Prof. Dr. Uwe Murmann WS 2013/14 Strafrecht I Ferienhausarbeit Tobias (T) studiert mit seinen Mitbewohnern Enno (E) und Melanie (M) im ersten Semester Rechtswissenschaften in Göttingen. Seit einem Schreiben im Anschluss an eine Blutspende im Universitätsklinikum weiß T, dass er sich mit dem Humanen Immunmangel-Virus (HIV) infiziert hat. Erzählt hat er davon aus Angst vor sozialer Ausgrenzung bislang niemandem. Auch seine in Heidelberg studierende Freundin Florentine (F) weiß nichts von der Erkrankung. Als F den T eines Tages bittet, mit ihr auch einmal ohne Kondom zu schlafen, scheut T sowohl ein wahres Wort als auch eine möglicherweise entlarvende Ausrede. T möchte F zwar nicht infizieren, will vor allem aber nicht als krank verlassen und allgemein gemieden werden und lässt sich daher auf ungeschützten Geschlechtsverkehr ein. Dabei sind beiden die allgemeinen Ansteckungsgefahren bewusst, auch wenn F das konkrete Ansteckungsrisiko nicht kennt. F infiziert sich. Infolge der nach einer Infektion typischen grippeähnlichen Symptome geht F zum Arzt, erfährt von der eigenen Infektion und trennt sich von T. Das abrupte Ende der sonst so regelmäßigen Besuche der F bleibt auch E nicht verborgen, dem T eines Abends am gemeinsamen Küchentisch auf dessen bohrende Nachfragen von seiner Erkrankung und der Ansteckung der F erzählt. Zunächst macht E ihm wegen seines Verhaltens Vorwürfe, versucht dann aber, die Situation für sich zu nutzen und droht T, die Ansteckung der F bei der Polizei anzuzeigen, wenn ihm T nicht monatlich mindestens 200 Euro zukommen lässt. T fürchtet zwar weder Ermittlungen noch Strafe, glaubt aber, dass dadurch seine Krankheit offenbar würde, was er unbedingt verhindern will. Auch ist T unlieb, E das Geld zu geben, zumal er zutreffend befürchtet, dann stetig steigenden Forderungen ausgesetzt zu werden, die seine Leistungsfähigkeit am Ende übersteigen würden, und dass E dann sein Wissen preisgeben würde. Es folgt ein Streit zwischen T und E, den E letztlich aber mit der Bemerkung beendet, dass T wählen könne, ihm morgen die erste Rate vorzulegen oder angezeigt zu werden. Danach steht E auf und verschwindet in seinem Zimmer. T schäumt vor Wut. Er erkennt, eine Offenbarung seitens E dauerhaft nur durch dessen Beseitigung verhindern zu können. Während er über die Möglichkeiten dazu grübelt, fällt sein Blick auf das gemeinschaftlich zubereitete Chili und er erinnert sich an das Rattengift im Keller. Kurz entschlossen vergiftet er damit das scharfe Gericht im zutreffenden Glauben an dessen geschmacksneutralisierende Wirkung. T weiß zwar, dass auch M vom Chili essen könnte, doch ist ihm das egal. Am nächsten Tag verspeist E das Chili gemeinsam mit seinem Kommilitonen Ottokar (O), der zur Lerngruppe vorbeigekommen war, was T allerdings nicht ahnte. E verstirbt schnell an inneren Blutungen. O kommt dagegen noch kurz zu Bewusstsein, verweigert in Übereinstimmung mit den Regeln seiner Religionsgemeinschaft jedoch eine Bluttransfusion und stirbt daraufhin ebenfalls. Er hätte im Falle verabreichten Bluts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt. Binnen weniger Monate nach der Infektion stirbt schließlich auch F trotz der sofort eingeleiteten medizinischen Versorgung aufgrund ihres erblich bedingt besonders anfälligen Immunsystems. Hat sich T vorsätzlicher Straftaten nach dem StGB schuldig gemacht? Erfolgsqualifizierte Delikte sind nicht zu prüfen; ggf. erforderliche Strafanträge gelten als gestellt. Formalitäten: Der Umfang der Arbeit soll 20 Seiten, aber darf nicht 22 Seiten überschreiten. Dabei sind folgende Formatierungsvorgaben einzuhalten: 1/3 Seitenrand links, ansonsten 2,5 cm Rand. Text: Zeilenabstand 1,5-zeilig, Schriftgröße 12, Times New Roman; Zeichenabstand: Skalierung 100 %, Laufweite „normal“. Fußnoten: Zeilenabstand „einfach“, Schriftgröße 10, Times New Roman; Zeichenabstand Skalierung 100 %, Laufweite „normal“. Die Arbeiten sind am 22.04.2014 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat von Prof. Murmann (MZG „Blauer Turm“, 4. Stock, Zimmer 4.134) abzugeben. Bei postalischer Zusendung (an: Prof. Dr. Uwe Murmann, Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen) werden nur Arbeiten mit Poststempel bis zum 22.04.2014 berücksichtigt. Für Studierende, die die Hausarbeit im Anschluss an die Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters bearbeiten, endet die Bearbeitungszeit am 31.03.2013 (§ 17 Abs. 2 ZwPrO). Die Vorgaben zur Rückgabe gelten entsprechend. Zeit und Ort der Rückgabe und Besprechung werden gesondert angekündigt. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldesystem FlexNow ist erforderlich. Die Aufgabenstellung ist so gewählt, dass eine anspruchsvolle Bearbeitung innerhalb von vier Wochen geleistet werden kann.