Leitlinien zum Baugebiet BU 13 - Stadtbibliothek Weberbach

Werbung
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Tarforster Höhe - Erweiterung
Leitlinien zum Baugebiet
BU 13 „Im Freschfeld“
Aktuelle Informationen unter www.trier.de/bu13
Auftraggeber:
Baudezernat der Stadt Trier
Bearbeitung:
Stadtplanungsamt Trier
Ansprechpartner:
zur Grundstücksvergabe (Amt für Bodenmanagement und Geoinformation):
Jutta Gallmeister, Tel. 0651 / 718-3623, [email protected]
zum Städtebau und zum Bebauungsplan (Stadtplanungsamt):
Maria Eickhoff, Tel. 0651 / 718-2611, [email protected]
zu Umwelt- und Energiefragen (Stadtplanungsamt):
Johannes Hill, Tel. 0651 / 718-4444, [email protected]
zur Wohnraumförderung (Amt für Soziales und Wohnen)
Jutta Arenz, Tel. 0651 / 718-1534, [email protected]
Leitlinien BU 13
August 2011
Inhaltsverzeichnis
Teil A
1
Einleitung............................................................................................................ 3
1
Entstehungsgeschichte des Baugebiets BU 13 .....................................................................................4
2
Das Baugebiet BU 13 „Freschfeld“ im Einzelnen...................................................................................5
3
Energieeffizientes Bauen im BU 13 .......................................................................................................9
4
Schritte zum eigenen Haus ..................................................................................................................10
Teil B
Gestalterische Vorgaben................................................................................. 11
1
Baukörper.............................................................................................................................................12
2
Materialität............................................................................................................................................14
3
Farbgebung ..........................................................................................................................................16
4
Freiraumgestaltung und Begrünung ....................................................................................................17
5
Oberflächenentwässerung ...................................................................................................................24
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil A Einleitung
Leitlinien BU 13
Teil A – Einleitung
4
1
Entstehungsgeschichte des Baugebiets BU 13
Das Baugebiet BU 13 „Im Freschfeld“ ist Teil der städ-
zukünftig von einem erhöhten Bedarf an Baugrundstü-
tebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tarforster
cken ausgegangen. Das Angebot soll dabei insbeson-
Höhe – Erweiterung“, welche mit geplanten 800 bis
dere für junge Familien fortlaufend sichergestellt wer-
850 Wohneinheiten, einem neuen Einkaufs- und
den, um Abwanderungsprozesse ins Umland zu ver-
Dienstleistungsschwerpunkt an der Kohlenstraße so-
meiden. Das Baugebiet BU 13 trägt diesem Ziel mit
wie
(z.B.
seinen 89 Baugrundstücken unterschiedlichster Grö-
Grundschule und Spielplätze) das derzeit größte Woh-
ße in besonderer Weise Rechnung. Das städtebauli-
nungsbauprojekt der Stadt Trier darstellt. Beim Bauge-
che Konzept bietet für individuelle Wohnwünsche und
biet BU 13 „Im Freschfeld“ handelt es sich um den
finanzielle Möglichkeiten ein entsprechendes Angebot.
verschiedenen
Wohnfolgeeinrichtungen
dritten von insgesamt vier Planabschnitten der
Entwicklungsmaßnahme. Der erste Abschnitt BU 11
Ausführliche Ausführungen zum Baugebiet entnehmen
„Östlich Olbeschgraben“ und der zweite Abschnitt
Sie bitte dem Bebauungsplan BU 13 mit Begrün-
BU 12 „Am Olbeschgraben“ ist bereits zum Großteil
dung und Umweltbericht. Ergänzend dazu können
bebaut. Der nachfolgende Abschnitte BU 14 soll in
Sie Details zum Straßenausbau und zur Freiflächen-
zwei Realisierungsstufen im Abstand von ein bis zwei
gestaltung bei den zuständigen städtischen Stellen
Jahren baureif gemacht werden.
erfragen.
Vorrangige Zielsetzung der Entwicklungsmaßnahme
„Tarforster Höhe – Erweiterung“, welche im Mai 1994
durch den Stadtrat zur Satzung beschlossen wurde, ist
die Bereitstellung von Wohnbauland. Trotz des
demographischen Wandels wird in der Stadt Trier auch
BU 11
BU 13
BU 14
BU 12
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil A – Einleitung
2
5
Das Baugebiet BU 13 „Freschfeld“ im Einzelnen
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und der
13 entstanden ist, sollen erkennbar bleiben und
Bebauungsplan BU 13 "Im Freschfeld" verfolgen fol-
zur Bildung einer eigenen Identität beitragen.
gende städtebauliche Zielsetzungen:
Durch ein optimiertes Baukonzept, eine effektive
Vorrangige Zielsetzung der Entwicklungsmaß-
Nahwärmeversorgung und entsprechend Bebau-
nahme "Tarforster Höhe – Erweiterung" ist die zü-
ungsplanfestsetzungen zur Energieeinsparung er-
gige Bereitstellung von Wohnbauland.
folgt eine den heutigen Standards entsprechende
energetische Optimierung des Baugebiets.
Das Angebot soll dabei insbesondere für junge
Familien fortlaufend sichergestellt werden, um
Es ist vorgesehen, ergänzend zum Bebauungs-
Abwanderungsprozesse ins Umland zu vermei-
plan, alle Grundstückserwerber in einem Informa-
den. Das Baugebiet BU 13 trägt diesem Ziel mit
tionsgespräch die städtebaulichen Zielsetzungen
seinen 89 Baugrundstücken unterschiedlichs-
darzulegen und sie auf die geltenden städtebauli-
ter Größe und Bauweise in besonderer Weise
chen Rahmenbedingungen und die wesentlichen
Rechnung. Das städtebauliche Konzept bietet für
Bebauungsplanfestsetzungen für das jeweils zu
individuelle Wohnwünsche und finanzielle Mög-
erwebende Grundstücks zu Informieren. Der
lichkeiten ein entsprechendes Angebot.
