Stadt Idar-‐Oberstein GESTALTUNGSFIBEL

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 Stadt Idar-­‐Oberstein GESTALTUNGSFIBEL -­‐ ANALYSE DER BESTANDSBEBAUUNGSPLÄNE, EINTEILUNG DES PLANGEBIETES IN GESTALTUNGSZONEN, GESTALTUNGSEMPFEHLUNGEN – Projekt 809/ Stand: April 2013 Gestaltungsfibel Oberstein „Architektur ist die öffentlichste aller Künste“ WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
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Gestaltungsfibel Oberstein 2 INHALT 1 EINFÜHRUNG IN DAS GESTALTUNGSHANDBUCH ......................................................... 4 1.1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung ................................................................................. 4 1.2 Bebauungspläne im Stadtkern von Oberstein ........................................................................... 5 2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH UND ZONIERUNG .................................................. 18 2.1 Zone I – Nahestraße West ..................................................................................................... 19 2.2 Zone II – Nahestraße Ost ...................................................................................................... 21 2.3 Zone III – Bahnhofstraße Ost/ Wasenstraße ........................................................................... 23 2.4 Zone IV -­‐ Platz „Auf der Idar“................................................................................................. 25 2.5 Zone V – Hauptstraße West .................................................................................................. 27 2.6 Zone VI – Schlossberg ........................................................................................................... 29 2.7 Zone VII – Hangbebauung westlich der Felsenkirche/ Im Graben .............................................. 31 2.8 Zone VIII – Fußgängerzone/ Austraße .................................................................................... 33 2.9 Zone IX – Hauptstraße Ost .................................................................................................... 35 3 EMPFEHLUNGEN ZUR GESTALTUNG VON BAUKÖRPERN ............................................ 37 3.1 Bauweise und Bauflucht ....................................................................................................... 37 3.2 Geschossigkeit ..................................................................................................................... 38 3.3 Traufhöhen.......................................................................................................................... 38 4 EMPFEHLUNGEN ZUR FASSADENGESTALTUNG .......................................................... 40 4.1 Fassadenproportionen.......................................................................................................... 40 4.2 Fassadengliederung.............................................................................................................. 41 4.3 Fassadenöffnungen .............................................................................................................. 43 4.3.1 Fenster ................................................................................................................................ 43 4.3.2 Türen und Tore .................................................................................................................... 47 4.3.3 Schaufenster ....................................................................................................................... 47 4.4 Erker ................................................................................................................................... 49 4.5 Balkone ............................................................................................................................... 50 4.6 Sockel ................................................................................................................................. 50 4.7 Vordächer und Markisen ...................................................................................................... 52 5 EMPFEHLUNGEN ZUR DACHGESTALTUNG ................................................................. 54 5.1 Dachformen ........................................................................................................................ 54 5.2 Dachneigungen .................................................................................................................... 55 5.3 Dacheindeckung .................................................................................................................. 55 5.4 Dachflächenfenster .............................................................................................................. 56 5.5 Dacheinschnitte ................................................................................................................... 57 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 3 5.6 Dachaufbauten / Giebel ........................................................................................................ 57 5.7 Kollektoren/ technische Aufbauten........................................................................................ 58 5.8 Details am Dach ................................................................................................................... 59 6 GESTALTERISCHE EMPFEHLUNG ZUR VERWENUNG VON MATERIALIEN ...................... 60 6.1 Putz .................................................................................................................................... 60 6.2 Sandstein ............................................................................................................................ 61 6.3 Ziegelstein/ Klinker............................................................................................................... 61 6.4 Schiefer, Tonziegel ............................................................................................................... 61 6.5 Eisen ................................................................................................................................... 62 6.6 Ortsuntypische Materialien ................................................................................................... 62 7 GESTALTEMPFEHLUNGEN ZUR FARBGEBUNG ............................................................ 63 7.1 Städtebauliche Einfügung ..................................................................................................... 63 7.2 Farbgestaltung der Fassade ................................................................................................... 63 7.3 Farbpalette .......................................................................................................................... 64 8 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR EINFRIEDUNGEN ........................................................ 65 9 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR STELLPLÄTZE .............................................................. 66 10 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR WERBEANLAGEN........................................................ 67 10.1 Außenwerbung .................................................................................................................... 67 10.2 Gestaltungsansätze für Flachtransparente .............................................................................. 67 10.3 Gestaltungsansätze für Ausleger............................................................................................ 69 10.4 Gestaltungsansätze für Werbetafeln, Werbeständer, Werbefahnen ......................................... 70 10.5 Gestaltungsansätze für die Beklebung und die Beschriftung von Schaufenstern ........................ 70 10.6 Gestaltungsansätze für Markisen ........................................................................................... 70 11 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR AUßENVERKAUF UND WARENPRÄSENTATION IM ÖFFENTLICHEN RAUM ...................................................................................................... 71 12 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR DIE AUßENGASTRONOMIE.......................................... 73 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 1 EINFÜHRUNG IN DAS GESTALTUNGSHANDBUCH 1.1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung Jede Stadt hat einen individuellen und unverwechselbaren Charakter – das Stadtbild, dessen Erhalt heute zu einer wichtigen Aufgabe geworden ist. Es ist geprägt von der landschaftlichen und topographischen Situation des Ortes, bestimmt von seiner sozialen, wirtschaftlichen sowie kulturellen Geschichte und Gegenwart, geformt von der Architektur seiner Gebäude und der Ortsgestalt sowie der Stadtarchitektur. Dies ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Landschaft, Straßenführung, Straßen-­‐ und Platzräumen mit ortstypischen Gebäudearten und Fassadenmerkmalen. So verbindet das Ortsbild in seiner Stadtarchitektur in Jahrhunderten gebaute Geschichte, die es zu erhalten gilt, mit modernen Gebäuden und Gebäudeanlagen, die zu gestalten sind. So sehen sich immer mehr Kommunen wegen des Ortsbildes in der Verantwortung: Gegenüber ihren Bürgern, gegenüber den Stellen die für Land und Bund als „Geber“ öffentlicher Zuschüsse das Stadtbild beeinflussen. Viele Kommunen stehen daher vor zwei bedeutenden Fragen: -
Wie kann man das Ortsbild in seinen unersetzlichen historischen Teilen erhalten? -
Wie kann man das Ortsbild in seinen ersetzbaren Teilen neu gestalten? Das Bild der Innenstadt von Oberstein ist heute noch vom ursprünglichen historischen Stadtgrundriss geprägt. Dieser ist anhand von Fußwegen und –pfaden (beispielsweise entlang der Hangbebauung zur Felsenkirche), Straßenfluchten und erhaltener historischer Bausubstanz ablesbar. Im Zuge der Stadtsanierung soll die Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen historischen und zum Teil stadtbildprägenden Gebäude gefördert werden. Darüber hinaus sollen auch die stadtbildverträgliche Renovierung bzw. Sanierung von Neu-­‐ und Umbauten mit Hilfe eines gestalterischen Leitfadens begünstigt werden. Mit dem Bund-­‐Länder-­‐Programm „Aktive Stadt-­‐ und Ortsteilzentren“ eröffnen sich für die Stadt Idar-­‐
Oberstein neue Chancen und Perspektiven, die weitere Entwicklung ihrer Innenstadt ganzheitlich im Sinne eines integrierten Innenstadtentwicklungskonzeptes zu steuern und zu koordinieren. Das Gestaltungshandbuch gilt als gestalterischer Leitfaden für Hinweise zu Neu-­‐ und Umbauten sowie für die Modernisierung von Gebäuden. Jedoch lassen sich nur in begrenztem Umfang generalisierbare Aussagen für Gestaltungsregelungen treffen. Das Handbuch besitzt, im Gegensatz zu den Festsetzungen in den Bebauungsplänen, keinen verbindlichen Charakter einer Rechtsnorm. Jedoch sollen bei Neu-­‐ und Umbauten, bei Eigentümer-­‐ oder Betreiberwechsel die Gestaltungsregeln unmittelbar und standardmäßig zur Anwendung kommen. Die baulichen Veränderungen und Neubauten sollten sich nach bestimmten baulich-­‐strukturellen Grundprinzipien wie der Fassadengestaltung, Dachgestaltung, Fensterausbildung u.a. in die bauliche Umgebung einfügen. Ergänzend zu den Hinweisen im Gestaltungshandbuch werden für einige Regelungsbereiche verbindliche Festsetzungen im Rahmen einer Gestaltungssatzung getroffen. Diese Satzung besitzt (in Ergänzung zu den Regelungen in den Bebauungsplänen und den örtlichen Bauvorschriften) den verbindlichen Charakter einer Rechtsnorm. Neben den gestalterischen Empfehlungen dieses Handbuches, besteht für die Fußgängerzone der Stadt Idar-­‐Oberstein eine Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, die rechtlich verbindliche Regelungen vorgibt und zwingend zu beachten ist. Grundsätzlich gibt es zwischen den gestalterischen Hinweisen dieses Handbuches, der Gestaltungssatzung und der Sondernutzungssatzung gewisse inhaltliche Schnittmengen, auf die in diesem Handbuch innerhalb der betroffenen Kapitel bzw. Regelungsbereiche verwiesen wird. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
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Gestaltungsfibel Oberstein 5 1.2 Bebauungspläne im Stadtkern von Oberstein Der Großteil des Obersteiner Stadtkerns befindet sich im Regelungsbereich von Bebauungsplänen. Als Grundlage für die weitere Bearbeitung und die Erstellung der Gestaltungssatzung wurden diese Bebauungspläne hinsichtlich ihrer gestalterischen Festsetzungen geprüft und im folgenden Kapitel zusammenfassend dargestellt. Die getroffenen gestalterischen Festsetzungen werden für die jeweiligen Gestaltungszonen analysiert und ggf. ergänzt. Abgrenzung der bestehenden Bebauungspläne im Bereich des Sanierungsgebietes in Oberstein WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Bebauungsplan O-­‐1 Art und Maß 6 Art der baulichen Nutzung MK, MI Maß der Nutzung baulichen MK: GRZ = 1,0, GFZ = 1,0 -­‐ 4,5 MI: GRZ = 0,8 -­‐ 1,0 , GFZ = 2,0 – 3,0 Bauweise geschlossen Höhen Anzahl der Vollgeschosse MK: 1 -­‐ 6 MI: 2 -­‐ 3 Gebäudehöhen -­‐ Dach Dachform -­‐ Sattel-­‐ oder Mansarddächer sowie Flachdächer Dachneigung -­‐ 30° bis 45° Neigung bei Sattel-­‐ oder Mansarddächern -­‐ Gefällebruchkante des Mansarddaches kann bis zu 1,0 m hinter die Baulinie zurücktreten -­‐ für den oberen Teil des Mansarddaches wird eine Dachneigung von 30° bis 33° festgesetzt -­‐ Schiefer, dunkle Pfanne und veredeltes Kupferblech -­‐ Verwendung von hellfarbigem Eindeckmaterial ist unzulässig -­‐ Flachdächer sind als begrünte bzw. gärtnerisch gestaltete Flächen auszubilden -­‐ Dachgauben, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel sind als Gliederungselement zulässig Dachfarbe Dachflächengliederung Fassade Fassadengliederung -­‐ kleingliedrige Fassadengestaltung wird vorgeschrieben -­‐ horizontal gerichtete Fensterreihungen ohne Fassadenzwischenelemente sind nicht zulässig -­‐ Schaufenster müssen den Proportionen und der Gliederung der Gesamtfassade entsprechen -­‐ Achsen der Öffnungen bzw. Öffnungsgruppen in übereinanderliegenden Geschossen müssen senkrecht übereinander stehen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Einzelfenstern zulässig -­‐ glatter Putz, Verschieferungen, Sichtmauerwerk und Naturstein sind zugelassen -­‐ reflektierende Oberflächen sind nicht zulässig -­‐ Beton, Holz und farbige Metallteile sind als Gliederungselemente zugelassen -­‐ Farben haben sich harmonisch in das Stadtbild einzupassen -­‐ Fluoreszierende Farben werden ausgeschlossen Werbeanlagen Anzahl -­‐ max. 2 Werbeanlagen je Stätte der Leistung -­‐ sind in einem Gebäude mehr als 2 Stätten der Leistung, ist für jede weitere Stätte der Leistung nur eine Werbeanlage zulässig -­‐ bei Gebäudefronten von min. 40 m Länge sind 3 Werbeanlagen zulässig Materialien und Farben WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Anbringungsort Größe Gestaltung Genehmigungspflicht 7 -­‐ Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig -­‐ Parallel zur und vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur im Bereich zwischen der Oberkante der Erdgeschoß-­‐ bzw. der Schaufenster und der Unterkante der Fenster im 1. Obergeschoß eines Gebäudes zulässig. -­‐ die Größe der Werbeanlagen ergibt sich aus ihrem Gesamtumriss -­‐ bei einer Fassadenbreite