Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge beraten Folie 1 planen prüfen Büro-Historie Geschäftsleitung Prof. Wolfgang Sorge und Regina Sorge Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter 32 Ausgezeichnete Kompetenz als Beratende Ingenieure Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Verantwortliche Sachverständige gemäß Energieeinsparverordnung VMPA-zertifizierte Güteprüfstelle nach DIN 4109 Amtlich bekanntgegebene Messstelle gemäß § 26 BImSchG Auditoren der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB Kontakte Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH Südwestpark 100 90449 Nürnberg [email protected] Folie 2 0911 670470 www.ifbSorge.de ifB Aufgaben Integrale Planung Thermische Bauphysik Energieeinsparung Bauschäden vermeiden Raumakustik Tageslicht Feuchteschutz Behaglichkeit und Komfort sicherstellen Ressourcen schonen Folie 3 Bauakustik Gebäude und Nutzer Simulationen Messungen Nachhaltigkeit Schallimmissionsschutz Erschütterungsschutz Ziele - Energieeffizienz Energiebedarf im Gebäudebereich soll nachhaltig gesenkt werden Einsparung fossiler Brennstoffe Nutzung regenerativer Energien Verringerung klimaschädlicher Treibhausgase Wirtschaftlich nutzbare Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz sollen erschlossen werden Folie 4 Ziele - Energieeffizienz EU GebäuderichtlinieÆ20-20-20 20% Klimagasreduktion 20% erneuerbare Energien bis 2020 Klimakonzept Ziele 2050 Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 50% Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch um 60% Reduzierung der Treibhausgase um 60% Maßnahmen CO2-Emissionen durch Haushalte Co2-Emissione in M 145 Zielwert 2012 140 Haushalte 135 Prognose 2012 130 125 120 115 Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Innovation CO2- Minderungspotenzial 0,7 Mio t Fördermaßnahmen 2,8 Mio t Ordnungsrechtliche Maßnahmen 0,4 Mio t 110 105 100 1990 Folie 5 1994 1998 2002 2006 2010 Autonome Minderungseffekte Summe 1,3 – 1,5 Mio t 5,3 Mio t Energieeinsparung - Historie Energetische Anforderungen im Gebäudebereich Wärmeschutzverordnungen 1977 , 1984, 1994 Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Dezember 2002 EnEV 2002 mit Korrekturen 2004 EnEV 2007 Oktober 2007 Neue Berechnungsverfahren DIN V 18599 energetische Bewertung von Gebäuden EnEV 2009 seit 1.Okt. 2009 Europäische Richtlinie Juli 2009 EnEV 2012 Folie 6 EnEV 2009 Neubauten und wesentliche Änderungen • Jahresprimärenergiebedarf zusätzliche Anforderungen: • Wohngebäude: Spezifischer Transmissionswärmeverlust • Nichtwohngebäude : Mittlere max. Wärmedurchgangskoeffizienten Bestandsgebäude (bei Sanierungen und Umbauten) • bauteilbezogene Wärmedurchgangskoeffizienten Bagatellgrenze: 10% der Bauteilfläche Folie 7 EnEV 09 Bestimmung der Anforderungen mit dem Referenzwertverfahren Referenzgebäude: bezüglich der Geometrie, Gebäudenutzfläche, Orientierung und des Umfanges der technischen Ausstattung ist das Referenzgebäude Das Referenzgebäude ist identisch mit dem geplanten Gebäude Folie 8 EnEV 09 Referenzwerte (Auszug) für Wohngebäude Folie 9 EnEV 09 Referenzwerte (Auszug) für Wohngebäude Folie 10 EnEV 09 Zusatzanforderung nach EnEV 09 an den Wärmeschutz der Gebäudehülle spezifischer Transmissionswärmeverlust Wohngebäude Folie 11 Erneuerung, Austausch, Sanierung von Bauteilen Bagatellgrenze 10% der Bauteilfläche Folie 12 Nachrüstpflichten EnEV 09 Heizkessel, die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr Betrieben werden Ausnahme: Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, oder Nennleistung kleiner 4 kW oder größer 400 kW Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Armaturen in nicht beheizten Räumen müssen gedämmt werden Anhaltswert: Dämmstoffdicke (bei 0,035 W/mK) = Innendurchmesser Nicht begehbare oberste Geschossdecken und begehbare oberste Geschossdecken – sofern kein unangemessener Aufwand entsteht – sind zu dämmen, so dass ein WDK von U = 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird Ausnahme: die Nachrüstungen bei selbst bewohnten Wohnhäusern mit bis zu 2 Wohnungen müssen erst im