GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1228

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GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1228
Erneuerung Verwaltungsgebäude St.-Oswalds-Gasse 20 (Stadtbauamt)
Baukredit
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Bericht und Antrag des Stadtrates vom 17. August 1993
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Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
I.
Mit Beschluss Nr. 895 vom 14. Januar 1992 genehmigte der Grosse Gemeinderat für
die Erneuerung des städtischen Verwaltungsgebäudes St.-Oswalds-Gasse 20
(Stadtbauamt) einen Projektierungskredit von Fr. 265'000.--. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. An der gemeindlichen Urnenabstimmung
von 17. Mai 1992 bestätigte das Stimmvolk den Willen des Grossen Gemeinderats.
II.
Während einer ersten Phase der Projektierungsarbeiten wurde das Gebäude nicht a
priori auf die Bedürfnisse des Stadtbau-amtes hin untersucht. Ziel der Untersuchung
war es, eine möglichst flexible Nutzung des Gebäudes bei minimalen Verän-derungen der vorhandenen Strukturen zu erreichen. Dabei standen folgende vier
Bereiche im Vordergrund:
–
Dachgeschossausbau: Zeitgemässe Isolation des Daches und somit Senkung
der Energiekosten, Vergrösserung des Sitzungszimmers und Einbau einer Lüftungsanlage, Einbau von zusätzlichen Büros.
–
Lift- und WC-Anbau: Anbau eines Lifts bei gleichzeitiger Erneuerung der sanitären Anlagen.
–
Renovation Untergeschoss - 3. Obergeschoss: Hier wurden verschiedenste Varianten geprüft. Eine davon sah vor, die grossräumige Struktur des ehemaligen
Schulhauses in kleinzelligere 1er- und 2er- Büros umzuwandeln. Infolge unverhältnismässigen Eingriffen in die haustechnischen Installationen (vor allem Heizung und Elektrisch) und hohen Kosten wurde jedoch darauf verzichtet. Ziel ist
es, die Elektro- und EDV-Installation an die neuen Bedürfnisse anzupassen und
die Korridore neu zu gestalten (bedingt durch Anpassungsarbeiten beim Liftanbau).
–
Fassadenrenovation: Die Nordfassade wird für den Lift- und WC-Anbau
eingerüstet. Es ist sinnvoll, dass die weiteren Unterhaltsarbeiten an der Fassade
gleichzeitig ausgeführt werden.
III.
Mit dieser Erneuerung kann die langfristige Funktionstüchtigkeit des Gebäudes sichergestellt werden. Die in der Projektierungskredit-Vorlage angesprochene Redimensionierung respektive Verdichtung von Büros wird zum heutigen Zeitpunkt nur
teilweise verwirklicht. Konkret sind zwei Büros vorgesehen, die unterteilt werden.
Grund dafür ist die interne Organisation des Stadtbauamtes. Es wird darauf geachtet,
dass die einzelnen Abteilungen räumlich nahe beisammen bleiben, um einen einwandfreien und zeitsparenden Ablauf der täglichen Arbeiten zu gewährleisten (gleiche Abteilung = gleiche Stockwerke). Zusammen mit dem Ausbau des Dachgeschosses werden insgesamt vier neue Büros gewonnen, die zum Teil jedoch als kleine Sitzungszimmer vorgesehen sind. Ist-Zustand heute: 20 Büros mit 30 Arbeitsplätzen und 3 Arbeitsplätze auswärts, 1 Sitzungszimmer, 1 Pausenraum, 1 Kopierraum.
Längerfristiges Soll: 25-28 Büros mit 37 Arbeitsplätzen (gemäss Personalplanung),
2-3 Sitzungszimmer, 1 Pausenraum, 1 Kopierraum, 1 Plotterraum.
Die Platzbedürfnisse für das Stadtbauamt können mit dem Ausbau des Dachgeschosses nicht abgedeckt werden. Deshalb wurde mit dem Besitzer der Nachbarliegenschaft St.-Oswalds- Gasse 16/18 verhandelt, um einen Teil dieser Liegenschaft
zu erwerben. Nur damit kann der Platzbedarf des Stadtbauamtes gedeckt und auch
längerfristig gehalten werden. Der Stadtrat entschied an der Sitzung vom 23. November 1992, dass das Stadtbauamt an der heutigen Lage bleiben und der Kaufvertrag für einen Teil der Nachbarliegenschaft vorbereitet werden soll.