weniger als 10 m sind max. 3 m² zulässig -­‐ bei einer Fassadenbreite von mind. 10 m sind max. 4 m² zulässig -­‐ parallel zur Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind als kastenförmige Anlagen mit einer Breite von mehr als 2 m nur mit einer Höhe von max. 0,5 m zulässig -­‐ vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur bis zu einer max. Ausladung von 0,8 m bei kastenförmigen Werbeanlagen und ansonsten bis zu einer Ausladung von 1,0 m zulässig -­‐ die Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche darf pro Fassade 3 % nicht überschreiten -­‐ Überschreitungen sind nur statthaft, wenn eine Stätte der Leistung ohne Werbeanlage bleiben müsste -­‐ Werbeanlagen müssen sich in Größe, Art der Gestalt und Konstruktion der jeweiligen Fassade unterordnen und in das historische Stadtbild einfügen -­‐ Werbeanlagen sollen bevorzugt nicht von innen beleuchtet werden -­‐ von innen beleuchtete Anlagen sind zulässig, wenn sie sich in ihrer Gestaltung in das historische Straßenbild einfügen -­‐ bei von innen beleuchteten Anlagen sind die seitlichen Zargen grundsätzlich lichtundurchlässig auszubilden. -­‐ Auslegerschilder sind möglichst in ihrer Konstruktion sichtbar und handwerklich zu gestalten -­‐ zum Schutz der historischen Bedeutung und der städtebaulichen Erscheinung des Stadtkerns sind Anlagen mit grellen Farben, mit Wechsel-­‐, Lauf-­‐ oder Blinklicht oder sonstiger Stufen-­‐ und Intervallschaltung als Werbeanlagen unzulässig. -­‐ je Werbeanlage sind max. 2 verschiedene Farben zulässig, je Fassade bis zu 10 m Breite sind max. 3 verschiedene Farben, je Fassade von min. 10 m Breite max. 4 verschiedene Farben zulässig -­‐ genehmigungsfreie Werbeanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Einfriedungen -­‐ an öffentlichen Straßenraum angrenzende Einfriedigungen sind in Form von massiven Mauern bis zu einer max. Höhe von 1,20 m anzulegen Sonstiges -­‐ Firstrichtung parallel zur Straße (Ausnahme bei Eckgrundstücken) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Bebauungsplan O-­‐2 Art und Maß 8 Art der baulichen Nutzung MK Maß der Nutzung baulichen GRZ = 0,8 -­‐ 1,0 GFZ = 1,0 -­‐ 3,6 Bauweise geschlossen Höhen Anzahl der Vollgeschosse 1 -­‐ 3 Gebäudehöhen -­‐ bei 1 Vollgeschoß: Traufhöhe min. 2,75 m bis max. 4,0 m -­‐ bei 2 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 5,0 m bis max. 7,0 m -­‐ bei 3 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 8,0 m bis max. 10,0 m Dach Dachform -­‐ Sattel-­‐ oder Mansarddächer sowie Flachdächer Dachneigung -­‐ 30° bis 45° Neigung bei Sattel-­‐ oder Mansarddächern -­‐ Gefällebruchkante des Mansarddaches kann bis zu 1,0 m hinter die Baulinie zurücktreten -­‐ für den oberen Teil des Mansarddaches wird eine Dachneigung von 30° bis 33° festgesetzt -­‐ Schiefer, dunkle Pfanne und veredeltes Kupferblech -­‐ Verwendung von hellfarbigem Eindeckmaterial ist unzulässig -­‐ Flachdächer sind als begrünte bzw. gärtnerisch gestaltete Flächen auszubilden Dachgauben, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel sind als Gliederungselement zulässig Dachfarbe Dachflächengliederung Fassade Fassadengliederung -­‐ kleingliedrige Fassadengestaltung wird vorgeschrieben -­‐ horizontal gerichtete Fensterreihungen ohne Fassadenzwischenelemente sind nicht zulässig -­‐ Schaufenster sind nur im Erdgeschoß zulässig und müssen den Proportionen und der Gliederung der Gesamtfassade entsprechen -­‐ Achsen der Öffnungen bzw. Öffnungsgruppen in übereinanderliegenden Geschossen müssen senkrecht übereinander stehen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Einzelfenstern zulässig. -­‐ Verschieferungen, Sichtmauerwerk, Naturstein und Holzbalken sind zugelassen -­‐ reflektierende Oberflächen sind nicht zulässig -­‐ Beton, Holz und farbige Metallteile sind als Gliederungselemente zugelassen -­‐ Farben haben sich harmonisch in das Stadtbild einzupassen -­‐ Fluoreszierende Farben werden ausgeschlossen Werbeanlagen Anzahl -­‐ max. 2 Werbeanlagen je Stätte der Leistung -­‐ sind in einem Gebäude mehr als 2 Stätten der Leistung, ist für jede weitere Stätte der Leistung nur eine Werbeanlage zulässig -­‐ parallel zur Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur im Bereich zwischen der Oberkante Erdgeschoß bzw. der Schaufenster und der Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses mit einer maximalen Materialien und Farben Anbringungsort WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 9 Ausladung von 0,60 m zulässig Größe Gestaltung Einfriedungen Sonstiges -­‐ vertikal vor der Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur bis zu einer max. Ausladung von 0,8 m zuzlässig -­‐ die Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche darf pro Fassade 3 % nicht überschreiten -­‐ zum Schutz der historischen Bebauung und der städtebaulichen Erscheinung des Stadtkerns sind Anlagen mit grellen Farben, mit Wechsel-­‐, Lauf-­‐ oder Blinklicht oder sonstiger Stufen-­‐ und Intervallschaltung als Werbeanlagen unzulässig -­‐ an öffentlichen Straßenraum angrenzende Einfriedigungen sind in Form von massiven Mauern bis zu einer max. Höhe von 1,20 m anzulegen -­‐ an öffentlichen Grünflächen angrenzenden Einfriedungen sind als Holzzäune mit vertikaler Struktur, Massivmauern (jeweils bis zu einer max. Höhe von 1,20 m) oder in Form von Hecken bzw. Strauchwerk anzulegen -­‐ Firstrichtung parallel zur Straße (Ausnahme bei Eckgrundstücken) -­‐ Außenantennen für den Hörfunk-­‐ und Fernsehempfang sind unzulässig, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise zulässig WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Bebauungsplan O-­‐4 Art und Maß 10 Art der baulichen Nutzung MK, MI Maß der Nutzung baulichen MK: GRZ = 0,4 -­‐ 1,0, GFZ = 1,1 -­‐ 3,6 MI: GRZ = 0,4 -­‐ 1,0 , GFZ = 0,5 – 5,0 Bauweise geschlossen Höhen Anzahl der Vollgeschosse MK: 2 -­‐ 3 MI: 1 -­‐ 5 Gebäudehöhen -­‐
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Dach Dachform -­‐ Sattel-­‐ oder Mansarddächer sowie Flachdächer Dachneigung -­‐ 30° bis 60° Neigung bei Sattel-­‐ oder Mansarddächern -­‐ Gefällebruchkante des Mansarddaches kann bis zu 1,0 m hinter die Baulinie zurücktreten -­‐ für den oberen Teil des Mansarddaches wird eine Dachneigung von 30° bis 33° festgesetzt -­‐ Schiefer, dunkle Pfanne und veredeltes Kupferblech -­‐ Verwendung von hellfarbigem Eindeckmaterial ist unzulässig -­‐ Flachdächer sind als begrünte bzw. gärtnerisch gestaltete Flächen auszubilden -­‐ Dachgauben, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel sind als Gliederungselement zulässig Fassade Fassadengliederung -­‐ kleingliedrige Fassadengestaltung wird vorgeschrieben -­‐ horizontal gerichtete Fensterreihungen ohne Fassadenzwischenelemente sind nicht zulässig -­‐ Schaufenster müssen den Proportionen und der Gliederung der Gesamtfassade entsprechen -­‐ Achsen der Öffnungen bzw. Öffnungsgruppen in übereinanderliegenden Geschossen müssen senkrecht übereinander stehen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Einzelfenstern zulässig -­‐ glatter Putz, Verschieferungen, Sichtmauerwerk, Naturstein und Holz sind zugelassen -­‐ reflektierende Oberflächen sind nicht zulässig -­‐ Beton, Holz und farbige Metallteile sind als Gliederungselemente zugelassen -­‐ Farben haben sich harmonisch in das Stadtbild einzupassen -­‐ Fluoreszierende Farben werden ausgeschlossen Werbeanlagen Anzahl -­‐ max. 2 Werbeanlagen je Stätte der Leistung -­‐ sind in einem Gebäude mehr als 2 Stätten der Leistung, ist für jede weitere Dachfarbe Dachflächengliederung Materialien und Farben bei 1 Vollgeschoß: Traufhöhe min. 2,75 m bis max. 4,0 m bei 2 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 5,0 m bis max. 7,0 m bei 3 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 8,0 m bis max. 10,0 m bei 4 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 8,0 m bis max. 13,0 m bei 5 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 11,0 m bis max. 16,0 m WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 11 Stätte der Leistung nur eine Werbeanlage zulässig -­‐ Fahnen gelten als Werbeanlagen Anbringungsort Größe Gestaltung Genehmigungspflicht -­‐ Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig -­‐ parallel zur und vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur im Bereich zwischen der Oberkante der Erdgeschoß-­‐ bzw. der Schaufenster und der Unterkante der Fenster im 1. Obergeschoß eines Gebäudes zulässig -­‐ Werbeanlagen sind so anzubringen, dass gliedernden Konturen der Fassade nicht verdeckt bzw. überschnitten werden -­‐ die Größe der Werbeanlagen ergibt sich aus ihrem Gesamtumriss -­‐ bei mehrseitigen Anlagen werden alle Schauflächen mit einberechnet -­‐ bei einer Fassadenbreite weniger als 10 m sind max. 2 m² zulässig -­‐ bei einer Fassadenbreite von mind. 10 m sind max. 3 m² zulässig -­‐ parallel zur Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind als kastenförmige Anlagen mit einer Breite von mehr als 2 m nur mit einer Höhe von max. 0,5 m zulässig -­‐ vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur bis zu einer max. Ausladung von 0,7 m bei kastenförmigen Werbeanlagen und ansonsten bis zu einer Ausladung von 1,0 m zulässig -­‐ Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche, deren nächstgelegene öffentliche Verkehrsfläche die B 41-­‐Naheüberbauung ist, darf pro Fassade 1 % nicht überschreiten -­‐ Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche darf pro Fassade 3 % nicht überschreiten -­‐ Überschreitungen nur statthaft, wenn ansonsten eine Stätte der Leistung ohne Werbeanlage bleiben würde -­‐ Werbeanlagen müssen sich in Größe und Art der Gestalt und Konstruktion der jeweiligen Fassade unterordnen und sich in das historische Stadtbild einfügen -­‐ an Fassaden, deren nächstgelegene öffentliche Verkehrsfläche die B 41 ist, sind nur horizontale, flach auf die Fassade gesetzte Werbeanlagen zulässig. An denselben Fassaden sind (abgesehen von einer geringfügigen Hinterleuchtung) beleuchtete Werbeanlagen unzulässig -­‐ Werbeanlagen sind bevorzugt als nicht von innen beleuchtete Anlagen auszubilden -­‐ von innen beleuchtete Anlagen sind zulässig, wenn sie sich in ihrer Gestaltung in das historische Straßenbild einfügen -­‐ bei von innen beleuchteten Anlagen sind die seitlichen Zargen grundsätzlich lichtundurchlässig auszubilden. -­‐ Auslegerschilder sind möglichst in ihrer Konstruktion sichtbar und handwerklich zu gestalten -­‐ zum Schutz der historischen Bebauung und der städtebaulichen Erscheinung des Stadtkerns sind Anlagen mit grellen Farben und Anlagen mit Wechsel-­‐, Lauf-­‐ oder Blinklicht oder sonstiger Stufen-­‐ und Intervallschaltung als Werbeanlagen unzulässig -­‐ Je Werbeanlage sind max. 2 verschiedene Farben zulässig, je Fassade bis zu 10 m Breite sind max. 3 verschiedene Farben, je Fassade von min. 10 m Breite max. 4 verschiedene Farben zulässig -­‐ genehmigungsfreie Werbeanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Einfriedungen -­‐ an öffentlichen Straßenraum angrenzende Einfriedigungen sind in Form von massiven Mauern bis zu einer max. Höhe von 1,20 m anzulegen -­‐ an öffentlichen Grünflächen angrenzenden Einfriedungen sind als Holzzäune mit vertikaler Struktur, Massivmauern (jeweils bis zu einer max. Höhe von 1,20 m) oder in Form von Hecken bzw. Strauchwerk anzulegen Sonstiges -­‐ Firstrichtung parallel zur Straße (Ausnahme bei Eckgrundstücken) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Bebauungsplan O-­‐5 Art und Maß 12 Art der baulichen Nutzung MK, MI, GE Maß der Nutzung baulichen MK: GRZ = 0,8 -­‐ 1,0 , GFZ = 0,8 -­‐ 5,0 MI: GRZ = 0,6 -­‐ 1,0 , GFZ = 1,0 -­‐ 4,5 Bauweise geschlossen Höhen Anzahl der Vollgeschosse MK: 2 -­‐ 4 MI: 1 -­‐ 3 GE: 3 -­‐ 5 Gebäudehöhen -­‐
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Dach Dachform -­‐ Sattel-­‐ oder Mansarddächer sowie Flachdächer Dachneigung -­‐ 30° bis 45° Neigung bei Sattel-­‐ oder Mansarddächern -­‐ Gefällebruchkante des Mansarddaches kann bis zu 1,0 m hinter die Baulinie zurücktreten -­‐ für den oberen Teil des Mansarddaches wird eine Dachneigung von 30° bis 33° festgesetzt -­‐ Schiefer, dunkle Pfanne und veredeltes Kupferblech -­‐ Verwendung von hellfarbigem Eindeckmaterial ist unzulässig -­‐ Flachdächer sind als begrünte bzw. gärtnerisch gestaltete Flächen auszubilden -­‐ Dachgauben, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel sind als Gliederungselement zulässig Fassade Fassadengliederung -­‐ kleingliedrige Fassadengestaltung wird vorgeschrieben -­‐ horizontal gerichtete Fensterreihungen ohne Fassadenzwischenelemente sind nicht zulässig -­‐ Schaufenster müssen den Proportionen und der Gliederung der Gesamtfassade entsprechen -­‐ Achsen der Öffnungen bzw. Öffnungsgruppen in übereinanderliegenden Geschossen müssen senkrecht übereinander stehen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Einzelfenstern zulässig -­‐ Verschieferungen, Sichtmauerwerk, Naturstein und Holz sind zugelassen -­‐ reflektierende Oberflächen sind nicht zulässig -­‐ Beton, Holz, Holzverkleidungen und farbige Metallteile sind als Gliederungselemente zugelassen -­‐ Farben haben sich harmonisch in das Stadtbild einzupassen -­‐ Fluoreszierende Farben werden ausgeschlossen Dachfarbe Dachflächengliederung Materialien und Farben bei 1 Vollgeschoß: Traufhöhe min. 2,75 m bis max. 4,0 m bei 2 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 5,5 m bis max. 7,0 m bei 3 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 8,0 m bis max. 10,0 m bei 4 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 8,0 m bis max. 13,0 m bei 5 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 11,0 m bis max. 16,0 m WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 13 Werbeanlagen Anzahl -­‐ max. 2 Werbeanlagen je Stätte der Leistung -­‐ sind in einem Gebäude mehr als 2 Stätten der Leistung, ist für jede weitere Stätte der Leistung nur eine Werbeanlage zulässig -­‐ Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig -­‐ parallel zur und vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur im Bereich zwischen der Oberkante der Erdgeschoß-­‐ bzw. der Schaufenster und der Unterkante der Fenster im 1. Obergeschoß eines Gebäudes zulässig -­‐ Werbeanlagen sind so anzubringen, dass gliedernde Konturen der Fassade nicht verdeckt bzw. überschnitten werden -­‐ Die Größe der Werbeanlagen ergibt sich aus ihrem Gesamtumriss -­‐ bei mehrseitigen Anlagen werden alle Schauflächen mit einberechnet -­‐ bei einer Fassadenbreite weniger als 10 m sind max. 2 m² zulässig -­‐ bei einer Fassadenbreite von mind. 10 m sind max. 3 m² zulässig -­‐ parallel zur Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind als kastenförmige Anlagen mit einer Breite von mehr als 2 m nur mit einer Höhe von max. 0,5 m zulässig -­‐ vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur bis zu einer max. Ausladung von 0,7 m bei kastenförmigen Werbeanlagen und ansonsten bis zu einer Ausladung von 1,0 m zulässig -­‐ die Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche, deren nächstgelegene öffentliche Verkehrsfläche die B 41 ist, darf pro Fassade 1% nicht überschreiten -­‐ die Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche darf pro Fassade 3% nicht überschreiten -­‐ Überschreitungen sind nur statthaft, wenn ansonsten eine Stätte der Leistung ohne Werbeanlage bleiben müsste -­‐ Werbeanlagen müssen sich in Größe und Art der Gestalt und Konstruktion der jeweiligen Fassade unterordnen und in das historische Stadtbild einfügen -­‐ an Fassaden, deren nächstgelegene öffentliche Verkehrsfläche die B 41-­‐