Grundstückserwerb erfolgt erst nach Prüfung und
Freigabe des Entwurfs durch das Stadtpla-
Die Stadt Trier verfolgt das Ziel, ein Baugebiet zu
nungsamt (entwicklungsrechtliche Genehmigung
entwickeln, welches sich trotz größtmöglicher Indi-
in Verbindung mit der Bauantragsstellung).
vidualität der einzelnen Gebäude und Grundstücke durch ein harmonisches und attraktives
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele werden in den
Gesamtbild
vorliegenden Leitlinien die Inhalte und gestalterischen
auszeichnet.
Ein
städtebauliches
Gebäude-
Ziele des Bebauungsplans BU 13 erläutert und durch
und Freiflächengestaltungen mit der Folge, dass
allgemeine gestalterische Vorgaben für die entwick-
das Baugebiet als Ansammlung einzelner Wohn-
lungsrechtliche Genehmigung ergänzt (Teil B).
„Durcheinander“
unterschiedlichster
häuser, aber nicht als zusammenhängendes
hochwertiges Gesamtes erscheint, soll vermieden werden.
Die Grundstückserwerber verpflichten sich mit dem
Kaufvertrag zur Berücksichtigung der Vorgaben des
Bebauungsplanes und dieser Leitlinien.
Die Vorteile für die einzelnen Bauherren bestehen
insbesondere in gestalterisch aufeinander ab-
‼
Die verbindlich einzuhaltenden, im Bebau-
gestimmten Nachbarschaften, die nicht nur die
ungsplan festgesetzten Regeln sind in den Leit-
Wohnqualität erhöhen, sondern auch zur Werter-
linien mit dem Symbol !! gekennzeichnet.
haltung der eigenen Immobilie beitragen (z.B.
Sicherung angemessener Gebäudehöhen in der
!
Regeln der Leitlinien sind mit dem Symbol ! gekennzeichnet.
Nachbarschaft zur Minimierung von Verschattungen).
Der gestalterische Maßstab ist das zeitgemäße
Die darüber hinaus verbindlich einzuhaltenden
+
Besondere Tipps, Hinweise und Empfehlungen
Bauen unter Berücksichtigung der für Trier und
sind mit dem Symbol + markiert und zusätzlich
die Region typischen Bauformen und Materialien.
grün umrahmt.
Die Zeit und der Ort, in denen das Baugebiet BU
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil A – Einleitung
6
2.1
Mischung unterschiedlicher Haustypen und Grundstücksgrößen
Verteilung der Grundstücksgrößen im BU 13
Das Baugebiet umfasst mit einer Größe von ca. 7,3 ha
insgesamt 89 Baugrundstücke. Der Bebauungsvorschlag sieht 9 Mehrfamilienhäuser, 46 Einzelhäuser,
25
20
14 Reihenhäuser und 19 Kettenhäuser vor.
15
Die Grundstücksgrößen liegen zwischen unter 200 qm
10
bis knapp über 700 qm, wobei entsprechend der
5
Nachfragesituation
0
ein
Schwerpunkt
auf
den
Grundstücken zwischen 400 und 600 qm liegt.
bis 200
200-300
300-400
400-500
500-600
600-700
Mit Ausnahme der Fläche für die KITA sind alle Baugrundstücke als Reine oder Allgemeine Wohngebiete festgesetzt.
2.2
Bauträgermaßnahmen und Modellprojekt
Die meisten Grundstücke werden auf der Grundlage
der vom Stadtrat beschlossenen Vergabekriterien
unmittelbar an interessierte Familien vergeben. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Bauträgermaßnahmen (A1, A2, A3, A4, A5, B, B1, C und C1) sowie
das Grundstück G, das für ein Modellprojekt "Generationengemischtes Wohnen / Barrierefreies Wohnen"
vorgesehen ist (siehe Abbildung).
In den Mehrfamilienhäusern sind mindestens zwei
Wohnungen je Objekt mit Mitteln der sozialen Mietwohnungsbauförderung zu errichten.
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil A – Einleitung
2.3
7
Verkehrserschließung
Das Erschließungssystem verhindert Durchgangs-
Die äußere Erschließung wird über die Karl-Carstens-
verkehr und garantiert hohe Wohnruhe und Sicher-
Straße hergestellt, welche das Baugebiet an die Koh-
heit für Kinder. Es setzt sich aus einer Haupterschlie-
lenstraße anbindet. Die Entfernung zur Innenstadt
ßung mit Anbindung an den künftigen BU 14 und ver-
von Trier beträgt ca. 7 km, erreichbar über das Ave-
kehrsberuhigten Anliegerstraßen zusammen. Auf der
ler oder das Olewiger Tal (Fahrtzeit mit dem Pkw ca.
großzügiger dimensionierten Haupterschließungsstra-
10 Minuten). Busse der Universitätslinien werden mit
ße (7,5 m) gilt „Tempo 30.“, auf den sog. „Spielstra-
einer Bushaltestelle in der Theoderichstraße im
ßen“ (5,5 m) Schrittgeschwindigkeit mit 7 km/h.
Süden des BU 13 bzw. in der Karl-Carstens-Straße
im Norden des BU 13 verkehren.
Auszug aus dem Bebauungsplan BU 13
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil A – Einleitung
8
2.4
Infrastruktur
Das Baugebiet BU 13 profitiert von Einrichtungen, die
im Zuge der Entwicklung des Baugebiets BU 11, d.h.
dem ersten Planabschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tarforster Höhe - Erweiterung“,
entstanden sind bzw. noch entstehen werden.
