Entwurf - Hochbauamt

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Kanton Zürich
Baudirektion
Hochbauamt
Kantonsschule Küsnacht
Johanniterhaus
Betriebliche Sofortmassnahmen
Projektpflichtenheft (Entwurf)
Zürich, 10. März 2016
 2016 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt
Jens Daldrop, Projektleiter Baubereich 3
Projekt-Nummer Hochbauamt 72035
Kantonsschule Küsnacht, Johanniterhaus, Betriebliche Sofortmassnahmen
10. März 2016
Version 1.0
Hochbauamt
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Inhalt
Projektpflichtenheft (Entwurf)
1.
Basisinformationen
1.1. Zweck des Pflichtenheftes
1.1. Ausgangslage
1.2. Planungsperimeter - Historie
1.3. Übrige Gebäudetrakte
1.4. Denkmalschutz, Auszug aus dem Detailinventar der Denkmalpflege
1.5. Baulicher Ist-Zustand
1.6. Gebäudetechnischer Ist-Zustand
1.7. Betrieblicher Ist-Zustand
5
5
5
5
7
7
8
9
9
2.
Zielsetzungen
2.1. Projektziele
2.2. Erhaltungsziele
2.3. Betriebliche Ziele
2.4. Bauliche und gebäudetechnische Ziele
2.5. Abwicklungsziele
2.6. Umsetzung
2.7. Wirtschaftliche Ziele
9
9
10
10
10
11
11
11
3.
Bauliche und technische Anforderungen
3.1. Bauliche und gebäudetechnische Konzepte
3.2. Baulicher und gebäudetechnischer Soll-Zustand
3.3. Betrieblicher Soll-Zustand
3.4. Flexibilität, Nutzungsneutralität
3.5. Vorgaben Energie und Ökologie
3.6. Vorgaben Behindertengerechtigkeit
11
11
12
13
13
13
13
4.
Gesetze, Normen, Grundlagen
4.1. Gesetze und Normen
4.2. Grundlagen Gebäudetechnik
4.3. Nutzungshorizont, Wirtschaftlichkeit
14
14
14
14
5.
Prozess, Kosten, Termine
5.1. Vorgehenskonzept
5.2. Kostenrahmen
5.3. Genauigkeitsanforderungen der Kostenermittlung
5.4. Kostengrobschätzung ±25% inkl. 8% MWSt.
5.5. Angaben zur Finanzplanung
5.6. Terminziele
15
15
15
15
16
16
16
6.
Projektorganisation
6.1. Projektbeteiligte
16
16
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6.2.
6.3.
6.4.
Projektausschuss PA
Projektteam PT
Projektorganisation
17
17
18
7.
Risiken
7.1. Politische Risiken
7.2. Rechtliche Risiken
7.3. Bauliche und bautechnische Risiken
19
19
19
19
8.
Genehmigung
20
9.
Änderungen
9.1. Änderungen des Projektpflichtenhefts
9.2. Historie
21
21
21
10. Verzeichnis der Dokumente im Anhang
21
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1.
Basisinformationen
1.1. Zweck des Pflichtenheftes
Das Projektpflichtenheft (PPH) ist das Konzentrat aller Überlegungen aus den vorangegangenen Phasen. Es wird durch das Hochbauamt (HBA) als Ersteller gemeinsam mit dem
Nutzer (Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Schulen), entwickelt und von Seiten Investor
(Bildungsdirektion Generalsekretariat) und Eigentümer (IMA) mitunterzeichnet. Damit wird
sichergestellt, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt alle wichtigen Aspekte des Projektes
gemeinsam ausdiskutiert und der Spielraum schriftlich festgehalten wird. Das PPH bildet
die Grundlage für den Wettbewerb, das Vorprojekt und das Bauprojekt. Es dient als gemeinsames Arbeitsinstrument und Projektzielvereinbarung aller am Projekt beteiligten, kantonalen Interessengruppen.
1.1. Ausgangslage
Die Kantonsschule Küsnacht mit ihren historisch wertvollen Gebäuden liegt im Dorfkern
von Küsnacht, 3 Minuten vom Bahnhof, 5 Minuten vom See entfernt. Hinter dem ehemaligen Klostergebäude erstreckt sich ein Rebberg, weiter südöstlich liegt die Heslihalle, in der
der Sportunterricht stattfindet. Das Besondere am Areal sind die einzelnen Unterrichtsgebäude, die zwischen dem 14. und dem 21. Jahrhundert gebaut wurden.
Die Kantonsschule, welche aus dem Seminar Küsnacht hervorgegangen ist, ist ein kantonales Gymnasium neusprachlicher und musischer Ausrichtung. Sie wurde 1832 gegründet
und ist die älteste Lehrerbildungsanstalt des Kantons.
Die Schule wird von rund 530 Schülerinnen und Schülern besucht. Das Ensemble der
Schulanlage besteht aus mehreren Bauten, welche teilweise im Inventar der kantonalen
Denkmalpflege aufgenommen sind.
Nach dem Wunsch der Nutzer, die bauphysikalischen Eigenschaften des Singsaals im Johanniterhaus zu verbessern, wurde nach mehreren Zwischenschritten 2015 das Dokument
‚Bauliche Zustandsanalyse – Massnahmenkonzept mit Kostengrobschätzung‘ für das Johanniterhaus erarbeitet. Die darin aufgeführten betrieblichen Sofortmassnahmen sind die
Ausgangslage für dieses Projektpflichtenheft.
