Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Bauvorschriften Vorschriften je nach Kt. sehr unterschiedlich (Auftrag IRAP: Harmonisierung Begriffe etc.) Quantitative Vorschriften • Abstände Grenzabstand = Grundabstand + Mehrlängenzuschlag + Mehrhöhenzuschlag Gebäudeabstand: mind. 2x Grenzabstand Strassenabstand, Baulinienabstand, Waldabstand Näherbaurecht • Dichte: AZ, BZ, massgebende Fläche, Überbauungsziffer, kombinierte Dichten • Bauweise: Geschosszahl, DG / VG / UG, Gebäudehöhe, Firsthöhe, Gebäudelänge /-breite, offene resp. geschlossene Bauweise • Gestaltung: Fassade, Öffnungen, Material, Umgebung (Grünflächen, Bäume), Dach (Form, Aufbauten) Qualitative Vorschriften • Einpassung in bauliche Umgebung (wertvolle Strukturen der Umgebung weiterverwenden / weiterentwickeln; veraltete / störende Bausubstanzen korrigieren, neue Formen entwickeln) • Akzentuierung / Hervorheben eines Gebäudes muss sehr gut begründet sein! • Nutzung / Funktion ablesbar an äusserem Erscheinen eines Gebäudes Massgebende Grundstückfläche = anrechenbare Landfläche = Grundstücksfläche – (offene Gewässer + ausparzellierte Str./Wege + Waldfl. + Waldabstandsfläche) Anrechenbare Gebäudegrundfläche = Normalprojektion des Gebäudes unter Nichtbeachtung von vorspringenden Bauteilen (Balkone etc.) Anrechenbare Bruttogeschossfläche = alle dem Wohnen / Gewerbe dienenden Geschossflächen (ohne UG, DG, Aussenwände…) (sehr unterschiedliche Definitionen!) Ausnützungsziffer AZ = anrechenbare Bruttogeschossfläche / massgebende Grundstückfläche Baumassenziffer BZ = oberirdische Baumasse BM / massgebende Grundstückfläche für Bestimmung der oberird. Baumasse gilt gewachsenes (=bisheriges) Terrain Æ wird häufig ausgenutzt durch Untergrabungen Witterungsbereiche nicht anrechenbar wird in ca 1/3 aller ZH-Gemeinden benutzt (anstatt AZ) Vorteile BZ: hohe Gestaltungsfreiheit, kompakte Bauweise, weniger Regelungen etc. Freiflächenziffer FZ oder Grünflächenziffer GZ (%) = anrechenbare Freifläche FF / massgebende Grundstückfläche Æ Festlegung des Grünanteils im Siedlungsraum Überbauungsziffer ÜZ (%) = anrechenbare Gebäudegrundfläche / massgebende Grundstückfläche Æ Beschränkung des überbaubaren Grundstückteils 1 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Ausdehnungen: Gebäudehöhe GH: Niveaupkt (od. Schnittpkt Fassade/Terrain) – Schnittpkt Dach/Fassade Firsthöhe FH: Niveaupunkt (od. Schnittpkt Fassade/Terrain) – höchster Pkt. des Dachs Gebäudelänge/-breite: längste projizierte Ausdehnung od. flächenkleinstes Rechteck, das die Gebäudefläche umschreibt Abstände: Grenzabstand: Abstand von Gebäude zu Parzellengrenze - Gr. Grenzabstand: (meist) bezüglich gegen Süden orientierte Längsfassade - Kl. Grenzabstand: bezüglich allen andern Fassaden Gebäudeabstand: Abstand von Gebäude zu Gebäude Strassenabstand: Abstand Gebäude zu Strasse Baulinie? Mehrlängenzuschlag: soll verhindern, dass allzu lange Gebäude zu nahe nebeneinander gebaut werden (muss bei beiden Längsseiten zum normalen Abstand dazugezählt werden) Dachformen-, aufbauten Regelungen in Länge/Breite, Frontfläche, Höhe/Lage/Anzahl der Aufbauten… 2 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Ausscheidung