Naheüberbauung ist, sind nur horizontale, flach auf die Fassade gesetzte Werbeanlagen zulässig. An denselben Fassaden sind (abgesehen von einer geringfügigen Hinterleuchtung) beleuchtete Werbeanlagen unzulässig -­‐ Werbeanlagen sind bevorzugt als nicht von innen beleuchtete Anlagen auszubilden -­‐ von innen beleuchtete Anlagen sind zulässig, wenn sie sich in ihrer Gestaltung in das historische Straßenbild einfügen -­‐ bei von innen beleuchteten Anlagen sind die seitlichen Zargen grundsätzlich lichtundurchlässig auszubilden -­‐ Anlagen mit grellen Farben, mit Wechsel-­‐, Lauf-­‐ oder Blinklicht oder sonstiger Stufen-­‐ und Intervallschaltung sind als Werbeanlagen unzulässig -­‐ je Werbeanlage sind max. 2 verschiedene Farben zulässig, je Fassade bis zu 10 m Breite sind max. 3 verschiedene Farben, je Fassade von min. 10 m Breite max. 4 verschiedene Farben zulässig -­‐ genehmigungsfreie Werbeanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Anbringungsort Größe Gestaltung Genehmigungspflicht Einfriedungen -­‐ an öffentlichen Straßenraum angrenzende Einfriedigungen sind in Form von massiven Mauern bis zu einer max. Höhe von 1,20 m anzulegen -­‐ an öffentlichen Grünflächen angrenzenden Einfriedungen sind als Holzzäune mit vertikaler Struktur, Massivmauern (jeweils bis zu einer max. Höhe von 1,20 m) oder in Form von Hecken bzw. Strauchwerk anzulegen Sonstiges -­‐ Firstrichtung parallel zur Straße (Ausnahme bei Eckgrundstücken) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Bebauungsplan O-­‐8 Art und Maß 14 Art der baulichen Nutzung MK, MI Maß der Nutzung baulichen MK: GRZ = 1,0 , GFZ = 2,0 -­‐ 4,6 MI: GRZ = 0,4 -­‐ 0,8 , GFZ = 1,0 -­‐ 3,6 Bauweise In Teilen geschlossene Bauweise (MK), überwiegend offene Bauweise Höhen Anzahl der Vollgeschosse MK: 1 -­‐ 4 MI: 1 -­‐ 8 Gebäudehöhen -­‐ bei 3 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 8,0 m bis max. 10,0 m -­‐ bei 4 Vollgeschoßen: Traufhöhe min. 9,0 m bis max. 13,0 m Dach Dachform -­‐ Sattel-­‐, Walm-­‐ oder Mansarddächer sowie Flachdächer Dachneigung -­‐ 25° bis 55° Neigung bei Sattel-­‐ oder Mansarddächern -­‐ Gefällebruchkante des Mansarddaches kann bis zu 1,0 m hinter die Baulinie zurücktreten -­‐ für den oberen Teil des Mansarddaches wird eine Dachneigung von 30° bis 33° festgesetzt -­‐ Schiefer, dunkle Pfanne und veredeltes Kupferblech -­‐ Verwendung von hellfarbigem Eindeckmaterial ist unzulässig -­‐ Flachdächer sind als begrünte bzw. gärtnerisch gestaltete Flächen auszubilden -­‐ Dachgauben, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel sind als Gliederungselement zulässig Fassade Fassadengliederung -­‐ kleingliedrige Fassadengestaltung wird vorgeschrieben -­‐ horizontal gerichtete Fensterreihungen ohne Fassadenzwischenelemente sind nicht zulässig -­‐ Schaufenster müssen den Proportionen und der Gliederung der Gesamtfassade entsprechen -­‐ Achsen der Öffnungen bzw. Öffnungsgruppen in übereinanderliegenden Geschossen müssen senkrecht übereinander stehen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Einzelfenstern zulässig -­‐ glatter und strukturierter Putz, Verschieferungen, Sichtmauerwerk und Naturstein sind zulässig -­‐ reflektierende Oberflächen sind ausnahmsweise zulässig, wenn städtebauliche Bedenken nicht bestehen und die Gemeinde zustimmt -­‐ Beton, Holz, Holzverkleidungen und farbige Metall-­‐ oder Kunststoffteile sind als Gliederungselemente zugelassen -­‐ Farben haben sich harmonisch in das Stadtbild einzupassen -­‐ Fluoreszierende Farben werden ausgeschlossen Werbeanlagen Anzahl -­‐ max. 2 Werbeanlagen je Stätte der Leistung -­‐ sind in einem Gebäude mehr als 2 Stätten der Leistung, ist für jede weitere Stätte der Leistung nur eine Werbeanlage zulässig Dachfarbe Dachflächengliederung Materialien und Farben WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 15 -­‐ bei Gebäudefronten von min. 40 m Länge sind 3 Werbeanlagen zulässig Anbringungsort Größe Gestaltung Genehmigungspflicht -­‐ Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig -­‐ parallel zur und vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen nur im Bereich zwischen der Oberkante der Erdgeschoß-­‐ bzw. der Schaufenster und der Unterkante der Fenster im 1. Obergeschoß eines Gebäudes zulässig -­‐ Werbeanlagen sind so anzubringen, dass gliedernde Konturen der Fassade nicht verdeckt bzw. überschnitten werden -­‐ die Größe der Werbeanlagen ergibt sich aus ihrem Gesamtumriss -­‐ bei mehrseitigen Anlagen werden alle Schauflächen mit einberechnet -­‐ bei einer Fassadenbreite weniger als 10 m sind max. 2 m² zulässig -­‐ bei einer Fassadenbreite von mind. 1O m sind max. 3 m² zulässig -­‐ parallel zur Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind als kastenförmige Anlagen mit einer Breite von mehr als 2 m nur mit einer Höhe von max. 0,5 m zulässig -­‐ vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur bis zu einer max. Ausladung von 0,7 m bei kastenförmigen Werbeanlagen und ansonsten bis zu einer Ausladung von 1,0 m zulässig -­‐ die Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche darf pro Fassade 3 % nicht überschreiten -­‐ Überschreitungen sind nur statthaft, wenn ansonsten eine Stätte der Leistung ohne Werbeanlage bleiben müsste -­‐ Werbeanlagen müssen sich in Größe und Art der Gestalt und Konstruktion der jeweiligen Fassade unterordnen und in das historische Stadtbild einfügen -­‐ Werbeanlagen sind bevorzugt als nicht von innen beleuchtete Anlagen auszubilden -­‐ von innen beleuchtete Anlagen sind zulässig, wenn sie sich in ihrer Gestaltung in das historische Straßenbild einfügen -­‐ bei von innen beleuchteten Anlagen sind die seitlichen Zargen grundsätzlich lichtundurchlässig auszubilden. -­‐ Anlagen mit grellen Farben, mit Wechsel-­‐, Lauf-­‐ oder Blinklicht oder sonstiger Stufen-­‐ und Intervallschaltung sind als Werbeanlagen unzulässig -­‐ Auslegerschilder sind möglichst in ihrer Konstruktion sichtbar und handwerklich zu gestalten. -­‐ je Werbeanlage sind max. 2 verschiedene Farben zulässig, je Fassade bis zu 10 m Breite sind max. 3 verschiedene Farben, je Fassade von min. 10 m Breite max. 4 verschiedene Farben zulässig -­‐ genehmigungsfreie Werbeanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Einfriedungen -­‐ an öffentlichen Grünflächen angrenzende Einfriedungen sind als Massivmauern, auch mit zusätzlichen Maschendrahtzaun, oder in Form von Hecken bzw. Strauchwerk jeweils bis zu einer max. Höhe von 1,20 m anzulegen -­‐ Stützmauern von mehr als 1 m Höhe sind mit Natursteinen zu verblenden oder als differenziert gestaltete Sichtbetonflächen auszuführen. Sonstiges -­‐ Firstrichtung parallel zur Straße (Ausnahme bei Eckgrundstücken) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Bebauungsplan O-­‐35 Art und Maß 16 Art der baulichen Nutzung MK, GE Maß der Nutzung baulichen MK: GRZ = 1,0 , GFZ = 1,0 – 2,2 GE: GRZ = 0,8 , GFZ = 2,2 Bauweise geschlossen Höhen Anzahl der Vollgeschosse MK: 1 – 4 GE: 4 Gebäudehöhen -­‐ Anlage im Baubereich "B“ in eingeschossiger Bauweise bis zu 5,0 m Geschoßhöhe möglich -­‐ im Bereich "C" wird eine 3-­‐geschossige Bauweise ab Niveau der Nahestraße zählend mit einer zwingenden Höhenbegrenzung von 262,00 m üb.NN festgesetzt -­‐ auf der Seite Bahnhofsvorplatz beträgt die Wandhöhe ab OK Bahnhofsvorplatz max. 9,00 m -­‐ auf der Rückseite zur Nahestraße beträgt die max. Wandhöhe über OK Bahnhofsvorplatz max. 2,50 m -­‐ ausgehend von der max. oberen Begrenzung des Baukörpers in den äußeren Baugrenzen wird die Bauhöhe durch einwärts unter 45° ansteigende Ebenen begrenzt, 12 m über der OK Bahnhofsvorplatz Dach Dachform -­‐ Sattel-­‐, Mansarddächer sowie Flach-­‐ und geneigte Dächer -­‐ kreisförmige/tonnenförmige Dachformen ausnahmsweise zulässig Dachneigung -­‐ 0° bis 55° Neigung bei Flach und geneigten Dächer -­‐ 30° bis 45° Neigung bei Sattel-­‐ oder Mansarddächern -­‐ für den unteren Teil des Mansarddaches wird eine Dachneigung von 45° bis 70° festgesetzt -­‐ Schiefer, anthrazitfarbene oder dunkle Pfanne, Kupferblech sowie Zinkblech Dachfarbe Dachflächengliederung -­‐ Dachgauben, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel sind als Gliederungselement zulässig Fassade Fassadengliederung -­‐ kleingliedrige Fassadengestaltung wird vorgeschrieben -­‐ horizontal gerichtete Fensterreihungen ohne Fassadenzwischenelemente sind nicht zulässig -­‐ Schaufenster müssen den Proportionen und der Gliederung der Gesamtfassade entsprechen -­‐ Achsen der Öffnungen bzw. Öffnungsgruppen in übereinanderliegenden Geschossen müssen senkrecht übereinander stehen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Einzelfenstern zulässig. -­‐ glatter und strukturierter Putz, Betonfertigteile, Verschieferungen, Sichtmauerwerk und Naturstein zugelassen -­‐ reflektierende Oberflächen sind nicht zulässig -­‐ Beton, Holz und farbige Metallteile sind als Gliederungselemente zugelassen -­‐ Fluoreszierende Farben werden ausgeschlossen Materialien und Farben WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 17 Werbeanlagen Anzahl -­‐ max. 2 Werbeanlagen je Stätte der Leistung -­‐ sind in einem Gebäude mehr als 2 Stätten der Leistung, ist für jede weitere Stätte der Leistung nur eine Werbeanlage zulässig -­‐ Fahnen gelten als Werbeanlagen -­‐ bei Gebäudefronten von min. 40 m Länge sind 3 Werbeanlagen zulässig -­‐ Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig -­‐ parallel zur und vertikal vor Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur im Bereich zwischen der Oberkante der Erdgeschoß-­‐ bzw. der Schaufenster und der Unterkante der Fenster im 1. Obergeschoß eines Gebäudes zulässig -­‐ Werbeanlagen sind so anzubringen, dass gliedernde Konturen der Fassade nicht verdeckt bzw. überschnitten werden -­‐ die Größe der Werbeanlagen ergibt sich aus ihrem Gesamtumriss -­‐ bei einer Fassadenbreite weniger als 10 m sind max. 2 m² zulässig -­‐ bei einer Fassadenbreite von mind. 1O m sind max. 3 m² zulässig -­‐ parallel zur Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind als kastenförmige Anlagen mit einer Breite > 2 m nur mit einer Höhe von max. 0,5 m zulässig -­‐ vertikal vor der Gebäudefront angebrachte Werbeanlagen sind nur bis zu einer max. Ausladung von 0,7 m bei kastenförmigen Werbeanlagen und ansonsten bis zu einer Ausladung von 1,0 m zulässig -­‐ die Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche darf pro Fassade 3 % nicht überschreiten -­‐ die Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche, deren nächstgelegene öffentliche Verkehrsfläche die B 41 ist, darf pro Fassade 1% nicht überschreiten -­‐ die Abwicklung der gesamten Werbeanlagenfläche max. 3%/ Fassade -­‐ Überschreitungen sind nur statthaft, wenn ansonsten eine Stätte der Leistung ohne Werbeanlage bleiben müsste -­‐ bei Fassaden, die in unmittelbarer Nachbarschaft zur Nahe liegen, gilt ein Höchstmaß von 1 % Werbeanlagenfläche pro Fassade -­‐ Anlagen mit grellen Farben, mit Wechsel-­‐, Lauf-­‐ oder Blinklicht oder sonstiger Stufen-­‐ und Intervallschaltung sind als Werbeanlagen unzulässig -­‐ je Werbeanlage sind max. 2 verschiedene Farben zulässig, je Fassade bis zu 10 m Breite sind max. 3 verschiedene Farben, je Fassade von min. 10 m Breite max. 4 verschiedene Farben zulässig -­‐ bei von innen beleuchteten Anlagen sind die seitlichen Zargen grundsätzlich lichtundurchlässig auszubilden -­‐ an Fassaden, deren nächstgelegene öffentliche Verkehrsfläche die B 41 ist, sind nur horizontal, flach auf die Fassade gesetzte Werbeanlagen zulässig. Deren Beleuchtung ist unzulässig (Ausnahme: geringfügige Hinterleuchtung) -­‐ Werbeanlagen müssen sich in Größe und Art der Gestalt und Konstruktion der jeweiligen Fassade unterordnen und in das historische Stadtbild einfügen -­‐ von innen beleuchtete Anlagen sind nur zulässig, wenn sie sich in ihrer Gestaltung in das historische Straßenbild einfügen -­‐ genehmigungsfreie Werbeanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Anbringungsort Größe Gestaltung Genehmigungspflicht Einfriedungen -­‐ an der Erschließungsstraße gelegenen nicht überbaubaren Baulandflächen dürfen Einfriedungen und Bepflanzungen der Grünanlagen eine Höhe von 0,90 m nicht überschreiten -­‐ alle anderen Einfriedungen und Stützmauern zum Nachbarn sind bis zu einer Höhe von 1,80 m gestattet. Sonstiges -­‐ bauliche Anlagen sind mit ihren Hauptfronten parallel zur straßenseitigen Baugrenze anzuordnen -­‐ in Kurven, Einmündungs-­‐ und Problembereichen ist die Stellung mit dem Stadtbauamt nach städtebaulichen Gesichtspunkten festzulegen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 18 2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH UND ZONIERUNG Der räumliche Geltungsbereich umfasst den alten Stadtkern von Oberstein mit den angrenzenden Bereichen. Ausgehend von der vorhandenen Baustruktur und Bausubstanz mit den jeweils spezifischen Gestaltungsmerkmalen lässt sich der Geltungsbereich in neun Zonen mit unterschiedlichen Anforderungen unterteilen. Zone I -­‐ Nahestraße West Zone II -­‐ Nahestraße Ost Zone III -­‐ Bahnhofstraße Ost/ Wasenstraße Zone IV -­‐ Platz "Auf der Idar" Zone V -­‐ Hauptstraße West Zone VI -­‐ Schlossberg Zone VII -­‐ Hangbebauung westlich der Felsenkirche/ Im Graben Zone VIII -­‐ Fußgängerzone/ Austraße Zone IX -­‐ Hauptstraße Ost Übersicht über die Gestaltungszonen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 19 2.1 Zone I – Nahestraße West Blick in die Nahestraße Merkmale der Bebauung der Nahestraße – West Baukörper -­‐
offene Bauweise -­‐
teilweise mit Vorgärten -­‐
in der Regel zwei Geschosse Dachgestaltung -­‐
in der Regel steile Walm-­‐ und Satteldächer -­‐
Ziegeldächer -­‐
Gauben / Dachaufbauten Fassadengestaltung -­‐
teilweise Ziegel-­‐ und Natursteinfassade, aber überwiegend Putz -­‐
Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten -­‐
Tür-­‐ und Fenstergewände, partiell noch Klappläden vorhanden -­‐
teilweise Sockelausbildung durch Materialwechsel -­‐
teilweise Erker bei gründerzeitlichen Gebäuden WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 20 Einfriedungen -­‐
aufgrund von Straßenrandbebauung sind nur wenige Einfriedungen vorhanden -­‐
vorhandene Einfriedungen sind als Mauer mit Metallzäunen ausgebildet Stellplätze -­‐
anstatt Vorgärten wurden in Teilbereichen Stellplätze entwickelt -­‐
im Straßenraum sind nur begrenzt Stellplatzflächen vorhanden Defizite -­‐
Gestaltungsdefizite durch unpassende Modernisierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Material, Farben, Öffnungen) oder aufgrund von Unterhaltungsstau -­‐
teilweise schlechtes äußeres Erscheinungsbild der Fassaden -­‐
unattraktives Straßenbild -­‐
vor allem im westlichen Bereich sehr dichte Bebauung -­‐
differentes Erscheinungsbild aufgrund unterschiedlicher Gebäudekubaturen (Gewerbeobjekte im Westen, Wohngebäude im östlichen Teil der Zone I) -­‐
gestalterische Überformung durch den Funktionswechsel von gewerblicher Nutzung zur Wohnnutzung Gestalterische Ziele -­‐
Bewahren bzw. Wiederherstellen der zeitgemäßen Maßstäblichkeit, Proportionen und Gliederungen zur Schaffung eines harmonischen Erscheinungsbildes -­‐
Aufwertung und Begrünung des Straßenraumes -­‐
Neuordnung des ruhenden Verkehrs und Ausbildung privater begrünter Freibereiche Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Einfriedungen -­‐
Stellplätze -­‐
Werbeanlagen -­‐
Beleuchtung -­‐
