Vorwort Bericht

Werbung
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10-08
Meilen, Wohnüberbauung BGZ
Projektwettbewerb
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Albisriederstrasse 358
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8047 Zürich
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hrjjbo=_^rj^k^dbjbkq=dãÄe=
Tramstrasse 85
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8050 Zürich
Tel.
044 315 40 90
Fax
044 315 40 99
[email protected]
=
18. Februar 2011
KBM GmbH / Verfasser
Seite 2
www.kummerbm.ch
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fåÜ~äíëîÉêòÉáÅÜåáë=
1. Grundlagen
4
1.1
Ausgangslage .......................................................................................................................................................... 4
1.2
Ziel .......................................................................................................................................................................... 4
1.3
Perimeter ................................................................................................................................................................. 5
1.4
Aufgabenstellung ..................................................................................................................................................... 5
1.5
Beurteilungskriterien ................................................................................................................................................ 6
1.6
Rechtsweg ............................................................................................................................................................... 6
2. Allgemeine Bedingungen
7
2.1
Auftraggeberin ........................................................................................................................................................ 7
2.2
Art des Wettbewerbes / Verfahren ............................................................................................................................ 7
2.3
Preisgericht .............................................................................................................................................................. 7
2.4
Experten .................................................................................................................................................................. 7
2.5
Beauftragte Architektenteams .................................................................................................................................. 7
3. Vorprüfung
8
3.1
Grundlagen.............................................................................................................................................................. 8
3.2
Vorprüfung .............................................................................................................................................................. 8
3.3
Vollständigkeit der Projekte ...................................................................................................................................... 9
3.4
Durchführung der Vorprüfung .................................................................................................................................. 9
3.5
Inhalt der Vorprüfung ............................................................................................................................................... 9
3.6
Erkenntnisse der Vorprüfung .................................................................................................................................... 9
3.7
Zulassung zur Jurierung .......................................................................................................................................... 10
3.8
Durchführung der 2. vertieften Vorprüfung ............................................................................................................. 10
4. Jurierung der Projekte
11
5. Erkenntnisse
12
6. Empfehlungen zur Weiterbearbeitung
13
7. Genehmigung der Beurteilung
14
8. Projektverfasser
15
9. Projekte
21
Seite 3
=
NK dêìåÇä~ÖÉå=
NKN ^ìëÖ~åÖëä~ÖÉ=
Die politische Gemeinde Meilen ist Eigentümerin des Grundstücks Kat. Nr. 10716 an der Seestrasse /
Dollikerstrasse mit einer Grundfläche von 3‘093 m². Zur Unterstützung ihrer Ziele, die soziale und altersmässige Durchmischung der Bevölkerung zu erhalten und weiter zu fördern, beabsichtigt sie, gemeindeeigenes Land für den Wohnungsbau zu einem angemessenen Preis im Baurecht abzugeben. Dies soll das
Verbleiben oder die Rückkehr von Meilemerinnen und Meilemer mit ihren Familien ermöglichen.
Mittels einer Ausschreibung wurde eine gemeinnützige Bauträgerschaft mit Erfahrung im preisgünstigen
Wohnungsbau gesucht, welche für den Mittelstand bezahlbare Wohnungen plant, realisiert und betreibt.
Definition der Zielsetzung der Gemeinde Meilen:
Es sollen Wohnungen für den Mittelstand in Meilen entstehen. Gemäss Nachfrage sollen diese
Wohnungen für Familien, Paare sowie Einzelpersonen jeden Alters sein.
Mit einem gemeinsam zu erarbeitenden Vermietungsreglement soll die Vermietungspraxis zur
Zweckerhaltung sichergestellt werden.
Die Gemeinde Meilen als Energiestadt hat hohe Anforderungen an die Ökologie. Die neuen Wohnungen sollen diesem Anspruch gerecht werden.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen und architektonischen Qualität, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit soll ein geeignetes Planungsverfahren vorgeschlagen werden.
Die politische Gemeinde Meilen will das Grundstück im Baurecht zu einem angemessenen Preis
abgeben.
Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juni 2010 wird das Projekt mit der Baugenossenschaft Zurlinden
BGZ weiter bearbeitet. Sie wird die Bauträgerschaft der Wohnüberbauung sein. Die BGZ hat angeboten,
vor Ausarbeitung des Baurechtsvertrags auf eigene Kosten einen Architekturwettbewerb durchzuführen.
Dieses Vorgehen wird sehr begrüsst und dem Stimmbürger kann damit zusammen mit dem Baurechtsvertrag eine wichtige zusätzliche Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden.
NKO wáÉä=
Die BGZ möchte mit diesem Projektwettbewerb überzeugende Vorschläge für eine kostengünstige genossenschaftliche Wohnüberbauung erhalten. Es sollen gemäss der zulässigen erhöhten Baumasse bei einer
Arealüberbauung ca. 27 Wohneinheiten in einem Mix von 2 ½ -, 3 ½ - und 4 ½ - Zimmerwohnungen
erstellt werden. Eine möglichst hohe Ausnutzung ist anzustreben.
Die Genossenschaft versteht sich als Schrittmacherin im zukunftsorientierten Wohnungsbau und setzt bei
Neubauten auf eine innovative und nachhaltige Bauweise. Sie legt grossen Wert darauf, mit prägnanter
Architektur und mutigen Pionierprojekten im Wohnungsbau ein Zeichen zu setzen und orientiert sich dabei an dem Ziel „2000-Watt-Gesellschaft“.
Es sind optimale Lösungen in städtebaulicher, architektonischer, betrieblicher und ökologischer Hinsicht
gesucht. Das Projekt soll sich durch zeitgemässe gute Architektur und hohe Siedlungsqualität auszeichnen.
Aufgrund der Grundstücksgrösse und der Lage des Grundstücks in der Kernzone KB 2.8 ist eine Arealüberbauung zulässig. Das anschliessende Baugesuch muss aufgrund der Lage in der Kernzone sowie bei
einer Arealüberbauung durch das Baukollegium der Gemeinde Meilen beurteilt werden. Durch den Wettbewerb soll die architektonische Qualität für die Bewilligungsfähigkeit sichergestellt werden.
Seite 4
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NKP mÉêáãÉíÉê=
Kat. Nr. 10716 Grundstücksfläche: 3‘093 m²
NKQ ^ìÑÖ~ÄÉåëíÉääìåÖ=
Die BGZ wünscht für ihre Überbauung eine einfache klare Architektursprache bei optimaler Funktionalität.
Es wird besonderen Wert darauf gelegt, in den Projektvorschlägen den genossenschaftlichen Gedanken
umzusetzen, in der Konzeption der Gebäude, in den Wohnungsgrundrissen und der Gestaltung der öffentlichen und privaten Aussenräume. Die BGZ strebt ein Konzept an, welches der Überbauung eine eigene Identität und Adresse verleiht und den zukünftigen Mietern Identifikationsmöglichkeiten bietet.
Die Wohnungen sollen sowohl jüngere Bewohner, Paare und Einzelpersonen, als auch Familien und ältere
Generationen ansprechen. Die Wohnungsgrundrisse sollen flexibel genutzt werden können. Dienstleistungsnutzungen sind nicht gewünscht.
Die BGZ will eine Siedlung mit nachhaltiger Bauweise, trendsetzendem Energiekonzept und optimalen
Grundrisslösungen erstellen, die ein gutes Preis- / Leistungsverhältnis aufweist. Es soll grosszügiger Wohnraum entstehen, der auf Ort und Kontext eingeht.
Das Projekt soll als Holzbau konzipiert werden.
Die öffentlichen Freiräume und Grünflächen, besonders die Einbindung der grünen Fläche des Gewässerabstandes zum Inneren Dollikerbach, sind im Kontext zu gestalten, eingebunden in das Gesamtkonzept
und die Umgebung gemäss den unterschiedlichen Nutzungszwecken. Mit der Gestaltung der Freiräume
und Spiel- und Ruheflächen soll eine gute Wohnqualität für die Wohnsiedlung erreicht werden. Für jede
Wohneinheit ist ein attraktiver privater Aussenraum gewünscht. Gemeinsam nutzbare Räume und gemeinsame Aussenräume für die Mieter sind vorzusehen und zu gestalten.
Die hohe Lärmbelastung von Seite der Seestrasse ist zu berücksichtigen und in die Projektentwicklung
einzubeziehen. Es ist eine innovative Lösung des Schallschutzes zu suchen.
Seite 5
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NKR _ÉìêíÉáäìåÖëâêáíÉêáÉå=
Städtebau / Architektur / Ortsbild
Wohnungsqualität und Funktionalität
Wirtschaftlichkeit
Nachhaltigkeit - Umwelt
Gesamtwertung
Die Reihenfolge enthält keine Wertung. Das Preisgericht nimmt aufgrund der aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwertung vor.
NKS oÉÅÜíëïÉÖ=
Das Verfahren des Projektwettbewerbs unterstand nicht dem öffentlichen Vergaberecht. Das Wettbewerbsprogramm vom 16. September 2010 und die Fragenbeantwortung vom 18. Oktober 2010 hatten
für die Veranstalter, die Teilnehmenden und das Preisgericht Verbindlichkeit. Alle versendeten Unterlagen
wurden vom Preisgericht und der Auftraggeberin genehmigt.
Durch die Abgabe ihres Projektes anerkannten die Teilnehmenden diese Grundlagen und den Entscheid
des Preisgerichtes.
Der Projektwettbewerb richtet sich subsidär an die Ordnung SIA 142 / 2009 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe.
Seite 6
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OK ^ääÖÉãÉáåÉ=_ÉÇáåÖìåÖÉå=
OKN ^ìÑíê~ÖÖÉÄÉêáå=
Baugenossenschaft Zurlinden BGZ
Albisriederstrasse 358
8047 Zürich
www.bgzurlinden.ch
OKO ^êí=ÇÉë=tÉííÄÉïÉêÄÉë=L=sÉêÑ~ÜêÉå=
Zur Erlangung von Vorschlägen wird ein eingeladener, anonymer, einstufiger Projektwettbewerb
durchgeführt.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Elf ausgewählte Architektenteams erhielten eine Einladung zur Teilnahme.
Die Projekteingaben wurden öffentlich juriert.