von Nutzungszonen Baureife (RPG Art. 22) • Voraussetzungen für Erteilung einer Baubewilligung: ¾ Zonenkonformität der B&A (Zweck&Inhalt stimmen mit Nutzungszone überein (PGB, BZO)) ¾ Grundstück erschlossen bzw. Erschliessung ist gesichert • Bauland = Land das ohne weitere Beschlussfassungen (Landumlegung, Ausnahmebewilligung…) bebaut werden kann Kommunale Grundordnung: diverse Regelungen für die versch. Nutzungszonen Begriffe & Definitionen (besondere) Bauweisen allg. Bauvorschriften Nutzungsarten Æ Nutzungsvorschriften Erschliessung & Beiträge Abstellplätze Baubewilligungsverfahren etc. Übersicht über die Zonenregelung: • Wohnhygiene • • • • Grenz-/Gebäudeabstände, Baulinien, Str.-Abstände, Raum-/Fenstergrössen Kt. Vorgaben: Begriffe, Näherbaurecht, Str.-§§, feuerpolizeil. Massnahmen, div. Abstände Bauweise Offen/geschlossen, Gebäudehöhe/-länge, Geschosszahl, ev. ÜG Kt. Vorgaben: Begriffe, ev. Begrenzung bzgl. Geschosszahl oder Gebäudehöhe Bauliche Dichte AZ oder BZ, spez. Regelungen für Arealüberbauungen Kt. Vorgaben: Begriffe, ev. min./max. Dichte Gestaltung Dachformen/-aufbauten, Fassadengestaltung, Materialien, Umgebungsgestaltung Kt. Vorgaben: max. Länge von Dachaufbauten, „ästhetische Generalklausel“ Nutzungsart Nutzweise gemäss Zonenplan - Zulässige Nutzungsarten: Grundnutzungen RPG (Art. 15-18, s. Skript Lektion 2, Folie 15/16), zulässige Zonenarten nach kt. Recht, ev. weitere Differenzierung auf kommunaler Stufe - z.T. Vorschriften für min./max. Nutzungsanteile (Zweck = Schutz von Wohnraum & Kleingewerbe sowie Sicherstellung der Nutzungsdurchmischung) Nutzungsein-/beschränkungen - Ausschluss von Nutzungen (z.B. Wohnen in Industriezone, Wohnen in Zonen für öff. Bauten…) - Besondere Anordnung (Nutzungen nur auf best. Geschossen…) Immissions-/Emissionsbestimmungen (Empfindlichkeitsstufen I-IV) Kt. Vorgaben: kt. Richtplan, zulässige Zonenarten, Def. der Nutzweise 3 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Siedlungskenngrössen und Raumbeobachtung Flächendefinition nach ORL Totalfläche = Bruttofläche + Gewässer + Wald Bruttofläche = Bruttosiedlungsfläche + Landwirtschaft + Schutzgebiete Bruttosiedlungsfläche = Nettosiedlungsfläche + intensive Naherholung/Freiflächen Nettosiedlungsfläche = Nettobaufläche + Verkehrsflächen + öff. B&A Arealstatistik der Schweiz (ha-Raster-Aufteilung): 17Klassen Siedlungsfläche: 1) Industrie- und Gewerbeareal – 2) Gebäudeareal – 3) Verkehrsflächen – 4) besondere Siedlungsflächen – 5) Erholungs-/Grünanlagen LW-Fläche: 6) Obst-, Rebbau-, Gartenbaufläche – 7) Ackerland – 8) Naturwiesen-/weiden – 9) Alpwirtschaftsflächen Bestockte Fläche: 10) Wald – 11) Gebüschwald – 12) Gehölze Unprod. Fläche: 13) stehende Gewässer – 14) Fliessgewässer – 15) unprod. Flächen – 16)vegetationslose Flächen – 17) Gletscher, Firn Bodennutzungswandel: Siedlungsfläche und Wald nehmen zu; LW- und Alpwirtschaftsflächen nehmen stark ab, Gehölze und unprod. Flächen nehmen leicht ab Siedlungfläche: ca. 400m2/EW (davon 49% Gebäudeareal, 32% Verkehr (!), 7% Industrieareal, 6% Erholungs-/Grünanlagen, 6% besondere Siedlungsflächen) Geschossflächenbedarf Wohnen: 40-60m2 BGF pro EW Arbeiten: 25-300m2 BGF pro Arbeitsplatz BGF = ? Ausbaugrad = effektiv genutzte GF / rechtlich zulässigen GF (bzw. AZ effektiv / AZ zulässig) Bebauungsgrad = bebaut / grösstenteils bebaut / nicht überbaut Bewohnerdichte = EW/ha Siedlungsdichte = (EW + Arbeitsplätze) / Nettosiedlungsfläche Siedlungskennzahlen Bspe: Anz. Privathaushalte, Anz. Pers./HH, Wohnfläche/EW Bsp: mehr 1-Pers.