Aufgrund dieser Entscheidung wurden bei der zweiten Phase der Projektierung - wo
nötig - zusätzlich die bauamtsinter- nen Bedürfnisse mitberücksichtigt, um die definitiven Kosten zusammenstellen zu können. Bei all den geplanten Arbeiten stehen die
Grundsätze der Werterhaltung des repräsentativen Gebäudes im Vordergrund. Der
Ausbau und die Isolation der Dachgeschosse entsprechen der heutigen Vorstellung
eines umsichtigen Umgangs mit den Energieressourcen und einer notwendig stärkeren Ausnützung der Räume. Der Lifteinbau ermöglicht einen behindertengerechten
Zugang zu den Arbeitsplätzen und zum Sitzungszimmer. Die Büros bleiben in ihrer
Grösse bis auf wenige Eingriffe unverändert. Der Innenausbau ist genügend, und
allfällige Renovationen werden nach Bedarf ausgeführt. Strom- und
EDV-Anpassungen geschehen korridorseitig und ermöglichen den Einbau neuer
Kommunikationsmittel ohne Umzug. Die Fassadensanierung ist aus Ueberlegungen
der Werterhaltung gleichzeitig mit dem Liftanbau (Gerüstarbeiten) empfehlenswert.
IV.
Im folgenden sind die geplanten Arbeiten gemäss den vier Bereichen aufgelistet und
begründet.
Dachgeschoss:
Die Zweckmässigkeit der Isolation des Daches ist vorgängig schon näher erläutert
worden. Diese Massnahme bildet die Grundlage für eine intensivere Nutzung des
ganzen Dachgeschosses. Das 2. Dachgeschoss, heute Estrich und Abstellkammer,
wird für 3 - 4 Arbeitsplätze ausgebaut. Die grossräumigen Büros sind über die neue
Stahl-Treppe mit eingelegten Natursteinen, welche vom 3. Obergeschoss ins 2.
Dachgeschoss führt, erschlossen. Im ersten Dachgeschoss wird das Sitzungszimmer
vergrössert und mit einer Lüftungsanlage versehen (System Quell-Lüftung). Die natürliche Belüftung des grossen Sitzungszimmers erweist sich für die immer häufiger
stark besetzten Sitzungen als ungenügend.
Beim Innenausbau des Saales wurde auf die verschiedenen Bedürfnisse der Sitzungen grossen Wert gelegt:
- An allen Wänden besteht die Möglichkeit, Pläne aufzuhängen.
- Stromschienen für die Beleuchtung der Pläne,
- Stauräume für Modelle,
- Leinwand für Projektionen,
- Akustikdecke zwecks guter Sprachverständlichkeit,
- Innenausbau bestehend aus Buchenparkett, helle Wände, ahornfurnierte Akustikdeckenplatten.
Lift- und WC-Anbau:
Die Ueberzeugung, dass öffentliche Bauten behindertengerecht umgebaut werden
sollten, begründet den Einbau eines Liftes: Angebot von behindertengerechten Arbeitsplätzen und von hindernislosem Zugang für jeden Besucher bis ins 1. Dachgeschoss (grosses Sitzungszimmer).
Diverse Studien und Berechnungen haben gezeigt, dass die kostengünstigste Variante für einen Lifteinbau in einem Anbau an der Nordfassade besteht. Zugleich konnten formale und architektonische Mängel, die der alte Anbau aufweist, in Zusammenarbeit mit dem Denkmalpfleger verbessert werden.
Bei der Kostenermittlung zeigte es sich, dass die Erneuerung der WC-Anlagen sinnvollerweise gleichzeitig mit dem Liftanbau ausgeführt werden muss. Durch den Einbau von Installationsschächten vom Untergeschoss bis ins Dachgeschoss ist das
Gebäude hinsichtlich der Haustechnik für die Bedürfnisse der nächsten Jahre ausbaufähig. Daneben konnte der Sicherheit von Mensch und Gebäude Rechnung getragen werden, indem der eine Installationsschacht mit Feuerlöschposten ausgerüstet ist und beide Dachgeschosse sowie die Korridore und Treppen mit einer Brandmeldeanlage gesichert sind.
