Zeitungsartikel 16 Okt. Neue EnEV - neu

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Der Energieberater – Ausgabe 16
10/2009
Zeitungsartikel 16
Die neue Energieeinsparverortnung (EnEV) ist zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 schreibt strengere Grenzwerte für Alt- und Neubauten
vor.
Gesamtsanierungsmaßnahmen im Altbau werden künftig im Vergleich zur alten Regelung rund 30 Prozent mehr
Primärenergie einsparen. Ein Teil der Gebäudeeigentümer muss außerdem die oberste Geschossdecke oder das
Dach in unbeheizten Dachräumen dämmen. Nachtspeicherheizungen in größeren Häusern werden in zehn Jahren,
ab 2020, stufenweise abgeschafft. Die Kontrolle der Regeln erfolgt durch die Bezirksschornsteinfegermeister. Mit dem
Inkrafttreten der EnEV 2009 werden erstmals seit 2002 die energetischen Anforderungen an Sanierungen erhöht. Und
das nicht nur für Gesamtsanierungen:
Es gilt weiterhin: Wer im Baubestand die Gebäudehülle saniert – Außenwände, Dach, Fenster, Dachflächenfenster,
usw. – muss die EnEV-Anforderungen nur erfüllen, wenn die Fläche des modernisierten Bauteils eine gewisse Größe
überschreitet. Maßgeblich ist allerdings und das ist neu, nach der EnEV 2009 das Verhältnis der Fläche des sanierten
Bauteils zur GESAMTEN Bauteilfläche des Gebäudes. Bisher galt als Maßstab das Verhältnis des sanierten Bauteils
zur gesamten Bauteilfläche mit der GLEICHEN ORIENTIERUNG. Als Beispiel: Wenn ein Eigentümer mehr als 20
Prozent einer Bauteilfläche mit der gleichen Orientierung (z. B.Fassade- Putz) im Sinne der EnEV 2007 sanierte,
musste er die Anforderungen EnEV 2007 für die gesamte Fläche beachten, wenn die Baumaßnahme unter diese
Verordnungs-Fassung fällt. Die neue EnEV 2009 erkennt als Bagatelle nun nur noch diejenigen Fälle an, wenn das
sanierte Bauteil höchstens 10 Prozent der gesamten Bauteilfläche – d.h. alle Orientierungen (Fassade,
Fenster..)zusammen erfasst - darstellt.
Wird ein Gebäude sowieso saniert, lohnt es sich, ein höheres energetisches Niveau zu
erreichen. Die vom Staat finanziell geförderten und mit Krediten bedachten Sanierungskosten amortisieren sich
aufgrund der Energieeinsparung.Auch wenn keine Sanierung ansteht, geben es Nachrüstregeln. So müssen bis Ende
2011 in allen unbeheizten Dachräumen die oberste Geschossdecke oder das (geneigte) Dach gedämmt werden (es
gelten Ausnahmen). An den Kragen geht es vielen Stromheizungen. Im Betrieb sind sie oft besonders teuer.
Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten werden ab 2020 schrittweise
außer Betrieb genommen.Voraussetzung ist, dass sie vor 1990 installiert wurden und das einzige Heizsystem
darstellen. Geräte, die nach 1990 in Betrieb gingen, müssen spätestens 30 Jahre nach Einbau außer Betrieb
genommen werden. Für Strom aus erneuerbaren Energien gibt es neue Anreize. So kann der aus
Photovoltaikanlagen gewonnene Strom auf den Endenergiebedarf des Gebäudes angerechnet werden.
Voraussetzung ist, dass der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und
vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird.Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 sind
der Eigentümer und die ausführenden Firmen. Der Nachweis erfolgt über die Unternehmererklärung,die der
Eigentümer auf Verlangen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen hat. In der Erklärung bestätigt der
ausführende Unternehmer,dass er die EnEV 2009 bei der baulichen oder anlagentechnischen
Modernisierung eingehalten
aufzubewahren.
hat.
Die
Unternehmererklärung
ist
vom
Eigentümer
mindestens
fünf
Jahre
Die KfW- Bank passt ihre Förderprogramme an die neue EnEV 2009 an und führt neue Förderstufen für das KfWEffizienzhaus ein. Weiterhin gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes umso attraktiver ist die Förderung. Die
Strukturen der Programme bleiben im Wesentlichen unverändert. In Zukunft werden sechs KfWEffizienzhausstandards gefördert (KfW- Effizienzhaus 130,115,100,85,70,55). Die Zahl hinter „KfW- Effizienzhaus“
gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der
EnEV 2009 sein darf. Je kleiner die Zahl desto niedriger und besser das Energieniveau und desto höher die
Förderung.
Der Energieberater – Ausgabe 16
10/2009
Kommentar: Meiner Meinung nach hat die neue Energieeinsparverordnung 2009 die große Chance vertan, gerade im
Neubaubereich ein Zeichen zu setzten. Den kleinen Schritt die gerade einmal 2 Jahre geltende EnEV 2007 um 30
Prozent aufzuwerten, ist meines Erachtens vergebene Liebesmühe. Für 2012 ist eine weitere Verschärfung um 30 %
geplant und bis 2018 soll der Passivhausstandard Pflicht werden. Wir haben heute schon die Möglichkeit und die
Erfahrung Passivhausstandard und sogar besser (Nullenergie- und Plusenergie Bauten)umzusetzen. Dem
Handwerker vor Ort ist es bei der Ausführung seiner Arbeiten egal, ob beim Wärmedämmverbundsystem 16 cm oder
30 cm verarbeitet werden. Gleiches gilt bei der Wahl der Fensterverglasung, der Arbeitsablauf ist bei beiden
Maßnahmen der gleiche. Die Amortisierung für den materiellen Mehraufwand erfolgt aufgrund der Energieeinsparung
und das Wegfallen einer teuren Heizungsanlage (Wärmepumpen, Palettsheizung) die beim Passivhaus durch eine
kostengünstigere Lüftungsanlage ersetzt wird. Geht man davon aus, dass in naher Zukunft Lüftungsanlagen in
Neubauten zur Pflicht werden bzw. generell Eingebaut werden sollten, darf man diese Kosten eigentlich nicht
berücksichtigen. Weiterhin kann man davon ausgehen, dass sich die Produktionskosten für dreifach verglaste
Thermoverglasung, durch die Standardisierung, in kürzester Zeit maßgeblich verringern werden.
Außerdem werden die Hausbesitzer so unabhängiger von künftigen Energiepreissteigerungen und unterstützen
sinnvoll die Bemühungen den CO2- Ausstoß zu verringern.
Ihr Peter Hensel, Energieberater
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