1999 und 2005).
Um den Ortsteil Burgrain vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis zu schützen soll der
Lahnenwiesgraben nach unterstrom verlegt und entlang des neuen Gewässerabschnitts ein
Deich errichtet werden, der an den bestehenden Hochwasserdeich der Loisach anbindet.
3.
Bestehende Verhältnisse
3.1
Lage des Vorhabens
Der Lahnenwiesgraben entspringt im Bereich der Enning Alm, nordwestlich der Kramerspitze
und mündet im Ortsteil Burgrain, Markt Garmisch-Partenkirchen bei Fluss-km 83,09 links in die
Loisach. Die Ausbaustrecke beginnt ca. 105 m oberhalb der bestehenden Mündung des Lahnenwiesgrabens in die Loisach und endet ca. 120 m unter-strom der bestehenden Mündung bei
Fluss-km 82,80 der Loisach. Durch die Verlegung des Lahnenwiesgrabens wird die wieder anzubindende Mündung des Schwaiggrabens (Zufluss des Lahnenwiesgrabens) geringfügig nach
unterstrom verleg.
3.2
Geologie des Einzugsgebietes
Das Einzugsgebiet des Lahnenwiesgrabens liegt geologisch in den Nördlichen Kalkalpen an der
Front der Ostalpinen Decke. Der Aufbau der Gesteine erstreckt sich von den dauerfesten Gesteinen aus Hauptdolomit und Plattenkalk, die etwa 50% der Einzugsgebietsfläche ausmachen
über Kössener Schichten und verschiedene Jura-Kalke und –Mergel (Fleckenmergel, Doggerkalk, Bunte Hornstein- und Aptychenschichten). Diese veränderlich festen Gesteine decken
etwa 20% des Einzugsgebietes ab und kommen in der oberen Hälfte des Gebietes in unterschiedlich großen, ungleichmäßig verteilten Regionen vor. Mit ca. 30% der Einzugsgebietsflächen machen die quartären Lockergesteine einen ebenfalls relativ großen Anteil der Gesteine
aus. Sie bestehen aus Hang- und Verwitterungsschutt, Moränen und eiszeitlichen Talverfüllungen und sind vor allem entlang der Talbereiche der Gewässer sowie im Unterlauf als Bachschwemmkegel zu finden. Auf der südlichen Hälfte dieses Schwemmkegels liegt die Ortschaft
Burgrain.
3.3
Hydrologische Daten
Das insgesamt rd. 19 km² große blattförmige Einzugsgebiet des Lahnenwiesgrabens wurde zur
Ermittlung der maßgeblichen HQ100 Abflüsse in zwei Teileinzugsgebiete geteilt. Das Teilein-
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
zugsgebiet Lahnenwiesgraben mit einer Fläche von 16,75 km² und das Teileinzugsgebiet
Schwaiggraben mit einer Fläche von 2,25 km² (mit TGB Pflegersee, TGB Schwaiggraben und
TGB Burgrain, siehe Abb. 1).
Die Berechnung der hydrologischen Abflussganglinien des Einzugsgebietes wurde mit Hilfe des
Excel-Tools EGL-X durchgeführt. Die Abflussbestimmung der Teileinzugsgebiete erfolgte mittels SCS/Caspary – Verfahren.