An der Kohlenstraße befindet sich bereits in fußläufiger
Entfernung zum Baugebiet BU 13 ein Einkaufszentrum mit zwei Supermärkten, einem Drogeriemarkt,
einem Getränkemarkt, einem Optiker, einer Apotheke,
einer Sparkasse, einem Blumengeschäft und kleineren
Gastronomiebetrieben. In der Straße „An der Schule“
Einkaufszentrum an der Kohlenstraße
wurde eine neue Grundschule errichtet, welche für
Kinder aus dem Baugebiet BU 13 in wenigen Minuten
sicher zu Fuß erreichbar ist. Ein Kindergarten bzw.
eine Kindertagesstätte wird im Rahmen des BU 13
entstehen.
Grundschule Tarforst
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil A – Einleitung
3
9
Energieeffizientes Bauen im BU 13
Als wesentliches Ziel der Städtebaulichen Entwick-
werden kann, dass sie der Förderstufe KfW Effizienz-
lungsmaßnahme soll das Baugebiet BU 13 als Modell-
haus 40 (neu ab 01. Juli 2010) entsprechen.
vorhaben zum Thema „energieeffizientes Bauen“ umgesetzt werden. In diesem Modellvorhaben sollen
Da bei den frei stehenden Einfamilienhäusern und den
Maßnahmen zur Reduktion des Wärme- bzw. Energie-
zweigeschossigen Kettenhäuser die Passivhausvarian-
bedarfs mit Maßnahmen zur effizienten Bereitstellung
te nur knapp wirtschaftlicher ist, als die Variante nach
des verbleibenden Wärme/Energiebedarfs kombiniert
EnEV 2009, wird vorgeschlagen, für diese Typen das
werden.
nicht ganz so anspruchsvolle Energieniveau KfW Effizienzhaus 55 vorzusehen.
Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsabschätzung
zeigen, dass alle vier untersuchten Gebäudetypen, die
!
Für die frei stehenden Einfamilienhäusern und die
im BU 13 verwirklicht werden können, unter den der-
zweigeschossigen Kettenhäuser wird der Standart
zeitigen Förderbedingungen wirtschaftlich im Passiv-
des KfW Effizienzhaus 55 verbindlich vorgegeben.
hausniveau errichtet und betrieben werden können. Es
Für diese Gebäude wird versucht, im Rahmen der
ist daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ver-
planungsbegleitenden Beratung möglichst viele Bau-
tretbar (für die größeren Gebäudetypen sogar empfeh-
herren vom noch besseren Passivhausniveau zu über-
lenswert), in den privatrechtlichen Grundstückskaufver-
zeugen.
trägen dieses Energieniveau verbindlich vorzugeben.
Die planungsbegleitende Beratung zur Sicherung der
!
Für die Mehrfamilienhäuser und die Reihenhäu-
Qualität und Wirtschaftlichkeit erfolgt sowohl für die
ser wird der Passivhausstandard verbindlich in
Passivhäuser als auch für die KfW 55 Häuser durch
den privatrechtlichen Grundstückskaufverträgen
externe Beratungsangebote beispielsweise durch die
vorgegeben.
Energieagentur Trier.
Dieser ist durch die folgenden Grenzwerte definiert:
+
Das Baugebiet BU13 bietet Ihnen durch die weit-
o
Spezifischer Heizwärmebedarf max. 15 kWh/m²a
gehende Süd- bis Südwestorientierung der Ge-
o
Spezifischer
bäude hervorragende Möglichkeiten für die Re-
Gesamt-
Primärenergiebedarf(Heizung, Warmwasser, Hilfs-
alisierung zeitgemäßer Energiekonzepte.
und Haushaltsstrom) max. 120 kWh/m²a
o
Luftdichtheit n50 max. 0,6 h-1
Statt eines ursprünglich geplanten Nahwärmenetzes
zur Deckung des geringen Restwärmebedarfs sollen
Für Gebäude dieser Ausführungsqualität ergeben sich
vor dem Hintergrund neuer technischer Entwicklungen
i.d.R. max. Heizlasten von 10 W/m². Zur energetisch-
und gesetzlicher Anforderungen innovative und kos-
wirtschaftlichen Optimierung der Gebäude und zum
tengünstigerer
Nachweis
Individuell geplante, energieeffiziente Gebäude sind
der
Grenzwerte
ist
das
Passivhaus-
Projektierungspaket [PHPP 2007] zu verwenden.
Einzellösungen
ermöglicht
werden.
das Ziel. Dieser Entscheidungs- und Planungsprozess
wird durch intensive Beratungs- und Informationsan-
Mit der neusten Version des Programms kann auch
gebote begleitet.
der Nachweis nach EnEV 2009 geführt werden. Dies
ist wichtig, damit für die Passivhäuser nachgewiesen
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil A – Einleitung
10
4
1
Schritte zum eigenen Haus für den privaten Bauherren
Vorab - Beratung hinsichtlich Ihrer
einen Entwurf entsprechend den Anforderungen des
Bauwünsche
Bebauungsplans
Auswahl
als
eines
Hilfestellung
geeigneten
zur
Grund-
und
der
Entwicklungsmaßnahme
ausarbeiten zu können (Bebauungsplan und Gestaltungsleitlinien, siehe www.trier.de/bu13).
stücks im Stadtplanungsamt
Informieren Sie sich vor der Bewerbung um ein Grund-
5
stück im Stadtplanungsamt über die Bebauungsmög-
Entwicklungsrechtliche Genehmigung
– Bauantrag
lichkeiten entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans, damit Sie ein Grundstück erwerben, auf
Nach Zahlung der Optionsgebühr reichen Sie – wie
dem Ihr „Traumhaus“ auch möglich ist.
allgemein üblich – Ihren Bauantrag mit dem abgestimmten Entwurf beim Bauaufsichtsamt der Stadt
2
Bewerbung um Ihr Wunschgrundstück
Trier ein. Gleichzeitig stellen Sie den Antrag auf entwicklungsrechtliche Genehmigung Ihres Vorhabens.
beim Amt für Bodenmanagement und
Sofern ihr Bauvorhaben den Anforderungen der Städ-
Geoinformation – Entscheidung der
tebaulichen Entwicklungsmaßnahme und dem Bebau-
städtischen Gremien
ungsplan entspricht, erhalten Sie die entwicklungsrechtliche Genehmigung sowie die Baugenehmigung.
