Gestaltungshandbuch Siedlung Edelweißweg und Lohkampsiedlung Inhalt Einleitung………………………………………………………………………………... 2 Erhaltungsbereich………….…………………………………………………………… 3 Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße Gebäudekomposition………………………………………………………………… 7 Wohnhauserweiterungen/ weitere Gebäude und Abbruch/ Neubau……………… 7 An- und Vorbauten……………………………………………………………………… 7 Garagen/ Carports……………………………………………………………………… 8 Fassadengestaltung………………………………………………………………….. 8 Dachgestaltung………………………………………………………………………... 9 Dacheindeckung………………………………………………………………………... 9 Gauben…………………………………………………………………………………... 9 Dachflächenfenster…………………………………………………………………….. 9 Kombination verschiedener Dachelemente………………………………………….. 9 Freiflächengestaltung………………………………………………………………… 10 Vorgärten………………………………………………………………………………… 10 Hausgärten……………………………………………………………………………… 10 Sammelstellplatzanlagen………………………………………………………………. 10 Lohkampsiedlung Gebäudekomposition………………………………………………………………… 13 Wohnhauserweiterungen/ weitere Gebäude und Abbruch/ Neubau……………… 13 An- und Vorbauten……………………………………………………………………… 13 Rückwärtige Nebengebäude …………………………………………………………. 14 Garagen/ Carports……………………………………………………………………… 14 Fassadengestaltung………………………………………………………………….. 15 Dachgestaltung………………………………………………………………………... 16 Dacheindeckung………………………………………………………………………... 16 Gauben…………………………………………………………………………………... 16 Dachflächenfenster…………………………………………………………………….. 16 Kombination verschiedener Dachelemente…………………………………………. 16 Freiflächengestaltung………………………………………………………………… 17 Vorgärten………………………………………………………………………………… 17 Hausgärten……………………………………………………………………………… 17 Einleitung So soll langfristig das harmonische Stadtbild gesichert und qualitativ ergänzt werden. Die Gestaltregeln sollen dazu beitragen, dass jedes einzelne der im Geltungsbereich der städtebaulichen Erhaltungsverordnung befindlichen Grundstücke in einem hochwertigen Bebauungszusammenhang bleibt und der ortsbildprägende Zusammenhalt der Siedlungen erhalten wird. Die Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße und die Lohkampsiedlung im Westen Eidelstedts sind aufgrund ihrer städtebaulichen Ordnung, ihres homogenen Stadtund Straßenbilds und ihrer Quartiersbildung überzeugende Beispiele für den Städtebau und die Architektur der Nachkriegszeit. Da die Gebäude als Reihenhäuser bzw. Doppelhäuser unmittelbar an die Nachbargebäude angrenzen, ist bei beabsichtigten baulichen Veränderungen eine frühzeitige Abstimmung mit den Nachbarn bezüglich gestalterischer und konstruktiver Belange zu empfehlen. Insbesondere bei energetischen Sanierungen werden sich die Stärken der Außenwände bzw. der Dächer verändern. Auch wenn diese Maßnahmen nicht gleichzeitig vorgenommen werden, so soll doch das langfristige Ziel sein, eine einheitliche Fassaden- und Dachlandschaft zu erreichen. Die Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße In diesem Quartier bestimmen Reihenhäuser aus den frühen 1960er Jahren das Straßenbild. Die Reihen sind gruppenweise einheitlich mit roten oder gelben Klinkern verkleidet. Unterschiedlich tiefe Vorgartenbereiche bilden als private Grünflächen einen Abstand zu den Straßen und die Hausgärten ergänzen den Freiraumbezug der Wohneinheiten. Im Zusammenhang mit den öffentlichen Grünflächen ergibt sich ein aufgelockertes, durchgrüntes Siedlungsbild. Erläuterungen zum Verfahren Bei geplanten Baumaßnahmen an den Gebäuden und den dazugehörigen Freiflächen können sich Bauherren und Planer anhand des Gestaltungshandbuchs über die Zielsetzungen der städtebaulichen Erhaltungsverordnung informieren. Das Handbuch soll dabei als Leitfaden zur ersten Orientierung dienen, die aufgeführten Beispiele sind nicht abschließend, sondern sollen einen gestalterischen Rahmen aufzeigen. Zur persönlichen Beratung stehen die auf der letzten Seite genannten Ansprechpartner nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Die Lohkampsiedlung Die Lohkampsiedlung ist ein gelungenes Beispiel der Gartenstadtidee der Nachkriegszeit. In den 1950er Jahren errichtet, sollte sie einer breiten Bevölkerungsschicht den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen und die Selbstversorgung der Bevölkerung sichern. Die Gebäude sind als Doppelhäuser perlenartig parallel zu den Straßen aufgereiht und straßenweise einheitlich verklinkert