Kurzbericht_ Seepo

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Kanton Zürich
Baudirektion
Hochbauamt
Erweiterung Seepolizei-Stützpunkt
Oberrieden
Planerwahl im selektiven Verfahren
Kurzbericht
16. Juli 2015
Hochbauamt
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Hochbauamt
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1 Einleitung
Ausgangslage
Die Seepolizei und das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich betreiben am
Seeufer in Oberrieden den 1974 erstellten Stützpunkt. Die Raumkapazität und der
Baustandard genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Das zur Verfügung
stehende Grundstück erlaubt mit gewissen Einschränkungen eine Erweiterung des
bestehenden Gebäudes, so dass die aktuellen Raumbedürfnisse grösstenteils abgedeckt werden können. In einer vertieften Machbarkeitsstudie hat das Planungsbüro Felder Architektur, Zürich, ein Vorprojekt für die Erweiterung des Stützpunkts
erarbeitet. Dieses sieht den teilweisen Umbau des bestehenden Gebäudes und
einen strassenseitigen Anbau zur Aufnahme der zusätzlich geforderten Räume
sowie einer Tiefgarage vor.
2 Verfahren
Art der Submission
Teilnahmeberechtigung
Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt, veranstaltete im
Auftrag der Kantonspolizei eine Submission für die Vergabe der Planerleistungen
zur Erweiterung des Seepolizei-Stützpunktes in Oberrieden. Die Submission wurde
gemäss Art. 12 lit. b der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als selektives Vergabeverfahren mit Präqualifikation und
anschliessender Planerauswahl durchgeführt. Gesucht wurde ein Architekturbüro,
welches die Bauaufgabe mit architektonischer, bautechnischer und organisatorischer Kompetenz durchführen sowie das Vorhaben kostenbewusst projektieren
und realisieren kann.
Um die Teilnahme am Verfahren bewerben konnten sich Architekturbüros aus der
Schweiz, der EU oder einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das
öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.
Präqualifikation
In der ersten Phase, einer nicht anonymen Präqualifikation, hatte das Hochbauamt
fünf geeignete Architekturbüros auszuwählen, welche anschliessend zur Planerauswahl zugelassen wurden.
Planerauswahl
Die teilnehmenden Architekturbüros hatten in der zweiten Phase anhand einer
Aufgabenstellung ihre Herangehensweise an die Bauaufgabe darzustellen und im
Rahmen einer Präsentation zu erläutern. Die Aufgabe bestand darin, auf der Basis
des Vorprojekts einen Vorschlag für die Fassadengestaltung des erweiterten Gebäudes zu entwickeln. Zudem waren Offerten für die nicht vom Hochbauamt vorgegeben Honorarparameter einzureichen.
3 Präqualifikation
Auswahl der
Teilnehmenden
Nach der öffentlichen Ausschreibung des Planerwahlverfahrens am 27. Februar
2015 gingen insgesamt 43 Bewerbungen termingerecht beim Hochbauamt ein.
Sämtliche Bewerbungen waren vollständig und beurteilbar. Auf der Grundlage der
im Programm festgehaltenen Eignungskriterien wählte das Beurteilungsgremium
die nachfolgend aufgeführten fünf Architekturbüros für die Teilnahme an der 2.
Phase des Planerwahlverfahrens aus:
Hochbauamt
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Brockmann Stierlin Architekten
Tellstrasse 4, 8004 Zürich
ARGE urbaNplus / Stefan Kurath
Badenerstrasse 281, 8003 Zürich
Harder Spreyermann Architekten AG
Badenerstrasse 18, 8004 Zürich
Aschwanden Schürer Architekten AG
Fröbelstrasse 10, 8032 Zürich
Frei + Saarinen Architekten GmbH
Agnesstrasse 2, 8004 Zürich
4
Planerauswahl
Termine
Nach der Zustellung der detaillierteren Arbeitsunterlagen an die Teilnehmenden
der 2. Phase fand am 24. April 2015 eine geführte Besichtigung des Objekts statt.
Die Frist für die Eingabe der Arbeiten im Hochbauamt war auf den 29. Mai 2015
festgelegt.
Vorprüfung
Die vom Hochbauamt durchgeführte Vorprüfung bezog sich hauptsächlich auf
formale Kriterien wie termingerechte Eingabe und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Es konnte festgestellt werden, dass die Eingaben aller fünf Teilnehmenden rechtzeitig erfolgten und sowohl die Plandarstellungen als auch die
Honorarofferten vergleich- und beurteilbar waren und somit zur Beurteilung zugelassen werden konnten.