Wählen Sie aus der nebenstehenden Übersichtskarte
ein Grundstück aus (bis zu 3 Alternativen), welches
Ihren Wünschen entspricht und bewerben Sie sich bei
6
Unterschrift des Kaufvertrags / Erwerb
des Grundstücks
der Stadt Trier um dieses Grundstück. Nach Abschluss
des Auswahlverfahrens werden Sie informiert, ob Sie
In Ihrem Kaufvertrag verpflichten Sie sich zum Bau
eine Kaufoption für dieses Grundstück erhalten.
Ihres Gebäudes gem. Baugenehmigung sowie zur
Einhaltung der weitergehenden Bedingungen des
3
Erteilung einer Kaufoption
Nach Erteilung der Kaufoption, überweisen Sie die
Optionsgebühr in Höhe von 2.000€ - die Summe wird
später auf den Kaufpreis angerechnet. Sie haben dann
6 Monate Zeit, Ihren Bauantrag auszuarbeiten und bei
Bebauungsplanes und der Gestaltungsleitlinien (z.B.
energetischer Mindeststandart, Gestaltung des Gebäudes und der Freiflächen). Der Kaufpreis entspricht
dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses.
der Stadt Trier einzureichen.
Nutzen Sie die Zeit auch für eine detaillierte Finanzierungsplanung.
7
Bau Ihres Hauses / Bauverpflichtung
Nach Erwerb des Grundstücks bzw. nach Baureife des
Grundstücks haben Sie ein Jahr Zeit mit der Bebauung
4
Ausarbeitung des Entwurfs durch Ih-
Ihres Grundstücks zu beginnen.
ren Architekten
Entwerfen Sie Ihr Haus und Ihren Garten zusammen
mit Ihrem Architekten.
Wir empfehlen eine Beratung durch das Stadtplanungsamt sowie eine begleitende Energieberatung, um
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B Gestalterische Vorgaben
Leitlinien BU 13
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil B – Allgemeine Vorgaben
12
1
1.1
Baukörper
Zeitgemäße, moderne
Architektur mit regionalem Bezug
Heute zeitgemäß zu bauen bedeutet, mit modernen
Baustoffen und Bauformen auf die Anforderungen
unserer Zeit und den Entstehungsort zu reagieren.
Das heißt in erster Linie, dass typische Bauformen aus
früheren Epochen (z.B. „trierisch-römische Villa“) und
anderen Regionen (z.B. „Schwarzwaldhaus“, „Finnisches
Blockhaus“) nicht erwünscht sind.
+
Die Berücksichtigung regional gewachsener Bauformen verliert im Zuge der Globalisierung zunehmend an Bedeutung. Trotzdem können regionale
Bezüge in Kubatur und Materialwahl eine stärkere
Identität des Wohngebiets fördern.
1.2
!
Stimmige Proportionen
Stimmige Proportionen sind ein sehr wichtiges
Kriterium für die Qualität einer Bebauung. Die Proportion eines Hauses verleiht ihm sein Gesicht.
1.3
!
Harmonische Fassadengestaltung
Es ist darauf zu achten, dass die Fassadengestaltung – auch im Kontext mit der Nachbarschaft –
harmoniert und den Entwurfsgedanken nach außen
projiziert.
!
Auskragende Balkone sollten vermieden werden.
Gestalterisch wesentlich besser einbinden lassen sich
Balkone auf eingeschossigen Gebäudeteilen oder in
Form von Loggien oder Dachterrassen.
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B – Allgemeine Vorgaben
1.4
‼
13
Ruhige Dachlandschaft
Satteldächer sind nur in Ihrer reinen Form zulässig, nicht aber in Form von Zelt-, Walm- oder
Krüppelwalmdächern. Wegen überzeugender funktionaler und energetischer Vorteile ist jedoch ein geteiltes und in der Höhe versetztes Satteldach zuläs-
Bei bestimmten architektonischen Lösungen, z.B. über
der Südbalkonzone eines Pultdaches, über Gebäudeeinschnitten oder als integrierte Terrassenüberdachung,
kann der Dachüberstand eine besondere Funktion erfüllen und dadurch auch gestalterisch positiv wirken.
sig.
‼
Dachgauben
sind
uner-
wünscht, bei flach geneigten
Dächern bis 25° sind sie
grundsätzlich
ausgeschlos-
sen,
gestalterisch
da
sie
problematisch und funktional
nicht sinnvoll sind.
+
Bei Dachneigungen über 25° können Gauben im
Einzelfall sinnvoll sein. Auf einfache Formen und
auf Funktionalität der Dachgauben ist zu achten.
Prinzipiell sind jedoch Dachflächenfenster zu bevorzugen, da sie energetisch und hinsichtlich der Belichtung Vorteile bieten.
‼
Die Breite von Dachgauben darf einzeln nicht mehr
als 2,5 m und in der Summe nicht mehr als 1/2 der
Minimale Dachüberstände sind typisch für unsere Region. Größere Dachüberstände sollten grundsätzlich
vermieden werden.
‼
zugehörigen Trauflänge betragen. Die Breite von
Zwerchhäusern darf insgesamt 1/3 der zugehörigen
Trauflänge nicht überschreiten, einzeln jedoch max.