1.2. Planungsperimeter - Historie
Der Planungsperimeter ist das sogenannte Johanniterhaus, ein Gebäude im Norden des
Schulensembles.
Bereits im 14. Jahrhundert wurde neben der Kirche ein erstes Bauwerk errichtet. Dieses
stand mit dem Giebel zum Bach an der Stelle des heutigen Singsaaltraktes. Im 15. Jahrhundert wurde dieses Gebäude durch ein grosses Hauptgebäude erweitern - das heutige
Johanniterhaus der Kantonsschule.
Nach einem Umbau 1833 wurde das Amtshaus zu einem Lehrer-Seminar umgebaut und
auf die heutige Länge erweitert; die Baunaht befindet sich vom Hauptportal aus gezählt
nach der zweiten Achse. Die Firsthöhe entsprach bereits der heutigen.
Der heutige Singsaalflügel, vorher Schütte, war nur im unteren Bereich gemauert; darüber
erhob sich eine hohe Holzkonstruktion. Die spätklassizistische Form des «Gross-
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Schulhauses» von 1833 ist der neuen regelmässigen Befensterung sowie den geschlossen-ruhigen Dachflächen mit Walm und Sattel zu verdanken, die beiden Portale erhielten
Vorzeichen mit Säulen und Walmdächlein, wie sie auch an den Kirchen üblich waren. Im
Erdgeschoss traten an die Stelle des Speisesaals – und später zweier Schulzimmer – zwei
Aufenthaltsräume, im ehemaligen Küchenbereich ein Korridor und ein Musikzimmer.
Die ehemalige «Schütte» wurde bereits zu Beginn des Schulbetriebes als Singsaal benutzt,
das 1.Obergeschoss, ursprünglich mit Schul- und Arbeitsräumen versehen, wurde im Verlauf des 20.Jahrhunderts für den naturwissenschaftlichen Unterricht umgestaltet. In den
Dachräumen wurden 1988 die Bibliothek und ein Lehrerarbeitsraum eingebaut.
Weitere Akten und Pläne, welche Um- und Neubauten betreffen, befinden sich im Zürcher
Staatsarchiv.
Das Johannitergebäude mit dem Singsaal bildet heute das Hauptgebäude der Kantonsschule Küsnacht. In dem Gebäude befinden sich Unterrichtsräume, Fachzimmer für Musik
und Informatik, Lehrerzimmer mit Lehrerarbeitsräumen und die Büroräumlichkeiten der
Schulverwaltung. Der Singsaal übernimmt auch die Funktion einer Aula und wird für diverse weitere Anlässe genutzt.
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1.3. Übrige Gebäudetrakte
Semihalle:
Die alte Turnhalle wurde 1999 sorgfältig restauriert und zu einem Aufenthaltsbereich für
Schüler umgebaut. Tagsüber dient die «Semihalle» als Verpflegungsraum. Zudem finden
dort Theater, Konzerte, Lesungen und Schulfeste statt. Im Untergeschoss wurde ein
Schlagzeug Raum eingerichtet.
Italienische Villa:
Heute sind in der Villa die Bereiche Bildnerisches Gestalten, Werken, Musik und Sologesang untergebracht. 1989 wurde das Gebäude einer umfassenden Renovation unterzogen, bei der die Inneneinrichtung des grossen Zeichensaales im ersten Stock nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten aufwändig restauriert wurde.
Mediathek:
Der Holz- und Glasbau, ein preisgekrönter Minergiebau gegenüber dem neuen Klassentrakt, wurde vom Erlenbacher Architekturbüro Bétrix und Consolascio entworfen und 1999
gebaut. Die Mediathek war der erste Minergiebau, der im Auftrag des Kantons erstellt wurde.
Neuer Klassentrakt:
Der neue Klassentrakt mit 16 Klassenzimmern, 10 Unterrichtsräumen für den Instrumentalunterricht und zahlreichen Nebenräumen wurde im August 2007 bezogen. Dadurch, dass
die Musikzimmer direkt gegenüber den Klassenzimmern liegen und nicht mehr unter dem
Dachboden wie früher, rückt der Instrumentalunterricht stärker ins Zentrum des schulischen
Alltags, was den musischen Charakter der Schule betont. Die Lehrkräfte schätzen die moderne Infrastruktur, die ihnen erstmals seit langem ein ungestörtes Arbeiten ermöglicht. Im
Untergeschoss befinden sich neben Archiv- und Haustechnikräumen ein Schlagzeugraum,
ein Tonstudio sowie ein Photolabor.
Biohaus:
Im sogenannten «Biohaus», einer ehemaligen Scheune, wurde 1848 ein Schulzimmer eingerichtet, in dem «Übungsschule» abgehalten wurde. 1942 wurde die Übungsschule aufgehoben. Das bisherige Klassenzimmer im Erdgeschoss wurde zum Biologiezimmer. 2001
wurde das «Biohaus» umfassend renoviert.
