Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt Kantonsschule Küsnacht Johanniterhaus Betriebliche Sofortmassnahmen Projektpflichtenheft (Entwurf) Zürich, 10. März 2016 2016 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt Jens Daldrop, Projektleiter Baubereich 3 Projekt-Nummer Hochbauamt 72035 Kantonsschule Küsnacht, Johanniterhaus, Betriebliche Sofortmassnahmen 10. März 2016 Version 1.0 Hochbauamt 3/21 Inhalt Projektpflichtenheft (Entwurf) 1. Basisinformationen 1.1. Zweck des Pflichtenheftes 1.1. Ausgangslage 1.2. Planungsperimeter - Historie 1.3. Übrige Gebäudetrakte 1.4. Denkmalschutz, Auszug aus dem Detailinventar der Denkmalpflege 1.5. Baulicher Ist-Zustand 1.6. Gebäudetechnischer Ist-Zustand 1.7. Betrieblicher Ist-Zustand 5 5 5 5 7 7 8 9 9 2. Zielsetzungen 2.1. Projektziele 2.2. Erhaltungsziele 2.3. Betriebliche Ziele 2.4. Bauliche und gebäudetechnische Ziele 2.5. Abwicklungsziele 2.6. Umsetzung 2.7. Wirtschaftliche Ziele 9 9 10 10 10 11 11 11 3. Bauliche und technische Anforderungen 3.1. Bauliche und gebäudetechnische Konzepte 3.2. Baulicher und gebäudetechnischer Soll-Zustand 3.3. Betrieblicher Soll-Zustand 3.4. Flexibilität, Nutzungsneutralität 3.5. Vorgaben Energie und Ökologie 3.6. Vorgaben Behindertengerechtigkeit 11 11 12 13 13 13 13 4. Gesetze, Normen, Grundlagen 4.1. Gesetze und Normen 4.2. Grundlagen Gebäudetechnik 4.3. Nutzungshorizont, Wirtschaftlichkeit 14 14 14 14 5. Prozess, Kosten, Termine 5.1. Vorgehenskonzept 5.2. Kostenrahmen 5.3. Genauigkeitsanforderungen der Kostenermittlung 5.4. Kostengrobschätzung ±25% inkl. 8% MWSt. 5.5. Angaben zur Finanzplanung 5.6. Terminziele 15 15 15 15 16 16 16 6. Projektorganisation 6.1. Projektbeteiligte 16 16 Hochbauamt 4/21 6.2. 6.3. 6.4. Projektausschuss PA Projektteam PT Projektorganisation 17 17 18 7. Risiken 7.1. Politische Risiken 7.2. Rechtliche Risiken 7.3. Bauliche und bautechnische Risiken 19 19 19 19 8. Genehmigung 20 9. Änderungen 9.1. Änderungen des Projektpflichtenhefts 9.2. Historie 21 21 21 10. Verzeichnis der Dokumente im Anhang 21 Hochbauamt 5/21 1. Basisinformationen 1.1. Zweck des Pflichtenheftes Das Projektpflichtenheft (PPH) ist das Konzentrat aller Überlegungen aus den vorangegangenen Phasen. Es wird durch das Hochbauamt (HBA) als Ersteller gemeinsam mit dem Nutzer (Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Schulen), entwickelt und von Seiten Investor (Bildungsdirektion Generalsekretariat) und Eigentümer (IMA) mitunterzeichnet. Damit wird sichergestellt, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt alle wichtigen Aspekte des Projektes gemeinsam ausdiskutiert und der Spielraum schriftlich festgehalten wird. Das PPH bildet die Grundlage für den Wettbewerb, das Vorprojekt und das Bauprojekt. Es dient als gemeinsames Arbeitsinstrument und Projektzielvereinbarung aller am Projekt beteiligten, kantonalen Interessengruppen. 1.1. Ausgangslage Die Kantonsschule Küsnacht mit ihren historisch wertvollen Gebäuden liegt im Dorfkern von Küsnacht, 3 Minuten vom Bahnhof, 5 Minuten vom See entfernt. Hinter dem ehemaligen Klostergebäude erstreckt sich ein Rebberg, weiter südöstlich liegt die Heslihalle, in der der Sportunterricht stattfindet. Das Besondere am Areal sind die einzelnen Unterrichtsgebäude, die zwischen dem 14. und dem 21. Jahrhundert gebaut wurden. Die Kantonsschule, welche aus dem Seminar Küsnacht hervorgegangen ist, ist ein kantonales Gymnasium neusprachlicher und musischer Ausrichtung. Sie wurde 1832 gegründet und ist die älteste Lehrerbildungsanstalt des Kantons. Die Schule wird von rund 530 Schülerinnen und Schülern besucht. Das Ensemble der Schulanlage besteht aus mehreren Bauten, welche teilweise im Inventar der kantonalen Denkmalpflege aufgenommen sind. Nach dem Wunsch der Nutzer, die bauphysikalischen Eigenschaften des Singsaals im Johanniterhaus zu verbessern, wurde nach mehreren Zwischenschritten 2015 das Dokument ‚Bauliche Zustandsanalyse – Massnahmenkonzept mit Kostengrobschätzung‘ für das Johanniterhaus erarbeitet. Die darin aufgeführten betrieblichen Sofortmassnahmen sind die Ausgangslage für dieses Projektpflichtenheft. 