4,0 m betragen. In der Summe darf die Breite sämtli-
Dachüberstände dürfen einschließlich Dachrinne
cher Dachaufbauten max. 1/2 der zugehörigen
max. 0,4 m betragen.
Trauflänge einnehmen.
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil B – Allgemeine Vorgaben
14
2
Materialität
Fliesen und Kunststoffverkleidungen aller Art (Klinker-
2.1
+
Fassaden
imitat, Fliesenimitat etc.) sollen bei der Gestaltung der
Fassaden nicht verwendet werden.
Bei der Auswahl der Materialien soll durch die Vorgabe eines Materialienkatalogs ebenso wie bei der
Farbgebung eine für das Auge angenehm wirkende
‼
Um Belastungen von Niederschlagswasser zu vermeiden, sind auch alle unbeschichteten Metalle
Homogenität geschaffen werden.
wie Kupfer, Zink oder Blei als Fassadenmaterial
Alle grellen Farben sowie reflektierenden Materialien
unzulässig. Ausnahmen sind nur im Einzelfall auf
sind unerwünscht.
besonderen Nachweis der Unbedenklichkeit möglich.
‼
Folgende Materialien sollten für die Fassadenges-
+
Beschränken Sie sich auf 2-3 Materialien oder
Farben für die Fassade und den Außenraum. Da-
taltung verwendet werden:
durch wird ein angenehmes und ruhiges Erschei-
glatt verputzte Wandflächen (kein Struktur-
nungsbild erzeugt.
oder Reibeputz!)
-
Sichtbeton (auch eingefärbt)
-
Holzverkleidungen und Verkleidungen aus
anderen
nichtreflektierenden
Plattenwerk-
stoffen
Sichtmauerwerk mit regionalem Bezug ist als besonderes Gestaltungselement für einzelne Bauteile zulässig,
nicht jedoch für die Gesamtfassade. So sind z.B. Stützmauern oder architektonisch wichtige Mauerscheiben in
Schiefer oder Schieferverblendung erwünscht.
Die Fassade sollte nur nicht oder schwach reflektierende Farben und Materialien zeigen. Ausgenommen
von dieser Regelung sind Anlagen zur Energiegewinnung und -einsparung (z.B. transparente Wärmedämmung, Verkleidungen mit Solarpanels etc.)
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B – Allgemeine Vorgaben
2.2
‼
‼
15
Dachdeckung
Die Dachdeckung muss sich farblich im Rahmen
2.3
der natürlichen Farbenvielfalt von Schiefer von
Kleine Nebengebäude wie Pergolen, Lauben oder Gar-
schwarz bis grau bewegen. Stark reflektierende
tenschuppen sind ein wesentliches Element zur Gliede-
Materialien dürfen auch hier nicht verwendet werden.
rung und Gestaltung des Außenraums einer Siedlung.
Um Belastungen von Niederschlagswasser zu ver-
!
meiden, sind alle unbeschichteten Metalle wie
Kupfer, Zink oder Blei als Dachmaterial unzuläs-
Nebenbauten
Gerade deswegen sollten sie von vornherein mit
geplant und gestalterisch auf den Hauptbaukörper
abgestimmt werden.
sig. Befreiungen sind nur im Einzelfall auf besonderen Nachweis der Unbedenklichkeit möglich.
+
Bezüglich der zu verwendenden Materialien gelten die
gleichen Bestimmungen wie für die Hauptbaukörper.
Zulässig und wegen ihrer ökologischen Bedeutung
auch sinnvoll sind dagegen Gründächer sowie Anlagen zur Energiegewinnung, unabhängig von ihrer
konstruktionsbedingten Farbe.
‼
Garagen-Flachdächer und flach geneigte Dächer
(bis 20°) von Garagen sind als begrünte Dächer zu
gestalten.
Glasierte Dachpfannen reflektieren stark
Dachbegrünung
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil B – Allgemeine Vorgaben
16
3
Farbgebung
Durch die vorgeschlagene Farbpalette, aus der die Far-
!
Unerwünscht sind damit:
-
reine Bunttöne ohne Grauanteile ("knallbunte"
Farben), weil diese im Zusammenspiel mit den ande-
ben für die Einzelobjekte gewählt werden können, soll
ren Farben zu aufdringlich und dominant wirken, und
eine farbliche Homogenität geschaffen werden. Die
Töne können der unten dargestellten Farbpalette mit
-
stark ins Pastell aufgehellte Töne (rosa, himmel-
RAL-Angaben entnommen werden. Gleichartige Farbtö-
blau), mit hohem Weißanteil, aber ohne erdigen
ne anderer Farbsysteme können selbstverständlich
Grau- oder Schwarzanteil, da diese häufig zu rein
ebenfalls verwendet werden.
wirken und mit erdig gebrochenen Farben nicht har-
!
monieren.
Erwünscht sind demnach neutrale Weiß- bis Grautöne aller Helligkeitsstufen, mit denen vorzugsweise der überwiegende Teil der großen Flächen gestaltet werden soll, sowie eine Auswahl leicht ins erdig-graue gebrochener farbiger Bunttöne, die –
auch aufgehellt mit einem Weißanteil von 20 % –
vorzugsweise für untergeordnete Bauteile Anwen-
Keine glänzenden Oberflächen: Farbanstriche auf
verputzten Fassaden oder hölzernen Fassadenteilen sind
nur zulässig, wenn die Anstrichstoffe keine glänzenden
Oberflächen ergeben.
!
Grundsätzlich sollten immer die natürlichen Materialfarben von rohen oder farblos behandelten Ma-
dung finden sollen.
terialien wie Beton, Holz, Stahl und Stein Verwendung finden, soweit ein harmonisches Gesamtbild
erhalten bleibt.
+
Mit allen Materialfarben gut kombinierbar sind weiß
gestrichene Flächen.
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B – Allgemeine Vorgaben
4
17
Freiraumgestaltung und Begrünung
Wasserdurchlässige Pflastersteine
4.1
!