oder verputzt. Ergänzt werden die Wohngebäude durch zurückgesetzte Nebengebäude, die ursprünglich der Kleintierhaltung dienten sowie tiefe Hausgärten. Alle Änderungen an baulichen Anlagen und privaten Freiflächen sind beim Fachamt Bauprüfung zu beantragen. Dies gilt auch für Bauvorhaben, die nach Anlage 2 zur Hamburgischen Bauordnung genehmigungsfrei sind. Neben dem Antrag müssen aussagefähige Unterlagen gemäß Bauvorlagenverordnung eingereicht werden. Das Fachamt Bauprüfung wird dann eine Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch erteilen, sofern das Bauvorhaben den Zielen der städtebaulichen Erhaltungsverordnung entspricht. Zielsetzung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Um die Gestaltqualitäten beider Siedlungen langfristig zu sichern wurde eine städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Entsprechend den Festsetzungen der städtebaulichen Erhaltungsverordnung bedürfen „zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung.“ Eine Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch beinhaltet keine Genehmigung nach anderen Vorschriften. Diese ggf. erforderlichen zusätzlichen Genehmigungen müssen, wie auch in Bereichen ohne städtebauliche Erhaltungsverordnung, gesondert beantragt werden. Hierzu zählen unter Anderem bauordnungsrechtliche Vorschriften, wie z.B. Belange des Brandschutzes, des Naturschutzes und Genehmigungen nach Hamburger Wegegesetz wie z.B. die Genehmigung von Gehwegüberfahrten. Das Gestaltungshandbuch soll als Leitfaden die bauliche Entwicklung der beiden Siedlungen begleiten. Unter Berücksichtigung der typischen Merkmale beider Siedlungen werden Empfehlungen zur Gestaltung der Gebäudekubatur, der Fassaden, Dächer und Freiflächen als Mindestanforderungen formuliert und illustriert. Das Handbuch soll Bauherren, Eigentümern und Planern als beratendes Instrument und Orientierungshilfe zur Verfügung stehen. Wenn der im Handbuch aufgezeigte gestalterische Rahmen eingehalten wird, kann die Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch kurzfristig erteilt werden. Bei Abweichungen entsteht Aufgrund der notwendigen Einzelfallprüfung ein erhöhter Zeit- und Kostenaufwand. Hierbei geht es nicht um eine historische Konservierung des Ursprungszustands sondern um eine an zeitgemäße Wohn- und Lebensgewohnheiten angepasste Weiterentwicklung der Quartiere. 2 Die Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße Gebäudekomposition An- und Vorbauten: Windfang • Der Windfang soll sich an die Architektur- und Formensprache des Hauptbaukörpers anpassen und sich in Größe und Form unterordnen. Er sollte als eingeschossiger Kubus mit Flachdach ausgeführt werden. • Die nachfolgend aufgeführten Außenmaße sollten nicht überschritten werden: - Breite: maximal 50% der Gebäudebreite, jedoch nicht mehr als 3,0 m - Tiefe: maximal 2,0 m - Die Traufhöhe des Hauptbaukörpers soll nicht überschritten werden • Der Windfang soll überwiegend massiv ausgeführt und in Material und Farbe dem Bestand entsprechend gestaltet werden • An Gebäuden, die an ihrer Eingangsseite bereits einen Erker besitzen (z.B. Schlüsselblumenweg 1016), sollte auf weitere Vorbauten verzichtet werden Die Bebauung im Bereich Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße besteht hauptsächlich aus ein- und zweigeschossigen Reihenhäusern mit Satteldach im klar gegliederten Baustil der 1950er bis 1960er Jahre. Teilweise stehen die Gebäude mit großzügigen Vorgärten als Reihenhäuser parallel zur Straße, teilweise sind sie als Zeilen angeordnet. Aufgrund der geringen Grundfläche sind die Gebäude für jeweils eine Wohneinheit ausgelegt. Auch wenn zum Teil unmaßstäbliche oder milieufremde Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden, ist in der Siedlung die Bebauungsstruktur noch klar abzulesen. Zukünftige Wohnhauserweiterungen und Anbauten sowie Neubauten sollen sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen und dieses in einer zeitgemäßen Architektur- und Formensprache sinnvoll ergänzen. Gestaltungsrahmen für die Errichtung eines Windfangs An- und Vorbauten: Eingangsüberdachung • Eingangsüberdachungen sollten als leichtes Element, z.B. als Glasdach mit einer filigranen Stahlkonstruktion, ausgeführt werden. Im Schwarzplan ist das Gestaltungsprinzip der Edelweißsiedlung deutlich