private Grünflächen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 2.2 Zone II – Nahestraße Ost Blick auf den Eingangsbereich des Nahehauses Merkmale der Bebauung der Nahestraße Ost Baukörper -­‐
großvolumige Baukörper -­‐
heterogene Gebäudegestaltung -­‐
in der Regel drei bis vier Geschosse, Einzelobjekte mit bis zu sechs Geschossen Dachgestaltung -­‐
flache und geneigte Dächer in unterschiedlichster Ausprägung -­‐
Ziegeleindeckung bei geneigten Dächern -­‐
vereinzelt Gauben/ Dachaufbauten Fassadengestaltung -­‐
sehr heterogene Fassadengestaltung -­‐
größtenteils Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten, Einzelobjekte mit Vorhangfassade -­‐
Verwendung unterschiedlicher Materialien WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
21 Gestaltungsfibel Oberstein 22 Einfriedungen -­‐
aufgrund des hohen Versiegelungsgrades sind keine Einfriedungen vorhanden Stellplätze -­‐
ausgewiesene öffentliche Stellplätze vorhanden (in Tiefgaragen sowie auf Parkplätzen im Bereich des Bahnhofes) Defizite -­‐
Gestaltungsdefizite und Unterhaltungsstau am „Nahehaus“ -­‐
fehlende Gestaltung eines „Eingangstores“ zur Fußgängerzone -­‐
In Teilbereichen fehlende Begrünung -­‐
heterogenes Erscheinungsbild der Gebäude (Verwendung verschiedener Materialien und Farben) und des Straßenraumes Gestalterische Ziele -­‐
Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes des Nahehauses durch Sanierung und Reaktivierung der leer stehenden Bausubstanz -­‐
Neugestaltung des Straßenraumes (Pflasterung, Möblierung, Begrünung) im Bereich der Fußgängerzone (Platz am Nahecenter bis Bereich Fußgängerbrücke) -­‐
Fassadensanierung zur Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Werbeanlagen -­‐
Außengastronomie -­‐
Außenverkauf und Warenpräsentation -­‐
Stadtmöblierung und Straßenbeläge WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 23 2.3 Zone III – Bahnhofstraße Ost/ Wasenstraße Blick in die Bahnhofstraße Merkmale der Bebauung der Bahnhofstraße Ost/ Wasenstraße Baukörper -­‐
größtenteils geschlossene Bauweise -­‐
Straßenrandbebauung -­‐
in der Regel zwei bis drei Geschosse Dachgestaltung -­‐
in der Regel steile Walm-­‐ und Satteldächer -­‐
Ziegeldächer -­‐
Gauben / Dachaufbauten Fassadengestaltung -­‐
teilweise Ziegel-­‐ und Natursteinfassade, aber überwiegend Putz -­‐
Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten, überwiegend großflächig geöffnete Ladenzone im Erdgeschoss -­‐
Tür-­‐ und Fenstergewände -­‐
teilweise Sockelausbildung durch Materialwechsel -­‐
Fassaden teilweise mit Eternitverkleidung WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 24 Einfriedungen -­‐
aufgrund von Straßenrandbebauung sind keine Einfriedungen vorhanden Stellplätze -­‐
im Straßenraum sind nur begrenzt Stellplatzflächen vorhanden Defizite -­‐
Gestaltungsdefizite durch unpassende Modernisierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Material, Farben, Öffnungen) oder aufgrund von Unterhaltungsstau -­‐
Überformung von Gebäuden durch Renovierungsmaßnahmen ohne Berücksichtigung des Erscheinungsbildes der gründerzeitlichen Bausubstanz -­‐
vernachlässigtes Erscheinungsbild wegen nicht modernisierter Ladenzone aufgrund Leerstand Gestalterische Ziele -­‐
Bewahren bzw. Wiederherstellen der zeitgemäßen Maßstäblichkeit, Proportionen und Gliederungen zur Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes -­‐
Fassadensanierung zur Schaffung eines gestalterisch abgestimmten Erscheinungsbildes -­‐
Herstellen einer harmonisch gestalteten Ladenzone Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Werbeanlagen -­‐
Warenpräsentation WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 25 2.4 Zone IV -­‐ Platz „Auf der Idar“ Leer stehendes Hertiegebäude (ehemals Karstadt) auf dem Platz „Auf der Idar“ Merkmale der Bebauung des Platzes „Auf der Idar“ Baukörper -­‐
großvolumige Baukörper -­‐
heterogene Gebäudegestaltung -­‐
in der Regel drei bis vier Geschosse, Einzelobjekt mit bis zu sechs Geschossen (Kreissparkasse) Dachgestaltung -­‐
flache und geneigte Dächer in unterschiedlichster Ausprägung -­‐
Ziegeleindeckung bei geneigten Dächern -­‐
vereinzelt Gauben/ Dachaufbauten Fassadengestaltung -­‐
heterogene Fassadengestaltung -­‐
Größtenteils Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten, Einzelobjekte mit Vorhangfassade -­‐
Verwendung unterschiedlicher Materialien Einfriedungen -­‐
aufgrund des hohen Versiegelungsgrades sind keine Einfriedungen vorhanden WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 26 Stellplätze -­‐
ausgewiesene öffentliche Stellplätze vorhanden (überwiegend in Tiefgaragen) Defizite -­‐
Gestaltungsdefizite und vernachlässigtes Erscheinungsbild durch Unterhaltungsstau (Hertie) -­‐
geringe Aufenthaltsfunktion des „Platz auf der Idar“ aufgrund Funktionsverlust der angrenzenden Nutzung (Hertie) Gestalterische Ziele -­‐
Sanierung und Gestaltung des Hertie-­‐Gebäudes und somit Belebung des Platzes „Auf der Idar“ Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Werbeanlagen -­‐
Warenpräsentation WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 27 2.5 Zone V – Hauptstraße West Blick in die Hauptstraße Merkmale der Bebauung der Hauptstraße -­‐ West Baukörper -­‐
überwiegend geschlossene, teilweise offene Bauweise -­‐
Straßenrandbebauung -­‐
in der Regel drei Geschosse Dachgestaltung -­‐
in der Regel steile Walm-­‐, Mansard-­‐ und Satteldächer -­‐
Ziegeldächer -­‐
Gauben / Dachaufbauten Fassadengestaltung -­‐
teilweise Ziegel-­‐ und Natursteinfassade, aber überwiegend Putz -­‐
Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten, teilweise großflächig geöffnete Ladenzone im Erdgeschoss -­‐
Tür-­‐ und Fenstergewände -­‐
teilweise Sockelausbildung durch Materialwechsel Einfriedungen -­‐
aufgrund von Straßenrandbebauung sind keine Einfriedungen vorhanden WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 28 Stellplätze -­‐
im Straßenraum sind begrenzt Stellplatzflächen vorhanden -­‐
teilweise befinden sich private Stellplätze auf den Parzellen der Anwohner Defizite -­‐
Gestaltungsdefizite durch unpassende Modernisierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Material, Farben, Öffnungen) oder aufgrund von Unterhaltungsstau -­‐
Überformung von Gebäuden durch Renovierungsmaßnahmen ohne Berücksichtigung des Erscheinungsbildes der gründerzeitlichen Bausubstanz -­‐
heterogene und gestalterisch nicht aufeinander abgestimmte Erdgeschossbereiche (Ladenzone) -­‐
in Teilbereichen vernachlässigtes Erscheinungsbild der Fassade aufgrund leer stehender Ladenzone Gestalterische Ziele -­‐
Bewahren bzw. Wiederherstellen der zeitgemäßen Maßstäblichkeit, Proportionen und Gliederungen zur Schaffung eines abgestimmten Erscheinungsbildes -­‐
Fassadensanierung und Herstellen einer einheitlich gestalteten Ladenzone zur Schaffung eines harmonischen Erscheinungsbildes Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Werbeanlagen -­‐
Warenpräsentation WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 2.6 Zone VI – Schlossberg Blick in die Genossenschaftsstraße Merkmale der Bebauung des Schlossbergs Baukörper -­‐
offene Bauweise -­‐
größtenteils Straßenrandbebauung, teilweise Vorgärten vorhanden -­‐
sehr unterschiedliche Gebäudehöhen, eins bis vier Geschosse vorhanden Dachgestaltung -­‐
in der Regel steile Walm-­‐ und Satteldächer -­‐
Ziegeldächer -­‐
Gauben / Dachaufbauten Fassadengestaltung -­‐
teilweise Ziegel-­‐ und Natursteinfassade, aber überwiegend Putz -­‐
Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten -­‐
Tür-­‐ und Fenstergewände -­‐
teilweise Sockelausbildung durch Materialwechsel -­‐
Fassaden teilweise mit Eternitverkleidung -­‐
unterschiedliche Farbgestaltung der Putzfassaden WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
29 Gestaltungsfibel Oberstein 30 Einfriedungen -­‐
aufgrund von Straßenrandbebauung sind nur wenige Einfriedungen vorhanden -­‐
vorhandene Einfriedungen sind als Mauer mit Metallzäunen ausgebildet Stellplätze -­‐
im Straßenraum sind nur sehr begrenzt Stellplatzflächen vorhanden -­‐
größtenteils befinden sich private Stellplätze auf den Parzellen der Anwohner Defizite -­‐
Überformung von Gebäuden durch Renovierungsmaßnahmen ohne Berücksichtigung des Erscheinungsbildes der älteren Bausubstanz -­‐
teilweise Gestaltungsdefizite durch unpassende Modernisierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Material, Farben, Öffnungen) oder aufgrund von Unterhaltungsstau -­‐
vernachlässigtes Erscheinungsbild aufgrund der Zunahme von Leerständen (Modernisierungsstau) -­‐
Anforderungen an Belichtung und Belüftung werden aufgrund der baulichen Dichte und der Topographie werden nur bedingt erfüllt (z.B. Poststraße) -­‐
fehlende Durchgrünung und fehlende private Freiräume Gestalterische Ziele -­‐
Bewahren bzw. Wiederherstellen der zeitgemäßen Maßstäblichkeit, Proportionen und Gliederungen zur Schaffung eines gestalterisch veträglichen Erscheinungsbildes -­‐
Fassadensanierung zur Schaffung eines harmonischen Erscheinungsbildes -­‐
Schaffung privater Freibereiche, Entkernung in stark verdichteten Zonen (z.B. Poststraße) Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Einfriedungen -­‐
Stellplätze -­‐
Werbeanlagen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 31 2.7 Zone VII – Hangbebauung westlich der Felsenkirche/ Im Graben Blick in „Im Graben“ Merkmale der Hangbebauung westlich der Felsenkirche/ Im Graben Baukörper -­‐
offene Bauweise -­‐
kleinteilige Bebauung -­‐
größtenteils Randbebauung, teilweise Vorgärten vorhanden -­‐
unterschiedliche Gebäudehöhen, eins bis drei Geschosse vorhanden Dachgestaltung -­‐
in der Regel steile Walm-­‐ und Satteldächer -­‐
Ziegeldächer -­‐
Gauben / Dachaufbauten WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 32 Fassadengestaltung -­‐
teilweise Ziegel-­‐ und Natursteinfassade, aber überwiegend Putz -­‐
Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten -­‐
Tür-­‐ und Fenstergewände -­‐
teilweise Sockelausbildung durch Materialwechsel -­‐
Fassaden teilweise mit Eternitverkleidung oder Holzschindeln -­‐
teilweise Fachwerk vorhanden Einfriedungen -­‐
sehr heterogene Gestaltung von Einfriedungen Stellplätze -­‐
aufgrund der Reliefenergie bzw. Topographie sind keine Stellplätze vorhanden Defizite -­‐
Gestaltungsdefizite durch unpassende Modernisierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Material, Farben, Öffnungen) oder aufgrund von Unterhaltungsstau -­‐
Überformung von Gebäuden durch Renovierungsmaßnahmen ohne Berücksichtigung des Erscheinungsbildes der älteren Bausubstanz -­‐
Anforderungen an Belichtung und Belüftung aufgrund der baulichen Dichte und der Topographie werden nur bedingt erfüllt -­‐
schlecht erschlossene Grundstücke, aufgrund der Topographie sind die Gebäude nur über steile fußläufige Treppenanlagen erreichbar Gestalterische Ziele -­‐
Bewahren bzw. Wiederherstellen der zeitgemäßen Maßstäblichkeit, Proportionen und Gliederungen zur Schaffung eines harmonischen Erscheinungsbildes der pittoresken Hangbebauung -­‐
Fassadensanierung zur Schaffung eines gestalterisch verträglichen Erscheinungsbildes -­‐
Verbesserung der Zugänglichkeit der Parzellen (Gestaltung, Sanierung und Beleuchtung der öffentlichen Flächen und Wege) Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Einfriedungen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 33 2.8 Zone VIII – Fußgängerzone/ Austraße Blick in die Fußgängerzone Richtung Platz „Auf der Idar“ Merkmale der Bebauung der Fußgängerzone Baukörper -­‐
geschlossene Bauweise -­‐
Straßenrandbebauung -­‐
in der Regel drei bis vier Geschosse Dachgestaltung -­‐
in der Regel steile Walm-­‐ und Satteldächer -­‐
Ziegeldächer -­‐
Gauben / Dachaufbauten Fassadengestaltung -­‐
teilweise Ziegel-­‐ und Natursteinfassade, aber überwiegend Putz -­‐
Materialmix bei Fassadengestaltung (Kunststoff, Metall, Fliesen) -­‐
Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten, überwiegend großflächig geöffnete Ladenzone im Erdgeschoss, teilweise als Arkaden ausgebildet -­‐
in Obergeschossen vielfach noch ursprüngliche vertikale Fassadengliederung vorhanden -­‐
Tür-­‐ und Fenstergewände -­‐
teilweise Sockelausbildung durch Materialwechsel WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein -­‐
34 teilweise Fachwerk vorhanden (z.B. Marktplatz) Einfriedungen -­‐
aufgrund von Straßenrandbebauung sind keine Einfriedungen vorhanden Stellplätze -­‐
in den ausgewiesenen öffentlichen Flächen und auf Privatflächen in der Austraße vorhanden Defizite -­‐
Gestaltungsdefizite durch unpassende Modernisierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Material, Farben, Öffnungen) oder aufgrund von Unterhaltungsstau -­‐
Überformung von Gebäuden durch Renovierungsmaßnahmen ohne Berücksichtigung des Erscheinungsbildes der vorhandenen Bausubstanz (vorrangig im mittleren Teil der Hauptstraße) -­‐
unharmonisches Erscheinungsbild der Ladenzone: Schaufenstergestaltung, Materialwahl, Farbgebung, etc. -­‐
uneinheitlich gestaltete/ nicht aufeinander abgestimmte Außenbewirtschaftungszonen im Bereich des Marktplatzes -­‐
vernachlässigtes Erscheinungsbild der rückwärtigen Gebäudeseiten, Gestaltungsdefizite und fehlende Begrünung im Bereich der „Hinterhofbebauung“ in der Austraße Werbeanlagen, Warenpräsentation, Gestalterische Ziele -­‐
Bewahren bzw. Wiederherstellen der zeitgemäßen Maßstäblichkeit, Proportionen und Gliederungen zur Schaffung eines abgestimmten Erscheinungsbildes -­‐
Herstellung der gestalterischen Bezüge zu den Erdgeschosszonen bei Erhaltung und Gestaltung der historischen Obergeschossbereiche -­‐
Herstellen einer harmonisch gestalteten Ladenzone und Festsetzung gestalterisch abgestimmter Vorgaben für Werbeanlagen -­‐
Herstellung abgestimmter gestalteter Außenbewirtschaftungszonen (Bestuhlung, Einfriedungen, Sonnenschirme, Markisen, Passantenstopper, etc.) im Bereich des Marktplatzes -­‐
Begrünung, Neuordnung und Sanierung im Bereich der „Hinterhofbebauung“ in der Austraße Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Werbeanlagen -­‐
Außenverkauf und Warenpräsentation -­‐
Außengastronomie WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 35 2.9 Zone IX – Hauptstraße Ost Blick in den östlichen Teil der Hauptstraße Merkmale der Bebauung der Hauptstraße -­‐ Ost Baukörper -­‐
größtenteils geschlossene Bauweise -­‐
Straßenrandbebauung -­‐
in der Regel zwei bis drei Geschosse Dachgestaltung -­‐
in der Regel steile Walm-­‐ und Satteldächer -­‐
Ziegeldächer -­‐
Gauben / Dachaufbauten Fassadengestaltung -­‐
teilweise Ziegel-­‐ und Natursteinfassade, aber überwiegend Putz -­‐
teilweise Fachwerk vorhanden -­‐
Lochfassade mit stehenden Öffnungsformaten, teilweise großflächig geöffnete Ladenzone im Erdgeschoss -­‐
teilweise Sockelausbildung durch Materialwechsel WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 36 Einfriedungen -­‐
aufgrund von Straßenrandbebauung keine Einfriedungen vorhanden Stellplätze -­‐
im Straßenraum sind Stellplatzflächen vorhanden Defizite -­‐
Überformung von Gebäuden durch Renovierungsmaßnahmen ohne Berücksichtigung des Erscheinungsbildes der gründerzeitlichen Bausubstanz -­‐
Uneinheitliches/ gestalterisch nicht abgestimmtes Erscheinungsbild der Ladenzone Gestalterische Ziele -­‐
Bewahren bzw. Wiederherstellen der zeitgemäßen Maßstäblichkeit, Proportionen und Gliederungen zur Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes -­‐
Fassadensanierung zur Schaffung eines gestalterisch abgestimmten Erscheinungsbildes -­‐