-HH (Kinder ziehen früher aus, Grosseltern leben für sich, Scheidungen) Bsp.: mehr Wohnfläche/EW (steigender Wohlstand, weniger Kinder…) Raumbeobachtung • Zweck: Analyse bisheriger Entwicklungen & Ist-Zustand, rechtzeitiges Erkennen von Konflikten, Grundlagen für Prognosen/raumplanerische Entscheide, Controlling • Inhalt: Bodennutzung, Nutzungsintensität, Nutzungsreserven, Erschliessungsstand, demografische Veränderungen, Anz. Betriebe / Beschäftigte, Pendlerbew., Umweltfaktoren… ¾ Ermittlung des Überbauungs-/Erschliessungsstand (voll/teilweise/nicht erschlossen) ¾ Darstellung der baureifen BZ-Teile (baureif sofort/innerhalb 5/innerhalb 15J.) ¾ Erhebung der Nutzungsreserven (sofort/innerhalb 15J:/nicht verfügbar) 4 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Dimensionierung von Bauzonen Gesetzliche Grundlagen: BV Art. 75 (haushälterische Bodennutzung), RPG Art. 15 (BZ = innert 15J. benötigtes Land…), RPG Art. 31 (Gemeinwesen überwacht Nutzungsreserven), RPG Art. 47 (Behörden müssen Vorschläge zur Nutzung der Reserven machen) 3 Arbeitsschritte: • 1. Ermitteln des Baulandbedarfs: Entwicklungsziele (angestrebte Entwicklung für EW / Arbeitsplätze / Grösse der Siedlung..) Bevölkerungsprognosen (bisherige Entw. analysieren > zukünftige Entw.? Prognosen?) Baulandbedarf (bisheriger Baulandverbrauch (EW, AP) > zukünftige Entw. / Bedürfnisse?) • 2. Erfassen der Nutzungsreserven Inkl. Innere Reserven Auswirkungen von Nachverdichtung / neuer Zonenzuweisung / neuen Vorschriften überlegen (ortsbaulich verträglich?), effiziente Nutzung der bestehenden Infrastruktur • 3. Bemessung der BZ • Wichtig: Flächenansprüche LWZ und Schutzzone abklären Æ Interessenabwägung Nutzungsreserven = Potenzial an zulässigen, ungenutzten Geschossflächen, die im Nutzungsplan als BZ eingezont sind (inkl. Leerstände) Auf nicht oder nur teilweise bebauten Grundstücken, dh. weniger als 100% Ausbaugrad AG, Nachverdichtung durch Aufstockungen / Anbauten möglich Bauzonenkapazität = Fassungsvermögen der BZ für Einwohner, Arbeitsplätze, ev. Fremdbetten (EW+AP+F = Einwohnergleichwerte (EWG) Bsp. EW = (Fläche * EW-Dichte (AZ) * Ausbaugrad * Anteil Wohnen) / (Wohnflächenbedarf/EW) Verdichtung Dichte = Zustand Æ Verdichtung = Prozess (Vergrösserung von Bauvolumen oder Geschossfläche, Erhöhung der EW-Zahl, Intensivierung der Nutzweise / Mehrfachnutzung Bspe. Baulicher Verdichtung: bessere Bewirtschaftung (ohne Vol.