1.2. Planungsperimeter - Historie Der Planungsperimeter ist das sogenannte Johanniterhaus, ein Gebäude im Norden des Schulensembles. Bereits im 14. Jahrhundert wurde neben der Kirche ein erstes Bauwerk errichtet. Dieses stand mit dem Giebel zum Bach an der Stelle des heutigen Singsaaltraktes. Im 15. Jahrhundert wurde dieses Gebäude durch ein grosses Hauptgebäude erweitern - das heutige Johanniterhaus der Kantonsschule. Nach einem Umbau 1833 wurde das Amtshaus zu einem Lehrer-Seminar umgebaut und auf die heutige Länge erweitert; die Baunaht befindet sich vom Hauptportal aus gezählt nach der zweiten Achse. Die Firsthöhe entsprach bereits der heutigen. Der heutige Singsaalflügel, vorher Schütte, war nur im unteren Bereich gemauert; darüber erhob sich eine hohe Holzkonstruktion. Die spätklassizistische Form des «Gross- Hochbauamt 6/21 Schulhauses» von 1833 ist der neuen regelmässigen Befensterung sowie den geschlossen-ruhigen Dachflächen mit Walm und Sattel zu verdanken, die beiden Portale erhielten Vorzeichen mit Säulen und Walmdächlein, wie sie auch an den Kirchen üblich waren. Im Erdgeschoss traten an die Stelle des Speisesaals – und später zweier Schulzimmer – zwei Aufenthaltsräume, im ehemaligen Küchenbereich ein Korridor und ein Musikzimmer. Die ehemalige «Schütte» wurde bereits zu Beginn des Schulbetriebes als Singsaal benutzt, das 1.Obergeschoss, ursprünglich mit Schul- und Arbeitsräumen versehen, wurde im Verlauf des 20.Jahrhunderts für den naturwissenschaftlichen Unterricht umgestaltet. In den Dachräumen wurden 1988 die Bibliothek und ein Lehrerarbeitsraum eingebaut. Weitere Akten und Pläne, welche Um- und Neubauten betreffen, befinden sich im Zürcher Staatsarchiv. Das Johannitergebäude mit dem Singsaal bildet heute das Hauptgebäude der Kantonsschule Küsnacht. In dem Gebäude befinden sich Unterrichtsräume, Fachzimmer für Musik und Informatik, Lehrerzimmer mit Lehrerarbeitsräumen und die Büroräumlichkeiten der Schulverwaltung. Der Singsaal übernimmt auch die Funktion einer Aula und wird für diverse weitere Anlässe genutzt. Hochbauamt 7/21 1.3. Übrige Gebäudetrakte Semihalle: Die alte Turnhalle wurde 1999 sorgfältig restauriert und zu einem Aufenthaltsbereich für Schüler umgebaut. Tagsüber dient die «Semihalle» als Verpflegungsraum. Zudem finden dort Theater, Konzerte, Lesungen und Schulfeste statt. Im Untergeschoss wurde ein Schlagzeug Raum eingerichtet. Italienische Villa: Heute sind in der Villa die Bereiche Bildnerisches Gestalten, Werken, Musik und Sologesang untergebracht. 1989 wurde das Gebäude einer umfassenden Renovation unterzogen, bei der die Inneneinrichtung des grossen Zeichensaales im ersten Stock nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten aufwändig restauriert wurde. Mediathek: Der Holz- und Glasbau, ein preisgekrönter Minergiebau gegenüber dem neuen Klassentrakt, wurde vom Erlenbacher Architekturbüro Bétrix und Consolascio entworfen und 1999 gebaut. Die Mediathek war der erste Minergiebau, der im Auftrag des Kantons erstellt wurde. Neuer Klassentrakt: Der neue Klassentrakt mit 16 Klassenzimmern, 10 Unterrichtsräumen für den Instrumentalunterricht und zahlreichen Nebenräumen wurde im August 2007 bezogen. Dadurch, dass die Musikzimmer direkt gegenüber den Klassenzimmern liegen und nicht mehr unter dem Dachboden wie früher, rückt der Instrumentalunterricht stärker ins Zentrum des schulischen Alltags, was den musischen Charakter der Schule betont. Die Lehrkräfte schätzen die moderne Infrastruktur, die ihnen erstmals seit langem ein ungestörtes Arbeiten ermöglicht. Im Untergeschoss befinden sich neben Archiv- und Haustechnikräumen ein Schlagzeugraum, ein Tonstudio sowie ein Photolabor. Biohaus: Im sogenannten «Biohaus», einer ehemaligen Scheune, wurde 1848 ein Schulzimmer eingerichtet, in dem «Übungsschule» abgehalten wurde. 1942 wurde die Übungsschule aufgehoben. Das bisherige Klassenzimmer im Erdgeschoss wurde zum Biologiezimmer. 2001 wurde das «Biohaus» umfassend renoviert. 