Herstellen einer harmonisch gestalteten Ladenzone Mögliche Regelungsbereiche bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen -­‐
Baukörper -­‐
Fassadengestaltung -­‐
Dachgestaltung -­‐
Materialien -­‐
Farbgebung -­‐
Werbeanlagen -­‐
Außenverkauf und Warenpräsentation WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 37 3 EMPFEHLUNGEN ZUR GESTALTUNG VON BAUKÖRPERN Die Gestalt des Baukörpers wird insbesondere durch die Bauweise, die Geschossigkeit, die Traufhöhe und die Dachform geprägt. Darüber hinaus prägen benachbarte Baukörper das Stadtbild und den öffentlichen Raum. Baukörper sollten sich in Breite, Höhe und Länge an der bestehenden Umgebung orientieren. Sie können zur Straße hin sowohl mit Giebel als auch mit Traufe ausgerichtet werden. Gleich, ob trauf-­‐ oder giebelseitig, sollte er in den Straßenraum mit guter Proportion hineinwirken. 3.1 Bauweise und Bauflucht Durch Beachtung der Stellung und Flucht der Gebäude soll der typische, das Bild der Straßen prägende Raumeindruck gewahrt werden. Charakteristisch für die Fußgängerzone und ihre Randzonen in Oberstein ist die geschlossene Bauweise. Hierbei folgen die Baufluchten ohne größere Vor-­‐ oder Rücksprünge dem Straßen-­‐ und Gassenverlauf, wodurch sich ein geschlossener Raumeindruck ergibt. Gestaltungsansätze: (1) Bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen sollten die ursprünglichen Baufluchten berücksichtigt bzw. weiterentwickelt werden. Geschlossene Baufluchten (schematische Darstellung). Geschlossene Baufluchten in der Obersteiner Fußgängerzone WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 38 3.2 Geschossigkeit Gerade in Oberstein mit seiner bewegten Topographie kommt der Höhenentwicklung der Gebäude eine besondere Bedeutung zu. Um ein harmonisches und auf das Stadtbild angestimmtes Erscheinungsbild zu wahren, müssen bei Neu-­‐ und Umbauten die Geschosshöhen der umgebenden Bebauung berücksichtigt werden. Gestaltungsansätze: (1) Vermeidung von Über-­‐, aber auch Unterschreitung der in der baulichen Umgebung vorherrschenden Geschosszahl bei Neubaumaßnahmen und nachträglichen Aufstockungen. (2) Orientierung an der Geschossigkeit der unmittelbar umgebenden Bebauung. Die linke Abbildung stellt eine Unter-­‐ als auch Überschreitung der in der baulichen Umgebung vorherrschenden Geschosszahl dar. Vielmehr sollten abweichende Geschosszahlen vermieden werden, wie die grünumrandete Abbildung (rechts) zeigt. 3.3 Traufhöhen Stark springende Traufhöhen sollten zur Wahrung eines harmonischen Erscheinungsbildes vermieden werden. Gestaltungsansätze: (1) Bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen sollten die Traufhöhen der Nachbar-­‐
bebauung einander angeglichen werden, geringfügige Höhenunterschiede fördern aber die Ablesbarkeit der Einzelgebäude. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 39 Eine stark springende Trauflinie sollte vermieden werden. Aneinander angeglichene Baulinien in der Bahnhofstraße in Oberstein. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 40 4 EMPFEHLUNGEN ZUR FASSADENGESTALTUNG Die Fassade ist die außen sichtbare Hülle des Hauses und hat neben der funktionalen auch eine stark repräsentative Funktion. Zur Fassade gehören viele einzelne Elemente wie z.B. der Sockel, Türen, Tore, Fenster und Gesimse. Sie dienen nicht bloß ihrer jeweiligen Funktion, sondern gliedern die Fassade, verleihen ihr Plastizität und können dekorativen Charakter haben. All diese Bestandteile der Fassade sollten einem einheitlichen Gestaltungskonzept folgen, sodass die Fassade zwar eine differenzierte Erscheinung im Detail aufweist, aber als zusammenhängende Fläche wahrgenommen wird. Daher sollten die gestalterischen Elemente auf wenige Formen, Farben und Materialien beschränkt werden. Die Gebäude in der Innenstadt von Oberstein stammen aus unterschiedlichsten Entstehungsphasen. Das abwechslungsreiche Fassadenbild ist mit ein Grund für die Lebendigkeit und Attraktivität der Einkaufsstraßen. Allerdings haben über die Jahre das Erscheinungsbild und die Ausstrahlung vieler Gebäude gelitten. Aufdringliche Werbung und unangepasste Umbaumaßnahmen haben oft die ursprüngliche Fassadenaufteilung und das Aussehen der Gebäude beeinträchtigt. Diese Fehler künftig zu vermeiden, ist ein Ziel der Gestaltungsregelungen. 4.1 Fassadenproportionen Die Proportion der Fassade wird bestimmt durch das Verhältnis von Breite zu Höhe der Außenwand. Neben diesen äußeren Abmessungen ist für die Fassade das Verhältnis von Wandfläche zu Öffnungsfläche von Bedeutung. Die Größe von Gebäuden sowie die Fläche von Wandöffnungen wurden beim Errichten eines Hauses meist von den damaligen konstruktiven und bauklimatischen Möglichkeiten beeinflusst. Bei einer Fassadensanierung sollen die Maßverhältnisse berücksichtigt und die Typik beibehalten werden. Gestaltungsansätze
(1) Ein Maß für die Fassadenproportionen von Neubaumaßnahmen kann für keine Zone einheitlich abgeleitet werden. Vielmehr sind diese aus dem Zusammenhang mit den Proportionen der prägenden Gebäude in dem betreffenden Straßenzug zu ermitteln. Grundsätzlich sollten sie jedoch stehende bis quadratische Formate ausweisen. (2) Werden im Rahmen von Neubaumaßnahmen mehrere Parzellen zusammengelegt, sollten die das Straßenbild prägenden Proportionen bewahrt werden. Zur Vermeidung unmaßstäblicher Baukörperoptik sollte der Baukörper entsprechend ablesbar gegliedert sein. Dies kann erreicht werden durch: -­‐ vertikale plastische Bauteile wie Lisenen, Einschnitte, Pfeiler -­‐ Höhenversprünge in der Trauf-­‐ und/oder Firstlinie -­‐ Tore, Eingänge, Erker oder Zwerchhäuser -­‐ Wechsel in der Farbgebung Gliederung großer Baukörper zur Wahrung der Proportionen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 41 Kleinteilige Parzellenstrukturen schlagen sich in den Proportionen nieder. So weisen erhaltene historische Gebäude in schmalen Gassen oft stehende Formate aus, d.h. die Gebäudehöhe ist größer als die Gebäudebreite. Aber auch quadratische bis liegende Formate sind vereinzelt anzutreffen. Vergleich der Gebäudeproportionen unterschiedlicher Epochen 4.2 Fassadengliederung Eine Fassade lässt sich grundsätzlich in horizontale und vertikale Elemente gliedern, die bei historischen Gebäuden einem Raster unterliegen, innerhalb dessen ein gewisser Spielraum gewährleistet ist. Eine Wegnahme einzelner Elemente führt zur Störung der Gliederung. Eine harmonische und ruhige Fassadengestaltung entsteht durch die Verwendung stehender Fensterformate und die axiale Anordnung der Fassadenöffnungen. Dabei ist nicht nur die horizontale Gliederung durch die Anordnung der Fenster auf gleicher Höhe, sondern auch die vertikale Gliederung, bei der die Öffnungen übereinander liegen, von Bedeutung. Die horizontale Fassadengliederung wird mit linienförmigen, flächigen, reliefartigen Mitteln, sowie mit verschiedenartiger Ausformung und Platzierung von Einzelelementen erreicht. Hierbei bildet die geschlossene Wandfläche die Grundfläche einer Fassade. Die Fassade gliedert sich in horizontale Zonen: 1. Sockelbereich 2. Fenster-­‐ und Türband des Erdgeschosses 3. Fensterband des ersten Obergeschosses 4. Fensterband des zweiten Obergeschosses Fassadengliederung Die an den historischen Gebäuden Obersteins z. T. noch vorhandenen Klappläden, die in Verbindung mit den Fenstern in der Reihung ein bandartiges Gliederungselement bilden, unterstreichen die horizontale Fassadengliederung. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 42 Die vertikale Gliederung eines Gebäudes entsteht durch senkrecht übereinanderstehende Fassadenöffnungen wie Fenster, Türen und Tore und kann mit vertikalen Sandsteinlisenen, Fassadeneinschnitten, Tür-­‐ und Fenstergewänden, oder Mauerpfeilern verstärkt werden. Vertikale Fassadengliederung bei traufständigen und giebelständigen Gebäude Gestaltungsansätze: (1) Bei Neubaumaßnahmen sollte die Fassade in die beschriebenen horizontalen Zonen gegliedert und auf die Fensterbrüstungshöhen der Nachbargebäude abgestimmt werden. (2) Zur vertikalen Gliederung sollten Fenster und Öffnungen senkrecht übereinander angeordnet sein. (3) Bei Renovierung und Umbau von historischen Gebäuden sollte die vorgegebene Gliederung der Fassade erhalten bleiben. Plastische Fassadengliederungen durch Gesimse, Lisenen etc. sollten ebenfalls erhalten werden. Vertikale Fassadengliederung eines traufständigen Gebäudes im Hohen Weg (Schlossberg) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 43 4.3 Fassadenöffnungen Fenster und Türen zählen zu den wichtigsten Gestaltungselementen einer Fassade. Sie unterbrechen die Fassade und sind die Übergänge zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit. Ihre Größen, Formen, Proportionen und Materialien bestimmen die Gestaltung und „Schönheit“ der Gesamtfassade. Die Fenster sollten regelmäßig über die Fassade verteilt sein um dem Gebäude ein harmonisches und ruhiges Gesamterscheinungsbild zu geben. Darüber hinaus ist die Raumaufteilung des Hauses abgestimmt auf dieses regelmäßige Befensterungsmuster; die Fassade zur Straßenseite ist die repräsentative Seite des Hauses. Harmonie, Ordnung und Regelmäßigkeit sind die Gestaltungsprinzipien für die architektonische Ausformung und Verzierung der Fassade 4.3.1 Fenster Fenster bilden das wichtigste Gliederungselement und Gestaltungsmerkmal einer Fassade. Sie können Charakter und Eigenart eines Hauses unterstreichen und zur Geltung bringen, aber auch ganz empfindlich stören. Ein wesentliches Kriterium sind das Format und die Anordnung der Öffnungen, sowie die Detailausbildung der Fenster, welche den Charakter des Hauses prägen. Fenster sollen nicht nur als Maueröffnung ausgebildet, sondern als Bauglieder hervorgehoben und in den Zusammenhang eines übergeordneten Gliederungssystems gestellt werden. Fensterformate Die historischen Fassaden von Oberstein zeigen überwiegend stehende Fensterformate. Neben Rechteckfenstern sind in Teilen auch Segmentbogenfenster und Rundbogenfenster anzutreffen. Gestaltungsansätze: (1) Fenster sollten in stehenden Formaten (d.h. Höhe > Breite) ausgeführt werden. (2) Großflächige, waagerechte Fenster sollten vermieden werden („liegende“ Fassadenformate) Unpassend: Liegende Fensterformate Gegliederte Fassade mit stehenden Rundbogenfenstern in der Ackerstraße in Oberstein WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 44 Anordnung und Akzentuierung Durch die harmonische Verteilung der Fenster über die Hausfassade wird ein optisches Gleichgewicht erzielt. Die Bildung von Schwerpunkten in der Verteilung der Fenster bzw. anderer Fassadenöffnungen kann der Fassade einen spannungsvollen Ausdruck verleihen. Die horizontale Gliederung der Fassade entsteht durch die Ablesbarkeit der verschiedenen Geschossebenen im Inneren des Hauses sowie durch die Betonung der konstruktiven Elemente. Gestaltungsansätze (1) Die Fensteröffnungen je Geschoss sollten ein waagerechtes Band bilden und senkrecht über den Fensteröffnungen des darunter liegenden Geschosses stehen. (2) Insbesondere sollten „Übereckfenster“ vermieden werden. Beispiel für eine typische senkrechte und horizontale Anordnung der Fensteröffnungen. Fenstergliederung Die Fensterteilung ist ein typisches Merkmal historischer Gebäude. Kennzeichnend für die historische Fensterarchitektur ist die Gliederung durch Sprossen und Oberlichter. Je nach Größe und Format wird das Fenster in quadratische bis rechteckig stehende Scheibenformate aufgeteilt. Die Sprossenteilung erfolgt dabei symmetrisch zur Mittelachse. Ein Verzicht auf eine Fensterteilung führt zur gestalterischen Verarmung der Fassaden. Bei der Fenstergliederung gibt es verschiedene Erscheinungsformen: Ausgehend vom „stehenden – Fensterformat“, über zweiflügelige Fenster, zweiflügelige mit Oberlicht, bis hin zum historischen Sprossenfenster WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 45 Gestaltungsansätze: (1) Bei Renovierung oder Umbau sollte die vorhandene Sprossenteilung beibehalten werden; bei Neubaumaßnahmen sollte eine Fensterteilung angestrebt werden. (2) Glasflächen in Fenstern und Fenstertüren, die breiter als 1,0 m sind, sollten mindestens einmal durch ein senkrechtes Element symmetrisch untergliedert werden. (3) Glasflächen, die höher als 1,5 m sind, sollten mindestens einmal durch ein horizontales Element gegliedert werden. Hierbei sollten vorgesetzte/ vorgetäuschte Sprossen/ Gliederungselemente möglichst vermieden werden. „Vorgetäuschte Sprossen“ (links) und „echte“ Sprossen (rechts) Material Die historischen Fenster in Oberstein wurden aus Holz erstellt. In Anlehnung an den historischen Bestand sollten neue Fenster, wenn möglich, auch wieder aus Holz hergestellt werden. Gestaltungsansätze: (1) Fenster sollten aus dem historischen Bestand belegten Material hergestellt und mit farblosem Flachglas verglast werden. (2) Auf spiegelnde Gläser sollte verzichtet werden. (3) Andere Materialien können in begründeten Ausnahmefällen Verwendung finden. Spiegelnde Gläser sollten vermieden werden Klappläden Farblich von der Fassade abgesetzt bilden Klappläden bei historischen Gebäuden einen Kontrast zur Außenwand des Gebäudes und unterstreichen die waagrechte Fassadengliederung. Die Fensterabstände sind zumeist so gewählt, dass die Klappläden in geöffnetem Zustand wie ein durchgehendes Band erscheinen. Daher sollten als wesentliches Gestaltelement Klappläden bei historischen Gebäuden erhalten bleiben. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 46 Gestaltungsansätze: (1) Bei Renovierung und Umbau von historischen Gebäuden sollten Klappläden erhalten werden, selbst dann, wenn Rollläden eingebaut werden. (2) Rollläden sollten so angebracht werden, dass diese im geschlossenen Zustand hinter der Fassadenfläche zurückbleiben und die Rollladenkästen im Fassadenbild nicht in Erscheinung treten. Geöffnete Klappläden erscheinen wie ein durchgehendes Band Fensterumrahmungen und Ornamente Fensterumrahmungen haben eine gliedernde Wirkung, indem sie Übergänge von Wandfläche zu Wandöffnung markieren und die Gliederung der Fassade optisch unterstützen. Das kann durch einen Wechsel des Materials geschehen, durch unterschiedliche Oberflächenstrukturen, durch Fenstergewände oder auch nur durch Farbe. Darüber hinaus sind an vielen historischen Gebäuden Fenster-­‐ und Türöffnungen verziert, z.B. durch Sandsteinornamente. Gestaltungsansätze: (1) Bei baulichen Veränderungen sollten Fensterumrahmungen und Ornamente als Charakteristika, soweit möglich, erhalten werden. (2) Fenster sollten nicht bündig mit der Wandfläche angeordnet, sondern von dieser abgesetzt werden (Fenstergewände). Beispiele für Fenstergewände Fenstergewände an historischen Gebäuden in der Obersteiner Fußgängerzone WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 47 4.3.2 Türen und Tore Türen und Tore bilden ein wichtiges Gliederungselement einer Fassade und tragen wesentlich zum Erscheinungsbild eines Hauses bei. Sie markieren nicht nur den Zugang eines Gebäudes oder Schützen gegen gewaltsames Eindringen, sondern besitzen als Schmuckelement des Hauses auch symbolische Eigenschaft als „Visitenkarte“. Daher ist auch hier die Größe, Form und Farbe ein wichtiges Kriterium der Gestaltung. Entscheidendes Gestaltmerkmal von Türen und Toren ist die Einordnung in die Fassade und die Form der Türe. Türen sollten in Breite, Höhe und Dekor aus der Funktion des Bauwerks heraus und ihrer Bedeutung entsprechend in das Achsensystem des Bauwerks eingeordnet werden. Das Material sollte in Art und Qualität den übrigen in der Fassade verwendeten Materialien entsprechen. Gestaltungsansätze: (1) Originale historische Türen und Tore sollten möglichst erhalten werden. (2) Neue Türen und Tore sollten in Größe, Form und Farbe nach den historischen Vorbildern gestaltet werden. (3) Türen sollten in einem harmonischen Verhältnis zur Größe und Gestaltung des Gebäudes stehen. (4) Ausgenommen von diesen Gestaltungsansätzen sind Ladeneingangstüren. (5) Türen und Tore sollen in der Regel aus Holz hergestellt werden. Auf Holzimitationen aus Kunststoff sowie blanke oder eloxierte Leichtmetallkonstruktionen sollte verzichtet werden. Historische Türen aus Holz (rechtes Bild: Aufnahme Schlossberg) 4.3.3 Schaufenster Die Schaufenster in einer Einkaufsstraße sind das „Gesicht“ der Geschäfte. Sie bewegen die Kunden zum Geschäftsbesuch, sie laden zum Flanieren in der Innenstadt ein. Sie sind aber auch Teil der gesamten Fassade – die Obergeschosse „ruhen“ auf dem von den Schaufenstern dominierten Erdgeschoss. Zu große Fensterflächen trennen die Obergeschosse räumlich wie optisch ab – das Gebäude verliert seine „Bodenhaftung“. Deshalb sollte die Aufteilung der Schaufenster auch mit den Obergeschossen in Einklang stehen, die eigentliche Fassadengliederung soll sich hier wieder finden, Rahmen und Pfosten diese aufnehmen. Gestaltungsansätze: (1) Bei Schaufenstern sollten rechteckig stehende bis quadratische Formate für die Fensteröffnungen verwendet werden. Segmentbogenfenster und Rundbogenfenster sollten ebenfalls Verwendung finden. (2) Die Bemessung von Schaufensterflächen sollte sich an der vorgegebenen Gliederung des Obergeschosses orientieren (wenn noch in der typischen Form erhalten). WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 48 (3) Größere Schaufensterflächen sollten vertikal gegliedert werden. Mauerwerkspfeiler oder gliedernde Holzbaukonstruktionen sollten entsprechende Breiten (mind. 10 cm) aufweisen. Die Schaufenster selbst sind dabei hinter die Pfeilerlaibung zurückzusetzen (Optik mit Tiefenwirkung). (4) Materialien und Farbgebung im Erdgeschossbereich sollten auf die der Obergeschosse abgestimmt werden. (5) Die Unterkante des Schaufensters sollte nicht tiefer als die Sockelhöhe des Gebäudes liegen. Platzierung von Schaufenstern Rechteckig stehende Fensterformate mit Schaufenstern, die sich in die Gesamtfassade einfügen Harmonisch gegliederte Schaufensterfront in der Hauptstraße in Oberstein WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 49 4.4 Erker Erker können durch ihre wanddifferenzierende Wirkung Gebäudefassaden gliedern, Schwerpunkte setzen und darüber hinaus zur optischen Belebung und Akzentuierung von Straßen-­‐ und Platzräumen beitragen. Gebräuchliche Formen sind der Kastenerker über einem rechteckigen Grundriss und der Polygonalerker über vieleckigem Grundriss. Runderker sind nicht üblich. Die Erker sind in erster Linie in den Gebäudefronten, teilweise an den Gebäudeecken platziert. Die Erker erstrecken sich über ein bis zwei Geschosshöhen und weisen in der Regel einen vom Hauptdach des Gebäudes unabhängigen Abschluss auf (Flachdach oder Erkertürmchen). Gestaltungsansätze: (1) In Zonen mit verengtem Straßenraum sollte sich die Verwendung von Erkern als architektonische Akzentuierung auf markante städtebauliche Situationen bzw. auf Platzbereiche beschränken; da sich die vorhandene Bebauung in den engen Gassen und Straßen durch schmale und glatte Fassaden auszeichnet. Ein Vorkragen von Bauelementen würde den Straßenraum optisch zusätzlich verengen und von der Klarheit der Wegeführung ablenken. Durch zu viele Erker ginge zudem die akzentuierende Wirkung einzelner Elemente verloren. (2) In Zonen ohne verengtem Straßenraum sind Erker zur Gliederung des Gebäudes und zur Akzentuierung besonderer Situationen geeignet, da hier breitere Gebäudeproportionen und breitere Straßenraumprofile vorzufinden sind. (3) Als Formen kommen Kasten-­‐ oder Polygonalerker in Frage: Sie sollten sich in ihren Abmessungen der jeweiligen Fenstergliederung der Gebäude anpassen und als integraler Bestandteil der Gesamtfassade betrachtet werden. (4) Erker sollten eine Gesamtbreite von 1/3 der Frontbreite eines Gebäudes nicht überschreiten. (5) Erker können sich über mehrere Geschosshöhen erstrecken; ihr oberer Abschluss kann an städtebaulich markanten Punkten einen vom Hauptdach abgesetzten, eigenständigen Dachaufbau haben. Material und Farbgebung von Erkern sollten dem Gesamtgebäude angepasst werden. Beispiel für einen Kastenerker in der Fußgängerzone in Oberstein WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 50 4.5 Balkone Balkone übernehmen als frei vor die Fassade vorkragende Gebäudeteile ebenso wie Erker fassaden-­‐
gliedernde Funktion. Gestaltungsansätze: (1) In den Straßenraum vorkragende Balkone sollten lediglich in Zonen ohne verengten Straßenraum angebracht werden. Dabei sollte eine Beschränkung auf einzelne, schwerpunktbildende Balkone in handwerklich hochwertiger Ausführung (Schmiedeeisen, Sandstein), angeordnet in der Mittelachse der Fassade, erfolgen. (2) Vorgefertigte, serienmäßige massive Balkonelemente, vor allem Betonfertigteile, sollten vermieden werden. (3) Mehrere Balkone in einem Geschoss sind ebenfalls zu vermeiden. (4) Bei Umbau und Renovierung von historischen Gebäuden sollten die Balkone erhalten bzw. fachgerecht restauriert werden. Beispiel für einen Balkon an einem Gründerzeitgebäude 4.6 Sockel Der Sockel trennt das eigentliche Haus deutlich vom Gelände und bildet den vertikalen Übergang zwischen dem Boden und dem in die Höhe wachsenden Gebäude. Gebäudesockel haben zweierlei Funktion: Sie sollen durch ihre Stärke und Ausbildung eine Gebäudewand abschließen, zugleich aber durch Material-­‐ und Farbgebung einen optischen Übergang zwischen Boden und Bauwerk herstellen. Das Gebäude „ruht“ auf dem Sockel. In Oberstein besteht der Sockel überwiegend aus Naturstein in verschiedenen Höhen. An starken Hangneigungen (Bereich Schlossberg) dient der Sockel dem Geländeausgleich und hat große Höhen. Hier ragen die Kellerwände teilweise heraus und gehören zur Fassade. Gestaltungsansätze: (1) Neubauten sollten grundsätzlich mit Sockel versehen werden, da dieser das ruhende und stabilisierende Element eines Gebäudes darstellt. (2) Die obere Sockelkante sollte einheitlich entlang des Gebäudes durchlaufen und nur durch Türen und Tore unterbrochen werden. Die Sockelausbildung kann entweder durch eine von der Fassade abweichende, aber dazu harmonierende Materialwahl (keine Fliesen, besser Sandstein) oder durch abgesetzte Farbgebung erfolgen. (3) Vorhandene Natursteinsockel sollen erhalten werden. Eine Verkleidung ist nicht zu empfehlen, da die Atmungsfähigkeit beeinträchtigt wird und Feuchtigkeit im Mauerwerk aufsteigt. (4) Die tragende Funktion des Sockels sollte gestalterisch verdeutlicht werden und kann bei Ersatz durch massive, großflächige Materialien, z.B. Putz, Steinquader und Natursteinplatten erfolgen. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Sockelausbildung mit Fliesen als Negativbeispiel für die Materialwahl Deutlich abgesetzter Gebäudesockel WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
51 Gestaltungsfibel Oberstein 52 4.7 Vordächer und Markisen Beim Bummeln durch die Stadt, bei der Betrachtung der Auslagen und Schaufenster ist ein Wetterschutz hochwillkommen. Durchsichtige Vordächer oder helle Markisen erhöhen die Qualität des Stadtraumes für die Nutzer. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese Elemente sich in die Fassade der Gebäude einfügen, deren Gliederung nicht zerstören oder das Gebäude horizontal „zerschneiden“. Vordächer Gestaltungsansätze: Die Gestaltungsansätze beziehen sich ausschließlich für in den öffentlichen Straßenraum auskragende Bauteile. Folgende gestalterische Hinweise sollten auch für Vordächer auf Privatgrundstücken beachtet werden, sofern sie auf den Straßenraum visuell wirken. Die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechtes bleiben von den Gestaltungsansätzen unberührt. (1) Vordächer sollten nur im Erdgeschoss eines Gebäudes angebracht werden und für ein Gebäude im gleichen Stil gestaltet werden. (2) Vordächer sollten als einschalige Glasdächer, gegebenenfalls mit Tragkonstruktionen aus Stahl, ausgeführt werden. Klares Glas und satinierte/gesandstrahlte Gläser sollten bevorzugt werden. (3) Bei Gebäuden mit Lochfassaden oder einer vertikalen Gliederung sollte das einzelne Gebäude als solches zusammenhängend in der gesamten Breite der Straßenfrontfassade erkennbar und ablesbar bleiben. Vordächer sollten einen Abstand von mindestens 40 cm von der Gebäudekante einhalten. Bei Gebäuden mit horizontaler Gliederung sollten Vordächer analog der Fassadengliederung bis zur Gebäudekante gezogen werden. (4) Vordächer sollten geneigt sein und dürfen bis max. 1,5 m vor der Gebäudefront auskragen. An der Unterseite von Vordächern sollten keine Werbeanlagen o.ä. angebracht werden. Eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,5 m sollte freigehalten werden. (5) Details der Fassadengliederung sollten nicht überdeckt werden. (6) Flachdach-­‐Vordächer aus Beton sind gestalterisch ungeeignet (z.B. Kragplatten). Das linke Foto zeigt zum Thema Vordächer, wie durch unsensible oder auch überzogene Maßnahmen ein unschöner bzw. zu aufdringlicher Eindruck entstehen kann. Eine zurückhaltende Ausführung führt zu einem angebrachteren Erscheinungsbild, wie das rechte Foto zeigt. Markisen Auch wenn Markisen eingefahren werden können, so bestimmen sie doch wesentlich das Erscheinungsbild der Häuser und das Straßenbild. Deshalb sollten sie sich in Form und Farbe der Umgebung und der Fassadengliederung unterordnen. Tonnen-­‐ oder Korbformen sind untypisch und glänzende Materialien sollten ganz vermieden werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 53 Gestaltungsansätze: Die Gestaltungsansätze beziehen sich ausschließlich für in den öffentlichen Straßenraum auskragende Bauteile. Die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechtes bleiben von den gestalterischen Hinweisen unberührt. (1) Markisen sollten nur im Erdgeschoss eines Gebäudes angebracht werden und sollten für ein Gebäude im gleichen Stil gestaltet werden. (2) Markisen sollten sich in Form und Größe der Fassade und deren Gliederung, aber auch der Umgebung unterordnen. Markisen sollten außerdem direkt an der Hauswand angebracht werden. Sie sollten unifarben und in Stoff ausgeführt werden, die Farbigkeit der Markise sollte zudem auf die Fassade abgestimmt und aus einer Farbfamilie entwickelt werden. Glänzende Materialien, sowie Tonnen-­‐, Korbformen oder Pultkonstruktionen sollten vermieden werden. (3) Bei Gebäuden mit Lochfassaden oder einer vertikalen Gliederung sollte das einzelne Gebäude als solches zusammenhängend in der gesamten Breite der Straßenfrontfassade erkennbar und ablesbar bleiben. Markisen sollten einen Abstand von mindestens 40 cm von der Gebäudekante einhalten. (4) Bei Gebäuden mit horizontaler Gliederung können Markisen analog der Fassadengliederung bis zur Gebäudekante gezogen werden. (5) Markisen sollten bis zu 1,5 m vor der Gebäudefront auskragen. An der Unterseite von Markisen sollten keine Werbeanlagen o.ä. angebracht werden. Unterhalb sollten keine waagerechten Markisen angebracht werden. Eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,5 m sollte freigehalten werden. (6) Details der Fassadengliederung sollten nicht überdeckt werden. Korbmarkisen und bunte Markisen sollten vermieden werden Zu empfehlen: Markisen unifarben WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 54 5 EMPFEHLUNGEN ZUR DACHGESTALTUNG Dächer verleihen dem Haus seine Charakteristika, die Dachlandschaft prägt den Ort. Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und Dachgliederung (Größe und Lage der Dachaufbauten, Größe der Dachflächen) bestimmen das Erscheinungsbild eines Daches und damit das des gesamten Gebäudes. Auch die Farbe der Dächer ist von besonderer Bedeutung für das Erscheinungsbild des Ortes und die Fernwirkung der Ortssilhouette. Dächer werden meistens nicht einzeln wahrgenommen sondern, als Dachlandschaft im Zusammenwirken mit den Nachbargebäuden. Vor allem aus größerer Entfernung und von breiteren Straßenräumen und Plätzen aus entfaltet eine Dachlandschaft ihre Wirkung. Von der freien Landschaft betrachtet, prägt sie den Gesamteindruck des Gebietes. Meist sind Dächer typisch für ein bestimmtes Gebiet oder einen gewissen Landschaftsraum. Deshalb ist die Ausbildung einer ortsbildprägenden, zusammenhängenden und homogenen Dachlandschaft von besonderer Bedeutung und gleichzeitig ein wichtiges städtebauliches Ziel! 5.1 Dachformen In der Stadt Oberstein sind seit Jahrhunderten graue Dachlandschaften das prägende, traditionelle Gestaltungselement. Neben Wohngebäuden mit grauem Satteldach sind auch Gebäude mit Walmdach, Krüppelwalmdach und Mansarddach vorzufinden. Glänzende und reflektierende Dachoberflächen oder die Verwendung roter Ziegel für das Dach sind für das Stadtbild ebenso untypisch wie die folgenden Dachformen: Pultdächer, Flachdächer oder Tonnendächer. Gestaltungsansätze: (1) Dächer sollten in ihrer Form dem Bestand der Umgebung entsprechend angepasst bzw. ausgeführt werden. (2) Folgende Dachformen sollten bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen gewählt werden (bezieht sich ausschließlich auf straßenseitige Hauptgebäude): Krüppelwalmdächer, Mansarddächer, Satteldächer, Walmdächer. Ausnahmsweise können abweichende Dachformen gewählt werden, wobei die Dachneigung dann ein Mindestmaß betragen sollte (3) Auf Flachdächer sollte verzichtet werden. (4) Bei Nebengebäuden bilden Dachterrassen eine Ausnahme, die mindestens zu einem Viertel ihrer Fläche begrünt sind. Zulässige Dachformen: Krüppelwalmdach Mansarddach Satteldach Walmdach WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein Auf Flachdächer sollte verzichtet werden 55 5.2 Dachneigungen In Oberstein sind Satteldächer mit Dachneigungen zwischen 40 und 50° die am häufigsten vorkommende Dachform. In großen Teilen sind auch Mansarddächer vorzufinden. Gestaltungsansätze: (1) Dächer sollten in ihrer Neigung dem Bestand der Umgebung entsprechend ausgeführt werden. (2) Zur Erhaltung der Dachlandschaft sollten Satteldächer, Krüppelwalmdächer und Walmdächer mit einer Dachneigung von mindestens 40° ausgeführt werden. (3) Mansarddächer sollten mit einer Dachneigung von höchstens 75° im unteren Bereich ausgeführt werden. (4) Bei abweichenden Dachformen sollte die Dachneigung mindestens 40° betragen. 5.3 Dacheindeckung Einheitlich gedeckte Dachflächen sind ein wichtiges Merkmal der ursprünglichen Gestaltungsidee und damit wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Erscheinungsbildes (Hauptdächer inkl. Dachaufbauten). Typisch sind Ziegel mit matter Oberfläche und Schiefereindeckungen. Gestaltungsansätze: (1) Das Material und die Farbe der Dachdeckung sollte bei Gebäuden und Bauteilen ähnlicher Größenordnung und Zweckbestimmung dem Material und der Farbe der ortsüblichen Bebauung angepasst werden. (2) Es sollten graue Ziegeldeckungen, Naturschiefer oder gleichwertige Materialien ausgeführt werden. (3) Für abweichende Dachformen und untergeordnete Dächer von Erkern oder kleinen Vorbauten können Kupferblechdeckungen ausgeführt werden. Als Gaubeneindeckung ist auch Schiefer, Zink und Kupferblech möglich. (4) Eindeckungen aus Asbest-­‐ und Faserzementplatten sollte auf allen Dächern vermieden werden. Faserzementplatten sollten vermieden werden WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 56 Schiefereindeckung (Aufnahme Oberstein) 5.4 Dachflächenfenster Die historische Bauweise kennt keine liegenden Dachflächenfenster. Die Belichtung von Dachge-­‐