-/Flächenvergrösserung, Umbau, An-/Aufbauten, (grösserer) Ersatzbau, zusätzlicher Neubau Planerische Grundsätze: zielorientiert; städtebauliche Qualitäten; Auswirkungen abklären (Vor-/Nachteile); Aussenraum miteinbeziehen 5 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Abwägung von Interessen Gesetzlicher Background RPV Art. 3: Wenn Behörden bei Erfüllung/Abstimmung raumwirksamer Aufgaben Handlungsspielraum haben, müssen sie die Interessen gegeneinander abwägen: ¾ Betroffene Interessen ermitteln, beurteilen (Auswirkungen und angestrebte Entwicklung berücksichtigen), entscheiden, begründen Eigentum ist grundsätzlich gewährleistet (BV Art. 26), Eigentumsbeschränkungen zu gunsten der Allgemeinheit sind aber zulässig (Voraussetzungen: gesetzliche Grundlage, öff. Interesse, Verhältnismässigkeit) Bspe.: Ausnahmebewilligung für Rodungen oder BaBZ, B&A an Gewässern, Golfplätze… Ermessensspielraum Bund muss auch seine Interessen abwägen und darf nicht einfach seine Sache durchboxen (Legalitätsprinzip)! (Ausnahmen…) Behörden müssen sich an die Planungsgrundsätze halten (Interessen, die gegen diese verstossen, darf nicht entgegen gekommen werden) Ausnahmebewilligungen dürfen nicht dazu benutzt werden, Nutzungsplanung zu umgehen Für Planänderungen braucht’s triftige Gründe (Grundlage der Rechtssicherheit) Checkliste zum Abwägen von Interessen (7Schritte) Angemessene Zuständigkeit (welche Behörde ist zuständig? Hat den Überblick?) Einbezug aller berührten Interessen (zu beachtende Ziele / Grundsätze / Normen innerhalb der Rplg, zu berücksichtigende Interessen / Vorschriften ausserhalb der Rplg) Anhörung aller Betroffenen (Betroffene / Beteiligte befragen, Grundlagen / Infos zusammenstellen… Æ ziemlich umfangreich!) Gleichberechtigung aller Interessen (v.a. in polit. Diskussion entscheidend) Gewichtung und Abwägung – wichtigster Schritt! (viele Ideen > polit. Diskussion > Schwerpkte setzen > Entscheide Æ Gründe? Nachvollziehbarkeit? Klares Ergebnis?) Beachtung der Folgewirkunen (direkte Folgen, Folgewirkungen, Folgevorhaben) Erarbeiten von Lösungsvarianten (Verzicht / Nullvariante / Alternativen (ganz andere Lösung) / Verschiebung… oder Umsetzung einer Variante) 6 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Standortplanung für Bauten & Anlagen = komplexer, massgeschneiderter Problemlösungsprozess Bedürfnisse nach Maslow Grundbedürfnisse > Sicherheitsbedürfnisse > Soziale Bedürfnisse (alles Defizitbedürfnisse) Ich-Bedürfnisse > Selbstverwirklichung (alles Wachstumsbedürfnisse) Von den Bedürfnissen zur Standortwahl Bedürfnisse (existentielle & weitere Bedürfnisse) - Allg. Einflussfaktoren: Wohlstand, Mobilität, Gesetze etc. - Besondere Einflussfaktoren: Alters-, Sozial-, Beschäftigtenstruktur, Gemeindetyp etc. ¾ Bedarf - Bestehendes Angebot - Erreichbarkeit, Einzugsgebiet ¾ Nachfrage - Übergeordnete Lagebeschränkungen - Standortanforderungen ¾ Standortwahl! Standortfaktoren /-kriterien Verfügbarkeit: Eigentumsverhältnisse, Planungsrecht, Kosten (Landpreis, Mietzins) Erschliessung: Erreichbarkeit allg., Anschluss öV-/Strassennetz, Parkierungsmöglichkeiten Infrastruktur: Wohnfolgeeinrichtungen, techn. Ver-/Entsorgung, soz./kult. Einrichtungen Einzugsgebiet: Bevölkerungspotenzial, benötigte Kaufkraft (Umsatz), ergänzendes/synergetisches Angebot Spezielle Präferenzen: Umwelt, Aussicht, Prestige etc. Methodik Standortplanung: Bedarf und Nachfrage sorgfältig abklären (Mitwirkung Betroffener) > Achtung: Fehlerquote! Standortanforderungen VOR Standort-Suche definieren! (Konkrete