Folgende Eingangsparameter ergeben sich für das jeweilige Teilgebiet:
Tabelle T1: Eingangsdaten zur Berechnung der Hydrologie für den Schwaiggraben
Teilgebiet
AEo [km²]
CN-Wert
Gefälle [%]
Vorfluterlänge [km]
TGB 1 Lahnenwiesgraben
16.75
59
55
8.5
TGB 2 Pflegersee
0.33
65
65
1.0
TGB 3 Schwaiggraben
0.91
59
31
1.5
TGB 4 Burgrain
1.01
63
16
1.1
Burgrain
Abb. 1: Aufteilung Einzugsgebiet Lahnenwiesgraben
Der Berechnung des Schwaiggrabens im N/A-Modell wurde folgende Systemskizze zugrunde
gelegt:
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Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
Legende:
TGB Lahnenwiesgraben
TGB Schwaiggraben
QTGB2
TGB Pflegersee
SP2
GTS2
Zufluss aus TGB
QTGB1
QTGB3
GTS1
Potentieller Speicher
Gewässerteilstrecke
GTS3
Pflegersee
Knotenpunkt mit
Ganglinienaddition
QTGB4
Pegel
TGB Burgrain
Die Ergebnisse der Abflussermittlung sind in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle T2: Q maßgeblich [m³/s] – unterteiltes Einzugsgebiet
Jährlichkeit / Bezeichnung
HQ2
HQ5
HQ10
HQ20
HQ50
HQ100
Loisach
Loisach oberhalb der Mündung
-
143
174
203
-
282
Loisach unterhalb der Mündung
-
148
181
210
-
290
Lahnenwiesgraben (N-A-Modellierung)
Lahnenwiesgraben am Pegel
Burgrain
7.6
12.1
16.1
20.7
27.2
36.3*
Lahnenwiesgraben an der Mündung in die Loisach
8.3
13.2
17.3
21.9
28.9
38.5*
Schwaiggraben
1.5
2.5
3.4
4.5
6.0
7.3
Maßgeblicher Abfluss in der Loisach bei einem HQ100 im Lahnenwiesgraben
Q maßgeblich im Hauptgewässer (Loisach) nach der Einmündung
-
-
-
-
-
188
(*inkl. 10 % Geschiebezuschlag)
3.4
Gewässerbenutzung
Im gesamten Bereich der Baumaßnahme ist keine Nutzung des Gewässers bekannt.
3.5
3.5.1
Ausgangswerte zur hydraulischen Bemessung
Ausbauabfluss
Nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz muss bei der Bemessung von Hochwasserschutzeinrichtungen seit November 2004 zur
Berücksichtigung von möglichen Klimaänderungen ein Zuschlag von 15% auf den statistischen
Abfluss HQ100 erfolgen.
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
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Daraus ergeben sich für den Mündungsbereich des Lahnenwiesgraben folgende Bemessungsabflussdaten für die jeweiligen Lastfälle:
•
Lastfall 1: HQ100+15% Loisach = 324,3 m³/s
Lahnenwiesgraben:
HQ = 7,5 m³/s
Schwaiggraben:
HQ = 1,7 m³/s
•
Lastfall 2: HQ100+15% Lahnenwiesgraben = 41,8 m³/s
Loisach:
HQ = 171,9 m³/s oberhalb der Einmündung
Lahnenwiesgraben:
HQ100+15% = 41,8 m³/s am Pegel Burgrain / vor der Einmündung
HQ100+15% = 44,3 m³/s an der Mündung in die Loisach
Schwaiggraben:
HQ = 2,5 m³/s
•
Lastfall 3: HQ100+15% Schwaiggraben = 8,4 m³/s
Loisach:
HQ = 171,9 m³/s oberhalb der Einmündung
Lahnenwiesgraben:
HQ = 35,9 m³/s
Für den Ausbauabschnitt des Lahnenwiesgraben ist der Lastfall 2 (HQ100 Lahnenwiesgraben)
maßgeblich. Der Bemessungsabfluss des Lahnenwiesgrabens oberhalb der Mündung des
Schwaiggrabens beträgt 41,8 m³/s und unterhalb der Mündung 44,3 m³/s.
3.5.2
Berechnungsmethode
Alle hydrotechnischen Berechnungen wurden zweidimensional mit dem Programm Hydro_As2d / SMS durchgeführt. Das Programm basiert auf der dreidimensionalen Kontinuitätsgleichung,
welche in Kombination mit der Reynolds- bzw. Navier-Stokes-Gleichung über die Wassertiefe
integriert wird (daher 2d-tiefengemittelte Strömungsgleichung). Die Lösung des Gleichungssystems erfolgt numerisch über das Finite-Volumen-Verfahren. Dieses Verfahren zeichnet sich
insbesondere durch seine hohe Stabilität und der Massen- und Impulserhaltungseigenschaften
aus. Das Programm kann unterschiedliche, auch häufig wechselnde Fließzuständen und komplexe Strömungsverhältnisse mit Quer- und Rückströmungen und Wasserspiegelquerneigungen zuverlässig und realitätsnah berechnen und abbilden. Über- und durchströmte Bauwerke,
wie Wehre, Brücken und Durchlässe, werden in allen Zuständen berücksichtigt und werden teils
numerisch und teils über empirische Formeln berechnet.