Versiegelung
Die Versiegelung der Grundstücke ist so gering wie
möglich zu halten, um einen übermäßigen Wasserabfluss zu verhindern.
+
+
Im Handel erhältlich sind so genannte ÖkoPflastersteine aus porigem Material, welche das
Niederschlagswasser wie ein Sieb durchlassen. Sie
werden wie die anderen Pflastersteine auf einer
Jede bauliche Maßnahme verringert die Grundwasseranreicherung, verhindert die Luftkühlung durch
Verdunstung und schränkt die wichtigen Bodenaktivi-
wasserdurchlässigen Tragschicht verlegt, allerdings
nur mit grobem Sand ohne Feinstanteile verfugt und
anschließend abgekehrt.
täten (Sauerstoffproduktion) ein. Darum ist es wichtig, dass sinnvolle ausgleichende Schritte unternommen werden, die den Anteil unversiegelter Flächen steigern. Eine flächendeckende Bepflanzung
z.B. dient zur Kühlung, Sauerstoffproduktion, Verschattung, Staubbindung und dem Lärmschutz.
‼
Unbepflanzte Flächen wie Hofflächen, Einfahrten
und nicht überdachte Stellplätze sind aus versickerungsfähigen Materialien bzw. Konstruktionen herzustellen. Dies können wassergebundene
Decken,
offenfugige
Pflaster,
Rasengittersteine,
Schotterrasen o.ä. sein.
Wassergebundene Wegedecken / Kies- und
Wassergebundene Decke
Rasengitterplatten
mit Betonplatten einge-
aus Recyclingkunst-
fasst
stoff als befahrbare
Rasenfläche, Zu-
Splittdecken
+
gangsweg in Granit
8/11
Die wassergebundene Decke gehört zu den ältesten Wegeformen. Sie ist auch als Splitt- oder Kiesweg bekannt. Das Belagsmaterial ist sehr angenehm
zu begehen, denn es ist relativ weich und wasserdurchlässig.
Rasengittersteine aus Kunststoff und Beton
Offenfugige Pflaster
Splittdecke
mit und ohne Rasen
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil B – Allgemeine Vorgaben
18
4.2
Aufschüttungen, Abgrabungen, Höhenentwicklung
!
Das natürliche Gelände ist weitgehend zu erhalten.
‼
Die Baugrundstücke sind, soweit sie unterhalb
des Höhenniveaus der jeweiligen Erschließungsstraße liegen, bis zur Tiefe der jeweils festgesetzten
überbaubaren Grundstücksfläche im Mittel bis auf
max 1,2 m
die Höhenlage der Bordsteinoberkante der an-
max 1,2 m
grenzenden öffentlichen Verkehrsfläche anzuschütten. Maßgeblich ist die öffentliche Verkehrsfläche, zu der die Grundstücksentwässerung erfolgt.
‼
‼
Als Materialien für Stützmauern sind zulässig: Natursteinmauern, Mauersteinblöcke und Winkel-
Auf Grundstücken, die sich höhenmäßig oberhalb
stützen aus Beton, Gabionen und verputzte Mau-
des Höhenniveaus der jeweiligen Erschließungs-
ern. Der Verputz von Mauern ist dem des Hauptge-
straße befinden, sind keine Aufschüttungen zu-
bäudes anzupassen. Die Verwendung von Pflanz-
lässig. Straßenseitige Stützmauern zur Abfangung
steinen aus Beton oder Leichtbeton ist zur Rand-
des Geländeunterschieds zwischen Straße und Bau-
oder Hangbefestigung nicht zulässig.
grundstück sind nur bis zu einer Höhe von max. 1,0
m zulässig.
‼
Talseitig der Gebäude sind Abgrabungen des
bestehenden Geländes nur bis auf Höhe der Unterkante des Sockels zulässig.
‼
An den seitlichen und rückseitigen Grundstücksgrenzen dürfen Grundstückseinfriedungen in Form
von Mauern sowie Stützmauern bis zu einer Höhe
von max. 1,20 m errichtet werden, die hinterfüllt
Negativbeispiel Abgrabung
Negativbeispiel
Aufschüttung
werden dürfen, sowie Hecken bis zu einer Höhe von
max. 2,00 m gepflanzt werden. Zusätzlich können
die Mauern bzw. Stützmauern mit aufgesetzten Hecken bis zu einer Gesamthöhe von 2,00 m ausge-
Die Höhenlage der Gebäude ist im Bebauungsplan für
die unterschiedlichen Bereiche festgesetzt.
führt werden.
‼
‼
Bezugsgröße für Grundstücke, die höhenmäßig
Anstelle von großen Aufschüttungen ist eine Terras-
unterhalb der Erschließungsstraße liegen ist jeweils
sierung des Geländes vorzusehen. Mehrere Stütz-
die Oberkante Fertigausbau der Erschließungs-
mauern auf einem Grundstück müssen aus einzel-
straße. Diese Höhe ist zu beziehen beim Tiefbau-
nen Abschnitten bestehen, die jeweils maximal 1,2 m
amt der Stadt Trier (Tel. 0651/718-4660). Für
hoch sein dürfen. Der obere Abschnitt muss mindes-
Grundstücke oberhalb des Höhenniveaus der an-
tens 1,80 m gegenüber dem darunter liegenden Ab-
grenzenden Erschließungsstraße gilt das natürliche
schnitt nach hinten versetzt werden. Die zwischen
Geländeniveau in Gebäudemitte als Bezugspunkt für
den Stützmauern liegende Fläche ist zu begrünen.
die Höhenfestsetzungen.
