Umgang / Tätigkeit mit Analysenmühle

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Betriebsanweisung
Nummer:
(Prüfung jährlich)
gemäß § 9 BetrSichV
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Unterschrift:
TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät)
Umgang / Tätigkeit mit Analysenmühle
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
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Austritt von Probengut bei unsachgemäßer Handhabung
heiße Teile nach längerem Gebrauch
scharfe Messer und Zerkleinerungswerkzeuge
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
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maximale Füllhöhe beachten
Gerät muss eben und sicher stehen und im Betrieb mit beiden Händen festgehalten
werden
darauf achten, dass sich keine Körperteile zwischen den zusammenfahrenden
Gehäuseteilen befinden
vor Abnahme des Mahlbechers Mühle ausschalten und völligen Stillstand abwarten
kein Betrieb unter Wasser oder in explosionsgefährlichen Atmosphären
keine Zerkleinerung von explosiven, giftigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen
Vorsicht vor Staubexplosion
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
(0) – 112
Störung:
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bei heiß laufen oder anderen Störungen Gerät abschalten bzw. vom Stromnetz trennen
ERSTE HILFE
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme:
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Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie
‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen
situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe
sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen.
Ersthelfer: siehe Aushang
WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
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Reparatur nur von Fachkraft (Hersteller)
Öffnung des Gerätes nur nach ziehen des Netzsteckers
Reinigungs- und Austauscharbeiten nur im ausgeschaltetem Zustand und nach
Abkühlung der Mühle
nicht unter fließendem Wasser oder mit Lösungsmitteln reinigen; nur mit Pinsel
bzw. feuchtem Lappen
(0) – 112
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