Summenermittlungsbogen Wohngebäude – Summenmodell für Versicherungssumme 1914 nach Fläche des Wohngebäudes zum Antrag vom Antragsteller/in 30621 Hannover zu VS-Nr. . Telefon (0511) 5701-1907 Vorname/Name/Firma BD/Vertretung Herr Frau Firma UV Wagnisanschrift Straße/Haus-Nr. PLZ 1. Ermittlung des Gebäudetyps Wohnort/Ortsteil Für Häuser mit mehr als zwei Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser) bis maximal fünf Geschosse und für Ein- und Zweifamilienhäuser mit mehr als drei Geschossen bis maximal fünf Geschosse mit jeweils massiven Außenwänden - bei Fertighäusern aus feuerbeständigen Bauteilen bzw. mit feurhemmender Ummantelung/Verkleidung - sowie mit harter Dacheindeckung, die ausschließlich Wohnzwecken (auch als Ferienwohnung) dienen, oder bis max. 50 % der Wohnfläche als Büro oder Arztpraxis genutzt werden. Auch für Häuser in Hanglage und mit anderen als den eingezeichneten Dachneigungen. Anzukreuzen ist der überwiegende Gebäudetyp, wenn das Gebäude nicht eindeutig zuzuordnen ist. EG = Erdgeschoss OG = Obergeschoss Wert 1914 pro m2 Fläche des Wohngebäudes in Mark (M) DG = Dachgeschoss Flachdach EG Flachdach EG + OG DG nicht ausgebaut EG DG ausgebaut EG DG nicht ausgebaut EG + OG DG ausgebaut EG + OG ohne Keller, Kriechkeller, 1/3-Keller 160 M 160 M 160 M 140 M 140 M 130 M 1/2-Keller 173 M 173 M 173 M 157 M 157 M 143 M Vollkeller, > 1/2 Keller 190 M 190 M 190 M 165 M 165 M 150 M 3 3 3-4 4 4 5 150 M 140 M 150 M 150 M 140 M 135 M FW000085 1.2 Gebäude über 2 Geschosse, Unterkellerung (Teilunterkellerung) wird vorausgesetzt 2. Ermittlung der Bauausführungen und -ausstattungen Wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, ist zusätzlich Ziffer 4 auszufüllen Anzahl Geschosse 1.1 Gebäude bis 2 Geschosse, M M Der für den jeweiligen Gebäudetyp angegebene Wert berücksichtigt folgende übliche Bauausführungen und -ausstattungen: Außenwände mit gefugtem Mauerwerk, Putz, Verkleidung oder Verblendsteinen; Parkett-, Teppich- oder Fliesenböden; Doppelfenster oder Isolierverglasung; Nassräume und Küche gefliest; Bad/Dusche; Zentralheizung und zentrale Warmwasserversorgung. Bauausführung Innenausbau Installation Dach Außenwände Decken/Wände Fußböden Fenster Türen Naturschieferdach, Kupferdach Naturstein-, Keramik-, Kunststeinverkleidung, Handstrichklinker Stuckarbeiten, Edelholzverkleidungen, Stoffbespannungen oder wertvolle Tapeten, Vertäfelungen, hochwertige Fliesen, Akustikdecken Natursteinböden, Parkett- oderTeppichböden aus hochwertigem Material, Mosaik, Majolika Leichtmetalloder Holzsprossenfenster Edelholztüren Heizung Sanitär hochwertige Klimaanlage sanitäre Ein- Wärmepumrichtungen, penanlage Sauna, WärmerückWhirlpool, gewinnungsSchwimmanlage becken im SonnenGebäude kollektoren Fotovoltaikanlage Decken-/ Wand-/ Fußbodenheizung Kachel- oder Kaminofen Sprinkleranlage 4 2.1 Zuschläge 3. 5 6 4 3 4 1/3 VG 51 10.2015 6 + M = M Wert 1914 pro m2 Fläche Summe der Werte 1914 gem. Ziff. 1 und 2 des Wohngebäudes 4. 