Die Berechnungsergebnisse beinhalten u. a. Wasserspiegellagen, Fließtiefen, Fließgeschwindigkeiten (2D-tiefengemittelt), Überschwemmungsflächen, Schubspannungen und Froudezahlen. Diese Werte werden alle flächenhaft und punktgenau abgebildet und können tabellarisch
und grafisch ausgewertet werden.
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
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Untersucht wurden die drei maßgebenden Lastfälle.
Die Berechnungen wurden mit stationärem Abfluss durchgeführt.
3.5.3
Datengrundlage
Als Datengrundlage wurde für die Vorlandbereiche ein digitales Geländemodell (DGM) aus einer Luftbildbefliegung und photogrammetrischen Auswertung herangezogen. Die Genauigkeit
des DGMS liegt bei ±10 cm in der Höhe und unter 3 cm in der Lage. Die Gewässer Lahnenwiesgraben und Schwaiggraben wurden zusätzlich terrestrisch vermessen. Des Weiteren wurde
die aktuell durchgeführte Deichverstärkung an der Loisach in das digitale Geländemodell eingearbeitet.
3.5.4
Bauwerke
Am gesamten Wildbach Lahnenwiesgraben sind zahlreiche Querbauwerke in Form von Sperren, Abstürzen, Absturztreppen, Sohlschwellen, sowie zwei Wildholznetze vorhanden. Im mittleren Bachverlauf findet regelmäßig eine Geschiebeentnahme statt. Derzeit werden Maßnahmen
zur Sanierung einzelner Bauwerke als Unterhaltungsmaßnahmen (WIn1801170007) am Lahnenwiesgraben durchgeführt.
3.5.5
Schwemmholz und Verklausungsgefahr
Im oberen Bachverlauf fließt der Lahnenwiesgraben und seine Seitenbäche entlang von stark
bewachsenen Böschungen und Steilhängen. Hier besteht die Gefahr, dass bei Hochwasser
einzelne Bäume im Wurzelbereich ausgespült und mitgerissen werden. Zusätzlich befindet sich
im Bachbett bereits eine große Anzahl von mobilisationsfähigem Totholz. Der Bach verfügt somit über ein hohes Schwemmholzpotential. Das schwemmende Holz kann jedoch von den zwei
vorhandenen Wildholznetzen abgefangen werden.
Im Untersuchungsbereich ist daher das Schwemmholzaufkommen als gering einzustufen. Auch
ist in diesem Abschnitt die Gefahr des Eintrages von Grünholz gering. Das Gewässer ist ab
Ortsrand Burgrain bis zur Mündung stark ausgebaut. Größere Bäume sind im Abflussbereich
nicht vorhanden. Die zu versetzende Fußgängerbrücke wird mit einem ausreichenden Freiboard
errichtet, so dass keine Verklausungsgefahr besteht.
3.6
Sparten und Kreuzungsbauwerke
Kreuzungsbauwerke
Im Ausbaubereich befindet sich ein Fußgängersteg aus Holz, der den Lahnenwiesgraben ca.
20 m oberhalb der Mündung überquert. Im Zuge der Baumaßnahme muss der Steg versetzt
werden.
Wasser und Abwasser
Ein Schmutzwasserkanal muss zur Durchführung der geplanten Maßnahme verlegt werden. Die
vorhandene Druckleitung quert das geplante Gerinne kurz vor der Einmündung des Lahnenwiesgrabens in die Loisach. Der Kanal soll um mehr als 1,10 m tiefer gelegt werden. Damit ist
ein sicherer Abstand zur kreuzenden Bachsohle gegeben. Die Gemeindewerke GarmischPartenkirchen sind Eigentümer des Kanals.
Gas
Im Bereich des Bauvorhabens befinden sich keine Gasleitungen.
Strom
Ebenfalls sind keine Stromleitungen im Baubereich vorhanden.
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
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TK- und Fernmeldeleitungen
Eine Leitung der Telekom kreuzt den Durchlass des Schwaiggrabens zwischen Flurstück
3006/27 und 3006/31 und verläuft parallel zur Riedwiesenstraße.
