Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt Erweiterung Seepolizei-Stützpunkt Oberrieden Planerwahl im selektiven Verfahren Kurzbericht 16. Juli 2015 Hochbauamt 2/7 Hochbauamt 3/7 1 Einleitung Ausgangslage Die Seepolizei und das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich betreiben am Seeufer in Oberrieden den 1974 erstellten Stützpunkt. Die Raumkapazität und der Baustandard genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Das zur Verfügung stehende Grundstück erlaubt mit gewissen Einschränkungen eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes, so dass die aktuellen Raumbedürfnisse grösstenteils abgedeckt werden können. In einer vertieften Machbarkeitsstudie hat das Planungsbüro Felder Architektur, Zürich, ein Vorprojekt für die Erweiterung des Stützpunkts erarbeitet. Dieses sieht den teilweisen Umbau des bestehenden Gebäudes und einen strassenseitigen Anbau zur Aufnahme der zusätzlich geforderten Räume sowie einer Tiefgarage vor. 2 Verfahren Art der Submission Teilnahmeberechtigung Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt, veranstaltete im Auftrag der Kantonspolizei eine Submission für die Vergabe der Planerleistungen zur Erweiterung des Seepolizei-Stützpunktes in Oberrieden. Die Submission wurde gemäss Art. 12 lit. b der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als selektives Vergabeverfahren mit Präqualifikation und anschliessender Planerauswahl durchgeführt. Gesucht wurde ein Architekturbüro, welches die Bauaufgabe mit architektonischer, bautechnischer und organisatorischer Kompetenz durchführen sowie das Vorhaben kostenbewusst projektieren und realisieren kann. Um die Teilnahme am Verfahren bewerben konnten sich Architekturbüros aus der Schweiz, der EU oder einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Präqualifikation In der ersten Phase, einer nicht anonymen Präqualifikation, hatte das Hochbauamt fünf geeignete Architekturbüros auszuwählen, welche anschliessend zur Planerauswahl zugelassen wurden. Planerauswahl Die teilnehmenden Architekturbüros hatten in der zweiten Phase anhand einer Aufgabenstellung ihre Herangehensweise an die Bauaufgabe darzustellen und im Rahmen einer Präsentation zu erläutern. Die Aufgabe bestand darin, auf der Basis des Vorprojekts einen Vorschlag für die Fassadengestaltung des erweiterten Gebäudes zu entwickeln. Zudem waren Offerten für die nicht vom Hochbauamt vorgegeben Honorarparameter einzureichen. 3 Präqualifikation Auswahl der Teilnehmenden Nach der öffentlichen Ausschreibung des Planerwahlverfahrens am 27. Februar 2015 gingen insgesamt 43 Bewerbungen termingerecht beim Hochbauamt ein. Sämtliche Bewerbungen waren vollständig und beurteilbar. Auf der Grundlage der im Programm festgehaltenen Eignungskriterien wählte das Beurteilungsgremium die nachfolgend aufgeführten fünf Architekturbüros für die Teilnahme an der 2. Phase des Planerwahlverfahrens aus: Hochbauamt 4/7 Brockmann Stierlin Architekten Tellstrasse 4, 8004 Zürich ARGE urbaNplus / Stefan Kurath Badenerstrasse 281, 8003 Zürich Harder Spreyermann Architekten AG Badenerstrasse 18, 8004 Zürich Aschwanden Schürer Architekten AG Fröbelstrasse 10, 8032 Zürich Frei + Saarinen Architekten GmbH Agnesstrasse 2, 8004 Zürich 4 Planerauswahl Termine Nach der Zustellung der detaillierteren Arbeitsunterlagen an die Teilnehmenden der 2. Phase fand am 24. April 2015 eine geführte Besichtigung des Objekts statt. Die Frist für die Eingabe der Arbeiten im Hochbauamt war auf den 29. Mai 2015 festgelegt. Vorprüfung Die vom Hochbauamt durchgeführte Vorprüfung bezog sich hauptsächlich auf formale Kriterien wie termingerechte Eingabe und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Es konnte festgestellt werden, dass die Eingaben aller fünf Teilnehmenden rechtzeitig erfolgten und sowohl die Plandarstellungen als auch die Honorarofferten vergleich- und beurteilbar