Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt Instandsetzung Mehrfamilienhaus Langgasse 96, 8400 Winterthur Planerwahl im selektiven Verfahren Kurzbericht 18. März 2015 Hochbauamt 2/7 Hochbauamt 3/7 1 Einleitung Ausgangslage Die Liegenschaft Langgasse 96 in Winterthur befindet sich im Finanzvermögen des Kantons Zürich und wurde im Jahre 1954 erbaut. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kantonsschule Büelrain. Das Mehrfamilienhaus wurde ursprünglich mit 12 Zweizimmerwohnungen und einem Büro im Erdgeschoss erstellt. Dieses Büro wurde später in eine Vierzimmerwohnung umgebaut. Das Wohnhaus ist aufgrund der topographischen Lage im Längsschnitt als Splitlevel organisiert und seine Struktur ist sehr ökonomisch dimensioniert. Das Gebäude hat einen erheblichen Instandsetzungsbedarf. Auftrag Die Liegenschaft soll gesamtheitlich instandgesetzt werden, wobei die Wohnungen während der Renovation bewohnt bleiben. Als Grundlage für die Instandsetzungsarbeiten dient dabei eine Vorstudie des Architekturbüros BDE Architekten GmbH aus Winterthur. Räumliche Anpassungen sind ausser im Erdgeschoss nicht vorgesehen. Als Kostenrahmen für die Instandsetzung sind 2.2 Mio. Franken budgetiert. 2 Verfahren Art der Submission Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt, veranstaltete im Auftrag des Immobilienamtes eine Submission für die Vergabe der Planerleistungen für die Instandsetzungsmassnahmen am Mehrfamilienhaus Langgasse 96 in Winterthur. Die Submission wurde gemäss Art. 12 lit. b der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als selektives Vergabeverfahren mit Präqualifikation und anschliessender Planerauswahl durchgeführt. Gesucht wurde ein Architekturbüro, welches die Bauaufgabe mit architektonischer, bautechnischer und organisatorischer Kompetenz durchführen und das Vorhaben kostenbewusst projektieren und realisieren kann. Teilnahme- Um die Teilnahme am Verfahren bewerben konnten sich Architekturbüros aus der Schweiz, der EU oder einem Vertragsstaat des GATT/ WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Von der Teilnahme ausgeschlossen waren Fachleute, welche mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder mit einem Experten nahe verwandt sind oder mit einem solchen in beruflicher Zusammengehörigkeit stehen. berechtigung Präqualifikation In der ersten Phase, einer nicht anonymen Präqualifikation, hatte das Hochbauamt fünf geeignete Architekturbüros auszuwählen, welche anschliessend zur Planerauswahl zugelassen wurden. Planerauswahl Die teilnehmenden Architekturbüros hatten in der zweiten Phase anhand zweier Aufgabenstellungen ihre Herangehensweise an die Bauaufgabe darzustellen und im Rahmen einer Präsentation zu erläutern. Die eine Aufgabe bestand darin, ein Terminprogramm unter besonderer Berücksichtigung der organisatorischen Aspekte und der Sanierung unter Betrieb zu erstellen, die andere verlangte Vorschläge für die Neugestaltung der Erdgeschosswohnung. Zudem waren Offerten für die nicht vom Hochbauamt vorgegeben Honorarparameter einzureichen. Hochbauamt 4/7 3 Präqualifikation Auswahl der Teilnehmenden Nach der öffentlichen Ausschreibung des Planerwahlverfahrens am 7. November 2014 gingen insgesamt 43 Bewerbungen termingerecht beim Hochbauamt ein. Sämtliche Bewerbungen waren vollständig und beurteilbar. Auf der Grundlage der im Programm festgehaltenen Eignungskriterien wählte ein Ausschuss des Beurteilungsgremiums die nachfolgend aufgeführten fünf Architekturbüros für die Teilnahme an der 2. Phase