Grundwasserüberwachungsstelle
Im Bereich des Vorhabens befindet sich eine Grundwassermessstelle, die im Zuge der Baumaßnahme verlegt werden muss.
4.
Art und Umfang des Vorhabens
4.1
Untersuchte Varianten, gewählte Lösung
Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben in Loisach
Um den Hochwasserabfluss des Lahnenwiesgrabens schadlos ableiten zu können und die Geschiebetrift zu verbessern, ist die Mündung des Lahnenwiesgrabens nach unterstrom zu verlegen und umzugestalten, hierzu wurden zwei Verlegungsvarianten untersucht (s. Abb.2 Variantenübersicht). In beiden Varianten werden die Geschiebetrift des Lahnenwiesgrabens und die
Strömungsverhältnisse verbessert, sowie der Rückstau des Hochwasserabflusses im Lahnenwies- und im Schwaiggraben verringert.
Variante 2
Ist-Zustand
Variante 1
Abb. 2 Variantenübersicht
Variante 1
Der Lahnenwiesgraben wird auf einer Länge von rd. 190 m strömungsgünstig mit einem Gefälle
von ca. 1.1 % verlegt und mündet bei Fluss-km 82,97 in die Loisach. Der Gewässerquerschnitt
wird entsprechend dem bestehenden Gerinne trapezförmig mit einer Sohlbreite von ca. 7 m und
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
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einer Böschungsneigungen von 1:1,5 ausgeführt. Entlang des linken Ufers wird ein ca. 1 m hoher Deich errichtet, der am bestehenden linken Loisachdeich angebunden wird.
Abb. 3 Lageplan Vorzugsvariante 1
Variante 2
In Variante 2 ist die Verlegung des Lahnenwiesgraben um 40 m länger als in Variante 1. Das
Sohlgefälle verringert sich auf ca. 1 %. Der Gewässerquerschnitt entspricht dem in Variante 1.
Die Mündung in die Loisach liegt ca. bei Fluss-km 82,94.
Gewählte Lösung und Begründung
Die Berechnung der Wasserspiegellagen im maßgebenden Lastfall 2 (HQ100 Lahnenwiesgraben) zeigt, dass die wirtschaftlichere Variante 1 auch die hydraulisch günstigere Lösung darstellt. Die Abbildung 4 zeigt den Vergleich der ermittelten Wasserspiegellagen beider Varianten
zum IST-Zustand.
Durch die Verlegung der Mündung des Lahnenwiesgrabens verschiebt sich die Stauwurzel um
ca. 60 m flussabwärts. Der Wasserspiegel im maßgebenden Bereich (siehe Abb. 4 zwischen
1370 und 1440), wo der Schwaiggraben in den Lahnenwiesgraben mündet, liegt bei Variante 1
um bis zu 30 cm tiefer als bei Variante 2.
Zur Optimierung der Variante 1 wird die Anbindung des Schwaiggrabens um rd. 20 m nach unterstrom verlegt wodurch zum Ist-Zustand eine Senkung des Wasserspiegels um ca. 40 cm
erzielt werden kann. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit ist die Ausführung der Variante 1
9
Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
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günstiger, da hier das Gerinne um 40 m kürzer ist als bei Variante 2 und Kosten eingespart
werden können.
Abb. 4 Vergleich der varianten im Längsschnitt des Lahnenwiesgrabens (Lastfall 1)
Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat das Ingenieurbüro ISAS aus Füssen mit der Erstellung
eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Schwaiggraben beauftragt. In deren vorläufigen
Planungen ist ein Rohr mit einem Durchmesser von DN 1200 vorgesehen.
4.2
Konstruktive Gestaltung
Verlegung der Mündung des Lahnenwiesgrabens von Fluss-km 83,09 auf Fluss-km 82,97
(Loisach)
Die Verlegung beginnt bei Fluss-km 0+105 (alt) Lahnenwiesgraben und endet bei Fluss-km
82,97 Loisach. Der Lahnenwiesgraben wird auf einer Länge von rd. 190 m strömungsgünstig
mit einem Gefälle von ca. 1.1 % verlegt und mündet bei Fluss-km 82,97 in die Loisach. Der
Gewässerquerschnitt wird entsprechend dem bestehenden Gerinne trapezförmig mit einer
Sohlbreite von ca. 7 m und Böschungsneigungen von 1:1,5 ausgeführt.