Kriterien) Umnutzungsmöglichkeiten bestehender Anlagen prüfen Verträglichkeitsstudien (sämtliche Ein-/Auswirkungen beachten!) Machbarkeitsstudien (ev. muss eine konkrete VOR-Studie erstellt werden) Zukünftige Entwicklungen miteinbeziehen (mögliche Veränderungen) > Standortrisiko 7 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Siedlungsausstattung Bedarf > Standortanforderungen > Standorteignungen > Dimensionierung Infrastruktur = Erschliessung + Ausstattung Ausstattung = öff./priv. Einrichtungen + Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen > Finanzplanung > Richtplanung (Standortfrage, zukünftige Aufgaben klären) > Nutzungsplanung (Zonen für öff. Bauten, Grünzonen, Zonen für Sport- und Erholungseinrichtungen, spezielle Zonentypen, z.T. auch in W-, WG-, IG-Zonen integrierbar) Æ ev. Enteignungen, spezieller Werkplan Gemeinwesenplanung = planerisches Handeln für alle Bürger des Gemeinwesens (kulturell, sozial, erzieherisch, kultisch, konsumativ) Æ Gesamtplanung, Sozialverträglichkeitsprüfung Schule, Erziehungswesen Zu erstellendes Angebot (innerhalb gr. Gemeinde oder Schulgemeinde) Bedarf: Altersstruktur, Geburtenzahlen, Wanderung analysieren Æ Anz. Kindergarten-Räume, Klassenzimmer, Spezialzimmer, Nebenräume Æ Anz. Schulhäuser, Turnhallen, Aussenanlagen Standortanforderungen: zentrale Lage, geeignete Topografie, geringe Umweltbelastungen (Luft, Lärm etc.), wenig Verkehrsgefahren auf Schulweg, Verfügbarkeit Kultur Beteiligung des Gemeinwesens: Unterstützung, Risikogarantie, öff. Einrichtungen zur Verfügung stellen (Bspe.: Schulanlage, Strassenraum, Museen, Gemeindesäle, öff. Freiräume Wichtig: Angebot an Versammlungslokalen (Gaststätten, Gemeindesaal, Mehrzweckhalle) Sport, Erholung Unterschiedlichste Organisationen, Tätigkeiten, Einrichtungen Gemeinwesen beteiligt sich oft an Anlagen (zusätzlich zu Schulsportanlagen) Anforderungen sind Sportart-spezifisch Auswirkungen beachten (z.B. Lärm) Gesundheitswesen Liegt weitgehend bei den Kantonen Kommunale Ebene: Sicherstellung der Grundversorgung (Ärzte, Zahnärzte, Apotheke), spitalexterne Versorgung Spitex (Suchtprävention, Krankenpflege, HH-Hilfe,…) Æ keine grossen Einrichtungen nötig Sozialwesen U.a. Beratungs-/Fürsorgestellen, Versicherungen, Heime, Spitäler, Sonderschulen etc. Æ Ziel: Verbesserung der Situation von Kranken, Behinderten, Notleidenden Subsidiaritätsprinzip: staatl. Hilfeleistung dort, wo nichtstaatl. Hilfeleistungen nicht genügen Kommunale Ebene: allg. Gemeinwesensarbeit (Beratung, Prohylaxe, soz. Betreuung, Fürsorge, Vermittlung), Jugendarbeit, Betagtenhilfe, HH-Hilfe, Spitex, Arbeitslosenhilfe, Freizeitangebot, Erwachsenenbildung, Vormundschafts-/Armenwesen, spezielle Wohnformen (Sozialwohnungen, Alterswohnungen etc.) Bei kl. Gemeinden häufig in regionalem Rahmen wahrgenommen Wohnungen für Betagte und Behinderte: - Bedarf abklären (ev. regional) - Kombiniert mit Einrichtungen, die allen Betagten/Behinderten offen stehen - Altersgerechte / behindertengerechte Wgn. in Gesamtüberbauungen integrieren 8 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Kultwesen Versammlungsorte/Stätten für Gottesdienste und