Gestaltungshandbuch

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Gestaltungshandbuch
Siedlung Edelweißweg und Lohkampsiedlung
Inhalt
Einleitung………………………………………………………………………………... 2
Erhaltungsbereich………….…………………………………………………………… 3
Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße
Gebäudekomposition………………………………………………………………… 7
Wohnhauserweiterungen/ weitere Gebäude und Abbruch/ Neubau……………… 7
An- und Vorbauten……………………………………………………………………… 7
Garagen/ Carports……………………………………………………………………… 8
Fassadengestaltung………………………………………………………………….. 8
Dachgestaltung………………………………………………………………………... 9
Dacheindeckung………………………………………………………………………... 9
Gauben…………………………………………………………………………………... 9
Dachflächenfenster…………………………………………………………………….. 9
Kombination verschiedener Dachelemente………………………………………….. 9
Freiflächengestaltung………………………………………………………………… 10
Vorgärten………………………………………………………………………………… 10
Hausgärten……………………………………………………………………………… 10
Sammelstellplatzanlagen………………………………………………………………. 10
Lohkampsiedlung
Gebäudekomposition………………………………………………………………… 13
Wohnhauserweiterungen/ weitere Gebäude und Abbruch/ Neubau……………… 13
An- und Vorbauten……………………………………………………………………… 13
Rückwärtige Nebengebäude …………………………………………………………. 14
Garagen/ Carports……………………………………………………………………… 14
Fassadengestaltung………………………………………………………………….. 15
Dachgestaltung………………………………………………………………………... 16
Dacheindeckung………………………………………………………………………... 16
Gauben…………………………………………………………………………………... 16
Dachflächenfenster…………………………………………………………………….. 16
Kombination verschiedener Dachelemente…………………………………………. 16
Freiflächengestaltung………………………………………………………………… 17
Vorgärten………………………………………………………………………………… 17
Hausgärten……………………………………………………………………………… 17
Einleitung
So soll langfristig das harmonische Stadtbild gesichert
und qualitativ ergänzt werden.
Die Gestaltregeln sollen dazu beitragen, dass jedes
einzelne der im Geltungsbereich der städtebaulichen
Erhaltungsverordnung befindlichen Grundstücke in
einem hochwertigen Bebauungszusammenhang bleibt
und der ortsbildprägende Zusammenhalt der
Siedlungen erhalten wird.
Die Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/
Goldnesselweg/ Lohkampstraße und die
Lohkampsiedlung im Westen Eidelstedts sind aufgrund
ihrer städtebaulichen Ordnung, ihres homogenen Stadtund Straßenbilds und ihrer Quartiersbildung
überzeugende Beispiele für den Städtebau und die
Architektur der Nachkriegszeit.
Da die Gebäude als Reihenhäuser bzw. Doppelhäuser
unmittelbar an die Nachbargebäude angrenzen, ist bei
beabsichtigten baulichen Veränderungen eine
frühzeitige Abstimmung mit den Nachbarn bezüglich
gestalterischer und konstruktiver Belange zu
empfehlen. Insbesondere bei energetischen
Sanierungen werden sich die Stärken der Außenwände
bzw. der Dächer verändern. Auch wenn diese
Maßnahmen nicht gleichzeitig vorgenommen werden,
so soll doch das langfristige Ziel sein, eine einheitliche
Fassaden- und Dachlandschaft zu erreichen.
Die Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/
Goldnesselweg/ Lohkampstraße
In diesem Quartier bestimmen Reihenhäuser aus den
frühen 1960er Jahren das Straßenbild. Die Reihen sind
gruppenweise einheitlich mit roten oder gelben Klinkern
verkleidet. Unterschiedlich tiefe Vorgartenbereiche
bilden als private Grünflächen einen Abstand zu den
Straßen und die Hausgärten ergänzen den
Freiraumbezug der Wohneinheiten. Im Zusammenhang
mit den öffentlichen Grünflächen ergibt sich ein
aufgelockertes, durchgrüntes Siedlungsbild.
Erläuterungen zum Verfahren
Bei geplanten Baumaßnahmen an den Gebäuden und
den dazugehörigen Freiflächen können sich Bauherren
und Planer anhand des Gestaltungshandbuchs über die
Zielsetzungen der städtebaulichen
Erhaltungsverordnung informieren. Das Handbuch soll
dabei als Leitfaden zur ersten Orientierung dienen, die
aufgeführten Beispiele sind nicht abschließend,
sondern sollen einen gestalterischen Rahmen
aufzeigen.
Zur persönlichen Beratung stehen die auf der letzten
Seite genannten Ansprechpartner nach
Terminvereinbarung zur Verfügung.
Die Lohkampsiedlung
Die Lohkampsiedlung ist ein gelungenes Beispiel der
Gartenstadtidee der Nachkriegszeit. In den 1950er
Jahren errichtet, sollte sie einer breiten
Bevölkerungsschicht den Erwerb von Wohneigentum
ermöglichen und die Selbstversorgung der Bevölkerung
sichern. Die Gebäude sind als Doppelhäuser
perlenartig parallel zu den Straßen aufgereiht und
straßenweise einheitlich verklinkert oder verputzt.
Ergänzt werden die Wohngebäude durch
zurückgesetzte Nebengebäude, die ursprünglich der
Kleintierhaltung dienten sowie tiefe Hausgärten.
Alle Änderungen an baulichen Anlagen und privaten
Freiflächen sind beim Fachamt Bauprüfung zu
beantragen. Dies gilt auch für Bauvorhaben, die nach
Anlage 2 zur Hamburgischen Bauordnung
genehmigungsfrei sind. Neben dem Antrag müssen
aussagefähige Unterlagen gemäß
Bauvorlagenverordnung eingereicht werden.
Das Fachamt Bauprüfung wird dann eine Genehmigung
nach § 173 Baugesetzbuch erteilen, sofern das
Bauvorhaben den Zielen der städtebaulichen
Erhaltungsverordnung entspricht.
Zielsetzung der städtebaulichen
Erhaltungsverordnung
Um die Gestaltqualitäten beider Siedlungen langfristig
zu sichern wurde eine städtebauliche
Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1
Baugesetzbuch aufgestellt.
Entsprechend den Festsetzungen der städtebaulichen
Erhaltungsverordnung bedürfen „zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner
städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung
oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der
Genehmigung.“
Eine Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch
beinhaltet keine Genehmigung nach anderen
Vorschriften.
Diese ggf. erforderlichen zusätzlichen Genehmigungen
müssen, wie auch in Bereichen ohne städtebauliche
Erhaltungsverordnung, gesondert beantragt werden.
Hierzu zählen unter Anderem bauordnungsrechtliche
Vorschriften, wie z.B. Belange des Brandschutzes, des
Naturschutzes und Genehmigungen nach Hamburger
Wegegesetz wie z.B. die Genehmigung von
Gehwegüberfahrten.
Das Gestaltungshandbuch soll als Leitfaden die
bauliche Entwicklung der beiden Siedlungen begleiten.
Unter Berücksichtigung der typischen Merkmale beider
Siedlungen werden Empfehlungen zur Gestaltung der
Gebäudekubatur, der Fassaden, Dächer und
Freiflächen als Mindestanforderungen formuliert und
illustriert. Das Handbuch soll Bauherren, Eigentümern
und Planern als beratendes Instrument und
Orientierungshilfe zur Verfügung stehen.
Wenn der im Handbuch aufgezeigte gestalterische
Rahmen eingehalten wird, kann die Genehmigung nach
§ 173 Baugesetzbuch kurzfristig erteilt werden. Bei
Abweichungen entsteht Aufgrund der notwendigen
Einzelfallprüfung ein erhöhter Zeit- und Kostenaufwand.
Hierbei geht es nicht um eine historische Konservierung
des Ursprungszustands sondern um eine an
zeitgemäße Wohn- und Lebensgewohnheiten
angepasste Weiterentwicklung der Quartiere.
2
Die Siedlung
Edelweißweg/
Schlüsselblumenweg/
Goldnesselweg/ Lohkampstraße
Gebäudekomposition
An- und Vorbauten: Windfang
• Der Windfang soll sich an die Architektur- und
Formensprache des Hauptbaukörpers anpassen und
sich in Größe und Form unterordnen. Er sollte als
eingeschossiger Kubus mit Flachdach ausgeführt
werden.
• Die nachfolgend aufgeführten Außenmaße sollten
nicht überschritten werden:
- Breite: maximal 50% der Gebäudebreite, jedoch
nicht mehr als 3,0 m
- Tiefe: maximal 2,0 m
- Die Traufhöhe des Hauptbaukörpers soll nicht
überschritten werden
• Der Windfang soll überwiegend massiv ausgeführt
und in Material und Farbe dem Bestand
entsprechend gestaltet werden
• An Gebäuden, die an ihrer Eingangsseite bereits
einen Erker besitzen (z.B. Schlüsselblumenweg 1016), sollte auf weitere Vorbauten verzichtet werden
Die Bebauung im Bereich Edelweißweg/
Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße
besteht hauptsächlich aus ein- und zweigeschossigen
Reihenhäusern mit Satteldach im klar gegliederten
Baustil der 1950er bis 1960er Jahre. Teilweise stehen
die Gebäude mit großzügigen Vorgärten als
Reihenhäuser parallel zur Straße, teilweise sind sie als
Zeilen angeordnet. Aufgrund der geringen Grundfläche
sind die Gebäude für jeweils eine Wohneinheit
ausgelegt.
Auch wenn zum Teil unmaßstäbliche oder milieufremde
Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen
wurden, ist in der Siedlung die Bebauungsstruktur noch
klar abzulesen.
Zukünftige Wohnhauserweiterungen und Anbauten
sowie Neubauten sollen sich harmonisch in das
Gesamtbild einfügen und dieses in einer zeitgemäßen
Architektur- und Formensprache sinnvoll ergänzen.
Gestaltungsrahmen für die Errichtung eines Windfangs
An- und Vorbauten: Eingangsüberdachung
• Eingangsüberdachungen sollten als leichtes Element,
z.B. als Glasdach mit einer filigranen
Stahlkonstruktion, ausgeführt werden.
Im Schwarzplan ist das Gestaltungsprinzip der Edelweißsiedlung
deutlich ablesbar.
An- und Vorbauten: Wintergärten und
Terrassenüberdachungen
Wohnhauserweiterungen, weitere Gebäude und
Abbruch/ Neubau
• Wintergärten und Terrassenüberdachungen sollten
ausschließlich an der Rückseite der Gebäude
angeordnet werden. Sie sollten in Gestaltung und
Konstruktion zurückhaltend ausgeführt werden.
• Die nachfolgend aufgeführten Außenmaße sollten
nicht überschritten werden
- Anschlusshöhe am Gebäude: max. 3,0 m; die an
einigen Gebäuden zwischen den Fenstern des
Erdgeschosses und des Obergeschosses
vorhandene farbige Fläche soll nicht mehr als zur
Hälfte verdeckt werden.
- Tiefe: maximal 3,0 m
• Es soll nur eine Wohneinheit pro Reihenhaus erstellt
werden
• Eine Erweiterung der Reihenhäuser ist nur in Form
einer Verlängerung der Endreihenhäuser möglich.
Bei Erweiterungen bzw. Abbruch und Neubau sollte
die Typologie der Reihenhausbebauung
berücksichtigt werden:
- Die vordere und hintere Bauflucht soll
aufgenommen werden
- Die Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachform sind
weiterzuführen
• Neue, freistehende Hauptgebäude in den Gärten wie
z.B. Wohnhäuser oder Gebäude für freie Berufe sind
nicht zulässig
• Anbauten sollen als untergeordnete Bauteile wie z.B.
Eingangsvorbauten oder Wintergärten ausgeführt
werden
7
Fassadengestaltung
Garagen/ Carports
(offene Stellplätze: s. „Freiflächengestaltung/
Vorgärten“)
Die Fassaden sind ein prägender Bestandteil eines
Gebäudes oder Gebäudeensembles sowie des
Straßenbildes und bedürfen demgemäß großer
gestalterischer Aufmerksamkeit.
Das in der Siedlung immer noch vorzufindende und
milieuprägende homogene Straßenbild mit einheitlichen
Fassadenmaterialien soll erhalten bleiben.
Stellplätze können auf den Grundstücken grundsätzlich
nur für den durch die Bebauung verursachten Bedarf
zugelassen werden; das bedeutet: ein Stellplatz je
Wohneinheit.
Garagen und Carports sollen nicht in den Vorgärten
errichtet werden.
Das Straßenbild, welches insbesondere durch die
begrünten Vorgärten und die Hausfassaden bestimmt
wird, würde durch dominante bauliche Anlagen wie
Carports nachhaltig beeinträchtigt.
Die Fassaden der Siedlung Edelweißweg/
Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße
sind einheitlich in Rot- oder Gelbklinker ausgeführt.
Einige Reihen der Gelbklinkersiedlung werden durch
bauzeittypische Zierelemente, wie z.B. abgesetzte
Farbflächen zwischen den Erd- und
Obergeschossfenstern, ergänzt.
• Bei Endreihenhäusern kann neben dem Gebäude ein
überdachter Stellplatz in Form einer Garage oder
eines Carports oder ein offener Stellplatz errichtet
werden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Vorgarten sollte
nicht angelegt werden.
• Garagen und Carports sollen als untergeordnetes
eingeschossiges Bauteil mit Flachdach erstellt
werden. Die Größe sollte möglichst gering gehalten
werden.
• Garagen sollten Material und Farbe des
Hauptbaukörpers aufnehmen, Carports in
zurückhaltender Gestaltung in Holz ausgeführt
werden.
• Die Zufahrt sollte mit Rasengittersteinen oder mit
befestigten Fahrspuren erstellt werden und nicht
breiter als 2,5 m sein.
• Bei Umgestaltung der Fassaden, wie z.B.
Fassadensanierung oder dem Aufbringen von
Wärmedämmverbundsystem sollte die ursprüngliche
Fassadengestaltung erhalten bleiben bzw.
wiederhergestellt werden. Das Material und die Farbe
der Verkleidung, der Fugen und der Zierelemente soll
an den Bestand angepasst werden.
• Um Vor- und Rücksprünge in den Fassaden zu
vermeiden, soll die Stärke der Wärmedämmung und
Verkleidung für die Reihe einheitlich ausgeführt
werden. Daher empfiehlt sich bereits im
Planungsstadium eine frühzeitige Absprache mit den
Nachbarn der jeweiligen Reihenhauszeile.
• Die Gestaltung und Farbe von Türen, Fenstern und
Rollläden soll an den Bestand angepasst oder
einheitlich erneuert werden. Hierbei sollte die
Architektursprache des Baukörpers berücksichtigt
und eine angemessene Gestaltung angestrebt
werden.
Reihenhäuser mit Carports
Gelbklinkerfassaden mit bauzeittypischen Gestaltelementen
8
Dachgestaltung
• Dachaufbauten sollten nur in Form von Gauben
ausgeführt werden und sich in ihrer Größe und
Kubatur der Dachfläche unterordnen
• Die Breite der Gaube soll 1/3 der Trauflänge des
dazugehörigen Gebäudes nicht überschreiten.
• Alle Gauben sollten auf einer gemeinsamen
horizontalen Linie angeordnet werden.
• Diese sollte sich an einer Brüstungshöhe von ca. 90
cm für das in der Gaube befindliche Fenster
orientieren. So ergibt sich in der Außenansicht ein
Abstand von ca. 4 Dachziegelreihen zwischen Traufe
und Dachgaube.
• Dieser Abstand sollte auch zum seitlichen Dachrand
gewahrt werden.
• Gauben sollen mit einem flach abgeschleppten Dach
ausgeführt werden.
• Die Dacheindeckung und die Verkleidung der
Gauben sollten farblich dem Hauptdach angepasst
werden.
• Sind bereits Gauben auf dem eigenen oder den
Nachbardächern vorhanden, sollen sich weitere
Gauben in Format und Lage in der Dachfläche an
diesen orientieren.
• Die Errichtung von Gauben und Loggien in der
zweiten Ebene (Spitzboden) ist nicht zulässig.
Dächer stellen die „fünfte Fassade“ eines Gebäudes dar
und prägen insbesondere aufgrund ihrer Fernwirkung
das Straßenbild. Das Dach schließt das Gebäude nach
oben ab und soll in seiner Gestaltung ruhig wirken und
in harmonischer Beziehung zum Gesamtgebäude
stehen. Dachaufbauten sollen sich gegenüber der
Dachfläche deutlich unterordnen und die
Dachlandschaft nicht dominieren.
In der Siedlung Edelweißweg/ Schlüsselblumenweg/
Goldnesselweg/ Lohkampstraße ist fast durchgängig
eine einheitliche Dachgestaltung vorhanden. Diese soll
dauerhaft erhalten werden.
Dacheindeckung
Bei Erneuerung der Dacheindeckung bzw. dem
Aufbringen von Wärmedämmung sollte das
Erscheinungsbild des Daches erhalten bleiben. Dies
umfasst die Dachform, die Dachneigung, das Material
der Eindeckung sowie die Farbe.
• Um unterschiedliche Trauf- und Firsthöhen zu
vermeiden, soll die Stärke der Wärmedämmung und
Eindeckung für die Reihe einheitlich ausgeführt
werden. Daher empfiehlt sich bereits im
Planungsstadium eine frühzeitige Absprache mit den
Nachbarn der jeweiligen Reihenhauszeile.
• Die Dächer der Siedlung sind überwiegend mit
unglasierten graubraunen bis anthrazitfarbenen
Ziegelpfannen gedeckt. In dieses Farbspektrum soll
sich eine neue Dacheindeckung einfügen.
Gestaltungsrahmen für die Errichtung von Dachgauben
Dachflächenfenster
Dachflächenfenster sollen ohne Aufkeilrahmen bündig
in die Dachfläche eingesetzt werden. Sie sollen auf
einer gemeinsamen horizontalen Linie liegen und
möglichst gleichmäßig über das Dach verteilt werden.
Ziegelfassaden und grau- braune bis anthrazitfarbene Dächer prägen
das harmonische Erscheinungsbild der Edelweißsiedlung
Kombination verschiedener Dachelemente
Gauben
Dachgauben, Dachflächenfenster und Solaranlagen
sollten zurückhaltend miteinander kombiniert werden.
Die Kombination aus verschiedenen Bauelementen
lässt das Dach unruhig und ungeordnet wirken, daher
sollte darauf geachtet werden, dass die Elemente einen
ausreichenden Abstand zueinander einhalten und dass
Größe, Material, Farbgestaltung sowie die Lage in der
Dachfläche aufeinander abgestimmt sind. Die
Dachelemente sollen auf einer gemeinsamen
horizontalen Linie angeordnet werden.
Die Anordnung und das Volumen der Gauben auf der
Dachfläche sollen ausgewogen sein.
Dachgauben sollen nur in den Gebäuden mit
ungleichschenkligen Satteldächern auf der flach
geneigten Dachseite ausgeführt werden. Da Gauben
aufgrund der flachen Dachneigung stark aus der
Dachfläche hervortreten, sollen diese möglichst
zurückhaltend gestaltet werden.
Bei Gebäuden mit zwei Vollgeschossen mit
aufgehendem Mauerwerk und nicht zu Wohnzwecken
genutzten Dachgeschossen ist die Errichtung von
Dachgauben nicht zulässig.
9
7
8
Freiflächengestaltung
Die Reihenhäuser der Siedlung Edelweißweg/
Schlüsselblumenweg/ Goldnesselweg/ Lohkampstraße
sind aufgelockert in großzügigen Grünflächen verteilt.
Dort, wo die Reihen parallel zur Straße stehen,
dominieren tiefe Vorgärten das Straßenbild. Die
Hausgärten sind teilweise zu den angrenzenden
öffentlichen Grünflächen orientiert. So entsteht der
Eindruck einer offenen, durchgrünten Gartenlandschaft.
Das freundliche durchgrünte Siedlungsbild soll
gesichert werden, daher sollen die Hausgärten von
Bebauung freigehalten werden und die Vorgärten als
einladender grüner Eingang erhalten bleiben.
Grüne Vorgärten bestimmen das Straßenbild der Edelweißsiedlung
Hausgärten
Vorgärten
• Die Hausgärten sollen von Bebauung freigehalten
werden.
• Es wird empfohlen, keine Zäune zu ziehen. Wenn
eine Abgrenzung unentbehrlich ist, dann soll der
Zaun nicht höher als 1 m sein, er soll durchbrochen
sein und dauerhaft begrünt werden (z.B. mit
Rankgewächsen oder Hecken). Alternativ kann eine
Hecke gepflanzt werden.
• In jedem Garten darf maximal ein Nebengebäude,
z.B. ein Gerätehaus, errichtet werden.
• Um die Typologie des durchgrünten Wohnquartiers
zu erhalten, sollen maximal 30% der Vorgartenfläche
versiegelt werden; die restliche Fläche soll
unversiegelt bleiben, gärtnerisch angelegt und
begrünt werden.
• Es sollen nur notwendige Zugänge und Zufahrten
angelegt und befestigt werden.
• Stellplätze in den Vorgärten können nur an der
Lohkampstraße zugelassen werden, da das Abstellen
der PKW entlang der Straße auf dieser Straßenseite
nicht möglich und bereits eine Vorprägung vorhanden
ist.
• Folgende Gestaltungskriterien sollen bei der Anlage
von Stellplätzen im Vorgarten berücksichtigt werden:
- Stellplätze können auf den Grundstücken
grundsätzlich nur für den durch die Bebauung
verursachten Bedarf zugelassen werden
- Stellplätze im Vorgarten sind nur dort zulässig, wo
die Unterbringung eines PKW nicht an anderer,
besser geeigneter, Stelle möglich ist, z.B. bei
Endreihenhäusern neben dem Gebäude.
- Wird ein Stellplatz im Vorgarten errichtet, dürfen
maximal 50% der Vorgartenfläche versiegelt werden;
die restliche Fläche soll unversiegelt bleiben,
gärtnerisch angelegt und begrünt werden.
- Der Stellplatz sollte eine Größe von 2,5 m * 5,0 m
nicht überschreiten; diese Größe ist ausreichend für
einen PKW.
- Zu den seitlichen Grundstücksgrenzen soll ein
mindestens 50 cm breiter Streifen unbebaut bleiben
und begrünt werden.
- Gehwegüberfahrten von benachbarten
Grundstücken sollen möglichst zusammengelegt
werden.
• Standplätze für Müllbehälter und Abstellanlagen für
Fahrräder sollten gestalterisch zurückhaltend
ausgeführt und ihre Größe auf das notwendige Maß
beschränkt werden.
• In den Vorgärten sollen keine baulichen Anlagen wie
z.B. Schuppen errichtet werden.
• Es wird empfohlen, keine Zäune zu ziehen. Wenn
eine Abgrenzung unentbehrlich ist, dann soll der
Zaun nicht höher als 1 m sein, er soll durchbrochen
sein und dauerhaft begrünt werden (z.B. mit
Rankgewächsen oder Hecken). Alternativ kann eine
Hecke gepflanzt werden.
Sammelstellplatzanlagen
Werden neue Sammelstellplatzanlagen errichtet oder
bereits vorhandene saniert, sollen diese mit einer
wasserdurchlässigen Oberfläche hergestellt und mit
einer Hecke eingefriedet werden.
10
Die Lohkampsiedlung
Gebäudekomposition
- Eine rückwärtige Erweiterung sollte, entsprechend
den bereits vorhandenen Erweiterungsbauten,
rechtwinklig zum Hauptgebäude errichtet werden. Die
Traufhöhe soll aufgenommen und weitergeführt
werden, der First soll nicht höher als der des
Hauptbaukörpers sein. Eine eingeschossige
Erweiterung mit Flachdach ist ebenfalls möglich.
• Die Tiefe der Wohnhauserweiterung soll sich an den
bereits realisierten rückwärtigen Anbauten orientieren
und einen Mindestabstand von 2,0 m zur vorderen
Bauflucht der rückwärtigen Nebengebäude einhalten.
(s. Skizze „Baufluchten in der Lohkampsiedlung“)
• Zusätzliche freistehende Hauptgebäude in den
Gärten wie z.B. Wohnhäuser oder Gebäude für freie
Berufe sind nicht zulässig
• Anbauten wie z.B. Eingangsvorbauten oder
Wintergärten sollen als untergeordnete Bauteile
ausgeführt werden
In der Lohkampsiedlung bestimmen traufständig
angeordnete Doppelhäuser mit Satteldach aus den
1950er Jahren das Straßenbild. Jede Doppelhaushälfte
war ursprünglich für eine Familie geplant, durch
nachträglich errichtete Anbauten wurde teilweise eine
zweite Wohneinheit geschaffen.
Die zwischen den Doppelhäusern angeordneten
Zufahrten geben den Blick auf eine zweite Baureihe
frei. Dort befinden sich ehemals als Kleintierställe
genutzte eingeschossige Nebengebäude mit flach
geneigtem Satteldach, die als Garagen, Abstellräume
oder Gartenhäuser umfunktioniert wurden.
Im Jasminweg und im Alpenrosenweg sind die
Wohngebäude mit eingeschossigen Bauteilen
verbunden und wie Ketten aneinandergereiht.
Auch wenn zum Teil unmaßstäbliche oder milieufremde
Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen
wurden, ist in der Siedlung die Bebauungsstruktur noch
klar abzulesen.
Zukünftige Wohnhauserweiterungen und Anbauten
sowie Neubauten sollen sich harmonisch in das
Gesamtbild einfügen und dieses in einer zeitgemäßen
Architektur- und Formensprache sinnvoll ergänzen.
An- und Vorbauten: Windfang
• Vorbauten sollen nur bei ausreichend tiefen
Vorgärten ausgeführt werden; es soll ein
Mindestabstand von 2,0 m zur
Straßenbegrenzungslinie eingehalten werden.
• Der Windfang soll sich an die Architektur- und
Formensprache des Hauptbaukörpers anpassen und
in Größe und Form unterordnen. Er sollte als
eingeschossiger Baukörper mit flach abgeschlepptem
Dach oder mit Flachdach ausgeführt werden.
• Die nachfolgend aufgeführten Außenmaße sollten
nicht überschritten werden:
- Breite: maximal 50% der Gebäudebreite, jedoch
nicht mehr als 3,5 m
- Tiefe: maximal 2,0 m
• Der Windfang soll überwiegend massiv ausgeführt
und in Material und Farbe dem Bestand
entsprechend gestaltet werden.
Im Schwarzplan ist das Gestaltungsprinzip der Lohkampsiedlung
deutlich ablesbar
Wohnhauserweiterungen, weitere Gebäude und
Abbruch/ Neubau
• Es sollen maximal zwei Wohneinheiten pro
Grundstück erstellt werden
• Bei Erweiterungen des bestehenden Wohngebäudes
bzw. Abbruch und Neubau sollte die Typologie der
Doppelhausbebauung berücksichtigt werden
• Eine Erweiterung der Doppelhäuser ist parallel zur
Straße oder im rückwärtigen Bereich möglich:
- Bei einer Erweiterung des Doppelhauses parallel
zur Straße sollte die vordere und hintere Bauflucht
aufgenommen werden. Die Trauf- und Firsthöhe
sowie die Dachform sind weiterzuführen.
Gestaltungsrahmen für die Errichtung eines Windfangs
13
An- und Vorbauten: Eingangsüberdachung
Garagen/ Carports
(offene Stellplätze: s. „Freiflächengestaltung/
Vorgärten“)
• Eingangsüberdachungen sollten als leichtes Element,
z.B. als Glasdach mit einer filigranen
Stahlkonstruktion, ausgeführt werden.
Stellplätze können auf den Grundstücken grundsätzlich
nur für den durch die Bebauung verursachten Bedarf
zugelassen werden; das bedeutet: ein Stellplatz je
Wohneinheit.
Garagen und Carports sollen nicht in den Vorgärten
errichtet werden. Das Straßenbild, welches
insbesondere durch die begrünten Vorgärten und die
Hausfassaden bestimmt wird, würde durch dominante
Einbauten wie Carports nachhaltig beeinträchtigt.
An- und Vorbauten: Wintergärten und
Terrassenüberdachungen
• Wintergärten und Terrassenüberdachungen sollten
ausschließlich an der Rückseite der Gebäude
angeordnet werden. Sie sollten in Gestaltung und
Konstruktion zurückhaltend ausgeführt werden.
• Die nachfolgend aufgeführten Außenmaße sollten
nicht überschritten werden:
- Anschlusshöhe am Gebäude: maximal 3,0 m
- Die Tiefe des Wintergartens/ der
Terrassenüberdachung soll sich an den bereits
realisierten rückwärtigen Anbauten orientieren und
einen Mindestabstand von 2,0 m zur Bauflucht der
rückwärtigen Nebengebäude einhalten. (s. Skizze
„Baufluchten in der Lohkampsiedlung“)
• Die vorhandenen Nebengebäude sollten als Garage
genutzt werden. Ist dies nicht möglich, kann ein
Carport aus Holz in zurückhaltender Gestaltung als
untergeordnetes eingeschossiges Bauteil am Giebel
errichtet werden.
• Die Zufahrt sollte mit Rasengittersteinen oder mit
befestigten Fahrspuren erstellt werden und nicht
breiter als 2,5 m sein.
Rückwärtige Nebengebäude
Die rückwärtig gelegenen, ehemals als Kleintierställe
genutzten Nebengebäude, können als untergeordnete
Nebenanlagen z.B. als Garage oder Abstellraum
genutzt werden. Eine Wohnnutzung oder die Nutzung
der Gebäude für freiberufliche Tätigkeiten ist nicht
genehmigungsfähig.
• Bei Umbau oder Neubau sollen die Gebäude dem
Bestand entsprechend paarweise aneinandergebaut
werden. Dabei ist die vordere Bauflucht
aufzunehmen.
• Das Gebäude soll als eingeschossiger Baukörper mit
einem flach geneigten Satteldach ausgeführt werden.
Die Trauf- und Firstlinie des Nachbargebäudes soll
weitergeführt werden. Um den Einbau von
Garagentoren zu ermöglichen, kann die Traufe auf
das baukonstruktiv notwendige Maß angehoben
werden. Eine Abstimmung mit dem Nachbarn ist zu
empfehlen.
• Der Baukörper soll eine Tiefe von 7,0 m nicht
überschreiten.
Nutzung des ehemaligen Stallgebäudes als Garage
Baufluchten in der Lohkampsiedlung
14
Fassadengestaltung
Die Fassaden sind ein prägender Bestandteil eines
Gebäudes oder Gebäudeensembles sowie des
Straßenbildes und bedürfen demgemäß großer
gestalterischer Aufmerksamkeit.
Das in der Siedlung immer noch vorzufindende und
milieuprägende homogene Straßenbild mit einheitlichen
Fassadenmaterialien soll erhalten bleiben.
In der Lohkampsiedlung sind rote und weiße Straßen
vorzufinden. Die Fassaden der Wohngebäude und der
zurückgesetzten Nebengebäude wurden ursprünglich
straßenweise einheitlich entweder in rotem Klinker oder
in hellem Putz errichtet.
Einige Doppelhaushälften haben in den letzten Jahren
neue Fassaden erhalten, diese fügen sich nicht immer
harmonisch in das Straßenbild ein.
• Bei Umgestaltung der Fassaden, wie z.B.
Fassadensanierung oder dem Aufbringen von
Wärmedämmverbundsystem sollte die ursprüngliche
Fassadengestaltung erhalten bleiben bzw.
wiederhergestellt werden. Das Material und die Farbe
der Verkleidung und der Fugen soll an den Bestand
angepasst werden.
• Um Vor- und Rücksprünge in den Fassaden zu
vermeiden, soll die Stärke der Wärmedämmung und
Verkleidung für das Doppelhaus einheitlich
ausgeführt werden. Daher empfiehlt sich bereits im
Planungsstadium eine frühzeitige Absprache mit den
Nachbarn.
• Die Gestaltung und Farbe von Türen, Fenstern und
Rolläden soll an den Bestand angepasst oder
einheitlich erneuert werden. Hierbei sollte die
Architektursprache des Baukörpers berücksichtigt
und eine angemessene Gestaltung angestrebt
werden.
Ein straßenweise einheitliches Fassadenmaterial und rot- braune bis
grau- braune Dächer prägen das harmonische Erscheinungsbild der
Lohkampsiedlung
15
Dachgestaltung
• Sind bereits Gauben auf dem eigenen oder dem
Nachbardach vorhanden, sollen sich weitere Gauben
in Format und Lage in der Dachfläche an diesen
orientieren.
• Die Errichtung von Gauben und Loggien in der
zweiten Ebene (Spitzboden) ist nicht zulässig.
Dächer stellen die „fünfte Fassade“ eines Gebäudes
dar und prägen insbesondere aufgrund ihrer
Fernwirkung das Straßenbild. Das Dach schließt das
Gebäude nach oben ab und soll in seiner Gestaltung
ruhig wirken und in harmonischer Beziehung zum
Gesamtgebäude stehen. Dachaufbauten sollen sich
gegenüber der Dachfläche deutlich unterordnen und die
Dachlandschaft nicht dominieren.
In der Lohkampsiedlung ist fast durchgängig eine
einheitliche Dachgestaltung vorhanden. Diese soll
dauerhaft erhalten werden.
Dacheindeckung
Bei Erneuerung der Dacheindeckung bzw. dem
Aufbringen von Wärmedämmung sollte das
Erscheinungsbild des Daches erhalten bleiben. Dies
umfasst die Dachform, die Dachneigung, das Material
der Eindeckung sowie die Farbe.
• Um unterschiedliche Trauf- und Firsthöhen zu
vermeiden, soll die Stärke der Wärmedämmung und
Eindeckung für das Doppelhaus einheitlich
ausgeführt werden. Daher empfiehlt sich bereits im
Planungsstadium eine frühzeitige Absprache mit den
Nachbarn.
• Die Dächer der Lohkampsiedlung sind überwiegend
mit unglasierten rotbraunen, braunen und
graubraunen Ziegelpfannen gedeckt. In dieses
Farbspektrum sollte sich eine neue Dacheindeckung
einfügen.
Gestaltungsrahmen für die Errichtung von Dachgauben
Dachflächenfenster
Dachflächenfenster sollen ohne Aufkeilrahmen bündig
in die Dachfläche eingesetzt werden. Sie sollen auf
einer gemeinsamen horizontalen Linie liegen und
möglichst gleichmäßig über das Dach verteilt werden.
Kombination verschiedener Dachelemente
Dachgauben, Dachflächenfenster und Solaranlagen
sollten zurückhaltend miteinander kombiniert werden.
Die Kombination aus verschiedenen Bauelementen
lässt das Dach unruhig und ungeordnet wirken, daher
sollte darauf geachtet werden, dass die Elemente einen
ausreichenden Abstand zueinander einhalten und dass
Größe, Material, Farbgestaltung sowie die Lage in der
Dachfläche aufeinander abgestimmt sind.
Die Dachelemente sollen auf einer gemeinsamen
horizontalen Linie angeordnet werden.
Gauben
• Dachaufbauten sollten nur in Form von Gauben
ausgeführt werden und sich in ihrer Größe und
Kubatur der Dachfläche unterordnen.
• Die Gesamtbreite aller Gauben sollte 50% der
Trauflänge des dazugehörigen Gebäudes nicht
überschreiten.
• Alle Gauben sollten auf einer gemeinsamen
horizontalen Linie angeordnet werden.
• Diese sollte sich an einer Brüstungshöhe von ca. 90
cm für das in der Gaube befindliche Fenster
orientieren. So ergibt sich in der Außenansicht ein
Abstand von ca. 4 Dachziegelreihen zwischen Traufe
und Dachgaube.
• Dieser Abstand sollte auch zum seitlichen Dachrand
gewahrt werden.
• Jede Gaube soll, entsprechend den in der Siedlung
bereits häufig vorzufindenden Gauben, als Einzeloder Doppelgaube errichtet werden, d.h. mit einem
oder mit zwei Fenstern. Zur Gartenseite können die
Gauben breiter sein.
• Gauben sollten mit einem flach geneigten Satteldach
erstellt werden
• Die Dacheindeckung und die Verkleidung der
Gauben sollten farblich an das Hauptdach angepasst
werden.
16
Freiflächengestaltung
Das Ortsbild der Lohkampsiedlung wird in besonderem
Maße durch die großzügigen privaten und öffentlichen
Freiflächen bestimmt. Die Grundstücke sind schmal und
sehr tief, zur Straßenseite sind kleine Vorgärten
vorhanden, die unbebauten Hausgärten der
gegenüberliegenden Grundstücke grenzen unmittelbar
aneinander. So entsteht zur Straßenseite durch eine
homogene Bauflucht der Eindruck einer „Dorfstraße“
und gartenseitig ein üppig begrünter ruhiger Freiraum.
Das freundliche durchgrünte Siedlungsbild soll
gesichert werden, daher sollen die Hausgärten von
Bebauung freigehalten werden und die Vorgärten als
einladender grüner Eingang erhalten bleiben.
Begrünte Vorgärten prägen das Straßenbild der Lohkampsiedlung
Vorgärten
Hausgärten
• Um die Typologie des durchgrünten Wohnquartiers
zu erhalten, sollen maximal 30% der Vorgartenfläche
versiegelt werden; die restliche Fläche soll
unversiegelt bleiben, gärtnerisch angelegt und
begrünt werden.
• Es sollen nur notwendige Zugänge und Zufahrten
angelegt und befestigt werden.
• Folgende Gestaltungskriterien sollen bei der Anlage
von Stellplätzen im Vorgarten berücksichtigt werden:
- Stellplätze können auf den Grundstücken
grundsätzlich nur für den durch die Bebauung
verursachten Bedarf zugelassen werden
- Stellplätze im Vorgarten sind nur dort zulässig, wo
die Unterbringung eines PKW nicht an anderer,
besser geeigneter, Stelle möglich ist, z.B. im
rückwärtigen Nebengebäude oder neben dem
Wohnhaus
- Wird ein Stellplatz im Vorgarten errichtet, dürfen
maximal 50% der Vorgartenfläche versiegelt werden;
die restliche Fläche soll unversiegelt bleiben,
gärtnerisch angelegt und begrünt werden.
- Der Stellplatz sollte eine Größe von 2,5 m * 5,0 m
nicht überschreiten; diese Größe ist ausreichend für
einen PKW.
- Zu den seitlichen Grundstücksgrenzen soll ein
mindestens 50 cm breiter Streifen unbebaut bleiben
und begrünt werden.
- Die Überfahrten über Straßengräben bzw.
Grünflächen im öffentlichen Raum sollen für
benachbarte Grundstücke möglichst
zusammengelegt werden.
• Standplätze für Müllbehälter und Abstellanlagen für
Fahrräder sollten vorzugsweise neben oder hinter
den Gebäuden angeordnet werden.
• In den Vorgärten sollen keine baulichen Anlagen wie
z.B. Schuppen errichtet werden.
• Es wird empfohlen, keine Zäune zu ziehen. Wenn
eine Abgrenzung unentbehrlich ist, dann soll der
Zaun nicht höher als 1 m sein, er soll durchbrochen
sein und dauerhaft begrünt werden (z.B. mit
Rankgewächsen oder Hecken). Alternativ kann eine
Hecke gepflanzt werden.
• Die Hausgärten sollen von Bebauung freigehalten
werden.
• Einfriedigungen zwischen den Grundstücken sollen
dauerhaft begrünt werden (z.B. mit Rankgewächsen
oder Hecken).
• In jedem Garten darf maximal ein Nebengebäude,
z.B. ein Gerätehaus errichtet werden.
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Literatur
Impressum
• Eimsbüttel- Gestaltungsleitfaden für das Bauen im
Bestand
Freie und Hansestadt Hamburg/ Bezirk Eimsbüttel
• Milieuschutz im Bezirk EimsbüttelStadtbildentwicklung
Freie und Hansestadt Hamburg/ Bezirk Eimsbüttel
Hamburg, 2000
• Wohnen in Hamburg- ein Stadtführer
Harms/ Schubert
Hamburg, 1989
Herausgeber/ Verfasser:
Bezirksamt Eimsbüttel
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Grindelberg 66
20139 Hamburg
Internet: www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel
Ansprechpartner:
-Sprechzeiten nach VereinbarungFachamt Bauprüfung
Inga Wrede
Tel.: 040 – 428 01 52 15
[email protected]
Monika von Mossen
Tel.: 040 – 428 01 52 14
[email protected]
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Nadine Jung
Tel.: 040 – 428 01 26 43
[email protected]
Rolf Schuster
Tel.: 040 – 428 01 33 66
[email protected]
Bilder:
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Hamburg, Dezember 2010
Finanzbehörde
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Bezirksamt
Eimsbüttel
Tel:
040
428
23-0
Fachamt Stadtund Landschaftsplanung
Fax:
040
428
23-1402
Grindelberg 66
www.hamburg.de/fb
20139
Hamburg
www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel
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