Um einen ausreichenden Schutz vor Seitenerosion zu gewährleisten wird die Uferböschung bis
auf Höhe des BHQ (Lahnenwiesgraben) als Steinsatz ausgeführt. Die zu verbauenden Wassersteine (D = 0,8 – 1,0 m) werden auf einer Schroppenunterlage verlegt der Böschungsfuß wird
mit in ca. 1,5 m Tiefe eingebauten Wasserbausteinen s.g. „Vorlegern“ (D = 1,2 bis 1,6 m) gesichert.
Die neue Mündung in die Loisach bei Fluss-km 82,97 wird strömungsgünstig an die Loisach
angeschlossen und mit Wasserbausteine (D = 1,2 – 1,6) gesichert.
Im oberen Bereich geht das bestehende Gerinne gleichmäßig in das neue Gerinne des Lahnenwiesgrabens über. Um einer Erosion der aus sandig bis schluffigem Kies bestehenden Sohle (siehe Anlage 8) entgegenzuwirken, werden zur Sicherung alle 30 m Sohlriegel aus Wasserbausteinen (D = 1,0 – 1,2 m) ins Gewässerbett, an der Übergangsstelle und an der Mündung
des Schwaiggrabens eingebaut. Die Sohle wird mit einem Niedrigwassergerinne ausgestattet.
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
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Das während der Baumaßnahme gewonnene Aushubmaterial wird zum Verfüllen des alten Gerinnes verwendet. Eine Zwischenlagerung auf der Baustelle ist möglich. Die alte Mündung des
Lahnenwiesgrabens bei Fluss-km 83,1 wird dem Loisachufer angeglichen und am Böschungsfuß mit Wasserbausteinen (D = 1,2 bis 1,6 m) gesichert.
Bestehender
Deich
Schwaiggraben
Abb. 5 Mündungsbereich des Lahnenwiesgrabens in die Loisach (IST-Zustand)
Deichneubau am linken Ufer
Der geplante bis zu 1m hohe Deich mit Deichkronenweg beginnt bei Fluss-km 0+105 (alt) Lahnenwiesgraben bzw. Fluss-km 0+190 (neu), verläuft linksseitig entlang des neuen Gewässerlaufes und schließt bei Fkm 0+005 (neu) Lahnenwiesgraben bzw. bei Fluss-km 82,955 Loisach
(siehe Lageplan) an den bestehenden Loisachdeich an. Als Schüttmaterial ist sandiger und
schluffiger Kies (Bodengruppe GU) geplant. Er schließt an den bereits bestehenden Deichkronenweg auf dem linken Loisachdeich an und soll zur Deichverteidigung als auch als Rad- Fußweg genutzt werden. Die Wegbreite wird auf 3,00 m festgelegt, die Deichkronenbreite beträgt
3,50 m. Landseitig erhält der Deich eine Böschungsneigung von 1:2. Wasserseitig neigt sich die
Böschung etwas flacher mit einem Verhältnis von 1:3 zum Gewässer. Die Standsicherheit des
Deiches ist nachgewiesen (siehe Gutachten Ing. Büro Schubert und Bauer, siehe Anlage 8).
Das landseitig anfallende Oberflächenwasser wird entlang des Deiches über eine Sickermulde
geführt und dem bestehenden Entwässerungsgraben am nördlichen Rand des Fußballplatzes
zugeführt.
Der Bereich zwischen dem neuen Gewässerlauf des Lahnenwiesgrabens und der Loisach wird
um ca. 50 cm aufgefüllt, damit im Falle eines HQ100 der Loisach der Abfluss im Lahnenwiesgraben erst ab Mündung in die Loisach beeinflusst wird.