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B – Allgemeine Vorgaben
19
Split-Level-Lösung
Negativbeispiel Aufschüttung
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil B – Allgemeine Vorgaben
20
4.3
‼
Bepflanzung
An den Grundstücksgrenzen zum öffentlichen
Raum und im Vorgartenbereich sind ausschließ-
+ Pflanzliste
lich standortgerechte, einheimische Laubgehölze
Große Bäume:
einzusetzen. Nadelhölzer sind hier ausgeschlos-
Die Bepflanzung sollte innerhalb von zwei Pflanzperi-
Spitzahorn
Scharlach-Rosskastanie
Schwarz-Birke
Hainbuche
Esche
Ungarische Eiche
Winterlinde
u.a.
oden nach Baufertigstellung fachgerecht durchgeführt
Mittelgroße Bäume:
sen.
‼
Pro angefangene 300 m² Grundstücksfläche ist je
ein Laubbaum zu pflanzen.
und dauerhaft erhalten werden.
+
Ein sog. „Hausbaum“, d.h. ein markanter freistehender Laubbaum vor der Straßenfassade eines
Hauses, gliedert und belebt den öffentlichen Raum.
+
Eschen-Ahorn
Hochstammobstbäume
Weiß-Birke
Baumhasel
Vogelkirsche
Schnurbaum
u.a.
In der nebenstehenden Pflanzliste finden sie
Kleinere Bäume
unverbindliche Artenvorschläge für Laubgehölze.
Fächer-Ahorn
Stern-Magnolie
Zier-Äpfel
Scheinbuche
Kirsch-Pflaume
Eberesche
u.a.
Strauchpflanzen
Hecken
Feldahorn
Hainbuche
Roter Hartriegel
Hasel
Weißdorn
Wildrosen
Wolliger Schneeball
u.a.
Acer platanoides
Aesculus x carnea
Betula nigra
Carpinus betulus
Fraxinus excelsior
Quercus frainetto
Tilia cordata
Acer negundo – in Sorten
Äpfel, Birnen
Betula pendula
Corylus colurna
Prunus avium
Sophora japonica
Acer palmatum – in Sorten
Magnolia stellata
Malus – in Sorten
Nothofagus antarctica
Prunus cerasifera
Sorbus aucuparia
/
Acer campestre
Carpinus betulus
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Rosa spec.
Viburnum lantana
Wand/ Mauerbegrünung:
Efeu
Hedera helix
Knöterich
Polygonum aubertii
Pfeifenwinde
Aristolochia macrophylla
Kletterrosen
Rosa spec.
Winterjasmin
Jasminum nudiflorum
Wilder Wein
Parthenocissus tricuspidata oder
P. quinquefolia
u.a.
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B – Allgemeine Vorgaben
4.4
+
Grundstückseinfriedungen
21
Kunststoffzäune
treten zu domi-
Die Grundstückseinfriedung definiert den Übergang
nant in Erschei-
von einer privaten Fläche zu einer anderen privat
nung
genutzten Fläche oder zu einem öffentlichen Bereich.
+
Da die Übergangszone vom privaten zum öffentlichen Bereich den Gemeinschaftsraum mindestens
ebenso prägt wie die Grundstücksbebauung, ist auf
deren Planung besondere Sorgfalt zu verwenden.
Ruhig wirkende,
einfache Mauer-
‼
Einfriedungen an den Grundstücksgrenzen zu den
scheibe
öffentlichen Grünflächen und zu den Straßenräumen dürfen nur in Form von Hecken aus heimischen Laubgehölzarten, auch in Verbindung mit
Drahtzaun und Mauern errichtet werden.
‼
Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen: Die Höhe von Mauern ist grundsätzlich auf
1,20 m beschränkt. Hecken sind allgemein bis zu
einer Höhe von 2,00 m zulässig.
‼
Als Materialien sind zulässig: Natursteinmauern,
Mauersteinblöcke und Winkelstützen aus Beton,
Gabionen und verputzte Mauern. Der Verputz von
Mauern ist dem des Hauptgebäudes anzupassen.
Die Verwendung von Pflanzsteinen aus Beton oder
Leichtbeton ist zur Rand- oder Hangbefestigung
nicht zulässig.
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil B – Allgemeine Vorgaben
22
4.5
+
Vorgarten und Hauseingang
Der Hauseingang ist zusammen mit dem Vorgarten
die Visitenkarte jeden Hauses. Einladend wirken
Vorgärten mit klar abgesetzter Zuwegung und gärtnerischer Gestaltung der übrigen Flächen.
Der Bereich vor dem Haus sollte durch klar definierte
Einfriedungen eingefasst werden.
Anstelle einer Einfriedung ist auch eine klare Abgrenzung der privaten Flächen von der Gehweg- bzw.
Straßenfläche durch eine bepflanzte, nicht befestigte
Grünfläche möglich.
!
Der Vorgartenbereich soll am Übergang zum öffent-
Abbildung A
Zuwegung
max. 1,50m
lichen Straßenraum für die Zuwegung höchstens
Zufahrt
max. 6,00m
bis zu einer Breite von 1,50 m befestigt werden.
‼
Der Vorgartenbereich soll am Übergang zum öffentlichen Straßenraum für die die Zufahrt höchstens
bis zu einer Breite von 5,00 m befestigt werden.
Abbildung B
Zuwegung
max. 1,50m
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B – Allgemeine Vorgaben
23
4.7
Private Müllbehälter
Die Aufbewahrung der Müllbehälter soll im Zusam-
4.6
Garagen und Carports
An Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Flächen
sollen Garagen und Carports baulich und gestalterisch
menhang mit den Einfriedungen, d.h. Mauerscheiben
und Hecken, so geplant werden, dass diese vor Blicken
von außen geschützt sind. Alternativ können die Müll-
in Mauereinfriedungen integriert oder eingegrünt
behälter in Carports, Garage oder Fahrradschuppen
werden. An Grenzen zu anderen privaten Grundstü-
integriert werden.
cken ist dies ebenfalls erwünscht.