1.4. Denkmalschutz, Auszug aus dem Detailinventar der Denkmalpflege
Das Johannitergebäude (ehemals Seminargebäude) steht in der Inventarliste für denkmalgeschützte Objekte der kantonalen Denkmalpflege und ist entsprechend zu behandeln. Die
notwendigen Eingriffe sind mit der Denkmalpflege abzusprechen.
Äusseres: Integrale Erhaltung, keine Dachaufbauten. Inneres: Vor einer Innenrenovation
und Umbauten sind detaillierte bauanalytische Untersuchungen vorzunehmen. (Dendrochronologische Untersuchung von Balken, Eruieren von alten Mauerzügen, Untersuchung
des Mauerwerks auf Reste von Bemalungen, Erstellung eines Bauetappenplanes durch
Sondierungen bei Baunähten, etc.). Aus der heutigen Gebäudekenntnis lässt sich noch
kein vollständiger Schutzmassnahmenkatalog formulieren. Das Seminargebäude und der
Singsaalflügel könnten noch einiges an verborgener historischer Bausubstanz enthalten.
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Ein zukünftiges Renovationsprojekt muss diesem Umstand Rechnung tragen und die nötige Flexibilität aufweisen.
Aus derzeitiger Sicht sind mindestens die folgenden Bauteile integral zu erhalten:
-
Alle Aussen- und Innenwände mit einer mittleren Mauerstärke von 40 cm oder mehr diese Mauern stammen i.d. R. noch aus dem Mittelalter.
Das in einem Schulzimmer erhaltene Malereifragment "Kampf der Tugend gegen die
Laster" und die mit "1602" datierte Wandnische.
Direktorzimmer mit der Innenausstattung: Biedermeierofen und Wandtäfer.
Der aus dem 19. Jh. stammende Ofen im Sprachlabor im 2. OG
Der mit "1637" datierte Stud im KG/EG mit Sandsteinsockel.
Das Treppengeländer, soweit die Teile aus dem l9. Jh. stammen.
1.5. Baulicher Ist-Zustand
Der Haupttrakt, das Johanniterhaus, wurde 1988 sowohl innen als auch aussen restauriert,
zeitgleich wurde die gesamte Gebäudetechnik erneuert, was erhebliche Eingriffe in die
Bausubstanz erforderte. Dabei wurden die Fassaden nur überholt, diese befindet sich heute weitgehend im Originalzustand, nur die Fenster wurden getauscht. Das Dach wurde unter Verwendung der vorhandenen Biberschwanzziegel umgedeckt. Im Bereich des baufälligen Sandsteinsockels der Fassade besteht dringender Handlungsbedarf.
Mehrere mittelgrosse Sanierungen fanden in den letzten Jahren vorwiegend im Gebäudeinnern statt. Letzte Eingriffe waren der Umbau des Singzimmers (nicht zu verwechseln mit
dem Singsaal) im EG und der Lehrerbesprechungs- / Cafeteria- / Halbklassenzimmerbereich im 1.OG.
Die konstruktive Ausbildung des Gebäudes entspricht den zur Entstehungszeit geltenden
Regeln der Baukunst. Den heutigen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz - auch
gegen das Erdreich - genügt dies nicht mehr und auch die Fenster entsprechen nicht mehr
den heutigen Anforderungen. Zudem müssen die Fensterläden mittelfristig ersetzt werden.
Brandschutztechnisch, vor allem im Bereich der Fluchtwege, entspricht das Gebäude an
diversen Stellen nicht den heutigen Vorschriften. Das Haupttreppenhaus ist stark abgenutzt
und befindet sich in einem schlechten Zustand. Teilweise ist mit Altlasten zu rechnen. Das
Gebäude ist an vielen Stellen nicht behindertengerecht und die Akustik des Singsaals ist
ungenügend
Für das Johanniterhaus wurde daher eine bauliche Zustandsanalyse mit einem Massnahmenkatalog und Kostengrobschätzung erstellt. Die Massnahmen gliedern sich in zwei
Etappen (s. Anhang A). Die erste Etappe umfasst die betrieblichen Sofortmassnahmen, die
zweite Etappe behandelt die energetische Gesamtinstandsetzung. Dieses Projektpflichtenheft dient nur für die betrieblichen Sofortmassnahmen.
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1.6. Gebäudetechnischer Ist-Zustand
Fast die gesamte Gebäudetechnik stammt aus dem Jahr 1988, diese hat die ordentliche
Betriebsdauer seit einiger Zeit erreicht und wird durch den Unterhalt auf einer brauchbaren
Funktionsfähigkeit erhalten. Die Technischen Anlagen erfüllen heutige Anforderungen nicht
mehr. Zum Beispiel fehlen in der Lüftung eine effiziente Wärmerückgewinnung sowie eine
benutzergerechte Steuerung.
Die Beleuchtungstechnik und die Multimediaausrüstungen entsprechen nicht mehr der
zeitgemässen variablen Singsaalnutzung einer modernen Kantonsschule. Die Sicherheitstechnische Installationen müssen ebenfalls an die aktuellen Vorschriften angepasst werden. Die Installationen weisen gemäss dem Gebäudecheck der Firma Carbotech AG teilweise noch gebundene, asbesthaltige Bauteile auf.