1.4. Denkmalschutz, Auszug aus dem Detailinventar der Denkmalpflege Das Johannitergebäude (ehemals Seminargebäude) steht in der Inventarliste für denkmalgeschützte Objekte der kantonalen Denkmalpflege und ist entsprechend zu behandeln. Die notwendigen Eingriffe sind mit der Denkmalpflege abzusprechen. Äusseres: Integrale Erhaltung, keine Dachaufbauten. Inneres: Vor einer Innenrenovation und Umbauten sind detaillierte bauanalytische Untersuchungen vorzunehmen. (Dendrochronologische Untersuchung von Balken, Eruieren von alten Mauerzügen, Untersuchung des Mauerwerks auf Reste von Bemalungen, Erstellung eines Bauetappenplanes durch Sondierungen bei Baunähten, etc.). Aus der heutigen Gebäudekenntnis lässt sich noch kein vollständiger Schutzmassnahmenkatalog formulieren. Das Seminargebäude und der Singsaalflügel könnten noch einiges an verborgener historischer Bausubstanz enthalten. Hochbauamt 8/21 Ein zukünftiges Renovationsprojekt muss diesem Umstand Rechnung tragen und die nötige Flexibilität aufweisen. Aus derzeitiger Sicht sind mindestens die folgenden Bauteile integral zu erhalten: - Alle Aussen- und Innenwände mit einer mittleren Mauerstärke von 40 cm oder mehr diese Mauern stammen i.d. R. noch aus dem Mittelalter. Das in einem Schulzimmer erhaltene Malereifragment "Kampf der Tugend gegen die Laster" und die mit "1602" datierte Wandnische. Direktorzimmer mit der Innenausstattung: Biedermeierofen und Wandtäfer. Der aus dem 19. Jh. stammende Ofen im Sprachlabor im 2. OG Der mit "1637" datierte Stud im KG/EG mit Sandsteinsockel. Das Treppengeländer, soweit die Teile aus dem l9. Jh. stammen. 1.5. Baulicher Ist-Zustand Der Haupttrakt, das Johanniterhaus, wurde 1988 sowohl innen als auch aussen restauriert, zeitgleich wurde die gesamte Gebäudetechnik erneuert, was erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz erforderte. Dabei wurden die Fassaden nur überholt, diese befindet sich heute weitgehend im Originalzustand, nur die Fenster wurden getauscht. Das Dach wurde unter Verwendung der vorhandenen Biberschwanzziegel umgedeckt. Im Bereich des baufälligen Sandsteinsockels der Fassade besteht dringender Handlungsbedarf. Mehrere mittelgrosse Sanierungen fanden in den letzten Jahren vorwiegend im Gebäudeinnern statt. Letzte Eingriffe waren der Umbau des Singzimmers (nicht zu verwechseln mit dem Singsaal) im EG und der Lehrerbesprechungs- / Cafeteria- / Halbklassenzimmerbereich im 1.OG. Die konstruktive Ausbildung des Gebäudes entspricht den zur Entstehungszeit geltenden Regeln der Baukunst. Den heutigen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz - auch gegen das Erdreich - genügt dies nicht mehr und auch die Fenster entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zudem müssen die Fensterläden mittelfristig ersetzt werden. Brandschutztechnisch, vor allem im Bereich der Fluchtwege, entspricht das Gebäude an diversen Stellen nicht den heutigen Vorschriften. Das Haupttreppenhaus ist stark abgenutzt und befindet sich in einem schlechten Zustand. Teilweise ist mit Altlasten zu rechnen. Das Gebäude ist an vielen Stellen nicht behindertengerecht und die Akustik des Singsaals ist ungenügend Für das Johanniterhaus wurde daher eine bauliche Zustandsanalyse mit einem Massnahmenkatalog und Kostengrobschätzung erstellt. Die Massnahmen gliedern sich in zwei Etappen (s. Anhang A). Die erste Etappe umfasst die betrieblichen Sofortmassnahmen, die zweite Etappe behandelt die energetische Gesamtinstandsetzung. Dieses Projektpflichtenheft dient nur für die betrieblichen Sofortmassnahmen. Hochbauamt 9/21 1.6. Gebäudetechnischer Ist-Zustand Fast die gesamte Gebäudetechnik stammt aus dem Jahr 1988, diese hat die ordentliche Betriebsdauer seit einiger Zeit erreicht und wird durch den Unterhalt auf einer brauchbaren Funktionsfähigkeit erhalten. Die Technischen Anlagen erfüllen heutige Anforderungen nicht mehr. Zum Beispiel fehlen in der Lüftung eine effiziente Wärmerückgewinnung sowie eine benutzergerechte Steuerung. Die Beleuchtungstechnik und die Multimediaausrüstungen entsprechen nicht mehr der zeitgemässen variablen Singsaalnutzung einer modernen Kantonsschule. Die Sicherheitstechnische Installationen müssen ebenfalls an die aktuellen Vorschriften angepasst werden. Die Installationen weisen gemäss dem Gebäudecheck der Firma Carbotech AG teilweise noch gebundene, asbesthaltige Bauteile auf. Im Singsaal gibt es keine mechanische Belüftung. Bereits nach kurzer Nutzung des Raumes entspricht das Raumklima nicht mehr den gewünschten Anorderungen. Die Sanitärinstallationen der Küche und der Nasszelle der heutigen Hauswartwohnung ist veraltet und wird nach der Umnutzung nicht mehr benötigt. 