schossen erfolgte lediglich über Gauben mit stehenden Fenstern. Durch ihre optische Wirkung zerstören großformatige Dachflächenfenster die Einheit und Geschlossenheit der Dachfläche. Gestaltungsansätze: (1) Auf die dem öffentlichen Straßenraum zugewandten Seiten sollten keine liegenden Dachfenster verwendet werden. (2) Zur Garten-­‐ und Hofseite hin sind Dachflächenfenster möglich. Größere Glasflächen können durch die Addition von mehreren schmalen Formaten erzielt werden; die Breite sollte jedoch auf max . 1/3 der Hausfläche beschränkt werden. (3) Nachträglich eingebaute Zinkdachfenster können erneuert oder gegen kleine Dachfenster ausgetauscht werden. (4) Bei Umbau historischer Gebäude sollten Dachflächenfenster ganz vermieden werden. Dachflächenfenster zum öffentlichen Raum sollten vermieden werden. Dachflächenfenster zum öffentlichen Raum sollten vermieden werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 57 5.5 Dacheinschnitte Aufgrund der meist negativen optischen Wirkung sind Dacheinschnitte nur in Dachflächen vorzusehen, die vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar sind. Gestaltungsansätze: (1) Dacheinschnitte (Dachterrassen) sollten nur auf der von der Straße abgewandten Dachseite verwendet werden. Der Abstand vom Ortgang sollte mind. 1,0 m betragen, ebenso von der Traufe und vom First. Die Gesamtbreite des Dacheinschnittes sollte die Hälfte der Breite der Dachseite nicht überschreiten. Auf Dacheinschnitte zum öffentlichen Raum sollte verzichtet werden. Dacheinschnitte zum rückwärtigen Grundstücksbereich. 5.6 Dachaufbauten / Giebel Charakteristisch für die historische Gebäudesubstanz in Oberstein sind vielfältige Formen von Dachaufbauten. Im Sinne der ursprünglichen Gestaltungsidee fügen sich Dachhäuschen und Gauben gestalterisch in das Gesamtbild ein: Die Dacheindeckung entspricht der Deckung des Hauptdaches, die Außenwandoberflächen den verputzten Fassadenflächen. Die historischen Dachaufbauten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtbildes. In Oberstein sind Dachaufbauten ein gebräuchliches Gestaltungs-­‐ und Gliederungselement der Dachlandschaft geworden. Vorzufinden sind vor allem Gauben mit Satteldach, Schleppgauben und Zwerchgiebel. Gestaltungsansätze: (1) Bei Neu-­‐ und Umbaumaßnahmen sollten Gauben mit Satteldach, Schleppgauben und Zwerchgiebel verwendet werden. Ihre Anordnung und Größe sollte auf die Fassadengliederung abgestimmt werden. Für Gauben gilt: (2) An einem Gebäude sollte jeweils die gleiche Art von Gauben verwendet werden. (3) Ihre Lage sollte auf die Fassadengliederung des darunterliegenden Geschosses abgestimmt sein. (4) First-­‐ und Trauflinie sollten durch Gauben nicht aufgelöst werden; Gauben sollten von der Trauflinie Abstand halten. (5) Die Gesamtbreite aller Gauben sollte insgesamt 2/3 der Länge der Gebäudefront nicht überschreiten. (6) Gauben sollen durchgehend die gleiche Größe aufweisen und durchweg auf der gleichen Höhe sitzen. Für Zwerchgiebel gilt: WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 58 (7) Um den Eindruck eines Vollgeschosses zu vermeiden, sollte die Fassade von Zwerchgiebeln schmaler sein als der Hauptbaukörper, so dass beidseitig von ihm das Hauptdach sichtbar bleibt. Zwerchgiebel sollten 1/3 der Frontbreite eines Gebäudes nicht überschreiten. Ihre Fassade sollte als Teil der Gesamtfassade ausgebildet sein. (8) Die vorhandenen, z.T. stark ornamentierten Zwerchgiebel der historischen Bebauung sollten aufgrund ihres architektonischen und handwerklichen Wertes erhalten bleiben. Proportionen bei Dachgauben Dachaufbauten (Aufnahme: Oberstein) 5.7 Kollektoren/ technische Aufbauten Kollektoren und technische Aufbauten können das historische Stadtbild beeinträchtigen. Hinweise zu Größe und Position notwendiger Aufbauten sollen deshalb in die Gestaltungsfibel aufgenommen werden. Sofern die betroffenen Dachflächen eine Beeinträchtigung des Stadtbildes befürchten lassen, sollten die folgenden Gestaltungsansätze beachtet werden: Gestaltungsansätze: (1) Sonnenkollektoren sollten unter oder in die Dachhaut eingebaut werden. Ausnahmsweise könnten Sonnenkollektoren auch auf der Dachhaut zugelassen werden, wenn sie klar von dieser getrennt und gut ablesbar als technisches Element gestaltet werden. (2) Die Gesamtfläche des Sonnenkollektors sollte nicht mehr als 75% der Dachfläche überdecken. (3) Von Traufe, First oder Ortgang sollte mind. ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden. (4) Sonstige technisch notwendige Aufbauten sollten nur auf der von der Straße abgewandten Dachseite verwendet werden. Sie sollten so gestaltet werden, dass sie in das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes eingebunden sind. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 59 Sonnenkollektoren in und auf der Dachhaut 5.8 Details am Dach Details am Dach wie beispielsweise Entwässerungsrinnen und –rohre können das stadtbildprägende Erscheinungsbild der Dachlandschaft beeinträchtigen. Gestaltungsansätze: (1) Sichtbare Dachrinnen und Fallrohre sollten nur aus Kupfer oder Zinkblech ausgeführt sein. (2) Besondere Dachüberstände und Traufgesimsgestaltungen sollten bei Dacherneuerungen erhalten bleiben, ebenso ist die besondere Ortganggestaltung eines kurzen Dachüberstandes mit schmaler Brettverschalung bei der Renovierung zu berücksichtigen. Dachrinne und Fallrohr auf Kupfer (links) und aus Zinnblech (rechts) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 60 6 GESTALTERISCHE EMPFEHLUNG ZUR VERWENDUNG VON MATERIALIEN Die Materialien der Außenwand stellen eine Beziehung zwischen Straßenbild und Bauwerk her. Durch die Beschränkung auf ortsübliche bzw. regional verfügbare Rohstoffe und Baumaterialien wie Naturstein, Putz, Tonziegel und Schiefer kann eine vielfältige und dennoch insgesamt einheitliche Stadtbildgestaltung erzielt werden. Neben der Pflege, Erhaltung und Weiterführung straßenbildprägender Baustoffe sollte aber auch die Verwendung störender bzw. unangepasster Materialien verhindert werden, wie sie vor allem durch die vielfältige Produktpalette industrieller Fertigung (Stichwort Baumarktangebote) angeboten werden. Die Art (und Farbe) der zu verwendenden Baumaterialien sollte so gewählt werden, dass die bauliche Anlage zu den stadtbildprägenden Gebäuden in der näheren Umgebung passtt und der Zusammenhang von Erd-­‐, Ober-­‐ und Dachgeschossen gewahrt bleibt. 6.1 Putz Bei den meisten historischen Gebäuden ist die Hauswand zwischen Sockel und Traufe glatt verputzt. Spritz-­‐, Kratz-­‐ und sonstiger Strukturputz ist ortsuntypisch und verschmutzt überdies schnell. Gestaltungsansätze: (1) Putzkörnungen sollten bis max. 2 mm ausgeführt werden. (2) Spritz-­‐, Kratz-­‐ und sonstiger Strukturputz sollte vermieden werden. (3) Bei Neubauten können auch Gesimse, Gewände , Sockel oder sonstige Fassadengliederungen in Putz ausgeführt werden, sollten sich aber in der farblichen Gestaltung vom glatten Wandputz unterscheiden. (4) Keramikplatten und –verkleidungen sollten vermieden werden. Auf Keramikplatten als Fassadenmaterial sollte verzichtet werden Glatt verputzte Hauswand (Aufnahme: Oberstein) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 61 6.2 Sandstein Sandstein dient der Gliederung und Ausgestaltung der Fassade. Sockel, Gesimse, Fenster-­‐ und Türgewände sind oftmals in diesem Material ausgeführt und z.T. aufwendig ornamentiert. Gestaltungsansätze: (1) Bei Renovierungen sollten in Sandstein ausgeführte Sockel, Gesimse, Fenster-­‐ und Türgewände erhalten und bei Umbau-­‐ und Anbaumaßnahmen weitergeführt werden. (2) Der verwendete Sandstein sollte hierbei farblich entsprechend ausgewählt werden. 6.3 Ziegelstein/ Klinker Neben der Putzfassade ist bei einigen Gebäuden, vor allem bei gründerzeitlichen Bauten, die Ziegelstein bzw. Klinkerfassade straßenbestimmend. Die Fassade ist meist durch eine unterschiedliche Farbnuancierung gegliedert und ornamentiert. Gestaltungsansätze: (1) Gebäude mit Ziegelstein-­‐ bzw. Klinkerfassade sollten erhalten und bei Renovierung fachgerecht restauriert werden. Solche historische Fassaden sollten keinesfalls verputzt werden. (2) Benachbarte Neubauten sollten entweder ebenfalls mit Ziegelstein oder Klinker verblendet werden oder zumindest die Farbpalette der benachbarten Gebäude aufnehmen. Gebäude mit Klinkerfassade und Sandsteinsockel (Aufnahme: Oberstein) 6.4 Schiefer, Tonziegel Schiefer ist neben Putz-­‐ und Klinker ein häufig verwendetes Material in Oberstein. Vor allem Dachflächen sind oftmals mit Schiefer ausgebildet. Gestaltungsansätze: (1) Bei Neubauten sollten als Dacheindeckung graue Tonziegel, Naturschiefer oder ähnlich wirkendes Material verwendet werden (vgl. „Dacheindeckung“). WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 62 6.5 Eisen Vor allem an Gründerzeitgebäuden ist Eisen als Material für Balkongeländer, Tore und Türen (oft mit Kombination mit Naturstein), Fensterbankgeländer, Überdachungen und als Eisengitterzäune als Ein-­‐
friedungen verwendet worden. Durch Sanierungsmaßnahmen ist das Element Eisen jedoch fast aus dem Stadtbild verschwunden. Gestaltungsansätze: (1) Bauteile aus Eisen, welche meist an Gründerzeitgebäuden vorzufinden sind, sollten als Stilmerkmal dieser Bauepoche erhalten bleiben. (2) Bei Neubaumaßnahmen kann Eisen zu ebensolchen Zwecken verwendet werden; in ihrer handwerklichen Qualität an den historischen Vorbildern orientiert, aber in ihrer Ausführung neuzeitlich entsprechend integriert. Balkongeländer aus Schmiedeeisen 6.6 Ortsuntypische Materialien In vielen Fällen wird mit dem Anbringen ortsuntypischer Verkleidungen die Fassade eingeebnet. Fensterbrüstungen und Gesimse werden abgeschlagen, Klappläden entfernt. Dadurch wirkt die Fassade nach der Renovierung eintönig und weniger spannungsreich als zuvor. Gestaltungsansätze: (1) Bei der äußeren Gestaltung sollten folgende Materialien vermieden werden: -­‐ Ortsuntypischer Naturstein sowie polierter oder geschliffener Kunststein. -­‐ Glänzende keramische Platten und Fliesen, auch für Sockelverkleidungen. -­‐ Glänzende Leichtmetallelemente für Türen, Tore und Fenster. -­‐ Glasbausteine sollten nicht nur wegen des hohen Wärmeverlustes an den Glasbausteinflächen, sondern auch aus gestalterischen Gründen vermieden werden. -­‐ Kunststoff-­‐, Asbestzement-­‐ und Teerpappeverkleidungen der Fassade sind generell zu vermeiden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 63 7 GESTALTEMPFEHLUNGEN ZUR FARBGEBUNG Wie bei der baulichen Ausgestaltung so steht auch bei der Farbgestaltung die Forderung nach der „Einführung des Einzelgebäudes in die städtebauliche Situation“ im Vordergrund. Ziel ist eine farblich abgestimmte Harmonie der Gebäude. Die sinnvolle Farbgebung eines einzelnen Hauses kann nur aus der Umgebung heraus entschieden werden. 7.1 Städtebauliche Einfügung Gestaltungsansätze: (1) Der Grundton der Fassade sollte sich in die gesamte Häuserzeile und Umgebung einfügen. Die Wirkung wichtiger historischer Gebäude sollte durch die Farbgebung nicht beeinträchtigt werden. (2) Hierzu eignen sich verwandte Pastelltöne von Mineral-­‐ und Erdfarben. Die Farbgebung sollte zurückhaltend sein (aufgehellte Töne), Vollfarbtöne sich ungeeignet. Fassadenfarbe des mittleren Gebäudes fügt sich nicht in die Häuserzeile ein Der zurückhaltende Farbton der Fassade fügt sich gut in die Häuserzeile ein 7.2 Farbgestaltung der Fassade Bei der Verwendung von Farben in der Gestaltung der Fassade sind Farben und Farbkombinationen zu verwenden, wie sie in der Altstadt üblich sind. Das sind in der Regel mit Weiß aufgehellte Grundfarben in unterschiedlicher Kombination. Gestaltungsansätze: (1) Der Grundton der Fassade bestimmt sich aus der städtebaulichen Situation (siehe oben). Der Grundton der Fassade wird auf sämtliche Putzflächen aufgetragen, auf ihn sollten alle anderen Farben abgestimmt werden (2) Die einzelnen Gestaltelemente können den Grundton kontrastieren oder in Farbabstufung und Schattierungen des Grundtones gehalten werden. (3) Die Farbgebung sollte für die einzelnen Gestaltelemente (wie Türen, Tore, Fenster, Klappläden, Gesimse, Fenstergewände, Sockel, Regenrinne und Rohr, Geländer, Traufe, Ortgangverschalungen) differenziert werden. (4) Der Sockel sollte einen kräftigen Farbton aufweisen oder sich an den Farbton der anderen Gesimse und Gewände anlehnen. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 64 Differenzierte Farbgebung der Gestaltelemente Klappläden, Sockel, Fassade (Aufnahme: Oberstein) 7.3 Farbpalette Gestaltungsansätze: (1) Bei der Farbauswahl für die einzelnen Gestaltelemente ist eine Beschränkung auf 3-­‐4 Farbtöne sinnvoll. Diese Farbtöne können in verschiedenen Schattierungen und Abtönungen verwendet werden. Alle Farbtöne sollten sich aber in die Farbintensität der Häuserzeile und Umgebung einfügen. (2) Für die Fassadengestaltung sollten keine grellen oder dunklen Farbtöne verwendet werden. Abgetönte weiße Farben, Erd-­‐ und Mineralfarben eignen sich am besten. Vollfarben sollten vermieden werden Abgetönte Fassadenfarbe; (Aufnahme: Oberstein) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 65 8 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR EINFRIEDUNGEN Einfriedungen gehören zum unmittelbaren Gebäudeumfeld. Sie grenzen das Grundstück von anderen Grundstücken und öffentlichen Flächen, meist durch einen Zaun, eine freistehende Mauer oder eine Hecke, ab. Ihre Anordnung und Gestaltung prägen den Charakter des Straßen-­‐ und Ortsbildes entscheidend. Maschendrahtzäune als Einfriedung im Vorgartenbereich sind optisch sehr unschön und bieten außerdem wenig Sichtschutz, jedoch sind sie schon recht kostengünstig umsetzbar. Sie können durch Rank-­‐ und Kletterpflanzen blickdichter und gefälliger gestaltet werden. Eine Mauer kann als Grundstücksbegrenzung eher recht massiv wirken. Jedoch kann sie an stark befahrenen Straßen sehr guten Lärm-­‐ und Sichtschutz leisten. Eine niedrige Mauer, die auf einem harten und festen Erdboden gebaut wird, kann sogar auch ohne Fundament auskommen. Die teurere Anschaffung einer solchen gemauerten Grundstückseinfriedung lohnt sich allemal, denn sie beschert dem Bauherrn jahrzehntelange Beständigkeit und wenig Instandhaltungskosten. Gestaltungsansätze: (1) Zwischen Gärten (oder Privatgrundstücken) und öffentlichen Verkehrsflächen sollten Einfriedungen angelegt werden. (2) Einfriedungen sollten, wenn sie nicht in einer anderen orts-­‐ bzw. gestalterisch typischen Form bestehen, mit einer Höhe von mindestens 0,80 cm errichtet werden. (3) Möglich sind Bruchsteinmauern, Mauerwerk oder verputzt, Metallzäune oder Kombination. Zäune können auf Mauersockeln stehen. (4) Jägerzäune sollten vermieden werden. Auf Maschendrahtzäune sollte im Vorgartenbereich ebenfalls verzichtet werden (5) Traufgassen sollten entsprechend dem Gebäudecharakter verschlossen werden. Jäger-­‐ oder Maschendrahtzäune sollten vermieden werden Zaun auf Mauersockel (oben) und Sandsteinmauer (unten) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 66 9 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR STELLPLÄTZE Zum Schutze des