Im Singsaal gibt es keine mechanische Belüftung. Bereits nach kurzer Nutzung des Raumes entspricht das Raumklima nicht mehr den gewünschten Anorderungen.
Die Sanitärinstallationen der Küche und der Nasszelle der heutigen Hauswartwohnung ist
veraltet und wird nach der Umnutzung nicht mehr benötigt.
1.7. Betrieblicher Ist-Zustand
Die Kantonsschule Küsnacht ist eine Maturitätsschule mit Anschluss an die zweite Klasse
der Sekundarschule. Damit bietet die Kantonsschule Küsnacht, die bis anhin ein reines
Kurzgymnasium mit einem musischen und einem neusprachlichen Profil führte, heute auch
eine Unterstufe mit Anschluss an die Primarschule an. Wer das Kurzgymnasium der Kantonsschule Küsnacht besucht, kann zwischen dem musischen Profil und dem neusprachlichen Profil wählen. Seit 2003 bietet die Schule in beiden Profilen auch einen zweisprachigen Maturitätslehrgang an. Derzeit sind an der Kantonsschule Küsnacht 530 Schülerinnen
und Schüler auf 23 Klassen verteilt.
Der im Parterre des Osttrakts des Johanniterhauses gelegene Singsaal ist neben der als
Schüleraufenthaltsraum umgenutzten alten Turnhalle („Semihalle“) der grösste Raum auf
dem Schulareal. Er wird sowohl zu Unterrichtszwecken für Gesang und Musik wie auch als
Aula der Schule genutzt. Ausserhalb der Unterrichtszeiten kann er für kulturelle Veranstaltungen sowie als Proberaum gemietet werden. Die Hausmeisterwohnung im dritten Obergeschoss wird zukünftig nicht mehr benötigt und soll umgenutzt werden.
2.
Zielsetzungen
2.1. Projektziele
Die Werterhaltung des Johanniterhauses ist das oberste Projektziel. Gleichzeitig sollen die
Funktionalität und Nutzbarkeit des Singsaals verbessert werden. Die Unterhaltskosten und
der Energieverbrauch sollen langfristig gesenkt werden. Zusätzlich soll der Zugang zum
Singsaal künftig gehbehinderten Personen ermöglicht werden. Die Hausmeisterwohnung
soll umgenutzt und das Treppenhaus instandgesetzt werden. Das Gebäude soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zudem soll die anstehende Asbest-Sanierung und die
Sanierung des Sandsteinsockels der Aussenfassade durchgeführt werden.
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2.2. Erhaltungsziele
Die Erhaltungsziele sind als die anzustrebenden Soll-Zustände beschrieben und umfassen
im Wesentlichen folgende Aspekte:
-
Das Bewahren einer ausreichenden Trag- und Betriebssicherheit.
Erhalten des kulturellen Werts als inventarisiertes Denkmalschutzobjekt.
Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit als Schulhaus unter Berücksichtigung der
zeitgemässen Anforderungen.
-
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Energie, Tragsicherheit, Behindertengerechtigkeit, Brandschutz).
2.3. Betriebliche Ziele
Die Zugänglichkeit in das Johannitergebäude soll verbessert werden. Massnahmen zur
Erreichung der Gesetzeskonformität hinsichtlich Behindertengerechtigkeit (für das Singzimmer – nicht zu verwechseln mit Singsaal - wurden bereits entsprechende Massnahmen
umgesetzt) sollen umgesetzt werden. Die nicht mehr benötigte Hauswartwohnung soll umgenutzt werden.
Der Singsaal soll integral instandgesetzt werden. Dies bedeutet neben den optischen
Massnahmen auch die Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen. Aus Sicht des Mittelschul- und Berufsbildungsamt, ist besonderer Wert auf die raumklimatischen Bedingungen
zu legen. Im Winter ist der Boden sehr kalt und es entstehen auch Zugserscheinungen. Da
die Kantonsschule Küsnacht über die Semihalle verfügt, in der auch Veranstaltungen stattfinden können, ist beim Singsaal der Fokus auf Sing- und Musikunterricht sowie auf die
Chorproben und Aufführungen zu legen.
2.4. Bauliche und gebäudetechnische Ziele
Die Bausubstanz soll innen auf einen Standard gebracht werden, der den Erhaltungszielen
gerecht wird. Die unter Punkt 1.5 beschriebene Etappierung der Massnahmen muss hierbei
berücksichtigt werden. Alle Massnahmen sollen einerseits den heutigen technischen und
bauphysikalischen Anforderungen Genüge leisten und andererseits müssen diese mit der
Kantonalen Denkmalpflege abgestimmt werden.
Speziell im Bereich des Singsaals und der derzeitigen Hausmeisterwohnung sollen alle
haustechnischen Anlagen instandgesetzt werden. Dabei soll der Technisierungsgrad der
Gebäudetechnik dem aktuell gültigen Standard für die Ausrüstung und den Betrieb von
Mittelschulen im Kanton Zürich den heute gültigen Normen und Vorschriften und einen
energetisch optimalen Betrieb erlauben. Der Standort der Zentralen, die Wärmeerzeugung
und die prinzipiellen Leitungsführungen sind unter Berücksichtigung der baulichen und
denkmalpflegerischen Aspekte zu optimieren. In der baulichen Zustandsanalyse (Anhang
A) wird für die Platzierung der Lüftungsanlage eine Unterkellerung des Singsaals vorgeschlagen, dieser Ansatz soll unbedingt in der Projektierungsphase hinterfragt werden. Ziel
ist ein möglichst geringer baulicher Aufwand, dies gilt auch bei den brandschutztechnischen Massnahmen.