Beurteilung
Das Beurteilungsgremium tritt am 16. Juni 2015 vollzählig im Hochbauamt zur
Planerauswahl zusammen. Es nimmt Kenntnis von der Vorprüfung und entscheidet, dass alle Eingaben zur Beurteilung zuzulassen sind und den Verfassenden
die Entschädigung von Fr. 3‘000 inkl. MwSt. ausbezahlt werden kann.
Die fünf Architekturbüros stellen ihre Konzeptvorschläge persönlich vor und stellen
sich den Fragen des Beurteilungsgremiums. Im Anschluss an die Präsentationen
werden die Vorschläge gemäss den in den Submissionsunterlagen festgehaltenen
Kriterien beurteilt und dabei zusammenfassend wie folgt beschrieben:
Eingabe 01
Brockmann Stierlin Architekten schlagen sowohl für den bestehenden Bau
wie auch für die Erweiterung eine Sichtbetonfassade vor, während das aufgesetzte Attikagschoss als Leichtkonstruktion mit einer Aussenhaut aus Aluminium konzipiert ist. Die Strategie, für verschiedene Anlageteile unterschiedliche Materialisierungen zu verwenden, vermag trotz der präzisen und vertieften Analyse der
Bauaufgabe und der detaillierten konstruktiven Bearbeitung nicht wirklich zu überzeugen. Die stark zurückversetzte Aufstockung mit der Aluminiumverkleidung
kann aus der Fussgängerperspektive schlecht wahrgenommen werden, die Fassade gegen die Strasse wirkt abweisend und der Gebäudezugang als Haupterschliessung ist schlecht auffindbar.
Hochbauamt
5/7
Trotz der sorgfältigen Bearbeitung vermag der Vorschlag mit unterschiedlicher
Materialisierung verschiedener Anlageteile nicht zu überzeugen, das erweiterte
Gebäude tritt nicht als überzeugende Einheit in Erscheinung. Die angebotenen
Honorarparameter liegen im Mittelfeld aller Anbieter.
Eingabe 02
Bei ihrer eingehenden Analyse der Bauaufgabe kommen urbaNplus / Stefan
Kurath zum Schluss, dass das Gebäude mitsamt der Erweiterung eine einheitliche Fassadengestaltung erhalten soll. Dafür wird ein modulares Fassadensystem
aus einem Ortbetonraster mit Ausfachungen aus Glasfaserzement vorgeschlagen.
Dieses Fassadensystem ist sehr geschickt und konsequent entwickelt und vermag
dem erweiterten Gebäude eine einheitliche Gestaltung zu geben. Allerdings erhält
dieses dadurch den etwas beliebigen Ausdruck eines Büro- oder Gewerbegebäudes.
Das Beurteilungsgremium attestiert dem Vorschlag eine klare Haltung und begrüsst die sorgfältige Detaillierung des entwickelten Fassadensystems. Es ist jedoch der Ansicht, dass damit die spezielle Nutzung und Lage des SeepolizeiStützpunktes zu wenig zum Ausdruck kommen. Hinsichtlich der Honorarparameter
befindet sich das Angebot im Mittelfeld aller Eingaben.
Eingabe 03
Harder Spreyermann Architekten entwickeln ihren Vorschlag von der Seeseite her. In ihrer Analyse sehen sie den Seepolizei-Stützpunkt in einer Reihe
markanter Bauten am Seeufer und wollen seine Prägnanz durch eine horizontale
Gliederung der Fassaden stärken. Dies gelingt gut mit der sorgfältig ausgearbeiteten Fassade mit hellen, blechverkleideten Brüstungen und dunklen Fensterbändern, welche dem Gebäude ein an Schiffsarchitektur gemahnendes Aussehen
verleiht. Landseitig entwickelt die Fassadengestaltung jedoch nicht die gleiche
Kraft und Zeichenhaftigkeit. Zudem trennt hier der über die ganze Parzellengrenze
laufende Staketenzaun das Gelände so stark ab, dass der Stützpunkt kaum mehr
als öffentliches Gebäude wahrgenommen wird und der Zugang schlecht auffindbar bleibt.
Die Eingabe wie auch die Präsentation von Harder Spreyermann Architekten verweisen auf die hohe Professionalität der Planenden. Das Beurteilungsgremium
befürchtet jedoch, dass das Gebäude mit der vorgeschlagenen Gestaltung zu edel
wirken, von der Landseite zu wenig als öffentliches Gebäude wahrgenommen und
damit der eigentlichen Nutzung nicht entsprechen würde. Die angebotenen Honorarparameter wiesen die tiefsten Werte im Vergleich aller Eingaben auf.