waren und somit zur Beurteilung zugelassen werden konnten. Beurteilung Das Beurteilungsgremium tritt am 16. Juni 2015 vollzählig im Hochbauamt zur Planerauswahl zusammen. Es nimmt Kenntnis von der Vorprüfung und entscheidet, dass alle Eingaben zur Beurteilung zuzulassen sind und den Verfassenden die Entschädigung von Fr. 3‘000 inkl. MwSt. ausbezahlt werden kann. Die fünf Architekturbüros stellen ihre Konzeptvorschläge persönlich vor und stellen sich den Fragen des Beurteilungsgremiums. Im Anschluss an die Präsentationen werden die Vorschläge gemäss den in den Submissionsunterlagen festgehaltenen Kriterien beurteilt und dabei zusammenfassend wie folgt beschrieben: Eingabe 01 Brockmann Stierlin Architekten schlagen sowohl für den bestehenden Bau wie auch für die Erweiterung eine Sichtbetonfassade vor, während das aufgesetzte Attikagschoss als Leichtkonstruktion mit einer Aussenhaut aus Aluminium konzipiert ist. Die Strategie, für verschiedene Anlageteile unterschiedliche Materialisierungen zu verwenden, vermag trotz der präzisen und vertieften Analyse der Bauaufgabe und der detaillierten konstruktiven Bearbeitung nicht wirklich zu überzeugen. Die stark zurückversetzte Aufstockung mit der Aluminiumverkleidung kann aus der Fussgängerperspektive schlecht wahrgenommen werden, die Fassade gegen die Strasse wirkt abweisend und der Gebäudezugang als Haupterschliessung ist schlecht auffindbar. Hochbauamt 5/7 Trotz der sorgfältigen Bearbeitung vermag der Vorschlag mit unterschiedlicher Materialisierung verschiedener Anlageteile nicht zu überzeugen, das erweiterte Gebäude tritt nicht als überzeugende Einheit in Erscheinung. Die angebotenen Honorarparameter liegen im Mittelfeld aller Anbieter. Eingabe 02 Bei ihrer eingehenden Analyse der Bauaufgabe kommen urbaNplus / Stefan Kurath zum Schluss, dass das Gebäude mitsamt der Erweiterung eine einheitliche Fassadengestaltung erhalten soll. Dafür wird ein modulares Fassadensystem aus einem Ortbetonraster mit Ausfachungen aus Glasfaserzement vorgeschlagen. Dieses Fassadensystem ist sehr geschickt und konsequent entwickelt und vermag dem erweiterten Gebäude eine einheitliche Gestaltung zu geben. Allerdings erhält dieses dadurch den etwas beliebigen Ausdruck eines Büro- oder Gewerbegebäudes. Das Beurteilungsgremium attestiert dem Vorschlag eine klare Haltung und begrüsst die sorgfältige Detaillierung des entwickelten Fassadensystems. Es ist jedoch der Ansicht, dass damit die spezielle Nutzung und Lage des SeepolizeiStützpunktes zu wenig zum Ausdruck kommen. Hinsichtlich der Honorarparameter befindet sich das Angebot im Mittelfeld aller Eingaben. Eingabe 03 Harder Spreyermann Architekten entwickeln ihren Vorschlag von der Seeseite her. In ihrer Analyse sehen sie den Seepolizei-Stützpunkt in einer Reihe markanter Bauten am Seeufer und wollen seine Prägnanz durch eine horizontale Gliederung der Fassaden stärken. Dies gelingt gut mit der sorgfältig ausgearbeiteten Fassade mit hellen, blechverkleideten Brüstungen und dunklen Fensterbändern, welche dem Gebäude ein an Schiffsarchitektur gemahnendes Aussehen verleiht. Landseitig entwickelt die Fassadengestaltung jedoch nicht die gleiche Kraft und Zeichenhaftigkeit. Zudem trennt hier der über die ganze Parzellengrenze laufende Staketenzaun das Gelände so stark ab, dass der Stützpunkt kaum mehr als öffentliches Gebäude wahrgenommen wird und der Zugang schlecht auffindbar bleibt. Die Eingabe wie auch die Präsentation von Harder Spreyermann Architekten verweisen auf die hohe Professionalität der Planenden. Das Beurteilungsgremium befürchtet jedoch, dass das Gebäude mit der vorgeschlagenen Gestaltung zu edel wirken, von der Landseite zu wenig als öffentliches Gebäude wahrgenommen und damit der eigentlichen Nutzung nicht entsprechen würde. Die angebotenen Honorarparameter wiesen die tiefsten Werte im Vergleich aller Eingaben auf. Eingabe 04 