Anbindung Schwaiggraben
Der Schwaiggraben mündet bei Fluss-km 0+050 (alt) in den Lahnenwiesgraben. Die Verlegung
des Lahnenwiesgraben bringt eine geringfügige Verlängerung des Schwaiggrabens mit sich. Es
ist geplant den Schwaiggraben ab oberhalb der Riedwiesenstraßenbrücke über eine rd. 45 m
lange Verrohrung mit einem Durchmesser DN 1200 an den neuen Gewässerlauf bei Fluss-km
0+127 (neu) an den Lahnenwiesgraben anzubinden. Die sanierungsbedürftige Brücke an der
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
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Riedwiesenstraße wird aufgelöst und durch die Verrohrung ersetzt. Bei der Wahl des Durchmessers der Verrohrung wurden vorhandene Hochwasserschutzplanungen am Schwaiggraben,
die Teil eines weiteren Vorhabens sind, berücksichtigt.
5.
Auswirkung des Vorhabens
5.1
Hauptwerte des beeinflussten Gewässers
Durch den Gewässerausbau am Lahnenwiesgraben wird die Abflusscharakteristik am Wildbach
nicht signifikant verändert. Infolge der Verbesserung des Hochwasserschutzes für Teile der
Ortschaft Burgrain wird die potentielle Überschwemmungsfläche beim Bemessungsabfluss verringert. Im Hochwasserfall kann es im Bereich der Mündung in die Loisach zum Aufstau des
Lahnenwiesgraben kommen. Durch die Verlegung der Einmündung des Lahnenwiesgraben
wird die Stauwurzel nach unterstrom verschoben. Dies hat eine Senkung des Wasserspiegels
im Lahnenwiesgraben und somit einen verminderten Rückstau in den Schwaiggraben zur Folge.
Eine Auswirkung auf die Hauptwerte der Loisach ist nicht zu erwarten.
Eine Verschlechterung für Ober- und Unterlieger kann ausgeschlossen werden.
5.2
Grundwasser und Grundwasserleiter
Die Bauarbeiten sollen überwiegend im Trockenen ausgeführt werden. Auswirkungen auf das
Grundwasser sind durch das Vorhaben nicht gegeben. Bei Ausführung der Bauarbeiten ist dennoch auf die Gefahr im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu achten und gegebenenfalls
Vorkehrungen zu treffen.
5.3
Wasserbeschaffenheit
Die Gewässergüte wird durch das Vorhaben kaum beeinflusst. Da die Baumaßnahme zum
größten Teil im Trockenen ausgeführt wird. Während der Bauzeit ist auf die Vermeidung von
Fremdstoffeinträgen in Gewässer zu achten. Abschwemmungen bei Hochwasserereignissen
sollten vermieden werden. Die Baustelle ist so zu führen, dass sie im Hochwasserfall schnell zu
räumen ist und die Bauzeit sollte in eine hochwasserarme Jahreszeit gelegt werden.
5.4
Überschwemmungsgebiete
Derzeit befindet sich der Bereich der Ausbaumaßnahme im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Loisach. Bei einem HQ100 tritt die Loisach über die Ufer und fließt über
den vorhandenen Sportplatz Richtung Siedlungsraum Burgrain bei Farchant.
Der neu geplante Deich soll dies verhindern.
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
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Abb. 4 Wasserspiegellagen, Fließtiefen und Überschwemmungslinien (IST-Zustand, Lastfall 1)
Bei einem Hochwasser der Loisach (Lastfall 1) wird auch der Schwaiggraben eingestaut. Aufgrund des Rückstaus des Schwaiggrabens sind die hiesigen Anlieger betroffen. Es sei darauf
hingewiesen, dass hier ebenfalls der hohe Grundwasserspiegel die Überflutung des Siedlungsraums fördert. Durch die Verlegung des Lahnenwiesgrabens wird der Rückstau vermindert. Ein
durchgängiger Schutz vor Hochwasser am Schwaiggraben ist durch die im vorliegenden Entwurf geplant Maßnahmen nicht gegeben. Der Markt Garmisch-Partenkirchen befindet sich derzeit in der Planungsphase für Hochwasserschutzmaßnahmen am Schwaiggraben.
5.5
Natur, Landschaft, Fischerei
Insgesamt sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Natur, Landschaft und
Fischerei als gering einzustufen. Das Landschaftsbild wird nur in geringem Maße beeinträchtigt.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamt Garmisch-Part. wurde bereits über das Vorhaben informiert. In einer ersten kurzen Stellungnahme wurde bestätigt, dass keine „grundlegenden naturschutzfachlichen Probleme“ zu erkennen sind. Der geforderte Landschaftspflegerische Begleitplan ist den Anlagen zu entnehmen.