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2.5. Abwicklungsziele
Mit der Umsetzung der betrieblichen Sofortmassnahmen sollen die geänderten Anforderungen und die dringenden, zur Aufrechterhaltung eines zeitgemässen Unterrichtes notwendigen, Massnahmen zeitnah umgesetzt werden. Die entsprechenden Meilensteine sind
dem Grobterminplan im Kapitel 5.8 zu entnehmen. Ziel ist die Fertigstellung der betrieblichen Sofortmassnahme Anfang 2019.
2.6. Umsetzung
Während der Umsetzung des Instandsetzungsprojektes muss für die Auslagerung der
schulbetrieblich betroffenen Räumlichkeiten während rund sechs bis acht Monaten ein kleines Schulraumprovisorium in unmittelbarer Nähe zum Johanniterhaus erstellt werden. Die
Grösse und der Umfang der Ausstattung muss in der Phase Projektierung ermittelt werden.
Das Provisorium soll gegebenenfalls für die energetische Gesamtsanierung weiter genutzt
werden.
2.7. Wirtschaftliche Ziele
Die betrieblichen Sofortmassnahmen müssen möglichst wirtschaftlich in Erstellung und
Betrieb umgesetzt werden. Dabei sind vorgegebene Kennwerte und Benchmarks einzuhalten. Der entsprechende Kostenrahmen wird in Kapitel 5 erläutert.
3.
Bauliche und technische Anforderungen
3.1. Bauliche und gebäudetechnische Konzepte
Für die Projektierung und Ausführung werden bauliche und gebäudetechnische Konzepte
erarbeitet (Aufzählung nicht abschliessend):
-
Nutzungskonzept Singsaal (MBA), vom 23. August 2013 s. Anhang C
Feuerpolizeiliches Konzept (gemäss Auflagen GVZ)
Sicherheitskonzept (gemäss Vorschlag Architekt in Absprache mit dem Nutzer)
IT-Konzept (Telefonie, WLAN) (HBA und IT MBA)
UKV Richtlinien (HBA und MBA)
Anforderungen an Schul- und Nebenräume (MBA)
Fehlen Konzepte oder sind bestehende Grundlagen nicht mehr aktuell, sind diese zeitgerecht durch die jeweils zuständigen Personen zu erstellen bzw. zu überarbeiten.
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3.2. Baulicher und gebäudetechnischer
Soll-Zustand
Erhaltung
Das Aufrechterhalten einer ausreichenden Trag- und Betriebssicherheit sowie das Erhalten
des kulturellen Werts als inventarisiertes Denkmalschutzobjekt sollen als übergeordnete
Punkte erreicht werden. Die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit als Schulhaus, unter
Berücksichtigung der zeitgemässen Anforderungen und die Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben (Energie, Behindertengerechtigkeit, Brandschutz) soll als Projektziel beachtet
werden.
Umbau Hausmeisterwohnung
Die Hausmeisterwohnung soll in ein Klassenzimmer und drei Schulleitungsbüros umgebaut
werden. Die Gebäudetechnik soll in diesem Bereich an die aktuellen Anforderungen angepasst werden.
Instandsetzung Singsaal
Der Singsaal soll integral instandgesetzt werden. Vor allem der Einbau einer mechanischen
Lüftung, der schwellenlose Zugang, die Verbesserung der Akustik und des baulichen Wärmeschutzes sind Herausforderungen des Projektes.
Instandsetzung Treppenhaus
Statische Massnahmen an der Treppe, unter Berücksichtigung der ästhetischen, sicherheitstechnischen und denkmalpflegerischen Voraussetzungen, sollen umgesetzt werden.
Ertüchtigung Brandschutz
Diverse Änderungen im Gebäude müssen in Absprache mit der GVZ zur Umsetzung und
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen projektiert und ausgeführt werden.
Instandsetzung Sockelbereich Fassade
Die schadhaften Stellen im Sockelbereich der Fassade müssen instandgestellt werden,
zudem muss eine Horizontalsperre zur Vermeidung von neuerlichen Schäden erstellt werden.
Altlasten
Die Carbotech AG hat im Juni 2011 und im Oktober 2011 ein Asbest- und PCB-Gutachten
des Johanniterhauses erstellt. Die Gutachten haben nach wie vor Gültigkeit und werden
dem Planungsteam zur Verfügung gestellt. Altlasten und schadstoffbelastete Bauteile sind
fachmännisch zu entsorgen und instand zu setzen.
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3.3. Betrieblicher Soll-Zustand
Den Schülerinnen und Schülern soll ein vielschichtig nutzbarer Singsaal angeboten werden, dessen klimatischen-, multimedialen und beleuchtungstechnischen Voraussetzungen
den heutigen Anforderungen genügt.
Das neue Klassenzimmer und die drei neuen Schulleitungsbüros im Bereich der heutigen
Hauswartswohnung sollen der Schule helfen, einen zeitgemässen Unterreicht mit den nötigen multimedialen Voraussetzungen gewährleisten zu können.