Kulthandlungen (v.a. Einrichtungen der Landeskirche) Meistens grössere Räume, welche auch zu andern Zwecken genutzt werden können Aufgaben der öff. Hand: Bestattungswesen, Friedhof - Standort Kirche / Friedhof: zentral, ruhig, Beziehung zu Standort - Grösse Friedhofanlagen: demografische Veränderungen, vermehrt Urnen als Särge, kürzere Grabesruhen Verwaltung, technische Versorgung Verwaltung (Gemeindekanzleit), Regierung (Sitzungszimmer, ev. Versammlungsraum) Werkhof (Feuerwehr, Zivilschutz ev. integriert) Kommunikation (Post) Wichtig: kundenfreundliche Lage 9 Rplg 2 SS 2007 Stefanie Stahel Umsetzung und Vollzug der kommunalen Richtplanung Inhalt der komm. Richtplanung: Realisation der gesetzlichen Pflichtplanungen; untergordnetes an übergeordnetes Recht anpassen; Ziele & Grundsätze der Rplg durchsetzen; Rahmenbedingungen für zonenkonforme Nutzung des Bodens schaffen Zweck der komm. Richtplanung: Voraussetzungen schaffen für Bewilligunsfähigkeit für B&A; Finanzierung sichern (Investitionen & Betrief); Zuständigkeiten und Verfahren bestimmen; Qualitätssicherung der Planung Instrumente Sicherung von Planungsmassnahmen - Planungszonen (max. 5J.) > keine individuellen Baubewilligungen in diesem Gebiet, Bausperren/verbote Realisierung und Sicherung von öff. B&A - Bedarfsabklärungen, Standortplanung, ev. Werkpläne (ZH), Landkauf / Enteignungsverfahren, Submission / Projektvergabe (Wettbewerbe), Abgabe von Baurechten an Bauträger Sicherung von öff. Erschliessungsanlagen (auch Energie etc.) und Einrichtungen - Erschliessungsprogramme (verschiedene Etappen), Erschliessungs(richt)pläne, Bau/Niveaulinienpläne (häufig integriert in Nutzungsplänen), Erschliessungsreglemente, PPReglemente, Fahrtenmodelle Sicherstellung der (planungsrechtlichen) Baureife - Gefahrenpläne, Sanierung von Altlasten, Projektierung & Bau von Erschliessungsanlagen (Vorfinanzierung der Gmde), Sanierungsprogamme für Lärmschutz, Landumlegung, Quartierplanung Schutz von Ortsbildern / Denkmälern - Schutzverordnungen (Gebiete: z.B. Altstadt), Schutzverfügungen (Einzelobjekte), Sanierungsbeiträge an Eigentümer, Beratung von Architekten / Bauwilligen Æ Schutzinventare, Sondernutzungspläne Schutz / Entwicklung / Pflege von Natur- und LS-Objekten - Nutzungsplanung: Schutzzonen, überlagernde Zonen, GZ, Abstände etc. - Schutzinventare, Schutzverordnungen (Gebiete), Schutzverfügungen (Einzelobjekte), Beiträge für Mindernutzen / Pflegeaufwand, Beratung der Bewirtschafter, Lp, Öffentlichkeitsarbeit, LEK, landschaftspflegerische Begleitpläne (Planung Ersatzmassnahmen bei Eingriffen) Qualitätssicherung - Aktive Boden- / Liegenschaftspolitik der Gmde (viele kl. Grundstücke sind dabei nützlich!), Kontrolle der Bau-/Nutzungsvorschriften, Raum-/Sozial-/Umwelt-Verträglichkeitsprüfungen, Fachgutachten, Sondernutzungspläne, Masterpläne, Pilotprojekte, Wettbewerbe, Verträge mit Privaten Marktwirtschaftliche Instrumente (MIR) - Abgaben (Kausal- und Lenkungsabgaben, Steuern), Subventionen - Flächennutzungszertifikate - Subventionen, Impulsprogramme, Investitionshilfe / Entwicklungskonzepte, Finanzplanung Instrument „Richtplan“ Richtplankarten, Objektblätter, Planungsbericht 10