Zum Schutz der Fische soll auf der neu herzustellenden Sohle des Lahnenwiesgrabens ein
Niedrigwassergerinne erstellt werden. Der Schwaiggraben weist im Bereich der geplanten Verrohrung bei mittlerem Abfluss eine Wassertiefe von nur wenigen Zentimeter auf und liegt zeitweise trocken. Eine Verrohrung von Gewässern ist grundsätzlich ungünstig. Dennoch soll aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit darauf nicht verzichtet werden. Ein offenes Gerinne sowie ein
Erhalt der Brücke würden zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen. Auch im Interesse des
Markts Garmisch-Partenkirchen wurde eine kostengünstigere Verrohrung gewählt.
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
5.6
Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
Wohnungs- und Siedlungswesen
Die geplanten Baumaßnahmen zielen auf die Verbesserung des Hochwasserschutzes für die
Siedlungsbereiche am Lahnenwiesgraben ab. Durch den Bau des linken Deiches und die Verlegung der Einmündung wird zusätzlich ein Rückstau des Schwaiggrabens entgegen gewirkt. In
Kombination mit den vom Markt Garmisch-Partenkirchen geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen am Schwaiggraben, kann der Schutz der anliegenden Häuser verbessert werden. Die
Gefährdung von Leben, Gesundheit, Eigentum und Infrastruktur wird reduziert, die Sicherheit
und die Lebensqualität erhöht.
Die Verlegung der Einmündung muss auf dem Gebiet einer Sportanlage („Bolzplatz“) geschehen. Mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen ist eine Wiederherstellung des Fußballplatzes bereits vereinbart. Der Sportplatz kann jedoch nur in einer kleineren Version (ca. 30m x 60m) hergestellt werden. Das Fußballfeld soll nicht direkt an die anliegenden Privatgrundstücke anschließen, da hier u.a. der bestehende Graben zur Binnenentwässerung erhalten werden muss.
5.7
Öffentliche Sicherheit und Verkehr
Von der Maßnahme ist nur ein Rad/Fußgängerweges betroffen.
Während der Bauausführung kann der Fußgängersteg nicht benützt werden. Der Steg und eine
Teil des Fuß/Radweges muss gesperrt werden. Da sich 250 m flussaufwärts eine weitere Brücke befindet, ist die Durchgängigkeit des Weges in der Zeit der Ausführung gesichert.
Die Fußgängerbrücke soll erhalten bleiben, muss jedoch versetzt werden. Zusätzlich soll der
Fuß/Radweg wieder hergestellt werden.
Die Verkehrssicherheitspflicht des Wegs obliegt bisher und auch zukünftig dem Markt Garmisch-Partenkirchen.
5.8
Anlieger und Grundstücke
Die Grundstücke im Bereich des Vorhabens befinden sich fast alle im Eigentum der Gemeinde
Garmisch-Partenkirchen. Für die Baustelleneinrichtungsflächen müssen keine Grundstücke
Dritter in Anspruch genommen werden. Betroffen sind die Grundstücke 3309/0, 3006/0,
1227/16 (Garmisch), 1227/17 und 3006/35 (Partenkirchen). Der Uferabschnitt der Loisach, der
ebenfalls von der Baumaßnahme betroffen ist befindet sich im Besitz der Freistaat Bayerns.
Dabei sind die Grundstücke 3310/0 (Garmisch) und 12277/0 (Partenkirchen) betroffen.
Zur Herstellung der Verrohrung im Schwaiggraben sind zwei private Grundstücke (3006/31 u.
3006/27, Gem. Garmisch) betroffen. Mit den Eigentümern besteht bereits eine mündliche Vereinbarung ihren Grund während des Baus zu nutzen und nach Abschluss der Maßnahme wiederherzustellen.
6.
Rechtsverhältnisse
Der Lahnenwiesgraben ist ein anerkannter und bereits ausgebauter Wildbach. Nach Art. 39 des
bayerischen Wassergesetztes ist der Freistaat Bayern als Träger der Unterhaltungslast zum
Ausbau der Wildbäche verpflichtet, soweit das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert. Der Ausbau ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Träger des Vorhabens ist somit gemäß Art. 39
Abs. 1 Satz 3 BayWG der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim gemäß Art 40 BayWG.