ablesbar. An- und Vorbauten: Wintergärten und Terrassenüberdachungen Wohnhauserweiterungen, weitere Gebäude und Abbruch/ Neubau • Wintergärten und Terrassenüberdachungen sollten ausschließlich an der Rückseite der Gebäude angeordnet werden. Sie sollten in Gestaltung und Konstruktion zurückhaltend ausgeführt werden. • Die nachfolgend aufgeführten Außenmaße sollten nicht überschritten werden - Anschlusshöhe am Gebäude: max. 3,0 m; die an einigen Gebäuden zwischen den Fenstern des Erdgeschosses und des Obergeschosses vorhandene farbige Fläche soll nicht mehr als zur Hälfte verdeckt werden. - Tiefe: maximal 3,0 m • Es soll nur eine Wohneinheit pro Reihenhaus erstellt werden • Eine Erweiterung der Reihenhäuser ist nur in Form einer Verlängerung der Endreihenhäuser möglich. Bei Erweiterungen bzw. Abbruch und Neubau sollte die Typologie der Reihenhausbebauung berücksichtigt werden: - Die vordere und hintere Bauflucht soll aufgenommen werden - Die Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachform sind weiterzuführen • Neue, freistehende Hauptgebäude in den Gärten wie z.B. Wohnhäuser oder Gebäude für freie Berufe sind nicht zulässig • Anbauten sollen als untergeordnete Bauteile wie z.B. Eingangsvorbauten oder Wintergärten ausgeführt werden 7 Fassadengestaltung Garagen/ Carports (offene Stellplätze: s. „Freiflächengestaltung/ Vorgärten“) Die Fassaden sind ein prägender Bestandteil eines Gebäudes oder Gebäudeensembles sowie des Straßenbildes und bedürfen demgemäß großer gestalterischer Aufmerksamkeit. Das in der Siedlung immer noch vorzufindende und milieuprägende homogene Straßenbild mit einheitlichen Fassadenmaterialien soll erhalten bleiben. Stellplätze können auf den Grundstücken grundsätzlich nur für den durch die Bebauung verursachten Bedarf zugelassen werden; das bedeutet: ein Stellplatz je Wohneinheit. Garagen und Carports sollen nicht in den Vorgärten errichtet werden. Das Straßenbild, welches insbesondere durch die begrünten Vorgärten und die Hausfassaden bestimmt wird, würde durch dominante bauliche Anlagen wie Carports nachhaltig beeinträchtigt. Die Fassaden der Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße sind einheitlich in Rot- oder Gelbklinker ausgeführt. Einige Reihen der Gelbklinkersiedlung werden durch bauzeittypische Zierelemente, wie z.B. abgesetzte Farbflächen zwischen den Erd- und Obergeschossfenstern, ergänzt. • Bei Endreihenhäusern kann neben dem Gebäude ein überdachter Stellplatz in Form einer Garage oder eines Carports oder ein offener Stellplatz errichtet werden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Vorgarten sollte nicht angelegt werden. • Garagen und Carports sollen als untergeordnetes eingeschossiges Bauteil mit Flachdach erstellt werden. Die Größe sollte möglichst gering gehalten werden. • Garagen sollten Material und Farbe des Hauptbaukörpers aufnehmen, Carports in zurückhaltender Gestaltung in Holz ausgeführt werden. • Die Zufahrt sollte mit Rasengittersteinen oder mit befestigten Fahrspuren erstellt werden und nicht breiter als 2,5 m sein. • Bei Umgestaltung der Fassaden, wie z.B. Fassadensanierung oder dem Aufbringen von Wärmedämmverbundsystem sollte die ursprüngliche Fassadengestaltung erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Das Material und die Farbe der Verkleidung, der Fugen und der Zierelemente soll an den Bestand angepasst werden. • Um Vor- und Rücksprünge in den Fassaden zu vermeiden, soll die Stärke der Wärmedämmung und Verkleidung für die Reihe einheitlich ausgeführt werden. Daher empfiehlt sich bereits im Planungsstadium eine frühzeitige Absprache mit den Nachbarn der jeweiligen Reihenhauszeile. • Die Gestaltung und Farbe von Türen, Fenstern und Rollläden soll an den Bestand angepasst oder einheitlich erneuert werden. Hierbei sollte die Architektursprache des Baukörpers berücksichtigt und eine angemessene Gestaltung angestrebt werden. Reihenhäuser mit Carports Gelbklinkerfassaden mit bauzeittypischen Gestaltelementen 8 Dachgestaltung • Dachaufbauten sollten nur in Form von Gauben ausgeführt werden und sich in ihrer Größe und Kubatur der Dachfläche unterordnen • Die Breite der Gaube soll 1/3 der Trauflänge des dazugehörigen Gebäudes nicht überschreiten. • Alle Gauben sollten auf einer gemeinsamen horizontalen Linie angeordnet werden. • Diese