Energieeinsparung- die Verordnung und bauliche Maßnahmen Prof

Werbung
Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen
Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge
beraten
Folie 1
planen
prüfen
Büro-Historie
Geschäftsleitung Prof. Wolfgang Sorge und Regina Sorge
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter
32
Ausgezeichnete Kompetenz als
Beratende Ingenieure
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Verantwortliche Sachverständige gemäß Energieeinsparverordnung
VMPA-zertifizierte Güteprüfstelle nach DIN 4109
Amtlich bekanntgegebene Messstelle gemäß § 26 BImSchG
Auditoren der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB
Kontakte
Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH
Südwestpark 100
90449 Nürnberg
[email protected]
Folie 2
0911 670470
www.ifbSorge.de
ifB Aufgaben
Integrale Planung
Thermische Bauphysik
Energieeinsparung
Bauschäden
vermeiden
Raumakustik
Tageslicht
Feuchteschutz
Behaglichkeit
und Komfort
sicherstellen
Ressourcen
schonen
Folie 3
Bauakustik
Gebäude
und
Nutzer
Simulationen
Messungen
Nachhaltigkeit
Schallimmissionsschutz
Erschütterungsschutz
Ziele - Energieeffizienz
ƒ Energiebedarf im Gebäudebereich soll nachhaltig gesenkt werden
ƒ Einsparung fossiler Brennstoffe
ƒ Nutzung regenerativer Energien
ƒ Verringerung klimaschädlicher Treibhausgase
ƒ Wirtschaftlich nutzbare Potentiale zur Verbesserung der
Energieeffizienz sollen erschlossen werden
Folie 4
Ziele - Energieeffizienz
EU GebäuderichtlinieÆ20-20-20
ƒ 20% Klimagasreduktion
ƒ 20% erneuerbare Energien bis 2020
Klimakonzept Ziele 2050
ƒ Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 50%
ƒ Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am
Endenergieverbrauch um 60%
ƒ Reduzierung der Treibhausgase um 60%
Maßnahmen
CO2-Emissionen durch Haushalte
Co2-Emissione in M
145
Zielwert 2012
140
Haushalte
135
Prognose 2012
130
125
120
115
Öffentlichkeitsarbeit,
Beratung, Innovation
CO2- Minderungspotenzial
0,7 Mio t
Fördermaßnahmen
2,8 Mio t
Ordnungsrechtliche
Maßnahmen
0,4 Mio t
110
105
100
1990
Folie 5
1994
1998
2002
2006
2010
Autonome
Minderungseffekte
Summe
1,3 – 1,5 Mio t
5,3 Mio t
Energieeinsparung - Historie
Energetische Anforderungen im Gebäudebereich
Wärmeschutzverordnungen 1977 , 1984, 1994
Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Dezember 2002
EnEV 2002 mit Korrekturen 2004
EnEV 2007 Oktober 2007
Neue Berechnungsverfahren
DIN V 18599 energetische
Bewertung von Gebäuden
EnEV 2009 seit 1.Okt. 2009
Europäische Richtlinie Juli 2009
EnEV 2012
Folie 6
EnEV 2009
Neubauten und wesentliche Änderungen
• Jahresprimärenergiebedarf
zusätzliche Anforderungen:
• Wohngebäude:
Spezifischer Transmissionswärmeverlust
• Nichtwohngebäude :
Mittlere max. Wärmedurchgangskoeffizienten
Bestandsgebäude (bei Sanierungen und Umbauten)
• bauteilbezogene Wärmedurchgangskoeffizienten
Bagatellgrenze: 10% der Bauteilfläche
Folie 7
EnEV 09
Bestimmung der Anforderungen mit dem
Referenzwertverfahren
Referenzgebäude:
bezüglich der Geometrie, Gebäudenutzfläche, Orientierung und des
Umfanges der technischen Ausstattung ist das Referenzgebäude
Das Referenzgebäude ist identisch mit dem geplanten Gebäude
Folie 8
EnEV 09
Referenzwerte (Auszug) für Wohngebäude
Folie 9
EnEV 09
Referenzwerte (Auszug) für Wohngebäude
Folie 10
EnEV 09
Zusatzanforderung nach EnEV 09 an den Wärmeschutz der Gebäudehülle
spezifischer Transmissionswärmeverlust
Wohngebäude
Folie 11
Erneuerung, Austausch, Sanierung von Bauteilen
Bagatellgrenze 10% der Bauteilfläche
Folie 12
Nachrüstpflichten EnEV 09
Heizkessel, die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr
Betrieben werden
Ausnahme: Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, oder
Nennleistung kleiner 4 kW oder größer 400 kW
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Armaturen
in nicht beheizten Räumen müssen gedämmt werden
Anhaltswert: Dämmstoffdicke (bei 0,035 W/mK) = Innendurchmesser
Nicht begehbare oberste Geschossdecken und
begehbare oberste Geschossdecken – sofern kein unangemessener
Aufwand entsteht – sind zu dämmen,
so dass ein WDK von U = 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird
Ausnahme: die Nachrüstungen bei selbst bewohnten Wohnhäusern mit