1.7. Betrieblicher Ist-Zustand Die Kantonsschule Küsnacht ist eine Maturitätsschule mit Anschluss an die zweite Klasse der Sekundarschule. Damit bietet die Kantonsschule Küsnacht, die bis anhin ein reines Kurzgymnasium mit einem musischen und einem neusprachlichen Profil führte, heute auch eine Unterstufe mit Anschluss an die Primarschule an. Wer das Kurzgymnasium der Kantonsschule Küsnacht besucht, kann zwischen dem musischen Profil und dem neusprachlichen Profil wählen. Seit 2003 bietet die Schule in beiden Profilen auch einen zweisprachigen Maturitätslehrgang an. Derzeit sind an der Kantonsschule Küsnacht 530 Schülerinnen und Schüler auf 23 Klassen verteilt. Der im Parterre des Osttrakts des Johanniterhauses gelegene Singsaal ist neben der als Schüleraufenthaltsraum umgenutzten alten Turnhalle („Semihalle“) der grösste Raum auf dem Schulareal. Er wird sowohl zu Unterrichtszwecken für Gesang und Musik wie auch als Aula der Schule genutzt. Ausserhalb der Unterrichtszeiten kann er für kulturelle Veranstaltungen sowie als Proberaum gemietet werden. Die Hausmeisterwohnung im dritten Obergeschoss wird zukünftig nicht mehr benötigt und soll umgenutzt werden. 2. Zielsetzungen 2.1. Projektziele Die Werterhaltung des Johanniterhauses ist das oberste Projektziel. Gleichzeitig sollen die Funktionalität und Nutzbarkeit des Singsaals verbessert werden. Die Unterhaltskosten und der Energieverbrauch sollen langfristig gesenkt werden. Zusätzlich soll der Zugang zum Singsaal künftig gehbehinderten Personen ermöglicht werden. Die Hausmeisterwohnung soll umgenutzt und das Treppenhaus instandgesetzt werden. Das Gebäude soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zudem soll die anstehende Asbest-Sanierung und die Sanierung des Sandsteinsockels der Aussenfassade durchgeführt werden. Hochbauamt 10/21 2.2. Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele sind als die anzustrebenden Soll-Zustände beschrieben und umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte: - Das Bewahren einer ausreichenden Trag- und Betriebssicherheit. Erhalten des kulturellen Werts als inventarisiertes Denkmalschutzobjekt. Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit als Schulhaus unter Berücksichtigung der zeitgemässen Anforderungen. - Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Energie, Tragsicherheit, Behindertengerechtigkeit, Brandschutz). 2.3. Betriebliche Ziele Die Zugänglichkeit in das Johannitergebäude soll verbessert werden. Massnahmen zur Erreichung der Gesetzeskonformität hinsichtlich Behindertengerechtigkeit (für das Singzimmer – nicht zu verwechseln mit Singsaal - wurden bereits entsprechende Massnahmen umgesetzt) sollen umgesetzt werden. Die nicht mehr benötigte Hauswartwohnung soll umgenutzt werden. Der Singsaal soll integral instandgesetzt werden. Dies bedeutet neben den optischen Massnahmen auch die Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen. Aus Sicht des Mittelschul- und Berufsbildungsamt, ist besonderer Wert auf die raumklimatischen Bedingungen zu legen. Im Winter ist der Boden sehr kalt und es entstehen auch Zugserscheinungen. Da die Kantonsschule Küsnacht über die Semihalle verfügt, in der auch Veranstaltungen stattfinden können, ist beim Singsaal der Fokus auf Sing- und Musikunterricht sowie auf die Chorproben und Aufführungen zu legen. 2.4. Bauliche und gebäudetechnische Ziele Die Bausubstanz soll innen auf einen Standard gebracht werden, der den Erhaltungszielen gerecht wird. Die unter Punkt 1.5 beschriebene Etappierung der Massnahmen muss hierbei berücksichtigt werden. Alle Massnahmen sollen einerseits den heutigen technischen und bauphysikalischen Anforderungen Genüge leisten und andererseits müssen diese mit der Kantonalen Denkmalpflege abgestimmt werden. Speziell im Bereich des Singsaals und der derzeitigen Hausmeisterwohnung sollen alle haustechnischen Anlagen instandgesetzt werden. Dabei soll der Technisierungsgrad der Gebäudetechnik dem aktuell gültigen Standard für die Ausrüstung und den Betrieb von Mittelschulen im Kanton Zürich den heute gültigen Normen und Vorschriften und einen energetisch optimalen Betrieb erlauben. Der Standort der Zentralen, die Wärmeerzeugung und die prinzipiellen Leitungsführungen sind unter Berücksichtigung der baulichen und denkmalpflegerischen Aspekte zu optimieren. In der baulichen Zustandsanalyse (Anhang A) wird für die Platzierung der Lüftungsanlage eine Unterkellerung des Singsaals vorgeschlagen, dieser Ansatz soll unbedingt in der Projektierungsphase hinterfragt werden. Ziel ist ein möglichst geringer baulicher Aufwand, dies gilt auch bei den brandschutztechnischen Massnahmen. Hochbauamt 11/21 2.5. Abwicklungsziele Mit der Umsetzung der betrieblichen Sofortmassnahmen sollen die geänderten Anforderungen und die dringenden, zur Aufrechterhaltung eines zeitgemässen Unterrichtes notwendigen, Massnahmen zeitnah umgesetzt werden. Die entsprechenden Meilensteine sind dem Grobterminplan im Kapitel 5.8 zu entnehmen. Ziel ist die Fertigstellung der betrieblichen Sofortmassnahme Anfang 2019. 