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil B – Allgemeine Vorgaben
24
5
5.1
Oberflächenentwässerung
Entwässerungstechnische
Aspekte
‼
Zur Versickerung bzw. Rückhaltung von Oberflächenwasser auf den privaten Grundstücken sind
folgende Anlagen zulässig:
Die früher übliche Praxis, Niederschlagswasser über das
öffentliche Kanalsystem direkt in die hierfür vorgesehe-
-
dauerhaft begrünte Versickerungsmulden bis
nen Gewässer zu leiten, verursachte neben den steigen-
30 cm Tiefe zur Versickerung durch die belebte
den Abwasserkosten vor allem die bekannten Hochwas-
Bodenzone
serprobleme.
-
Mulden-Rigolen-Systeme, d.h. dauerhaft begrünte Versickerungsmulden bis 30 cm Tiefe mit
darunter eingebauten Rigolen
Daher wird seit einigen Jahren bei der Erschließung
neuer Wohnbauflächen das Ziel einer ökologisch sinnvollen Regenwasserbewirtschaftung verfolgt.
-
Brauchwasserzisternen
mit
zusätzlichem
Rückhalteraum und eingebautem kontinuierlichem Drosselabfluss
Das bedeutet in der Reihenfolge der Priorität:
1.
das überschüssige, abfließende Regenwasser durch
die Minimierung der Versiegelung von vorneherein
zu reduzieren,
2.
die anfallenden Volumina auf dem eigenen Grundstück zu versickern, zurückzuhalten und zu verdunsten, und
3.
bei Regenspitzen die Restmengen zu jeder Zeit
kontrolliert abzuleiten.
Im Baugebiet „Am Olbeschwäldchen“ kommt dabei ein
kombiniertes Entwässerungssystem bestehend aus privaten und öffentlichen Anlagen zum Einsatz.
‼
Dies bedeutet, dass eine vorgeschriebene Mindestmenge an Niederschlagswasser auf den privaten Grundstücken versickert bzw. zurückgehalten werden muss und darüber hinausgehende Spitzenmengen über einen Überlauf den öf-
Brauchwasserzisterne (Beispiel)
fentlichen Anlagen zuzuführen sind. Bei Randgrundstücken hat der Anschluss an die Regenwassermulden im angrenzenden Grünzug unmittelbar zu
erfolgen. Von den sonstigen Grundstücken ist das
überschüssige Wasser dem Regenwasserkanal im
öffentlichen Straßenraum zuzuleiten.
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B – Allgemeine Vorgaben
25
Versickerungsmulde
(Beispiel)
Mulden-Rigolen-System
(Beispiel)
Leitlinien BU 13
August 2011
Teil B – Allgemeine Vorgaben
26
‼
Die Versickerungs- und Rückhalteanlagen sind so zu
bemessen, dass pro qm vollversiegelter Fläche
30 l Retentionsvolumen vorgehalten werden. Der
Faustformel zum Ermitteln der notwendigen Mul-
tatsächliche Versiegelungsgrad der Befestigungen
denfläche:
kann hierbei angerechnet werden. Als Berechnungsgrundlage ist die DIN 1986 heranzuziehen.
Sowohl während der Bauphase als auch zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Verdichtung des Bodens im Bereich der Versickerungsanlagen, z.B. durch Befahren,
► max. Muldentiefe:
0,30 m, d.h. 300 l Volumen/m²
► erforderliches Retentionsvolumen pro m² voll
versiegelter Fläche (Versiegelungsgrad
100 %): 30 Liter
zu vermeiden.
(bei wassergebundener Decke, Versiegelung
+
Zur Minimierung des notwendigen Retentionsvolumens ist es daher sinnvoll, Befestigungsmaterialien mit möglichst hoher Wasserdurchlässigkeit
zu wählen. So ist ein qm wassergebundener Decke
(Split, Kies) nach DIN 1986 beispielweise nur zu
50 % versiegelt und auch nur zu 50 % anzurechnen.
50 %: 15 Liter)
► notwendige Muldenfläche:
ca. 10 % der voll versiegelten Fläche
(bei Versiegelungsgrad von 50 % ca. 5 % der teilversiegelten Fläche)
Pro qm wassergebundener Decke ist damit nur ein
Retentionsvolumen von 15 l nachzuweisen. Die erforderliche Größe der Mulde oder Zisterne kann halbiert werden. Dachbegrünungen (extensiv unter 10
cm Aufbaudicke) sind ebenfalls nur mit 50 % anzurechnen (weitere Beispiele siehe Tabelle unten).
Material
Versiegelungsgrad (%)
Schwarzdecke (Asphalt)
100
Betonsteinpflaster in Sand verlegt
70
Pflaster, Fugenanteil über 15 %
60
wassergebundene Flächen (z.B. Kies)
50
intensive Dachbegrünungen
30
gemäß DIN 1986 (Auszug)
August 2011
Leitlinien BU 13
Teil B – Allgemeine Vorgaben
5.2
27
Gestalterische Aspekte
Die Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind insbesondere im Grenzbereich zum öffentlichen Raum
Beispiele für flä-
möglichst naturnah in die Freiraum- und Gartenges-
chige Überlaufe
taltung einzubinden.
‼
Mulden sind dauerhaft zu begrünen.
Der Überlauf von den Randgrundstücken zu den im
angrenzenden Grünzug angelegten Mulden ist möglichst oberirdisch und flächig herzustellen. Sichtbare
Verrohrungen sind grundsätzlich unzulässig. Bei
Einfriedungen mit Mauern an der Grenze zum Grünzug
sind Überläufe auch in Form von flachen Ausgüssen aus
Naturstein oder Beton zulässig.
Ausguss in
Natursteinmauer
Naturfernes
PVC-Rohr
Leitlinien BU 13
August 2011
Herunterladen