des Planerwahlverfahrens aus: ELSOHN FREI GmbH Brahmsstrasse 76, 8003 Zürich Losinger Architekten/BBB Baumanagement Giesshübelstrasse 62 D, 8045 Zürich BDE Architekten GmbH Zürcherstrasse 41, 8400 Winterthur LIIS Architektur GmbH Uetlibergstrasse 20, 8045 Zürich GFA Gruppe für Architektur GmbH/BGS & Partner Architekten Ankerstrasse 3, 8004 Zürich 4 Planerauswahl Termine Nach der Zustellung der detaillierteren Arbeitsunterlagen an die Teilnehmenden der 2. Phase fand am 15. Januar 2015 eine geführte Besichtigung des Objekts statt. Die Frist für die Eingabe der Arbeiten im Hochbauamt war auf den 9. Februar 2015 festgelegt. Vorprüfung Die vom Hochbauamt durchgeführte Vorprüfung bezog sich hauptsächlich auf formale Kriterien wie termingerechte Eingabe und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Es konnte festgestellt werden, dass die Eingaben aller fünf Teilnehmenden rechtzeitig erfolgten und sowohl die Plandarstellungen als auch die Honorarofferten vergleich- und beurteilbar waren und somit zur Beurteilung zugelassen werden konnten. Beurteilung Das Beurteilungsgremium tritt am 24. Februar 2015 vollzählig im Hochbauamt zur Planerauswahl zusammen. Es nimmt Kenntnis von der Vorprüfung und entscheidet, dass alle Eingaben zur Beurteilung zuzulassen sind und den Verfassenden die Entschädigung von Fr. 2‘000 inkl. MwSt. ausbezahlt werden kann. Die fünf Architekturbüros stellen ihre Konzeptvorschläge persönlich vor und stellen sich den Fragen des Beurteilungsgremiums. Im Anschluss an die Präsentationen werden die Vorschläge gemäss den in den Submissionsunterlagen festgehaltenen Kriterien beurteilt und dabei zusammenfassend wie folgt beschrieben: Hochbauamt 5/7 Eingabe 01 ELSOHN FREI Architekten leiten ihre Strategie für den Bauablauf wie auch den Vorschlag für die Neugestaltung der Erdgeschosswohnung aus einer sorgfältigen Analyse des Bestandes und der gegebenen Rahmenbedingungen her. Die Eingriffe in den einzelnen Kleinwohnungen sollen auf maximal 5 Wochen und auf die Erneuerung der Sanitärräume beschränkt bleiben. Oberflächensanierungen in den Wohnungen werden erst bei Mieterwechseln vorgenommen. Die Instandsetzungsarbeiten sollen im Sommer stattfinden, wobei den Bewohnern während der Bauzeit ein Sanitärprovisorium im Freien zur Verfügung gestellt wird. Detailliert dargestellt ist auch die vorgeschlagene Fassadensanierung mittels einer verputzten Aussendämmung und neuen Fenstern mit Rafflamellenstoren statt Jalousieläden. Ebenso pragmatisch wie die Gedanken zum Bauablauf ist der Vorschlag für die Umgestaltung der Erdgeschosswohnung, wo mit präzisen Eingriffen eine stimmige, heutigen Ansprüchen entsprechende Familienwohnung projektiert wird. Die sehr sorgfältige Analyse des Bestandes und der speziellen Rahmenbedingungen bei einer Instandsetzung unter Betrieb überzeugten das Beurteilungsgremium ebenso wie die pragmatischen, dem Gebäude angemessenen Umbau- und Instandsetzungsmassnahmen. Etwas vermisst wurde eine klare Aussage zur Gestaltung der Fassaden, welche durch den Wegfall der Jalousieläden doch eine erhebliche Veränderung erfahren. Die angebotenen Honorarparameter liegen im Mittelfeld aller Anbieter. Eingabe 02 Bei ihrer nicht sehr eingehenden Analyse des bestehenden Wohnhauses kommen Losinger Architekten/BBB Baumanagement AG zum Schluss, dass das Gebäude wenige Qualitäten aufweise und allenfalls durch einen Neubau ersetzt werden könnte. Um die diagnostizierte fehlende Grosszügigkeit in der Erdgeschosswohnung zu erreichen, schlagen die