sollte sich an einer Brüstungshöhe von ca. 90 cm für das in der Gaube befindliche Fenster orientieren. So ergibt sich in der Außenansicht ein Abstand von ca. 4 Dachziegelreihen zwischen Traufe und Dachgaube. • Dieser Abstand sollte auch zum seitlichen Dachrand gewahrt werden. • Gauben sollen mit einem flach abgeschleppten Dach ausgeführt werden. • Die Dacheindeckung und die Verkleidung der Gauben sollten farblich dem Hauptdach angepasst werden. • Sind bereits Gauben auf dem eigenen oder den Nachbardächern vorhanden, sollen sich weitere Gauben in Format und Lage in der Dachfläche an diesen orientieren. • Die Errichtung von Gauben und Loggien in der zweiten Ebene (Spitzboden) ist nicht zulässig. Dächer stellen die „fünfte Fassade“ eines Gebäudes dar und prägen insbesondere aufgrund ihrer Fernwirkung das Straßenbild. Das Dach schließt das Gebäude nach oben ab und soll in seiner Gestaltung ruhig wirken und in harmonischer Beziehung zum Gesamtgebäude stehen. Dachaufbauten sollen sich gegenüber der Dachfläche deutlich unterordnen und die Dachlandschaft nicht dominieren. In der Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße ist fast durchgängig eine einheitliche Dachgestaltung vorhanden. Diese soll dauerhaft erhalten werden. Dacheindeckung Bei Erneuerung der Dacheindeckung bzw. dem Aufbringen von Wärmedämmung sollte das Erscheinungsbild des Daches erhalten bleiben. Dies umfasst die Dachform, die Dachneigung, das Material der Eindeckung sowie die Farbe. • Um unterschiedliche Trauf- und Firsthöhen zu vermeiden, soll die Stärke der Wärmedämmung und Eindeckung für die Reihe einheitlich ausgeführt werden. Daher empfiehlt sich bereits im Planungsstadium eine frühzeitige Absprache mit den Nachbarn der jeweiligen Reihenhauszeile. • Die Dächer der Siedlung sind überwiegend mit unglasierten graubraunen bis anthrazitfarbenen Ziegelpfannen gedeckt. In dieses Farbspektrum soll sich eine neue Dacheindeckung einfügen. Gestaltungsrahmen für die Errichtung von Dachgauben Dachflächenfenster Dachflächenfenster sollen ohne Aufkeilrahmen bündig in die Dachfläche eingesetzt werden. Sie sollen auf einer gemeinsamen horizontalen Linie liegen und möglichst gleichmäßig über das Dach verteilt werden. Ziegelfassaden und grau- braune bis anthrazitfarbene Dächer prägen das harmonische Erscheinungsbild der Edelweißsiedlung Kombination verschiedener Dachelemente Gauben Dachgauben, Dachflächenfenster und Solaranlagen sollten zurückhaltend miteinander kombiniert werden. Die Kombination aus verschiedenen Bauelementen lässt das Dach unruhig und ungeordnet wirken, daher sollte darauf geachtet werden, dass die Elemente einen ausreichenden Abstand zueinander einhalten und dass Größe, Material, Farbgestaltung sowie die Lage in der Dachfläche aufeinander abgestimmt sind. Die Dachelemente sollen auf einer gemeinsamen horizontalen Linie angeordnet werden. Die Anordnung und das Volumen der Gauben auf der Dachfläche sollen ausgewogen sein. Dachgauben sollen nur in den Gebäuden mit ungleichschenkligen Satteldächern auf der flach geneigten Dachseite ausgeführt werden. Da Gauben aufgrund der flachen Dachneigung stark aus der Dachfläche hervortreten, sollen diese möglichst zurückhaltend gestaltet werden. Bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen mit aufgehendem Mauerwerk und nicht zu Wohnzwecken genutzten Dachgeschossen ist die Errichtung von Dachgauben nicht zulässig. 9 7 8 Freiflächengestaltung Die Reihenhäuser der Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße sind aufgelockert in großzügigen Grünflächen verteilt. Dort, wo die Reihen parallel zur Straße stehen, dominieren tiefe Vorgärten das Straßenbild. Die Hausgärten sind teilweise zu den angrenzenden öffentlichen Grünflächen orientiert. So entsteht der Eindruck einer offenen, durchgrünten Gartenlandschaft. Das freundliche durchgrünte Siedlungsbild soll gesichert werden, daher sollen die Hausgärten von Bebauung freigehalten werden und die Vorgärten als einladender grüner Eingang erhalten bleiben. Grüne Vorgärten bestimmen das Straßenbild der Edelweißsiedlung Hausgärten Vorgärten • Die Hausgärten sollen von Bebauung freigehalten werden. • Es wird empfohlen, keine Zäune zu ziehen. Wenn eine Abgrenzung unentbehrlich ist, dann soll der Zaun nicht höher als 1 m sein, er soll durchbrochen sein