6 Decken/Wände Denkmalgeschützte Gebäude Dach Außenwände/ Fassade Kategorie A Ohne denkmalfachlichen Mehraufwand Keine besonderen Baumaterialien/Verlegetechniken Keine Bauzier/ Keine besonKein Fasderen Bausadeschmuck materialien (tapezierte Wände) Ohne besondere Bauausführung bzw. Handwerkstechniken (übliche Baustoffe und Bautechniken) Zutreffendes ankreuzen Bodenbeläge Fenster Türen Treppen Feuerstätten/ Beheizung Holzdielen und Parkettböden Fenster in zeitgemäßer Standardausführung Türen in zeitgemäßer Standardausführung Massive Treppen, einfache Holztreppen Standardheizung Kategorie B Mittlerer denkmalfachlicher Mehraufwand Besonders gestaltete Dachflächen Mit besonderer Bauausführung bzw. besonderen Handwerkstechniken in überschaubarem Umfang Bauzier/ Fassadenschmuck wie z.B.: Schmiedearbeiten, Geländer; Putzfassade mit einfacher Zierart Einfache Stuckarbeiten, einfache Edelholzvertäfelungen Besondeers gestaltete bzw. historische Originalbodenbeläge, z.B. Flechtbodenverlegung Holzkastenfenster mit einfachen Fensterspsrossen, Blei- und Buntverglasungen 1,00 % 2,00 % 8,00 % Profilierte Vollholztüren; einfache Verglasung; doppelflügelige Holztüren Treppen mit einfachen Verzierungen und Wändlungen Kachelöfen Zutreffendes ankreuzen Anzahl Geschosse bzw. Feuerstätten Zuschlag in % bzw. M Zwischensumme Wert 1914 je m2 Fläche des Wohngebäudes in Mark (M) Kategorie C Hoher denkmalfachlicher Mehraufwand Mit besonderer Bauausführung bzw. besonderen Handwerkstechniken in größerem Umfang 5,00 % 1,50 % Wert 1914 gem. Ziffer 3 Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen, Dachziegel (handgeformte Tonziegel) x M Reich verzierte Fassade mit Haupt- und Gurtgesimsen, Fensterumrahmungen etc.; Schnitzwerk an Fachwerkbalken; Steinmetzarbeiten Summe Zuschläge in % Historisch wertvolle Stuckarbeiten, Decken- und Wandbemalung; Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen; Rekonstruktion von Tapeten und textiler Wandbespannung % Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen, künstlerisch gestaltete Fußböden (z.B. Parkett mit Intarsien, Figuren, Formen, Natursteinbeläge, Fliesen etc.) Holzfenster mit geschwungenen und aufwendig profilierten Fenstersprossen; Sonderanfertigungen von Beschlägen 1.000 M 2.000 M je Geschoss je Feuerstätte 2,50 % + Wert 1914 gem. Ziffer 3 Sonderanfertigugen von Beschlägen, künstlerische Verglasung, Buntglas M Reich verzierte Treppen; geschwungene Konstruktion M Aufwändig gestaltete Kachelöfen und offene Kamine Zutreffendes ankreuzen Trifft eines dieser Merkmale aus Kategorie C zu, hat die Wertermittlung zwingend durch einen bausachverständigen Spezialisten zu erfolgen. Ermittlung der Fläche des Wohngebäudes 5.1 Fläche Dachgeschoss (ausgebauter Teil) + m2 5.2 Fläche 1. bis + m2 + m2 FW000085 5. Hinweis . Obergeschoss 5.3 Fläche Erdgeschoss 5.4 Zwischensumme m2 5.5 Fläche Kellergeschoss (ausgebauter Teil) 6. Ermittlung der Versicherungssumme 1914 m2 + 5.6 Fläche (gesamt) m2 Fläche gemäß Ziff. 5.4 m2 m2 Fläche Keller gemäß Ziff. 5.5 Anmerkung: Fläche des Wohngebäudes ist die Grundfläche aller Räume des Gebäudes, die zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Bei gewerblich (beruflich) genutzten Räumen zählt auch die gewerbliche Nutzfläche zur Fläche des Wohngebäudes. Als gewerbliche Nutzfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Gewerbeeinheiten einschließlich Lagerräume. Zur Fläche des Wohngebäudes zählen nicht Keller- und Speicherräume (soweit nicht zu Wohn-, Gewerbe- oder Hobbyzwecken ausgebaut) sowie