3.4. Flexibilität, Nutzungsneutralität
Aufgrund der gegebenen Strukturen innerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes ist die
Flexibilität auf die Nutzung und auf die Einrichtung beschränkt. Die Wünsche der Schule
müssen in der frühen Projektphase abgeholt werden, um eventuelle Doppelnutzungen projektieren zu können.
3.5. Vorgaben Energie und Ökologie
Die Baumassnahmen sollen ressourcenschonend und schadstoffarm projektiert und umgesetzt werden. Es gelten die Vorgaben aus dem KBOB-Merkblatt 2008/1 „Nachhaltiges
Bauen in Planer- und Werkverträgen“.
3.6. Vorgaben Behindertengerechtigkeit
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind öffentlich zugängliche Gebäude behindertengerecht zu gestalten. Die aktuellen Vorschriften für das behindertengerechte Bauen müssen
in der Umsetzung des Projektes ‚betriebliche Sofortmassnahmen‘ für den Singsaal umgesetzt werden. Für das Chemiezimmer sind die Vorschriften in der zweiten Etappe (energetische Gesamtinstandsetzung) umzusetzen (Vergleiche Beilage A).
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4.
Gesetze, Normen, Grundlagen
4.1. Gesetze und Normen
Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen sowie Normen, Richtlinien und Empfehlungen
der Verbände sind einzuhalten. Insbesondere gelten aus Sicht des MBA:
-
Kantonale Empfehlungen für Schulhausanlagen vom 1. Januar 2012 (sinngemässe Anwendung)
Die baulichen Rahmenbedingungen und Anforderungen werden nach dem gültigen SIA Normenwerk und durch die HBA-Wegleitungen definiert:
-
Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA)
Ergänzungen HBA zur Norm SIA 118, Ausgabe 2013
HBA-Wegleitungen unter: http://www.hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba
/de/projektplanung/wegleitungen_hba.html
Weitere Normen, Richtlinien, Empfehlungen, Verordnungen und Beschlüsse:
-
Die einschlägigen kommunalen und kantonalen Planungs- und Bauvorschriften
Immobilienverordnung (ImV) vom 24. Januar 2007
KBOB-Merkblatt 2008/1, Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen
4.2. Grundlagen Gebäudetechnik
-
-
Für die Erstellung der Haustechnikanlagen gelten die Richtlinien des Hochbauamtes:
http://www.hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba/de/projektplanung/gebaeudete
chnik/techn_richtlinien.html
Norm SIA 380/4 [Elektrische Energie im Hochbau]
spezielle Beachtung gilt dem Raumklima/Wohnkomfort in Zusammenhang mit natürlicher Belüftung)
4.3. Nutzungshorizont, Wirtschaftlichkeit
Die Bauweise hat die unterschiedliche Lebensdauer der einzelnen Bauteilgruppen zu berücksichtigen. Bauteile mit langer Lebens- und Nutzungsdauer sind von solchen mit kürzerer Lebensdauer konstruktiv zu trennen. Als Nutzungshorizont für Schulbauten sind als
Richtwerte anzustreben:
Bauteil
Rohbau 1
Rohbau 2
Ausbau
Installationen
Maschinen / Apparate
Lebensdauer
120
40
30
30
5-15
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
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5.
Prozess, Kosten, Termine
5.1. Vorgehenskonzept
Basierend auf der Immobilienverordnung (ImV vom 24.01.2007) ist das Projekt gemäss
dem Standardprozess für Hochbauinvestitionen (SPI) und den Vorgaben und Wegleitungen
vom Hochbauamt abzuwickeln. Dieser stützt sich auf das Leistungsmodell SIA 112 und
den Projektphasenplan der SIA-Honorarordnung mit den dazu definierten Meilensteinen.
Die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen werden phasengerecht ausgelöst.
5.2. Kostenrahmen
Die im Rahmen der Kostengrobschätzung ermittelten Kosten betragen für die betrieblichen
Sofortmassnahmen insgesamt Fr. 3.487 Mio. (KGS ± 25%), zuzüglich Fr. 0.55 Mio. für
Provisorien und Fr. 0.45 Mio. für Honorare.
Da Die Ausgabenbewilligung liegt in der Kompetenz des Regierungsrates.
Leistungen, die von dem in diesem Pflichtenheft definierten Projektumfang abweichen, sind
kostenmässig gesondert zu ermitteln (Mehr- oder Minderkosten) und zeit- und phasengerecht darzustellen und zu kommunizieren.
5.3. Genauigkeitsanforderungen der Kostenermittlung
Kostengrobschätzung ± 25% (Grundlage Vorstudie bzw.
Wettbewerbsprojekt)
Als Resultat aus der Vorstudienphase ist eine Grobkostenschätzung ± 25% vorzulegen.
Basis ist das Resultat aus dem Auswahlverfahren.
Kostenschätzung ± 15% (Erarbeitung Vorprojekt)
Innerhalb der Projektierungsphase ist das Vorhaben konzeptionell und wirtschaftlich weiter
zu entwickeln. Als Resultat sind Lösungsmöglichkeiten als Entscheidungsgrundlagen auf
Stufe Vorprojekt aufzuzeigen. Insbesondere die Energiestandardfrage muss geklärt sein.