und dauerhaft begrünt werden (z.B. mit Rankgewächsen oder Hecken). Alternativ kann eine Hecke gepflanzt werden. • In jedem Garten darf maximal ein Nebengebäude, z.B. ein Gerätehaus, errichtet werden. • Um die Typologie des durchgrünten Wohnquartiers zu erhalten, sollen maximal 30% der Vorgartenfläche versiegelt werden; die restliche Fläche soll unversiegelt bleiben, gärtnerisch angelegt und begrünt werden. • Es sollen nur notwendige Zugänge und Zufahrten angelegt und befestigt werden. • Stellplätze in den Vorgärten können nur an der Lohkampstraße zugelassen werden, da das Abstellen der PKW entlang der Straße auf dieser Straßenseite nicht möglich und bereits eine Vorprägung vorhanden ist. • Folgende Gestaltungskriterien sollen bei der Anlage von Stellplätzen im Vorgarten berücksichtigt werden: - Stellplätze können auf den Grundstücken grundsätzlich nur für den durch die Bebauung verursachten Bedarf zugelassen werden - Stellplätze im Vorgarten sind nur dort zulässig, wo die Unterbringung eines PKW nicht an anderer, besser geeigneter, Stelle möglich ist, z.B. bei Endreihenhäusern neben dem Gebäude. - Wird ein Stellplatz im Vorgarten errichtet, dürfen maximal 50% der Vorgartenfläche versiegelt werden; die restliche Fläche soll unversiegelt bleiben, gärtnerisch angelegt und begrünt werden. - Der Stellplatz sollte eine Größe von 2,5 m * 5,0 m nicht überschreiten; diese Größe ist ausreichend für einen PKW. - Zu den seitlichen Grundstücksgrenzen soll ein mindestens 50 cm breiter Streifen unbebaut bleiben und begrünt werden. - Gehwegüberfahrten von benachbarten Grundstücken sollen möglichst zusammengelegt werden. • Standplätze für Müllbehälter und Abstellanlagen für Fahrräder sollten gestalterisch zurückhaltend ausgeführt und ihre Größe auf das notwendige Maß beschränkt werden. • In den Vorgärten sollen keine baulichen Anlagen wie z.B. Schuppen errichtet werden. • Es wird empfohlen, keine Zäune zu ziehen. Wenn eine Abgrenzung unentbehrlich ist, dann soll der Zaun nicht höher als 1 m sein, er soll durchbrochen sein und dauerhaft begrünt werden (z.B. mit Rankgewächsen oder Hecken). Alternativ kann eine Hecke gepflanzt werden. Sammelstellplatzanlagen Werden neue Sammelstellplatzanlagen errichtet oder bereits vorhandene saniert, sollen diese mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche hergestellt und mit einer Hecke eingefriedet werden. 10 Die Lohkampsiedlung Gebäudekomposition - Eine rückwärtige Erweiterung sollte, entsprechend den bereits vorhandenen Erweiterungsbauten, rechtwinklig zum Hauptgebäude errichtet werden. Die Traufhöhe soll aufgenommen und weitergeführt werden, der First soll nicht höher als der des Hauptbaukörpers sein. Eine eingeschossige Erweiterung mit Flachdach ist ebenfalls möglich. • Die Tiefe der Wohnhauserweiterung soll sich an den bereits realisierten rückwärtigen Anbauten orientieren und einen Mindestabstand von 2,0 m zur vorderen Bauflucht der rückwärtigen Nebengebäude einhalten. (s. Skizze „Baufluchten in der Lohkampsiedlung“) • Zusätzliche freistehende Hauptgebäude in den Gärten wie z.B. Wohnhäuser oder Gebäude für freie Berufe sind nicht zulässig • Anbauten wie z.B. Eingangsvorbauten oder Wintergärten sollen als untergeordnete Bauteile ausgeführt werden In der Lohkampsiedlung bestimmen traufständig angeordnete Doppelhäuser mit Satteldach aus den 1950er Jahren das Straßenbild. Jede Doppelhaushälfte war ursprünglich für eine Familie geplant, durch nachträglich errichtete Anbauten wurde teilweise eine zweite Wohneinheit geschaffen. Die zwischen den Doppelhäusern angeordneten Zufahrten geben den Blick auf eine zweite Baureihe frei. Dort befinden sich ehemals als Kleintierställe genutzte eingeschossige Nebengebäude mit flach geneigtem Satteldach, die als Garagen, Abstellräume oder Gartenhäuser umfunktioniert wurden. Im Jasminweg und im Alpenrosenweg sind die Wohngebäude mit eingeschossigen Bauteilen verbunden und wie Ketten aneinandergereiht. Auch wenn zum Teil unmaßstäbliche oder milieufremde Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden, ist in der Siedlung die Bebauungsstruktur noch klar abzulesen. Zukünftige Wohnhauserweiterungen und Anbauten sowie Neubauten sollen sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen und dieses in einer zeitgemäßen Architektur- und Formensprache