historischen Straßen-­‐ und Stadtbildes sollten Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Lagerplätze in ihrer Anlage und Ausgestaltung mit ihrer Umgebung so in Einklang gebracht werden, dass sie keine Störung für benachbarte bauliche Anlagen, das Straßen-­‐ und Stadtbild oder dessen beabsichtigte Gestaltung sowie Bau-­‐ und Kulturdenkmäler hervorrufen. Gestaltungsansätze: Die gestalterischen Hinweise beziehen sich nur auf private Stellplätze: (1) Zur Begrenzung der Bodenversiegelung sollten Stellplätze (>2 Stellplätze) in wasser-­‐durchlässiger Bauweise (z. B. Fugenpflaster, Schotterrasen) befestigt werden. Parkplatz aus Asphalt Parkplatz: Fugenpflaster (linkes Foto), Schotterrasen (rechtes Foto) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 67 10 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR WERBEANLAGEN 10.1 Außenwerbung In den nachfolgenden gestalterischen Hinweisen werden bestimmte Maße und die Lage der Werbung empfohlen. Ziel dabei ist, trotz der Vielfalt der einzelnen Werbebotschaften ein in den Grundzügen einheitliches Erscheinungsbild dieser Werbeanlagen zu erhalten. Die direkt auf der Fassade angebrachten Flachwerbungen sind in den Ausmaßen beschränkt, damit sie nicht zu sehr das Erscheinungsbild des Gebäudes und des öffentlichen Raumes dominieren. Werbeausleger werden von den Passanten schon von weither gesehen. In den letzten Jahrzehnten wurde diese Werbung immer größer und greller, sodass die einzelne Werbebotschaft nicht mehr wahrgenommen werden konnte. Dies ist der Grund, weshalb die Abmessungen auf ein einheitliches Maß beschränkt werden sollten. Werbung ist in jeder Handelslage ein notwendiges Mittel, Passanten und Kunden auf einzelne Geschäfte und Nutzungen aufmerksam zu machen. Zu viel Werbung erreicht aber genau das Gegenteil. Einzelne Hinweise sind nicht mehr wahrnehmbar und gehen in der Flut der immer aufdringlicher werdenden Werbebotschaften unter. Das Erscheinungsbild der Stadt, die Qualität der Gebäude und des öffentlichen Raumes wird empfindlich gestört. Um einerseits die Wahrnehmbarkeit dessen, was beworben wird zu erleichtern und andererseits eine qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raumes zu gewährleisten sind gestalterische Hinweise notwendig. Zusätzlich soll die Auffindbarkeit von Läden durch gezielte und ansprechend gestaltete Werbung verbessert werden. 10.2 Gestaltungsansätze für Flachtransparente (1) Flachwerbungen sollten parallel zur Fassade angebracht werden. (2) Flachwerbungen sollten nur an der Stätte der Leistung angebracht werden. (3) Material: Stein, auf den Putz aufgemalte Schriften, nicht glänzendes Metall, Kunststoff. (4) Flachwerbungen sollten generell nur oberhalb der Fenster des Erdgeschosses und unterhalb der Fenster des ersten Obergeschosses angebracht werden. (5) Flachwerbungen sollten nur aus Einzelbuchstaben oder zusammenhängenden Schriftzügen bestehen. Die Schriften sollten nicht höher als 45 cm sein. In Ausnahmefällen kann auch kastenförmige Flachwerbung zugelassen werden. (6) Die Gesamtbreite der Flachwerbung sollte 60% der Gebäudelänge nicht überschreiten. Die maximale Breite einer Flachwerbung sollte 2,75 m betragen. Flachwerbung sollte nicht über zwei Geschosse reichen. (7) Der Abstand aller Teile einer Flachwerbung zur Fassade sollte 0,50 m nicht überschreiten (8) Bei Leuchtwerbungen sollten nur durchscheinende Schriften und Symbole verwendet werden, die aus Einzelelementen angefertigt sind. Ebenso sind hinterleuchtete Einzelbuchstaben möglich. (9) Die Zahl der Werbeanlagen an den einzelnen Gebäuden sollte je Betrieb auf eine Flachwerbung und eine Auslegerwerbung beschränkt werden. (10) Vermieden werden sollte: Dachwerbung, Infoscreens, Blink-­‐ und Wechselbeleuchtung, grelle Farben, Abbildungen von Waren/Produkten, flächige Leuchtkästen, dauerhaft angebrachte Transparente bzw. Fahnen und animierte Werbungen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 68 Diese Skizze verdeutlicht den Anbringungsort und die Größe von Flachwerbungen. max. 0,45 m
max. 2,75 m
max. 2,75 m
Hinterleuchtete Einzelbuchstaben und durchscheinende Einzelelemente. Auf Dachwerbung und flächige Leuchtkästen sollte verzichtet werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 69 10.3 Gestaltungsansätze für Ausleger (1) Auslegerwerbungen: Anbringung, wenn möglich, senkrecht zur Fassade. (2) Ausleger sollten nur an der Stätte der Leistung angebracht werden. (3) Material: Wenn möglich Metall oder schmiedeeiserne Ausleger. (4) Auslegerwerbungen sollten generell nur oberhalb der Fenster des Erdgeschosses und unterhalb der Fenster des ersten Obergeschosses angebracht werden. (5) Die Ausleger sollten nicht breiter als 0,50 m und nicht höher als 0,90 m sein. Schmiedeeiserne Ausleger können ausnahmsweise breiter als 0,50 m sein. (6) Der Abstand aller Teile eines Auslegers zur Außenwand des Gebäudes sollte nicht größer als 0,90 m sein. Sie sollten von der Gebäudeecke mind. das Maß ihrer Auskragung als Abstand einhalten. (7) Die Ausleger sollten 0,7 m von der Bordsteinkante entfernt sein. Die Unterkante der Ausleger sollte mind. 2,3 m über dem Gehweg liegen, in Straßenzügen ohne Gehsteig und ohne Sicherung durch Straßenmöblierung 3,50 m über Straßenniveau. (8) Die Zahl der Werbeanlagen an den einzelnen Gebäuden sollte je Betrieb auf eine Flachwerbung und eine Auslegerwerbung beschränkt werden. (9) Weitere Beschränkungen, die sich aus anderen, insbesondere straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen ergeben, bleiben unberührt. (10) Die Anstrahlung von Auslegern sollte nur mit weißem Licht erfolgen. (11) Vermieden werden sollte: Dachwerbung, Infoscreens, Blink-­‐ und Wechselbeleuchtung, grelle Farben, Abbildungen von Waren/Produkten, flächige Leuchtkästen, dauerhaft angebrachte Transparente bzw. Fahnen und animierte Werbungen. Diese Skizze verdeutlicht den Anbringungsort und die Größe von Auslegern. max. 0,50m Auf Fahnen sollte verzichtet werden.
Schmiedeeiserne Ausleger WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 70 10.4 Gestaltungsansätze für Werbetafeln, Werbeständer, Werbefahnen (1) Es ist nur eine Werbetafel, ein Werbereiter oder ein Werbeständer pro Betriebsstätte zulässig. (2) Die Werbetafel, der Werbereiter oder Werbeständer darf eine Höhe und Breite von max. 80 cm nicht überschreiten. (3) Die Werbetafel, der Werbereiter oder Werbeständer darf max. 1,50 m von der Fassade der beworbenen Einrichtung entfernt stehen. (4) Werbefahnen oder andere Werbeelemente (z. B. Kaltluftdisplays, Luftfiguren, Bogenfahnen etc.) sind nicht zulässig. Werbeständer Menütafel Als Werbetafeln, Werbereiter, Werbeständer und Werbefahnen gelten alle auf dem Boden stehenden, selbsttragenden und mobilen Konstruktionen (Klappschilder, Hinweisschilder, Menütafeln etc.) die der Produktwerbung dienen. 10.5 Gestaltungsansätze für die Beklebung und die Beschriftung von Schaufenstern (1) Dauerhaft zugestrichene oder verklebte Fensterflächen deuten auf einen funktionalen Missstand hin und wirken deshalb abstoßend auf Passanten. Das großflächige Verkleben, Verhängen oder Streichen von Fenster-­‐ und Schaufensterflächen soll deshalb auf die Dauer eines Umbaus oder einer Neudekoration beschränkt bleiben. (2) Bei Schaufensterbeschriftungen sind grelle Farben zu vermeiden. Grundsätzlich sollen Beschriftungen von Schaufenstern nur einen untergeordneten Bereich des Schaufensters (maximal 10%) einnehmen und sind der Fensteraufteilung anzupassen. 10.6 Gestaltungsansätze für Markisen An Schaufenstern können Markisen angebracht werden, um sie vor allzu starker Einstrahlung zu schützen. Sie sind jedoch der Fensterteilung anzupassen und dürfen keinesfalls historische Details der Fassadengestaltung verdecken. (1) Markisen sind entsprechend der Schaufenster-­‐, Fenster-­‐ und Türgliederung zu unterteilen. Sie dürfen an den Straßenfronten die Fassadengliederungen wie Gesimse, Gewändelaibungen, historische Bauteile, Zeichen oder Inschriften nicht verdecken. (2) Feststehende Markisen und Sonnenschutzanlagen dürfen nicht mehr als 1,0 m vorkragen. (3) Markisen sollten nicht über die gesamte Fassade gezogen werden, besser ist die Anordnung über dem einzelnen Schaufenster. (4) Markisen müssen eine textilähnliche Oberfläche haben, glänzende Markisentücher sind nicht zulässig. (5) Die Farbe der Markise ist dem Erscheinungsbild der Fassade anzupassen. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 71 11 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR AUßENVERKAUF UND WARENPRÄSENTATION IM ÖFFENTLICHEN RAUM Warenauslagen vor Geschäften erhöhen den Reiz des Bummelns und Flanierens, animieren zum Kauf und steigern somit die Attraktivität der Innenstadt. Dennoch sollte dies die Nutzung des öffentlichen Raumes nicht dominieren und gestalterisch negativ beeinflussen sowie andere, nicht kommerzielle Nutzungen in den Hintergrund drängen. Deshalb sollte die Belegung des Straßenraumes durch Außenverkauf nur im begrenzten Umfang und unter Beachtung von Regeln möglich sein. Dazu gehört auch, dass die Waren in einer ansprechenden Art den Kunden präsentiert werden. Die Warenpräsentationen sind kleine „Inseln“ in der Fußgängerzone: Sie nutzen den öffentlichen Straßenraum, der aber zugleich für die Passanten überschaubar bleiben muss. (1) Lage und Größe der zur Warenauslage zugelassenen Flächen : Sondernutzungen sind nur bis zu einer maximalen Tiefe von 1,50 m von Gebäudevorderkante der jeweiligen Betriebsstätte zugelassen. Die maximale Länge der Ausstellfläche darf die halbe Länge der Ladenfront nicht überschreiten. (2) Ausnahmen von der Lage und Größe der zugelassenen Flächen: Für Obst-­‐, Gemüse-­‐ und Blumenauslagen, die traditionell im Freien und nur untergeordnet im Schaufenster präsentiert werden, können zusätzliche Flächen zugelassen werden. Die Länge der Auslagen ist hier nicht an die Fassadenfrontlänge gebunden. Eine Entscheidung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, baupolizeilichen Anordnungen, Anforderungen der Feuerwehr und städtebaulichen Belangen. (3) Warenauslagen: Als Warenauslagen gelten alle auf dem Boden stehenden, selbsttragenden und mobilen Elemente (Verkaufstische, Warenständer, Vitrinen etc.) die dem Verkauf oder der Ausstellung von Waren dienen. Einrichtungen zur Präsentation von Waren dürfen nicht überwiegend dem Warentransport dienen, z.B. Einkaufswagen, Rollcontainer, Transportpaletten. Die Höhe der Auslagen wird auf 1,70m beschränkt. (4) Bodenbeläge: Das Auslegen zusätzlicher Bodenbeläge, z.B. Teppich, Nadelfilz, Kunstrasen o.ä. ist auf der Sondernutzungsfläche nicht gestattet. Auf dem rotumrandeten Foto wird deutlich, welche Auswüchse manchmal die Präsentation von Waren annehmen kann. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 72 Positive, nicht überdimensionierte Präsentation der Waren (5) Warenpräsentation Die Qualität der Einkaufslage spiegelt sich auch in der Warenpräsentation wieder. Deshalb sollten einfache Kartons, Waschkörbe, Paletten, Container u.a. nicht verwendet werden. Die „Möbel“ zur Warenpräsentation sollten aufeinander abgestimmt sein. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 73 12 GESTALTEMPFEHLUNGEN FÜR DIE AUßENGASTRONOMIE Außengastronomie als Sondernutzung des öffentlichen Raumes trägt zur Belebung der Innenstadt von Oberstein bei. Diese Sondernutzung sollte sich aber auch den Anforderungen an eine qualitätsvolle Gestaltung der Innenstadt unterordnen. Sie sollte dem Charakter der Umgebung entsprechen und die Nutzung und Gebrauchsfähigkeit des Umfeldes nicht beeinträchtigen. Die Nutzung sollte sich in das Gesamtbild der Innenstadt einfügen. Das gilt insbesondere für Art und Umfang der Außenbestuhlung, Art und Größe eines möglichen Sonnenschutzes und für die Maßnahmen zur Attraktivierung der Flächen z. B. mit Pflanzen. Im Vergleich zu den Aussagen zu Warenauslagen und der Warenpräsentation im öffentlichen Raum sollten für Cafés und Gaststätten zusätzliche Flächen für die Außenbestuhlung zugelassen werden. Die Länge der Auslagen oder der Gastronomiemöblierung ist hier nicht an die Fassadenfrontlänge gebunden. Eine Entscheidung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, baupolizeilichen Anordnungen, Anforderungen der Feuerwehr und städtebaulichen Belangen. (1) Gastronomiemöblierung: Als Gastronomiemöblierung gelten alle für den gastronomischen Betrieb notwendigen Elemente (Stühle, Bänke, Tische, Stehtische etc.). Pro Gastronomiebetrieb sind alle Möblierungselemente gleichen Typs einheitlich zu gestalten. (2) Mobiliar Plastikmöbel, Bierzeltgarnituren, Bänke o.ä. sollten vermieden werden. Zu empfehlen sind Holzmöbel, Korbsessel, mit Flechtwerk bespannte Stahlmöbel und andere hochwertige Sitzmöbel (z.B. aus Stahl). Dabei sollten Metall, Naturfarben oder helle Farben für die Stühle gewählt werden. Die Tische sollten mit den Stühlen korrespondieren. (3) Sonnenschutz Notwendiger Sonnenschutz kann mit Markisen oder freistehenden Sonnenschirmen erreicht werden. Auf Überdachungen / Pavillons sollte verzichtet werden. Als Schirmfarbe sollten weiße, helle oder Naturfarben gewählt werden. Werbung auf den Schirmen sollte vermieden werden; Ausnahmen könnten kleinformatige Namen/das Logo des Betriebes oder für vertriebene Getränke auf der Bordüre des Schirms sein. Auf Plastikmöbel, Sonnenschirme in knalligen Farben, Werbung auf den Sonnenschirmen, etc. sollte verzichtet werden Hochwertige Materialien der Bestuhlung und der Sonnenschirme in hellen oder Naturfarben spiegeln die Qualitäten des öffentlichen Raumes wider. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
Gestaltungsfibel Oberstein 74 Es sollte ein aufeinander abgestimmtes, hochwertiges Erscheinungsbild der Außenmöblierung in der Fußgängerzone und der gesamten Stadt erreicht werden. Grundsätzlich ist beim Mobiliar insgesamt aber besonders auch bei der Auswahl Sonnenschirme auf ein einheitliches Farbkonzept und eine einheitliche Größe zu achten. (4) Abgrenzung des Freibereiches Eine Abgrenzung der Außengastronomie durch bauliche Einrichtungen wie Wände, Palisaden, Sichtschutze, Windschutze sollte prinzipiell vermieden werden um den Charakter des öffentlichen, durchlässigen Raumes zu erhalten. Eine Ausnahme könnte eine transparente Abgrenzung (ggf. in Milchglas) mit schmaler Alu/Stahleinfassung bis zu einer Höhe von 100 cm bilden. Ein Sockel kann dabei bis zu 30 cm hoch sein. Material und Farbe des Sockels und des Rahmens sollten auf die Möblierung des Außenbereiches abgestimmt sein. Negativbeispiel: Sichtschutz als Abgrenzung des Freibereiches Durch eine transparente Abgrenzung des Freibereiches bleibt die Durchlässigkeit des öffentlichen Raumes erhalten.
(5) Begrünung des Freibereiches Natürliche Pflanzen zur Begrünung des Freibereiches sind möglich. Materialien für Pflanzbehälter könnten Terrakotta bzw. Ton sein. Zudem könnten Pflanzengefäße auch in anthrazit gewählt werden. Nachbildungen aus Kunststoff sollten nur in sehr hochwertigen, tonähnlichen Ausführungen gewählt werden. Die Stellung der Kübel und Töpfe als Abgrenzung/Abschirmung der Freifläche sollte vermieden werden. Pflanzbehälter aus Kunststoff und Stellung der Kübel als Abgrenzung der Freifläche sollte vermieden werden. Pflanzbehälter aus Terrakotta bzw. Ton sind zulässig. (6) Verbleib der Materialien Nach Ende der Saisonzeit sollen Tische, Stühle, Töpfe etc. aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
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