Kostenvoranschlag ± 10% (Erarbeitung Bauprojekt)
Der Kostenvoranschlag ist die Basis für den zu beantragenden Objektkredit. Das Vorprojekt wird vertieft bearbeitet. Als Resultat liegen ein Kostenvoranschlag, ein überarbeiteter
Terminplan und das ausgearbeitete Bauprojekt vor.
Siehe HBA-Wegleitung zur Baukostenplanung, Ziffer 3.1, vom 1. Juli 2004
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5.4. Kostengrobschätzung ±25% inkl. 8% MWSt.
BKP
1
2
3
4
5
6
7
9
Fr.
Vorbereitungsarbeiten
Gebäude
Betriebseinrichtungen
Umgebung
Baunebenkosten
Reserve
Provisorien
Ausstattung
60 000
3 293 000
60 000
0
174 000
340 000
500 000
60 000
Total
4 487 000
Kostenstand 1. Juli 2014, Kostenindex 1. April 2014, 1066.10 Pt., Basis 1939 (100 Pt.).
5.5. Angaben zur Finanzplanung
Die Ausgaben sind in dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) eingestellt.
Der KEF muss noch angepasst werden.
5.6. Terminziele
Gemäss Terminprogramm ist die Realisation Ende 2018 bis Mitte 2019 geplant. Dazu
muss der Objektkredit bis spätestens März 2018 vorliegen.
2016
l
ll
lll
lV
2017
l
ll
lll
lV
2018
l
ll
lll
lV
2019
l
ll
lll
lV
Generalplanersubmission
Projektierungskreditantrag
Vorprojekt, KS
Bauprojekt, KV
Objektkreditantrag
Baubew illigung
Ausschreibungsplanung
Ausführungsplanung
Realisierung und IBS
6.
Projektorganisation
6.1. Projektbeteiligte
Am Projekt beteiligt sind die Bildungsdirektion BI, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt
MBA, das Generalsekretariat GS, die Kantonsschule Küsnacht KKN und die Baudirektion
(Hochbauamt HBA und Immobilienamt IMA). Es gilt grundsätzlich die HBA-Wegleitung
Bauprojekt-Organisation, Stand rev. 4. Januar 2010.
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Einheit
Rolle
Funktion
Kantonsschule Küsnacht (KKN)
Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA
Generalsekretariat der Bildungsdirektion BI GS
Hochbauamt HBA
Immobilienamt IMA
Betreiber
Nutzervertretung
Investorenvertretung
Bauherrenvertretung
Eigentümervertretung
Nutzer
Besteller
Investor
Baufachorgan
Eigentümer
Es wurde eine Projektorganisation erstellt, in welcher die Zuständigkeiten und die Stellvertretung projektbezogen geregelt ist.
6.2. Projektausschuss PA
-
-
-
Aufgaben, Verantwortung
Der Projektausschuss (PA) legt aufgrund der Unterlagen des Projektteams (PT) Ziele
resp. Teilziele bezüglich Kosten, Qualität und Termine fest;
Periodisch überwacht er die Kostenentwicklung und entscheidet über allfällig notwendige Steuerungsmassnahmen;
Er fällt auf Antrag Entscheide im Rahmen seiner Kompetenzen;
Er ist als Steuerungsorgan verantwortlich für eine dem Auftrag entsprechende Projektentwicklung und die Zielerreichung.
Kompetenzen
Der PA legt die Organisation und die Strategie zur Entwicklung fest, genehmigt die Resultate der einzelnen Phasen, entscheidet über konzeptionelle Alternativen und erteilt
Aufträge an das PT;
Er löst allenfalls notwendige Lenkungsmassnahmen aus;
Entscheidet über die Verwendung der vom HBA freigegebenen Mittel der KV Position
BKP 61 (Reserve für Unvorhergesehenes);
Stellt den Informationsfluss zu den vorgesetzten und untergeordneten Stellen sicher.
6.3. Projektteam PT
-
-
Aufgaben, Verantwortung
Führt die Projektentwicklung entsprechend den Zielen und dem Auftrag des PA;
Legt für das Planungsteam (PLT) die Leistungen inhaltlich und terminlich fest;
Erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für den PA und stellt diesem Anträge;
Überwacht die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen und stellt den Einbezug der StammOrganisationen sicher;
Stellt den Informationsfluss zu den vorgesetzten und untergeordneten Stellen sicher.
Kompetenzen
Bestimmt im Rahmen der Aufträge die notwendigen Arbeitsgruppen resp. allfällige externe Berater;
Formuliert Grundlagen für die Aufträge an das PLT;
Legt Termine und Grundlagen für die Ausarbeitung der detaillierten Konzepte in den
Bereichen Konstruktion, Technik, Betrieb und Gestaltung fest;
Stellt dem PA Antrag über die Verwendung von BKP 61, 63 und der vom HBA freigegebenen Mittel aus der KV Position BKP 62, Reserve beweglich.