OKP mêÉáëÖÉêáÅÜí=
Fachpreisrichter
Peter Ess, Architekt, ehemaliger Direktor Amt für Hochbauten Stadt Zürich
(Präsident des Preisgerichts)
Marianne Dutli Derron, Architektin, Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau, SVW Zürich
Jürg Glarner, Dipl. Architekt HTL
Alain Roserens, Dipl. Architekt ETH / SIA
Ersatz: Marie-Noëlle Adolph, Landschaftsarchitektin FH BSLA
(Mitglied im Baukollegium der Gemeinde Meilen)
Sachpreisrichter
Urs Frei, Präsident des Vorstand der Baugenossenschaft Zurlinden
Alfred Brönnimann, 1. Vizepräsident des Vorstand der Baugenossenschaft Zurlinden
Irene Ritz-Anderegg, Ressortvorsteherin Liegenschaften und Sport, Mitglied des Gemeinderat
Ersatz: Rolf Hefti, Geschäftsführer der Baugenossenschaft Zurlinden
OKQ bñéÉêíÉå=
Experten und Berater
Nachhaltigkeit - Umwelt:
Kosten:
Beratung Akustik / Lärmschutz:
Architekturbüro H.R. Preisig, 8006 Zürich
ARIGON Generalunternehmung AG, 8050 Zürich
Wichser Akustik & Bauphysik AG, 8052 Zürich
OKR _É~ìÑíê~ÖíÉ=^êÅÜáíÉâíÉåíÉ~ãë=
Folgende elf Architektenteams haben ihre Teilnahme verbindlich zugesagt und ihre Projekte abgegeben:
CH Architekten AG, 8304 Wallisellen
Dachtler Partner AG, 8036 Zürich
Harder Haas Partner AG, 8193 Eglisau
Jürg P. Hauenstein Architekturbüro, 8003 Zürich
Schwendener Baumanagement, 8004 Zürich
Andreas Ostertag Architekten GmbH, 8706 Meilen
pool Architekten, 8003 Zürich
Martin Spühler Architekten AG, 8001 Zürich
Heinz Wenger AG, 8706 Meilen
Egli Rohr Partner AG, 5405 Baden - Dättwil
neff neumann architekten ag, 8004 Zürich
Seite 7
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PK sçêéêΩÑìåÖ==
PKN dêìåÇä~ÖÉå=
Die Grundlagen bildeten folgende Dokumente:
Programm für einen Projektwettbewerb vom 16. September 2010.
Fragenbeantwortung vom 18. Oktober 2010 und ergänzendes E-Mail zu den Landkosten vom
17. November 2010.
Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich und dazugehörige Verordnungen und Kommentare.
Bau- und Zonenordnung (BZO) 1997 der Gemeinde Meilen.
Zonenplan 2007 der Gemeinde Meilen.
Kernzonenplan Dollikon der Gemeinde Meilen.
Parkierungsnormen VSS-Norm der Schweizerischen Normenvereinigung.
Verordnung
über
private
Fahrzeugabstellplätze
(Revision
Parkplatzverordnung
PPV)
vom 16. Januar 2008.
Norm SIA 500:2009 „Hindernisfreie Bauten“.
etc.
PKO sçêéêΩÑìåÖ=
Bis zum Zeitpunkt des 1. Abgabetermins vom 16. Dezember 2010, 16.00 Uhr, oder per Post (Massgabe
Poststempel) sind folgende elf Projekte (Pläne, Beschriebe und teilweise Berechnungen zum Strassenlärm /
Lärmpegelkarte) eingegangen:
25 plus 1
BACHSTELZE
BETULA
Bonnie & Clyde
Churfirsten
LUNGO
MILESTONES
NEPTUN
pairi-daeza
Queen Mary
V-AU
Die Gipsmodelle und Berechnungen zum Strassenlärm / Lärmpegelkarte aller elf Projekte sind bis zum
Zeitpunkt des 2. Abgabetermins vom 07. Januar 2011, 16.00 Uhr, oder per Post eingegangen.
Sämtliche Unterlagen sind anonymisiert und mit dem Kennwort versehen fristgerecht bei der Kummer
Baumanagement GmbH (KBM), Tramstrasse 85 in 8050 Zürich eingegangen.
cçäÖÉåÇÉ=^ÄïÉáÅÜìåÖÉå=ëáåÇ=òì=îÉêãÉêâÉåW==
nìÉÉå=j~êó=
Die Berechnungen zur Baumasse sind nochmals separat am 20.12.2010 per Post eingegangen. Die Verfasser hatten die Berechnungen jedoch bereits ihrer Mappe vom 16.12.2010 beigelegt. Somit waren alle
Unterlagen fristgerecht eingegangen.
jfibpqlkbp=
Die Berechnungen zum Strassenlärm wurden fristgerecht per Post eingereicht. Jedoch hat der Verfasser
des Projektes auf dem Briefcouvert seinen Absender angegeben und damit die Anonymität aufgehoben.
Es wurde pro Wettbewerbsteilnehmer ein Lösungsvorschlag abgegeben, ohne Varianten. Die Auflistung
der Projekte für die Vorprüfung erfolgt alphabetisch.
Seite 8
=
PKP sçääëí®åÇáÖâÉáí=ÇÉê=mêçàÉâíÉ=
Die eingereichten Projekte wurden auf die Vollständigkeit und die Erfüllung der formalen Vorgaben geprüft. Sämtliche Projekte sind vollständig und haben die Vorgaben erfüllt. Beim Projekt „25 plus 1“ fehlt
das Schachtkonzept.
PKQ aìêÅÜÑΩÜêìåÖ=ÇÉê=sçêéêΩÑìåÖ=
Die Vorprüfung wurde von der Kummer Baumanagement GmbH, Frau Silke Hagner, vorgenommen. Für
die Vorprüfung wurden folgende Teilprüfungen durchgeführt:
Architekturbüro H.R. Preisig, Herr Hansruedi Preisig, Teilprüfung Nachhaltigkeit - Umwelt
Bauabteilung der Gemeinde Meilen, Herr Michael Hämmerli, Stellungnahme Baurecht
Büro Wichser Akustik & Bauphysik AG, Herr Stefan Huber, Vorprüfung Lärmschutz
ARIGON Generalunternehmung AG, 8050 Zürich, Kostenermittlung und Wirtschaftlichkeit
PKR fåÜ~äí=ÇÉê=sçêéêΩÑìåÖ=
Das Grundstück befindet sich in der Kernzone KB 2.8 und liegt gemäss Kernzonenplan „Dollikon“ innerhalb eines Gebietes, in dem „Neueres Bauen in Kernzonen“ möglich ist. Es ist ausserdem eine Arealüberbauung möglich. Die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung müssen besonders gut gestaltet sein.
In der Kernzone sowie bei Arealüberbauungen werden die Erfüllung der gestalterischen Anforderungen an
die Bebauung und die architektonische Qualität durch das Baukollegium der Gemeinde Meilen sichergestellt.
Die eingereichten Projekte wurden in der Vorprüfung nach den Anforderungen des Wettbewerbsprogramms und der Fragenbeantwortung auf folgende Aspekte geprüft:
Eingangskontrolle (Pläne + Beschriebe, Modelle, Pegelkarte Aussenlärm / Berechnung Strassenlärm)
Bau- und planungsrechtliche Bedingungen
Raumprogramm
Anforderungen an Wohnungen / Räume / Gebäude
Parkierung
Behindertengerechtigkeit
Flächen- und Volumenberechnungen / Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit
Beurteilung Einhaltung des Lärmschutzes / vorgeschlagene Massnahmen
Nachhaltigkeit - Umwelt
Kostenermittlung und Wirtschaftlichkeit
PKS bêâÉååíåáëëÉ=ÇÉê=sçêéêΩÑìåÖ=
Die Prüfpunkte der Vorprüfung wurden pro Projekt in einer Tabelle dargestellt. Dazu wurden die Prüfpunkte vergleichend gegenübergestellt.
Alle elf Projektvorschläge basieren auf Lösungsansätzen, welche die maximale Ausnutzung des Grundstückes inkl. des Arealbonus (max. 9‘526.44 m³ Hauptbaumasse) in der Kernzone anstreben. Die Bauten und
deren Umschwung müssen besonders gut gestaltet sein.
Die Arbeiten weisen hauptsächlich im Baurecht wesentliche Abweichungen auf. Dies betrifft folgende
Prüfpunkte:
1. Die Umsetzung von Neubauten innerhalb der Kernzone und deren Interpretationsspielraum für zeitgemässe Formen. Dies betrifft die Dachformen einzelner Projekte.
2. Die Wahl der Dachform und die Umsetzung dieser innerhalb der max. zulässigen 2 Dachgeschosse,
Def. Dachgeschoss im Zusammenhang mit § 49 PBG.
3. Umsetzung von Dachaufbauten im 1. und 2. Dachgeschosse gemäss den zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der zulässigen Belichtungsmöglichkeiten und generell die 1/3-Regelung für Dachaufbauten.
Seite 9
=
4. Die Abgrabungen sind zum Teil > 1/3 der Fassadenlänge und > 1 m tief. Innerhalb der Arealüberbauung könnte die max. zulässige Abgrabung bei einem besonders guten Projekt und besonders guter Architektur projektspezifisch neu beurteilt werden, innerhalb eines Spielraums, welcher der Gemeinde
obliegt.
5. Die Überschreitung der Baumassen.
Die Umsetzung des geforderten Wohnungsmix und die definierten Wohnungsgrössen weisen teilweise
Abweichungen auf. Die Anforderungen an den Schallschutz werden mehrheitlich erfüllt.
PKT wìä~ëëìåÖ=òìê=gìêáÉêìåÖ=
Bei allen Projekten sind Abweichungen zu den Vorgaben festgestellt worden. Die Abweichungen zu den
baurechtlichen Vorgaben sind teilweise gross und könnten die Projektkonzepte beeinflussen.
Bezüglich der Anonymitätsverletzung beim Projekt „MILESTONES wurde die Befangenheit innerhalb des
Preisgerichtes bei den Fach- und Sachjuroren und Experten überprüft und konnte ausgeschlossen werden,
da die Vorprüfungsstelle diesen Fehler korrigierte und die Anonymität gegenüber dem Preisgericht und
den Experten sicherstellte. Das Preisgericht entschied, alle elf Projekte, inklusive des Projektes
„MILESTONES“, zur Jurierung zugelassen.
PKU aìêÅÜÑΩÜêìåÖ=ÇÉê=OK=îÉêíáÉÑíÉå=sçêéêΩÑìåÖ=
In einer 2. vertieften Vorprüfung wurden einzelne Projekte auf folgende Aspekte geprüft:
Klärung der anrechenbaren Volumen zur Hauptbaumasse bei Innenhöfen.
Abklärung der erforderlichen Schutzabstände für den Brandschutz bei Innenhöfen und Massnahmen
bei ungenügenden Schutzabständen.
Umsetzung und Gestaltung der zulässigen zwei Dachgeschosse.
„Potentialcheck“ bei den Kosten und der Wirtschaftlichkeit.
Seite 10
=
QK gìêáÉêìåÖ=ÇÉê=mêçàÉâíÉ=
Die Jurierung erfolgte an zwei Tagen. Das Preisgericht tagte am 28. Januar 2011 im Dorfprovisorium der
Gemeinde Meilen, Schulhausstrasse 23, 8706 Meilen zum ersten Jurystag. Das Preisgericht aus Fach- und
Sachjuroren war vollzählig.
Nach einer freien Besichtigung der Projekte wurde der Jurytag vom Präsidenten des Preisgerichtes und
vom Präsidenten des Vorstandes der BGZ eröffnet. Die Erkenntnisse der Vorprüfungen wurden vorgestellt,
Einzelergebnisse der Vorprüfungen wurden der Gruppe beim 1. Rundgang am jeweiligen Projekt genauer
erläutert.
In vier Gruppen wurden jeweils zwei oder drei Projekte studiert und erläutert. Im Anschluss stellten die
Gruppen ihre Erkenntnisse vor, die Jury besichtigte das Grundstück und es wurde ein erster Wertungsdurchgang vorgenommen.