Architekten einen tiefer greifenden Umbau vor. Die vorgeschlagene Zonierung des Grundrisses führt zu einem sehr hohen Anteil an Verkehrsfläche was angesichts der ohnehin engen Verhältnisse wenig ökonomisch erscheint. Dass die Planer der anstehenden Bauaufgabe wenig abgewinnen können, zeigt sich auch in den spärlichen Darlegungen zum Bauablauf, welche sich im Wesentlichen auf ein Terminprogramm und ein Konzept für die Sanierung der Sanitärleitungen beschränken. Auch zur gestalterischen Aufwertung der Liegenschaft ausserhalb der Erdgeschosswohnung werden keine Aussagen gemacht. Das Beurteilungsgremium vermisst bei dieser Eingabe das positive Engagement der Anbietenden. Es hätte erwartet, dass aus den zu Recht diagnostizierten Mängeln des bestehenden Gebäudes eine kohärente Strategie zu deren Behebung abgeleitet würde, welche jedoch nicht vorliegt. Es bleibt der Eindruck, dass hier die mehrschichtige Aufgabenstellung nicht richtig verstanden wurde. Hinsichtlich der Honorarparameter befindet sich das Angebot im Mittelfeld aller Eingaben. Eingabe 03 BDE Architekten attestieren dem bestehenden Wohnhaus strukturelle Qualitäten und wollen diese mit ihrem Vorschlag für eine behutsame Instandsetzung und eine frische Farbgebung der Fassaden unterstützen. Ein auberginefarbiger Dämmputz kontrastiert mit einem hellen Sockel und weissen Jalousieläden und gibt so dem Gebäude ein zeitgemässes Aussehen. In den Kleinwohnungen werden lediglich die Sanitärräume erneuert, während Oberflächensanierungen erst bei einem Mieterwechsel erfolgen sollen. Den Mietern werden während der Bauzeit im Untergeschoss provisorische Sanitärzellen zur Verfügung gestellt. Für die Erdgeschosswohnung sehen die Architekten einen Umbau mit relativ bescheidenen Eingriffen in die Substanz vor, wobei die vorgeschlagene Raumaufteilung aber etwas schematisch und nicht sehr attraktiv wirkt. Hochbauamt 6/7 Die Eingabe wie auch die Präsentation der BDE Architekten überzeugten das Beurteilungsgremium durch den feinfühligen Umgang mit dem Objekt und den ersichtlichen Willen zur Steigerung der architektonischen Qualitäten des bestehenden Wohnhauses. In den Aussagen zum Bauablauf blieben die Planer allerdings etwas allgemein und auch der Vorschlag für den Umbau der Erdgeschosswohnung vermochte nicht vollends zu überzeugen. Die angebotenen Honorarparameter weisen die höchsten Werte im Vergleich aller Eingaben auf. Eingabe 04 LIIS Architekten haben sich in einer umfassenden Analyse mit dem bestehenden Gebäude wie auch mit den speziellen Rahmenbedingungen des anstehenden Bauvorhabens auseinander gesetzt. Sie wollen den Mietern während der Bauzeit Sanitärzellen im Kellergeschoss zur Verfügung stellen und mit einem kurzen und konzentrierten Einsatz das Haus in nur dreieinhalb Monaten instand setzen. Dabei sollen die Sanitärräume der Kleinwohnungen erneuert und auch räumlich leicht umgestaltet werden. Die äussere Erscheinung des Gebäudes soll sich nicht wesentlich verändern, vorgesehen ist hier eine Neugestaltung des Sockelbereichs und der Balkone, welche wie das Treppenhaus eine optische Aufwertung durch das Aufbringen einer Glanzfarbe erhalten sollen. Die dargestellte Umgestaltung der Erdgeschosswohnung ist etwas schematisch und entspricht in der Typologie weder dem Gebäude noch den Grössenverhältnissen. Das Beurteilungsgremium ist von der eingehenden Problemanalyse sehr angetan. Es vermisst dann allerdings eine klare Lösungsstrategie und zweifelt, ob bei der Vielzahl und Tiefe der angedachten Eingriffe