sinnvoll ergänzen. An- und Vorbauten: Windfang • Vorbauten sollen nur bei ausreichend tiefen Vorgärten ausgeführt werden; es soll ein Mindestabstand von 2,0 m zur Straßenbegrenzungslinie eingehalten werden. • Der Windfang soll sich an die Architektur- und Formensprache des Hauptbaukörpers anpassen und in Größe und Form unterordnen. Er sollte als eingeschossiger Baukörper mit flach abgeschlepptem Dach oder mit Flachdach ausgeführt werden. • Die nachfolgend aufgeführten Außenmaße sollten nicht überschritten werden: - Breite: maximal 50% der Gebäudebreite, jedoch nicht mehr als 3,5 m - Tiefe: maximal 2,0 m • Der Windfang soll überwiegend massiv ausgeführt und in Material und Farbe dem Bestand entsprechend gestaltet werden. Im Schwarzplan ist das Gestaltungsprinzip der Lohkampsiedlung deutlich ablesbar Wohnhauserweiterungen, weitere Gebäude und Abbruch/ Neubau • Es sollen maximal zwei Wohneinheiten pro Grundstück erstellt werden • Bei Erweiterungen des bestehenden Wohngebäudes bzw. Abbruch und Neubau sollte die Typologie der Doppelhausbebauung berücksichtigt werden • Eine Erweiterung der Doppelhäuser ist parallel zur Straße oder im rückwärtigen Bereich möglich: - Bei einer Erweiterung des Doppelhauses parallel zur Straße sollte die vordere und hintere Bauflucht aufgenommen werden. Die Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachform sind weiterzuführen. Gestaltungsrahmen für die Errichtung eines Windfangs 13 An- und Vorbauten: Eingangsüberdachung Garagen/ Carports (offene Stellplätze: s. „Freiflächengestaltung/ Vorgärten“) • Eingangsüberdachungen sollten als leichtes Element, z.B. als Glasdach mit einer filigranen Stahlkonstruktion, ausgeführt werden. Stellplätze können auf den Grundstücken grundsätzlich nur für den durch die Bebauung verursachten Bedarf zugelassen werden; das bedeutet: ein Stellplatz je Wohneinheit. Garagen und Carports sollen nicht in den Vorgärten errichtet werden. Das Straßenbild, welches insbesondere durch die begrünten Vorgärten und die Hausfassaden bestimmt wird, würde durch dominante Einbauten wie Carports nachhaltig beeinträchtigt. An- und Vorbauten: Wintergärten und Terrassenüberdachungen • Wintergärten und Terrassenüberdachungen sollten ausschließlich an der Rückseite der Gebäude angeordnet werden. Sie sollten in Gestaltung und Konstruktion zurückhaltend ausgeführt werden. • Die nachfolgend aufgeführten Außenmaße sollten nicht überschritten werden: - Anschlusshöhe am Gebäude: maximal 3,0 m - Die Tiefe des Wintergartens/ der Terrassenüberdachung soll sich an den bereits realisierten rückwärtigen Anbauten orientieren und einen Mindestabstand von 2,0 m zur Bauflucht der rückwärtigen Nebengebäude einhalten. (s. Skizze „Baufluchten in der Lohkampsiedlung“) • Die vorhandenen Nebengebäude sollten als Garage genutzt werden. Ist dies nicht möglich, kann ein Carport aus Holz in zurückhaltender Gestaltung als untergeordnetes eingeschossiges Bauteil am Giebel errichtet werden. • Die Zufahrt sollte mit Rasengittersteinen oder mit befestigten Fahrspuren erstellt werden und nicht breiter als 2,5 m sein. Rückwärtige Nebengebäude Die rückwärtig gelegenen, ehemals als Kleintierställe genutzten Nebengebäude, können als untergeordnete Nebenanlagen z.B. als Garage oder Abstellraum genutzt werden. Eine Wohnnutzung oder die Nutzung der Gebäude für freiberufliche Tätigkeiten ist nicht genehmigungsfähig. • Bei Umbau oder Neubau sollen die Gebäude dem Bestand entsprechend paarweise aneinandergebaut werden. Dabei ist die vordere Bauflucht aufzunehmen. • Das Gebäude soll als eingeschossiger Baukörper mit einem flach geneigten Satteldach ausgeführt werden. Die Trauf- und Firstlinie des Nachbargebäudes soll weitergeführt werden. Um den Einbau von Garagentoren zu ermöglichen, kann die Traufe auf das baukonstruktiv notwendige Maß angehoben werden. Eine Abstimmung mit dem Nachbarn ist zu empfehlen. • Der Baukörper soll eine Tiefe von 7,0 m nicht überschreiten. Nutzung des ehemaligen Stallgebäudes als Garage Baufluchten in der Lohkampsiedlung 14 Fassadengestaltung Die Fassaden sind ein prägender Bestandteil eines Gebäudes oder Gebäudeensembles sowie des Straßenbildes und bedürfen demgemäß großer gestalterischer Aufmerksamkeit. Das in der Siedlung immer noch vorzufindende und milieuprägende homogene Straßenbild