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6.4. Projektorganisation
Projektausschuss PA
Projektlenkung
Bauherrenvertreter
Nutzervertreter
Hochbauamt (Vorsitz PA)
MBA
David Vorgt
Peter Störchli
Stv: Urs Borner
Stv. Marc Meyer
Eigentümervertreter
Investorvertreter
Immobilienamt
Bildungsdirektion
Daniel Schärer
Stefan Schwörer
Stv: vakant
Stv. Maria Farkas
fallweise PT, bei Bedarf
Projektteam PT
Projektleitung
Bauherrenvertreter
Hochbauamt (Vorsitz PT)
Thomas Schumann
Stv: Urs Borner
Beisitzer PA, fallweise PLT
Bauherrenvertreter
Investorvertreter
Hochbauamt
Bildungsdirektion
Peter Fugazza
Maria Farkas
Stv: German Lauber
Stv. Stefan Schwörer
Nutzervertreter
MBA
Marc Meyer
Stv: Peter Störchli
Planungsteam PLT
Gesamtleitung
Projektbearbeitung
Stv:
fallweise PA
Architektur & Gestaltung
Baumanagement/-leitung
Bauingenieur
Stv:
Stv:
Stv:
HLKKS (+Fachkoordination)
Elektroingenieur
Akustiker
Stv:
Stv:
Stv:
Bauphysik & Akustik
Brandschutz
Landschaftsarchitekt
Stv:
Stv:
Stv:
Grundsätzliche Änderungen der Projektorganisation werden im Projektausschuss diskutiert
und bewilligt. Der Ersatz einer austretenden Person wird innerhalb der Organisationseinheit
intern bestellt und der Projektausschuss umgehend darüber informiert.
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7.
Risiken
7.1. Politische Risiken
Die politischen Risiken sind laufend in der Projektentwicklung zu prüfen. Bei dem Projekt
sind gemäss aktuellem Beurteilungsstand keine speziellen politischen Risiken zu erwarten.
Aufgrund der aktuell knappen finanziellen Ressourcen kommt der wirtschaftlichen Planung
mit einem möglichst hohen Kosten-Nutzenverhältnis eine grosse Bedeutung zu.
7.2. Rechtliche Risiken
Die Risiken im Baubewilligungsverfahren sind zu minimieren. Der Subventionsantrag an
die GVZ ist fristgerecht einzureichen.
7.3. Bauliche und bautechnische Risiken
Im Auftrag der Bauherrschaft wurde bereits ein Gebäudecheck von der Firma Carbotech
AG durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Bericht zusammengefasst, welcher dem Generalplaner übergeben wird.
Trotzdem muss vor den Instandsetzungsarbeiten nochmals das Screening aktualisiert werden, anschliessend sind sämtliche belasteten Materialien fachgerecht zu entsorgen. Bei
dem ganzen Rückbau ist auf allfällige weitere Altlasten zu achten.
Die Erdbebenüberprüfung der Stufe 3 wurde im Jahr 2013 (Rev. 2014) durch die Alpha
Engineers AG durchgeführt. In Ihrem Bericht kommt das Ingenieurbüro zu dem Schluss,
dass Ertüchtigungsmassnahmen nicht verhältnismässig sind, daher werden diese nicht
empfohlen. Allerdings sollen im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten die Auflager der
Holzbalken, die Lastübertragung der Balken und die Stabilität der Ausfachung der Holzständerwände (insbesondere falls das Tragwerk freigelegt wird) detaillierter untersucht
werden. Die Resultate der Detailuntersuchungen könnten zu Mehraufwand und Mehrkosten führen.
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8.
Genehmigung
Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Datum
Datum
………………………………….
Peter Störchli
………………………….
Marc Meyer
Bildungsdirektion, Generalsekretariat Bildungsdirektion
Datum
Datum
………………………………….
Stefan Schwörer
…………………………..
Maria Farkas
Baudirektion, Hochbauamt
Datum
Datum
………………………………….
David Vogt
………………………….
Thomas Schumann
Baudirektion, Immobilienamt
Datum
Datum
………………………………….
Thomas Häberli
………………………….
Daniel Schärer
Hochbauamt
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9.
Änderungen
9.1. Änderungen des Projektpflichtenhefts
Abweichungen gegenüber dem Pflichtenheft sind nach dessen Verabschiedung ausschliesslich mit einem Änderungsantrag unter Nennung der finanziellen, terminlichen und
qualitativen Auswirkungen möglich. Der Antrag muss durch den Projektausschuss genehmigt werden. Das Projekt soll nach der Verabschiedung des definitiven Projektpflichtenheftes grundsätzlich nur noch wesentliche Änderungen erfahren, wenn dies zur Einhaltung
des Kostendaches notwendig ist. Nicht als Änderungen im eigentlichen Sinne zu verstehen
sind neue Erkenntnisse aufgrund durchgeführter Überprüfung des Raumbuches oder behördlicher Auflagen.
9.2. Historie
Nr.
Datum
Änderungen betreffend
durch
Seite/Anhang
1
2
10. Verzeichnis der Dokumente im Anhang
Hochbauamt HBA
Anhang A
Bauliche Zustandsanalyse vom 13. Mai 2015
(MMJS Jauch Stolz Architekten)
Anhang B
Bericht der Firma Carbotech AG vom 14. Juni 2011
Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA
Anhang C
Nutzungskonzept Singsaal, Aktennotiz stand 23. August 2013
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