Eingabe 04
Aschwanden Schürer Architekten haben sich in einer umfassenden Analyse mit dem Bauen am Seeufer wie auch mit den Rahmenbedingungen des anstehenden Bauvorhabens auseinander gesetzt. Um das Gebäude mit seiner speziellen Nutzung auszuzeichnen, umhüllen sie den gesamten erweiterten SeepolizeiStützpunkt mit einer an eine Fischhaut erinnernden Schicht aus Glasziegeln. Die
auf den ersten Blick verblüffende Konstruktion ist bereits detailliert dargestellt und
erscheint grundsätzlich realisierbar. Da die Verwendung von handelsüblichen
Standard-Glasziegeln vorgesehen ist, sollten auch die Kostenvorgaben eingehalten werden können. Dank seiner einzigartigen und unverkennbaren Gestaltung tritt
der Seepolizei-Stützpunkt sowohl see- wie auch landseitig als Gebäude mit einer
speziellen Nutzung in Erscheinung und wird daher für das Publikum gut auffindbar
sein.
Hochbauamt
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Das Beurteilungsgremium ist von der eingehenden Analyse und dem Vorschlag für
die Fassadengestaltung sehr angetan. Es ist sich bewusst, mit der Weiterbearbeitung der unkonventionellen Idee ein gewisses Risiko einzugehen, hält dieses aber
für tragbar. Hinsichtlich der freien Honorarparameter macht das Büro das ungünstigste Angebot aller Bewerbenden.
Eingabe 05
Bewusst wählen Frei + Saarinen Architekten einen pragmatischen Ansatz
für die Fassadengestaltung des Seepolizei-Stützpunkts. Sie schlagen eine neue
Aussenhaut aus Blechpanelen vor, welche den gesamten erweiterten Stützpunkt
umschliesst, wobei der Gebäudesockel durch eine dunklere Gestaltung von den
heller eingefärbten Obergeschossen abgesetzt werden soll. Mit ihrem Lösungsvorschlag gelingt es den Architekten, den bestehenden Stützpunkt zusammen mit der
Erweiterung als Einheit erscheinen zu lassen. Allerdings wirkt die vorgeschlagene
Gestaltung etwas beliebig und vermag die spezielle Nutzung des Gebäudes nicht
zum Ausdruck zu bringen. Auch dürfte der Eingang für Besucher schwer zu finden
sein. Ein Vorteil der einheitlichen und konstruktiv einfachen Fassadengestaltung
sind dagegen die vergleichsweise tiefen Kosten.
Obwohl das Beurteilungsgremium dem Vorschlag grosse Sorgfalt und konzeptionelle Qualitäten zubilligt, hält es diesen insgesamt für etwas zu pragmatisch und
wenig inspiriert. Das Angebot zu den Honorarfaktoren liegt im Mittelfeld aller Eingaben.
Hochbauamt
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5 Würdigung
Auf der Grundlage seiner Wertung der fünf Eingaben beschliesst das Beurteilungsgremium, dass das Architekturbüro Aschwanden Schürer Architekten AG,
Zürich, mit der Projektierung und Realisierung der Bauaufgabe zu beauftragen
ist. Es ist der Meinung, dass dieser Vorschlag den in den Beurteilungsunterlagen
formulierten Kriterien am besten entspricht und die Nutzer damit einen einzigartigen und unverkennbaren Auftritt am Zürichseeufer erhalten.
Erfreut nimmt das Gremium die insgesamt hohe Qualität der eingereichten Vorschläge und Präsentationen zur Kenntnis und dankt allen Teilnehmenden für ihren
wertvollen Beitrag und ihre intensive Beschäftigung mit der aufgeworfenen Fragestellung. Das Beurteilungsgremium ist sich bewusst, dass die Bauaufgabe mit den
speziellen Rahmenbedingungen komplex ist. Gleichzeitig ist es aber überzeugt, mit
seiner Auswahl den geeigneten Partner für die Planung und Realisierung des anstehenden Bauvorhabens gefunden zu haben.
Dieser Bericht wurde im Korrespondenzverfahren von allen Mitgliedern des Beurteilungsgremiums genehmigt.
Zürich, 16. Juli 2015
Patrick Wetter, Leiter Baubereich 1
Vorsitzender des Beurteilungsgremiums
Stimmberechtigte
Mitglieder des
Beurteilungsgremiums
Experten
Lukas Felder, Architekt ETH SIA, Zürich
Daniel Huber, Kantonspolizei, Chef Finanzen
Martin Kübler, Kantonspolizei, Chef Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Patrick Wetter, Hochbauamt, Leiter Baubereich 1 (Vorsitz)
Peter Clauss, Hochbauamt, Projektleiter Baubereich 1
Johannes Wunderlin, Hochbauamt, Fachprojektleiter Wettbewerbe
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