2.6. Umsetzung Während der Umsetzung des Instandsetzungsprojektes muss für die Auslagerung der schulbetrieblich betroffenen Räumlichkeiten während rund sechs bis acht Monaten ein kleines Schulraumprovisorium in unmittelbarer Nähe zum Johanniterhaus erstellt werden. Die Grösse und der Umfang der Ausstattung muss in der Phase Projektierung ermittelt werden. Das Provisorium soll gegebenenfalls für die energetische Gesamtsanierung weiter genutzt werden. 2.7. Wirtschaftliche Ziele Die betrieblichen Sofortmassnahmen müssen möglichst wirtschaftlich in Erstellung und Betrieb umgesetzt werden. Dabei sind vorgegebene Kennwerte und Benchmarks einzuhalten. Der entsprechende Kostenrahmen wird in Kapitel 5 erläutert. 3. Bauliche und technische Anforderungen 3.1. Bauliche und gebäudetechnische Konzepte Für die Projektierung und Ausführung werden bauliche und gebäudetechnische Konzepte erarbeitet (Aufzählung nicht abschliessend): - Nutzungskonzept Singsaal (MBA), vom 23. August 2013 s. Anhang C Feuerpolizeiliches Konzept (gemäss Auflagen GVZ) Sicherheitskonzept (gemäss Vorschlag Architekt in Absprache mit dem Nutzer) IT-Konzept (Telefonie, WLAN) (HBA und IT MBA) UKV Richtlinien (HBA und MBA) Anforderungen an Schul- und Nebenräume (MBA) Fehlen Konzepte oder sind bestehende Grundlagen nicht mehr aktuell, sind diese zeitgerecht durch die jeweils zuständigen Personen zu erstellen bzw. zu überarbeiten. Hochbauamt 12/21 3.2. Baulicher und gebäudetechnischer Soll-Zustand Erhaltung Das Aufrechterhalten einer ausreichenden Trag- und Betriebssicherheit sowie das Erhalten des kulturellen Werts als inventarisiertes Denkmalschutzobjekt sollen als übergeordnete Punkte erreicht werden. Die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit als Schulhaus, unter Berücksichtigung der zeitgemässen Anforderungen und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Energie, Behindertengerechtigkeit, Brandschutz) soll als Projektziel beachtet werden. Umbau Hausmeisterwohnung Die Hausmeisterwohnung soll in ein Klassenzimmer und drei Schulleitungsbüros umgebaut werden. Die Gebäudetechnik soll in diesem Bereich an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Instandsetzung Singsaal Der Singsaal soll integral instandgesetzt werden. Vor allem der Einbau einer mechanischen Lüftung, der schwellenlose Zugang, die Verbesserung der Akustik und des baulichen Wärmeschutzes sind Herausforderungen des Projektes. Instandsetzung Treppenhaus Statische Massnahmen an der Treppe, unter Berücksichtigung der ästhetischen, sicherheitstechnischen und denkmalpflegerischen Voraussetzungen, sollen umgesetzt werden. Ertüchtigung Brandschutz Diverse Änderungen im Gebäude müssen in Absprache mit der GVZ zur Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen projektiert und ausgeführt werden. Instandsetzung Sockelbereich Fassade Die schadhaften Stellen im Sockelbereich der Fassade müssen instandgestellt werden, zudem muss eine Horizontalsperre zur Vermeidung von neuerlichen Schäden erstellt werden. Altlasten Die Carbotech AG hat im Juni 2011 und im Oktober 2011 ein Asbest- und PCB-Gutachten des Johanniterhauses erstellt. Die Gutachten haben nach wie vor Gültigkeit und werden dem Planungsteam zur Verfügung gestellt. Altlasten und schadstoffbelastete Bauteile sind fachmännisch zu entsorgen und instand zu setzen. Hochbauamt 13/21 3.3. Betrieblicher Soll-Zustand Den Schülerinnen und Schülern soll ein vielschichtig nutzbarer Singsaal angeboten werden, dessen klimatischen-, multimedialen und beleuchtungstechnischen Voraussetzungen den heutigen Anforderungen genügt. Das neue Klassenzimmer und die drei neuen Schulleitungsbüros im Bereich der heutigen Hauswartswohnung sollen der Schule helfen, einen zeitgemässen Unterreicht mit den nötigen multimedialen Voraussetzungen gewährleisten zu können. 