nicht Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen. Maßgeblich für die Fläche des Wohngebäudes sind alle Flächen gemäß vorgenannter Definition unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung eine wohnwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung erfolgt. Darüber hinaus ist für die Berechnung immer die Grundfläche maßgebend, d.h. im Dachgeschoss sind keine Abzüge wegen Dachschrägen vorzunehmen. x x Wert 1914 pro m2 Fläche (gem. Ziffer 3 bzw. 4) Zuschlag für Flächenausbau zu Wohn-, Hobby- und Gewerbezwecken M M 1515 M M Anzahl der Geschosse gem. Ziffer 4 x 1000 1000 M M Anzahl der Feuerstätten gemäß Ziffer 4 x 2000 2000 M M x 700 700 M M 300 300 M M Garagen außerhalb des Wohngebäudes nein ja Carports nein ja Anzahl Stellplätze x Nebengebäude 1* (Bezeichnung): m2 x Wert 1914 pro m Fläche über alle Geschosse 6868 M M Nebengebäude 2* (Bezeichnung): m2 x Wert 1914 pro m2 Fläche über alle Geschosse 6868 M M 2 * Bis max. 50 % des Wohngebäudewertes; auch mit teilweiser Nutzung als Garage. In Basis-Plus sind Garten- und Gewächshäuser oder Geräteschuppen bis 10 m2 Fläche mitversichert. ** Bei Nebengebäuden ist die Fläche des Nebengebäudes die Grundfläche aller Räume des Gebäudes über alle Geschosse inkl. Kellergeschoss. Dachgeschosse, deren lichte Höhe < 2 m ist (von Oberkante Fußboden bis Unterkante Decke oder Firstpfette), müssen bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt werden. Versicherungssumme 1914 M 2/3 Nachträgliche bauliche Änderungen des Gebäudes (Änderungen der Fläche des Wohngebäudes, der Ausstattungsmerkmale oder der Anzahl der Geschosse) sind unverzüglich anzuzeigen. Dieser Ermittlungsbogen ist Bestandteil des Vertrages. VG 51 10.2015 Ort, Datum Unterschrift des/der Vermittlers/in Unterschrift des/der Antragsteller/in Aufsichtsratsvorsitzender: Volker Stegmann – Vorstand: Dr. Heiner Feldhaus, Vorsitzender; Wolfgang Glaubitz, Johannes Grale, Henning Mettler, Lothar See Sitz der Gesellschaft: Hannover – Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – Registergericht: Amtsgericht Hannover HRB 3461 – USt.-Id.-Nr.: DE 115658106 Besuchsanschrift: Karl-Wiechert-Allee 55, 30625 Hannover – Internet: www.concordia.de Postbank: Hannover IBAN: DE65 2501 0030 0001 8913 00, BIC: PBNKDEFF Bankkonto: Nord/LB Hannover IBAN: DE97 2505 0000 0101 0281 16, BIC: NOLADE2HXXX Allgemeine Erläuterungen VG 51 10.2015 3/3 FW000085 1. Gleitende Neuwertversicherung Die Gleitende Neuwertversicherung ist eine besondere Form der Neuwertversicherung, bei der sich die Leistung des Versicherers automatisch an die veränderten Baupreise anpasst. Als Versicherungssumme wird der Neuwert des Gebäudes entsprechend seiner jeweiligen Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. 2. Unterversicherungsverzicht Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der Versicherungsnehmer Fragen auf diesem Ermittlungsbogen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet und der Versicherer hiernach die Versicherungssumme auf seine Verantwortung berechnet. Um eine Kürzung der Entschädigung im Schadenfall zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten: Änderungen der Fläche des Wohngebäudes, der Ausstattungs merkmale oder der Anzahl der Geschosse sind uns unverzüglich anzuzeigen.