Strafrecht I

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Prof. Dr. Uwe Murmann
WS 2013/14
Strafrecht I
Ferienhausarbeit
Tobias (T) studiert mit seinen Mitbewohnern Enno (E) und Melanie (M) im ersten
Semester Rechtswissenschaften in Göttingen. Seit einem Schreiben im Anschluss an
eine Blutspende im Universitätsklinikum weiß T, dass er sich mit dem Humanen
Immunmangel-Virus (HIV) infiziert hat. Erzählt hat er davon aus Angst vor sozialer
Ausgrenzung bislang niemandem. Auch seine in Heidelberg studierende Freundin
Florentine (F) weiß nichts von der Erkrankung. Als F den T eines Tages bittet, mit ihr
auch einmal ohne Kondom zu schlafen, scheut T sowohl ein wahres Wort als auch
eine möglicherweise entlarvende Ausrede. T möchte F zwar nicht infizieren, will vor
allem aber nicht als krank verlassen und allgemein gemieden werden und lässt sich
daher auf ungeschützten Geschlechtsverkehr ein. Dabei sind beiden die allgemeinen
Ansteckungsgefahren bewusst, auch wenn F das konkrete Ansteckungsrisiko nicht
kennt. F infiziert sich. Infolge der nach einer Infektion typischen grippeähnlichen
Symptome geht F zum Arzt, erfährt von der eigenen Infektion und trennt sich von T.
Das abrupte Ende der sonst so regelmäßigen Besuche der F bleibt auch E nicht
verborgen, dem T eines Abends am gemeinsamen Küchentisch auf dessen
bohrende Nachfragen von seiner Erkrankung und der Ansteckung der F erzählt.
Zunächst macht E ihm wegen seines Verhaltens Vorwürfe, versucht dann aber, die
Situation für sich zu nutzen und droht T, die Ansteckung der F bei der Polizei
anzuzeigen, wenn ihm T nicht monatlich mindestens 200 Euro zukommen lässt. T
fürchtet zwar weder Ermittlungen noch Strafe, glaubt aber, dass dadurch seine
Krankheit offenbar würde, was er unbedingt verhindern will. Auch ist T unlieb, E das
Geld zu geben, zumal er zutreffend befürchtet, dann stetig steigenden Forderungen
ausgesetzt zu werden, die seine Leistungsfähigkeit am Ende übersteigen würden,
und dass E dann sein Wissen preisgeben würde. Es folgt ein Streit zwischen T und
E, den E letztlich aber mit der Bemerkung beendet, dass T wählen könne, ihm
morgen die erste Rate vorzulegen oder angezeigt zu werden. Danach steht E auf
und verschwindet in seinem Zimmer. T schäumt vor Wut. Er erkennt, eine
Offenbarung seitens E dauerhaft nur durch dessen Beseitigung verhindern zu
können. Während er über die Möglichkeiten dazu grübelt, fällt sein Blick auf das
gemeinschaftlich zubereitete Chili und er erinnert sich an das Rattengift im Keller.
Kurz entschlossen vergiftet er damit das scharfe Gericht im zutreffenden Glauben an
dessen geschmacksneutralisierende Wirkung. T weiß zwar, dass auch M vom Chili
essen könnte, doch ist ihm das egal. Am nächsten Tag verspeist E das Chili
gemeinsam mit seinem Kommilitonen Ottokar (O), der zur Lerngruppe
vorbeigekommen war, was T allerdings nicht ahnte. E verstirbt schnell an inneren
Blutungen. O kommt dagegen noch kurz zu Bewusstsein, verweigert in
Übereinstimmung mit den Regeln seiner Religionsgemeinschaft jedoch eine
Bluttransfusion und stirbt daraufhin ebenfalls. Er hätte im Falle verabreichten Bluts
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt. Binnen weniger Monate
nach der Infektion stirbt schließlich auch F trotz der sofort eingeleiteten
medizinischen Versorgung aufgrund ihres erblich bedingt besonders anfälligen
Immunsystems.
Hat sich T vorsätzlicher Straftaten nach dem StGB schuldig gemacht?
Erfolgsqualifizierte Delikte sind nicht zu prüfen; ggf. erforderliche Strafanträge gelten
als gestellt.
Formalitäten:
Der Umfang der Arbeit soll 20 Seiten, aber darf nicht 22 Seiten überschreiten.
Dabei sind folgende Formatierungsvorgaben einzuhalten: 1/3 Seitenrand links, ansonsten 2,5 cm
Rand. Text: Zeilenabstand 1,5-zeilig, Schriftgröße 12, Times New Roman; Zeichenabstand: Skalierung
100 %, Laufweite „normal“. Fußnoten: Zeilenabstand „einfach“, Schriftgröße 10, Times New Roman;
Zeichenabstand Skalierung 100 %, Laufweite „normal“.
Die Arbeiten sind am 22.04.2014 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat von Prof.
Murmann (MZG „Blauer Turm“, 4. Stock, Zimmer 4.134) abzugeben. Bei postalischer Zusendung (an:
Prof. Dr. Uwe Murmann, Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen) werden nur Arbeiten mit
Poststempel bis zum 22.04.2014 berücksichtigt.
Für Studierende, die die Hausarbeit im Anschluss an die Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters
bearbeiten, endet die Bearbeitungszeit am 31.03.2013 (§ 17 Abs. 2 ZwPrO). Die Vorgaben zur
Rückgabe gelten entsprechend.
Zeit und Ort der Rückgabe und Besprechung werden gesondert angekündigt.
Eine Anmeldung über das Online-Anmeldesystem FlexNow ist erforderlich.
Die Aufgabenstellung ist so gewählt, dass eine anspruchsvolle Bearbeitung innerhalb von vier
Wochen geleistet werden kann.
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