3.4. Flexibilität, Nutzungsneutralität Aufgrund der gegebenen Strukturen innerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes ist die Flexibilität auf die Nutzung und auf die Einrichtung beschränkt. Die Wünsche der Schule müssen in der frühen Projektphase abgeholt werden, um eventuelle Doppelnutzungen projektieren zu können. 3.5. Vorgaben Energie und Ökologie Die Baumassnahmen sollen ressourcenschonend und schadstoffarm projektiert und umgesetzt werden. Es gelten die Vorgaben aus dem KBOB-Merkblatt 2008/1 „Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen“. 3.6. Vorgaben Behindertengerechtigkeit Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind öffentlich zugängliche Gebäude behindertengerecht zu gestalten. Die aktuellen Vorschriften für das behindertengerechte Bauen müssen in der Umsetzung des Projektes ‚betriebliche Sofortmassnahmen‘ für den Singsaal umgesetzt werden. Für das Chemiezimmer sind die Vorschriften in der zweiten Etappe (energetische Gesamtinstandsetzung) umzusetzen (Vergleiche Beilage A). Hochbauamt 14/21 4. Gesetze, Normen, Grundlagen 4.1. Gesetze und Normen Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen sowie Normen, Richtlinien und Empfehlungen der Verbände sind einzuhalten. Insbesondere gelten aus Sicht des MBA: - Kantonale Empfehlungen für Schulhausanlagen vom 1. Januar 2012 (sinngemässe Anwendung) Die baulichen Rahmenbedingungen und Anforderungen werden nach dem gültigen SIA Normenwerk und durch die HBA-Wegleitungen definiert: - Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) Ergänzungen HBA zur Norm SIA 118, Ausgabe 2013 HBA-Wegleitungen unter: http://www.hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba /de/projektplanung/wegleitungen_hba.html Weitere Normen, Richtlinien, Empfehlungen, Verordnungen und Beschlüsse: - Die einschlägigen kommunalen und kantonalen Planungs- und Bauvorschriften Immobilienverordnung (ImV) vom 24. Januar 2007 KBOB-Merkblatt 2008/1, Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen 4.2. Grundlagen Gebäudetechnik - - Für die Erstellung der Haustechnikanlagen gelten die Richtlinien des Hochbauamtes: http://www.hochbauamt.zh.ch/internet/baudirektion/hba/de/projektplanung/gebaeudete chnik/techn_richtlinien.html Norm SIA 380/4 [Elektrische Energie im Hochbau] spezielle Beachtung gilt dem Raumklima/Wohnkomfort in Zusammenhang mit natürlicher Belüftung) 4.3. Nutzungshorizont, Wirtschaftlichkeit Die Bauweise hat die unterschiedliche Lebensdauer der einzelnen Bauteilgruppen zu berücksichtigen. Bauteile mit langer Lebens- und Nutzungsdauer sind von solchen mit kürzerer Lebensdauer konstruktiv zu trennen. Als Nutzungshorizont für Schulbauten sind als Richtwerte anzustreben: Bauteil Rohbau 1 Rohbau 2 Ausbau Installationen Maschinen / Apparate Lebensdauer 120 40 30 30 5-15 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Hochbauamt 15/21 5. Prozess, Kosten, Termine 5.1. Vorgehenskonzept Basierend auf der Immobilienverordnung (ImV vom 24.01.2007) ist das Projekt gemäss dem Standardprozess für Hochbauinvestitionen (SPI) und den Vorgaben und Wegleitungen vom Hochbauamt abzuwickeln. Dieser stützt sich auf das Leistungsmodell SIA 112 und den Projektphasenplan der SIA-Honorarordnung mit den dazu definierten Meilensteinen. Die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen werden phasengerecht ausgelöst. 5.2. Kostenrahmen Die im Rahmen der Kostengrobschätzung ermittelten Kosten betragen für die betrieblichen Sofortmassnahmen insgesamt Fr. 3.487 Mio. (KGS ± 25%), zuzüglich Fr. 0.55 Mio. für Provisorien und Fr. 0.45 Mio. für Honorare. Da Die Ausgabenbewilligung liegt in der Kompetenz des Regierungsrates. Leistungen, die von dem in diesem Pflichtenheft definierten Projektumfang abweichen, sind kostenmässig gesondert zu ermitteln (Mehr- oder Minderkosten) und zeit- und phasengerecht darzustellen und zu kommunizieren. 