Der Energieberater – Ausgabe 16 10/2009 Zeitungsartikel 16 Die neue Energieeinsparverortnung (EnEV) ist zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 schreibt strengere Grenzwerte für Alt- und Neubauten vor. Gesamtsanierungsmaßnahmen im Altbau werden künftig im Vergleich zur alten Regelung rund 30 Prozent mehr Primärenergie einsparen. Ein Teil der Gebäudeeigentümer muss außerdem die oberste Geschossdecke oder das Dach in unbeheizten Dachräumen dämmen. Nachtspeicherheizungen in größeren Häusern werden in zehn Jahren, ab 2020, stufenweise abgeschafft. Die Kontrolle der Regeln erfolgt durch die Bezirksschornsteinfegermeister. Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 werden erstmals seit 2002 die energetischen Anforderungen an Sanierungen erhöht. Und das nicht nur für Gesamtsanierungen: Es gilt weiterhin: Wer im Baubestand die Gebäudehülle saniert – Außenwände, Dach, Fenster, Dachflächenfenster, usw. – muss die EnEV-Anforderungen nur erfüllen, wenn die Fläche des modernisierten Bauteils eine gewisse Größe überschreitet. Maßgeblich ist allerdings und das ist neu, nach der EnEV 2009 das Verhältnis der Fläche des sanierten Bauteils zur GESAMTEN Bauteilfläche des Gebäudes. Bisher galt als Maßstab das Verhältnis des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteilfläche mit der GLEICHEN ORIENTIERUNG. Als Beispiel: Wenn ein Eigentümer mehr als 20 Prozent einer Bauteilfläche mit der gleichen Orientierung (z. B.Fassade- Putz) im Sinne der EnEV 2007 sanierte, musste er die Anforderungen EnEV 2007 für die gesamte Fläche beachten, wenn die Baumaßnahme unter diese Verordnungs-Fassung fällt. Die neue EnEV 2009 erkennt als Bagatelle nun nur noch diejenigen Fälle an, wenn das sanierte Bauteil höchstens 10 Prozent der gesamten Bauteilfläche – d.h. alle Orientierungen (Fassade, Fenster..)zusammen erfasst - darstellt. Wird ein Gebäude sowieso saniert, lohnt es sich, ein höheres energetisches Niveau zu erreichen. Die vom Staat finanziell geförderten und mit Krediten bedachten Sanierungskosten amortisieren sich aufgrund der Energieeinsparung.Auch wenn keine Sanierung ansteht, geben es Nachrüstregeln. So müssen bis Ende 2011 in allen unbeheizten Dachräumen die oberste Geschossdecke oder das (geneigte) Dach gedämmt werden (es gelten Ausnahmen). An den Kragen geht es vielen Stromheizungen. Im Betrieb sind sie oft besonders teuer. Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten werden ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen.Voraussetzung ist, dass sie vor 1990 installiert wurden und das einzige Heizsystem darstellen. Geräte, die nach 1990 in Betrieb gingen, müssen spätestens 30 Jahre nach Einbau außer Betrieb genommen werden. Für Strom aus erneuerbaren Energien gibt es neue Anreize. So kann der aus Photovoltaikanlagen gewonnene Strom auf den Endenergiebedarf des Gebäudes angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird.Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 sind der Eigentümer und die ausführenden Firmen. Der Nachweis erfolgt über die Unternehmererklärung,die der Eigentümer auf Verlangen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen hat. In der Erklärung bestätigt der ausführende Unternehmer,dass er die EnEV 2009 bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung eingehalten aufzubewahren. hat. Die Unternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens fünf Jahre Die KfW- Bank passt ihre Förderprogramme an die neue EnEV 2009 an und führt neue Förderstufen für das KfWEffizienzhaus ein. Weiterhin gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes umso attraktiver ist die Förderung. Die Strukturen der Programme bleiben im Wesentlichen unverändert. In Zukunft werden sechs KfWEffizienzhausstandards gefördert (KfW- Effizienzhaus 130,115,100,85,70,55). Die Zahl hinter „KfW- Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 sein darf. Je kleiner die Zahl desto niedriger und besser das Energieniveau und desto höher die Förderung. Der Energieberater – Ausgabe 16 10/2009 Kommentar: Meiner Meinung nach hat die neue Energieeinsparverordnung 2009 die große Chance vertan, gerade im Neubaubereich ein Zeichen zu setzten. Den kleinen Schritt die gerade einmal 2 Jahre geltende EnEV 2007 um 30 Prozent aufzuwerten, ist meines Erachtens vergebene Liebesmühe. Für 2012 ist eine weitere Verschärfung um 30 % geplant und bis 2018 soll der Passivhausstandard Pflicht werden. Wir haben heute schon die Möglichkeit und die Erfahrung Passivhausstandard und sogar besser (Nullenergie- und Plusenergie Bauten)umzusetzen. Dem Handwerker vor Ort ist es bei der Ausführung seiner Arbeiten egal, ob beim Wärmedämmverbundsystem 16 cm oder 30 cm verarbeitet werden. Gleiches gilt bei der Wahl der Fensterverglasung, der Arbeitsablauf ist bei beiden Maßnahmen der gleiche. Die Amortisierung für den materiellen Mehraufwand erfolgt aufgrund der Energieeinsparung und das Wegfallen einer teuren Heizungsanlage (Wärmepumpen, Palettsheizung) die beim Passivhaus durch eine kostengünstigere Lüftungsanlage ersetzt wird. Geht man davon aus, dass in naher Zukunft Lüftungsanlagen in Neubauten zur Pflicht werden bzw. generell Eingebaut werden sollten, darf man diese Kosten eigentlich nicht berücksichtigen. Weiterhin kann man davon ausgehen, dass sich die Produktionskosten für dreifach verglaste Thermoverglasung, durch die Standardisierung, in kürzester Zeit maßgeblich verringern werden. Außerdem werden die Hausbesitzer so unabhängiger von künftigen Energiepreissteigerungen und unterstützen sinnvoll die Bemühungen den CO2- Ausstoß zu verringern. Ihr Peter Hensel, Energieberater