Im 1. Wertungsdurchgang sind die Projekte „25 plus 1“, „BETULA“, „MILESTONES“, „NEPTUN“, und “VAU“ ausgeschieden. Es wurde ein Kontrollrundgang durchgeführt. Die verbleibenden Projekte wurden
vertieft diskutiert. Im 2. Wertungsrundgang ist das Projekt „Bonnie & Clyde“ ausgeschieden.
Am 2. Jurytag, 07. Februar 2011, wurden zunächst die Ergebnisse der vertieften 2. Vorprüfung vorgestellt.
Die Jury führte einen Kontrolldurchgang aller elf Projekte durch und verlas zu allen Projekten die wertenden Beschriebe. Der Kontrollrundgang bestätigte den Entscheid vom 1. Jurytag. Es gab keine Rückkommensanträge.
Nach dem 3. Wertungsrundgang, bei dem die Jury nochmals intensiv die vier Projekte der engeren Wahl
analysierte und diskutierte, wurde eine Rangierung vorgenommen. Die Jury legte folgende Rangierung
fest: 4. Rang „LUNGO“, 3. Rang „Queen Mary“, 2. Rang „Churfirsten“, 1. Rang „pairi-daeza“.
Ein abschliessender Kontrolldurchgang bestätigte diese Rangierung und die Jury beschloss einstimmig, den
1. Rang und damit das Siegerprojekt an das Projekt „pairi-daeza“ zu vergeben.
Das Preisgericht beschloss folgende Rangordnung und Preiszuteilung und entschied, die verfügbare Preissumme (inkl. der festen Entschädigungen) von CHF 150‘000.- an die Teilnehmer wie folgt zu vergeben
(alle Werte exkl. MwSt):
1. Rang
2. Rang
3. Rang
4. Rang
pairi-daeza
Churfirsten
Queen Mary
LUNGO
ohne Rang
ohne Rang
ohne Rang
ohne Rang
ohne Rang
ohne Rang
ohne Rang
25 plus 1
BACHSTELZE
BETULA
Bonnie & Clyde
MILESTONES
NEPTUN
V-AU
1. Preis
2. Preis
3. Preis
3. Preis
CHF 30’000,CHF 26’000,CHF 20’000,CHF 18’000,CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
Seite 11
8’000,8’000,8’000,8’000,8’000,8’000,8’000,-
=
RK bêâÉååíåáëëÉ=
Die Ausgangslage für das zu bebauende Grundstück ist grundsätzlich klar und eindeutig. Die Baulinie, die
Gewässerabstandslinie und der Grenzabstand umschreiben das mögliche Baufeld präzise. Die Bauvorschriften definieren das Bauvolumen, die Gebäudehöhe sowie die Möglichkeiten des Attikageschosses.
Der Spielraum ist somit nicht allzugross. Der Baukörper wird zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss
aufweisen und ist längs der Dollikerstrasse zu positionieren. Der Wohnungsmix ist festgelegt, das Ausnützungsmass ist ebenso festgelegt, es wird das Maximum erwartet. Vordergründig stellt sich die Frage: Wo
liegt eigentlich der Gestaltungsspielraum in diesem Wettbewerb?
Das Preisgericht ist daher beeindruckt, wie unterschiedliche Lösungsvorschläge, aber auch mit welchen
unterschiedlichen Qualitäten in dieser beengten Ausgangslage, von den Teams vorgelegt wurden. Es hat
sich gezeigt, dass auch mit dieser Ausgangslage ein Wettbewerb ein geeignetes Verfahren ist, um verschiedene Lösungsansätze miteinander zu vergleichen, die verschiedenen Aspekte gegeneinander abzuwägen und gesamthaft ins Gleichgewicht zu bringen.
Das Preisgericht bedankt sich daher bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die eingereichten Projekte.
Im Verlaufe der Beurteilung hat sich herausgeschält, dass die Bewältigung der möglichen Baumasse auf
dem verfügbaren Perimeter ein zentrales Thema war. Dies zeigt sich einerseits bei der Ausgestaltung der
Dachvolumen. Mehrere Teams haben dazu gegriffen, ein zweites Dachgeschoss mit Wohnungen vorzuschlagen. Diese Vorschläge sind aus baurechtlicher Sicht (Begrenzung der Fensterfläche) nicht bewilligungsfähig und es kann aus Präjudizgründen auch keine Ausnahmebewilligung in Anspruch genommen
werden.
Eine weitere Auswirkung der erwarteten Baumasse zeigt sich in der Tendenz zu sehr tiefen Gebäuden.
Insbesondere stellt sich die Frage der Grundrissgestaltung bei sehr tiefen Gebäuden. Dabei ist zu erkennen, dass eine enge Beziehung zwischen der Gebäudetiefe und den vorgegebenen Wohnungsflächen
besteht. Die Projekte weisen zwei grundsätzliche Lösungsstrategien auf. Die einen Projekte haben eine
mittlere Erschliessung und Wohnungen, welche sich mehrheitlich entweder nach Nordwesten zur Bachseite oder nach Südosten auf die Dollikerstrasse orientierten. Die anderen folgen dem Prinzip der durchgehenden Wohnungen, welche einen Anteil an beiden Seiten haben. Insbesondere bei der Typologie der
durchgehenden Wohnungen zeigt sich, dass sehr grosse Gebäudetiefen bei den vorgegebenen Wohnungsgrössen zu schmalen Raumsituationen führen können, welche die Flexibilität der Raumnutzung
enorm einschränken kann. Zudem ist bei den durchgehenden Wohnungen die Belichtung der innenliegenden Wohnzonen eine Herausforderung.
Das Preisgericht kam zum Schluss, dass die beidseitige Orientierung möglichst vieler Wohnungen grundsätzlich eine grosse Wohnqualität darstellt. Voraussetzung ist jedoch, dass dafür nicht die innere Wohnungsqualität „geopfert“ werden muss. Die Belichtung über Innenhöfe wird als Aufwertung des inneren
Wohnbereiches positiv bewertet. Bedingung ist aber, dass die Einsicht zur Nachbarwohnung gelöst ist, die
Brandschutzanforderungen korrekt erfüllt werden und der Mehraufwand wirklich wertvolle innenliegende
Räume generiert.
Die einseitig orientierten Wohnungen werden grundsätzlich auch als vertretbare Lösung beurteilt. Es zeigt
sich, dass damit tendenziell wirtschaftlichere Lösungen erreicht werden können. Der Nachteil liegt darin,
dass die ruhige Lage gegen den Bach nur sehr spät von der Abendsonne profitiert, während die nach
Südosten, in Richtung Dollikerstrasse orientierten Wohnungen einen äusserst knappen Vorbereich haben
und stark auf die Lärm belastete Seetrasse ausgerichtet sind. Voraussetzung ist jedenfalls, dass die Wohnungen in sich eine sehr hohe räumliche Qualität aufweisen.
Unabhängig von der gewählten Grundrisstypologie zeigt sich, dass mit der Realisierung der maximal zulässigen Ausnützung das Maximum der höchsten Wirtschaftlichkeit nicht zu erreichen ist. Dabei stehen Projekte mit tieferen Erstellungskosten aber mit wenig qualitätsvollen Wohnungen Projekten mit qualitätsvollen Wohnungen und entsprechend höheren Kosten gegenüber. Das Preisgericht ist der Auffassung, dass
die Wohnungsqualität ein entscheidendes Kriterium für eine langfristige nachhaltige Überbauung ist und
daher nicht die kurzfristige Renditeüberlegung im Vordergrund stehen soll.
Seite 12
=
Die Landschaftsgestaltung wurde von den Teams in unterschiedlicher Tiefe bearbeitet. Am meisten überzeugen jene Projekte, welche den Naturraum im Anschluss an den Dollikerbach möglichst naturnah an das
Gebäude heranführen und eine klare Trennung zwischen den Wohnungsaussenräumen und dem Naturraum herstellen. Zudem zeige sich, dass die Projekte, welche das natürliche Terrain respektieren und auf
Abgrabungen und Geländeanpassungen möglichst verzichten, sich auf eine gute Art in den ortsbaulichen
Kontext einfügen können.
Bezüglich der Anforderungen an die Nachhaltigkeit, welche sich an den Grundsätzen des SIA Effizienzpfades Energie für 2000-Watt-Gesellschaft-kompatibles Bauen orientiert, konnte das Preisgericht feststellen,
dass diese Thematik bei den Teams angekommen ist und - in unterschiedlicher Qualität, aber auf hohem
Niveau - umgesetzt wurde. Aufgrund der Qualität und der architektonischen Vielfalt der eingereichten
Projekte lässt sich jedenfalls nicht schliessen, dass aufgrund der Nachhaltigkeitsanforderungen der Gestaltungsspielraum für die Architektinnen und Architekten massgeblich eingeschränkt wurde.
SK bãéÑÉÜäìåÖÉå=òìê=tÉáíÉêÄÉ~êÄÉáíìåÖ=
Das Preisgericht empfiehlt der Bauherrschaft das Projekt „pairi-daeza“ unter Berücksichtigung der Projektkritik zur Weiterbearbeitung und zur Ausführung.
Seite 13
=
TK dÉåÉÜãáÖìåÖ=ÇÉê=_ÉìêíÉáäìåÖ=
Der vorliegende Bericht mit Datum vom 18. Februar 2011 wird durch das Preisgericht genehmigt.