5.3. Genauigkeitsanforderungen der Kostenermittlung Kostengrobschätzung ± 25% (Grundlage Vorstudie bzw. Wettbewerbsprojekt) Als Resultat aus der Vorstudienphase ist eine Grobkostenschätzung ± 25% vorzulegen. Basis ist das Resultat aus dem Auswahlverfahren. Kostenschätzung ± 15% (Erarbeitung Vorprojekt) Innerhalb der Projektierungsphase ist das Vorhaben konzeptionell und wirtschaftlich weiter zu entwickeln. Als Resultat sind Lösungsmöglichkeiten als Entscheidungsgrundlagen auf Stufe Vorprojekt aufzuzeigen. Insbesondere die Energiestandardfrage muss geklärt sein. Kostenvoranschlag ± 10% (Erarbeitung Bauprojekt) Der Kostenvoranschlag ist die Basis für den zu beantragenden Objektkredit. Das Vorprojekt wird vertieft bearbeitet. Als Resultat liegen ein Kostenvoranschlag, ein überarbeiteter Terminplan und das ausgearbeitete Bauprojekt vor. Siehe HBA-Wegleitung zur Baukostenplanung, Ziffer 3.1, vom 1. Juli 2004 Hochbauamt 16/21 5.4. Kostengrobschätzung ±25% inkl. 8% MWSt. BKP 1 2 3 4 5 6 7 9 Fr. Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Reserve Provisorien Ausstattung 60 000 3 293 000 60 000 0 174 000 340 000 500 000 60 000 Total 4 487 000 Kostenstand 1. Juli 2014, Kostenindex 1. April 2014, 1066.10 Pt., Basis 1939 (100 Pt.). 5.5. Angaben zur Finanzplanung Die Ausgaben sind in dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) eingestellt. Der KEF muss noch angepasst werden. 5.6. Terminziele Gemäss Terminprogramm ist die Realisation Ende 2018 bis Mitte 2019 geplant. Dazu muss der Objektkredit bis spätestens März 2018 vorliegen. 2016 l ll lll lV 2017 l ll lll lV 2018 l ll lll lV 2019 l ll lll lV Generalplanersubmission Projektierungskreditantrag Vorprojekt, KS Bauprojekt, KV Objektkreditantrag Baubew illigung Ausschreibungsplanung Ausführungsplanung Realisierung und IBS 6. Projektorganisation 6.1. Projektbeteiligte Am Projekt beteiligt sind die Bildungsdirektion BI, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA, das Generalsekretariat GS, die Kantonsschule Küsnacht KKN und die Baudirektion (Hochbauamt HBA und Immobilienamt IMA). Es gilt grundsätzlich die HBA-Wegleitung Bauprojekt-Organisation, Stand rev. 4. Januar 2010. Hochbauamt 17/21 Einheit Rolle Funktion Kantonsschule Küsnacht (KKN) Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA Generalsekretariat der Bildungsdirektion BI GS Hochbauamt HBA Immobilienamt IMA Betreiber Nutzervertretung Investorenvertretung Bauherrenvertretung Eigentümervertretung Nutzer Besteller Investor Baufachorgan Eigentümer Es wurde eine Projektorganisation erstellt, in welcher die Zuständigkeiten und die Stellvertretung projektbezogen geregelt ist. 6.2. Projektausschuss PA - - - Aufgaben, Verantwortung Der Projektausschuss (PA) legt aufgrund der Unterlagen des Projektteams (PT) Ziele resp. Teilziele bezüglich Kosten, Qualität und Termine fest; Periodisch überwacht er die Kostenentwicklung und entscheidet über allfällig notwendige Steuerungsmassnahmen; Er fällt auf Antrag Entscheide im Rahmen seiner Kompetenzen; Er ist als Steuerungsorgan verantwortlich für eine dem Auftrag entsprechende Projektentwicklung und die Zielerreichung. Kompetenzen Der PA legt die Organisation und die Strategie zur Entwicklung fest, genehmigt die Resultate der einzelnen Phasen, entscheidet über konzeptionelle Alternativen und erteilt Aufträge an das PT; Er löst allenfalls notwendige Lenkungsmassnahmen aus; Entscheidet über die Verwendung der vom HBA freigegebenen Mittel der KV Position BKP 61 (Reserve für Unvorhergesehenes); Stellt den Informationsfluss zu den vorgesetzten und untergeordneten Stellen sicher. 6.3. Projektteam PT - - Aufgaben, Verantwortung Führt die Projektentwicklung entsprechend den Zielen und dem Auftrag des PA; Legt für das Planungsteam (PLT) die Leistungen inhaltlich und terminlich fest; Erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für den PA und stellt diesem Anträge; Überwacht die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen und stellt den Einbezug der StammOrganisationen sicher; Stellt den Informationsfluss zu den vorgesetzten und untergeordneten Stellen sicher. Kompetenzen Bestimmt im Rahmen der Aufträge die notwendigen Arbeitsgruppen resp. allfällige externe Berater; Formuliert Grundlagen für die Aufträge an das PLT; Legt Termine und Grundlagen für die Ausarbeitung der detaillierten Konzepte in den Bereichen Konstruktion, Technik, Betrieb und Gestaltung fest; Stellt dem PA Antrag über die Verwendung von BKP 61, 63 und der vom HBA freigegebenen Mittel aus der KV Position BKP 62, Reserve beweglich. Hochbauamt 18/21 6.4. Projektorganisation Projektausschuss PA Projektlenkung Bauherrenvertreter