kurzbericht planerwahlverfahren instandsetzung

Werbung
Hochbauamt
KURZBERICHT PLANERWAHLVERFAHREN
INSTANDSETZUNG BODMERHAUS, ZÜRICH
ZÜRICH, 16. APRIL 2014
Hochbauamt
EINLEITUNG
Bodmerhaus
Die Liegenschaft Schönberggasse 15 in Zürich, bekannt als
Bodmerhaus, stammt aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und ist ein denkmalpflegerisch wertvoller Bau. Das
Gebäude samt dem umgebenden Garten befindet sich im
Inventar der schützenswerten Bauten. Im Laufe der Zeit wurde das Gebäude mehrmals umgebaut, ergänzt und verändert,
heute beherbergt es unter anderem Teile des Rektorats der
Universität Zürich und das Thomas Mann Archiv der ETH
Zürich. Der bevorstehende Auszug des Thomas Mann Archivs gibt Anlass, die Liegenschaft umzunutzen und umfassend zu sanieren.
Auftrag
Das über dreihundert Jahre alte Bodmerhaus muss instand
gesetzt werden. Untersuchungen betreffend Tragwerk haben
gezeigt, dass das Gebäude dem Brandschutz ungenügend
Rechnung trägt und der Dachstuhl statisch saniert werden
muss. Die Hülle erfüllt die wärmetechnischen Anforderungen
bei weitem nicht und es besteht kein durchgehend geschlossenes Treppenhaus. Im Rahmen der Gesamtrenovation ist
zudem zu prüfen, ob im bisher ungenutzten 3. Obergeschoss
(Dachgeschoss) zusätzliche Nutzräume untergebracht werden können.
VERFAHREN
Gegenstand der
Submission
Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt, veranstaltete eine Submission für die Vergabe der
Architektur- und Ingenieurleistungen (BKP 291 und 292 /
Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung) für
die anstehende Instandsetzung der Liegenschaft ‚Bodmerhaus, Schönberggasse 15, 8001 Zürich.
Planerwahl im selektiven
Verfahren
Diese Submission erfolgte als Planerwahl im selektiven Verfahren gemäss Art. 12 lit. b. der Interkantonalen Vereinbarung
über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB).
Teilnahmeberechtigung
Um die Zulassung zur Planerauswahl bewerben konnten sich
Arbeitsgemeinschaften mit Anbietenden von Planerleistungen
in den Bereichen Architektur und Statik mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des
GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.
2
Hochbauamt
Erste Phase
Präqualifikation
In einer nicht anonymen Präqualifikation hatte das Beurteilungsgremium fünf für diese Bauaufgabe geeignete Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Architektur und Statik
auszuwählen, welche anschliessend durch Verfügung des
Hochbauamtes zur Planerauswahl einzuladen waren.
Zweite Phase
Planerwahl
Die eingeladenen Arbeitsgemeinschaften hatten in der zweiten Phase ihre Herangehensweise an die Bauaufgabe darzustellen und zu erläutern. Neben einem Vorschlag zur Anordnung der erforderlichen Räume für das ‚Internationale Haus‘
der Universität Zürich hatten die Planenden aufzuzeigen, wie
im Bodmerhaus die Vertikalerschliessung den heutigen Anforderungen sowie den denkmalpflegerischen Vorgaben entsprechend realisiert werden kann und wie der Dachstuhl statisch zu ertüchtigen ist.
Darüber hinaus hatten die Architekturbüros ihr Angebot für
mehrere Honorarparameter einzureichen und die Ingenieurbüros ein generelles Honorarangebot einzureichen.
PRÄQUALIFIKATION
Termine, Vorprüfung
Nach der öffentlichen Ausschreibung des Planerwahlverfahrens am 31. Januar 2014 gingen rechtzeitig 39 Bewerbungen
beim Hochbauamt ein, welche alle die formalen Bedingungen
erfüllten und zur Bewertung zugelassen werden konnten.