Zeitraum von 2 Jahren nach Eigentümerwechsel nachgerüstet werden Folie 13 Elektrische Speicherheizungen EnEV 09 Elektrische Speicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten dürfen nicht mehr betrieben werden: • wenn die Raumwärme ausschließlich über elektrische Speicherheizungen erzeugt wird • Stillegung ab 31.12.2019, falls diese Heizungen vor dem 1.1.1990 eingebaut wurden • Stillegung neuerer elektrischer Speicherheizungen nach 30 Jahren Ausnahmen: Unwirtschaftlichkeit des Heizungsumbaus Gebäude mit Bauantrag nach dem 31.12.1994 Einhaltung des Wärmeschutzniveaus WSchVO v. 16.8.1994 Folie 14 Nachweise EnEV 09 Unternehmererklärungen sind für alle baulichen Maßnahmen für Wärmeschutz und für die Anlagentechnik (Heizung, Dämmung, Klima, Lüftung) dem Bauherrn auszuhändigen und 5 Jahre aufzubewahren Eigentümererklärungen sind für in Eigenleistung erbrachte Arbeiten der zuständigen Behörde vorzulegen Landesbehörden müssen stichprobenartig die Erklärungen verlangen Bezirksschornsteinfegermeister prüfen als Beliehene • ob Heizkessel unzulässig in Betrieb sind, Dämmungen vorhanden sind • Regelungen von Heizungen und Pumpen geregelt sind Der Bezirksschornsteinfegermeister hat eine Hinweispflicht Folie 15 Erneuerbare Energien EEWärmeG Erneuerbare Energien – Wärmegesetz Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung eines Teils des Wärmebedarfs Ergänzung zur EnEV 09 aber keine additive Forderung CO2-Emissionen durch Haushalte Co2-Emissione in M 145 Zielwert 2012 140 Haushalte 135 Prognose 2012 130 125 120 115 110 105 100 1990 Folie 16 1994 1998 2002 2006 2010 Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG • Gültig ab 1.Januar 2009 • Anzuwenden auf Bauvorhaben mit Bauantrag ab 1.Januar 2009 • Neubauten, beheizt oder gekühlt, mit mehr als 50 m² • Solarenergie (Solarthermie, Kollektoren) - Deckungsanteil 15% • Biomasse, fest (Holzpellets, Holzschnitzel) - Deckungsanteil 50% • Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen - Deckungsanteil 50% • Umweltwärme (mit Wärmepumpen) - Deckungsanteil 50% • Biogas in KWK (Strom-Wärmeerzeugung) - Deckungsanteil 30% • Für den Gebäudebestand können die Länder die Anwendung des EEWärmeG regeln Folie 17 Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG Kompensation / Ersatzmaßnahmen • Erhöhung der energetischen Qualität des Gebäudes um 15% • Deckung des Wärmeenergiebedarfs zu mindestens 50% aus Abwärme (WP, RLT mit 70% Wärmerückgewinnung) oder KWK Anlagen • Deckung des Wärmeenergiebedarfs unmittelbar aus Nah- oder Fernwärmenetz (wesentlicher Anteil erneuerbare Energien oder mehr als 50% Abwärme, KWK oder Kombination Folie 18 Energieausweise und Energieberatung Folie 19 Planungsstrategien Jede energetische Sanierung muss auch andere Vorteile bringen Wirtschaftlichkeit Behaglichkeit Verschönerung, Attraktivität Nachhaltigkeit Folie 20 klimagerecht und nutzungsgerecht Bauen Folie 21 Klimagerecht+ nutzungsgerecht Bauen • Sonnenschutz • Lichtlenkung • Sichtbeziehung Zahl der Unzufriedenen nach P.O. Fanger 100 Zahl der Unzifriedenen [% 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 25 26 27 28 29 30 31 32 Lufttemperatur = mittlere Oberflächentemperatur [°C] Folie 22 energieoptimiert Bauen verbrauchsminimiert Heizen Folie 23 verlustminimiert Dämmen - verbrauchsminimiert Heizen Verluste 30 kWh/m²a Gewinne Bauwerksgeometrie Wärmedämmung solare Gewinne Energiebilanz für Baustoffe Folie 24 Verlustminimiert Dämmen - Wärmebrücken vermeiden Folie 25 tageslichtoptimiert Bauen bedarfsgerechte Kunstlichtunterstützung Folie 26 tageslichtoptimiert Bauen - bedarfsgerechte Kunstlichtunterstützung Folie 27 Integrale Planung Bauschäden vermeiden gesamtheitliche Betrachtung Klima-Gebäude-Mensch-Technik Folie 28 Qualität Folie 29 Qualität Folie 30 Integrale Planung von Gebäude,Technik und Nutzer Architektur Bautechnik Wärmedämmung Verglasung Sonnenschutz Blendschutz Tageslicht Feuchteschutz Akustik Folie 31 Nutzer/Nutzung Haustechnik Heizung Lüftung Klimatisierung Licht Energieträger Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge beraten Folie 32 planen prüfen