Peter Ess, Architekt, ehemaliger Direktor Amt für Hochbauten Stadt Zürich
(Präsident des Preisgerichts)
Marianne Dutli Derron, Architektin, Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau, SVW Zürich
Jürg Glarner, Dipl. Architekt HTL
Alain Roserens, Dipl. Architekt ETH / SIA
Ersatz: Marie-Noëlle Adolph, Landschaftsarchitektin FH BSLA
(Mitglied im Baukollegium der Gemeinde Meilen)
Urs Frei, Präsident des Vorstand der Baugenossenschaft Zurlinden
Alfred Brönnimann, 1. Vizepräsident des Vorstands der Baugenossenschaft Zurlinden
Irene Ritz-Anderegg, Ressortvorsteherin Liegenschaften und Sport, Mitglied des Gemeinderat
Ersatz: Rolf Hefti, Geschäftsführer der Baugenossenschaft Zurlinden
Seite 14
=
UK mêçàÉâíîÉêÑ~ëëÉê=
Nach der Unterzeichnung der Genehmigung über die beschlossene Rangfolge, der Festsetzung der Preissummen sowie der Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Auftraggeberin, ergab die Öffnung der
Teilnehmercouverts folgende Verfasser:
é~áêáJÇ~Éò~=
NK=o~åÖ==
^êÅÜáíÉâíìê=
neffneumann architekten ag
dipl. Architektinnen ETH SIA BSA
Kernstrasse 37
8004 Zürich
sÉêÑ~ëëÉê=L=jáí~êÄÉáí=
Barbara Neff
Bettina Neumann
Liliane Haltmeier
Sabrina Hürlimann
i~åÇëÅÜ~Ñíë~êÅÜáíÉâíìê=
Robin Winogrond
Landschaftsarchitekten
Binzstrasse 39
8045 Zürich
Robin Winogrond
Kristina Bäurle
_~ìáåÖÉåáÉìê=
Makiol + Wiederkehr
Holzbau-Ingenieure
Industriestrasse 9
5712 Beinwil am See
Peter Makiol
e~ìëíÉÅÜåáâ=
hps energieconsulting ag
Seestrasse 17
8703 Erlenbach
Roland Peter
`ÜìêÑáêëíÉå=
OK=o~åÖ=
^êÅÜáíÉâíìê=
CH Architekten AG
dipl. Arch. FH / ETH / SIA
Architekten + Generalplaner
Bahnhofplatz 1B
8304 Wallisellen
sÉêÑ~ëëÉê=L=jáí~êÄÉáí=
=
=
Guido Rigutto
Arthur Casagrande
Martin Glättli
Adam Melcher
Martin Meyer
Sandra Keyssner
Seite 15
=
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= SJB.KEMPTER.FITZE AG
Ingenieure und Partner USIC/SIA
Zürcherstrasse 239
8500 Frauenfeld
e~ìëíÉÅÜåáâ=
hürlimann engineering ag
Wändhülsen
8608 Bubikon
_~ìéÜóëáâ=L=^âìëíáâ=
Mühlebach Partner
Akustik & Bauphysik
Schulstrasse 9
8542 Wiesendangen
nìÉÉå=j~êó=
PK=o~åÖ=
^êÅÜáíÉâíìê=
Egli Rohr Partner AG
Architekten BSA SIA
Husmatt 9
5405 Baden 5 Dättwil
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=
=
Andreas Schmidt
Hans Rohr
Christopher Stepan
i~åÇëÅÜ~Ñíë~êÅÜáíÉâíìê=
Hager Landschaftsarchitektur AG
Bergstrasse 85
8032 Zürich
Pascal Posset
Kerstin Marx
_~ìáåÖÉåáÉìê=
IHT RAFZ Ingenieurholzbau + Holzbautechnik GmbH
Bahnhofstrasse 18
8197 Rafz
Markus Zimmermann
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QK=o~åÖ=
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Martin Spühler Architekten AG
Sihlamtstrasse 10
8001 Zürich
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=
=
Natalja Düsterhoft
Hans Peter Häberli
Carmen Schwelger
Erica Pasetti
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Appert & Zwahlen GmbH
Landschaftsarchitekten HTL / BSLA
Zugerstrasse 4
6330 Cham
Seite 16
=
Erich Zwahlen
Stéphanie Perrollaz
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Conzett Bronzini Gartmann AG
Dipl. Ingenieure ETH/FH/SIA
Bahnhofstrasse 3
7000 Chur
Rolf Bachofner
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Meierhans + Partner
Bahnstrasse 8
8603 Schwerzenbach
Rolf Kussmann
_~ìéÜóëáâ=
Meierhans + Partner
Bahnstrasse 8
8603 Schwerzenbach
bäÉâíêçJmä~åÉê=
BB & A Buri Bauphysik & Akustik AG
Industriestrasse 18
8604 Volketswil
Jürg Buri
OR=éäìë=N=
çÜåÉ=o~åÖ=
^êÅÜáíÉâíìê=
Jürg P. Hauenstein
Dipl. Architekt ETH / BSA / SIA
Zurlindenstrasse 192 a
8003 Zürich
=
=
=
Hans Diener
Atelier am unteren Rain
8117 Fällanden
i~åÇëÅÜ~Ñíë~êÅÜáíÉâíìê=
Andreas Tremp
Landschaftsarchitekt HTL / BSLA
Klingenstrasse 42
8005 Zürich
Kristina Schönwälder
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Andreas Lutz
ATP Ingenieure GmbH
Hofwiesenstrasse 3
8042 Zürich
båÉêÖáÉ=L=e~ìëíÉÅÜåáâ=
Rene Naef, EL Ing. HTL / NDSE
naef energietechnik
Jupiterstrasse 26
8037 Zürich
Seite 17
=
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çÜåÉ=o~åÖ=
^êÅÜáíÉâíìê=
pool Architekten
Bremgartnerstrasse 7
8003 Zürich
sÉêÑ~ëëÉê=L=jáí~êÄÉáí=
David Leuthold
Raphael Frei
Marcia Akermann
Vincent Lucas
Jves Lauper
Adriel Graber
i~åÇëÅÜ~Ñíë~êÅÜáíÉâíìê=
Haag Landschaftsarchitektur
Fabian Haag
Räffelstrasse 11
8045 Zürich
_~ìáåÖÉåáÉìê=
= SJB.KEMPTER.FITZE AG
Ingenieure und Partner USIC/SIA
Tobelackerstrasse 6
9100 Herisau
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Wichser Akustik & Bauphysik AG
Schaffhauserstrasse 550
8052 Zürich
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çÜåÉ=o~åÖ=
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Heinz Wenger AG
Obere Kirchgasse 22
8706 Meilen
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=
Heinz Wenger
Muck Wenger
Nicola Panzera
i~åÇëÅÜ~Ñíë~êÅÜáíÉâíìê=
Gartenideen AG
Oberdorfstrasse 33
8810 Horgen
Patrick Schönii
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= Kaufmann Oberholzer Roggwil AG
St. Gallerstrasse 19
9325 Roggwil
Rico Kaufmann
Stefan Brenner
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Basler & Hofmann Ingenieur und Planer AG
Forchstrasse 395
8032 Zürich
Theo Näf
David Ulmer
Seite 18
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Dachtler Partner AG
Architekten
Birmensdorferstrasse 94
8036 Zürich
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=
Oliver Strebel
Roberto Pelizzari
Marisa Brunner
Marco Kessler
Simon Kramer
i~åÇëÅÜ~Ñíë~êÅÜáíÉâíìê=
Raymond Vogel Landschaften AG
Feldstrasse 133
8004 Zürich
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= Hermann Blumer dipl. Ing. ETH/SIA
Oberschwendi 40
9104 Waldstatt
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= RMB Engineering AG
Technoparkstrasse 1
8005 Zürich
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Harder Haas Partner AG
Eigenstrasse 4
8193 Eglisau
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sÉêÑ~ëëÉê=L=jáí~êÄÉáí=
=
Regula Haas-Klöti
Robert Haas
Veronika Harder
Madlen Oest
Jutta Fromm
Manuel Moser
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raderschallpartner ag bsla sia
Burgstrasse 69
8706 Meilen
Sibylle Aubort Raderschall
Roland Raderschall
Andrea Fakler
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raumgleiter gmbh
Rüdigerstrasse 10
8004 Zürich
Christoph Altermatt
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= Zimmereigenossenschaft Zürich
Dennlerstrasse 41
8047 Zürich
Seite 19
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pÅÜ~ÅÜíâçåòÉéí=L=c~ëë~ÇÉ=
= SADA AG
Widenholzstrasse 1
8304 Wallisellen
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Schwendener Baumanagement
Ernastrasse 22
8004 Zürich
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=
Simon Pfenniger
Rolf Meier
Ivan Schwendener
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Vetschpartner AG
Neumarkt 28
8001 Zürich
Jürg Zollinger
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= SJB.KEMPTER.FITZE AG
Ingenieure und Partner USIC/SIA
Tobelackerstrasse 6
9100 Herisau
Samuel Gadient
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Amstein + Walthert AG
Andreasstrasse 11
8050 Zürich
Rolf Mielebacher
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braune roth ag
Hausacherstrasse 42
8122 Binz
Andreas Roth
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Architekturbüro Andreas Ostertag GmbH
A. Ostertag dipl. Arch, ETH/SIA
Dorfstrasse 38
8706 Meilen
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=
Rolf Blaser
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= Zimmerei Diethelm AG
Haltenstrasse 14
8706 Meilen
Ueli Schlumpf
Seite 20
9. Projekt
Seite 21
VKN
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NK=o~åÖ=
Das Projekt belegt den Baubereich mittels eines möglichst einfachen, rektangulären Baukörpers, der sich
zur Seestrasse hin zurückstuft und zum leicht abfallenden Gelände mittels einer feinen Abstufung in der
Dachlinie reagiert. Die Beschränkung auf ein Dachgeschoss führt zu einer kompakten Volumetrie, welche
dem Gebäude an der Alten Landstrasse und dem gartenartigen Umraum genügend Platz einräumt. Durch
das konzeptionelle Zusammenfassen der Parzellen zwischen Bach, Seestrasse, Dollikerstrasese und Alte
Landstrasse zu einer Einheit wird der Neubau als grosses Haus im Garten verstanden und schafft dadurch
ein selbstverständliches Nebeneinander der beiden ungleichen Gebäude. Mit der einfachen Massnahme
der räumlichen Abgrenzung durch eine niedere Gartenmauer entlang der Strassen wird das Gebäude mit
seinem Umraum auf überzeugende Art und Weise in die bauliche Umgebung eingepasst.
Das Bepflanzungskonzept mit präzise eingesetzten Sträuchern und Bäumen, vermag die unterschiedlichen
Charaktere von Bachlauf, Garten- und Strassenraum überzeugend und mit einfachen Mitteln umzusetzen.
Der grundsätzlich nicht privatisierte Gartenraum besticht vorallem in Kombination mit den privaten Aussenräumen der eingezogenen Loggien im Erdgeschoss und ermöglicht die Nutzung des Aussenraums auch
für die Bewohner der oberen Geschosse.
Die Wohneinheiten sind als durchgehende Wohntypen konzipiert und schaffen dadurch die Voraussetzung, dass sämtliche Wohnungen mit Ausnahme der Kleinwohnung vom attraktiven Ausblick in den
rückwärtigen Gartenbereich mit dem Bachlauf profitieren können. Vier zweiläufige Treppen mit Aufzügen
erschliessen die Wohnungen jeweils als Zweibünder. Aufgrund der hohen Bautiefe des Baukörpers schlagen die Projektverfasser vor, die mittleren Zonen der Wohnungen durch begrünte Innenhöfe zusätzlich mit
natürlichem Licht zu versorgen. Durch die geschickte Anordnung dieser Höfe im Bezug zum Treppenkern
entsteht in der Wohnung ein spannender, mäandrierender Wohn- und Essraum, welcher über eine Doppelflügeltür sogar bis zur Strassenfassade hin erweitert werden kann. Die in der Mittelzone des Gebäudes
angeordnete grosszügige Wohnküche wird durch den anschliessenden, vollverglasten Hof räumlich erweitert und erhält über einen diagonalen Blickbezug in den Garten zusätzliche räumliche Qualität. Zu überprüfen sind bei den Innenhöfen die erhöhten Anforderungen des Brandschutzes an die Fassadenkonstruktion. Es ist abzuwägen, ob der Anteil transparenter Fassadenteile im Hof aufgrund der zu erwartenden
höheren Kosten unter gleichzeitiger Beibehaltung der Qualität von Lichtführung und Raum-stimmung
verringert werden kann.
An der nordöstlichen Gebäudeecke führt eine gedeckte, relativ steile Abfahrtsrampe zur kompakt organisierten Einstellhalle und reduziert dadurch Immissionen auf das Minimum. Die Zugänglichkeit zur Nachbarsparzelle ist durch einen Fahrweg gewährleistet. Es ist sorgfältig zu prüfen, dass der grosse Tulpenbaum auf dem Nachbargrundstück durch die Neubauten nicht bedrängt wird.