Auswahl der
Teilnehmenden
An seiner Sitzung vom 11. März 2014 wählte das Beurteilungsgremium auf der Grundlage der im Programm festgehaltenen Eignungskriterien aus den 39 zugelassenen Bewerbungen die fünf nachfolgend aufgeführten Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme an der 2. Phase des Planerwahlverfahrens aus:
Landolf Architekten GmbH, Zürich /
Timbatec Holzbauingenieure, Zürich
Ernst Niklaus Fausch Architekten GmbH, Zürich /
Conzett Bronzini Gartmann AG, Chur
Holzer Roth Architektinnen GmbH, Zürich /
Tragwerkstatt GmbH, Zürich
Galli Rudolf Architekten AG, Zürich /
Flückiger Bosshard AG, Zürich
Pfister Schiess Tropeano & Partner AG, Zürich /
Walter Bieler AG, Bonaduz
3
Hochbauamt
PLANERWAHL
Termine
Die Zustellung der Arbeitsunterlagen an die Teilnehmenden
erfolgte am 14. März 2014. Am 25. März fand für die eingeladenen Teams eine geführte Besichtigung des Bodmerhauses
statt. Der Eingang der Arbeiten im Hochbauamt war auf den
11. April 2014 festgesetzt.
Vorprüfung
Die vom Hochbauamt durchgeführte Vorprüfung beschränkte
sich auf formale Kriterien. Es konnte festgestellt werden, dass
die Eingaben aller fünf eingeladenen Arbeitsgemeinschaften
rechtzeitig beim Hochbauamt eingegangen waren. Sowohl die
Plandarstellungen als auch die Honorarofferten waren bei
allen Arbeiten vollständig und beurteilbar.
Präsentationen
Das Beurteilungsgremium trat am 16. April 2014 in einem
Sitzungszimmer der Universität Zürich vollzählig und beschlussfähig zu den Präsentationen und zur Beurteilung der
Arbeiten zusammen. Zunächst präsentierten die fünf Arbeitsgemeinschaften nacheinander ihre Arbeit und stellten sich
dann den Verständnisfragen des Beurteilungsgremiums.
Beurteilung
Das Beurteilungsgremium stellte fest, dass sämtliche eingeladenen Büros ihre Arbeit termingerecht und vollständig eingereicht und präsentiert haben. Die vereinbarte Entschädigung von Fr. 3‘000 inkl. MWSt. kann somit allen Teilnehmenden ausgezahlt werden. Anschliessend wurden die fünf Eingaben und Präsentationen gemäss den im Programm festgehaltenen Kriterien beurteilt und dabei zusammenfassend wie
folgt beschrieben:
Landolf Architekten / Timbatec Holzbauingenieure analysieren das Bodmerhaus sehr sorgfältig und schlagen nur
sanfte Eingriffe vor, um die historische Bausubstanz möglichst wenig zu beeinträchtigen. Das geforderte Raumprogramm wird zweckmässig in die bestehende Raumstruktur
integriert. Ansprechend ist der Vorschlag, das Dachgeschoss
von Einbauten freizuräumen und als zusätzlichen Veranstaltungsraum zu nutzen. Die Idee, die bestehende Treppe leicht
zu versetzen und mit einem zusätzlichen Ausgang ins Freie
die Brandschutzanforderungen zu erfüllen, diskutiert das Beurteilungsgremium kontrovers. Es ist auch nicht ganz überzeugt davon, dass sich ein bis ins Dachgeschoss führender
Lift ohne sichtbare Überfahrt einbauen lässt. Die Vorschläge
zur statischen Ertüchtigung des Gebäudes sind pragmatisch
und gut auf das architektonische Konzept abgestimmt; die
angedachte Auswechslung des Unterzugs im Erdgeschoss
wäre aus denkmalpflegerischer Sicht allerdings unerwünscht.
Das Beurteilungsgremium wertet die gesamtheitliche Betrachtungsweise sehr positiv. Es ortet aber bei den dargestellten
Lösungsvorschlägen im Detail doch gewisse Unsicherheiten
und vermisst einen sichtbaren eigenen Gestaltungswillen. Die
Offerte für die Honorarparameter liegt im Mittel der Angebote.