bis zu 2 Wohnungen müssen erst im Zeitraum von 2 Jahren nach
Eigentümerwechsel nachgerüstet werden
Folie 13
Elektrische Speicherheizungen EnEV 09
Elektrische Speicherheizungen in Wohngebäuden
mit mehr als 5 Wohneinheiten dürfen nicht mehr betrieben werden:
• wenn die Raumwärme ausschließlich über elektrische Speicherheizungen
erzeugt wird
• Stillegung ab 31.12.2019, falls diese Heizungen vor dem 1.1.1990 eingebaut
wurden
• Stillegung neuerer elektrischer Speicherheizungen nach 30 Jahren
Ausnahmen:
Unwirtschaftlichkeit des Heizungsumbaus
Gebäude mit Bauantrag nach dem 31.12.1994
Einhaltung des Wärmeschutzniveaus WSchVO v. 16.8.1994
Folie 14
Nachweise EnEV 09
Unternehmererklärungen sind für alle baulichen Maßnahmen für Wärmeschutz
und für die Anlagentechnik (Heizung, Dämmung, Klima, Lüftung) dem
Bauherrn auszuhändigen und 5 Jahre aufzubewahren
Eigentümererklärungen sind für in Eigenleistung erbrachte Arbeiten der
zuständigen Behörde vorzulegen
Landesbehörden müssen stichprobenartig die Erklärungen verlangen
Bezirksschornsteinfegermeister prüfen als Beliehene
• ob Heizkessel unzulässig in Betrieb sind, Dämmungen vorhanden sind
• Regelungen von Heizungen und Pumpen geregelt sind
Der Bezirksschornsteinfegermeister hat eine Hinweispflicht
Folie 15
Erneuerbare Energien
EEWärmeG
Erneuerbare Energien – Wärmegesetz
Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien
zur Deckung eines Teils des Wärmebedarfs
Ergänzung zur EnEV 09 aber keine additive Forderung
CO2-Emissionen durch Haushalte
Co2-Emissione in M
145
Zielwert 2012
140
Haushalte
135
Prognose 2012
130
125
120
115
110
105
100
1990
Folie 16
1994
1998
2002
2006
2010
Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG
• Gültig ab 1.Januar 2009
• Anzuwenden auf Bauvorhaben mit Bauantrag ab 1.Januar 2009
• Neubauten, beheizt oder gekühlt, mit mehr als 50 m²
• Solarenergie (Solarthermie, Kollektoren)
- Deckungsanteil 15%
• Biomasse, fest (Holzpellets, Holzschnitzel)
- Deckungsanteil 50%
• Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen - Deckungsanteil 50%
• Umweltwärme (mit Wärmepumpen)
- Deckungsanteil 50%
• Biogas in KWK (Strom-Wärmeerzeugung)
- Deckungsanteil 30%
• Für den Gebäudebestand können die Länder die Anwendung des
EEWärmeG regeln
Folie 17
Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWärmeG
Kompensation / Ersatzmaßnahmen
• Erhöhung der energetischen Qualität des Gebäudes um 15%
• Deckung des Wärmeenergiebedarfs zu mindestens 50% aus
Abwärme (WP, RLT mit 70% Wärmerückgewinnung) oder KWK Anlagen
• Deckung des Wärmeenergiebedarfs unmittelbar aus
Nah- oder Fernwärmenetz (wesentlicher Anteil erneuerbare Energien oder
mehr als 50% Abwärme, KWK oder Kombination
Folie 18
Energieausweise
und Energieberatung
Folie 19
Planungsstrategien
Jede energetische Sanierung muss auch andere Vorteile bringen
Wirtschaftlichkeit
Behaglichkeit
Verschönerung, Attraktivität
Nachhaltigkeit
Folie 20
klimagerecht und nutzungsgerecht Bauen
Folie 21
Klimagerecht+ nutzungsgerecht Bauen
• Sonnenschutz
• Lichtlenkung
• Sichtbeziehung
Zahl der Unzufriedenen nach P.O. Fanger
100
Zahl der Unzifriedenen [%
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
25
26
27
28
29
30
31
32
Lufttemperatur = mittlere Oberflächentemperatur [°C]
Folie 22
energieoptimiert Bauen
verbrauchsminimiert Heizen
Folie 23
verlustminimiert Dämmen - verbrauchsminimiert Heizen
Verluste
30 kWh/m²a
Gewinne
Bauwerksgeometrie
Wärmedämmung
solare Gewinne
Energiebilanz für Baustoffe
Folie 24
Verlustminimiert Dämmen - Wärmebrücken vermeiden
Folie 25
tageslichtoptimiert Bauen
bedarfsgerechte Kunstlichtunterstützung
Folie 26
tageslichtoptimiert Bauen - bedarfsgerechte Kunstlichtunterstützung
Folie 27
Integrale Planung
Bauschäden vermeiden
gesamtheitliche Betrachtung
Klima-Gebäude-Mensch-Technik
Folie 28
Qualität
Folie 29
Qualität
Folie 30
Integrale Planung von Gebäude,Technik und Nutzer
Architektur Bautechnik
Wärmedämmung
Verglasung
Sonnenschutz Blendschutz
Tageslicht
Feuchteschutz
Akustik
Folie 31
Nutzer/Nutzung
Haustechnik
Heizung
Lüftung
Klimatisierung
Licht
Energieträger
Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge
beraten
Folie 32
planen
prüfen
Herunterladen