Aschwanden Schürer Architekten haben sich in einer umfassenden Analyse mit dem Bauen am Seeufer wie auch mit den Rahmenbedingungen des anstehenden Bauvorhabens auseinander gesetzt. Um das Gebäude mit seiner speziellen Nutzung auszuzeichnen, umhüllen sie den gesamten erweiterten SeepolizeiStützpunkt mit einer an eine Fischhaut erinnernden Schicht aus Glasziegeln. Die auf den ersten Blick verblüffende Konstruktion ist bereits detailliert dargestellt und erscheint grundsätzlich realisierbar. Da die Verwendung von handelsüblichen Standard-Glasziegeln vorgesehen ist, sollten auch die Kostenvorgaben eingehalten werden können. Dank seiner einzigartigen und unverkennbaren Gestaltung tritt der Seepolizei-Stützpunkt sowohl see- wie auch landseitig als Gebäude mit einer speziellen Nutzung in Erscheinung und wird daher für das Publikum gut auffindbar sein. Hochbauamt 6/7 Das Beurteilungsgremium ist von der eingehenden Analyse und dem Vorschlag für die Fassadengestaltung sehr angetan. Es ist sich bewusst, mit der Weiterbearbeitung der unkonventionellen Idee ein gewisses Risiko einzugehen, hält dieses aber für tragbar. Hinsichtlich der freien Honorarparameter macht das Büro das ungünstigste Angebot aller Bewerbenden. Eingabe 05 Bewusst wählen Frei + Saarinen Architekten einen pragmatischen Ansatz für die Fassadengestaltung des Seepolizei-Stützpunkts. Sie schlagen eine neue Aussenhaut aus Blechpanelen vor, welche den gesamten erweiterten Stützpunkt umschliesst, wobei der Gebäudesockel durch eine dunklere Gestaltung von den heller eingefärbten Obergeschossen abgesetzt werden soll. Mit ihrem Lösungsvorschlag gelingt es den Architekten, den bestehenden Stützpunkt zusammen mit der Erweiterung als Einheit erscheinen zu lassen. Allerdings wirkt die vorgeschlagene Gestaltung etwas beliebig und vermag die spezielle Nutzung des Gebäudes nicht zum Ausdruck zu bringen. Auch dürfte der Eingang für Besucher schwer zu finden sein. Ein Vorteil der einheitlichen und konstruktiv einfachen Fassadengestaltung sind dagegen die vergleichsweise tiefen Kosten. Obwohl das Beurteilungsgremium dem Vorschlag grosse Sorgfalt und konzeptionelle Qualitäten zubilligt, hält es diesen insgesamt für etwas zu pragmatisch und wenig inspiriert. Das Angebot zu den Honorarfaktoren liegt im Mittelfeld aller Eingaben. Hochbauamt 7/7 5 Würdigung Auf der Grundlage seiner Wertung der fünf Eingaben beschliesst das Beurteilungsgremium, dass das Architekturbüro Aschwanden Schürer Architekten AG, Zürich, mit der Projektierung und Realisierung der Bauaufgabe zu beauftragen ist. Es ist der Meinung, dass dieser Vorschlag den in den Beurteilungsunterlagen formulierten Kriterien am besten entspricht und die Nutzer damit einen einzigartigen und unverkennbaren Auftritt am Zürichseeufer erhalten. Erfreut nimmt das Gremium die insgesamt hohe Qualität der eingereichten Vorschläge und Präsentationen zur Kenntnis und dankt allen Teilnehmenden für ihren wertvollen Beitrag und ihre intensive Beschäftigung mit der aufgeworfenen Fragestellung. Das Beurteilungsgremium ist sich bewusst, dass die Bauaufgabe mit den speziellen Rahmenbedingungen komplex ist. Gleichzeitig ist es aber überzeugt, mit seiner Auswahl den geeigneten Partner für die Planung und Realisierung des anstehenden Bauvorhabens gefunden zu haben. Dieser Bericht wurde im Korrespondenzverfahren von allen Mitgliedern des Beurteilungsgremiums genehmigt. Zürich, 16. Juli 2015 Patrick Wetter, Leiter Baubereich 1 Vorsitzender des Beurteilungsgremiums Stimmberechtigte Mitglieder des Beurteilungsgremiums Experten Lukas Felder, Architekt ETH SIA, Zürich Daniel Huber, Kantonspolizei, Chef Finanzen Martin Kübler, Kantonspolizei, Chef Verkehrspolizei-Spezialabteilung Patrick Wetter, Hochbauamt, Leiter Baubereich 1 (Vorsitz) Peter Clauss, Hochbauamt, Projektleiter Baubereich 1 Johannes Wunderlin, Hochbauamt, Fachprojektleiter Wettbewerbe