4
Hochbauamt
Die Arbeitsgemeinschaft Holzer Roth Architektinnen / Tragwerkstatt GmbH kommt auf Grund ihrer Gebäudeanalyse
zum Schluss, dass die Hallen als Dreh- und Angelpunkt aller
Geschosse in ihrer Funktion gestärkt werden müssen, während die Raumeinteilung ansonsten bestehen bleiben soll. Im
Erdgeschoss entsteht durch die Elimination einer Zwischenwand eine grosszügige Eingangshalle, das Dachgeschoss
soll als variabel bespielbarer Mehrzweckraum gestaltet werden. Die Vertikalerschliessung erfolgt durch ein neues Treppenhaus im Anbau und einen alle Geschosse bedienenden
Lift. Allerdings hält das Beurteilungsgremium die Platzierung
dieses Lifts aus denkmalpflegerischen Überlegungen für unmöglich. Auch nicht überzeugt ist es von der Einschätzung
des Ingenieurs, wonach die Tragstruktur des Gebäudes im
Grunde unproblematisch sei und der gute Zustand des Dachstuhls nur partielle Eingriffe erfordere.
Obwohl die fundierte Gebäudeanalyse und auch die vorgeschlagenen Raumzuordnungen das Beurteilungsgremium
überzeugen, zweifelt es an einigen Grundsatzentscheidungen
wie beispielsweise der Platzierung des Lifts oder der Einschätzung der Statik. Die Offerten für die Honorarparameter
liegen im Mittelfeld der eingereichten Angebote.
Galli Rudolf Architekten mit Flückiger Bosshard Ingenieuren wagen mit dem Vorschlag eines angebauten neuen
Treppenhauses einen Befreiungsschlag, der das Innere des
Bodmerhauses von Erschliessungs- und Entfluchtungsaufgaben entbindet und so die Möglichkeit für einen maximalen
Erhalt der Substanz bietet. Allerdings überzeugt der Anbau in
der vorgeschlagenen Form nicht, da er eine zu hohe Präsenz
beansprucht und ungünstige Restflächen im Aussenraum
entstehen lässt. Die vorgeschlagene Raumzuordnung im Innern ist zweckmässig und der Vorschlag zur Einrichtung eines Veranstaltungsraums im Dachgeschoss folgerichtig, da
dieser Raum durch das externe Treppenhaus direkt erschlossen werden kann. Wenig konkret sind die Aussagen zu den
notwendigen statischen Eingriffen.
Insgesamt handelt es sich um einen eigenständigen und erfrischenden Lösungsvorschlag, der einen wertvollen Beitrag zur
Grundsatzdiskussion über das Anfügen zusätzlicher Baukörper an das Bodmerhaus bildet. Das Beurteilungsgremium hält
den vorgeschlagenen Anbau jedoch für zu stark inszeniert. Es
zweifelt bei dieser Arbeitsgemeinschaft auch etwas an der
gleichwertigen Zusammenarbeit zwischen Architekt und Ingenieur. Die Offerte für die Honorarparameter ist die höchste im
Quervergleich aller Angebote.
Beim Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Pfister Schiess
Tropeano & Partner / Walter Bieler AG sind die Analyse
des bestehenden Gebäudes wie auch die Ausformulierung
der vorzusehenden Eingriffe sorgfältig und angemessen. Die
Planenden verstehen und nutzen den Anbau quasi als ‚Serviceteil‘ mit Treppe, Lift und Toiletten und bringen im Hauptkör5
Hochbauamt
per des Bodmerhauses die erforderlichen Räume für die neue
Nutzung geschickt unter. Allerdings hat dieses Konzept die
Konsequenz, dass die an sich grosszügige neue Eingangshalle als Bestandteil des Fluchtwegs nicht frei möbliert werden kann und dass die notwendigen Treppenhausabschlüsse
die Vorhallen auf den Obergeschossen räumlich beeinträchtigen. Sorgfältig und detailliert sind auch die dargestellten
Überlegungen zur statischen und brandschutztechnischen
Ertüchtigung des Gebäudes; allerdings könnte der vorgeschlagene neue Bodenaufbau wegen seiner Mehrhöhe gegenüber dem Bestand zu Anschlussproblemen führen.