Konstruktiv ist das Gebäude als Element-Holzbau auf einem betonierten Untergeschoss und massiven
Treppenkernen konzipert. Die zu horizontalen Bändern zusammengefassten Fenster und Balkone lassen
das Volumen in der Fassade als ruhigen und ausgewogenen Baukörper erscheinen.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Watt-kompatibles Bauen sind erreichbar. Trotz den Hofsituationen
aber dank der grossen Gebäudetiefe ist eine Kompaktheit im Mittelbereich möglich. Von Vorteil ist die
ressourcensparende Leichtbauweise. Hingegen erschliessen die 4 Treppenhäuser lediglich zwei Wohnungen pro Geschoss. Der Wärmedämmstandard ist mittelmässig. Die Nasszonenbereiche sind konzentriert
und übereinander liegend angeordnet. Das Schachtkonzept macht Sinn. Es werden dezentrale Einzelraumlüfter vorgeschlagen. Das Tragwerk ist einfach und klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einem
wärmegedämmten Holzständerbau mit einer aussenseitigen, hinterlüfteten Welleternitverkleidung. Die
Witterungsbeständigkeit ist hoch.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Der interne Schallschutz ist grösstenteils unproblematisch; kritisch
sind Bereiche, wo sich Badezimmer über Ruheräume befinden.
Das Projekt weist eine tiefe Wirtschaftlichkeit auf.
Seite 22
Das Projekt pairi-daeza fasziniert durch das attraktive Angebot von gleichwertigen Wohnungen in einem
schlicht gestalteten Baukörper und in architektonisch äusserst überzeugenden Grundrisslösungen, die eine
sehr hohe Wohnqualität an diesem Ort erwarten lassen.
Modellfoto
Seite 23
Situation
Querschnitt
Südost Fassade
Seite 24
Erdgeschoss
Wohnungstypen
Nordwest Fassade
Seite 25
Obergeschoss
Dachgeschoss
Wohnungstypen
Seite 26
VKO
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OK=o~åÖ=
Das Projekt Churfirsten verfolgt mit horizontal gegliederten und vertikal versetzten aneinander gereihten
vier Volumina eine Anlehnung an die vorhandene dörfliche und kleingliedrige Bebauungsstruktur. Weiter
wird eine weitere Typologie des Dorfkerns in der Ausgestaltung des im Terrain tiefer eingelassenen Sockels
aufgenommen.
Im tiefer gelegten Sockel befinden sich die Eingänge, Nebenräume und die Einstellhalle. Darüber sind zwei
fast identische Vollgeschosse und ein Dachgeschoss angeordnet. Ein Weg-, Treppen- und Rampennetz
führt vom Strassenniveau zu den Hauszugängen. Die Absenkung der Eingänge um ein halbes bis ganzes
Geschoss erlaubt den Projektverfassern zwei vollwertige Wohngeschosse zu planen und schafft weiter
eine räumlich wahrnehmbare Distanz zwischen Strasse und Wohnung. Einblicke werden abgelenkt.
Über ein Treppenhaus werden jeweils zwei Wohnungen je Geschoss erschlossen. Trotz der zweiseitigen
Orientierung der Wohnungen zum Bach- und zum Strassenraum, ist die Loggia entweder auf der einen
Seite oder auf der anderen Seite angeordnet. Dieser Umstand wird als nachteilig empfunden. Die Küche
ist in der Mitte des durchgesteckten Wohn- / Essraumes geplant und scheint angemessen belichtet. Der
Entreebereich und der Aussenraum der Wohnungen sind eher knapp bemessen.
Die einseitig orientierten Dachwohnungen weisen durch die Rücksprünge grosse Terrassen auf, teilweise
sogar mit Seesicht und südseitiger Besonnung. Das Raumgefüge dieser Wohnungen, mit dem direkten
Eintritt in den Koch- / Essbereich, weiter durch den Wohnbereich in die Individualzimmer, wird als attraktiv
erkannt. Überhohe Wohnzimmer steigern weiter deren Attraktivität, jedoch muss noch deren Bewilligungsfähigkeit geprüft werden. Durch das vorgeschobene Südwestvolumen werden die bereits nordseitig
liegenden Privatgärten und Loggien verstärkt verschattet.
Der strassenseitige Aussenraum mit dem Absenken des Eingangsgeschosses wird durch Wege und Rampen, begleitet von Stützmauern, besetzt, und mit Chinaschilf unterschiedlicher Höhe bepflanzt. Die zum
Bach orientierte Grundstücksseite wird als naturnahe Hangwiese vorgeschlagen. Das Projekt kann nur mit
einer Neubeurteilung der hohen Qualität der vorgeschlagenen Abgrabungen realisiert werden.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen für die Erstellung und den Betrieb des Gebäudes bedingt erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Wattkompatibles Bauen dürften knapp erreichbar sein. Das Gebäude hat eine mittlere Kompaktheit, es erschliesst mit vier Treppenhäusern pro Geschoss lediglich 2 bis 3 Wohnungen und ist in einer Bauweise mit
einem durchschnittlichen Ressourcenaufwand konzipiert. Der Wärmedämmstandard ist gut. Die Nasszonenbereiche, inklusive die Küchen, sind rund um das Treppenhaus konzentriert angeordnet. Das Schachtkonzept macht Sinn, die Schächte sind durchgängig und partiell vom Treppenhaus her zugänglich. Es wird
eine Bedarfslüftung vorgeschlagen; deren Horizontalverteilung erfolgt in einem heruntergehängten Deckenbereich. Die Forderung nach Systemtrennung wird erfüllt. Das Tragwerk ist einfach und klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einem wärmegedämmten Holzrahmenbau mit einer hinterlüfteten
Holzschalung. Es ist mit einer mittleren Witterungsbeständigkeit zu rechnen.
Für die 2 ½ - Zimmer Wohnung im 1. Obergeschoss ist bezüglich der Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Ob diese erteilt werden kann, ist jedoch
fraglich und die Bewilligungsfähigkeit nicht sichergestellt. Der interne Schallschutz ist grösstenteils gewährleistet. Kritisch sind die Bereiche, wo sich Küchen- und Wohnzimmer über Ruheräume befinden.
Das Projekt weist eine mittlere bis mässige Wirtschaftlichkeit auf.
Die Anlehnung an die Typologie der Dorfstruktur mit der Abgrabung des Sockelgeschoss wird im Projekt
anerkannt. Die gestalterische und räumliche Umsetzung mit attraktiven, grosszügigen Hauszugängen und
gemeinschaftlicher Nutzung bleibt jedoch bescheiden.
Seite 27
Modellfoto
Situation
Seite 28
Attika, 1. und 2. Geschoss
Seite 29
Südfassade
Ostfassade
Innenraum „Durchwohnen“
Seite 30
Nordfassade
Westfassade
Schemaschnitt
E
Eingangsgeschoss und Untergeschoss
Seite 31
VKP
nìÉÉå=j~êó=
PK=o~åÖ=
Ortsbaulich zeigt sich der zweigeschossige Baukörper mit Attikaausbildung als grosses, den Baulinien folgendes Volumen und reagiert auf die leichte Neigung der Parzelle zum See hin mittels einer feinen Staffelung in der Gebäudehöhe. Gegenüber dem historischen Gebäude an der Alten Landstrasse verhält sich die
Volumetrie respektvoll und schafft zusammen mit dem grossen Tulpenbaum einen angemessenen Aussenraum.
Der Aussenraum wird etwas undifferenziert als erweiterter Schilfgürtel der ursprünglichen Seeufervegetation interpretiert und wird dadurch den effektiv vorhandenen, sehr unterschiedlichen Situationen nicht
richtig gerecht. Der auf einen kleinen Bereich reduzierte Spielplatz als gemähte Fläche im Schilf genügt als
Freiraum einer familienfreundlichen Wohnsiedlung nicht.
Durch ein geschicktes Abdrehen der inneren Struktur gegenüber der Strassenbaulinie entstehen einerseits
dreiecksförmige Balkone, welche die lange Gebäudefront brechen und sie gleichzeitig in die
Massstäblichkeit des Quartiers einordnen. Zudem wird durch das Ausdrehen der einzelnen Wohnungen je
nach Gebäudeseite eine differenzierte Ausrichtung des Inneren zum Aussenraum und zur Aussicht hin
erreicht.
Die Wohnungen sind über drei mittig angeordnete Treppenkerne erschlossen und orientieren sich als einseitig ausgerichtete Wohnform entweder gegen die Dollikerstrasse oder gegen den Dollikerbach. Dies
führt dazu, dass die einzelnen Wohnungen bezüglich der Orientierung sehr unterschiedliche Qualitäten
ausweisen. Sämtliche Einheiten basieren auf einem rückwärtig über einen etwas langen Erschliessungskorridor erschlossenen, L-förmigen Grundrisstyp. Die Raumproportionen der Individualzimmer aber auch der
Wohnräume sind etwas schmal und schränken teilweise die Möblierungsmöglichkeiten ein. Grosszügig
wirkt sich dagegen die Möglichkeit aus, dass sämtliche Zimmer mit dem Aussenraum verbunden sind und
damit eine spannende, zirkuläre Raumkommunikation entstehen kann.
Konstruktiv ist das Gebäude als vollständiger Holzbau auf einem betonierten Untergeschoss aufgebaut.
Die Holzelemente sind mittels einer hinterlüfteten Schieferfassade verkleidet und diese lässt somit eine
unterhaltsfreie Konstruktion erwarten.
Das Projekt erfüllt die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen. Die Ziele für ein 2000-Watt-kompatibles Bauen sind gut erreichbar. Das Gebäude ist sehr kompakt, hat einen niedrigen Fensterflächenanteil und ist in einer ressourcenschonenden Leichtbauweise konzipiert. Über drei Treppenhäuser werden je 2 bis 3 Wohnungen pro Geschoss erschlossen. Der Wärmedämmstandard ist hoch. Die Nasszonenbereiche sind mehr oder weniger konzentriert und übereinander
liegend angeordnet. Das Schachtkonzept macht Sinn. Es werden dezentrale Einzelraumlüfter vorgeschlagen. Das Tragwerk ist einfach und klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einem wärmegedämmten Holzrahmenbau mit einer aussenseitigen, hinterlüfteten Schieferverkleidung. Die Witterungsbeständigkeit ist hoch.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Der interne Schallschutz ist unproblematisch, ausgenommen im
Attikabereich, wo der Lift jeweils an einen Ruheraum angrenzt.
Das Projekt weist eine mässige Wirtschaftlichkeit auf.
Beim Projekt Queen Mary handelt es ich um ein interessantes Konzept, dass mittels der einfachen Massnahme der geometrischen Ausdrehung vielfältige Blick- und Raumbezüge schafft, den Nachteil einer einseitigen Orientierung der Wohnungen und der damit entstehenden unterschiedlichen Qualitäten der
Wohnungen aber nicht vollständig aufzuwiegen vermag.
Seite 32
Modellfoto
Situation
Südfassade
Westfassade
Seite 33
Seeblick, Orientierung, Grünraum
Erdgeschoss mit Umgebung
Seite 34
Obergeschoss
Attikageschoss
Untergeschoss
Wohnungstypen
Ostfassade
Seite 35
Fassadenausschnitt
Nordfassade
Seite 36
VKQ
irkdl=
QK=o~åÖ=
Mit einer Grossform zeigen uns die Verfasser den Typus der „durchgehenden Wohnungen“ auf. Mit der
Schaffung eines Hochparterres wird der Wohnsituation vor allem gegenüber der Dollikerstrasse Rechnung
getragen. Mit 4 Treppenhäusern werden jeweils pro Geschoss maximal 2 Wohnungen erschlossen. Durch
Innenhöfe werden die schmalen Wohnungsgrundrisse zusätzlich und interessant belichtet und mit dem
Einsatz von transluziden Elementen wird der direkte Einblick über die schmalen Lichthöfe eingeschränkt.