mit einheitlichen Fassadenmaterialien soll erhalten bleiben. In der Lohkampsiedlung sind rote und weiße Straßen vorzufinden. Die Fassaden der Wohngebäude und der zurückgesetzten Nebengebäude wurden ursprünglich straßenweise einheitlich entweder in rotem Klinker oder in hellem Putz errichtet. Einige Doppelhaushälften haben in den letzten Jahren neue Fassaden erhalten, diese fügen sich nicht immer harmonisch in das Straßenbild ein. • Bei Umgestaltung der Fassaden, wie z.B. Fassadensanierung oder dem Aufbringen von Wärmedämmverbundsystem sollte die ursprüngliche Fassadengestaltung erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Das Material und die Farbe der Verkleidung und der Fugen soll an den Bestand angepasst werden. • Um Vor- und Rücksprünge in den Fassaden zu vermeiden, soll die Stärke der Wärmedämmung und Verkleidung für das Doppelhaus einheitlich ausgeführt werden. Daher empfiehlt sich bereits im Planungsstadium eine frühzeitige Absprache mit den Nachbarn. • Die Gestaltung und Farbe von Türen, Fenstern und Rolläden soll an den Bestand angepasst oder einheitlich erneuert werden. Hierbei sollte die Architektursprache des Baukörpers berücksichtigt und eine angemessene Gestaltung angestrebt werden. Ein straßenweise einheitliches Fassadenmaterial und rot- braune bis grau- braune Dächer prägen das harmonische Erscheinungsbild der Lohkampsiedlung 15 Dachgestaltung • Sind bereits Gauben auf dem eigenen oder dem Nachbardach vorhanden, sollen sich weitere Gauben in Format und Lage in der Dachfläche an diesen orientieren. • Die Errichtung von Gauben und Loggien in der zweiten Ebene (Spitzboden) ist nicht zulässig. Dächer stellen die „fünfte Fassade“ eines Gebäudes dar und prägen insbesondere aufgrund ihrer Fernwirkung das Straßenbild. Das Dach schließt das Gebäude nach oben ab und soll in seiner Gestaltung ruhig wirken und in harmonischer Beziehung zum Gesamtgebäude stehen. Dachaufbauten sollen sich gegenüber der Dachfläche deutlich unterordnen und die Dachlandschaft nicht dominieren. In der Lohkampsiedlung ist fast durchgängig eine einheitliche Dachgestaltung vorhanden. Diese soll dauerhaft erhalten werden. Dacheindeckung Bei Erneuerung der Dacheindeckung bzw. dem Aufbringen von Wärmedämmung sollte das Erscheinungsbild des Daches erhalten bleiben. Dies umfasst die Dachform, die Dachneigung, das Material der Eindeckung sowie die Farbe. • Um unterschiedliche Trauf- und Firsthöhen zu vermeiden, soll die Stärke der Wärmedämmung und Eindeckung für das Doppelhaus einheitlich ausgeführt werden. Daher empfiehlt sich bereits im Planungsstadium eine frühzeitige Absprache mit den Nachbarn. • Die Dächer der Lohkampsiedlung sind überwiegend mit unglasierten rotbraunen, braunen und graubraunen Ziegelpfannen gedeckt. In dieses Farbspektrum sollte sich eine neue Dacheindeckung einfügen. Gestaltungsrahmen für die Errichtung von Dachgauben Dachflächenfenster Dachflächenfenster sollen ohne Aufkeilrahmen bündig in die Dachfläche eingesetzt werden. Sie sollen auf einer gemeinsamen horizontalen Linie liegen und möglichst gleichmäßig über das Dach verteilt werden. Kombination verschiedener Dachelemente Dachgauben, Dachflächenfenster und Solaranlagen sollten zurückhaltend miteinander kombiniert werden. Die Kombination aus verschiedenen Bauelementen lässt das Dach unruhig und ungeordnet wirken, daher sollte darauf geachtet werden, dass die Elemente einen ausreichenden Abstand zueinander einhalten und dass Größe, Material, Farbgestaltung sowie die Lage in der Dachfläche aufeinander abgestimmt sind. Die Dachelemente sollen auf einer gemeinsamen horizontalen Linie angeordnet werden. Gauben • Dachaufbauten sollten nur in Form von Gauben ausgeführt werden und sich in ihrer Größe und Kubatur der Dachfläche unterordnen. • Die Gesamtbreite aller Gauben sollte 50% der Trauflänge des dazugehörigen Gebäudes nicht überschreiten. • Alle Gauben sollten auf einer gemeinsamen horizontalen Linie angeordnet werden. • Diese sollte sich an einer Brüstungshöhe von ca. 90 cm für das in der Gaube befindliche Fenster orientieren. So ergibt sich in der Außenansicht ein Abstand von ca. 4 Dachziegelreihen zwischen Traufe und Dachgaube. • Dieser Abstand sollte auch zum seitlichen Dachrand gewahrt werden. • Jede Gaube soll, entsprechend den in der Siedlung bereits häufig vorzufindenden Gauben, als Einzeloder Doppelgaube errichtet werden, d.h. mit einem oder mit zwei Fenstern. Zur Gartenseite können die Gauben breiter sein. • Gauben sollten mit einem flach geneigten Satteldach erstellt werden • Die Dacheindeckung und die Verkleidung der Gauben sollten farblich an das Hauptdach angepasst werden. 