Der sorgfältig erarbeitete Vorschlag stellt eine pragmatische
Herangehensweise für die Instandsetzung des Bodmerhauses dar. Er zeigt aber auch gewisse Unsicherheiten vor allem
in der Gestaltung der Hallen und beim etwas unentschlossenen Nutzungsvorschlag für das Dachgeschoss, welches teilweise ausgebaut werden soll. Dank dem tiefen Ansatz für die
Baukategorie ist die Offerte für die Honorarparameter insgesamt die günstigste aller Angebote.
Ernst Niklaus Fausch Architekten / Conzett Bronzini
Gartmann AG leiten ihre Herangehensweise aus der Auffassung ab, dass das Bodmerhaus als über die Zeit gewachsene
Einheit aus Zimmern mit unterschiedlicher Geschichte und
Ausstrahlung erhalten werden soll. Dank einer neuen Fluchttreppe in einem unaufdringlichen Anbau wird die Problematik
der Entfluchtung gelöst, ohne dass die bestehende Treppe
räumlich oder konstruktiv angepasst werden muss. Mit dem
Bestand kann so äusserst sorgfältig verfahren werden. Konsequent in der Logik des sorgfältigen Erhaltens ist auch der
Vorschlag, das Dachgeschoss unausgebaut und unbeheitzt
zu belassen. Einziger räumlich relevanter Eingriff bleibt die
Entfernung von Einbauten in den Vorhallen aller Geschosse,
welche dadurch grosszügig und gut nutzbar werden. Interessant ist zudem der Ansatz zur statischen Ertüchtigung des
Bodmerhauses, welcher davon ausgeht, das Gebäude von im
Laufe der Zeit eingebrachtem Material zu entlasten anstatt die
Tragkonstruktionen zu verstärken. Bezüglich der angebotenen Honorarparameter liegt das Angebot im Mittelfeld der
abgegebenen Offerten.
Das Beurteilungsgremium sieht in diesem stringenten und
konsequenten Vorschlag eine adäquate Strategie für die Instandsetzung des Bodmerhauses und ist zudem überzeugt,
dass bei dieser Arbeitsgemeinschaft die Zusammenarbeit
zwischen den beteiligten Planenden verschiedener Fachgebiete sehr gut funktionieren wird.
Abschliessende Wertung
Nach eingehender Diskussion kam das Beurteilungsgremium
zum Schluss, dass die Eingabe und die Präsentation der Arbeitsgemeinschaft Ernst Niklaus Fausch Architekten /
Conzett Bronzini Gartmann AG den im Programm formulierten Kriterien insgesamt am besten zu entsprechen vermag.
Auf eine Rangierung unter den übrigen Eingaben wurde verzichtet.
6
Hochbauamt
WÜRDIGUNG
Auf der Grundlage seiner Wertung der fünf Eingaben stellt
das Beurteilungsgremium einstimmig fest, dass die Arbeitsgemeinschaft Ernst Niklaus Fausch Architekten GmbH,
Zürich / Conzett Bronzini Gartmann AG, Chur mit der Planung und Realisierung der anstehenden Instandsetzung des
Bodmerhauses zu beauftragen sei. Es ist erfreut über die
durchwegs hohe Qualität der Eingaben und der Präsentationen und dankt allen teilnehmenden Büros für ihr Engagement
im Rahmen dieses Planerwahlverfahrens.
Dieser Bericht wurde im Korrespondenzverfahren von allen
Mitgliedern des Beurteilungsgremiums genehmigt.
Zürich, den 25. April 2014
Stefan Hein
Ressortleiter, Baubereich 2
Vorsitzender des Beurteilungsgremiums
Die Mitglieder des Beuteilungsgremiums
Stefan Hein, Ressortleiter HBA, (Vorsitz)
Sophie Jaillard, Architektin, Zürich
Anke Köth, Denkmalpflege Stadt Zürich
Felix Landolt, Projektleiter HBA
Thomas Trüb, Leiter Bauten und Infrastruktur, UZH
Die Experten
Jonathan Frey, Stadtarchäologie Zürich
Theo Weber, Bauingenieur ETH SIA, Zürich
Johannes Wunderlin, Fachprojektleiter Wettbewerbe, HBA
7
Herunterladen