Die Energieeinsparverordnung

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Die Energieeinsparverordnung - EnEV 2014
Was ist die EnEV?
Die Energieeinsparverordnung kurz EnEV, entstand 2002 aus dem Zusammenschluss der
damals gültigen Heizungsanlagenverordnung (HzAnlV) und der Wärmeschutzverordnung
(WSchV). Die EnEV dient der Energieeffizienz im Gebäudebereich und gilt für den Neubau
wie auch für Bestandsgebäude. Das Ziel der EnEV ist, den Energieverbrauch im Gebäudebestand zu senken.
Was bedeutet das für Sie?
Seit 01.Mai dieses Jahres gilt die neue EnEV 2014. Sie betrifft nicht nur Bauherren von
Neubauten und Sanierungswillige, sondern auch Eigentümer und öffentliche Gebäude.
Demnach gilt für Sie die EnEV wenn:
1. Sie neu bauen wollen
2. Sie Ihr bestehendes Gebäude sanieren wollen und dies mehr wie 10% des Bauteils betrifft
3. Sie noch eine alte Heizung mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW besitzen, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurde
4. Sie Ihr Haus oder Wohnung vermieten oder verkaufen
Das Wichtigste im Überblick
Neubau
Als Bauherren verpflichtet Sie die EnEV, das neue Haus energieeffizient zu erbauen.
Demnach darf ein bestimmter Primärenergiebedarf nicht überschritten werden und die
maximal zulässigen Wärmeverluste der äußeren Hülle des Hauses müssen eingehalten
werden.
Baubestand
Im Baubestand gibt es ebenfalls einiges zu beachten: Wollen Sie eine neue Heizung installieren, Ihr Fassade sanieren, um- oder anbauen? Dann müssen Sie je nach Größe und
Umfang der angestrebten Sanierungsmaßnahme ebenfalls einen Nachweis der aktuell
geltenden EnEV erbringen. Betreiben Sie eine alte Heizungsanlage sind sie auch ggf. verpflichtet diese auszutauschen.
Das Wichtigste zur Energie-Einspar-Verordnung im Überblick:
Anlagentechnik
Wenn Sie in Ihrem Haus die Heizungsanlage austauschen, müssen Sie die Anforderungen der EnEV erfüllen und auch die Heizungs- und Warmwasserrohre nach
deren Vorgaben dämmen.
Öl- oder Gaskessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW, die vor dem
01.01.1985 eingebaut wurden, dürfen ab 01.01.2015 nicht mehr betrieben werden.
Achtung: Neben den gesetzlichen Vorgaben der EnEV ist auch das ErneuerbarenEnergien-Wärme- Gesetz für Neubauvorhaben und das Erneuerbare-WärmeGesetz (EWärmeG) für Bestandsgebäude zu beachten. Diese verpflichten den Eigentümer ein Teil der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien bereit zu
stellen. Informationen zum EWärmeG und EEWärmeG finden Sie auf unserer Homepage.
Energieausweis
Der Energieausweis soll Transparenz bei der Beurteilung der Energieeffizienz von
Gebäuden schaffen. Deshalb wurden die Anforderungen in diesem Bereich durch
die neue EnEV 2014 nochmals verschärft. Ist Ihr Neubau fertiggestellt müssen Sie
sich nun durch einen entsprechenden Fachmann einen Energieausweis erstellen
lassen. Dasselbe gilt für eine Neuvermietung oder der Verkauf eines Hauses oder
einer Wohnung. Informationen zum Energieausweis finden Sie auf unserer
Homepage.
Erneuerung einzelner Bauteile
Sie wollen Ihr Eigenheim sanieren, d.h. alte Fenster erneuern oder die die Fassade
nachträglich dämmen? Dann müssen Sie wie oben beschrieben die Anforderungen
der aktuellen EnEV erfüllen, wenn mehr als 10% des Bauteils verändert wird. Welche Wärmedurchgangskoeffizienten dabei zu beachten sind, können Sie dem
nachfolgendem Schema entnehmen:
Keller
0,3
Dach
0,24
Gegen unbeheizte
Räume
Geschoss-decken
Gegen Außenluft
0,24
Fenster
1,3
Türen
2,9
(1,80*)
Fenster und Türen
Fläche des zu
ändernden Bauteiles >
10 % der gesamten
Bauteilfläche des
Gebäudes?
Keine Anwendung der
EnEV
Außendämmung
Keine Anwendung der
EnEV
Außenputz neu?
Mindestwärmeschutz
Bauteil (U ~ 0,9
W/m²K) erfüllt?
Gegen Außenluft
Innen-dämmung
0,35
0,24
Wände
Gegen Erdreich
0,3
Flach
0,2
Dach
Maximal mögliche
Dämmstärke einbauen
(ʎ=0,04 W/m²K)
Steil
Dämmdicke begrenzt?
0,24
Abbildung: Übersicht der Wärmedurchgangskoeffizienten (rot) der verschiedenen Bauteile
(blau) nach EnEV 2014
Bsp.: Werden mehr als 10% der Fensterfläche ausgetauscht, dürfen die neuen
Fenster einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizient von maximal 1,3
kWh/(m²*K) besitzen (EnEV Tabelle 1 Zeile 2). Die Geschossdecken, Wände und
das Dach müssen bei dieser Maßnahme nach EnEV ertüchtigt werden.
Bitte beachten Sie:
Die vorliegenden Erläuterungen können ggf. durch Neuerungen oder gesetzliche Änderungen abweichen.
Die Zusammenfassung ist beispielhaft genannt und entspricht nicht dem Umfang aller geltender Gesetzte,
Verordnungen und Normen die für ein Sanierungsprojekt eventuell in Betracht gezogen werden müssen.
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