Die 24 Wohnungen werden alle mit demselben Typus des „Durchgehenden Wohnens“ geplant, alle Partizipieren von der Bachseite, der Wohn- und Esszimmerbereich ist eher knapp.
Das Hochparterre gegen den Bach schützt diese Zone vor „Übernutzung“. Im Aussenraum zur Dollikerstrasse wendet sich das Gebäude sehr stark ab. Im Dachgeschoss ist das „Zurückspringen“ teilweise
nicht genug berücksichtig, scheint aber baupolizeilich gut korrigierbar.
Mit den durchdringenden Lichthöfen ist die Wirtschaftlichkeit klar verschlechtert - feuerpolizeilich sind die
Lichthöfe auch teuer, aber umsetzbar. Durch halbgeschossige Eingangszonen werden die drei Baukörper
betreten. Mit dem Oblicht im Farngarten des Erdgeschosses wird versucht, eine minimale Tageslichtnutzung bis ins Untergeschoss / Parkierungsgeschoss zu bringen. Das Untergeschoss ist übersichtlich und klar
gegliedert. Der ganze Baukörper wird mit der Geschossigkeit und der Ausrichtung als gute und klare
Grossform wahrgenommen. Die deutliche Trennung von Tag- und Nachbereich wird konsequent umgesetzt. Es entstehen gleichwertige Wohnungen mit einer hohen räumlichen Qualität. Für alle Wohneinheiten ist der Wohnbereich einheitlich gegen den Bach ausgerichtet.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen für die Erstellung und den Betrieb des Gebäudes nur bedingt erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Wattkompatibles Bauen dürften deshalb nur knapp erreichbar sein. Das Gebäude ist, vor allem wegen den
Innenhöfen, wenig kompakt, zudem erschliesst es mit vier Treppenhäusern lediglich 2 Wohnungen pro
Geschoss. Hingegen ist es in einer ressourcensparenden Leichtbauweise konzipiert. Der Wärmedämmstandard ist mittelmässig. Die Nasszonenbereiche sind konzentriert angeordnet und übereinander liegend.
Es wird eine Bedarfslüftung vorgeschlagen; deren Horizontalverteilung erfolgt in einer allerdings aufwändigen Bodenkonstruktion. Die Forderung nach Systemtrennung wird erfüllt. Das Tragwerk ist einfach und
klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einem wärmegedämmten Holzrahmenbau mit einer hinterlüfteten Verkleidung mit Schieferplatten. Die Witterungsbeständigkeit ist hoch.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Beim internen Schallschutz sind die an Ruheräume angrenzenden
Liftsituationen kritisch.
Das Projekt weist eine sehr tiefe Wirtschaftlichkeit auf.
Mit der kompakten Grossform entsteht ein für die Lage klar strukturierter Baukörper der dem Ort und der
Umgebung Rechnung trägt. Die durchgehenden Wohnungen sind spannend und mit den Innenhöfen gut
belichtet. Leider ist die Vorzone zur Dollikerstrasse hin wenig einladend.
Seite 37
Modellfoto
Situation
Südost Ansicht
Seite 38
Erdgeschoss mit Umgebung
Nordwest Ansicht
Seite 39
Obergeschoss
Attikageschoss
Seite 40
Untergeschoss
Fassadenausschnitt
Längsschnitt
Seite 41
VKR
OR=éäìë=N=
=
Die Verfasserinnen und Verfasser stellen fest, dass als Folge der baurechtlichen Vorgaben eine Massierung
des Bauvolumens in einem längsorientierten Baukörper, entlang der Dollikerstrasse praktisch vorgegeben
ist. Das vorgeschlagene Gebäude folgt dementsprechend - mit kleinen Abweichungen - der Bau- und der
Gewässerabstandslinie. An der städtebaulichen Setzung vermag insbesondere zu überzeugen, dass im
Anschluss an das Schwesternhaus auf ein Attikageschoss verzichtet wurde und ein sehr moderater Übergang zum Nachbarhaus entsteht. Weniger zu überzeugen vermag die runde Ausformulierung des Gebäudeabschlusses zur Seestrasse. Dadurch wird verpasst, das Gebäude klar an der Dollikerstrasse zu positionieren, was im ortsbaulichen Kontext die schlüssigere Lösung wäre. Der vorgeschlagene Wetterschutz aus
Glas, wirkt an einem Wohngebäude eher fremd und weckt Erwartungen an ein Bürogebäude.
Die Kompaktheit und insbesondere die grosse Gebäudetiefe sind grundsätzlich optimale Voraussetzungen
sowohl für einen nachhaltigen Bau als auch eine gute Wirtschaftlichkeit. Allerdings zeigt sich, dass diese
Optimierung auf Kosten der Wohnungsqualitäten erreicht wird. Die Wohnungen sind zu stark einseitig
orientiert. Die Zimmerorientierung in das Erschliessungsgelenk gegen den Bach ist unattraktiv und bewirkt
eine gegenseitige Verschattung. Die Erdgeschosswohnungen gegen die Dollikerstrasse haben eine gute
Besonnung, werden jedoch durch die Zugangssituation stark gestört.
Die vorgeschlagenen Dimensionen der Zimmer sind unzweckmässig, es können nicht zwei Betten längs
gestellt werden. Generell ist innerhalb der Wohnungen kein interessantes, animiertes Raumgefüge zu
erkennen. Die vorgeschlagene Garage hat erhebliche Mängel. Die Zufahrtsrampe ist zu kurz und die Parkplatzbreite zu eng. Der Lift in die Parkgarage geht aus feuerpolizeilichen Gründen nicht.
Die Freiraumgestaltung überzeugt nicht. Insbesondere sind die rechtwinklig angeordneten Steinkörbe im
Übergang zur Seestrasse unverständlich. Durch die Öffnungen wird der Lärmschutzeffekt geschmälert.
Zudem wird der typische runde Übergang von Nebenstrassen in die Seestrasse, wie er in vielen Zürichseegemeinden vorkommt, ohne Not verunklärt. Der rückwärtige Zugang vom Haus zum Freiraum ist enorm
eingeklemmt. Der Sachzwang der Gewässerabstandslinie ist klar erkennbar. Zur Freilegung des Untergeschosses auf der Südseite sind grosse Abgrabungen erforderlich, welche zu einer unnatürlichen Geländemodulation führen.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen für die Erstellung und den Betrieb des Gebäudes erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Watt-kompatibles
Bauen sind erreichbar. Das Gebäude hat eine mittlere Kompaktheit, erschliesst mit zwei Treppenhäusern 4
bis 5 Wohnungen pro Geschoss und ist in einer Mischbauweise konzipiert, mit einem mittleren Ressourcenaufwand. Der Wärmedämmstandard ist hoch. Die Nasszonenbereiche sind rund um das Treppenhaus
konzentriert angeordnet. Das Schachtkonzept für die Bedarfslüftung macht Sinn, wobei Zugänglichkeit
und Horizontalverteilung unklar sind. Das Tragwerk ist einfach und klar strukturiert, ausgenommen bei
den nicht übereinander liegenden Balkonen. Für die Aussenwand wird eine an Ort erstellte Leichtbauweise
in Holz mit einer hinterlüfteten Glasfassade vorgeschlagen. Die Witterungsbeständigkeit ist hoch. Konstruktiv nicht gelöst sind die fassadenbündige Lage der Fenster im Bereich der Belüftungsebene sowie die
Machbarkeit der aussen aufgesetzten Schiebeläden.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Der interne Schallschutz ist gewährleistet, ausgenommen im Bereich der Waschküchen- und Schlafzimmerzonen.
Das Projekt weist eine sehr gute Wirtschaftlichkeit auf.
Insgesamt vermochten die Projektverfasser weder städtebaulich noch bezüglich der Wohnungsqualität in
dieser engen Situation eine Überzeugende Lösung vorzuschlagen. Alleine die guten Voraussetzungen für
ein energetisch optimiertes Gebäude und die tiefen Erstellungskosten reichen nicht für eine im umfassenden Sinne nachhaltige Überbauung.
Seite 42
Modellfoto
Situation
Ansicht Dollikerbach
Seite 43
Erschliessungsgeschoss
Ansicht Seestrasse
Seite 44
Ansicht Dollikerstrasse
Garten- und Garagengeschoss
4 ½ Zimmer Wohnung
Wohngeschoss
Dachgeschoss
Seite 45
Fassadenausschnitt mit Loggiakonstruktion
Seite 46
VKS
_~ÅÜëíÉäòÉ=
=
Die Verfassenden legen ihrem Entwurf eine sorgfältige Analyse der Raumstruktur des Dorfteils Dollikon
zugrunde. Mit der Gliederung des Gebäudes in Gebäude und Zwischenräume wird auf die Kleinmassstäblichkeit von Anbauten und Quergiebeln der historischen Bauten im Kern reagiert. Diese architektonische
Ausgestaltung zusammen mit dem Knick in der Gebäudemitte führt trotz der gesamthaft grossen Gebäudeform zu einer feinmassstäblichen Situation. Es gelingt, sowohl einen Bezug zum Dorfkern, als auch ein
angemessenes gegenüber zur östlichen Überbauung aus den 70er-Jahren zu schaffen. Die Materialisierung und der architektonische Ausdruck lassen auf eine Wohnüberbauung schliessen. Durch die klare
Ausgestaltung einer Längsfassade an der Dollikerstrasse und einer Seitenfassade gegen die Seestrasse wird
eine eindeutige Positionierung des Gebäudes im Siedlungsgefüge erreicht.
Überzeugend gelöst ist die Umgebungsgestaltung. Insbesondere die Hauszugänge, im Spannungsfeld von
Privatheit der Erdgeschosswohnungen und hausöffentlichem Anspruch an den Freiraum lassen erwarten,
dass das Konfliktpotential gering ist. Im Weiteren überzeugt der begrünte Zaun als Gestaltungselement
und Schallschutzmassnahme im Übergang von der Dollikerstrasse zur Seestrasse. Auf der Bachseite wird
eine klare Abgrenzung vom privaten Aussenbereich der Erdgeschosswohnungen und dem naturnah gestalteten Freiraum im Wasserabstandsbereich vorgeschlagen. Einzig auf der Nordseite dürfte der mächtige
Tulpenbaum durch das Gebäude arg in Bedrängnis geraten.
Die Erschliessung der Tiefgarage erfolgt an der Nordseite des Gebäudes. Sie ist gut organisiert. Die Zufahrtsrampe ist im Gebäude integriert und tritt daher im Umfeld kaum in Erscheinung. Zudem ist dadurch
die Rampe mit 15% Neigung noch vertretbar. Mit dieser Positionierung wird die Erschliessung des Gebäudes nicht beeinträchtigt.