der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten werden kann. Bei den Honorarparametern macht das Büro das günstigste Angebot aller Bewerbenden. Eingabe 05 Die Arbeitsgemeinschaft GFA Gruppe für Architektur/BGS & Partner Architekten leitet ihren Lösungsvorschlag aus einer bauphysikalischen Analyse und dem vorgegebenen Kostenrahmen ab. Sie gehen davon aus, dass dank Isolationsmassnahmen im Dach- und Bodenbereich auf eine Fassadendämmung und damit auf eine Baueingabe verzichtet werden kann, was Zeit und Kosten sparen hilft. Auch im Innern sollen die Eingriffe zurückhaltend sein, so dass die Mieter der Kleinwohnungen für die Erneuerung der Sanitärräume jeweils nur drei Wochen beeinträchtigt sind. In dieser Zeit werden ihnen Sanitärprovisorien im Untergeschoss und Möbelcontainer im Freien zu Verfügung gestellt. Der Vorschlag zum Umbau der Erdgeschosswohnung ist umfassend dargestellt und enthält einige bemerkenswerte Ideen zur Detailgestaltung; der Grundriss bleibt jedoch eher schematisch und die Räume sind teilweise schlecht möblierbar. Bezeichnenderweise fehlt denn auch ein Möblierungsvorschlag. Obwohl die Vorschläge zum Bauablauf sowie zur Umgestaltung der Parterrewohnung detailliert dargestellt und mit Referenzen unterlegt sind, ist das Beurteilungsgremium unsicher, ob die Planer die Probleme der Bauaufgabe richtig beurteilen. Der Zustand des Fassadenputzes wird falsch eingeschätzt und gewisse Annahmen wie z.B. den Verzicht auf eine Baueingabe erscheinen fraglich. Das Angebot zu den Honorarfaktoren ist vergleichsweise günstig. Abschliessende Wertung Nach eingehender Prüfung und Diskussion der Angebote kommt das Beurteilungsgremium zum Schluss, dass Eingabe und Präsentation des Büros ELSOHN FREI GmbH den in den Submissionsunterlagen formulierten Kriterien am besten entsprechen. Auf eine Rangierung der übrigen Eingaben wird verzichtet. Hochbauamt 7/7 5 Würdigung Auf der Grundlage seiner Wertung der fünf Eingaben beschliesst das Beurteilungsgremium, dass das Architekturbüro ELSOHN FREI GmbH, Zürich, mit der Projektierung und Realisierung der Instandsetzung der Liegenschaft Langgasse 96 in Winterthur zu beauftragen ist. Erfreut nimmt das Gremium die insgesamt hohe Qualität der eingereichten Vorschläge und Präsentationen zur Kenntnis und dankt allen Teilnehmenden für ihren wertvollen Beitrag und ihre grösstenteils intensive Beschäftigung mit der anstehenden Bauaufgabe. Alle im Rahmen der Präqualifikation für die 2. Phase des Verfahrens ausgewählten Planer haben ihre grosse Bauerfahrung unter Beweis gestellt und Antworten auf die aufgeworfenen Fragen präsentiert. Das Beurteilungsgremium ist sich bewusst, dass die Bauaufgabe mit den speziellen Rahmenbedingungen komplex ist. Gleichzeitig ist es aber überzeugt, mit seiner Auswahl den geeigneten Partner für die Planung und Realisierung des anstehenden Bauvorhabens gefunden zu haben. Dieser Bericht wurde im Korrespondenzverfahren von allen Mitgliedern des Beurteilungsgremiums genehmigt. Zürich, den 18. März 2015 David Vogt, Leiter Baubereich 3 Vorsitzender des Beurteilungsgremiums Stimmberechtigte Mitglieder des Beurteilungsgremiums Experten David Vogt, Dipl. Architekt ETH SIA, Abteilungsleiter Baubereich 3, HBA (Vorsitz) Simon Neuenschwander, Dipl. Architekt ETH HTL SIA Stefan Schenker, Projektentwickler, Immobilienamt Salvatore Talerico, Ressortleiter Baubereich 3, Hochbauamt Daniel Honold-Fontana, Projektleiter, Baubereich 3, Hochbauamt Johannes Wunderlin, Fachprojektleiter Wettbewerbe, Hochbauamt