Für das Vorhaben ist gemäß §67 Abs. 1 WHG die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren durch die Kreisverwaltungsbehörde erforderlich. Bei dem Vorhaben handelt es sich um keinen UVP-pflichtigen Gewässerausbau.
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
7.
Durchführung des Vorhabens
7.1
Abstimmung mit anderen Maßnahmen
Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
Um den gesamten Hochwasserschutz der Ortschaft Burgrain zu gewährleisten, ist zeitnah der
Hochwasserschutz des Schwaiggrabens auszuführen.
Derzeit werden mehrere Varianten für den diesen Bauabschnitt diskutiert. Eine endgültige Festlegung der herausgearbeiteten Varianten muss noch herbeigeführt werden.
Im vorliegenden Entwurf wurde darauf geachtet, dass die verschiedenen Varianten durchführbar sind. Die Verrohrung des Schwaiggrabens im Bereich der Einmündung wird mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit erstellt, so dass ein HQ100 des Schwaiggrabens abfließen kann.
7.2
Einteilung in Bauabschnitte
Das Bauvorhaben wird nicht in einzelne Bauabschnitte unterteilt.
7.3
Bauablauf
Es ist vorgesehen, die Arbeiten unter Bauüberwachung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim
und der örtlichen Bauleitung durch die Flussmeisterstelle Oberau, sowie unter Vergabe von
Teilleistungen an Baufirmen, Anmietung von Geräten und Bezug von Baustoffen und Material
durchzuführen.
Nach dem Abschluss der Erschließung und dem Herrichten des Geländes kann mit dem Bau
des Deiches begonnen werden. Parallel kann das neu herzustellende Gerinne des Lahnenwiesgraben erstellt werden. Aushubmaterial kann auf der Baustelle gelagert werden. Danach
kann die Umleitung des Lahnenwiesgraben in das neue Gerinne erfolgen während die Verlängerung des Schwaiggrabens hergestellt wird. Im letzten Schritt wird das alte Gerinne verfüllt, die
notwendige Geländemodellierung durchgeführt und sämtliche Restarbeiten erledigt.
7.4
Bauzeiten
Vor der baulichen Umsetzung des Vorhabens sind zunächst die baufachliche Prüfung und Genehmigung des Bauentwurfes durch die Regierung von Oberbayern, das wasserrechtliche
Plangenehmigungsverfahren sowie die Finanzierungsgenehmigung durch das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit erforderlich.
Es wird ein frühest möglicher Baubeginn angestrebt. Dieser ergibt sich aus dem zeitlichen Verlauf der vorher genannten Verfahrensschritte und erfolgt im Sommer 2016.
8.
Baukosten
8.1
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten (K100) für das Vorhaben betragen 500.000 EUR einschließlich 19% Mehrwertsteuer. Die Kosten wurden aufgrund von Erfahrungswerten und vorhandener Nachkalkulationen vergleichbarer Projekte geschätzt. Ein Grunderwerb ist nicht vorgesehen. Für den zukünftigen Gewässerunterhalt sind keine über den normalen Unterhalt hinausgehenden Kosten
zu erwarten.
Aufgegliedert nach den Kostenarten der Wasserwirtschaftlichen Vorhabensdatei BayIFS setzen
sich die Gesamtkosten wie folgt zusammen:
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Lahnenwiesgraben, Gew. III, Wildbäche
Entwurf HWS Burgrain, Verlegung der Einmündung Lahnenwiesgraben
8.2
Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
Kostenbeteiligung
Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen wird durch das Vorhaben begünstigt und ist daher nach
Art. 42 Abs. 2, Satz 1 BayWG an den Kosten angemessen zu beteiligen. Der Markt stellt die
benötigten Grundstücke zur Verfügung. Als Beteiligtensatz sind 30 Prozent der anrechenbaren
Kosten vorgesehen.
Die Markgemeinde übernimmt die Kosten für die Stegverlegung und die Herstellung des zugehörigen Anschlussweges, sowie die Abrisskosten der Brücke an der Riedwiesenstraße mit
Wiederherstellung der Straßenverbindung zu 100%.
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