Die Wohnungen werden weitestgehend als durchgehende Wohnungen organisiert. Dadurch profitieren
alle Wohnungen von den Vorzügen beider Seiten und partizipieren gleichzeitig auch an deren Nachteilen.
Sie weisen ein vielfältiges Raumgefüge auf. Die Individualräume sind dem Wohnbereich unterschiedlich
zugeordnet, so dass grundsätzlich eine grosse Nutzungsvielfalt entsteht. Leider werden diese Qualitäten
durch die vorgeschlagenen engen Raumdimensionen weitgehend aufgehoben. Es zeigt sich, dass die
Gebäudetiefe von etwa 19 m und die Zielgrössen der Wohnungsflächen zueinander in Widerspruch stehen. Der Küchenbereich ist zu eng. Die Individualräume lassen sich mit dem vorgeschlagenen Achsmass
nur schwer möblieren. Der Wohnbereich ist in dieser Dimension vertretbar. Durch die dem Wohnbereich
beidseitig vorgelagerten Balkone wird der innenliegende Essbereich äusserst schlecht belichtet.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen für die Erstellung und den Betrieb des Gebäudes nur bedingt erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Wattkompatibles Bauen dürften nur knapp erreichbar sein. Das Gebäude ist kompakt, erschliesst mit drei Treppenhäusern pro Geschoss 3 Wohnungen und ist in einer ressourcensparenden Leichtbauweise konzipiert.
Der Wärmedämmstandard ist mittelmässig. Die Nasszonenbereiche sind rund um das Treppenhaus konzentriert angeordnet. Das Schachtkonzept macht Sinn, die Schächte sind durchgängig und grösstenteils
vom Treppenhaus her zugänglich angeordnet. Es werden dezentrale Einzelraumlüfter vorgeschlagen. Das
Tragwerk ist einfach und klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einer aussenseitig gedämmten
Massivholzkonstruktion mit hinterlüfteten Faserzementplatten. Die Witterungsbeständigkeit ist hoch.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Der interne Schallschutz ist gewährleistet.
Das Projekt weist eine gute bis mittlere Wirtschaftlichkeit auf.
Insgesamt zeigen die Verfassenden einen schlüssigen städtebaulichen Entwurf und eine schlüssige Wohnungstypologie für die besondere Situation. Leider führten die vorgeschlagenen Raumdimensionen zu
Wohnungsgrundrissen, welche die individuellen Nutzungsmöglichkeiten zu stark einschränken.
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Modellfoto
Situation
Fassade Dollikerstrasse
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Fassade Dollikerbach
Erdgeschoss mit Umgebung
Fassade Berg
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1. Obergeschoss
Attikageschoss
Wohnungstypen
Wohnungsmodell
Seite 50
Detailansicht
Detailschnitt
Querschnitt
Längsschnitt
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VKT
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Vier Zeilenbauten, verbunden durch eine zentrale Erschliessung und eine Art rue interieure, nehmen im
Projektvorschlag Betula die Körnung des Quartiers auf. Im Schwarzplan scheint dies plausibel, im Modell
sowie im Erscheinungsbild kann sich diese Absicht jedoch nicht bestätigen. Das Bauvolumen tritt kompakt
dreigeschossig in Erscheinung, wobei die vorgeschlagene Attikaausbildung mit den gedeckten Dachterrassen baurechtlich nicht zulässig ist.
Bestechend scheint die Absicht jeweils 8 bis 10 Wohnung je Geschoss über eine Treppenhausanlage zu
erschliessen. Die vertikale Erschliessung sowie die langen, dunklen Korridore versprechen jedoch wenig
Aufenthaltsqualität und Kommunikation- und Begegnungsraum.
Die einseitig orientierten Wohnungen zum nordöstlichen Freiraum oder auf die Dollikerstrasse im Südwesten bieten bescheidene Wohnqualität mit innen liegenden dunklen Eingangs- und Küchen- / Essbereichen.
Die allseitigen Abgrabungen entlang der Gebäudefassade sowie die intensive Möblierung des Freiraums
zum Bach sind nicht bewilligungsfähig. Weiter ist die Aussenraumqualität der eingegrabenen Wohnungen
vor allem entlang der Dollikerstrasse unmittelbar an der Bushaltestelle und der geplanten Garageneinfahrt
fraglich.
Die Garageneinfahrt ist mit diesem Rampengefälle nicht funktionstauglich. Das Projekt erfüllt die Anforderung der Zufahrt zum benachbarten Personalhaus und den Bestand des wertvollen Tulpenbaumes nicht.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen für die Erstellung und den Betrieb des Gebäudes kaum erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Wattkompatibles Bauen dürften kaum erreichbar sein. Das Gebäude hat ein sehr grosses Volumen bzw. eine
grosse Geschossfläche und vermag damit verhältnismässig wenig nutzbare Fläche zu regenerieren, auf die
schlussendlich der gesamte Ressourcenaufwand für die Erstellung bezogen wird. Die gute Kompaktheit
sowie die ressourcenschonende Leichtbauweise vermögen dies nicht zu kompensieren. Der Wärmedämmstandard ist mittelmässig. Die Nasszonenbereiche sind entlang der Erschliessung konzentriert angeordnet.
Das Schachtkonzept macht Sinn, die Schächte sind durchgängig und vom Treppenhaus her zugänglich. Es
wird eine Bedarfslüftung mit einem durchdachten Konzept vorgeschlagen. Das Tragwerk ist einfach und
klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einer wärmegedämmten, an Ort erstellten Holzständerwand
mit einer hinterlüfteten Verkleidung aus Faserzementplatten sowie CNS-Platten im Decken- / Fensterbereich. Die Witterungsbeständigkeit ist hoch.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Der interne Schallschutz ist gewährleistet.
Das Projekt weist eine gute Wirtschaftlichkeit auf.
Das Projekt Betula kann weder städtebaulich noch bezüglich der Wohnqualität überzeugen.
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Modellfoto
Situation
Südfassade
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Nordfassade
Freiraumkonzept
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Westfassade
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Fassadenausschnitt
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VKU
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Das Projekt Bonnie & Clyde schlägt auf dem, trotz hoher Ausnützung beschränkt bebaubaren Grundstück
und der lärmbelasteten Situation, zwei Gebäude vor, welche die Körnung des umliegenden Quartiers
übernehmen. Die Baukörper sind zueinander leicht abgedreht und versetzt, so entsteht ein Ensemble mit
dem benachbarten Personalhaus. Die architektonische Gestaltung der beiden Baukörper mit zwei Vollgeschossen und einem steilen und mächtigen zweigeschossigen Dachaufbau will diesen Eindruck noch verstärken. Dieser Ansatz wirkt aber eher formal und kann nicht überzeugen, zumal die Kombination aus
Flach- / Schrägdach die baurechtlichen Vorgaben bezüglich Dachausbauten und Dachflächenfenster bei
weitem nicht einhalten.
Die beiden Mehrfamilienhäuser sind als kompakte Vierspänner organisiert und alle Wohnungen sind zweiseitig organisiert. Zur lärmbelasteten Seestrasse wird klug mit differenzierten Belichtungs- und Lüftungsfenstern reagiert. Jedoch wird das enge Gegenüber der Wohnungen beim Zwischenraum der beiden Baukörper in keiner Weise thematisiert und die Einsicht in die Nachbarwohnungen wird nicht gehindert.
Die Wohnungen sind klar organisiert und gut proportioniert. Das Raumgefüge der Wohn- und Kochbereich auf zwei Seiten und dem Eckzimmer wird als wertvoll erkannt. Die Belichtung der Wohnungen im 2.
Dachgeschoss ist in dieser Weise nicht bewilligungsfähig und somit können diese vier Wohnungen so nicht
realisiert werden.
Die Zufahrt zur Einstellhalle über einen Autolift wird als eher problematisch betrachtet, bezüglich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit.
An der Dollikerstrasse wird eine überblickbare Mischhecke als Übergang zwischen Strassenraum und gemeinschaftlichem Wohngarten vorgeschlagen. Dieser Wohngarten führt entlang der Wohnungen in einen
chaussierten gemeinschaftlichen Spielhof und über diesen in den naturbelassenen Freiraum des Dollikerbachs. Ob diese niedere Hecke entlang der Strasse, vor allem bei der Bushaltestelle, die Privatsphäre der
angrenzenden Wohnungen in genügender Weise schützt und ob gemeinschaftlich genutzte Aussen- und
Zirkulationsräume direkt vor den Wohnungsfenstern stattfinden sollen, wird stark bezweifelt und birgt
grosses Konfliktpotential.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen für die Erstellung und den Betrieb des Gebäudes nur bedingt erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Wattkompatibles Bauen dürften nur knapp erreichbar sein. Das Gebäude hat eine mittlere Kompaktheit, erschliesst mit zwei Treppenhäusern pro Geschoss 4 Wohnungen und ist in einer ressourcensparenden
Leichtbauweise konzipiert. Der Wärmedämmstandard ist gut. Das Tragwerk ist einfach und klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einer beidseitig wärmegedämmten Vollholzwand mit einer hinterlüfteten Holzschalung. Es ist mit einer mittleren Witterungsbeständigkeit zu rechnen. Die Nasszonenbereiche
sind rund um das Treppenhaus konzentriert angeordnet. Das Schachtkonzept macht Sinn, die Schächte
sind durchgängig und vom Treppenhaus her zugänglich. Es wird eine Bedarfslüftung vorgeschlagen; wie
die Horizontalverkleidung im Deckensystem erfolgt, ist unklar.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Der interne Schallschutz ist gewährleistet.
Das Projekt weist eine mittlere bis mässige Wirtschaftlichkeit auf.
Trotz gutem städtebaulichem Ansatz und attraktiven Wohnungsgrundrissen kann das Projekt wegen grosser baurechtlicher Mängel und sehr schematischem Aussenraumvorschlag mit mangelnden Aussenraumqualitäten nicht überzeugen.
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Modellfoto
Situation
Südost Fassade
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Südwest Fassade
Nordost Fassade
Nordwest Fassade
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Obergeschoss, 1. DG und 2. DG
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Fassadendetail
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VKV
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Die Verfasser versuchen die Grossform in drei Baukörper zu gliedern. Die zurückversetzten „Gelenke“
versuchen eine Auflösung der Baukörper zu erreichen und versuchen eine Körnung wie die Umgebung zu
erreichen.
Scharfkantige und dreieckige Balkone sind an die Baukörper angesetzt. In den „Gelenken“ sind überraschenderweise keine Treppenhäuser, sondern Schlafzimmer angeordnet, wobei diese mit den Blicken auf
Balkone und zurück eher suboptimal liegen und zu wenig Licht erhalten werden. Im Erdgeschoss wirkt die
Terrassensituation zur Dollikerstrasse hin sehr eng, und wenig attraktiv. Mit 27 Wohnungen wird der Wirtschaftlichkeit grosse Bedeutung geschenkt.
Der Aussenraum zum Bach wird zurückhaltend belastet, die Zone zur Dollikerstrasse wenig definiert. Die
um drei Treppenhäuser angeordneten Wohnungen sind sehr effizient und in der Grundrissgestaltung auch
abwechslungsreich. Die Nutzung des 2. Dachgeschosses scheint realisierbar, die Dachgeschosswohnungen
weisen interessante Grundrisse auf. Die drei Baukörper werden durch einen eigenen Eingang erschlossen,
wobei sich an den inneren Treppenhäusern je nach Gebäudetypus Zweispänner bis Vierspänner anordnen.