16 Freiflächengestaltung Das Ortsbild der Lohkampsiedlung wird in besonderem Maße durch die großzügigen privaten und öffentlichen Freiflächen bestimmt. Die Grundstücke sind schmal und sehr tief, zur Straßenseite sind kleine Vorgärten vorhanden, die unbebauten Hausgärten der gegenüberliegenden Grundstücke grenzen unmittelbar aneinander. So entsteht zur Straßenseite durch eine homogene Bauflucht der Eindruck einer „Dorfstraße“ und gartenseitig ein üppig begrünter ruhiger Freiraum. Das freundliche durchgrünte Siedlungsbild soll gesichert werden, daher sollen die Hausgärten von Bebauung freigehalten werden und die Vorgärten als einladender grüner Eingang erhalten bleiben. Begrünte Vorgärten prägen das Straßenbild der Lohkampsiedlung Vorgärten Hausgärten • Um die Typologie des durchgrünten Wohnquartiers zu erhalten, sollen maximal 30% der Vorgartenfläche versiegelt werden; die restliche Fläche soll unversiegelt bleiben, gärtnerisch angelegt und begrünt werden. • Es sollen nur notwendige Zugänge und Zufahrten angelegt und befestigt werden. • Folgende Gestaltungskriterien sollen bei der Anlage von Stellplätzen im Vorgarten berücksichtigt werden: - Stellplätze können auf den Grundstücken grundsätzlich nur für den durch die Bebauung verursachten Bedarf zugelassen werden - Stellplätze im Vorgarten sind nur dort zulässig, wo die Unterbringung eines PKW nicht an anderer, besser geeigneter, Stelle möglich ist, z.B. im rückwärtigen Nebengebäude oder neben dem Wohnhaus - Wird ein Stellplatz im Vorgarten errichtet, dürfen maximal 50% der Vorgartenfläche versiegelt werden; die restliche Fläche soll unversiegelt bleiben, gärtnerisch angelegt und begrünt werden. - Der Stellplatz sollte eine Größe von 2,5 m * 5,0 m nicht überschreiten; diese Größe ist ausreichend für einen PKW. - Zu den seitlichen Grundstücksgrenzen soll ein mindestens 50 cm breiter Streifen unbebaut bleiben und begrünt werden. - Die Überfahrten über Straßengräben bzw. Grünflächen im öffentlichen Raum sollen für benachbarte Grundstücke möglichst zusammengelegt werden. • Standplätze für Müllbehälter und Abstellanlagen für Fahrräder sollten vorzugsweise neben oder hinter den Gebäuden angeordnet werden. • In den Vorgärten sollen keine baulichen Anlagen wie z.B. Schuppen errichtet werden. • Es wird empfohlen, keine Zäune zu ziehen. Wenn eine Abgrenzung unentbehrlich ist, dann soll der Zaun nicht höher als 1 m sein, er soll durchbrochen sein und dauerhaft begrünt werden (z.B. mit Rankgewächsen oder Hecken). Alternativ kann eine Hecke gepflanzt werden. • Die Hausgärten sollen von Bebauung freigehalten werden. • Einfriedigungen zwischen den Grundstücken sollen dauerhaft begrünt werden (z.B. mit Rankgewächsen oder Hecken). • In jedem Garten darf maximal ein Nebengebäude, z.B. ein Gerätehaus errichtet werden. 17 Literatur Impressum • Eimsbüttel- Gestaltungsleitfaden für das Bauen im Bestand Freie und Hansestadt Hamburg/ Bezirk Eimsbüttel • Milieuschutz im Bezirk EimsbüttelStadtbildentwicklung Freie und Hansestadt Hamburg/ Bezirk Eimsbüttel Hamburg, 2000 • Wohnen in Hamburg- ein Stadtführer Harms/ Schubert Hamburg, 1989 Herausgeber/ Verfasser: Bezirksamt Eimsbüttel Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Grindelberg 66 20139 Hamburg Internet: www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel Ansprechpartner: -Sprechzeiten nach VereinbarungFachamt Bauprüfung Inga Wrede Tel.: 040 – 428 01 52 15 [email protected] Monika von Mossen Tel.: 040 – 428 01 52 14 [email protected] Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Nadine Jung Tel.: 040 – 428 01 26 43 [email protected] Rolf Schuster Tel.: 040 – 428 01 33 66 [email protected] Bilder: Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg, Dezember 2010 Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Tel: 040 428 23-0 Fachamt Stadtund Landschaftsplanung Fax: 040 428 23-1402 Grindelberg 66 www.hamburg.de/fb 20139 Hamburg www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel