Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Tarforster Höhe - Erweiterung Leitlinien zum Baugebiet BU 13 „Im Freschfeld“ Aktuelle Informationen unter www.trier.de/bu13 Auftraggeber: Baudezernat der Stadt Trier Bearbeitung: Stadtplanungsamt Trier Ansprechpartner: zur Grundstücksvergabe (Amt für Bodenmanagement und Geoinformation): Jutta Gallmeister, Tel. 0651 / 718-3623, [email protected] zum Städtebau und zum Bebauungsplan (Stadtplanungsamt): Maria Eickhoff, Tel. 0651 / 718-2611, [email protected] zu Umwelt- und Energiefragen (Stadtplanungsamt): Johannes Hill, Tel. 0651 / 718-4444, [email protected] zur Wohnraumförderung (Amt für Soziales und Wohnen) Jutta Arenz, Tel. 0651 / 718-1534, [email protected] Leitlinien BU 13 August 2011 Inhaltsverzeichnis Teil A 1 Einleitung............................................................................................................ 3 1 Entstehungsgeschichte des Baugebiets BU 13 .....................................................................................4 2 Das Baugebiet BU 13 „Freschfeld“ im Einzelnen...................................................................................5 3 Energieeffizientes Bauen im BU 13 .......................................................................................................9 4 Schritte zum eigenen Haus ..................................................................................................................10 Teil B Gestalterische Vorgaben................................................................................. 11 1 Baukörper.............................................................................................................................................12 2 Materialität............................................................................................................................................14 3 Farbgebung ..........................................................................................................................................16 4 Freiraumgestaltung und Begrünung ....................................................................................................17 5 Oberflächenentwässerung ...................................................................................................................24 Leitlinien BU 13 August 2011 Teil A Einleitung Leitlinien BU 13 Teil A – Einleitung 4 1 Entstehungsgeschichte des Baugebiets BU 13 Das Baugebiet BU 13 „Im Freschfeld“ ist Teil der städ- zukünftig von einem erhöhten Bedarf an Baugrundstü- tebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tarforster cken ausgegangen. Das Angebot soll dabei insbeson- Höhe – Erweiterung“, welche mit geplanten 800 bis dere für junge Familien fortlaufend sichergestellt wer- 850 Wohneinheiten, einem neuen Einkaufs- und den, um Abwanderungsprozesse ins Umland zu ver- Dienstleistungsschwerpunkt an der Kohlenstraße so- meiden. Das Baugebiet BU 13 trägt diesem Ziel mit wie (z.B. seinen 89 Baugrundstücken unterschiedlichster Grö- Grundschule und Spielplätze) das derzeit größte Woh- ße in besonderer Weise Rechnung. Das städtebauli- nungsbauprojekt der Stadt Trier darstellt. Beim Bauge- che Konzept bietet für individuelle Wohnwünsche und biet BU 13 „Im Freschfeld“ handelt es sich um den finanzielle Möglichkeiten ein entsprechendes Angebot. verschiedenen Wohnfolgeeinrichtungen dritten von insgesamt vier Planabschnitten der Entwicklungsmaßnahme. Der erste Abschnitt BU 11 Ausführliche Ausführungen zum Baugebiet entnehmen „Östlich Olbeschgraben“ und der zweite Abschnitt Sie bitte dem Bebauungsplan BU 13 mit Begrün- BU 12 „Am Olbeschgraben“ ist bereits zum Großteil dung und Umweltbericht. Ergänzend dazu können bebaut. Der nachfolgende Abschnitte BU 14 soll in Sie Details zum Straßenausbau und zur Freiflächen- zwei Realisierungsstufen im Abstand von ein bis zwei gestaltung bei den zuständigen städtischen Stellen Jahren baureif gemacht werden. erfragen. Vorrangige Zielsetzung der Entwicklungsmaßnahme „Tarforster Höhe – Erweiterung“, welche im Mai 1994 durch den Stadtrat zur Satzung beschlossen wurde, ist die Bereitstellung von Wohnbauland. Trotz des demographischen Wandels wird in der Stadt Trier auch BU 11 BU 13 BU 14 BU 12 August 2011 Leitlinien BU 13 Teil A – Einleitung 2 5 Das Baugebiet BU 13 „Freschfeld“ im Einzelnen Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und der 13 entstanden ist, sollen erkennbar bleiben und Bebauungsplan BU 13 "Im Freschfeld" verfolgen fol- zur Bildung einer eigenen Identität beitragen. gende städtebauliche Zielsetzungen: Durch ein optimiertes Baukonzept, eine effektive Vorrangige Zielsetzung der Entwicklungsmaß- Nahwärmeversorgung und entsprechend Bebau- nahme "Tarforster Höhe – Erweiterung" ist die zü- ungsplanfestsetzungen zur Energieeinsparung er- gige Bereitstellung von Wohnbauland. folgt eine den heutigen Standards entsprechende energetische Optimierung des Baugebiets. Das Angebot soll dabei insbesondere für junge Familien fortlaufend sichergestellt werden, um Es ist vorgesehen, ergänzend zum Bebauungs- Abwanderungsprozesse ins Umland zu vermei- plan, alle Grundstückserwerber in einem Informa- den. Das Baugebiet BU 13 trägt diesem Ziel mit tionsgespräch die städtebaulichen Zielsetzungen seinen 89 Baugrundstücken unterschiedlichs- darzulegen und sie auf die geltenden städtebauli- ter Größe und Bauweise in besonderer Weise chen Rahmenbedingungen und die wesentlichen Rechnung. Das städtebauliche Konzept bietet für Bebauungsplanfestsetzungen für das jeweils zu individuelle Wohnwünsche und finanzielle Mög- erwebende Grundstücks zu Informieren. Der lichkeiten ein entsprechendes Angebot. Grundstückserwerb erfolgt erst nach Prüfung und Freigabe des Entwurfs durch das Stadtpla- Die Stadt Trier verfolgt das Ziel, ein Baugebiet zu nungsamt (entwicklungsrechtliche Genehmigung entwickeln, welches sich trotz größtmöglicher Indi- in Verbindung mit der Bauantragsstellung). vidualität der einzelnen Gebäude und Grundstücke durch ein harmonisches und attraktives Zur Erreichung der vorgenannten Ziele werden in den Gesamtbild vorliegenden Leitlinien die Inhalte und gestalterischen auszeichnet. Ein städtebauliches Gebäude- Ziele des Bebauungsplans BU 13 erläutert und durch und Freiflächengestaltungen mit der Folge, dass allgemeine gestalterische Vorgaben für die entwick- das Baugebiet als Ansammlung einzelner Wohn- lungsrechtliche Genehmigung ergänzt (Teil B). „Durcheinander“ unterschiedlichster häuser, aber nicht als zusammenhängendes hochwertiges Gesamtes erscheint, soll vermieden werden. Die Grundstückserwerber verpflichten sich mit dem Kaufvertrag zur Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplanes und dieser Leitlinien. Die Vorteile für die einzelnen Bauherren bestehen insbesondere in gestalterisch aufeinander ab- ‼ Die verbindlich einzuhaltenden, im Bebau- gestimmten Nachbarschaften, die nicht nur die ungsplan festgesetzten Regeln sind in den Leit- Wohnqualität erhöhen, sondern auch zur Werter- linien mit dem Symbol !! gekennzeichnet. haltung der eigenen Immobilie beitragen (z.B. Sicherung angemessener Gebäudehöhen in der ! Regeln der Leitlinien sind mit dem Symbol ! gekennzeichnet. Nachbarschaft zur Minimierung von Verschattungen). Der gestalterische Maßstab ist das zeitgemäße Die darüber hinaus verbindlich einzuhaltenden + Besondere Tipps, Hinweise und Empfehlungen Bauen unter Berücksichtigung der für Trier und sind mit dem Symbol + markiert und zusätzlich die Region typischen Bauformen und Materialien. grün umrahmt. Die Zeit und der Ort, in denen das Baugebiet BU Leitlinien BU 13 August 2011 Teil A – Einleitung 6 2.1 Mischung unterschiedlicher Haustypen und Grundstücksgrößen Verteilung der Grundstücksgrößen im BU 13 Das Baugebiet umfasst mit einer Größe von ca. 7,3 ha insgesamt 89 Baugrundstücke. Der Bebauungsvorschlag sieht 9 Mehrfamilienhäuser, 46 Einzelhäuser, 25 20 14 Reihenhäuser und 19 Kettenhäuser vor. 15 Die Grundstücksgrößen liegen zwischen unter 200 qm 10 bis knapp über 700 qm, wobei entsprechend der 5 Nachfragesituation 0 ein Schwerpunkt auf den Grundstücken zwischen 400 und 600 qm liegt. bis 200 200-300 300-400 400-500 500-600 600-700 Mit Ausnahme der Fläche für die KITA sind alle Baugrundstücke als Reine oder Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. 2.2 Bauträgermaßnahmen und Modellprojekt Die meisten Grundstücke werden auf der Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen Vergabekriterien unmittelbar an interessierte Familien vergeben. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Bauträgermaßnahmen (A1, A2, A3, A4, A5, B, B1, C und C1) sowie das Grundstück G, das für ein Modellprojekt "Generationengemischtes Wohnen / Barrierefreies Wohnen" vorgesehen ist (siehe Abbildung). In den Mehrfamilienhäusern sind mindestens zwei Wohnungen je Objekt mit Mitteln der sozialen Mietwohnungsbauförderung zu errichten. August 2011 Leitlinien BU 13 Teil A – Einleitung 2.3 7 Verkehrserschließung Das Erschließungssystem verhindert Durchgangs- Die äußere Erschließung wird über die Karl-Carstens- verkehr und garantiert hohe Wohnruhe und Sicher- Straße hergestellt, welche das Baugebiet an die Koh- heit für Kinder. Es setzt sich aus einer Haupterschlie- lenstraße anbindet. Die Entfernung zur Innenstadt ßung mit Anbindung an den künftigen BU 14 und ver- von Trier beträgt ca. 7 km, erreichbar über das Ave- kehrsberuhigten Anliegerstraßen zusammen. Auf der ler oder das Olewiger Tal (Fahrtzeit mit dem Pkw ca. großzügiger dimensionierten Haupterschließungsstra- 10 Minuten). Busse der Universitätslinien werden mit ße (7,5 m) gilt „Tempo 30.“, auf den sog. „Spielstra- einer Bushaltestelle in der Theoderichstraße im ßen“ (5,5 m) Schrittgeschwindigkeit mit 7 km/h. Süden des BU 13 bzw. in der Karl-Carstens-Straße im Norden des BU 13 verkehren. Auszug aus dem Bebauungsplan BU 13 Leitlinien BU 13 August 2011 Teil A – Einleitung 8 2.4 Infrastruktur Das Baugebiet BU 13 profitiert von Einrichtungen, die im Zuge der Entwicklung des Baugebiets BU 11, d.h. dem ersten Planabschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tarforster Höhe - Erweiterung“, entstanden sind bzw. noch entstehen werden. An der Kohlenstraße befindet sich bereits in fußläufiger Entfernung zum Baugebiet BU 13 ein Einkaufszentrum mit zwei Supermärkten, einem Drogeriemarkt, einem Getränkemarkt, einem Optiker, einer Apotheke, einer Sparkasse, einem Blumengeschäft und kleineren Gastronomiebetrieben. In der Straße „An der Schule“ Einkaufszentrum an der Kohlenstraße wurde eine neue Grundschule errichtet, welche für Kinder aus dem Baugebiet BU 13 in wenigen Minuten sicher zu Fuß erreichbar ist. Ein Kindergarten bzw. eine Kindertagesstätte wird im Rahmen des BU 13 entstehen. Grundschule Tarforst August 2011 Leitlinien BU 13 Teil A – Einleitung 3 9 Energieeffizientes Bauen im BU 13 Als wesentliches Ziel der Städtebaulichen Entwick- werden kann, dass sie der Förderstufe KfW Effizienz- lungsmaßnahme soll das Baugebiet BU 13 als Modell- haus 40 (neu ab 01. Juli 2010) entsprechen. vorhaben zum Thema „energieeffizientes Bauen“ umgesetzt werden. In diesem Modellvorhaben sollen Da bei den frei stehenden Einfamilienhäusern und den Maßnahmen zur Reduktion des Wärme- bzw. Energie- zweigeschossigen Kettenhäuser die Passivhausvarian- bedarfs mit Maßnahmen zur effizienten Bereitstellung te nur knapp wirtschaftlicher ist, als die Variante nach des verbleibenden Wärme/Energiebedarfs kombiniert EnEV 2009, wird vorgeschlagen, für diese Typen das werden. nicht ganz so anspruchsvolle Energieniveau KfW Effizienzhaus 55 vorzusehen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsabschätzung zeigen, dass alle vier untersuchten Gebäudetypen, die ! Für die frei stehenden Einfamilienhäusern und die im BU 13 verwirklicht werden können, unter den der- zweigeschossigen Kettenhäuser wird der Standart zeitigen Förderbedingungen wirtschaftlich im Passiv- des KfW Effizienzhaus 55 verbindlich vorgegeben. hausniveau errichtet und betrieben werden können. Es Für diese Gebäude wird versucht, im Rahmen der ist daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ver- planungsbegleitenden Beratung möglichst viele Bau- tretbar (für die größeren Gebäudetypen sogar empfeh- herren vom noch besseren Passivhausniveau zu über- lenswert), in den privatrechtlichen Grundstückskaufver- zeugen. trägen dieses Energieniveau verbindlich vorzugeben. Die planungsbegleitende Beratung zur Sicherung der ! Für die Mehrfamilienhäuser und die Reihenhäu- Qualität und Wirtschaftlichkeit erfolgt sowohl für die ser wird der Passivhausstandard verbindlich in Passivhäuser als auch für die KfW 55 Häuser durch den privatrechtlichen Grundstückskaufverträgen externe Beratungsangebote beispielsweise durch die vorgegeben. Energieagentur Trier. Dieser ist durch die folgenden Grenzwerte definiert: + Das Baugebiet BU13 bietet Ihnen durch die weit- o Spezifischer Heizwärmebedarf max. 15 kWh/m²a gehende Süd- bis Südwestorientierung der Ge- o Spezifischer bäude hervorragende Möglichkeiten für die Re- Gesamt- Primärenergiebedarf(Heizung, Warmwasser, Hilfs- alisierung zeitgemäßer Energiekonzepte. und Haushaltsstrom) max. 120 kWh/m²a o Luftdichtheit n50 max. 0,6 h-1 Statt eines ursprünglich geplanten Nahwärmenetzes zur Deckung des geringen Restwärmebedarfs sollen Für Gebäude dieser Ausführungsqualität ergeben sich vor dem Hintergrund neuer technischer Entwicklungen i.d.R. max. Heizlasten von 10 W/m². Zur energetisch- und gesetzlicher Anforderungen innovative und kos- wirtschaftlichen Optimierung der Gebäude und zum tengünstigerer Nachweis Individuell geplante, energieeffiziente Gebäude sind der Grenzwerte ist das Passivhaus- Projektierungspaket [PHPP 2007] zu verwenden. Einzellösungen ermöglicht werden. das Ziel. Dieser Entscheidungs- und Planungsprozess wird durch intensive Beratungs- und Informationsan- Mit der neusten Version des Programms kann auch gebote begleitet. der Nachweis nach EnEV 2009 geführt werden. Dies ist wichtig, damit für die Passivhäuser nachgewiesen Leitlinien BU 13 August 2011 Teil A – Einleitung 10 4 1 Schritte zum eigenen Haus für den privaten Bauherren Vorab - Beratung hinsichtlich Ihrer einen Entwurf entsprechend den Anforderungen des Bauwünsche Bebauungsplans Auswahl als eines Hilfestellung geeigneten zur Grund- und der Entwicklungsmaßnahme ausarbeiten zu können (Bebauungsplan und Gestaltungsleitlinien, siehe www.trier.de/bu13). stücks im Stadtplanungsamt Informieren Sie sich vor der Bewerbung um ein Grund- 5 stück im Stadtplanungsamt über die Bebauungsmög- Entwicklungsrechtliche Genehmigung – Bauantrag lichkeiten entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans, damit Sie ein Grundstück erwerben, auf Nach Zahlung der Optionsgebühr reichen Sie – wie dem Ihr „Traumhaus“ auch möglich ist. allgemein üblich – Ihren Bauantrag mit dem abgestimmten Entwurf beim Bauaufsichtsamt der Stadt 2 Bewerbung um Ihr Wunschgrundstück Trier ein. Gleichzeitig stellen Sie den Antrag auf entwicklungsrechtliche Genehmigung Ihres Vorhabens. beim Amt für Bodenmanagement und Sofern ihr Bauvorhaben den Anforderungen der Städ- Geoinformation – Entscheidung der tebaulichen Entwicklungsmaßnahme und dem Bebau- städtischen Gremien ungsplan entspricht, erhalten Sie die entwicklungsrechtliche Genehmigung sowie die Baugenehmigung. Wählen Sie aus der nebenstehenden Übersichtskarte ein Grundstück aus (bis zu 3 Alternativen), welches Ihren Wünschen entspricht und bewerben Sie sich bei 6 Unterschrift des Kaufvertrags / Erwerb des Grundstücks der Stadt Trier um dieses Grundstück. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Sie informiert, ob Sie In Ihrem Kaufvertrag verpflichten Sie sich zum Bau eine Kaufoption für dieses Grundstück erhalten. Ihres Gebäudes gem. Baugenehmigung sowie zur Einhaltung der weitergehenden Bedingungen des 3 Erteilung einer Kaufoption Nach Erteilung der Kaufoption, überweisen Sie die Optionsgebühr in Höhe von 2.000€ - die Summe wird später auf den Kaufpreis angerechnet. Sie haben dann 6 Monate Zeit, Ihren Bauantrag auszuarbeiten und bei Bebauungsplanes und der Gestaltungsleitlinien (z.B. energetischer Mindeststandart, Gestaltung des Gebäudes und der Freiflächen). Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. der Stadt Trier einzureichen. Nutzen Sie die Zeit auch für eine detaillierte Finanzierungsplanung. 7 Bau Ihres Hauses / Bauverpflichtung Nach Erwerb des Grundstücks bzw. nach Baureife des Grundstücks haben Sie ein Jahr Zeit mit der Bebauung 4 Ausarbeitung des Entwurfs durch Ih- Ihres Grundstücks zu beginnen. ren Architekten Entwerfen Sie Ihr Haus und Ihren Garten zusammen mit Ihrem Architekten. Wir empfehlen eine Beratung durch das Stadtplanungsamt sowie eine begleitende Energieberatung, um August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B Gestalterische Vorgaben Leitlinien BU 13 Leitlinien BU 13 August 2011 Teil B – Allgemeine Vorgaben 12 1 1.1 Baukörper Zeitgemäße, moderne Architektur mit regionalem Bezug Heute zeitgemäß zu bauen bedeutet, mit modernen Baustoffen und Bauformen auf die Anforderungen unserer Zeit und den Entstehungsort zu reagieren. Das heißt in erster Linie, dass typische Bauformen aus früheren Epochen (z.B. „trierisch-römische Villa“) und anderen Regionen (z.B. „Schwarzwaldhaus“, „Finnisches Blockhaus“) nicht erwünscht sind. + Die Berücksichtigung regional gewachsener Bauformen verliert im Zuge der Globalisierung zunehmend an Bedeutung. Trotzdem können regionale Bezüge in Kubatur und Materialwahl eine stärkere Identität des Wohngebiets fördern. 1.2 ! Stimmige Proportionen Stimmige Proportionen sind ein sehr wichtiges Kriterium für die Qualität einer Bebauung. Die Proportion eines Hauses verleiht ihm sein Gesicht. 1.3 ! Harmonische Fassadengestaltung Es ist darauf zu achten, dass die Fassadengestaltung – auch im Kontext mit der Nachbarschaft – harmoniert und den Entwurfsgedanken nach außen projiziert. ! Auskragende Balkone sollten vermieden werden. Gestalterisch wesentlich besser einbinden lassen sich Balkone auf eingeschossigen Gebäudeteilen oder in Form von Loggien oder Dachterrassen. August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B – Allgemeine Vorgaben 1.4 ‼ 13 Ruhige Dachlandschaft Satteldächer sind nur in Ihrer reinen Form zulässig, nicht aber in Form von Zelt-, Walm- oder Krüppelwalmdächern. Wegen überzeugender funktionaler und energetischer Vorteile ist jedoch ein geteiltes und in der Höhe versetztes Satteldach zuläs- Bei bestimmten architektonischen Lösungen, z.B. über der Südbalkonzone eines Pultdaches, über Gebäudeeinschnitten oder als integrierte Terrassenüberdachung, kann der Dachüberstand eine besondere Funktion erfüllen und dadurch auch gestalterisch positiv wirken. sig. ‼ Dachgauben sind uner- wünscht, bei flach geneigten Dächern bis 25° sind sie grundsätzlich ausgeschlos- sen, gestalterisch da sie problematisch und funktional nicht sinnvoll sind. + Bei Dachneigungen über 25° können Gauben im Einzelfall sinnvoll sein. Auf einfache Formen und auf Funktionalität der Dachgauben ist zu achten. Prinzipiell sind jedoch Dachflächenfenster zu bevorzugen, da sie energetisch und hinsichtlich der Belichtung Vorteile bieten. ‼ Die Breite von Dachgauben darf einzeln nicht mehr als 2,5 m und in der Summe nicht mehr als 1/2 der Minimale Dachüberstände sind typisch für unsere Region. Größere Dachüberstände sollten grundsätzlich vermieden werden. ‼ zugehörigen Trauflänge betragen. Die Breite von Zwerchhäusern darf insgesamt 1/3 der zugehörigen Trauflänge nicht überschreiten, einzeln jedoch max. 4,0 m betragen. In der Summe darf die Breite sämtli- Dachüberstände dürfen einschließlich Dachrinne cher Dachaufbauten max. 1/2 der zugehörigen max. 0,4 m betragen. Trauflänge einnehmen. Leitlinien BU 13 August 2011 Teil B – Allgemeine Vorgaben 14 2 Materialität Fliesen und Kunststoffverkleidungen aller Art (Klinker- 2.1 + Fassaden imitat, Fliesenimitat etc.) sollen bei der Gestaltung der Fassaden nicht verwendet werden. Bei der Auswahl der Materialien soll durch die Vorgabe eines Materialienkatalogs ebenso wie bei der Farbgebung eine für das Auge angenehm wirkende ‼ Um Belastungen von Niederschlagswasser zu vermeiden, sind auch alle unbeschichteten Metalle Homogenität geschaffen werden. wie Kupfer, Zink oder Blei als Fassadenmaterial Alle grellen Farben sowie reflektierenden Materialien unzulässig. Ausnahmen sind nur im Einzelfall auf sind unerwünscht. besonderen Nachweis der Unbedenklichkeit möglich. ‼ Folgende Materialien sollten für die Fassadenges- + Beschränken Sie sich auf 2-3 Materialien oder Farben für die Fassade und den Außenraum. Da- taltung verwendet werden: durch wird ein angenehmes und ruhiges Erschei- glatt verputzte Wandflächen (kein Struktur- nungsbild erzeugt. oder Reibeputz!) - Sichtbeton (auch eingefärbt) - Holzverkleidungen und Verkleidungen aus anderen nichtreflektierenden Plattenwerk- stoffen Sichtmauerwerk mit regionalem Bezug ist als besonderes Gestaltungselement für einzelne Bauteile zulässig, nicht jedoch für die Gesamtfassade. So sind z.B. Stützmauern oder architektonisch wichtige Mauerscheiben in Schiefer oder Schieferverblendung erwünscht. Die Fassade sollte nur nicht oder schwach reflektierende Farben und Materialien zeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anlagen zur Energiegewinnung und -einsparung (z.B. transparente Wärmedämmung, Verkleidungen mit Solarpanels etc.) August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B – Allgemeine Vorgaben 2.2 ‼ ‼ 15 Dachdeckung Die Dachdeckung muss sich farblich im Rahmen 2.3 der natürlichen Farbenvielfalt von Schiefer von Kleine Nebengebäude wie Pergolen, Lauben oder Gar- schwarz bis grau bewegen. Stark reflektierende tenschuppen sind ein wesentliches Element zur Gliede- Materialien dürfen auch hier nicht verwendet werden. rung und Gestaltung des Außenraums einer Siedlung. Um Belastungen von Niederschlagswasser zu ver- ! meiden, sind alle unbeschichteten Metalle wie Kupfer, Zink oder Blei als Dachmaterial unzuläs- Nebenbauten Gerade deswegen sollten sie von vornherein mit geplant und gestalterisch auf den Hauptbaukörper abgestimmt werden. sig. Befreiungen sind nur im Einzelfall auf besonderen Nachweis der Unbedenklichkeit möglich. + Bezüglich der zu verwendenden Materialien gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Hauptbaukörper. Zulässig und wegen ihrer ökologischen Bedeutung auch sinnvoll sind dagegen Gründächer sowie Anlagen zur Energiegewinnung, unabhängig von ihrer konstruktionsbedingten Farbe. ‼ Garagen-Flachdächer und flach geneigte Dächer (bis 20°) von Garagen sind als begrünte Dächer zu gestalten. Glasierte Dachpfannen reflektieren stark Dachbegrünung Leitlinien BU 13 August 2011 Teil B – Allgemeine Vorgaben 16 3 Farbgebung Durch die vorgeschlagene Farbpalette, aus der die Far- ! Unerwünscht sind damit: - reine Bunttöne ohne Grauanteile ("knallbunte" Farben), weil diese im Zusammenspiel mit den ande- ben für die Einzelobjekte gewählt werden können, soll ren Farben zu aufdringlich und dominant wirken, und eine farbliche Homogenität geschaffen werden. Die Töne können der unten dargestellten Farbpalette mit - stark ins Pastell aufgehellte Töne (rosa, himmel- RAL-Angaben entnommen werden. Gleichartige Farbtö- blau), mit hohem Weißanteil, aber ohne erdigen ne anderer Farbsysteme können selbstverständlich Grau- oder Schwarzanteil, da diese häufig zu rein ebenfalls verwendet werden. wirken und mit erdig gebrochenen Farben nicht har- ! monieren. Erwünscht sind demnach neutrale Weiß- bis Grautöne aller Helligkeitsstufen, mit denen vorzugsweise der überwiegende Teil der großen Flächen gestaltet werden soll, sowie eine Auswahl leicht ins erdig-graue gebrochener farbiger Bunttöne, die – auch aufgehellt mit einem Weißanteil von 20 % – vorzugsweise für untergeordnete Bauteile Anwen- Keine glänzenden Oberflächen: Farbanstriche auf verputzten Fassaden oder hölzernen Fassadenteilen sind nur zulässig, wenn die Anstrichstoffe keine glänzenden Oberflächen ergeben. ! Grundsätzlich sollten immer die natürlichen Materialfarben von rohen oder farblos behandelten Ma- dung finden sollen. terialien wie Beton, Holz, Stahl und Stein Verwendung finden, soweit ein harmonisches Gesamtbild erhalten bleibt. + Mit allen Materialfarben gut kombinierbar sind weiß gestrichene Flächen. August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B – Allgemeine Vorgaben 4 17 Freiraumgestaltung und Begrünung Wasserdurchlässige Pflastersteine 4.1 ! Versiegelung Die Versiegelung der Grundstücke ist so gering wie möglich zu halten, um einen übermäßigen Wasserabfluss zu verhindern. + + Im Handel erhältlich sind so genannte ÖkoPflastersteine aus porigem Material, welche das Niederschlagswasser wie ein Sieb durchlassen. Sie werden wie die anderen Pflastersteine auf einer Jede bauliche Maßnahme verringert die Grundwasseranreicherung, verhindert die Luftkühlung durch Verdunstung und schränkt die wichtigen Bodenaktivi- wasserdurchlässigen Tragschicht verlegt, allerdings nur mit grobem Sand ohne Feinstanteile verfugt und anschließend abgekehrt. täten (Sauerstoffproduktion) ein. Darum ist es wichtig, dass sinnvolle ausgleichende Schritte unternommen werden, die den Anteil unversiegelter Flächen steigern. Eine flächendeckende Bepflanzung z.B. dient zur Kühlung, Sauerstoffproduktion, Verschattung, Staubbindung und dem Lärmschutz. ‼ Unbepflanzte Flächen wie Hofflächen, Einfahrten und nicht überdachte Stellplätze sind aus versickerungsfähigen Materialien bzw. Konstruktionen herzustellen. Dies können wassergebundene Decken, offenfugige Pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä. sein. Wassergebundene Wegedecken / Kies- und Wassergebundene Decke Rasengitterplatten mit Betonplatten einge- aus Recyclingkunst- fasst stoff als befahrbare Rasenfläche, Zu- Splittdecken + gangsweg in Granit 8/11 Die wassergebundene Decke gehört zu den ältesten Wegeformen. Sie ist auch als Splitt- oder Kiesweg bekannt. Das Belagsmaterial ist sehr angenehm zu begehen, denn es ist relativ weich und wasserdurchlässig. Rasengittersteine aus Kunststoff und Beton Offenfugige Pflaster Splittdecke mit und ohne Rasen Leitlinien BU 13 August 2011 Teil B – Allgemeine Vorgaben 18 4.2 Aufschüttungen, Abgrabungen, Höhenentwicklung ! Das natürliche Gelände ist weitgehend zu erhalten. ‼ Die Baugrundstücke sind, soweit sie unterhalb des Höhenniveaus der jeweiligen Erschließungsstraße liegen, bis zur Tiefe der jeweils festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche im Mittel bis auf max 1,2 m die Höhenlage der Bordsteinoberkante der an- max 1,2 m grenzenden öffentlichen Verkehrsfläche anzuschütten. Maßgeblich ist die öffentliche Verkehrsfläche, zu der die Grundstücksentwässerung erfolgt. ‼ ‼ Als Materialien für Stützmauern sind zulässig: Natursteinmauern, Mauersteinblöcke und Winkel- Auf Grundstücken, die sich höhenmäßig oberhalb stützen aus Beton, Gabionen und verputzte Mau- des Höhenniveaus der jeweiligen Erschließungs- ern. Der Verputz von Mauern ist dem des Hauptge- straße befinden, sind keine Aufschüttungen zu- bäudes anzupassen. Die Verwendung von Pflanz- lässig. Straßenseitige Stützmauern zur Abfangung steinen aus Beton oder Leichtbeton ist zur Rand- des Geländeunterschieds zwischen Straße und Bau- oder Hangbefestigung nicht zulässig. grundstück sind nur bis zu einer Höhe von max. 1,0 m zulässig. ‼ Talseitig der Gebäude sind Abgrabungen des bestehenden Geländes nur bis auf Höhe der Unterkante des Sockels zulässig. ‼ An den seitlichen und rückseitigen Grundstücksgrenzen dürfen Grundstückseinfriedungen in Form von Mauern sowie Stützmauern bis zu einer Höhe von max. 1,20 m errichtet werden, die hinterfüllt Negativbeispiel Abgrabung Negativbeispiel Aufschüttung werden dürfen, sowie Hecken bis zu einer Höhe von max. 2,00 m gepflanzt werden. Zusätzlich können die Mauern bzw. Stützmauern mit aufgesetzten Hecken bis zu einer Gesamthöhe von 2,00 m ausge- Die Höhenlage der Gebäude ist im Bebauungsplan für die unterschiedlichen Bereiche festgesetzt. führt werden. ‼ ‼ Bezugsgröße für Grundstücke, die höhenmäßig Anstelle von großen Aufschüttungen ist eine Terras- unterhalb der Erschließungsstraße liegen ist jeweils sierung des Geländes vorzusehen. Mehrere Stütz- die Oberkante Fertigausbau der Erschließungs- mauern auf einem Grundstück müssen aus einzel- straße. Diese Höhe ist zu beziehen beim Tiefbau- nen Abschnitten bestehen, die jeweils maximal 1,2 m amt der Stadt Trier (Tel. 0651/718-4660). Für hoch sein dürfen. Der obere Abschnitt muss mindes- Grundstücke oberhalb des Höhenniveaus der an- tens 1,80 m gegenüber dem darunter liegenden Ab- grenzenden Erschließungsstraße gilt das natürliche schnitt nach hinten versetzt werden. Die zwischen Geländeniveau in Gebäudemitte als Bezugspunkt für den Stützmauern liegende Fläche ist zu begrünen. die Höhenfestsetzungen. August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B – Allgemeine Vorgaben 19 Split-Level-Lösung Negativbeispiel Aufschüttung Leitlinien BU 13 August 2011 Teil B – Allgemeine Vorgaben 20 4.3 ‼ Bepflanzung An den Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Raum und im Vorgartenbereich sind ausschließ- + Pflanzliste lich standortgerechte, einheimische Laubgehölze Große Bäume: einzusetzen. Nadelhölzer sind hier ausgeschlos- Die Bepflanzung sollte innerhalb von zwei Pflanzperi- Spitzahorn Scharlach-Rosskastanie Schwarz-Birke Hainbuche Esche Ungarische Eiche Winterlinde u.a. oden nach Baufertigstellung fachgerecht durchgeführt Mittelgroße Bäume: sen. ‼ Pro angefangene 300 m² Grundstücksfläche ist je ein Laubbaum zu pflanzen. und dauerhaft erhalten werden. + Ein sog. „Hausbaum“, d.h. ein markanter freistehender Laubbaum vor der Straßenfassade eines Hauses, gliedert und belebt den öffentlichen Raum. + Eschen-Ahorn Hochstammobstbäume Weiß-Birke Baumhasel Vogelkirsche Schnurbaum u.a. In der nebenstehenden Pflanzliste finden sie Kleinere Bäume unverbindliche Artenvorschläge für Laubgehölze. Fächer-Ahorn Stern-Magnolie Zier-Äpfel Scheinbuche Kirsch-Pflaume Eberesche u.a. Strauchpflanzen Hecken Feldahorn Hainbuche Roter Hartriegel Hasel Weißdorn Wildrosen Wolliger Schneeball u.a. Acer platanoides Aesculus x carnea Betula nigra Carpinus betulus Fraxinus excelsior Quercus frainetto Tilia cordata Acer negundo – in Sorten Äpfel, Birnen Betula pendula Corylus colurna Prunus avium Sophora japonica Acer palmatum – in Sorten Magnolia stellata Malus – in Sorten Nothofagus antarctica Prunus cerasifera Sorbus aucuparia / Acer campestre Carpinus betulus Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Rosa spec. Viburnum lantana Wand/ Mauerbegrünung: Efeu Hedera helix Knöterich Polygonum aubertii Pfeifenwinde Aristolochia macrophylla Kletterrosen Rosa spec. Winterjasmin Jasminum nudiflorum Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata oder P. quinquefolia u.a. August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B – Allgemeine Vorgaben 4.4 + Grundstückseinfriedungen 21 Kunststoffzäune treten zu domi- Die Grundstückseinfriedung definiert den Übergang nant in Erschei- von einer privaten Fläche zu einer anderen privat nung genutzten Fläche oder zu einem öffentlichen Bereich. + Da die Übergangszone vom privaten zum öffentlichen Bereich den Gemeinschaftsraum mindestens ebenso prägt wie die Grundstücksbebauung, ist auf deren Planung besondere Sorgfalt zu verwenden. Ruhig wirkende, einfache Mauer- ‼ Einfriedungen an den Grundstücksgrenzen zu den scheibe öffentlichen Grünflächen und zu den Straßenräumen dürfen nur in Form von Hecken aus heimischen Laubgehölzarten, auch in Verbindung mit Drahtzaun und Mauern errichtet werden. ‼ Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen: Die Höhe von Mauern ist grundsätzlich auf 1,20 m beschränkt. Hecken sind allgemein bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig. ‼ Als Materialien sind zulässig: Natursteinmauern, Mauersteinblöcke und Winkelstützen aus Beton, Gabionen und verputzte Mauern. Der Verputz von Mauern ist dem des Hauptgebäudes anzupassen. Die Verwendung von Pflanzsteinen aus Beton oder Leichtbeton ist zur Rand- oder Hangbefestigung nicht zulässig. Leitlinien BU 13 August 2011 Teil B – Allgemeine Vorgaben 22 4.5 + Vorgarten und Hauseingang Der Hauseingang ist zusammen mit dem Vorgarten die Visitenkarte jeden Hauses. Einladend wirken Vorgärten mit klar abgesetzter Zuwegung und gärtnerischer Gestaltung der übrigen Flächen. Der Bereich vor dem Haus sollte durch klar definierte Einfriedungen eingefasst werden. Anstelle einer Einfriedung ist auch eine klare Abgrenzung der privaten Flächen von der Gehweg- bzw. Straßenfläche durch eine bepflanzte, nicht befestigte Grünfläche möglich. ! Der Vorgartenbereich soll am Übergang zum öffent- Abbildung A Zuwegung max. 1,50m lichen Straßenraum für die Zuwegung höchstens Zufahrt max. 6,00m bis zu einer Breite von 1,50 m befestigt werden. ‼ Der Vorgartenbereich soll am Übergang zum öffentlichen Straßenraum für die die Zufahrt höchstens bis zu einer Breite von 5,00 m befestigt werden. Abbildung B Zuwegung max. 1,50m August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B – Allgemeine Vorgaben 23 4.7 Private Müllbehälter Die Aufbewahrung der Müllbehälter soll im Zusam- 4.6 Garagen und Carports An Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Flächen sollen Garagen und Carports baulich und gestalterisch menhang mit den Einfriedungen, d.h. Mauerscheiben und Hecken, so geplant werden, dass diese vor Blicken von außen geschützt sind. Alternativ können die Müll- in Mauereinfriedungen