Nutzervertreter Hochbauamt (Vorsitz PA) MBA David Vorgt Peter Störchli Stv: Urs Borner Stv. Marc Meyer Eigentümervertreter Investorvertreter Immobilienamt Bildungsdirektion Daniel Schärer Stefan Schwörer Stv: vakant Stv. Maria Farkas fallweise PT, bei Bedarf Projektteam PT Projektleitung Bauherrenvertreter Hochbauamt (Vorsitz PT) Thomas Schumann Stv: Urs Borner Beisitzer PA, fallweise PLT Bauherrenvertreter Investorvertreter Hochbauamt Bildungsdirektion Peter Fugazza Maria Farkas Stv: German Lauber Stv. Stefan Schwörer Nutzervertreter MBA Marc Meyer Stv: Peter Störchli Planungsteam PLT Gesamtleitung Projektbearbeitung Stv: fallweise PA Architektur & Gestaltung Baumanagement/-leitung Bauingenieur Stv: Stv: Stv: HLKKS (+Fachkoordination) Elektroingenieur Akustiker Stv: Stv: Stv: Bauphysik & Akustik Brandschutz Landschaftsarchitekt Stv: Stv: Stv: Grundsätzliche Änderungen der Projektorganisation werden im Projektausschuss diskutiert und bewilligt. Der Ersatz einer austretenden Person wird innerhalb der Organisationseinheit intern bestellt und der Projektausschuss umgehend darüber informiert. Hochbauamt 19/21 7. Risiken 7.1. Politische Risiken Die politischen Risiken sind laufend in der Projektentwicklung zu prüfen. Bei dem Projekt sind gemäss aktuellem Beurteilungsstand keine speziellen politischen Risiken zu erwarten. Aufgrund der aktuell knappen finanziellen Ressourcen kommt der wirtschaftlichen Planung mit einem möglichst hohen Kosten-Nutzenverhältnis eine grosse Bedeutung zu. 7.2. Rechtliche Risiken Die Risiken im Baubewilligungsverfahren sind zu minimieren. Der Subventionsantrag an die GVZ ist fristgerecht einzureichen. 7.3. Bauliche und bautechnische Risiken Im Auftrag der Bauherrschaft wurde bereits ein Gebäudecheck von der Firma Carbotech AG durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Bericht zusammengefasst, welcher dem Generalplaner übergeben wird. Trotzdem muss vor den Instandsetzungsarbeiten nochmals das Screening aktualisiert werden, anschliessend sind sämtliche belasteten Materialien fachgerecht zu entsorgen. Bei dem ganzen Rückbau ist auf allfällige weitere Altlasten zu achten. Die Erdbebenüberprüfung der Stufe 3 wurde im Jahr 2013 (Rev. 2014) durch die Alpha Engineers AG durchgeführt. In Ihrem Bericht kommt das Ingenieurbüro zu dem Schluss, dass Ertüchtigungsmassnahmen nicht verhältnismässig sind, daher werden diese nicht empfohlen. Allerdings sollen im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten die Auflager der Holzbalken, die Lastübertragung der Balken und die Stabilität der Ausfachung der Holzständerwände (insbesondere falls das Tragwerk freigelegt wird) detaillierter untersucht werden. Die Resultate der Detailuntersuchungen könnten zu Mehraufwand und Mehrkosten führen. Hochbauamt 20/21 8. Genehmigung Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt Datum Datum …………………………………. Peter Störchli …………………………. Marc Meyer Bildungsdirektion, Generalsekretariat Bildungsdirektion Datum Datum …………………………………. Stefan Schwörer ………………………….. Maria Farkas Baudirektion, Hochbauamt Datum Datum …………………………………. David Vogt …………………………. Thomas Schumann Baudirektion, Immobilienamt Datum Datum …………………………………. Thomas Häberli …………………………. Daniel Schärer Hochbauamt 21/21 9. Änderungen 9.1. Änderungen des Projektpflichtenhefts Abweichungen gegenüber dem Pflichtenheft sind nach dessen Verabschiedung ausschliesslich mit einem Änderungsantrag unter Nennung der finanziellen, terminlichen und qualitativen Auswirkungen möglich. Der Antrag muss durch den Projektausschuss genehmigt werden. Das Projekt soll nach der Verabschiedung des definitiven Projektpflichtenheftes grundsätzlich nur noch wesentliche Änderungen erfahren, wenn dies zur Einhaltung des Kostendaches notwendig ist. Nicht als Änderungen im eigentlichen Sinne zu verstehen sind neue Erkenntnisse aufgrund durchgeführter Überprüfung des Raumbuches oder behördlicher Auflagen. 9.2. Historie Nr. Datum Änderungen betreffend durch Seite/Anhang 1 2 10. Verzeichnis der Dokumente im Anhang Hochbauamt HBA Anhang A Bauliche Zustandsanalyse vom 13. Mai 2015 (MMJS Jauch Stolz Architekten) Anhang B Bericht der Firma Carbotech AG vom 14. Juni 2011 Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA Anhang C Nutzungskonzept Singsaal, Aktennotiz stand 23. August 2013