Es erfolgt keinerlei natürliche Belichtung der Treppenhäuser.
Die Erschliessung mit Personenwagen erfolgt in der Fuge zwischen dem ersten und zweiten Baukörper,
wobei die Einfahrt an dieser Stelle die Wohnungen mit Lärm sehr beeinträchtig. Nicht optimal sind auch
die Besucherparkplätze direkt vor Schlafzimmern.
Ein grosser Baukörper möchte wie drei getrennte Elemente erscheinen, die dazwischen liegenden Schlafzimmer als Gelenke sind nicht verständlich. Die Baumasse ist deutlich überschritten. Einige Wohneinheiten
werden als gute „Durchwohnen - Grundrisse“ gegliedert, wobei andere als reine zur Strasse gerichtete
Wohnungen wenig attraktiv sind. Durch die optimale Platzierung der Nasszellen zum Treppenhaus werden
leider die Nachteile von eher dunklen Küchen in Kauf genommen.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen für die Erstellung und den Betrieb des Gebäudes knapp erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Wattkompatibles Bauen dürften deshalb knapp erreichbar sein. Das Gebäude ist, vor allem wegen der Dreigliederigkeit, wenig kompakt, es erschliesst mit drei Treppenhäusern 3 Wohnungen pro Geschoss. Hingegen
ist es in einer ressourcensparenden Leichtbauweise konzipiert. Der Wärmedämmstandard ist mittelmässig.
Die Nasszonenbereiche sind konzentriert rund um das Treppenhaus angeordnet und übereinander liegend. Das Schachtkonzept macht Sinn; die Schächte sind vom Treppenhaus her zugänglich. Es werden
dezentrale Einzelraumlüfter vorgeschlagen. Das Tragwerk ist einfach und klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einer beidseitig wärmegedämmten Vollholzwand mit einer hinterlüfteten Verkleidung
mit Schieferplatten. Die Witterungsbeständigkeit ist hoch.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Der interne Schallschutz ist unproblematisch.
Das Projekt weist eine mittlere Wirtschaftlichkeit auf.
Die Körnung der Bebauung erlaubt den Verfassern auf die Umgebung entsprechend Rücksicht zu nehmen. Das Projekt überschreitet jedoch die Baumasse und ist städtebaulich nicht überzeugend.
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Modellfoto
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Erdgeschoss mit Umgebung
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Fassadendetail
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Die Verfasser versuchen die Grossform mit einer Gliederung in drei Baukörper in die Proportionen der
Umgebung einzufügen. Die drei leicht abgewinkelten Baukörper sind durch schmale Gassen voneinander
getrennt. Die abgeschrägten Gebäudevolumen sollen an eine alte gewachsene Gebäudestruktur erinnern.
Zwischen den schmalen Durchblicken der Baukörper entstehen optische enge Gassen, Proportionen welche in der heutigen Baugesetzgebung nur noch schwer möglich scheinen.
Die im 2. Dachgeschoss angeordneten Wohnungen verfügen über sehr grosse und senkrechte Belichtungsflächen und können mit der heutigen Bauordnung so nicht erstellt werden. Dabei würden 5 Wohnungen entfallen und das Projekt wird dadurch unwirtschaftlich.
Alle drei Wohnkörper werden durch einen eigenen Eingang erschlossen. Die Erschliessung mit Personenwagen erfolgt im bergseitigen Baukörper, gegen den grossen Tulpenbaum hin. Die Einfahrt in einen Baukörper ist für die Gesamtbebauung optimal und auch richtig. Die Anordnung im Untergeschoss scheint
möglich und übersichtlich. Durch die enge Anordnung der Baukörper entstehen schmale Gassen welche
die direkten Einblicke in andere Wohnungen fördern und eher wenig attraktiv machen. Im Erdgeschoss
scheint die Gassenbildung wenig Sinn zu machen.
In den drei Baukuben entstehen verschiedene Wohnungstypen, welche alle mindestens in 2 Richtungen
belichtet werden. Für die grösseren Wohnungen entstehen spannendere Wohnungsgrundrisse mit Belichtungen in 3 Richtungen und es wird darauf geachtet, dass direkte Einblicke nicht möglich sind.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen kaum erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Watt-kompatibles Bauen dürften kaum erreichbar sein. Durch
das Konzept mit drei Einzelgebäuden ergibt sich eine niedrige Kompaktheit. Drei Treppenhäuser erschliessen 2 bis 3 Wohnungen pro Geschoss. Von Vorteil sind die ressourcensparende Leichtbauweise und der
niedrige Fensteranteil. Der Wärmedämmstandard ist mittelmässig. Die Nasszonenbereiche sind nicht konzentriert und partiell nicht übereinander liegend. Das Schachtkonzept ist eher kompliziert. Es werden dezentrale Einzelraumlüfter vorgeschlagen. Das Tragwerk ist einfach und klar strukturiert. Die Aussenwand
besteht aus einer aussenseitig wärmegedämmten Vollholzwand mit einer hinterlüfteten, verputzten Trägerplatte. Es ist mit einer mittleren Witterungsbeständigkeit zu rechnen.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Kritisch beim internen Schallschutz sind die an Ruheräume angrenzenden Liftsituationen sowie Bereiche, wo sich Badezimmer über Ruheräumen befinden.
Das Projekt weist eine mässig bis tiefe Wirtschaftlichkeit auf.
Die Verfasser versuchen mit den drei Wohnkuben und den entstehenden Gassen das Baugelände wie in
einem alten gewachsenen historischen Gassenkomplex zu besetzen - dies gelingt nicht. Die zu engen Gebäudeabstände sind nach der Gesetzgebung nicht realisierbar, die direkten Wohnungseinblicke sind nicht
attraktiv. Städtebaulich und mit dem Wegfall der Wohnungen im 2. Dachgeschoss überzeugt das Projekt
nicht.
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Modellfoto
Situation
Ostfassade
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Westfassade
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Fassadendetail
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Ein dreigeschossiger Baukörper mit aufgesetztem zweitem Dachgeschoss wird in der Mitte geknickt und
schafft damit auf der konvexen Seite einen engen begrünten Hof. Die etwas unruhige Dachlandschaft,
welche flache und geneigte Dächer miteinander kombiniert, kann sich nicht in die umliegende Bebauung
einordnen und bleibt als Objekt eigenartig fremd. Die fragwürdige zentrale Symmetrieachse, welche durch
den Knick und den konstruktiv aufwändigen Innenhof markiert wird, läuft in der Situation ins Leere und
ist in der Situation überhaupt nicht verständlich.
Das Projekt für den Aussenraum wirkt im Grundkonzept und in der Bepflanzungsvorstellung sehr schematisch, wobei die als Lärmschutzmassnahme eingesetzten Gartenmauern in ihrer rigiden, orthogonalen
Geometrie gegenüber dem Strassenverlauf als grosser Fremdkörper in Erscheinung treten. Die mit Querrampen bewältigte Zugangssituation schafft vor den Schlafräumen der Erdgeschosswohnungen problematische Einblickmöglichkeiten.
Die Wohnungen sind sehr wirtschaftlich über lediglich zwei Treppenkerne vierbündig erschlossen. Nachteil
dieser Anordnung ist jedoch die sehr ungleiche Wohnungsqualität bezüglich Ausrichtung und Besonnung
die daraus entsteht. Die als durchgehende Wohnungen konzipierten Randeinheiten profitieren zwar von
der schönen Bachseite und der Besonnung an der Dollikerstrasse, die beiden Kleinwohnungen sind jedoch
ausschliesslich zur nicht besonders gut besonnten Nordwestseite oder zur Südseite mit Strassenlärm orientiert.
Die Grundrisse der Wohnungen basieren auf einem wirtschaftlichen, faktisch regelmässigen Zimmerraster
mit inneren Installationszonen für Sanitärräume und Küchen. Die durchgehenden Wohnungen profitieren
von der Randlage und erhalten dadurch gut belichtete Kochinseln, wohingegen die Kleinwohnungen unattraktive, dunkle und teilweise völlig dem Wohnraum ausgesetzte Küchenzeilen aufweisen. Die Zimmerproportionen unterschreiten bereichsweise das erträgliche Mass und schränken Nutz- und Möblierbarkeit
stark ein. Die Masse der Nasszellen entsprechen in den nordwestlichen Kleinwohnungen nicht der Norm
für behindertengerechtes Bauen.
Die vorgeschlagenen, allgemein zugänglichen Dachterrassen, bieten einen attraktiven zusätzlichen Freiraum für die Bewohner. Die Attikawohnungen im 2. Dachgeschoss sind jedoch aufgrund der geltenden
Beschränkung von Fensterflächen gemäss aktuellem Baugesetz in dieser Form nicht realisierbar.
Die Autoabstellplätze in der Tiefgarage sind gut organisiert und werden jedoch über eine zu steile Rampe
am nordöstlichen Parzellenrand erschlossen. Eine brandschutztechnische Schleuse zwischen Garagenraum
und Treppenhaus fehlt.
Das Projekt kann die hohen energetischen Forderungen nach einem effizienten Umgang mit den Ressourcen erfüllen. Die Ziele für ein 2000-Watt-kompatibles Bauen sind erreichbar. Das Gebäude hat durch die
Zweiteiligkeit lediglich eine mittlere Kompaktheit, ist jedoch in einer ressourcenschonenden Leichtbauweise konzipiert und vermag über zwei Treppenhäuser je 4 Wohnungen pro Geschoss zu erschliessen. Der
Wärmedämmstandard ist hoch. Die Nasszonenbereiche sind konzentriert und übereinander liegend angeordnet. Das Schachtkonzept macht Sinn; teilweise ist die Zugänglichkeit vom Treppenhaus her gewährleistet. Es wird eine Bedarfslüftung vorgeschlagen; deren Horizontalverteilung ist unklar. Das Tragwerk ist
einfach und klar strukturiert. Die Aussenwand besteht aus einem wärmegedämmten Holzständerbau mit
einer aussenseitigen, hinterlüfteten Holzverkleidung. Es ist mit einer mittleren Witterungsbeständigkeit zu
rechnen.
Die Lärmschutzmassnahmen erfüllen die Lärmschutzanforderungen gegenüber dem Aussenlärm. Das Projekt ist diesbezüglich bewilligungsfähig. Der interne Schallschutz ist unproblematisch.
Das Projekt weist eine gute Wirtschaftlichkeit auf.
Beim Projekt V-AU handelt es sich um einen Wettbewerbsbeitrag, der neben der sehr wirtschaftlichen
Erschliessung der Wohnungen auf der Ebene der Wohnungsqualität, Sensibilität in der Situationslösung
und des adäquaten Ausdruck des Gebäudes die Jury nicht zu überzeugen vermag.
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Modellfoto
Situation
Südost Fassade
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Nordwest Fassade
Obergeschoss, 1. DG und 2. DG
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4 ½ Zimmer Wohnung
4 ½ Zimmer Wohnung
3 ½ Zimmer Wohnung
Wohnungstypen
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Nordost Fassade
Südwest Fassade
Fassadendetail
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