Renovation Untergeschoss bis 3. Obergeschoss:
Bedingt durch den Lift- und WC-Anbau sind diverse Anpassungsarbeiten im Norden
der Korridore notwendig. Lift und WC- Vorplatz erhalten Granitplatten. Der Bodenbelag im Erdgeschoss wird total erneuert, die alten Bodenplatten zum Teil zu Flickzwecken in den Obergeschossen verwendet. In den Korridoren wird der unter dem Linolbelag vorhandene Parkettboden wieder aufgefrischt und wo nötig erneuert. Die Türen, inklusive Türrahmen, werden erneuert, da eine Renovierung aufwendig ist und
annähernd gleiche Kosten verursachen würde. Durch den Einbau eines Wandkanals
mit integrierter Beleuchtung und Bilderschiene kann die ungenügende Stromversorgung behoben werden. Alle Strominstallations-Anpassungen werden korridorseitig
ausgeführt. Als Abschluss wird der Korridordeckputz erneuert.
Fassadenrenovation:
Bei der Zusammenstellung der Kosten wurden neben der Nordfassade auch die andern 3 Fassaden kontrolliert. Dabei stellte man fest, dass Unterhaltsarbeiten wie das
Schliessen von offenen Fugen bei den Sand- und Kunststeinquadern, Erneuern des
Deckputzes und Malerarbeiten empfehlenswert sind. Ausgeführt wird eine Ueberarbeitung der gesamten Fassade mit einem neuen Deckputz.
An dieser Stelle sei nochmals ganz klar darauf hingewiesen, dass das Stadtbauamt
nur hier bleiben kann, wenn der Kauf der Nachbarliegenschaft getätigt werden kann.
So kann auch die Liegenschaftenverwaltung wieder im Bauamt untergebracht werden. Andernfalls müsste das Sanierungsprojekt geändert und eine neue Vorlage
ausgearbeitet werden. Entsprechend müsste auch die Büroraumplanung überarbeitet
werden.
V.
Die Kosten sind zum Teil aufgrund von Richtofferten von Unternehmern ermittelt
worden. Als Grundlage diente der obig ausgeführte Ausbau - Renovationsumfang.
Einzelne Arbeiten sind kostenmässig geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten.
Sie sind ebenfalls im KV enthalten.
Kostenzusammenstellung:
BKP
Bezeichnung
----------------------------------------------------------1
Vorbereitungsarbeiten
21
Rohbau 1
22
Rohbau 2
23/24/25
Installationen
26
Aufzug
27
Ausbau 1
Uebertrag
Uebertrag
28
29
4
5
6
9
Ausbau 2
Honorare
Umgebung
Baunebenkosten
Unvorhergesehenes
Ausstattung
Total
2'960'000.--
Kosten in Fr.
56'000.-637'500.-230'300.-459'500.-63'000.-502'800.-1'949'100.-1'949'100.-253'700.-479'100.-20'000.-98'300.-109'800.-50'000.-____________
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VI.
Termine
Baueingabe und Submission
Baubeginn
Bauvollendung
bis Ende 1993
März 1994
Ende 1994
Antrag:
Der Stadtrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und für die Erneuerung der
Liegenschaft St.-Oswalds-Gasse 20 einen Baukredit von Fr. 2'960'000.-- zu Lasten
der Investitionsrechnung zu bewilligen.
Zug, 17. August 1993
DER STADTRAT VON ZUG
Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber:
Othmar Kamer
Albert Müller
Beilagen:
Beschlussesentwurf
Grundrisse und Fassade
BESCHLUSS DES GROSSEN GEMEINDERATES VON ZUG NR.
BETREFFEND ERNEUERUNG VERWALTUNGSGEBAEUDE
ST.-OWSALDS-GASSE 20 (STADTBAUAMT)
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DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG
nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr. 1228 vom 17. August 1993
beschliesst:
1.
Für die Erneuerung des Verwaltungsgebäudes St.-Oswalds-Gasse 20 (Stadtbauamt) wird ein Bruttobaukredit von Fr. 2'960'000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt (Indexstand 1. April 1993).
2.
Der Kredit erhöht oder senkt sich bis zum Zeitpunkt der Vertragsausfertigung
entsprechend dem Zürcher Baukostenindex für die entsprechende Arbeitsgattung. Nach Vertragsabschluss erfolgt die Berechnung der Teuerung aufgrund
der KBOB-Richtlinien (Konferenz der Bauorgane des Bundes).
3.
Dieser Beschluss tritt nur in Kraft, wenn der Ankauf von Stockwerkeigentum in
der Liegenschaft St.-Oswalds-Gasse 16/18 gemäss GGR-Vorlage Nr. 1228
rechtskräftig wird.
4.
Der Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums gemäss § 6 der Gemeindeordnung sofort in Kraft.
5.
Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Sammlung der Ratsbeschlüsse
aufzunehmen.
6.
Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zug,
DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG
Die Präsidentin: Der Stadtschreiber:
Referendumsfrist:
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