integriert oder eingegrünt behälter in Carports, Garage oder Fahrradschuppen werden. An Grenzen zu anderen privaten Grundstü- integriert werden. cken ist dies ebenfalls erwünscht. Leitlinien BU 13 August 2011 Teil B – Allgemeine Vorgaben 24 5 5.1 Oberflächenentwässerung Entwässerungstechnische Aspekte ‼ Zur Versickerung bzw. Rückhaltung von Oberflächenwasser auf den privaten Grundstücken sind folgende Anlagen zulässig: Die früher übliche Praxis, Niederschlagswasser über das öffentliche Kanalsystem direkt in die hierfür vorgesehe- - dauerhaft begrünte Versickerungsmulden bis nen Gewässer zu leiten, verursachte neben den steigen- 30 cm Tiefe zur Versickerung durch die belebte den Abwasserkosten vor allem die bekannten Hochwas- Bodenzone serprobleme. - Mulden-Rigolen-Systeme, d.h. dauerhaft begrünte Versickerungsmulden bis 30 cm Tiefe mit darunter eingebauten Rigolen Daher wird seit einigen Jahren bei der Erschließung neuer Wohnbauflächen das Ziel einer ökologisch sinnvollen Regenwasserbewirtschaftung verfolgt. - Brauchwasserzisternen mit zusätzlichem Rückhalteraum und eingebautem kontinuierlichem Drosselabfluss Das bedeutet in der Reihenfolge der Priorität: 1. das überschüssige, abfließende Regenwasser durch die Minimierung der Versiegelung von vorneherein zu reduzieren, 2. die anfallenden Volumina auf dem eigenen Grundstück zu versickern, zurückzuhalten und zu verdunsten, und 3. bei Regenspitzen die Restmengen zu jeder Zeit kontrolliert abzuleiten. Im Baugebiet „Am Olbeschwäldchen“ kommt dabei ein kombiniertes Entwässerungssystem bestehend aus privaten und öffentlichen Anlagen zum Einsatz. ‼ Dies bedeutet, dass eine vorgeschriebene Mindestmenge an Niederschlagswasser auf den privaten Grundstücken versickert bzw. zurückgehalten werden muss und darüber hinausgehende Spitzenmengen über einen Überlauf den öf- Brauchwasserzisterne (Beispiel) fentlichen Anlagen zuzuführen sind. Bei Randgrundstücken hat der Anschluss an die Regenwassermulden im angrenzenden Grünzug unmittelbar zu erfolgen. Von den sonstigen Grundstücken ist das überschüssige Wasser dem Regenwasserkanal im öffentlichen Straßenraum zuzuleiten. August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B – Allgemeine Vorgaben 25 Versickerungsmulde (Beispiel) Mulden-Rigolen-System (Beispiel) Leitlinien BU 13 August 2011 Teil B – Allgemeine Vorgaben 26 ‼ Die Versickerungs- und Rückhalteanlagen sind so zu bemessen, dass pro qm vollversiegelter Fläche 30 l Retentionsvolumen vorgehalten werden. Der Faustformel zum Ermitteln der notwendigen Mul- tatsächliche Versiegelungsgrad der Befestigungen denfläche: kann hierbei angerechnet werden. Als Berechnungsgrundlage ist die DIN 1986 heranzuziehen. Sowohl während der Bauphase als auch zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Verdichtung des Bodens im Bereich der Versickerungsanlagen, z.B. durch Befahren, ► max. Muldentiefe: 0,30 m, d.h. 300 l Volumen/m² ► erforderliches Retentionsvolumen pro m² voll versiegelter Fläche (Versiegelungsgrad 100 %): 30 Liter zu vermeiden. (bei wassergebundener Decke, Versiegelung + Zur Minimierung des notwendigen Retentionsvolumens ist es daher sinnvoll, Befestigungsmaterialien mit möglichst hoher Wasserdurchlässigkeit zu wählen. So ist ein qm wassergebundener Decke (Split, Kies) nach DIN 1986 beispielweise nur zu 50 % versiegelt und auch nur zu 50 % anzurechnen. 50 %: 15 Liter) ► notwendige Muldenfläche: ca. 10 % der voll versiegelten Fläche (bei Versiegelungsgrad von 50 % ca. 5 % der teilversiegelten Fläche) Pro qm wassergebundener Decke ist damit nur ein Retentionsvolumen von 15 l nachzuweisen. Die erforderliche Größe der Mulde oder Zisterne kann halbiert werden. Dachbegrünungen (extensiv unter 10 cm Aufbaudicke) sind ebenfalls nur mit 50 % anzurechnen (weitere Beispiele siehe Tabelle unten). Material Versiegelungsgrad (%) Schwarzdecke (Asphalt) 100 Betonsteinpflaster in Sand verlegt 70 Pflaster, Fugenanteil über 15 % 60 wassergebundene Flächen (z.B. Kies) 50 intensive Dachbegrünungen 30 gemäß DIN 1986 (Auszug) August 2011 Leitlinien BU 13 Teil B – Allgemeine Vorgaben 5.2 27 Gestalterische Aspekte Die Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind insbesondere im Grenzbereich zum öffentlichen Raum Beispiele für flä- möglichst naturnah in die Freiraum- und Gartenges- chige Überlaufe taltung einzubinden. ‼ Mulden sind dauerhaft zu begrünen. Der Überlauf von den Randgrundstücken zu den im angrenzenden Grünzug angelegten Mulden ist möglichst oberirdisch und flächig herzustellen. Sichtbare Verrohrungen sind grundsätzlich unzulässig. Bei Einfriedungen mit Mauern an der Grenze zum Grünzug sind Überläufe auch in Form von flachen Ausgüssen aus Naturstein oder Beton zulässig. Ausguss in Natursteinmauer Naturfernes PVC-Rohr Leitlinien BU 13 August 2011